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amcrika
dienet

Herausgeber: U.S. Information Service
Embassy of the United States of America

Z12462 C

15

29. Juli 1998

WIRTSCHAFT

BUNDESSTAATLICHE UND KOMMUNALE
SANKTIONEN GEBEN ANLASS ZUR SORGE
von William Daley

WELTGERICHTSHOF

WARUM DIE VEREINIGTEN STAATEN GEGEN
EINEN INTERNATIONALEN STRAFGERICHTS
HOF SIND
Rede von Botschafter Scheffer

MENSCHENRECHTE

VEREINTE NATIONEN HABEN ENTSCHEIDENDE ROLLE BEI DER FÖRDERUNG ALLER
MENSCHENRECHTE
Rede von Betty King

AUSSENPOLITIK

DIE AMERIKANISCHE SICHERHEITSPOLITIK:
HERAUSFORDERUNGEN FÜR DAS 21. JAHRHUNDERT
von Joseph S. Nye

Um Übersendung von
Belegexemplaren
wird gebeten

Deichmanns Aue 29
D53170 Bonn

Tel.: 0228-3392956
Fax: 0228-333138
Internet: http://www.usembassy.de

�WIRTSCHAFT
29. Juli 1998

Bundesstaatliche und kommunale Sanktionen
geben Anlaß zur Sorge
von William Daley

(AD) - Nachfolgend veröffentlichen wir einen Artikel von Wirtschaftsminister William Daley, der erstmals am 15.
Juli 1998 in The Journal of Commerce erschienen ist. Veröffentlichung und Übersetzung mit freundlicher
Genehmigung von The Journal of Commerce.

Amerikanische Exporte bringen der Volkswirtschaft der
Vereinigten Staaten Milliarden Dollar ein und sind für
Millionen gut bezahlte amerikanische Arbeitsplätze
verantwortlich. Aber nicht jeder sieht diesen Erfolg so.
Genau zu der Zeit, in der unsere Wirtschaft aufgrund
unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit prosperiert,
engagieren sich viele in Washington - und sogar in den
Legislativen der Bundesstaaten - für die Erweiterung
der Bandbreite unilateraler Sanktionen.
Von bundesstaatlichen oder kommunalen Regierungen vorgeschlagene Sanktionen geben Anlaß zu
echter Sorge aus genau den Gründen, aus denen sie
auf Bundesebene beunruhigend sind - aber auch, weil
sie in diesem Zeitalter globaler Märkte ein echtes
Risiko bergen, ein Sammelsurium unterschiedlicher
Beschränkungen zu schaffen.
Das ist kostenintensiv und verwirrend, insbesondere
für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre
Waren auf der ganzen Welt verkaufen möchten.
Im vergangenen Jahr gab der Exportrat des Präsidenten einen Bericht heraus, in dem mehr als 75
Länder aufgelistet sind, gegen die Sanktionen verhängt wurden oder verhängt zu werden drohen. Bis
heute ist diese Zahl auf über 90 angestiegen, und der
Trend geht zu umfassenderen unilateralen Sanktionen.
Das geschieht, obwohl der Rat zu dem Schluß gelangte, daß unilaterale Wirtschaftssanktionen der
Vereinigten Staaten wenig Erfolg gezeitigt haben.
Es gibt Sanktionen, die ineffektiv sind - sie verursachen für amerikanische Interessen substantiell mehr

AMERIKA DIENST 15

Kosten als für das sanktionierte Land - und übermitteln
keine Botschaft der Entschlossenheit oder Verpflichtung der Vereinigten Staaten. Die Geschichte belegt,
daß multilaterale Kooperation Sanktionen effektiv
macht. Das funktionierte in Südafrika.
Aber heute beobachten wir etwas anderes. Sanktionen sind zu einer bevorzugten politischen Option
geworden - sie sind nicht mehr das letzte Mittel. Es ist
zu leicht geworden, neue Sanktionen zu fordern, ohne
sich die möglichen Auswirkungen oder Konsequenzen
wirklich zu überlegen. Bedauerlicherweise ist unsere
Hightechindustrie für gewöhnlich der größte Verlierer.
Wir müssen sehr viel engere Konsultationen zwischen
dem Kongreß und der Exekutive über Sanktionsfragen
anstreben.
Unsere Aufgabe im Wirtschaftsministerium besteht
gleichermaßen in der Förderung der nationalen
Sicherheit und der amerikanischer Exporte. Die
nationale Sicherheit hat oberste Priorität.
Dennoch wurden Fragen über bestimmte Lizensierungsentscheidungen für Satelliten aufgeworfen. Dazu
gehört auch die Frage, ob das Abschießen amerikanischer Satelliten von chinesischen Raketen Exportkontrollgesetze verletzt hat. Das wird vom Kongreß
geprüft. Wenn es ein Fehlverhalten gab, sollte es
bestraft werden.
Ich möchte jedoch folgendes eindeutig klarstellen: Der
Lizensierungsprozeß des Wirtschaftsministeriums ist
so gründlich und sorgfältig wie der aller anderen
Ministerien. Und die Kritiker haben einfach Unrecht,
wenn sie sagen, die Übergabe der Zuständigkeit für

Seite 1

�Kommunikationssatelliten an das Wirtschaftsministerium im Jahr 1996 habe in irgendeiner Weise unsere
nationale Sicherheit gefährdet. Die Wahrheit ist, daß
die Übergabe der Zuständigkeit einen von Präsident
Bush 1990 begonnenen Prozeß abschloß und bei
mehr als einer Gelegenheit vom Kongreß begrüßt
wurde.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Hauptargumente anbringen: Jede vom Wirtschaftsministerium seit der Übergabe im Jahr 1996 genehmigte Lizenz
hatte die Zustimmung des Außen- und Verteidigungsministeriums. Die einzige Art, Null Risiko einzugehen,
ist, überhaupt nicht zu exportieren. Und, wie Sie alle
wissen, ist das keine Option, die sich irgend jemand in
der globalen Wirtschaft von heute leisten kann.
Die Verhängung möglichst strenger Restriktionen für
Hightechexporte ist nicht notwendigerweise der beste
Weg zum Schutz unserer Sicherheit. Zur Zeit trägt
unsere Politik den Realitäten dieser globalen Wirtschaft dadurch Rechnung, daß eine Reihe von
Faktoren bei der Kontrolle von Hightechexporten
berücksichtigt werden.
Beispielsweise trägt unsere Politik der Tatsache
Rechnung, daß die Vereinigten Staaten ein Monopol
für sehr wenige Technologien haben. Nach dem
Zweiten Weltkrieg waren wir die einzige Volkswirtschaft, deren Industriebasis nicht durch den Krieg
zerstört worden war. Wir hatten ein echtes Monopol.
Wir hatten auch eine Liste von Ländern, die diese
Technologie auf keinen Fall bekommen sollte.
Heute ist die Situation jedoch sehr viel komplexer. Die
Vereinigten Staaten haben eine Führungsrolle bei
vielen Hightechanwendungen, aber wir haben nicht
länger ein Monopol bei den meisten Produktlinien. Wir
leben in einer Welt der Globalisierung und Gemeinschaftsunternehmen. Es gibt keinen internationalen
Konsens zu einem Programm der technologischen
Eindämmung, das die Folge strenger Kontrollen wäre.
Statt die nationale Sicherheit zu schützen, würden sich
unbeabsichtigte Konsequenzen ergeben.
Die

Opfer wären

amerikanische

Exporteure

und

Arbeitnehmer. Unsere Hightechunternehmen würden
global weniger wettbewerbsfähig und wären weniger in
der Lage zur Herstellung modernster Produkte, von
denen unser Militär und die Privatunternehmen
abhängen. Und manche Firmen würden zweifelsohne

