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                  <text>c^°S^&lt;

VON

AMERIKA DIENST

&amp;

8. November 1989

41

INHALT

DOKUMENTATION

Die USA und Ihr Beitrag zur Bekämpfung weltweiter Klimaveränderungen
- Rede des Umweltbeauftragten William Reilley Keine Einigung bei Umweltkonferenz in Sofia
- Erklärung der amerikanischen Delegation Zahl von Staaten im Besitz ballistischer Raketen könnte sich
verdoppeln
- Stellungnahme von Vertreter des US-Außenministeriums -

* * * * *

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Dokumentation

41

8. November 1989

DIE USA UND IHR BEITRAG ZUR BEKÄMPFUNG WELTWEITER KLIMAVERÄNDERUNGEN
- Rede des Umweltschutzbeauftragten Willlara Reillv -

NORDWIJK - (AD) - Die Vereinigten Staaten werden dem Leiter des US-Umweltschutzamts (Environmental Protection Agencv ~ EPA), William Reilly, zufolge
"ihren Teil beitragen", um die negativen Auswirkungen der weltweiten Klimavei—
änderungen zu bekämpfen. Dies erklärte Reilly am 6. November 1989 bei der
Weltklimakonferenz in den Niederlanden.
Reilly zufolge werden die Vereinigten Staaten "weiterhin eine führende Rolle
bei Bestrebungen zur Erweiterung unseres Bewußtseins für Klimaveränderungen
spielen". Die Bush-Administration wird ihr Augenmerk jedoch insbesondere darauf richten, daß die von ihr geförderten Programme "wissenschaftlich abgesichert sind".
Nachfolgend veröffentlichen wir Reillys Rede im Wortlaut.

Weltweit nimmt das Bewußtsein über
die Notwendigkeit der Erhaltung des
ökologischen Gleichgewichts der Erde
zu.
Dazu zählt die Erkenntnis, daß
atmosphärische Veränderungen das Klima auf unserem Planeten verändern
könnten.
Die Möglichkeit weltweiter Klimaveränderungen zwingt uns, diese Erde als
integriertes Gefüge zu betrachten.
Die Lösung dieses Problems erfordert
somit ein multilaterales Engagement
der Staatengemeinschaft. Ebenso notwendig ist ein einheitlicher politischer Ansatz, weil weltweite Klimaveränderungen
ebenso
Bereiche
wie
Wissenschaft, Energie, Wirtschaft und
Außenpolitik betreffen wie Umwelt.
Unter

den

Wissenschaftlern

besteht

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zunehmend Einigkeit, daß eine Erwärmung der Erdatmosphäre aufgrund von
Emissionen künstlicher Treibhausgase
möglich ist, wenn sich die Emissionen
in
bisherigem
Umfang
fortsetzen.
Dennoch besteht weiterhin Unklarheit
über Umfang, Zeitraum und regionale
Variationen der Erwärmung des Erdklimas.
Die Vereinigten Staaten werden
weiterhin eine führende Rolle bei Bestrebungen
zur Erweiterung
unseres
Bewußtseins
für
Klimaveränderungen
spielen. Wir werden unser Augenmerk
insbesondere darauf richten, daß die
von uns geförderten Programme w1ssenschaftlich abgesichert sind. Darüber
hinaus fördern die Vereinigten Staaten erstmalig eine Partnerschaft zwischen dem Privatsektor, Universitäten
und ihren eigenen staatlichen Forschungseinrichtungen, um das bestmög-

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�liehe Verständnis des Problems der
Klimaveränderung durch alle in diesem
Land verfügbaren Quellen zu gewährleisten.
Zur Beseitigung noch bestehender Unklarheiten
haben
die
Vereinigten
Staaten ihr Budget für die wissenschaftliche Erforschung der Ursachen
und Auswirkungen von Kltmaveränderungen erheblich erhöht. Präsident Bush
hat eine drastische Steigerung der
Ausgaben für Grundlagenforschung und
Versuche vorgeschlagen, um schwierige
wissenschaftliche Probleme im Bereich
der
Klimaveränderungen
zu
lösen.
Deshalb werden die Vereinigten Staten
im kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich etwa 500 Millionen Dollar
ausgeben, unter anderem für satellitengestützte Untersuchungen der Erdoberfläche und andere Aktivitäten zur
Beobachtung und Erforschung der ökologischen Systeme auf der Erde. Präsident Bush hat beim jüngsten Weltwirtschaftsgipfel die anderen Länder
zu gemeinsamen Forschungsaktivitäten
aufgefordert.
Ich möchte diese Aufforderung heute gegenüber den hier
vertretenen Ländern wiederholen.
Wir können es uns jedoch nicht leisten zu warten, bis alle Unklarheiten
beseitigt sind, bevor wir etwas unternehmen.
Aus diesem Grund haben
die Vereinigten Staaten mit der Verwirklichung mehrerer Schritte begonnen, die unseres Erachtens zur Bewältigung des weltweiten Klimaproblems
beitragen werden.
So hat Präsident
Bush zu Beginn dieses Jahres die erste eingehende Überarbeitung unserer
Gesetze zur Luftreinhaltung seit über
einem Jahrzehnt angeordnet. Mit diesem Vorschlag wird der Schwefeldioxydausstoß von Kraftwerken sowie die
durch Automobile sowie Fabriken und
andere Unternehmen verursachte Umweltverschmutzung einschneidend abgebaut werden. Mit der Festlegung einer Obergrenze fflr den Ausstoß von
S02, die weit unter den heute zulässigen Emissionswerten liegt, hat
Präsident Bush ein Programm in Angriff genommen, das einen starken Anreiz zur Energieeinsparung bietet -

denn nur durch Energieeinsparung können
die
Stromversorgungsunternehmen
die vorgeschriebene Norm einhalten.
Wir erwarten, daß allein diese Art
von Initiative zur Reduzierung des
sauren Regens zu einem erheblichen
Abbau der Emissionen auf nationaler
Ebene beitragen kann.
Zweitens hat der Präsident einer Entscheidung zugestimmt, die eine Vei—
schärfung der Normen für den Flottenverbrauch von Automobilen in den Vereinigten Staaten vorsieht. Durch die
Senkung des durchschnittlichen Treibstoffverbrauchs der gesamten Flotte
werden sowohl die Abhängigkeit der
Vereinigten
Staaten von Ölimporten
als auch die Emissionen
von
CO2
verringert.
Drittens hat der Präsident die Unterstützung der Vereinigten Staaten für
einen weltweiten vollständigen Verzicht auf die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen bis zum Jahr
2 000 zugesichert. Der Präsident hat
eine Gebührenordnung für die Herstellung von FCKW vorgeschlagen, die eine
erhebliche Reduzierung von Produktion
und Einsatz dieser Substanzen zur
Folge haben wird. Die Zustimmung des
Kongresses zu diesem Vorschlag steht
kurz bevor.
Viertens hat der Präsident die Schaffung einer breitangelegten Nationalen
Energiestrategie gefordert.
Die gegenwärtig unter der Leitung des Energieministers
entwickelte
Strategie
wird zweifelsohne dazu führen, daß
Energieeinsparung
in
Zukunft
eine
größere Rolle spielen wird.
Schließlich
sind
die
Vereinigten
Staaten, wie bereits erwähnt, dazu
bereit, ihr Engagement bei der Erforschung des Erdklimas aufrechtzuerhalten.
Ich erwarte, daß unsere Forschungsausgaben in den kommenden Jahren weiter steigen werden.
Mit Blick auf die Zukunft beschäftigen sich die Vereinigten Staaten zur
Zeit aktiv mit weiteren Initiativen
in Bereichen wie Energieeinsparung

