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                  <text>;e° s&gt;,

AMERIKA DIENST

3 1 . August 1988

31

I N H A L

T

HINTERGRUMPflATERIftL
Da» sowjetische Militär:

Offene Worte aber keine Taten

Von Frank C. Carlucci -

Ein« Aufgabe der neuen Administration:

Anpassung der NATO

an neue Realitäten
- Von Sen. William V. Roth 3r. , Bill Richarcison und Ooug Bereutet

WIRTSCHAFT
Oll nichtprotaktionistlache amerikanische Handelsgesetz
- Von Judith Hippler Bello, Ständige Beraterin des amerikanischen
Hände 1sbeauftragten -

WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Erfolgreiche Brenntests mit DISCOVERY-Antriebsmotoren
- Veränderte Haupttriebwerke und Zusatzraketen erprobt

* * * * * H

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�AMERIKA DIENST
VON

Hintergrundmaterial

^

31

31. August 1988

DAS SOWJETISCHE MILITäR:

OFFENE WORTE ABER KEINE TATEN

- Von Frank C. Carlucci -

WASHINGTON - (AD) - Frank C. Carlucci ist amerikanischer Verteidigungaminister.
Der folgende Artikel, wurde erstmals im Wall Street Journal vom 30,
August 1988 veröffentlicht.

Anfang dieses Monats konnte ich
vier Tage lang eine Seite des sowjetischen Militärs beobachten, die bis
dahin dem größten Teil der Welt hermetisch
verschlossen
war
ein
schließlich Millionen Bürgern in der
Sowjetunion.
Die Begegnung war die
dritte in einer Reihe von Treffen mit
dein
sowjetischen
Verteidigungsminister Dimitri Jasow,

Besuch gekennzeichnet war, zu beweisen, daß Glasnost auch ins sowjetische Militär Einzug hält. Der Zu
gang und die Freimütigkeit waren in
der Tat bemerkenswert gemessen an dem
bisher von den Sowjets zugrunde gelegten Standard.
Ich konnte jedoch
nicht: umhin, die sowjetische Art der
Offenheit mit dem Standard der westlichen Seite zu vergleichen.

Der Besuch war faszinierend, der
Gedankenaustausch
freimütig,
offen
und engagiert.
Die sich jetzt stel
Lende Frage lautet:
Wo stehen wir
heute, und was wird als nächstes geschehen?

Lassen sie mich ein Beispiel aus
dem Bereich der nationalen Sicherheit
nennen. Eis ist allseits bekannt, daß
der sowjetische Verteidigungshaushalt
in realen Zahlen abgenommen hat und
wir als Folge dessen den Umfang unserer Streitkräfte im Verlauf der kommenden zwei Jahre um eine Anzahl von
Schiffen, drei Fluggeschwader, einige
Einheiten des Heeres- und Marinekorps

Zweifelsohne versuchten die Sowjets, mit der Offenheit und dem ungehinderten Zugang, von denen mein

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�und nahezu
worden.

45 0 0 0 Soldaten

reduzieren

Über die militärischen F ä h i g k e i ten der Sowjets ist entschieden weniger bekannt.
Unseren Schätzungen z u folge sind die gegenwärtigen Militärausgaben
der
Sowjets
mindestens
sechsmal höher als die im Haushalt
angegebene Zahl.
Im Verlauf meiner
Gespräche habe ich den Vorschlag unterbreitet, daß die Sowjets ihr M i l i tärbudget
offen legen und
erklären,
welche Veränderungen vorgenommen w e r den könnten und welche Auswirkungen
dies auf die sowjetische Streitkräftestruktur haben würde.
Es wurde mir erklärt, die sowjetische Regierung sei aus technischen
Gründen nicht in der Lage, solche I n formationen zu liefern.
Dies hinge
mit; d e r Verteilung des sowjetischen
Militärhaushalts
über mehrere Mini
sterien zusammen, was eine d e r u n s r i gen vergleichbare Haushalt saufschlüsselung erschwere.
Die
sowjetischen
Regierungsvertreter vers icherten mir,
daß sie sich mit diesem Problem b e fassen werden, und ich bin bereit,
die Möglichkeit in Betracht zu z i e hen, daß die Veröffentlichung
eines
detai 11 ierten Mi 1 itärhaushaIts
ihnen
be s o nd e r e
S c hw i e r i g k e i t e n
b e re i t e n
mag.
Trotzdem sind wir noch weit d a von entfernt, das sowjetische Mil i
tärwesen als offen bezeichnen zu k ö n ne n, be v o r d :i e s e g ru nd 1 eg e nd e n I n f o rmalionen nicht d e r Öffentlichkeit z u gänglich gemacht werden.
Ich habe meine sowjetischen Gesprächspartner ferner gedrängt, z u sätzliche Einzelheiten über ihre neue
"Verteidigungsdoktrin" und das P r i n zip des "vernünftigen und ausreichen
den Niveaus" zur Verfügung zu s t e l len, die angeblich heute die Grundla
go
der
sowjetischen
Strategie
und
Streitkräftestruktur
bilden.
Ich
sprach dieses Thema an, da wir im
Westen noch kein Wach lassen im kontinuierlichen Wachstum der sowjetischen
Militärmacht feststellen konnten.
20 Jahre nach dem Prager

