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                  <text>Information
und
Dokumentation

31

I

United States Information Service

14. September 1977

25
INHALT

DOKUMENTATION
Vertrag über die ständige Neutralität und den Betrieb des Panamakanals
mit Anhang A und Protokoll
- Wortlaut Carter: Panamakanal-Vertrag bekundet Fairness der USA
- Wortlaut der Ansprache Carters INFORMATION
Eröffnung des Welthandelszentrums in Baltimore
- Welthandelswoche bietet eine Fülle von Kontaktmöglichkeiten HINTERGRUNDMATERIAL
Die Menschenrechte: Ein Anliegen des amerikanischen Kongresses
- Von Professor Robert F Buckhorn 15 Jahre Abrüstungsverhandlungen in Genf
- USA hoffen auf Fortschritte Von Michael O'Mara
US-Bundesamt für Meeresforschung mit neuen Kompetenzen
WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Auf der Suche nach neuen Uranvorkommen
- Computer und "Pfadfinderelemente" beschleunigen die Prospektion Superhartes Material synthetisiert

Um Ubcr/cndung von
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»

Dokumentation
United States Information Service

25

14. September 1977

VERTRAG ÜBER DIE STÄNDIGE NEUTRALITÄT UND DEN BETRIEB DES PANAMAKANALS
MIT ANHANG A UND PROTOKOLL
- Wortlaut -

WASHINGTON - (AD) - Der von Präsident Jimmy Carter und dem Regierungschef Panamas, Omar Torrijos, am 7. September 1977 unterzeichnete Vertrag über
die ständige Neutralität und den Betrieb des Panamakanals hat folgenden Wortlaut:
Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik Panama sind wie
folgt übereingekommen:
Artikel I
Die Republik Panama erklärt, daß der Kanal in Einklang mit dem in diesem
Vertrag festgelegten Statut für immer neutral bleiben soll. Das gleiche Neutralitätsstatut soll für alle anderen internationalen Wasserstraßen gelten,
die sei es zum Teil oder gänzlich auf dem Territorium der Republik Panama
gebaut werden mögen.
Artikel II

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�•

Artikel II
Die Republik Panama erklärt die Neutralität des Kanals, damit sowohl
in Friedenszeiten wie auch in Kriegszeiten der Kanal eine sichere und offene
Durchfahrt für die Schiffe aller Nationen bleiben soll, und zwar unter Bedingungen völliger Gleichberechtigung ohne irgendeine

Diskriminierung gegen

irgendeinen Staat oder dessen Bürger oder Untertanen in bezug auf die Bedingungen oder Gebühren für die Durchfahrt oder aus irgendeinem anderen Grund,
und damit der Kanal - und daher auch der Isthmus von Panama - nicht zum Ziel
von Repressalien bei irgendeinem bewaffneten Konflikt zwischen anderen Staaten
der Welt werden kann.

Besagtes soll folgenden Bestimmungen unterliegen:

a) Der Bezahlung von Gebühren und anderen Abgaben für die Durchfahrt und
Hilfsdienste, vorausgesetzt, daß sie in Einklang mit den Bestimmungen des Artikels III c) festgelegt wurden;
b) der Befolgung der einschlägigen Regeln und Verordnungen, vorausgesetzt datJ diese Regeln und Verordnungen in Einklang mit den Bestimmungen des
Artikels III angewandt werden;
c) der Forderung, daß alle den Kanal durchfahrenden Schiffe sich jeglicher feindseliger Akte enthalten, während sie sich im Kanal befinden; und
•

d) anderen Bedingungen und Einschränkungen der Art, wie sie durch diesen
Vertrag festgelegt sind.
,

'

•

•

Artikel III
1. Zum Zwecke der Sicherheit, Leistungsfähigkeit und angemessenen Instandhaltung des Kanals sollen die folgenden Verordnungen gelten:
a) Der Kanal soll in wirksamer Weise betrieben werden in Einklang mit
den Bedingungen für die Durchfahrt durch den Kanal und Verordnungen und Re- 2 -

4

�Regeln, die gerecht, fair und vernünftig sein sollen und die sich auf das beschränken sollen, was für eine sichere Navigation und eine wirksame und sanitäre Inbetriebhaltung des Kanals notwendig ist.
b) Hilfsdienste, die für die Kanal durchfahrt notwendig sind, sollen geleistet werden.
c) Gebühren und andere Abgaben für die Durchfahrt und Hilfsdienste sollen
juristisch gerecht, vernünftig und fair sein und mit den Grundsätzen des Völkerrechts in Einklang stehen.
d) Als eine Vorbedingung für die Durchfahrt kann von Schiffen ein klarer
Nachweis sowie eine Garantie gefordert werden, daß sie in der Lage sind, einen
vernünftigen und angemessenen Schadenersatz entsprechend den internationalen
Praktiken und Normen zu leisten für Schäden, die aus bestimmten Handlungen
oder Unterlassungen solcher durch den Kanal fahrenden Schiffe entstehen. Bei
Schiffen, die Eigentum eines Staates sind oder im Dienste eines Staates fahren
oder für die ein Staat die Verantwortung übernommen hat, soll ein von diesem
Staat ausgestelltes Zertifikat, daß er seinen Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht zur Zahlung von Schadenersatz nachkommen wird, der aus Handlungen oder
Unterlassungen solcher den Kanal durchfahrenden Schiffe entstehen, als ausreichend angesehen werden, um eine solche Zahlungsfähigkeit anzuerkennen.
e) Kriegsschiffe und Hilfsschiffe aller Nationen sollen zu allen Zeiten
berechtigt sein, den Kanal zu durchfahren, ungeachtet ihres Bordbetriebs,
ihres Antriebes, ihres Heimathafens, ihres Bestimmungsortes oder ihrer Bewaffnung, und zwar ohne daß sie als Bedingung für eine Durchfahrt einer Inspektion,
einer Durchsuchung oder einer Überwachung unterworfen werden.

Bei solchen

Schiffen darf jedoch verlangt werden, daß sie nachweisen, daß sie den einschlägigen Gesundheits-, sanitären und Quarantänebestimmungen entsprechen.

Ferner

soll solchen Schiffen das Recht zustehen, Angaben über ihren Bordbetrieb, ihren
Heimathafen, ihre Bewaffnung, ihre Ladung oder ihren Bestimmungsort zu verweigern.

Von Hilfsschiffen kann jedoch verlangt werden, daß sie schriftliche
- 3 -

�schriftliche Bescheinigungen, die von einem Beamten auf hoher Regierungsebene des Staates bestätigt sind, der um die Befreiung ersucht, darüber vorlegen, daß sie im Besitze jener Regierung sind oder von ihr betrieben werden
und in diesem Falle im staatlichen nichtkommerziellen Dienst benutzt werden.
2. Im Sinne dieses Vertrages sollen die Begriffe "Kanal", "Kriegsschiff",
"Hilfsschiff", "Bordbetrieb", "Bewaffnung" und "Inspektion" die Bedeutung haben, die ihnen im Anhang zu diesem Vertrag zugeschrieben werden.

Artikel IV
Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik Panama stimmen darin
überein, den Rechtsstatus der Neutralität, der mit diesem Vertrag geschaffen
wird, zu wahren, der aufrechterhalten werden soll, damit der Kanal auf alle
Zeiten neutral bleibt, ungeachtet des Auslaufens irgendwelcher anderen Verträge, die die beiden Vertragsparteien eingegangen sind.

Artikel V
Nach dem Auslaufen des Panamakanal-Vertrages soll nur die Republik Panama
den Kanal betreiben und innerhalb ihres nationalen Territoriums Streitkräfte,
Verteidigungsanlagen und militärische Installationen aufrechterhalten.

