<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<item xmlns="http://omeka.org/schemas/omeka-xml/v5" itemId="2036" public="1" featured="0" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:schemaLocation="http://omeka.org/schemas/omeka-xml/v5 http://omeka.org/schemas/omeka-xml/v5/omeka-xml-5-0.xsd" uri="https://www.amerikahaus-archiv.de/items/show/2036?output=omeka-xml" accessDate="2026-11-04T01:56:32+00:00">
  <fileContainer>
    <file fileId="2047">
      <src>https://www.amerikahaus-archiv.de/files/original/2aa44507ace9731ef2bea8f8c4fc4136.pdf</src>
      <authentication>4c3898369ab99ef2cfdd93c67e383ae4</authentication>
      <elementSetContainer>
        <elementSet elementSetId="4">
          <name>PDF Text</name>
          <description/>
          <elementContainer>
            <element elementId="52">
              <name>Text</name>
              <description/>
              <elementTextContainer>
                <elementText elementTextId="10189">
                  <text>AMERIKA DIENST

6. April 1988

14

INHALT

HINTERGRUNDMATERIAL

Shultz' Friedensplan für den Nahen Osten kommt zum richtigen Zeitpunkt
- Von US-Senator John H. Chafee -

Verfügungen der Vorlage zum Handelsgesetz
- Bericht der Konferenz von Repräsentantenhaus und Senat -

WISSENSCHAFT UND TECHNIK

NASA ändert Startplane für Raumtransporter
- Forschungs-Plattform muß vorzeitig geborgen werden

INMARSAT-Funk auch für den Flugverkehr

* * * * * *

United States Information Service
Embassy of the United States of America

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�AMERIKA DIENST
r

Hintergrundmaterial

%w^

6. April 19i

14

SHÜLTZ' FRIEDENSPLAN Ft)R DEN NAHEN OSTEN
KOMMT ZUM RICHTIGEN ZEITPUNKT
- Von US-Senator John H. Chafee -

Der nachfolgende Artikel wurde am 29. März 1988 im Christian Science Monitor veröffentlicht.

Trotz des Widerstandes von Premierminister Jitzhak Shamir gegen den
von Außenminister Shultz vorgelegten
Friedensplan wird Shultz noch in dieser Woche zu einer weiteren diplomatischen Rundreise durch die Region
aufbrechen und um Unterstützung für
seinen Plan werben.
Seit der ersten Vorlage des Plans
von George Shultz werden die Stimmen
der
Pessimisten
zunehmend
lauter.
Vor der letzten Reise des Außenministers in die Region warnte Henry
Kissinger vor den zahlreichen Fußangeln, die der neue Friedensprozeß
birgt.
"Die vereinigten Staaten dürfen
sich keiner Täuschung hingeben", erklärte er und fügte hinzu, "das idyl-

United States Information Service
Embassy of the United States of America

lische
Bild
einer
internationalen
Konferenz im Vorfeld einer durch Geben und Nehmen in bilateralen Verhandlungen
zustandegekommenen
Übereinkunft ist eine Fata Morgana. Ein
Patt wird unweigerlich das Ergebnis
direkter Gespräche sein ... "
In Wahrheit ist jedoch kein Zeitpunkt je für die Erlangung des Friedens im Nahen Osten geeignet. Nachdem ich vor kurzem die Region besucht
und mit zahlreichen der politisch
Verantwortlichen gesprochen habe, mit
denen Außenminister Shultz zusammengekommen ist, kann ich mehrere Gründe
dafür aufzählen, warum die Neinsager
widerlegt werden könnten.
Mit dem
Entschluß zu dieser Mission hat sich
Shultz zweifelsohne
eine gewaltige
Aufgabe vorgenommen, aber eine Viel-

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�zahl von Faktoren lassen diesen Zeitpunkt der Friedensmission vielversprechend erscheinen.
Zunächst muß den tiefgreifenden
Auswirkungen des iranisch-irakischen
Krieges auf die Politik
im Nahen
Osten Rechnung getragen werden. Sie
sind das vordringlichste Anliegen der
arabischen Entscheidungsträger in der
Region.
Sie machen sich ernsthafte
Sorgen über eine Ausbreitung des Konfliktes in die übrige Golfregion und
fühlen sich durch religiösen Extremismus und den Drang nach Hegemonie
des
Khomeini-Regimes bedroht.
Sie
sind bereit, alles in ihrer Macht
Stehende zu tun, um gegen die durch
diesen
Krieg
enstandene
Bedrohung
vorzugehen. Indikator für dieses Anliegen war die im letzten Jahr getroffene Entscheidung, Ägypten trotz
seiner separaten Friedensvereinbarung
mit Israel wieder in die arabischen
Reihen aufzunehmen.
Um ihr Augenmerk uneingeschränkt
auf den iranisch-irakischen Konflik
richten zu können, sind die politischen
Entscheidungsträger
in der
Region besonders an einer wirksamen,
ständigen, auf dem Verhandlungswege
erzielten Lösung für die besetzten
Gebiete interessiert und hören sich
daher die von Shultz unterbreiteten
Vorschläge genau an.
Zweitens ist durch die dreimonatigen Demonstrationen in den besetzten Gebieten die gesamte Aufmerksamkeit der Israelis auf die demographische Zeitbombe gelenkt worden, mit
der sich ihr Land konfrontiert sieht.
Die jugendlichen, steinewerfenden Palästinenser sind die Vorhut einer Bevölkerungsexplosion, als deren Folge
die Juden zu Beginn des nächsten
Jahrhunderts
im
Gazastreifen,
der
Westbank und in Israel selbst nur
noch eine Minderheit sein werden.
Wenn diese militärische Besetzung ohne politische Lösung andauert, könnten aus den jugendlichen Rebellen
verbitterte Erwachsene mit tödlicheren Waffen als steinen werden.