Frühling

unterhält die Rote Armee m e h r D i v i sionen in der Tschechoslowakei
als
die Vereinigten Staaten in ganz Europa, und mehr Divisionen in d e r DDR
als die Vereinigten Staaten in ihrem
gesamten aktiven Hoar haben.
Auf d e r
Halbinsel
Kola,
drei
norwegischen
Grenzbatail.Ionen mit leichter I n f a n terie gegenüber, haben die
Sowjets
drei Divisionen, eine Flotte und eine
Marineinfanteriebrigade
stationiert.
Vor der Küste Japans unterhalten sie
umfangreiche
Landstreitkräfte,
die
von
zahlreichen
Flugzeugen
unterstützt der Verteidigung gegen
eine
angebliche Invasionsbedrohung seitens
d e r japanischen
Selbstverteidigungsstreitkräfte dienen sollen.
Trotz d e r Tatsache, daß die S o wjetunion eine wesentlich größere M i litärmacht besitzt, als sie zu ihrer
Verteidigung benötigt, g a b V e r t e i d i gungsminister Jasow keinen Anlaß zu
d e r Annahme, daß - außer bei mit dem
We s ten au sgehande1ten be iderse i t igen
Reduzierungen - ein Abbau der sowjetischen
Streitkräfte
stattfinden
könnte.
Wie dies
mit den
sowjetischen Äußerungen über ein "vernünftiges und ausreichendes Miveau" der
militärischen Fähigkeiten in Einklang
zu bringen ist, bleibt abzuwarten.
Ich habe meinen sowjetischen G e sprächspartnern
gegenüber
verdeutlicht, daß die Vereinigten
Staaten
nichts lieber sähen als die Abkehr
d e r Sowjets von einer offensiv o r i e n tierten
militärischen
Haltung.
Gleichzeitig habe ich festgestellt,
daß gewisse Elemente in d e r sowjetischen
Streitkräftestruktur
die
starke Betonung von Panzern, motorisierter Artillerie, vorne stationiertem Brückenlegegerät, hochbeweglicher
operativer Manövergruppen und s c h w e rer Atomraketen vorn T y p SS 18 mit ihrem Erstschlagpotential - in scharfem
Gegensatz zu sowjetischen Erklärungen
über die Verteidigungsdoktrin
stünden. Meine G a s t g e b e r erwiderten, ihre Streitkräfte könnten auch defensiv
eingeschätzt werden und wir sollten
die sowjetischen Versicherungen
akzeptieren, daß sie keine
Bedrohung

... 2 -

�für uns oder unsere Verbündeten darstellten.
Selbstverständlich
- und
dies erklärte ich den sowjetischen
Offizieren, mit denen ich sprach ••wäre kein kluger Soldat bereit, dies
zu tun.
Die Sowjetunion mag im Hinblick
auf Reformen zögernde Schritte unternehmen, aber im Umfang oder beim Einsatzkonzept ihres Militärs ist immer
noch keine nennenswerte Veränderung
zu verzeichnen.
Die "neue Doktrin"
hat weder zur Zerstörung oder Ausmusterung
eines
einzigen
Schiffes,
Flugzeuges oder Panzers geführt noch
zu einem Abzug von Truppen aus Europa
oder
Ostasien.
Die
sowjetischen
Streitkräfte sind ihrem Aufbau und
ihrer Ausrüstung nach immer noch in
der Lage, mächtige
Offensivschläge
auszuführen, um Territorium zu erobern und zu halten.

Erhaltung eines starken Amerika. Die
Reagan Administration verfolgt im Bereich der Verteidigung ein Modern!
sierungsprogramm, mit dem gewährleistet werden soll, daß wir die Fähigkeit und auch die Bereitschaft zur
Verteidigung unserer Interessen besitzen.
Genau
diese
Politik
der
Stärke hat den Weg für bessere Beziehungen zur Sowjetunion geebnet.
Das ist die Realität, die mit der
Hoffnung einhergehen muß, daß die Zukunft eine weniger bedrohliche Sowjetunion bringen wird.
Inzwischen
werden wir auf Veränderungen warten,
danach Ausschau halten - und den von
uns aufgenommenen Dialog vorantreiben.

x K x x x x
Bis jetzt; liegen also keine Hinweise dafür vor, daß die in der Sowjetunion geführte Debatte über militärische Strategie über das Stadium
von Diskussionen hinaus gediehen ist.
Dennoch besteht eine bemerkenswerte
ßere i 19 cha f t, Me i nungs versc hiedenhe iten zwischen den Vereinigten Staaten
und der Sowjetunion offen anzusprechen.
Das genügt, um mich davon zu
überzeugen, daß unsere Zusammenkünfte
fortgeführt werden können und sollen.
Gleichzeitig
ist es notwendig,
eine
realistische
Betrachtungsweise
darüber
beizubehalten,
was
dieser
Dialog
zu
leisten
vermag.
Meine
Treffen mit Herrn Jasow sind beispielsweise kein Ersatz für Verhandlungen zum Abbau strategischer oder
konventioneller
Streitkräfte.
Sie
sind vielmehr eine Möglichkeit, uns
gegenseitig persönlich unsere Ansich
ten zur Sicherheit darzulegen.
Wir müssen uns vergegenwärtigen,
daß der Fortschritt, den wir im Hinblick
auf
die
Behandlung
unserer
größten
potentiellen
Bedrohung ei—
zielt haben, auf mehr basiert als nur
auf Gesprächsbereitschaft
- er basiert auch auf unserem Entschluß zur

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;0 S&gt;.

'%r,oN

4

Hintergrundmaterial

31

31, August 198 8

EINE AUFGABE DER NEUEN ADMINISTRATION:
AN NEUE REALITSTEN

ANPASSUNG DER NATO

Von Senator William V. Roth Jr., Bill Richardson und Doug Bereuter

(AD)
(Senator William V. Roth Jr., ein Republikaner aus dem Staat
Delaware, der Abgeordnete im Repräsentantenhaus Bill Richardson, ein Demokrat
aus New Mexico und der Abgeordnete im Repräsentantenhaus Doug Bereuter, ein
Republikaner aus Nebraska, sind Mitglieder im Ausschuß zur NATO in den neunziger Jahren.
Der folgende Artikel ist ein Nachdruck einer zuerst im Christian Science
Monitor erschienenen Veröffentlichung des Philadelphia Inquirer vom 2.9. August
1988. )

Der Amisantritt der nächsten amerikanischen Administration findet zu
einer Zeit außergewöhnlicher Chancen
statt.
Begünstigt durch zahlreiche
positive Tendenzen in den Ost-WestBeziehungen und unter dem Zwang zur
Sanierung des amerikanischen Bundes
haushalts sollte sich die Administration mit ihren Verbündelen in der
NA 10 zusammensetzen, um neue transat I ant :i. sehe Vere inbarungen auszuhandeln, die beiden Entwicklungen Rechnung tragen.
Ein neues Mandat für das Bündnis
sollte den anhaltenden Bedarf &lt;m Maßnahmen zur Sicherung der Abschreckung
widerspiegeln
und
gleichzeitig die
Ausweitung
von
Zusammenarbeit
und
Dialog mit den Staaten des Warschauer
Pakts anstreben; diese beiden Prin-

