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                  <text>AMERIKA DIENST
'VON

4

8. April

13

1987

I N H A L T

DOKUMENTATION

Reagan verspricht Unterstützung beim Kampf gegen AIDS
- Rede Präsident Reagans vor dem College of Physicians
of Philadelphia -

Nitze:

ABM-Vertrag verbietet lediglich Stationierung von SDI

- Rede über den Vertrag und die Verhandlungen -

HINTERGRUNDMATERIAL

Warum amerikanische Truppen in Europa bleiben sollten
- Von Richard R. Burt -

Die Interpretation des ABM-Vertrages
- Kommentar der "Stimme Amerikas "

* * * * * *

United States Information Service
Embassy of the United States of America

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D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�^^°s^&lt;

VON

AMERIKA DIENST
Dokumentation

&amp;

8. April 1987

13
REAGAN VERSPRICHT UNTERSTÜTZUNG BEIM KAMPF GEGEN AIDS

- Rede Präsident Reagans vor dem College of Physicians of Philadelphia -

WASHINGTON - (AD) - In seiner Ansprache vom 1. April 1987 vor dem College
of Physicians of Philadelphia betonte Präsident Reagan die erzielten Fortschritte beim Kampf gegen AIDS (acquired immune deficiency Syndrome = erworbene Immunschwäche). Der Präsident rief die Errungenschaften der letzten
sechs Jahre in Erinnerung, nämlich die Entdeckung des AIDS-Virus, die Entwicklung eines Bluttests zur Überwachung von Bluttransfusionen und die behördliche
Genehmigung eines Medikaments, mit dem AIDS-Patienten geholfen werden kann.
Er fügte wörtlich hinzu, daß "alle Spritzen und Medikamente der Welt nichts an
Tatsache ändern werden, daß Vorbeugung besser ist als Heilung." Er stellte in
Aussicht, daß die Regierung im laufenden Haushaltsjahr insgesamt 416 Millionen
Dollar für die AIDS-Forschung und -Aufklärung ausgeben will.
Nachstehend geben wir die Rede im Wortlaut:
Ganz Amerika
blickt in diesem
Jahr nach Philadelphia, denn wir Amerikaner erinnern uns, daß vor 200
Jahren in dieser Stadt eine kleine
Gruppe von Menschen die Selbstverwaltung als das größte Experiment in der
Geschichte der Menschheit erarbeitete:
die Verfassung der Vereinigten
Staaten von Amerika. Jene Gründungsväter waren die Vertreter des Volkes
dieser Nation, und sie legten ihr
Werk der Nation zur Ratifizierung
vor. Dies war ein Wendepunkt in der
Geschichte.
Denn niemals zuvor hat
sich ein ganzes Volk so friedlich und
erfolgreich zusammengefunden, um sich

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selbst zu regieren.
Die Verfassung sah eine Beschränkung staatlicher Eingriffe vor, und
in den seither vergangenen zwei Jahrhunderten haben sich viele Menschen
in der ganzen Welt gefragt, wie es
möglich ist, daß Selbstverwaltung und
begrenzte staatliche Einflußnahme in
Amerika so gut nebeneinander funktionieren. Die Antwort ist einfach und
Sie sind ein Teil dieser Antwort.
Wie bereits de Tocqueville erkannte,
warten wir Amerikaner nicht darauf,
bis die Regierung etwas tut, wenn wir

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Telex: 8-85432

�etwas in Bewegung bringen wollen.
Wir tun uns zusammen und nehmen es
selbst in Angriff. Und es gibt kein
besseres
Beispiel von Amerikanern,
die sich das Gemeinwohl zum Anliegen
machten - ebenfalls vor 200 Jahren
und ebenfalls -in dieser Stadt - als
die Gründungsväter einer der herausragendsten Akademien Amerikas zur Erörterung
von medizinischen Themen,
des College of Physicians.
Im Januar des Jahres 1787 kamen
unter Leitung von Dr. Benjamin Rush
24 Srzte zusammen, um "die medizinische
Wissenschaft
voranzutreiben
und...
das menschliche Leiden zu
verringern". Und seit 200 Jahren hat
das College genau das getan.
Seine
Führungsrolle
bei der
öffentlichen
Gesundheitsfürsorge
begann mit der
Bekämpfung der Gelbfieberepidemie in
Philadelphia im Jahr 1793 und dauert
bis heute an.
Dank seiner Vorrangstellung in der medizinischen Wissenschaft kann sich das College damit
rühmen, eine der ausgezeichnesten und
am häufigsten benutzten Bibliotheken
der Welt zu unterhalten, eine der besten Bibliotheken zur Geschichte der
Medizin, eine der wenigen medizinischen Museen Amerikas und eine Sammlung von Totenschädeln, die Hamlet
wahnsinnig gemacht hätte.
Seit zwei Jahrhunderten hat das
College of Physicians stets seinen
Wahlspruch "Nicht für sich selbst,
sondern für alle" verwirklicht und so
dazu beigetragen, die gesamte amerikanische Medizin zu dem zu machen,
was sie heute ist - die beste der
Welt.
Während wir in diesem Jahr der
Zweihundertjahrfeier
zurückblicken,
müssen wir meines Erachtens auch den
Blick nach vorne richten. Wir müssen
uns fragen: wie bereiten wir Amerika
auf die bevorstehende Reise vor? Wie

bereiten wir Amerika für das 21.
Jahrhundert vor?
Was für ein Land
werden wir unseren Kindern hinterlassen?
Werden unsere Kinder für die
Aufgaben und Möglichkeiten der Zukunft Amerikas bereit sein?
Diese Herausforderung - Amerika
auf das 21. Jahrhundert vorzubereiten
- bedeutet auch, Mittel und Wege zur
besten Nutzung unserer Wissenschaft
und Technik zu finden. Dies beinhaltet die Schaffung einer fairen, offenen
und wachsenden Weltwirtschaft,
aus der viele Berufe der Zukunft hervorgehen. Dazu gehört die Vergewisserung, daß das amerikanische Bildungswesen das beste der Welt ist,
das in unser menschliches und geistiges Kapital investiert, so daß unsere
Kinder für diese Berufe bereit sind.
Dies beinhaltet, die Bedingungen
für die Unternehmerleistungen und das
Wachstum bei uns zu Hause zu verbessern, so daß die einzigen Grenzen
dessen, was unsere Kinder erreichen
können, die
Grenzen
ihrer
Träume
sind. Der Schlüssel hierzu ist eine
Senkung der Steuersätze und weniger
nutzlose Vorschriften. Wir haben auf
diesen beiden Gebieten schon große
Fortschritte erzielt.
Aber die Arbeit ist erst dann getan, wie wir die
Ausgaben des Bundes unter Kontrolle
gebracht haben und die Steuern nicht
wieder ansteigen.
Darum ist es an
der Zeit, daß der Kongreß den Bundeshaushalt kürzt und das Familienbudget
unangetastet bleibt.
Und schließlich gehört zu dieser
Herausforderung - und dies ist der
Grund, warum ich heute hier bin - die
amerikanische Medizin auf das 21.
Jahrhundert vorzubereiten.
Wie ich
bereits sagte, ist die amerikanische
Medizin die beste der Welt.
Hierzu
brauchen wir
keine zweite Meinung
einzuholen, denn dies ist eine unbe-

t

;