�und Wiederaufforstung.
Unseres Erachtens sollten alle Staaten solche
Maßnahmen
treffen, die
auch
dann
schon slnnvoll sind, während wir noch
weitere Erkenntnisse über das Erdklima sammeln. Ein umsichtiges Vorgehen
heute bedeutet eine Rückversicherung
gegen mögliche schädliche Auswirkungen des Treibhauseffekts in der Zukunft.
Wie Präsident Bush und die anderen
Staats- und Regierungschefs auf dem
Weltwirtschaftsgipfel
im
Juli
beschlossen haben, benötigen wir gemeinsame Anstrengungen, um die Emissionen von Kohlendioxyd und anderen
Treibhausgasen
zu
begrenzen.
Die
Vereinigten
Staaten sind sich der
Notwendigkeit bewußt, umfassende Maßnahmen - auf der Basis gesicherter
wissenschaftlicher Erkenntnisse - zur
Begrenzung
der
Emissionen
aller
Treibhausgase zu treffen, um die Erwärmung des Erdklimas zu verlangsamen. Obwohl alle Staaten auf dieses
Ziel hinarbeiten müssen, ist eine
Führungsrolle der Industriestaaten in
diesem Bereich besonders wichtig.
Die Vereinigten Staaten unterstützen
voll und ganz die Arbeit der Zwischenstaatlichen Kommission zur Klimaveränderung (IPCC), die unter der
Schirmherrschaft des Umweltprogramms
der Vereinten Nationen und der Weltorganisation für Meteorologie ins Leben gerufen wurde. Wir erwarten von
ihr, daß sie eine solide Grundlage
für
internationale
Schritte, einschließlich
nachfolgender
Vereinbarungen für Kontrollmaßnahmen, liefern
wird. Wir in den Vereinigten Staaten
beabsichtigen, dieses Gremium zu dem
Forum zu machen, in dem das Problem
auf internationaler Ebene behandelt
wird.
Wir erwarten, daß der IPCC-Prozeß zu
einer Rahmenkonvention über Klimaveränderung führt.
In dieser Hinsicht
genießt die Arbeit der IPCC die volle
Unterstützung der Vereinigten Staaten.
Die Vereinigten Staaten sind der Auf-

fassung, daß ein Abkommen über die
allgemeinen Prinzipien oder Leitlinien der beste und vernünftigste Weg
zur Lösung des anstehenden Problems
ist. Ein solcher Ansatz wird uns einen Rahmen bieten, mit dessen Hilfe
wir den weltweiten Konsens über geeignete Reaktionen auf die Veränderung des Erdklimas fördern können.
Um diese Diskussion aufzunehmen, haben die Vereinigten Staaten als Inhaber des Vorsitzes der IPCC-Arbeitsgruppe für Reaktionsstrategien eine
Tagung ausgerichtet, auf der die voraussichtlichen Punkte einer Rahmenkonvention über die Veränderung des
Erdklimas behandelt wurden. Mit dieser Tagung erhielten über 30 Staaten
eine erste Gelegenheit für den Versuch, einen gemeinsamen Ansatz zu den
vielfältigen Problemen zu erarbeiten,
die von einer solchen Rahmenkonvention abzudecken sind.
Zusätzlich
zu
den
multilateralen
IPCC-Bestrebungen
muß
jetzt
jedes
Land eine Bestandsaufnahme der Situation im Inland vornehmen und die möglichen Kosten und
wirtschaftlichen
Auswirkungen von Maßnahmen zur Eindämmung
der
Treibhausgasemissionen
oder zur Anpassung an die Klimaveränderungen sowie deren Nutzen für die
Umwelt
vornehmen.
Die
Vereinigten
Staaten haben sich zur Erforschung
aller möglichen Optionen auch im Hinblick auf ihren Nutzen, ihre technische Durchführbarkeit und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen verpflichtet.
Die Verelngten Staaten setzen
sich für die Anwendung eines marktortentierten Ansatzes zur Eindämmung
der Treibhausgase ein, den wir bereits in unserem Gesetz zur Reinhaltung der Luft festgelegt haben. Wir
hoffen, daß dieses Gesetz Vorbildcharakter für Marktanreize im Bereich
des Umweltschutzes haben wird.
Zur
Zeit prüfen wir kostengünstige kurzfristige Maßnahmen für die Bereiche
Energiewirtschaft, Forstwesen und andere Sektoren.
Zur Verringerung von
Emissionen auf längere Sicht setzen
wir darüber hinaus unsere Prioritäten
in den Bereichen Forschung und Tech-

�nologie.
Wir hoffen, im kommenden
Frühjahr eine erste Bestandsaufnahme
vorlegen zu können.
Ich möchte eindeutig klarstellen, daß
die Vereinigten Staaten sich der besonderen Schwierigkeiten der Entwicklungsländer bei der Bekämpfung der
weltweiten
Umweltprobleme
bewußt
sind.
Wir unterstützen die Bestrebungen
der
Entwicklungsländer
zur
wirtschaftlichen Entwicklung voll und
ganz und teilen sie sogar. Aus diesem Grund fördern wir ein breites
Spektrum bilateraler und multilateraler Bestrebungen zur finanziellen und
technischen Unterstützung - von denen
wir viele selbst in die Wege geleitet
haben. Ferner sind wir uns der Notwendigkeit
bewußt,
die
weltweite
Wirtschaftsentwicklung
in
Einklang
mit einer Umwelt zu bringen, die zur
Aufrechterhaltung dieses Wachstums in
der Lage ist.
Den einzigartigen Gegebenheiten in
den Entwicklungsländern wird Rechnung
getragen.
Wir haben beispielsweise
erst
kürzlich
eine
Expertenstudie
darüber in Auftrag gegeben, wie den
Entwicklungsländern
Umwelttechnologten zur Verfügung gestellt werden
können.
Darüber hinaus prüfen wir
die Möglichkeit eines Schuldennachlasses als Gegenleistung für Natürschutzmaßnahmen und andere innovative
finanzielle Ansätze.
Das amerikanische Amt für internationale Entwicklung
hat ferner einen
ehrgeizigen Plan entwickelt, der die
Integration von Umweltfragen und dauerhaftem Wachstum in ihre Programme
für die Entwicklungsländer vorsieht.
Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, daß die Weltbank und andere
multilaterale Entwicklungsbanken bei
der Förderung kontinuierlicher Entwicklung eine besonders wichtige Rolle spielen müssen, die unserer Ansicht nach noch an Bedeutung gewinnen
wird, wenn sich die internationale
Staatengemeinschaft
organisiert, um
mit einer Rahmenkonvention und den
Begleitprotokollen auf die Klimaver-