Seite 2

ihre Forschung und Fertigung in andere Länder
verlagern. All dies wäre nicht gut für unsere nationale
Sicherheit.
Ich möchte mit einigen Worten zur Kryptographie
abschließen. Präsident Clinton möchte ein Gleichgewicht zwischen Strafverfolgung, nationaler Sicherheit,
privaten und kommerziellen Interessen herstellen.
Während der vergangenen drei Monate haben wir
konstruktiv mit der Industrie, privaten Gruppen und
Strafverfolgungsbeamten zusammengearbeitet, um
eine ausgewogene Lösung zu finden.
Ich freue mich, von einigen Fortschritten berichten zu
können. Heute gebe ich die endgültigen Richtlinien für
den Export von Kryptographieprodukten bekannt, die
bei amerikanischen Finanzinstitutionen verwendet
werden.
Die Richtlinien beziehen sich auf Produkte beliebiger
Bitlänge, die zur Sicherung privater elektronischer
Transaktionen verwendet werden. Amerikanische
Firmen werden nach einer einmaligen Überprüfung an
in Frage kommende Institutionen in 45 Ländern
Kryptographieprodukte - mit oder ohne Hinterlassungsmöglichkeiten - ohne Lizenz exportieren können.
Die neuen Richtlinien werden Kryptographieexporte für
nahezu 70 Prozent der weltweiten Finanzinstitutionen
betreffen, darunter alle der 100 größten Banken.
Diese Maßnahme gibt unseren Finanzinstitutionen die
erforderliche Flexibilität, um global wettbewerbsfähig
bleiben zu können. Vor allem balanciert sie diese
Erfordernisse mit den Belangen der Strafverfolgung,
nationalen Sicherheit und Außenpolitik aus.
Mit Schritten wie diesem können wir die Entwicklung
eines elektronischen Handelssystems weiterhin
ermutigen, dem die Nutzer vertrauen können. Wir
erwarten, daß die Bestimmungen für seine Umsetzung
bald veröffentlicht werden.
Mit anderen Worten, die Administration tut das, was wir
zu tun angekündigt haben: Sie schafft ein besseres
Umfeld für elektronischen Handel hier und auf der

ganzen Welt.
Die Frage an den Privatsektor lautet: "Tun Sie das
Ihre?" Wenn nicht, ist es jetzt an der Zeit.

AMERIKA DIENST 15

�WELTGERICHTSHOF
29. Juli 1998

Warum die Vereinigten Staaten gegen einen
Internationalen Strafgerichtshof sind
Rede von Botschafter Scheffer

WASHINGTON - (AD) - Nachfolgend veröffentlichen wir die Rede, die der Sonderbotschafter für mit
Kriegsverbrechen in Zusammenhang stehende Fragen und Leiter der amerikanischen Delegation bei der
Staatenkonferenz der Vereinten Nationen über die Gründung eines ständigen Weltgerichtshofs, David Scheffer,
vor dem Senatsausschuß für auswärtige Angelegenheiten am 23. Juli 1998 gehalten hat. Darin erläutert
Botschafter Scheffer, warum die Administration sich gezwungen sah, gegen das aus der Konferenz in Rom am
17. Juli 1998 hervorgegangene Statut zu stimmen.

Herr Vorsitzender,
ich danke Ihnen für die Gelegenheit, den Ausschuß
über die Entwicklungen in Rom in diesem Sommer im
Zusammenhang mit der Gründung eines ständigen
Weltgerichtshofs zu unterrichten. Wie Sie wissen,
standen mir während der Konferenz in Rom einige
Mitarbeiter des Ausschusses zur Seite, und ich bin
sicher, daß sie Ihnen ihre eigenen Eindrücke über die
Verhandlungen vermittelt haben.
Herr Vorsitzender, niemand kann ohne tiefe Sorge
über die weltweite Respektierung international anerkannter Menschenrechte Bilanz der Ereignisse dieses
Jahrzehnts ziehen. Wir leben in einer Welt, in der
ganze Bevölkerungen immer noch von nationalistischen Schlächtern und undisziplinierten Armeen
terrorisiert und abgeschlachtet werden können. Das
haben wir im Irak, auf dem Balkan und in Zentralafrika
erlebt. Interne Konflikte dominieren heute die Landkarte bewaffneter Konflikte, und Straflosigkeit schützt zu
häufig die für die abscheulichsten Verbrechen Verantwortlichen vor ihren eigenen Bürgern und anderen.
Als die mächtigste der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete
Nation haben wir die Verantwortung, uns mit diesen
Angriffen auf die Menschheit auseinanderzusetzen.
Unsere Antwort besteht in Rechenschaftspflicht, das
heißt, die für Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen Verantwortlichen
vor Gericht zu bringen. Wenn wir ihnen Straflosigkeit
für ihr Handeln zugestehen, werden wir nur eine
Fortsetzung dieser Verbrechen bis weit ins nächste

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Jahrtausend einladen. Unser Vermächtnis muß eine
unerschütterliche Verpflichtung zu Gerechtigkeit
demonstrieren.
Aus diesem Grund haben sich die amerikanischen
Unterhändler seit Anfang 1995 durch viele Sitzungen
des Ad-hoc- und des Vorbereitungsausschusses bei
den Vereinten Nationen hindurchgearbeitet in dem
Bemühen, ein akzeptables Statut für einen ständigen
Internationalen Gerichtshof zu erarbeiten, wobei sie
den 1994 von der Internationalen Völkerrechtskommission erarbeiteten Entwurf des Statuts als Grundlage
nahmen. Unsere Erfahrungen mit der Einrichtung und
Arbeitsweise der Internationalen Kriegsverbrechertribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda
haben uns von den Vorteilen der Gründung eines
ständigen Gerichts überzeugt, das schneller für
Ermittlungen und Strafverfolgung zur Verfügung stünde
und in seiner Arbeitsweise kostengünstiger wäre.
Wir wußten jedoch immer, wie komplex das Unternehmen ist, welche Risiken überwunden werden und
welche Geduld wir und andere aufbringen müßten, um
ein Dokument mit dem richtigen Wortlaut zu erarbeiten.
Schließlich waren wir mit der Aufgabe konfrontiert, die
unterschiedlichen Strafrechtssysteme der Nationen
und das jeweilige Kriegsrecht in einem funktionierenden Gerichtssaal zusammenzubringen, in den wir und
andere das Vertrauen setzten, daß die Strafgerichtsbarkeit fair und effektiv behandelt würde. Wir haben
ferner den Entwurf für einen auf einem Vertrag gründenden Gerichtshof erarbeitet, in dem souveräne