Dies ist der Zeitpunkt, um den
jungen Palästinensern
zu beweisen,
daß Diplomatie und Verhandlungen eine
Lösung hervorbringen können, zu der
Gewalt und Terrorismus nie geführt
haben.
Die Bevölkerung in den besetzten Gebieten wird nicht nur zahlreicher, sondern auch aufgebrachter
werden - es sei denn, alle betroffenen Parteien nutzen die Gunst dieser
Stunde, worauf Shultz drängt. Unter
denjenigen, die sich die Gunst der
Stunde zunutze machen, müssen natürlich Palästinenser sein, die - so
hofft man - ihren höchst schlechberatenen Boykott der Shultz-Initiative
aufgeben werden.
Drittens ist Israel jetzt in der
Lage, von der amerikanischen Führungsrolle zu profitieren.
Die gespaltene Koalitionsregierung ist das
Spiegelbild einer zutiefst geteilten
Nation. Ungefähr die Hälfte der Bevölkerung weigert sich, infolge der
Verhandlungen
auch nur einen Teil
"Groß-Israels"
aufzugeben,
während
die andere Hälfte eine Art "Land-fürFrieden-Vereinbarung"
befürwortet.
Der durch eine dritte, um Israels
Wohlergehen besorgte Partei vorgelegte Friedensplan von Shultz bietet den
Vertretern beider Seiten die Möglichkeit, sich dank eines Vorschlags in
einer Koalition zu vereinigen, der
den Weg aus der Patt-Situation aufzeigt.
Und schließlich sind viele der
heute politisch Verantwortlichen in
den arabischen Ländern der amerikanischen Einflußnahme gegenüber aufgeschlossen.
Das sind diejenigen, mit
denen wir zusammenarbeiten können.
Präsident Hosni Mubarak zum Beispiel zeigt Begeisterung für das Engagament des amerikanischen Außenministers.
König Hussein - der den
Ideen von Außenminister Shultz bestenfalls halbherzig gegenübersteht hat sich um die Friedensverhandlungen
verdient gemacht und Bereitschaft zur
Übernahme von Risiken für die Sache
des Friedens gezeigt. Angesichts der
Gewalttätigkeit im politischen Umfeld

- 2 -

�des Nahen Ostens kann man nicht davon
ausgehen, daß wir immer so entgegenkommende Partner unter den Arabern
haben werden.
Shultz gebührt Ehre und Ermutigung für seine Bemühungen.
Kann es
je einen geeigneteren Zeitpunkt zur
Erlangung des Friedens geben?

* * * * *

- 3 -

�AMERIKA DIENST
'VON

Hintergrundmaterial

*

6. April 1999

14
VERFÜGUNGEN DER VORLAGE ZUM HANDELSGESETZ
Bericht der Konferenz von Repräsentantenhaus und Senat

WASHINGTON - (AD) - Fast 200 Mitglieder des amerikanischen Kongresses haben in intensiver Arbeit die 1 000 Seiten umfassende Vorlage zum Handelsgesetz
zusammengestellt, die Repräsentantenhaus und Senat im vergangenen Jahr verabschiedet haben.
Bis zum 31. März 1989 waren fast alle Meinungsverschiedenheiten zwischen
den 17 Arbeitsgruppen der Konferenz beigelegt und die Berichte erstellt. Nach
Beendigung der Osterpause am 10. April wird der vollständige Gesetzentwurf dem
Kongreß zur Abstimmung vorgelegt.
Vorbehaltlich der sicherlich noch vorzunehmenden
nachfolgend die wesentlichen Verfügungen des Gesetzes.

Verhandlungsvollmacht
- Der Präsident ist zu Verhandlungen über bilaterale und multilaterale
Handelsabkommen
befugt,
insbesondere zur derzeit in Genf
stattfindenden Uruguay-Runde.
- Der Präsident ist befugt, ohne
Konsultation des Kongresses Zölle
um bis zu 50 Prozent zu senken.
Repräsentantenhaus und Senat haben weiterhin das Recht, nicht
die
Zölle betreffende
Abkommen
"auf schnellem Wege" zu entscheiden, das heißt, innerhalb von 60
Tagen nach Vorlage und ohne Zusatzartikel .
Wenn der Präsident im Verlauf der
Uruguay-Runde den Kongreß nicht in

United States Information Service
Embassy of the United States of America

Änderungen

bringen wir

angemessener Weise zur Handelspolitik
konsultiert, kann der Kongreß auf eine Verfügung zurükgreifen, die die
von beiden Kammern durch Abstimmung
"auf schnellem Wege" getroffene Entscheidung aufhebt.
- Die Vereinigten
Staaten werden
sich zum 1. Januar 1989, also ein
Jahr nach den anderen führenden
Handelsnationen
der
Welt, der
weltweiten Reform der Zollklassifizierungen - dem harmonisierten
System - anschließen.
- Mit der Gesetzesvorlage wird der
Präsident angewiesen, der Sowjetunion und anderen Staatshandelsländern den Zugang zum Allgemeinen
Zoll- und
Handelsabkommen
(GATT) zu verwehren, es sei denn,

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�diese verfolgen eine marktorientierte Politik oder der Kongreß
erteilt seine ausdrückliche Genehmigung.