änderungen zu reagieren. Wir unterstützen die Bestrebungen der Entwicklungsbanken uneingeschränkt, Umweltaspekte in ihren EntScheidungsprozeß
einzubeziehen und bei der Auswertung
von Rohstoffprojekten den treibhauseffekt zu berücksichtigen.
Nach Auffasung der Vereinigten Staaten sind wir von den weltweiten K Ü maveränderungen
alle
gleichermaßen
betroffen. Um Präsident Bush zu zitieren, als er in seiner jüngsten Rede vor den Vereinten Nationen das
Problem der Erwärmung der Erde zur
Sprache
brachte:
"Die Vereinigten
Staaten werden
ihren Teil beitragen."
Der Präsident ist fest davon
überzeugt, daß Erfolg der Zusammenarbeit aller Länder bedarf.
Einigung
auf vernünftige internationale Strategien setzt voraus, daß wir alle unser Bestes geben.

* * * * *

�AMERIKA DIENST
Dokumentation
41

8. November 1989

KEINE EINIGUNG BEI UMWELTKONFERENZ IN SOFIA
- Erklärung der amerikanischen Delegation -

SOFIA - (AD) - Die KSZE-Umweltkonferenz endete am 3. November 1989 ohne Einigung auf ein von allen 35 Nationen gebilligtes Schlußdokument. Rumänien legte
als einziges Land aufgrund des Passus über das Recht auf Versammlungs-, Veröffentlichungs- und Redefreiheit Einspruch ein.
"Meine Delegation bedauert zutiefst, daß nur 34 der 35 Nationen zu einem Konsens bereit waren", erklärte der amerikanische Delegationsleiter, Botschafter
Richard Smith, gegenüber den Konferenzteilnehmern.
"Wir sind bezüglich des
Schlußdokuments völlig unvoreingenommen bierhergekommen", fuhr er fort, "sind
inzwischen jedoch überzeugt, daß unsere Arbeit in einem einvernehmlichen Dokument festgehalten werden sollte."
Nachfolgend veröffentlichen wir die offizielle Erklärung von Botschafter Smith
im Wortlaut.
Herr Vorsitzender, das KSZE-Treffen
zum Umweltschutz steht kurz vor seinem Abschluß. In nur drei Wochen haben wir Beachtliches geleistet, eine
Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeit vorgenommen und zukünftige Möglichkeiten in drei Umweltbereichen Industrieunfällen, Gefahrstoffen und
Wasserverschmutzung - ebenso wie die
Schärfung des Problembewußtseins der
Öffentlichkeit erforscht.

Beitrag zu einem solchen Gedankenund
Erfahrungsaustausch
leisten zu
können. Die hier unter Experten sowohl bei den offiziellen als auch bei
informellen Treffen geführten Gespräche waren in der Tat produktiv und
informativ.
Sie haben zum besseren
Verständnis der uns betreffenden Umweltprobleme geführt und Mittel und
Wege zur Bewältigung dieser Probleme
aufgezeigt.

Die
Vereinigten Staaten erwarteten
von diesem Treffen einen Gedankenund Erfahrungsaustausch über Probleme
in diesen Umweltbereichen und deren
mögliche Lösungen.
Angesichts der
von den Vereinigten Staaten in die
Wege geleiteten umfangreichen Bestrebungen zum Schutz der Umwelt hatten
wir den Eindruck, einen maßgeblichen

Darüber hinaus sollte dieses Treffen
als Grundlage für die Arbeit in anderen internationalen Foren - insbesondere der Wirtschaftskommission
für
Europa - sowie für im Inland zu ergreifende Maßnahmen dienen.
Es wurden viele nützliche Vorschläge unterbreitet und den Delegationen - Finnland, Österreich, Schweden und der

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�Schweiz -, die sehr lange daran gearbeitet haben, Bestandteile von allgemeinem Interesse, bei denen eine Einigung
eigentlich
möglich
gewesen
sein müßte, in Vorschlag SEM. 36 einzuarbeiten, gebührt unser Dank für
die Koordinierung der Arbeit.
Die Vereinigten Staaten waren besonders über die Bestimmungen in ihrem
Vertragsentwurf erfreut, die sich auf
das Recht des einzelnen, von Gruppen
und Organisationen beziehen, ihre Ansichten zu sie betreffenden Umweltthemen frei zum Ausdruck zu bringen,
sich
friedlich versammeln, direkte
und unabhängige Kontakte schaffen und
aufrechterhalten
sowie
zu
diesem
Zweck an öffentlichen
Diskussionen
teilnehmen zu können. Darüber hinaus
begrüßen wir die Bestimmung zur Informationspflicht gegenüber der möglicherweise
betroffenen
Öffentlichkeit über die Risiken, Sicherheitsmaßnahmen und andere mit in ihrer Umgebung befindlichen Industrieeinrichtungen in Verbindung stehende Angelegenheiten.
Der Bericht enthält ferner eine wichtige Verfügung, in deren
Rahmen der Öffentlichkeit die Möglichkeit zum Mitspracherecht bei Entscheidungen
über
Vorbeugemaßnahmen,
Einsatzbereitschaft und Notstandsplanung gegeben wird.
Wie ich bereits
in einer früheren Erklärung ausgeführt habe, sind Problembewußtsein,
Besorgnis und Beteiligung der Öffentlichkeit Schlüsselfaktoren für wirksame Bestrebungen zum Schutz der gesunden Umwelt.
Die Delegation der Vereinigten Staaten freut sich, bekanntgeben zu können, daß auch sie Vorschlag SEM.36
unterstützt.
Wie bereits an dieser Stelle erklärt
wurde, ist es außerordentlich bedauerlich, daß nicht zwischen allen 35
Teilnehmerstaaten
ein Konsens über
die Schlußfolgerungen und Empfehlungen dieser Konferenz erzielt werden
konnte. Einvernehmen über den gesamten Inhalt des Berichtsentwurfs, einschließlich der von mir soeben er-