Seite 1

�Regierungen zustimmen würden, dessen Gerichtsbarkeit im Einklang mit den Vorschriften seines Statuts als
bindend zu erachten. Daß so viele Regierungen allen
Einzelheiten dieser Vorschriften zustimmen könnten,
würde sich als große Herausforderung erweisen. Als
einige andere Regierungen auf den Abschluß dieser
monumentalen Aufgabe bereits Ende 1995 drängen
wollten, forderten die Vereinigten Staaten erfolgreich
eine methodischere und sorgfältigere Vorgehensweise
für den Entwurf und die Prüfung der Texte.
Die amerikanische Delegation kam am 13. Juni mit
hohen Zielen für den Abschluß des endgültigen Texts
des Statuts in Rom an. Zu unserer Delegation gehörten hoch qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte
und Regierungsvertreter des Außen- und Justizministeriums, des Büros des Verteidigungsministers,
der Vereinigten Stabschefs, der amerikanischen
Vertretung bei den Vereinten Nationen und des
Privatsektors. Amerika kann stolz auf die unermüdliche Arbeit und die wichtigen Beiträge sein, die diese
Einzelpersonen zu den Verhandlungen geleistet
haben.
Unter anderem wurden von uns folgende Ziele in dem
Gerichtsstatut erreicht:
Ein verbessertes Regime der Komplementierung (das heißt, Vorrang der nationalen
Gerichtsbarkeit), das beträchtlichen Schutz
bietet, wenn auch nicht so viel, wie wir angestrebt hatten.
Eine dem UN-Sicherheitsrat vorbehaltene
Rolle, einschließlich der Bekräftigung der
Befugnis des Sicherheitsrats, einzugreifen, um
der Arbeit des Gerichts Einhalt zu gebieten.
Souveräner Schutz von Informationen über
nationale Sicherheit, die vom Gerichtshof
gefordert werden könnten.
Umfassende Anerkennung der nationalen
Rechtsverfahren als Voraussetzung für die
Zusammenarbeit mit dem Gericht.

notwendiger Teil der Arbeit des Gerichtshofs
sein. Wir waren auch nicht bereit, den vorgeschlagenen Wortlaut für ein Kriegsverbrechen zu akzeptieren, das die Umsiedlung
von Menschen in besetztes Gebiet betrifft.
Anerkennung geschlechtsspezifischer Fragen.
Akzeptable Klauseln bezüglich der Verantwortung des Befehlshabenden und der Befehle von Vorgesetzten.
Höchste Qualifikation der Richter.
Annahme des Grundprinzips der Finanzierung
durch den Vertragsstaat.
Eine Versammlung der Vertragsstaaten zur
Überwachung der Verwaltung des Gerichts.
Vernünftige Verfahren für Zusatzartikel.
Eine ausreichende Zahl ratifizierender Staaten
bevor der Vertrag in Kraft treten kann, das
heißt, 60 Regierungen müssen den Vertrag
ratifizieren.
Die amerikanische Delegation versuchte in Rom auch
noch andere Ziele zu erreichen, die unserer Ansicht
nach entscheidend waren. Ich bedauere, berichten zu
müssen, daß bestimmte Ziele nicht erlangt wurden und
wir aus diesem Grund den am 17. Juli erarbeiteten
Entwurf nicht unterstützen konnten.
Erstens. Obwohl wir Initiativen erfolgreich abgelehnt
haben, die den Gerichtshof mit universeller Gerichtsbarkeit ausgestattet hätten, wurde von der Konferenz
trotz unserer energischen Einwände eine Form von
Gerichtsbarkeit über Nichtvertragsstaaten angenommen. Insbesondere spezifiziert der Vertrag, daß als
Voraussetzung für die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs über ein Verbrechen entweder der Staat, auf
dessen Territorium das Verbrechen begangen wurde,
oder der Heimatsstaat des Täters Vertragspartei sein
oder seine freiwillige Zustimmung zur Gerichtsbarkeit
des Gerichts gegeben haben muß. Wir strebten eine

Einbeziehung interner Konflikte, die heute die
große Mehrheit der bewaffneten Konflikte
ausmachen.
Schutz ordentlicher Gerichtsverfahren für
Angeklagte und Verdächtige.
Genaue Definition von Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich der Einbeziehung von Bestandteilen einer Straftat in das Statut. Wir sind
nicht vollständig mit der Art einverstanden, in
der die Bestandteile in den Vertrag aufgenommen wurden, aber zumindest werden sie ein

Seite 2

Änderung des Textes an, die gefordert hätte, daß
beide dieser Länder Vertragspartei sein müssen, oder
zumindest gefordert hätte, daß nur die Zustimmung
des Heimatstaats des Täters eingeholt werden muß,
bevor der Gerichtshof die Gerichtsbarkeit ausüben
könnte. Wir baten um eine Abstimmung über unseren
Vorschlag, aber ein Antrag, nichts zu unternehmen,
wurde mit der überwiegenden Mehrheit der Stimmen
der an der Konferenz teilnehmenden Regierungen
angenommen.
Wir stehen vor den Konsequenzen, die der Sache der
internationalen Gerechtigkeit nicht dienlich sind. Da
die meisten Greueltaten im jeweiligen Land begangen

AMERIKA DIENST 15

�werden und die meisten internen Konflikte zwischen
kriegführenden Parteien der gleichen Nationalität
stattfinden, können die schlimmsten Verletzter des
internationalen humanitären Rechts sich entscheiden,
dem Vertag nie beizutreten und abgesehen von einer
Übertragung der Sache durch den Sicherheitsrat völlig
außerhalb seiner Reichweite bleiben.
Dennoch
können die in einem Land, das dem Vertrag beigetreten ist, operierenden multinationalen Friedenstruppen der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ausgesetzt sein, selbst wenn das Heimatland des jeweiligen
Angehörigen der Friedenstruppe dem Vertrag nicht
beigetreten ist. Daher gibt der Vertrag vor, ein Arrangement zu schaffen, durch das in Übersee operierende amerikanische Streitkräfte von dem Internationalen
Strafgerichtshof verfolgt werden könnten, selbst wenn
die Vereinigten Staaten nicht zugestimmt haben, durch
den Vertrag gebunden zu sein. Das steht nicht nur im
Gegensatz zu den meisten grundlegenden Prinzipien
des Vertragsrechts, sondern könnte auch die Fähigkeit
der Vereinigten Staaten beschränken, ihr Militär zur
Erfüllung von Verpflichtungen des Bündnisses einzusetzen und sich an multinationalen Operationen zu
beteiligen, einschließlich humanitärer Einsätze zur
Rettung des Lebens von Zivilisten. Andere Staaten,
die Truppen zu friedenssichernden Operationen
entsenden, sehen sich Ähnlichem ausgesetzt.
Herr Vorsitzender, die amerikanische Delegation hat
zweifelsohne die unberechtigte Strafverfolgung durch
den Weltgerichtshof durch unsere erfolgreichen
Bemühungen verringert, eine Reihe von Sicherheitsvorschriften in den Vertrag einzubauen, die nicht nur
uns, sondern auch unseren Freunden und Verbündeten dienen werden. Dennoch bestehen weiterhin
ernsthafte Risiken aufgrund der Klauseln des Dokuments zur Gerichtsbarkeit.
Unsere Position ist klar: Offizielle Aktionen eines
Nichtvertragsstaats sollten nicht der Gerichtsbarkeit
des Gerichtshofs unterliegen, wenn das Land dem
Vertrag nicht beitritt, ausgenommen aufgrund von
Aktivitäten des Sicherheitsrats gemäß der Charta der
Vereinten Nationen. Sonst wäre das Ratifikationsverfahren für Regierungen bedeutungslos. Im Rahmen einer solchen Theorie könnten sich zwei Regierungen zusammentun, um ein Strafgericht zu gründen
und vorzugeben, seine Gerichtsbarkeit auf jeden
überall auf der Welt auszudehnen. Es wird zwangsläufig Fälle geben, in denen dem Internationalen
Strafgerichtshof die Gerichtsbarkeit nicht obliegen
kann und sollte, es sei denn, der Sicherheitsrat trifft
eine andere Entscheidung. Die Vereinigten Staaten
unterstützen seit langem das Recht des Sicherheitsrats, Fälle an den Weltgerichtshof mit zwingender
Entscheidung zu übertragen, das heißt, ein verbrecherischer Staat könnte unter gar keinen Umständen die Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs
anfechten. Wir vertreten die Auffassung, daß das im
Rahmen des Völkerrechts und der UN-Charta der

