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                  <text>M J I I M Wil

und
Dokumentation
United States Information Service
Embassy of the United States of America

V

42

17. Oktober 1984

INHALT

DOKUMENTATION
Vereinigte Staaten betrauern Tod Martschenkos
- Erklärung des Präsidenten und des US-Außenministeriums

HINTERGRUNDMATERIAL
US-Bericht über sowjetische Rüstungskontrollvertragcpraktiken
- Zusammenfassung -

WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Unsere Erde - unerschöpfliches Studienobjekt
- Meere, Landmassen und Umwelt unter Beobachtung beim jüngsten
CHALLENGER-Flug (5. - 13. Oktober 1984)
Ziel: Optimale Lösungen für Probleme der Luftverschmutzung
- US-Delegierter Harry R. Marshall vor UN-Kommission in Genf -

Um Übcr/cndung von
ßcIcgcKcmpIcwcn
wird gebeten

Postfach 20 03 00
D 5300 Bonn 2

Tel.: 0228-339 2035
Telex: 8-85432

�»

Dokumentation
United States Information Service
Embassy of the United States of America

17. Oktober 1*04

42

VEREINIGTE STAATEN BETRAUERN TOD MARTSCHENKOS
- Erklärung des Präsidenten und des US-Aubenministeriums -

Washington -(AD)- Der Tod des ukrainischen Menschenrechtskämpfers Valerij Martschenko in einem Gefängniskrankenhaus in der Sowjetunion hat in
den Vereinigten Staaten Bestürzung und Trauer ausgelöst. Präsident Konald
Reagan gab am 15. Oktober in Greenville im Staate South Carolina eine Erklärung ab, in der er das tapfere Verhalten Martschenkos als "ein Vorbild" bezeichnete.

Auch das amerikanische Aubenministerium veröffentlichte am gleichen
Tag eine Erklärung zum Tode des Menschenrechtlers in der UdSSR.
Die Erklärung des amerikanischen Präsidenten hat folgenden Wortlaut:

Wir haben vor kurzem erfahren, da(3 Valerij Martschenko am 7. Oktober
in einem Gefängniskrankenhaus in Leningrad gestorben ist. Martschenko,
der ein Alter von nur 37 Jahren erreichte, war einer der bekanntesten
Menschenrschtskämpfer in der Sowjetunion.
Martschenko, von

Postfach 20 03 00 Tel.: 0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�Martschenko, von Hause aus Journalist, hatte bereits acht Jahre hin-

*

ter Gefängnismauern verbracht - eine Tortur, die er nur mit Mühe überlebt
hatte. Dennoch wurde er im März dieses Jahres zu weiteren zehn Jahren
Haft und zusätzlich zu fünf Jahren innerer Verbannung verurteilt, weil er
in seinen Artikeln die Brutalität in den sowjetischen Arbeitslagern und
die Verletzungen der Menschenrechte und der nationalen Hechte in der
Ukraine angeprangert hatte. Es heiBt, daß die dringenden Bitten seiner
Familie, seine Haftbedingungen mit Rücksicht auf seine angegriffene Gesundheit zu erleichtern, von den sowjetischen Behörden zurückgewiesen
wurden.

Der unnötige Tod Martschenkos erfüllt uns mit tiefer Trauer und Zorn.
Sein tapferer Kampf für die persönlichen Freiheiten ist uns allen ein
Vorbild. Sein Tod führt uns die Tragödie der sich verschärfenden Menschenrechtslage in der Sowjetunion vor Augen; einen Tatbestand, den alle
Amerikaner zutiefst bedauern.
(Ende der Erklärung Präsident Reagans)

Die Erklärung des US-AuBenministeriurns hat folgenden Wortlaut:

Das AuBenministerium ist vom Tode des führenden ukrainischen Menschenrechtskämpfers Valerij Martschenko, der am
Leningrader

Gefängniskrankenhaus

verstarb,

7. Oktober

unterrichtet

in einem

worden.

Mar-

tschenko, der seit langem unter einer schweren Nierenerkrankung litt,
starb offenbar an einem Nierenversagen.
Von Hause aus Journalist, wurde er im März dieses Jahres zu zehn Jahren Haft und zusätzlich zu fünf Jahren innerer Verbannung verurteilt,
weil er in seinen Artikeln die Brutalität in den sowjetischen Arbeitslagern und die Verletzungen der Menschenrechte und der nationalen Rechte in
der Ukraine angeprangert hatte. Schon zuvor hatte er eine achtjährige
Haft- und Verbannungsstrafe, die man aufgrund ähnlicher Anschuldigungen
gegen ihn verhängt hatte, nur mit Mühe überlebt.
Als er im März dieses Jahres erneut schuldig gesprochen wurde, sagten
seine Freunde und Verwandten voraus, daü seine Verurteilung zu Zwangsar- 2 -

•

�zu Zwangsarbeit "unter Sonderbedingungen" - der härtesten Art der öestidfung im sowjetischen Strafvollzugssystem - im Hinblick auf seinen angegriffenen Gesundheitszustand gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein
werde.
Nach unseren Informationen wurde er am 13. September aus dem Lager in
das Gefängniskrankenhaus in Leningrad verlegt. Wir haben weiterhin erfahren, daß Bitten seiner Familie, ihn in ein Krankenhaus mit Nierendialyseanlage zu verlegen, von den sowjetischen Behörden abgewiesen wurden.
Mit dem Tod von Valerij Martschenko im Alter von 37 Jahren verstummt
ein junger und eindringlicher Verfechter der Sache der Menschenrechte in
der Ukraine. Aber sein Leben wird für all diejenigen ein Vorbild bleiben,
denen die Menschenrechte in der Ukraine ein tiefes Anliegen sind.

Die Regierung der Vereinigten Staaten betrauert seinen Tod und bedauert zutiefst das gefühllose und unmenschliche Vorgehen der sowjetischen
Behörden, durch das er verursacht wurde. Der Tod Valerij Martschenkos ist
bedauerns'.verterweise nur ein weiteres Beispiel für die Verrohung des sowjetischen Systems und für die Mißachtung, die es für die Menschenrechte
wie für Menschenleben bezeugt.

* * * * *

- 3-

�17. Oktober 1984

42

US-BERICHT ÜBER SOWJETISCHE RUSTUNaSKCNTROLLVERTRAGSPRAKriKEN
- Zusammenfassung -

WASHINGTON - (AD) - Der Nationale Sicherheitsrat der Vereinigten
Staaten hat am 10. Oktober 1984 einen Bericht des Allgemeinen Beratungsausschusses für Rüstungskontrolle und Abrüstung veröffentlicht, aus dem
hervorgeht, daß etwa die Hälfte der sowjetischen Vertragspraktiken auf
dem Gebiet der Rüstungskontrolle materielle Verletzungen - Verletzungen,
wahrscheinliche Verletzungen oder Umgehungen - der vertraglichen Verpflichtungen erkennen lassen. Bei der anderen Hälfte hätte es keine Beanstandungen gegeben.
Der Bericht des Ausschusses, der 1961 ins Leben gerufen wurde, wurde
dem Sprecher des amerikanischen Repräsentantenhauses, Thomas P. O'Neill,
von Präsident Reagan übergeben, der erklärte, die Administration sei
"weiterhin ernsthaft besorgt über das sowjetische Verhalten bezüglich der
Einhaltung von Rüstungskontrollverpflichtungen."

Gleichzeitig mit dem Bericht wurde eine Zusammenfassung veröffentlicht, die folgenden Wortlaut hat:
Ein Vierteljahr-

Postfach 20 03 00 Tel.: 0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�Ein Vierteljahrhundert sowjetischer Praktiken in der Einhaltung von
Rüstungskontrollverpflichtungen;

1958 - 1983

Zusammenfassung

Oktober 1984

Der Allgemeine Beratungsausschuß für Rüstungskontrolle und Abrüstung
(GAG) ist ein durch das Rüstungskontroll- und Abrüstungsgesetz von 1961
eingesetzter Beratungsausschuß des Präsidenten.

Die Mitglieder sind pri-

vate Bürger, die mit Rat und Zustimmung des Senats vom Präsidenten ernannt werden. Seine Aufgabe besteht darin, den Präsidenten, den Außenminister und den Direktor des Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung in
Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung und des Weltfriedens zu beraten. Der gegenwärtige Allgemeine Beratungsausschuß ist überparteilich
besetzt und seine Mitglieder stammen aus der wissenschaftlichen, akademischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Welt. Eine Reihe
seiner Mitglieder hatten hohe Regierungsposten in früheren Administrationen inne. Der Allgemeine Beratungsausschuß bietet Rat und Analyse,
die unabhängig von dem bürokratisehen Prozeß sind und vertritt Auffassungen, die an keinerlei Institution gebunden sind.

