<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<item xmlns="http://omeka.org/schemas/omeka-xml/v5" itemId="1901" public="1" featured="0" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:schemaLocation="http://omeka.org/schemas/omeka-xml/v5 http://omeka.org/schemas/omeka-xml/v5/omeka-xml-5-0.xsd" uri="https://www.amerikahaus-archiv.de/items/show/1901?output=omeka-xml" accessDate="2026-11-04T02:15:44+00:00">
  <fileContainer>
    <file fileId="1912">
      <src>https://www.amerikahaus-archiv.de/files/original/dfc77dd8bc12293f45cc169a7c7459a8.pdf</src>
      <authentication>87f2086f6ae5174656ffc4a390e04b5c</authentication>
      <elementSetContainer>
        <elementSet elementSetId="4">
          <name>PDF Text</name>
          <description/>
          <elementContainer>
            <element elementId="52">
              <name>Text</name>
              <description/>
              <elementTextContainer>
                <elementText elementTextId="9551">
                  <text>^^^"^V

nrofmciuon
und
Dokumentation
United States Information Service
Embassy of the United States of America

13. Februar 1985

INHALT

DOKUMENTATION
USA bleiben der F r e i h e i t und Sicherheit Europas v e r p f l i c h t e t
- Erklärung von Präsident Reagan zum 40. Jahrestag der Jaltakonferenz
Rede von US-Verteidigungsminister Weinberger auf der Wehrkundetagung
i n München
- Wortlaut Sowjetische Verletzungen von Rüstungskontrollabkommen
- Bericht des Präsidenten an den Kongreü INFORMATION
Vernon Walters zum US-Botschafter bei den Vereinten Nationen ernannt
WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Transatlantischer Fernsehdialog "EURONET"
- Herzersatz a l s Präzedenzfall - Wieviel F o r t s c h r i t t i s t finananzierbar?

Um Über/endung von
Belegexemplaren
wird gebeten

Postfach 20 03 00 Tel.: 0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�13. Februar 1985

USA BLEIBEN DER FREIHEIT UND SICHERHEIT EUROPAS VERPFLICHTET
- Erklärung von Präsident Reagan zum 40. Jahrestag der Jaltakonferenz

WASHINGTON - (AD) - In einer schriftlichen Erklärung nahm Präsident
Ronald Reagan am 5. Februar 1985 zum 40. Jahrestag der Konferenz von
Jalta Stellung, auf der - vom 4. bis zum 11. Februar 1945 - Roosevelt,
Churchill und Stalin ein Abkommen unterzeichneten, das unter anderem für
Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien freie Wahlen garantierte. Aber, so
die Erklärung, "die sowjetischen Versprechungen wurden nicht eingehalten,
die Wahlen fanden nicht statt und Europa blieb in zwei Hälften geteilt."

Die Erklärung des Präsidenten hat folgenden Wortlaut:

Diese Wbche vor vierzig Jahren trafen sich die Führer der Vereinigten
Staaten, Großbritanniens und der Sowjetunion in Jalta, um über das sich
nahende Ende des Zweiten Weltkriegs und über die Konturen der Nachkriegs-

Postfach 20 03 00 Tel.: 0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432*

�Konturen der Nachkriegswelt zu beraten. Die Übereinkommen, zu denen man
gelangte - einschließlich der Erklärung über das befreite Europa -, verpflichtete alle drei Regierungen zum

Wiederaufbau eines demokratischen

Kontinents.

Seit jener Zeit bedeutet Jalta zweierlei. Es ruft eine Zeit der Zusammenarbeit zwischen der Sowjetunion und den freien Nationen für eine
große gemeinsame Sache in die Erinnerung zurück. Aber es erinnert zugleich an dir? Gründe dafür, warum diese Zusammenarbeit nicht von Dauer
sein konnte - denn die sowjetischen Versprechungen wurden nicht eingehalten, die Wahlen fanden nicht statt und Europa blieb in zwei Hälften

,

geteilt.

Warum ist Jalta noch heute wichtig? Nicht deshalb, weil wir im Westen
die alten Diskussionen über Grenzfragen wieder aufwärmen wollen. Weit davon entfernt. Der Grund für die anhaltende Bedeutung Jaltas liegt darin,
dai3 die Frage der Freiheit Europas noch immer offen ist. Jene, die behaupten, es gehe um die Probleme der Grenzziehung und der Territorien,
hoffen nur darauf, daß das zentrale Thema, nämlich Demokratie und Unabhängigkeit, schon irgendwie verschwinden werde. Aber das wird nicht eintreten.

Denn da ist eine Grenze, durch Jalta symbolisiert, die niemals Recht
werden kann - die Trennungslinie zwischen Freiheit und Unterdrückung. Ich
zögere nicht zu sagen, daß wir diese Grenze beseitigen wollen. Damit erstreben wir keinen militärischen Vorteil für uns selbst oder das westliche Bündnis. Wir verweigern keiner Nation ihr legitimes Sicherheitsinteresse. Aber wenn eine Nation zum eigenen Schutz und zur eigenen Sicherheit einer anderen deren nationale Unabhängigkeit und nationale Traditionen raubt, dann ist das nicht rechtmäßig; und langfristig gesehen ist es
noch nicht einmal eine sichere Sache.

Noch lange nach Jalta ist eines offenkundig: Der beste Weg, ganz
Europa mehr SLcherheit zu geben, besteht darin, es freier zu machen. Wir
haben uns seit vierzig Jahren dem Ziel der Erneuerung einer Gemeinschaft
freier europäischer Staaten verschrieben. Diesem Bemühen verpflichten wir
uns auch heute wieder.
+ + + + +
- 2 -

r

�13. Februar 1985

REDE VON US-VERTEIDIGUNGSMINISTER WTINBERGER AUF DER
WIhRKUNDETAGUNG IN MÜNCHEN
- Wortlaut -

München - (AD) - Die Strategische V e r t e i d i g u n g s i n i t i a t i v e
im M i t t e l p u n k t

einer Ansprache, die

n i s t e r Caspar Weinberger f ü r die

der amerikanische

(SDI) stand

Verteidigungsmi-

Wehrkundetagung i n München v o r b e r e i t e t

hatte und die am 10. Februar 1985 von Unterstaatssekretar Richard Perle
verlesen wurde.

Weinberger selbst hatte wegen widriger

Witterungsbedin-

gungen nicht von London nach München f l i e g e n können.

Die Rede Wainbergers hat folgenden Wortlaut:

'Die Zukunft erfassen: Die Strategische

Verteidigungsinitiative

-

Line

Hoffnung f ü r die NATO - "
Es i s t

eine Ehre, vor

der angesehenen Wehrkundetagung

sprechen zu

d ü r f e n , und eine Freude, einmal wieder Deutschland zu besuchen. Ich weiü

Postfach 20 03 00 Tel.:0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�Ich weiß mich mit Ihnen a l l e n e i n i g i n meinem Dank an unsere Gastgeber
f ü r die warmherzige und entgegenkommende Gastfreundschaft.
I c h begrüße das Thema der diesjährigen Tagung. J a , es wird "Wandlungen i n der A l l i a n z " geben und neue Herausforderungen, denen wir uns o f f e n
und mit Hoffnung s t e l l e n müssen. Ich möchte heute morgen über eine dieser
Herausforderungen

sprechen,

die

Strategische

Verteidigungsinitiative

(SDI) des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
Lassen Sie mich jedoch vorausschicken, daß i c h v e r w i r r t b i n über die
düstere, unheilverkündende A r t und Weise, die so v i e l e unserer Diskussionen über die Zukunft der NATO b e g l e i t e t . Der Spaß, den wir am I n f r a g e s t e l l e n unseres eigenen Erfolges haben, hat s i c h a l s f a s t ebenso dauerh a f t erwiesen wie die A t l a n t i s c h e Gemeinschaft s e l b s t .

Wie Goethe e i n s t

schrieb: "Wb v i e l L i c h t i s t , i s t v i e l Schatten."
Lassen Sie mich anerkennen, wie h e l l das L i c h t von F r e i h e i t , Frieden
und Wohlergehen i n den ersten 35 Jahren des Bestehens der NATO geschienen
hat - und uns nicht immer bei den Schatten a u f h a l t e n .
Wir s o l l t e n Herausforderungen, die auf die NATO i n den nächsten Jahren zukommen werden, weder übertreiben noch mißdeuten.
Unsere grundsätzliche Strategie der Abschreckung durch die
Antwort b l e i b t

Flexible

lebensfähig und wirksam. Wir wissen, daß jeder Krieg

in

Europa, ob nuklear oder k o n v e n t i o n e l l , furchtbare Zerstörungen hervorrufen würde. Daher sucht unsere Strategie die Sowjets zu überzeugen, daß
keine Aggression, welcher A r t auch immer, zum Sieg führen oder die E i n h e i t und Entschlossenheit unserer A l l i a n z erschüttern könnte.
So wie die m i l i t ä r i s c h e Bedrohung durch den Warschauer Pakt zugenommen h a t , i s t es wahr, daß unsere Fähigkeit

zur E r f ü l l u n g der S t r a t e g i e

der F l e x i b l e n Antwort n i c h t immer S c h r i t t gehalten hat. Noch immer sehen
w i r uns ernsthaften Mängeln gegenüber. Trotzdem konnten wir i n den l e t z ten Jahren s u b s t a n t i e l l e Verbesserungen der S t r e i t k r ä f t e
- 2 -

f e s t s t e l l e n und

�f e s t s t e l l e n und einen neuen W i l l e n , die m i l i t ä r i s c h e n Fähigkeiten zu e r h a l t e n , die die Abschreckung s i c h e r s t e l l e n .
Wir haben begonnen, Pershing

11 und landgestützte

Marschflugkörper

a u f z u s t e l l e n und damit das gefährliche sowjetische Monopol an Nuklearwaffen m i t t l e r e r Reichweite beendet. Wir sind übereingekommen, die

Investi-

tionen f ü r

Verstär-

Infrastruktur,

Versorgung, Materiallagerung f ü r

kungstruppen und Munitionsbevorratung

zu erhöhen.

die

Wir arbeiten zusammen

bei der Erforschung neuer konventioneller Technologien, die nach meiner
Meinung die grosse

Hoffnung b i e t e n , die zahlenmäßige Überlegenheit

des

Warschauer Paktes auszugleichen und dessen offensive Strategie zu v e r e i teln.

Aber wenn die NATU sich der l-erausforderung der Schaffung einer neuen
Strategie

nicht

gegenübersieht

und wenn die NATO, zumindest

teilweise,

die Forderung e r f ü l l t , sich Fähigkeiten zur E r f ü l l u n g dieser Strategie zu
verschaffen, warum hören wir immer noch so v i e l e besorgte Stimmen fragen:
"Wohin geht die NATO?"
Ich glaube, die Antwort

liegt

i n der Frage s e l b s t .

Herausforderung der NATO f ü r die nächste Dekade i s t

Die

vorrangige

eine Forderung der

Nachfolge.
Vor 24 Jahren r i e f

ein

neueingeführter

Präsident

aus:

"Die

Fackel

wurde weitergegeben an eine neue Generation von Amerikanern, i n diesem
Jahrhundert geboren, gehärtet durch K r i e g , d i s z i p l i n i e r t durch einen harten und b i t t e r e n F r i e d e n . " John Kennedy hat i n v i e l f a c h e r Weise nicht nur
f ü r seine Landsleute gesprochen, sondern f ü r uns a l l e , Amerikaner, Kanadier

und Europäer

gleichermaßen,

die

Erwachsene

wurden i n

Jahren des

Krieges und des Kalten Krieges.
Bald muß diese Fackel wieder weitergegeben werden. Dank der Stärke
unserer A l l i a n z

kennen die heutigen jungen Amerikaner und Europäer den

Weltkrieg nur aus den Geschichtsbüchern und einige nicht einmal aus den
Geschichtsbüchern. Sie mußten i h r e

Welt nicht

aus dem Schutt

aufbauen.

�Schutt aufbauen. Sie wachten nicht eines Morgens auf und fanden Soldaten,
die Stacheldraht über die Leipziger Strasse

verlegten. Sie wuchsen auf

mit dem Wirtschaftswunder, mit der A l l i a n z , aber auch mit der Mauer. Und
sie wurden gehärtet

n i c h t durch K r i e g , sondern durch das Aufwachsen

in

einer Welt, i n der der Preis f ü r den Frieden bedeutete, mit Nuklearwaffen
leben zu müssen.

Wie Winston C h u r c h i l l vorhersagte,wurde Sicherheit

im N u k l e a r z e i t a l -

t e r t a t s ä c h l i c h 'Das starke Kind des Schreckens". Aber heute fragen v i e l e
junge Leute, wie lange können wir w i r k l i c h h o f f e n , diese

schrecklichen

Zerstörungswaffen zu b e s i t z e n , und dennoch verhindern, daß sie j e eingesetzt werden?
Wir wollen zugeben, daß diese Frage nicht

verstummen w i r d ,

solange

wir Nuklearwaffen besitzen. J a , Abschreckung hat den Frieden über f a s t 40
Jahre erhalten und wird es weiter t u n , vorausgesetzt, wir bewahren weit e r h i n eine starke Abschreckung. Aber es mag einen besseren Weg geben.
Wir verlangen von der "Nachfolge"-Generation, unsere Erfahrungen der
Vergangenheit anzunehmen und die Last auf s i c h zu nehmen, die Abschrekkung aufrechtzuerhalten. Dafür, so meine i c h , müssen wir uns e h r l i c h e r weise i h r e Fragen nach der Zukunft g e f a l l e n lassen. Vor allem müssen w i r ,
wollen wir die Unterstützung und das Vertrauen der

nächsten Generation

gewinnen, t a t s ä c h l i c h und mit K l a r h e i t nach Aussichten suchen, um eines
Tages eine besseren Weg zur Erhaltung des Friedens i n F r e i h e i t zu f i n d e n .
I n Amerika erholen sich die

vermeintlichen p o l i t i s c h e n

'Experten"

noch immer von einer einfachen W a h l s t a t i s t i k . Am 6. Oktober 1984 wählten
f a s t 60 Prozent der jungen amerikanischen Wähler zwischen 18 und 20 Jahren den ä l t e s t e n und - s o l l t e man diesen "Weisen" glauben -

reaktionär-

sten Präsidenten i n der Geschichte der Nation.
Warum? Eine E r k l ä r u n g , die i c h höre, i s t , daö die jungen Leute selbst
" r e a k t i o n ä r " geworden s i n d . Aber i c h glaube, der amerikanische S o z i a l p h i losoph Hsrny Thoreau gab eine plausiblere Erklärung d a f ü r , was junge Men-

�junge Menschen m o t i v i e r t .