AMERIKA DIENST 15

einzige Weg ist, um die Gerichtsbarkeit des Weltgerichtshofs einem Nichtvertragsstaat aufzuzwingen.
In der Tat bekräftigt der Vertrag diese Übertragungs-jewalt des Sicherheitsrats. Die Regierungen, die
diesen Vertrag kollektiv annehmen, akzeptieren
wiederum, daß diese Macht zur Verfügung stünde, um
die Gerichtsbarkeit über verbrecherische Staaten
durchzusetzen.
Zweitens nahmen die Vereinigten Staaten aus politischen Gründen in diesen Verhandlungen die Haltung
ein, daß die Staaten die Möglichkeit zur Beurteilung
der Effektivität und Überparteilichkeit des Gerichtshofs
haben sollten, bevor sie in Erwägung ziehen, seine
Gerichtsbarkeit zu akzeptieren. Gleichzeitig sind wir
uns des Ideals einer umfassenden Gerichtsbarkeit des
Internationalen Strafgerichtshofs bewußt. Daher sind
wir bereit, ein Vertragsregime zu akzeptieren, unter
dem jede Vertragspartei die automatische Gerichtsbarkeit des Weltgerichtshofs bei dem Verbrechen des
Völkermords akzeptieren muß, wie es 1994 von der
Internationalen Völkerrechtskommission empfohlen
worden war. Wir versuchten, die amerikanische
Beteiligung an dem Vertrag mit dem Vorschlag einer
10-jährigen Übergangsperiode nach Inkrafttreten des
Vertrags zu erleichtern, während der sich jede Vertragspartei für die Nichtteilnahme an der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs bei Verbrechen gegen die
Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen entscheiden
könnte. Wir sind bereit, ein Arrangement zu akzeptieren, mit dem es bei Ende der 10-Jahresperiode drei
Optionen geben würde - die automatische Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs bei allen
wesentlichen Verbrechen zu akzeptieren, aufzuhören,
Vertragspartei zu sein oder einen Zusatzartikel zu dem
Vertrag anzustreben, mit dem der Schutzmechanismus, sich gegen die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs zu entscheiden, verlängert würde. Unserer
Ansicht nach ist eine solche Übergangsperiode wichtig
für unsere Regierung, um die Arbeitsweise des
Gerichts zu beurteilen und bereits frühzeitig viele
Regierungen zum Beitritt zu dem Vertrag zu veranlassen. Obwohl wir die Zustimmung der Ständigen
Mitglieder des Sicherheitsrats zu diesem Arrangement
sowie zu geeignetem Schutz für Nichtvertragsstaaten
gewinnen konnten, waren andere Staaten nicht bereit,
unseren Vorschlag anzunehmen. Am Ende wurde nur
die Klausel der Möglichkeit einer siebenjährigen
Nichtteilnahme für Kriegsverbrechen angenommen.
Aufgrund der außergewöhnlichen Art und Weise, in der
die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs leider in der
letzten Minute formuliert wurde, könnte ein Land, das
bereit ist, Kriegsverbrechen zu begehen, dem Vertrag
beitreten und sich sieben Jahre lang für die Nichtteilnahme an der Gerichtsbarkeit für Kriegsverbrechen
entscheiden, während ein Nichtvertragsstaat seine
Soldaten ins Ausland entsenden könnte und der
Geltendmachung der Gerichtsbarkeit ausgesetzt wäre.

Seite 3

�Überdies können die Vertragsstaaten gemäß den
Verfahren für die Verabschiedung von Zusatzartikeln
verhindern, daß sich die Gerichtsbarkeit auf von ihren
Bürgern oder auf ihrem Hoheitsgebiet verübte neue
oder andere Verbrechen erstreckt. Diese Sicherheit
haben wir erfolgreich erlangt. Aber wie die Klausel
über die Gerichtsbarkeit jetzt formuliert ist, gibt sie vor,
die Gerichtsbarkeit für die gleichen neuen oder andere
Verbrechen auf das Gebiet von Nichtvertragsstaaten
auszuweiten.
Der Vertrag setzt auch einen Vertreter der Anklage ein,
der aus eigenem Antrieb einen Prozeß anstrengen und
aufgrund seiner Befugnisse und mit Zustimmung
zweier Richter Ermittlungen und eine strafrechtliche
Verfolgung einleiten kann, ohne daß eine Überweisung
an den Gerichtshof durch eine Regierung, die Vertragsstaat ist, oder den Sicherheitsrat stattgefunden
hätte. Wir stimmten aus der Sorge gegen diesen
Vorschlag, daß dadurch der Gerichtshof mit Beschwerden und einer Risikostreuung seiner Mittel
überhäuft und in Kontroversen, politische Entscheidungsprozesse und Konfusion verstrickt wird.
Darüber hinaus sind wir über die Behandlung von
Angriffskriegen enttäuscht. Wir und andere argumentieren seit langem, daß ein solches Verbrechen nicht
unter das internationale Gewohnheitsrecht für individuelle strafrechtliche Verantwortung fällt. Ferner haben
wir - ebenso wie die Internationale Völkerrechtskommission 1994 - darauf bestanden, daß es ein
Junktim zwischen einer vorausgegangenen Entscheidung des Sicherheitsrats über aggressive Akte
eines Staates und dem Verhalten eines einzelnen
Bürgers dieses Staates geben soll. Das Statut des
Gerichtshofs erstreckt sich jetzt auch auf Angriffskriege, überläßt die Definition jedoch einem späteren
Zusatzartikel, der sieben Jahre nach Inkrafttreten
verabschiedet werden soll. Es gibt keine Garantie
dafür, daß die entstehende Definition das unerläßliche
Junktim einer vorausgegangenen Entscheidung des
Sicherheitsrats voraussetzt, wenn tatsächlich eine
allgemein akzeptable Definition erlangt werden kann.
Wir werden alles in unserer Macht Stehende unternehmen um sicherzustellen, daß ein solches Junktim
fortbesteht.
Während der jahrelangen Verhandlungen haben wir
uns gemeinsam mit zahlreichen anderen Ländern der
Einbeziehung von Terrorismus und Drogenkriminalität
in die Gerichtsbarkeit des Weltgerichtshofs mit der
Begründung widersetzt, daß dies effektivere nationale
Bestrebungen unterminieren könnte. Wir behielten mit
dieser Ansicht lange die Oberhand, nur um am letzten
Tag der Konferenz festzustellen, daß die endgültige
Fassung des vom Büro verfaßten Textes plötzlich in
einer von der Konferenz zu verabschiedenden Resolution im Anhang bestimmte, daß Terrorismus und
Drogenkriminalität in die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs einbezogen werden sollten - lediglich vorbehalt-

