Grundsatzerklärung über die amerikanisch-sowjetischen Beziehungen

Mai 1972: Präsident Nixon und der sowjetische Parteichef Breschnew unterzeichnen in Moskau eine Grundsatzerklärung, die die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion regeln soll. Lesen Sie den Wortlaut der zwölf Punkte im Amerikadienst vom 31.05.1972.

(Anmerkung: Orthographie und Interpunktion sind dem Originaltext nachempfunden. Der Wortlaut des vorliegenden Textes wurde originalgetreu dem Artikel des Amerikadienstes entnommen.)

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Moskau – Präsident Nixon und der sowjetische Parteichef Breschnew haben am 29. Mai zum Abschluß des Gipfeltreffens eine Grundsatzerklärung für die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepublik unterzeichnet. Die 12 Punkte umfassende Erklärung hat folgenden Wortlaut:

"Grundsätze für die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken


Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen Sowjetrepublik sind:

geleitet von ihren Verpflichtungen aufgrund der Charta der Vereinten Nationen und dem Wunsche, die friedlichen Beziehungen zueinander zu stärken und diese Beziehungen auf eine möglichst feste Grundlage zu stellen;
aus der Erkenntnis heraus, daß es notwendig ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Kriegsgefahr zu beseitigen und Bedingungen zu schaffen, die die Verringerung der Spannungen auf der Welt und die Stärkung der allgemeinen Sicherheit und der internationalen Zusammenarbeit fördern;
aus der Überzeugung heraus, daß die Verbesserung der amerikanisch-sowjetischen Beziehungen und deren zum beiderseitigen Vorteil gereichende Entwicklung auf solchen Gebieten wie Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur diesen Zielen entsprechen und zu einem besseren gegenseitigen Verständnis und einer sachlichen Zusammenarbeit beitragen werden, ohne in irgendeine Weise die Interessen dritter Länder zu präjudizieren;
aus dem Bewußtsein heraus, daß diese Ziele den Interessen der Völker beider Länder entsprechen,
wie folgt übereingekommen:

1. Sie werden von dem gemeinsamen Schluß ausgehen, daß es im Nuklearzeitalter keine andere Alternative gibt, als die gegenseitigen Beziehungen auf der Grundlage einer friedlichen Koexistenz zu gestalten. Unterschiede in der Ideologie und in den Gesellschaftssystemen der USA und der UdSSR sind keine Hindernisse für die bilaterale Entwicklung normaler Beziehungen, die auf den Grundsätzen der Souveränität, der Gleichberechtigung, der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und des beiderseitigen Vorteils beruhen.

2. Die USA und die UdSSR legen größeren Wert darauf, das Entstehen von Situationen zu verhindern, die zu einer gefährlicheren Verschlechterung ihrer Beziehungen führen könnten. Sie werden daher ihr Äußerstes tun, um militärische Konfrontationen zu vermeiden und den Ausbruch eines Nuklearkrieges zu verhindern. Sie werden in ihren gegenseitigen Beziehungen stets Zurückhaltung üben, und sie werden bereit sein, zu verhandeln und Meinungsverschiedenheiten mit friedlichen Mitteln beizulegen. Gespräche und Verhandlungen über offenstehende Fragen werden in einem Geiste der Gegenseitigkeit, des beiderseitigen Entgegenkommens und des beiderseitigen Vorteils geführt werden.
Beide Seiten erkennen an, daß Bestrebungen, direkt oder indirekt einen einseitigen Vorteil auf Kosten des anderen zu erreichen, nicht im Einklang mit diesen Zielen stehen.
Die Voraussetzungen für die Erhaltung und Stärkung friedlicher Beziehungen zwischen den USA und der UdSSR sind die Anerkennung der Sicherheitsinteressen der Vertragspartner auf der Basis des Grundsatzes der Gleichberechtigung und des Verzichts auf Anwendung oder Androhung von Gewalt.

3. Die USA und die UdSSR tragen wie andere Länder, die ständige Mitglieder des Weltsicherheitsrates sind, eine besondere Verantwortung, alles in ihrer Macht stehende zu tun, daß es nicht zu Konflikten oder Situationen kommt, die zur Erhöhung internationaler Spannungen dienen würden. Demgemäß werden sie die Förderung von Bedingungen anstreben, unter denen alle Länder in Frieden und Sicherheit leben können und nicht Gegenstand einer Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten von außen werden.

4. Die USA und die UdSSR beabsichtigen, die Rechtsgrundlage für ihre gegenseitigen Beziehungen auszuweiten und die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, damit bilaterale Abkommen, die sie geschlossen haben, und multilaterale Verträge und Abkommen, denen sie gemeinsam als Vertragspartner angehören, gewissenhaft durchgeführt werden.

5. Die USA und die UdSSR bekräftigen ihre Bereitschaft, die Praxis eines Gedankenaustausches über Probleme von beiderseitigem Interesse fortzusetzen und, wenn erforderlich, einen solchen Gedankenaustausch auf höchster Ebene, einschließlich von Treffen der führenden Männer beider Länder, zu führen.
Beide Regierungen begrüßen eine Zunahme produktiver Kontakte zwischen (...)"

Dieser Artikel erschien im Amerikadienst vom 31.05.1972 unter dem Titel "Die Grundsatzerklärung von Moskau". Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Grundsatzerklärung über die amerikanisch-sowjetischen Beziehungen