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                  <text>Information
und
Dokumentation

1
I

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

20

30. Mai 1979

I N H A L T

DOKUMENTATION
Direktor des US-Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung äußert sich
positiv zu SALT II

HINTERGRUNDMATERIAL
"Bemerkenswerter Fortschritt" für das Internationale Seerecht
US-Botschafter Richardson optimistisch für nächste Plenarsitzung
in New York
- Von Hugh 0. Muir Nukleartechnische Sicherheit und nukleare Absicherungen
- Von Lawrence Scheinman -

Um Übef/endung von
Belegexemplaren wird
gebeten

Postfach 20 03 OO
D 5 3 0 0 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

20

30. Mai 1979

DIREKTOR DES US-AMTES FÜR RÜSTUNGSKONTROLLE UND ABRÜSTUNG
ÄUSSERT SICH POSITIV ZU SALT II

NEW YORK - (AD) - General George M. Seignious, der Direktor des amerikanischen Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung (ACDA), erklärte in einer am
19. Mai 1979 in New York gehaltenen Rede, SALT II und seine Einhaltung könnten
durch unabhängige nachrichtendienstliche Möglichkeiten der Vereinigten Staaten
überprüft werden.
Seignious betonte vor der Union der amerikanisch-jüdischen Gemeinden,
eine große
Zahl hochentwickelter Systeme, darunter hochwirksame Fotokontroll Satelliten und weitgespannte Radarsysteme, würden verwendet, um den
gesamten Umfang der sowjetischen strategischen Streitkräfte und Tätigkeiten
zu überwachen. Er sagte, SALT II und die in ihm enthaltenen Kontrollen der
strategischen Systeme würden die Plattformen für SALT III und für spätere
Verhandlungen über umfassendere Beschränkungen und weitere Verringerungen
bilden.
Die Rede des ACDA-Direktors hat folgenden Wortlaut:
Ich freue mich über die Gelegenheit, Ihnen meine Überlegungen zum
SALT II-Vertrag mitzuteilen, der zur Unterzeichnung vorliegt.

Postfach 20 03 0 0
D5300 Bonn 2

�.«

.»

Dieses neue SALT-Abkommen hat viel Zeit gebraucht.
Zu Beginn meiner 32 Jahre Militärdienst lernte ich, was es bei der Truppe
bedeutet, wenn man sich darüber beklagt, daß der Soldat die Hälfte seines Lebens vergebens wartet.

Es dauerte sechs lange Jahre, um SALT II auszuarbeiten.

In beiden Fällen, bei der Armee und bei SALT, glaube ich, daß sich das Warten
doch lohnt.
Der SALT II-Vertrag ist ein gutes Abkommen zur Rüstungskontrolle.

Und

er ist gleichzeitig ein solides Abkommen für die nationale Verteidigung.

Diese

beiden Beschreibungen widersprechen sich nicht, denn Rüstungskontrolle und Landesverteidigung sind miteinander zu vereinbarende, unentbehrliche Komponenten
unserer umfassenden Sicherheit.
Ich wäre heute nicht zu Ihnen gekommen, ich hätte diese Aufgabe nicht
übernommen, wenn ich nicht zutiefst überzeugt wäre, daß SALT dem Ziel dient,
das auch für mich immer am wichtigsten war: der Sicherheit unseres Landes.
Sie können zurecht fragen: wenn SALT so gut ist, warum hat es dann so
viel Lärm und Aufregung verursacht? Warum fürchten einige vollkommen vernünftige und verantwortungsbewußte Bürger, daß SALT II zu wenig Abrüstungskontrolle
beinhaltet und in der Tat eine inhaltslose und wertlose Übung darstellt? Warum fürchten andere absolut vernünftige und verantwortungsbewußte Bürger, daß
SALT so viel Abrüstungskontrolle beinhaltet, daß dieser Vertrag eine Gefahr
für unsere nationale Sicherheit darstellt? Andere beschuldigen uns, daß wir
unsere nationale Sicherheit auf das Vertrauen in die Sowjets gründen. Wieder
andere haben Bedenken, daß SALT eine Gefahr für unsere Freunde und Verbündeten
bildet.
Ich achte die Ernsthaftigkeit aller dieser Bedenken.

Ich will mein Bestes

tun, Ihnen heute abend in aller Kürze zu erklären, warum ich glaube, daß der
SALT II-Vertrag ein verantwortungsbewußtes und kluges Unterfangen ist.
Lassen

�Lassen Sie mich erklären, warum ich glaube, daß SALT sowohl für die
Rüstungskontrolle als auch für unsere nationale Sicherheit eine herausragende
Leistung ist.

Der Vertrag hat beides:

sowohl quantitative Begrenzungen, um das Wett-

rüsten hinsichtlich der Anzahl der strategischen Systeme zu einzuschränken, als
auch qualitative Begrenzungen, um den Wettlauf der Waffentechnologie zu verlangsamen.