Unfaire Handelspraktiken
(Abschnitt 301)
- "Vorbehaltlich
anderslautender
Anweisung des Präsidenten" geht
das Recht der Entscheidung über
Sanktionen gegen unfaire Handelspraktiken
eines anderen Landes
vom Präsidenten auf den amerikanischen
Handelsbeauftragten
(USTR) über.
- Der Handelsbeauftragte ist ausschließlich in "ungerechtfertigten" Fällen
(wenn ein anderes
Land ein Abkommen bricht) befugt,
Sanktionen zu verhängen, es sei
denn, die wirtschaftlichen Kosten
würden deren Nutzen überschreiten
oder die nationale Sicherheit wäre gefährdet.
In weniger schwerwiegenden, "unvernünftigen" und "diskriminierenden"
Fällen sind Sanktionen nicht obligator Lach.
- Gemäß den Verfügungen des "Super
30.1", der mit geringfügigen Änderungen aus der Senatsvorlage hervorging, ist es Aufgabe des Handelsbeauftragten, die Länder zu
benennen, die ständig auf unfaire
Handelspraktiken
zurückgreifen.
Der Handelsbeauftragte muß versuchen, solche Praktiken zu unterbinden,
deren
vollständiger
Abbau
amerikanischen
Produkten
beste Exportchancen gewähren würde.
Sollten die Verhandlungen
scheitern, obliegt es dem Handelsbeauftragten, Fälle gemäß Abschnitt 301 zu benennen, die obligatorische Sanktionen zur Folge
haben könnten.
Mit Annahme des "Super 301" verwarfen
die Konferenzteilnehmer
den
vom Repräsentantenhaus verabschiedeten Gephardt-Zusatzartikel, der auf

die Länder mit "übermäßigen und ungerechtfertigten"
Überschüssen
beim
Handel mit den vereinigen Staaten abzielt.
Im Rahmen des Gephardt-Zusatzartikels müßten alle Uberschußländer ihre unfairen Handelspraktiken
aufgeben, andernfalls droht ihnen automatisch die Sanktion, ihre im bilateralen Handel erzielten Überschüsse
um 10 Prozent pro Jahr zu reduzieren.
Obwohl auch mit "Super 301" nicht
voll und ganz einverstanden, nahm das
Weiße Haus gegenüber dem Gephardt-Zusatzartikel
eine noch
ablehnendere
Haltung ein und war entschlossen, das
Handelsgesetz insgesamt mit einem Veto zu belegen.
- Die von den Vereinigten Staaten
erstellte Liste unfairer Handelspraktiken umfaßt zusätzlich die
Verweigerung von Rechten für Arbeitnehmer,
gezielte
Exporte
(Fälle, in denen eine Regierung
Maßnahmen
zu
Exportankurbelung
mit Importhemmnissen in einem bestimmten
Industriezweig
kombiniert) sowie Marktzugang
(wem
eine Regierung mit einem Karte]1
zusammenarbeitet, um Importe abzublocken) .
- Die Konferenz lehnte eine Verfügung ab, derzufolge der Finanzausschuß
des
Senats
oder
der
Haushaltsausschuß
des
Repräsentantenhauses
befugt
wären,
Verfahren
gemäß
Abschnitt
301
einzuleiten.
- Die Internationale Handelskommission
der
Vereinigten
Staaten
(ITC) muß Länder benennen, die
amerikanischen
Auslandsinvestitionen
in staatlich
subventionierte heimische Industrien Beschränkungen
auferlegen.
"Auf
der Grundlage des ITC-Berichtes
ist es Aufgabe des Handelsbeauftragten, Überprüfungen im Rahmen
von Abschnitt 301 eigenständig in
die Wege zu leiten, die sich mit
den seines Erachtens nach ungeheuerlichsten
Praktiken
befassen... " stellt der Konferenzbc-

�Dumping

rieht fest.

- Mit einer weiteren Verfügung wird
verhindert, daß von den Vereinigten Staaten verhängte Dumpingzölle umgangen werden, indem an einem Produkt in den Vereinigten
Staaten oder einem Drittland geringfügige Änderungen vorgenommen
werden oder indem ein zu DumpingPreisen
angebotenes Element in
einem in den Vereinigten Staaten
montierten Produkt verwendet wird.

Der
Handelsbeauftragte muß die
Entscheidung zu einer Überprüfung
im Rahmen von Abschnitt 301 innerhalb von 12 Monaten treffen.

Importentlastung (Abschnitt 201)
- Die
endgültige
Entscheidungsbefugnis, ob für einen Industriezweig
angesichts einer
Importschwemme
vorübergehend
Zölle,
Quoten oder sonstige Entlastungsmaßnahmen
eingeführt
werden,
liegt beim Präsidenten.
Die Gesetzesvorlage des Repräsentantenhauses sieht die Übergabe der
Entscheidungsbefugnis an den Handelsbeauftragten vor.