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zipien sind
im Marmel-Bericht von
196/ festgeschrieben.
Das neue Mandat muß jedoch zusätzlich die Eni
sehlossenheit
widerspiegeln,
eine
wirklich europäische Säule innerhalb
des Atlantischen Bündnisses zu errichten, mit dar die Grundlage für
die schrittweise Übernahme weiterer
Verteid igungs und Führungsverantwor
tung durch die europäischen Bündnispartner geschaffen wird.
Der Plan für eine solche Verein
barung wird in einem kürzlich von
e iner transatlant i sehen
Parlamenta
riergruppe aus Demokraten und Republikanern, Nordamerikanern und Europäern, Christdemokraten und Sozialdemokraten
verabschiedeten
Sonderbe
rieht der Nordatlantischen Versammlung mit dem Titel "Die NATO in den

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�gen, und wir sollten keine grundsätzlichen Änderungen vornehmen.

neunziger Jahren" dargelegt.
Dieser
Ausschuß
hat
Präsident
Reagan seinen Bericht vorgelegt, jedoch wird die Aufgabe, dessen Empfehlungen
umzusetzen,
weitgehend
der
nächsten Administration zufallen. In
den vergangenen Monaten hat Präsident
Reagan mit seiner ausdrücklichen Unterstützung
der europäischen
Säule
innerhalb der NATO und mit den jüngsten Verbesserungen in den Ost-West
Beziehungen bereits das Fundament für
solche Bemühungen gelegt.
Die NATO stellt auch weiterhin
für die Vereinigton Staaten, Kanada
und die westeuropäischen Bündnispartner das beste Mittel dar, um die nationale Sicherheit zu garantieren und
ein stabileres Sicherheitsgefüge ohne
Bedrohung in Europa anzustreben.
Es
hat sich jedoch im amerikanisch-europäischen Verhältnis ein grundlegender
Wandel vollzogen, der sich im Anstieg
der wirtschaftlicher Stärke und dos
politischen Potentials der westeuropäischen Verbündeton niederschlägt.
Einige
amerikanische
Beobachter
haben auf diesen Wandel dergestalt
reagiert, daß
sie die Vereinigten
Staaten zu einschneidenden Kürzungen
ihrer Beiträge zur IMATO auffordern,
wobei einige von ihnen hoffen, die
Europäer so zu zwingen, diesen Ausfall
wettzumachen.
Diese
Haltung
könnte jedoch leicht den gegenteiligen
Effekt
haben.
Generalsekretär
Gorbatschows Öffentlichkeitsarbeit in
Westeuropa ist nicht ohne Wirkung ge
blieben.
Deshalb würde ein Abzug
amerikanischer Truppen - ob angedroht
oder de facto - nicht notwendigerweise zu verstärkten europäischen Vei—
teidigungsanstrengungen führen.
Andere Beobachter wiederum argumentieren nach dem bekannten Motto
"Wenn etwas nicht kaputt ist, sollte
man nicht daran herumreparieren."
Mit anderen Worten:
Die IMATO hat
über 40 Jahre lang unseren Interessen
gut gedient, zur
Aufrechterhaltung
des Friedens und Sicherung der politischen Einheit des Westens beigetra
- 2

Der Bericht über "Die IMATO in den
neunziger Jahren" fordert, die meisten Teilbereiche der gegenwärtigen
Struktur und Politik der IMATO auf
Dauer beizubehalten. Die Vereinigten
Staaten sollten eine umfangreiche militärische Präsenz
in Europa aufrechterhalten und gleichzeitig ihre
IMuklearstreitkräfte so aufbauen, daß
damit die Abschreckung
einer jeglichen Bedrohung für die Sicherheit
des Westens gewährleistet wird. Alle
Mitglieder sollten ihre Beteiligung
am Bündnis bekräftigen.
Die gegenwärtige IMATO-Strategie
und - noch
mehr - ihre Doktrin der flexiblen Reaktion, mit der Optionen zur Vertei
digung offenstehen, sollten beibehalten werden.
Aber das Bündnis muß sich auch
verändern.
Das Wetz seines Zusammenhalts wird allmählich von Unmut zerfressen:
dem amerikanischen
Unmut
darüber, daß die Vereinigten Staaten
den Löwenanteil zur Verteidigung der
IMATO zahlen und dem europäischen Unmut, daß die Vereinigten Staaten immer den Ton angeben.
Kurzfristig
wäre es einfacher,
nichts zu tun. Die Bürokratien aller
NATO-Staatan neigen ihrem Wesen nach
zu dem Ratschluß, alles seinen Gang
gehen zu lassen.
Manche der amerikanischen RegierungsVertreter fürchten, größerer Einfluß der Europäer
auf
Entscheidungen
des
Bündnisses
würde die Position der Vereinigten
Staaten innerhalb der NATO "unterminieren" .
Aber die Verfasser von "Die NATO
in den neunziger Jahren" sind davon
überzeugt, daß Veränderungen stattfinden müssen, wenn wir in Zukunft
ein starkes und tragfähiges Bündnis
zwischen Nordamerika und Westeuropa
aufrechterhalten
wollen.
Dieses
Bündnis trägt dazu bei, zwischen den
Weltmächten Frieden und Stabilität in
einem Umfang zu gewährleisten, der in
der Geschichte seinesgleichen sucht.

»

*

�reich führen.
Verbesserte Zusammen
arbeit zwischen Ost und West könnte
ebenfalls dazu
beitragen, daß die
Probleme der Dritten Welt nicht zum
Zankapfel
zwischen den
Vereinigten
Staaten und der Sowjetunion werden.
Aber ob diese Rüstungskontrollbestrebungen Erfolg zeitigen und zum Abbau
von Konflikten in der Dritten Welt
Bald nach der Amtseinführung dar
beitragen - die NATO-Verbündeten müsneuen
Administration
in Washington
soll ei n IM ATO--G i p f e 1 das E ng ag e m e n tsen sich zusammenschließen, um sicherzustellen, daß ihr Bündnis in den
für eine Politik bekräftigen, deren
neunziger Jahren denselben Erfolg hat
Leitlinie die Notwendigkeit für Vei—
wie in den ersten vier Jahrzehnton
teidigung, Dialog und Entwicklung eiseines Bestehens.
nes echten europäischen Pfeilers der
NATO bi1det. Mitg1ieder so111en sich
verpflichten, jede künftige Entscheidung der NATO im Hinblick auf dieses
Engatngent zu prüfen.
K tt K tt * K
Zur Absicherung dieser Dauerhaftigkeit müssen Veränderungen erfolgen.
Irn nächsten
Jahrzehnt sollten die
NATO-Verbündeten eine bewußte Umverteilung der Lasten und Pflichten voi—
nehmen, um für die NATO eine echte
Zwei-Säulen-Basis zu schaffen.

