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Dokumentation

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17.

25

Dezember 1975

Inhalt
INFORMATION:
Labor- und Analysengeräte
-Ausstellung und Fachtagung im US-Handelszentrum Frankfurt am Main-

WIRTSCHAFT:
US-Unterstaatssekretär erläutert Bestimmungen über Gegenzölle
-Interview mit dem USIA-Korrespondenten John J. HarterWorum es bei den multilateralen HandelsVerhandlungen in Genf geht
Von Frederick B. Dent - Sonderbeauftragter Präsident Fords für
hundelsverhandlungen

WISSENSCHAFT UND TECHNIK:
Probleme der Luftreinhaltung
-Auch die Natur trägt zur Verschmutzung bei
Vorsorgeuntersuchung an der Stratosphäre
-Explorer 55 soll Veränderungen der Ozonschicht erfassen-

Um

Übersendung von Belegexemplaren wird gebeten.

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25/1975

LABOR - UND ANALYSENGERÄTE
- Ausstellung und Fachtagung im US-Handelszentrum Frankfurt am Main Vom 27.-30. Januar 1976 stellen amerikanische Firmen im Rahmen einer Ausstellung "Labor- und Analysengeräte" ihre neuesten Entwicklungen auf diesem
Sektor dem deutschen Fachpublikum vor.
Fortschrittliche Technologien in allen Industriezweigen Deutschlands,
verstärkte Investitionen für Projekte, die von der öffentlichten Hand getragen oder unterstützt werden und nicht zuletzt der günstige Dollarkurs tragen
dazu bei, daS die amerikanischen Hersteller eine faire Chance haben, einen
erhöhten Anteil am expandierenden deutschen Markt für nicht-automatische,
automatische sowie computergesteuerte Laborinstrumente zu erringen.
Von dem deutschen Markt für Laborinstrumente, der im Jahre 1974 rund
217 Millionen Dollar ausmachte, wurden 48 Prozent durch Importe gedeckt. Der
amerikanische Importanteil beträgt bisher 35 % oder 15 % des Gesamtmarktes
(rund 33 Millionen Dollar).
Die jährliche Zuwachsrate auf dem Laborinstrumenten-Sektor betrug zwischen 1972 und 1974, lach Markterhebungen des US Department of Commerce,
15 %. Für die Jahre i975 bis 1979 wird sie voraussichtlich bei 5 tfespektive

- 1 -

�respektive 6 % liegen.
Das Produktspektrum, welches auf dieser Ausstellung vorgestellt wird,
umfaßt: Gaschromatographen, Flüssigkeitschromatographen, Massenspektrometer,
NMR-Spektrometer, pH-Meßgeräte, Thermoanalysatoren, automatische Analysatoren,
Röntgenanalysatoren, Sauerstoffanalysatoren, Spektrophotometer, Spektrumanalysatoren, Laborzentrifugen sowie Minicomputer.
Angeschlossen an die Ausstellung ist ein Seminar, dessen genauer Zeitpunkt noch bekanntgegeben wird.

Weitere Informationen und komplette Programme durch:
US-Handelszentrum, 6 Frankfurt/Main, Bockenheimer Landstraße 2/4, Tel
0611 72 08 Ol, Telex: 416535

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25/1975

US-UNTERSTAATSSEKRETÄR ERLÄUTERT BESTIMMUNGEN OBER GEGENZÖLLE
- Interview mit dem USIA-Korrespondenten John J. Harter -

WASHINGTON --(AD)-- Der Unterstaatssekretär im US-Finanzministerium, David
R.Macdonald hat in einem kürzlich veröffentlichten Interview mit dem USIAKorrespondenten John J. Hartler die Bestimmungen des neuen amerikanischen
Handelsgesetzes von 1974 über Gegenzölle sowie Anti-Dumpingverfahren erläutert.
Gleichzeitig betonte Macdjnald, daß alle beim Finanzministerium gestellten
Anträge auf Einleitung entsprechender Verfahren, soweit sie - gemessen am
Handelswert - von größerer Bedeutung sind, erledigt oder niedergeschlagen
sind. So sei in der Frage der subventionierten Käseimporte aus der Europäischen Gemeinschaft eine für alle Betroffenen befriedigende Regelung gefunden
worden. Und hinsichtlich der angeblich subventionierten Stahlexporte von
sieben europäischen Ländern habe das Finanzministerium am 20. Oktober bekanntgegeben.daß eine Untersuchung nicht eingeleitet wird. Die nunmehr noch schwebenden Verfahren beträfen ein sehr geringes Handelsvolumen.