Unter Dumping versteht man den
Verkauf von Produkten auf einem ausländischen Markt unter dem angemessenen Preis, entweder unterhalb der
Produktionskosten oder unter dem im
Export- oder einem Drittland geforderten Preis.

- Selbst wenn der Handelsbeauftragte Entlastungsmaßnahmen für die
Industrie empfiehlt, liegt es im
Ermessen des Präsidenten, diese
zu verweigern, wenn "zum Beispiel
eine bestimmte Maßnahme größere
wirtschaftliche und soziale Kosten als Nutzen zur Folge haben
würde".

- Die Gesetzesvorlage sieht den Abbau von "zweckentfremdetem Dumping" vor, also der Praxis des
Imports von Waren mit Einzelkomponenten, die auf einem dritten
Markt zu Dumping-Preisen gehandelt werden.
Dies ist ein Verhandlungsziel
der
Vereinigten
Staaten bei der Uruguay-Runde.

Die
nationale
Sicherheit
wurde
der Liste von Fakten hinzugefügt,
die der Präsident bei der Entscheidung für oder gegen Importentlastung für einen Industriezweig erwägen muß.

Das Handelsministerium muß Firmen
überwachen, die mehrfach des Dumping beschuldigt worden sind und
die Überprüfung dieser Fälle unverzüglich in die Wege leiten.

Die Entlastungsmaßnahmen sind auf
acht Jahre beschränkt und können
nach einer Zwei Jahresfrist ablaufen, wenn
die Industrie keine
Schritte zur Anpassung an die
ausländische
Konkurrenz
unternimmt.
Neben Zöllen und Quoten kann der
Präsident staatliche Ausbildungszuschüsse
für Arbeitnehmer
und
durch Auktion erzielte Quoten als
eine Form der Entlastung verfügen.

- 3 -

in
nicht
marktwirtschaftlich
orientierten
Ländern
war
die
Preiskalkulation in Dumpingfallen
stets ein Problem. Anstatt jetzt
einen Preis von einem Ersat^land
anzunehmen, muß das Handelsministerium
den
Preis
anhand
der
Weltmarktpreise für die einzelnen
Komponenten kalkulieren.
Die Konferenzteilnehmer haben eine Verfügung verworfen, anhand
derer
amerikanische
Firmen das
Handelsministerium umgehen könnten, indem sie die Fälle von
fortgesetztem
Dumping
bei
den
amerikanischen
Bundesgerichten
vorbringen.

�- Die Vereinigten
Staaten dulden
jetzt ein geringfügiges Maß an
Dumping und erheben nur dann Zölle, wenn das Dumping eines bestimmten Produktes eine gewisse
Grenze
überschreitet.
Israel,
das als einziges Land ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten unterhält, ist von
diesen
Zöllen
befreit,
selbst
wenn das Dumping die "Höchstgrenze" überschreitet.

Exportkontrollen
- Die Vereinigten Staaten verbieten
für drei Jahre Importe der japanischen Toshiba Machine Corporation und der norwegischen Kongsberg Vaapenfabrik wegen des illegalen Verkaufs von Hochtechnologie verbieten, mit der die Sowjetunion das Aufspüren ihrer Unterseeboote erschwert.
Außerdem
wird der amerikanischen Regierung
für drei Jahre der Kauf von Produkten der Muttergesellschaft von
Toshiba untersagt.

Das Recht auf geistiges Eigentum
- Der
Handelsbeauftragte muß die
Länder benennen, die Patente, Urheberrecht, Handelsmarken und anderes
geistiges Eigentum
nicht
entsprechend
schützen.
Falls
Verhandlungen
zur
Unterbindung
dieser Praktiken scheitern, muß
der Handelsbeauftragte eine unverzügliche
Überprüfung
dieser
unfairen Handelspraktiken durchführen, die Sanktionen zur Folge
haben
könnten.
Der
Präsident
kann diese Sanktionen widerrufen,
wenn deren Verhängung den nationalen Wirtschaftsinteressen entgegenstehen.

Ausnahmen von diesen Sanktionen
können für die Aufrechterhaltung der
nationalen Sicherheit, die Heiligkeit
von Verträgen, für die Beschaffung
von Ersatzteilen und aus einigen anderen Gründen gewährt werden.
Für
ähnliche zukünftige Überschreitungen
werden zwei- bis fünfjährige Sanktionen verhängt.

- Der Patentschutz wird auf Herstellungsverfahren, wie etwa den
in der Biotechnik und im pharmazeutischen
Bereich
angewandten
Verfahren ausgeweitet.

COCOM, die Kommission
für den
Ost-West-Handel
- welche sich aus
Vertretern
Japans
und
sämtlicher
NATO-Länder
außer
Island
zusammensetzt - ist eine freiwillige Interessenvereinigung, die sich die Verhinderung einer Verbreitung von Hochtechnologie an nicht mit uns befreundete Länder zum ziel gemacht hat.

Telekommunikation
- Der
Handelsbeauftragte
muß die
Länder benennen, die den Import
von
Telekommunikationsprodukten
mit unfairen Handelsschranken belegen, und - wie im Falle der
Verfügung zum Schutz des geistigen Eigentums - gemäß Abschnitt
301 unverzüglich Maßnahmen gegen
die Länder in die Wege leiten,
die nicht von solchen Praktiken
Abstand nehmen.