Er wird beide Nationen zur ausgeglichenen Gesamtbegrenzung der

strategischen Streitkräfte verpflichten - Abschußeinrichtungen für Interkontinentalraketen und unterseebootgestützte Raketen und schwere Bomber.

Zunächst wird die Grenze bei 2400 liegen und Ende 1981 auf 2250 reduziert
werden.

Die Folge dieser Begrenzungen wird der Abbau von etwa 270 operativen

sowjetischen Systemen sein.

Keines unserer Systeme wird abgebaut werden müssen,

um dieser Begrenzung zu entsprechen.

Innerhalb dieser Gesamtbegrenzung von

2250 wird es eine Reihe von gleichen Unterbegrenzungen geben, durch die die
Zahl der für Marschflugkörper mit großer Reichweite ausgerüsteten schweren
Bomber sowie die Abschußeinrichtungen für Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen
(MIRVs) eingeschränkt wird.
Jede Seite kann nur einen einzigen neuen Typ von Interkontinentalraketen
(ICBM) entwickeln.

Durch Beschränkungen, die in den Bestimmungen festgeschrie-

ben sind, werden Verbesserungen bei vorhandenen ICBMs, wie etwa ihr Wurfgewicht, Begrenzungen unterworfen.

Es wird Beschränkungen hinsichtlich der Zahl von Gefechtsköpfen geben,
die auf die verschiedenen Typen von Interkontinentalraketen disloziert werden
können.

Indem wir die Sowjetunion daran hindern, das ganze Potential ihrer

mit Mehrfachgefechtsköpfen bestückten ICBMs auszunützen, werden wir die potentielle Bedrohung unserer eigenen Abschreckungswaffen herabmindern.

Diese und andere Kontrollen im Vertrag werden uns bei Herstellung der
strategischen Stabilität helfen und den beiderseitigen Druck mildern, Schritte

- 3 -

�Schritte zu unternehmen, die das Wettrüsten anheizen würden.
Diese und andere Kontrollen im Vertrag werden die nuklearstrategischen
Möglichkeiten der beiden Länder innerhalb der hauptsächlichen Kategorien begrenzen, nach welchen wir strategische Macht messen.
Diese Kontrollen werden außerdem die Plattform für SALT III und für spätere
Verhandlungen über umfassendere Beschränkungen und weitere Verringerungen bilden.
Es ist entscheidend, daß wir alle erkennen, daß SALT ein Prozeß mit vielen
Schritten ist, bei dem jeder auf dem bisher Erreichten aufbaut.

Zusätzlich

zu diesen Kontrollen läßt SALT II uns die Möglichkeit offen, die für ein stabiles strategisches Gleichgewicht notwendigen militärischen Programme weiterzuentwickeln.
- SALT wird unsere Anstrengungen nicht verlangsamen, um eine vernünftige
Lösung für das Problem der wachsenden Verwundbarkeit unserer landgestützten
Raketen zu finden.
- Wir werden mit unseren Plänen fortfahren, einen großen Teil unserer
Bomberflotte mit zielgenauen, weitreichenden Marschflugkörpern auszustatten.
Im Rahmen von SALT werden wir mit unseren Programmen für Raketen-Unterseeboote

fortfahren;

- und natürlich wird SALT, wenn wir uns zur Entwicklung eines neuen Bombers entschließen, nicht in diese Entscheidung eingreifen.
•

Verifizierung ist eine Frage, die alle Amerikaner beschäftigt, egal,
ob sie für oder gegen SALT sind. Können wir sicher sein, daß die Sowjets
die Bestimmungen des Abkommens einhalten werden? Lassen Sie mich gleich von
Anfang an versichern, daß wir uns bei SALT weder auf Vertrauen, Glauben oder
Hoffnung noch auf die Unterschrift der Sowjets verlassen, denn es geht hier
um das überleben unserer Nation. Schlichtweg gesagt, verhandeln wir mit un-

�unserem Hauptgegner.

Aus diesem Grunde, haben wir mit aller Sorgfalt einen

Vertrag entworfen und ausgehandelt, dessen Einhaltung angemessen durch unsere
eigene nachrichtendienstlichen Fähigkeiten geprüft werden kann.

Wir werden

eine große Vielzahl von ausgeklügelten Systemen verwenden - einschließlich
extrem wirkungsvoller Fotoaufklärungssatelliten und großer, leistungsfähiger
Radaranlagen -»um den ganzen Umfang der sowjetischen strategischen Streitkräfte und Aktivitäten zu kontrollieren.

Der SALT-Vertrag enthält besondere Vorkehrungen, die es der Sowjetunion
verbieten, die Kontrolle und Verifizierung von SALT zu beeinträchtigen.

Beide

Vertragsparteien haben im Vertrag vereinbart, keine Maßnahmen zu ergreifen,
die absichtlich die Verifizierung behindern könnten.

