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U.S. Information Service
Embassy of the United States of America

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20. November 1991

53&lt;

VEREINTE NATIONEN

PICKERING SIEHT NEUE ART VON
WELTKONFLIKTEN VORAUS
Rede über die Rolle der Vereinten Nationen

WAHLEN 1992

INITIATIVEN: GUTE DEMOKRATIE ODER
SCHLECHTE GESETZGEBUNG?
von Kenneth Jost

DROGEN

MARTINEZ DRÄNGT EUROPA ZU KAMPAGNE
GEGEN DROGENMISSBRAUCH
Verabschiedung europaweiter
Kontrollen gefordert

Um Übersendung von
Belegexemplaren
wird gebeten

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.:0228-3392372
Telex: 8-85432

�VEREINTE

NATIONEN
20. November 1991

PICKERING SIEHT NEUE ART VON
WELTKONFLIKTEN VORAUS
Rede über die Rolle der Vereinten Nationen
WASHINGTON - (AD) - Botschafter Thomas Pickering zufolge sehen sich die Vereinten Nationen nach dem
Zusammenbruch des sowjetischen Imperiums mit neuen politischen und diplomatischen Herausforderungen
konfrontiert. "Nirgendwo sind die Veränderungen augenfälliger und von unmittelbarerer Konsequenz für die
amerikanischen Interessen" als im Bereich der internationalen Sicherheit, so Pickering.
In einer Rede vor dem Auswärtigen Ausschuß des Senats erklärte Pickering am 13. November 1991, die
Vereinten Nationen - und die internationale Staatengemeinschaft - müßten lernen, lokal begrenzte aber dennoch
todbringende Konflikte wie den derzeit in Jugoslawien wütenden in den Griff zu bekommen.
"Wie der Nahe Osten und Jugoslawien täglich demonstrieren, wird die regionale Stabilität nach dem kalten Krieg
... vornehmlich durch im großen und ganzen engstirnige Anliegen ethnischer, religiöser, politischer, wirtschaftlicher und sozialer Art geprägt", fügte Pickering hinzu. "Dies mag eine gewisse Sehnsucht nach der Eindeutigkeit
der irakischen Bedrohung wachrufen, die möglicherweise nicht das beste Beispiel für die vor uns liegenden
ungeordneten Herausforderungen ist", so Pickering.
Pickering zufolge müßten die Vereinten Nationen die Funktionen stärken, die regionale Konflikte schlichten und
verhindern helfen, selbst wenn dies die Androhung des Einsatzes internationaler Streitkräfte bedeute.
Nachfolgend veröffentlichen wir die Rede von Botschafter Pickering im Wortlaut.
Das Ende des kalten Kriegs hat Auswirkungen auf alle
Aktivitäten. Nirgendwo sind die Veränderungen augenfälliger und von unmittelbarerer Konsequenz für
die amerikanischen Interessen als im Hinblick auf die
Rolle der Vereinten Nationen im Bereich der internationalen Sicherheit. Aus diesem Grund werde ich einen
Großteil meiner Ausführungen der künftigen Rolle der
Vereinten Nationen bei Frieden und Sicherheit widmen. Ich werde jedoch versuchen, diese Gedanken in
einen breiteren Kontext zu stellen, der die bedeutende
Rolle des Völkerrechts und die sich abzeichnenden
staatlichen Verhaltensnormen berücksichtigt.
Beim Entwurf eines neuen Ansatzes zur sicherheitspolitischen Rolle der Vereinten Nationen arbeiten wir in
einem extrem vagen Umfeld. Die vordringlichen Sicherheitsbelange der kommenden Jahre sind weiterhin unbekannt. Darüber hinaus können wir nicht davon
ausgehen, daß die Vereinten Nationen und insbesondere der Sicherheitsrat den gleichen Rahmen wie in
der Vergangenenheit bieten werden. Die Vereinten
Nationen sind eine Organisation von Mitgliedstaaten.
Ändern sie sich, so verändern sich auch die Vereinten
Nationen. Offenkundigster Beweis dafür sind die
Auswirkungen der gegenwärtigen Auflösung der Union
AMERIKA DIENST 46

der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Die geringsten
Veränderungen in Struktur und Zusammensetzung
des Sicherheitsrats werden zweifelsohne den Kurs
beeinflussen, den er den Vereinten Nationen vorgibt.
Mit dieser Warnung möchte ich einige Gedanken über
die Zukunft der Vereinten Nationen bei der Bewahrung
des internationalen Friedens und der Sicherheit darlegen.
Aus internationaler Sicht wurde durch das Ende des
kalten Kriegs das internationale politische System
seines bisherigen zentralen und dominierenden Prinzips beraubt - dem Ost-West-Konflikt. In einer Rede
vom vergangenen April legte Präsident Bush seine
Vision einer neuen Ordnung in folgenden Worten dar:
"Die neue Weltordnung bedeutet nicht, auf unsere
nationale Souveränität zu verzichten oder unsere Interessen preiszugeben. Sie bezeichnet vielmehr eine
Verantwortung, die durch unsere Erfolge auferlegt ist.
Sie bezieht sich auf neue Wege der Zusammenarbeit
mit anderen Nationen, um Aggression abzuschrecken
und Stabilität zu erlangen, um Wohlstand und vor
allem Frieden zu schaffen. Sie erwächst aus der
Hoffnung auf eine Welt, die auf einem von kleinen und
Seite 1

�großen Nationen geteilten Engagement für eine Reihe
von Prinzipien gründet, die unsere Beziehungen untermauern - friedliche Beilegung von Konflikten, Solidarität gegen Aggression, reduzierte und kontrollierte
Waffenarsenale und gerechte Behandlung aller Völker."
Was sind die sicherheitspolitischen Auswirkungen des
Übergangs von der Ära des kalten Kriegs zu der von
Präsident Bush beschriebenen neuen Ordnung?
Betrachtet man die amerikanischen Sicherheitsinteressen nach dem kalten Krieg aus dem Blickwinkel der
Vereinten Nationen, so besteht ein Weg, um diesen
Blickwinkel zu beschreiben darin, zwei durch eine
relativ durchlässige Grenze getrennte nebeneinanderliegende Kreise auszumachen. In den ersten Kreis
stellt man die wichtigsten Sicherheitsinteressen der
Vereinigten Staaten:
Schutz vor direktem Angriff,
Schutz der amerikanischen Staatsbürger im
Ausland,
Hilfe und Unterstützung für die Verbündeten,
Aufrechterhaltung unbehinderter internationaler Kommunikationswege und des Handels,
Gewährleistung des Zugangs zu unerläßlichen
Ressourcen,
Abgrenzung grundlegender Interessen von den
Auswirkungen ausländischer Kriege - wie etwa
die Tankereskorten gegen Ende des iranischirakischen Kriegs und so weiter.
In den zweiten Kreis stellt man die umfassenden Ziele,
Werte und Grundsätze, die die Substanz der von
Präsident Bushs Vision heraufbeschworenen bürgerlichen internationalen Gesellschaft ausmachen, wenn
er von einer neuen Ordnung oder einer "Pax Universalis" spricht. Sie umfaßt Rechtsstaatlichkeit, Abkehr
von Aggression und die friedliche Beilegung von Konflikten, Wahrung der Souveränität, Verteidigung der
Menschenrechte, Rüstungskontrolle, Eindämmung der
Verbreitung von Nuklearwaffen und generell einen

disziplinierten, kooperativen Ansatz zur gemeinsamen
Sicherheit. Heute möchte ich die Rolle der Vereinten
Nationen bei der Stärkung und Durchsetzung dieser
Prinzipien erkunden.
Ich möchte zunächst einige Gedanken darüber darlegen, wie die Rolle des UN-Sicherheitsrats erweitert
werden könnte. Diese Gedanken passen in die traditionelle Sicht der Zwangsmaßnahmen der Vereinten
Nationen - das heißt, Intervention in Konflikte zwischen Staaten. Als nächstes möchte ich etwas weitergehende Betrachtungen darüber anstellen, wie die
Vereinten Nationen eine konstruktive Rolle bei der
Schaffung der im zweiten Kreis beschriebenen bürgerlichen internationalen Gesellschaft spielen können.
Eine wesentliche Herausforderung besteht darin, die
Seite 2

