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                  <text>Information
und
Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

5. Dezember 1979

46

INHALT

INFORMATION
UN-Sicherheitsrat fordert einstimmig Freilassung der Geiseln
- Wortlaut der Resolution vom 4. Dezember 1979 -

DOKUMENTATION
USA bringen Geiselfan vor den Internationalen Gerichtshof
- Wortlaut des Antrags auf einstweilige Maßnahmen Schreiben des US-Außenministers an den Internationalen Gerichtshof
- 29. November 1979 -

HINTERGRUNDMATERIAL
US-Finanzminister Miller berichtet Über Nahostreise und iranische Guthaben
- Pressekonferenz in London am 29. November 1979 -

WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Immunreaktion mit Feinabstimmung
- Verbesserungen für Diagnose und Therapie möglich

Um Übcr/cncJung von
BcIcgcKcmplofcn wird
gebeten

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�Information

i 3

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Embassy of the United States of America

5. Dezember 1979

46

UN-SICHERHEITSRAT FORDERT EINSTIMMIG FREILASSUNG DER GEISELN
- Wortlaut der Resolution vom 4. Dezember 1979 -

VEREINTE NATIONEN, NEW YORK - (AD) - Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 4. Dezember 1979 in einer mit 15 gegen null Stimmen einstimmig
gefaßten Resolution die Regierung des Iran aufgefordert, die widerrechtlich in
der amerikanischen Botschaft in Teheran festgehaltenen Geiseln freizulassen
und ihnen Schutz für die Ausreise zu gewähren.
Der amerikanische Chefdelegierte bei den Vereinten Nationen, Botschafter
Donald McHenry, hat die Entscheidung des Sicherheitsrates begrüßt. "Wir
hoffen, daß der Aufruf des Sicherheitsrates Folge geleistet und er innerhalb
von Stunden von der Regierung des Iran durchgeführt werden wird," so erklärte
McHenry.

Die USA seien zutiefst dankbar für die Resolution, die zeige, daß

die Familie der Nationen in ihrer Forderung nach sofortiger Freilassung der
Geiseln mit einer Stimme spreche.
In Regierungskreisen in Washington verlautete am 4. Dezember, daß amerikanische Geiseln mit der Erschießung bedroht worden seien, wenn sie nicht mit den
militanten Moslem-Studenten in Teheran zusammenarbeiten wollten. Einzelheiten
wurden nicht genannt.
Die

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�Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution
hat folgenden Wortlaut:
Nach Erörterung des Schreibens des Generalsekretärs vom 25. November 1979
(S/13646),
in tiefer Besorgnis über den gefährlichen Stand der Spannung zwischen dem
Iran und den Vereinigten Staaten von Amerika, der ernste Konsequenzen für den
internationalen Frieden und die internationale Sicherheit haben könnte,
unter Erinnerung an den Appell des Präsidenten des Sicherheitsrates am
9. November 1979 (S/13616), der am 27. November 1979 wiederholt wurde (S/13652),
in Kenntnisnahme des Schreibens vom 13. November 1979 vom Außenminister
des Iran (S/13626), das sich auf die Beschwerden des Iran bezog,
im Bewußtsein der Verpflichtung der Staaten, ihre internationalen Streitfälle durch friedliche Mittel in einer Weise beizulegen, daß der internationale Friede
und die internationale Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet sind,
getragen von der Verantwortung der Staaten, sich in ihren internationalen
Beziehungen der Androhung oder der Anwendung von Gewalt gegen die territoriale
Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines Staates oder in einer anderen mit den Zielsetzungen der Vereinten Nationen nicht zu vereinbarenden
Weise zu enthalten,
unter Bekräftigung der feierlichen Verpflichtung aller Staaten, die Vertragspartei der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen von 1961
und der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen von 1962 sind, die
Unverletzlichkeit von diplomatischem Personal und des Geländes ihrer Missionen
zu achten:
1. Fordert

�1.Fordert der Sicherheitsrat die Regierung des Iran dringend auf, das
Personal der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, das in Teheran
festgehalten wird, sofort freizulassen, ihm Schutz zu gewähren und ihm zu
gestatten, das Land zu verlassen;
2. fordert die Regierungen des Iran und der Vereinigten Staaten von Amerika
auf, Schritte zu unternehmen, um die verbleibenden Fragen zwischen ihnen mit
friedlichen Mitteln zur beiderseitigen Zufriedenheit in Übereinstimmung mit
den Zielsetzungen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu lösen;
3. fordert die Regierungen des Iran und der Vereinigten Staaten von Amerika
auf, in der gegenwärtigen Situation größte Zurückhaltung zu üben;
4. ersucht den Generalsekretär, seine guten Dienste für sofortige Verwirklichung dieser Resolution anzubieten und zu diesem Zweck alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen;
5. beschließt, daß der Rat sich weiterhin aktiv mit der Angelegenheit befassen wird, und ersucht den Generalsekretär ,ihm vordringlich über die Entwicklungen bezüglich seiner Bemühungen zu berichten.

+ + + + +

- 3 -

�Ha

( ! )

I

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5. Dezember 1979

46

USA BRINGEN GEISELFALL VOR DEN INTERNATIONALEN GERICHTSHOF
- Wortlaut des Antrags auf einstweilige Maßnahmen -

WASHINGTON - (AD) - Zum Schutz ihrer Interessen im Zusammenhang mit der
völkerrechtswidrigen Geiselnahme im Iran haben die Vereinigten Staaten den Fall
vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gebracht. Der am 29. November
1979 gestellte Antrag auf einstweilige Maßnahmen hat folgenden Wortlaut:
Dem Urkundsbeamten,
Internationaler Gerichtshof
Sir,
1. Ich habe die Ehre, mich auf den heute dem Internationalen Gerichtshof
vorgelegten Antrag zur Einleitung eines Verfahrens im Namen der Vereinigten
Staaten von Amerika gegen die Regierung des Iran zu beziehen und in Übereinstimmung mit Artikel 41 der Statuten des Gerichtshofes und den Artikeln 73, 74
und 75 der Geschäftsordnung des Gerichtshofs einen Dringlichkeitsantrag zu
stellen, der Gerichtshof möge einstweilige Maßnahmen anzeigen, die sogleich ergriffen werden könnten, um die Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten zu
sichern.
2. Die

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�2. Die zwingenden Gründe für diesen Antrag sind niedergelegt in der Darstellung des Tatbestandes im Antrag der Vereinigten Staaten an das Gericht.
Die darin vorgestellten Tatsachen wurden in der begleitenden Erklärung von
David D. Newsom, Unterstaatssekretär für politische Angelegenheiten im Außenministerium der Vereinigten Staaten, nachgewiesen.