Er schrieb:

"Die Jugend sammelt M a t e r i a l , um

eine Brücke zum Mond zu bauen oder v i e l l e i c h t
Tempel auf Erden, und endlich beschließt

einen Palast oder

einen

der Mann i n m i t t l e r e n Jahren,

damit eine hblzhütte zu bauen." Wenn es j e eine Z e i t g i b t , wo wir g l a u ben, die Zukunft erfassen zu können, zu agieren und nicht nur zu reagier e n , dann i s t es die Z e i t unserer Jugend.

Nach diesem Maßstab d ü r f t e Ronald Reagan Amerikas jüngster und am wenigsten reaktionärer Präsident

s e i n . Einer seiner kühnsten S c h r i t t e war

der i n seiner SDI enthaltene Vorschlag, daß wir uns nicht einfach den
technologischen Imperativen beugen, sondern s t a t t dessen uns bemühen, die
Technologie auf
erschließen.
Tatsächlich
haben wir

Wege zu l e i t e n , die neue Möglichkeiten f ü r den Frieden

Strategie
sollte

die

muß nicht

immer nur auf

Technologie

Technologie Dienerin der Strategie

eine M ö g l i c h k e i t ,

uns

im

Verfolgen

reagieren.
sein.

technologischer

Heute
Chancen

durch eine strategische V i s i o n l e i t e n zu lassen.
Wir sind v i e l l e i c h t nicht i n der Lage s e i n , während der zweiten Amtszeit

des Präsidenten eine e r f o l g r e i c h e

bauen, denn wir können nicht

strategische

Verteidigung

aufzu-

wissen, was das vom Präsidenten angeregte

Forschungsprogramm erbringen w i r d . Aber der Präsident weigert sich zu akz e p t i e r e n , daß unser wisschenschaftlicher
g e i s t nicht eine sicherere und s t a b i l e r e

und technologischer

Erfinder-

Walt schaffen kann. Er g l a u b t ,

wo v i e l Schatten i s t , könnte auch h e l l e s L i c h t s e i n .

Ich muß sagen, daß i c h v e r b l ü f f t
Initiative

war über den Aufschrei gegen diese

von denen, die wir i n Amerika i r o n i s c h Meinungsmacher nennen

( i c h sage i r o n i s c h , w e i l wir überzeugt s i n d , daß eine große Mehrheit unseres Volkes die I n i t i a t i v e

unterstützt.)

S c h l i e ß l i c h hat Präsident

Reagan nicht

mehr vorgeschlagen, a l s daß

wir die Möglichkeiten untersuchen, uns selbst und unsere A l l i i e r t e n gegen
ballistische

Raketen zu v e r t e i d i g e n . Dazu dient

e i n Forschungsprogramm,

das i n vollem Einklang mit unseren Bündnisverpflichtungen steht und das
angesichts der enormen sowjetischen F o r t s c h r i t t e

auf

diesem Gebiet und

�Gebiet

und der gefahrlichen Möglichkeit

eines

sowjetischen

Bruchs

des

ABM-Vertrages die Vorsicht g e b i e t e t .
O f f e n s i c h t l i c h berührte die SDI einen empfindlichen Nerv, sowohl i n
Amerika a l s i n Europa und sicher auch i n der Sowjetunion. Am Ende

kam

i c h zu dem Schlui3, daß die Debatte weniger um die Verdienste eines Forschungsprogramms g i n g , welches versucht herauszufinden, ob wir
kunft

ändern können, a l s um die Verdienste

die Zu-

von Entscheidungen,die

vor

mehr a l s einer Dekade g e t r o f f e n wurden, und um die Männer und Frauen, die
sie g e t r o f f e n haben.
Dieses i s t die falsche Dabatte. Die Frage f ü r uns heute i s t n i c h t , ob
wir den ABM-Vertrag hätten unterschreiben s o l l e n . Es i s t sicher n i c h t die
Frage, ob die Männer und Frauen, die diesen Vertrag ausgehandelt, r a t i f i z i e r t oder u n t e r s t ü t z t haben, etwas anderes waren a l s i n t e l l i g e n t e

ernst-

hafte und ehrenwerte P a t r i o t e n .
Unsere Frage i s t , ob wir b e r e i t

s i n d , i n den achtziger Jahren die

Möglichkeit auszuschließen, i n den neunziger Jahren und danach - mit v ö l lig

neuen Technologien, die den Verfassern des ABM-Vertrages unbekannt

waren - eine wirksame Verteidigung gegen b a l l i s t i s c h e Raketen zu entwikk e l n . Sind wir w i r k l i c h solche Geiseln der Vergangenheit, daß wir

nicht

einmal einen besseren Weg erwägen - einen Weg zur Friedenserhaltung, der
l-bffnung b i e t e t , a n s t a t t eines solchen, der auf dem fortwährenden G l e i c h gewicht des Schreckens basiert?
Einige von Ihnen, so vermute i c h , denken, daß i c h die Frage

völlig

f a l s c h d a r s t e l l e . Das w i r k l i c h e Problem i n Westeuropa, so mögen sie argumentieren, i s t , ob die Europäer Geiseln der Sowjetunion werden, wenn die
USA sich auf eine trügerische Festung j e n s e i t s des Ozeans zurückziehen.
Präsident
strichen:

Reagan

"Unsere

hat

vitalen

erst

kürzlich

wieder

Interessen und die

mit

Nachdruck

unserer

Alliierten

untersind

unlösbar verbunden. Ihre Sicherheit und unsere sind e i n s . "
Dies

ist

nicht

�Dies i s t nicht nur beruhigende Rhetorik. Es i s t e i n h i s t o r i s c h e r Tatbestand. Zweimal i n diesem Jahrhundert haben die USA entschieden, daß e i n
Kampf f ü r die F r e i h e i t Europas e i n Kampf f ü r i h r e eigene F r e i h e i t
Wenn sich 1917 und 1941 das Konzept der Festung Amerika a l s
und t ö r i c h t e

war.

gefährliche

I l l u s i o n erwiesen h a t , w i e v i e l schlimmer wäre es heute

in

einer zusammengerückten Welt'. Es g i b t keine Festung, und es kann keinen
Rückzug geben. Amerika könnte weder überleben noch leben i n einer

Welt,

i n der Europa überrannt und erobert wäre.
Wenn i c h d a r f , möchte i c h Kanzler Kohls Aussage zum Standpunkt seines
Landes f ü r uns a l l e i n der A l l i a n z

sprechen lassen: "Wir wissen, wohin

wir gehören, und wir wissen, wo wir stehen: auf der Seite des F r e i h e i t . "
Schließlich

s o l l t e n wir bedenken, daß die Strategische Verteidigung,

an der wir a r b e i t e n , ebenso wirksam wäre gegen SS-20 und andere sowjetische Mittelstreckenwaffen.
A l s die Sowjets immer stärkere und zerstörerische Offensivwaffen e n t w i c k e l t e n , mußten wir uns mit
wir

die

Glaubhaftigkeit

schwierigen Entscheidungen befassen, wie

unserer Abschreckung

aufrechterhalten

könnten.

Entgegen häufiger Vorhersagen von Desintegration und Versagen haben w i r
i n der NATO diese Herausforderung e r f o l g r e i c h bestanden und unsere E i n h e i t bewahrt.
Lassen wir uns nicht von dem betören, was Henry Kissinger genannt hat
"Die h i s t o r i s c h erstaunliche Theorie, daß Verwundbarkeit zum Frieden b e i t r ä g t und Unverwundbarkeit zum Risiko eines Krieges".

Wenn wir über die

besondere Lehre von "MAD" ( g a r a n t i e r t e b e i d e r s e i t i g e Vernichtung)

hinaus

auf den Kern der Abschreckung b l i c k e n , sehen w i r , daß eine wirksame Verteidigung - auch wenn sie keine perfekte Verteidigung wäre, obwohl wir
uns immer bemühen, sie p e r f e k t

zu machen -

die Kosten einer Aggression

erheblich erhöhen und deren Unsicherheit vergrößern kann. Sie würde besonders

den V o r t e i l

eines

Erstschlages

verringern

und

so

Stabilität

schaffen. S c h l i e ß l i c h würde sie Schutz gegen eine Welt geben, i n der die
Sowjets - und die Sowjets a l l e i n -

i h r Schwert schwingen können h i n t e r

- 7 -

�können h i n t e r dem S c h u t z s c h i l d , den sie f o r t g e s e t z t entwickeln.
Man muß h i e r darauf hinweisen, daß die Sowjets selbst

nie den Wart

gegenseitiger Verwundbarkeit anerkannt haben. Über Jahre hinweg haben sie
große Anstrengungen zur Erforschung defensiver Technologien unternommen.
I n der Tat v e r l e t z t

die Sowjetunion f a s t

sicher den AEM-Vertrag, indem

sie e i n großes Frühwarnradar gegen b a l l i s t i s c h e Raketen i n S i b i r i e n aufbaut , das i n einer
Vertrag

Weise d i s l o z i e r t und ausgerichtet i s t , die durch den

verboten i s t .

Ebenso

sind Anzahl, Sprengkraft

und

Genauigkeit

i h r e r ICBM-Waffen v i e l großer a l s zur Sicherung einer wirksamen Vergeltung n ö t i g . Diese beiden sowjetischen A k t i v i t ä t e n - Entwicklung d e f e n s i ver Systeme und erhebliche Verstärkung i h r e r offensiven Möglichkeiten

-

verletzen die Annahmen, die dem ABM-Vertrag zugrunde lag
Ich glaube, die Aussichten wirksamer und k o s t e n e f f e k t i v e r

Verteidi-

gung bieten einen wichtigen neuen Anreiz zu Verhandlungen über eine Beendigung der Spirale der Anhäufung o f f e n s i v e r ,

destabilisierender

Nuklea-

rwaffen. Ich beziehe mich, nebenbei bemerkt, nicht nur auf ICBM, sondern
auch auf SS-20, Scaleboard und andere

ballistische

Kurzstreckenwaffen,

die eine besondere Bedrohung der NATO d a r s t e l l e n .
Ich glaube auch, daß die Vorstellung

des Präsidenten vom nuklearen

Frieden durch Verteidigung l e t z t l i c h auf die von den Sowjets geäußerten
Besorgnissen r e a l i s t i s c h e r und überzuegender eingeht a l s die Konzeption
gegenseitiger Verwundbarkeit. Die Sowjets haben schon mit uns auf einigen
Gebieten zusammengearbeitet, um das Risiko eines Nuklearkrieges zu verringern.

Wir sind übereingekommen, den heißen Draht

zu verbessern.

Wir

sind im wesentlichen einer Meinung über die N o n p r o l i f e r a t i o n s p o l i t i k .

Wir

lassen beide bei den Nuklearwaffen i n v i e l e n wichtigen Punkten große Vors i c h t walten. Es s o l l t e n i c h t unmöglich s e i n , mit den Sowjets e i n neues
Arrangement zu schaffen, das f ü r unsere beiden Gesellschaften und die unserer A l l i i e r t e n weit mehr Sicherheit b i e t e t .
Es g i b t noch andere Wege auf denen Präsident Reagans I n i t i a t i v e zum Z i e l
der NATO beitragen kann, zu Verhandlungen über wesentliche
- 8 -

Waffenreduzie-

�wesentliche

Waffenreduzierungen

zu

kommen.

Strategische

Verteidigung

könnte uns h e l f e n , die dornigen Verhandlungsprobleme der V e r i f i z i e r u n g zu
lösen. Einige argumentieren, daß bei E i n t r e t e n einschneidender
rung -

v i e l einschneidender, a l s wir

bisher gewagt haben -

Reduzie-

die S e i t e ,

welche auch nur tausend Gefechtsköpfe verbergen könnte, i n der Lage wäre,
den Gegner zu erpressen oder zu entwaffnen. Aber selbst gegen eine begrenzte Verteidigung

gegen Raketen mCBte e i n Gegner eine

weit

größere

Menge verbergen können, um s t r a t e g i s c h entscheidend zu sein - und diese
Anzahl

könnte

höchstwahrscheinlich

eintdeckt

werden.

Auf

diese

Weise

könnte die Verteidigung a l s Aufpasser f ü r die ehrgeizigsten Waffenreduzierungsvorschläge dienen.

S c h l i e ß l i c h könnte die SDI die einzige Hoffnung b i e t e n , unser höchstes Z i e l zu e r r e i c h e n : Die vollständige Eliminierung

nuklearer

Waffen.

Wir können uns nie freimachen von dem Wissen um Nuklearwaffen. Daher können wir i h r e n Besitz nie aufgeben, b i s wir wissen, daß wir uns v e r t e i d i gen können gegen den A n g r i f f

derer, die

sich weigern, e i n gleiches

zu

t u n , oder dies nur vorgeben. Ich glaube n i c h t , daß wir l e i c h t f e r t i g jede
Aussicht aufgeben können, diese v ö l l i g

zuverlässige Verteidigung zu e r -

r e i c h e n , die Rettung f ü r uns a l l e sein kann. Wir würden dafür mit Recht
von denen v e r a n t w o r t l i c h gemacht, die nach uns kommen.
Niemand kann heute die Ergebnisse unserer Forschung vorhersagen, die
wir

jetzt

beginnen. Aber Sie s o l l t e n wissen, daß eine

Gruppe amerikanischer

sehr angesehene

Wissenschaftler, die von Professor Fletcher g e l e i -

t e t e Kommission, zum Schluß gekommen i s t , daß neue Durchbrüche i n defens i v e r Technologie eine abgestimmte Erforschung der strategischen V e r t e i digung verdienen. Ob dies eine wirksame und kosteneffektive

Verteidigung

gegen b a l l i s t i s c h e Raketen e r b r i n g t oder n i c h t , i s t j e t z t eine empirische
Frage, die durch die Forschung beantwortet werden muß.

Lassen Sie mich jedoch sagen, daß i c h die Sorge verstehe, wir würden
uns auf technologische Vorrichtungen verlassen, um t i e f s i t z e n d e
sche und ideologische K o n f l i k t e

zu lösen. N a t ü r l i c h

wird der

politiKonflikt

zwischen demokratischen und t o t a l i t ä r e n Staaten und die damit verbundene
Sicherheitsbedrohung nicht mit wirksamer strategischer Verteidigung
- 9 -

ver-

�Verteidigung

verschwinden.

durch Aggressoren

nicht

Strategische
verhindern

-

Verteidigung
aber

sie

kann einen

kann

den

Krieg

furchtbaren

Schrecken eines Nuklearkrieges verhüten, der das Ende der Menschheit bedeuten würde.
Es g i b t eine andere, meiner Meinung nach noch größere Gefahr: die Gef a h r , daß wir zurückschrecken vor technologischen Chancen, w e i l uns der
Mut f e h l t , uns den damit verbundenen Veränderungen anzupassen.
Es wäre höchste I r o n i e , wenn i c h hierher käme i n die Bundesrepublik
Deutschland und herabsetze, was E r f i n d e r g e i s t , harte A r b e i t und die Vors t e l l u n g einer besseren Zukunft erreichen können. Kann es wahr s e i n , daß
wir die Fähigkeit und den Mut verloren haben, unsere

Welt zu erneuern?

