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Dokumentation

I

United States Information Service

11/1977

BOTSCHAFT CARTERS AN DEN KONGRESS ZUR NONPROLIFERATIONS-VORLAGE
Washington - (AD, - Präsident Jimmy Carter hat am 27. April 1977 dem
amerikanischen Kongreß eine Vorlage für ein neues Gesetz zur Verhinderung
der weiteren Ausbreitung von Kernwaffen - Non-Proliferation Act 1977 zugeleitet. In einer besonderen Botschaft hat Carter den Kongreß auf die
Dringlichkeit dieses Gesetzes hingewiesen. Die Botschaft des Präsidenten
hat folgenden Wortlaut:
Die Notwendigkeit, der nuklearen Proliferation Einhalt zu gebieten, ist
eine der dringendsten Aufgaben der Menschheit. Mitglieder meiner Administration sind derzeit damit befaßt, internationale Gespräche zu führen, um
Mittel und Wege zur Kontrolle der Ausbreitung der Fähigkeit zur Herstellung
von ni'klearen Sprengstoffen zu finden, ohne ein Land der Möglichkeiten
zur Deckung seines Energiebedarfs zu berauben. Die Nuklearpolitik für unser
eigenes Land, die ich bereits dargelegt habe, wird unser Land in eine
führende Rolle bringen und ein positives Beispiel für andere NuklearLieferländer geben sowie die Nachhaltigkeit zeigen, mit der wir uns im
eigenen Land um die Gefahren einer Plutonium-Wirtschaft Sorgen machen.
Heute unterbreite ich dem Kongreß eine Vorlage, die für die Vereinigten
Staaten eine nachhaltige und wirksame Nonproliferationspolitik aufstellen
würde.
Diese

13

Postfach 300,
D 5300 Bonn-Bad Godesberg 1
Tel: 02221-893240 Telex:08-85432

�Diese Vorlage beruht weitgehend auf Arbeiten, die der Kongreß bereits
geleistet hat, und ich möchte dem Kongreß meine Anerkennung für diese
wertvollen Initiativen aussprechen.

Ich erwarte, zusammen mit dem Kongreß

einen starken, verantwortungsbewußten gesetzgeberischen Rahmen schaffen
zu können, der uns die Möglichkeit bietet, weitere verstärkte Anstrengungen
zu unternehmen, um der weiteren Ausbreitung der Kernwaffen Einhalt zu gebieten.
Zu unseren gemeinsamen Zielen gehören: eine Erhöhung der Wirksamkeit
internationaler Sicherungen und Kontrollen friedlicher nuklearer Tätigkeiten, um eine weitere Ausbreitung der nuklearen Sprengkörper zu verhindern; die Schaffung gemeinsamer internationaler Sanktionen zur Verhütung
einer solchen Proliferation; eine Bemühung, um jene Nationen, die den
Nonproliferationsvertrag nicht ratifiziert haben, zu ermutigen, dies so
bald wie möglich zu tun; sowie die Verabschiedung eines Programms, um
die Zuverlässigkeit der Vereinigten Staaten als Lieferant von nuklearem
Brennstoff zu erhöhen.
Diese Vorlage unterscheidet sich jedoch von anhängigen Vorschlägen
in mehrerer Hinsicht:
1. Sie definiert die unmittelbaren Exportbedingungen, um deren Einhaltung wir andere Länder vernünftigerweise ersuchen können, während wir
über striktere Abmachungen verhandeln. Die dem Kongreß derzeit vorliegenden Vorschläge würden Kriterien verlangen, die uns zu einem sofortigen
Moratorium für unsere Nuklearexporte zwingen könnten und sich negativ auf
bestimmte Verbündete auswirken würden, deren Mitarbeit wir brauchen, wenn
wir unser letztliches Ziel der Nonproliferation erreichen wollen.
2.

Sie definiert zusätzliche Nuklearexportbedingungen, die in neuen

Abkommen über die zivile nukleare Zusammenarbeit erforderlich sein werden.
Insbesondere werden wir als durchgängige Bedingung für eine amerikanische

- 2 -

�amerikanische Belieferung verlangen, daß die Empfänger ihre sämtlichen
nuklearen Tätigkeiten den Sicherheitsbestimmungen der IAEA unterstellen
Ich betrachte das als eine Interimsmaßnahme und werde allen potentiellen
Empfängern und anderen Nuklearlieferanten klarmachen, daß die weltweite
Einhaltung des Nonproliferationsvertrages für uns an erster Stelle steht
undidurchgängiges.Ziel ist.
3. Für die nahe Zukunft versucht die Vorlage die Bedingungen für die
nukleare Mitarbeit der Vereinigten Staaten durch Neuverhandlung bestehender
Abkommen zu verschärfen, um die gleichen Normen zu erreichen, wie sie
in neuen Abkommen gefordert werden.

Ich bin der Überzeugung, daß dieser

Weg unseren Zielen der Nonproliferation besser entspricht

als die

einseitige Auferlegung neuer Bedingungen für die Exportlizensierung
4. Sie erhöht die Flexibilität, die wir brauchen, um mit einem
außerordentlich komplizierten Sachverhalt fertig zu werden, Statt beispielsweise von Ländern, die unsere Nuklearexporte haben wollen, zu
verlangen, daß sie auf alle Zeiten auf die Brennstoffanreicherung und
Wiederaufbereitung verzichten, ermöglicht sie uns, neue Abkommen mit
Anreizen auszuarbeiten, die Länder dazu ermutigen, keine solchen Anlagen
zu kaufen. Sie erlaubt mir ferner, Ausnahmen zu gewähren, wenn dies
grundsätzlich der Förderung unseres Grundzieles der Nonproliferation
dienen würde. Alle neuen Kooperationsabkommen würden selbstverständlich
der Überprüfung durch den Kongreß unterliegen.
Diese Vorlage soll dazu dienen, anderen Nationen die Gewähr zu geben,
daß die Vereinigten Staaten all jenen ein zuverlässiger Lieferant von
Kernbrennstoff und Gerät sein werden, die sich echt unserem Wunsch nach
Nonproliferation anschließen.

Sie wird sicherstellen, daß Exportlizenzen

erteilt werden, wenn alle festgelegten Normen erfüllt sind - oder, wenn
das Urteil der Exekutive und der unabhängigen Nuklearaufsichtsbehörde
(Nuclear Regulatory Commission) auseinandergehen sollte, daß ein arbeitsfähiger Mechanismus für die Beilegung des Streitfalls existiert.