�streitbare Tatsache.
Unser Wettbewerbssystem hat die beste medizinische Versorgung hervorgebracht, die
es jemals gab. Und mit jedem Jahr,
das vergeht, werden mehr Leben gerettet, werden Behandlungsmöglichkeiten
für mehr Krankheiten gefunden und das
Leben für mehr Menschen als zuvor
verbessert.
Die
ärztliche
Wissenschaft
in
Amerika ist in der Tat hochentwikkelt, und dehalb hat sich die Lebenserwartung des Menschen erhöht.
Die
früher üblichen Krankheiten wie Tuberkulose, Diphterie und Polio sind
heute fast vergessen.
Die Kindersterblichkeit sinkt, und die Anzahl
der
Amerikaner, die
aufgrund
von
Herzproblemen sterben, geht Jahr für
Jahr zurück.
immer häufiger werden
Krebserkrankungen
früh erkannt und
mit vollem Erfolg behandelt, und ich
selbst
habe
allen
Grund, hierfür
dankbar zu s.ein.
Operationen am grauen Star, die
einst sehr schwierig waren und von
denen man sich nur langsm erholte,
sind heute einfache Routinevorgänge
geworden.
Und für diejenigen, die
sich heute ins Krankenhaus begeben,
hat sich in den letzten zwei Jahren
die
durchschnittliche
Verweildauer
erheblich verringert.
Eine häufige Szene in Kinofilmen
zeigt einen Vater, der sein schwer
verletztes Kind auf dem schnellsten
Weg ins Krankenhaus bringt. Heutzutage wird er bei seinem Eintreffen
dort jedoch feststellen, daß die Arzte besser als jemals zuvor auf die
Situation vorbereitet sind. Die Einrichtung
von Intensivstationen
ist
heute nicht mehr die Ausnahme sondern
die Regel, was genauso auf Unfallstationen zutrifft, die rund um die Uhr
mit Chirurgen besetzt sind. Dies ist
ein wichtiger Grund, warum die Zahl

der Autounfälle mit Todesfolge in den
letzten
zehn Jahren
zurückgegangen
ist.
Unfallopfer
haben eine viel
bessere Uberlebenschance, wenn sie in
jener ersten kritischen Stunde behandelt werden, und dies trifft auf immer mehr von ihnen zu.
Fast alle heute bekannten Krankheiten können schnell diagnostiziert
und behandelt werden.
Die offenkundigste und beunruhigenste Ausnahme
ist AIDS.
Doch auch hier kommt die
Medizin voran. Vor sechs Jahren hatte die Welt noch nie etwas von AIDS
gehört.
Seither ist das AIDS-Virus
isoliert und identifiziert. Man hat
einen AIDS-Test entwickelt, der dazu
beiträgt sicherzustellen, daß Bluttransfusionen
frei von Verseuchung
sind.
Außerdem ist ein Medikament,
das AZT, entwickelt worden, welches
AIDS-Patienten helfen könnte. Gerade
vor zwei Wochen hat dieses Medikament
die Zulassung der Kontrollbehörde für
Nahrungs- und Arzneimittel (FDA) erhalten.
Weitere Medikamente werden
folgen.
Und amerikanische Forscher
werden bald mit der Erprobung von
Impfstoffen beginnen.
Dies ist ein beispielloser Fortschritt im Kampf gegen ein schlimmes
Virus. 40 Jahre Studium waren nötig,
um genau so viel über Polio herauszufinden. Und es dauerte 19 Jahre, um
einen Impfstoff gegen Hepatitis B zu
entwickeln.
Doch unser Kampf gegen
AIDS glich eher einer Notoperation.
Wir haben alles dagegen eingesetzt,
was uns zur Verfügung steht.
Wir haben AIDS zum schlimmsten
Feind unserer öffentlichen Gesundheit
erklärt. Während des laufenden Haushaltsjahres planen wir die Bereitstellung von 416 Millionen Dollar für
die AIDS-Forschung und
-Aufklärung,
und für das Gesamtprogramm 766 Millionen. Im nächsten Jahr wollen wir

- 3 -

�unsere Ausgaben
für Forschung und
Aufklärung um 28 Prozent steigern, so
daß der Gesamtumfang des AIDS-Programms 1 Milliarde Dollar beträgt.
Dem steht die Summe von 8 Millionen
Dollar vor nur fünf Jahren gegenüber.
Die Ausgaben für AIDS sind einer der
am
schnellsten wachsenden
Bereiche
unseres Haushaltes.
Und das ist nicht alles. Kürzlich haben Premierminister Chirac und
ich ein Abkommen angekündigt, mit dem
der Weg für eine Zusammenarbeit von
Forschern in Frankreich und den Vereinigten Staaten geebnet wird.
Wir
sind außerdem dabei, hinderliche Beschränkungen abzubauen, damit AIDSMedikamente
problemloser
vom Labor
des Pharmazeuten auf den Markt gelangen können.
Das AZT hat die Genehmigung der
FDA in nur 4 Monaten erhalten, also
in einem Fünftel der durchschnittlichen Uberprüfungsdauer von Medikamenten.
Die Grenzen der heutigen
AIDS-Forschung sind nicht finanzieller
Natur
oder
mangelnder
Wille.
Vielmehr sind die Kapazitäten bestehender
Forschungseinrichtungen
und
die Anzahl der Personen mit den nötigen
fachlichen Qualifikationen begrenzt.
Aber alle Impfstoffe und Medikamente dieser Welt können eine grundsätzliche Tatsache nicht ändern, nämlich, daß Vorbeugung besser ist als
Heilung.
Dies trifft besonders auf
AIDS zu, für das es derzeit keine
Heilungsmöglichkeit gibt. An diesem
Punkt setzt die Aufklärung ein. Der
öffentliche Gesundheitsdienst hat ein
"Informationsund Aufklärungsprogramm"
zur
AIDS-Bekämpfung
vorgestellt.
Die Rolle der Bundesregierung muß darin bestehen, den im Erziehungswesen Tätigen möglichst genaue Informationen über die Erkran-

kung zu geben. Aber wie diese Informationen genutzt werden, ist Sache
der Schulen und Eltern, nicht der Regierung.
Doch wir müssen auch ehrlich gegenüber uns selbst sein. Information über AIDS kann nicht "wertneutral" sein, wie es manche nennen.
Denn ist es bei der Verhütung von
AIDS nicht so, daß uns Medizin und
Moral die gleiche Lehre erteilen?
Die amerikanische Medizin macht
aus
Wundern
Alltäglichkeiten,
und
dies ist eine gute Nachricht, da Amerika sich eben jetzt auf das 21.
Jahrhundert vorbereitet.
Doch nicht
nur unsere Qualität ist die höchste
in der Welt.
Dies trifft ebenfalls
auf unsere Kosten zu. Im vergangenen
Jahr kletterten die Kosten im Gesundheitswesen sieben mal schneller als
die allgemeine Inflationsrate.
Wir
sind an einem Punkt angekommen, wo
viele Patienten den Eindruck haben,
daß ihr Krankenbett direkt neben der
Kasse stehen müßte.
Ob nun Arzte,
Patienten oder Versicherer - alle haben angesichts der steigenden Kosten
im Gesundheitswesen ein sehr schlechtes Gefühl.
Betrachtet
man
den
Anteil
am
Bruttosozialprodukt, geben wir annähernd doppelt so viel für das Gesundheitswesen aus wie unsere bedeutenden
Handelspartner Japan, Großbritannien
und Kanada. Eine der größten Herausforderungen bei der Vorbereitung auf
das 21. Jahrhundert liegt darin, diese Kostenexplosion im Gesundheitswesen unter Kontrolle zu bringen.
Am schlimmsten sind die NichtVersicherten und die alten Mitbürger betroffen, die im Rahmen von Medicare
versichert sind, wenn sie von einer
schweren Erkrankung betroffen werden.
Unser Vorschlag zur finanziellen Entlastung bei einer solchen schwerwiegenden Erkrankung wird diesen Medi-

�care-Versicherten zugute kommen. Ein
Teil dieses Gesamtpakets sieht vor,
die Einzelstaaten zu ermutigen, ihre
Befugnisse so anzuwenden, daß schwere
Erkrankungen im Rahmen des Krankenversicherungsschutzes durch Arbeitgeber abgedeckt werden. Das Ziel hierbei ist es, eine Krankenversicherung
anzubieten, die auch den Tankwart
oder den Angestellten im Geschäft um
die Ecke einschließt.
Aber in dem gleichen Maße, wie
wir die Verwundbarsten unter uns absichern, müssen wir auch etwas tun,
um die Kosten niedrig zu halten. Wir
wollen ruhig das Kind beim Namen nennen:
die Regierung hat eine große
Rolle bei der Kostenexplosion im Gesundheitswesen gespielt.
Wie schon
der Chefarzt eines Vorstadt-Krankenhauses vor nicht allzu langer Zeit
gegenüber
einem Reporter
bemerkte,
"haben Anreize bestanden, die Patienten in den Krankenhäusern zu halten,
mehr Tests und Verfahren anzuwenden
und die Kosten zu steigern". Als wir
die Regierung übernahmen, stand Medicare kurz vor der Pleite und die
Schuldzuweisungen durch die Öffentlichkeit trafen auch die Arzte. Die
Berichte über steigende Kosten und
übertriebene Rechnungen schadeten dem
Ansehen des gesamten Berufsstandes.
Vor vier Jahren änderten wir das
Zahlungssystem für Medicare-Krankenhäuser.
Ebenso haben wir Organisationen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge und wettbewerbsfähigen
medizinischen Programmen erlaubt, auf
Vertragsbasis Gesundheitsfürsorge zu
leisten.
Die Ergebnisse waren erstaunlich. Die Inflation im Gesundheitswesen wurde um die Hälfte reduziert. Die Leistungsfähigkeit stieg.
Ebenso der Umfang an Dienstleistungen.
Und der Medicare Trust Fund
wurde vor dem Sturz in den Abgrund
bewahrt. Um sicherzustellen, daß der

