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                  <text>AMERIKA DIENST
'VON

4

Sonderdienst

7. Dezember 1987

HINTERGRUNDMATERIAL ZUM GIPFELTREFFEN ZWISCHEN
PRÄSIDENT REAGAN UND GENERALSEKRETÄR GORBATSCHOW IN WASHINGTON
- 7. BIS 10. DEZEMBER 1987 -

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�7 . Dezember

I N H A L T

INF "Erster Schritt* zu einer sichereren Welt
- Auszüge aus einer Rede Präsident Reagans in Florida

Die Konsultationen im atlantischen Bündnis
- Eine Übersicht -

Die Initiative des Präsidenten zu regionalen Konflikten
- Eine Übersicht -

Die sowjetische Nichteinhaltung von Rüstungskontrollabkommen
- Auszüge aus dem Bericht des Präsidenten -

* * * * * *

1987

�AMERIKA DIENST
Hintergrundmaterial

"V,oN^

7. Dezember 1987

INF "ERSTER SCHRITT" ZU EINER SICHEREREN WELT
Auszüge aus einer Rede Präsident Reagans in Florida

JACKSONVILLE, FLORIDA - (AD) - Präsident Reagan zufolge ist die bevorstehende Unterzeichnung des Vertrages über Mittelstreckenraketen (INF) ein "erster Schritt über die offene Grenze hin zu einer sichereren Welt ...".
In seinen am 1. Dezember 1987 vor Schülern der Duval county High School
und deren Eltern gemachten Ausführungen betonte der Präsident ferner, daß
"wahrer Frieden" Gespräche mit der Sowjetunion in den Bereichen der Übereinstimmung wie denen der Meinungsverschiedenheiten erfordere bis hin zur Lage in
Afghanistan und Mittelamerika.
Nachfolgend bringen wir Auszüge der Ansprache Präsident Reagans

In nur wenigen Tagen werde ich
mit Generalsekretär Gorbatschow zusammenkommen.
Wir werden das erste
Rüstungskontrollabkommen in der Geschichte der Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern unterzeichnen.
Jahrelang haben die Kritiker auf
der ganzen Welt beharrlich wiederholt, daß es unmöglich sein würde,
ein Abkommen des Inhalts zu erzielen,
wie wir es jetzt erarbeitet haben.
Vor sechs jähren, als ich die Beseitigung einer gesamten Kategorie amerikanischer und sowjetischer Mittel-

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streckenraketen vorschlug, spotteten
sie, daß dies doch wohl nicht mein
Ernst sein könne. Ihrer Meinung nach
war es ein sicheres Anzeichen dafür,
daß ich von vorneherein gegen jegliche Abrüstung eingestellt sei. Und
sie fügten hinzu, ich solle etwas anbieten, dem die Sowjets zustimmen
könnten - selbst wenn ich nicht der
Überzeugung wäre, daß dies im besten
Interesse Amerikas läge. Und dennoch
haben wir - und unter wir verstehe
ich Sie und all die Amerikaner, die
am Wiederaufbau
unserer
nationalen
Verteidigung mitgewirkt und uns in

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�unserem Entschluß unterstützt haben,
daß kein Rüstungsabkommen immer noch
besser ist als ein schlechtes Rüstungsabkommen - alle zusammengehalten.
Wir haben Ziele gesetzt. Wir
haben Pläne gemacht. Wir haben hart
gearbeitet.
Viele eben dieser Kritiker haben
auch vorgebracht, es sei provokativ,
die Wahrheit über Repression in der
Sowjetunion zu sagen, über die sowjetischen Abenteuer in Übersee, über
die sowjetischen Vertragsbrüche der
Vergangenheit. Wir haben dem entgegengehalten,
daß
die
Vereinigten
Staaten von Amerika niemals davor zurückschrecken dürften, die Wahrheit
über jeden zu sagen.
Als Ergebnis der harten Arbeit
und der unendlichen Geduld stehen wir
jetzt kurz vor der Unterzeichnung eines Abkommens, das genau die von mir
vor sechs Jahren gemachten Vorschläge
verwirklichen wird, von denen die
Kritiker behaupteten, sie seien unmöglich,
zum ersten Mal in der Geschichte werden wir eine gesamte Kategorie
amerikanischer
und
sowjetischer Nuklearwaffen von der Erdoberfläche verbannen.
Im Anschluß an das Gipfeltreffen
werden unsere Unterhändler die Arbeit
an einem Abkommen fortsetzen, das zu
einer 50prozentigen Reduzierung der
amerikanischen und sowjetischen atomaren Langstreckenarsenale
und der
Wiederherstellung des Kräftegleichgewichts
bei
den
konventionellen
Streitkräften
führen könnte - das
heißt, der Armeen, die sich in Europa
gegenüberstehen.
Es besteht ein Ungleichgewicht zugunsten der Sowjets.
Mit dem Abkommen über atomare Mittelstreckenwaffen machen wir einen ersten Schritte über die offene Grenze
hin zu einer sichereren Welt für Sie
und Ihre Kinder. Und mein Plan - un-