Die wesentlichen Teile des Interviews haben folgenden Wortlaut:
Frage:

�Frage: Als das Handelsgesetz von 1974 rechtskräftig wurde, ist es als
wichtiger Schritt in Richtung auf eine weltweite Handelsliberalisierung begrüßt worden. Einige Kritiker im Ausland haben sich jedoch beklagt, daß dieses
Gesetz zahlreiche restriktive Handelsbestimmungen enthalte. Können Sie dieses
Paradoxon erläutern?
Antwort: Es besteht keinerlei Zweifel, daß das Handelsgesetz die Vereinigten Staaten in die Lage versetzen sollte, sich an der Tokio-Runde von Handelsverhandlungen zu beteiligen, die gegenwärtig in Genf stattfindet. Von diesen
Verhandlungen wird erwartet, daß sie zu einem wesentlichen Abbau der Zollund der nicht-tarifären Schranken führen werden.
Gleichzeitig hat das Handelsgesetz eine Reihe von Bestimmungen in amerikanischen Gesetzen klar gestellt, die unfaire Handelspraktiken anderer Länder
betreffen - vor allem unser Gesetz über Gegenzölle und unser Anti-Dumpinggesetz. Ganz allgemein hat das neue Gesetz Fristen für administrative Verfahren
aufgrund dieser Gesetzesbestimmungen gesetzt, und in einigen Fällen hat es unsere Auffassung darüber konkretisiert, was wir meinen, wenn wir von unfairen
Handelspraktiken anderer Länder sprechen.
,

j

•

...

,•

Frage: Könnten Sie die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes erläutern,
soweit sie die Gegenzölle betreffen?
Antwort: Das neue Handelsgesetz fordert, daß das Finanzministerium eine
"vorläufige Entscheidung" trifft, ob bei einem bestimmten importierten Erzeugnis eine "Prämie" oder eine anderweitige "nicht rückzahlbare Zuwendung" gewährt wurde, und zwar innerhalb von sechs Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt des
Eingangs und Annahme einer Beschwerde nach diesem Gesetz. Innerhalb von zwölf
Monaten müssen wir eine endgültige Entscheidung fällen, ob eine solche Prämie
oder Zuwendung gewährt worden ist, und falls dies zutrifft, müssen wir sagen,
was das ausmacht und ob wir von der neuen, in unser Ermessen gestellten Sondervollmacht in diesem Fall Gebrauch machen werden.
Das
- 2 -