Wir sind ferner übereingekommen,
daß alle NATO-Länder ohne Entschädigung
die
von
den
amerikanischen
Stre i tkräf ten benötigten Stützpunkte
zur Verfügung stellen sollten und daß
nicht nur die Vereinigten Staaten,
sond e rn
alle
wohlhabe nd eren
NATOStaaten den
ärmeren Mitgliedern
Portugal, Griechenland, Türkei - Unterstützung leisten sollten.
Wir haben darüber hinaus die Einrichtung einer "Arbeitsgruppe westlicher Länder zu Fragen internationaler
Sicherheitspolitik"
empfohlen,
die einen Rahmen für Konsultationen
und die Planung für Eventualitäten
abstecken soll, um zusätzliche Ansätze zu entwickeln, wie den Herausforderungen aus bündnisfremden Gebieten
für die Sicherheit des Westens begegnet werden kann. Angesichts der formalen und politischen Beschränkungen
des Mandats der NATO sollte eine solche Gruppe von der NATO abgetrennt
sein und auch NATO-Verbündete, Japan
und
solche Demokratien
Westeuropas
Mitglieder werden können, die eine
Te i 1 nähme an st re be n.
Wenn wir Glück haben, wird die
Verbesserung der Ost-West-Beziehungen
zu weiteren soliden und verifizierbaren
RüstungskontrollVereinbarungen
für
Nuklearstreitkräfte,
chemische
Waffen und den konventionellen Be- 3

�AMERIKA DIENST
'VON

Wirtschaft

«*

31

31. August 1908

DAS WOfTPROTEKTICmSTISCHE flflERXKMtt8GHE MMDCUOCMTZ
Von Judith Hippler Bello, Ständige Beraterin des
amerikanischen Hande1sbeauftragten -

— (AD)
Im Jahr 1986 charakterisierte Präsident Reagan ein vom Reprä
sentantenhaus verabschiedetes Handelsgesetz als "Rambo, . . . Kamikaze"-Gesetzgebung.
Im August 1988 verlieh Präsident Reagan mit seiner Unterschrift dem
Allgemeinen Handels- und Wettbewerbsfähigkeitsgesetz von 1988 Gesetzeskraft.

Hatte sich der Präsident eines
anderen besonnen?
Gewiß nicht. Was
sich dramatisch vorändert hatte, war
das
Gesetz.
Die
führenden
Wirtschaftsberater des Präsidenten hätten
ihm dringend nahegelegt, gegen ein
Gesetz, wie es im Jahr 1987 von R e präsentantenhaus
oder
Senat
verabschiedet worden wäre, sein Veto einzulegen.
Mach den im Verlauf der
Mammuthandelskonferenz mit 199 Teilnehmern zu Beginn des Jahres 1988 e r folgten Veränderungen wird das Gesetz
jedoch unter dem Strich einen Beitrag
zur Öffnung ausländischer Märkte und
zur Liberalisierung des Handels leisten und darüber hinaus die multilateralen Handelsgespräche fördern. Es
ist kein protektionistisches
Gesetz
mehr, das eine "Festung Amerika" zur
Folge hat.

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Das Gesetz erneuert das Engagement
der Vereinigten Staaten für die
multilateralen Handelsgespräche
Was leisten die den Handel betreffenden Verfügungen des Gesetzes?
Ihr Herzstück bildet die Ermächtigung
des amerikanischen Kongresses zur beschleunigten Überprüfung der vom Präsidenten und seinen Mitarbeitern a u s g e ha nd e 11 e n
Ha nd e 1 s v e r e i n ba r u ng e n,
wobei weitere Abänderungen nicht zulässig sind.
Diese Ermächtigung zu
schnellem
Handeln
symbolisiert das
Engagement
dar
Vereinigten
Staaten
für die Liberalisierung des Handels
durch multilaterale Verhandlungen und
wird die zur Halbzeit der Verhandlungen der Uruguay Runde im Dezember in
Montreal fällige Überprüfung fördern.
Die wichtigsten den Handel betreffen

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�den Verfügungen des Gesetzes werden
demnach das G A U und das internationale Handelssystem stärken, anstatt
es zu untergraben.
In diesem Licht
betrachtet, erhält und erneuert das
Gesetz das amerikanische
Engagement
für die Liberalisierung des W e l t h a n dels und das Streben nach zügigen und
konstruktiven Lösungen von Handelsproblemen und dadurch hervorgerufenen
Spannungen.

Gegensatz
zu
zahlreichen
früheren
Versionen ist das G e s e t z d e s h a l b b e merkenswert, weil es keinerlei dem
G A L T zuwiderlaufende Zusätze zu den
Antidumping- und Ausgleichszollgesetzen enthält.
Zum Beispiel fehlen in
dem
Gesetz
frühere
vom
Reprä
sentantenhaus
verabschiedete
Verfügungen, die folgendes vorgesehen hätten:
- erhöhte Strafzahlungen für
derholungsfälle von Dumping,

Wie

Das G e s e t z verwirklicht andere V e r -

alnbftr.Mnatn xur Liberal i»iarunci da»

- ein Klagerecht für Privatpersonen
und -Institutionen
vor
amerikanischen Gerichten sowie a d m i n i strative Verfahren g e g e n das D u m ping sowie