ser Plan - sollte darin bestehen, auf
diesem Weg weiter voranzuschreiten.
In all der Aufregung über den
Gipfel, die Unterzeichnung des Vertrages u.s.w. dürfen wir nicht vergessen, daß Frieden mehr bedeutet,
als den Abbau von Waffen. Vor über
einem Jahrzehnt gab es in den amerikanisch-sowjetischen Beziehungen eine
Annäherung, die wir als "Detente" bezeichneten.
Während sie jedoch von
Freundschaft sprachen, arbeiteten die
Sowjets intensiver denn je am umfangreichsten militärischen Aufrüstungsprogramm
der
Weltgeschichte.
Sie
verstärkten ihre Aggression in der
gesamten Welt. Und ihre Innenpolitik
wurde immer repressiver. Wir wollen
keine bloßen Worte. Dieses Mal wollen wir wahren Frieden.
Ein osteuropäischer Dissident hat
einmal geschrieben: "... die Wahrung
der Menschenrechte ist die grundlegende Bedingung und alleinige Garantie für wahren Frieden." Ich glaube,
er hat Recht.
wahrer Frieden und
Freiheit sind unteilbar.
Aus diesem
Grund ist es für uns alle so wichtig,
daß die Sowjets im vergangenen Jahr
über 200 politische Gefangene freigelassen und anscheinend die Zensur in
Kunst und Medien etwas gelockert haben.
Deshalb sind wir auch so besorgt
darüber, daß sich noch viel mehr politische Gefangene im Gefängnis, in
der Verbannung und in psychiatrischen
Anstalten befinden.
Etwa 10 000 Juden warten auf die Genehmigung zur
Ausreise. Die Verfolgung von Gläubigen dauert an.
Einige, wie etwa
Ludmilla
Andruschenko
und
Pater
Alsonas Swarinskas sind inhaftiert ihr einziges Verbrechen bestand darin, daß sie ihre Religion ausüben
und Gott huldigen wollten. Nun, Herr
Gorbatschow und ich werden auch dar-

�über sprechen.

men.

Wir werden auch über den sowjetischen Expansionismus in der ganzen
Welt, wie etwa in Afghanistan, sprechen.
Seit der Invasion der Roten
Armee vor acht Jahren hat das afghanische Volk eine Million Opfer zu beklagen gehabt. Mindestens vier Millionen wurden zur Flucht ins Exil getrieben, während Freiheitskämpfer gegen die Invasoren zu den Waffen griffen.

Ich werde ihm ebenso sagen, daß
es für die Sowjets an der Zeit ist,
Kambodscha, Äthiopien, Angola und Nicaragua zu verlassen.

Wer sind diese Freiheitskämpfer?
Viele würden zu Ihren Mitschülern gehören, lebten sie hier in Jacksonville - so jung sind sie. Sie haben
gegen eine der größten und bestgerüsteten Armeen der Welt zu den Waffen
gegriffen, weil sie gesehen haben,
was kommunistische Unterdrückung bedeutet. Für einige von ihnen bedeutet sie, daß sie gehindert werden,
nach den Geboten ihrer Religion zu
leben.
Für andere, daß ihre Eltern
ermordet und die Ernte sowie selbst
ganze Dörfer
in willkürlichen und
wiederholten Überfällen der Sowjets
zerstört wurden. Oder, daß ein kleiner Bruder oder eine Schwester durch
als Spielzeug getarnte
sowjetische
Minen eine Hand verlor.
Die Unterdrückung hat viele Gesichter.
Es
gibt viele Gründe, für die Freiheit
zu kämpfen.
Die einfachen Menschen Afghanistans stellen keine Bedrohung sowjetischen Territoriums dar.
Sie tun
dies heute nicht. Sie haben dies nie
getan. Die Sowjetunion hat in diesem
Krieg kein legitimes Ziel. ich werde
Herrn Gorbatschow sagen, daß es für
die Sowjets an der Zeit ist, ein endgültiges Datum für den Rückzug festzulegen, Gespräche mit den Freiheitskämpfern zu führen und dem Volk von
Afghanistan
zu
gestatten,
sein
Schicksal selbst in die Hand zu neh-

Selbst während die fünf mittelamerikanischen Länder nach Wegen zum
Frieden suchen, fließt ein Strom von
Kanonen, Flugzeugen, Geschossen, Panzern und anderen Hilfsmitteln im Wert
von Milliarden von Dollar nach Nicaragua. Warum? Um einen unserer führenden nationalen Strategen, zbigniew
Brzezinski, zu zitieren: "Im Mittelamerika steht potentiell die Fähigkeit der Vereinigten Staaten auf dem
Spiel, westliche Interessen in der
ganzen Welt zu verteidigen."
Und er
fügt hinzu: "Wenn die sowjetisch-kubanische Präsenz in Nicaragua die gesamte Region destabilisiert, ... werden sich die Vereinigten Staaten unweigerlich (aus Europa und dem Pazifik) zurückziehen", um ihre eigene
Grenze zu verteidigen.
Ich möchte, daß mein Treffen mit
Generalsekretär Gorbatschow dazu beiträgt, wahren Frieden zu schaffen,
der Ihr Leben lang andauert, während
des Lebens Ihrer Kinder und Ihrer
Kindeskinder. Deshalb werden wir die
Bereiche der Übereinstimmung zwischen
uns behandeln und ebenso die Streitpunkte zwischen uns betonen.
Manch
einer meint, es werde den Sowjets unmöglich sein, zuzuhören.
Aber wir
haben schon einen weiten Weg zurückgelegt, indem wir stark, beständig
und entschlossen waren.