Seite 4

lieh einer Definition der betreffenden Verbrechen bei
einer späteren Überprüfungskonferenz. Diese Einfügung in letzter Minute war für uns Anlaß zu großer
Sorge, und wir widersetzten uns der Resolution in
einer öffentlichen Erklärung. Wir argumentierten, daß
wir zwar offen hinsichtlich der zukünftigen Einbeziehung von Terrorismus und Drogenkriminalität sind,
jedoch nicht glauben, daß dies eine Hilfe beim Kampf
gegen diese beiden schweren Verbrechen sein wird.
Im Gegenteil: Die Übertragung der Zuständigkeit auf
den Gerichtshof könnte wesentliche nationale und
transnationale Bestrebungen unterminieren und die
wirksame Bekämpfung dieser Verbrechen tatsächlich
behindern. Das Problem war unseres Erachtens nicht
die Strafverfolgung, sondern die Ermittlung. Diese
Verbrechen verlangen ständige strafrechtliche Verfolgung von kriminellen Vereinigungen und Verbrechensmustern mit polizeilichen und nachrichtendienstlichen
Mitteln. Der Gerichtshof wird nicht ausreichend für die
Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung dieser Art
von Verbrechen ausgerüstet sein.
Schließlich wurden wir am 17. Juli mit einer Vorschrift
konfrontiert, die besagt, daß in dem Vertrag keine
Vorbehaltsklauseln gestattet sind. Wir haben seit
langem Argumente gegen ein solches Verbot vorgebracht und wurden in dieser Frage von zahlreichen
Staaten unterstützt. Wir waren der Ansicht, daß es
zumindest bestimmte Vertragsklauseln geben würde,
insbesondere im Bereich staatlicher Zusammenarbeit
mit dem Gerichtshof, wo nationale verfassungsrechtliche Bedingungen und nationale juristische Verfahren
eine angemessene Gelegenheit für Vorbehaltsklauseln
verlangen könnten, die nicht die Absicht oder den
Zweck des Vertrags zunichte machen.
Herr Vorsitzender, die Administration hofft, daß andere
Regierungen in den kommenden Jahren die Vorteile
einer potentiellen Beteiligung der Vereinigten Staaten
am Vertrag von Rom erkennen und die fehlerhaften
Vorschriften des Vertrags korrigieren.
In der Zwischenzeit bleibt die Herausforderung der
internationalen Gerechtigkeit bestehen. Die Vereinigten Staaten werden weiterhin eine Führungsrolle
bei der Förderung der gemeinsamen Verpflichtung
aller gesetzestreuen Regierungen übernehmen,
diejenigen vor Gericht zu bringen, die jetzt und in
Zukunft abscheuliche Verbrechen begehen. Die harte
Realität sieht so aus, daß der Internationale Strafgerichtshof keine Gerichtsbarkeit über Verbrechen
haben wird, die vor Aufnahme seiner Tätigkeit verübt
wurden. Aus diesem Grund müssen weitere gerichtliche Ad-hoc-Mechanismen in Betracht gezogen
werden. Ich vertraue darauf, daß unsere Freunde und
Verbündeten bei der Bewältigung der heutigen Herausforderungen ebenso viel Entschlossenheit zeigen
wie bei der Gründung eines zukünftigen Internationalen Strafgerichtshofs.

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�MENSCHENRECHTE
29. Juli 1998

Vereinte Nationen haben entscheidende Rolle
bei der Förderung aller Menschenrechte
Rede von Betty King

NEW YORK - (AD) - Nachfolgend veröffentlichen wir die Rede der amerikanischen Vertreterin beim Wirtschaftsund Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC), Botschafterin Betty King, vom 17. Juli 1998 vor dem ECOSOC.

Es ist mir eine Ehre, heute über die Umsetzung der
Wiener Erklärung und das Aktionsprogramm zu
sprechen.
Vor fünf Jahren versammelten sich die Nationen der
Welt in Wien, um im gesamten UN-System die Aktionen und das Engagement für die Verwirklichung und
den Schutz der Menschenrechte zu verstärken.
Dort bekräftigte die internationale Gemeinschaft
vernehmlich und entschlossen, daß Menschenrechte wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind - ein beständiges und unerschütterliches Anliegen der internationalen Gemeinschaft sind.
In Wien einigten wir uns auf die Schaffung der Position
des Hochkommissars für Menschenrechte mit dem
Mandat für Förderung und Schutz aller Menschenrechte.
Mary Robinson hat dieses Mandat gerne übernommen, und wir sind ihr für ihre Bemühungen zu Dank
verpflichtet. Ich möchte hier klar und deutlich zum
Ausdruck bringen, daß die Vereinigten Staaten die
Aufmerksamkeit begrüßen, die die Hochkommissarin
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten
widmet.
Das Prinzip wirtschaftlicher, sozialer und kultureller
Rechte ist eine starke amerikanische Tradition.
Unsere Nation wurde auf dem Prinzip gegründet, daß
alle Menschen mit bestimmten unveräußerlichen
Rechte ausgestattet sind - darunter dem Recht auf
"Leben, Freiheit und das Streben nach Glück". Leben
und Freiheit sind nach wie vor der Ausdruck der

AMERIKA DIENST 15

bürgerlichen und politischen Rechte des Einzelnen.
Das Streben nach Glück ist nichts weniger als der
Ausdruck des Rechts, einen angemessenen Lebensstandard anzustreben - ein wirtschaftliches Recht.
Über anderthalb Jahrhunderte später, als die Welt in
den blutigsten Konflikt verstrickt war, den die Menschheit je erlebt hat, wurde die Behauptung, daß grundlegende Menschenrechte universell sind und respektiert
werden müssen, in einem Maße auf die Probe gestellt,
wie sie noch zu keinem anderen Zeitpunkt der
Menschheitsgeschichte auf die Probe gestellt worden
war.
Damals sprach der großartige amerikanische Präsident Franklin Roosevelt von den vier Grundfreiheiten,
die jedem Einzelnen zustehen. Er sprach von der
Redefreiheit, der Glaubensfreiheit, der Freiheit von
Angst und natürlich der Freiheit von Not.
Diese vier Freiheiten sind Teil unseres Sozialvertrags
und in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte niedergelegt. Sie alle wurden in den
Menschenrechtsinstrumenten der vergangenen fünf
Jahrzehnte erweitert.
Während der Konferenz über die Vereinten Nationen in
San Francisco im Jahr 1945 erklärte der amerikanische Außenminister Edward Stettinius: "Der Kampf
um Frieden wird an zwei Fronten gekämpft. Die erste
ist die Sicherheitsfront, wo der Sieg Freiheit von Angst
bedeutet. Die zweite ist die wirtschaftliche und soziale
Front, wo der Sieg Freiheit von Not bedeutet. Nur der
Sieg an beiden Fronten kann eine Welt mit dauerhaftem Frieden gewährleisten... Keine in der Charta
niedergelegten Bestimmungen werden den Sicher-

Seite 1

�heitsrat in die Lage versetzen, die Welt sicher vor
Krieg zu machen, wenn Männer und Frauen keine
Sicherheit in ihrem Zuhause und an ihrem Arbeitsplatz
haben."
Die Vereinigten Staaten sind der festen Überzeugung,
daß wirtschaftliche Rechte und das Streben nach
Glück Grundrechte sind, die nach und nach erkannt
und verwirklicht werden müssen. Ihre Verwirklichung
ist weiterhin ein gemeinsames Unternehmen zwischen
dem Einzelnen und dem Staat.
Jede Einzelperson muß entscheiden, was für sie Glück
bedeutet und mit welchen Mitteln sie dieses Glück
anstrebt.
Jeder Staat hat die Verantwortung, ein Umfeld zu
schaffen, in dem jeder Einzelne diese Ziele verwirklichen kann.
Bestandteile eines solchen Umfelds müssen nicht nur
bürgerliche und politische Rechte sein, sondern auch
die Maßnahmen und Gesetze, die wirtschaftliches,
soziales und kulturelles Wohlergehen fördern.
Der Schutz und die Förderung wirtschaftlicher, sozialer
und kultureller Rechte erfordert Maßnahmen und
Gesetze, die unternehmerisches Risiko ermutigen,
neue Arbeitsplätze schaffen, Arbeitnehmerrechte und
Freiheit von Diskriminierung am Arbeitsplatz garantieren, die Gleichstellung der Geschlechter, die Verbesserung der Stellung der Frau und den Schutz der
Kinder fördern, Zugang zu Bildungsmöglichkeiten und
Gesundheitsfürsorge bieten, die Umwelt schützen, ein
Sicherheitsnetz und einen Weg zur wirtschaftlichen
Verbesserung der ärmsten Teile der Bevölkerung
bieten und Rechtsstaatlichkeit für alle sicherstellen.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte haben
direkte und unmittelbare Bedeutung für den Prozeß der
wirtschaftlichen Entwicklung und müssen auch in
unseren Ansatz bei Diskussionen über das Recht auf
Entwicklung einfließen. Um die Wiener Erklärung zu
zitieren: "Demokratie, Entwicklung und Grundfreiheiten
sind voneinander abhängig und verstärken sich
gegenseitig."
Die Entwicklungsländer haben in den vergangenen 30
Jahren große Fortschritte erzielt. Das jährliche ProKopf-Einkommen ist mehr als 60 Prozent gestiegen.
Der Prozentsatz der in absoluter Armut lebenden
Menschen wurde fast um die Hälfte reduziert, das
Analphabetentum wurde um nahezu 50 Prozent
verringert, und 70 weitere Nationen haben ganz oder
teilweise die Freiheit erlangt.
Es gibt jedoch noch viele schwierige Herausforderungen. Über 800 Millionen Menschen sind immer noch
von Unterernährung bedroht. Rund 70 Prozent der in
Armut lebenden Menschen sind Frauen. 180 Millionen