Artikel VI
1. In Anbetracht der wichtigen Beiträge der Vereinigten Staaten von Amerika
und der Republik Panama zum Bau, zum Betrieb, zur Instandhaltung zum Schutz
und zur Verteidigung des Kanals sollen Kriegsschiffe und Hilfskriegsschiffe
dieser Staaten - ungeachtet irgendwelcher anderer Bestimmungen dieses Vertrages - das Recht haben, den Kanal ohne Rücksicht auf ihren Bordbetrieb,
ihren Antrieb, ihren Heimathafen,

ihren Bestimmungsort,

oder ihre

Solchen Kriegsschiffen und Hilfskriegs-

Ladung zu durchfahren.

ihre

Bewaffnung

�Hilfskriegsschiffen steht das Recht zu, den Kanal unverzüglich zu passieren.
2. Solange die Vereinigten Staaten von Amerika für den Betrieb des Kanals
verantwortlich sind, können sie der Republik Kolumbien weiterhin gebührenfreien
Transit durch den Kanal für deren Truppen, Schiffe und Kriegsmaterial gewähren.
Danach kann die Republik Panama der Republik Kolumbien und der Republik Costa
Rica das Recht des gebührenfreien Transit gewähren.

Artikel VII
1. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik Panama werden gemeinsam in der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) eine Resolution einbringen, durch die alle Staaten der Welt dem Protokoll zu diesem Vertrag beitreten können, somit alle Signatarstaaten die Ziele dieses Vertrages befolgen
werden und darin übereinstimmen, den hierin festgelegten Rechtsstatus der Neutralität zu respektieren.
2. Die Organisation Amerikanischer Staaten soll als Hinterlegungsstelle
für diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Urkunden fungieren.

Artikel VIII
Dieser Vertrag soll Gegenstand der Ratifizierung gemäß den verfassungsmäßigen Verfahren der beiden Vertragschließenden sein.

Die Ratifizierungsur-

kunden dieses Vertrages sollen in Panama zur gleichen Zeit ausgetauscht werden,
wie die Ratifizierungsurkunden des an diesem Tage unterzeichneten Panamakanal-Vertrages ausgetauscht werden.

Dieser Vertrag soll gleichzeitig mit dem

Panamakanal-Vertrag sechs Kalendermonate nach dem Datum des Austausches der
Ratifizierungsurkunden in Kraft treten.
Gegeben zu Washington am 7. September 1977 in doppelter Ausfertigung, in
der englischen und der spanischen Sprache, deren beide Texte in gleicher Weise
authentisch sind.
. .
.
Anhang A
- 5 -

�Anhang A
1. Der Begriff "Kanal" umfaßt den derzeit bestehenden Panamakanal, die
Einfahrten in diesen und die hieran angrenzenden territorialen Gewässer der
Republik Panama, wie sie in der hierzu beigefügten Karte umrissen sind (Anhang B ) , sowie jede andere interozeanische Wasserstraße, an der die Vereinigten Staaten von Amerika beteiligt sind oder an der die Vereinigten Staaten
von Amerika im Zusammenhang mit dem Bau oder der Finanzierung beteiligt waren,
die gänzlich oder teilweise innerhalb des Territoriums der Republik Panama,
den Einfahrten hierzu und den daran angrenzenden territorialen Gewässern betrieben werden mögen.
2. "Kriegsschiff" bedeutet ein Schiff, das den Seestreitkräften eines
Staates angehört und die äußeren Kennzeichen trägt, die die Nationalität von
Kriegsschiffen bezeichnen, und das unter dem Kommando eines von der Regierung
ordnungsgemäß bestallten Offiziers steht, dessen Name auf der Marineliste erscheint und das eine Mannschaft hat, die der regulären Marinedienstordnung
untersteht.
3. "Hilfsschiff" bedeutet ein jedes Schiff - jedoch kein Kriegsschiff das einem Staat

gehört

oder von ihm betrieben wird und für die fragliche

Zeit ausschließlich im nicht-kommerziellen Dienst der Regierung steht.
4. "Bordbetrieb" umfaßt alle Maschinenanlagen und Antriebssysteme sowie
die Führung und Kontrolle des Schiffs und seiner Mannschaft.

Darunter fallen

nicht die für die Durchfahrt notwendigen Maßnahmen unter der Leitung von Lotsen, während diese Schiffe sich im Kanal befinden.
5. "Bewaffnung" bedeutet Waffen, Munition, Kriegsgerät und andere Ausrüstungen eines Schiffes, die für kriegerische Zwecke geeignete Charakteristika
besitzen.
6. "Inspektion"
- 6 -

�6. "Inspektion" umfaßt eine "an Bord -Untersuchung der Struktur, der
Ladung, der Bewaffnung und des Bordbetriebs des Schiffes.

Darunter fallen

jedoch nicht solche Maßnahmen, die für die Größenabmessung des Schiffs unbedingt erforderlich sind und auch nicht die Maßnahmen, die zur Gewährleistung
einer sicheren und sanitären Durchfahrt und Navigation unbedingt notwendig
sind, wozu auch die Untersuchung des Decks und der visuellen Navigationsgeräte gehören noch wie im Falle von lebender Ladung - wie Rindern oder anderen
Tieren - die ansteckende Krankheiten haben können, solche Maßnahmen, die notwendig sind, um die Gewähr zu geben, daß die gesundheitlichen und sanitären
Erfordernisse erfüllt sind.

+ + +

PROTOKOLL ZU DEM VERTRAG OBER DIE STÄNDIGE NEUTRALITÄT UND DEN BETRIEB DES
PANAMAKANALS.
In Anbetracht der Tatsache,
daß die Aufrechterhaltung der Neutralität des Panamakanals nicht nur
für den Handel und die Sicherheit der Vereinigten Staaten von Amerika und der
Republik Panama, sondern auch für den Frieden und die Sicherheit der westlichen
Hemisphäre und für die Interessen des Welthandels von Wichtigkeit sind;
daß der Status der Neutralität, den aufrechtzuerhalten die Vereinigten
Staaten von Amerika und die Republik Panama übereingekommen sind, den ständigen
Zugang zu dem Kanal durch Schiffe aller Nationen auf der Basis völliger Gleichberechtigung sicherstellen wird;
daß besagter Status einer effektiven Neutralität den besten Schutz für den
Kanal bilden und das Ausbleiben jeglicher feindseliger Akte gegen ihn gewährleisten wird;
haben

�haben sich die Vertragschließenden für dieses Protokoll auf Folgendes
geeinigt:

Artikel I
Die vertragschließenden Parteien anerkennen hiermit den Status der
ständigen Neutralität für den Kanal, wie festgelegt in dem Vertrag über die
ständige Neutralität und den Betrieb des Panamakanals und assoziieren sich
ihrerseits mit seinen Zielen.

Artikel II
Die Vertragschließenden kommen überein, den Status der ständigen Neutralität des Kanals in Friedenszeiten wie in Kriegszeiten einzuhalten und
zu respektieren und sicherzustellen, daß die bei ihnen registrierten Schiffe
sich strikt an die gültigen Bestimmungen halten.

Artikel III
Dieses Protokoll soll allen Staaten der Welt zum Beitritt offenstehen
und soll für einen jeden Staat in Kraft treten sobald er seine Beitrittsurkunden bei dem Generalsekretär der Organisation der Amerikanischen Staaten
hinterlegt hat.

+ + + + +

- 8 -

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1
I

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Dokumentation
United States Information Service

14. September 1977

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CARTER: PANAMAKANAL-VERTRAG BEKUNDET FAIRNESS DER USA
- Wortlaut der Ansprache Carters -

WASHINGTON - (AD) - Die Unterzeichnung des Panamakanal-Vertragswerks
unterstreicht nach den Worten Präsident Carters die Überzeugung der USA, daß
Fairness und nicht Gewalt das Handeln der Vereinigten Staaten gegenüber den
anderen Nationen der Welt bestimmen sollte.
Die Verträge, so sagte Carter
am 7. September 1977 anläßlich der Unterzeichnung in Washington, würden eine
friedliche und sichere Zukunft für einen internationalen Wasserweg sicherstellen, der "von großer Bedeutung für uns alle ist." Sie dienten den besten
Interessen sowohl der USA als auch Panamas, und mit der Garantie der Neutralität des Wasserweges sei auch den besten Interessen aller Länder gedient, die
den Kanal benutzen.
Die Unterzeichnung der Verträge durch Präsident Jimmy Carter und den
panamaischen Regierungschef Omar Torrijos fand im Beisein zahlreicher Staatsoberhäupter der westlichen Hemisphäre statt. Das Vertragswerk umfaßt zwei
Dokumente: einen Grundvertrag, der die schrittweise Übernahme der Kanalzone
und des Kanals durch Panama bis zum 31. Dezember 1999 vorsieht, sowie einen
Vertrag, der die Neutralität des Wasserweges sicherstellen soll und Bestimmungen für seinen Betrieb enthält.
Die

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�Die Ansprache Carters hat folgenden Wortlaut:
Ich möchte den führenden Staatsmännern, die aus diesem historischen Anlaß aus 27 Ländern unserer westlichen Hemisphäre hierher gekommen sind, meinen
Dank aussprechen.
•

Ich bin stolz darauf, hier zu sein - als Teil der größten Gruppe von
Staatsoberhäuptern, die sich jemals hier in der "Hall of the Americas" versammelt hat.