Kluft zwischen den Rechten von Staaten (Souveränität) und den Rechten von Völkern zu schließen - eine
in diesen Tagen abnehmender internationaler jedoch
andauernder Konflikte zwischen Völkern innerhalb
nationaler Grenzen zunehmend relevante Frage.
Einleitend möchte ich feststellen, daß die zentrale
Rolle des UN-Sicherheitsrats bei der Erarbeitung und
Legitimierung der Reaktion auf die irakische Aggression Erwartungen und damit politischen Druck nach
einer vergleichbaren Rolle des Rats bei anderen Krisen geweckt hat. Erwartungen, daß die Vereinten
Nationen unverzüglich auf Haiti, in Jugoslawien und
Liberia eingreifen sollten, belegen dieses Argument.
Abgesehen von den Erwartungen ist das triftigere
Argument, daß die Charta niemals den Sicherheitsrat
als einziges oder ausschließliches Gericht erster Instanz angesehen hat. Artikel 52 und Kapitel VIII der
Charta verfügen in der Tat ausdrücklich regionale
Bestrebungen zur Beilegung oder Behebung von
Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit bevor
die Vereinten Nationen um Beistand angerufen werden. Und das ist gut so. Aus gemeinsamen regionalen, politischen und kulturellen Interessen erwachsenes konstruktives Engagement einer regionalen Gruppe schafft möglicherweise einen breiteren Handlungsspielraum.
Dennoch wird die Zukunft ebenso wie die Vergangenheit zweifelsohne Krisen mit sich bringen, die trotz der
besten Absichten der regionalen Akteure weder regional begrenzt noch vollständig gelöst werden können.
Zu diesem Zeitpunkt kann man sich als notwendigen
und legitimen nächsten Schritt an den Sicherheitsrat
wenden. Der Rat kann darüber hinaus gegebenenfalls
auf regionalen Bestrebungen aufbauen, indem er beispielsweise ein regionales Handelsembargo institutionell verankert.
Mit Ausnahme des Koreakriegs und der irakisch-kuwaitischen Krise ist das Thema der von den Vereinten
Nationen genehmigten Zwangsmaßnahmen ein ungeschriebenes Buch. Die Arbeit an der Verfassung des
Textes wird durch die Tatsache erschwert, daß die
Bedrohungen, die wir bewältigen müssen, schlecht in
jede vorstellbare auf die Vereinten Nationen gegründete Struktur passen. Und genausowenig werden die
Vereinten Nationen - unabhängig von ihrer Verstärkung - leicht mit den möglicherweise umfassenderen
Sicherheitsaufgaben der Zukunft fertigwerden. Wir
sollten daher von den Vereinten Nationen erwarten,
daß sie bestenfalls einen Teil der Lösung bieten können. Wie groß dieser Teil ist, wird von ihrer Fähigkeit
abhängen, zwei Schlüsselelemente für jeden neuen
sicherheitspolitischen Ansatz zu entwickeln: Legitimität und Flexibilität.
Zunächst müssen wir uns vor Augen fütlren, was unter
"Legitimität" bei Intervention durch Gewalt zu verstehen ist. Für uns und unsere Verbündeten kam die
Verfügung von Resolution 678, "alle erforderlichen
AMERIKA DIENST 46

�Mittel" zur Gewährleistung des unverzüglichen und
bedingungslosen Abzugs des Irak aus Kuwait einzusetzen, einer idealen Formulierung nahe. Sie erteilte
den Vereinten Nationen die Befugnis zum Einsatz von
Gewalt ohne unnötige Einschränkungen von Art und
Umfang, die bei der erfolgreichen Durchführung von
Operationen wichtige militärische und politische Erwägungen sind. Es war offenkundig impliziert, daß die
Koalition die Verwirklichung des Ziels eines Abzugs
aus Kuwait anstreben würde; die uneingeschränkte
Einhaltung des Kriegsvölkerrechts und der Einsatz
konventioneller Waffen waren Teil des Mandats.
Es überraschte nicht, daß diese unbegrenzten Attribute zahlreiche andere UN-Mitglieder beunruhigten. Selbst
der Generalsekretär hat festgestellt, obwohl der Krieg
gegen den Irak "durch den Sicherheitsrat legitimiert
wurde", sei er "nicht ein Sieg der Vereinten Nationen
gewesen", da dieser sich nur aus "Feindseligkeiten
unter der Kontrolle und Weisung der Vereinten Nationen" hätte ergeben können. Man muß Perez de
Cuellars Ansicht nicht teilen, um seiner Argumentation
folgen zu können: die ehernste legale Rechtfertigung
könnte uns nicht das Legitimität genannte vergänglichere politische Gut erkaufen.
Obwohl die Aktionen der Verbündeten im Irak sich
praktisch uneingeschränkter internationaler Unterstützung erfreuten, besteht die Gefahr, daß eine solche
Genehmigung für einige Länder zum Einsatz von
Gewalt im Namen des Rats Kritiker zu der Argumentation veranlaßt, das Vorgehen sei ein Projekt einiger
weniger Regierungen, die für die internationale Staatengemeinschaft nicht repräsentativ seien. Für militärische Aktionen in der Größenordnung von Desert
Storm scheint es keine klare Antwort auf dieses Problem zu geben, weil jedes nennenswerte Ausmaß von
Weisungen und Kontrolle von Kampfhandlungen durch
die Vereinten Nationen lähmende Beschränkungen
auferlegen würde. Dennoch könnte sich der durch die
Erfahrungen mit dem Irak geförderte Zusammenhalt
im Rat auf andere Bereiche übertragen. Wenn sich
dies als richtig erweist, kann Druck ausgeübt werden,
die Rolle des Sicherheitsrats bei künftigen Maßnahmen für den Frieden zu verbessern. Dies sollte in
Betracht gezogen werden.
Eine Möglichkeit, die die Charta dafür bietet, ist durch
Aushandeln von Vereinbarungen gemäß Artikel 43
zwischen dem Sicherheitrat und von ihm ausgewählten Ländern. Absatz 1 des Artikels 43 fordert die Mitgliedstaaten auf:
"...beizutragen, daß sie nach Maßgabe eines oder
mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf
sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschließlich des
Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist".

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Eine wichtige Frage zu Artikel 43 lautet, ob und welche
Art von Vereinbarungen im Hinblick auf das Kommando er vorsieht. Meiner Ansicht nach schlie ßen die Vereinbarungen nach Artikel 43 einen großen militärischen Spielraum seiner Unterzeichner nicht aus, wenn
solche Vereinbarungen in Anspruch genommen werden. In diesem Sinne könnte die Vereinbarung weniger ein Mittel zur direkten Kontrolle des Rats sein als
Ausdruck seiner allgemeinen Fähigkeit, Entscheidungen und damit ein Instrument der Abschreckung durchzusetzen.
Eine Delegierung von Operationen wird in der UNCharta ausdrücklich antizipiert, vor allem in den Artikeln 48 und 53. Artikel 48 ermächtigt den Sicherheitsrat zu bestimmen, welche Mitglieder "zur Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit"
Maßnahmen ergreifen sollen. Artikel 53 gestattet dem
Rat, sich zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen
unter seiner Autorität "regionaler" Abmachungen oder
Einrichtungen zu bedienen.
Ungeachtet der Legalität der delegierten Operationen
sollten wir uns jetzt die Möglichkeit vor Augen führen,
daß sich der Rat nicht so völlig der Führung und
Kontrolle enthalten wird wie in Resolution 678. Wie Sie
wissen, bietet Kapitel VII, insbesondere die Artikel 42,
46 und 47, das Instrument zur direkten Beteiligung des
Rats an Planung, Einsatz und Führung.
Jede Bewegung in diese Richtung wird Sorgen unter
den Bereitstellern von Truppen aufwerfen. Kapitel VII
mit seiner besonderen Betonung der Rolle des Generalstabsausschusses ist besonders problematisch: kein
Land, dessen Truppen sich an Feindseligkeiten beteiligen, wird deren Bewegungen von einer Gruppe bestimmen lassen, dessen Mitglied es nicht ist oder
dessen Mitglieder nicht unbedingt ebenfalls Truppen
bereitgestellt haben. Große oder überlegene Beitragsleistende wollen unter Umständen eine ähnliche
Rolle bei Führung und Kontrolle.
Es mag tatsächlich Möglichkeiten zur teilweisen Anwendung der Artikel 42 und 47 geben, wenn man ihm
gleichzeitig die Schärfe nimmt. Es erscheint angebracht, dies insbesondere im Kontext kleiner Konflikte
oder solcher geringerer Intensität zu erforschen. In
dieser Hinsicht möchten wir unter Umständen auch
Arrangements prüfen, denen zufolge Friedenstruppen
regelmäßig oder persönlich dem Rat selbst oder einer
seiner Untergruppen Bericht erstatten. Eine solche
konsultative Verbindung könnte ein hilfreiches Instrument für die Erhaltung des Konsenses sein, ohne die
Führungsbeziehungen zu verändern.
Eine der Fragen, die unsere Sicherheitsgemeinschaft
erwägen muß, ist die Frage der Integration von Führung und Einsatz der Truppen, mit deren Hilfe unter
Umständen eine Entscheidung des Sicherheitsrats
verwirklicht wird. Dies erfordert einen Kompromiß
zwischen der Notwendigkeit, eine Überidentifizierung