-3-

2i

�Da ich beabsichtige, alle Maßnahmen der Exekutive bezüglich der
Nonproliferation persönlich zu überwachen, glaube ich nicht, daß eine
wesentliche Reorganisation hinsichtlich der Verantwortung für den nuklearen
Export innerhalb der Exekutive notwendig sein wird.

Diese Ansicht wird von

der Nuklearaufsichtsbehörde geteilt.
Es ist unbedingt notwendig, sofort zu handeln.

Solange nicht das

entsprechende Gesetz in den Vereinigten Staaten verabschiedet ist, werden
andere Länder zögern, ihre Abkommen mit uns auszuhandeln, da sie befürchten müßten, daß eine neue Gesetzgebung plötzlich die Bedingungen
für eine Zusammenarbeit ändern könnte.

Wenn die Anreize, die wir ihnen

für Neuverhandlungen bieten, nicht attraktiv genug sind, könnten die
Vereinigten Staaten wichtige bestehende Sicherungen und Kontrollen
verlieren.

Und wenn unsere Politik zu schwach ist, könnten wir uns

machtlos finden, einer tödlichen weltweiten Ausbreitung der Fähigkeit
zur Herstellung von nuklearem Sprengstoff Einhalt zu gebieten.

Nach

meiner Überzeugung bietet die jetzt unterbreitete Vorlage die notwendige
Ausgewogenheit.

n
+ + +

�Dokumentation
United States Information Service

11/1977

CYRUS VANCE: MENSCHENRECHTE UND AUSSENPOLITIK
Rede des US-Außenministers vor der Universität von Georgia

Washington - (AD) - Der amerikanische Außenminister Cyrus Vance hat am
30. April 1977 anläßlich des Tages des Rechts vor der Universität von
Georgia (in Athens, Georoia) eine vielbeachtete Grundsatzrede zu dem Thema
"Menschenrechte und Außenpolitik" gehalten.

Er bekräftigte die E n t s c h i e d

heit der amerikanischen Regierung, die Menschenrechte zu einem zentralen
Thema der Außenpolitik der Vereinigten Staaten zu machen.

Nach einer

kurzen Begrüßung hielt der Außenminister folgende Rede:
Ich möchte heute abend über die Entschlossenheit dieser Administration
sprechen, die Förderung der Menschenrechte zu einem zentralen Bestandteil
unserer Außenpolitik zu machen.
Viele der heute hier Versammelten sind seit langem Verfechter der Menschen
rechte in unserer eigenen Gesellschaft gewesen.

Und dieser Kampf um die

Bürgerrechte dauert in unserem ganzen Lande weiter an.
In den

Postfach 300,
D5300 Bonn-Bad Godesberg 1

Tel: 02221-893240 Telex:08-85432

�In den erstr&gt;n Jahren unserer Bürgerrechtsbewegung betrachteten viele
Amerikaner diese Frage als ein Problem "des Südens". Sie hatten unrecht.
Das war und ist ein Problem, das uns alle angeht.

Heute dürfen wir als

ganze Nation keinen vergleichbaren Fehler machen.

Der Schutz der Menschen-

rechte ist eine Herausforderung für alle Länder, nicht nur für einige wenige.
Unsere Menschenrechtspolitik muß begriffen werden, wenn sie wirksam sein
solle

Daher möchte ich heute hier das Wesentliche dieser Politik und die

Resultate, die wir zu erzielen hoffen, darlegen.
Unser Eintreten für die Menschenrechte ist auf altehrwürdigen Werten
fundiert. Es schaut voller Hoffnung auf eine Welt, in der die Freiheit
nicht lediglich ein hohes Anliegen, sondern die gemeinsame Grundbedingung ist.
In der Vergangenheit mag es ausreichend erschienen sein, wenn wir unseren
Namen unter internationale Dokumente setzten, die in hohen Worten von der
Freiheit sprachen.
Das ist nicht genug. Zusammen mit anderen Völkern und
Regierungen werden wir darauf hinarbeiten, die Würde des Einzelnen zu
schützen und zu stärken.
Lassen Sie mich definieren, was wir mit "Menschenrechten" meinen:
Das ist erstens das Recht der Freiheit vor gewaltsamen Verstößen der
Regierung gegen die Unantastbarkeit der Person. Zu solchen Verstößen gehören:
Folter; grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder Bestrafung und willkürliche Festnahme oder Inhaftierung. Dazu gehören ferner
die Verweigerung eines fairen, öffentlichen Gerichtsverfahrens und das
Eindringen in Wohnungen.
Da ist zweitens das Recht auf Erfüllung solch lebenswichtiger Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft, Gesundheitsfürsorge und Erziehung.

Wir sind uns

darüber im klaren, daß es zu einem Teil von der wirtschaftlichen Entwicklungsstufe eines Landes abhängen wird, ob diesem Recht Genüge geschehen kann.
Wir wissen aber auch, daß dieses Recht durch Tätigkeit oder Untätigkeit einer
Regierung verletzt werden kann - beispielsweise durch korrupte Verfahren

�Verfahren der öffentlichen Hand, die die verfügbaren Hilfsmittel für eine
Elite auf Kosten der Bedürftigen abzweigt, oder durch Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der Armen.
Da ist drittens das Recht auf den Genuß bürgerlicher und politischer Freiheiten - Gedankenfreiheit, Freiheit der Religion, Versammlungs- und Redefreiheit;

Freizügigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb des eigenen Landes

und die Freiheit, sich an der Regierung zu beteiligen.
Die Förderung all dieser Rechte ist Ziel unserer Politik. Sie finden
ihre Anerkennung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, einem
grundlegenden Dokument, an dessen Gestaltung die Vereinigten Staaten mitgewirkt und das die Vereinten Nationen im Jahre 1948 gebilligt haben. Es
mag über die Prioritäten, welche diesen Rechten zukommen, Meinungsverschiedenheiten geben. Aber ich bin der Auffassung, daß bei entsprechender Anstrengung erreicht werden kann, daß sich all diese Gesetze ergänzen und
gegenseitig verstärken.
Der Gedanke unserer Menschenrechtspolitik ist revolutionär im geistigen
Sinne - sie spiegelt den Ursprung und die fortschrittlichen Werte unserer
Nation wider.
So wie Archibald Macleish anläßlich unserer Zweihundertjahrfeier vor einem Jahr es formulierte: "Die Sache der menschlichen Freiheit ist
numehr das eine große revolutionäre Anliegen..."
Präsident Carter drückte es in seiner Rede vor den Vereinten Nationen
in folgender Weise aus:
"...Alle Unterzeichner der Charta der Vereinten Nationen haben sich
feierlich verpflichtet, die grundlegenden Kenschenrechte einzuhalten und zu
achten.