Handais

Andere Verfügungen spiegeln das
amerikanische Engagement für das mult i 1 a t e ra 1. e H a nd a 1 s s y s t a m wider.
1. u m
Beispiel vorleiht das Gesetz d e r Exe
- die Einbeziehung des sog. "Down
kutive die Vollmacht, das N a i r o b i stream"-Dumping, so d a ß weitere
Protokoll d e r Konvention von Florenz
Fertigwaren nur d e s h a l b den A n t i umzusetzen, das Importen für die Bedumping-Zöllen
unterworfen
würreiche Bildung, Wissenschaft und Kulden,
weil sie zu Dumpingpreisen
tur Zollfreiheit gewährt.
Es vei—
verkaufte Komponenten enthalten.
wirklicht
das
harmonisierte
Tarifschema, mit dem der Handel dadurch
Auf
Drängen
der
Administration
erleichtert wird, d a ß es Im- und Exlehnte die Handelskonferenz auch eine
porteuren
aller
beteiligten
Länder
vom Senat verabschiedete
Vorschrift
die Benutzung d e r gleichen "Sprache"
ab,
mit d e r d i e W a h r s c h e i n l i c h k e i t
für
Zo 1 lange legenhe i tan
gestattet.
von Antidumpingzöllen in den Fällen
Es gewährt die Vollmacht für das Inerheblich erhöht worden w ä r e , in de
ternationale Kaffeeabkommen und r e d u nen ein ausländisches Unternehmen in
ziert bestimmte amerikanische Zölle,
den Vereinigten Staaten durch eine
um ein mit der Europäischen G e m e i n Filiale oder eine anderweitig mit ihm
schaft
geschlossenes
Abkommen
zur
verbundene Firma Handel treibt.
TatBeilegung
langwieriger
Auseinandersächlich
sind
d:i.e Anti.dumping - und
setzungen über diskriminierende
EGAusgleichszölle betreffenden
Zusätze
Zölle auf Zitrusfrüchte d u r c h z u f ü h von
allen
Experten
allgemein
als
ren.
(Ein GATT-Ausschuß hatte e n t "sauberstes" Paket solcher Zusätze in
schieden, daß die Praktiken der EG
Jahrzehnten bezeichnet worden.
nicht mit dem GATT in Einklang stünden, aber die EG blockierte die V e r Desgleichen wurde eine Vielzahl
abschiedung des Berichts durch den
von
Repräsentantenhaus
oder
Senat
(oder
von beiden z u s a m m e n )
verabGAIT Rat.)
schiedeter störender Verfügungen e i n fach fallengelassen.
Aus dem Gesetz
gestrichen
wurden:
Dar Kongreß verwarf eine Vielzahl zu
beanstandender Verfügungen
- Quoten
für
Importe
von
Lammfleisch und Drahtzaunelementen,
Ebenso wie durch seinen Inhalt
spiegelt
das Gesetz
amerikanisches
Engagement
für
das
internationale
- eine umfassende Erweiterung
der
Handelssystem auch durch das w i d e r ,
Zollrückvergütungs Verfügungen
was nicht in ihm enthalten ist. Im
bei Zucker,
2 -

�- besondere
Handelsbeschränkungen
für Länder, die als Unterstützer
des
internationalen
Terrorismus
gekennzeichnet sind,
die Verfügung zur Abschaffung der
Meistbegünstigung
für
Produkte
aus Rumänien und Angola,
und so weiter.
Das Ausmaß, in dem
von
der
Administration
abgelehnte
Verfügungen
nicht nur beschnitten,
sondern
komplett
verworfen wurden,
war benie rk en swert.
Einige Skeptiker äußern sich jedoch immer noch besorgt über die im
Gesetz verbliebenen, den Handel betreffenden Verfügungen, gleichgültig,
wie viel schlechter es gewesen wäre,
wenn diese vielen Streichungen nicht
stattgefunden hätten.
Um auf dieses
verbleibende
Anliegen
einzugehen,
sollte man zunächst eine Überprüfung
der Errungenschaften dieses Gesetzes
abgesehen von der Wiederbelebung
der amerikanischen Beteiligung an und
des amerikanischen Engagements
für
die multilateralen Handelsgespräche ••vornehmen.

Die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen in Abschnitt 301
werden keine Handelskriege auslösen
Sicherlich wird durch das Gesetz
Abschnitt 301, das wichtigste Gegenmittel der Vereinigten Staaten gegen
unfaire ausländische Handelsschranken
für amerikanische Investitionen oder
Exporte von Waren und Dienstleistungen sowie gegen den unzureichenden
oder unwirksamen Schutz geistigen Eigentums, abgeändert.
Die meisten Änderungszusätze
werden die Art und
Weise, in der diese Gegenmittel bis
1985 angewendet wurden, jedoch nicht
grundlegend verändern.
Die
dem
Händelsbeauftragen
im
Rahmen des Gesetzes verliehenen Befugnissse 1. zu entscheiden, ob bestimmte Praktiken einer ausländischen
Regierung unfair sind und 2. Maßnahmen als Reaktion darauf zu ergreifen
- 3

(gegebenenfalls vorbehaltlich spezifischer Richtlinien des Präsidenten)
werden
höchstwahrscheinlich
in bestimmten Fällen kein anderes Ergebnis
zeitigen.
Die Hauptverantwortung bei
der Formulierung von Empfehlungen an
den Präsidenten oblag schon in der
Vergangenheit dem Handelsbeauftragten
und er hat dazu alle interessierten
Behörden
konsultiert.
Da er
vom
Wohlwollen des Präsidenten abhängt,
ist es höchst unwahrscheinlich, daß
er Maßnahmen verabschiedet, die dem
Präsidenten nicht genehm sind.
Ferner hat der Präsident eindeutig das
verfassungsmäßige Recht, allen Verwaltungsbeamten Weisungen zu erteilen.
Und da im Bereich des Handels
vielfältige Interessen zusammenlaufen
und
zahlreichen Behörden
beteiligt
sind,
wird
der
Handelsbeauftragte
weiterhin den
Rat dieser Behörden
einholen
und
berücksichtigen.
Aus
diesen Gründen ist es unwahrscheinlich, daß sich die Grundsatzentscheidungen ÜQr unter Abschnitt 301 genannten Fälle als Folge der neuen gesetzlichen Befugnisse des Handelsbeauftragten verändern werden.
In ÖQr geänderten Version von Ab
schnitt 301 ist der Handelsbeauftragte zum ersten Mal verpflichtet (gegebenenfalls vorbehaltlich spezifischer
Richtlinien des Präsidenten), als Reaktion auf Verletzungen von Handelsabkommen durch eine ausländische Regierung Maßnahmen zu ergreifen. Abschnitt 301 sieht jedoch zahlreiche
Ausnahmen dieses begrenzten Mandats
vor, so daß in folgenden Fällen keine
Maßnahmen in die Wege geleitet werden:
- Das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen
GATT - (oder andere
entsprechende internationale Organisationen
im Rahmen
anderer
Handelsabkommen) beschließt, daß
die fragliche Handelspraxis der
ausländischen
Regierung
nicht
unfair ist;
- die ausländische Regierung verab
schiedet zufriedenstellende Maßnahmen, um den Vereinigten Staaten im Rahmen eines Händelsabkom