Ohne diese Bestimmungen

wäre es viel schwieriger, die notwendigen Informationen über die sowjetischen
strategischen Programme zu sammeln.

Ohne das Verbot von Verheimlichung und

Störung wäre es für uns viel schwieriger, herauszufinden, über wieviele strategischen Raketen und Bomber die Sowjets verfügen und welches ihre militärischen
Kapazitäten und Eigenschaften sind.

Die Sowjets hätten die Möglichkeit, uns

die genaue Voraussage über Umfang und Fähigkeiten ihrer strategischen Streitkräfte zu erschweren.

Und sie würden es wahrscheinlich tun.

Aber ich sollte vielleicht die Tatsache unterstreichen, daß wir die
sowjetischen Aktivitäten in jedem Fall genau beobachten müßten - mit oder ohne
SALT.

Doch gewährleistet uns der Vertrag einen Erfolg in zwei äußerst wich-

tigen Aspekten:

einmal wird der Vertrag klare Begrenzungen der sowjetischen

Streitkräfte festlegen, die wir verifizieren müssen.

Zum anderen wird der

Vertrag es der Sowjetunion untersagen, unsere zuverlässigen Verifizierungsmöglichkeiten zu stören und absichtlich Maßnahmen zu verbergen, die unsere Fähigkeit zur Verifizierung einschränken.

Wenn wir Verletzungen vermuten, so erlaubt es SALT, die Vermutungen vor
die Ständige Beratende Kommission zu bringen, die von den Vereinigten Staaten
und der Sowjetunion eingerichtet wurde, um Regelverstöße zu ahnden.

Wenn wir

auch nur den leisesten Verdacht einer Vertragsverletzung haben, so können wir

- 5-

�wir dies bei den Sowjets vorbringen.

Wir haben dies in der Tat schon bei dem

SALT I-Vertrag in vielen Fällen getan.

In jedem dieser vorgetragenen Fälle

hörte entweder die entsprechende Störung auf oder zusätzliche Informationen
beschwichtigten unsere Bedenken. Die äußerste Sanktion im Fall der Ablehnung
unserer Bedenken wäre eine Zurückweisung des Vertrags; dann könnten wir alle
Schritte unternehmen, die wir zur Gewährleistung unserer Sicherheit für notwendig erachten.

Das wäre eine überaus ernste Entwicklung, und die Sowjets wis-

sen das.
Ich möchte mich nun der Sorge einiger Leute zuwenden, die davon ausgeht,
daß SALT II uns die Hände hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der NATO bindet
oder einen Ausverkauf der Belange unserer Verbündeten darstellt.
Das stimmt einfach nicht:
- Wir haben unsere Verbündeten ausgiebig konsultiert.
- Wir haben die Sicherheitsbedenken unserer Verbündeten in unsere Verhandlungspositionen mit einbezogen.
- SALT II bringt keinerlei Einschränkungen für die Nuklearwaffen Frankreichs
und Großbritanniens.
- SALT II begrenzt keines der vielen amerikanischen Kernwaffensysteme,
die in Europa stationiert sind.
- SALT II verbietet nicht den Transfer von Marschflugkörpern und anderer
hochentwickelter Technologie.
- Und kurzfristige Begrenzungen in SALT II hinsichtlich der land- und seegestützten Marschflugkörper werden auslaufen, noch bevor wir so weit
sind, solche Waffen zu dislozieren. Wir werden Zeit genug haben, in
Einklang mit unseren europäischen Verbündeten sorgfältig zu planen,
wie wir unsere Gefechtsfeld-Nuklearwaffen in der NATO am besten modernisieren können.
Ein Beweis für die Unterstützung von SALT II durch unsere Verbündeten
wurde am 11. Mai in London geliefert, als Bundeskanzler Schmidt sehr deutlich
sagte:

Wir sind für einen raschen Ratifizierungsprozeß in Moskau und in

- 6 -

�in Washington,und die neue britische Premierministerin, Frau Thatcher, die
neben ihm stand, stimmte dem zu.

SALT II wird keine solchen konventionellen Waffen begrenzen, wie wir sie
vielleicht zur Unterstützung unserer Freunde und zur Erfüllung unserer Verpflichtungen im Nahen Osten, in Europa oder sonstwo brauchen.

Die amerikanischen

Streitkräfte in Europa oder die Sechste Flotte im Mittelmeer werden nicht begrenzt.

SALT wird uns nicht daran hindern, unseren Freunden und Verbündeten

im Ausland militärischen Beistand zu gewähren.

Die Vereinigten Staaten haben sich zu einem Drei-Milliarden-Dollar-Programm als Sicherheitsbeistand für Israel verpflichtet, das die laufende Modernisierung der militärischen Einrichtungen jenes Landes erlaubt.
wird von SALT nicht berührt.