Fund auch bis ins Jahr 2000 stark
bleibt, müssen wir dennoch mehr tun.
Dies ist der Grund, warum ich ein
neues Paket mit Vorschlägen an den
Kongreß geleitet habe.
In diesem Paket sind eine Menge
von
Vorschlägen
verschnürt:
eine
größere Auswahl für die Begünstigten
von Medicare, mehr Anreize zur Steigerung
der
Leistungsfähigkeit
von
Ärzten sowie mehr Anreize für die
Einzelstaaten,
den
Medicaid-Versicherten
umfangreichere
Wahlmöglichkeiten anzubieten.
Aber lassen Sie
mich hier einen Punkt nennen, der
nicht in irgendeinem zukünftigen Paket meiner Regierung enthalten sein
wird:
ein obligatorisches Kostendämpfungssystem. Ich weiß, daß einige diesen Weg gehen wollen, doch ein
obligatorisches System würde Innovationen
behindern,
Dienstleistungen
einschränken, und einen Schritt zu
mehr Regierungskontrolle über die gesamte Ärzteschaft bedeuten. Das amerikanische Gesundheitswesen ist das
beste in der Welt, weil es privat
ist, und dabei muß es bleiben.
Lassen Sie mich nun zu einem der
wichtigsten Punkte bei der Kostenentwicklung kommen, die sich heute im
Gesundheitswesen und in vielen anderen Bereichen
stellen:
die Haftpflichtversicherung
und die Reform
des Schadenersatzrechts.
Im vergangenen Jahr hat ein Gericht einer Frau
einen Schadensersatzanspruch in Höhe
von einer Million Dollar zuerkannt.
Sie machte geltend, daß eine Computer-Tomographie
ihre
psychischen
Kräfte zerstört hätte. Kürzlich ist
in diesem Fall ein neues Verfahren
eröffnet worden, aber die Exzesse der
Gerichte haben ihren Tribut gefordert.
In der
Konsequenz
war
es
schwangeren Frauen in einigen Landesteilen unmöglich, einen Arzt für ihre
Entbindung zu finden, andere medizi-

- 5 -

�nische Dienstleistungen
und teurer geworden.

sind

rarer

Dies ist sowohl eine Angelegenheit des Bundes wie auch der Einzelstaaten. Als Minister Bowen Gouverneur war, reformierte Indiana sein
Gesetz
zur
Haftpflichtversicherung.
Zwei Drittel der Staaten, einschließlich Pennsylvania, haben sich seit
Anfang 1986 angeschlossen. Es ist an
der Zeit, daß daraus 50 werden und
sich auch der Kongreß anschließt.
Wir können über die Details debattieren, aber es ist wenig sinnvoll, die Juristen einen "hippokratischen Eid" schwören zu lassen, so daß
sie gemäß der Formel "niemandem in
Ausübung ihres Berufes Schaden zufügen". Ich glaube, daß für einige Juristen Schaden eine
Zwangshandlung
ist.
Ich habe heute über einige Herausforderungen gesprochen, mit denen
das
amerikanische
Gesundheitswesen
beim Eintritt in das 21. Jahrhundert
konfrontiert wird.
Manchmal ist es
einfach, sich bei der Suche nach den
Antworten an die Regierung zu wenden,
besonders wenn es um die Kostenproblematik geht. Es stimmt, die Regierung hat hier eine Verantwortung,
doch im Prinzip sind die Arzte für
diese Angelegenheit zuständig.
Und genau wie ein Chirurg entscheiden muß, wann er während einer
Operation
nach
dem
Skalpell, der
Klammer und dem Faden greift, müssen
Sie entscheiden, wann Sie nach den
Werkzeugen greifen, die Ihnen helfen,
die wachsenden Kosten im Gesundheitswesen zu bewältigen.
Einige wenige
fahrlässige Arzte können die Kosten
für die Gesundheitsfürsorge und die
Haftpflichtversicherung
zum
Schaden
aller in die Höhe treiben. Sie müssen entscheiden, ob ärztliche Ver-

einigungen gegen diejenigen vorgehen
sollen, die sich der Fahrlässigkeit
schuldig gemacht haben oder nicht den
ethischen Normen der Medizin genügen.
Da die Patienten mehr von der Medizin erwarten und mehr dafür bezahlen, möchten Sie auch mehr über ihre
Auswahlmöglichkeiten
erfahren.
Sie
müssen entscheiden, wie Sie den Patienten
die Information
vermitteln
wollen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit preiswerterer und einfacherer
Praktiken, müssen Sie entscheiden,
wann diese angewandt werden sollen.
Die große Tradition des amerikanischen
Gesundheitswesens
mit
ihrer
Heilung aller Bedürftiger unabhängig
von deren Wohlstand liegt in Ihrer
Hand.
Und lassen Sie mich noch einen
anderen Punkt hinzufügen, der für die
Zukunft unseres Landes entscheidend
ist und der in vielerlei Hinsicht
ebenfalls in Ihren Händen liegt: unser Kampf gegen den Drogenmißbrauch.
Sie können Ihre Patienten über die
gesundheitlichen Gefahren durch Drogen informieren.
sie können ihnen,
besonders den jüngeren Patienten zeigen, warum es wichtig für sie, ihre
Familien und ihr Umfeld ist, zu Drogen "einfach nein" zu sagen.
Ihre Hände werden die Zukunft des
amerikanischen Gesundheitswesens formen. Aber ich glaube, das ist ganz
einfach so, also ob man sagt, daß das
amerikanische Gesundheitswesen in den
besten Händen der Welt liegt. Vergleichen Sie einfach Ihre Kraft zu
heilen mit der in irgendeinem anderen
Land der Welt. Nehmen Sie zum Beispiel die Sowjetunion, die so viel
über die hervorragende Qualität Ihrer
Medizin spricht, aber wo die Hygiene
so schlecht ist, daß vor noch nicht
einmal zwei Jahren zwei Drittel aller
Operationen mit post-operativen In-

�fektionen endeten;
wo ein Drittel
aller Krankenhäuser nicht über ausreichende Anlagen für Bluttransfusionen verfügen;
wo, teilweise wegen
der schlechten medizinischen Versorgung, die Lebenserwartung
gefallen
ist
und
die
Kindersterblichkeit
steigt. Weder dort noch irgendwo anders müssen Sie sich einem Wettbewerb
stellen. Sie sind die besten.
,

i

'

Ich sage das im vollen Vertrauen,
denn ich kenne die Qualität und das
Engagement amerikanischer Arzte nicht
nur aus erster Hand, sondern auch
durch meine Familie. Mein Schwiegervater war Arzt.
Ich konnte seine
Hingabe zur Medizin beobachten. Ich
sah seine Hingabe für seine Patienten
und seine Studenten. Ich beobachtete
seine enorme Würde. Ich beobachtete
seine Hingabe an die Perfektion, wie
er dauernd nach besseren Möglichkeiten der Diagnose und Heilung suchte.
Und ich sah, wie er Menschen geholfen
hat, ganz gleich ob diese zahlen
konnten oder nicht, und wie er alle
Patienten mit der gleichen Höflichkeit und dem gleichen Respekt behandelte.
Während sich unsere Nation für
das 21. Jahrhundert vorbereitet, bin
ich beruhigt, daß sich das amerikanische Gesundheitswesen in guten Händen
wie den Ihren befindet.
Darum sage
ich Ihnen, die Sie zu den ausgezeichnetsten Ärzten dieses Landes gehören,
laße uns jetzt damit anfangen, uns
vorzubereiten, damit das amerikanisehe Gesundheitswesen im Jahr 2000
immer noch das beste und weitverzweigteste in der ganzen Welt ist,
und die Arzte in unserem Land sollen
immer noch voll Stolz sagen:
"Nicht
für uns selbst, sondern für alle".