Einleitung
Auf Ersuchen des Präsidenten und in Übereinstimmung mit seinem satzungsmäßigen Mandat hat der Allgemeine Beratungsausschuß des Präsidenten
für Rüstungskontrolle und Abrüstung eine unabhängige, umfassende einjährige Studie über das langfristige Muster des sowjetischen Verhaltens bezüglich der Rüstungskontrollverpflichtungen vorgenommen, wie es aus Abkommen und einseitigen sowjetischen Verpflichtungen hervorgeht. Der als
Verschlußsache eingestufte Bericht über diese Studie, der den Titel
trägt, "Ein ViertelJahrhundert sowjetischer Praktiken in der Einhaltung
von Rüstungskontrollverpflichtungen:

1958 - 1983", wurde mit einstim-

miger Billigung des Ausschusses am 2. Dezember 1983 dem Präsidenten über-

�Präsidenten übergeben und ist seither höheren Regierungsbeamten zugänglich gemacht und Mitgliedern und Ausschüssen des Kongresses auf deren
Ersuchen zur Kenntnis gebracht worden. In Übereinstimmung mit vom Kongreß beschlossenen Änderungen des Bewilligungsgesetzes für den Verteidigungshaushalt 1985 und auf Anweisung des Weißen Ilauses hat der Allgemeine
Beratungsausschuß diese nicht als Verschlußsache eingestufte Zusammenfassung zur Weiterleitung an den Kongreß ausgearbeitet.

Alle verfügbaren Angaben über sowjetische Handlungen im Hinblick auf
solche Verpflichtungen nutzend, ist der Ausschuß zu dem Schluß gekommen,
daß die Praktiken der Sowjetunion in etwa der Hälfte ihrer dokumentärisch
festgelegten Rüstungskontrollverpflichtungen keine Beanstandungen bezüglich der Einhaltung ergaben. Die sowjetischen Praktiken bezüglich der
anderen Hälfte zeigen jedoch materielle Verletzungen - Verletzungen,
wahrscheinliche Verletzungen oder Umgehungen - der vertraglichen Verpflichtungen.

Viele der mit der Einhaltung zusammenhängenden Fragen, die in dem Bericht angesprochen werden, sind von der amerikanischen Regierung überprüft, von den Vereinigten Staaten in der Ständigen amerikaniseh-sowjetischen Konsultativkommission zur Sprache gebracht oder der Sowjetunion
auf diplomatischem Wege zur Kenntnis gebracht worden. Die vorherrschende
Praxis war, jeden Fall als einen Fall für sich zu betrachten. Der Bericht der Allgemeinen Beratungskommission ist die erste umfassende Studie
über alle sowjetischen Praktiken im Rahmen von Rüstungskontrollverpflichtungen seit dem Zweiten Weltkrieg, und er untersucht das kumulative
Muster des einschlägigen sowjetischen Verhaltens. Eine solche Studie mit
weitgehendem Zugang zu amtliclien Informationen ist von der amerikanischen
Regierung bisher noch nie in Auftrag gegeben worden.

Es wurden 26 schriftliche Abkommen untersucht, sowie zahlreiche einseitige sowjetische Zusagen. Zu den Informationsquellen gehörten frühere
Studien und Dokumente der amerikanischen Regierung, sowjetische Erklärungen sowie Unterrichtungen durch eine große Zahl von Regierungsvertretern
und privaten Experten. Der Ausschuß ist für die Unterstützung von vielen

�von vielen Seiten sicherlich dankbar, ist jedoch für den Inhalt des Berichts und dieser Zusammenfassung allein verantwortlich.

Der Bericht setzte sich einen sachliclien Rahmen, der den Normen des
internationalen Rechts entspricht. Der Ausschuß benutzte die Wiener Konvention über das Vertragsrecht und Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofes als hauptsächliche rechtliche Basis für die Analyse des sowjetischen Verhaltens in der Einhaltung. Die Vereinigten Staaten sind
Signatarmacht der Wiener Konvention, die Sowjetunion nicht. Keiner der
beiden Staaten hat sie ratifiziert, aber in den Vereinigten Staaten und
in der Sowjetunion wird die Wiener Konvention als Kodifizierung des üblichen internationalen Rechts in bezug auf Vertragsverpflichtungen angesehen, das auf Signatarstaaten und Wichtsignatarstaaten in gleicher Weise
angewendet werden kann. Wach diesen Normen stellen Vertragsverletzungen,
Umgehungen, die Zweck und Ziel des Vertrages zunichte machen, und der
Bruch amtlicher einseitiger Zusagen eine materielle Verletzung dar und
rechtfertigen angemessene Korrekturmaßnahmen.

In dem Bericht werden alle

Arten materieller Verletzungen behandelt und der Unterschied wird jeweils
festgestellt.

Der Ausschuß hat herausgefunden, daß die Sowjets in den meisten Fällen angeblicher sowjetischer Verletzungen ohne weiteres hätten beweisen
können, daß die Anschuldigungen falsch sind - wenn sie falsch waren. Die
Sowjets haben wiederholt versäumt, das zu tun, obwohl die Vereinigten
Staaten diplomatische und andere Kanäle benutzt haben, um eine Klärung
möglicher Falscheinschätzungen herbeizuführen.

Frühere Analysen - nicht der Bericht des Präsidenten an den Kongreß
vom 23. Januar - neigten dazu, Beweisnorman zu benutzen, die nur anwendbar sind, wenn die Vollmacht, Beweise zu sammeln und zu untersuchen, Zeugen vorzuladen, Zeugenaussagen unter Eid einzuholen, Mißachtungen rechtlich zu verfolgen, usw. als Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

Der Allgemeine Beratungsausschuß unterscheidet zwischen Fällen, in
denen Beweise eine hohe Sicherheit untermauern, daß materielle sowje- 4 -

�materielle sowjetische Verletzungen stattgefunden haben, und solclien Fällen, in denen die Beweise starken Anlaß zu Argwohn geben, aber nicht
schlüssig sind.

In dem Bericht wurden folgende ICategorien benutzt:

- Gebiete offensichtlicher Einhaltung durch die Sowjets, wie sie im
Rahmen der amerikaniseilen Verifizierungsmögliclikeiten festgestellt
wurden.
- Materielle Verletzungen, die von hoher Wahrscheinlichkeit bis zur Gewißheit reichen, einschließlich von:
- Verletzungen einer internationalen Verpflichtung im Sinne eines Verhaltens, das im Widerspruch zu einem Vertrag oder anderen bindenden
internationalen Abkommen steht;

- Brüche amtlicher einseitiger Zusagen, ob schriftlich oder mündlich,
sowie einseitige Zusagen, die gegenwärtig ausgehandelt wurden; und

- Umgehungen oder Praktiken, die mit den wesentlichen Zielen oder Zwekken eines Abkommens unvereinbar sind, obwohl sie keine ausdrücklichen
Verletzungen seiner Bestimmungen darstellen.

- Verletzungen der Pflicht, in gutem Glauben zu handeln, die allen
Staaten aufgegeben ist.

Nachfolgend werden die Gebiete zusammengefaßt, wo die Sowjets offensichtlich Einhaltung geübt haben:

Gebiete offensichtlicher sowjetischer Einhaltung

Verhütung von Zwischenfällen
- Abkommen über direkte Fernmeldeverbindung/lfeißen Draht von 1963,
revidiert 197
Amerikani seil-

�- Amerikanisch-sowjetisches Abkommen über Verhinderung von Zwischenf ä l l e n von 1971 (eine Verletzung, die a l s unbeabsichtigt angesehen
wurde)
- Sowjetisch-britisches Abkommen über die Verhinderung von Zwischenf ä l l e n von 1973
- Sowjetisclr-französisches Abkommen über die Verhinderung von Zwischenf ä l l e n von 1976

I

Nonproliferation

- Nonproliferationsvertrag (Atomwaffensperrvertrag) von 1968

- Richtlinien für nuklearen Transfer, IAEA INPCIRC/209 von 1974

- Richtlinien für nuklearen Transfer, IAEA II1PCIRC/254 von 1978
- Protokoll II zum Vertrag von Tlatelolco (kernwaffenfreie Zone in
Lateinamerika), Ratifizierung durch die UdSSR 1979

- Konvention über den physischen Schutz von IJuklearmaterial, Ratifizierung durch die UdSSR 1983

Sonstige
- Antarktisvertrag von 1959
- Weltraumvertrag von 1967
- Meeresbodenvertrag von 1971

Konvention über

�- Konvention über das Verbot von Umweltveränderungen von 1977

Nachfolgend eine Zusammenfassung bestimmter Fälle von wahrscheinlichen bis sicheren Wichteinhaltungen durch die Sowjets, wie sie durch
die Studie des Ausschusses festgestellt wurden:

Sowjetische Verletzungen, Brüche einseitiger Verpflichtungen und
Umgehungen, die Ziel oder Zwecke von Rüstungskontrollabkommen zunichte
machen; Hohe Gewähr der Zuverlässigkeit der Dateninterpretation
A) Außerhalb von SALT

1. Moratorium für Nuklearversuche:

Bruch der einseitigen Verpflich-

tung, alle Nuklearversuche einzustellen - durch Wiederaufnahme und Fortsetzung von Nuklearversuchen in der Atmosphäre, 1961-1962.
Im September 1961 brach die Sowjetunion ihre einseitige Verpflichtung
zu einem Moratorium für Kernversuclie mit dreitägiger Ankündigung und während der Führung einschlägiger Vertragsverhandlungen mit den Vereinigten
Staaten. Dieser Bruch führte dazu, daß in der Sowjetunion in den folgenden 13 Monaten Versuche mit einer Sprengkraft von insgesamt 300 Megatonnen durchgeführt wurden.