Auch das

Die Vereinigten Staaten werden auch ihre Unter-

stützung der Friedensbewegung im Nahen Osten fortsetzen und werden geeignete
Maßnahmen ergreifen, um die völlige Einhaltung des Friedensvertrages zu gewährleisten.

Der sowjetische Physiker Andreij Sacharow schrieb vor kurzem:

"Ich

glaube, daß das Problem einer Verminderung der Gefahr der Vernichtung der
Menschheit in einem Atomkrieg absoluten Vorrang vor allen anderen Überlegungen
hat."

Er betonte jedoch anschließend, daß "eine dauerhafte internationale

Sicherheit und internationales Vertrauen unmöglich sind ohne die Beachtung
der Grundrechte des Menschen, insbesondere der politischen und der bürgerlichen
Rechte."

Dies führt mich zu einer Frage, die wir uns alle stellen:

Können wir

ein SALT-Abkommen mit den Sowjets unterzeichnen und dennoch weiterhin entweder laut heraus oder durch leise Diplomatie die Menschenrechtsverletzungen
in der Sowjetunion anprangern?

Die Antwort ist ja - und wir haben die feste

Absicht, SALT und die Menschenrechte gleichzeitig zu verfolgen.

Die

- 7 -

�Die Erfahrung der letzten drei Jahre liefert genügend Beweise dafür,
daß wir beide Dinge verfolgen und auf beiden Gebieten Erfolge haben können.
Während der SALT-Verhandlungen haben wir auch weiterhin freimütig mit den
Sowjets über die Menschenrechtsproblematik gesprochen.

In den letzten Monaten

war die Zahl der jüdischen Auswanderer aus der Sowjetunion höher als je zuvor.
Im Jahre 1978 verließen fast 30 000 jüdische Auswanderer die Sowjetunion.
Das sind doppelt so viel wie im Jahre 1976.
4400 Menschen die Sowjetunion.

Im März dieses Jahres verließen

Im April war es etwa die gleiche Anzahl.

Diese Zahlen machen deutlich, daß es keinen Konflikt zwischen den Verhandlungen
über Rüstungskontroi labkommen mit der Sowjetunion einerseits und der Verfolgung
von Menschenrechtszielen andererseits gibt, die Sie und alle Amerikaner teilen.
Im Gegenteil: die Ablehnung von SALT könnte zu einem Klima führen, in dem die
Verfolgung eben dieser wichtigen Ziele weit schwieriger wäre.
•

Am Ende meiner heutigen Ausführungen möchte ich noch auf zwei zwingende
Gebote hinweisen: Das erste und höchste Gebot ist, die Gefahr eines Atomkrieges zu verringern. Selbst ein sogenannter begrenzter sowjetischer Angriff
auf die strategischen Streitkräfte der USA könnte zu Verlusten in einer Größenordnung von etwa 20 Millionen Amerikanern führen und schließlich zum Tode vieler weiterer Millionen. Kein Mensch kann die wirklichen Folgen eines solchen
Krieges vorhersehen. Und keine Nation könnte sicher sein, in einer solchen
Feuersbrunst verschont zu bleiben. Ein Nuklearkrieg könnte viele andere Länder verwüsten - genau wie unser eigenes Land. SALT hilft dabei, das Risiko
zu vermindern, daß ein solches Ereignis je eintritt.
Das zweite Gebot ist, die Weiterverbreitung von Kernwaffen zu verhindern.
Wir leben in einer Welt, in der sich viele andere Länder Kernwaffen verschaffen
könnten. Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion bemühen sich ernsthaft,
zusammen mit anderen Ländern dieser unheilvollen Entwicklung vorzubeugen, denn
eine Welt von 10 oder 15 oder 25 Nuklearmächten wäre ein Alptraum sowohl für
die militärischen Planer als auch für alle anderen Bürger. Wir müssen uns
darüber klar sein, daß die über 100 Länder, die diesen Waffen abgeschworen
haben, indem sie den Atomwaffensperrvertrag befolgen, die beiden Supermächte

�Supermächte genau beobachten, um zu sehen, ob wir tatsächlich glaubwürdig
sind hinsichtlich der eingegangenen Verpflichtung, den Umfang des Kernwaffenarsenals zu reduzieren.

Unsere dringenden Bitten werden einen hohlen Klang

haben, wenn wir nicht bereit sind, uns selbst zu kontrollieren.
Meine Damen und Herren, die Vereinigten Staaten sind eine starke Nation,
und wir sind eine große Nation.

Ich habe mein Leben in ihren Dienst gestellt.

Ich bin fest davon überzeugt, daß wir eine Nation sein können und sein werden,
die für Sicherheit und für Frieden steht.

SALT ist die Gelegenheit, ein Wett-

rüsten einzuschränken, das beides gefährdet.

- 9 -

Darum vor allem geht es bei SALT.