Das Gelände der Botschaft

und des Konsulats der Vereinigten Staaten in Teheran wurden von einer großen
Anzahl von Personen gestürmt, die mit der Unterstützung und unter der augenscheinlichen Erlaubnis der Regierung des Iran handelten und bleiben weiterhin
ohne die Billigung der Vereinigten Staaten besetzt.

Mindestens 50 Bürger der

Vereinigten Staaten, von denen praktisch alle Diplomaten sind oder zum Verwaltungs- und technischen Stab der Botschaft gehören, werden als Geiseln festgehalten.

Die Bedingungen ihrer Gefangenhaltung sind hart, erniedrigend, ge-

fährlich und bedeuten eine offenkundige Verletzung des Völkerrechts.

Die

iranischen Behörden haben kundgetan, daß die Geiseln festgehalten werden, bis
die Vereinigten Staaten verschiedene Forderungen erfüllen.

Die Regierung des

Iran hat weiterhin gedroht, die Geiseln einem Strafprozeß und einer Bestrafung
zu unterwerfen, obgleich sie Anrecht auf diplomatische und andere Immunität
haben.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat aufgrund dieser "ernsten

Lage" den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einberufen.

In Ausübung seiner

Sonderbefugnisse gemäß Artikel 99 der Charta der Vereinten Nationen hat er den
Sicherheitsrat darüber informiert, daß "die gegenwärtige Krise eine ernsthafte
Gefahr für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit darstellt."
3. Die Regierung der Vereinigten Staaten geht davon aus, daß die einstweiligen, geforderten Schutzmaßnahmen dringend zum Schutz der Rechte der Vereinigten Staaten notwendig sind. In ihrem Antrag ersuchen sie das Gericht in
erster Linie, zu entscheiden und zu erklären, daß der Iran all diejenigen
Geiseln und änderet Mitglieder: der Botschaft der Vereinigten Staaten freiläßt
und ihnen das Verlassen des Iran erlaubt, die nicht iranischer Nationalität
sind; daß er den Vereinigten Staaten wieder die Botschaft zurückgibt; daß er
verantwortlich gemacht wird für die Verletzung verschiedener internationaler
rechtlicher Verbindlichkeiten; und daß er den Vereinigten Staaten Entschädigungen
für zahlreiche schwerwiegende Verletzungen der internationalen Rechtsansprüche

�Rechtsansprüche der Vereinigten Staaten zahlt.

Einstweilige Schutzmaßnahmen

sind erforderlich, um die folgenden Rechte der Vereinigten Staaten zu schützen:
die Rechte ihrer Staatsangehörigen auf Leben, Freiheit, Schutz und Sicherheit;
die Rechte auf Unverletzbarkeit, Immunität und Schutz ihrer diplomatischen und
konsularischen Beamten; sowie die Rechte der Unverletzbarkeit und Schutz ihres
diplomatischen und konsularischen Geländes.

Das Gericht kann nur dann eine

Entscheidung treffen, die eine wirkungsvolle und sinnvolle Wiedergutmachung vorsieht, und der Iran nur dann eine solche Entscheidung ausführen, wenn das Leben
sowie das körperliche und seelische Wohlergehen der Geiseln gewährleistet sind.
Bei der unbeständigen Lage, die im Iran herrscht, befinden sich die Geiseln
in erschreckendem Maß in ständiger Gefahr; ihre Lage könnte sich in jedem Augenblick verschlimmern.

Sollten keine wirkungsvollen Schutzmaßnahmen getroffen

werden, so könnte daraus eine Tragödie resultieren, die nicht wiedergutzumachen
wäre.

Es sind diese möglichen Folgen, wenn das Gericht einstweilige Maßnahmen

unterlassen sollte, die die Vereinigten Staaten so dringend auf ihre Forderung
bestehen lassen.

4, Darüber hinaus gehen die Vereinigten Staaten davon aus, daß die dringende Notwendigkeit einstweiliger Schutzmaßnahmen durch die Gefahren vergrößert
wird, die der Struktur der diplomatischen Beziehungen und dem Völkerrecht durch
den fortdauernden Freiheitsentzug des diplomatischen Personals der Vereinigten
Staaten drohen.

Mit jedem Tag, den diese Bedingungen andauern, wird den Prin-

zipien des Völkerrechts und den Grundlagen diplomatischer Beziehung nicht wiedergutzumachender Schaden zugefügt.

In der Tat zeigen jüngste Ereignisse in an-

deren Ländern, daß die Fortdauer dieser Lage in Teheran eine deutliche und akute
Gefahr für die Sicherheit der diplomatischen Gemeinschaft insgesamt darstellt.
Zudem würden die Prinzipien des Völkerrechts und die Grundlagen diplomatischer
Beziehungen auf nicht wiedergutzumachende Weise geschädigt, wenn die Regierung
des Iran eine mögliche Handlungsweise, die sie angedroht hat, verwirklichen und
Diplomaten wegen angeblicher strafbarer Spionagehandlungen vor Gericht stellen
würde.

Kein Urteil des Gerichtshofes könnte einen solchen ungesetzlichen und

außergewöhnlichen Schritt rückgängig machen.
5. Angesichts
- 3 -

�5. Angesichts der in den vorhergegangenen Abschnitten und im Antrag der
Vereinigten Staaten angesprochenen Überlegungen ersuche ich im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten höflich, daß, solange der Fall nicht abgeschlossen ist, das Gericht hiermit folgendes bestimmt:
a) Daß die Regierung des Iran sofort alle Geiseln amerikanischer Nationalität freiläßt und die sofortige und sichere Abreise dieser Personen und aller
anderen amerikanischen Amtsträger aus dem Iran unter angemessenen und menschenwürdigen Umständen bewerkstelligt.
b) Daß die Regierung des Iran sofort das Gelände der amerikanischen Botschaft, Kanzlei und des amerikanischen Konsulats von allen Personen räumen läßt,
deren Anwesenheit nicht vom amerikanischen Geschäftsträger im Iran autorisiert
ist und das Gelände wieder den Vereinigten Staaten unterstellt.
c) Daß die Regierung des Iran gewährleistet, daß allen zur amerikanischen
Botschaft und zum amerikanischen Konsulat gehörenden Personen unter Schutz die
volle Freiheit innerhalb der Botschaft und der Kanzlei und die Bewegungsfreiheit
innerhalb des Iran eingeräumt wird, die sie für die Ausübung ihrer diplomatischen
und konsularischen Funktionen brauchen.
d) Daß die Regierung des Iran keine zur Botschaft und zum Konsulat der
Vereinigten Staaten gehörenden Personen unter Anklage stellt und sich aller Tätigkeit enthält, einen solchen Prozeß durchzuführen.
e) Daß die
werden, die die
eines Spruches,
würden, und vor
Sicherheit oder