Seite 3

�mit einigen Ländern zu vermeiden und dem Bedarf an
einer Einheit von Führung, schneller Stationierung,
koordinierten Bewegungen und so weiter. Bevor wir
das Ausmaß der gemeinsamen Aktionen wie bei Desert
Storm überschreiten, müssen wir gute Antworten auf
viele ungeprüfte militärische und politische Fragen
über die Kriegführung der Koalition stellen.
Bisher habe ich vor allem das Vorgehen der Vereinten
Nationen in Fällen des bereits offenen Konflikts erörtert, aber ein anderer sehr wichtiger Bereich gesteigerter UN-Aktivitäten ist die Vermeidung von Konflikten.
Im Kommunique des Londoner Gipfels vom Sommer
dieses Jahres haben sich die Staats- und Regierungschefs der G-7 verpflichtet, die Grundlage für eine
präventive Diplomatie der Vereinten Nationen zu unterstützen. Dieses Thema hat der Präsident in seiner
Rede vor der Generalversammlung im September
aufgegriffen. Um diese Ziel zu verwirklichen, muß die
Institution eine schnellere Gangart einschlagen. Folgende Schritte wurden vorgeschlagen:
Informeller Informationsaustausch zwischen uns
und anderen Mitgliedstaaten, um den Generalsekretär vollständig über bestehende oder potentielle Situationen auf dem laufenden zu halten, die zu internationalen Spannungen führen
könnten (dies findet gegenwärtig im Rahmen
der Resolution 687 mit dem Inspektionsprogramm für Massenvernichtungswaffen im Irak
statt). Der Generalsekretär benötigt einen kleinen, ausgewählten Mitarbeiterstab, der mit ihm
und den Mitgliedstaaten an diesem Thema
zusammenarbeitet.
Kontrahenten oder potentielle Kontrahenten
müssen den Generalsekretär und durch ihn den
Sicherheitsrat über alle relevanten Tatsachen
informieren.
Unterstützung des verbesserten Einsatzes von
besonderen Repräsentanten bei Vermittlungsdiensten und stillen diplomatischen Missionen,
um Fragen zu lösen, die zu Konflikten führen
können.
Einsatz einzelner Ländern oder kleiner Ländergruppen, die an der Lösung eines bestimmten
Problems interessiert sind und auf diplomatischem Wege zur Lösung solcher Konflikte beitragen sollen.
Schließlich sollen der Generalsekretär und der
Rat aufgefordert werden, den Einsatz von UNTruppen als Mittel der Konfliktvermeidung zu
erwägen, bevor es zu Feindseligkeiten kommt,
etwa durch die Stationierung an den Grenzen
eines bedrohten Landes. Dies könnte sowohl
Elemente traditioneller Friedenserhaltung als
auch der Durchsetzung des Friedens enthalten.

Seite 4

Es wird ferner besonderer Erwägung und Arrangements bedürfen, um es erfolgreich durchzuführen.
Zum Thema Wahrung des Friedes befinden wir uns in
einer Wachstumsphase. Die Vereinten Nationen haben
in den vergangenen drei Jahren mehr Missionen durchgeführt als in den vergangenen 43. Umfang und
Bandbreite der Funktionen haben ebenfalls zugenommen. Es ist an der Zeit, die Organisationsstruktur der
UN-Friedensplanung und -Verwaltung zu stärken, um
mit der größeren Arbeitsbelastung Schritt zu halten.
Darüber hinaus ist es an der Zeit, die Finanzierung der
Friedenswahrung auf eine stabilere langfristigere Basis
zu stellen, die ihrer Bedeutung für die internationale und unsere eigene - Sicherheit Rechnung trägt. In den
Vereinigten Staaten könnte es sich als nützlich erweisen, im Rahmen des Haushalts des Verteidigungsministeriums die Einrichtung eines Titels für den Frieden
zu erwägen, weil Ausgaben für den Frieden eindeutig
dem Ziel der Sicherheit dienen.
Ich möchte mich nunmehr Frieden und Sicherheit in
einem breiteren Kontext zuwenden. Die meisten Konflikte
heute sind Konflikte innerhalb einzelner Länder, nicht
unter ihnen. In der Zeit nach Desert Storm lohnt es,
sich daran zu erinnern, daß Bedrohungen für die
regionale Stabilität nicht primär durch Fehlkalkulationen großer Staaten mit expansionistischen Bestrebungen entstehen. Wie der Nahe Osten und Jugoslawien täglich demonstrieren, wird die regionale Stabilität nach dem kalten Krieg - ebenso wie vor ihm vornehmlich durch im großen und ganzen engstirnige
Anliegen ethnischer, religiöser, politischer, wirtschaftlicher und sozialer Art geprägt. Dies mag eine gewisse
Sehnsucht nach der Eindeutigkeit der irakischen
Bedrohung wachrufen, die möglicherweise nicht das
beste Beispiel für die vor uns liegenden ungeordneten
Herausforderungen ist.
Ein tägliches Dilemma für den Sicherheitsrat in diesem
Zusammenhang ist, daß Rechtsstaatlichkeit und Ordnung sich nach dem kalten Krieg gut ergänzen, aber
nicht gleich sind. Das Völkerrecht hat wenig Positives
über die Verpflichtungen anderer Staaten im Falle von
Staatsstreichen, Anarchie oder Blutvergießen innerhalb der Grenzen des Nachbarn zu sagen. Tatsächlich
würde die Rechtsstaatlichkeit einen Staat zulassen obwohl die Vorstellung unangenehm ist -, der von
außerordentlich zerstörerischen, aber völig legalen,
inneren Konflikten erschüttert ist. (Die Erklärung von
Santiago der OAS über die Unannehmbarkeit eines
Regierungswechsels durch einen Staatsstreich stellt
einen wichtigen Schritt nach vorn dar, der jetzt in Haiti
auf die Probe gestellt wird).
Diesem Dilemma wird nicht durch die Tatsache abgeholfen, daß das Gewohnheitsrecht einzelner Länder
und die unter ihnen vereinbarten Konventionen und

AMERIKA DIENST 46

�Verträge widersprüchliche Forderungen zulassen.
Nirgendwo ist dies augenfälliger als wenn die internationale Staatengemeinschaft gezwungen ist, zwischen
den Rechten von Staaten und den Rechten von Völkern zu entscheiden.
Wie Sie wissen, gestattet Resolution 678 des UNSicherheitsrats Maßnahmen zur Durchführung von
Artikel 2, dem Verbot der UN-Charta des Einsatzes
von Gewalt gegen einen anderen Staat. Wie Sie
ebenfalls wissen, kam Resolution 688 zu dem Schluß,
daß die Verfolgung irakischer Kurden eine Gefahr für
den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstell, eine Erkenntnis, daß nach Ansicht der Mehrheit
ein anderes Prinzip desselben Artikels (Absatz 7) aufhebt, der die Einmischung in innere Angelegenheiten
von Mitgliedstaaten verbietet.
Die Tatsache, daß Resolution 688 trotz der humanitären Frage wie auch der Möglichkeit einer Ausbreitung
auf andere Länder nur durch zähe Verhandlungen
erreicht wurde sowie der spätere Widerstand gegen
sehr einschneidende Resolutionen zu Jugoslawien
und Haiti bedeuten meiner Ansicht nach zweierlei.
Erstens muß noch manches getan werden, bevor der
Sicherheitsrat in der Lage ist, regelmäßig als weltweiter Krisenmanager zu fungieren, da noch kein eindeutiger und berechenbarer Konsens darüber besteht, wie
und in welchem Ausmaß er mit Bedrohungen der
internationalen Sicherheit umgehen soll, die sich aus
innenpolitischen Vorgängen in einzelnen Staaten ergeben. Zweitens müssen wir der UNO-Charta zufolge
offen für alternative regionale und auch unilaterale
Instrumente sein, um die vom Präsidenten erörterten
Programme für "Ordnung" sowie "Recht und Gerechtigkeit" zu verwirklichen.
In gewissem Sinne führt uns diese Art von Einstellung
gegenüber der Sicherheit zurück zu den ersten Prinzipien. Ein Teil der vor uns liegenden "Arbeit" ist mit der
identisch, die unsere Mitgliedschaft in den Vereinten
Nationen und anderen internationalen Institutionen
seit jeher erfordert hat. Es ist die mühselige Aufgabe,
eine internationale Gesellschaft gemeinsamer Werte
aufzubauen, um die geregelte Welt zu informieren und
beleben, in der wir alle leben möchten und deren
Schaffung wir deshalb anstreben sollten.
Während der Zusammenbruch des Kommunismus
den wichtigsten weltweiten Konflikt zwischen unterschiedlichen Werten beseitigt hat, hatte er bei anderen
nationalistischen, auf Stammesgegensätzen beruhenden oder religiösen, wirtschaftlichen und ethnischen
Konflikten, die bereits länger existieren und den wirtschaftlichen Gegensatz zwischen Nord und Süd erneut zu verschärfen drohen, genau das Gegenteil zur
Folge. Aus diesem Grund ist eine baldige Ausweitung
des Völkerrechts oder der Praxis des Sicherheitsrats
auf gesicherte äußere Garantien für Minderheitenrechte, demokratisch gewählte Regierungen oder von