�20

30. Mai 1979

"BEMERKENSWERTER FORTSCHRITT" FÜR DAS INTERNATIONALE SEERECHT
US-Botschafter Richardson optimistisch für nächste
Plenarsitzung in New York

- Von Hugh 0. Muir -

- (AD) - Auf der ersten Sitzungsperiode 1979 des Plenums der Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen vom 19. März bis 27. April in Genf ist in
amerikanischer Sicht "bemerkenswerter Fortschritt" in Richtung auf eine Lösung
eines großen Teils der anstehenden Probleme erzielt worden.

Die Erörterungen

werden im Sommer in New York fortgesetzt , wo der zweite Teil der Plenartagung
am 19. Juli beginnt.

Man rechnet mit einer weiteren fünfwöchigen Sitzungsperiode

der UN-Seerechtskonferenz, die sich seit Juni 1974 um einen den heutigen Gegebenheiten Rechnung tragenden Vertrag über die Nutzung der Weltmeere befaßt.

Der Leiter der amerikanischen Delegation, Botschafter Elliot Richardson,
erklärte in einem Interview mit dem US-Amt für Internationale Kommunikation
(USICA): "Die Anzahl der offenen Fragen wurde merklich verringert.

Zwar gibt

es keine Gewähr dafür, daß alle noch bestehenden Probleme gelöst werden.

Aber

sie sind klar definiert, und es erscheint zum mindesten möglich, daß wir über
diese Hauptprobleme schon am Ende der New Yorker Tagung einen Kompromiß erreicht

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�erreicht haben werden."
Auf wenigstens vier wichtigen Gebieten sei, wie Richardson erklärte:
"Übereinstimmung auf breiterer Basis" erzielt worden.

Dies gelte für:

- Die Rechte von Staaten, die nicht ans Meer grenzen oder eine ungünstige
geographische Lage haben (z.B. Länder, deren Zugang zum offenen Meer durch
sich überlappende

Hoheitsgebiete benachbarter Klistenstaaten behindert ist),

um wie ihre Nachbarn Gebrauch von den Fischbeständen zu machen.

Hier wurde

"ein ganz wesentlicher und endgültiger Kompromiß" erzielt.
- Die Verantwortung von Ländern, Bestimmungen zum Schutz der marinen
Umwelt gegen Verschmutzung anzuwenden und sich an sie zu halten - ein Problem,
das im Zusammenhang mit der ölverseuchung durch Riesentanker-Havarien aufs
ausgiebigste in den Medien behandelt wurde. Auf diesem Gebiet wurden die Verhandlungen "praktisch abgeschlossen".
- Die Definition der äußeren Grenzen des Kontinentalschelfs, die für die
Bestimmung der Grenzlinien von Bedeutung sind, an denen die nationale Kontrolle
beginnt. Hier wurden laut Botschafter Richardson "große Schritte in Richtung
auf eine Lösung" gemacht.
- Die Kompetenz des Apparats zur Beilegung von Streitigkeiten über den
Meeresboden, insbesondere über den Zugang zu Rohstoffen unter internationalen
Gewässern. Hier 'müssen am Text noch gewisse Verbesserungen vorgenommen werden,
aber er ist um vieles besser als zuvor." Dieser Text, so unterstrich Botschafter Richardson, "bringt auch den Punkt zur Sprache, dem wir die größte
Bedeutung beimessen - die Tatsache nämlich, daß das Schiedsgericht für Streitfälle in Meeresboden-Angelegenheiten zu der Feststellung ermächtigt sein muß,
daß die Verfahrensbestimmungen der internationalen Meeresboden-Behörde ungültig sind, wenn ihr ein übermäßiger Gebrauch von Vollmachten nachzuweisen
ist."
Die

�Die ozeanischen Becken, insbesondere die Kontrolle über den Tiefseebergbau, zählten, so Richardson, nach wie vor zu den umstrittensten Themen der Konferenz, ebenso zwei weitere Schlü'sselprobleme:

(1) Die Festlegung der Meeres-

zonen-Grenzen zwischen gegenüberliegenden und benachbarten Staaten, und (2)
die Garantie der Freiheit wissenschaftlicher Forschung innerhalb der den Küstenstaaten zugestandenen Meereszonen.

Hinsichtlich der letzten beiden Punkte sah Richardson "keinerlei Hindernisse für Übereinkünfte" über Zonenabgrenzungen, "die in jedem Fall grundsätzlich bilateraler Natur sind".

Was die Meeresforschung angehe, "haben wir mei-

nes Erachtens in Genf die Grundlagen geschaffen, um nun in New York die Annahme
der Mehrzahl unserer wichtigsten Zusatzanträge unter Dach und Fach zu bringen."

Hinsichtlich des Meeresbodens gebe es jedoch vier schwierige Problemkomplexe, die die Konferenz noch zu behandeln habe:

- Das Überprüfungsmoratorium der UN-Seerechtskonferenz.