wähnten Bestimmungen, herrschte zwischen 34 Delegationen. Aber eine Delegation - nur eine einzige - verweigerte ihre Zustimmung zur Verabschiedung dieses Entwurfs. Die Bestimmungen, die auf den Widerspruch Rumäniens stießen, standen völlig im Einklang mit dem Mandat für dieses Treffen, gehörten zu den wichtigsten Maßnahmen, die zum Schutz der Umwelt unternommen werden sollten und waren
für die anderen teilnehmenden KSZEStaaten annehmbar. Die Weigerung Rumäniens, diese Bestimmungen anzunehmen, ist ein Symbol für die eindeutige Mißachtung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten durch die rumänische
Regierung, obwohl sie sich zu deren
Einhaltung verpflichtet hatte. Diese
Mißachtung,
die
in
der Menschenrechtspolitik der rumänischen Regierung so deutlich zum Ausdruck kommt,
verdient unsere schärfste Kritik.
Natürlich können die in SEM.36 enthaltenen Gedanken auch in anderen Foren behandelt und dem für 1992 anberaumten Helsinki-Folgetreffen unterbreitet werden.
Wir müssen jedoch
auch andere Vorschläge berücksichtigen. So waren die Vereinigten Staaten beispielsweise erfreut über die
positiven Reaktionen auf den von uns
eingebrachten Vorschlag - SEM.29 -,
der von 20 weiteren Teilnehmern mitgetragen
wurde.
Die
Vereinigten
Staaten werden die in diesem Vorschlag enthaltenen Gedanken auch weiterhin verfolgen. Ferner enthält der
von
Ungarn
eingebrachte
und
von
Österreich mitgetragene Vorschlag
SEM.l (überarbeitete Fassung) - interessante Ideen zur gemeinsamen Einrichtung nationaler und internationaler Parks und Naturschutzgebiete, die
weitere Untersuchung verdienen.
Ich
möchte hier anmerken, daß die nichtstaatliche
Organisation Friends of
the Earth
International bei ihrem
Jahreskongreß
in
Washington
D.C.
kürzlich eine Resolution verabschiedet hat, die solch einen internationalen Park an der Donau vorsieht.
Ich hoffe, daß wir auch nach der
Rückkehr in unsere Hauptstädte diese

�Vorschläge weiter im Auge behalten,
die soviel Aufmerksamkeit erregt haben.

»
*

Die Vereinigten Staaten werden ferner
auf weitere Anstrengungen im Bereich
des Umweltschutzes drängen. So sind
wir etwa der Ansicht, daß die Regierungen erwägen sollten, Privatpersonen und nichtstaatlichen Organisationen eine noch größere Rolle bei der
Auswahl umweltpolitischer Maßnahmen,
Programme und Praktiken einzuräumen
sowie juristische oder Verwaltungsverfahren einzuführen - etwa eine unabhängige, unparteiische Justiz -,
mit deren Hilfe die Bürger sicherstellen können, daß Maßnahmen, Programme und Praktiken in Übereinstimmung mit den Gesetzen durchgeführt
werden. Jeder von uns muß die Anliegen der Bürger, denen wir dienen sollen, ebenso berücksichtigen wie wir
die Anliegen der anderen an diesem
Treffen teilnehmenden Regierungen berücksichtigt haben.
Im Hinblick auf die Organisation dieses Treffens möchte ich dem Exekutivsekretariat für seine ausgezeichnete
Arbeit danken. Dabei möchte ich die
Kooperation des Sekretariats bei der
Erleichterung der Teilnahme an diesem
Treffen für Privatpersonen und nichtstaatliche
Organisationen
aus den
Vereinigten Staaten und anderen Teilnehmerstaaten, einschließlich Bulgarien, besonders hervorheben.

^

J

Herr Vorsitzender, dieses Treffen in
Sofia trägt zum KSZE-Prozeß nicht nur
deshalb bei, indem es ein Forum für
Diskussionen und Übereinkünfte bietet, wie gemeinsame Umweltprobleme zu
lösen sind, sondern es dient auch als
Erinnerung an das enge Verhältnis
zwischen den vielen von der KSZE abgedeckten Bereichen, wie der Achtung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Ich hege die Hoffnung, daß dieses Treffen einen Schritt zur Verwirklichung der erstmals vor 14 Jahren in der Schlußakte von Helsinki
niedergelegten Prinzipien darstellt nicht nur durch das, was jetzt in
diesem Raum geschieht, sondern auch
- 3

durch die Ereignisse außerhalb dieses
Saals in unserem Gastgeberland.
Erst vor kurzem haben zum Beispiel
einige Bürger Bulgariens ein unabhängiges Helsinki-Komitee gegründet, das
ebenso wie andere Gruppen in anderen
Teilnehmerstaaten eine Rolle zu spielen sucht, die wir im Hinblick auf
die Erlangung Her KSZE-Ziele als "bedeutsam und positiv" bezeichnet haben.
Angesichts des Fortschritts,
den wir in den letzten Wochen wahrgenommen haben, gehen wir davon aus,
daß die bulgarische Regierung unabhängige Beobachtungsaktivitäten zuläßt und tatsächlich "das Recht der
Menschen respektiert, die Durchführung der KSZE-Bestimmungen zu beobachten, zu fördern und sich zu diesem Zweck mit anderen zusammenzuschließen", wie es im Schlußdokument
von Wien heißt. Dies gilt für den
Helsinki-Ausschuß,
die
Unabhängige
Gesellschaft für den Schutz der Menschenrechte, den Ausschuß zur Verteidigung der Religionsfreiheit, Ecoglasnost, Podkrepa, das Komitee 273
und andere unabhängige Gruppen in
Bulgarien.
In gleicher Weise hoffen wir, daß die
Gespräche in Kuwait zwischen Bulgarien und der Türkei erfolgreich und
im Einklang mit den KSZE-Prinzipien
den Weg für verbesserte Beziehungen
zwischen beiden Ländern ebnen werden. Darüber hinaus hoffen wir, daß
diese Gespräche zur größeren Beachtung ethnischer, kultureller und religiöser Rechte führen werden. Die
Vereinigten Staaten werden die Entwicklungen in diesen Bereichen sehr
aufmerksam beobachten und nachdrücklich eine bessere Einhaltung der
KSZE-Bestimmungen über Minderheitenund andere Menschenrechte fordern.
Ich möchte hinzufügen, daß unsere
Sorge über die Menschenrechte nicht
auf einen Teilnehmerstaat begrenzt
ist. Zum Beispiel sind wir ernsthaft
besorgt über die vergangene Woche von
Behörden anderer KSZE-Länder getroffenen Maßnahmen gegen Menschen, die
versucht haben, ihr Recht auf fried-

�liehe Versammlungen auszuüben sowie
über die anhaltende Verfolgung und
Inhaftierung derjenigen, die ihre in
der Schlußakte von Helsinki und den
KSZE-Folgedokumenten
garantierten
Rechte und Freiheiten in Anspruch
nehmen wollen. Menschenrechtsverletzungen wie diese müssen aufhören,
wenn wir echte Sicherheit und Zusammenarbeit haben wollen, wie sie die
KSZE vorsieht.
Herr Vorsitzender, zum Schluß möchte
meine Regierung betonen, daß ungeachtet dessen, was hier in Sofia geschieht, andere ihr Augemenrk darauf
richten werden, was nach diesem Treffen an Taten auf unsere Worte hier
folgen wird. Meine Delegation hofft,
daß dieses Treffen als Katalysator
betrachtet werden wird, der Regierungen veranlaßt, konkrete Schritte zu
unternehmen und unmittelbare Maßnahmen in bezug auf die Probleme zu ergreifen, die wir in diesen letzten
drei Wochen hier besprochen haben.
In dieser Hinsicht hoffen wir trotz
des fehlenden Konsens' auf die Durchführung des Vorschlags SEM.36 als
Ganzes.
Wenn wir in unsere Hauptstädte zurückkehren, müssen wir sicherstellen, daß unser gemeinsamer
Vorsatz zur Behandlung der Umweltkrise nicht erschüttert wird.