�mens die ihnen zustehenden Rechte
zu gewähren;
- die ausländische Regierung ei—
klärt sich zur Beendigung oder
schrittweisen
Einstellung
der
Handlungen bereit; die Anlaß zur
Beschwerde gegeben haben oder zu
einer
unverzüglichen
Aufhebung
der Belastung oder Beschränkung
des amerikanischen Handels;
- die ausländische Regierung bietet
den Vereinigten Staaten hinreichende Entschädigung an oder
- der Handel»beauftragte gelangt in
Ausnahmefällen zu der Schlußfolgerung, daß die Gegenmaßnahmen
nachteilige Auswirkungen auf die
amerikanische
Wirtschaft
haben
würden, die in keinem Verhältnis
zum Mutzen solcher Schritte stehen würden.
Dabei müssen auch
die
Auswirkungen
unterlassener
Maßnahmen auf die Glaubwürdigkeit
des in Abschnitt 301 beschriebenen Programms in Betracht gezogen
werden.
Zu diesem Mandat sind einige entscheidende Beobachtungen anzustellen.
Erstens findet es nur dann Anwendung,
wenn eine ausländische Regierung ein
Abkommen vorletzt hat und nicht,
wenn die Vereinigten Staaten ausländische Praktiken einseitig als unvernünftig oder diskriminierend erachten.
Zweitens sehen die genannten
Ausnahmen einen ausreichenden Ermessensspielraum \ior, um im Ergebnis eine Handelsliberalisierung zu gewährleistenen und unnötige Handelskriege
zu vermeiden. Drittens ist dar Handel sbeauftragte im Rahmen des Gesetzes befugt, sich bei jedem in Betracht kommenden Handelsabkommen auf
die formellen Bestimmungen zur Beilegung einer Kontroverse zu berufen.
Dieser Rückgriff auf internationales
Vorgehen bei der Beilegung von Kontroversen gewährleistet, daß die Vei—
einigten Staaten eher eine einheitliche Interpretation des Begriffs unfair anstreben als einseitig eine
solche Entscheidung zu treffen.

Zusammenfassend
ist das Gesetz
schlicht eine Erweiterung der bisher
unter Abschnitt 301 angewandten Praxis.
Handelspartner haben keinen
vernünftigen Grund zu der Annahme,
internationale Handelsabkommen ungestraft verletzen zu können.
Solch
unverantwortliches Verhalten, das dem
GATT und dem internationalen Handelssystem abträglich ist und den internationalen Bestrebungen zur Beilegung
von Kontroversen zuwiderläuft, untei—
ruiniert das GATE und seine Bestrebungen zur Liberalisierung des Handels
und kann somit nicht toleriert werden.
Eine weitere Neuerung
in Abschnitt
301
ist die
zusätzliche
Sprachregelung bezüglich der Verweigerung
international
anerkannter
Rechte der Arbeitnehmer, gezielter
Exportoffensiven sowie staatlich ge
duldeter
privater Aktivitäten zur
Wettbewerbsbeschränkung.
Abschnitt
301 war jedoch bereits umfassend genug ausgelegt, um unfaire Handelspraktiken einer Regierung abzudecken,
einschließlich
der
obengenannten,
wenn sie die in Abschnitt 301 festgelegten Kriterien erfüllten. In der
neuen Version macht Abschnitt 301
auch in keinem dieser Eälle Maßnahmen
zwingend erforderlich. Wie unter dem
vorherigen Gesetz ist der Handelsbeauftragte befugt, aber nicht verpflichtet, Maßnahmen als Reaktion auf
"unzumutbare" oder "diskriminierende"
ausländische Praktiken zu ergreifen
(aber selbst dann findet die Befugnis
nur dann Anwendung, wenn diese Praktiken eine Belastung oder Einschränkung des amerikanischen Handels darstellen) .
Dem sogenannten "Super 301-Zusatzartikel", der den Handelsbeauftragten
im Wesentlichen
nur vei—
pflichtet, in den Jahren 1989 und
1990 jeweils eine nicht näher definierte Anzahl von Überprüfungen von
Abschnitt 301 vorzunehmen, wurde unverhältnismäßig viel Aufmerksamkeit
gewidmet. Abschnitt 301 schreibt weder
zwingende
Vergeltungsmaßnahmen
oder verkürzte Fristen vor, noch werden öffentliche Beschuldigungen aus-

�gesprochen.
Der
Handelsbeauftragte
wird nur aufgefordert, in den Jahren
1989 und 1990 die an erster Stelle
für eine Liberalisierung des Handels
stehenden Praktiken und Länder zu be
nennen und diese Praktiken zu überprüfen.
Die im Zusammenhang mit Abschnitt
301 stehenden Zusatzartikel über eine
beschleunigte Überprüfung der geistiges Eigentum betreffenden Praktiken
sind etwas präziser formuliert.
Sie
fordern den Handelsbeauftragten auf,
die "an erster Stelle stehenden" Länder in Übersee zu benennen, die angemessenen Schutz oder Marktzugang für
das Recht an geistigem Eigentum \/ei—
wehren.
Ferner muß er diese Praktiken im Rahmen von Abschnitt 301 überprüfen,
jedoch
in einem
kürzeren
Zeitraum (nur sechs Monate).
Unter
bestimmten Umständen ist eine Verlängerung dieser Frist jedoch möglich,
und für solche Länder sind Ausnahmen
vorgesehen, die in gutem Glauben Verhandlungen
aufgenommen
haben
oder
Fortschritte bei Verhandlungen über
angemessenen und wirksamen Schutz der
Rechte an geistigem Eigentum erzielen.
Darüber hinaus kann der Handels beauftragte der Liste neue Länder
hinzufügen und aufgrund veränderter
Gegebenheiten vorher genannte Länder
streichen.
Folglich gewährt das Ge
setz ausreichende
Flexibilität, um
die
gesetzmäßige
Durchführung
dar
Verfügungen sicherzustellen.