AMERIKA DIENST 46

Bürgerkriegen heimgesuchte hungernde Menschen
unwahrscheinlich. Eine bedeutende Zahl der Ratsmitglieder betrachtet solche Prinzipien nicht als ordnungsfördernd sondern als Aushöhlung von Ordnung - oder
zumindest als subversiv für eine Ordnung, die auf
festgefügten Doktrinen staatlicher Souveränität und
Nichteinmischung beruht.
Das heißt jedoch nicht, daß wir jeglichem Fortschritt
von vornherein entsagen. Im Gegenteil, für ein rasch
entstehendes weltweites Sicherheitssystem liegt meines Erachtens die Antwort auf dieses Problem in einer
Kombination aus Pragmatismus und Phantasie. Wann
immer möglich, würde ein solcher Ansatz die Arbeit
innerhalb der etablierten Organe der Vereinten Nationen fordern, um die Lücke zwischen "Ordnung" und
Recht zu überbrücken. Wenn jedoch dieser Weg
verschlossen ist, bedeutet ein pragmatischer Ansatz,
über die Vereinten Nationen hinauszugehen - und
trotzdem im Rahmen der UNO-Charta zu bleiben -, um
andere Foren oder Instrumente einzusetzen. Schließlich müssen wir parallel zu diesem pragmatischen
Ansatz, der häufig von überraschenden Ereignissen
diktiert werden wird, die Phantasie besitzen, neue
Möglichkeiten für eine geradlinige Anwendung des
Völkerrechts zu erschließen.
Der Fall der Kurden und Resolution 688 sind ein gutes
Beispiel für den ersten Ansatz. Der Resolution zufolge
stellte die Lage eine Bedrohung für die internationale
Sicherheit und den Weltfrieden dar. Sie forderte
darüber hinaus die Mitgliedstaaten auf, die humanitären Bemühungen des Generalsekretärs zu unterstützen. Diese beiden Elemente sowie die Tatsache, daß
der Irak bereits den Zwangsbestimmungen von Kapitel
VII unterworfen war, reichten aus, um für die Koalition
eine rechtliche Grundlage zur Bereitstellung von Hilfe
und Unterstützung für die Kurden zu schaffen. Dieser
Spielraum wurde von denjenigen ständigen und anderen Ratsmitgliedem nicht beanstandet, die für gewöhnlich dazu neigen, aus Gründen der Nichteinmischung einen direkteren Ansatz abzulehnen.
Die zweite Reaktion auf die Einschränkungen, denen
die formellen Organe der Vereinten Nationen unterliegen, besteht im Verständnis, wann es notwendig sein
könnte, sie zu umgehen. Weder die Ausübung unserer
Rechte nach Artikel 51 noch vorsichtiges Engagement
zur Unterstützung unserer außenpolitischen Grundsätze verpflichten uns, stets nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Vereinten Nationen zu handeln.
Zwar mag dies vorzuziehen sein, aber man kann sich
unschwer Bedingungen vorstellen, unter denen die
rasche Entwicklung der Bedrohung zusammen mit der
Unfähigkeit oder Nichtbereitschaft des Sicherheitsrats
zur Entscheidungsfindung für eine regionale oder unter gewissen Umständen - einseitige Reaktion im
Einklang mit der Charta sprechen.
Ein dritter Ansatz besteht darin, jede Möglichkeit zu

Seite 5

�nutzen, um die Lücke zwischen den schwerwiegenden
Anforderungen einer gerechten und geordneten Welt
und den begrenzten Mitteln des Völkerrechts in seiner
heutigen Form auszufüllen. Ich bin nicht der Überzeugung, daß dies bedeutet, wie müßten uns nun in eine
neue Runde von Verhandlungen über das Völkerrecht
stürzen. Im Gegenteil, meines Erachtens besteht
unsere wichtigste Aufgabe darin, die uns heute zur
Verfügung stehende rechtliche Struktur besser und
umfassender zu nutzen.
Der Menschenrechtspfeiler dieser Struktur ist hier ein
nützliches Beispiel, da es meines Erachtens drei
Schlüsselbereiche gibt, in denen die Stärkung dieses
Pfeilers jetzt oder in absehbarer Zeit möglich ist:
Normen, Beobachtung und Durchsetzung. Ich möchte
auf jeden dieser Bereiche kurz eingehen.
Auf der normativen Ebene fand die weltweite Hinwendung zur Demokratie bei der diesjährigen Generaldebatte starken Wiederhall in den Reden zahlreicher
Vertreter von Entwicklungsländern. In einigen Bereichen wird die Rhetorik durch Taten unterstützt. Dies
verschafft den Vereinten Nationen eine bessere Ausgangslage für ein aggressiveres Streben nach internationalen Maßnahmen und Verfahrensweisen zum Schutz
der traditionellen Menschenrechte des einzelnen (dazu
gehören die Rechte religiöser, ethnischer, nationaler
und kultureller Minderheiten) sowie der bisweilen so
bezeichneten Grundfreiheiten, darunter die Rechte
des einzelnen auf demokratische Teilhabe an der
Regierung. Beide Gruppen von Rechten werden von
zwei UNO-Instrumenten ausdrücklich bekräftigt. Dies
sind die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte
und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Angesichts der großen Zahl von Unterzeichnerstaaten des Pakts sowie der Bedeutung seiner demokratischen und pluralistischen Schutzbestimmungen für so viele Länder, die heute von inneren
Veränderungen erschüttert werden, würde eine baldige Ratifizierung durch den Senat sein Ansehen weiter
stärken.
Humanitäre Normen würden ferner von aggressiverer
Unterstützung profitieren. Ich beziehe hierin die Bestimmung gegen Folter ein, die Bestandteil einer weiteren vom Senat noch zu ratifizierenden Konvention ist
sowie solch grundlegende moralische Pflichten wie die
Nichteinmischung bei der Lieferung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütem für Völker in Not. Obwohl
letzteres weder in der Erklärung noch im Pakt enthalten ist, liegt es eindeutig im Sinne dieser Dokumente.
Der durchgreifende Wandel, der die Wahrung von
Demokratie und Menschenrechten unter den Mitgliedstaaten der UNO erhöht hat, eröffnet neue Möglichkeiten für die Stärkung der Überwachung von Menschen-

rechten und sogar für die Untersuchung von Optionen
zu ihrer Durchsetzung. In der ersten Kategorie besteht
ein ehrenwertes, wenn auch in weiter Ferne liegendes
Modell für die Vereinten Nationen darin, sich den
Mechanismus der Menschlichen Dimension zu eigen
zu machen, eine bemerkenswerte neue Leistung der
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa. Der KSZE-Mechanismus ist eine Abfolge von
Schritten, mit denen KSZE-Mitgliedstaaten ein anderes Mitgliedsland für vermutete Verletzungen zur
Rechenschaft ziehen können. Für die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen wären zwei
wichtige Schritte in diese Richtung die Stärkung und
Ausweitung des Systems der Berichterstatter für einzelne Länder sowie die Straffung des heutigen langwierigen und komplizierten Mechanismus zur Prüfung
gesammelter Einzelbeschwerden.
Wenn wir die Menschenrechte ernst nehmen, müssen
wir es letztlich auch mit der Durchsetzung ernst meinen. Die Vereinigten Staaten haben traditionell eine
Vielzahl bilateraler und multilateraler Mittel eingesetzt,
um die starke Ablehnung von Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck zu bringen. Aktionen der UNO
haben im allgemeinen keine große Rolle gespielt.
Veränderungen könnten jedoch heute möglich sein.
Ein relativ bescheidener Schritt nach vorn würde durch
die Bestimmung über Dringlichkeitssitzungen der
Menschenrechtskommission erzielt, um besonders
wichtige und drängende Probleme zu erörtern. Weiter
in der Zukunft, aber trotzdem der Untersuchung wert,
liegt die Möglichkeit, Sanktionen gegen massive
Menschenrechtsverletzer einzusetzen. Mit der Verabschiedung von Resolution 688 hat der Sicherheitsrat
bereits zu verstehen gegeben, daß auf einer bestimmten Ebene Menschenrechtsverletzungen eine echte
Bedrohung für Frieden und Sicherheit schaffen können, die Aufmerksamkeit seitens des Sicherheitsrats
erforderlich macht.
Von Zeit zu Zeit benutzen Autoren in Zusammenhang
mit bemerkenswerten historischen Entwicklungen den
Begriff "annus mirabilis" oder "wunderbares Jahr", um
ihrer Verblüffung Ausdruck zu verleihen. Dies sind in
der Tat erstaunliche Zeiten. Vom sicherheitspolitischen Standpunkt aus sind sie jedoch keineswegs
wunderbar. Es besteht kein Mangel an Zielen, für die
Menschen zu töten oder sterben bereit sind. Auch
werden wir heute nicht all die klassischen Instrumente
beiseite legen, mit denen wir unsere Interessen verfolgen oder verteidigen. Dasselbe gilt für andere. Ich
möchte jedoch behaupten, daß die Fähigkeit der Vereinten Nationen, gemeinsamen Sicherheitsanliegen
zu dienen, niemals größer, beziehungsweise konstruktivem Denken oder Einfluß gegenüber niemals
aufgeschlossenen war.