Hierbei handelt

es sich um eine von der sog. Gruppe der 77 (mit 119 Partnerländern nach der
neuesten Zählung) als Vertretern der Entwicklungsländer eingebrachten Vorschlag,
demzufolge neue Meeresbergbauprojekte einem Moratorium unterliegen sollen,
wenn z.B. in etwa 20 Jahren eine Konferenz einberufen werde, die die Meeresbergbau-Industrie zu überprüfen habe.

Durch ein solches Moratorium, so be-

tonte Richardson, werde, "wenn es zu einem Zeitpunkt kommt, an dem in der Welt
akuter Bedarf an Meeresmineralien besteht, ungebührlicher Druck auf die Überprüfungskonferenz ausgeübt".

- Fördergebühren:

Entsprechend den Vorschlägen der Dritten Welt wird

von den Bergbaufirmen eine Abgabe von 35 bis 40 Prozent ihrer Gesamteinkünfte
aus Aktivitäten gefordert, um die Beteiligung der Dritten Welt am Meeresbergbau finanzieren zu helfen.

Von den Ländern, die die Bergbaufirmen unterstützen,

wird dies als ein zu hoher Satz erachtet; sie haben einen Beitrag von 20 Prozent vorgeschlagen.

"Wir brauchen weitere Zugeständnisse zur Schaffung eines

Systems, das für Investitionen attraktiv anstatt abschreckend ist", meinte Botschafter Richardson.
- Produktionsbe-

�- Produktionsbeschrä'nkungen:

Es wurde eine Reihe komplizierter Formeln

vorgelegt, um mineralische Rohstoffe aus dem Meeresbergbau, die für die Märkte
zugelassen werden sollen»mengenmäßig zu begrenzen; dabei kamen die schwerwiegenderen Einschränkungen von Produzenten der auf dem Festland gewonnenen Mineralien.

Im Rahmen des Abbaus der sogenannten Manganknollen-Vorkommen, der gegen-

wärtig zur Diskussion steht, würden neben Mangan auch Kupfer, Kobalt und Nickel
betroffen sein.Dennoch müsse es, wie El 1iot Richardson erklärte, "Bestimmungen
geben, die gewährleisten, daß den Bergbaufirmen eine ausreichende Zahl von Verträgen zur Verfügung steht".
- Abstimmung im Exekutivrat:

Die internationale Gruppe, die den Abbau

der Meeresbodenmineralien kontrolliert - die Vereinten Nationen bezeichnen
diese Vorkommen als "das gemeinsame Erbe der Menschheit" -, soll ein aus 36
Mitgliedstaaten gebildeter Exekutivrat sein.

Dabei müsse es jedoch, wie

Richardson erklärte, "für die Bergbaufirmen und die wichtigsten Verbraucher
von Meeresmineralien einen Schutz vor einer übelwollenden Mehrheit geben" was eine Sperrminorität bei Abstimmungen erfordern würde.

Die Industrieländer

haben dafür ein System vorgeschlagen,bei dem vier Stimmen ausreichen, während
die Entwicklungsländer bis zu zehn Stimmen für einen solchen Fall vorschlugen.
Jedenfalls will die Gruppe der 77 durch den Exekutivrat, und insbesondere
durch dessen Arm auf dem Unternehmenssektor - diese "Unternehmen" würden den
Mineralabbau neben den von der Privatwirtschaft unterstützten Konsortien betreiben - die Durchsetzung der dem Ganzen zugrundeliegenden Konzeption der sogenannten neuen Weltwirtschaftsordnung erreichen.
"Sie betrachten dies als ein Instrument, das eine Beteiligung der Entwicklungsländer mit dem Einbringen des gemeinsamen Erbes verbindet", meinte
Richardson.

"Sie sehen darin eine neue Art von Teilhabe an der Ausbeutung der

Rohstoffe durch die Weltgemeinschaft, die sich von einer Ausbeutung durch Gruppen der kapitalistischen Länder unterscheidet."

�Somit gehen nach Ansicht Botschafter Richardsons die Entwicklungsländer
aus der jüngsten Konferenzperiode mit einer großen gemeinsamen Sorge hervor
- der Sorge um die Lebensfähigkeit "des Unternehmens".

Ein Hauptziel der Ent-

wicklungsländer sei es, seine Lebensfähigkeit finanziell und technologisch zu
gewährleisten, ohne von den privaten Konsortien einen zu hohen Beitrag zu fordern.

- 5 -

�30. Mai 1979

20

NUKLEARTECHNISCHE SICHERHEIT UND NUKLEARE ABSICHERUNGEN
- Von Lawrence Scheinman -

Der Verfasser leitet das Programm "Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft" an
der Cornell-Universität in Ithaca im Staate
New York. Er war zuvor Hauptreferent des
Staatssekretärs für Militärhilfe, Wissenschaft und Technologie im US-Außenministerium und ist jetzt als Berater des USAußenministeriums tätig.

Der Unfall in der Reaktorstation Three Mile Island (TMI) hat zweifellos
den Ausbau der Kernenergie in den Vereinigten Staaten zurückgeworfen.