Wir sind hier, um an der Unterzeichnung von Verträgen teilzu-

nehmen, die eine friedliche, gedeihliche und sichere Zukunft für einen internationalen Wasserweg sichern, der für uns alle von großer Bedeutung ist.
Aber die Verträge bedeuten mehr als das.
Sie bedeuten, daß die Vereinigten Staaten für die Überzeugung eintreten,
daß Fairness und nicht Gewalt unser Handeln gegenüber den Nationen der Welt
bestimmen soll.
Wenn ein Abkommen zwischen zwei Ländern von Dauer sein soll, dann muß es
den besten Interessen beider Partner dienen. Die neuen Verträge tun das; und
durch die Garantie der Neutralität des Panamakanals dienen die Verträge auch
den besten Interessen jedes Landes, das den Kanal benutzt. Diese Übereinkunft
formt also eine neue Partnerschaft, die sicherstellen soll, daß dieser lebenswichtige Wasserweg jetzt und in der Zukunft sorgfältig betrieben wird, sicher
ist und der Schiffahrt aller Länder offensteht.
Aufgrund dieser Abkommen wird Panama beim Betrieb und bei der Verteidigung des Kanals während der nächsten 23 Jahre eine immer wichtigere Rolle
spielen.

Und in der Zeit danach werden die USA immer noch in der Lage sein,

jeder Bedrohung der Neutralität des Kanals entgegenzutreten.
nun i,

•
Die Mitglieder der Organisation Amerikanischer Staaten sowie alle Mitglieder der Vereinten Nationen werden die Möglichkeit haben, mit ihrer Unter-

�Unterschrift für die ständige Neutralität des Kanals einzutreten.
Durch die Übereinkommen erhält Panama ferner eine wichtige Rolle in dem
kontinuierlichen, sicheren und wirksamen Betrieb des Kanals und wird Panama
zu einem starken und interessierten Partner hinsichtlich des zukünftigen Erfolges des Wasserweges.
Im Geiste der Gegenseitigkeit, wie er von den führenden Politikern auf
dem Gipfeltreffen von Bogota empfohlen wurde, sind die Vereinigten Staaten und
Panama übereingekommen, daß irgendein zukünftiger Kanal auf Meereshöhe in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten in Panama gebaut wird.

Auf diese

Weise werden die besten Interessen unserer beiden Länder verknüpft und für die
Zukunft gewahrt.
Viele von Ihnen haben seit vielen Jahren mit Nachdruck wissen lassen,
was sie von dem Panamakanal-Vertrag aus dem Jahre 1903 halten. Dieser Vertrag,
der in einer Zeit ausgearbeitet wurde, die sich so sehr von der heutigen unterscheidet, ist zu einem Hindernis für bessere Beziehungen zu Lateinamerika
geworden.
Ich danke jedem von Ihnen für die Hilfe und Unterstützung, die Sie und
Ihre Länder während des langen Verhandlungsprozesses, der sich jetzt seinem
Ende nähert, gewährt haben.
Dieses Abkommen ist ein Symbol des gegenseitigen Respektes und der Zusammenarbeit. Es öffnet ein neues Kapitel in unseren Beziehungen; es legt
Zeugnis ab für die Reife und das gute Urteil und für den Anstand unserer
Menschen.

+ + + + +

- 3 -

�Information
United States Information Service

14. September 1977

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ERÖFFNUNG DES WELTHANDELSZENTRUMS BALTIMORE
Welthandelswoche bietet eine Fülle von Kontaktmöglichkeiten

BALTIMORE - (AD) - Ein neues Welthandelszentrum - ein 30 Stockwerke hohes
Gebäude - wird am 25. September 1977 im Rahmen der Nationalen Hafenwoche in
Baltimore eröffnet. Die Eröffnungsfeier leitet eine Reihe von Sonderveranstaltungen ein, die die Bedeutung Baltimores als Hafen- und Handelsplatz von weltweiter Bedeutung demonstrieren sollen.
Das Welthandelszentrum, das in vier Jahren Bauzeit mit einem Kostenaufwand von 22 Millionen Dollar errichtet wurde, vereint die Büros der wichtigsten
Schiffahrtslinien, Handelshäuser, Banken sowie Ausste'Hungsräume und alle anderen für die Abwicklung von Handelsgeschäften wichtigen Einrichtungen und
Dienstleistungen unter einem Dach.
Die Internationale Hafenwoche gipfelt am 1. und 2. Oktober im Welthandel swochenende.

Davor veranstaltet die Hafenverwaltung gemeinsam mit der Johns

Hopkins University am 26. September ein Seminar zu dem Thema "Die Stellung
Baltimores in der Weltwirtschaft", an dem rund 500 Wirtschaftler und Wirtschaftstheoretiker teilnehmen werden.

Veranstaltungsort ist selbstverständ-

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�selbstverständlich das neue Welthandelszentrum, in dem am 30. September auch
der "Erste Internationale Hafenbau" stattfinden wird.
Das World Trade Weekend, eine Gemeinschaftsveranstaltung der Stadt
Baltimore und der Hafenverwaltung, ist als eine Art Volksfest gedacht, das im
Handelszentrum, auf den Straßen und Plätzen und am Binnenhafen stattfindet.
Am frühen Nachmittag des Samstags und Sonntags wird das Welthandelszentrum
seine Pforten für jedermann zu einer gewaltigen "open house party" öffnen.
An den Kais des Binnenhafen»musizieren die Dunbar High School Band und die
Peabody Big Band, beides Schulorchester.

Vor dem World Trade Center bietet

an beiden Tagen ein Seafood Festival Feinschmeckern Gelegenheit, Fischdelikatessen aller Art zu kosten.

Und am Sonntag schließlich werden sich bei der

Welthandelsparade, einer Schiffsparade, im Binnenhafen Feuerlöschboote,
Schlepper und andere Nutzfahrzeuge der Binnenschiffahrt dem Publikum in voller
Aktion vorstellen.
Die Stadt Baltimore erwartet einen großen Zustrom von Interessenten
und Schaulustigen nicht nur aus allen Teilen der Vereinigten Staaten, sondern
auch aus zahlreichen am Welthandel partizipierenden Ländern. Geschäftsleuten
bietet die Welthandelswoche in Baltimore zahlreiche Möglichkeiten zur Pflege
alter und Anknüpfung neuer Kontakte mit Geschäftspartnern der Stadt und
aus ganz Amerika.

+ + + + +

- 2 -

�14. September 1977

25

DIE MENSCHENRECHTE: EIN ANLIEGEN DES AMERIKANISCHEN KONGRESSES
- Von Professor Robert F. Buckhorn -

Das amerikanische Eintreten für die Menschenrechte wird von politischen Beobachtern in der ganzen Welt vor allem der neuen
Administration von Präsident Jimmy Carter
zugeschrieben. Der Autor dieses Artikels,
Professor für Zeitungswissenschaften an
der Amerikanischen Universität in Washington,
zeigt auf, daß die Menschenrechte schon
seit langem ein Anliegen des amerikanischen
Kongresses waren und in der Gesetzgebung
ihren Niederschlag gefunden haben. Der
Kongreß, so schreibt Buckhorn, habe schon
vor dem Amtsantritt von Präsident Carter
das Weiße Haus zunehmend zu einem stärkeren
Einsatz für die Menschenrechte gedrängt.
Professor Buckhorn hat vor seiner Lehrtätigkeit in Washington lange Jahre als Journalist
für die bekannten Zeitschriften TIME und
FORTUNE sowie für die Rundfunk- und Fernsehgesellschaft American Broadcasting Company
gearbeitet.
Präsident Carter hat die Frage der Menschenrechte zu einem integralen Bestandteil seines diplomatischen Dialogs mit anderen Staaten gemacht, aber es
war der amerikanische Kongreß, der als erster und am lautesten seine Stimme in

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�in dieser Frage erhoben hat.
In den letzten Jahren, vor allem in den letzten vier Jahren, hat der
Kongreß einen immer stärkeren Druck auf das Weiße Haus ausgeübt, sich noch
mehr für die Menschenrechte einzusetzen.