So kann denn auch kein Mitglied der Vereinten Nationen behaupten,

daß eine Mißhandlung seiner Bürger einzig und allein seine eigene Angelegenheit sei.

Genausowenig kann sich ein Mitglied seiner Verantwortung ent-

ziehen, zu prüfen und seine Stimme zu erheben, W2nn es in irgendeinem Teil
der Welt zu Folterungen oder ungerechtfertigten Freiheitsberaubungen kommt..."
o

Seit

�Seit 1945 hat die internationale Praxis bestätigt, daß die Verpflichtung
einer Nation zur Beachtung der Menschenrechte ein völkerrechtliches Anliegen
ist.
Unsere Verpflichtung gemäß der Charta der Vereinten Nationen ist in
unserer eigenen Gesetzgebung festgelegt.

So heißt es beispielsweise in

unserem Auslandshilfegesetz heute: "Es ist ein Hauptziel der Außenpolitik
der Vereinigten Staaten, die verstärkte Beachtung der international anerkannten Menschenrechte durch alle Länder zu fördern."
In diesem Sinne steht unsere Politik im Einklang mit unserer Tradition,
unseren internationalen Verpflichtungen und unseren Gesetzen.
Wenn wir eine solche Politik der Menschenrechte verfolgen, müssen wir
immer der unserer Macht und unserer Weisheit gesetzten Grenzen eingedenk
bleiben. Jeder starre, arrogante Versuch, anderen unsere Werte aufzuzwingen, wäre eine sichere Formel für ein Scheitern in unserer Zielsetzung.
Ein doktrinärer Aktionsplan wäre hier genau so schädigend wie Gleichgültigkeit.
Wir müssen realistisch sein.

Urser Land kann seine Ziele nur erreichen,

wenn wir unser Tun und Handeln dem jeweiligen Fall anpassen.

In jedem

einzelnen Fall werden wir bei der Entscheidung, ob und wie zu handeln sei,
die folgenden Fragen in Erwägung ziehen:
1. Wir werden uns die Frage stellen, welcher Art ist der Fall, der
uns vorliegt? Zum Beispiel:
- Welcher Art sind die vorliegenden Verstöße oder Rechtsentziehungen?
Welches Ausmaß haben sie?
- Haben die Verstöße Methode? Wenn ja, besteht eine Tendenz in Richtung
auf die Achtung der Menschenrechte oder im gegenteiligen Sinne?
- Wie weit geht die Kontrolle und Verantwortlichkeit der betreffenden
Regierung?
- Und

- 4 -

\ic

�- Und schließlich, ist die Regierung gewillt, eine unabhängige, vor.
außen kommende Untersuchung zuzulassen?
2.

Ein zweites Paket von Fragen betrifft die Erfolgsaussichten für

eine wirksame Aktion:
- Wird unsere Aktion der Förderung der Sache der Menschenrechte insgesamt dienlich sein?
- Werden durch sie die vorliegenden spezifischen Bedingungen tatsächlich
verbessert werden? Oder ist es wahrscheinlich, daß die Dinge dadurch nur
noch schlechter werden?
- Ist das betroffene Land für unsere Interesse und unsere Bemühungen
aufgeschlossen?
- Werden andere mit uns zusammenarbeiten, einschließlich der offizielle»!
und privaten internationalen Organisationen, die sich für die Förderung der
Menschenrechte einsetzen?
- Und schließlich, erfordert unser Gefühl für Werte und Anstand, daß
wir das Wort ergreifen oder handeln, selbst wenn nur eine entfernte Chance
besteht, unseren Einfluß geltend zu machen?
3.

Wir werden uns ein drittes Paket von Fragen vorlegen, um die Dinge

in der richtigen Perspektive zu sehen:
- Halten wir uns wirklich fern von aller Selbstgerechtigkeit und Scharfe,
eingedenk der Tatsache, daß unsere eigene Vergangenheit nicht makellos ist?
- Haben wir die echten Sicherheitsinteressen genau genug berücksichtigt,
in der Erkenntnis, daß der Ausbruch eines bewaffenten Konflikts oder des
Terrorismus selbst eine schwere Bedrohung der Menschenrechte sein könnten?
- Haben wir alle Rechte, um die es geht, berücksichtigt? Wenn wir beispielsweise unsere Hilfe für eine Regierung, die die politischen Rechte
ihrer Bürger verletzt, verringern, laufen wir dann nicht Gefahr, die Hungrigen
und Armen zu bestrafen, die für die Obergriffe ihrer Regierung keine Verantwortung tragen?
Wenn
- 5 -

?9

�Wenn wir entschlossen sind zu handeln, dann reüchen die uns zur Verfügung stehenden Mittel von der diskreten Diplomatie in ihrer vielfältigen
Form über öffentliche Erklärungen bis zur Zurückhaltung von Unterstützung.
Wann immer möglich, werden wir positive Schritte der Ermutigung und der
Überzeugung ergreifen*

Mit allem Nachdruck werden wir Länder unterstützen,

die bemüht sind, die menschlichen Verhältnisse und Bedingungen zu verbessern.

Wir werden immer versuchen, in Übereinstimmung mit anderen

Ländern mittels internationaler Körperschaften zu handeln.
Letztlich ist die Entscheidung, ob und wie in der Sache der Menschenrechte gehandelt werden roll, eine Frage des informierten und sorgfältigen
Urteils. Eine mechanische Formel führt keinesfalls automatisch zu einer
Antwort.
Es ist nicht unser Ziel s uns in die inneren Angelegenheiten anderer
Länder einzumischen, aber - wie der Präsident betont hat - kein Mitglied
der Vereinten Nationen kar.n für s^ch beanspruchen, daß die Verletzung
international geschützter Menschenrechte ausschließlich seine innere
Angelegenheit s e ü Es ist unser Ziel, unsere Politik in Übereinstimmung mit
unseren Überzeugungen zu gestalten und sie ohne Schärfe oder Entschuldigung
zum Ausdruck zu bringen, wenn wir dies für wünschenswert halten.
Unsere Politik muß sowohl innerhalb unserer eigenen Gesellschaft als
auch im Ausland angewandt werden. Wir begrüßen konstruktive Kritik, genauso
wie wir aucn eine solche Kritik üben.
Niemand sollte davon ausgehen, daß wir in einem Vakuum arbeiteten. Wir
legen großes Gewicht auf die Zusammenarbeit mit anderen für die Sache der
Menschenrechte.
Das System der Vereinten Nationen ist der Mittelpunkt für diese kooperative
Vorhaben.