Regierung des Iran gewährleistet, daß keine Maßnahmen getroffen
Rechte der Vereinigten Staaten hinsichtlich der Durchführung
den der Gerichtshof in der Sache fällen könnte, präjudizieren
allem keine Maßnahmen ergreift oder duldet, die das Leben, die
das Wohlergehen der Geiseln gefährden würden.
r

6. Angesichts

�6. Angesichts des Ernstes der gegenwärtigen Situation, die durch ergriffene oder angedrohte Handlungen der Regierung des Iran oder von Personen, die unter
ihrer Vollmacht oder mit ihrer Unterstützung handeln, verursacht worden ist, ersucht die Regierung der Vereinigten Staaten dringend, daß dieser Antrag als eine
Angelegenheit von höchster Dringlichkeit behandelt wird.

In&gt; diesem Zusammen-

hang wird die Aufmerksamkeit des Gerichtshofes auf das Schreiben des Außenministers
der Vereinigten Staaten an den Präsidenten des Gerichtshofes gelenkt, dessen
Durchschrift hier beiliegt und der gemäß Artikel 74, Absatz 4 der Geschäftsordnung des Gerichtshofes unterbreitet wird.

Angesichts der außerordentlichen Dring-

lichkeit des Falles ersuchen die Vereinigten Staaten ferner höflich, daß der Gerichtshof zum baldigst möglichen Zeitpunkt eine Anhörung über diesen Antrag
ansetzt.

7. Der Unterzeichnete ist von der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika bevollmächtigt, bei allen Verfahren oder Anhörungen bezüglich dieses Antrages, die der Gerichtshof gemäß den Bestimmungen von Artikel 74, Absatz 3
der Geschäftsordnung des Gerichtshofes einberufen mag, vor dem Gerichtshof zu
erscheinen.

Gez. Roberts B. Owen
Beauftragter der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika

+ + + + +

- 5-

�1

Dokumentation

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5. Dezember 1979

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SCHREIBEN DES US-AUSSENMINISTERS AN DEN INTERNATIONALEN GERICHTSHOF
(29. November 1979)

WASHINGTON

- (AD) - Der amerikanische Außenminister Cyrus Vance

hat zusammen mit dem Antrag der Vereinigten Staaten an den Internationalen
Gerichtshof in Den Haag, einstweilige Maßnahmen zum Schutz der Geiseln in
der Botschaft der USA in Teheran zu treffen, an den Präsidenten dieses
Gerichtes, Sir Humphrey Waldock, am 29. November 1979 folgendes Schreiben
gerichtet.
Sehr geehrter Sir Humphrey,
die Regierung der Vereinigten Staaten stellt mit dem heutigen
Datum einen Antrag bei dem Gericht auf einstweilige Maßnahmen zum Schutze
in einem Fall gegen die Regierung des Iran wegen der Ergreifung und des
Festhaltens von Mitgliedern der amerikanischen Botschaft in Teheran als
Geiseln. Wie Ihnen bekannt ist, werden mindestens 50 amerikanische
Staatsbürger einer ausgedehnten und unmenschlichen Haft unterworfen.
Sie werden jetzt bereits über drei Wochen als Geiseln festgehalten, und

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�und es ist angedroht worden, sie unter Anklage zu stellen.
Im Hinblick auf die außerordentliche Dringlichkeit dieses Falles,
der keinem bisher dem Gerichtshof unterbreiteten Fall gleicht, möchte
ich höflichst bitten, daß Sie als Präsident des Gerichtshofes die Regierung
des Iran dringend ersuchen, sofort die Ernennung ihres Vertreters in dem
Fall vorzunehmen.

Ich ersuche ferner dringend darum, daß der Gerichtshof

auf jeden Fall eine Anhörung über den Antrag auf einstweilige Maßnahmen
vornimmt, sobald er beschlußfähig ist.

Meine Regierung hofft allen Ernstes,

daß der Gerichtshof innerhalb von Tagen eine Anordnung erlassen wird, die
angemessene einstweilige Maßnahmen vorsieht.

Wie der Generalsekretär der

Vereinten Nationen dem Sicherheitsrat mitgeteilt hat, stellt die gegenwärtige Krise eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar.
Darf ich ferner höflichst darum bitten, daß Sie als Präsident des
Gerichtshofes die Regierung des Iran sofort ersuchen, daß keine Schritte
unternommen werden, um die öffentliche Meinung gegen die Geiseln aufzustacheln; um die Gefahr, der sie ausgesetzt sind, zu erhöhen oder um sie
unter Anklage zu stellen.
Ich habe den Rechtsberater des amerikanischen Außenministeriums, den
ehrenwerten Roberts B. Owen, zum Vertreter der Vereinigten Staaten in
diesem Fall ernannt.

Mit freundlichen Grüßen
gez.:

Cyrus Vance

+ + + + +

- 2 -

�5. Dezember 1979

46

US-FINANZMINISTER MILLER BERICHTET ÜBER NAHOSTREISE
UND IRANISCHE GUTHABEN
- Pressekonferenz in London am 29. November 1979 -

LONDON - (AD) - Am 29. November 1979 nahm der amerikanische Finanzminister G. William Miller nach Beendigung seiner Reise durch drei ölexportierende Länder im Nahen Osten zu Fragen der Ölversorgung und zum Einfrieren der
iranischen Guthaben durch die Vereinigten Staaten Stellung.
Nachfolgend wesentliche Auszüge aus der Pressekonferenz:
MILLER:

Wir haben gerade.eine Reise in den Nahen Osten beendet. Wir

waren in Riad, wo wir Beamte der saudi-arabischen Regierung besuchten; wir
waren in Abu Dhabi, wo wir Beamte der Vereinigten Arabischen Emirate trafen;
und in der Hauptstadt Kuwait, wo wir mit Beamten der kuwaitischen Regierung
sprachen.

Der Zweck war, Informationen auszutauschen und uns über eine ganze

Bandbreite von Themen zu beraten.

Die Reise war zu Beginn meiner Tätigkeit als

Finanzminister im August geplant.