- 3 -

�x^° S ^

AMERIKA DIENST
Hintergrundmaterial

VION ^

7. Dezember 1987

DIE KONSULTATIONEN IM ATLANTISCHEN BÜNDNIS
- Eine Übersicht -

- (AD) - Die Organisation des Nordatlantikvertrags hält auf politischer
und militärischer Ebene eingehende und forlaufende Konsultationen ab.
Die
Konsultationen unter den Mitgliedstaaten der NATO finden in einer Vielzahl von
Foren und auf zahlreichen Ebenen sowohl multilateral wie bilateral statt, vor
Beginn jedes amerikanisch-sowjetischen Gipfeltreffens und im Anschluß daran
werden üblicherweise Beratungen auf höchster Ebene durchgeführt. Einzelne Unterorganisationen der NATO kommen in regelmäßigen Sitzungen zur ständigen Beratung zusammen. Nachfolgend geben wir einen kurzen Abriß einiger Gremien.

I.

Der Nordatlantikrat - NAC

Der Nordatlantikrat und der Verteidigungs-Planungsausschuß
(DPC)
sind die höchsten Gremien für Entscheidungen und Foren für Konsultationen im Bündnis und setzen sich aus
Vertretern der 16 Mitgliedstaaten zusammen. Der Rat kommt auf der Ebene
der Ständigen Vertreter (Botschafter)
mindestens einmal in der Woche zusammen.
Die Tagungen der Außenminister
finden zweimal jährlich statt. Gelegentlich tritt der Rat auch mit Vertretern aus den Hauptstädten oder -

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sofern erforderlich - auf der Ebene
der Staats- und Regierungschefs zusammen.

II. Der Verteidigungs-Planungsausschuß - DPC
Der
Verteidigungs-planungsausschuß besteht aus den Vertretern der
Mitgliedstaaten und behandelt Fragen,
die spezifisch mit der Verteidigung
zusammenhängen. Wie der Rat tagt er
sowohl in ständiger Sitzung auf der
Ebene der Botschafter als auch zwei-

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�mal im Jahr auf der Ebene der Verteidigungsminister.

III.
pe - NPG

Die Nukleare Planungsgrup-

Die Nukleare Planungsgruppe wurde
aus der Notwendigkeit gegründet, die
Mitgliedstaaten der NATO ohne Nuklearwaffen an der nuklearen Planung des
Bündnisses zu beteiligen. An den Tagungen nehmen 14 Staaten teil (alle
NATO-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von
Frankreich und Island, wobei letzteres
derzeit
Beobachterstatus
einnimmt).
Die Nukleare Planungsgruppe
tritt unter Vorsitz des Generalsekretärs der NATO zusammen, ebenso wie
dies auch bei Treffen auf der Ebene
der Ständigen Vertreter und zweimal
jährlich auf der Ebene der Verteidigungsminister eforderlich ist.

IV.

Der Militärausschuß

Der Militärausschuß ist die höchste Instanz des Bündnisses und erteilt dem Rat und dem Ausschuß Empfehlungen.
Er
besteht
aus
den
Stabschefs der Mitgliedsländer außer
Frankreich und Island.
(Frankreich
ist durch den Chef der französischen
Militärmission
im
Militärausschuß
vertreten.
Island unterhält keine
Streitkräfte, kann aber mit einem zivilen
Vertreter
an
den
Sitzungen
teilnehmen).
Der
Militärausschuß
kommt zweimal im Jahr zusammen und
tagt in ständiger Sitzung mit den von
jedem Stabschef ernannten und delegierten ständigen militärischen Vertretern.

wurde im Jahr 1979 zur Unterstützung
der Verhandlungen im Zusammenhang mit
dem NATO-Doppelbeschluß von 1979 eingesetzt, insbesondere für die amerikanisch-sowjetischen
Verhandlungen
über
Mittelstreckensysteme
(INF).
Alle NATO-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Frankreich und Island sind in
der Besonderen Beratungsgruppe vertreten.
Den Vorsitz haben die Vereinigten Staaten inne und hochrangige
Vertreter
der Außenministerien
der
verbündeten Staaten nehmen an den
Sitzungen teil.
Die Besondere Beratungsruppe tritt zusammen, wenn es
der amerikanische Vorsitzende für erforderlich erachtet.

VI. Die Hochrangige Beratergruppe - HLG
Die
Hochrangige
Beratergruppe
wurde zur Unterstützung der Stationierungsentscheidung des NATO-Doppelbeschlusses von 1979 gegründet und
ist ein Gremium der Nuklearen Planungsgruppe.
Sie
setzt
sich
aus
hochrangigen Vertretern der Verteidigunsministerien
der
NATO-Mitgliedstaaten außer Frankreich und Island
zusammen und steht unter dem Vorsitz
der Vereinigten Staaten.
Die Hochrangige
Beratergruppe
beschäftigt
sich mit von der Nuklearen Planungsgruppe
gestellten
Sonderprojekten.
Sie tritt zusammen, wenn es der amerikanische Vorsitzende für erforderlich erachtet.

* * * * * *
V.
Die
pe - SCG
Die

Besondere

Besondere

Beratungsgrup-

Beratungsgruppe

�AMERIKA DIENST
Hintergrundmaterial

^ r I O N *&gt;

7. Dezember 1987

DIE INITIATIVE DES PRÄSIDENTEN ZU REGIONALEN KONFLIKTEN
- Eine Übersicht -

VEREINTE NATIONEN, NEW YORK - (AD) - In einer Rede vor den Vereinten Nationen hat Präsident Reagan am 24. Oktober 1985 eine tiefgreifende Initiative
zur Erlangung von Frieden und innerer Aussöhnung, Beendigung ausländischen militärischen Engagements und Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus in
den Konfliktherden Afghanistan, Kambodscha, Nicaragua, Angola und Äthiopien
angekündigt. Der Präsident erklärte damals:
"... das durchgängige Muster,
das wir bei diesen fünf Konflikten feststellen, sollte so bald wie möglich
durchbrochen werden." Bis heute hat es keinerlei formelle Reaktion der Sowjetunion auf diesen Vorschlag gegeben. Sie steht der Politik der Vereinigten
Staaten in der Dritten Welt weiterhin sehr kritisch gegenüber.