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Kinder unter 14 Jahren müssen Kinderarbeit verrichten, und mehr als 100 Millionen Kinder gehen nicht
zur Schule.
Das sind schwierige Herausforderungen, die am
besten bewältigt werden können, wenn Einzelpersonen durch die freie Ausübung ihrer Menschenrechte all ihrer Menschenrechte - Befugnisse verliehen
werden.
Darüber hinaus kann echte Entwicklung - nachhaltige
Entwicklung - nur erfolgen, wenn Menschenrechte und
die Prinzipien der Nichtdiskriminierung vollständig in
den Entwicklungsprozeß integriert sind.
Es ist beispielsweise kein Zufall, daß das phänomenale Wirtschaftswachstum in Lateinamerika im vergangenen Jahrzehnt unmittelbar der Welle demokratischer
Reformen und wirtschaftlicher Liberalisierung folgte,
die die gesamte Region erfaßt.
Zweifelsohne steht die wachsende Respektierung der
Menschenrechte des Einzelnen im Zentrum des
wirtschaftlichen und politischen Erfolgs von Lateinamerika.
Aufgrund unserer eigenen nationalen Erfahrungen sind
wir überzeugt, daß Bildung, Offenheit, Toleranz sowie
bürgerliche und kulturelle Freiheit der Schlüssel für die
Freisetzung des gesamten kreativen Potentials einer
Nation sind. In Kombination mit einem wachstumsorientierten Wirtschaftssystem und einer stabilen,
berechenbaren Rechtsstruktur sind die Möglichkeiten
und Chancen unbegrenzt.
Wenn Rechte des Einzelnen für echte und dauerhafte
Wirtschaftsentwicklung unerläßlich sind, ist es ebenso
klar, daß die wichtigsten Beziehungen im Entwicklungsprozeß die Beziehungen zwischen Regierungen
und ihren jeweiligen Bürgern sind. Die Hochkommissarin äußerte vor kurzem, daß "die Pflicht zum Schutz
und zur Förderungen von Menschenrechten und
Grundfreiheiten zu allererst bei den Regierungen liegt".
Wenn Regierungen der Verpflichtung gegenüber ihrem
eigenen Volk nicht nachkommen, wenn Korruption

oder Vetternwirtschaft vorherrschen, dann ist die
Möglichkeit einer wohlhabenden Gesellschaft ausgeschlossen. Das ist eine Verletzung der Menschenrechte.
Wenn Regierungen andererseits ihre Verpflichtungen
erfüllen, multiplizieren sich die Vorteile; sie bieten
einen Anreiz zum Sparen, zu Investitionen und in der
Tat für nachhaltige Entwicklung in Ländern mit soliden
Wirtschaftsmaßnahmen, guter Regierungsführung und
Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.
Heute müssen wir uns der Größenordnung der
Aufgabe bewußt werden, das gesamte Spektrum von

AMERIKA DIENST 15

�Menschenrechten und Grundfreiheiten zu fördern und
zu schützen. Bürgerliche und politische Rechte stehen
im Zentrum dieser Freiheiten, aber sie müssen durch
die Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer und
kultureller Rechte ergänzt werden. Die Vereinigten
Staaten verpflichten sich der Förderung aller Menschenrechte und sind der Überzeugung, daß das UNSystem bei der Förderung all dieser Rechte eine
entscheidende Rolle zu spielen hat.

Während wir die Umsetzung der Wiener Erklärung fünf
Jahre nach ihrer Verabschiedung und unsere Verpflichtung zum Recht auf Entwicklung als integralen
Bestandteil grundlegender Menschenrechte überprüfen, müssen wir uns fragen, ob wir bei unserer
Betonung auf makroökonomische Themen und
strukturelle Anpassung den wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Rechten gebührend Aufmerksamkeit
widmen.

Das UN-System beinhaltet viele Organisationen, die
mit wirtschaftlicher Entwicklung und technischer Hilfe
befaßt sind. Was häufig jedoch fehlt, ist die Dimension der Menschenrechte. Diese Organisationen
können und sollten noch effektiver werden, indem sie
Menschenrechte systematisch in ihre Arbeit einbeziehen.

Ich möchte hier und jetzt versprechen, daß sich die
Vereinigten Staaten der Verwirklichung aller Menschenrechte verpflichten und wir der Ansicht sind, daß
das UN-System bei der Förderung all dieser Rechte
eine entscheidende Rolle zu spielen hat.

Diese Organisationen müssen die Erkenntnis der
rechtlichen und moralischen Verpflichtung sowie der
Rechenschaftspflicht von Staaten im Hinblick auf die
grundlegenden Bedürfnisse ihrer Bürger ins Zentrum
ihrer Arbeit stellen.

Wir unterstützen uneingeschränkt die Bemühungen
von Mary Robinson und des Generalsekretärs, die
Förderung der Menschenrechte des Einzelnen in alle
Aktivitäten des UN-Systems einzubeziehen und sie
von den Sphären theoretischer Debatten zur konkreten
Umsetzung zu bringen.
Ich danke Ihnen.

*

AMERIKA DIENST 15

* * * *

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�AUSSENPOLITIK
29. Juli 19998

Die amerikanische Sicherheitspolitik:
Herausforderungen für das 21. Jahrhundert
von Joseph S. Nye

(AD) - Nachfolgend veröffentlichen wir einen Artikel von Joseph S. Nye, Jr., dem Dekan der John F. Kennedy
School of Government der Harvard University.