Wir hatten mit der Ausarbeitung eines Termin-

plans begonnen, der eine Reise in den Nahen Osten für November vorsah. Die

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Telex:08-85432

�Die Entwicklung der Ereignisse brachte es mit sich, daß die Tagesordnung länger war, als ich ursprünglich erwartet hatte.

Dennoch enthielt sie eine Dar-

legung der Wirtschafts- und Energiepolitik der Vereinigten Staaten und versuchte auch, sich über die Politiken der besuchten Länder zu informieren sowie
Informationen mit ihnen auszutauschen über die Finanzmärkte, die Ereignisse
im Iran und selbstverständlich auch den Vorfall in Mekka, als wir gerade in
Saudi-Arabien waren.

Daher hatten wir etwas mehr zu diskutieren als ursprüng-

lich vorgesehen war.

Ich habe keine vorbereitete Erklärung bei mir, und ich

möchte meine Darlegung lediglich mit der Feststellung beenden, daß der Zwischenaufenthalt in London als kleine Pause auf dem Weg zurück in die Vereinigten Staaten sehr spät beschlossen wurde in der Absicht, Sir Geoffrey Howe,
den britischen Schatzkanzler, über unsere Reise und die gemachten Erfahrungen
zu informieren und die Gelegenheit zu nützen, mit ihm die Lage im Iran zu erörtern sowie Wirtschafts- und Finanzfragen zu besprechen, die sich als eine
Folge der Geiselnahme ergaben, die in Widerspruch steht zu allen internationalen Konventionen und zum Völkerrecht.

Nach dieser Anmerkung steht ich Ihnen

gern zu Fragen zur Verfügung.

FRAGE:

Herr Minister, könnten Sie uns sagen, wie die Irankrise die Zu-

kunft der arabischen ölförderung und -preise beeinflussen wird?
ANTWORT: Die von uns besuchten Regierungen repräsentieren zusammengenommen die Hälfte der Menge des geförderten Öls der OPEC-Länder - und alle
drei sind Überschußländer. Sie sind daher offensichtlich diejenigen, die,
wie ich sagen würde, von großer Bedeutung für Ihre Frage sind. Ihre Haltung
ist - und sie zeigen dies -, daß die Geiselnahme in der amerikanischen Botschaft in Teheran einen Gesetzesbruch darstellt und beendet werden sollte,
daß die Geiseln unversehrt freigelassen werden sollten. Sie hegen die Hoffnung, daß dies bald geschehen kann und daß der Hintergrund dieses Vorfalls
geklärt und die Angelegenheit wieder in normalere Bahnen gelenkt werden kann.
Sie betrachten die Vorfälle nicht so, als stünden sie in Beziehung zu ihren
eigenen Plänen hinsichtlich ölförderung und -Preisfestsetzung, ausgenommen

- 2 -

�ausgenommen insoweit, als die Ereignisse im Iran irgendwann einmal die Förderung im Iran beeinflussen könnten.

Dies würde auf die Erdölversorgung der

Welt Auswirkungen haben und die Ereignisse in einer Weise beeinflussen, wie
es keiner von uns vorhersagen kann.

Aber bei der Annahme, daß wir auch weiter-

hin eine iranische Ölversorgung auf mehr oder weniger gleichem Niveau haben
werden wie bisher - vielleicht etwas weniger, aber in dieser Größenordnung -,
meine ich, daß die Pläne dieser ölländer darin bestehen, ihre Förder- und
Preisplä'ne ohne bezug auf den Vorfall mit den Geiseln zu verfolgen...

FRAGE:

Glauben Sie, daß Ihrer Meinung nach irgendwann im nächsten Jahr

Saudi-Arabien seine ölförderung um eine Million Barrel pro Tag (1 Barrel
= 159 Liter) senken wird und Kuwait möglicherweise um eine dreiviertel Million Barrel pro Tag?
ANTWORT:

Alle drei Regierungen, die wir besucht haben, haben ihre öl-

förderung im Jahr 1979 über das Niveau hinaus erhöht, das sie eigentlich
möchten und das sie brauchen, um ihre finanziellen Zielsetzungen zu erreichen.
Sie taten dies als Beitrag zur globalen Stabilität während der Folgen der
iranischen Revolution zu Beginn dieses Jahres und gegen Ende vorigen Jahres,
als die iranische ölförderung zunächst unterbrochen und später auf einem niedrigeren Niveau wieder aufgenommen wurde.

Sie versuchten daher, einen Teil

dieses Fehlbetrags auszugleichen, indem sie mehr öl förderten als sie gerne
möchten - die Saudis durch zusätzliche eine Million Barrel pro Tag und die
anderen durch Produktionsausweitung.

Im Fall von Saudi-Arabien hat Minister

Yamani öffentlich angekündigt - ich sage Ihnen nichts, was nicht schon gesagt
wurde -, daß seine Regierung gewillt sei, bis ins nächste Jahr hinein eine
Förderung auf diesem Niveau beizubehalten, falls dies zu einer gemeinsam getragenen Ordnung auf den Märkten und zu einem angemessenen Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage beitragen könnte.

In den Vereinigten Arabischen

Emiraten wurde erneut die Förderung über das hinaus ausgeweitet, was sie
selbst brauchen, und als wir dort waren, haben sie öffentlich gesagt, daß sie
die Absicht haben, auch weiterhin alles öl zu fördern, das sie unter den ge-

- 3 -

�gegebenen Umständen bekommen könnten, in dieser Hinsicht ohne zeitliche Begrenzung.

Sie beabsichtigen allerdings, im nächsten Jahr eines ihrer öl fei -

der aufzufrischen, was zusammen mit erhöhter Förderung auf den anderen Feldern und einer zeitweisen Verminderung auf dem aufzufrischenden Feld ihre Förderung um 60 000 bis 70 000 Barrel pro Tag mindern würde; ihren Worten nach
würde der alte Zustand jedoch nach Beendigung des Auffrischungsprozesses wiederhergestellt werden.

Sie warten auf die Zeit, da Angebot und Nachfrage aus-

gewogen sind und würden dann vielleicht die Förderung etwas zurückschrauben;
aber sie haben derzeit keine solchen Pläne.

In Kuwait wurde öffentlich ange-

zeigt, man wünsche keinen weiteren Anstieg der Förderung, und natürlich erwartet auch niemand von uns einen solchen Anstieg ihrer ölförderung.