- Mit dem Gesetz wird die Kontrolle
von Exporten an COCOM-Länder und
die sogenannten
5(k) Länder
Nicht-COCOM-Länder, die sich an
die COCOM-Regeln halten - gelokkert.

Eine Lizenz für den Export von
Gütern
unterhalb
eines
bestimmten
technologischen
Niveaus wird
nicht
erforderlich, was hauptsächlich auf
Exporte nach China zutrifft.
Jedes
Jahr muß der Handelsminister diesen
Ländern ihren lizenzfreien Status bestätigen, indem er nachweist, daß
diese über ein engmaschiges Exportkontrollsystem verfügen.

den
- 4 -

Zur Verdeutlichung der bestehenRechtslage kamen die Konferenz-

�gelassen, welches
an
ausländische
glieder ächtet.

teilnehmer überein, daß das Verteidigungsminister ium
Exportlizenzen
nur
im Hinblick auf Angelegenheiten der
nationalen
Sicherheit
überprüfen
soll, nicht der Außenpolitik.

Schmiergelder
Regierungsmit-

Landwirtschaft
- Alaska wird der Export von 50 000
Barrel
Rohöl
der
Sorte
North
Slope nach Kanada pro Tag erlaubt.
Der Export raffinierten
Öls von mehr als 70 000 Barrel
pro Tag wird zukünfigen Raffinerien in Alaska verboten.

- Wenn die Uruguay-Runde bis Fnde
September keine Reformen über den
weltweiten Handel mit Aqrarorodukten zustandebringt, wird das
amerikanische
Landwirtschaftsministerium ein Kreditprogramm zur
Vermarktung der heimischen Weizen-, Futtergetreide- und ölsaatenernte im Jahr 1990 durchführen.

Auslandsinvestitionen

Die Höchstgrenze für den im Ausfuhrsteigerungsprogramm bis lQ°n
zugrundegelegten wert der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird
von 1,5 Milliarden auf 2,5 Milliarden
Dollar
angehoben.
nas
Programm ist auf die europäische
Gemeinschaft gerichtet und wird
regierungseigene Mehrerträge als
Subvention
für
amerikanische
landwirtschaftliche
Ausfuhren
einsetzen, um Marktanteile zurückzuerobern und unfairen Wettbewerb
auf Drittmärkten
auszugleichen.

Der Präsident wird die Befugnis
haben, Aufkäufe, Fusionen oder
Übernahmen amerikanischer Firmen
durch
ausländische
Unternehmen
zum Schutz der nationalen Sicherheit zu unterbinden, nicht aber
zum Schutz des "notwendigen Handelsverkehrs", wie eine frühere
Sprachregelung vorsah.
Die Konferenzteilnehmer sind sich
über einen Zusatz uneinig, mit
dem dem Kongreß Zugang zu vertraulichen Informationen des Handelsministeriums
über
ausländische Investoren gewährt würde.
Eine noch viel strengere vom Repräsentatenhaus
verabschiedete
Bestimmung - das Bryant Amendment
- haben sie schon verworfen, welches die Offenlegungspflicht für
ausländische Investoren mit erheblichen Beteiligungen an amerikanischen Geschäfts- oder Immobilienunternehmen vorsah.

Das Finanzierungsniveau für zielgerichtete Ausfuhrbeihilfen, welches Subventionen für die Ausfuhr
von Nicht-Getreideerzeugnisse als
Ausgleich für unfairen Wettbewerb
zur Verfügung stellt, wird - vorbehaltlich der Bewilligunq - im
Jahr 1988 von 110 Millionen auf
215 Millionen Dollar angehoben.

Wegen des Bryant-Amendment drohte
die Regierung ein Veto gegen das Handelsgesetz
an.
Diesen
Streitpunkt
müssen die Konferenzteilnehmer nach
ihrer Rückkehr aus den Ferien noch
beilegen.
- Trotz
der
Unterstützung
des
Weißen Hauses für eine solche Änderung haben die Konferenzteilnehmer eine Bestimmung zur Lockerung des Gesetzes zur Verhinderung korrupter Praktiken fallen

Vergeltungsmaßnahmen
gegen
Länder, die Fleischimporte aufgrund
von Uberprüfungsnormen verbieten,
die nicht allein dem Schutz der
öffentlichen
Gesundheit
dienen,
wird das Gesetz zulassen, aber
nicht vorschreiben.