2.

Offensivwaffen auf Kuba: Bruch der einseitigen Zusage, keine Of-

fensivwaffen nach Kuba zu senden - durch verdeckte Lieferung und Dislozierung von Offensivwaffen im Jahr 1962.
Die kubanische Raketenkrise 1962 wurde durch den Bruch einer einseitigen Verpflichtung der Sowjets ausgelöst, keine Offensivwaffen nach Kuba
zu senden.

3. Teilverbotsabkonmen von 1963: Zahlreiche Verletzungen des Verbots der Abhaltung von Kernversuchen, die eine Verbreitung von radioaktivem Ausfall über die eigenen Iloheitsgrenzen hinaus verursaclen - durch

�verursaclien - durch die Erprobung von Gerät, das radioaktiven Ausfall
über die Grenzen der Sowjetunion hinaus verbreitet, von 1965 bis heute.
Das Teilverbotsabkommen verbietet nicht nur Kernwaffenversuche unter
Wasser, in der Atmosphäre und im Weltraum, sondern auch solche unterirdischen Kernexplosionen, bei denen radioaktive Partikel erzeugt werden,
die über die Landesgrenzen hinaustreiben. Seit 1965 hat die Sowjetunion
zahlreiche Kernwaffentests durchgeführt, bei denen wiederholt in dieser
Form Radioaktivität freigesetzt wurde. Nach den Erfahrungen der Vereinigten Staaten ist es bei sorgsamem Vorgehen durchaus möglich, eine solche Freisetzung von Radioaktivität zu verhindern; die sowjetischen Vertragsverletzungen hätten sich also ohne weiteres vermeiden lassen.

4.

Offensivwaffen auf Kuba: In den Jahren 1970 - 1974 entsandte die

Sowjetunion mit Nuklearraketen ausgerüstete Unterseeboote in die Karibik
und ließ sie in kubanischen Iloheitsgewässern vor Anker gehen. Dies bedeutet einen Bruch der 1962 und 1970 einseitig übernommenen Verpflichtung, keine Offensivwaffen in Kuba zu stationieren. Nach dem Ende der
Kubakrise verpflichteten sich die Sowjets, keine Offensivwaffen auf Kuba
zu stationieren, falls die Vereinigten Staaten von einer Invasion der
Insel Abstand nähmen. Die Entsendung von mit Nuklearwaffen ausgerüsteten
U-Booten in kubanische Iloheitsgewässer von 1970 bis 1974 ist gleichbedeutend mit einer Verletzung dieser einseitigen Verpflichtung.

5. Konvention über biologische Waffen von 1972: Die Bestimmungen
der Konvention verlangen, daß alle biologischen Kampfmittel, Giftstoffe,
Waffen, Ausrüstungsgegenstände und Trägersysteme entweder zerstört oder
einer friedlichen Verwendung zugeführt werden müssen.

Die Sowjets ver-

stießen gegen diese Bestimmungen, indem sie von 1972 bis zur Gegenwart
entsprechende Einrichtungen weiterbetrieben und mit der Herstellung, Lagerung, Weitergabe sowie dem Einsatz biologischer KampfStoffe fortfuhren. Über den gesamten Zeitraum hinweg, während dessen die Konvention
ausgehandelt, unterzeichnet, ratifiziert und in Kraft gesetzt wurde, lief
das sowjetische B-Waffen-Programm weiter.
6.

Das Genfer

�6.

Das Genfer Protokoll von 1925: Die Sowjets handelten dem Sinn

und Zweck dieses Vertrags zuwider, a) indem sie chemische Waffen und
Giftstoffe an

ziel tamesi sehen Schützlinge weitergaben, die sie dann

anschließend in äer

. - i 1)75 - 1982 in Südostasien im Einsatz verwen-

deten, und b. Indem s-ic selbst in den Jahren 1980 - 1982 in Afghanistan
tödliche Kanf.fst.-ffe zum Einsatz brachten. Zur Erklärung des Einsatzes
sowjetischer chemischer Waffen und Giftstoffe in Afghanistan, Laos und
Kamputschea könnte man geltend machen, daß die Sowjets insofern hinsichtlich der Ratifizierung des Genfer Protokolls von 1925 Vorbehalte erhoben
haben, als sie behaupten, daß ein Ersteinsatz von solchen Waffen gegen
Uichtunterzeichner des Protokolls davon ausgenommen sei. Dennoch muß
festgehalten werden, daß ein Zuwiderhandeln der besagten Art dem Sinn und
Zweck des Protokolls - den Ersteinsatz chemischer und toxischer Waffen zu
ächten - widerspricht.

Die Sowjets haben jedoch noch nicht einmal die

genannten oder andere juristische Argumente zur Rechtfertigung ihrer
Handlungen geltend gemacht. Vielmehr haben sie einfach die Tatsachen
bestritten, indem sie fälschlicherweise behaupteten, daß Waffen der besagten Art nicht eingesetzt worden seien.

7.

Die Konvention von Montreux von 1936: Die Konvention verbietet

die Durchfahrt von Flugzeugträgern durch den Bosporus und die Dardanellen.

Die Sowjets haben gegen diese Bestimmungen verstc'ien, indem sie von

1976 bis zur Gegenwart wiederholt Flugzeugträger der KIEW-Klasse durch
die Meerengen schickten. Ferner befindet sich auf den Werftanlagen am
Schwarzen Meer ein noch größerer Flugzeugträger in Bau, der ebenfalls die
Konvention von Montreux verletzen wird, wenn er auf dem Weg in offene Gewässer die Meerengen passiert.

8.

Die Schlußakte von Helsinki von 1975: Sie enthält eine Ver-

pflichtung, bei militärischen Manövern, an denen mehr als 25 000 Mann beteiligt sind, die anderen Unterzeichnerstaaten 21 Tage im Voraus zu unterrichten und ihnen detaillierte Daten zur Verfügung zu stellen. Die
Sowjets haben gegen diese Bestimmungen verstoßen, indem sie im März und
September 1981 und im Juni 1903 Großmanöver durchführten, ohne solche detaillierten Informationen zu veröffentlichen.
9. Die Konvention

�9.

Die Konvention über k o n v e n t i o n e l l e Waffen von 1981:

Die Sowjets

haben d a s herkömmliche V ö l k e r r e c h t v e r l e t z t - d a s zur Beachtung v e r t r a g l i c h e r Bestimmungen zwischen Unterzeichnung und R a t i f i z i e r u n g

verpflich-

t e t - , indem s i e i n den Jahnen 1981 und 1982 gegen d i e afghanische Z i v i l bevölkerung S p r e n g f a l l e n und Brandwaffen zum E i n s a t z g e b r a c h t haben.
10.

Das von Breschnew am 16. März 1982 verkündete und im Mai näher

e r l ä u t e r t e Moratorium für d i e F e r t i g s t e l l u n g von SS-20-Abschußstellungen
im e u r o p ä i s c h e n T e i l d e r UdSSR:

Die Sowjets haben gegen d i e s e e i n s e i t i g

übernommene V e r p f l i c h t u n g v e r s t o ß e n , indem s i e von März 1982 b i s November
1983 den Ausbau von S S - 2 0 - S t e l l u n g e n und dazugehörigen E i n r i c h t u n g e n im
e u r o p ä i s c h e n T e i l der Sowjetunion w e i t e r v o r a n g e t r i e b e n haben.

Im Mai

h a t t e d e r sowjetische S t a a t s c h e f Breschnew e r k l ä r t , daß " e i n e Beendigung
d e s Ausbaus von Abschußstellungen" e i n T e i l d e s Moratoriums s e i .

Der

f o r t g e s e t z t e Ausbau und d i e F e r t i g s t e l l u n g w e i t e r e r S S - 2 0 - S t e l l u n g e n i n
den J a h r e n 1982 und 1983 s t e h t zu d i e s e r e i n s e i t i g übernommenen Verp f l i c h t u n g im Widerspruch.

B) Der SALT-Itomplex
1.

