Nicaragua und die Vereinigten Staaten

1979 wurde die Somoza-Diktatur durch die "Sandinistas" gestürzt. 1981 brach ein Bürgerkrieg in Nicaragua zwischen den Contra-Rebellen und der linksgerichteten sandinistischen Regierung Nicaraguas aus. Im Zuge dessen verfassten der amerikanische Senat sowie das Repräsentantenhaus zwei voneinander unabhängige Gesetzesentwürfe, die beide die Wiederaufnahme der Hilfe für antisandinistische Rebellen in Nicaragua vorsahen.
Lesen Sie im Amerikadienst vom 26.06.1985 über den weiteren Verlauf rundum das Gesetzgebungsverfahren.

(Anmerkung: Orthographie und Interpunktion sind dem Originaltext nachempfunden. Der Wortlaut des vorliegenden Textes wurde originalgetreu dem Artikel des Amerikadienstes entnommen.)

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Washington – Am 6. Juni 1985 nahm der amerikanische Senat einen Gesetzesentwurf an, der die Wiederaufnahme der amerikanischen Hilfe für antisandinistische Rebellen in Nicaragua vorsieht; am 12. Juni folgte das Repräsentantenhaus mit einer eigenen Vorlage. Aus diesem Anlaß wurde in Washington die nachstehende Kurzinformation veröffentlicht, in der der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens beschrieben wird:

Die beiden voneinander abweichenden Gesetzesentwürfe des Repräsentantenhauses und des Senats zur nichtmilitärischen Hilfe für antisandinistische Rebellen in Nicaragua müssen noch miteinander in Einklang gebracht werden. Das diesbezügliche Verfahren ist angelaufen, aber es ist noch nicht abzusehen, wann die Endvorlage fertiggestellt sein wird und Präsident Reagan zur Unterzeichnung vorgelegt werden kann.
Der stellvertretende Pressesprecher des Weißen Hauses, Larry Speakes, sagte, der Präsident könne das Gesetz, das die Hilfsleistungen beinhaltet, bis zum 4. Juli unterzeichnen. Bevor das Gesetzeswerk dem Präsidenten zugeleitet werden kann, muß jedoch zunächst eine Reihe von Schritten im Kongreß abgeschlossen werden.

1. Das Bewilligungsgesetz des Senats

Bevor ein Vermittlungsausschuß des Repräsentantenhauses und des Senats ernannt werden kann, um die beiden voneinander abweichenden Gesetzesentwürfe in Einklang zu bringen, muß der Senat das Haushaltsgesetz verabschieden, das die Senatsversion des Gesetzesentwurfs über Hilfe für die Rebellen einschließt.
Dieser Gesetzesentwurf des Senats, der nichtmilitärische Hilfe in Höhe von 38 Millionen beinhaltet, war ursprünglich Teil des Gesetzes zur Arbeit des Außenministeriums, wurde aber am 13. Juni vom Bewilligungsausschuß des Senats in ein Nachtragshaushaltsgesetz über 13,34 Milliarden Dollar eingegliedert.
Das Repräsentantenhaus verabschiedete seine Version dieses Nachtragshaushaltsgesetzes am 12. Juni; am gleichen Tag stimmte es auch für die Eingliederung eines Gesetzesentwurfs über nichtmilitärische Hilfe für Rebellen in Nicaragua in Höhe von 27 Millionen Dollar.
Das Haushaltsgesetz des Senats kann abgeändert werden, wenn es zur Abstimmung ins Plenum geht.

2. Der Vermittlungsausschuß

Wenn das Gesetz vom Senat angenommen worden ist, wird ein Vermittlungsausschuß des Repräsentantenhauses und des Senats ernannt, um eine gemeinsame Kompromißfassung des Gesetzes zu entwerfen. Diese Endfassung muß sodann sowohl vom Repräsentantenhaus als auch vom Senat verabschiedet werden. In diesem Stadium können Abänderungen eingebracht werden, aber wenn sie angenommen werden, muß das Gesetz zurück in den Vermittlungsausschuß.

3. Hauptfragen

Der Unterschied zwischen den Gesetzesentwürfen beider Häuser des Kongresses, der im Vermittlungsausschuß am ehesten zu Auseinandersetzungen führen dürfte, betrifft die Rolle des Zentralamtes für Nachrichten und Abwehr (CIA) bei der Auszahlung der Hilfsgelder. Die Senatsversion billigt dem CIA eine solche Rolle zu, während das Repräsentantenhaus dies ausdrücklich untersagt.
Andere Unterschiede betreffen die Höhe der Geldmittel und der Zeitraum, über den hinweg sie zur Auszahlung kommen sollen. Die Senatsversion sieht für das am 30. September endende Haushaltsjahr 1985 14 Millionen Dollar und für das Haushaltsjahr 1986 24 Millionen Dollar vor. Die Fassung des Repräsentantenhauses sieht dagegen 27 Millionen Dollar vor, die bis zum 31. März 1986 in drei 90-Tage-Intervallen ausgezahlt werden sollen.
Die Version des Repräsentantenhauses sieht außerdem zwei Millionen Dollar als Beihilfe für die Durchführung eines von der CONTADORA-Gruppe erarbeiteten Friedensabkommens für die Region vor. In dem Gesetz des Senats wird der Präsident lediglich aufgefordert, die CONTADORA-Initiative zu unterstützen.

4. Die Verteilung der Hilfsgelder

Wenn das Gesetz erst einmal endgültig verabschiedet und unterzeichnet worden ist, wird es dem Präsidenten obliegen, darüber zu entscheiden, welche Widerstandsgruppen bedacht werden und wie schnell sie die Hilfsgelder erhalten.
Bis zur Einstellung der Hilfe im Jahre 1984 war der Großteil der Mittel an die Demokratischen Streitkräfte Nicaraguas (FDN) gegangen, die im Nordteil des Landes operieren. Eine Reihe von Senatoren und Abgeordneten des Repräsentantenhauses haben Präsident Reagan schriftlich ersucht, einen Teil der Hilfsgelder dem in Süden aktiven Demokratisch-Revolutionären Bündnis, einer Rebellengruppe unter der Führung Eden Pastoras, zukommen zu lassen.

Dieser Artikel erschien im Amerikadienst vom 26.06.1985 unter dem Titel "Die Nicaragua-Hilfe im US-Kongreß – Kurzinformation zum Gesetzgebungsverfahren". Für weitere Artikel dieser Ausgabe, wie: „Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT)", oder „DISCOVERY nach sieben Tagen zurück“, klicken Sie bitte hier.

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