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Seite 6

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AMERIKA DIENST 46

�W A H L E N 1992
20. November 1992

INITIATIVEN: GUTE DEMOKRATIE ODER
SCHLECHTE GESETZGEBUNG?
von Kenneth Jost
BONN - (AD) - Die Kritiker von Initiativen verweisen auf eine Verwirrung an den Urnen, zu große Macht der
Geldgeber und Polarisierung. Die Befürworter erklären sie zur besten Kontrollmöglichkeit der Regierung. Der
Autor stellt Vor- und Nachteile des Prozesses der Initiativen vor, mit dem Wähler über Gesetzesvorlagen direkt
abstimmen können.
Die Veröffentlichung dieses Artikels erfolgt mit Genehmigung von Editorlal Research Reports. Copyright (c)
1990, Congressional Quarterly, Inc.
Kritiker des Initiativverfahrens in den Vereinigten Staaten weisen darauf hin, es funktioniere nicht im beabsichtigten Sinne. An den Urnen herrscht Verwirrung,
Geldgeber mit Eigeninteressen manipulieren die Wähler,
und mit der Kunst des Kompromisses wird kurzer
Prozeß gemacht. Befürworter gestehen Probleme,
erklären aber, im allgemeinen biete das System der
Basisdemokratie den Bürgern eine ausgezeichnete
Gelegenheit zur Kontrolle einer mächtigen Regierung.
Beide Seiten sprechen über Reformen, aber die Reformen selbst bringen unter Umständen neue Schwierigkeiten mit sich.
In 23 Staaten und dem District of Columbia dürfen
Wähler direkt an der Wahlurne über Gesetzesvorlagen
abstimmen. Zahlreiche Initiativen erreichten 1990 die
Urnen der Bundesstaaten - eine Fortsetzung der Tendenz
der achtziger Jahre. Dieses Jahrzehnt verzeichnete mit Ausnahme der dreißiger Jahre der Depression den höchsten Einsatz der Initiativen, seit sie von den
progressiven Bewegungen und ihren beiden direkten
demokratischen Verwandten - dem Referendem und
der Abberufung - Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts institutionalisiert wurden.
Die Progressiven wollten den Wählern mit der Initiative
ein direktes Mitspracherecht an den Gesetzen geben
und Eigeninteressen sowie nicht den Bedürfnissen
entsprechende Gesetzen ausschalten. Heute schütteln jedoch viele Wähler den Kopf, wenn sie versuchen, bei einer einzigen Abstimmung die Einzelheiten
jedes Themas zu verarbeiten. Dahersind den Kritikern
zufolge die Ergebnisse oftmals nicht von sorgfältigem
Abwägen bestimmt sondern von den Botschaften der
Medien, die bestenfalls stark vereinfacht und schlimmstenfalls ganz einfach irreführend sind: Vertreter
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besonderer Interessen haben gelernt, wie man das
System zähmt und es sich selbst zunutze macht. Der
Prozeß der Initiativen hat im Laufe der Zeit eine Flut
von politischen Beratern und Organisationen hervorgebracht, die Petitionen einreichen, eine veritable
Industrie, die allein bei der Wahl im November 1988 26
Millionen Dollar eingenommen hat.
Die Erfahrungen in Kalifornien mit der starken Zunahme von Abstimmungen über Einzelfragen, hohen Kosten
für Kampagnen und raffinierten Medienstrategien waren
ein schlagkräftiges Argument für Gesetzgeber, die in
den 27 Staaten, die keine Initiativen zulassen, den
Status quo erhalten wollen. Aber in den Staaten, die
diese Form der Basisdemokratie gestatten, hat sich
das progressive Vermächtnis als widerstandsfähig
gegenüber Veränderungen erwiesen. Die öffentliche
Befürwortung des Prozesses der Initiativen ist - in
Kalifornien und im ganzen Land - nach wie vor stark
und bietet eine politische Schranke für alle Angriffe auf
den Prozeß.
Die Kritik scheint dort, wo sie auftritt, davon abzuhängen, welchen Ochsen man bei den Hörnern nimmt.
Kaliforniens Liberale jubelten Anfang der siebziger
Jahre, als ihnen das Initiativverfahren gestattete, im
Rahmen der Kampagne eine Finanzreform zu verabschieden, mit der die Küste des Bundesstaats geschützt und Kernkraftwerke fast verhindert werden
konnten. Aber 1978 machte sich bei den Liberalen
Ernüchterung breit, als der Steuergegner Howard Jarvis
die Verabschiedung von Antrag 13 gewann - eine
Senkung der Grundsteuer - was dann ähnliche Initiativen in einem halben Dutzend anderer Staaten inspirierte.

Seite 1

�Mit der Zeit scheint sich die ideologische Bilanz jedoch
auszugleichen, jedenfalls David Schmidt zufolge, dessen
Buch Citizen Lawmakers: The Bailot Initiative
Revolution den Prozeß der Initiativen stark unterstützt. Schmidts Berechnungen zufolge brachten
Liberale, Umweltschützer oder linksgerichtete Gruppen von 1977 bis 1986 96 Initiativen in den Bundesstaaten ein und erlangten Zustimmung für 43 - 45
Prozent. Konservativ ausgerichtete Gruppen legten
91 Initiativen zur Abstimmung vor, wovon 41 -oder 45
Prozent - verabschiedet wurden.
Schmidt wird in seinen Ansichten von dem Konservativen Patrick McGuigan unterstützt, der als Redakteur
des von der Free Congress Foundation
herrausgegebenen Family, Law and Democracy Report die Initiativen in den achtziger Jahren beobachtet
hat. "Die Mechanismen der Basisdemokraatie", so
McGuigan, "sind ideologisch neutral und eignen sich
uneingeschränkt für die Beeinflussung und Nutzung
aller - oder durch alle."
Wenn die allgemeine Annahme, die Initiative sei ideologisch entweder konservativ oder liberal eingefärbt,
der eingehenden Überprüfung der Tatsachen nicht
standhält, dann auch nicht andere Behauptungen von
Befürwortern oder Gegnern, die ihren Standpunkt in
der anhaltenden Debatte über Basisdemokratie untermauern.
Befürworter erklären zum Beispiel, Initiativen und
Volksabstimmungen erhöhten die Wählerbeteiligung,
indem sie die öffentliche Debatte über bestimmte
Themen stimulieren und der Öffentlichkeit eine direkte
Rolle bei ihrer Entscheidung zuweisen. Aber der
Politologe Thomas E. Cronin vom Colorado College,
im allgemeinen ein Befürworter des Einsatzes der
Initiativen, gibt in seiner jüngsten Untersuchung Direct
Democracy zu, alle Tatsachen sprächen dafür, daß
die Wählerbeteiligung im allgemeinen bei der Abstimmung über bestimmte Themen niedriger ist als bei
einer Abstimmung über Kandidaten bei derselben Wahl.
Andererseits zeigen auch die Argumente der Gegner
Schwächen. Zum Beispiel bezeichnen sie die Initiative
als zu oft benutzte Taktik, ihrer Meinung nach ist es zu
leicht, Maßnahmen in einen Wahlgang einzubringen,
so daß die Wähler zu bereitwillig den einmal eingebrachten Maßnahmen zustimmen. Die Gegner weisen jedoch darauf hin, daß der Prozeß der Initiativen
sogar bei sehr häufigem Einsatz insgesamt ein relativ
seltenes rechtliches Mittel ist, die meisten Bestrebungen zur Vorlage von Initiativen bei der Wahl scheitern
und Wähler etwa die Hälfte oder mehr der zur Wahl
stehenden Initiativen ablehnen.
In den letzten Jahren haben die Gegner einen neuen
- angesichts der Geschichte der Basisdemokratie
paradoxen - Kritikpunkt vorgebracht. Ihnen zufolge
dominieren Eigeninteressen den Prozeß der Initiativen, weil sie ihre hohen finanziellen Mittel einsetzen,
um Medienkampagnen zu starten, die einer populären
Seite 2