Das SALT I-Interimsabkommen über Offensivwaffen von 1972:

Die

Sowjets haben dem e r k l ä r t e n Z i e l d e r V e r e i n i g t e n S t a a t e n - Begrenzung d e s
Wurfgewichts d e r s o w j e t i s c h e n I n t e r k o n t i n e n t a l r a k e t e n (ICBMs) - und dem
Grundsatzabkommen von 1972 zuwidergehandelt, indem s i e von 1972 b i s zur
Gegenwart ICBMs d e r Typen SS-19 und SS-17 mit hohem Wurfgewicht aufges t e l l t haben.

Das SALT I-Interimsabkommen v e r b i e t e t den Umbau von Ab-

schußanlagen für l e i c h t e ICBMs zu solchen für schwere ICBMs.

Der Sinn

d i e s e r Bestimmungen l a g i n e i n e r Begrenzung d e s Anwachsens d e s ICBM-Wurfg e w i c h t s und d e r s i c h d a r a u s ergebenden Möglichkeit zum E i n s a t z d i e s e r
Waffen gegen m i l i t ä r i s c h e Z i e l e .

Indem d i e Sowjets Abschußanlagen für

d i e l e i c h t e SS-11 zu solchen für d i e SS-17 und SS-19 umgebaut haben,
haben s i e gegen d i e s e Bestimmungen v e r s t o ß e n und damit einem e r k l ä r t e n
Z i e l d e r V e r e i n i g t e n S t a a t e n zuwidergehandelt, um d e s s e n t w i l l e n s i e d i e s
Abkommen abgeschlossen h a t t e n .

Durch d a s s o w j e t i s c h e Vorgelien v e r s c h ä r f - 10 -

�Vergehen verschärfte sich das Ungleichgewicht h i n s i c h t l i c h d--&gt;s Wurfgewichts der amerikanischen und sowjetischen strategischen Interkontinent a l r a k e t e n und wuchs die Bedrohung, der die amerikanischen ICEMs ausges e t z t sind, beträchl Lieh.
2.

Das SALT I-Interiitisabkoramen ; :ber Offensivwaffen von 1972, A r t i k e l

V(3); der ABM-Vertrag von 1972, Artikel XII ( 3 ) ; der SALT II- Vertrag von
1979, Artikel XV (3):

Diese Verträge enthalten Bestimmungen, die das

vorsätzliche Ergreife:) von V e r ü b l e : r~nnr'smaßnahmen verbieten« durch die
die Verifizierung der Einhaltung der Verträge durch nationale technische
.' • •' •

. :v»;

indem s i e vor:

•

de Sowjets haben dxase Bestimmungen v e r l e t z t ,

b i s zur Gegenwart i n zahlreichen Fallen v e r s ä t z l i c h

Verschleierungsmaßnahmen ergriffen haben, die eine Verifizierung der
' SMiT-Abkommen behindern. DA
I-Abkoraaen und die
inblidk auf
SALT I I gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen erlegen den Vereinigten
ABI und 3er Sowjetunion auf sich vorsätzlicher Verschleierungsmaßnahmen zu enthalten« die eine Verifizierung der Einhaltung dieser Abkommen durch nationale technische Mittel behindern können. Während der
gesamten siebziger Jahre war jedoch eine erhebliche Zunahme sowjetischer
Verschleierungsmaßnahmen im Bereich der Rüstungskontrolle zu verzeichnen. Ein Beispiel für solche sowjetischen Verschleierungsmaßnahmen, d i e
die amarikanisehen VerifizierungsbemUhungen eindeutig behindern, b i l d e t
die Verschlüsselung der telernetrisehen Daten für die SS-X-25-Rakete.
Dies erschwert e s den Vereinigten Staaten, die Eigenschaften dieser Raket e zu bestimmen, und zwar auch die Eigenschaften, auf die sich Bestimmungen von SALT I I beziehen. (Dieser Aspekt wird an späterer S t e l l e eingehender e r ö r t e r t . ) Ein zweites Beispiel für verbotene sowjetische Verschleierungsmaßnahmen b i l d e t die wahrscheinliche Fortsetzung der Aufstellung von SS-16-ICBMs bei Plesetsk. Die gegenwärtigen sowjetischen Verschleierungsmaßnahmsn s t e l l e n eine fortgesetzte Verletzung bindender Verpflichtungen dar.
3„

Der AEM-Vertrag van 1972:

Dar Vertrag v e r b i e t e t die Entwicklung

und Aufstellung von nicht o r t s f e s t e n ABM-Radaranlagen (Absatz C. A r t i k e l
V (1).

Die Sowjets haben gegen diese Bestimmungen verstoßen, indem s i e
- 11 -

�indem s i e eine solche Radaranlage entwickelt und im Jahr 1975 auf der
Halbinsel Kamtschatka a u f g e s t e l l t haben; ferner, indem s i e von 1975 b i s
zur Gegenwart entsprechende Entwicklungsarbeiten fortlaufend weiterbet r i e b s n haben.

Der ABM-Vertrag v e r b i e t e t die Entwicklung, Erprobung und

Aufstellung mobiler Komponenten eines ABM-Systems. Während der Verhandlungen vereinbarten die amerikanische und die sowjetische Delegation (am
29. Januar 1972 bzw. am 13. April 1972), daß diese Bestimmung die Aufstellung von ABM-Abschuß- und Radaranlagen ausschließen s o l l e , "die n i c h t
a l s permanent o r t s f e s t e Systeme ausgelegt sind."

Diese Übereinkunft

s t e l l t eine verbindliche I n t e r p r e t a t i o n des Vertrags dar.
4.

SALT I-Interimsabkommen von 1972, Protokoll:

Die Sowjetunion h a t

gegen die festgelegte Begrenzung der Zahl der Abschußeinrichtungen verstoßen, indem s i e vom März 1976 b i s Oktober 1977 Unterseeboote der DELTAKlasse i n Dienst g e s t e l l t hat - was die Zahl der Abschußeinrichtungen auf
modernen, mit b a l l i s t i s c h e n Raketen ausgerüsteten U-Booten auf einen Vfert
oberhalb der zulässigen Grenze von 740 brachte - , ohne eine hinreichende
Anzahl ä l t e r e r ICBM- oder SLH4-Absduoßeinrichtungen außer Dienst zu s t e l len (SLBM = unterseebootgestützte b a l l i s t i s c h e Rakete). Das SALT I - I n terimsabkommen forderte von der Sowjetunion, a l s Ausgleich für moderne
SLBM-Abschußeinrichtungen, die über die Höchstzahl von 740 hinausgehen,
eine entsprechende Anzahl von ICBM-Abschußeinrichtungen abzubauen. Nach
der See-Erprobung neuer Unterseeboote der DELTA-Klasse in den Jahren 1976
und 1977, versäumten e s die Sowjets, a l s Ausgleich für die neu hinzukommenden SLBM-Abschußeinrichtungen auf diesen U-Booten eine hinlängliche
Anzahl anderer Abschußeinrichtungen abzubauen. Auf eine Anfrage der Vere i n i g t e n Staaten hin räumten die Sowjets diesen Überhang zwar e i n , beschleunigten aber keineswegs den Abbau anderer Abschußeinrichtungen. Der
Ausschuß h a t die in Zusammenhang mit dieser Angelegenheit stehenden Fakten geprüft und i s t zu dem Schluß gekommen, daß diese Vertragsverletzungen wahrscheinlich nicht aus Fahrlässigkeit e r f o l g t e , sondern vielmehr
a l s T e i l eines vorsätzlichen Versuchs der Sowjets aufzufassen i s t , die
Fähigkeit der Vereinigten Staaten zur Verifizierung von Rüstungskontrollabkommen auf die Probe zu s t e l l e n .

5. SALT II-Vertrag

�5. SALT II-Vertrag von 1979: Es besteht hinreichender Verdacht für Verletzungen der Bestimmungen hinsichtlich des Verbots der Herstellung, der
Erprobung und der Dislozierung der mobilen ballistischen Interkontinentalrakete (ICBM) SS-16 - aufgrund der wahrscheinlichen Fortführung der
Dislozierung der SS-16 in Plesetsk sowie aufgrund einer seit 1979 begonnenen und noch heute andauernden Verfälschung der Datengrundlagen von
SALT II, die die vom Vertrag abgedeckten, speziellen Systeme und ihre Anzahl festschreiben.