Sie haben i n einer Generation eine neue Welt geschaffen und Sie werden
e i n unermeßlich wertvolles Vermächtnis von F r e i h e i t

und Zukunftschancen

an Ihre Kinder weitergeben.
Wird dieses Vermächtnis bezahlt oder verschwendet werden? Die nächste
Generation wird das f ü r s i c h selbst zu entscheiden haben. Wenn i c h mir
die F r e i h e i t
viel

herausnehmen d a r f , Goethe noch einmal zu z i t i e r e n , so

ist

Wahrheit i n seiner berühmten Warnung, daß "nur der seine F r e i h e i t

und sein Leben v e r d i e n t , der sie t ä g l i c h neu e r o b e r t " . I n 35 Jahren i h r e s
Bestehens d u r f t e die NATO i n i h r e r Wachsamkeit nicht nachlassen. Man kann
sich durchaus f r a g e n , wie lange diese Last noch getragen werden kann.
Andererseits - und dies mag e i n persönliches V o r u r t e i l sein - denke
i c h n i c h t , daß 35 Jahre a l l z u a l t

sind. Mehr noch, i c h glaube, daß die

SDI uns eine besondere, i n der Tat einmalige Chance g i b t , an die nächste
Generation der NATO nicht nur Verantwortung, sondern auch l-bffnung
terzugeben: die

Hoffnung, daß der Friede e r h a l t e n werden kann -

durch die Drohung nuklearer Zerstörung, sondern durch eine

starke

weinicht
Ver-

t e i d i g u n g , die nicht nur abschrecken, sondern auch den schlimmsten a l l e r
A n g r i f f e überwinden kann.
Dieses
sollten

Ziel

mag einigen

niemand eine

weit

begeisternde

entfernt

sein,

aber

Schwierigkeiten

Vision verdunkeln. Noch s o l l t e n Un-

- 10 -

�s o l l t e n Unsicherheiten unsere Suche behindern, um diese V i s i o n f ü r

die

ganze Menschheit zu v e r w i r k l i c h e n . Ich b i n absolut überzeugt, daß es getan werden kann. Ich weiß, daß es getan werden muß.

Ich danke Ihnen sehr

ENDE DES TEXTES

- 11 -

�13. Februar 1*05

SOWJETISCHE VERLETZUNGEN VON FOSTUNÜSKONTROLLABKCMMLN
- Bericht des Präsidenten an den Kongreß -

Washington -(AD)- In einem am 1. Februar l*ö5 vom Weisen Haus veröffentlichten Bericht an den Kongreß bezichtigt Präsident Reagan die Sowjets der Verletzung verschiedener Rüstungskontrollabkommen. Wir geben im
Folgenden den Text des Berichts und das Begleitschreiben des Präsidenten
wieder. Letzteres hat folgenden Wortlaut:

An den KongraJ der Vereinigten Staaten:

Im Verlaufe des Jahres 1984 habe ich aem Kongreß auf dessen Ersucnen
hin zwei Berichte über aie Einhaltung von Rüstungskontrollabkommen zuyeleitet. Bei dem ersten, der dem Kongreß im Januar übermittelt wurde, handelte es sich um eine eingehende Analyse von sieben speziellen Fragenkomplexen, bei denen es um eindeutige oder wahrscheinliche sowjetische verstoße gegen Abmachungen und Verpflichtungen im Rahmen von Rüstungskontrollabkommen ging. Bei dem zweiten, dem Kongreß im Oktober zugegangenen
Bericht handelte es sich um eine Beraterstudie, die der Allgemeine Beratung sausschuß für Rüstungskontrolle und Abrüstung in eigener Verantwor-

Postfach 20 03 00 Tel.:0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�eigener Verantwortung e r s t e l l t h a t t e . Diesen Berichten zufolge besteht im
Hinblick

auf die Einhaltung von Rüstungskontrollabkommen durch die So-

wjets Anlaß zu ernster Sorge.
Im Bewilligungsgesetz

für

den Verteidigungsetat

des

Haushaltsjahres

1985 und im Bericht des Vermittlungsausschusses über dieses besetz
derte der Kongreß weitere ö f f e n t l i c h

zugängliche

wie auch

for-

vertrauliche

Informationen über eine große Spannbreite von Fragen bezüglich der E i n haltung

von Verpflichtungen im Bereich oer Rüstungskontrolle

Sowjetunion.

Die Administration

entspricht

durch die

diesem Ersuchen,

indem

sie

weitere Berichte v o r l e g t , die t e i l s v e r t r a u l i c h s i n d , t e i l s aber auch der
Öffentlichkeit

zugänglich gemacht werden können. Diese Berichte

bringen

die Erörterung der sieben Fragenkomplexe, die b e r e i t s im ersten Bericht
vom Januar 1984 behandelt wurden, auf den jüngsten Stand und untersuchen
darüberhinaus eine Reihe weiterer Fragen.

I n dem vorliegenden, der Ö f f e n t l i c h k e i t
tigt

zugänglichen Bericht

bestä-

die Regierung der Vereinigten Staaten die bereits i n ihrem Bericht

vom Januar 1984 enthaltenen Schlußfolgerungen, daß die UdSSR gegen die
Schiuliakte von H e l s i n k i , das Genfer P r o t o k o l l über Lnemische Waffen, die
Konvention über Biologische und Toxische Waffen sowie gegen die Bestimmungen des SALT-Il-Vertrags über die Verscnlusselung telemetriscner Daten
und

Modernisierungsmaßnahmen

(ICBMs)

im

Bereich

der

Interkontinentalraketen

verstoßen nat. Die Regierung aer Vereinigten Staaten

außerdem i h r e

bestätigt

früheren Schlußfolgerungen, daß die UdSSR wahrscheinlich

gegen das im SALT-il-Vertrag

ausgesprochene Verbot der A u f s t e l l u n g

von

Raketen des Typs SS-16 und gegen die Bestimmungen des Schwellenvertrags
bezüglich der Begrenzung der Sprengkraft der bei Kernwaffentests verwandten Ladungen verstoßen hat.

Ferner

ist

die

Regierung

der

Vereinigten

Staaten zu dem Schluß gelangt, daß die UdSSR (.durch die A r t der A u f s t e l lung und Ausrichtung der Radaranlage bei Krasnojarsk
technische Beschaffenheit)

den ABM-Vertrag v e r l e t z t

sowie durch deren
h a t , daß sie gegen

den Begrenzten Teststopvertrag verstoßen h a t , daß sie gegen die Bestimmungen des SALT-II-Vertrags

verstoßen h a t , die die Einführung

von mehr

a l s einem Typ von neuen I n t e r k o n t i n e n t a l r a k e t e n untersagen, ^ind daß sie
wahrscheinlich

die

Beschränkungen

mioachtet

- 2 -

hat,

die

der

ABM-Vertrag

�der ABM-Vertrag uezüglicn der gemeinsamen crprobung von Komponenten von
Flugabwehr- und Raketenabwehrsystemen ( A n t i - B a l l i s t i c M i s s i l e
Systemen) e n t h ä l t .

bzw. ABM-

Wir sind w e i t e r h i n zu dem Schluß gekommen, dao

die

Sachlage bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen des ABM-Vertrags über
die M o o i l i t ä t

von Komponenten von AEM-Systemen mehrdeutig i s t .

Außerdem

i s t die Regierung der Vereinigten Staaten besorgt über die i n der Sowjetunion laufenden Vorbereitungen f ü r die Errichtung eines nicht

zulässigen

landesweiten ABM-Systems. Ferner sind wir zu der Auffassung g e l a n g t , daü
die UdSSR sich zur Z e i t entsprechend den Bestimmungen des S n L T - I - l n t e rimsabkommens und seiner Ausführungsbestimmungen v e r h ä l t ,
die Nutzung aufgelöster

die

sich

auf

ilBM-Stellungen zu anderen Zwecken una auf

den

Umbau von Unterseebooten, deren u r s p r ü n g l i c h e , aus b a l l i s t i s c h e n Raketen
bestehende Bewaffnung e n t f e r n t wurde, beziehen.
Über die Fragen hinaus, die i n dem heute f ü r die Ö f f e n t l i c h k e i t

frei-

gegebenen Bericht behandelt werden, g i b t es noch weitere Frdyen aer Vert r a g s t r e u e , die wir

zum gegenwärtigen Zeitpunkt

aber weiter prüfen werden, im Verlaufe

nicht

veröffentliehen,

der weiteren Bearbeitung

dieser

Fragen werden wir den Kongraö im einzelnen u n t e r r i c h t e n und konsultieren
und d i e Ö f f e n t l i c h k e i t

so weit wie möglich über unsere Erkenntnisse auf

dem laufenden h a l t e n .
Wenn Rüstungskontrolle etwas bedeuten und i n glaubwürdiger

Weise zur

nationalen Sicherheit und S t a b i l i t ä t auf der Welt insgesamt wie auch i n
einzelnen Regionen beitragen s o l l , dann i s t es wesentlich, daiö a l l e S i g natarstaaten eines Abkommens seine Bedingungen i n vollem Umfang e r f ü l l e n .
Die

strikte

Einhaltung

aller

Bestimmungen von

Rüstungskontrollabkommen

ist

von grundlegender Bedeutung, und diese Administration

wird

hieran

keine Abstriche zulassen, denn dies würde den Rüstungskontrollprozeü untergraben und wäre den Aussichten auf die Errichtung k o n s t r u k t i v e r e r

so-

wjetisch-amerikanischer Beziehungen a b t r ä g l i c n .

Wie i c h im Januar dieses Jahres e r k l ä r t e , i s t die mangelnde Vertragstreue der Sowjets eine ernste Angelegenheit. Dies s t e l l t den Nutzen der
Rüstungskontrolle f ü r die Sicherheit i n wichtigen Bereichen i n Frage und
könnte neue S i c h e r n e i t s r i s i k e n heraufbeschwören. Ferner untergräbt
- 3 -

dies

�untergräbt dies das Vertrauen, das für einen künftigen effektiven Rüstungskontrollpro^aö wesentlich ist. Was die in dem Bericht vom Januar
1984 untersuchten Fragen anbelangt, so hat die Sowjetunion bislang nicht
mit befriedigenden Erklärungen aufgewartet oder ihr Verhalten in einer
Weise korrigiert, die geeignet wäre, unsere Besorgnis zu mildern. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat diese Fragen der Vertragstreue gegenüber der Sowjetunion auf aipiomatischem Wege nachdrücklich zur Sprache
gebracht und wird dies auch weiterhin tun.

Was wir erreichen wollen, indem wir uns mit der Sowjetunion üuer diese Fragen auseinandersetzen, ist eine Erfüllung vertraglicher Absprachen
und Verpflichtungen nach Geist und Buchstabe. Zu diesem Zweck untersucnt
die Administration weitere Fälle der möglichen Nichteinhaltung von Verträgen, bemüht sie sich, wie bereits erwähnt, auf diplomatischem Wege aie
Sowjetunion zu Erläuterungen, Erklärungen und, soweit notwendig, Verhaltenskorrekturen zu bewegen, unterrichtet sie den Kongreß und berücksichtigt sie im Rahmen unserer Rüstungsmodernisierungspläne die Auswirkungen,
die die Verletzung von Rüstungskontrollabkommen auf die Sicherheit haben
kann. Gleichzeitig halten sich die Vereinigten Staaten auch weiterhin an
die Verpflichtungen und Abmachungen, aie sie im Rahmen entsprechender Abkommen eingegangen sind. Worum es uns bei den neuen, im März beginnenden
Verhandlungen geht, ist, dem Verfall des ABM-Vertrays Einhalt zu gebieten
und faire, wirksam verifizierbare Rüstungskontrollabkommen zu erzielen,
die zu einer wirklichen Verrninaerung der bestenenden Waffen und zu menr
Stabilität führen. All dies kann zwar hilfreich sein, aber von grundlegender Bedeutung ist, daß aie Sowjetunion im Hinblick auf die volle Erfüllung aller Abmachungen und Verpflichtungen im Bereich aer Rüstungskontrolle eine konstruktive Haltung einnimmt.

Sowohl die Administration als auch der Kongreß sind daran interessiert , den Rüstungskontrollprozad voranzubringen. Aus diesem Grunae würden ein besserer Kenntnisstand über tatsächliche oder

wahrscheinliche

Vertragsverletzungen durch die Sowjets und die Gewißheit, daj der Kongreß
die Bedeutung von Vertragstreue für eine wirksame Rüstungskontrolle eindeutig bejaht, sowohl für unsere Anstrengungen bei den neuen Verhandlungen als auch im Hinblick auf unsere Bemühungen, die Sowjets zu Vernal- 4 -

�tenskorrekturen zu bewegen, von Nutzen s e i n .
Während wir uns im Hinblick auf die Lösung der Probleme der E i n h a l tung von Verträgen wie auch bei den Verhandlungen über solide Rüstungskontrollabkommen um F o r t s c h r i t t e

bemühen, sehe i c h der Fortführung

der

engen Eirvernanme mit aem Kongr&amp;J mit Gerugtuung entgegen.
Hochachtungsvoll
gez.: Ronald Reagan
(Ende des Textes des Begleitschreibens)
*
Der Text des Berichts des Präsidenten an den Kongreß hat

folgenden

Wortlaut:
NICHTEINHALTUNG VUN RÜSTUNUSKUNThOn_AiJKCMMEN UüKuH DIE SUhJLTS

Einleitung

im Januar l^d4

legte der Präsident dem Kongreß auf dessen ersuchen

h i n einen Bericht über eine Reihe von Fällen von tatsächlichen oder wahrscheinlichen sowjetischen Verstößen gegen bestenende

Rüstungskontrollab-

kommen vor. Zu den Abkommen, um die es dabei g i n g , zählten u . a . : das Genf e r P r o t o k o l l über Chemiscne Waffen, die Konvention über Biologiscne und
Toxische

Waffen,

die

Schlußakte

von

Helsinki,

der

ABM-Vertrag,

der

SALT-II-Vertrag und der Schwellenvertrag.
I n dem Bericht s t e l l t e der Präsident f e s t :
"Wenn das Konzept der Rüstungskontrolle etwas bedeuten und i n glaubwürdiger Weise zur S t a b i l i t ä t auf der Welt insgesamt wie auch i n e i n z e l nen Regionen beitragen s o l l , dann i s t es wesentlich, daJ a l l e

Signatar-

staaten eines Abkommens sich an seine Bedingungen h a l t e n . Gerade weil i c h
an echter Rüstungskontrolle i n t e r e s s i e r t

b i n , fühle i c n mien v e r p f l i c h -

t e t , s i c h e r z u s t e l l e n , daii die bestehenden Abkommen eingehalten werden."
Der Präsident

�Der Präsident bemerkte weiterhin:
"Die mangelnde Vertragstreue der Sowjets ist eine ernste Angelegenheit. Sie stellt den Nutzen der Rüstungskontrolle für die Sicherheit in
wichtigen Bereichen in Frage und könnte neue SicherneitsrisiKen heraufbeschwören. Ferner untergräbt sie das Vertrauen, das für einen künftigen
effektiven Rüstungskontrollprozei wesentlich ist, menrt Zweifel an der
Verläßlichkeit der UdSSR als Verhandlungspartner und ist daher den Aussichten auf die Errichtung konstruktiverer sowjetisch-amerikanischer Beziehungen abträglich."