Idee bis zum Wahltag den Garaus machen können.
Beispiele dazu liefern zwei erfolglose Initiativen in
Kalifornien, die dem Juraprofessor Daniel Lowenstein
von der University of California at Los Angeles (UCLA)
zufolge durch "einseitige Ausgaben" von Gegnern aus
der Industrie geprägt wurden: eine Anti-RaucherMaßnahme von 1978 und die 'Tax Big Oil"-Kampagne
1980. Befürworter der Initiativen verweisen jedoch auf
zwei aktuellere Beispiele aus Kalifornien - den Erfolg
einer Tabaksteuermaßnahme im Jahr 1986 und die
Verabschiedung von Antrag 103, der Senkung der
Kraftfahrzeugversicherung 1988 - als Beweis dafür,
daß Initiativen wohlfinanzierten Kampagnen der Industrie Widerstand entgegensetzen können und manchmal die einzige Möglichkeit bieten, starre Lobbys der
Industrie zu besiegen.
Diese nüchternen Debatten finden vor dem Hintergrund einer anhaltenden Spaltung über den Einsatz
der Initiativen statt, einer Spaltung über die Teilnahme
oder Nichtteilnahme zwischen denjenigen, die Zugang
zur konventionellen Rechtsprechung und denjenigen,
die keinen haben - ungeachtet der politischen Ideologie. Der liberale Schmidt und der konservative McGuigan können zum Beispiel beide den Prozeß der Initiativen unterstützen. Für Schmidt sind die Initiativen
"eine seltene und wertvolle Blume der Demokratie", ein
System, das weder von rechts, links oder von Eigeninteressen kontrolliert wird sondern von den Menschen."
Für McGuigan zeigen Maßnahmen wie der Antrag 13
- die Steuerreform -, wie die Initiative "der Mehrheit hart
arbeitender, engagierter steuerzahlender Bürger"
Hoffnung gibt, wie sie mehr von ihrem Geld behalten
können, während Initiativen über soziale Belange den
Bürgern gestatten, traditionelle Werte zu bekräftigen,
die von der politischen Elite allzuoft ignoriert werden.
Für viele Gesetzgeber, etablierte Lobbyisten und manche
Politologen hat dieser angebliche Vorteil der initiative
eine beunruhigende Kehrseite. Sie erkennen einen
immanenten Trend zu Polarisierung, Konfrontation
und alarmierendem Protest, eine Abwendung von
Kompromiß, Verständigung und fein abgestimmter
Ausarbeitung der Gesetze.
"Es ist eine schlechte Art, Gesetze zu schreiben", so
der Professor für Politologie an der Brigham Young
University in Provo (Utah), David Magelby, dessen
Buch von 1984 Direct Legislation die umfassendste
Studie zur Basisdemokratie aus einem skeptischen
Blickwinkel ist. John Knox, ein ehemaliger Abgeordneter aus Kalifornien, der versuchte, das Verfahren der
Gesetzesinitiativen im Bundesstaat einzuschränken,
stimmt dem zu. "Meines Erachtens sind die meisten
Institutionen auf der rechten und linken Seite des
politischen Spektrum bedroht", erklärte er 1984 in
einem Interview, als er einen erneuten und letztlich
erfolglosen Versuch zur Überarbeitung des Verfahrens der Gesetzesinitiativen in Kalifornien unternahm.
"Es ist wie ein Schuß, der nach hinten losgehen kann.
Jede Gruppe kann angegriffen werden, von der ameAMERIKA DIENST 46

�rikanischen Bürgerrechtsbewegung bis zur Ölindustrie. Es ist einfach keine gute Art und Weise, Gesetze
zu verfassen."
Für Befürworter der Basisdemokratie sind jedoch die
Initiative und das Referendum unabdingbare Sicherheitsventile für nichtrepräsentative und indifferente
gesetzgebende Körperschaften. Sie vertreten die
Auffassung, Basisdemokratie biete ein Gegenmittel
für das sich aus der Dominanz des politischen Prozesses durch organisierte Interessengruppen ergebende
Gefühl der Machtlosigkeit und Entfremdung der Wähler. "In einem Zeitalter, in dem politisches Handeln
zunehmend durch Finanzierungskampagnen großen
Stils und 30 Sekunden dauernde Fernsehwerbung
beherrscht wird,", schreibt Schmidt, "sind Kampagnen
für Gesetzesinitiativen ein Bereich der Politik, in dem
die Vorstöße des Normalbürgers noch etwas verändern können."
Für Bürgerinitiativen bietet die Initiative das, was gelegentlich als einzig gangbarer Weg zur Überwindung
starrer Opposition durch Interessengruppen und die
vorherrschenden politischen Kräfte erscheint.
Kritiker der Initiative wissen für gewöhnlich einige ihrer
vermeintlichen Vorteile zu würdigen und nehmen davon
Abstand, die Abschaffung des Verfahrens zu fordern.
Ihnen zufolge übertreiben die Befürworter jedoch seine Vorteile, und in einem umfassenderen Kontext
bringen sie das Argument vor, das System sei grundsätzlich sowohl in der Theorie als auch in der Praxis
schlechter als die repräsentative Demokratie.
"Wir haben vor 200 Jahren die Entscheidung getroffen,
welche Art der Regierung wir wollen", erklärt Alan
Karcher, ein ehemaliger Anführer der Demokraten im
Parlament von New Jersey, der in diesem Bundesstaat den Kampf, gegen die Einführung der Initiative
im Jahr 1986 erfolgreich führte. "Wir wollten nicht dem
Modell der Französischen Revolution folgen. Wir
wollten eine strukturierte, institutionell verankerte repräsentative Demokratie, in der der Wille des Volkes
durch Vertreter kanalisiert wurde."
Ein Vorteil des Gesetzgebungsverfahrens, argumentieren die Kritiker der Wahlurnen-Demokratie, ist die
größere Menge der dem Gesetzgeber zur Verfügung
stehenden Informationen. "Wir wählen Abgeordnete
und Senatoren als unsere Vertreter weil wir als Einzelpersonen keinen Einblick in die Themen nehmen können,
die Gesetze erfordern", stellte Robert T. Hall, der
geschäftsführende Direktor der Bürgerrechtsgruppe
"Common Cause" in West Virgina zur Begründung
seiner Ablehnung der Gesetzesinitiative in seinem
Bundesstaat fest.
Gegner der Initiative erklären jedoch, das Gesetzgebungsverfahren habe einen größeren Vorteil als nur
die Bereitstellung von mehr Information. Bei einer
Initiative können die Wähler nur Ja oder Nein ankreuzen. Bei der Gesetzgebung können und müssen
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Kompromisse zwischen konkurrierenden Interessen
erarbeitet werden. Institutionen können Kompromisse
erfordern, nicht nur um bessere Gesetze zu machen,
argumentieren die Gegner der Initiative, sie können
auch Minderheiten schützen. Julian Eule, Juraprofessor an der UCLA, verweist darauf, daß die Begründer
der amerikanischen Verfassung aus Mißtrauen gegenüber der Herrschaft des Volkes ein System der
gegenseitigen Kontrolle und gemeinsamen Verantwortung von Kongreß und Regierung als Schutz vor
einer überwältigenden Mehrheit geschaffen haben.
Zwei der wichtigsten Strukturelemente der Verfasser ein Zweikammernsystem und das Veto der Exekutive
- sind im Verfahren der Gesetzesinitiativen nicht enthalten, und Eule zufolge wurde das dritte - richterliche
Nachprüfung - sowohl von den Gerichten der Bundesstaaten als auch den Bundesgerichten bei der rechtlichen Infragesstellung von Initiativen zu vorsichtig
ausgeübt.
Weit von der Förderung von Kompromissen entfernt,

hat das Verfahren der Gesetzesintitiativen in der entscheidenden Entwurfsphase eine eingebaute Tendenz zur Polarisierung. Die organisatorische Notwendigkeit der Sammlung von Unterschriften und Aufbringung von Mitteln bedingt ehrgeizige Vorschläge, die
leicht übermittelt werden können und verlockend sind,
wie die Steuerbegrenzungen in der Gesetzesvorlage 2
von Massachusetts oder die 20prozentige Senkung
der Kraftfahrzeugversicherung in Vorlage 103 des
Bundesstaates Kalifornien.
Wie Magelby feststellt, hegen darüber hinaus Interessengruppen, die nur ein Thema vertreten "häufig den
Wunsch, eine 'eindeutige' Abstimmung zu ihrem Statut oder Verfassungszusatz zu erhalten. Diese Gruppen, und häufig auch ihre Gegner, sind nicht so besorgt
über die Auswirkungen auf den Regierungsprozeß wie
darüber, ihren Willen zu dem Thema durchzusetzen."
Trotz der Kritik und der gescheiterten Erwartungen im
Hinblick auf das Verfahren der Gesetzesinitiativen
belegen öffentliche Meinungsumfragen, daß sich die
Basisdemokratie national breiter Unterstützung durch
die Öffentlichkeit erfreut, sogar in Bundesstaaten wie
Kalifornien, wo sie häufig Kontroversen auslöst. Eine
von Cambridge Survey Research 1977 durchgeführte
Umfrage ergab, daß 57 Prozent eine Verfassungsänderung zugunsten einer nationalen Gesetzesinitiative
befürworten und nur 25 Prozent dagegen sind. Eine
1987 für Thomas Cronins Buch bei Gallup in Auftrag
gegebene Untersuchung kam zu dem Schluß, daß
zwei Drittel der 1.009 befragten Personen die Auffassung vertraten, die Wähler sollten zu einigen staatlichen und kommunalen Gesetzen direkt abstimmen
können. Eine von "Common Cause" und dem Institut
für Politik und Staatsrecht der University of Southern
California durchgeführte Umfrage belegte im Jahr 1985,
daß 71 Prozent der Befragten gegen die Abschaffung
des Initiativensystems waren.