Trotzdem haben die Sowjets in
jüngeren Verlautbarungen zu einigen
regionalen
Konflikten, z.B. Afghanistan
und
Kambodscha,
begonnen,
teilweise
die
Sprache, wenn
auch
nicht die Substanz, dieser Initiative
zu übernehmen.
Die regionale Initiative baut auf
dem im Jahr 1985 aufgenommenen Zyklus
jährlicher
amerikanisch-sowjetischer
Regionalgespräche
auf, der Treffen
zwischen hochrangigen amerikanischen
und sowjetischen Experten zu Afghanistan, dem Mittleren Osten, dem Süd-

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lichen Afrika, Ostasien und dem Pazifik sowie Mittelamerika und der Karibik vorsieht. Im Jahr 1986 wurde der
Dialog auf allgemeine regionale Übersichten
auf
Abteilungsleiterebene
ausgedehnt. Der dritte Zyklus dieses
Dialogs, der zur Klarstellung von Positionen beigetragen und beiden Seiten gestattet hat, Möglichkeiten der
Zusammenarbeit beim Abbau regionaler
Spannungen zu sondieren, ist nun nahezu beendet, im Jahr 1987 wurden im
Juli der Mittlere Osten und das Südliche Afrika behandelt, die Experten
zu Afghanistan und Ostasien trafen

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�sich im September, und Gespräche zu
Mittelamerika wurden Ende Oktober geführt, in seinen Treffen mit führenden sowjetischen Politikern hat der
Präsident die Sowjetunion gedrängt,
sich über das Gesprächsstadium hinaus
zu Handlungen bereitzuerklären, die
der Lösung regionaler Probleme dienen.
Der Plan des Präsidenten aus dem
Jahr 1985 enthält einen umfassenden
und flexiblen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den kriegführenden
Parteien, zwischen den Vereinigten
Staaten und der UdSSR sowie zwischen
anderen interessierten Parteien. Der
Plan, der bestehende Friedensbemühungen ergänzen und fördern würde, sieht
Handlungen auf drei Ebenen vor:
- Den Ausgangspunkt bildet ein Verhandlungsprozeß
zwischen
den
kriegführenden
Parteien
selbst.
"Die Form dieser Gespräche kann
und soll variieren", erklärte der
Präsident, "aber Verhandlungen und eine Verbesserung der innenpolitischen
Bedingungen - sind
unerläßlich
für die Beendigung
der Gewalt, den Rückzug der ausländischen Truppen und die nationale Aussöhnung."
- Die zweite Ebene sieht amerikanisch-sowjetische Gespräche darüber vor, wie die zwischen den
kriegführenden Parteien stattfindenden Gespräche am besten gefördert werden können, wenn echte
Fortschritte bei diesen Verhandlungen erzielt werden. "In jedem
Fall", so sagte der Präsident,
"besteht die primäre Aufgabe darin, dieses Ziel zu fördern: die
überprüfbare Beseitigung der ausländischen Militärpräsenz und Zurückhaltung
bei
Waffenlieferungen."
- Die

dritte

Ebene

beinhaltet

in- 2

ternationale Bemühungen, um diese
Länder wieder in die Weltwirtschaft
einzugliedern.
"Trotz
vergangener
Meinungsverschiedenheiten", versprach der Präsident,
"würden die Vereinigten Staaten
großzügig auf eine demokratische
Aussöhnung mit dem Volk, die Wahrung der Menschenrechte und Rückkehr in die Familie der freien
Nationen reagieren."
Der Plan erlegt die Hauptlast zur
Erzielung einer gütlichen Einigung den kriegführenden Parteien
auf, nicht den Vereinigten Staaten oder der Sowjetunion, um Lösungen zu erzwingen.
Wie der
Präsident feststellte, bietet der
Plan
jedoch
"der
sowjetischen
Seite eine außergewöhnliche Chance, einen Beitrag zu regionalem
Frieden zu leisten, der widerum
den künftigen Dialog und Verhandlungen über andere ernste Probleme fördern kann."

Die fünf Konfliktherde
Die fünf Kriege bilden den Kern
internationaler
Spannungen.
obwohl
ihnen allen lokale Streitigkeiten zugrunde liegen, besitzen sie gemeinsame Merkmale. Der Präsident beschrieb
diese Kriege folgendermaßen:
- "... (sie) sind das Ergebnis einer von außen aufgezwungenen Ideologie, die die Nationen entzweit
und Regime schafft, die sich nahezu seit dem Tage ihrer Machtergreifung im Kriegszustand mit dem
eigenen Volk befinden."
- "... (sie) fordern enorme Opfer
an Menschen und drohen, sich über
die Grenzen auszubreiten und gefährliche Konfrontationen auszulösen."

�- "... (sie haben) eine große Rolle
bei der Bildung von Argwohn und
Spannungen ... im Hinblick auf
den zweck der sowjetischen Politik gespielt."
Die sowjetisch geprägten Regime
wurden in allen fünf Fällen durch eine direkte militärische Intervention
erzwungen oder durch sowjetische Hilfe an der Macht gehalten. Ihre Politik hat zur Bildung einer inneren Opposition geführt, die danach trachtet, sie zu liberalisieren oder zu
stürzen. "Bis diese Verhandlungen zu
definitiven
Fortschritten
führen",
bekräftigte der Präsident, "darf und
wird die Unterstützung der Vereinigten Staaten für den Kampf der demokratischen
Widerstandskräfte
nicht
aufhören."