Der vorliegende, für die Öffentlichkeit zugängliche Bericnt bringt
die Informationen zu den in dem früheren Bericht behandelten sieben Themenkomplexen auf den jüngsten Stana und stellt darüberhinaus sechs weitere , mit der Einhaltung von Verträgen in Zusammenhang stenende Komplexe
vor, die seit Abschluß des Berichts vom Januar 19ö4 eingehend untersucht
worden sind; d.h. , der vorliegende Bericht ist insgesamt 13 Fragenkomplexen gewidmet. Bei den sechs neuen Themenkreisen geht es um die Beachtung
der Bestimmungen des SALT-I-Interimsvertrags, des Begrenzten Teststopvertrags und des ABM-Vertrags durch die Sowjets.

- Was den SALT-I-Interimsvertrag angeht, so untersucht der vorliegende
Bericht die bestenende Sachlage unter zwei Aspekten: 1. ob die UOSSR
die verbleibenden Einrichtungen von aufgelösten, enemaligen ICBMStellungen in unzulässiger Art und Weise genutzt hat; z. ob die UdSSR
Unterseeboote, deren ursprüngliche, aus ballistischen Raketen bestehende Bewaffnung entfernt worden ist, in einer heise umgebaut nat,
die nach den Bestimmungen des Vertrags oder des dazugehörigen Protokolls untersagt ist.

- Was den Begrenzten Teststopvertrag angeht, so untersucht der vorliegende Bericht, ob die UdSSR unter Verletzung der Bestimmungen dieses
Vertrages Dei unterirdischen Kernwaffentests nukleare Rückstände über
die Grenzen ihres Hoheitsgebiets hinaus hat entweichen lassen.
- Was den

�- Was den ABM-Vertrag angeht, so untersucht der vorliegende B e r i c h t , ob
die UdSSR Komponenten von ABM- und Flugabwehrsystemen gemeinsam e r probt

h a t , mobile Komponenten von adM-Systemen e n t w i c k e l t ,

erprobt

oder a u f g e s t e l l t hat und/oder die Grundlagen für eine landesweite Raketenabwehr geschaffen hat.
I n dem vorlieyenaen Bericht

bestätigt

die Regierung der

Vereinigten

Staaten die b e r e i t s i n ihrem Bericht vom Januar 1984 enthaltenen Schlußfolgerungen, daß die UdSSR gegen die Schlußakte von H e l s i n k i , das genfer
P r o t o k o l l über Chemische Waffen, die Konvention über Biologische und Toxische Waffen sowie gegen die Bestimmungen des SALT-Ix-Vertrags über die
Verschlüsselung telemetrischer Daten und Modernisierungsmaßnahmen im Ber e i c h der I n t e r k o n t i n e n t a l r a k e t e n (ILBM) verstoßen hat. Die Regierung der
Vereinigten Staaten b e s t ä t i g t

außerdem i h r e

früheren Schlußfolgerungen,

daß die UdSSR wahrscheinlich gegen das im SALT-II-Vertrag

ausgesprochene

Verbot der Aufstellung von Raketen des Typs SS-16 und gegen die Bestimmungen des Schwellenvertrags

bezüglich der Begrenzung der

Ladungsstärke

bei Kernwaffentests verstoßen hat. Ferner i s t die Regierung der Vereinigten Staaten zu dem SchluJ gelangt, daj die UdSSR durcn die A r t der Aufs t e l l u n g und Ausrichtung der Radaranlage bei Krasnojarsk sowie durcn deren technische Beschaffenheit den MB-1-Vertrag v e r l e t z t n a t , da*J sie gegen
den Begrenzten Teststopvertrag verstoßen h a t , daß sie durch die Erprobung
von zwei neuen ILOM-Typen, der SS-X-^5 und dei Sb-X-/4, gegen die Bestimmungen des SALT-II-Vertrags über "neue Typen" verstoßen h a t , die

jeder

Seite nur einen neuen Typ zugestehen, und daß sie wahrscheinlich das Verbot der gemeinsamen Erprobung von Komponenten von Flugabwehr-

und ABM-

Systemen mißachtet hat. Weiterhin legen die Unternenmungen der Sowjetunion im Bereich der ABM-Systeme und i n damit

zusammenhängenden Bereichen

den Verdacnt nahe, daß die UdSSR die Errichtung eines landesweiten ABMSystems v o r b e r e i t e t .

Wir sind w e i t e r h i n zu dem Schluß gekommen, daß die

Sachlage bezüglich der Einnaltung der Bestimmungen des AB-1-Vertrays über
die M o b i l i t ä t

vor. Komponenten von ABM-Systemen mehrdeutig i s t ,

die UdSSR andererseits aber zur Z e i t

daß sich

entsprechend den Bestimmungen aes

SALT-I-Interimsabkommens und seiner Ausführungsbestimmungen v e r h ä l t ,

die

sich auf die Nutzung aufgelöster ILBM-Stellungen zu anderen&gt;Zwecken und
auf den Umbau von Unterseebooten, deren ursprüngliche, aus b a l l i s t i s c h e n
- 7 -

�aus ballistischen Raketen bestehende Bewaffnung entfernt wurde, beziehen.
Über die Fragen hinaus, die in dem heute für die Öffentlichkeit freigegebenen Bericht behandelt werden, untersuchen wir momentan noch weitere
Fragen der Vertragstreue, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht veröffentlichen könren. Wir beabsichtigen jedoch, den Kongreß vertraulich
und in naher Zukunft hierüber zu unterrichten.

Im Mittelpunkt der Untersucnung der Fragen, die in dem vorliegenden,
der Öffentlichkeit zugänglichen, und in dem noch zu erstellenden vertraulichen Bericht behandelt werden, steht die Nichteinhaltung von Verträgen
durch die Sowjets. Bestimmungen der behandelten Verträge, bezüglich derer
die Vertragstreue der Sowjets nicht in Frage steht, sind daher in dem
vorliegenden Bericht nicht abgehandelt; gleiches gilt für eine Reihe anderer Verträge, z.B.

für den Antarktisvertrag, den Vertrag über die

friedliche Nutzung des Weltraums, den Nonproliferationsvertrag, den Vertrag über das Verbot der Stationierung von Massenvernichtungsmitteln auf
dem Meeresboden, die Konvention gegen Eingriffe in die Umwelt und andere.

Die Fragen, die wir untersucht haben, geben Anlaü zu senr ernster
Sorge. Wenn die Rüstungskontrolle etwas bedeuten und in glaubwürdiger
Weise zur nationalen Sicherheit und Stabilität auf der Welt insgesamt wie
auch in einzelnen Regionen beitragen soll, dann ist es wesentlich, daii
alle Signatarstaaten eines Abkommens seine Bedingungen in vollem Umfang
erfüllen; dies ist die feste Auffassung der Regierung der Vereinigten
Staaten. Die strikte tinhaltung aller Bestimmungen von Rüstungskontrollabkommen ist von grundlegender Bedeutung, und die Regierung der Vereinigten Staaten wird hieran keine Abstriche zulassen, denn dies würde den Rüstungskontrollprozed untergraben und wäre den Aussicnten auf die Errichtung konstruktiverer sowjetisch-amerikanischer Beziehungen abträglich.

üie Ergebnisse

�Die Ergebnisse

Die_ Konvention über Biologische

und_ Toxische

Waffen und

das uenfer

Protokoll von 1925

1. Chemische, biologische und toxische Waffen

- Vertragslage: Die Konvention über Biologische und Toxische Waffen von
1972 und das Genfer Protokoll von 1525 sind multilaterale Verträge,
zu deren Signatarstaaten sowohl die Vereinigten Staaten als auch die
Sowjetunion zählen. Sowjetische handlungen, die mit diesen Verträgen
und den herkömmlichen völkerrechtlichen Bestimmungen in Zusammenhang
mit dem Genfer Protokoll von 1925 nicht in Linklang stehen, bilden
Verletzungen rechtlicher Verpflichtungen.

- Verpflichtungen: Die Konvention über Biologische und Toxische Waffen
verbietet die Entwicklung, Herstellung und Lagerung sowie den Besitz
und die

Weitergabe

von mikrobiotischen oaer

anderen

uiologischen

Stoffen und Toxinen; für kleine Mengen, die zu prophylaktischen,
Schutz- und

sonstigen friedlicnen Zwecken benötigt werden, gelten

Ausnahmen. Der Vertrag verbietet auch Waffen, Gerät und Trägermittel
für den Einsatz solcher Stoffe und Toxine, uas Genfer Protokoll von
1925 und die damit zusammenhängenden Bestimmungen des herkömmlichen
Völkerrechts

verbieten

den

kriegerischen

ersteinsatz

von erstik-

kungs-, Gift- und anderen Gasen und von allen entsprechenden Flüssigkeiten, Stoffen und hilfsmitteln; verboten sind ferner alle Methoden
der bakteriologischen Kriegführung.

- Fragen: In dem Bericht über die Einhaltung von Verträgen vom Januar
1984 ging es darum, ob die Sowjets die Bestimmungen, die die Entwicklung und Herstellung sowie den Besitz, die Weitergabe und den Einsatz
von biologischen und toxischen Waffen verbieten, verletzen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Sowjets wurde für den vorliegenden Bericht einer erneuten Überprüfung unterzogen.

- Ergebnisse: Die Regierung der vereinigten Staaten ist der Auffassung,
- 9 -

�der Auffassung, daß die im Janre i9ö4 gesammelten Erkenntnisse die
Schlußfolgerung des Berichts vom Januar 1984 Destätigen und untermauern. Sie besagte, daJ die Sowjetunion unter Verletzung inrer rechtlichen Verpflichtungen gemäß der Konvention über Biologische und Toxische Waffen von 1972 ein Entwicklungsprogramm zur offensiven biologischen Kriegführung aufrechterhält und über entsprechende Einsatzmö'glichkeiten verfügt.

Aus dem Janre 1984 liegen zwar keine bestätigten Informationen über
den Einsatz chemischer und toxischer Waffen in Kambodscha, Laos oder
Afghanistan vor, aoer es besteht dennoch keine Veranlassung zur Korrektur der Schlußfolgerung vom Januar 1984, daß die Sdwjetunion an
der Herstellung, der Weitergabe und der Verwendung von trichothizinischen Mykotoxinen zu kriegerischen Zwecken in Laos, Kambodscha und
Afgnanistan beteiligt war und somit inre völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß dem Genfer Protokoll von 1925 und der Konvention über
Biologische und Toxische Waffen von 1972 verletzt hat.

Der Begrenzte Teststopvertrag

2. Entweichen von Rückständen oei unterirdischen Kernwaffenversuchen

- Vertragslage: Der Vertrag über ein Verbot von Kernwaffentests in der
Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (auch Begrenzter Teststopvertrag genannt) ist ein multilateraler Vertrag, der von den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion im Jahre lb6J&gt; in Kraft gesetzt
wurde. Sowjetische Unternehmungen, die nicht im Einklang mit diesem
Vertrag stehen, bilden Verletzungen rechtlicher Verpflichtungen.

- Verpflichtungen: Der Begrenzte Teststopvertrag verbietet insbesondere
Kernwaffenexpiosionen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser. Er verbietet auch andersgeartete Kernwaffenexplosionen, "falls
eine solche Explosion bewirkt, daß radioaktive Rückstände außerhalb
der territdrialen Grenzen des Staates auftreten, unter dessen Jurisdiktion oder Kontrolle eine aerartige Explosion ausgeführt wird."
- Fragen: Die
- 10 -

�- Fragen: Die Vereinigten Staaten haben geprüft, ob die unterirdischen
Kernwaffenversuche der UdSSR bewirkt haben, daiö radioaktive Rückstände außerhalb ihrer territorialen Grenzen aufgetreten sind.

- Ergebnisse: Die Regierung der Vereinigten Staaten ist zu dem SchluiJ
gekommen, dai die unterirdischen Kernwaffentestverfahren der Sowjetunion dazu geführt haben, daiö radioaktive Materie entweichen konnte
bzw. bewirkt haben, dai radioaktive Materie außerhalb der territorialen Grenzen der Sowjetunion aufgetreten ist, und daö insofern eine
Verletzung der rechtlichen Verpflichtungen der Sowjetunion nach den
Bestimmungen des Begrenzten Teststopvertrags vorliegt. Die Sowjetunion h?t es ungeachtet amerikanischer Aufforderungen zur Abhilfe versäumt, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um eine Verseuchung der menschlichen Umwelt durch radioaktive Substanzen so gering
wie möglich zu halten.

Der Schwellenvertrag

3. Kernwaffentests und die 150-Kilotonnen-urenze

- Vertragslage: Der Schwellenvertrag wurde im Jahre 1974 unterzeichnet.
Der Vertrag ist nicht ratifiziert worden, aber andererseits hat aucn
keiner der beteiligten Staaten zu verstehen gegeben, daü er die Absicht, ihn zu ratifizieren, grundsätzlich aufgegeben habe, uaner sind
nach geltendem Völkerrecht beide Seiten verpflichtet, sich jeglicher
Handlung zu enthalten, die dem Ziel und Zweck des bchwellenvertragb
zuwiderlaufen würde. Unternehmungen der Sowjetunion, die dem Ziel und
Zweck des Schwellenvertrags zuwiderlaufen, stellen somit Verletzungen
ihrer rechtlichen Verpflichtungen dar. Die Vereinigten Staaten bemühen .c.ich, für den Vertrag bessere VerifizierungsmaJnahmen auszuhandeln. Beide Parteien haben unabhängig voneinander erklärt, datf sie
die in dem Vertrag festgelegte Schwelle von 15u Kilotonnen Sprengkraft bei Kernwaffentests beachten werden.
- Verpflichtungen: Der Vertrag verbietet mit Wirkung vom ßl.
unterirdische

Kernwaffentests

März 197b

mit einer Sprengkraft von mehr als

- 11 -

�mehr als li&gt;U Kilotonren an jedem beliebigen Ort unter der Jurisdiktion oder Kontrolle der Vertragsparteien, in Anbetracht der technischen Unsicherheiten in Zusammennang mit der Bestimmung der genauen
Sprengkraft der bei Kernwaffentests zur Explosion gebrachten Ladungen
kamen die Vertragsparteien überein, daß ein oder zwei geringfügige
und unabsichtliche Überschreitungen pro Jahr nicht als Vertragsverletzungen gelten sollten.