* * * * *

-4

�AMERIKA DIENST
Dokumentation

8. November 1989

AI

ZAHL VON STAATEN IM BESITZ BALLISTISCHER RAKETEN KÖNNTE SICH VERDOPPELN
- Stellungnahme von Vertreter des US-Außenministeriums -

WASHINGTON - (AD) - Dem Leiter der Abteilung für militärpolitische Angelegenheiten im US-Außenministerium, Richard Clarke, zufolge könnte die Zahl der
Länder, die selbst entwickelte ballistische Raketen besitzen, bis zum Ende
dieses Jahrhunderts von 10 auf 20 steigen. Vor dem Auswärtigen Ausschuß des
Senats betonte Clarke am 31. Oktober 1989, obwohl die Vereinigten Staaten "die
Weiterverbreitung von Raketen bis zu einem gewissen Grad behindern" könnten,
sei "ein multilaterales Vorgehen die einzig realistische Antwort".
Clarke's Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Ich freue mich, zur amerikanischen
Politik in bezug auf die Verbreitung
von Raketen Stellung nehmen zu können. Angefangen beim Präsidenten und
beim Vizepräsidenten hat diese Administration die Nichtverbreitung zu
einer vordringlichen Aufgabe ihrer
Außenpolitik erklärt. Sicherlich gehört dieses Thema seit meinem Amtsantritt als Leiter der Abteilung für
militärpolitische Angelegenheiten zu
meinen Prioritäten.
Ich teile das
Interesse des Ausschusses daran, daß
die Vereinigten Staaten jede Anstrengung unternehmen, um die Weiterverbreitung von Raketen unter Kontrolle
zu bringen.
Ich
der

möchte die gegenwärtige Politik
Vereinigten
Staaten gegen die

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Weiterverbreitung
zusammenfassen.

von

Raketen

kurz

Die Ziele der Vereinigten Staaten
Seit die von der Weiterverbreitung
von Raketen ausgehende Bedrohung vor
einigen Jahren offen zutage trat, haben sich die Vereinigten Staaten aktiv an Bemühungen beteiligt, diesen
Prozeß aufzuhalten. Ballistische Raketen, die schnell und schwer zu entdecken sind, bergen in sich die Bedrohung eines Überraschungsangriffs.
Ihr Vorhandensein kann in politischen
Spannungsgebieten
destabili sierende
Auswirkungen haben.
Noch bedrohlicher ist jedoch die Tatsache, daß einige Länder in der Lage sind, sie mit

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�chemischen, biologischen oder nuklearen Gefechtsköpfen zu bestücken.

dinierung unter diesen
ten erforderlich macht.

Heute besitzen etwa 10 Staaten selbst
entwickelte
ballistische
Raketen.
Diese Zahl könnte sich bis zum Ende
dieses Jahrhunderts verdoppeln. Viele dieser Länder befinden sich in Regionen, in denen starke Spannungen
und ein hohes Konfliktpotential bestehen.

Unser Hauptinstrument der multilateralen Zusammenarbeit ist die von uns
zusammen mit den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs,
Großbritanniens, Italiens, Japans und
Kanadas am 16. April 1987 beschlossene Vereinbarung zur Kontrolle der Raketentechnologie - (Missile Technology Control Regime) MTCR. Diese Vereinbarung ist kein Vertrag und - rein
formal gesehen - noch nicht einmal
ein
internationales Abkommen.
Wie
die Nuclear Suppliers Group stellt
sie identische Richtlinien auf. die
von den Mitgliedstaaten im Einklang
mit ihren nationalen Gesetzen angewendet werden sollen.
Die Vereinbarung sieht ferner - soweit notwendig
und angebracht - einen Austausch einschlägiger Informationen mit den anderen Partnern vor.

Wir unternehmen Schritte, um die mit
dem Erwerb, Bau oder Verkauf dieser
Waffen
einhergehenden
politischen,
wirtschaftlichen
und
diplomatischen
Kosten zu erhöhen. Wir bemühen uns
in Übereinstimmung
mit unseren
Zielen der Nichtweiterverbreitung
von Raketen den Verkauf oder Erwerb von Raketen zu verhindern;
den Erwerb zu verzögern, indem
wir den Zeitraum und die notwendigen Mittel , die zur Entwicklung
oder zum Kauf von Raketen erforderlich sind, ausweiten;
den internationalen Druck auf die
Anbieterstaaten
zu erhöhen, um
diese davon abzuhalten, wichtige
Ausrüstungsteile und Technologien
zu verkaufen;
die potentiellen Nachteile für
unsere Politik oder Interessen zu
begrenzen, wo ein Erwerb von Raketen nicht verhindert oder verzögert werden kann.

Multilaterale Bemühungen
Obwohl die Weiterverbreitung von Raketen durch isolierte Bemühungen der
Vereinigten Staaten bis zu einem gewissen Grad behindert werden kann,
ist ein multilaterales Vorgehen die
einzig realistische Antwort.
Ungefähr 10 Länder kommen als Lieferanten
für Raketentechnik in Frage, und wir
haben bereits in einem frühen Stadium
erkannt, daß jeglicher Versuch, die
Weiterverbreitung dieser Technologie
unter Kontrolle zu bringen, die Koor-

Anbieterstaa-

Des weiteren haben wir mit den anderen Mitgliedstaaten eng zusammengearbeitet, um das Angebot an Raketentechnik sowohl als allgemeinpolitisches Ziel als auch in bestimmten
Einzelfällen
zu
beschränken.
Den
MTCR-Richtlinien zufolge kontrollieren unsere Partner und wir die Ausfuhr von Ausrüstung und Technologie
für Raketen, die als Träger einer
Nutzlast von mindestens 500 kg in
Frage kommen und eine Reichweite von
mindestens 300 km haben. Diese Parameter wurden aus technischen und geopolitischen Gründen vereinbart. Darunter fallen Systeme wie die indische
Prithvi, die argentinisch-ägyptischirakische Condor sowie die sowjetische SCUD.
Unsere Bemühungen
beschränken
sich
jedoch nicht auf die MTCR. Wir haben
uns ferner um Gespräche mit anderen
Anbieterstaaten, wie etwa der Sowjetunion, der Volksrepublik China und
einigen neutralen Ländern sowie den
aufstrebenden Lieferanten wie Argentinien und Brasilien bemüht.
Wir
planen in naher Zukunft eine weitere
Gesprächsrunde
über die Weiterverbreitung von Raketen mit der Sowjet-