* * * * *

- 3

�AMERIKA DIENST
'VON

Hintergrundmaterial

4

7. Dezember 1987

DIE SOWJETISCHE NICHTEINHALTUNG VON RÜSTUNGSKONTROLLABKOMMEN

- Auszüge aus dem Bericht des Präsidenten -

- (AD) - (Die folgenden Auszüge aus dem Bericht des Präsidenten über die
sowjetische Nichteinhaltung von Rüstungskontrollabkommen enthalten Erkenntnisse auf dem stand vom 2. Dezember 1987.)

Der ABM-Vertrag

chen Verpflichtung dar.

Vertragsstatus
1.
Der ABM-Vertrag von 1972 und dessen Protokoll untersagen die Stationierung von ABM-Systemen, ausgenommen
ein ABM-System um die Landeshauptstadt
jedes Vertragspartners oder,
alternativ dazu, um ein Stationierungsgebiet von ICBMs. Der ABM-Vertrag ist in Kraft und von unbegrenzter Dauer. Sowjetische Handlungen im
Widerspruch zum ABM-Vertrag stellen
deshalb Verletzungen einer rechtli-

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Das Radar von Krasnojarsk

Verpflichtung:
Um die Entwicklung einer territorialen Verteidigung
oder die Schaffung einer Basis für
eine
territoriale
ABM-Verteidigung
auszuschließen, bestimmt der ABM-Vertrag, daß Radarsysteme für die Frühwarnung vor Angriffen mit ballistischen Raketen nur an der Peripherie
des Staatsgebietes einer jeden Vertragspartei aufgestellt werden dürfen

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�und daß sie nach außen orientiert
sein müssen. Der Vertrag erlaubt die
Stationierung (ohne Ansehen der Lage
oder
Orientierung) großer Radarsysteme mit phasengesteuerter Abtastung
zum zwecke der Verfolgung von Objekten im Weltraum oder zur Nutzung als
nationales
technisches
Mittel
zur
Verifizierung der Einhaltung von Rüstungskontrollabkommen.
Fragestellung:
Der Bericht des
Präsidenten vom März 1987 untersuchte
die Frage, ob das Radar von Krasnojarsk den Bestimmungen des ABM-Vertrags über Radarsysteme mit phasengesteuerter Abtastung entspricht. Wir
haben diese Frage erneut untersucht.
Ergebnis:
Die amerikanische Regierung bestätigt den Schluß des Berichts vom März 1987, wonach das
neue, sich in Krasnojarsk im Bau befindliche Radarsystem zur phasengesteuerten Abtastung eine Verletzung
der
rechtlichen Verpflichtungen
im
Rahmen des ABM-Vertrages von 1972
darstellt.
Dies
ist
deshalb
der
Fall, weil es in seiner Verbindung
von Ort der Stationierung, Orientierung und Fähigkeit durch diesen Vertrag verboten ist. Die Bautätigkeit
hielt im Jahr 1987 an. Die Abwesenheit glaubwürdiger anderweitiger Erklärungen
haben unsere
Beurteilung
seines zwecks erhä'rtet.
Trotz amerikanischer Aufforderungen sind keinerlei
Korrekturmaßnahmen
getroffen
worden. Diese und andere sowjetische
Aktivitäten bezüglich ABM deuten an,
daß die UdSSR mit Arbeiten an einer
ABM-Verteidigung
ihres
nationalen
Territoriums befaßt sein könnte.

die Entwicklung, Erprobung oder Stationierung von mobilen, landgestützten ABM-Systemen oder Komponenten.
Fragestellung:
Der Bericht vom
März 1987 untersuchte die Frage, ob
die Sowjetunion in Verletzung ihrer
rechtlichen Verpflichtungen aus dem
ABM-Vertrag ein mobiles, landgestütztes ABM-System oder Komponenten für
ein solches System entwickelt hat.
Wir haben diese Frage erneut untersucht und dabei die Auswirkungen der
sowjetischen Arbeiten in Gomel einbezogen.
Ergebnis:
Die amerikanische Regierung
bestätigt die
Erkenntnisse
des Berichts vom März 1987, wonach
die Beweislage im Hinblick auf sowjetische Aktivitäten bezüglich der Mobilität von Komponenten eines ABM-Systems unklar ist, daß jedoch Entwicklung und Erprobung von Komponenten
eines ABM-Systems durch die Sowjetunion, die anscheinend zur Stationierung in Stellungen ausgelegt sind,
für die relativ geringfügige Vorbereitungen benötigt werden, eine potentielle Verletzung der Verpflichtungen gemäß dem ABM-Vertrag darstellen.
Die kürzlich vorgenommene Verlegung von Teilen eines Systems der
Typen FLAT TWIN und PAWN SHOP verstärkt unsere Bedenken gegenüber der
Mobilität von ABM-Systemkomponenten.
Diese
sowie
weitere
ABM-relevante
sowjetische Aktivitäten deuten darauf
hin, daß die UdSSR mit Arbeiten zur
Schaffung einer landesweiten ABM-Verteidigung befaßt sein könnte.

3.
Gleichzeitige
Erprobung
von
ABM- und Luftverteidigungskomponenten
2. Die Mobilität von
ponenten

ABM-Systemkom-

Verpflichtung:
Paragraph 1 von
Artikel V des ABM-Vertrages untersagt

Verpflichtung:
Durch den ABMVertrag und dessen Protokoll wird den
Parteien eine Begrenzung auf je ein
ABM-Stationierungsgebiet
auferlegt.