Seite 3

�Aufgrund der breiten öffentlichen Unterstützung hat
sich die Basisdemokratie als außerordentlich dauerhaft in den Staaten erwiesen, in denen sie in die Praxis
umgesetzt wurde. Kein Staat hat die Initiative je
aufgegeben, nachdem sie einmal verabschiedet war,
und Bestrebungen zur Verschärfung der Verfahren
scheitern häufig angesichts des triftigen Arguments,
man nehme dem Volk sein Recht zur Selbstregierung.
"Einige Gesetzgeber fürchten, eine Stimme gegen die
Änderung des Verfahrens der Gesetzesinitiativen würde
als Abstimmung gegen das Verfahren an sich angesehen", erklärt Margaret Herman, Rechtsberaterin der
kalifornischen Liga weiblicher Wähler, die in den vergangenen 5 Jahren erfolglos ein Gesetz zur Reform
der Initiative durchzusetzen versuchte.
Magelby verweist hingegen auf die Erkenntnisse einiger Meinungsumfragen, die gemischte Gefühle der
Öffentlichkeit bezüglich der Anwendung der Initiative
belegen. Als die Gesetzgeber von New Jersey beispielsweise Ende der siebziger Jahre ein Gesetz zur
Schaffung einer Initiative erwogen, kam eine vom
Eagleton Institute of Politics an der Rutgers University
zu dem Schluß, daß 57 Prozent der Befragten keine
Meinung dazu hatten, ob die Initiative eine gute Idee
sei.
Laut Magelby war noch wichtiger, daß der Meinungsumfrage zufolge ungefähr zwei Drittel der Befragten
einigen der wichtigsten von den Kritikern der Basisdemokratie vorgebrachten Argumente zustimmten: Die
Aufgabe der Gesetzgebung sollte den gewählten
Vertretern überlassen bleiben, viele Wähler seien nicht
in der Lage, eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen, zahlreiche Themen seien zu kompliziert für eine.
einfache Abstimmung mit Ja oder Nein, und besondere Interessen würden durch das Initiatiwerfahren an
Macht gewinnen, indem mehr Geld ausgegeben würde. In ähnlichem Tenor stellt Magelby fest, von dem
kalifornischen Meinungsforscher Mervin Field durchgeführte Untersuchungen belegten, daß zwei Drittel
der Befragten der Überzeugung waren, gewählte
Vertreter seien besser als die Wähler zur Entscheidung außerordentlich schwieriger technischer oder
rechtspolitischer Fragen geeignet.
Zweifel über die Entstehung der Initiative veranlassen
viele Studenten und Beobachter des Verfahrens zum
Ruf nach Reformen. Trotz ihrer unterschiedlichen
Perspektive haben beispielsweise sowohl Magelby als
auch Cronin Listen von Vorschlägen, die ihres Erachtens das Initiativverfahren verbessern würden. In
Kalifornien haben sich "Common Cause" und die Liga
der weiblichen Wähler zusammengeschlossen, um
Reformvorschläge für die Initiative zu unterstützen,
und Zeitungskolumnisten und Verfasser von Leitartikeln befürworten dieses Ziel regelmäßig in Wahlkampfzeiten.

Seite 4

Einige Reformen können nur als Kesselflickerei bezeichnet werden: zum Beispiel Verschärfung der
Unterzeichungsverfahren, um die Zahl der Initiativen
zu verringern oder Begrenzung der Wahlthemen auf
allgemeine Wahlen, bei denen die Wahlbeteiligung
normalerweise höher ist und wahrscheinlich weniger
verzerrt wird als bei den Vorwahlen. Aber alle vorgeschlagenen Reformen - selbst diese - fordern Kritik
heraus.
Andere Reformvorschläge haben zum Ziel, dem Einfluß entgegenzuwirken, den besondere Interessen
über das Initiatiwerfahren erlangt haben. Die Zunahme bezahlter Unterschriftensammler hat einige Bundesstaaten einschließlich Colorado veranlaßt, ihren
Einsatz zu verbieten.
Im Jahr 1988 brachte das Oberste Bundesgericht
jedoch ein Gesetz des Staates Colorado als verfassungswidrig zu Fall. Lowenstein von UCLA war Mitverfasser einer unlängst veröffentlichten Untersuchung,
die jene Entscheidung scharf kritisierte und einen
Altemativvorschlag unterbreitete, demzufolge von
Freiwilligen gesammelte Unterschriften einen erheblichen Bonus erhalten sollten. Er gibt jedoch zu, daß
dieser Vorschlag den Abgeordneten nur schwer
schmackhaft gemacht werden kann, da er als "zu
trickreich" erscheint.
Ein zweiter Weg, um den Einfluß von Sonderinteressen auf Abstimmungen über Einzelanliegen durch
Beitrags- oder Ausgabenbegrenzung zu verringern,
könnte ebenfalls an Verfassungsgrundsätzen scheitern.
Ohne Beitrags- oder Ausgabenbegrenzung bestünde
eine alternative Methode zur Verringerung der Auswirkungen einseitiger Ausgaben bei solchen Abstimmungen darin, öffentliche Gelder für solche Kampagnen
zur Verfügung zu stellen. Der Politologe Austin Ranney von der University of California in Berkeley ist der
Meinung, die Abwesenheit von klaren Parteilinien, die
für gewöhnlich dem Wähler Orientierung geb9n, akzentuiere die Bedeutung, die der ausreichenden Informierung des Wählers bei Abstimmungen über Einzelfragen von beiden Seiten zukomme. Unter Berufung
auf dieses Argument unterstützt Cronin den von Ranney ins Spiel gebrachten Gedanken, bei einer solchen
Kampagne einer Seite begrenzte öffentliche Unterstützung - einen Grundstock - zukommen zu lassen,
wenn die andere Seite mehr als einen festgesetzten
Betrag aufbringt.
Eine weitere Kategorie vorgeschlagener Reformen
konzentriert sich auf strukturelle Veränderungen beim
Initiatiwerfahren. Diese Vorschläge sind nicht darauf
ausgerichtet, den Zugang zur Abstimmung zu begrenzen oder Ungleichgewichte zu beheben sondern da-

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�rauf, bei der Vorbereitung einer Initiative für die Abstimmung einen Diskussionsprozeß zu fördern oder
vorzuschreiben.
Was auch immer die Argumente für die Überarbeitung
des Initiativprozesses sein mögen, die politischen
Hindernisse für die Verabschiedung solcher Veränderungen bleiben bestehen. Und genau dies könnte ein
Grund für den offenkundigen Anstieg von Klagen - vor
der Verabschiedung und in einigen Fällen auch schon
vor der Abstimmung - gegen Initiativen im vergangenen Jahrzehnt sein.
In gewissem Sinne ist die Debatte über Initiativen
juristisch und politisch in eine Sackgasse geraten.
Kritiker des Prozesses sind politisch nicht stark genug,
um ihn zu beschneiden, aber seine Befürworter haben
keine Erfolge verzeichnet, seit sich Wyoming und
Florida im Jahr 1968 den Reihen der Staaten angeschlossen haben, die Initiativen vorsehen. In den
vergangenen zwei Jahrzehnten haben mindestens 20
Staaten ohne die Möglichkeit der Initiative Gesetze in
Erwägung gezogen, um Sonderabstimmungen zuzulassen, aber politische Trägheit, Opposition in den
Parteien und Mangel an Interesse der Öffentlichkeit
zusammengenommen haben diesen Vorschlägen den
Garaus gemacht. Wähler in zwei Staaten haben vom
Parlament unterbreitete Vorschläge zur Einführung
der Initiative nur knapp abgewiesen: In Minnesota im
Jahr 1980 und Rhode Island im Jahr 1986.
Die Möglichkeit der nationalen Initiative liegt in noch
weiterer Ferne. Das Thema wurde bei Anhörungen
des Kongresses im Jahr 1977 zur Sprache gebracht,
aber Gesetzentwürfe dazu haben keine Fortschritte
gemacht.
Aus einem relativ desinteressierten Blickwinkel konstatiert Cronin, daß der Initiativprozeß funktioniert hat
- und er hat "auf Staats- und Gemeindeebene besser
funktioniert als die meisten sich bewu ßt sind". Aber wo
die Befürworter der Basisdemokratie den Vorteil erkennen, daß neue Teilnehmer in das politische System
einbezogen werden, sehen die Kritiker eine Abzweigung politischer Energien und Ressourcen von bevorzugten politischen Prozessen. Was Praktiker des
Initiativprozesses als Instrument für politische Durchbrüche und Volksherrschaft betrachten, wird von den
Kritikern als verselbständigter Impuls für Mehrheitshysterie und Gesetzgebung angesehen, die sich nicht
um Einzelheiten schert. Einzelinitiativen sorgen femer
noch Jahre nach ihrer Annahme oder Verwerfung für
hitzige Debatten.
Selbst die schärfsten Kritiker der Initiative würden sich
jedoch dem Schluß Cronins nicht verschließen, wonach die Mechanismen der Basisdemokratje 'Von Dauer
sind", und zumindest einige Befürworter würden seiner
Forderung nach zusätzlichen Sicherungen bei diesem
Prozeß applaudieren. Bei eingehender Prüfung weist
die Initiative zwar schwerwiegende Mängel auf, aber