Zeitweilig gelang es den Gesetz-

gebern und dem Weißen Haus, gleichlaufend zu arbeiten, aber die beiden Zweige
der Regierung waren nicht frei von Streit.
Im Mittelpunkt der Kontroverse stand vor allem die Forderung amerikanischer Präsidenten nach einer flexiblen Haltung gegenüber anderen Staaten
in der Frage der Menschenrechte zu einer Zeit, da der Kongreß mit wachsendem
Erfolg bindende Menschenrechtsbestimmungen in die Gesetze über militärische
und wirtschaftliche Auslandshilfe eingearbeitet hatte.
"Wenn die Vereinigten Staaten in ihrer Diplomatie und bei internationalen Verhandlungen nicht für die Sache der Menschenrechte eintreten, dann
besteht wenig Aussicht, daß Staaten, die auf der Verweigerung der fundamentalen Rechte begründet sind, auch nur die geringsten Anstrengungen machen werden, um ihren Verpflichtungen gegenüber den Menschenrechten nachzukommen."
Mit diesen Worten beschreibt Senator Henry M. Jackson seine Einstellung zu
dem Problem.
Jackson zählt zu den entschiedensten Verfechtern der Sache der Menschenrechte im amerikanischen Senat. Seiner Ansicht nach sind die "Amerikaner
als Volk seit jeher mit Nachdruck für die Menschenrechte eingetreten. Als Regierung aber waren wir oft zu schüchtern, um dies auszusprechen."
Die Verabschiedung des umstrittenen Jackson-Vanik-Zusatzes zu dem Handelsgesetz von 1974 (Trade Reform Act 1974) kann wohl als ein Markstein in
dem Eintreten des amerikanischen Kongresses für die Sache der Menschenrechte
angesehen werden. Im wesentlichen läuft dieser Gesetzeszusatz darauf hinaus,
daß die Sowjets und die Ostblockstaaten, wenn sie amerikanische Handelsvorteile
und besondere Subventionen zu erhalten wünschen, ihre restriktive Politik in

�in der Frage der Auswanderung ändern müssen.
Der Senat stimmte mit 88 zu null Stimmen für diesen Gesetzeszusatz,
die Sowjetunion lehnte die Handelsvorteile jedoch mit der Behauptung ab, der
Jackson-Vanik-Zusatz sei der Versuch, sich in die inneren Angelegenheiten
anderer Staaten einzumischen.

Jackson hat diesen von der Sowjetunion bezo-

genen Standpunkt als "Unsinn" bezeichnet.

Nach seiner Auffassung ist "das

Recht zur Auswanderung von den Regierungen in der ganzen Welt zu einer Angelegenheit berechtigten internationalen Interesses gemacht worden."
Die von den Vereinten Nationen im Jahre 1948 angenommene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte habe das Recht zum Verlassen eines jeden Landes
ausdrücklich bekräftigt, und in jüngster Zeit seien die 35 Unterzeichner der
Schlußakte von Helsinki - zu denen auch die Sowjetunion gehört - übereingekommen, in Einklang mit den Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu handeln, so argumentiert Senator Jackson.
Die Kontroverse über den Jackson-Vanik-Zusatz hat jedenfalls dazu beigetragen, daß für viele Kongreßabgeordnete nunmehr das eigentliche Problem
klarer geworden ist: Soll die Frage, wie eine andere Regierung ihr eigenes
Volk behandelt, zu einem entscheidend wichtigen Faktor in der amerikanischen
Außenpolitik werden? Falls die Antwort "Ja" lautet, welche Rolle soll dann
der Kongreß spielen?
Bislang sah diese Rolle sehr vielfältig aus.

Sie erstreckte sich in

den vergangenen drei Jahren von der Einsetzung eines Koordinators für Menschenrechte und humanitäre Angelegenheiten im amerikanischen Außenministerium bis
zur Einstellung der Wirtschaftshilfe an einige Nationen, die des Verstoßes
gegen die Menschenrechte beschuldigt wurden.

Während der letzten beiden

Sitzungsperioden des Kongresses wurden vom Unterausschuß des Repräsentantenhauses für Internationale Organisationen - einen* in der Sache der Menschenrechte aktivsten aller Gremien des Kongresses - insgesamt 40 Anhörungen veranstaltet, bei denen man sich mit den Problemen der Menschenrechte in 18 verschiedenen Staaten befaßte.

�Der Abgeordnete Donald M. Fräser, als Vorsitzender dieses Ausschusses,
erklärte: "Es gibt eine weltweite wachsende Mißachtung der Menschenrechte,
mit Verletzungen der internationalen Normen, die so weitverbreitet sind, daß
wir uns einer Menschenrechtskrise von globalem Ausmaß gegenübersehen."
Es ist nach Ansicht Fräsers nicht schwer, den Grund für diese Menschenrechtskrise zu finden.

"Die kommunistischen Regierungen, die auf hochgradig

ideologisch ausgerichteten Massenbewegungen basieren, erweisen den Menschenrechten bloßen Lippendienst, üben aber weiterhin über alles eine harte Kontrolle
aus.

In den neuerdings unabhängig gewordenen Staaten Afrikas wird die be-

herrschende Macht einer Einzelpartei begleitet von Beschränkungen der politischen Aktivitäten der anderen Parteien und Organisationen.

In Lateinamerika

hat die zunehmende Polarisierung zwischen der Rechten und der Linken zu einem
höheren Grad von Gewalttätigkeiten geführt, wobei von Rechtsregierungen Folter
und Mord sanktioniert werden.

In einigen Ländern kommt es zu immer weiter

greifenden Beeinträchtigungen der Menschenrechte, weil die dortigen Machthaber
ihre Herrschaft zu verewigen suchen.

In anderen Ländern führen rassische,

religiöse oder sprachliche Unterschiede zu immer stärkeren Repressionen von
Seiten der Regierungen", so schreibt Fräser in einem in der Frühjahrsausgabe
der Zeitschrift Foreign Policy erschienenen Artikel.
Präsident Carter selbst hat durch seine in dieser Frage eingenommene
entschiedene Haltung der Menschenrechtsbewegung im amerikanischen Kongreß
einen weiteren Impuls gegeben. Noch vor seiner Wahl, aber nach seiner Nominierung sandte er an Senator Jackson einen Brief in dem er schrieb: "Ich
teile Ihre tiefe Besorgnis über den Schutz der Menschenrechte." Schon in den
ersten Monaten nach seinem Amtsantritt, wandte sich Carter offen gegen Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion und der Tschechoslowakei. Er
sandte an den sowjetischen Dissidenten Andrej Sacharow einen Brief und empfing den ausgewiesenen sowjetischen Systemkritiker Wladimir Bukowski im
Weißen Haus. In seiner Rede vor den Vereinten Nationen am 17. März forderte
er die Stärkung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und die
Einsetzung eines unabhängigen UN-Beauftragten für Menschenrechte, Menschen- 4 -

�Menschenrechtsberichte über 82 Staaten wurden vom Außenministerium dem
Kongreß vorgelegt.