+ + + + + +

- 7

�AMERIKA DIENST
r

%

""*"

Dokumentation

Ä&lt;

8. April 1987

13

NITZE:

ABM-VERTRAG VERBIETET LEDIGLICH STATIONIERUNG VON SDI
- Rede über den Vertrag und die Verhandlungen -

WASHINGTON - (AD) - Als Teilnehmer an den Verhandlungen zum ABM-Vertrag
von 1972 und heutiger Berater von Präsident Reagan und Außenminister Shultz in
Fragen der Rüstungskontrolle hat Paul Nitze am 1. April 1987 in einer Rede bei
der Johns Hopkins University School of Advanced International Studies seiner
Überzeugung Ausdruck verliehen, daß dieser Vertrag lediglich die Stationierung, nicht aber die Entwicklung und Erprobung neuer Raketenabwehrsysteme wie
der Strategischen verteidigungsinitiative untersagt.
Paul Nitzes Ansprache hat folgenden Wortlaut:

Die zentrale Frage in der gegenwärtigen außenpolitischen Debatte zum
Thema Rüstungskontrolle besteht darin, in welchem Ausmaß die Beschränkungen des ABM-Vertrages auf Entwicklung und Erprobung der strategischen
Verteidigung
(SDI) anzuwenden sind.
Diese Debatte hat sich auf zwei alternative Interpretationen der vertraglichen
Verpflichtungen
konzentriert, die sogenannte weite und die
enge Auslegung. Das Problem der Interpretation ergibt sich aus den Formulierungen
des ABM-Vertrages, die
bei der Behandlung gewisser moderner

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Technologien, die sowohl im Rahmen
des amerikanischen SDI-Programms (etwa Laser, Teilchenstrahlen und wuchtabhängige Geräte sowie passive Sensoren) als auch von der Sowjetunion erforscht werden, vieldeutig ist.
Wenn die Sprache eines Vertrages
vieldeutig ist, so sagen Standardwerke des Völkerrechts, dann können bei
der Interpretation des Vertrages die
Verhandlungsprotokolle sowie die von
den Vertragsparteien in der Vergangenheit geübte Praxis in bezug auf
diesen Vertrag zu Hilfe genommen wer-

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Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�den.
Auch das Ratifizierungsverfahren im Senat hat Einfluß auf diese
Angelegenheit.
Eine
von
der
Administration
durchgeführte
Analyse der Verhandlungsprotokolle, zum ABM-Vertrag wurde
dem Senat übermittelt. Aufgrund dieser Analyse ist Präsident Reagan zu
dem Schluß gelangt, daß die weite
Auslegung völlig gerechtfertigt ist.
Wir unterstützen diesen Schluß weiterhin.
Vor sechs Wochen ordnete der Präsident an, daß auch bezüglich der
beiden anderen Materialkomplexe, die
auf die korrekte Auslegung des Vertrages Einfluß haben können, Analysen
angefertigt werden - die von den Vertragsparteien geübte Praxis sowie die
Unterlagen zum Ratifizierungsverfahren in den Vereinigten Staaten. Diese Studien sollten bis 30. April fertiggestellt sein. Die Administration
wird den Kongreß eingehend zu den Ergebnissen der Studien und zu den Auswirkungen aller drei Analysen auf die
zukünftige Durchführung des SDI-Programms konzultieren.
In der andauernden Debatte über
die Interpretation des ABM-Vertrages
ist es wichtig, die Parameter des
Problems zu verdeutlichen. Ich werde
versuchen, dies zu tun sowie auch
deutlich zu machen, warum meine Rückschau auf die Verhandlungen mich zu
der Überzeugung veranlaßt, daß die
sowjetischen Verhandlungsführer, was
die Sowjetunion selbst angeht, nur
den von einer weiten Auslegung des
Vertrages
gesetzten
Beschränkungen
verbindlich zugestimmt haben.

Der Charakter des Disputs
Zum überwiegenden Teil ist der
ABK-Vertrag, was seine Auswirkungen
- 2

auf das SDI-Programm betrifft, nicht
umstritten.
Das Problem der weiten
oder engen Auslegung bezieht sich auf
die Tatsache, daß zu der Zeit, als
der Vertrag ausgehandelt wurde, alle
damals stationierten oder zur Stationierung vorgesehenen ABM-Systeme auf
einer Kombination von ABM-Abwehrflugkörpern,
Abschußvorrichtungen
für
diese Flugkörper und ABM-Radarsystemen beruhten. Das Problem der weiten
und engen Auslegung betrifft lediglich die Entwicklung und Erprobung
von Systemen, die auf anderen physikalischen Prinzipien beruhen als diejenigen, die bei den genannten ABMAbwehrf lugkör per n , Abschußvorrichtungen und Radarsystemen sowie deren
Komponenten eine Rolle spielen.
Die
gegenwärtige
Debatte
hat
nichts mit der Frage einer Stationierung von Komponenten oder Systemen zu
tun, die auf anderen physikalischen
Prinzipien beruhen; es herrscht Übereinstimmung, daß die
Stationierung
solcher
Komponenten
oder
Systeme
nicht ohne vorhergehende Konsultation
und Änderung des Vertrages erlaubt
ist. Deshalb steht das Grundprinzip
des Vertrages - daß ohne Änderung des
Vertrages keine Seite Systeme oder
Komponenten stationieren darf, ausgenommen der in Artikel III vorgesehenen - außer Frage.
Auch gibt es kein Problem in bezug auf Forschung;
das Wort "Forschung" wird nirgendwo im Vertrag erwähnt.
Bei der Frage der Erprobung betrifft das Problem nicht die Erprobung stationärer, landgestützter ABMSysteme in vertraglich vereinbarten
Test- oder
Stationierungsgebieten,
unabhängig davon, ob ein Abwehrvorgang im Weltraum oder in der Atmosphäre
stattfindet.
Solche
Tests
sind gemäß Artikel IV erlaubt.
Das

�Problem betrifft auch nicht die Erprobung von auf anderen physikalischen Prinzipien beruhenden Systemen,
die stationär und landgestützt sind.
Das Problem betrifft nur die Erprobung von mobilen
(darunter auch
weltraumgestützten) Systemen und ihren Komponenten, die auf anderen physikalischen Prinzipien beruhen und an
die Stelle von 1. ABM-Abwehrflugkörpern, 2. AEM-Abschußvorrichtungen und
3. ABM-RadarSystemen treten können.
Der engen Auslegung zufolge wären
solche Tests nicht erlaubt, da laut
dieser Interpretation die Ersatzkomponente stationär, landgestützt und
in
einem
vereinbarten
Erprobungsoder Stationierungsgebiet disloziert
sein müßte. Der weiteren Interpretation zufolge würden sie jedoch allgemein zulässig sein, selbst wenn sie
mobil (auch weltraumgestützt) wären.

Vertragsbestimmungen
Um zum Verständnis des Interpretationsproblems beizutragen, ist es
nützlich, die einschlägigen Vertragsbestimmungen im Kopf zu haben, die
ich nun in gekürzter Fassung auflisten möchte.
Der volle Text ist
selbstverständlich
erhältlich,
für
diejenigen, die sich dessen bedienen
möchten.
Artikel l des Vertrages untersagt
die Stationierung
von ABM-Systemen
zur territorialen Verteidigung sowie
die Bereitstellung einer Basis für
eine solche Verteidigung. Er untersagt außerdem die Stationierung von
AB^-Systemen zur Verteidigung eines
Gebietes mit Ausnahme der Regelung
des Artikels III.
Artikel I beschränkt
also
die
Stationierung,
nicht die Erprobung, und begrenzt
ABT'-Systeme, nicht ABM-Komponenten.