Der SALT II-Vertrag verbietet die Dislozierung der SS-16 (Sowjetische
Bezeichnung: RS-14). Absichtliche sowjetische Schritte zur Tarnung und
damit zur Behinderung einer Verifizierung der Einhaltung des Vertrags
durch nationale technische Mittel der Vereinigten Staaten wurde mit der
möglichen Dislozierung der SS-16 in Verbindung gebracht. Dennoch wurde
die SS-16 offenbar seit der Unterzeichnung des Vertrags - und in Verletzung sowjetischer Verpflichtungen bezüglich dieses Vertrages - bei
Plesetsk belassen. Die Tatsache, daß hinreichender Verdacht bezüglich des
Vorhandenseins der SS-16 in Plesetsk besteht, zeigt zugleich, daß die Sowjets absichtlich die Datengrundlage von SALT II verfälscht haben, was
die Anzahl von ICBM-Abschußanlagen anbelangt. Diese Datengrundlage sollte
halbjährlich korrigiert werden; die Sowjets haben dies jedoch nicht getan.

6. SALT II-Vertrag von 1979: Hinreichender Verdacht bezüglich der Verletzung von Artikel IV (9), der jeder Seite lediglich einen neuen ICBMTyp zugesteht, aufgrund der Erprobung eines zweiten neuen ICBM-Typs seit
Februar 1983; Verletzung der Anti-MIRV-(Mehrfachgefechtsköpfe)-Bestimmung
von Artikel IV (10) durch Erprobung eines leichteren als gemäß des Vertrages erlaubten Gefechtskopfes; und Verletzung durch die absichtliche
Tarnung (Verschlüsselung) von Daten seit Mai 1983 im Widerspruch zu Artikel XV (3).

SALT II erlaubt jeder Partei lediglich die Entwicklung eines neuen
ICBM-Typs. Da die Sowjets die SS-X-24 als eben diesen neuen Typ genannt
haben, verletzt die SS-X-25, die ein weiteresr Typ von ICBM zu sein

- 13 -

�zu sein scheint, den Vertrag. Die Sowjets hingegen behaupten, diese Rakete sei eine Modifizierung der SS-13, einer Mitte der sechziger Jahre
entwikkelten Interkontinentalrakete. Wenn auch der gesunde Menschenverstand zu dem Schluß gelangen muß, eine hochtechnisierte Rakete der achtziger Jahre sei neu, so hindert doch die umfangreiche Verschlüsselung der
Flugdaten die Vereinigten Staaten daran, die Rakete zu durchschauen.
Amerikanische Analysen signalisieren jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit,
daß die Rakete der Vertragsdefinition eines neuen ICBM-Typs entspricht.

7. Der SALT I-ABM-Vertrag von 1972: Verletzung von Artikel VI (B), der
die Aufstellung und die Ausrichtung von Radaranlagen begrenzt, durch den
Bau einer großen Radaranlage seit 1981, die weder an der Peripherie der
Sowjetunion errichtet wurde, noch nach außen orientiert ist.

Der ABM-Vertrag beschränkt die Aufstellung von Frühwarnradaranlagen auf
die Peripherie des jeweiligen nationalen Territoriums; auch müssen derartige Anlagen nach außen hin gerichtet sein. Bau und Ausrichtung einer Radaranlage in der Nähe der Stadt Krasnojarsk - einem Ort im Innernverletzen die entsprechende Bestimmung. Das Muster der Anlage stimmt im Wesentlichen mit einer anderen Anlage überein, die die Sowjets als eine Radarfrühwarnanlage bezeichnen. Die Sowjets haben jedoch erklärt, die Radaranlage von Krasnojarsk sei ein Radar für Raumflüge. Jedoch können alle
Radarfrühwarnanlagen auch in begrenztem Maß Raumflugfunktionen dieser Art
übernehmen, und obwohl diese Anlage in dieser Hinsicht keine Ausnahme
darstellt, sind ihr Aufstellungsort und ihre Ausrichtung für eine Raumfluganlage nicht das Richtige.

Verdächtige sowjetische Aktivitäten hinsichtlich der Verpflichtungen im
Bereich der Rüstungskontrolle.

Der Ausschuß überprüfte auch 15 Bereiche sowjetischer Aktivität, die
den Verdacht weiterer materiller Verletzungen von Rüstungskontrollabkommen aufkommen lassen. In diesen Fällen bestätigen die Daten zwar keinen konkreten Bruch, beseitigen aber auch nicht den Verdacht einer
- 14 -

�Verdacht einer Nichteinhaltung. Die meisten dieser verdächtigen Aktivitäten stehen im Zusammenhang mit den sowjetischen Offensivstreitkräften und
könnten ein Hinweis auf das Vorhandensein einer offensiven Streitkräftestruktur über das in den verschiedenen Abkommen hinaus erlaubte Maß sein
- oder aber ein Hinweis auf Offensivwafffen von größerer Kapazität, als
dies die Abkommen gestatten. Außerdem deuten verschiedene weitere Vorkommnisse noch auf andere Verletzungen und Umgehungen des ABM-Vertrages
hin, und eine Überprüfung der sowjetischen Atomversuche lassen den Schluß
zu, daß die Sowjets wiederholt auch den Schwellenvertrag verletzt haben
könnten. Daneben dürften auch andere sowjetische Aktivitäten Verpflichtungen gemäß der Bestimmungen einer bzw. mehrerer Abkommen verletzen, die
die Nichteinmischung in die nationalen technischen Mittel zur Verifizierung der Vertragseinhaltung betreffen. Jede dieser Aktivitäten signalisiert sowjetische Pläne und Bemühungen, weitere militärische Kapazitäten
von erheblicher Bedeutung zu entwickeln.

Vertrauensbrüche.

Völkerrechtlicher Brauch, wie er in der Wiener Konvention vom Vertragsrecht und in den Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs zum
Ausdruck kommt, verpflichtet die Staaten, bei ihrem Umgang untereinander
zu einem Handeln in gutem Glauben. Der Ausschuß überprüfte eine Reihe von
sowjetischen Aktivitäten, die, obgleich keine materielle Verletzung bindender Abkommen, einen Bruch dieser Verpflichtung zum guten Glauben bedeuten. Zu dieser Kategorie gehören unrichtige Darlegungen im Verlauf von
Rüstungskontrollverhandlungen oder nach dem Inkrafttreten bindender Abkommen. Ein Beispiel für solche unrichtige Darlegungen sind die irreführenden Daten, die die sowjetischen Unterhändler bei den Verhandlungen
über beiderseitige und ausgewogene TruppenVerringerungen (MBFR) in Wien
bezüglich der Truppenstärken des Warschauer Paktes vorlegen. Diese erheblich unrichtigen Darlegungen stellen für die Verhandlungen ein wesentliches Hindernis dar.

Die Sowjets haben sich auch über alle sechs einseitigen Erklärungen der
- 15 -

�Erklärungen der Vereinigten Staaten in SALT I bezüglich einer Klärung der
Beschränkungen bei den sowjetischen Streitkräften gemäß dieses Abkommens
hinweggesetzt. Auch wenn einseitige Erklärungen die andere Partei nicht
binden, so stellt dennoch die sowjetische Haltung, weder zuzustimmen,
noch Einwände dagegen zu erheben, einen Bruch der Verpflichtung zu gutem
Glauben bei Verhandlungen dar.

Des weiteren hat die Sowjetunion einen Mangel an gutem Glauben dadurch bewiesen, daß sie eine völlig gleichgültige Haltung gegenüber den
Vorwürfen einnimmt, die die amerikanische Regierung über einen Zeitraum
von nahezu zwei Jahrzehnten ihr gegenüber bezüglich der Frage der Einhaltung erhoben hat.

Verhaltensmuster bei den sowjetischen Praktiken bezüglich der Einhaltung
von Abkommen.

Die Haltung der Sowjetunion seit 1958 hinsichtlich Rüstungskontrollvereinbarungen macht immer wieder deutlich, daß sie sich dadurch militärische Vorteile beschafft, daß sie je nach Gutdünken ihre internationalen Verpflichtungen im Rüstungskontrollbereich vernachlässigt.

Der Ausschuß stieß wiederholt auf Fälle sowjetischen Verhaltens wie
bewußte Täuschung, Fehlleitung und Verfälschung von Daten im Verhandlungsverlauf. Neben dem Motiv einer Verstärkung der militärischen Kapazität , die sich für die Sowjets aus einzelnen Verletzungen herleitet,
dürfte das Verhalten der Sowjets allgemein noch auf die folgenden Motivationen zurückzuführen sein: (1) Die Sowjets könnten die amerikanischen
Einwände und Reaktionen auf ihre Nichteinhaltung der Rüstungskontrollverträge gleichgültig sein.

(2) Die Sowjets könnten versucht sein, die Wirksamkeit der amerikanischen
Verifizierungskapazitäten zu erkunden.

(3) Die Sowjets könnten die amerikanische Bereitschaft auf die Probe
- 16 -

�die Probe stellen wollen, hinsichtlich der sowjetischen Einhaltung von
Rüstungskontrollvereinbarungen zu definitiven Schlüssen zu gelangen.

(4) Die Sowjets könnten die Entschlossenheit der Vereinigten Staaten wie
auch der internationalen Völkergemeinschaft auf die Probe stellen, auf
ihr Verhalten im Rüstungskontrollbereich zu reagieren.