Aus Protest gegen diese Berichte lehnten fünf latein-

amerikanische Staaten - El Salvador, Argentinien, Brasilien, Guatemala und
Uruguay - jede weitere amerikanische Militärhilfe ab.
Im Mai dieses Jahres sprach Präsident Carter vor einer Gruppe europäischer Fernsehjournalisten von einem "unverbrüchlichen Eintreten für die
Menschenrechte überall auf der Welt". Seine Politik, so sagte er, beziehe
sich nicht nur auf die Sowjetunion, sondern auch auf das eigene Land sowie
auf all diejenigen, mit denen die USA Handel trieben oder in anderer Verbindung stünden. Im Juni veröffentlichte die Carter-Administration eine Erklärung, in der es hieß, daß sie sich von ihrer öffentlichen Kampagne für
die Menschenrechte auch nicht durch die Verfolgung einzelner Dissidenten in
anderen Ländern abbringen lasse.
Der Kongreß hat jedoch seine Forderung nach einer noch nachdrücklicheren
Menschenrechtspolitik beibehalten.

Seit 1973 wird die Liste der in diesem

Sinne vom Kongreß verabschiedenten Gesetze immer länger, und mit jeder Sitzungsperiode verstärkt sich dieser Druck.
Im Auslandshilfegesetz des Jahres 1973 erklärte der Kongreß, es sei
seine Auffassung, "daß der Präsident allen Regierungen anderer Länder, die
die Inhaftierung von Bürgern dieses Landes aus politischen Gründen vornehmen,
jede wirtschaftliche oder militärische Unterstützung verweigern soll".
Ein Jahr später wurde diesem Gesetz ein weiterer Passus hinzugefügt,
in dem der Präsident aufgefordert wurde, die Sicherheitsunterstützung für
solche Regierungen zu kürzen oder völlig einzustellen, die beständig die international anerkannten Menschenrechte verletzten.

Das Gesetz für Inter-

nationale Entwicklung und Lebensmittelhilfe aus dem Jahre 1975 sieht ebenfalls
vor, daß allen Ländern, die beständig die international anerkannten Menschenrechte verletzen, keine Wirtschaftshilfe gewährt werden darf.

Und im Juni

1976 billigte der Kongreß die Einsetzung eines Koordinators für Menschen- 5 -

�Menschenrechte im State Department, der vom Präsidenten ernannt werden muß„
Darüber hinaus hat der Kongreß Gesetze verabschiedet, die sich auf die
Probleme in bestimmten Ländern beziehen.

So begrenzte er beispielsweise 1974

die Militärhilfe für Südkorea für das Haushaltsjahr 1975 solange, "bis der
Präsident dem Kongreß einen Bericht unterbreitet ..., in dem erklärt wird,
daß die Regierung von Südkorea bei der Einhaltung der international anerkannten Normen der Menschenrechte wesentliche Fortschritte macht". Und im Jahre
1976 wurde in dem Gesetz für Internationale Sicherheitsunterstützung und
Rüstungsexportkontrollen die Besorgnis des Kongresses über die Untergrabung
der bürgerlichen Freiheiten in Südkorea zum Ausdruck gebracht und der Präsident aufgefordert, diese Besorgnis mit allem Nachdruck der koreanischen Regierung zur Kenntnis zu bringen.
Auch Chile wurde wiederholt von den Befürwortern der Menschenrechte im
Kongreß ins Visier genommen.

Im Jahre 1973 fügte der Kongreß dem Auslands-

hilfegesetz einen Passus an, der vorsah, daß der Präsident Chile auffordern
sollte, mit der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte zusammenzuarbeiten, die die Situation in Chile untersuchte.
untersagte der Kongreß alle Militärhilfe für Chile.

Im darauffolgenden Jahr
Im Jahr 1975 begrenzte

der Kongreß die Wirtschaftshilfe für Chile für das Finanzjahr 1976 auf 90
Millionen Dollar.
Andere Gesetze zielten auf die Menschenrechtsprobleme in der Sowjetunion
und Osteuropa ab. So billigte der Kongreß beispielsweise im Juni 1976 die
Einsetzung der Kommission für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Die
Kommission hatte den Auftrag, sich ein Bild über die Maßnahmen der Signatarstaaten der Schlußakte von Helsinki zu machen. Die Kommission, die von dem
Kongreßabgeordneten Dante B. Fascell und dem Senator Claiborne Pell geleitet
wurde, hat kürzlich einen 254 Seiten umfassenden Bericht veröffentlicht, in
dem die Menschenrechte als die wesentlichste Frage zwischen Ost und West hervorgehoben werden und in dem es heißt, daß die Sowjetunion eine systematische
Mißachtung der bürgerlichen und politischen Rechte an den Tag gelegt habe
Im

�Im Jahre 1976 stellte der Kongreß ebenfalls einen Zusammenhang zwischen
Finanzierungsvorhaben mit anderen Ländern und der Menschenrechtsfrage her.
Die Gesetzgeber wiesen die amerikanischen Vertreter der Interamerikanischen
Entwicklungsbank und des Afrikanischen Entwicklungsfonds an, "gegen jede Anleihe, jede Gewährung finanzieller Unterstützung oder gegen jede technische
Unterstützung für ein Land zu stimmen, das sich beständig grober Verletzungen
international anerkannter Menschenrechte, einschließlich der Folterung oder
der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung oder Bestrafung, der
verlängerten Inhaftierung ohne Anklageerhebung oder anderer flagranter Verweigerungen des Rechtes auf Leben, Freiheit und die Sicherheit von Personen
schuldig macht - es sei denn, eine solche Unterstützung wird direkt den bedürftigen Menschen eines solchen Landes zugute kommen".
In diesem Jahr ging das Repräsentantenhaus sogar noch einen Schritt weiter, indem es einen Gesetzeszusatz billigte, der von den ameriknaisehen Regierungsvertretern in allen internationalen Finanzinstitutionen verlangt, gegen jede Gewährung finanzieller Unterstützung für ein Land zu stimmen, das
ständig die Menschenrechte in grober Weise verletzt.

Der Senat wies diesen

Zusatz allerdings zurück, und ein Vermittlungsausschuß beider Häuser des
Kongresses, der eingesetzt wurde, um diese und andere Unterschiede des Gesetzes zu bereinigen, hat nun eine Kompromißfassung erarbeitet, die zwar
weiterhin die Besorgnis über Verletzungen der Menschenrechte zum Ausdruck
bringt, es den Vereinigten Staaten jedoch gestattet, Anleihen zu unterstützen,
falls humanitäre oder nationale Sicherheitsüberlegungen überwiegen.
Das Weiße Haus hat immer die Ansicht vertreten, daß der Kongreß es den
amerikanischen Regierungsvertretern gestatten solle, ihre Stimme bei internationalen Finanzinstituten als Hebel dafür zu benutzen, Länder, die die Menschenrechte verletzen, zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechtskriterien zu bewegen, und solchen Ländern, die die Menschenrechtspolitik fördern, bevorzugt Hilfe zukommen zu lassen.
Die
- 7 -

�Die unterschiedliche Haltung gegenüber der Frage einer finanziellen
Unterstützung für Länder, in denen die Menschenrechte mißachtet werden, ist
gleichsam symbolisch für das Problem Präsident Carters mit dem amerikanischen
Kongreß.

Im Grunde hat er zu verhindern versucht, daß der Kongreß in dieser

Frage eine unbeugsame Haltung einnimmt.
Der Kongreßabgeordnete Fräser räumt ein, daß Präsident Carter hier vor
einer äußerst schwierigen Aufgabe steht, meint jedoch, daß der Präsident mit
seiner verpflichteten Erklärung, er werde Sorge dafür tragen, daß die amerikanische Außenpolitik die Frage der Menschenrechte mehr denn je zu ihrem Anliegen mache, eine starke Position einnehmen kann.

Fräser weist jedoch zugleich

warnend darauf hin, daß die Vereinigten Staaten bedacht sein müßten, bei der
Kampagne zur Förderung der Menschenrechte anderen nicht ihre spezifisch amerikanischen Werte aufzudrängen und "alle moralistischen Impulse vermeiden
müssen, die uns zu einer direkten Verwicklung in die Angelegenheiten anderer
Gesellschaftsformen treiben könnten."
Es gibt nach Auffassung Fräsers kein Patentrezept für eine amerikanische
Menschenrechtspolitik, aber es bieten sich eine ganze Reihe eindeutiger Entscheidungen an.

Eine der wichtigsten besteht nach Ansicht Fräsers darin, ein

jedes gegen die Menschenrechte verstoßendes Land wissen zu lassen, daß solche
"Verletzungen der Menschenrechte mit Sicherheit zu Nachteilen in seinen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten führen werden."