�Zusätzlich zu den ABM-Systemen und -Komponenten in diesem einen Stationierungsgebiet
können die Parteien
ABM-Systeme und Komponenten für Entwicklungs- und
Erprobungszwecke
besitzen, wenn diese sich in den vereinbarten
Erprobungsgebieten
befinden. Der Vertrag untersagt außerdem,
Komponenten, die nicht zum ABM-System
gehören, die Fähigkeit zu verleihen,
"strategische
ballistische
Raketen
oder ihre Elemente im Flug abzuwehren" und verbietet es den Parteien,
sie in "einer ABM-Form" zu erproben.
Die Parteien kamen überein, daß die
gleichzeitige Erprobung von SAM- (Boden-Luft-Rakete) und ABM-Systemkomponenten verboten ist.
Fragestellung:
Der Bericht vom
März 1987 untersuchte die Frage, ob
die Sowjetunion gleichzeitig Elemente
der
SAM- und
ABM-Systeme
getestet
hat, was eine Verletzung ihrer gegenteiligen
rechtlichen
Verpflichtung
von 1978 darstellt. Diese Verpflichtung hatte zum Ziel, die Erprobung
von Luftverteidigungssystemen in ABMForm weiter zu begrenzen. Wir haben
diese Frage erneut untersucht.
Ergebnis:
Die amerikanische Regierung
bestätigt die Erkenntnisse
des Berichts vom März 1987, daß die
Beweise für sowjetische Aktivitäten
im Bereich gleichzeitiger Operationen
unzureichend sind, um die Einhaltung
der sowjetischen Verpflichtungen im
Rahmen des ABM-Vertrags umfassend bewerten zu können.
Die Sowjetunion
hat jedoch Versuche unter Einbeziehung
von
Luftverteidigungs-Radarsystemen bei ABM-relevanten Aktivitäten
durchgeführt.
Die zahlreichen und
anhaltenden Vorfälle des gleichzeitigen Betriebs von ABM- und SAM-Komponenten sowie die mangelhafte sowjetische Berücksichtigung der amerikanischen Bedenken sind Zeichen dafür,
daß die UdSSR wahrscheinlich das Ver-

bot der Erprobung von SAM-Komponenten
in ABM-Form verletzt hat. In mehreren Fällen scheint dies sehr wahrscheinlich. Diese und andere ABM-relevante
Aktivitäten
deuten
darauf
hin, daß die UdSSR mit der Vorbereitung einer landesweiten ABM-Verteidigung befaßt sein könnte.

4.
ABM-Fähigkeit
steme

moderner

SAM-Sy-

Verpflichtung:
Gemäß Artikel VI,
Absatz
(a) des
ABM-Vertrags
verpflichtet sich jede Partei, nicht im
ABM-Vertrag definierte Abfangraketen,
Abschußvorrichtungen
oder
Radarsysteme auch nicht mit
"Fähigkeiten
auszustatten, um strategische ballistische Raketen oder deren Elemente
im Flug abzuwehren und diese nicht in
ABM-Form zu testen..."
Fragestellung:
Der Bericht vom
März 1987 untersuchte die Frage, ob
die Sowjetunion in Verletzung ihrer
rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen
des ABM-Vertrags ein SAM-System oder
eine Komponente in ABM-Form getestet
oder sie mit Fähigkeiten ausgestattet
hat, strategische ballistische Raketen oder deren Elemente im Flug abzuwehren. Wir haben diese Frage erneut
untersucht.
Ergebnis: Die Regierung der Vereinigten Staaten bestätigt die Erkenntnisse
des
Berichts
vom
März
1987, wonach die Beweise für sowjetische Handlungen
zur Verbesserung
von SAM unzureichend sind, um die
Einhaltung
der
sowjetischen
Verpflichtung im Rahmen des ABM-Vertrags
zu bewerten.
Diese und andere ABMrelevante
Aktivitäten
der
Sowjets
deuten darauf hin, daß die UdSSR mit
Arbeiten zur Schaffung einer landesweiten ABM-Verteidigung befaßt sein
könnte.

- 3 -

�5.
Schnelles Nachladen
schußvorrichtungen

von

ABM-Ab-

Verpflichtung:
Der
ABM-Vertrag
beschränkt die Anzahl von dislozierten ABM-Abschußvorrichtungen und von
dislozierten Abfangraketen auf 100.
Er begrenzt nicht die Anzahl der Abfangraketen, die gebaut und gelagert
werden können. Paragraph 2, Artikel
V des Vertrags verbietet die Entwicklung, Erprobung oder
Stationierung
von "automatischen oder halbautomatischen oder anderen ähnlichen Systemen
zum schnellen Nachladen" der erlaubten Abschußvorrichtungen.
Fragestellung:
Der Bericht vom
März 1987 untersuchte die Frage, ob
die Sowjetunion in Verletzung ihrer
rechtlichen Verpflichtungen aus dem
ABM-Vertrag automatische, halbautomatische
oder
ähnliche
Systeme
zum
schnellen Nachladen von ABM-Abschußvorrichtungen entwickelt, erprobt und
disloziert hat. Wir haben diese Frage erneut untersucht.
Ergebnis: Die Regierung der Vereinigten Staaten bekräftigt die Erkenntnisse
des Berichts
vom
März
1987, wonach auf der Grundlage des
zur Verfügung stehenden Beweismaterials die Handlungen der UdSSR in bezug
auf das schnelle Nachladen von ABMAbschußvorrichtungen
gemäß
ihrer
rechtlichen Verpflichtungen aus dem
ABM-Vertrag zu verschiedenen Deutungen Anlaß geben. Die Nachladefähigkeit der Sowjetunion erfüllt uns mit
ernster Besorgnis. Diese und andere
ABM-relevante Handlungen deuten darauf hin, daß die UdSSR mit der Vorbereitung einer landesweiten ABM-Verteidigung befaßt sein könnte.