Deshalb hat der Präsident das Streben nach den Menschenrechten in

seiner Rede vor den Vereinten Nationen im vorigen Monat so unterstrichen. Des-

"6-

1$,

�Deshalb fordert er die Ratifizierung von vier Menschenrechtsverträgen und
-konventionen durch die Vereinigten Staaten und deshalb bemühen wir uns
um die Stärkung des Apparates für die Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen.
Und das ist auch ein wesentlicher Grund, warum wir uns den Sanktionen
der Vereinten Nationen gegen Rhodesien angeschlossen haben .'Als eine
ihrer
ersten Maßnahmen hat diese Regierung eine Ablehnung des ByrdAbänderungsantrages angestrebt und auch erreicht, der zu einer Verletzung
dieser Sanktionen und somit auch zu einer Verletzung des Völkerrechtes geführt hätte. Wir unterstützen andere diplomatische Bemühungen innerhalb
der Vereinten Nationen zur Förderung der zivilen Grundrechte und der
politischen Menschenrechte in Namibia und überall im südlichen Afrika.
Regionale Organisationen spielen ebenfalls eine zentrale Rolle bei der
Förderung der Menschenrechte. Der Präsident hat angekündigt, daß die
Vereinigten Staaten die Amerikanische Konvention über Menschenrechte unterzeichnen werden und er sich um die Zustimmung des Senats bemühen wird.
Wir werden weiterhin daran arbeiten, den Mechanismus der Interamerikanischen
Kommission für die Menschenrechte zu stärken. Dies wird Bemühungen um
regelmäßige Besuche bei allen Mitgliedern der Organisation Amerikanischer
Staaten (OAS), jährliche Debatten über die Menschenrechtsbedingungen sowie
die Erweiterung des Interamerikanischen Erziehungsprogrammes für Menschenrechte einschließen.
Die Vereinigten Staaten sind um verstärkte

Konsultationeifc'»H anderen

Ländern über gemeinsame Programme der Wirtschaftshilfe und über generelle
Anstrengungen zur Förderung der Menschenrechte bemüht.

Wir wollen sicher-

stellen, daß unsere Bemühungen alle erreichen, wobei besonderer Nachdruck
auf die Probleme der Frauen gelegt wird.
Wir

- 7 -

�Wir werden im Verlauf dieses Jahres in Belgrad zusammenkommen, um die
Verwirklichung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa - der sogenannten Helsinki-Konferenz - zu überprüfen.
Wir werden diese Gelegenheit benutzen, um dort auf Fortschritte bei den
wichtigen menschlichen Fragen hinzuwirken: Familienzusammenführung,
Heiraten zwischen Personen verschiedener Staatsangehörigkeit, Reisen aus
persönlichen und beruflichen Gründen und freier Zugang zu Informationen.
Die Vereinigten Staaten sehen den Einsatz der Wirtschaftshilfe - ob
nun bilateral oder durch internationale Finanzinstitutionen - als ein
Mittel zur Förderung der grundlegenden Menschenrechte.
- Wir haben eine 20-prozentige Erhöhung der Wirtschaftshilfe der
Vereinigten Staaten im Ausland für das Haushaltsjahr 1978 vorgeschlagen.
- Wir erweitern das Programm des Amtes für Internationale Entwicklung
(AID) mit dem Titel "Neue Initiativen auf dem Gebiet der Menschenrechte"
als eine Ergänzung der gegenwärtigen Bemühungen, den Nutzen unserer Hilfe
jenen im Ausland zukommen zu lassen, die diese Hilfe am meisten benötigen.
- Die Programme des US-Informationsamtes (USIA) sowie des Referates für
Erziehungs- und Kulturangelegenheiten im amerikanischen Außenministerium
betonen unsere Unterstützung für das Recht in der Gesellschaft, eine freie
Presse, die Freiheit der Kommunikation, ein offenes Erziehungssystem und
die Respektierung der ethnischen Vielfalt.
Die Menschenrechtspolitik unserer Regierung ist in Zusammenarbeit und
in Konsultation mit dem Kongreß sowie Privatorganisationen gestaltet worden.
Wir haben Maßnahmen ergriffen, um Kontakte aus erster Hand, Konsultationen
und Beobachtungen sicherzustellen, wenn Mitglieder des Kongresses ins
Ausland reisen, um sich einen Überblick über die Menschenrechtsbedingungen
zu verschaffen.
Wir verwirklichen gegenwärtig Gesetze, die Menschenrechtsüberlegungen
direkt in unsere Entscheidungen bei verschiedenen internationalen Finanz- 8 -

19

�Finanzinstitutionen einbeziehen.

Gleichzeitig arbeiten wir mit dem Konareß

daran, die wirksamste Methode zu finden, um unsere parallel laufende Verpflichtung für di&gt; internationale Zusammenarbeit bei der Wirtschaft
Entwicklung zu erfüllen.
Im Einklang mit den Menschenrechtsbestimmungen unserer Gesetze für
Sicherheitshilfep^ograrne haben wir dieser Tage Kürzungen der Militärhilfe
für verschiedene Länder angekündigt.
Auch außerhalb der Regierung kann viel getan werden.

Wir begrüßen die

Bemühungen einzelner amerikanischer Bürger und privater Organisationen, wie
religiöser, humanitärer und akademischer Gruppen, sich mit Zeit, Geld unc
Leidenschaftlichkeit für die Menschenrechte einzusetzen.
Alle diese Initiativen zur Förderung der Menschenrechte im Ausland
wären jedoch nur Schall und Rauch, wären wir nicht selbst bereit, unsere
Leistungen im eigenen Lande zu verbessern.