Dabei könne es sich um

eine Kürzung der Hilfsprogramme, um einen Protest bei internationalen Organisationen oder um den Abzug gewisser Kontingente amerikanischer Truppen - oder
um eine Kombination dieser Maßnahmen handeln.
Die Frage der Menschenrechte als Ganzes mag äußerst verwickelt sein, sie
ist jedoch für Amerikaner nichts Neues. Sowohl die Unabhängigkeitserklärung
wie die amerikanische Verfassung sprechen von den Menschenrechten. Die Vereinigten Staaten haben außerdem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
unterstützt - eine in weitesten Teilen der Welt akzeptierte Erklärung, in
der die grundlegenden Menschenrechte festgelegt werden. Darüber hinaus sind

�sind die Vereinigten Staaten gemäß der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen.
Außenminister Cyrus Vance hat auf diesen langen geschichtlichen Weg des
amerikanischen Eintretens für die Menschenrechte bei seiner Erläuterung der
Menschenrechtspolitik der Carter-Administration verwiesen.
"Die Frage der Menschenrechte ist wahrhaft in den fundamentalen Werten
verankert, die an der Wurzel der Gründung dieses Landes liegen," so erklärte
Vance und betonte, daß "die Würde des Einzelnen und der Schutz seiner Rechte
ein geheiligtes Recht ist, das für Amerikaner größte Bedeutung hat."

- 9 -

�14. September 1977

25

15 JAHRE ABRÜSTUNGSVERHANDLUNGEN IN GENF
- USA hoffen auf Fortschritte Von Michael O'Mara

WASHINGTON - (AD) - Die Vereinigten Staaten hoffen, daß die Genfer Abrüstungskonferenz im nächsten Jahr aktiv in die Verhandlungen über zwei
außerordentlich wichtige Probleme - ein völliges Verbot von Kernwaffenversuchen und ein Verbot chemischer Waffen - eintreten kann. Die Konferenz
des Abrüstungsausschusses der Vereinten Nationen (CCD), die sich am 30. August auf den 31. Januar 1978 vertagte, dauert nun schon 15 Jahre. Auf der
Abschlußsitzung brachten die beiden Ko-Vorsitzenden, Adrian S. Fisher von
den Vereinigten Staaten und Viktor I. Likatschew von der Sowjetunion, die
Hoffnung zum Ausdruck, im kommenden Jahr einen Fortschritt zur Lösung der
beiden genannten Fragen und anderer Probleme zu erreichen.
Im Mai und Juni nächsten Jahres ist auch eine Vollversammlung der Vereinten Nationen zu dem Thema Abrüstung angesetzt.
Während natürlich alle an den Verhandlungen beteiligten Staaten an baldigen Verhandlungen über die Schlüsselthemen interessiert sind, haben die USA

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Tel: 02221-893240 Telex: 08-85432

�USA und die UdSSR, teilweise unter Einschluß Grobritanniens zeitweilig
die Initiative übernommen.

Versuchsverbot
— — — — — — — —

Seit Inkrafttreten des Vertrages über das Verbot von Versuchen mit
Nuklearwaffen im Weltraum, unter Wasser und in der Atmosphäre von 1963
haben die an der Abrüstungskonferenz beteiligten Staaten versucht, ein Abkommen über ein völliges Verbot von Nuklearwaffenversuchen - auch unter der
Erde - zu erreichen.

Bisher ist ein solches umfassendes Abkommen an der

dornigen Frage der Verifizierung - vor allem kleiner Explosionen - gescheitert.
Zwischenzeitlich haben die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion
bilateral einen Vertrag ausgehandelt, der die unterirdischen Waffenversuche
auf einen Wirkungsgrad von maximal 150 Kilotonnen des herkömmlichen Sprengstoffes TNT begrenzen soll. Verbunden damit ist ein Vertrag, der auch für
friedliche Nuklearversuche die gleiche Begrenzung vorsieht. Diese beiden
Verträge stehen beim amerikanischen Senat zur Ratifizierung an.
Weiter haben die USA, die UdSSR und Großbritannien - die drei bei den
Genfer Verhandlungen vertretenen Nuklearmächte - Gespräche begonnen. Die
erste Runde fand vom 13. bis 27. Juli in Genf statt, und die Fortsetzung
ist für den 3. Oktober vorgesehen. Präsident Carter hat seiner Hoffnung
Ausdruck verliehen, daß eine ausreichende Basis der Übereinkunft gefunden
werden kann, damit "alle anderen Nationen der Welt sich in einem endgültigen
Verbot von Nuklearversuchen anschließen werden."
Alle Beteiligten an den Dreimächtegesprächen haben den Wunsch geäußert,
diese Gespräche in die Genfer Abrüstungskonferenz einmünden zu lassen, sobald ein genügendes Maß an Übereinstimmung erreicht ist.
Der
- 2 -

�Der Leiter der amerikanischen Delegation bei diesen Dreimächtekonsultationen, Paul Warnke, hat auf die beiden Hauptpunkte hingewiesen:
des Vertrages und Verifizierung.

Umfang

Warnke, als Direktor der Amerikanischen

Rüstungskontroll- und Abrüstungsbehörde (ACDA) mit diesen Dingen bestens
vertraut, tritt im Namen seiner Regierung für ein umfassendes Verbot ein,
d.h. für die Einbeziehung militärischer wie friedlicher Versuche.
beiden besteht nämlich kein technologischer Unterschied.

Zwischen

Die Sowjets zeig-

ten sich bisher darüber nicht begeistert, stimmten jedoch zu, daß "friedliche" Versuche keine militärischen Vorteile erbringen dürften.
Was die Verifizierung anbetrifft, so sind die USA nach wie vor der Meinung, daß Inspektionen an Ort und Stelle eine nützliche Ergänzung zu anderen
Verifizierungsmaßnahmen darstellen. Warnke räumte jedoch ein, daß viel davon abhängen werde, auf welche anderen Verifizierungsmethoden man sich einigen
könne.

Chemische Waffen
Zu diesem zweiten wichtigen Thema haben die Vereinigten Staaten und
die Sowjetunion ebenfalls schon vor über einem Jahr bilaterale Gespräche aufgenommen.

Diese bilateralen Konsultationen gehen auf ein Übereinkommen auf

dem Gipfeltreffen 1974 in Moskau zurück, wo man sich darauf einigte, Gespräche
mit dem Ziel eines Verbotes der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von
chemischen Waffen und der Vernichtung bestehender Lager aufzunehmen.
Die Genfer Abrüstungskonferenz hat zu diesem Punkt Vertragsentwürfe
der Sowjetunion, Japans und Großbritanniens vorliegen und wartet jetzt auf
die versprochene "gemeinsame" Initiative der USA und der UdSSR.

Die Vereinig-

ten Staaten haben kürzlich erklärt, daß in der vorgesehenen Konvention neben
den tödlichen auch die kampfunfähig machenden Mittel einbezogen werden sollten, und die Sowjets scheinen sich wohl oder übel mit einer Diskussion über
die Inspektion an Ort und Stelle als Mittel der Verifizierung einverstanden
zu erklären.
, ,
££
c.
Strahlenwaffen

�Strahlenwaffen
Ein weiteres Thema bilateraler Gespräche der beiden Supermächte sind
die Strahlenwaffen - Waffen, die ohne eine nukleare Explosion tödliche radioaktive Strahlung aussenden.
Diese Gespräche standen in einem Zusammenhang mit einem Meinungsaustausch auf der Genfer Konferenz selbst, wo die Sowjets eine revidierte Fassung ihres Vertragesentwurfes von 1976 vorlegten, in dem das Verbot von neuen
Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen gefordert wird.

Das we-

sentlich neue an dem am 9. August vorgelegten revidierten Vertragsentwurf
ist, daß an ein allgemeines Verbot neuer Massenvernichtungswaffen eine Liste
bisher noch nicht entwickelter Waffen angehängt werden soll.
Die Vereinigten Staaten haben am 11. August darauf geantwortet, daß sie
eine weitere Prüfung dieses Themas und die Ausarbeitung einzelner Verträge
für jede neue identifizierte Waffe vorziehen.