- Fragen: Der Bericht vom Januar 1984 untersuchte, ob die Sowjets Kernwaffentests mit größerer Sprengkraft als 15U Kilotonnen durchgeführt
haben. Die Frage wurde für den vorliegenden Bericht erneut untersucht.

- Ergebnisse: Die

Regierung

der

Vereinigten Staaten

kommt

zu dem

Schluß, daß Mehrdeutigkeiten uezüglich der sowjetischen Testverfahren
und Unsicherheiten bei der Verifizierung zwar auch 1984 bestanden haben, daü die während des Jahres verfügbaren hinweise aber nichtsoestoweniger die Ergebnisse des Berichts vom Januar 1984 bestätigen,
die besagten, daß die Art und Weise, in aer die Sowjets bei einer
Reihe von Tests vorgingen, wahrscheinlich Verletzungen der rechtlichen Verpflichtungen gemäiß dem Schwellenvertray von 1974 darstellen,
nach dem unterirdische Kernwaffentests mit einer Sprengkraft von mehr
als J50 Kilotonnen untersagt sind. Ungeachtet amerikaniscner Aufforderungen, Abhilfe zu schaffen, setzen die Sowjets ihre diesbezüglichen Unternehmungen fort.

Die Schlußakte von Helsinki
4. Die Vorankündigung militärischer Manöver yemäiß der Schlußakte von Helsinki

- Rechtliche Lage: Die Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa wurde im Jahre 1975 in Helsinki unterzeichnet.
Dieses Dokument stellt eine politische Verpflichtung dar und wurde
von den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion und vielen anderen Staaten unterzeichnet. Sowjetische Handlungen, die mit diese Dokument
nicht in Einklang stehen, sind Verletzungen einer politischen Ver-

�politischen Verpflichtung.

- Verpflichtungen: Alle Signatarstaaten der Schlußakte

von Helsinki

sind verpflichtet, militärische uroßübungen, d.h., solche, an denen
Truppen in Stärke von mehr als 2b Uuu Mann beteiligt sind, vorab anzukündigen und damit in Zusammenhang stehende Einzelheiten mitzuteilen.

- Fragen: In dem Bericht über die Einhaltung von Verträgen vom Januar
1984 wurde untersucht, ob die Vorankündigung des sowjetischen Manövers ZAPAD öl unzureichend war und daher eine Verletzung der politischen Verpflichtungen der Sowjetunion gemäß der Schlußakte von Helsinki darstellt. Für aen vorliegenden Bericht wurde die Einhaltung
der Verpflichtung zur Vorankündigung durch die Sowjetunion einer erneuten "Überprüfung unterzogen.
- Ergebnisse: Die Regierung der Vereinigten Staaten war bereits zuvor
zu dem Schluß gekommen, daß die Sowjetunion ihre politische Verpflichtung zur Vorankündigung von Manövern gemäß den Bestimmungen von
Korb 1 der Schlußakte von Helsinki verletzt habe. Diese Bestimmungen
fordern eine Vorankündigung und aie Bekanntgabe weiterer Informationen von bzw. über Manöver, an denen Bodentruppen in Stärke von mehr
als 2b ÜUU Mann beteiligt sind, im Jahre lböl, d.h., zu einer Zeit,
als Polen in erheblichem Maße unter Druck gesetzt wurde, führte der
Warschauer Pakt unter der Bezeichnung ZAPAD 81 ein Großmanöver durch,
bei dem die Truppenobergrenze von 25 Ouu Mann überschritten wurde,
ohne daö die Sowjetunion die erforderliche Vorankünuigung vorgenommen
oder die übrigen Informationen übermittelt hätte. Die Schlußfolgerung, daß die Sowjetunion ihrer Verpflichtung zur Vorankündigung von
Manövern gemäü der Schlußakte von Helsinki nicht nachgekommen ist,
bestätigt sich daher.

Die UdSSR und die Staaten des Warschauer Pakts handhaben die in der
Schlußakte festgelegten Vertrauensbildenden Maßnahmen zwar grundsätzlich so, daß sie möglichst wenige Informationen übermitteln, aber die
Einhaltung

der Bestimmungen über
- 13 -

die

Vorankündigung

von Manövern

�von Manövern aurch die Sowjetunion

verbesserte

sich

im Janre 198.5

d e u t l i c h . 1984 kehrte die UdSSR jedoch zu einer r e s t r i k t i v e n

haltung

zurück und l i e f e r t e nur noch das gemäwi der SchluJaKte geforderte absolute Minimum an Informationen.
Das SALT-I-lnterimsabkommen
- Vertiagslage:

Das SALT-i-Interimsabkommen

trat

für

die

Vereinigten

Staaten und die Sowjetunion im Jahre 1972 i n K r a f t . Der i n E r f ü l l u n g
des

Interimsabkommens

vorzunehmende

Waffenabbau

wurde

schlossen. Das Interimsabkommen war an s i c h nur
g ü l t i g und l i e f

1*74

zeitlich

abge-

begrenzt

als r e c h t l i c h verbindliches Dokument im Jahre 1977

aus. Die Anwendbarkeit des Interimsabkommen auf das Verhalten beider
Parteien wurde jedoch von diesen durch eine Reine b e i d e r s e i t i g e r pol i t i s c h e r Verpflichtungen v e r l ä n g e r t , so u.a. durch die Erklärung des
amerikanischen Präsidenten
Staaten

sich

solange,

vom &gt; 1 , Mai

wie

die

196/:, daü

Sowjetunion

in

die

Vereinigten

gleicher

Weise

Zurückhaltung übe, a l l e r Handlungen enthalten würden, die bestenenaen
Abkommen über strategische
uns

mitgeteilt,

daö

sie

Waffen z u w i d e r l i e f e n .

Die Sowjets

am SALT-l-Interimsabkommen

SALT-II-Abkommen f e s t h a l t e n werden. A l l e

wie

haben

auch am

Handlungen der UdSSR, die

mit dieser Verpflichtung nicht i n Einklang stehen, b i l d e n Verletzungen i h r e r p o l i t i s c h e n Verpflichtungen gemäii dem Interimsabkommen und
seiner Durchführurgsbestimmungen.
Für den vorliegenden Bericht wurden zwei Kragen untersucht: Sowjetische A k t i v i t ä t e n i n aufgelösten ICBM-Stellungen und der Umbau eines
strategischen Raketen-U-Boots der YANKEE-Klasse.
5.

Die

Einrichtung

von Stellungen

für

mobile

Raketen

in

aufgelösten

Stellungen f ü r 1LBM vom Typ SS-7
- Verpflichtungen: Das SAuT-i-Interimsabkommen und seine Ausfüniungsbestimmungen untersagen den Vertragsparteien die Nutzung der i n aufgel ö s t e n oder

b e s e i t i g t e n iU~M-Stellungen

zur Lagerung, zur

Wartung oder

verbieibenaen

zum Abschuß

- 14 -

von ILBM.

Einrichtungen
Sowjetische

�ILBM. Sowjetische Handlungen, die mit dieser Verpflichtung nicht in
Linklang stehen, bilden Verletzungen von politischen Verpflichtungen
gemäi dem Interimsabkommen und seiner Durchführungsbestimmungen.
- Fragen: Die Vereinigten Staaten haben geprüft, ob die UdSSR ehemalige
ICBM-Stellungen in einer Art und Weise genutzt hat, die nicht im Linklang mit ihren politischen Verpflichtungen gemäö dem Interimsabkommen und seiner Durchführungsbestimmungen stent.

- Ergebnisse: Die

Regierung

der

Vereinigten

Staaten

kommt

zu dem

Schluii, da:3 die sowjetischen Aktivitäten, die augenscneinlich mit der
Aufstellung von ICBMs des Typs SS-X-23 in zwei ehemaligen SS-7-Stellungen in Zusammenhang stehen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegen die vereinbarten Durchführungsbestimmungen zum SALT-i-Interimsabkommen verstoßen. Der Fortgang dieser Aktivitäten gibt jedoch AnlaJ
zur Bssorgnis über die Linhaltung dieser Bestimmungen in der Zukunft,
da die Nutzung der in den stillgelegten SS-7-Stellungen "verbleibenden Einrichtungen" zu Arbeiten an ILBMS auf eine Verletzung der sowjetischen Verpflichtungen hinauslaufen würde. Die Vereinigten Staaten werden auch weiterhin ein waches Auge auf den Fortgang der Dinge
haben.

6. Umbau von strategischen Raketen-Unterseebooten der YANKLL-Klasse

- Verpflichtungen: Nach dem SALT-I-Interimsabkommen und

seinen Aus-

führungsbestimmungen müssen Unterseeooote, die die in dem Abkommen
festgelegten zahlenmäßigen Begrenzungen überschreiten, entweder abgewrackt oder so umgebaut werden, dai ihre aus ballistischen Raketen
bestehende Bewaffnung wegfällt. Sowjetische Handlungen, die hiermit
nicht in Linklang stenen, bilden Verletzungen politischer Verpflichtungen.

- Fragen: Die Vereinigten Staaten haben geprüft, oo der Umuau eines Unterseebootes in der UdSSR, in dessen Rahmen der Rumpf des Schiffes,
das nunmehr zum Einsatz moderner Langstreckenmarschflugkörper vorgesehen ist, verlängert wurde, im Einklang mit den politischen Ver- 13 -

�p o l i t i s c h e n Verpflichtungen der Sowjetunion gemäö dem interimsaükommen und seinen Ausführungsbestimmungen s t e h t .
- Ergebnisse:

Die

Regierung

der

Vereinigten

Staaten

kommt

Schluii, dai der Umbau eines ehemaligen strategischen
seeboots,

in

dessen Rahmen das S c h i f f

mit

zu

dem

Raketen-Unter-

moaernen Langstrecken-

marschflugkörpern ausgerüstet und sein Rumpf verlängert

wurde, zwar

keine Verletzung der p o l i t i s c h e n Verpflichtungen der Sowjetunion gemäd dem Interimsabkommen d a r s t e l l t , daii das Boot i n seinem

jetzigen

Zustand aber eine ebensogrOkie Bedrohung der Sicherheit der V e r e i n i g ten Staaten und i h r e r Verbündeten d a r s t e l l t , wie i n seinem u r s p ü n g l i chen Zustand.
Der SALT-II-Vertrag
- Vertragslage: Der SALT-II-Vertrag wurde im Juni 1979 u n t e r z e i c h n e t ,
b i s heute aber nicht r a t i f i z i e r t . Die Vereinigten Staaten haben die
Sowjetunion im Jahre 15»öl davon u n t e r r i c h t e t , äd,6 sie nicht die a b sieht haben, den SALT-II-Vertrag zu r a t i f i z i e r e n . B i s zu dieser K l ä rung unserer P o s i t i o n im Janre 19bl waren beide Länder nach herkömmlichem Völkerrecht v e r p f l i c h t e t , n i c h t s zu unternehmen, was dem Z i e l
und Zweck des unterzeichneten, aber nicht r a t i f i z i e r t e n Vertrags zuw i d e r l ä u f t . Entsprechende sowjetische Handlungen s t e l l e n eine V e r l e t zung r e c h t l i c h e r

Verpflichtungen

dar,

sofern sie

vor

l&gt;ül

erfolgt

s i n d . S e i t 1981 haben sich die Vereinigten Staaten v e r p f l i c h t e t ,

sich

so l?nge a l l e r Handlungen zu e n t h a l t e n , die dem SAL'f-il-Vertrag zuwid e r l a u f e n , wie die Sowjetunion dies ebenfalls

tut;

die

Vereinigten

Staaten haben s i c h an diese Verpflichtung gehalten. Die Sowjets haben
uns wissen lassen, dad sie ebenfalls an diesen Bestimmungen f e s t h a l ten werden. Sowjetische Handlungen, die damit nicht im Einklang s t e hen, b i l d e n Verletzungen der p o l i t i s c h e n

Verpflichtungen

der UdSSR

nach dem SALT-II-Vertrag.
Der vorliegende, der Ö f f e n t l i c h k e i t

zugängliche Bericht

mit d r e i Aspekten des SALT-il-Vertrags:

der

befait

Verschlüsselung

sich

teleme-

t r i s c h e r Daten, der I n t e r k o n t i n e n t a l r a k e t e SS-Wi&gt; und der Aufst~.l- 16 -

�der A u f s t e l l u n g von IL£M vom Typ SS-16.
7. Verschlüsselung der telemetrischen Daten b a l l i s t i s c h e r Raketen
- Verpflichtungen: Die Bestimmungen des SAi_T-ii-Vertrags veroieten vors ä t z l i c h e Verschleierungsmaönahmen, die eine V e r i f i z i e r u n g durch nat i o n a l e technische M i t t e l Dehindern. Der Vertrag erlaubt beiden Part e i e n , sich bei Tests verschiedenen Methoden der Übertragung telemet r i s c h e r Informationen, darunter auch der Verschlüsselung, zu bedienen, v e r b i e t e t

aber

die

vorsätzlicne

Verscnleierung

telemetrischer

Daten, z.B. durch Verschlüsselung, i n F ä l l e n , i n denen aies die V e r i f i z i e r u n g behindert.