internationale Verschuldung, Wechselkurse und Finanzen

- 5 -

- Das Gesetz wird zwei Untersuchun-

�gen über die Möglichkeiten zur
Schaffung einer neuen internationalen Behörde verlangen, welche
Schulden der Dritten Welt aufkauft und umschuldet oder umwandelt und die Ermäßigungen an die
Schuldnerländer
zurückfließen
läßt. Die erste Untersuchung wäre innerhalb von sechs Monaten
von der Reagan-Administration zu
erstellen, die zweite innerhalb
von einem Jahr von der kommenden
Regierung.
Wenn die Untersuchungen nicht zu
dem Schluß kommen, daß eine solche
Umschuldungseinrichtung
Zahlungsverzug, Unterbrechung von Schuldenrückzahlung oder die Verminderung des
Wertes ausstehender Schulden zur Folge hat, wird der Finanzminister Verhandlungen über die Schaffung einer
solchen Einrichtung mit anderen Industrieländern aufnehmen.
Finanzminister James Baker, der
seinen eigenen seit 1985 laufenden
Lösungsvorschlag zum Schuldenproblem
favorisiert, tritt der Idee einer
neuen
Umschuldungseinrichtung
energisch entgegen.
- Die
Konferenzteilnehmer
ließen
von
der
Regierung
abgelehnte
Sprachregelungen fallen, die von
den Vereinigten Staaten verlangt
hätten, einen "konkurrenzfähigen"
Wechselkurs für den Dollar festzusetzen und diesen Kurs durch
Marktinterventionen
seitens
der
Zentralbank zu stützen.
In
seiner
derzeitigen
Fassung
verlangt das Gesetz vom Finanzminister
lediglich Verhandlungen, um
die von anderen Ländern zur Schaffung
von Handelsüberschüssen durchgeführte
Manipulation von Wechselkursen zu beenden, eine Bestimmung, die insbesondere auf Südkorea und Taiwan gerichtet ist. Darüber hinaus muß er dem
Gesetz zufolge mit Regierungsvertretern anderer Industrieländer Gespräche führen, um eine bessere Koordinierung
der Wirtschaftspolitik
und
Stabilität der Wechselkurse zu er-

reichen, genau wie die vereinigten
Staaten dies in der Siebeneraruppe
(G-7) derzeit tun.
- Eine auf Japan abzielende Bestimmung wird die Vergabe von vorzugskonzessionen für den Handel
mit amerikanischen Bundesanleihen
an Firmen in solchen Ländern verbieten, die sich weigern, amerikanischen
Firmen
das
aleiche
Recht einzuräumen.
Die Bestimmung trifft drei japanische Firmen, die derzeit die Erlaubnis
haben, direkte Geschäfte mit der
Zentralbank zu tätigen (Nomura,
Nikko und Daiwa) und gibt Japan
vor ihrem Inkrafttreten ein Jahr
Zeit, seine Politik zu ändern.

Arbeit und Bildung
- Trotz der Androhung eines Vetos
vom Weißen
Haus billigten die
Konferenzteilnehmer eine Bestimmung, die von Arbeitgebern in Unternehmen mit über 100 Beschäftigten verlangen wird, eine Firmenschließung 60 Tage im voraus
anzukündigen.
Eine Vorankündigung muß auch bei der Kündigung
von mehr als einem Drittel - oder
über 500 - Mitarbeitern einer
Firma erfolgen.
- Mit Billigung der Regierung bewilligten die Konferenzteilnehmer
980 Millionen Dollar für ein Umschulungsprogramm zur Unterstützung
entlassener
Arbeitskräfte,
gleichgültig ob sie ihre Stelle
durch Importe oder aus anderen
Gründen verloren haben.
- Trotz der Ablehnung durch die Regierung haben die Konferenzteilnehmer außerdem Ausgleichszahlungen
für Arbeitnehmer
in Industriezweigen
ausgeweitet,
die
durch ausländischen Wettbewerb in
Mitleidenschaft
gezogen
wurden.
Das schon bestehende
Programm,
das derzeit 200 Millionen Dollar
pro Jahr kostet, würde um weitere
80 Millionen Dollar aufgestockt.

�Zunächst werden die Gelder aus
Steuereinnahmen
gespeist.
Später
hoffen
die Konferenzteilnehmer
jedoch, die Gelder durch eine allgemeine importgebühr von bis zu 0,15 Prozent zu erhalten.
Dies hinge davon
ab, ob es den vereinigten Staaten gelänge, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (CATT) zur Genehmigung
einer solchen Gebühr bewegen zu können .

Verschiedenes

See- und Luftverkehr
- Die
Konferenzteilnehmer
kamen
überein, die .'schon heute weitreichende Handlungsfreiheit des Rundesseeamts
zur
Vergeltung
für
ausländische
"Frachtführer"
(Hochseeschiffe, die auf regulären Routen ihren normalen Dienst
verrichten) auszuweiten.
Wenn amerikanischen Linienschiffen im Ausland die gleiche Behandlung die solche Schiffe ihrerseits
in den Vereiniccen Staaten genießen,
verweigert wird, und wenn die Operationen amerikanischer Schiffe durch
unfaire
Handelsschranken
in diesen
Ländern beeinträchtigt werden, kann
die Kommission mit Sanktionen Vergeltung üben, einschließlich einer Gebühr von bis zu einer Million Dollar
auf ein ausländisches Linienschiff.
Die Kommission wird innerhalb von 120
Tagen Nachforschungen über vermutete
unfaire
Handelspraktiken
anstellen
müssen, doch der Präsident könnte gegen
Entscheidungen
der
Kommission
sein Veto einleaen.
Das Ministerium für Transport und
Verkehr wird die zulässige Zeitspanne zur Überprüfung von Behauptungen, wonach amerikanischen
Fluggesellschaften
der
gleiche
Zugang zu ausländischen Flughäfen
und den Luftverkehrsdiensten verweigert wird, von 180 Tagen auf
90 Tage verringern müssen.