Dieses Verfahren würde die

Ausarbeitung genau zugeschnittener Verifizierungsmethoden und -maßnahmen erlauben.

Der amerikanische Chefdelegierte, Botschafter Fisher, erklärte, es

sei noch zu früh, über die in dem sowjetischen Anhang genannten Waffen zu
sprechen, betonte jedoch, daß über eine Art dieser Waffen - nämlich die
Strahlenwaffen - ein entsprechendes Abkommen geschlossen werden sollte.
Die bilateralen Gespräche über Strahlenwaffen gehen weiter.
Einige der blockfreien Länder, die an der Genfer Abrüstungskonferenz
beteiligt sind, haben ihrer Beunruhigung darüber Ausdruck verliehen, daß
die Großmächte die Verhandlungen dominieren. Diese Stimmung wurde am 28.
Juli von dem jugoslawischen Delegierten, Botschafter Mi los Lalovic, angesprochen, als er erklärte, daß alle Konferenzmitglieder aktiv an allen Phasen
der Verhandlungen beteiligt sein sollten.

�Für Schweden brachte Staatsminister Inga Thorsson einen Entwurf für
einen Vertrag über ein umfassendes Atomtestverbot ein - den dritten
schwedischen Entwurf seit 1969. Auch von schwedischer Seite wurde Ungeduld über den langsamen Gang der Verhandlungen laut.
Der mexikanische Delegierte Alfonso Garcia Robles wiederholte am 16.
August seine frühere Forderung, daß die USA und die UdSSR den Ko-Vorsitz
abgeben sollten, den sie seit 1962 innehaben.

Botschafter Garcia Robles

argumentiert, das gegenwärtige System schließe eine Beteiligung der beiden
nicht vertretenen Nuklearmächte - China und Frankreich - aus, wie auch der
Ko-Vorsitz von China und Frankreich eine Beteiligung der USA und der Sowjetunion ausschließen würde. Stattdessen solle der Vorsitz in monatlichem
Turnus zwischen den Nichtnuklearstaaten der Konferenz wechseln.
Im Laufe des Jahres fanden drei weitere wichtige Ereignisse außerhalb
des Rahmens der Konferenz statt, die eine direkte Auswirkung auf ihre Arbeit hatten:
Am 18. Mai unterzeichneten Außenminister Cyrus Vance, der sowjetische
Außenminister Andrei Gromyko und die Vertreter von 31 weiteren Staaten einen
Vertrag, der die Verwendung von Techniken zur Umweltveränderung zu kriegerischen Zwecken verbietet. Dieser Vertrag wurde von der Genfer Konferenz
im Jahre 1976 ausgearbeitet und wird in Kraft treten, wenn er von 20 Nationen
ratifiziert ist.
Am 26. Mai unterzeichnete Präsident Carter das Protokoll I des Vertrages
von Tlatelolco von 1967, der die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in
Lateinamerika vorsieht.
Vom 20. Juni bis 1. Juli fand in Genf die erste Oberprüfungskonferenz
für die Durchführung des Vertrages über das Verbot der Stationierung von
Nuklearwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden
außerhalb der 12 Meilen-Zone statt. An der Konferenz nahmen 46 Staaten
- 5 -

�Staaten teil. Den Vertrag selbst haben 1972 fast 100 Staaten unterzeichnet.
Es wurde mit Befriedigung festgestellt, daß kein vertragschließendes Land
eine Beschwerde wegen Vertragsbruches durch ein anderes Land vorzubringen
hatte. Eine zweite ÜberprUfungskonferenz wurde für einen Zeitpunkt nicht
später als 1984 angesetzt.

+ + + + +

�14. September 1977

25

US-BUNDESAMT FÜR MEERESFORSCHUNG MIT NEUEN KOMPETENZEN

- (AD) - Im Hinblick auf die Bedeutung der Meere und die weitgesteckten
Pläne zu ihrer Nutzbarmachung unter einem künftigen Seerechtsvertrag im Rahmen
der Vereinten Nationen hat die amerikanische Regierung die Reorganisation der
US-Bundesbehörde für Meeres- und Atmosphärenforschung (National Oceanic and
Atmospheric Administration - NOAA) in Angriff genommen. Denn gemeinsam mit
der dem amerikanischen Verkehrsministerium unterstehenden Küstenwacht ist die
NOAA für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz und zur Bewirtschaftung der Fischbestände verantwortlich, mit dem die Vereinigten Staaten für die Küsten- und
Hochseefischerei im April 1977 die 200-Meilen-Zone einführten. Die NOAA untersteht dem amerikanischen Handelsministerium; ihr Administrator ist Richard
Frank.
In Kürze werden die neuen Fischfangquoten für die In- und ausländischen
Fischereiflotten bekanntgegeben, die innerhalb der 200-Meilen-Zone tätig sind.
Dafür ist der Nationale Dienst für Hochseefischerei (National Marine Fisheries
Service) in der NOAA zuständig, dessen Aufgabenbereiche und Befugnisse erweitert werden.

Sein Leiter erhält den Titel eines "Assistant Administrator" und

ist künftig Mitglied des Direktoriums der NOAA.

Wie ein Sprecher der Behörde

erklärte, entfällt derzeit etwa ein Sechstel des gesamten Weltfischfangs auf

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Tel: 02221-893240 Telex: 08-85432

�auf die 200-Meilen-Zone entlang den Küsten der Vereinigten Staaten.
Die von der NOAA betriebene Forschung und Entwicklung wird ausgebaut,
die zuständige Abteilung zu einem Amt für Forschung und Entwicklung erhoben.
Ihr Leiter ist ebenfalls im NOAA-Direktorium vertreten.

Zur Zeit unterhält

die NOAA eine Flotte von 26 Forschungsschiffen, die für Projekte auf den verschiedensten Gebieten von Ozeanographie, Atmosphärenforschung und Meeresbiologie eingesetzt werden.

Das neu geschaffene Amt wird auch technische Ent-

wicklungen fördern, die zur Lösung von Problemen der Meeresnutzung sowie
klimatischer Gegebenheiten beitragen sollen.

Außerdem ist es federführend

für die USA bei internationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekten und
bei der Koordinierung weltweiter meteorologischer Forschungsprogramme.
Dem Forschungsamt wird eine Abteilung für Klimatologie angegliedert.
Deren Mitarbeiter befassen sich vor allem mit Problemen zu geringer Niederschlagstätigkeit und von Trockengebieten, mit Vorschlägen zur Wetterbeeinflussung und der Untersuchung von Zusammenhängen zwischen Klimaveränderungen
und Meer.

So weisen beispielsweise jüngste Forschungsergebnisse darauf hin,

daß eine Kenntnis der Veränderungen von Meerwassertemperaturen eine Vorhersage von Klimaänderungen ermöglichen könnte.
Die neuzuschaffende Abteilung "Meeresmineralien" wird die Grundlagen für
die nationale Politik erarbeiten, die die Rolle der USA beim Abbau von Erzen
im Meer, bei der Erschließung von Meeresrohstoffquellen und beim Umweltschutz
in Küstenzonen und auf hoher See bestimmt. Allerdings haben Senat und Repräsentantenhaus noch keine Einigung darüber erzielt, ob die amerikanischen
Firmenkonsortien, die im Meeresbergbau tätig sind, an Weisungen des Innenministeriums oder des Handelsministeriums gebunden sein sollen. Entsprechende
Anhörungen im US-Kongreß sind noch im Gange.
Alles in allem ist die Neuorganisation der NOAA darauf abgestellt, die
Beteiligung amtlicher und privater amerikanischer Stellen an Meeresprojekten
effektiver zu gestalten und den administrativen Übergang zur Eingliederung in
einen künftigen UN-Seerechtsvertrag zu erleichtern.
+ + + + +
- 2 -

�Uli/zen/chofl
und Technik

I 31

United States Information Service

14

25

September 1977

Ulhfnu i'rm sierd
AUF DER SUCHE NACH NEUEN URANVORKOMMEN
!