Artikel II definiert ein ABM-System als "ein System zur Abwehr strategischer ballistischer Raketen oder
deren Bestandteile im Flug, das gegenwärtig besteht aus: "ABM-Abwehrflugkörpern, also Flugkörpern, die
für eine ABM-Rolle konstruiert und
stationiert
sind
oder
Flugkörpern
eines Typs, der für eine ABM-Funktion
erprobt wurde; ABM-Abschußvorrichtungen zum Abschießen von ABM-Abwehrflugkörpern; ABM-Radarsystemen, also
Radarsystemen, die für eine ABM-Rolle
konstruiert
und stationiert wurden
oder Radarsystemen eines Typs, der in
ABM-Funktion erprobt wurde.
Artikel III legt fest, daß keine
ABM-Systeme stationiert werden dürfen
mit Ausnahme derjenigen ABM-Flugkörper, Abschußvorrichtungen und Radarsysteme, die vertraglich zugelassen
sind. Der Artikel benennt anschließend die Gebiete, in denen ABM-Systeme oder deren Komponenten stationiert
werden dürfen und spezifiziert die
Anzahl, die in jenen Gebieten stationiert werden darf.
Artikel IV nimmt solche AEM-Systeme oder deren Komponenten, die zur
Entwicklung oder Erprobung benötigt
werden und sich innerhalb der vereinbarten Testreihen befinden, von den
in Artikel
III niedergelegten Beschränkungen aus.
Artikel V untersagt die Entwicklung, Erprobung und Stationierung von
see- , luft- und
weltraumgestützten
sowie mobilen landgestützten ABM-Systemen und ABM-Komponenten.
Artikel VI, Absatz (a) verbietet
die Ausrüstung von Raketen ohne ABMFähigkeit, Abschußvorrichtungen oder
Radaranlagen mit ABM-Fähigkeit oder
deren Erprobung auf eine mit ABM in
Zusammenhang stehende Art und Weise.

- 3 -

�Übereinkunft D - der Ausschluß
jeder Stationierung von ABM, es sei
denn, sie ist ausdrücklich nach Artikel III genehmigt - sieht folgendes
vor: wenn in Zukunft ABM-Systeme geschaffen werden, die sich auf andere
physikalische Prinzipien stützen als
solche, die für ABM-Komponenten im
Jahr
1972 angewandt
wurden, einschließlich der Komponenten, die in
der Lage sind, einen Ersatz für ABMAbwehrflugkörper,
Abschußvorrichtungen oder Radaranlagen zu bieten, müßten besondere Beschränkungen zu solchen Systemen und Komponenten im Einklang mit Artikel XIII diskutiert und
im Einklang mit Artikel XIV ausgehandelt werden.
Der Streit um die Auslegung dreht
sich um die Frage, welche dieser Bestimmungen auf mobile Systeme zutreffen, die sich auf andere physikalische Gesetze stützen, einschließlich
mobiler Komponenten, mit deren Hilfe
ABM-Komponenten ersetzt werden können.
Die enge Interpretation geht davon aus, daß Artikel V sich auf alle
mobilen ABM-Systeme und Komponenten
bezieht, auch wenn es sich nicht um
die in Artikel II definierte Komponenten handelt und ungeachtet der beteiligten physikalischen Komponenten.
Mobile Systeme, die sich auf andere
physikalische Prinzipien stützen und
deren Komponenten, die in der Lage
sind, konventionelle ABM-Komponenten
zu ersetzen, fielen somit unter das
in Artikel V ausgesprochene Verbot
über die Entwicklung und Erprobung.
Die weite Interpretation besagt,
daß Übereinkunft D den einzigen Teil
des Vertrages bildet, der sich mit
Systemen befasst, die sich auf andere
physikalische
Prinzipien
und deren
Komponenten stützen, und daß Übereinkunft D beiden Parteien gestattet,

solche Systeme zu "schaffen", d.h.
sie bis zum Augenblick der "Schaffung" zu entwickeln und zu erproben,
nicht aber, sie zu stationieren.
Ich bin weiterhin davon überzeugt, daß die amerikanischen Unterhändler, mich eingeschlossen, trotz
ihrer Versuche, ein Verbot über die
Entwicklung und Erprobung von weltraumgestützen
und
anderen
mobilen
Einrichtungen zu erzielen, die in der
Lage sind, ABM-Komponenten zu ersetzen, hier nicht das Maß an Sicherheit
haben walten lassen, das für wichtige
internationale
Abkommen
notwendig
ist. Alles, was wir auf eine Weise
erreicht haben, die die Sowjets als
für sich bindend betrachtet haben,
war ein Verbot zur Stationierung,
nicht aber zur Schaffung solcher Systeme und Komponenten.

Die Verhandlungsprotokolle
Das
Verhandlungsprotokoll
des
ABM-Vertrags
unterliegt,
wie
dies
auch bei anderen Verträgen üblich
ist, der Geheimhaltung.
Aus diesem
Grunde kann ich darauf auch in meinen
Ausführungen
nicht näher
eingehen.
Ich möchte vielmehr auf meine eigenen
Erinnerungen an die Vertragsverhandlungen, mit denen ich näher befaßt
war, zurückgreifen, die durch meine
jüngst erfolgte Einsichtnahme wieder
aufgefrischt wurden.
Die Vereinigten Staaten haben ohne Zweifel vesucht, nicht nur für die
drei in Artikel II definierten Komponenten Regelungen zu treffen - das
heißt, für ABM-Abwehrflugkörper, Abschußvorrichtungen und Radaranlagen sondern für alle Vorrichtungen, die
solche Komponenten ersetzen könnten.
Mit der Bestimmung, die schließlich
zu Artikel V wurde, haben wir versucht, die Entwicklung, Erprobung und

�Stationierung weltraumgestützter oder
anderer mobiler
(1) ABM-Flugkörper,
(2) Abschußvorrichtungen, (3) Radaranlagen und (4) anderer Vorrichtungen
zu verbieten, die die Funktion dieser
Komponenten übernehmen könnten.
Der
sowjetische
Vertragsentwurf
enthielt ebenfalls ein absolutes Verbot der Entwicklung, Erprobung oder
Stationierung im Weltraum, aber die
Sowjets haben seine Anwendung ausdrücklich
auf Raketen, Abschußvorrichtung und Radaranlagen beschränkt
und sich wiederholt dagegen ausgesprochen, daß der Vertrag sich auf
Vorrichtungen außer diesen Komponenten bezieht. Sie wiesen darauf hin,
daß es unmöglich sei, zu wissen, wie
die Komponenten eines Systems aussähen, das auf noch nicht angewendeten
Tecnnologien basiert, wie sie zu definieren und welche Regelungen für
sie zu treffen seien.
Nach längerem Hin und Her zu dieser Frage haben die Sowjets eine Änderung zu Artikel V vorgeschlagen und
den amerikanischen Unterhändlern versichert, daß die neue Sprachregelung
alle Arten von zukünftigen Komponenten betreffen würde. Wir haben dieser Änderung zugestimmt.
Die
sowjetische
Zusicherung
schien insofern einen Teil der amerikanischen Zielsetzung in die Tat umzusetzen, als daß sie sich auch auf
zukünftige
ABM-Raketen, Abschußvorrichtungen
und Radaranlagen
bezog.
Aber die von uns bei dieser Bestimmung akzeptierte Änderung führte aufgrund
sowjetischen
Drängens
zur
Streichung der amerikanischen Formulierungen, die sich auch auf Ersatzvorcichtungen solcher Komponenten bezogen.
Gleichzeitig lag den Sowjets ein
Entwurf von Artikel II vor, der einem

ABM-System drei konventionelle Komponenten zuordnete, und zwar ABM-Abwehrflugkörper,
Abschußvorrichtungen
und Radaranlagen. Darüber hinaus argumentierten die Sowjets weiterhin im
Hinblick auf amerikanische Bestrebungen um eine Regelung für Ersatz-"vorrichtungen", daß sie grundsätzlich
dagegen seien, Regelungen für Unbekanntes zu treffen.
Obwohl dieses Argument wiederholt
vorgebracht wurde und bei den Verhandlungen ein zentrales Thema blieb,
versuchten wir US-Unterhänder nicht
zu bestätigen, daß die Sowjets tatsächlich in Artikel V ihre Zustimmung
zu Regelungen über unbekannte Vorrichtungen gegeben hatten. Wenn wir
das getan hätten, wäre dies im Einklang mit der sowjetischen Haltung
geschehen. Sie hätten uns daran erinnert, daß die sich auf "Vorrichtungen" beziehenden Formulierungen aus
Artikel V entfernt worden seien, und
daß sie zugestimmt hätten, nur Regelungen über zukünftige "Komponenten"
zu treffen, wie sie in ihrem Entwurf
von Artikel II definiert sind, d.h.
ABM-Raketen, Abschußvorrichtungen und
Radaranlagen. Angesichts der darauffolgenden Ereignisse wäre jedes andere Ergebnis unglaubwürdig.
Mit dem Fortschreiten der Verhandlungen haben die Sowjets einen
von amerikanischer Seite vorgeschlagenen Kompromiß zu Artikel II akzeptiert, der die Formulierung "gegenwärtig bestehend aus" vor die Aufzählung der ABM-Komponenten stellt. Es
wurde argumentiert, daß der reviderte
Artikel II so betrachtet werden kann,
daß er die in Artikel V eingegangene
sowjetische Verpflichtung
zum Einschluß von Ersatzvorrichtungen erweitert hat. Dieser Forderung steht jedoch die Tatsache entgegen, daß die
Sowjets die revidierte Fassung nur
akzeptierten, nachdem wir ihnen aus-

- 5 -

�drücklich versichert hatten, daß der
Einschluß von Ersatzvorrichtungen an
anderer Stelle in Artikel II Eingang
fände.

daß sie sie davon abhält, nicht fest
stationierte
Komponenten
zu schaffen?
Auf diese Frage wurde in der
Erklärung nicht eingegangen.