- 7 -

- Die
Konferenzteilnehmer
entschlossen sich zur Aufhebuna der
Besteuerung von "unerwarteten Gewinnen" (windfall Drofits) durch
Ölgeschäfte. Die Steuer war zwar
zur Abzweigung von Gewinnen an
die Regierung gedacht, als die
staatliche Kontrolle der amerikanischen Ölpreise 1980 aufaehoben wurde, hat aber seit dem
Preisverfall der vergangenen zwei
Jahre keine Gelder eingebracht .
Das Gesetz wird zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Millionen
Dollar an das Büro für internationalen Handel des Amts zur Förderung von mittelständigen Unternehmen und fünf Millionen Dollar
für weitere Zuschüsse zur Unterstützung
der
Exporttätir,kei t
kleinerer Betriebe bereitstellen.

* * * * *

�AMERIKA DIENST
Wissenschaft und Technik

6. ADril 1^88

14

NASA ÄNDERT STARTPLÄNE FÜR RAUMTRANSPORTER
Forschungs-Plattform muß vorzeitig geborgen werden

WASHINGTON - (AD) - Weil die am 7. April 1984 von einem Raumtransporter in
460 km Höhe abgesetzte Plattform für Langzeitexperimente (LDEF - Long-Duration
Exposure Facility) früher als erwartet in tiefere Schichten der Frdatmosohäre
eintritt und abzustürzen droht, muß der Zeitplan der US-Behörde für Luft- und
Raumfahrt (NASA) für einige Raumtransporter-Starts geändert werden.

Ursprünglich wollte man das 9 715
kg schwere, mit 57 Experimenten bestückte Gerät des Langley-Forschungszentrums elf Monate nach dem Absetzen
im Weltraum
zur Erde zurückholen.
Aber die Starttermine der Raumtransporter konnten damals nicht eingehalten werden; das CHALLENGER-Unglück
vom Januar 1986 führte zu neuen, massiven Verzögerungen.
Die LDEF-Umlaufbahn wurde bis Anfang der neunziger Jahre als stabil angesehen. Neuere Beobachtungen ergaben jedoch, daß
dies nicht mehr zutrifft, so daß die
NASA
nunmehr
im Juli
1989
einen
Shuttle-Flug
einschieben
muß.
Das
Absinken des LDEF-Satelliten ist eine
indirekte Folge verstärkter Sonnenaktivität, die bewirkt, daß sich die
Erdatmosphäre ausdehnt und der Satellit verstärkter
Bremswirkung durch

United States Information Service
Embassy of the United States of America

Luftmoleküle ausgesetzt ist.
Am vorgesehenen Termin für den
Start der DISCOVERY (4. August 1988)
soll sich nichts ändern. Jedoch muß
wegen der Rückführung der LDFF-Plattform der zunächst für den Herbst 1989
geplante Start von ASTRO-1, eines
Forschungssatelliten für Messungen im
Ultraviolettbereich, um mehrere Monate verschoben werden. Das Gerät wird
nun mit einem Breitband-Röntaenstrahlenteleskop ausgerüstet, mit dem die
Supernova
1987A
beobachtet
werden
soll. Die Folgereaktionen der Fxplosion dieses Sterns - in mehr als 200
Jahren wegen der Nähe des Objekts das
sensationellste
Ereignis
für
die
Astronomie - werden auch zu dem späteren Zeitpunkt noch erfaßt werden
können.

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�Die Besatzung der DISCOVERY, die
den ersten Flug mit einem Raumtransporter
nach
der
CHALLENGER-Katastrophe unternimmt, soll einen TDRSSatelliten absetzen.
Er dient für
Bahnbeobachtungen und Datenübermittlung und ist unerläßlich, um beispielsweise die Meßdaten des HubbleWeltraumteleskops zur Erde zu übermitteln. Dieses soll am 1. Juni 1989
von einem Raumtransporter in die Umlaufbahn gebracht werden und erfordert mindestens zwei TDRS-Satelliten.
Der Start eines dritten TDRS-Gerätes
ist für 1989, eines vierten für 1990
geplant. Die TDRS-Geräte machen eine
Reihe
von
NASA-Bodenstationen
zur
Überwachung von Raumtransportern und
anderen Raumfahrzeugen mit der Zeit
überflüssig.

sion anzusehen sind, mit der das Universum entstand.
Den
neuen
NASA-Plänen
zufolge
sind für 1990 zwei zusätzliche Raumtransporter-Missionen
vorgesehen
eine davon in Verbindung mit dem
Raumlabor SPACELAB.
Der Start des
Gammastrahlen-Observatoriums wurde um
drei Monate auf März 1990 vorverlegt.
Der Termin für die ULYSSES-Mission,
eines europäischen Forschungssatelliten zur Sondierung der Polgebiete der
Sonne, bleibt unverändert. Start ist
im Oktober 1990.