Computer und "Pfadfinderelemente" beschleunigen
die Prospektion

i

- (AD) - Angesichts des rapide wachsenden Bedarfs an Uran für den Betrieb von Kraftwerksreaktoren wird in den Vereinigten Staaten nach Mitteln
und Wegen gesucht, um die Prospektion zu beschleunigen und neue, wenn auch
weniger ergiebige Lagerstätten zu erkunden und für den Abbau zu erschließen.
In jüngster Zeit spielen dabei Computermodelle, die die geologischen Merkmale von Gebieten mit uran-"höffigem" Gestein berücksichtigen, und chemische
Analysen nach den modernsten Methoden auf sog. PfadfInderelemente in Bodenproben, die auf uranhaltige Gesteine hinweisen könnten, eine immer wichtigere
Rolle.
Einige Prospektoren des Massachusetts Institute of Technology (MIT) in
Boston stützen sich nunmehr in erster Linie auf geologische Karten un4 einen
auf geologische Datenverarbeitung programmierten Computer, um in unwegsamem
Gelände geeignete Stellen für Probebohrungen zu finden. Das Verfahren beruht
auf einer Art Mustererkennung geologischer Merkmale durch den Computer, wie
sie erstmals sowjetische Wissenschaftler bei Versuchen zur Vorhersage von
Erdbeben anwandten. Peter C. Briggs vom MIT-Department für Geowissenschaften

Postfach 300,
D 5300 Bonn-Bad Gpdesberg 1

�Geowissenschaften und Planetenforschung, und Dr. Frank Press, der frühere
Leiter des Departments und jetzige Wissenschaftsberater Präsident Carters,
haben dieses Verfahren so modifiziert, daß es für die Uranprospektion anwendbar wurde.

Es dürfte sich vor allem bei der Lagerstättenforschung in

Alaska, wo ausgedehnte neue Vorkommen vermutet werden, als nützlich erweisen.
Als "Modellfall" diente zunächst einmal das Colorado-Hochplateau mit
seinen sehr genau erforschten Erzvorkommen.

Alle geologischen Daten der Ge-

biete mit uranführenden und uranfreien Gesteinen wurden zu Gruppen mit 1,
2 oder 3 speziellen Merkmalen zusammengefaßt und in den Speicher eingegeben.
Von der südlichen Hälfte suchten Biggs und Dr. Press 14 spezifische geologische Merkmale uranhöffiger Gebiete aus, wobei sie sich auch auf die - teilweise noch sehr lückenhaften - Theorien über die Bildung von Erzen stützten.
Der Computer verglich daraufhin alle möglichen Merkmalsgruppen mit den Daten
von der Südhälfte des Colorado-Plateaus und identifizierte sowohl jene DatenGruppen, die auf uranführendes Gestein hinwiesen, als auch die Merkmale, die
für uranfreie Gebiete charakteristisch waren.

Aus Tausenden möglicher Merk-

malsgruppen fand die Maschine 14 heraus, die für die meisten uranführenden
Gebiete typisch sind, und 12 für solche Gebiete, wo keine Uranerze erwartet
werden.
Auf der Basis dieses Informationsmusters ließ man den Computer nun die
Nordhälfte des Colorado-Plateaus analysieren. Ergebnis: Die Gebiete mit uranführenden Gesteinen wurden zu 83 Prozent, Gebiete ohne Uranlagerstätten zu
74 Prozent identifiziert. Die Treffsicherheit dieses neuen Verfahrens, das
in erster Linie der Vorerkundung dienen soll, will Peter Briggs aufgrund der
vielen zusätzlichen Daten verbessern, die er durch seine Teilnahme an der
gegenwärtig laufenden landesweiten Bestandsaufnahme von Uranvorkommen in den
Vereinigten Staaten sammelt.
Die Methode der "Mustererkennung" eröffnet allgemein neue Einsichten in
die geologischen Prozesse der Erzbildung.
- 2 -

Inzwischen hat sich nämlich her-

�herausgestellt, daß manche Merkmalsgruppen, die für uranführendes Gestein
typisch sind, auch geologische Phänomene einbeziehen, die man bisher als
nicht zusammengehörig betrachtet hat.
Mit Verfahren der chemischen Analyse, die bisher nur zur Auffindung
von schwach konzentriertem1 Uran in Sedimenten, Wasserläufen und Seen angewandt wurde, wollen Dr. William Furbish und Dr. Edward Schrader von der DukeUniversität (Durham, North Carolina) nun auch Granite bzw. Ergußgesteine
untersuchen. Ihre Methode stützt sich auf die Lokalisierung von "Pfadfindern"
wie Kupfer und Kobalt, die häufig in Gesteinen zu finden sind, welche auch
Uran-235 und Uran-238 enthalten. Zwar ist die Anwesenheit der beiden Elemente keine absolute Garantie dafür, daß man auf Uran stoßen wird, aber sie
stellen doch recht zuverlässige Indikatoren dar, wenn man sie quantitativ
bestimmt. Dies geschieht am besten im Laboratorium. Jedoch sind auch schon
am Ort der Probebohrung überschlägige chemische Untersuchungen möglich. Sie
sind vor allem dort angebracht, wo beispielsweise Hunderte von Metern dickes
uranfreies Deckgestein verhindert, daß der Geigerzähler auf radioaktive,
uranhaltige Erze in der Tiefe noch anspricht.
Die beiden Geologen von der Duke-Universität halten ihr Verfahren vor
allem zur Auffindung von Erzlagerstätten geeignet, die Uran nur in relativ
schwacher Konzentration enthalten, aber schon in den nächsten 20 Jahren
immer mehr an Bedeutung gewinnen dürften.

+ + + + +

- 3 -

�1

Wi//en/chaft
und Technik

I

United States Information Service

25

14. September 1977

SUPERHARTES MATERIAL SYNTHETISIERT

- (AD) - Ein Verfahren zur Herstellung eines superharten Verbundwerkstoffes aus Graphit und Tantal haben zwei Mitarbeiter der Wissenschaftlichen
Laboratorien Los Alamos (New Mexico) entwickelt, die von der Universität
Kalifornien im Auftrag der amerikanischen Energieforschungs- und Entwicklungsbehörde ERDA betrieben werden. Das Material eignet sich besonders gut für
Hochgeschwindigkeitswerkzeuge, Guß- und Preßformen und andere Ausrüstungen der
Industrie sowie für zahlreiche Zwecke der Raumfahrttechnik. Es hat einen sehr
hohen Schmelzpunkt - ca. 3740°C - und ist außerordentlich beständig gegen Verschleiß und plötzliche extreme Temperaturänderung.
Wie die beiden Erfinder, Robert E. Riley und Dr. Terry Wallace, erklären,
werden durch Aufdampfung in exakt kontrollierter Atmosphäre Graphitfäden in
einheitlicher Dicke mit metallischem Tantal ummantelt.

Unter Hitze und hohem

Druck (2980°C, 210 kg/qcm) verwandelt sich bei der weiteren Behandlung des
Materials das metallische Tantal in superhartes Tantalkarbid.

Die beiden

Wissenschaftler werden auf der 6. Internationalen Konferenz über Aufdampftechnik, die im Oktober 1977 in Atlanta (Georgia) stattfindet, ausführlich
über das von ihnen entwickelte Verfahren berichten.
+ + + + +

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�</text>
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              <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Vertrag über die ständige Neutralität und den Betrieb des Panamakanals mit Anhang A und Protokoll&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Wortlaut -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Carter: Panamakanal-Vertrag bekundet Fairness der USA&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Wortlaut der Ansprache Carters -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Information&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Eröffnung des Welthandelszentrums in Baltimore&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Welthandelswoche bietet eine Fülle von Kontaktmöglichkeiten -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;3. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Die Menschenrechte: Ein Anliegen des amerikanischen Kongresses&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Von Professor Robert F. Buckhorn -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;15 Jahre Abrüstungsverhandlungen in Genf&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- USA hoffen auf Fortschritte -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Von Michael O'Mara&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;US-Bundesamt für Meeresforschung mit neuen Kompetenzen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;4. Wissenschaft und Technik&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Auf der Suche nach neuen Uranvorkommen&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Computer und "Pfadfinderelemente" beschleunigen die Prospektion -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Superhartes Material snythetisiert&amp;nbsp;</text>
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