- 2 -

�union. Das Ziel dieser Gespräche besteht darin, mehr Zurückhaltung bei
der Lieferung von Raketentechnologie
zu bewirken sowie unsere Besorgnis
über bestimmte Projekte und Lieferungen zum Ausdruck zu bringen. Ferner
haben wir Gespräche zwischen den
Schlüsselländern
sowohl
im
Nahen
Osten als auch in SUdasien gefördert,
um die dort empfundene Notwendigkeit
des Besitzes von Raketen und Raketentechnologie abzubauen.

Verstärkte Bemühungen des Außenministeriums
In den Vereinigten Staaten haben wir
mehrere Maßnahmen getroffen, um unsere Kontrolle über raketenverwertbare
Exporte zu verstärken und unseren
laut MTCR eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Der für Militärhilfe, Wissenschaft und Technologie
zuständige Staatssekretär koordiniert
die Maßnahmen im Hinblick auf die
Weiterverbreitung von Raketen.
Er
hat den Vorsitz des interministeriellen Koordinierungsausschusses (Policy
Coordination Committee - PCC) für
Maßnahmen zur Nichtweiterverbreitung,
darunter nukleare, chemische und biologische Waffen sowie Raketen. Alle
mit diesem Problem befaßten Behörden
sind im PCC vertreten.
Innerhalb des Außenministeriums liegt
die Hauptverantwortung für alle Maßnahmen in bezug auf die Weiterverbreitung von Raketen beim Militärpolitischen Büro (Politico-Military Bureau - BM)
Um unsere Bemühungen
noch zu verstärken, wird eine neue
Dienststelle für die Nichtweiterverbreitung (Office of Proliferation)
geschaffen, die alle Maßnahmen zur
Nichtweiterverbreitung
von
Raketen
wie auch von chemischen und biologischen waffen koordinieren wird.
Wir sind bestrebt, Normen für die
Prüfung von Exportvorfällen, die der
Kontrolle von Wirtschafts- und Außenministerium unterworfen sind, festzulegen und den interministeriellen Koordinierungsprozeß zu verbessern. So

haben wir als erstes im vergangenen
Juni die vom PM geleitete Arbeitsgruppe zur Kontrolle Raketentechnischer Exporte (Missile Technology Export Control Group - MTEC) ins Leben
gerufen. Mit Beteiligung von Raketentechnikexperten des Außen-, Verteidigungs- und
Wirtschaftsministeriums, der NASA, des ACDA und der Geheimdienste hat diese Gruppe inzwischen die Vergabe von Ausfuhrlizenzen
in über 200 Fällen überprüft. Die
Gruppe entwickelt gegenwärtig ein System für die Prüfung von Fällen, die
in
den
Verantwortungsbereich
des
Wirtschafts- und
des
Außenministeriums fallen.
Ferner haben wir die Arbeitsgruppe
für die Untersuchung des Handels mit
Raketen (Missile Trade Analysis Group
- MTAG) gebildet, um die Aktivitäten
ausländischer Körperschaften zu untersuchen, die zur Weiterverbreitung
von Raketen beitragen könnten. Die
MTAG liefert einen formellen Rahmen
für die Zusammenarbeit von Außen-,
Verteidigungs- und
Wirtschaftsministerium, ACDA und den Geheimdiensten
im Hinblick auf die ausländische Beteiligung an Programmen für ballistische Raketen und Weltraumträgersysteme. Die MTAG tritt regelmäßig zusammen, um frühzeitig und angemessen auf
Informationen reagieren zu können,
die mit der Bereitstellung von Gütern
und Dienstleistungen für Entwicklung,
Erprobung und Herstellung von Raketen
in Zusammenhang stehen.
Sie prüft
nachrichtendienstliche Informationen,
koordiniert vorgeschlagene Demarchen,
liefert einen zentralen Mechanismus
für die Freigabe nachrichtendienstlicher Informationen und kümmert sich
um die notwendigen Folgemaßnahmen.
Drittens planen wir eine erhebliche
Erweiterung der Dienststelle für Munitionskontrolle (Office of Munitions
Control), das die Ausfuhrgenehmigungen für mit Raketentechnologie in
Verbindung stehende Posten auf der
US-Munitionsliste
(U.S.
Munitions
List) bearbeitet. Wir stellen neue
Beamte ein und installieren ein neues
Computersystem für die Bearbeitung

- 3 -

�von Fällen.
Mit diesen Maßnahmen
wird die effiziente Bearbeitung von
Ausfuhranträgen sowie eine rigorose
Anwendung von Beschlüssen zur Förderung unserer Ziele der Nichtweiterverbreitung von Raketen sichergestellt.
Die Ministerien für Wirtschaft und
Verteidigung sowie das ACDA haben
ferner verschiedene Schritte unternommen, um die Durchführung unserer
Nichtverbreitungspolitik zu fördern.
Bedeutende Erfolge
Wie gut haben wir bei der Kontrolle
der Verbreitung von Raketen und Raketentechnologie abgeschnitten?
Trotz
einiger Rückschläge haben wir meines
Erachtens
bei
unseren
Bemühungen
wichtige Erfolge errungen. Mit der
MTCR haben die Vereinigten Staaten
ein
wirkungsvolles
diplomatisches
Druckmittel - ohne tatsächlich Sanktionen einzusetzen - angewendet, um
die Exporte anderer Staaten zu begrenzen und die Entwicklung besorgniserregender Raketenprojekte zu verzögern. Obwohl ich aus Gründen der
Geheimhaltung hier nicht detailliert
Stellung nehmen kann, möchte ich doch
einige unserer Erfolge kurz ansprechen.
In Zusammenarbeit mit unseren MTCRPartnern ist es uns gelungen, erheblichen Einfluß auf das Raketenprogramm Condor zu nehmen, das von den
Regierungen
Ägyptens, Argentiniens
und des Irak gemeinsam betrieben
wird. Wir haben unsere Besorgnisse
im Hinblick auf die Condor mit hochrangigen Vertretern der beteiligten
Regierungen zur Sprache gebracht und
erreicht, daß konspirative Vertriebsnetze für dieses Programm in Westeuropa zunichte gemacht wurden.
Unsere gemeinsamen Bestrebungen mit
der italienischen und der Bundesregierung hatten Erfolg, da sie Exporte
von Firmen aus diesen Ländern für das
Condor-Programm
beschränkten.
Als
Ergebnis hat die italienische Regie-