- Fragen: Für den Bericht über die Einhaltung von Verträgen vom Januar
1984 wurde untersucht, ob die Sowjetunion b e i Raketentests t e l e m e t r i sche Daten (Funksignale)

i n einer

teise

verschlüsselt

n a t , die

die

V e r i f i z i e r u n g behindert. Die Frage wurde f ü r den vorliegenden Bericht
einer erneuten "Überprüfung unterzogen.
- Ergebnisse:

Die

Regierung

der

Vereinigten

Staaten

bestätigt

die

Schlußfolgerungen des Berichts vom Januar l^dA, die besagten, dai die
sowjetischen Verschlüsselungsmethoden eine Verletzung der r e c h t l i c h e n
Verpflichtungen der UdSSR gemäi dem SALT-II-Vertrag

nacn dem Stand

von vor 1981 und eine Verletzung i n r e r

Verpflichtungen

politischen

nach dem Stand s e i t 1982 d a r s t e l l e n . Ungeachtet amerikanischer Forderungen nach A b h i l f e b i l d e t die Verschlüsselung der telemetrischen Daten neuer b a l l i s t i s c h e r

Raketen nach A r t

und Umfang auch

weiternin

e i n B e i s p i e l der vorsätzlichen Behinderung der V e r i f i z i e r u n g der E i n haltung

von Verträgen und oamit eine Verletzung der

entsprechenden

p o l i t i s c h e n Verpflichtungen der UdSSR.
8. Die I n t e r k o n t i n e n t a l r a k e t e SS-X-z5
- Verpflichtungen: i n dem Bestreben, dem Aufkommen von immer mehr, immer moderneren und

immer

schlagkräftigeren

InterkontinBntalraketen

Grenzen zu s e t z t e n , gestatten die Bedingungen des

- 17 -

SALT-ii-Vertrags

�des SALT-II-Vertrags jeder Seite "die FlugerproDung und A u f s t e l l u n g "
von nur einem Typ neuer, " l e i c h t e r " ICBM. Nach der D e f i n i t i o n i s t e i n
Raketentyp dann " n e u " , wenn er von einem b e r e i t s existierenaen Typ i n
der Länge, dem größten Durchmesser, dem Startgewicnt und dem l/wrfgewicht um mehr a l s fünf Prozent abweicht oaer sich von inm i n der Anzahl der Stufen oder i n der A r t des Antriebs unterscheidet. Außerdem
kam man ü b e r e i n , daß b e r e i t s existierende iLöM-Typen, die einen Muttergefechtskopf besitzen und nur einen einzigen

Wiederemtrittsflug-

körper t r a g e n , dann weder einer Flugerprobung unterzogen noch aufges t e l l t werden s o l l e n , wenn das Gewicht i h r e s

Wiedereintrittsfluykör-

pers weniger a l s 50 Prozent des Wurfgewichts der betreffenden ICBM
ausmacht. Der Sinn dieser Bestimmung besteht d a r i n , die Möglichkeit
auszuschließen, daß ICBM mit nur einem Gefechtskopf im Schnellverfanren i n Systeme mit Mehrfachgefechtskopf umgewandelt werden können.

- Fragen: Die Sowjets e r k l ä r t e n , daß die SS-X-24 der ihnen zustenende
eine neue ICBM-Typ s e i . Für den B e r i c h t

vom Januar 1^84 wurde ge-

p r ü f t , ob die Sowjets verbotenerweise einen zweiten neuen ILH«1-Typ,
die SS-X-25, erprobt haben, ob der

Wiedereintrittsflugkörper

dieser

Rakete, wenn es sich dabei nicht um einen neuen Typ h a n d e l t , der Bestimmung e n t s p r i c h t , daß b e i b e r e i t s existierenden Raketen mit
einem

Wiedereintrittsflugkörper

das

Gewicht

nur

desselben mindestens

50 Prozent des gesamten Wurfgewichts ausmachen muß, und ob die Verschlüsselung telemetrischer Daten bei der Fluyerproduny

der SS-x-25

die V e r i f i z i e r u n g behindert. Die Vereinigten Staaten haben diese Fragen f ü r den vorliegenden Bericht erneut g e p r ü f t .

- Ergebnisse:
a) Zweiter neuer Typ
Die Regierung der Vereinigten Staaten kommt zu dem Schluß, dai es
sich bei der SS-X-25 um einen verbotenen zweiten "neuen"

ICBM-Typ

handelt und daß die Tatsache, daß sie z u s ä t z l i c h zur SS-X-24 erprobt
worden i s t , somit eine Verletzung der p o l i t i s c h e n Verpflichtung

der

Sowjetunion zur Einhaltung der Bestimmungen des S A L T - I I - V e r t r a g s über

- 18 -

�SALT-Ii-Vertrags über "neue" Typen d a r s t e l l t . Ungeachtet entsprechender amerikanischer Forderungen wurde keine A b h i l f e geschaffen.
b) Verhältnis des Gewichts des W i e d e r e i n t r i t t s f l u g k ö r p e r s zum Wurfgewicht
Die Regierung der Vereinigten Staaten b e s t ä t i g t die Schlußfolgerungen
des Berichts vom Januar 1984 über das Verhältnis des Gewichts des
W i e d e r e i n t r i t t s f l u g k ö r p e r s der SS-X-Z^ zum Wurfgewicht dieser Rakete.
D . h . , selbst wenn wir das sowjetische Argument, dad es sich b e i der
SS-X-25 nicht um einen verbotenen zweiten neuen ILEM-Typ h a n d e l t , akz e p t i e r t e n , läge immer noch e i n Verstet}

gegen die p o l i t i s e n e

Ver-

p f l i c h t u n g der Sowjetunion v o r , sich an die Bestimmungen des S A L T - I I Vertrags zu h a l t e n , nach denen die Erprobung eines b e r e i t s

existie-

renden IU3&lt;1-Typs dann unzulässig i s t ,

wenn sie

einzigen

Wiedereintrittsflugkörper

dessen

trägt

und

nur einen

Gewicht

weniger

als

5U Prozent des Wurfgewichts der betreffenden ILEM ausmacht.
c) Verschlüsselung
Die Regierung der Vereinigten Staaten b e s t ä t i g t

die i n dem Bericht

vom Januar

bezüglich

1984

getroffenen

Schlußfolgerungen

der

Ver-

schlüsselung telemetrischer Daten b e i der Erprobung der SS-X-zi». Die
Verschlüsselung während der Erprobung dieser Rakete b i l d e t
ein

Beispiel

Einhaltung

der

vorsätzlicnen

Behinderung

der

geradezu

Verifizierung

vcn Verträgen und damit eine Verletzung der

der

recntlichen

Verpflichtungen der UdSSR nach dem Stand von vor 19öl bzw. eine Verletzung der p o l i t i s c h e n Verpflichtungen der UdSSR nach dem Stand s e i t
1981.
9. Die A u f s t e l l u n g von SS-lfa-Raketen
- Verpflichtungen: Die Sowjetunion e r k l ä r t e sich im Rahmen des SHI.T-1.LAbkommens b e r e i t , von der h e r s t e l l u n g , Erprobung und ^ u f S t e l l u n g von
ilEMs des Typs SS-16 abzusehen, insbesondere aQer aie d r i t t e

Stufe

der SS-16 und den W i e d e r e i n t r i t t s f l u g k ö r p e r f ü r diese Rakete n i c h t
- 19 -

in

�nicht i n Produktion gehen zu lassen.
- Fragen: Der Bericht

vom Januar 1984 p r ü f t e , ob es Hinweise

darauf

g i b t , daö die Sowjets llEMs vom Typ SS-16 ungeachtet des diesbezüglichen Verbots a u f g e s t e l l t

haben. Die Vereinigten Staaten naben diese

Frage f ü r den vorliegenden Bericht erneut ü b e r p r ü f t .
- Ergebnisse:

Die

Regierung

der

Vereinigten

Staaten

bestätigt

die

Schlußfolgerungen des Berichts vom Januar 1954. Die Sachlage i s t zwar
mehrdeutig, so daß wir n i c h t zu einem d e f i n i t i v e n U r t e i l kommen können, aber die verfügbaren Hinweise deuten darauf h i n , daJ das, was
b e i Plesetsk vorgent, wahrscheinlich eine Verletzung der
Verpflichtung

der

UdSSR, dem Z i e l

und Zweck

des

rechtlichen

SALT-ii-Vertrags

nicht zuwiderzuhandeln, nach dem Stand von vor 1981, a l s der Vertrag
seiner R a t i f i z i e r u n g h a r r t e , d a r s t e l l t bzw. eine wahrscheinliche Verletzung einer p o l i t i s c h e n Verpflichtung nach dem Stand von nach 1981
darstellt.
Der ABM-Vertrag

- Vertragslage: Der ABM-Vertrag von 1972 und das dazugehörige P r o t o k o l l
v e r b i e t e t die Aufstellung von ABM-Systemen. Die einzige Ausnahme besteht d a r i n , daß jede P a r t e i e i n MB^I-System entweaer um das Gebiet
i h r e r Hauptstadt herum oder um einen - und nur einen -

IIBM-Statio-

nierungsraum herum a u f s t e l l e n d a r f . Der AB^-Vertrag i s t i n K r a f t und
in

seiner

Gültigkeitsdauer

unbeyrenzt.

Sowjetische

Handlungen,

die

mit dem ABM-Vertrag nicht i n Einklang stehen, b i l d e n somit Verletzungen r e c h t l i c h e r Verpflichtungen.
Der vorliegende, der ' Ö f f e n t l i c h k e i t

zugängliche B e i i c n t

befaßt

sich

mit v i e r Aspekten des ABM-Vertrags: der Radaranlage b e i Krasnojarsk,
mobilen landgestützten ABM-Systemen und deren Komponenten, der

ge-

meinsamen Erprobung von Komponenten von ABM- und Flugabwehrsystemen
und einem landesweiten ABM-System.
10. Die
•

- 2Q -

�l ü . Die Radaranlage b e i Krasnojarsk
- Verpflichtungen:
für

I n dem Bestreben, der Entwicklung

die Errichtung eines

einer

Grundlage

landesweiten ABM-Systems vorzubeugen, be-

schränkt der AB-1-Vertrag die Aufstellung

von Frühwarnradars zur Er-

fassung b a l l i s t i s c h e r Raketen und auch die Aufstellung von großen Radaranlagen mit phasengesteuerter Antastung, wie sie zu diesem Zwecke
verwendet werden, auf Standorte i n den Randbereichen des Hoheitsgeb i e t s jeder S e i t e . Ferner i s t g e f o r d e r t , dad solche Radaranlagen nach
auiien ausgerichtet sein müssen. Der Vertrag e r l a u b t

(ohne Rücksicht

auf Standort oder Auslegung; die A u f s t e l l u n g grotfer Radaranlagen mit
phasengesteuerter Abtastung, deren Zweck die Erfassung von Objekten
im Weltraum i s t oder oie als nationales technisches M i t t e l zur V e r i f i z i e r u n g der Einhaltung von Rüstungskontrollabkommen eingesetzt werden.

- Fragen: Der Bericht vom Januar 1964 p r ü f t e die Sachlage bezüglich des
Baus einer

großen Radaranlage

mit

phasengesteuerter

Abtastung

bei

Krasnojarsk i n M i t t e l s i D i r i e n . Die Schlußfolgerung l a u t e t e , da.J diese
Radaranlage f a s t mit Sicherheit eine Verletzung des ABM-Vertrags dars t e l l t . Die Vereinigten Staaten unterzogen oiese Fraye f ü r den vorliegenden B e r i c h t einer erneuten Überprüfung.
- Ergebnisse: Die Regierung der Vereinigten Staaten kommt nach Prüfung
der Hinweise, die s i c h im Verlaufe des Jahres 1984 ergeben haben, zu
dem Schluß, daü die neue groiße Radaranlage mit phasengesteuerter Abt a s t u n g , die s i c h b e i Krasnojarsk im Bau b e f i n d e t ,

eine

Verletzung

der r e c h t l i c h e n Verpflichtungen nach dem AB^-Vertrag von 1972 darstellt,

da s i e nach Art der A u f s t e l l u n g und Ausrichtung sowie nach

i h r e n technischen Eigenschaften gemäß diesem Vertrag
ist.

Die Tatsache, daü i h r

Bau weiter

nicht

zulässig

vorangetrieben wird und datt

glaubwürdige Erklärungen über eine andersgeartete Verwendung a u s b l i e ben,

hat

stärkt.

uns

in

unserer

Ungeachtet

Einschätzung

diesbezüglicher

ihres

Verwendungszwecks

amerikanischer

Forderungen

beist

keine A b h i l f e e r f o l g t .

11. Mobilität
- 21 -

�1 1 . M o b i l i t ä t neuer AB^-Systeme
- Verpflichtungen: Der AEM-Vertrag v e r b i e t e t die Entwicklung, Erprobung
oder A u f s t e l l u n g

von mobilen landgestützten ABM-Systemen oder

von

Komponenten solcher Systeme.
- Fragen; Die Vereinigten Staaten haben untersucht, ob die Sowjetunion
unter Verletzung i h r e r r e c h t l i c h e n Verpflichtungen nach Oem ABM-Vertrag

ein

mobiles

landgestütztes

ABM-System oaer Komponenten

eines

solchen Systems entwickelt hat.
- Ergebnisse:

Die

Regierung

der

Vereinigten

Staaten

kommt

zu

dem

Schluß, daß die sowjetischen Unternehmen im Hinblick auf die M o b i l i tät

von Komponenten von AB»1-Systemen mehrdeutig s i n d .

I n der UdSSR

werden aber Komponenten eines neuen ABM-Systems e n t w i c k e l t , die augenscheinlich so ausgelegt s i n d , daö sie i n Stellungen aufgebaut werden können, die nur geringer oder gar keiner

Vorbereitung bedürfen.