Ihren An-

kündigungen entnehme ich, daß sie in einem der kommenden Vierteljahre - ich
weiß nicht, wann - ihre Förderung auf das Niveau vor den Ereignissen im Iran,
vielleicht etwas höher, herunterschrauben wollen - zumindest aber zurück auf
ein Maß, von dem sie glauben, es stehe im Einklang mit der sachgemäßen Entwicklung ihrer ölfelder und ihren eigenen finanziellen Bedürfnissen.

Sie ha-

ben keinen diesbezüglichen Zeitplan, sagen jedoch, sie hätten beschlossen,
dies zum angemessenen Zeitpunkt zu tun.

Ich meine daher, daß alle diese drei

Staaten eine sehr verantwortungsbewußte Position bei der Bewahrung eines angemessenen Gleichgewichts einnehmen, damit wir keine weitere Störung der Weltwirtschaft mehr erleben...
Ich meine, sie sind sehr positiv und konstruktiv; und meiner Meinung nach
haben sie einen legitimen Standpunkt: Sie wollen nicht dazu aufgefordert
werden, mehr öl zu fördern als in ihrem Eigeninteresse liegt, nicht nur an
gedrosseltem Angebot, sondern in ihrem Eigeninteresse an einer ordnungsgemäßen
Förderung auf ihren ölfeldern. Sie wollen sie nicht in einem Tempo erschöpfen,
das die maximale Nutzung der Reserven verhindern' würde... Dies alles steht
im Zusammenhang mit der Würdigung, die sie den Schritten entgegenbringen, die
bereits von den Vereinigten Staaten unternommen wurden, und den weiteren
Schritten, die wir beabsichtigen, um unsren Ölverbrauch zu drosseln...

Ich

�Ich möchte hinzufügen, daß wir nicht nur dafür sorgen sollten, daß sich
die Einsparung in den Vereinigten Staaten beschleunigt, sondern daß die
Vereinigten Staaten auch, wie Sie wissen, die Initiative ergriffen haben, um
die Konferenz der Internationalen Energieagentur (IEA) voranzubringen und
um dadurch eine entschlossene Verpflichtung der öl Verbraucherländer zu strengeren Importquoten der einzelnen Länder und eine ernstere Verpflichtung zur
Erzielung solcher Quoten zu erreichen - uns selbstverständlich inbegriffen -,
um den öl Produzenten zu zeigen, daß dies eine internationale Anstrengung ist,
die Nachfrage unter Kontrolle zu bringen, ihr Angebot gerechtfertigt ist und
sie nicht das Gefühl zu haben brauchen, nur einen nie endenwollenden Appetit
nach verschwenderischem Verbrauch von Erdöl befriedigen zu müssen.

Und so-

bald sie sehen, daß wir anfangen, einzuschränken, zu kontrollieren und einzusparen, werden sie dazu ermutigt, die Versorgung bis zu dem Zeitpunkt fortzusetzen, da wirgroße Stabilität erreicht haben.

FRAGE:

Mr. Miller, es gab hier in Europa Stimmen, die behaupteten, Ihre

Schritte zur Blockierung iranischer Guthaben bei amerikanischen Auslandsbanken
seien nicht rechtsverbindlich und könnten vor den Gerichten angefochten werden.
Gleichzeitig scheinen einige Zentralbanken in Europa zu behaupten, sie seien
nicht angemessen über die Begleiterscheinungen dieses Schrittes konsultiert
worden, der außerdem zu weiterer Anlagenstreuung durch unsere Investoren in
aller Welt vom Dollar weg führen könnte.

Könnte dies nicht eine neue Kluft

zwischen Ihnen und Ihren europäischen Verbündeten aufreißen?

ANTWORT:
ten.

Das sind viele Fragen und ich will versuchen, sie zu beantwor-

Zunächst einmal bin ich der Ansicht, Sie bringen Dinge durcheinander,

wenn Sie sagen, es sei nicht legal und werde deshalb vor Gericht gehen.

Ich

dachte immer, es sei Aufgabe der Gerichte, darüber zu befinden, ob etwas Recht
oder Unrecht ist und daß Sie daher meiner Meinung nach den Fall sicherlich nicht
präjudizieren wollen.

Bei einem Einfrieren von Guthaben, das die Zweigstellen

von amerikanischen Banken im Ausland betrifft, liegt der Fall der konkurrierenden Rechtssprechung vor.

Es gibt niemanden, der leugnen würde, daß die

- 5-

�die Bankaufsichtsbehörden und die amerikanische Regierung Kontrolle über ihr
Bankennetz haben; niemand würde leugnen, daß die britische Regierung und die
"Bank of England" die Kontrolle über die britischen Banken haben.

Aber wenn

die britischen Banken Zweigstellen in den Vereinigten Staaten eröffnen oder
wir in England Zweigstellen, dann besteht konkurrierende Rechtssprechung.

Und

sicherlich sind die englischen und die internationalen Gesetze, die Regeln internationalen Verhaltens - wohl begründete internationale ebenso wie nationale
Gesetze - in der Lage, diesen konkurrierenden Rechtssprechungen Raum zu bieten
und Entscheidungen nach diesem Tatbestand zu treffen.

Ich darf sagen, daß

die britische Regierung, die "Bank of England", sich überaus korrekt verhalten
hat und wir dies würdigen.

Sie haben gesagt, daß dies eine Angelegenheit sei,

die sachlich entschieden wird, daß die Rechte der einzelnen Parteien in Rechnung gestellt und alles dem Rechtsweg gemäß behandelt werden wird.
Grund mag es zu Prozessen kommen.

Aus diesem

Aber es geht hier nicht allein um die Frage

der blockierten Guthaben, sondern darum, wie die Depotbedingungen sind und die
Bedingungen anderer Finanzverpflichtungen, die ins Spiel kommen, wenn die Vertreter der Regierung des Iran nicht nur ein feindseliges und anormales Verhalten gegenüber amerikanischen Banken und Bankeinlagen an den Tag legen, sondern
seltsame Rußerungen tun hinsichtlich der Nichtanerkennung aller Schulden, was
natürlich die Frage aufwirft, ob sie sich nicht auch anderen ihrer Verpflichtungen entziehen...

Ich glaube nicht, ja, ich wäre überrascht, wenn dieser Tat-

bestand irgendwelche Reibungen zwischen den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten verursachen würde, da jeder wissen muß, daß diese Situation sich im
Zusammenhang mit einem völlig unannehmbaren Bruch des Völkerrechts und internationaler Konventionen einstellte, der in den modernen Zeiten nicht seinesgleichen hat, der Geiselnahme von diplomatischem und Regierungspersonal und
sogar der Drohung, sie zu töten als Mittel der Erpressung zu einem politischen
Zweck...
Tatsächlich haben sie, die Verbündeten, uns große Unterstützung gegeben
in dem Versuch, die Freilassung der Geiseln zu erreichen, und allein ihre aktive Unterstützung bedeutet für mich, daß ich in dieser Hinsicht keine aufkommenden Spannungen erkennen kann.