rung Maßnahmen ergriffen, um die Beteiligung kleiner und großer italienischer Unternehmen am Condor-Programm zu stoppen.
Italien hat die
strafrechtliche Verfolgung von verschiedenen kleinen Firmen und Personen aufgenommen, die sich daran beteiligt hatten. Senator Bingaman hat
auf diese Maßnahmen in den Kongreßakten verwiesen.
Ebenso wie Senator
Bingaman sind wir mit der Kooperation
der italienischen Regierungen zu diesem Problem zufrieden.
Darüber hinaus haben wir eng mit der
Regierung der Bundesrepulbik Deutschland zusammengearbeitet. Unsere Kooperation hat dazu geführt, daß die
Bundesregierung bei besorgniserregenden Projekten Maßnahmen zur Einschränkung
von Exporten ergreift.
Darauf würde ich in einer nicht-öffentlichen Sitzung gern näher eingehen. Der Deutsche Bundestag arbeitet
an einer strengen staatlich unterstützten Gesetzgebung zur Nichtweiterverbreitung von Raketen, um die
Aktivitäten von Bundesbürgern besser
zu kontrollieren und die Durchführung
der MTCR auf deutscher Seite zu erleichtern.
Vor Juni dieses Jahres hatten wir zu
diesem Thema mehrmals einen sehr produktiven Austausch mit der Volksrepublik China, insbesondere nachdem sie
Raketen des Typs CSS-2 an Saudi-Arabien geliefert hatte. Als Reaktion
auf die von uns geäußerte Besorgnis
haben die Chinesen uns auf eine Art
und Weise geantwortet, die andeutet,
daß sie ihre Mittelstreckenraketen
ausschließlich
nach
Saudi-Arabien
liefern werden.

Perspektiven
In den nur zwei Jahren ihres Bestehen
hat die MTCR bei der Kontrolle der
Weiterverbreitung einen guten Anfang
gemacht. Die von mir bereits angesprochenen
Verbesserungen
bei der
Überprüfung von Fällen zur Raketentechnologie haben zusammen mit den
von unseren Partnern bei MTCR erziel-

�ten Verbesserungen die Vereinbarung
erheblich gestärkt.
Wir haben zusätzliche Maßnahmen zu ihrer weiteren
positiven Entwicklung vorgeschlagen.
Diese Maßnahmen werden gegenwärtig
mit unseren MTCR-Partnern erörtert.
Erstens wollen wir bei MTCR mehr als
die ursprünglich sieben Mitglieder
gewinnen.
Die anstehende Auflösung
von Handelsschranken im Zusammenahng
mit dem Europäischen Binnenmarkt 1992
macht es für die MTCR-Mitglieder
dringend erforderlich, daß sich die
acht übrigen EG-Regierungen der Vereinbarung
anschließen.
Wenn
sie
nicht dafür gewonnen werden, könnte
ein MTCR-Mitglied in der EG nach 1992
nicht in der Lage sein, den Export
eines EG-Landes an ein Nicht-Mitglied
der MTCR zu kontrollieren, und die
Waren konnten von diesem Nicht-MTCRMitglied ihren Weg zu einem für uns
bedenklichen Raketenprogramm nehmen.
Die europäischen MTCR-Partner hegen
wie wir den Wunsch, alle EG-Staaten
einzubeziehen.
Darüber hinaus ist
die Mitgliedschaft bei MTCR oder eine
ähnliche Einschränkung anderer Zulieferländer wünschenswert.
Zweitens arbeiten wir mit unseren
MTCR-Partnern an der Überwindung von
Meinungsverschiedenheiten bei der Interpretation
der
MTCR-Richtlinien.
Die Vereinigten Staaten exportieren
keine Geräte oder Technologie für
Raumfahrtsysteme an Länder mit Programmen
für ballistische Raketen,
weil in den meisten Fällen Raumfahrtsysteme und Gerät sowie Technologie
für militärisch einsetzbare Raketen
austauschbar, wenn nicht identisch
sind. Unserer Ansicht nach ist das
Risiko einer Zweckentfremdung von zivilen Weltraumprogrammen zu Raketenprogrammen nicht akzeptabel .
Andererseits ist sich der Ausschuß
zweifellos der Berichte über einen
geplanten französischen Transfer von
Raumfahrttechnologie in genau so einem Fall bewußt.
Gemäß der MTCRRichtlinien stehen wir mit der französischen Regierung in Konsultationen
über diese Angelegenheit.
Ich kann

Ihnen versichern, daß wir den Franzosen unsere Besorgnis an höchster
Stelle vermittelt haben. Meine Mitarbeiter haben den Ausschuß in einer
nicht-öffentlichen Sitzung über den
Stand dieser Konsultationen informiert.
Schließlich habe ich bereits auf unsere Gespräche mit der Sowjetunion
und der Volksrepublik China hingewiesen. Wir werden sie und andere Zulieferländer ermutigen, ihren Handel
mit Raketen einzuschränken.

Gesetze zur Weiterverbreitung
Wir haben die Gesetzentwürfe zur
Nichtweiterverbreitung
von
Raketen
eingehend verfolgt. Wir haben bestehende Bestimmungen überprüft und sind
zu dem Schluß gekommen, daß kein neues Gestz zur Durchführung unserer Politik der Nichtweiterverbreitung erforderlich ist. Tatsächlich habe ich
Bedenken, Gesetze könnten den gegenteiligen Effekt haben und unsere Fähigkeit zur Reaktion auf die Herausforderung der Weiterverbreitung von
Raketen eher behindern als verbessern. Wir sind in Sorge, daß Gesetze
entscheidende Bestrebungen der internationalen Kooperation im Bereich der
Weiterverbreitung zerstören könnten.
Die Vereinigten Staaten können ihr
Ziel der Nichtweiterverbreitung von
Raketen ohne diese Kooperation nicht
verwirklichen.
Ich habe bereits darauf verwiesen,
daß MTCR unser wichtigster Mechanismus zur Verwirklichung der Nichtweiterverbreitung von Raketen ist. Dabei möchte ich betonen, daß es sich
hierbei um ein freiwilliges Arrangement der Kooperation auf der Grundlage von diplomatischer Konsultation
und
Informationsaustausch
handelt.
Obwohl die neuen Gesetze mehr Bestimmungen über die Verhängung von Sanktionen vorsehen und damit versuchen,
einen größeren Spielraum zu gewähren,
besteht doch das vordringliche Ziel
der meisten Gesetze darin, ausländischen Firmen oder Ländern für nicht