Das Gesetz sieht Verhandlungen über
eine Liberalisierung des Handels mit
Produkten und Dienstleistungen im
Telekommunikationssektor vor

nicht,
ihn mit
protektionistisehen
Maßnahmen zu belegen. Mit ihm sollen
eher gegenwärtig geschlossene Märkte
geöffnet
als
bereits
zugängliche
Märkte geschlossen werden.
Wie bei
Abschnitt 301 besteht auch das Konzept des Titels über Telekommunika
tion darin, die Möglichkeiten und
Aussichten für erfolgreiche Verhandlungen zu erhöhen, mit denen der Handel verbessert und erleichtert werden
kann.
Im Grunde wird damit der Hände 1sbeauftragte
zunächst
aufgefordert, Länder nach ihrer Priorität zu
benennen - wobei er sich bei veränderten Umständen anders entscheiden
und Zusätze und Streichungen auf der
Liste dieser Länder vornehmen kann.
Zweitens muß er für jedes dieser Länder Zielsetzungen für Verhandlungen
zur Liberalisierung des Handels festlegen und dabei die im Gesetz vorgesehenen umfassenden Rahmen-Leit1i nien
sowie eine Auswahlliste detaillierterer
Zielsetzungen
berücksichtigen.
Im Falle schließlich, daß die Administration kein befriedigendes Abkommen
zur besseren Durchführung eines liberaleren Handels erzielen kann, muß
der Präsident "Maßnahmen ergreifen,
die ... angemessen sind und mit denen
dies e
a1lgemei nen Ve rhand1ungszie le
höchstwahrscheinlich
am besten erreicht werden können."
Wer könnte
berechtigte Beschwerden über eine gesetzliche Direktive vorbringen, mit
deren Hilfe der Präsident angemessene
Maßnahmen ergreifen kann, die höchstwahrscheinlich der Verwirklichung des
Ziels von Verhandlungen zur Liberalisierung des Handels dienen werden?

Insgesamt sind die Zusatzartikel
zu Abschnitt 301 und dem Kapitel Telekommunikation
des Gesetzes
weder
Die Verfügungen des Gesetzes zum
radikal noch drakonisch.
Sie wären
Tele kommuni k at i o ns be re i c h s i nd gele-richtig beschrieben, wenn man aus
gentlich als angeblich protektionist führte, daß sie nicht mehr tun, als
ische, bestimmten Interessen dienende
unter künftigen Administrationen eine
Gesetzgebung kritisiert worden. Dies
Politik fortzuführen, wie sie dem in
ist jedoch schlicht und einfach unAbschnitt 301 beschriebenen Programm
richtig.
Der Titel Telekommunikation
zufolge seit 1980 durchgeführt wurde.
des Gesetzes zielt darauf ab, den inEs wird vielfach behauptet, daß das
ternationalen
Handel
mit Produkten
in Abschnitt 301 beschriebene Pround Dienstleistungen im Telekommunigramm allzu oft die Zuflucht zu ein
kationssektor zu liberalisieren und
seitigen Maßnahmen bedeutet hat. Un-

�sere Antwort darauf lautet, daß es
(ITC) der Vereinigten Staaten befinLänder gibt, die ihre internationalen
det, daß höhere Importe eine wichtige
Verpflichtungen ignorieren, damit unUrsache ernstlicher Schädigung sind.
klugerweise unsere Bestrebungen zur
Und selbst wenn die ITC eine solche
Beilegung
\/on Streitigkeiten gemäß
Schädigung feststellt, muß der Präsiden
i n t e rnati o na1e n
Handeis ab k ommen dent keine Entlastung gewähren, wenn
blockieren und den Handel eher behiner der Ansicht ist, daß solche Maßdern als fördern. Natürlich ist die
nahmen nicht im Interesse der natioReagan-Administration nicht \/or dem
nalen Wirtschaft liegen. Damit bleiGebrauch
einseitiger Maßnahmen
zuben die grundlegenden Parameter dierückgeschreckt, wenn dies als Reakses Gegenmittels unverändert bestehen.
tion auf anhaltende, unfaire ausländische Handelspraktiken erforderlich
Der Gegenstand einiger Zusatzarwar.
Aber in den meisten Fällen hat
tikel zu Abschnitt 2.01 ist dennoch
die
Reagan Administration
bei Hanvon Bedeutung, weil hier hervorgehodelsabkommen
unterliegenden
Angeleben wird, daß die Verfügungen des Abgenheiten weiterhin dem GATT Verfahschnitts 2.01 darauf abzielen, ameriren für die Beilegung von Streitigkanische Hersteller gegenüber der Im
keiten den Vorzug gegeben, und bei
portkonkurrenz
anpassungsfähiger
zu
anderen
Angelegenhe iten
bilaterale,
machen.
Es ist nicht erforderlich,
für beide Seiten befriedigende Lösundaß die Antragsteller Pläne zur Angen vorgezogen. Einseitige Maßnahmen
passung vorlegen oder einzelne Unterder Vereinigten Staaten verdienen wenehmen
Verpflichtungen
für
Anpasgen ihres vergleichsweise seltenenen
sungspläne eingehen.
Und als wichVorkommens besondere Erwähnung.
tigster Punkt gilt, daß keine Regierungsbearnten den betroffenen
Industriezweigen
oder Unternehmen vorschreiben, wie sie sich an die ImDas Gasatz führt die Praxis in bezug
portkonkurrenz
anpassen sollen. Aber
auf Rücktrittsklauseln fort und
entsprechende
Pläne
können vorgelegt
verändert sie nicht wesentlich.
und Verpflichtungen eingegangen werden, und die ITC muß diese Informa
Abschnitt 201 ist das Hilfsmittel
im Handel, mit dessen Hilfe die Vertionen berücksichtigen, wenn sie Emeinigten Staaten ihre Rechte gemäß
pfehlungen über Entlastungsmaßnahrnen
Artikel XIX des GATT zur vorübergeformuliert (wenn sie entsprechenden
henden Einschränkung steigender ImSchaden für die amerikanische Induporte, die der amerikanischen Industrie feststellt).
Die ITC muß solstrie Schaden zufügen, ausüben.
Arche Maßnahmen empfehlen, die nicht
tikel XIX unterstreicht dieses Recht,
nur auf die Schädigung eingehen, sonlegt aber eine damit einhergehende
dern auch wirkungsvoll die positive
Verpflichtung fest: betroffene HanAnpassung der heimischen Industrie an
delspartner müssen für diesen vordie
Importkonkurrenz
fördern.
In
übergehenden "Rücktritt" von den norähnlicher Weise muß der Präsident die
M 1 e n V e r p f 1 i c h t u ng e n, wie s i e im
Bestrebungen der Industrie zur AnpasG AIT e i ng eg a ng e n wu rd e n, e nt s c häd i g tsung berücksichtigen
(einschließlich
werden.
der Anpassungspläne oder Verpflichtungen, die der ITC vorgelegt wurden).
Abschnitt 201 war - in der Vergangenheit - und ist - in Gegenwart
und Zukunft das Mittel zur Ausübung
Das Gesetz ist von ftntidumpinq- und
dieses Rechts und Verwirklichung dieAusglaichszöllan "gereinigt"
ser Verpflichtung.
Die Zusatzartikel
von 1988 bedeuten keine erhebliche
Es wurde bereits erwähnt, daß die
Veränderung:
eine Befreiung kann vom
Zusatzartikel
des Gesetzes zu den
grundsätzlichen Bestimmungen über AnPräsidenten nur gewährt werden, wenn
tidumping- und
Ausgleichszölle
werdie Internationale HändeIskommission