Nach den Verhandlungen zu Artikel
II haben sich, die Sowjets weiterhin
Versuchen entgegengesetllt, Regelungen über Ersatzvorrichtungen zu treffen. Sie schlugen vor, daß wir für
möglicherweise in Zukunft geschaffene
Systeme und Komponenten, die sich auf
andere physikalische Prinzipien stützen, Diskussionen im Ständigen Konsul tativaussschuß
abhalten
werden,
dessen Einrichtung in Artikel XIII
vorgesehen ist.
Wir haben sie gefragt, was geschehen würde, falls
eine Einigung unmöglich sei.
Ihrer
Auffassung nach könnte dann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Ebenso
wie einige andere vertrat ich die
Meinung, daß dies ein zu extremer
Schritt sei. Das führte dann schließlich zu Übereinkunft D, in der die
Sowjets
zustimmten, daß
nach
der
"Schaffung" solcher Vorrichtungen deren
Stationierung, wenn überhaupt,
nur nach Diskussionen und Abkommen
erlaubt werden wird.

An einem Punkt der Verhandlungen
stimmten die Sowjets einem Aspekt der
amerikanischen Haltung bezüglich der
zukünftigen
Ersatzkomponenten
zu.
Ihre Zustimmung
folgte jedoch dem
Wortlaut einer von der amerikanischen
Seite sorgfältig vorbereiteten Stellungnahme, die nur den Vorschlag enthielt, daß die Vertragsparteien sich
auf
ein
Stationierungsverbot
und
nicht auf die Entwicklung oder Erprobung solcher zukünftigen Systeme oder
Komponenten einigen. In dem Dokument
wurde weiterhin an keiner Stelle zwischen stationären, landgestützten Ersatzsystemen und solchen unterschieden, die im Weltraum oder an einem
anderen Ort stationiert werden. Auch
Übereinkunft D enthält diese Unterscheidung nicht.

Einige Befürworter der engen Interpretation erinnern sich daran, daß
ein sowjetischer Unterhändler im Januar 1972 eine mündliche Erklärung
abgab, der zufolge Übereinkunft D den
einzelnen Parteien ausdrücklich erlaubt, feststehende futuristische Systeme zu entwickeln und erproben aber
nicht, sie
zu
stationieren.
Wenn eine solche mündliche Erklärung
abgegeben wurde, würde sie bestätigen, daß Übereinkunft D die "Schaffung" von Komponenten
in Betracht
zieht, die auf anderen physikalichen
Prinzipien basieren und daß "Schaffung" auch Entwicklung und Erprobung
einschließt.
Aber würde solch eine
unbestätigte mündliche Erklärung von
den Sowjets als so bindend angesehen,
- 6

Solange
keine
Definition
vorliegt, mit
der
eine
"Komponente"
eines auf anderen physikalischen Gesetzen beruhenden Systems von einem
"Element" oder nicht integrierten Bestandteil eines solchen Systems unterschieden werden kann, wäre eine
Begrenzung der Entwicklung oder Erprobung solcher Komponenten schwierig, wenn nicht sogar unmöglich in
durchgreifender, konsequenter und verifizierbarer Form anzuwenden.
Mit
diesem Problem sehen wir uns heute
konfrontiert.
Die sowjetischen Wissenschaftler
berichten uns von der Planung einer
Weltraumsonde, die sowohl einen ziemlich starken Laser als auch ein Teilchenstrahlgerät an Bord haben wird.
Sie haben vor, diese Erfindung an
einem der Marsmonde, dem phoebus, zu
erproben.
Nach ihren Aussagen ist
der Zweck dieses Versuchs, Stücke der

�Mondoberfläche
abzuschlagen, anhand
derer die spezifischen Eigenschaften
der
Mondoberfläche
bestimmt
werden
können.
Es wäre schwierig zu beweisen,
daß die Kraft, und Helligkeit sowie
die Verfolgungs- und Zieleigenschaften dieser Geräte für den Nachweis
ausgelegt sind, die Geräte hätten die
Fähigkeit, als Ersatzsystem für ABMKomponenten zu gelten. Ein ähnliches
Problem stellt sich mit Spiegeln, die
Laser- oder andere gebündelte Energiestrahlen reflektieren oder konzentrieren können. Unter welchen Bedingungen würde ein solcher Spiegel die
Definition erfüllen, nach der er die
"Fähigkeit besitzt, Ersatz für" ABMAbwehrflugkörper, ABM-Abschußvorrichtungen oder ABM-Radaranlagen zu sein?
Die Vertragssprache bietet wenig
Hilfe bei der Beantwortung dieser
Fragen. Übereinkunft D enthält keine
Definitionen der Komponenten, die fähig sind, ABM-Abwehrflugkörper, Abschußvorrichtungen oder Radaranlagen
zu ersetzen.
Sie enthält nur die
Feststellung, daß, falls solche Komponenten oder auf sie gestützte Systeme in Zukunft entwickelt werden,
sie im Ständigen Konsultativausschuß
diskutiert werden müssen und erst
nach einer entsprechenden Vertragsänderung disloziert werden können.
Für Raketen, Abschußvorrichtungen
und Radaranlagen ohne ABM-Fähigkeit
sieht Artikel VI, Absatz (a) vor, daß
sie nicht die Fähigkeit zum Abfangen
von strategischen ballistischen Raketen oder Teilen derselben während des
Fluges haben und nicht ABM-erprobt
werden dürfen. Dieser Artikel findet
natürlich keine Anwendung auf Geräte,
die nicht als Raketen, Abschußvorrichtungen
oder
Radaranlagen definiert sind.

- 7

Aufgrund meiner Erinnerungen an
den verhandlungsverlauf bin ich zu
der Überzeugung gelangt, daß die Sowjets verbindlich nur dem verbot der
Stationierung und nicht der Schaffung
(d.h. der Entwicklung und Erprobung)
von Systemen zugestimmt haben, die
sich auf andere physikalische Gesetze
gründen sowie deren Komponenten, die
gemäß Artikel II unabhängig von der
Art ihrer Stationierung in der Lage
sind, konventionelle Teile zu ersetzen.

Die sowjetische
Vertrages

Interpretation

des

Die Sowjets sind einerseits gegen
eine zu weite Auslegung des ABM-Vertrages,
legen
andererseits
jedoch
große Betonung auf Artikel I des Vertrages und auf die Auswirkungen, die
dieser Artikels ihrer Ansicht nach
auf SDI hat.
Die
sowjetische
Seite
stellt
fest, daß Artikel I sowohl die Dislozierung von ABM-Systemen zur Verteidigung des Staatsgebietes eines Landes als auch die Schaffung einer Basis für eine solche Verteidigung verbietet. Sie behaupten, daß SDI, insbesondere im Hinblick auf weltraumgestützte ABM-Systeme, eine Basis für
nationale territoriale Verteidigungssysteme beinhaltet und daß SDI daher
Artikel I verletzt.
Dieses Argument steht im Widerspruch zu den bisher von der sowjetischen Seite gemachten Aussagen.
In einer Grundsatzrede vor dem
Präsidium des Obersten Sowjet im Jahr
1972 sagte der damalige sowjetische
Verteidigungsminister Gretschko kurz
nach der Unterzeichnung des ABM-Vertrages, "der Vertrag legt den auf die
Lösung
der
Verteidigungsprobleme

�eines Landes gegen einen nuklearen
Raketenangriff
ausgerichteten
Forschungsvorhaben und Versuchen keine
Beschränkungen auf".
Gretschkos Ansicht zieht daher eindeutig die Möglichkeit in Betracht, daß beiden Seiten die Durchführung eines strategischen
Verteidigungsprogramms
frei
steht, wie SDI und ein vergleichbares
sowjetisches Programm es beinhalten.
Gretschos
Erklärung
ist jedoch
keine eindeutige Ablehnung des engen
Auslegungsrahmens.
Meine Schlußfolgerung, daß die Sowjets nicht bereit
waren, der engen Auslegung zuzustimmen, gründet sich auf unsere erfolglosen Bemühungen, die Zustimmung der
Sowjets
während
der
Verhandlungen
über die Sprachregelung sicherzustellen, die diese Auslegung verdeutlicht
hätten.