* * * * * *
Bei der zweiten Shuttle-Mission
(27. Oktober 1988) wird der Raumtransporter
ATLANTIS
eingesetzt.
Wichtigste Aufgabe ist das Absetzen
von zwei militärischen Nachrichtensatelliten. Am 19. Januar 1989 soll
erneut die DISCOVERY mit TDRS-3 an
Bord und am 2. März 1989 die COLUMBIA
mit
einer
militärischen
Nutzlast
starten.
Unter den Forschungssatelliten, deren Start 1989 mit einem
Raumtransporter erfolgen soll, befinden sich MAGELLAN zur Kartierung des
Planeten Venus sowie GALILEO (Gemeinschaftsprojekt mit der Bundesrepublik
Deutschland) zur Sondierung des Planeten Jupiter.
Noch 1988 werden mit unbemannten
Raketen sechs Nutzlasten, im kommenden Jahr vier und 1990 sieben in Erdumlaufbahnen gebracht.
Damit wurde
auf drei weitere in diesem Zeitraum
vorgesehene Starts verzichtet.
Bis
1995 werden insgesamt 30 nichtmilitärische Nutzlasten, die nach früheren Plänen vom Space Shuttle abgesetzt werden sollten, von unbemannten
Raketen
auf
ihre Bahnen gebracht.
Eine davon ist der COSMIC BACKGROUND
EXPLORER (COBE).
Er registriert die
kosmische
Hintergrundstrahlung
Emissionen, die als Reste der Energiefreisetzung infolge der Urexplo-

�AMERIKA DIENST
7

^ION &amp;

Wissenschaft und Technik

6. April 1988

14

INMARSAT-FUNK AUCH FÜR DEN FLUGVERKEHR

WASHINGTON - (AD) - Die Vereinigten Staaten haben die vorgeschlagenen
Zusatzvereinharungen
zur Konvention
der Internationalen Seefunksatelliten
Organisation (INMARSAT) ratifiziert,
die
den
Mitgliedstaaten
erstmals
Funkverbindungen von Flugzeugen aus
über
Satellit
ermöglichen
würden.
Die INMARSAT-Konvention regelt normalerweise
Funkverbindungen
von
Schiffen auf See über Satellit zu
Küstenstationen.
Gegenwärtig werden
4 000 solcher Stationen unterhalten.
Wird auch die Luftfahrt eingeschlossen, müssen zahlreiche weitere Bodenstationen eingerichtet werden.
Ihr
Zahl hängt vom Bedarf ab; für die
neuen
Dienstleistungen
würden
von
INMARSAT Gebühren zur Deckung der Betriebskosten
erhoben.
Die Zusätze
treten in Kraft, wenn 30 oder 45

United States Information Service
Embassy of the United States of America

Partnerstaaten
ratifiziert
haben;
bisher haben dies 21 getan, die zusammen ca. 70 Prozent der Investitionsanteile für das INMARSAT-System
ausmachen.
Funkverbindungen
via
Satellit
sind - da weniger anfällig gegen atmosphärische Störungen - weitaus zuverlässiger als der bisher übliche
Funk für den Flugverkehr. Der amerikanische Außenminister George Shultz
gab die offizielle Verabschiedung der
neuen Vereinbarungen durch die Vereinigten Staaten auf der Sitzung des
INMARSAT-Direktoriums Ende März 1988
in London bekannt.

+ + + + + +

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�</text>
                </elementText>
              </elementTextContainer>
            </element>
          </elementContainer>
        </elementSet>
      </elementSetContainer>
    </file>
  </fileContainer>
  <collection collectionId="4">
    <elementSetContainer>
      <elementSet elementSetId="1">
        <name>Dublin Core</name>
        <description>The Dublin Core metadata element set is common to all Omeka records, including items, files, and collections. For more information see, http://dublincore.org/documents/dces/.</description>
        <elementContainer>
          <element elementId="50">
            <name>Title</name>
            <description>A name given to the resource</description>
            <elementTextContainer>
              <elementText elementTextId="6534">
                <text>Dokumente</text>
              </elementText>
            </elementTextContainer>
          </element>
        </elementContainer>
      </elementSet>
    </elementSetContainer>
  </collection>
  <itemType itemTypeId="19">
    <name>Digitalisat</name>
    <description>Umwandlung eines physischen Dokumentes in ein digitales Medium.</description>
  </itemType>
  <elementSetContainer>
    <elementSet elementSetId="1">
      <name>Dublin Core</name>
      <description>The Dublin Core metadata element set is common to all Omeka records, including items, files, and collections. For more information see, http://dublincore.org/documents/dces/.</description>
      <elementContainer>
        <element elementId="40">
          <name>Date</name>
          <description>A point or period of time associated with an event in the lifecycle of the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="10184">
              <text>06.04.1988</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
        <element elementId="51">
          <name>Type</name>
          <description>The nature or genre of the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="10185">
              <text>Digitalisat</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
        <element elementId="39">
          <name>Creator</name>
          <description>An entity primarily responsible for making the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="10186">
              <text>Herausgeben U.S. Information &lt;br /&gt;Service Embassy of the United States of America</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
        <element elementId="50">
          <name>Title</name>
          <description>A name given to the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="10187">
              <text>Amerikadienst 06.04.1988</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
        <element elementId="41">
          <name>Description</name>
          <description>An account of the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="10188">
              <text>&lt;strong&gt;1. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Shultz' Friedensplan für den Nahen Osten kommt zum richtigen Zeitpunkt&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Von US-Senator John H. Chafee&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verfügungen der Vorlage zum Handelsgesetz&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Bericht der Konferenz von Repräsentantenhaus und Senat&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Wissenschaft und Technik&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;NASA ändert Startpläne für Raumtransporter&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Forschungs-Plattform muß vorzeitig&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt; geborgen werden&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;INMARSAT-Funk auch für den Flugverkehr</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
      </elementContainer>
    </elementSet>
  </elementSetContainer>
</item>