Aber er

hat auch erneut zu Anstrengungen geführt, die Kernkraft sicherer zu machen.
Diese Anstrengungen umfassen u.a. die wiederholte Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen, was schon zuvor mehr Aufmerksamkeit verdient hätte, und die Erörterung von Maßnahmen zu einer strafferen Handhabung aller Phasen des nuklearen
Brennstoffkreislaufs.

Auch mögliche Verzögerungen der Anlage weiterer Atom-

kraftwerke werden,begleitet von einem Nachlassen des Drucks auf das verfügbare
Uran, gewiß wertvolle zusätzliche Zeit bringen, um den Verfahrensmodus bei
Brennstoffzyklen zu überprüfen und weitere Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Bis

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�Bis jetzt wurden Forderungen in bezug auf die Sicherheit von Kernreaktoren
durch langwierige, umfangreiche Genehmigungsverfahren, gründliche Überwachung
durch Aufsichtsbehörden und Reserve-Sicherheitssysteme gestützt.

Bei dem Fall

"Three Mile Island" waren jedoch unvorhergesehene Ereignisse im Spiel, die
auch bei der umfassendsten Sicherheitsplanung samt dem Einbau von Sicherheitsmechanismen nicht hätten vorhergesehen werden können.
Obgleich der Unfall im TMI auch den Gesundheitsschutz der Öffentlichkeit,
Sicherheit und Umweltschutz betraf und nichts mit der Weiterverbreitung von
Kernwaffen zu tun hat, zeigt er eindringlich, wie notwendig Maßnahmen sind, die
mehr Vorsicht bei der Entwicklung und Anwendung risikoreicher nuklearer Technologien fordern.
Die Nonproliferationspolitik gründet sich darauf, daß es noch immer keine
voll wirksamen und zuverlässigen technischen Maßnahmen und, was noch wichtiger
ist, institutionellen Kontrollen für Waffenausgangsmaterialien wie Plutonium
und hoch angereichertes Uran gibt.

Die Beibehaltung der Kernenergie hängt

letztlich von einem starken Vertrauen der Öffentlichkeit zur Glaubwürdigkeit
im Umgang mit Kernkraft ab.

Deshalb sind sich die Vereinigten Staaten der Not-

wendigkeit bewußt, die kommerzielle Anwendung von Kernbrennstoffen, Anlagen
und Brennstoffzyklen, die von solchen Materialien abhängig sind, wenigstens
solange zu meiden, bis geeignete technische, institutionelle und politische
Maßnahmen ermittelt, entwickelt und am richtigen Ort eingesetzt werden können.
In den letzten Jahren hatten die Vereinigten Staaten immer wieder betont,
wie notwendig es sei, die Entwicklung und Anwendung alternativer nuklearer
Brennstoffzyklen im Lichte zahlreicher Kriterien zu bewerten, insbesondere in
bezug auf das Proliferationsrisiko, das sich aus der jeweiligen Handhabung eines Brennstoffs ergibt. Kernenergie wurde von Anfang an als eine mit Risiko
behaftete Technologie angesehen, und ihr allmähliches Vordringen in die Domäne
der Öffentlichkeit wurde an politische, institutionelle und technische Beschränkungen geknüpft, die darauf ausgerichtet waren, ihre Anwendung zu friedlichen
Zwecken von der Anwendung zu militärischen Zwecken zu trennen. Diese Trennung,

- 2 -

�Trennung, eine Voraussetzung für den Fortbestand internationaler Zusammenarbeit auf nuklearem Gebiet, wurde durch die Schaffung von Sicherungsmaßnahmen
unterstützt, für deren Durchführung die Internationale Atomenergiebehörde verantwortlich zeichnet, und sie wurde außerdem noch gestärkt durch den in weiten
Kreisen befürworteten, wenn auch nicht weltweit gültigen Nonproliferationsvertrag.
Der nukleare Brennstoffzyklus, für den diese Sicherungen galten, war der
"Einmal-Durchsatz" des Kernbrennstoffs unter Verwendung von naturlichem oder
niedrig angereichertem Uran, bei dem es weder Wiederaufarbeitung noch die Schaffung eines Plutonium-Marktes und einen Handel mit Plutonium gibt. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstoffelemente und das Verbrennen von Plutonium
in Leichtwasser-Reaktoren noch vor der Einführung von Brutreaktoren mag schließlich in Anbetracht der notwendigen Wirtschaftlichkeit gerechtfertigt sein. Was
aber bisher nicht genügend gewürdigt wurde, war die Tatsache, daß die Sicherungsmaßnahmen und institutionellen Beschränkungen, die zwar für den Zyklus mit
Einmal-Durchsatz wirksam gewesen sein mögen, sich nicht zwangsläufig auch dazu
eignen, den Risiken im Zusammenhang mit einer Ausbreitung von plutoniumproduzierenden Anlagen und fortgeschrittenen Reaktor-Technologien auf der Basis von
plutoniumhaltigen Kernbrennstoffen zu begegnen. Dies trat erst im Zuge bestimmter internationaler Ereignisse zutage.
Die Energiekrise von 1973/74 führte u.a. bei den Energie-Importländern
zu verbreiteter Unsicherheit der Energieversorgung.