Was schließlich die Neigung angeht, im Dollar

- 6 -

�Dollar zu investieren, so ist meine Folgerung - die meiner Mitarbeiter und
mir - nach unserem Besuch der drei Länder im Nahen Osten -, daß der Wunsch
nach dem Dollar als Investitionsmittel für ihre Überschüsse aus vielen Gründen größer werden könnte. Dafür gibt es viele Gründe und dies war unser Eindruck. Aber ich glaube, man muß offen sagen, daß sie - trotz ihrer Tendenz
zu glauben, daß der Dollar von ihrem Standpunkt aus in einer sehr vorteilhaften Lage ist und daß die Vereinigten Staaten den vielversprechendsten Weg für
die Anlage ihrer Überschüsse darstellen -, über das Einfrieren beunruhigt waren. Ich meine, wir sollten uns vor dieser Frage nicht drücken. Diese Gelegenheit für uns, sie mit ihnen unmittelbar zu besprechen, ihnen die Umstände
zu erklären, schaffte ein besseres Verständnis, ließ sie ihr Verständnis öffentlich ausdrücken und sie erklären, daß sie keine Pläne für eine Änderung machen.
Sie hoffen, daß die Angelegenheit rasch aus der Welt geschafft werden kann,
damit deutlich wird, daß alles mit dieser ungewöhnlichen, ungesetzlichen Maßnahme ohnegleichen der Regierung des Iran zusammenhängt und nicht mit einer
möglichen Haltung oder möglichen künftigen Überlegung hinsichtlich der Freizügigkeit des Kapitals auf den internationalen Märkten.

FRAGE: Welche Zusicherungen können sie denjenigen geben, die glauben,
daß das Einfrieren der iranischen Guthaben und die Rückwirkungen daraus schon
in sich die internationalen Finanzmärkte destabilisiert haben?
ANTWORT: Ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Frage verstanden habe, denn
eines der Übereinkommen der letzten Jahre im internationalen Bankgeschäft
lautet, daß diejenigen, die daran teilnehmen, ihre Verpflichtungen erfüllen.
Und wenn eine Partei diese Abmachung nicht einhält... ich meine, bei Ihren
eigenen Bankkonten: Wenn Sie Ihre Bank anrufen und ihr sagen, Sie hätten sich
eben dazu entschlossen, Ihr Darlehen nicht zurückzuzahlen, dann habe ich den
Verdacht, daß diese es als angemessen empfinden würde, sich das Geld zu beschaffen. Und dies gilt für den internationalen Bereich genauso wie für den
persönlichen. Ich bin auch nicht sicher, ob ich die Begleiterscheinungen verstehe in dem Ausmaß, daß ein Teilnehmer an den internationalen Märkten darauf

- 7 -

�darauf hinweist, daß ihr Zweck nicht darin besteht, ihren Depotbedingungen
oder ihrem Verhalten gerecht zu werden, sondern einen Wirtschaftskrieg anzuzetteln, Zahlungsbilanzen zum Kurssturz durch Verkäufe zu benutzen, um die
Vereinigten Staaten in Verlegenheit zu bringen, künstlich eine Abwertung des
Dollar herbeizuführen, die jeden Dollarbesitzer treffen würde - all diejenigen
verletzten würde, über die wir gerade sprachen -, und dies willkürlich zu tun
- nicht nur aus dem Verlangen nach Risikostreuung, sondern ausdrücklich zum
Zweck der Schaffung eines Chaos.

Dies ist ein Verhalten, auf das zu antworten

die internationale Gemeinschaft zum Schutz ihrer Interessen von uns erwartet.
Und ich sollte die Zusicherung geben, daß die Vereinigten Staaten nicht gewillt sind, sich dieser Art von Erpressung und Drohung zu beugen, und daß wir
alle Interessen dadurch schützen, daß wir überhaupt keine Einlagen annehmen.
Wir haben nicht ein einziges Guthaben enteignet.

Wir haben nur gesagt:

"Warten Sie, bis die Abrechnung vorliegt."

FRAGE:

Herr Minister, es scheint zwei kleine Widersprüche zu geben.

Vielleicht können Sie bei der Klärung behilflich sein.
daß Sie über Verweigerung von Einlagen sprechen.

Einer besteht darin,

Meines Wissens, ich kann

mich hier täuschen, kam diese Forderung nach Verweigerung nach dem Einfrieren
der Guthaben.

Der zweite Grund war, daß Sie in Ihrer ursprünglichen Erklärung

zur Ankündigung des Einfrierens der Guthaben lediglich auf die Drohung des Abziehens anspielten, was - wie es scheint - jedermanns Recht ist, wie bösartig die Absicht auch sein mag; jetzt scheinen Sie das Thema der Geiseln
mit einzubeziehen, was Sie zu jenem Zeitpunkt nicht taten.

ANTWORT:

Lassen Sie mich das der Reihe nach erklären.

Zu jenem Zeitpunkt

sagten wir deutlich, daß die Umstände, die uns zu dem Einfrieren veranlaßten,
aus ihren (der Iraner) eigenen Handlungen hinsichtlich ihrer Einlagen und
ihrer internationalen Finanzangelegenheiten herrührten.
im Zusammenhang mit den Geiseln.

Dies alles geschah

Ihre Entscheidung zum Transfer dieser Gelder

wurde lediglich getroffen, um hinsichtlich der Geiseln mehr Druck auf uns auszuüben.

Beides ist unvermeidlich miteinander verbunden.

- 8 -

Wir hätten ihre Gut-

�Guthaben nicht nur aufgrund der Tatsache eingefroren, daß sie Geiseln genommen
hatten.

Aber als sie zum Druck hinsichtlich der Geiseln noch andere Maßnahmen

ergriffen, antworteten wir in angemessener Weise.

Lassen Sie mich wiederholen:

Ihre ursprüngliche Ankündigung enthielt die Absicht, ihre Guthaben abzuziehen.
Und ich kann Ihnen versichern, daß der Transfer von Einlagen von einer amerikanischen Bank zu einer britischen oder französischen oder deutschen Bank keinen
nennenswerten Einfluß auf die internationalen Märkte hat.

