Frauenpower in Uniform

Lesen Sie in diesem Artikel über die vielfältigen Aufgaben der überschaubaren Anzahl an weiblichen Polizistinnen in den Vereinigten Staaten um 1949.

(Anmerkung: Orthographie und Interpunktion sind dem Originaltext nachempfunden. Der Wortlaut des vorliegenden Textes wurde originalgetreu dem Artikel des Amerikadienstes entnommen.)

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New York – Es gibt etwa 1000 weibliche Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten – nicht mehr als 1% der gesamten Polizeikräfte. Aber diese wenigen Polizeibeamtinnen haben mehr Aufgaben zu bewältigen, als ihre geringe Zahl vermuten läßt. Seit im Jahre 1893 die erste Frau von der Polizei für den Streifendienst eingestellt wurde, sind die Beamtinnen hauptsächlich in der Sozialarbeit und den Aufgaben der Verbrechensverhütung tätig, und hier wiederum haben sie vor allem Frauen und Jugendliche zu überwachen.
Die meisten der Polizeibeamtinnen sind in den Großstädten eingesetzt, wie aus einer kürzlichen Untersuchung des Amerikanischen Amtes für Frauenfragen hervorgeht. Sie werden im Suchdienst verwendet, wenn Frauen und Kinder als vermißt gemeldet sind, überwachen als Verkehrsposten in der Nähe von Schulen die Straßenübergänge und werden den Gerichten zum Dienst zugeteilt.
In kleineren Gemeinden sind die Polizeibeamtinnen neben ihrer eigentlichen Polizeiarbeit oft noch im Gesundheitsdienst, als Fürsorgerinnen, in der Überwachung straffällig gewordener Personen mit Bewährungsfrist, oder sozial unzuverlässiger Familien tätig. Manche sind im Dienst der Bundespolizei, manche bei den Polizeiorganen der Einzelstaaten beschäftigt. Im Rahmen der Bundespolizei werden sie vor allem als Zoll- und Einwanderungsbeamte, als stellvertretende Polizeidienstleiter in Gemeinden und als Bürobeamte eingesetzt.
Die Ausbildung für die meisten dieser Beamtinnen findet auf besonderen Polizeischulen statt. In drei- bis sechsmonatigen Lehrgängen erhalten sie Berufstraining, Unterricht in den Polizeidienstverschriften, in der Lokalgesetzgebung, Erste-Hilfe-Kurse, Schießausbildung, Materialunterricht und Unterweisung in den Identifizierungs- und Untersuchungsmethoden.
Im allgemeinen ist die Gehaltsvergütung für weibliche Polizeibeamte die gleiche wie für männliche Beamte. Ebenso stehen ihnen der gleiche bezahlte Krankenurlaub, Jahresurlaub und die gleichen Pensionsansprüche zu. Verheiratete Frauen werden unter denselben Bedingungen eingestellt wie ledige.

Dieser Artikel erschien im Amerikadienst „Für die Frau“ vom 19.12.1949 unter dem Titel "Amerikas weibliche Polizei – große Aufgaben für eine kleine Zahl weiblicher Beamter". Für weitere Artikel dieser Ausgabe wie: „Fruit Cake und Eggnog gehören zum amerikanischen Weihnachtsfest“ und „Potpourri der Mode“, klicken Sie bitte hier.

Frauenpower in Uniform