Sie gab Ansporn zum Aus-

bau nuklearer Entwicklungen, insbesondere auf dem Gebiet der Schnellen Brüter,
und beschleunigte Projekte für eine baldige Rückgewinnung des Energiegehalts
verbrauchter Brennstoffelemente durch Wiederaufarbeitung in dem Bemühen, die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen zu verringern.

Der etwa zu diesem

Zeitpunkt durchgeführte Atombombenversuch Indiens, bei dem Plutonium verwendet
wurde, das in einem für friedliche Zwecke bestimmten, der Überwachung nicht
unterliegenden Reaktor erzeugt worden war, hob zusätzlich hervor, wie sehr man
auf Plutonium zusteuerte; von nun an war in Frage gestellt, ob die damals gültigen Schutzmaßnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen ausreichten.
Besorgt

�Besorgt darüber, daß die vorzeitige Kommerzialisierung von Technologien
(für die es noch keine hinreichenden Kontrollen gab) das bis dahin geschaffene
wirksame, aber zerbrechliche Schutzsystem unterminieren würde, vertraten die
Vereinigten Staaten eine Politik, die darauf abgestellt war, die Option auf
Nuklearenergie zu erhalten, gleichzeitig aber dem Verfall der bereits angewandten Beschränkungen einen Riegel vorzuschieben.

Die Vereinigten Staaten

beschlossen, landesweit die kommerzielle Wiederaufarbeitung auf unbegrenzte
Zeit zu stoppen und ihr Brutreaktorprogramm so umzubauen, daß alternative Entwicklungslinien zum Plutoniumbrü'ter Vorrang erhielten.

Auf internationaler

Ebene wurden Kontrollen für nukleare Exporte strenger gehandhabt; gleichzeitig
bemühten sich die USA um die Mitarbeit anderer Länder bei der Bewertung des
nuklearen Brennstoffzyklus, um so ein System zu schaffen, in dem die Besorgnisse aller Länder hinsichtlich Energieversorgung und Nonproliferation berücksichtigt würden.
Die USA, die sich der eindeutig supranationalen Natur und der wechselseitigen Abhängigkeit in der Anwendung der Kernenergie voll bewußt waren und
erkannt hatten, daß kein Land sich gegen die Konsequenzen ihres unsicheren
oder gefährlichen Gebrauchs andernorts abschirmen könne, hatten die Notwendigkeit hervorgehoben, daß die Völker gemeinsam dieses Ziel anstrebten. "Three
Mile Island" müßte nicht nur die Notwendigkeit für internationalen Anstrengungen zur Schaffung eines stabilen Systems bekräftigen, das Besorgnissen um die
Nonproliferation im Zusammenhang mit der berechtigten Forderung nach Deckung
des Energiebedarfs Rechnung trägt, sondern auch, wie bereits erwähnt, wertvolle zusätzliche Zeit für die Erreichung dieses Ziels verfügbar macht. Und
es sollte noch einmal die absolute Notwendigkeit weitreichender Übereinstimmung
in bestimmten Maßnahmen bekräftigen, nämlich: Verbesserung und Ausweitung
internationaler Sicherungsmaßnahmen; nach Möglichkeit Vermeidung sensitiver
Anlagen, die mit waffenfähigen Materialien zu tun haben, zusammen mit der Entwicklung institutioneller Vorkehrungen für eine wirksame multilaterale Kontrolle
in Fällen, in denen solche Anlagen nicht zu umgehen sind; und schließlich Entwicklung von Institutionen zur Ausweitung einer zuverlässigen Belieferung durch
die Gewährleistung stabiler, verläßlicher Quellen auf nicht-diskriminierender

�nicht-diskriminierender und wirtschaftlich vertretbarer Basis für alle Länder,
die sich an den Atomwaffen-Sperrvertrag halten.

Zusammen mit Maßnahmen, die

die politische und militärische Sicherheit stärken und prestigebedingten Anreizen (auch der militärischen Sicherheit) zur Proliferation entgegenwirken
kann uns ein solches System dem Ziel einer gegen die Weiterverbreitung von
Kernwaffen immunen Welt weitaus näher bringen - einer Welt, in der der Ausbau
und die Nutzung der Kernenergie den unter den Gesichtspunkten von Gesundheit,
Sicherheit und Umweltschutz notwendigen Bedingungen unterworfen ist.

Gelingt

es nicht, daß wir gemeinsam um diese Ziele ringen, könnte die Zukunft der Kernenergie - vielleicht unwiderruflich - in Frage gestellt sein.

- 5 -

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