Deshalb haben wir alle Reise-

beschränkungen für unsere Bürger im Ausland aufgehoben und sind dabei,
Pläne für eine Liberalisierung unserer Visa-Richtlinien auszuarbeiten.
Wir unterstützen Gesetze und administrative Maßnahmen zur Erweiterung
unserer Flüchtlings- und Asylpolitik und für die Einreise von immer menr
Opfern repressiver Regime in die USA. Im vorigen Jahr haben die Vereinigten
Staaten rund 475 Millionen Dollar für die Flüchtlingshilfe in aller Welt
aufgewendet, und wir haben 31 000 Flüchtlinge für eine ständige Ansiedlung
in unserem Lande aufgenommen.
Welche Ergebnisse können wir aufgrund all dieser Anstrengungen erwarten?
Wir dürfen wohl zu Recht mit einem raschen Ende solcher schwerer Verletzungen rechnen, wie sie in unserem Recht und Gesetz zitiert werden:
"Folterung oder grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder
Bestrafung oder überdehnte Untersuchungshaft ohne Anklageerhebung..." Noch
- 9 -

11

�Noch vorige Woche hat unser Botschafter bei den Vereinten Nationen, Andrew
Young, eine Reihe neuer Mittel und Wege vorgeschlagen, um der Praxis der
Folterung in aller Welt entgegenzutreten.
Die Förderung anderer Menschenrechte ist eine weitergesteckte Aufgabe.
Die Resultate stellen sich vielleicht langsamer ein, sollten aber nichtsdestoweniger angestrebt werden, und wir haben die Absicht, andere Länder
unseren Standpunkt wissen zu lassen.
Wir sind uns darüber im klaren, daß viele Länder der Welt auf autoritären, statt auf demokratischen Prinzipien aufgebaut sind - einige davon
sind groß und mächtig, andere kämpfen darum, den Lebensstandard ihrer
Völker über das bare Existenzminimum zu heben.

Wir können uns nicht der

Illusion hingeben, daß der Appell zur Wahrung der Menschenrechte eine
plötzliche Umstellung in autoritären Gesellschaften zur Folge haben wird.
Wir befinden uns auf einem langen Weg. Aber unser Glaube an die Würde
des Einzelnen ermutigt uns zu der Annahme, daß die Menschen in jeder Gesellschaft, aufgrund ihrer eigenen Tradition, zur rechten Zeit diesem
fundamentalen Streben Ausdruck verleihen werden.
Unsere Überzeugung wird gestärkt durch die Resonanz, die die Prinzipien
von Helsinki sowie die Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen in
den Herzen der Völker zahlreicher Länder gefunden haben. Unsere Aufgabe ist
es, diesen Glauben und dieses Vertrauen zu erhalten - und zwar durch unser
Beispiel und durch unsere Ermutigung.
In der Ansprache anläßlich seiner Amtseinführung erklärte Präsident
Carter vor drei Monaten, "weil wir frei sind, können wir niemals indifferent
gegenüber dem Schicksal der Freiheit anderswo sein..." Und auf einer
Konferenz der amerikanischen Staaten vor zwei Wochen sagte der Präsident,
"Sie werden dieses Land immer bereit finden, neben jenen Nationen zu stehen,
die die Menschenrechte respektieren und die demokratischen Ideale fördern."

�Wir streben nach diesen Zielen, weil sie richtig sind und weil auch wir
daraus Nutzen ziehen werden.

Unser eigenes Wohlergehen und sogar unsere

Sicherheit werden gefördert in einer Welt, die gemeinsame Freiheiten hat
und in der Prosperität und wirtschaftliche Gerechtigkeit die Bedingungen
für den Frieden schaffen.

Und wollen wir uns doch immer vor Augen halten,

daß wir einen schweren Preis zahlen, wenn wir mit Unterdrückung
identifiziert werden.
Länder wie auch jeder Einezlne begrenzen ihre Möglichkeiten, wenn sie
ihre Ziele begrenzen. Das amerikanische Volk weiß dies. Ich bin davon
überzeugt, daß es eine Außenpolitik unterstützen wird, die unsere
traditionellen Werte widerspiegelt. Weniger anzubieten, hieße Amerika
in einer Art und Weise einzuschränken, die wir nicht akzeptieren sollten.
Die Amerikaner kämpften im Jahre 1776 und in zwei Weltkriegen für die
Freiheit. Wir haben den Unterdrückten Zuflucht gewährt. Millionen von
Menschen sind in Zeiten der Krise in unser Land gekommen. In Zeiten
der Verwüstungen im Ausland, haben wir unsere Mittel zur Verfügung gestellt.
Die Ermutigung und die Inspiration, die wir anderen Ländern und anderen
Völkern gegeben haben, waren niemals auf unsere militärische Macht oder auf
den Oberfluß unserer Wirtschaft begrenzt. Diese Völker schöpften Kraft
aus der Botschaft unserer Revolution, aus der Botschaft der individuellen
menschlichen Freiheit. Diese Botschaft war unser großer nationaler
Aktivposten in der Vergangenheit. So sollte es auch in Zukunft sein.

- 11 -

�11/1977

DAS NUKLEARE NONPROLIFERATIONSGESETZ DER USA: DIE WICHTIGSTEN PUNKTE

Washington - (AD) - Das Weiße Haus hat folgende zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Punkte des nuklearen Nonproliferationsgesetzes von
1977 - Nuclear Non-Proliferation Act of 1977 - veröffentlicht, das die
amerikanische Regierung dem Kongreß am 27. April unterbreitet hat:
Das nukleare Nonproliferationsgesetz von 1977, die einheimische
Nuklearpolitik, die der Präsident am 7. April verkündet hat, sowie die
in dieser Darstellung enthaltenen zusätzlichen politischen Entscheidungen
sind wesentliche Komponenten der nuklearen Nonproliferationspolitik dieser
Regierung. Die politischen Entscheidungen des Präsidenten beinhalten:
- neue Bedingungen, die wir für die Gewährung nuklearer Exportlizenzen verlangen werden;
- zusätzliche neue Bedingungen,die wir für neue Kooperationsabkommen
verlangen werden.