Schlußfolgerung
Als die Regierung im Oktober 1985
die Ergebnisse der Überprüfung der
Verhandlungsprotokolle
bekanntgab,
brachten wir unsere Absicht zum Ausdruck, daß wir - obwohl wir die weite
Auslegung für absolut gerechtfertigt
hielten - aus politischen Erwägungen
mit der Durchführung des SDI-Programms in seiner ursprünglichen Form
fortfahren würden, was mit der engen
Auslegung
im Einklang steht.
Das
Programm hat bis heute diese Form
beibehalten.
Es trifft jedoch auch zu, daß die
beim
SDI-Programm
gemachten
Fortschritte so umfangreich waren, daß
die Kosten der Beibehaltung der engen
Auslegung im Hinblick auf den Zeitund Ausgabenaufwand im Anstieg begriffen sind.
Die für das Programm
Verantwortlichen möchten es im Rahmen
unserer
Vertragsverpflichtungen
so
wirksam wie möglich durchführen.

Wir sind uns jedoch bewußt, daß
alle drei der für die Beweisführung
relevanten Materialkomplexe gegeneinander abgewogen werden müssen.
Das
ist das Verfahren, für das wir uns
entschieden haben.
Wie ich bereits ausgeführt habe,
werden wir unsere Analysen der Protokolle über die nachfolgende Anwendungspraxis und des Ratifizierungsverfahrens, sobald sie fertiggestellt
sind, dem Kongreß übermitteln, ebenso
wie wir es mit unserer Analyse der
Verhandlungsprotokolle
getan
haben.
Wir werden dann eine Reihe von Konsultationen in die Wege leiten, die
auf ein besseres Verständnis der Fragen bezüglich der Auslegung des Vertrages ausgerichtet sind und Richtlinien für die Entwicklungen im Bereich
von SDI und der damit verbundenen Erprobung erarbeiten, die auch weiterhin die Unterstützung des Kongresses,
der Verbündeten und der Bevölkerung
verdienen.

* * * * *

�AMERIKA DIENST
'1,

•"""

Hintergrundmaterial

ck

8. April 1987

13

WARUM AMERIKANISCHE TRUPPEN IN EUROPA BLEIBEN SOLLTEN
- Von Richard R. Burt -

(Der folgende Artikel
Tribüne)

erschien am 25.

WASHINGTON - (AD) - Seit Jahren
gilt die Idee eines amerikanischen
Truppenabzugs aus Europa als Lieblingsthema der Linken
in Amerika.
Dieser Vorschlag erfährt heute auch
zunehmend Unterstützung aus dem konservativen Lager.
Er bleibt jedoch
eine schlechte Idee.
Einige,
unter
ihnen
Henry
Kissinger, haben generell über den
Abbau amerikanischer Truppen in Europa
als
Teil
eines
weitergehenden
Plans zur Reform der NATO gesprochen.
Andere, wie etwa Zbigniew Brzezinski,

United States Information Service
Embassy of the United States of America

März 1987 in der International Herald

präzisierten dies und forderten den
Abzug von 100 000 Soldaten.
Wieder
andere, darunter der neokonservative
Wirtschaftswissenschaftler und Autor
des Buches "How NATO weakens the
West",
Melvin
Krauss,
befürworten
einen vollständigen Rückzug der Amerikaner aus Europa und die Preisgabe
der NATO.
Sie haben unrecht. Die Erhaltung
eines freien, unabhängigen und demokratischen Westeuropa liegt weiterhin
vordringlich im strategischen Interesse der Vereinigten Staaten.
im

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�weltpolitischen
Rahmen
betrachtet,
käme
dem Verlust
Westeuropas
die
gleiche Bedeutung zu wie dem Bruch
zwischen China und der Sowjetunion und der Verlierer hieße Amerika.
In dieser Erkenntnis haben zwei
Generationen von Amerikanern und Europäern ein System der Sicherheit errichtet und verbessert, das auf dem
Engagement
amerikanischer
Macht in
Europa basiert - sowohl einer nuklearen Garantie als auch einer erheblichen Kampfpräsenz.
Dieses System
der
Sicherheit
mit
seinen
beiden
wichtigen
amerikanischen
Elementen
war über alle Erwartungen hinaus erfolgreich.
Seit vierzig Jahren ist
Westeuropa gefestigt und frei geblieben.
Die Argumentation für einen Abzug
der amerikanischen Truppen geht von
drei Trugschlüssen aus:
- Man
würde
damit
Geld
sparen.
Melvin Krauss weist darauf hin,
daß das Engagement in der NATO
die Amerikaner mehr als 130 Milliarden Dollar im Jahr kostet und
schlägt vor, das Geld könnte ganz
einfach durch einen Rückzug aus
Europa eingespart werden.
Aber
diese Einsparungen würden nicht
erzielt, wenn die aus Europa abgezogenen Truppen in die vereinigten Staaten oder anderswohin
verlegt würden.
Mehrere Untersuchungen aus jüngster Zeit weisen darauf hin, daß eine Verlegung wahrscheinlich mehr kosten
würde als der Status quo. In der
Bundesrepublik Deutschland stehen
den amerikanischen
Truppen zum
Beispiel mehr als 2 000 Einrichtungen mietfrei zur Verfügung.
Wenn die abgezogenen Truppen bei
ihrer Ankunft zuhause demobilisiert
würden, sollten wir einen solchen Ab-

bau als das betrachten, was er ist:
ein ungeheurer Schritt hin zu einer
einseitigen Abrüstung.
Damit würde
den Vereinigten Staaten eine Armee
von einer halben Million
Soldaten
verbleiben und sie würden von einer
Supermacht in einen militärischen und
politischen Zwerg verwandelt.
- Die Bedeutung Europas nimmt ab.
Zbigniew Brzezinski hat auf die
militärischen Probleme hingewiesen, denen sich Amerika in anderen Teilen der Welt ausgesetzt
sieht, insbesondere am Golf und
in Südwestasien, wo Energieprobleme und religiöser Fundamentalismus weiterhin westliche Interessen bedrohen.
Seiner Argumentation
zufolge würde es durch
eine Reduzierung in Europa leichter, auf Eventualfälle in anderen
Regionen, insbesondere in Mittelamerika, zu reagieren.
Für die Sowjets bleiben die Staaten Westeuropas jedoch der attraktivste Gewinn.
Von allen sowjetischen
Truppen sind die meisten, die fähigsten und die am besten ausgebildeten
gegen Westeuropa
aufgestellt.
Die
Europa
bedrohenden
konventionellen
und nuklearen Streitkräfte der Sowjets sind immer stärker geworden.
Bedrohungen bestehen auch in anderen Regionen, und Amerika muß sich
mit ihnen auseinandersetzen. Aber es
ist eine schlechte Strategie, seine
Fähigkeiten auf dem absolut wichtigsten Schauplatz zu schwächen, nur um
sie andernorts
zu stärken.
Damit
würde es wahrscheinlicher, daß Konflikte anderer Regionen auf Europa
überspringen, wo Amerika nach Abzug
wesentlicher Truppenteile im Nachteil
wäre.
- Ein
amerikanischer
Truppenabzug
würde die Entschlossenheit Euro-