Die Welt war während des letzten Jahrzehnts Zeuge
bedeutender Veränderungen der Machtverteilung. Die
Sowjetunion ist zusammengebrochen, und die russische Macht nimmt weiterhin ab. Der Einfluß Chinas
wiederum ist stetig gewachsen und wird wahrscheinlich noch weiter zunehmen. Trotz dieser dramatischen
Entwicklungen ist die zentrale Realität des globalen
Mächtegleichgewichts dieselbe wie 1990: Die Vereinigten Staaten bleiben die einzige Supermacht mit
globalen Vorteilen in allen Machtdimensionen militärischen, wirtschaftlichen und politischen. Wer
noch vor einem Jahrzehnt einen unvermeidlichen
Niedergang der Vereinigten Staaten vorhersagte, wird
eines Besseren belehrt, während die Welt an der
Schwelle zu einem neuen Jahrhundert steht.
Das bedeutet nicht, daß das zweipolige Gleichgewicht
des Kalten Kriegs durch eine einpolige Welt ersetzt
wurde. Es gibt zahlreiche wichtige Ziele in den
Bereichen Sicherheit, Wirtschaft und Politik, die die
Vereinigten Staaten nicht im Alleingang erreichen
können. Und es ist auch nicht richtig, die Welt als
mehrpolig zu bezeichnen, solange es jedem Staat mit
Ausnahme Amerikas an einem oder mehreren wesentlichen Machtmitteln fehlt. Statt dessen wird die Macht
durch ein komplexes Muster verteilt, das in etwa einem
dreidimensionalen Schachbrett ähnelt.
Auf dem
obersten Brett ist militärische Macht großenteils
einpoliger Natur, und die Vereinigten Staaten verfügen
als einziges Land über nukleare Interkontinentalwaffen
und große, moderne Streitkräfte zu Lande, zu Wasser
und in der Luft, die weltweit disloziert werden können.
Auf dem mittleren Brett ist die wirtschaftliche Macht
dreipolig, wobei die Vereinigten Staaten, Europa und
Japan nahezu zwei Drittel der weltweiten Produktion
ausmachen. Das Wachstum Chinas wird die wirt-

AMERIKA DIENST 15

schaftliche Macht zur Jahrhundertwende vierpolig
werden lassen. Auf dem untersten Brett beinhalten die
transnationalen Beziehungen außerhalb staatlicher
Kontrolle so verschiedene Akteure wie Banker und
Terroristen. Hier ist die Macht stark gestreut.
Ebenso wichtig wie diese Veränderungen in der
Machtverteilung sind die Veränderungen in der Natur
der Macht und ihrer Ausübung. Erstens haben die
ökonomischen Instrumente internationaler Macht seit
mehreren Jahrzehnten an Bedeutung zugenommen.
Das sollte jedoch nicht überbetont werden, wie einige
es mit der Bemerkung getan haben, wirtschaftliche
Macht habe die militärische Macht als zentrales
Medium der Weltpolitik ersetzt.
Wirtschaftliche
Instrumente lassen sich im Hinblick auf Zwang und
Abschreckung immer noch nicht mit Streitkräften
vergleichen. Wirtschaftssanktionen allein reichten
nicht aus, den Irak zu einem Rückzug aus Kuwait zu
überreden. Darüber hinaus kann eine einzige regionale Sicherheitskrise zu einem Zusammenbruch der
Börsenmärkte führen und die Investitionstätigkeit
behindern. Wirtschaftliche und politische Sicherheit
sind jedoch eng miteinander verbunden, wie sich bei
der jüngsten asiatischen Finanzkrise wieder gezeigt
hat.
Zweitens haben moderne Waffen die Rolle militärischer Macht verändert. Es gibt zwei widersprüchliche
Trends. Einerseits läßt der Erwerb von Nuklearwaffen
durch die Großmächte seit mehreren Jahrzehnten die
Möglichkeit eines direkten Konflikts zwischen ihnen
unvorstellbar kostspielig erscheinen. Somit dienen
solche Waffen nur dazu, die Muskeln spielen zu lassen
und andere abzuschrecken. Andererseits haben
Veränderungen in der Informationstechnologie (ein-

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�schließlich Computern, Sensoren und Satelliten) eine
neue Generation intelligenter Waffen ermöglicht, die
große Präzision gestatten und dabei minimalen
Schaden anrichten. Diese Trends machen militärische
Macht weniger kostspielig und besser einsetzbar.
Die dritte und vielleicht größte Veränderung in der
Natur der Macht ist die zunehmende Bedeutung
sanfter Macht, die großenteils auf die Informationsrevolution zurückzuführen ist, die die Welt verändert.
Sanfte Macht ist die Fähigkeit, bei internationalen
Angelegenheiten gewünschte Ergebnisse durch
Anziehungskraft anstatt durch Zwang zu erlangen.
Harte Macht, einschließlich des erzwungenen Einsatzes von militärischer Macht oder Wirtschaftssanktionen, zielt darauf ab, andere dazu zu bringen,
das zu tun, was wir wollen. Sanfte Macht zielt darauf
ab, andere dazu zu bringen, das zu wollen, was wir
tun. Solche sanfte Macht kann auf die Anziehungskraft
von Ideen oder die Fähigkeit zurückzuführen sein, eine
Agenda so aufzustellen, daß sie die Präferenzen
anderer gestaltet. Die Vereinigten Staaten bleiben
weltweit führend auf dem Gebiet von Mitteln sanfter
Macht, wie sich an der Bewegung zu Demokratie und
freien Märkten in mehr als 30 Staaten im vergangenen
Jahrzehnt gezeigt hat.
Das Paradoxon amerikanischer Sicherheit und
Außenpolitik im 21. Jahrhundert bleibt jedoch bestehen: Selbst als mächtigster Staat können die Vereinigten Staaten nicht alle ihre internationalen Ziele im
Alleingang erreichen. Dem Land fehlen die internationalen und nationalen Voraussetzungen für die
Lösung jedes Konflikts. In jedem Fall muß seine Rolle
den auf dem Spiel stehenden amerikanischen Interessen und den Kosten ihrer Verfolgung entsprechen.
Daher müssen die Vereinigten Staaten weiterhin
internationale Koalitionen ermöglichen und mobilisieren, um gemeinsame Sicherheitsbedrohungen anzugehen. Der Golfkrieg und die Friedenstruppen in
Bosnien sind hierfür Beispiele.
Das Ende des Kalten Krieges hat die Möglichkeit von
Weltkriegen zwischen den Großmächten verringert,
jedoch nicht beseitigt. Regionale und lokale Kriege
sind wahrscheinlicher als globale Konflikte. Trotzdem
ist die Sicherheit in den zwischenstaatlichen Beziehungen größer, weil territorial definierte Ressourcen unter
den Großmächten an Bedeutung verloren haben. In
der Vergangenheit waren die führenden Staaten
versucht, Land für ihre Grundstoffe, ihr landwirtschaftliches Potential und ihre Industrie oder strategische Bedeutung als Plattform für militärische Angriffe
oder als Puffer gegen Angriffe anderer zu beschaffen.
Diese Motive für den Erwerb von Territorium durch
Zwang sind heute weniger stark.
Die moderne
Wirtschaftsproduktion ist von Humankapital und
Dienstleistungen ebenso abhängig wie von Territorium.
Am wichtigsten ist vielleicht, daß Konflikte zwischen
den Großmächten weniger wahrscheinlich geworden