�Das neue Handelsgesetz gibt uns ferner die Möglichkeit, Gegenzölle bei
Waren zu erheben, die zuvor zollfrei in die Vereinigten Staaten eingeführt
worden sind - eine Ermächtigung, die wir bisher nicht hatten. Wir dürfen von
dieser neuen Ermächtigung jedoch nur Gebrauch machen, wenn die amerikanische
Industrie aufgrund der zollfreien Warer,eincuhr einen Schaden erleidet. Und
außerdem enthält das Gesetz über Gegenzölle eine neue Bestimmung über ein
Beschwerdeverfahren für amerikanische Produzenten, deren Erzeugnisse im Wettbewerb mit subventionierten Importen stehen.
Das neue Gesetz enthält ferner wichtige neue Ermessensbestimmungen, die es
dem Finanzminister ermöglichen, die Einführung von Gegenzöllen auszusetzen,
falls drei bestimmten Erfordernissen entsprochen wird. Zwei dieser Bedingungen
stehen in einem Zusammenhang mit den Verhandlungen im Rahmen der Tokio-Runde
und der Wahrscheinlichkeit, daß diese Verhandlungen zu neuen internationalen
Praktiken und Verfahren für die Lösung derartiger Streitfragen führen werden.
Diese beiden Erfordernisse sind:
Erstens muß berechtigte Aussicht bestehen, daß mit den anderen Ländern
erfolgreich Abkommen über einen Abbau oder eine Beseitigung der Handelsschranken abgeschlossen werden, und
zweitens müsste eine Verhängung von Gegenzöllen zu einer ernsten Gefährdung dieser Verhandlungen führen.
Das dritte Erfordernis, dem in einem solchen Fall entsprochen sein muß,
bevor eine Verhängung von Gegenzöllen unterbleiben kann, ist, daß die nachteiligen Auswirkungen der betreffenden Subvention beseitigt oder wesentlich
verringert worden sind.
Frage: Wenn Sie von Subventionen sprechen, meinen Sie dann Exportsubventionen? Kann man immer zwischen Exportsubventionen und einer Subventionierung der Produktion unterscheiden?
Antwort:

�•»

Antwort: Nein, meines Erachtens ist eine solche Entscheidung nicht immer
möglich. Unser neues Handelsgesetz - und die betreffenden Bestimmungen des
Allgemeinen Zoll-and Handelsabkommens (GATT) - besagen beide ganz eindeutig,
daß Gegenzölle angewandt werden sollten, wenn immer die betreffenden Erzeugnisse subventioniert sind,sei es auf der Produktionsebene oder beim Export.
Frage: Halten Sie einige Arten von Subventionen für angebracht oder wären
Ihrer Meinung nach alle Subventionen ungesetzlich?
Antwort: Das derzeitige amerikanische Handelsgesetz verlangt, daß eine
Entscheidung getroffen wird - erstens hinsichtlich Art und Umfang der etwaigen Subvention in dem betreffenden Fall und zweitens, ob Gegenzölle verhängt
werden sollen oder ob darauf verzichtet werden soll. Die Kriterien des neuen
Gesetzes sind sehr genau und so haben wir keinen Ermessensspielraum in der
Handhabung dieser Fragen. Die von Ihnen angeschnittene Frage wird jedoch in
der Tokio-Runde aufgeworfen werden. Meines Erachtens könnten die Verhandlungen
mit einem internationalen Abkommen abschließen, demzufolge einige Subventionen
dann zulässig wären.
Frage: Welche Subventionen zum Beispiel könnten von der internationalen
Völkergemeinschaft Ihres Erachtens akzeptiert werden?
•

Antwort: Jedes Land führt bestimmte Arten von Programmen zur Förderung
des Handels durch - zum Beispiel Handelsmessen. Rein technisch gesehen stellen solche Messen bereits eine Subvention des Produzenten dar, der aus ihnen
Nutzen zieht. Ich möchte jedoch meinen, daß die Regierungen bestimmte Grenzen
für Exportförderungsmaßnahmen dieser Art setzen könnten.

Frage: Könnte ein solcher Kodex Ihrer Meinung nach auch Exportkredite
einschließen?
Antwort:

- 4 -

�Antwort: Unser Gesetz über Gegenzölle schließt heute ganz eindeutig
solche Güter ein, die in die Vereinigten Staaten unter Exportfinanzierungspraktikeneingeführt werden, bei denen der Exporteur Zinsen zahlt, die noch unter
den kommerziellen Sätzen liegen. Die sich hieraus für den Exp rteur ergebenden Vergünstigungen stellen Subventionen dar, auf die Gegenzölle erhoben werden können. Möglicherweise können sich die Regierungen auf Bestimmungen einigen, die einen bestimmten Zinssatz zulassen. Bei jedem darunter lieaenden
Zins könnten dann Gegenzölle erhoben werden. Ein internationaler Kodex darüber, inwieweit die einzelnen Regierungen ihren Export finanzieren dürfen, ohne
die akzeptierbaren internationalen Wettbewerbsnormen zu untergraben, wäre im
höchsten Maße wünschenswert. Damit würden eine Menge internationaler Reibungsflächen beseitigt werden.
Frage: Wäre es denkbar, daß ein im Rahmen der Tokio-Runde ausgehandelter
internationaler Kodex auch Bestimmungen über staatliche Programme einschliessen könnte, die das Einkommensgefälle zwischen den ärmeren und den reicheren
Gebieten der jeweiligen Länder einengen sollen?