�pas stärken.
In diesem Argument
liegt ein grundlegendes Mißverständnis bezüglich der europäischen Realitäten. Seit 1945 hat
Westeuropa sich allmählich wirtschaftlicher und politischer Einheit angenähert, aber dies war
nur aufgrund der Stabilität möglich, die durch die amerikanische
Truppenpräsenz gewährleistet wurde.
Die Europäer selbst geben zu, daß
sie von militärischer Selbständigkeit
weit entfernt sind. sogar die Franzosen, die größten Verfechter europäischer
Unabhängigkeit
und eigenständiger Verteidigung erklären, die
amerikanische Militärpräsenz sei gegenwärtig unersetzlich. So haben sie
zum Beispiel klargestellt, daß sie
nicht in der Lage wären, die amerikanische
Sicherheitsverpflichtung
gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durch eine eigene Garantie zu
ersetzen.
Entgegen
einer
weitverbreiteten
Meinung stellen die Europäer heute
den
Großteil
der
NATO-Streitkräfte
für die Verteidigung Europas.
Sie
stellen 90 Prozent der Landstreitkräfte, 75 Prozent der Seestreitkräfte und 50 Prozent der Luftstreitkräfte in Westeuropa.
Die stärksten Befürworter
verstärkter europäischer Verteidigungsanstrengungen
sind
zufälligerweise
auch die energischsten Anhänger der
amerikanischen Militärpräsenz in Europa. Sie wissen, daß ein amerikanischer Rückzug diejenigen in Europa
stärken würde, die einseitige Abrüstung als Weg für eine Verständigung
mit Moskau bevorzugen. Deshalb würde
ein amerikanischer Truppenabzug gerade diejenigen entmutigen, die sich um
eine stärkere europäische Identität
im Verteidigungsbereich bemühen.
- 3

Die wahre Bedrohung für das Bündnis besteht in der unheiligen Allianz, die sich zwischen linken Kritikern des Bündnisses in Europa und
rechten Kritikern in den Vereinigten
Staaten abzeichnet. Es mag sich ein
perverses
Spiegelbild-Phänomen
entwickeln. Amerikaner, die mehr Unilateralismus
der Vereinigten
Staaten
fordern, werden diejenigen Kräfte in
Europa ermutigen, die eine Politik
der Beschwichtigung befürworten.
Die nächsten Jahre werden für die
NATO entscheidend sein.
Auf beiden
Seiten des Atlantiks wächst der Konsens darüber, daß die Verteidigung
Europas eine Verbesserung der konventionellen
NATO-Streitkräfte
erfordert. Außerdem besteht zunehmend die
in Reykjavik unter Beweis gestellte
Erkenntnis, daß ein geringeres Vertrauen auf Atomwaffen wünschenswert
ist.
Die Vereinigten Staaten könnten
zum Beispiel schon bald ein Abkommen
mit Moskau über die Abschaffung aller
amerikanischen und sowjetischen Mittelstreckenraketen in Europa erreichen. Wie würde sich ein erheblicher
Truppenabzug in die westliche Strategie zur Verbesserung der konventionellen Verteidigung, zum Abbau des
Vertrauens auf Atomwaffen und zur
Schaffung eines stabileren Truppengleichgewichts einfügen? Die Antwort
darauf ist klar: er würde all diese
Bemühungen untergraben.

* * * * *

�AMERIKA DIENST
Hintergrundmaterial

8. April 1987

13

DIE INTERPRETATION DES ABM-VERTRAGES
- Kommentar der "Stimme Amerikas" -

WASHINGTON - (AD) - Nachstehend veröffentlichen wir einen Kommentar der
"Stimme Amerikas", der am 5. April 1987 ausgestrahlt wurde, Der Kommentar
gibt die Ansichten der amerikanischen Regierung wieder.

Die außerordentlich vielschichtige Herausforderung, mit der das Forschungsprogramm
einer
Strategischen
Verteidigung im Weltraum (SDI) seit
nunmehr
fünf
Jahren
konfrontiert
wird, ist die Suche nach einer Verteidigung gegen einen Angriff mit
nuklearen Raketen.
In dem gleichen Maße, wie die SDI
Forschung fortschreitet, sind Abrüstungsexperten
und
internationale
Rechtsgelehrte - innerhalb wie außerhalb der amerikanischen Regierung in eine gleichermaßen vielschichtige

United States Information Service
Embassy of the United States of America

Debatte verwickelt. Es geht um die
Bedeutung des Vertrages zur Raketenabwehr (ABM-Vertrag) von 1972, und um
die Art von Raketenabwehrprojekten,
die der Vertrag zuläßt. Auch die Sowjetunion hat sich dieser Debatte angeschlossen, aber mit dem Ziel, den
ABM-Vertrag so auszulegen, daß dem
amerikanischen
SDI-Programm
die
größtmöglichen Beschränkungen auferlegt werden.
Einige zentrale Fragen in der Debatte über den ABM-Vertrag sind nicht
strittig.
Die Stationierung
eines

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�landesweiten Verteidigungssystems zur
Raketenabwehr, ob landgestützt oder
im All, ist nach den Bestimmungen des
Vertrages verboten. Andererseits ist
die Erforschung einer Raketenabwehr
weiter erlaubt. Für die Abrüstungsexperten liegt das Problem in den im
Bereich zwischen Forschung und Stationierung angesiedelten Arbeiten an
Raketenabwehrsystemen.
Viele
der
Technologien, die im Rahmen von SDI
studiert werden, gab es zur Zeit des
ABM-Vertrages noch gar nicht. Welche
Art der Erprobung und Entwicklung
dieser Technologien ist nach dem Vertrag erlaubt?

des obersten Sowjet mit der Bemerkung, daß der Vertrag "den auf die
Lösung
der
Verteidigungsprobleme
eines Landes gegen einen nuklearen
Raketenangriff
ausgerichteten
Forschungsvorhaben und Versuchen keine
Beschränkung auferlegt". Die Sowjetunion glaubte, ihre vor Unterzeichnung des ABM-Vertrages begonnenen Raketenabwehrprojekte
weiterhin
ungehindert fortsetzen zu können, einschließlich eines ehrgeizigen Laserwaffen-Programms.
Dieses
fortschrittliche
Raketenabwehrprogramm
wird heute noch fortgesetzt, obwohl
die Sowjets dies bestreiten.

Die Antwort liegt in den Aufzeichnungen über die Vertragsverhandlungen, die Verhandlungen im amerikanischen Senat - der die Macht hat,
Verträge zu ratifizieren oder zurückzuweisen - und in der Art, wie die
Sowjets
den ABM-Vertrag
auf
sich
selbst angewandt wissen wollen. Der
amerikanische
Botschafter
und
Rüstungskontrollberater Paul Nitze erklärt, was der ABM-Vertrag für SDI
bedeutet.
Nach seiner Meinung erlaubt der Vertrag von 1972 eine umfangreiche Erprobung und Entwicklung
der Art von Systemen, die im Rahmen
von SDI studiert werden, verbietet
jedoch deren Stationierung.

Im Gegensatz zu der Geheimhaltung, die die sowjetische strategische Verteidigung
umgibt, ist die
Diskussion in den Vereinigten Staaten
offen und dauert an - ein Zeichen,
daß die Vereinigten Staaten sowohl
SDI wie auch ihre vertraglichen Verpflichtungen ernst nehmen. Wie auch
immer man sich in dieser Diskussion
schließlich einigen wird, wird eine
allgemeine Richtlinie bei der Auslegung sicher angewandt:
der ABM-Vertrag muß für die Vereinigten Staaten
das gleiche bedeuten wie für die Sowjetunion.

Die derzeitigen sowjetischen Behauptungen, daß SDI mit dem ABM-Vertrag unvereinbar sei, entbehren nicht
einer gewissen Ironie. Wie Botschafter Nitze in Erinnerung ruft, waren
es bei Vertragsabschluß im Jahr 1972
die vereinigten Staaten, die danach
strebten, die Entwicklung und Erprobung von weltraumgestützten und anderen mobilen Systemen zu verbieten,
und es waren die Sowjets, die sich
weigerten, dies zu tun. Kurz nachdem
das Abkommen unterzeichnet war, erschien der sowjetische Verteidigungsminister Gretschko vor dem Präsidium
- 2 -

�</text>
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              <text>Herausgeben U.S. Information &lt;br /&gt;Service Embassy of the United States of America</text>
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              <text>Amerikadienst 08.04.1987</text>
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          <description>An account of the resource</description>
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              <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Reagan verspricht Unterstützung beim Kampf gegen AIDS&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Rede Präsident Reagans vor dem College of Physicians of Philadelphia -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nitze: ABM-Vertrag verbietet lediglich Stationierung von SDI&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Rede über den Vertrag und die Verhandlungen -&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Warum amerikanische Truppen in Europa bleiben sollten&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Von Richard R. Burt -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Interpretation des ABM-Vertrages&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Kommentar der "Stimme Amerikas"&lt;/em&gt;</text>
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