6.

ABM-Komponeneten in Gomel
- 4

Verpflichtung:
Zur Verhinderung
der Stationierung einer territorialen
Verteidigung oder der Bereitstellung
einer
Grundlage
zur
territorialen
Verteidigung enthält der ABM-Vertrag
die Verfügung, daß ABM-Komponenten
nicht außerhalb des zulässigen Stationierungsgebiets
für
ABM-Systeme
oder eines bestimmten ABM-Erprobungsgeländes für welchen Zweck auch immer
disloziert werden dürfen.
Fragestellung:
im März 1987 wurde von der amerikanischen Regierung
in einer Elekronikfirma im ca. 550
Kilometer südwestlich von Moskau gelegenen Gomel das Auftauchen größerer
Teile des ursprünglichen FLAT TWIN
Radars einschließlich aller Modularsektionen
des
Radargehäuses
sowie
eines PAWN SHOP Transporters beobachtet . Der Zeitpunkt der Ankunft der
Teile des FLAT TWIN und des PAWN SHOP
deuten darauf hin, daß sie von den
Radars stammten, die vom Raketenerprobungszentrum von Sary Shagan abgezogen worden waren, wo die Sowjets im
Januar 1987 beim Abbau einer Vielzahl
dieser
ABM-Komponenten
beobachtet
werden konnten.
Die Besorgnis der
Vereinigten Staaten über das Problem
der mobilen ABM-Komponenten, das bereits mit den Sowjets erörtet wurde,
könnte durch dieses Vorgehen der sowjetischen Seite noch verschärft werden.
Ergebnis: Die Regierung der Vereinigten Staaten kommt zu der Schlußfolgerung, daß die Handlungen der
Sowjets
im
Zusammenhang
mit
dem
Transfer eines FLAT TWIN ABM-Radars
und eines PAWN SHOP Transporters, die
Komponenten eines ABM-Systems sind,
von einem Erprobungsgelände und dem
Beginn der Stationierung auf einem
Gelände außerhalb des ABM-Stationierungsgebiets
oder
einem ABM-Erprobungsgelände eine Verletzung des ABM-

�Vertrages darstellt.
Obwohl es unwahrscheinlich erscheint, daß die Aktionen in Gomel zur Unterstützung der
ABM-Verteidigung in diesem Gebiet gedacht sind, steht die Stationierung
solcher Radars in Gomel unabhängig
von ihrer Funktion nicht im Einklang
mit den Verpflichtungen des ABM-Vertrags. Diese und andere ABM-relevante Aktivitäten der Sowjetunion legen
die Vermutung nahe, daß die UdSSR mit
Arbeiten zur Schaffung einer landesweiten ABM-Verteidigung befaßt sein
könnte.

(z. B. Bau von Radaranlagen, gleichzeitige Erprobung, Modernisierung von
SAM, schnelles Nachladen von ABM,
ABM-Mobilität und die Stationierung
von ABM-Komponenten in Gomel) darauf
hindeuten, daß die UdSSR mit Arbeiten
zur Schaffung einer landesweiten ABMVerteidigung befaßt sein könnte.

7.

Vertragsstatus:
Die
Konvention
über biologische und toxische Waffen
aus dem jähr 1972 (BWC) sowie das
Genfer Protokoll von 1925 sind multilaterale Verträge, bei denen sowohl
die Vereinigten Staaten als auch die
Sowjetunion
Vertragsparteien
sind.
Sowjetische Handlungen, die nicht im
Einklang mit diesen Verträgen und dem
völkerrechtlichen
Brauch
gemäß dem
Genfer
Protokoll von 1925 stehen,
sind Verletzungen
rechtlicher
Verpflichtungen.

Territoriale ABM-Verteidigung

Verpflichtung:
Der
ABM-Vertrag
und das Protokoll erlauben jeder Partei eine einzige operative Stellung.
Ausdrücklich erlaubt sind die Modernisierung und Ersetzung von ABM-Systemen oder deren Komponenten, und
ausdrücklich anerkannt ist die Existenz von ABM-Erprobungsgebieten zur
Entwicklung und Erprobung von ABMKomponenten. Der ABM-Vertrag verbietet
jedoch die Dislozierung eines
ABM-Systems zur Verteidigung des nationalen
Territoriums der
Parteien
und untersagt ihnen, einen Stützpunkt
für solch eine Verteidigung zur Verfügung zu stellen.
Fragestellung:
Der Bericht vom
März 1987 untersuchte die Frage, ob
die Sowjets ein ABM-System zur Verteidigung ihres Staatsgebiets disloziert oder einen Stützpunkt für solch
eine Verteidigung zur Verfügung gestellt haben.
Dieser Bericht untersucht erneut diese Frage.
Ergebnis: Die Regierung der Vereinigten Staaten bestätigt die Erkenntnisse
des
Berichts
vom
März
1987, daß im ganzen gesehen die Handlungen der Sowjetunion im Hinblick
auf ABM und ABM-relevante Aktivitäten