- 5 -

�gerechtfertigte Raketenexporte strenge Sanktionen aufzuerlegen.
Eine
Mußvorschrift über einseitige Sanktionen gegen unsere MTCR-Partner würde dem Geist der Vereinbarung zuwiderlaufen und wahrscheinlich zu Spannungen führen, mit denen die Effektivität der Vereinbarung als kooperativer Mechanismus ernsthaft bedroht
würde.
Das trifft insbesondere für
den gegenwärtigen Zeitpunkt zu, an
dem wichtige Fragen im Rahmen von
MTCR erörtert werden.
Darüber hinaus könnte die Möglichkeit
der Vereinigten Staaten, einseitig
gegen eine ausländische Firma oder
ein anderes Land vorzugehen, die Mechanismen des Informationsaustauschs
innerhalb von MTCR ernsthaft gefährden. Partner, die mit uns Aktivitäten ihrer Firmen im Zusammenhang mit
Raketen erörtern wollen, würden wahrscheinlich davon Abstand nehmen, wenn
dies amerikanische Sanktionen gegen
diese Unternehmen nach sich ziehen
würde.
Auch wenn die Sanktionen
nicht für Aktivitäten verhängt werden, die den Gesetzen des ausländischen Landes nach legal sind, wären
Informationsaustausch und Konsultationen in dem Fall problematisch, wo
die Aktivitäten eines Unternehmens
ein Grenzfall wären. Die Regierung
könnte eine Entscheidung über die Legalität der Aktivitäten abwarten, bevor sie wichtige Informationen weitergibt. Und tatsächlich könnte eine
Entscheidung über die Legalität von
dem Wissen beeinflußt werden, daß eine Feststellung illegaler Aktivitäten
zu amerikanischen Sanktionen fünren
würde.
Damit hätten die Sanktionen
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen dämpfenden Effekt auf die effektive Durchführung
der MTCR.
Ich möchte nochmals betonen, daß es
sich bei MTCR nicht um ein internationales Abkommen handelt, sondern
die Vereinbarung enthält Richtlinien,
an die sich alle Mitgliedern im Einklang mit ihren nationalen Gesetzen
halten sollen. Ihre Stärke liegt in
diplomatischen Konsulationen und In-

formationsaustausch. Da die Gesetzentwürfe wahrscheinlich diesen Informationsaustausch und die damit einhergehenden Konsultationen behindern,
könnten die Gesetze möglicherweise
MTCR auf eine von ihren Anhängern
nicht beabsichtigte Weise beeinflussen und damit erheblich schwächen keineswegs stärken.
Eine Gesetzgebung könnte unsere Bestrebungen zur Erweiterung der Vereinbarung verkomplizieren, wenn sie
sich der Vereinbarung selbst bedient,
um amerikanische
Sanktionen gegen
ausländische Firmen zu verhängen.
Länder, die ihre Mitgliedschaft noch
erwägen, könnte dies abschrecken.
Der Präsident muß sich die Flexibilität zur Entscheidung darüber erhalten, mit welchen Maßnahmen die von
uns angestrebten Ergebnisse am besten
erzielt werden können.
Wir hatten
mit diplomatischem Druck und Überzeugungskraft Erfolge, die wir mit wenig
flexiblen Sanktionen nicht erzielt
hätten. Der Zwang zu Sanktionen würde es unmöglich machen, zwischen
ernsthaften Verstößen - bei denen der
Präsident ohnehin zur Verhängung von
Sanktionen befugt ist - und vergleichsweise geringfügigen Abweichungen zu differenzieren.
Die Nichtweiterverbreitung von Raketen ist lediglich ein Element der Außenpolitik,
und der Präsident muß so flexibel
sein können, die unterschiedlichen
Interessen gegeneinander abzuwägen.
Ein Verzicht darauf oder sogar Bedingungen, die Gelegenheiten einschränken, bei denen Sanktionen verhängt
werden können, lösen dieses zugrundeliegende Problem nicht.
Schließlich brauchen wir keine neue
Gesetzgebung in diesem Bereich. Die
bestehenden Gesetze gewähren genügend
Autorität, um das zu tun, was getan
werden muß. Zum Beispiel würden neue
Gesetzentwürfe im Hinblick auf Exporte amerikanischen Usprungs zumindest
teilweise die bestehenden Strafen
verdoppeln. Mit dem Gesetz zur Kontrolle von Waffenexporten (Arms Export Control Act - AECA) und dem Au-

�ßenhandelsgesetz (Export Administration Act - EAA) sind wir befugt, die
Lieferung amerikanischer Raketentechnologie in Länder oder für Projekte
zu unterbinden, gegen die wir Bedenken
haben.
Beide
Gesetze
sehen
strenge zivilrechtliche, strafrechtliche und Ordnungsstrafen vor.
Darüber hinaus kann im Rahmen von AECA
auch die Verweigerung einer Exportgenehmigung als Sanktion gegen ein Land
- oder Länder, die solche Bestrebungen unterstützen - eingesetzt werden,
das Langstreckenraketen herstellt und
damit amerikanische Sicherheitsinteressen oder die regionale Stabilität
gefährdet.
Auf
internationaler Ebene verfügen
wir über die notwendigen Instrumente
zur
Durchführung
unserer
Politik.
Zusätzlich zu unserer Fähigkeit, amerikanische Exportgenehmigungen vorzubehalten oder zu verweigern, haben
wir Verfahren zur Koordinierung nachrichtendienstlicher
Informationen
eingeleitet und diplomatischen Druck
intensiviert.

und der Bundesrepublik Deutschland, zu beschränken. Wir arbeiten an der Erweiterung von MTCR
und der Abstimmung entsprechender
Maßnahmen.
Schließlich nutzen wir weiterhin
unsere diplomatischen Kanäle, um
andere Zulieferer und Länder mit
besorgniserregenden Projekten vom
Handel abzuhalten.
Aus diesem Grunde hegen wir auf der
Grundlage unserer Prüfung von Gesetzentwürfen ernsthafte Bedenken, ob Gesetze das richtige Mittel sind.
Ich hoffe, meine Ausführungen verdeutlichen
den
Ausschußmitgliedern,
wie die Administration die Weiterverbreitung
von
Raketen
in
Angriff
nimmt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit für unser gemeinsames Ziel.

* * * * *

Zusammenfassung und Schluß
Ich habe eine Bilanz gezogen, wie wir
unsere Bestrebungen
zur
Bekämpfung
der Weiterverbreitung von Raketen intensivieren.
-

Im Außenministerium rufen wir eine neue Dienststelle ins Leben,
die sich der Nichtweiterverbreitung von Raketen widmet.

-

Wir haben zwei interministerielle
Gruppen eingesetzt, von denen eine Fälle des Außen- und WirtSchaftsministeriums
behandelt,
die andere beschäftigt sich mit
Außenhandel.

-

Wir bauen die Dienststelle
Munitionskontrolle aus.

*

für

Auf internationaler Ebene haben
wir die MTCR eingesetzt, um Exporte für besorgniserregende Projekte, insbesondere aus Italien

7 -

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