Dies s t e l l t eine mögliche Verletzung der r e c h t l i c h e n Verpflichtungen
der Sowjetunion nach dem ABM-Vertrag dar. Dies und andere Unternehmungen der Sowjets im ABM-Bereich legen den Verdacht nahe, daö die
UdSSR Vorbereitungen zum Aufbau eines landesweiten ABM-Systems t r i f f t .
12. Gemeinsame Erprobung von Komponenten von AB4- und Flugabwehrsystemen
- Verpflichtungen: Der ABM-Vertrag und das dazugehörige P r o t o k o l l ma' chen es beiden Seiten zur A u f l a g e , die Aufstellung

von ABM-Systemen

auf nur e i n Gebiet zu beschränken. Über das ABM-System und seine Komponenten i n diesem einen Dislozierungsgebiet

hinaus dürfen die Ver-

t r a g s p a r t e i e n ABM-Systeme und Komponenten solcher Systeme zu Entwicklungs- und Testzwecken u n t e r h a l t e n , sofern i h r Standort s i c h auf e i nem vereinbarten Testgelände Defindet,

teiterhin

untersagt

der

Ver-

t r a g , Systeme, die nicht B e s t a n d t e i l von AB4-Systemen s i n d , mit der
Fähigkeit auszustatten, "strategiscne b a l l i s t i s c h e Raketen oder
T e i l e auf i h r e r Flugbahn abzuwehren". Der Vertrag untersagt

ihre

ferner,

solche Systeme " i n der Funktion eines ABM-Systems" zu eiproben. Die
Vertragsparteien

kamen ü b e r e i n ,

daß

die

gemeinsame

Erprobung

von

�trprobung von Komponenten von HfcM- und Hugabwenrsystemen

untersayt

sein s o l l e .
- Fragen: Die Vereinigten Staaten untersuchten, ob die Sowjetunion e n t gegen i h r e n

rechtlichen

Verpflicntungen

Komponenten

von ABM-

und

kommt

dem

Flugabwehrsystemen gemeinsam erprobt hat.
- Ergebnisse:

Die

Regierung

der

Vereinigten

Staaten

zu

Schluü, dai die Beweislage über die sowjetischen Handlungen im h i n b l i c k auf einen solchen gemeinsamen Einsatz nicht a u s r e i c h t , um e i n
zuverlässiges U r t e i l darüber zu erlauben, ob die Sowjets i h r e n Verp f l i c h t u n g e n yemäd dem ABM-Vertrag nachgekommen s i n d . Die Sowjetunion
hat jedoch Tests durchgeführt, bei denen i_uftverteidigungsradars

in

ABM-artigen Funktionen eingesetzt wurden. Die Zahl der F ä l l e , i n denen Komponenten von t\BA- und FlugaDwehrsystemen gemeinsam eingesetzt
wurden, deutet darauf h i n , dad die UdSSR wahrscheinlich gegen die Bestimmungen verstoßen h a t , die die Erprobung von Komponenten von F l u g aDwehrsystemen i n ABM-Funktionen untersagen. I n einigen F ä l l e n d ü r f t e
dies sogar hochgradig wahrscheinlich sein. Die genannten und ähnliche
sowjetische

Unternehmungen legen den Verdacht

nahe, dai3 die UdSSR

Vorbereitungen f ü r den Aufbau eines landesweiten AB4-Systems t r i f f t .
13. Landesweite ABM-Systeme
- Verpflichtungen:

Der Vertrag gesteht

einsatzmäiiige S t e l l u n g

z u , erlaubt

jeder

Seite

ausdrücklich

nur
die

eine

einzige

Modernisierung

und den Austausch von ABM-Systemen und i h r e n Komponenten und erkennt
das Bestehen von ABM-Testgeländen zur Entwicklung und Erprobung von
ABM-Komponenten ausdrücklich an. Der ABM-Vertrag untersagt jedoch den
Vertragsparteien, e i n ABM-Systems, das i h r
Gesamtheit

Hoheitsgebiet

s c h ü t z t , aufzubauen oder die Grundlagen f ü r

in
ein

seiner
solches

System zu schaffen.
- Fragen: Die Vereinigten Staaten hauen untersucht, oo die Unternehmungen der Sowjets im ABM-Bereich und auf verwandten Gebieten die Grundlagen f ü r e i n landesweites AB^-System schaffen.
- Ergebnisse: Die

�Ergebnisse:

Die

Regierung

der

Vereinigten

Staaten

kommt

zu

dem

Schluß, daß die Handlungen der Sowjetunion im ABM-Bereich und auf damit i n Zusammenhang stehenden Gebieten i n i h r e r Gesamtheit den Verdacht nahelegen, daß die UdSSR Vorbereitungen f ü r den Aufbau eines
landesweiten AEM-Systems t r i f f t .

* * * * *

- 24 -

�13. Februar 1983

VERNON ALTERS ZUM US-BOTSCHAFTER BEI DEN VEREINTEN NATIONEN ERNANNT

WASHINGTON - (AD) - Präsident Reagan hat am 8. Februar 1985 den bisherigen Sonderbotschafter Vernon Walters zum neuen Botschafter der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen ernannt. Er tritt die Nachfolge
von Jeane Kirkpatrick an, die am 1. März aus ihrem Amt ausscheidet. Die
Nomienierung mu3 noch vom amerikanischen Senat bestätigt werden. Der Botschafter der USA bei den Vereinten Nationen ist gleichzeitig Mitglied des
amerikanischen Kabinetts.

Walters, der 68 Jahre alt ist, hat während der vergangenen vier Jahre
als Sonderbotschafter Präsident Reagans rund 100 Länder besucht, wobei es
oft um delikate und gewöhnlich nicht publizierte Missionen ging. Er war
bereits in verschiedenen Funktionen für fünf amerikanische Präsidenten
tätig: Truman, Eisenhower, Nixon, Ford und Reagan. Mit den Vertretern
Nordvietnams führte Walters von 1969 bis 1972 die Verhandlungen in Paris.
Von 1972 bis 1976 war er stellvertretender Direktor des Zentralamtes für
Nachrichten und Abwehr (CIA;.

Von 1941 bis 1976

Postfach 20 03 00 Tel.: 0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�Von 1941 b i s 1976 diente Walters i n der amerikanischen Armee, aus der
er im Range eines Generalleutnants ausschied.
Vernon Walters wurde am 3.Januar 1917 i n New York geboren. Er

stu-

d i e r t e unter anderem i n Paris und am Stoneyhurst Lollege i n England und
s p r i c h t acht Sprachen f l i e ß e n d : E n g l i s c h , Deutsch, Französisch, Russisch,
Spanisch, Portugiesische, i t a l i e n i s c h und Holländisch.
a l s Autor mehrerer Bücher hervorgetreten.

* * * # #

Walters i s t

auch

�13. FeDruar 1 985

TRANSATLANTISCHER FERNSEHDIALOJ "EURONET"
- Herzersatz a l s Präzedenzfall - Wieviel F o r t s c h r i t t i s t finanzierbar? -

(AD).

-

Kosten, medizinische

Indikationen

und mögliche

technische

Verbesserungen im Zusammenhang mit der Anwendung des " t o t a l e n künstlichen
Herzens" standen ganz oben auf der L i s t e der Fragen, die im Rahmen einer
Satelliten-Fernsehdiskussion an Dr. William C .DeVries und Dr.
Jarvik i n L o u i s v i l l e

(US-Bundesstaat Kentucky)gerichtet

mer an dem vom US-Informationsdienst

(USIS)

Robert K.

wurden. T e i l n e h -

veranstalteten EURONET-Pro-

gramm waren Journalisten und einige Mediziner

aus B e l g i e n , der Bundes-

republik Deutschland, Frankreich, I s r a e l , den Niederlanden und Spanien.
Neunzig Minuten lang standen DeVries a l s Chef des Operationsteams, das am
25. November 1984 dem 52jährigen William Schroeder e i n Kunstherz eingesetzt

h a t t e , und Jarvik

aus Salt- Lake City

(US-Bundesstaat

Utah)

als

Konstrukteur der druckluftbetriebenen Herzprothese Rede und Antwort.
Schroeder gehe es "sehr g u t " , sagte DeVries.

Von einem Schlaganfall

zwei Wochen nach der Implantation seien Sprache und Sprechvermögen noch
b e e i n t r ä c h t i g t . Jedoch habe sich der Patient gut e r h o l t und s e i i n einer

Postfach 20 03 00 Tel.: 0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�in einer so guten Allgemeinverfassung, da3 er in Kürze aus der Klinik
entlassen werden könne. Er werde in ein nahegelegenes, inzwischen mit den
notwendigen technischen Vorrichtungen ausgestattetes

Wohnhaus übersie-

deln. Hilfe durch Klinikpersonal dürfte dann tagsüber noch etwa zwei Wochen lang erforderlich sein, ehe Familienangehörige die Betreuung ganz
übernehmen könnten.

Die Möglichkeit, wenigstens einige Stunden am Tage das von Dr. ing.
Horst-Peter Heimes (Aachen) entwickelte tragbare Antriebsgerät für das
Kunstherz zu benutzen, gebe dem Träger in dieser Zeit normale Bewegungsfreiheit und bedeute eine außerordentliche Verbesserung seiner Lebensumstände. Die jetzt erstmals beim Menschen eingesetzte Mini-Pumpe wiegt nur
5 kg und wird in einer Umhängetasche getragen. Demgegenüber handelt es
sich bei dem zuerst konstruierten Antrieb um ein 17U kg schweres, stationäres Aggregat von der GröSe eines Schrankes, das durch mehr als 2 cm
dicke Schläuche mit der "Maschine" im Körper des Patienten verbunden ist.
Allein die ständigen Betriebsgeräusche des Aggregats - von dem sehr engen
Bewegungsbereich der davon abhängigen Person ganz abgesehen - bedeuten
eine grofSe Belastung.

Diese Form der Abhängigkeit war z. B. einer der Punkte der Kritik
nach der ersten offiziell genehmigten Anwendung des künstlichen Herzens
bei Dr. Barney Clark im Dezember 1982. Zum Zeitpunkt der Operation durch
Dr. DeVries (damals im Klinikum der Universität Utah) war nach Aussage
der Ärzte das Leben des Patienten nur noch nach Stunden oaer auf höchstens ein bis zwei Tage bemessen. Aus den Schädigungen der Lunge infolge
des jahrelangen schweren Herzleidens und starken Rauchens sowie den beeinträchtigten Funktionen von Leber und Nieren ergaben sich zusätzliche,
gefährliche Komplikationen während der 112 Tage, die Clark mit dem Kunstherzen lebte.

Ein Materialfehler an einer Kunstherzklappe machte am 1Z. Tag nach
der Implantation eine Austauschoperation erforderlich. Ein Achsenteil der
Mitralklappe war gebrochen. Um solche Vorkommnisse künftig zu vermeiden
und mechanische Schwachstellen an Metallkomponenten durch Biege- oder
- 2 -

�Biege- oder Sc hweii3 Vorgänge auszuschalten, wurden an dem bei Schroeder
implantierten Utah-Modell künstliche Herzklappen des Typs Medtronic-Hall
verwendet.Bei diesem sind der Metallrahmen und die zentrale Achse, an der
die Kippscheibe des Ventils montiert ist, aus einer massiven Titanplatte
gefräst. Der gesamte Bearbeitungsprozei wird über Computer gesteuert.

Neue Modelle und Miniaturisierung

Nur durch diese neuen Klappen unterscheidet sich Schroeders Kunstherz
"Jarvik 7" von dem bei Clark verwendeten Modell. Dr. Jarvik zufolge werde
jedoch das kommende Modell "Jarvik 8" auf Urund der bisher gemachten Erfahrungen in zehn Punkten verändert werden, auch hinsichtlich der Größe,
im Arbeitsprinzip aber "Jarvik 7" entsprechen. Größe und Geometrie einer
Herzprothese sind wichtige Faktoren. "Jarvik 7" (14 cm breit, 10 cm hoch,
knapp 9 cm tief, Gewicht 360g) ist auf den Körperbau eines Mannes von 7u
kg

zugeschnitten. Für normal, gebaute weibliche Patienten oder noch im

Wachstum befindliche junge Menschen wäre es nicht geeignet. Beim nächsten
Modell "Jarvik 8" sind entsprechend den unterschiedlichen anatomischen
Gegebenheiten bei einzelnen Personengruppen unterschiedliche Größen vorgesehen.

Vom Material her erwiesen sich an Hand der Ergebnisse jahrzehntelanger Experimente Polyurethan, Carbonfasern sowie Dacron am besten geeignet. Dacron dient speziell zur Verbindung mit dem natürlichen Gewebe des
rechten und linken Herzvorhofes (die bei der Operation im Körper belastet
werden) und mit den großen Blutgefäßen. Die Membranen zwischen der von
außen zugeführten Druckluft und den Kammern des künstlichen Herzens bestehen aus einem elastischen Kunststoff, der hoher mechanischer Beanspruchung ausgesetzt ist. Immernin wird die Membran bei normaler Herzfrequenz
etwa 40 Millionen Mal im Jahr unter Druck und Zug bewegt. Wie Jarvik sagte , sei auf Grund der Erfahrungen bei Dauerbelastungstests mit fünf Jahren Haltbarkeit zu rechnen.

Die zahlreichen Sensoren im und am Kunstherzen helfen, wichtige Para- 5 -

�wichtige Parameter wie Pumpleistungen und Blutvolumen zu überwachen. Der
Heimes-Antrieb besitzt zur Verarbeitung solcher Daten einen Mikroprozessor, über den die in das Herz einströmende Blutmenge automatisch geregelt
wird. Dank der Sensoren wäre auch eine sich anbahnende Ermüdung der Membranen früh genug zu erkennen, um die implantierte Apparatur austauschen
zu können.

Man sei um eine immer stärkere Miniaturisierung der Antriebselemente
für das künstliche Herz bei gleichzeitiger Verbesserung der Antriebstechnik bemüht, sagte Jarvik. So sei beabsichtigt, das elektrohydraulische
System, das zur Zeit an Versuchstieren erprobt werde, so zu verkleinern,
daß Motor und Pumpe ebenso implantationsfähig werden wie heute die "Blutpumpe" selbst, d. h. das künstliche herz. Die Betriebsenergie werde dieses System aus einem am Körper getragenen Batteriegu'rtel beziehen, mit
dem es über dünne, durch die Haut nach außen geführte Elektroden verbunden würde. Völlige Unabhängigkeit von externer Energieversorgung könnte
nur ein Kunstherz mit implantierbarer Atombatterie geben. Jedoch sei eine
solche Entwicklung technisch außerordentlich kompliziert und liege in
sehr weiter Ferne.

Kunstherz - Noch ein Versuchsprojekt
Das "totale künstliche Herz" ist nach wie vor ein experimentelles Projekt , wie DeVries und Jarvik immer wieder betonten. Ob es sich als Therapie durchsetze, wisse noch niemand zu sagen. Jedenfalls würden die dabei
gewonnenen Erfahrungen sicherlich auch anderen Gebieten in der Medizin
zugute kommen. Für die Operation an Schroeder waren bereits modifizierte,
von der FDA

(US-Bundeskontrollbehörde

für Lebens- und

Arzeneimittel)

festgelegte Kriterien maßgebend. Sie besagen u. a. , daß für die Erhaltung
der Herzfunktionen des Patienten keine andere Möglichkeit als die Anwendung des künstlichen Herzens bestehen dürfe, jedoch die übrigen lebenswichtigen Organe nicht die schweren Schädigungen wie im Fall Dr. Clarks
aufweisen sollen.

Die
- 4 -

Tatsache,

�Die Tatsache, daii Schroeder insulinabhä'ngiger Diabetiker ist, war
keine Gegenindikation zur Anwendung der Herzprothese, sehr wohl aber zur
Übertragung eines Spenderherzens. Auch schon auf Grund seines Alters wäre
in den USA eine Herztransplantation nicht mehr vorgenommen worden. Jedoch
könne man nach Meinung der beiden amerikanischen Ärzte vielleicht erst in
fünf bis zehn Jahren sagen, welche Gruppe von Patienten mit einem künstlichen Herzen auf Dauer oder nur zur Überbrückung bis zur Implantation
eines Spenderherzens, welche Gruppe ausschließlich mit einem Transplantat
und welche Gruppe mit einer vorübergehenden oder auf Dauer implantierten
Behelfspumpe optimal zu versorgen seien. Diese Therapiemöglichkeiten müßten sehr genau auf ihre Vor- und Nachteile untersucht und beobachtet,
ihre Grenzen exaxt definiert werden.