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sind, weil viele Großmächte bereits Demokratien oder
auf dem Weg dorthin sind, und die Geschichte lehrt,
daß liberale Demokratien einander wahrscheinlich
nicht so schnell bekämpfen. Aus diesem Grund stellen
die Förderung demokratischer Prozesse in Rußland
sowie von Pluralisierung und Menschenrechten in
China sicherheitspolitische und moralische Ziele
amerikanischer Politik dar.
Im Hinblick auf regionale und lokale Konflikte kann die
amerikanische Macht ein wichtiger Faktor bei der
Begrenzung ihrer Häufigkeit und Zerstörungsgewalt
sein. In manchen Fällen ist es sogar möglich, das
Ausmaß von Konflikten bei zivilen und innenpolitischen
Auseinandersetzungen zu verringern. Obwohl die
Vereinigten Staaten nicht der alleinige Weltpolizist sein
können - die amerikanische Öffentlichkeit wünscht eine
solche Rolle nicht - können sie manchmal als "Sheriff
des Aufgebots" fungieren, das sich wandelnde
Koalitionen von Freunden und Verbündeten dazu
veranlaßt, gemeinsame Sicherheitsbelange anzusprechen. Das erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit für die Institutionen und Bündnisse, die der
amerikanischen Macht zusätzlichen Spielraum verleihen. Es erfordert auch Investitionen in Streitkräfte und
Aufmerksamkeit für ihre globale Dislozierung.
Der amerikanische Verteidigungshaushalt wurde um
40 Prozent gekürzt und die Streitkräfte um ein Drittel
ihres Höchststands während des Kalten Krieges
verringert. Dennoch werden weiterhin rund 100.000
Soldaten in Europa stationiert bleiben, weitere 100.000
in Asien und 20.000 im und am Persischen Golf.
Zusammen mit Voreinlagerung von Gerät und gemeinsamen Übungen mit Verbündeten und freundlich
gesinnten Ländern tragen diese Fähigkeiten dazu bei,
das politische Umfeld in diesen entscheidenden
Regionen zu gestalten und damit eine Form von
präventiver Verteidigung zu bilden. Diese Streitkräfte
werden von den größeren Ländern in diesen Regionen
willkommen geheißen. Die NATO hat ihre Popularität
in Europa nicht verloren und paßt ihre Missionen an
eine Welt nach dem Kalten Krieg an. In Asien fürchten
viele Politiker, daß ein amerikanischer Rückzug zu
einem Wettrüsten in der Region und dem Verlust der
politischen Stabilität führen könnte, die eine Grundlage
für das bemerkenswerte Wirtschaftswachstum der
Region ist. Als das Verteidigungsministerium 1995
seinen ostasiatischen Strategiebericht herausgab, in
dem es versprach, seine Bündnisse und Vornestationierung beizubehalten, wurde der Bericht weithin
begrüßt.
Eine entscheidende Sicherheitsbedrohung in der Welt
nach dem Kalten Krieg ist die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Bis heute ist die Nichtverbreitungsbilanz beeindruckend. 1963 sagte Präsident
John F. Kennedy voraus, daß es bis heute Dutzende
von Nuklearstaaten geben würde. Zweifelsohne gibt
es viele Staaten, die zur Entwicklung solcher Waffen

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�fähig sind. Aber die meisten haben sich für einen
Verzicht auf die Bombe entschieden. Im Nichtverbreitungsvertrag von 1970 sind fünf Nuklearwaffenstaaten aufgeführt (die Vereinigten Staaten, Rußland,
Großbritannien, Frankreich und China); Indien und
Pakistan, die vor kurzem Atomtests durchgeführt
haben, und - wie es heißt - Israel. Südafrika, das in
den achtziger Jahren ein halbes Dutzend Bomben
entwickelt hatte, gab sie danach auf. Und verbrecherische Staaten wie der Irak und Nordkorea mußten ihre
Programme einstellen. Die unbefristete Verlängerung
des N W im Jahr 1995 war ein ermutigendes Zeichen,
daß das Nichtverbreitungsregime Bestand hatte.
Die größte Bedrohung im nuklearen Bereich ist heute
das Problem der sogenannten "herrenlosen" Nuklearwaffen - die Gefahr, daß die Staaten der ehemaligen
Sowjetunion die Kontrolle über Bomben oder Nuklearmaterial verlieren könnten, die dann auf den Schwarzmarkt gelangen. Die durch das kooperative Programm
des amerikanischen Verteidigungsministeriums zur
Verringerung der Bedrohung an Rußland in diesem
Bereich geleistete amerikanische Hilfe ist eine neue
und andere Art der Sicherheitspolitik für eine neue
Welt. Die Nichtverbreitungspolitik in all ihren Dimensionen, einschließlich der Verbreitung von chemischen
und biologischen Waffen und ihren Trägersystemen,
bildet weiterhin das Kernstück unserer Sicherheitspolitik.
Und schließlich gibt es eine neue Dimension des
Sicherheitsproblems, die nicht mit klassischen militärischen Mitteln gelöst werden kann. Es ist die
Bedrohung durch Terroristen, die Massenvernichtungswaffen einsetzen. 40 Jahre lang lebten die
Amerikaner mit der Angst vor einem sowjetischen
Nuklearangriff. Das Ende des Kalten Krieges verringerte die Aussicht auf einen nuklearen Holocaust, aber
ironischerweise haben sich die Aussichten auf eine
Atomexplosion in den Vereinigten Staaten wahrscheinlich erhöht. Und die Bedrohung ist nicht ausschließlich nuklearer Art. Terroristen haben leichteren
Zugang zu biologischen und chemischen Waffen wie
Anthrax, Rizin oder Sarin als zu Nuklearmaterial.
In den vergangenen Jahren konnten wir vermehrt
einen neuen Typ von Terroristen beobachten, die
weniger an der Verfechtung einer politischen Sache

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AMERIKA DIENST 15

interessiert sind und sich mehr auf die Ausmerzung
dessen konzentrieren, was sie als böse bezeichnen.
Ihre Motive sind häufig eine verzerrte Form von
Heligion, und sie erachten Massenvernichtungwaffen
als geeignetes Mittel für ihre Zwecke. Diese stehen
immer leichter zur Verfügung. Die Zunahme von
Mafiaorganisationen in der ehemaligen Sowjetunion
hat eine Zunahme des Schmuggels von Nuklearmaterial bewirkt (glücklicherweise bisher in kleinen Mengen). Chemische und biologische Kampfstoffe können
von Studenten oder Labortechnikern hergestellt
werden. Allgemeine Anleitungen sind im Internet
erhältlich. 1995 ließ eine japanische Sekte Sarin in die
Tokioter U-Bahn einströmen, wobei 12 Menschen
getötet wurden. Sie experimentierten auch mit biologischen Kampfstoffen. Präsident Clinton hat vor kurzem
Direktiven unterzeichnet, mit denen Terrorismus und
Bedrohungen entscheidender Infrastrukturen (einschließlich von Informationssystemen) zur obersten
Priorität der amerikanischen Sicherheitspolitik erklärt
werden.
Abschließend möchte ich feststellen, daß die Welt
nach dem Kalten Krieg gute und schlechte Nachrichten
für die amerikanische Sicherheitspolitik hat. Auf
militärischer und wirtschaftlicher Ebene werden die
Vereinigten Staaten in absehbarer Zeit wahrscheinlich
weiterhin die vorherrschende Macht sein.
Kein
anderer Staat hat der amerikanischen Stärke etwas
entgegenzusetzen. Die Aussicht auf einen Krieg
zwischen Großmächten ist unwahrscheinlich. Die
Vereinigten Staaten haben die Fähigkeit, zur Gestaltung des Umfelds beizutragen, um die Aussichten auf
künftige Bedrohungen zu verringern. Obwohl das nicht
heißt, daß die Vereinigten Staaten als Weltpolizist
fungieren können (oder wollen) oder in der Lage
wären, alle Konflikte zu kontrollieren, heißt es, wenn
sie sich für Koalitionen mit Verbündeten und gleichgesinnten Staaten entscheiden, besteht eine vernünftige
Aussicht auf die Eindämmung und manchmal Verringerung von Konflikten. Andererseits ist die schlechte
Nachricht, daß auf transnationaler Ebene, wo es viel
Macht gibt und niemand die Kontrolle hat, eine neue
Form der Bedrohung entstanden ist, für die unsere
traditionellen Sicherheitsinstrumente schlecht geeignet
sind. Das ist ein Bereich, der in Zukunft mehr Aufmerksamkeit erfordert.

*

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