Die Konvention über biologische Waffen und das Genfer Protokoll von 1925
Chemische,
sche Waffen

biologische

und

toxi-

Verpflichtungen:
Die BWC-Konvention verbietet die Entwicklung, Produktion, Lagerung oder den Besitz und
Transfer von mikrobischen oder anderen biologischen Mitteln oder Giften
außer in kleinen Mengen zu prophylaktischen, Verteidigungs- oder anderen
friedlichen Zwecken.
Sie verbietet
auch Waffen, Ausrüstung oder Mittel
zur Verbreitung
solcher
Wirkstoffe
oder Gifte. Das Genfer Protokoll von
1925 sowie die damit im Zusammenhang
stehenden Regeln des völkerrechtlichen Brauchs verbieten den Ersteinsatz von erstickenden, giftigen oder
anderen Gasen im Krieg sowie von allen entsprechenden Flüssigkeiten, Materialien oder Vorrichtungen und verbietet die Verwendung bakteriologischer Methoden der Kriegführung.

- 5 -

�Fragestellung:
Der Bericht vom
März 1987 untersuchte, ob die Sowjets
Bestimmungen verletzt haben, die Entwicklung, Produktion, Transfer, Besitz und Verwendung biologischer und
toxischer Waffen verbieten und ob sie
für die Verwendung tödlicher Chemikalien verantwortlich waren.
Dieser
Bericht untersucht erneut diese Frage.
Ergebnis: Die Regierung der Vereinigten Staaten ist zu dem Schluß
gekommen, daß anhaltende Aktivitäten
im Verlauf des Jahres 1987 in vermuteten Einrichtungen für biologische
und toxische Waffen in der Sowjetunion und Berichte, daß ein sowjetisches BW-Programm jetzt die Prüfung
neuer Arten von Wirkstoffen zur biologischen
Verteidigung
beinhalten
könnte, die Schlußfolgerung des Berichts vom März 1987 bestätigen, wonach die Sowjetunion in Verletzung
ihrer rechtlichen Verpflichtung gemäß
der Konvention über biologische und
toxische Waffen aus dem Jahr 1972 ein
offensives Programm sowie eine Kapazität der biologischen Kriegführung
aufrechterhält.
Beschuldigungen hinsichtlich des
Einsatzes tödlicher Chemikalien oder
Gifte in Kambodscha, Laos oder Afghanistan im Jahr 1987 konnten gemäß der
strengen Richtlinien unserer Beweisführung nicht bestätigt werden. Daher gibt es keine Grundlage für eine
Erweiterung der Schlußfolgerung vom
März 1987, wonach die Sowjetunion in
Verletzung
ihrer
rechtlichen
Verpflichtung gemäß dem Völkerrecht, wie
dies im Genfer Protokoll von 1925 und
in der Konvention über biologische
und toxische Waffen aus dem Jahr 1972
kodifiziert ist, Produktion, Transfer
und Einsatz von Trichothezen-Mykotoxinen zu militärischen . Zwecken in
Laos, Kambodscha und Afghanistan betrieben hat.

Vertrag
über
suchsverbot

ein

begrenztes

Ver-

Vertragsstatus: Der Vertrag über
ein begrenztes Verbot von Atomversuchen (LTBT) in der Atmosphäre, im
Weltraum und unter Wasser ist ein
multilateraler Vertrag, der für die
Vereinigten Staaten und die Sowjetunion im Jahr 1963 in Kraft trat.
Sowjetische Schritte, die nicht mit
diesem Vertrag in Einklang stehen,
sind Verletzungen einer rechtlichen
Verpflichtung.

*

»

Verpflichtung:
Dieser
Vertrag
verbietet speziell Atomexplosionen in
der Atmosphäre, im Weltraum und unter
Wasser. Er verbietet auch Atomexplosionen
in jeder anderen Umgebung,
"wenn solche Explosionen dazu führen,
daß radioaktive Rückstände außerhalb
der Landesgrenzen des Staates anfallen, unter dessen Gesetzgebung oder
Kontrolle
eine
solche
Explosion
durchgeführt wird".
Fragestellung:
Der Bericht vom
März 1987 untersuchte, ob die unterirdischen Atomversuche der UdSSR dazu
führten, daß radioaktive Rückstände
außerhalb ihrer Landesgrenze anfielen.
Dieser Bericht untersucht erneut diese Frage.
Die
Regierung
der
Vereinigten
Staaten bestätigt die Erkenntnisse
des Berichts vom März 1987, nach denen die sowjetischen Praktiken bei
unterirdischen
Atomversuchen
dazu
führten, daß bei zahlreichen Gelegenheiten radioaktive Stoffe frei wurden
und radioaktive Rückstände in Verletzung der rechtlichen Verpflichtungen
gemäß dem begrenzten Teststoppvertrag
auch außerhalb des Territoriums der
Sowjetunion gelangten.
Die Sowjetunion traf nicht die notwendigen Vor-

*

�kehrungen, um die Verseuchung der Umwelt durch radioaktive Substanzen so
gering wie möglich zu halten und dies
trotz
zahlreicher
amerikanischer
Schritte und Forderungen nach Korrektivmaßnahmen. Diese Praktiken dauern
an. Seit der Wiederaufnahme der sowjetischen unterirdischen Atomversuche
im Februar 1987 haben die Vereinigten
Staaten der Sowjetunion bei zwei verschiedenen
Gelegenheiten
Demarchen
überbracht, bei denen den Sowjets
eindeutig die Freisetzung radioaktiver Rückstände nachgewiesen
werden
konnte.

* * * * *

- 7

�</text>
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