(5) Derlei Aktivitäten könnten zusammen mit anderen Verschleierungstaktiken dazu angetan sein, die amerikanische Verwirrung noch zu erhöhen, um
noch weit schwerwiegendere verdeckte Aktivitäten - wie etwa die Entwicklung und Dislozierung eines RaketenVerteidigungssystems - zu verschleiern.

Die sowjetischen Abschirmungstätigkeiten nahmen im Lauf der letzten 25
Jahre erheblich zu und sind zu einem Problem für die amerikanischen Verifizierungsfähigkeiten geworden, obgleich deren Technologie verfeinert
wurde. Die bewußten sowjetischen Versuche zur Durchkreuzung der amerikanischen nationalen technischen Mittel der Verifizierung lassen den Schluß
zu, daß die Sowjetunion beabsichtigt, auch weiterhin und in noch stärkerem Maß Abkommen zu umgehen und zu verletzen.

Die amerikanischen Verifizierungsmöglichkeiten haben die Sowjets nicht
davon abhalten können, eingegangene Verpflichtungen im Rüstungskontrollbereich zu verletzen. Zudem hat es sich als in großem Maße wirkungslos
erwiesen, die Sowjets durch Geheimdiplomatie wieder dazu zu bewegen, ihre
Verpflichtungen einzuhalten. Die amerikanischen Erfahrungen dabei, ihre
Besorgnisse hinsichtlich der sowjetischen Nichteinhaltung einzig bei der
Ständigen Konsultativkommission und über verschiedene diplomatische Demarchen auf hoher Ebene lautwerden zu lassen, signalisieren die Wirkungslosigkeit dieses Vorgehens. Im Gegensatz hierzu könnte die internationale
Beteiligung am Nachweis des Einsatzes von chemischen und toxischen Waffen
sowie die Enthüllung solcher Verwendung vor der Öffentlichkeit dazu beigetragen haben, das Ausmaß dieser verbotenen sowjetischen Aktivitäten zu
begrenzen.

Die Vereinigten Staaten hatten nie eine langfristige und umfassende
- 17 -

�und umfassende Strategie, um vor der Nichteinhaltung der Rüstungskontrollabkommen durch die Sowjets abzuschrecken bzw. falls nötig die notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Entwicklung einer amerikanischen Rüstungskontrollpolitik, die das sowjetische Verhalten im Lichte
ihres Verhaltens in der Vergangenheit antizipiert, lag außerhalb der
Aufgabe des Ausschusses. Dennoch ist die Entwicklung von Mitteln zur
Sicherung der Vereinigten Staaten angesichts der sowjetischen Nichteinhaltung wesentlich, wenn der Rüstungskontrollprozeß nicht noch weiter
untergraben werden soll, wenn für ihn auch langfristig günstige Aussichten bestehen sollen, wenn er Vertrauen zwischen den Nationen schaffen
soll und wenn er zur nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten und
der Sache des Friedens beitragen soll.

Die amerikanischen Bemühungen , die Sowjetunion zu einer Einhaltung der
Abkommen zu bewegen, waren immer dann am erfolgreichsten, wenn verläßliche Informationen über eine derartige Einhaltung dem amerikanischen
Volk und der ganzen Welt vorgelegt wurden. Die Stärke der Demokratie
Amerikas liegt in einem informierten Volk. Von grundlegender Bedeutung
für die Bemühungen unseres Landes um die Aushandlung ausgewogener und
verifizierbarer Rüstungskontrollabkommen ist eine amerikanische Öffentlichkeit , die über die kritische Frage der Einhaltung von Rüstungskontrollabkommen informiert ist.

- 18 -

�17. Uktoter 1984

42

LINSERF: ERDE - UNERSCHÖPFLICHES STUDIENÜBJEKT

- Meere, Landmassen und Umwelt unter Beobachtung beim jüngsten
CHALLENGER-Flug (5. - 13. Oktober 1984)

- (AD) - Nach 132 Erdumkreisungen landete die Raumfähre CHALLENGER
mit ihrer siebenköpfigen Besatzung am 13. Oktober 1984 am Kap Canaveral
(Florida), wo sie am 5. Oktober gestartet war.

Zum ersten Mal führte die

Rückkehr eines bemannten amerikanischen Raumfahrzeugs von Nordwesten her
über Teile Kanadas, des Mittelwesten:? und der Oststaaten der USA, bis es
schließlich auf der 4800 m langen Hartpiste des Kennedy-Raumfahrtzentrums
aufsetzte.

Ein an wissenschaftlichen Aufgaben ungemein reiches und viel-

seitiges Arbeitsprogramm, das vor allem dem Studium unserer Erde galt,
hatte weitgehend erfüllt werden können.

Und da die Wetterbedingungen die

Landung in Florida erlaubten, spart die NASA (US-Amt für Luft- und Raumfahrt) gut eine Woche Zeit für die Vorbereitung des nächsten CHALLENGEPEinsatzes im Dezember 1984.

Fast zwei Drittel der Erdoberfläche mit ihren Landmassen, Inselgrup-

Postfach 20 03 00 Tel.: 0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�Landmassen, Inselgruppen und Meeren, von der Hudson-Bucht im Norden bis
zu den Randgebieten des Antarktiseises im Süden, wurden während des achteinhalbtä'gigen Fluges aus 220 km Höhe beobachtet.

Kameras, elektronische

Sensoren, Radarstrahlen und das menschliche Auge waren die "Instrumente",
mit denen die Astronauten - fünf Männer und zwei Frauen - arbeiteten.
Kathryn Sullivan, Geologin von Beruf, und Paul Scully-Power, der sich
seit Jahren intensiv mit Meeresforschung befaßt und unzählige Gespräche
mit Astronauten über deren Beobachtungen geführt hatte, waren besonders
gefordert.

Mit Handkameras machten sie zuätzlich zu den automatischen

Fotos und den Sondierungen durch weitere Bordinstrumente Aufnahmen von
Land und Meer und sprachen - zur Gedächtnisstütze für die spätere Auswertung - ihre Beobachtungen und dabei angestellte Überlegungen auf Band.

Mit Scully-Power hatte die NASA zum ersten Mal einen Ozeanographien
auf Weltraumreise geschickt.

Sein Hauptinteresse galt Wirbeln in den

Weltmeeren, die, spiral- oder kreisförmig in ganz unterschiedlicher Ausdehnung, scheinbar unvermutet auftreten.

Im Verlauf der letzten zehn

Jahre wurden 80 bis ca. 240 km weite kreisförmige Wirbel vom Weltraum aus
entdeckt.

Von spiralförmigen Wirbelbewegungen (mit ca. 15 bis 80 km

Durchmesser) erfuhr die Wissenschaft erstmals durch Beobachtungen von
Young und Crippen während des ersten Fluges mit einem Raumtransporter im
Jahr 1981.

"Zuvor glaubten wir alle", so Scully-Power, "die Dynamik der Meere zu
verstehen, wenn wir für Phänomene wie den Golfstrom Erklärungen fanden.
Dann aber stellte sich heraus, daß die eigentliche Dynamik nicht in den
großen Strömungssystemen, sondern eben in den Wirbeln zu suchen ist.
Diese binden weitaus mehr kinetische Energie als die Meeresströmungen."
Die Forschung sei gegenwärtig dabei, lineare Modelle zugunsten nicht-linearer Modelle aufzugeben.

Und in die erforderlichen neuen mathemati-

schen Berechnungen müsse eine Vielzahl erst in jüngster Zeit beobachteter
Phänomene einbezogen werden - u.a. sog. Soliton-Wellen.

Das seien nicht-

lineare Wellen, die zwar unter der Meeresoberfläche laufen, sich aber
auch an der Oberfläche bemerkbar machen.
- 2 -

Sie können ineinandergreifen,

�können ineinandergreifen, verschmelzen jedoch nicht.

Vielmehr behält je-

de Welle ihre "Identität" - allerdings kommt es dabei zu Phasenverschiebungen.

Scully-Power hatte nun zum ersten Mal Gelegenheit, aus Weltraumsicht
mit eigenen Augen 3ewegungsphänomene in den Meeren zu beobachten, denen
ungemein komplizierte und komplexe physikaiisdhe Vorgänge zugrunde liegen
müssen.

Er berichtete u.a. von mächtigen Wirbein, kombiniert fr.it sog.

internen, mehr oder weniger weit unter der Oberfläche laufenden Wellen.
Diese Kombination war zuvor niemals wahrgenommen worden.

"Vor Long Is-

land sichteten wir einen ganzen 'Zug' von Spiralwirbeln, die sich entlang
der Ostküste der Vereinigten Staaten nach Süden bewegten.

Und wir konn-

ten eine regelrechte Serie von internen Wellen im Atlantik ausmachen, als
wir in den Orbit aufstiegen."