Information und freie Entscheidung

Der Patient und seine Angehörigen werden, wie bei Clark und Schroeder
geschehen, über mögliche Komplikationen der Implantation eines künstlichen Herzens voll informiert. Dann erst entscheide er selbst, ob er
sich der Operation unterziehen wolle. Das gelte ebenso für einen später
eventuell vorzunehmenden Austausch der funktionsfähigen Herzprothese gegen ein neueres, technisch besseres Modell.

Auch die psychische Verfassung spiele eine wichtige Rolle, sagte
DeVries. Es erfordere Mut von Seiten des Patienten, sein Leben der Technik anzuvertrauen und die Prozedur durchzustehen. William Schroeder beweise diesen Mut, wie vor ihm Clark, und er habe den Beistand seiner Angehörigen und Freunde. Erfahrungsgemäß ist diese Unterstützung bei allen
Patienten, bei denen eine Herzoperation notwendig ist, ein Faktor von wesentlicher Bedeutung. Existiert solche Hilfe nicht, komme die Implantation eines künstlichen Herzens nicht in Frage.

Dr. DeVries, dem die FDA die Genehmigung zu vorläufig fünf weiteren
Implantationen eines Kunstherzens erteilt hat, könne, wie er unmißverständlich erklärte, keine Prognose darüber abgeben, wie lange das Leben
- 5 -

�das Leben Schroeders mit der Herzprothese zu e r h a l t e n s e i . Der P a t i e n t
s e i g l ü c k l i c h zu leben, und er bemühe sich selbst am meisten darum, die
ihm auf Erden geschenkte Z e i t im Rahmen seiner Möglichkeiten v o l l zu nutzen. Dies sei auch f ü r die Ärzte eine sehr wichtige Erfahrung.

Finanzierung
Angesichts der f ü r die Behandlung Clarks genannten Kosten (ca. 25Ü UÜU
Dollar)

wird o f t

g e f r a g t , wie r e a l i s t i s c h eine solche Therapie von der

f i n a n z i e l l e n Seite her überhaupt zu bewerten i s t .

DeVries meinte, diese

Summe enthalte zur Hälfte b i s zu d r e i V i e r t e l n Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.

Wie hoch die

tatsächlichen

Behandlungskosten

seien,

lasse sich frühestens nach Implantationen an weiteren v i e r b i s f ü n f Pat i e n t e n sagen.

Bis im Dezember 1982 die

erste

k l i n i s c h e Anwendung möglich wurde,

hatte die US-Regierung s e i t M i t t e der sechziger Jahre ca. 160 M i l l i o n e n
D o l l a r und p r i v a t e Geldgeber weitere hohe Beträge zur Entwicklung
künstlichen Herzens b e r e i t g e s t e l l t .

eines

Die bahnbrechenden Arbeiten von Dr.

Willem K o l f f und seinen M i t a r b e i t e r n , unter ihnen s e i t Anfang der s i e b ziger

Jahre DeVries und J a r v i k , am I n s t i t u t

für

künstliche Organe der

Universität

Utah i n S a l t Lake City wurden z.T. aus dem Regierungsfonds

finanziert.

(Schon 1943 k o n s t r u i e r t e Dr. K o l f f i n den Niederlanden eine

künstliche Niere. Heute verdanken a l l e i n i n den Vereinigten Staaten mehr
a l s 65 000 Menschen der regelmäßigen Blutwäsche i h r Leben.)
Regierungsgelder

fließen

jetzt

allgemein

spärlicher.

Das

war

der

Hauptgrund f ü r DeVries, das Angebot des p r i v a t e n Klinikkonzerns Humana
I n c . anzunehmen, die k l i n i s c h e n Versuche mit dem TAH ("Totoal

Artificial

Heart" - künstliches Herz) am Audubon-Herzzentrum i n L o u i s v i l l e weiterzuführen - ohne Finanzierungssorgen. Die p r i v a t e n Krankenversicherungen
den USA g i b t es keine Pflichtversicherung)

(in

lehnen i n solchen F ä l l e n eine

Leistung ab. Auch bei der inzwischen weitgehend anerkannten Therapie der
Herztransplantation steht es noch immer im Ermessen der Versicherungsge-

�der Versicherungsgesellschaften, den Hauptteil der Kosten zu übernehmen.
Die meisten von ihnen tun es.

Der Rest wird mit Forschungsgeldern (Fonds aus privaten Spenden und
staatlichen Zuschüssen beglichen. Selbst die Stanford-Universität, das
bedeutendste Transplantationszentrum in den Vereinigten Staaten, mukJ sich
zur Fortsetzung und Weiterentwicklung von Transplantationsprogrammen immer wieder um Regierungszuschüsse bemühen. Herztransplantationen sind in
die Leistungen der für bestimmte Bevölkerungsgruppen geschaffenen staatlichen Krankenversicherungen MEDIOARE und MED1LAID noch nicht aufgenommen
(nur der Bundesstaat Kalifornien erstattet Aufwendungen dafür aus MEDICAID-Geldern). Hingegen werden z. B. Kosten für Dialyse und Nierentransplantationen, bei Kindern auch für eine Lebertransplantation, voll bezahlt.

Erfolgsraten

Im Stanford-Klinikum, wo neben Hunderten von Nierenübertragungen seit
Januar 1968 insgesamt 320 Herztransplantationen vorgenommen worden sind,
stieg in den letzten vier Jahren bei HerzübertTagungen die Erfolgsrate
mit einem Jahr Überlebenszeit auf 81 Prozent, mit zwei Jahren auf 73 Prozent. Auch wurden schon einige Male Herz und Lunge gleichzeitig übertragen. Selbst diese Patienten haben relativ gute 'Überlebenschancen. Die
günstige Entwicklung ist vor allem der Einführung des Präparats Lyclosporin A im Jahr 1980 zu verdanken, das die Abstoüreaktionen gegen fremde
Gewebe sehr viel wirksamer als die- bis dahin verwendeten Medikamente unterdrückt. Allerdings bei Lebertransplantationen gibt es weniger Komplikationen: Dr. Thomas Starzel (früher Denver, jetzt Pittsburgh) erzielte
bei Kindern eine Einjahrs-Überlebenschance von 90 Prozent, bei Erwachsenen von bis zu 8o Prozent.

Kostenprobleme

An

Kosten

sind

�An Kosten sind heute in den USA

z.B. für eine Nierentransplantation

30 000 Dollar, für regelmäßige Dialysebehandlung mindestens 20 000 Dollar
pro Jahr, für eine Herztransplantation 1UU 00U bis 125 000 Dollar, für
eine Lebertransplantation 135 000 Dollar bis 200 000 Dollar und mehr anzusetzen. In einem Land, das in Wissenschaft und Technik führt, erwartet
der Bürger, von den modernsten Entwicklungen der Medien zu profitieren.
Im Zusammenhang mit der Anwendung des künstlichen Herzens, für das sich
ein Bedarf von 50 000 TAH pro Jahr ergeben könnte, mehren sich aber die
Stimmen, die davor warnen, "Spitzenmedizin" zur Routine zu machen. Selbst
kostspielige

neue Diagnosetechniken wie

Gomputertomographie

und Kern-

spinresonanz-Tomographie werden in die Kritik einbezogen mit der Begründung, daß nur zu häufig der tatsächliche Gewinn an zusätzlichen Informationen gegenüber den herkömmlichen Verfahren minimal sei.

Die Aufwendungen für das Gesundheitswesen in den Vereinigten Staaten
sind in der Tat enorm gestiegen. Sie werden für 1982 (das letzte Jahr,
für das hierzu Gesamtstatistiken vorliegen) mit 322,4 Milliarden Dollar
angegeben - gegenüber 26,9 Milliarden Dollar im Jahr 1960, 74,7 Milliarden Dollar 1970 und 249 Milliarden Dollar 1980, wobei natürlich die hohen
Inflationsraten seit Anfang der siebziger Jahre eine ganz erheblich Rolle
spielen. Gegenwärtig machen die Kosten für das Gesundheitswesen 11 Prozent vom Bruttosozialprodukt aus, fünf Prozent menr als vor etwa zwei
Jahrzehnten.

Wegen der ungewöhnlich hohen Kostensteigerungen bei MEDIGARE (staatliche Krankenversicherung für ca. 30 Millionen Bezieher von Sozialversicherungsrenten) und MEüICAID

(staatliche Krankenversicherung

für So-

zialhilfeempfänger) nahm die Bundesregierung bereits Reformen in Angriff.
Zur Kostendämpfung im MEDICARE-Programm, zu dem die Pensionäre geringe
Monatsbeiträge leisten, wurden z.B. statt der bisher üblichen Kostenerstattung im Krankenhaus sog. diagnosebezogene Gruppierungen eingeführt.
Das bedeutet, das die Krankenhausbehandlung eines Mitglieds entsprechend
der Diagnose innerhalb eines bestimmten finanziellen Rahmens zu erfolgen
hat. Allgemeine Maßnahmen zur Kostendämpfung bei gemeinnützigen oder mit
öffentlichen Mitteln unterhaltenen Krankenhäusern werden z.Z. sondiert.
Schon jetzt zeige

�Schon jetzt zeige sich, so Prof. W. Schwartz (Tufts University, Medford/Massachusetts), daß manche dieser Einrichtungen von den neuesten
Errungenschaften der Forschung und Technik nur begrenzt Gebrauch machen
können. Solche Sorgen haben die hospitäler der immer stärker vordringenden Klinikkonzerne nicht. Sie werden straff verwaltet und nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt. Auch
kleinen Ambulanzstationen

für

einfache

die

in den Städten verteilten

Fälle

arbeiten

kostengünstiy.

Mitgliedern der von Privatgesellschaften betreuten Betriebskrankenkassen
räumen manche besonders attraktive Sätze als eine Art Mengenrabatt ein.
Sie sind dabei Spezialkliniken aufzubauen und ihren Ruf durch enge Zusammenarbeit

mit

Universitätskliniken,

vereinzelt

schon

durch

deren

Übernahme, zu festigen. Dynamische junge Ärzte und Forscher versuchen,
sie als Mitarbeiter zu gewinnen.

Es werden immer mehr Bedenken geäußert, da3 sich hier eine Entwicklung anbahne, die ein nach gerechten Maßstäben geführtes Gesundheitswesen
gefährden könne. Denn die Hospitalkonzerne seien von der Qualität der
Leistungen ihrer Kliniken her für gut versicherte Privatpatienten sehr
attraktiv und nicht verpflichtet, weniger gut abgesicherte Patienten aufzunehmen. Zum mindesten könnten sie versuchen, diese an gemeinnützige
Krankenhäuser zu verweisen, was die Struktur der Patientengruppen und der
finanziellen Basis dieser Einrichtungen verändere.

Sollen also, um das Recht des einzelnen auf ordnungsgemäße, gute Versorgung zu gewährleisten, die Steuerzahler für kostspielige neue Techniken im Gesundheitswesen aufkommen? So fragen Sozialpolitiker, Sprecher
privater und betrieblicher Krankenkassen, aber auch viele Mediziner, die
um die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesen fürchten. Und wenn die Mittel beschränkt sino - wer kann, wer darf entscheiden, wo und wie sie einzusetzen sind? Der Historiker Prof. Barton Bernstein (Stanford) fordert
deshalb sowohl im hinblick auf die Spitzentechnik in der Medizin als auch
auf anderen Gebieten der Forschung - vor allem dann, wenn sie mit Steuergeldern gefördert werden - für Entscheidungen eine breitere Grundlage zu
schaffen. Letztlich seien Entscheidungen über technische Entwicklungen
- 9 -

�technische Entwicklungen politischer und wirtschaftlicher Natur. Sie s e i en nicht w e r t f r e i , sondern wertbeladen. Und deshalb verdienten s i e , öff e n t l i c h erörtert und auf verschiedenen Entscheidungsebenen behandelt zu
werden.

* # * * *

- 10 -

�</text>
                </elementText>
              </elementTextContainer>
            </element>
          </elementContainer>
        </elementSet>
      </elementSetContainer>
    </file>
  </fileContainer>
  <collection collectionId="4">
    <elementSetContainer>
      <elementSet elementSetId="1">
        <name>Dublin Core</name>
        <description>The Dublin Core metadata element set is common to all Omeka records, including items, files, and collections. For more information see, http://dublincore.org/documents/dces/.</description>
        <elementContainer>
          <element elementId="50">
            <name>Title</name>
            <description>A name given to the resource</description>
            <elementTextContainer>
              <elementText elementTextId="6534">
                <text>Dokumente</text>
              </elementText>
            </elementTextContainer>
          </element>
        </elementContainer>
      </elementSet>
    </elementSetContainer>
  </collection>
  <itemType itemTypeId="19">
    <name>Digitalisat</name>
    <description>Umwandlung eines physischen Dokumentes in ein digitales Medium.</description>
  </itemType>
  <elementSetContainer>
    <elementSet elementSetId="1">
      <name>Dublin Core</name>
      <description>The Dublin Core metadata element set is common to all Omeka records, including items, files, and collections. For more information see, http://dublincore.org/documents/dces/.</description>
      <elementContainer>
        <element elementId="40">
          <name>Date</name>
          <description>A point or period of time associated with an event in the lifecycle of the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="9548">
              <text>13.02.1985</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
        <element elementId="51">
          <name>Type</name>
          <description>The nature or genre of the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="9549">
              <text>Digitalisat</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
        <element elementId="39">
          <name>Creator</name>
          <description>An entity primarily responsible for making the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="9550">
              <text>Herausgeben U.S. Information &lt;br /&gt;Service Embassy of the United States of America</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
        <element elementId="50">
          <name>Title</name>
          <description>A name given to the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="13627">
              <text>Amerikadienst 13.02.1985</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
        <element elementId="41">
          <name>Description</name>
          <description>An account of the resource</description>
          <elementTextContainer>
            <elementText elementTextId="13628">
              <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;USA bleiben der Freiheit und Sicherheit Europas verpflichtet&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Erklärung von Präsident Reagan zum 40. Jahrestag der Jaltakonferenz -&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rede von US-Verteidigungsminister Weinberger auf der Wehrkundetagung in München&amp;nbsp;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Wortlaut -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sowjetische Verletzungen von Rüstungskontrollabkommen&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Bericht des Präsidenten an den Kongress -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Information&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Verron Walters zum US-Botschafter bei den Vereinten Nationen ernannt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;3. Wissenschaft und Technik&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Transatlantischer Fernsehdialog "EURONET"&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Herzersatz als Präzedenzfall - Wieviel Fortschritt ist finanzierbar? -&lt;/em&gt;</text>
            </elementText>
          </elementTextContainer>
        </element>
      </elementContainer>
    </elementSet>
  </elementSetContainer>
</item>