Diese Abkommen sind die formellen, bilateralen Vor-

haben, die die Grundlage für zivile Programme auf nuklearem Gebiet mit
anderen Ländern bilden;
- die Politik, die die Regierung bei ihren Empfehlungen für die Nuklearaufsichtsbehörde (Nuclear Regulatory Commission) hinsichtlich des Exports
sensitiver Stoffe wie Plutonium und hochangereichertem Uran (der für

«2

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D5300 Bonn-Bad Godesberg 1
Tel: 02221-893240 Telex:08-85432

�für Waffenzwecke verwendbaren Form von Uran, als HEU bekannt) verfolgen
wi rd;
- die Politik, die die Regierung bei der Entscheidung verfolgen wird,
ob das Ersuchen eines anderen Landes auf Weitergabe von aus den USA gelieferten Brennstoffen an ein drittes Land zum Zwecke der Wiederaufbereitung genehmigt wird;
- die Politik zur Verbesserung der amerikanischen Verläßlichkeit als
Lieferant von Kernbrennstoffen, indem größere Klarheit und Einsicht in
den Prozess der Exportlizensierung geschaffen wird.
Alle diese Politiken zusammengenommen werden die Vereinigten Staaten
in eine Führungsposition innerhalb der nuklearen Lieferländer bringen und
die Schaffung einer starken und effektiven Nichtweiterverbreitungspolitik
bewirken. Diese Politiken sind als ein komplettes Paket entwickelt
worden und müssen als solches bewertet werden. Sie sind gedacht als eine
sorgsam ausgewogene Mischung von:
Verweigerung - bei all solchen Anlagen und Geräten, wie Wiederaufbereitungsanlagen, durch die nach unserer Auffassung ein derart großes
Risiko entsteht, daß ihr Export vermieden werden sollte, wenn immer dies
möglich ist;
Kontrollen - über all solche Geräte und Technologien, wie sie für
laufende Programme erforderlich sind, wo durch verbesserte Sicherheitsbestimmungen und -bedingungen für die physische Sicherheit das Risiko
wesentlich vermindert wird;
Anreize - die Vereinigten Staaten sind sich völlig darüber im klaren,
daß es so etwas wie eine wirksame einseitige Politik der Nonproliferation
nicht gibt. Wir müssen die Unterstützung anderer Nationen - sowohl der
Liefer- wie der Empfänger1 ander - gewinnen, wenn wir unser gemeinsames
Ziel, die Weiterverbreitung der Atomwaffen zu begrenzen, erreichen wollen.
Daher sind in dem Programm der Administration wesentliche Anreizfaktoren
- 2 -

11

�Anreizfaktoren vorgesehen, vor allem auf den folgenden Gebieten:
Feststellung der Uranvorkommen; garantierter Zugang zu nicht-sensitivem
Uran von geringem Anreicherungsgrad (LEU=low enriched uranium) für
Brennzwecke und Deponien für verbrauchte Kernbrennstoffe.
Im folgenden die wesentlichen Grundzüge des neuen Nonproliferationsgesetzes und der damit verbundenen Politik der Administration:
1. Die Gesetzesvorlage stellt zum erstenmal die gesetzliche Forderung
auf, die es der unabhängigen Nuklearaufsichtsbehörde (NRC) untersagt, eine
Lizenz für den Export nuklearer Materialien oder Anlagen zu erteilen,
ehe sie von der Exekutive davon in Kenntnis gesetzt ist, daß nach deren
Beurteilung die Ausgabe einer Lizenz "der gemeinsamen Verteidigung und
Sicherheit nicht zum Schaden gereichen wird." Diese Entscheidung wird
gefällt durch das Außenministerium, das Verteidigungsministerium, das
Handelsministerium, das Amt für Rüstungskontrolle und Abrüstung und die
Behörde für Energieforschung und -entwicklung.
Bis zu diesen Beurteilungen, wird die Exekutive sich an folgende in
dem Gesetz nicht im einzelnen dargelegte Politik halten:
- Beibehaltung des Embargos für den Export von Anreicherungs- und
Wiederaufbereitungsanlagen;
- keine neuen bindenden Zusagen für den Export nennenswerter Mengen
abgetrennten Plutoniums, mit Ausnahme von Gramm-Mengen für die Forschung
und an!aytische Untersuchungen;
- keine neuen Zusagen für den Export nennenswerter Mengen von hochangereichertem Uran (highly enriched uranium=HEU), es sei denn, daß es
sich um ein außergewöhnlich wertvolles Projekt handelt und eindeutig
erwiesen ist, daß die Verwendung von Uran mit geringerem Anreicherungsgrad
oder anderem für Waffenzwecke weniger brauchbarem Material technisch
nicht durchführbar ist;
- die
- 3 -

7t

�- Die direkte Billigung des Präsidenten für jede Lieferung von
hochangereichertem Uran, deren Menge größer ist als 15 Kilogramm (die
Menge, die ungefähr für eine Bombe gebraucht wird);
die Bemühungen, um solche Projekte und Anlagen im Ausland herauszufinden, die auf den Gebrauch von schwach angereichertem Uran umgestellt
werden könnten.
2.

Die Gesetzesvorlage umreißt die unmittelbaren Bedingungen für

den nuklearen Export, von denen wir vernünftigerweise annehmen dürfen,
daß die anderen Nationen sie erfüllen werden, während wir über striktere
Kooperationsabkommen verhandeln.

Zu diesen Bedingungen zählen:

- die Forderung, daß für alle exportierten Teile und für alles andere
Plutonium oder angereicherte Uran, das in der exportierten Anlage verwendet werden oder durch ihre Inbetriebnahme produziert werden könnte,
die Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Atomenergiebehörde
(IAEA) gelten.
- die Forderung, daß kein Export aus den USA für die Entwicklung
oder Produktion irgendeines nuklearen Sprengsatzes verwendet wird.
- die Forderung, daß eine Weitergabe amerikanischer Exporte durch
das Empfängerland an irgendein anderes Land nicht ohne vorherige
Billigung durch die Vereinigten Staaten erfolgen darf.
- die Forderung, daß kein von den Vereinigten Staaten exportierter
Kernbrennstoff ohne vorherige amerikanische Billigung wiederaufbereitet
werden darf.
Diese Kriterien unterscheiden sich von den derzeit dem amerikanischen
Kongreß vorliegenden Vorschlägen, die Kriterien enthalten, welche ein unmittelbares Moratorium für nukleare Exporte aus den Vereinigten Staaten
erzwingen würden. Ein solches Moratorium würde die amerikanischen Beziehungen zu bestimmten Verbündeten ernsthaft schädigen, deren Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung ist, wenn wir unsere Ziele der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen erreichen wollen.
3. Die

-4-

1^

�3.