Aber sie verbanden

dies mit der Feststellung, daß sie die Absicht hätten, diese Bestände zu benützen, um im Dollarhandel Störungen hervorzurufen und die Vereinigten Staaten
in die Knie zu zwingen, indem sie den Wert des Dollar zerstören.
Erklärung.

Das war ihre

Es war dieser Punkt, der uns das Gefühl gab, viele Menschen wür-

den geschädigt - nicht, daß sie es über mehr als nur ein paar Tage hinweg hätten so treiben können, aber es hätte unschuldigen Menschen Schaden zugefügt,
für die es völlig überraschend gekommen wäre und das hätte möglicherweise einen
Schneebaileffekt gehabt, zu dem wir es nicht kommen lassen konnten.

Die gegen-

wärtige Bewegung der Mittel weg vom Dollar in andere Währungen wäre sehr kurzlebig gewesen, aber hätte sich auf Unschuldige sehr schädlich ausgewirkt.
Was drittens geschah:

Danach hatten wir den Verdacht - und ich bin sehr froh,

daß Sie mir Gelegenheit geben, dies aufzuklären -, daß ihr Verhalten ziemlich
unnormal war und daß wir gut daran täten, die Dinge in der Hand zu halten, bis
wir wußten, daß unsere Ansprüche ihnen gegenüber gedeckt waren.

Denn unser

Verdacht war, daß sie die Absicht hegten, Dollar abzuziehen und unsere Ansprüche
nicht abzugleichen.

Nunmehr bestätigen sie diesen Verdacht, indem siesagen

- allerdings muß ich hinzufügen, daß keiner von uns sagen kann, was sie wirklich meinen, denn sie sagen jeden Tag etwas anderes -, indem sie also zu sagen
scheinen:

"Wir werden eine Menge Verpflichtungen zurückweisen, die wir inter-

national haben."

Wir wissen nicht, ob sie es meinen, oder ob sie nur bluffen

oder ob sie alle Ansprüche meinen.

Einmal sagten sie:

alle Ansprüche.

Aber

meiner Meinung nach schienen die anschließenden Schritte in dieser Hinsicht,
die folgenden Erklärungen in dieser Hisnicht, unseren Verdacht zu erhärten,
daß es sich hier nicht nur um eine Entscheidung gehandelt hatte, andere Banken
neben den amerikanischen zu verwenden - wozu sie völliges Recht haben:

Wir haben

kein Recht, darauf zu bestehen, daß jemand mit amerikanischen Banken arbeitet.

- 9-

�arbeitet.

Aber wir haben ein Recht, darauf zu bestehen, daß sie ihre Ver-

pflichtungen erfüllen und sich in einer Weise benehmen, die die Rechte der
anderen angemessen respektiert.

Und ich bin der Meinung, daß die Rechte an-

derer beeinträchtigt wurden...

+ + + + +

- 10

�31

I 3

IS

CO

Wi//cn/chaft
und Technik
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

46

5. Dezember 1979

IMMUNREAKTION MIT FEINABSTIMMUNG
Verbesserungen für Diagnose und Therapie möglich

- (AD) - Ein neues Verfahren, mit dem sich der Komplex der Immunreaktion leichter in einzelnen Komponenten zergliedern läßt, macht es
möglich, bei zahlreichen Krankheiten Diagnose und Therapie entscheidend
zu verbessern.

Es erlaubt die Produktion ganz spezifischer Antikörper,

d.h. der in bestimmten Zellen gebildeten Abwehrstoffe, die sich mit
Molekülen des Schadstoffs (Antigen) verbinden und diesen so zu neutralisieren
vermögen.

Antikörper sind gewissermaßen "die vorderste Verteidigungslinie"

des Körpers gegen eingedrungene Bakterien, Viren und Giftstoffe, unter
Umständen auch gegen krankhaft veränderte, schädliche Zellen aus dem
eigenen Organismus.
Wie Dr. Leonard Herzenberg, Professor der Genetik an der StanfordUniversität (Kalifornien, USA), auf einer Tagung in Palo Alto am 8.
November 1979 berichtete, erweitere die Verwendung sogenannter monoklonaler Antikörper das Spektrum der Krankheiten, für deren Diagnose und
Therapie Antikörper eine wichtige Rolle spielen, ganz erheblich. Es
reiche heute von der Legionärskrankheit bis zur Leukämie.

Als "monoklonal

Postfach 20 03 0 0
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�"monoklonal" bezeichnet Herzenberg solche Antikörper, die von Zellen
produziert werden, welche von einer Einzelzelle abstammen und untereinander gleichartig sind.

Sie geben dem Wissenschaftler ein reines

chemisches Reagens an die Hand, das sowohl zur Grundlagenforschung in
der Zellbiologie als auch in der klinischen Medizin verwendet werden
kann.
Herzenberg erörterte in seinem Vortrag u.a. das Problem, daß Leukämieerkrankungen bei Kindern derzeit in etwa 50 Prozent der Fälle geheilt
werden können, die Therapie aber bei den anderen 50 Prozent versagt.
Die Ursache dafür sei in der Tatsache zu suchen, daß es nicht nur verschiedene Typen von Leukämie gebe, sondern ebenso verschiedene Typen
weißer Blutzellen, von denen sich die Tumoren herleiten - "und wir können
gegenwärtig noch nicht alle auseinanderhalten".

Dank der Einführung

monoklonaler Antikörper sei aber zu hoffen, Zelltypen genau identifizieren
und die Therapie entsprechend wirksam gestalten zu können.

"Wenn Ärzte

erst einmal in der Lage sind", so Herzenberg, "die Therapie ganz und gar
auf den Patienten und 'seinen' Krebs zuzuschneiden, haben wir eine echte
Chance, z.B. bei Kindern alle Formen von Leukämie anzugehen".
Ähnlich können monoklonale Antikörper dazu verwendet werden, nachträglich Krankheitserreger zu suchen und zunächst rätselhafte Erkrankungen
oder Epidemien aufzuklären. Ein Paradefall dafür war dem Bericht Herzenbergs
zufolge die sogenannte Legionärskrankheit. Im Sommer 1976 hatte der
Soldatenverband "American Legion" in Philadelphia ein Treffen mit einigen
Tausend Teilnehmern veranstaltet. Unmittelbar darauf erkrankten 149
von ihnen unter hohem Fieber und mit Symptomen, die einer Lungenentzündung
ähnelten. In fast 30 Fällen gab es keine Rettung.
Intensive Experimente mit Gewebsproben brachten einige Monate
später bei einigen Versuchstieren, die damit geimpft worden waren, dank
neuer Anfärbemethoden endlich den Erreger zutage. Es war ein bis dahin

- 2 -

�dahin unbekanntes Bakterium, das die Bezeichnung "Legionella Pneumophilia"
erhielt.