Dem Fachmann entging eine Farbänderung im Atlantik nicht, die ScullyPower als "die Nordwand des Golfstroms" beschrieb.

Dieser bewegt sich

vor der Ostküste der Vereinigten Staaten in nord-nordöstlicher Richtung.
"Zum ersten Mal sehen wir ein ganzes Paket sehr langer interner Weilen in
Verbindung mit der Nordwand des Golfstroms", meldete er zur Bodenzentraie.

Die Kombination von Spiraiwirbeln außerhalb und internen, also unter

der Oberfläche laufenden Wellen, innerhalb des Golfstromes sei etwas völlig Neues.

Es wird vermutet, daß die mächtigen Mer-reswirbel die Vertei-

lung der Wärmeenergie auf unserem Planeten beeinflussen und einen wichtigen Faktor für die Wetterentwicklung darstellen.

Radar "blickt" tiefer

Das SIR-Gerä't ( SIR = '"Shuttle Imaging Radar" zum Abtasten der Erdoberfläche) sondierte mit Millionen von Mikrowellen-Impulsen überflcgenes
Terrain und die "Rauhigkeit" von Wassermassen nicht nur an der Oberfläche, sondern darunter in oberflächennahen Regionen.

Aus den zurückkom-

menden Echos wird das fotoahnliche Radar-"3ild'" zusammengefügt, das durch

�das durch Veränderung des seitlichen Blickwinkels für den Abtaststrahl
von 15 bis ca. 58 Grad beim mehrfachen überfliegen einund desselben Gebietes sogar eine Art Stereo-Effekt erhält.

Die Radarsignale sind so

energiereich, daß sie z. B. Vegetation und trockenen oder sandigen Boden
durchdringen können.

Jeder reflektierte Impuls wird erfaßt.

Aus diesen

Millionen von "Schnappschüssen" setzen Hochleistungscomputer die Radarbilder zusammen und bereiten sie auf.

Mit dem gegenüber SIR-B nur ein Fünftel so leistungsfähigen SIR-ARadar an Bord der COLUMBIA beim zweiten Raumtransporterflug im November
1981 waren uralte Stromtäler unter dem Sand der Wüste Sahara gefunden
worden, die bis dahin weder auf Aufnahmen der Erdbeobachtungssatelliten
LANDSAT noch auf anderen Erdfotos aus dem Weltraum in Erscheinung getreten waren.

Vor fünf bis 40 Millionen Jahren dürften sie lebensspendendes

Wasser durch weite Gebiete transportiert haben.

Beim sechsten Einsatz

der CHALLENGER - dem 13. Flug eines amerikanischen Weltraumtransporters,
"Mission 41-G" - sollten mit Hilfe des SIR-B-Radars große Teile der
Wüsten in 'A'gypten und im Sudan auf ehemalige menschliche Siedlungen, prähistorische Stromtäler, Wanderung von Sanamassen und Art der geologischen
Formationen sondiert werden.

Weitere Wüstengebiete unter Beobachtung wa-

ren Regionen in Südwestafrika, Indien, an der Westküste von Peru, in China, Zentralaustralien, Saudi-Arabien - u.a. auch für die Suche nach
Grundwasser - sowie die Mojave-Wüste in Kalifornien.

Über Afrika war die

Region um den Turkana-See (Nordkenia) von besonderem Interesse, weil man
dort nach verborgenen Merkmalen suchte, die eventuell Hinweise auf die
Existenz von Menschen in prähistorischer Zeit geben könnten.

Wichtig waren natürlich auch rein technische Experimente, bei denen
es darum ging, zu ermitteln, bis zu welcher Tiefe der Boden mit Radar
sondierungsfähig ist.

Im November 1981 zeigte sich, daß z. B. der Feuch-

tigkeitsgehalt und die Körnung von Sand eine ganz wichtige Rolle dabei
spielen, ob Radarechos zur Sondierung bis ca. 80 cm unter der Oberfläche
brauchbar sind oder nicht.

Deshalb wurden für Experimente während des

jüngsten Fluges u.a. in der Wüste des US-Bundesstaates Nevada Radarem-

�Nevada Radarempfänger 70 bis 80 cm tief vergraben, um den Radarempfang
unter der Oberfläche zu testen.

Weitere Radarsondierungen galten Meteoritenkratern

in Kanada, dem

Küstenverlauf in den Niederlanden, der Identifizierung von Vegetation in
Nord- und Südamerika, in Neuseeland, Australien und in Europa ( u.a. in
der Bundesrepublik Deutschland mit Schwerpunkt in den vom Waldsterben besonders betroffenen Gebieten).

Außerdem versuchte man Beobachtungen im

Zusammenhang mit der Vernichtung der tropischen Wälder in Brasilien zu
machen, um bessere Referenzdaten für automatische Beobachtungen mit unbemannten Satelliten zu bekommen.

Auch nach Anhaltspunkten zu Ernteschät-

zungen für einige Gebiete Japans und der Vereinigten Staaten wurde gesucht.

Daß die Meere im oberflächennahen Bereich dem Radarauge nichts verbergen können, erläuterte Paul Scully-Power im Verlauf einer Pressekonferenz am 9.

Oktober.

"Beispielsweise entdeckten wir im Mitteimeer in

seiner ganzen länge viele Spiralwirbel, die zuvor niemand sah.

Das zeigt

uns, welch wichtige Rolle das menschliche Auge zur Beobachtung von Phänomenen spielt, die wir tatsächlich nur aus dem Weltraum wahrnehmen können."

Mit Hilfe de? Spezialradars, bei dem die Absorption der Mikrowel-

len durch Feuchtigkeit eine besondere Rolle spielt, wird es u.a. möglich
werden, den Feuchtigkeitsgehalt in landwirtschaftlichen Anbauflächen zu
messen.

In etwa einem Jahrzehnt könnte man soweit sein, täglich Karten

über den Feuchtigkeitsgrad der Böden herauszugeben, an denen sich Landwirte im Hinblick auf Bewässerungsrnaßnanmen orientieren.

Der von Kanada in der Frühphase des amerikanischen Raumtransporterprogramms bereitgestellte "Rotorarm" bewährte sich erneut und zwar schon
am ersten Tag des jüngsten CHALLENGER-Fluges beim Absetzen des amerikanischen Forschungssatelliten ER3S (Earth Radiation Balance Satellite = Satellit zur Ermittlung der Strahlungsbilanz der Erde).

Kommandant Crippen

und Kathryn Sullivan benutzten ihn später nochmals - einmal zum Richten,
dann zun Verstauen einer Antenne.
Wichtige
- 5 -

Daten

�Wichtige Daten und neue Erkenntnisse, z. B. über bisher unbekannte
Öl- und Mineralvorkommen in der Welt, sind von den etwa 2400 Stereoaufnahmen einer Spezialkamera zu erwarten.

Das mehr als 400 kg schwere Ge-

rät bannte Aufnahmen im Großformat, nämlich in Abmessungen von 23 x 46
cm, auf das lichtempfindliche Material.

Aber auch die Kartographie wird

viel von den mehr als 2000 Aufnahmen profitieren, auf denen noch Details
in der Originalgröße von 20 m auszumachen sind.
auch Infrarotfilme wurden benutzt.

Sowohl Schwarz-Weiß- als

Dies ist besonders wichtig zur Doku-

mentation von Veränderungen der Umwelt, z. B. durch Schadstoffe in Luft
und Boden.

Verhalten von Mensch und Material
Der kanadische Astronaut Marc Garneau führte eine Anzahl von Experimenten für den "Nationalen Forschungsrat" seines Landes aus. Dazu gehörte z.B. ein Experiment, das Aufschluß über die Einwirkung von Kälte,
Vakuum und Teilchenbombardement im Weltraum auf besonders leichte Verbundmaterialien bringen sollte. Es handelt sich um Werkstoffe, die für
Strukturen und Baukomponenten künftiger Raumfahrzeuge gedacht sind. Vor
allem atomarer Sauerstoff könnte so ungünstig auf sie einwirken, daß die
gewünschte Funktion nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem befaßte sich
Garneau mit Messungen zum Erfassen des nur schwach wahrnehmbaren rötlichen Leuchtens an manchen Teilen der Raumtransporteraußenseite. Der
Leuchteffekt könnte unter Umständen die Meßdaten optischer Instrumente
verfälschen, die der Orbiter bei künftigen Einsätzen in der Ladebucht mit
sich führt.
Die Auswirkung des schwerelosen Zustandes auf Sinneswahrnehmungen und
bestimmte Reaktionen beim Menschen, beispielsweise Reflexe, Wahrnehmung
von Objekten außerhalb des Raumfahrzeugs und auf Empfindungen zu beobachten, war ein weiterer Punkt in Garneaus Arbeitsprogramm. Es dient der
Vorbereitung spezieller Maßnahmen für die Zeit, in der sich Menschen Wo-

�Menschen Wochen und Monate im Weltraum aufhalten sollen.