Die Gesetzesvorlage umreißt weitere Bedingungen für den Export

nuklearen Materials, die in neuen Abkommen für eine Zusammenarbeit gestellt werden sollen.

Dazu gehören:

- die Forderung, daß im Falle von Staaten, die über keine Kernwaffen
verfügen, die Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) sich auf sämtliches Kernmaterial und alle Ausrüstungen
erstreckt, unbeschadet, ob diese von den Vereinigten Staaten geliefert
wurden.

Die Erfüllung dieser Forderung wird eine Bedingung für fort-

laufende nukleare Lieferungen aus den Vereinigten Staaten sein.
Der Präsident hat ferner angeordnet, daß diese Forderung nur als eine
Interim^maßnahme gesehen werden sollte und daß die erste Präferenz der
Vereinigten Staaten - und ihr ständiges Ziel - die weltweite Beachtung
des Atomwaffensperrvertrages ist.
- Die Klausel,daß die Zusammenarbeit der Vereinigten Staaten im Rahmen
des Abkommens eingestellt werden soll, wenn das Empfängerland einen
nuklearen Sprengsatz zur Explosion bringt oder die Sicherheitsbestimmungen
der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) oder irgendeine Garantie,
die es im Rahmen des Abkommens gegeben hat, ernsthaft verletzt.
- Die Forderung nach IAEA-Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich allen
von den USA gelieferten Materialien und aller Ausrüstungen für eine
unbegrenzte Dauer, gleichgültig, ob das Kooperationsabkommen in Kraft
bleibt oder nicht.
- Das Recht der USA auf Genehmigung der Weitergabe, das sich auf alles
spezielle Kernmaterial erstreckt, das durch die Verwendung amerikanischer
Ausrüstungen produziert wird.
- Das

�- Das Recht der USA auf Genehmigung der Wiederaufbereitung, das sich
auf alles spezielle Kernmaterial erstreckt, das durch die Verwendung
amerikanischer Ausrüstungen produziert wird.
4.

Für die nahe Zukunft schlägt die Gesetzesvorlage vor, die

Bedingungen für eine nukleare Zusammenarbeit der USA zu verschärfen, indem
die bestehenden Abkommen neu verhandelt werden, damit den Richtlinien
entsprochen wird, die wir für neue Abkommen (wie unter 3 dargelegt)
fordern.

Diese Methode wird den amerikanischen Zielen der Nichtweiterver-

breitung besser gerecht werden als der Versuch, einseitig neue Bedingungen
für die Exportlizensierung aufzuerlegen.
5. Die Gesetzesvorlage bietet die notwendige Flexibilität, um sich mit
den verschiedenen Situationen und den betroffenen Ländern auseinanderzusetzen. So gewährt sie beispielsweise die notwendigen Ausnahmen für
Lizenzen im Rahmen der bestehenden multilateralen Abkommen. Sie schafft
ferner einen wirksamen Mechanismus für den Präsidenten und für den Kongreß, Fälle zu überprüfen, in denen die Regierung und die unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde hinsichtlich der Gewährung einer vorgeschlagenen Exportlizenz unterschiedlicher Meinung sind. Und sie gestatten es dem Präsidenten,
Ausnahmen bezüglich der strengen neuen Bedingungen, die für Kooperationsabkommen erforderlich sind, zu gewähren, wenn er zu dem Schluß gelangt, daß
sie im Gesamtinteresse der Nichtweiterverbreitung liegen.
6. Die Gesetzesvorlage sieht Sanktionen gegen die Verletzung nuklearer
Abkommen vor, indem sie festlegt, daß kein Nuklearexport an irgendeinen Staat,
der nicht über Kernwaffen verfügt, stattfinden darf, der nach Verabschiedung
dieses Gesetzes:
- einen Kernsprengsatz zur Explosion bringt;
- Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Atomenergiebhö'rde (IAEA)
außer Kraft setzt oder aufkündigt;
- nach

" 6-

%t

�- nach Ansicht des Präsidenten ein IAEA-Abkommen oder irgendeine
andere Garantie, die er im Rahmen eines Kooperationsabkommens mit den
Vereinigten Staaten gegeben hat, ernsthaft verletzt hat - es sei
denn, ein solcher Stopp würde die Verwirklichung der amerikanischen
Nichtweiterverbreitungsziele beeinträchtigen oder die gemeinsame
Verteidigung und Sicherheit gefährden.
7. Die Gesetzgebung schlägt die Schaffung eines internationalen Auswertungsprogrammes für Kernbrennstoffzyklen vor, das auf die Förderung
der Entwicklung alternativer Kernbrennstoffzyklen abzielt, die keinen
Zugang zu für Waffenzwecke verwendbarem Material gewähren, wie dies vom
Präsidenten in seiner Erklärung vom 7. April angekündigt wurde.
8. Als ein wichtiges Element des internationalen Auswertungsprogrammes
schlägt die Gesetzesvorlage eine Reihe von Politiken vor, die sicherstellen
sollen, daß allen Ländern als Anreiz für eine Nonproliferation genügend
Kernbrennstofflieferungen zur Verfügung stehen sollen. Dies schließt
folgendes ein:
- eine Politik, die sicherstellt, daß Nuklearexporte auf einer rechtzeitigen Basis erfolgen, nachdem die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt
worden sind;
- eine Politik, die eine angemessene amerikanische Uran-Anreicherungskapazität sicherstellt;
- Amerikanische Initiativen zur Förderung internationaler Konsultationen,
um multilaterale Mittel und Wege zur Deckung des weltweiten Bedarfs an
Kernbrennstoff zu finden.
Die Gesetzesvorlage sieht ferner vor, daß der Präsident dem Kongreß
über den Fortschritt dieser Erörterungen bericr/'.et und solche Gesetze vorschlägt, die er zur Förderung dieser Ziele als notwendig erachten mag.
9. Die

-7-

"?&lt;.

�9. Die Gesetzesvorlage verpflichtet die USA, mit anderen Ländern
zusammenzuarbeiten, um die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) zu
stärken und zwar durch den Beitrag technischer Ressourcen, durch Unterstützung und durch Geldmittel, durch die Verbesserung des Systems der
IAEA-Sicherheitsbestimmungen sowie durch die Gewähr, daß die IAEA die
Daten erhält, die für die Durchführung eines effektiven und umfassenden
internationalen Sicherheitsprogrammes erforderlich sind.