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das gleiche gilt für das Gesetzgebungsverfahren und
konventionelle Wahlen. Möglicherweise lassen sich
einige dieser Mängel beheben, aber ob mit oder ohne
Mängel, wo die Initiative zugelassen ist, stellt sie eine
Grundtatsache des amerikanischen politischen Lebens
dar, die von gewählten Vertretern, Interessengruppen
und Wählern insgesamt nicht außer acht gelassen
werden kann.
Die Terminologie der Basisdemokratie
Direct Initiative (Direkte Initiative) - Verfügungen
oder Verfassungsänderungen werden durch Petition
vorgeschlagen und mit einer ausreichenden Zahl von
Unterschriften dem Wähler unmittelbar zur Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt. Die Legislative spielt
dabei keine Rolle.
Indirect Initiative (Indirekte Initiative) - Verfügungen
werden durch Petition vorgeschlagen, dann jedoch
dem Parlament unterbreitet. Falls das Parlament nach
einer bestimmten Frist die Verfügung nicht verabschiedet oder so verändert hat, daß sie für deren
Verfechter nicht mehr annehmbar ist, können diese
weitere Unterschriften sammeln und den ursprünglichen Vorschlag dem Wähler zur- Abstimmung vorlegen.
In 23 Staaten sowie dem District of Columbia (Territorium der Bundeshauptstadt Washington) sind die direkte oder indirekte Initiative zulässig.
Populär Referendum (Volksbegehren) - Wähler können
Unterschriften sammeln, um zu fordern, daß bestimmte von der Legislative verabschiedete Gesetze allen
Wählern zur Abstimmung vorgelegt werden. Dieses
Volksbegehren ist in 25 Staaten sowie dem District of
Columbia zulässig.
Für gewöhnlich gelangen einzelne Gesetzesvorhaben
nicht durch Volksbegehren zur allgemeinen Abstimmung. Statt dessen werden sie durch Beschluß der
Legislative dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Zahlreiche Verpflichtungsgesetze (einen Bundesstaat
oder Gemeinden betreffend) sowie Veränderungen
von ursprünglich durch Initiativen eingeführten Verfügungen erfordern die Zustimmung der Wähler. Alle
Staaten außer Delaware erfordern die Zustimmung
der Wähler zu Verfassungsänderungen.
Recall (Abberufung) - Wähler können Unterschriften
sammeln, um einen Amtsträger abzulösen oder zu
entlassen, für gewöhnlich in einer Sonderabstimmung.
Petitionen für eine Abberufung erfordern normalerweise mehr Unterschriften als eine Initiative oder ein
Volksbegehren.
Gesetze zur Abberufung von Staatsvertretern bestehen in 15 Staaten und dem District of Columbia,
während 36 Staaten die Abberufung von Gemeindevertretern gestatten. Das Verfahren wird auf Staatsebene äußerst selten angewendet.

Seite 5

�DROGEN
20. November 1991

MARTINEZ DRÄNGT EUROPA ZU KAMPAGNE
GEGEN DROGENMISSBRAUCH
Verabschiedung europaweiter Kontrollen gefordert
LONDON - (AD) - Obwohl Drogenbekämpfungsmaßnahmen nicht immer populär sind, forciert der Drogenbeauftragte der US-Regierung, Bob Martinez, die westeuropäischen Staats- und Regierungschefs zum Handeln
auf, bevor diese Länder sich mit einer ausgewachsenen Drogenepidemie konfrontiert sehen.
"Wir wollen es den Drogenhändlern schwer machen,
ihre Profite zu behalten. Dies bedeutet Kontrollen bei
Geldwäsche und die Beschlagnahmung von Vermögen", erklärte Martinez in einem Interview, während er
im Auftrag des Präsidenten vom 15. bis 26. November
1991 eine Reise in sechs europäische Länder antrat.
Auch die Vereinigten Staaten drängen auf europaweite Kontrollen beim Verkauf von Chemikalien, die zur
Herstellung von Kokain und Heroin verwendet werden
können, auf Präventionsprogramme gegen Drogenmißbrauch, zunehmende Bestrebungen zur Unterbindung des Nachschubs sowie Unterstützung bei der
Bereitstellung alternativer Wirtschaftsprogramme in
Drogenerzeugerländern, fügte Martinez hinau.
Er räumte ein, daß einige Drogenbekämpfungsinitiativen wie die Bekanntgabe von Geldtransfers und chemische Kontrollen politisch nicht immer populär sind.
Martinez verwies jedoch darauf, daß die öffentliche
Unterstützung für Strafverfolgungsmaßnahmen und
Präventionsinintiativen während seiner Amtszeit als
Bürgermeister von Tampa (Florida) und in den achtziger Jahren als Gouverneur von Florida mit Verschärfung des Drogenproblems drastisch anstieg.
Sein Interesse an diesem Problem wurde 1979 geweckt, als er als neu gewählter Bürgermeister von
Tampa 10- bis 12jährige Kinder auf den Straßen in der
Nähe öffentlicher Wohnsiedlungen mit brandneuen
Mopeds herumlungern sah.
"Die Polizei erzählte mir, die Drogenhändler heuerten
diese Kinder an", so Martinez. Die Kinder bekamen
Mopeds und rund 50 Dollar am Tag, um nach neuen
Opfern Ausschau zu halten, "und wenn sie es nicht
richtig machten, nahmen ihnen die Drogenhändler die
Mopeds weg."

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Bedauerlicherweise stieg der Drogenkonsum Martinez zufolge drastisch an, aber die Öffentlichkeit interessierte sich kaum für das Problem oder verschloß die
Augen davor.
Als Martinez 1987 Gouverneur wurde, begann sich
das Verhalten zu ändern, "aber bis dahin hatte der
Drogenkonsum in Florida epidemische Ausmaße erreicht."
Martinez leitete ein breites Spektrum von Drogenbekämpfungsprogrammen ein wie den Einsatz der Nationalgarde in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen
Zoll bei der Inspektion von Containerladungen, Aufstockung der Zahl von Polizeibeamten, Labors und
Zellen sowie die Bereitstellung staatlicher Mittel zum
Abbau der Nachfrage in Schulen und am Arbeitsplatz.
"Wir haben erkannt, daß es ungeachtet der Nationalität oder politischen Lage einen Zeitraum des Verleugnens gibt, den jeder durchläuft," erklärte Martinez und
bezog sich damit auf das Leugnen des Drogenproblems.
"Ich verstehe, daß man in der Politik viele Dinge tun
kann, bevor man ein Krisenstadium erreicht...," fügte
er hinzu. "Aber das mindeste, was wir meiner Ansicht
nach tun können, ist, unsere Erfahrungen zu vermitteln."
Martinez wird in Großbritannien, Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Spanien mit Regierungsvertretern, Geschäftsleuten, Drogenexperten und
Polizeibeamten zusammentreffen.
Er verwies darauf, daß bereits viel getan wird, einschließlich der Hilfe für die Andenstaaten Bolivien,
Kolumbien und Peru. "Einigen von ihnen wollen wir

Seite 1

�danken", erklärte er. "Manche dieser Länder haben "Ich habe Berichte gesehen, denen zufolge Crack jetzt
bereits Geld investiert, und ihre Beamten reisen in die Einzug in einigen Städten Europas hält, wo die Drogenkonsumenten und -händler bisher nicht darauf
Regionen, um sich dort ein Bild zu verschaffen."
vorbereitet waren. Jetzt sind sie gewappnet," erklärt
Martinez betonte jedoch, "es gibt ungeheure Bestre- Martinez.
bungen der Kokain-Kartelle zum Vertrieb ihres Produkts in Europa ... Sie sind sehr klug, finanziell gut In den siebziger Jahren haben Martinez zufolge die
ausgestattet, und sie setzen die beste Technologie Menschen in den Vereinigten Staaten nicht auf die
ein. Ich bin nicht sicher, ob es manche westlichen Warnungen der Polizei gehört, Drogenhandel und
Länder mit ihnen aufnehmen können."
Gewalt würden zunehmen. "Meiner Meinung nach ist
dies ein Grund, warum Drogen in den Vereinigten
Für die Vereinigten Staaten "ist der Umgang mit den Staaten so gut Fuß fassen konnten, und heute müssen
kolumbianischen Kartellen schwierig genug", erklärte wir so viel Geld und Mühe zur Eindämmung des
er, "auch mit den 11,7 Milliarden Dollar, die ausgege- Drogenkonsums investieren."
ben werden" um ihren illegalen Handel zu durchkreuzen.
"Wenn der Import von Kokain nach Europa nur die
Frage einiger Jahre war", fügte er hinzu, "und wenn
Diese Zahl fordert Präsident Bush für die Drogenbe- man die Zahlen betrachtet, steigen sie eher als daß sie
kämpfung im Haushaltsjahr 1992. Der Antrag wurde fallen, dann kann es noch einige Jahre dauern, bis sich
vom Amt für nationale Drogenbekämpfungspolitik - die vollen Auswirkungen dort zeigen."
das Martinez leitet - in Zusammenarbeit mit anderen
Bundesbehörden erarbeitet.
* *

Seite 2

*

*

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�</text>
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              <text>Herausgeben U.S. Information &lt;br /&gt;Service Embassy of the United States of America</text>
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              <text>Amerikadienst 20.11.1991</text>
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              <text>&lt;strong&gt;1. Vereinte Nationen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Pickering sieht neue Art von Weltkonflikten voraus&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Rede über die Rolle der Vereinten Nationen&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Wahlen 1992&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Initiativen: gute Demokratie oder schlechte Gesetzgebung?&lt;br /&gt;&lt;em&gt;von Kenneth Jost&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;3. Drogen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Martinez drängt Europa zu Kampagne gegen Drogenmissbrauch&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Verabschiedung europaweiter Kontrollen gefordert&lt;/em&gt;</text>
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