Energiebilanz
!

Es war eine der Aufgaben von Dr. Sally Ride, das fast zweieinhalb
Tonnen schwere ERBS-Gerä't mit Hilfe des "Weltraumkrans" aus dem Frachtraum der CHALLENGER zu heben und in den Weltraum zu befördern.

Die Raum-

fähre umrundete die Erde in 340 km Höhe - erst danach manövrierte sie
Kommandant Crippen für den Rest des Fluges in einen erdnäheren Bereich
(Höhe:

220 km).

Nach dem Absetzen stieg ERBS mit eigener Kraft auf die

vorgesehene Umlaufhöhe in 606 km auf.

ERBS ist das erste von drei Geräten, die langfristig Schwankungen in
der Energieabgabe der Sonne und in der Energierückstrahlung der Erde in
den Weltraum messen.

Damit geben sie auch indirekt Hinweise auf die von

der Erde und der Atmosphäre absorbierte Wärme- und Strahlungsenergie.
Das zweite Gerät dieses Typs wird Ende 1984 in eine polare Umlaufbahn befördert, das dritte soll 1985 gestartet werden.

Mindestens zwei Jahre

sind als "aktive" Lebensdauer der ERB-Satelliten angesetzt.

Wie Projektleiter Robert Schiffer von der NASA erläuterte, tragen die
ERBS-Messungen dazu bei, z. B. bessere Klimamodelle auszuarbeiten und
vielleicht eines Tages auch Klimaentwicklungen

vorhersagen zu können.

Die Daten helfen den Wissenschaftlern, den Energieaustausch
Lufthülle, Landmassen und Meeren gründlicher zu erforschen.

zwischen
Er umfaßt

äußerst komplizierte Vorgänge und weist große Unterschiede in den einzelnen geographischen Breiten auf.

So absorbiert die Erde mehr Energie

in den Tropen, als sie abstrahlt, und sie empfängt je nach Jahreszeit
wenig oder gar keine Sonnenenergie in den Polarregionen.

Die Temperatur-

unterschiede setzen Luft- und Meeresströmungen in Gang, sorgen für Energietransfer und bestimmen, grob gesprochen, Wetter und Klima.

Die ERBS-Messungen sollen überdies helfen, Ausbreitung und Verteilung
- 7 -

�und Verteilung von vulkanischen Staubmassen sowie von Kohlendioxid aus
der Verbrennung fossiler Brennstoffe zu ermitteln.

Damit könnten z. B.

neue Einsichten in die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf das Wettergeschehen gewonnen werden.

Der erste ERBS-Satellit hat ferner ein In-

strument an Bord, das es bei Aufgang und Untergang der Sonne ermöglicht,
die Konzentrationen und die Verteilung stratosphärischer Aerosole, von
Stickstoffoxiden und anderen Verbindungen in der Atmosphäre zu messen,
welche Einfluß auf die Strahlungsdynamik der Erde haben.

* * * * *

- 8-

�mIE

1 J1

Wi//en/chaft
und Technik

4^

pDlEl äs

United States Information Service
Embassy of the United States of America

17. Oktober 1984

42

ZIEL: OPTIMALE LOSUNGEN FÜR PROBLEME DER LUFTVERSCHMUTZUNG
US-Delegierter Harry R. Marshall vor UN-Kommission in Genf -

- (AD) - Das Spektrum der Forschungsprojekte zur wissenschaftlichen
Klärung der Ursachen des sauren Regens wurde in den Vereinigten Staaten
erheblich ausgeweitet.

Wie Harry S. Marshall, Unterstaatssekretär im

amerikanischen Außenministerium für Meeres-, internationale Umwelt- und
Wissenschaftsangelegenheiten, auf einer Tagung in Genf erklärte, arbeiten
die USA eng mit den Regierungen Kanadas und einer Anzahl europäischer
Staaten zusammen, um die Belastung der Luft mit Schadstoffen zu verringern.

Die Teilnehmer der Konferenz, die vom 25. - 28. September 1984

tagte, waren Mitglieder des Direktoriums für die Konvention von 1983 zur
Beobachtung weiträumiger, grenzüberschreitender Luftverschmutzung.

Die

Verhandlungen zur Ausarbeitung der Konvention standen unter der Schirmherrschaft der ECE

(UN-Wirtschaftskommission

für Europa), welche die

wichtigen Wirtschaftsprobleme Nordamerikas und Europas, einschließlich
der Sowjetunion, untersucht.

Der von den USA am 16. März 1983 ratifi-

zierten Konvention gehören z. Zt. 30 Staaten an.

Mit

der

Postfach 20 03 00 Tel.: 0228-339 2035
D 5300 Bonn 2
Telex: 8-85432

�Mit der Ausweitung der amerikanischen Forschungsprojekte soll versucht werden, die zahlreichen Ungewißheiten, die noch in bezug auf Säurebildung im niederschlag, Ausmaß der durch sauren Wiederschlag verursachten Schäden und den Faktor Zeit hinsichtlich der Schadensausbreitung bestehen, zumindest zu verringern.

"Wir haben Beweise für zerstörende Aus-

wirkungen an unseren Wäldern", so Marshall, "wissen aber nicht, welche
Rolle saurer Niederschlag oder andere Luftschadstoffe bei solchen Schädigungen spielen". Für entsprechende Untersuchungen habe der amerikanische
Kongreß neuerdings mehr als 130 Millionen Dollar bereitgestellt, von denen 55,5 Millionen Dollar direkt dem Natiaialen Programm zur Untersuchung
von saurem Niederschlag zufließen werden.

Die Pionierarbeit der Vereinigten Staaten zur Bekämpfung der Luftverschmutzung beginnt Früchte zu tragen. Die Schwefelemissionen gingen zwischen 1973 und 1982 um 26 Prozent zurück, berichtete Marshall.

Der Aus-

stoß wurde von jährlich 28,9 Millionen Tonnen auf 21,4 Millionen Tonnen
verringert. Ohne die z. T. rigorosen Gesetze und Verordnungen war zu befürchten, daß sich die Menge bis 1982 auf 37,5 Millionen Tonnen/Jahr erhöhen würde. Melir als 100 neue Kraftwerke sind bereits mit Filteranlagen
zur Rauchgasentschwefelung ausgerüstet.

Tausende anderer Kraftwerke muß-

ten dazu übergehen, Kohle mit niedrigerem Schwefelgehalt zu verwenden.
Bei jedem seit September 1978 errichteten neuen Kraftwerk ist die Filteranlage obligatorisch, auch wenn es schwefelarme Kohle verbrennt.

Marshall verwies darauf, daß sich dieser Rückgang der Schwefelemissionen in einer Zeit vollzog, in der in den Vereinigten Staaten die Kapazitäten zur Stromerzeugung ständig anstiegen (z. B. von 1970 bis 1980 um
ca. 40 Prozent).

Außerdem würden gegenwärtig alle Standardwerte für

Schwefeldioxidemissionen bei Kesselanlagen, die IIolz und fossile Brennstoffe verfeuern, überprüft.

Auch hinsichtlich der Emission von Stickoxiden ist Marshall zufolge
ein Rückgang zu verzeichnen.
gen.

Etwa 40 Prozent kommen aus Kraftfahrzeu-

Bei neuen Autos ist die Emission von Stickstoffoxiden um 75 Prozent

geringer als bei den entsprechenden Modellen von 1968.
- 2 -

Höhepunkt der

�Höhepunkt der Stickstoffoxidemissionen war mit 22 Millionen Tonnen das
Jahr 1979.
zeichnen.

Bis 1982 war bereits ein Rückgang um fünf Prozent zu verGegenwärtig seien öffentliche Gremien dabei, höchstzulässige

Emissionswerte für Stickstoffoxide bei neuen Kesselanlagen zu überprüfen
und gegebenenfalls zu ändern.

Aufgrund der Bemühungen der Vereinigten Staaten um die Verbesserung
der Luftqualität konnten auch andere Schadstoffe verringert werden.

So

ging laut Marshall die Konzentration von Bleiverbindungen in der Luft
"zwischen 1975 und 1982 allgemein um mehr als 60 Prozent zurück...

und

bei gefährlichen anderen Luftschadstoffen wie Cadmium, Mangan, Nickel und
Benzpyren (ein Kohlenwasserstoff) sind bemerkenswert niedrigere Konzentrationen zu verzeichnen."

"Die Amerikaner haben sich die Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung seit 1970 mehr als 150 Milliarden Dollar kosten lassen",
erklärte Harry S. Marshall.

"Jetzt rechnen wir damit, daß sich die Ge-

samtkosten für die Luftreinhaltung in den achtziger Jahren auf mehr als
300 Milliarden Dollar belaufen werden."

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