�gleichsweise gemäßigten Charakter haben.
Der vielleicht interessanteste
Zusatzartikel verbessert die Befugnis
des Handelsministeriums (nach Berück
sichtigung der Empfehlungen des ITC)
im Hinblick auf die Umgehung von Verfügungen über Antidumping- oder Aus
gleichszölle durch geringfügige Veränderungen der betroffenen Waren oder
durch deren Endmontage in den Vereinigten Staaten oder Drittländern.
Diese Verfügungsgewalt bei einer Umgehung bezieht sich jedoch nur auf
Produkte derselben Warenkategorie wie
das bereits den Gesetzen über Antidumpingoder Ausgleichszölle unter
liegende Produkt.
Diese Veränderung
ist im Vergleich zu den bei spielswei
se gerade verfügten und durchgefühi—
ten Antidumping-Praktiken der Euro
päisehen Gemeinschaft
ziemlich zurückhaltend .

des Handeln eher fördert als aus höhlt.
Aus diesen Gründen sollten
die über das Gesetz: besorgten Handelspartner mit ihrem Urteil bis zu
dessen endgültiger Anwendung warten,

* * * * *

Zusammenfassung
Die Bestimmungen des Allgemeinen
I lande 1 s - und We11bewerbs f äh igke itsge••setzes haben die Öffnung und Libera
lisierung des Handels zum Ziel, nicht
den Schutz amerikanischer Unternehmen
oder Arbeitnehmer oder die Schließung
des amerikanischen Marktes.
Durch
die Verfahrensweisen wird der Druck
auf den Präsidenten und insbesondere
auf den Handelsbeauftragten erhöht,
um die gewünschte und wünschenswerte
Liberalisierung im Handel zu erreichen.
Aber dadurch werden keinesfalls internationale Verpflichtungen
der Vereinigten Staaten verletzt oder
etwa die Administration zu einem protektionistischen Kurs gezwungen.
Es
liefert dar Exekutive Werkzeuge zur
Liberalisierung des Handels und befugt sie zur Entscheidung im Einzelfall.
Sicherlich
könnte
das
Gesetz
von einer künftigen Administration in
protektionistischem Sinne angewendet
werden.
Aber das trifft auch für
frühere Gesetze zu, und es gilt gleichermaßen, daß das Gesetz auf eine
Weise durchgeführt werden kann, die
eine
mu11 ilatera1e
Li be ra1i s i e ru ng
7 ....

K

�^osr&lt;

VON

AMERIKA DIENST
*

Wissenschaft und Technik

3i

31. August 1988

ERFOLGREICHE BREHMTESTS PUT DISOWERY-rfWTRlEßSmröfi'ElI*
Veränderte Haupttriebwerke und Zusatzraketen erprobt •

MASHINGTON - (AD) - Zwar ist die Auswertung des letzten Brenntests der
Feststoff-Zusatzraketen für den Raumtransporter DISCOVERY vom 18. August 1988
noch nicht beendet. Dennoch spricht alles dafür, daß der Versuch auf dem Gelände der Herstellerfirma Morton T'hiokol (Utah) ebenso erfolgreich verlief wie
der 22 Sekunden lange Brenntest dar drei Orbiter -Haupttriebwerke vom 10. August im Kennedy- Raumfahrtzentrum (Kap Canaveral). Die größten Hürden für den
Start der Raumfähre, der nunmehr für Ende September oder Anfang Oktober vorgesehen ist, wären damit überwunden.

Von technischen Veränderungen an
den Antriebseinheiten gegenüber den
Versionen, die bis zum CHAL IE IMGER Unglück am 28. Januar 1986 benutzt wurden, erwartet man mehr Sicherheit für
die
Astronauten.
So besitzen die
beiden Feststoffraketen, die zusammen
mit den drei mit Flüssigtreibstoff
arbeitenden Hauptmotoren den Transport in die Erdumlaufbahn ermöglichen, jetzt u.a. jeweils drei statt
zwei Dichtungsringe, eine verstärkte
Isolierung und einen zusätzlichen Metallring als Schutzvorrichtung zwischen ihren Segmenten.
Die Zerstörung einer Dichtung an einem der unteren Segmente war die Ursache dafür,
daß heiße Gase austreten und die Wandung
des großen
Flüssigtreibstofftanks durchschmelzen konnten, was zur
Explosion und zum Absturz des Orbiter

United States Information Service
Embassy of the United States of America

CHAlLENGER mit sieben Astronauten an
Bord führte. In den zweieinhalb Jahren wurden so viele Veränderungen am
Shuttle-System vorgenommen, daß die
DISCOVERY heute als neues experimentelles Fluggerät betrachtet wird.
Die zwei 38 Meter hohen Feststoffraketen sind zu beiden Seiten
des riesigen Außentanks angebracht,
der den
flüssigen Wasserstoff und
Sauerstoff für die Haupttriebewerke
des Orbiter aufnimmt.
Beim tatsächlichen Start brennen sie, mit je 500
Tonnen
festem
Treibstoff
gefüllt,
zwei Minuten lang und werden dann abgeworfen.
Für weitere sechs Minuten
übernehmen die drei Haupttriebwerke
allein den Transport bis zum Eintritt
des Fluggeräts in die Erdumlaufbahn.
Beim bevorstehenden DISCOVERY-Flug -

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�von der NASA als "Mission 26" bezeichnet - werden sich fünf Astronauten vier Tage im Weltraum aufhalten.
Als Nutzlast wird ein tonnenschwerer
TORS-Satellit
(Tracking
and
Data
Relay Satellite
Satellit zur Beobachtung
und
Datenübermittlung) mit
seinem Antriebss'ystern an Bord genommen, das ihn nach dem Absetzen im Orbit zu seinem "Stationierungsplatz"
in 36 000 km Höhe weiterbefördert.

tt * tt tt K *

�</text>
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