Nun setzte eine mühevolle Detektivarbeit ein mit dem Ziel,

herauszufinden, ob früher beobachtete Epidemien mit ähnlichen Krankheitssymptomen etwas mit diesem Erreger zu tun gehabt haben könnten.

Das galt

vor allem für eine Erkrankungswelle im Jahr 1965 in der Bundeshauptstadt
Washington und für eine weitere im Jahr 1968 im Staate Michigan.

An Hand

konservierter Gewebsproben, Seren und der erneuten Untersuchung von
Personen, die die Erkrankung durchgemacht hatten, konnte in zahlreichen
Fällen die Beteiligung des Erregers der Legionärskrankheit bestätigt
und die Existenz entsprechender spezifischer Antikörper nachgewiesen
werden.

Diese Antikörper waren das wichtigste Indiz bei den nun einsetzenden
neuen Suchaktionen, die nicht nur auf alle amerikanischen Bundesstaaten,
sondern auch auf Kanada und Europa ausgedehnt wurden.

Und dabei stellte

sich heraus, daß die Legionärskrankheit, die eine leichtere und eine
schwere Verlaufsform haben kann, viel weiter verbreitet ist als ursprünglich
angenommen.

Dennoch weiß man noch immer nicht, wo sich die Bakterien

eigentlich verbergen, wo sie "zuhause" sind.

Sie sind schwer zu züchten,

gedeihen aber offenbar recht gut in Klimaanlagen.

Seinerzeit schien

auch von der Klimaanlage des Tagungshotels die Masseninfektion ausgegangen
zu sein.

Vielleicht nisten sie im Boden und werden mit Staub und Wasser

verbreitet.

Jetzt sollen monoklonale Antikörper helfen, ihr Versteck

aufspüren zu helfen.

Als weitere Anwendungsmöglichkeiten für solche hochspezifischen
Antikörper nannte Prof. Herzenberg 1) die eingehende Erforschung von
Krankheiten wie Arthritis, Multiple Sklerose und Jugenddiabetes, 2)
die Beschleunigung der pränatalen Diagnose von genetischen Störungen,
und 3) die verbesserte Gewebsklassifizierung und Verträglichkeitsbestimmung
vor Organtransplantationen.

Die

- 3-

�Die Produktion monoklonaler Antikörper gelang als ersten Dr. Cesar
Milstein vom "Medical Research Council" (Cambridge, England) und Dr. George
Kohler (jetzt in Basel) im Jahr 1975.

Damals versuchten die Wissenschaftler,

neue Antikörper-Moleküle aus Zellkulturen zu gewinnen, die aus einer
Verschmelzung von Milzzellen und Myelomzellen (vom Knochenmark ausgehende
Geschwülste) der Maus hervorgegangen waren.

Das Ergebnis war eine

Hybridzelle mit bestimmten Eigenschaften der Milzzelle (Fähigkeit zur
Produktion von Antikörpern) und der Tumorzelle (schnelles und fortgesetztes
Wachstum).

Hat eine Milzzelle einmal einen spezifischen Abwehrstoff

produziert, ist sie auf Dauer "geprägt":

Von nun an produziert sie dieses

und nur dieses eine Antikörpermolekül, über Jahre hinweg.
Herzenberg hatte 1976 eine Zeitlang bei Milstein gearbeitet und im
gleichen Jahr das Verfahren nach Stanford gebracht.

Gemeinsam mit einigen

Kollegen gelang es ihm hier, die Gewinnung von antikörperproduzierenden
Zellen und deren Kultivierung ganz erheblich zu

beschleunigen, und zwar

mit Hilfe einer Apparatur, die er 1971 für Raumfahrtzwecke entwickelt
hatte.

Sie sortiert auf elektrischem Wege Hybridzellen aus, die unter

Laserlicht fluoreszieren und sich so als Produzent des Antikörpers gegen
ein einziges, im voraus ausgewähltes Zellantigen zu erkennen geben.

Mit

Hilfe dieses Verfahrens lassen sich, wie Herzenberg berichtet, in zwei
Minuten etwa 100 Hybridzellen aus der die Apparatur durchströmenden
Suspension abtrennen und in Kulturschalen sammeln.

Demgegenüber mußten

früher bis zu 10 000 Kulturen angesetzt werden, um die Zelle zu finden,
die eine spezifische Antikörpersubstanz produziert.
Die Zellen haben eine subtile Entwicklungsgeschichte:
injiziert man Ratten Mäusezellen.

Als erstes

Daraufhin produzieren die Milzzellen

der Ratten eine ganze Batterie von Antikörpern gegen verschiedene
Strukturen (Antigene) an den Membranen der Mäusezellen, weil sie diese
als "fremd" erkennen.

Die so geprägten Ratten-Milzzellen werden mit

Myelomzellen verschmolzen.

Die daraus resultierenden Hybridzellen vermischt

- 4 -

�vermischt man mit winzigen, fluoreszierenden KunststoffPartikeln, die
an der Oberfläche ein bestimmtes Mäusezellen-Antigen als Markierungssubstanz ("Marker") tragen. Jene Zellen, die nun Antikörper gegen diesen
"Marker" produzieren, binden die Partikel und werden beim Durchlaufen
der Trennapparatur aussortiert.
Mit Hilfe dieses Verfahrens versucht Herzenberg zur Zeit, die pränatale
Diagnose zu verbessern. Unter Verwendung monoklonaler Antikörper aus
Laboratorien der Harvard-Universität (Cambridge, Massachusetts) und der
Universität Oxford (England) gelang es ihm und seinen Mitarbeitern,
bereits 15 Wochen nach der Empfängnis fetale Zellen im Blut der Mutter
zu erfassen. Gegenwärtig bemühen sich die Forscher, monoklonale Antikörper gegen spezifische Marker von Fetalzellen zu produzieren, um damit
die Zellen aus dem mütterlichen Serum leichter isolieren zu können. Wenn
dies und anschließend die Kultur der Zellen gelingt, wäre mit der Chromosomenuntersuchung an diesen Zellen ein einfacher, sicherer und frühzeitiger
Test auf genbedingte Entwicklungsschäden beim Fötus verfügbar. Die heute
zur Erkennung solcher Schäden vorgenommene Amniozentese kann dagegen erst
in einem späteren Stadium der Schwangerschaft vorgenommen werden.

+ + + + +

- 5 -

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