+ + +

- 8 -

�11/1977

ENERGIETRÄGER KOHLE
Ein Hauptfaktor in Präsident Carters neuem Energieprogram

- (AD) - Kohle macht 90 Prozent der amerikanischen Energierohstoffe
aus, wird aber nur zu 18 Prozent zur Deckung des gesamten Energiebedarfs
genutzt. Von den riesigen Kohlevorkommen - schätzungsweise vier Billiarden
Tonnen - dürfte eine Billiarde Tonne unter Anwendung der heute verfügbaren
Technologie abbaufähig sein. Das bedeutet: Es gibt genug Kohle für die
nächsten 200 - 300 Jahre.
Bei der Stromproduktion, wo Kohle z. Zt. etwa die Hälfte des Bedarfs
an Energierohstoffen deckt, soll künftig weitaus mehr als bisher von Heizöl
und Erdgas auf Kohle umgestellt werden.

In Präsident Carters neuem Energie-

programm, das am 20. April 1977 dem US-Kongreß zugeleitet wurde, rangiert
die Kohleverwertung unmittelbar hinter dem wichtigsten Projekt - der
Einsparung von Energie in jeder Form und unter allen nur erdenklichen
Aspekten.
James R.

W

Postfach 300,
D 5300 Bonn-Bad Godesberg 1
Tel: 02221-893240 Telex:08-85432

�James R. Schlesinger, der Energieberater Präsident Carters, schätzt,
daß bis 1985 die Vereinigten Staaten durch die Umstellung der Heizkraftwerke auf Kohle täglich etwa 4 Millionen Faß (ca. 510 000 Tonnen) öl einsparen könnten.

Angesichts der unterschiedlichen Ausrüstungen der Kraftwerke

und der strengen Umweltschutzbestimmungen halten jedoch manche Experten
dieses Programm für zu aufwendig.

Es könne, so erklären sie, Kosten

zwischen 50 und 100 Milliarden Dollar verursachen.
Bis zu einem gewissen Grade ist die Umstellung auf Grund regierungsamtlicher Verfügungen aus den letzten Jahren bereits in Gang gesetzt.
Wie hierzu John P. 0'Leary, der Leiter der Bundesenergiebehörde FEA, erklärte, seien diese aber nicht wirksam genug, um die Elektrizitätswirtschaft zu einem sehr viel weiter gehenden Verzicht auf den Einsatz von
Erdöl und Erdgas zu bewegen.
Im Rahmen des 1972 verkündeten "Projekts Unabhängigkeit" sollte die
Kohleförderung bis 1985 auf 1200 Millionen Tonnen gesteigert, d.h. verdoppelt werden.

Tatsächlich aber war bisher nur eine jährliche Steigerung

um 6 bis 7 Prozent zu verzeichnen.

Der Grund: Schwerwiegende Probleme von

Umweltbelastung sowie technische und finanzielle Probleme stehen im Weg?*.
Nach Ansicht der privaten Kohlewirtschaft sind weder der Bergbau noch der
Arbeits- und Kapitalmarkt und das Transportwesen auf eine Ausweitung der
Kohleförderung größten Stils eingerichtet.

Auch seien bisher die büro-

kratischen Hindernisse und nicht zuletzt Umweltschutzaktionen zu massiv,
um beispielsweise große Kohlevorkommen durch den Bau von Vergasungswerken
im Förderrevier zu erschließen und für die Energieproduktion zu nutzen.
Es wird also umfassender und gemeinsamer Anstrengungen bedürfen, um
solchen Schwierigkeiten wirksam zu begegnen. Nach dem neuen Energieprogramm
ist bis 1985 eine Mehrförderung von 400 Millionen Tonnen jährlich bzw. eine
Steigerung um ca. 65 % vorgesehen.

U.a. sollen steuerliche Maßnahmen die

weitergehende Verwendung von Kohle beschleunigen.
Auch

- 2 -

�Auch die Kohleforschung wird intensiviert.

Der Betrag, den die

Energieforschungs- und Entwicklungsbehörde ERDA im kommenden Haushaltsjahr
dafür vorsah (525 Millionen Dollar), wird um weitere 42 Millionen Dollar
aufgestockt.

In erster Linie sollen die Vergasung und Verflüssigung von

Kohle sowie die Entwicklung moderner Abbau- und Transportmethoden gefördert werden.
Seit Dezember 1976 ist in Kentucky ein großes Werk als Prototyp einer
Verflüssigungsanlage in Bau, das nach der Fertigstellung unter der Regie
der ERDA pro Tag 600 Tonnen Kohle verarbeiten und daraus ca. 1800 Faß
(ca. 245 Tonnen) synthetisches Mineralöl liefern soll. Nach gegenwärtigen
Schätzungen würde der Preis pro Faß (ca. 159 Liter) allerdings bei
25 Dollar liegen, also weit über dem gegenwärtigen Weltmarktpreis für öl.
Auf dem Gebiet der Kohlevergasung sind z.Zt. fünf Pilotanlagen in
Betrieb, von denen jede nach einem anderen Verfahren arbeitet. Die ERDA
bereitet ein weiteres Verfahren der katalytischen Kohlevergasung vor, das
den Prozess erheblich verbilligen soll. Aber auch an verschiedenen Projekten der unterirdischen Kohlevergasung in 150 - 900 m Tiefe wird weitergearbeitet.
Die Wirbelbett-Verbrennung von fein gemahlener Kohle, bei der das
Pulver mit gemahlenem Kalkstein gemischt und unter Luftzufuhr verbrannt
wird, ergibt in Heizkraftwerken eine höhere Wärmeausbeute und weniger
Rückstände. Gleichzeitig erleichtert sie die Entfernung von Schwefel,
der bei normaler Verbrennung die stärkste Umweltbelastung darstellt. Die
ERDA ließ kürzlich in einem Kraftwerk in West Virginia den Prototyp
einer Wirbelbett-Verbrennungsanlage installieren. Die Experten hoffen,
mit solchen Ausrüstungen in der unmittelbaren Zukunft das Problem des
Schwefeldioxidauswurfs bei Kohlekraftwerken besser lösen zu können. An der
Verbesserung der sog. Scrubbers, die die Abluft der Kraftwerke von Schwefel Verbindungen und anderen unerwünschten Beimengungen reinigen, wird jetzt
mit Hochdruck weitergearbeitet.

- 3 -

�</text>
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