Antwort: Das ist möglich. Oder dieses Problem könnte auch unter einer
allgemeiner gehaltenen Bestimmung zusammengefaßt werden, um so einen Unterschied zwischen solchen Praktiken und einer direkten Exportsubventionierung
zu machen.
Frage: Die von Botschafter Moynihan im Namen von Außenminister Kissinger
auf der 7. Sondersitzung der UN-Vollversammlung abgegebene Erklärung beweist, daß die Vereinigten Staaten sich an Verhandlungen über einen Kodex beteiligen werden und zwar auf der Basis, daß den Entwicklungsländern unter genau umrissenen Bedingungen bestimmte Subventionen für einen Zeitraum zugestanden werden, der zur Erreichung bestimmter Entwicklungsziele notwendig ist,
ohne daß hierdurch Gegenzölle ausgelöst werden. Können Sie sich hierzu
äußern?
Antwort:

- 5 -

�Antwort: Diese Erklärung besagt eindeutig, daß der Situation der Entwicklungsländer bei jedem Kodex über

Subventionen und Gegenzölle, der während

der Tokio-Runde vereinbart wird, besondere Beachtung geschenkt wird. Es ist
sehr schwer zu sagen, was fair sein würde und was unser Kongreß akzeptieren
würde. Ich bin mir noch nicht klar darüber, was dabei herauskommen wird. Das
Ergebnis wird von den Verhandlungen abhängen. Wir werden natürlich prüfen,
wie sich die jeweiligen Sondervereinbarungen auf unsere Binnenwirtschaft auswirken würden.
Frage: Wird den Entwicklungsländern - unabhängig vom Ausgang der TokioRunde und vom Abschluß irgendwelcher Sondervereinbarungen, die im Rahmen dieser Verhandlungen getroffen werden könnten - bei der Handhabung der Bestimmungen über Gegenzölle eine besondere Behandlung zuteil?

Antwort: Nein, es gibt keine rechtliche Basis dafür, die Entwicklungsländer hier bevorzugt zu berücksichtigen. Im Augenblick macht das Gesetz keinen
Unterschied, und die Importe aus diesen Ländern werden genauso wie die Einfuhren aus den Industriestaaten behandelt.
Frage: Könnten Sie uns etwas zu einigen der noch schwebenden großen Verfahren über Gegenzölle sagen?
Antwort: Es ist uns gelungen, die Frage der subventionierten Käseexporte
aus der Europäischen Gemeinschaft zur Zufriedenheit aller Betroffenen zu regeln. Wir haben am 20. Oktober unseren Beschluß bekanntgegeben, daß wir keine
Untersuchung bezüglich der angeblichen Subventionierung von Stahlexporten aus
sieben europäischen Ländern einleiten werden. Im November haben wir erklärt,
daß wir auf Gegenzölle bei importiertem Büchsenschinken verzichten werden
- eine delikate Frage, bei der es um ein beträchtliches Handelsvolumen ging.
Mir ist kein weiteres schwebendes Verfahren bekannt, bei dem es um ein sehr
beträchtliches Handelsvolumen geht. Natürlich ist jeder derartige Fall für
die Länder "wichtig", deren Export betroffen wird, sowie für die einheimischen

- 6 -

�t

einheimischen Erzeuger, die unter einem subventionierten Wettbewerb zu leiden
glauben.
Frage: Wer stellt nach dem neuen Handelsgesetz Antrag auf Verhängung von Gegenzöllen und wie geht das vor sich?
Antwort: Jeder kann an das Finanzministerium Antrag stellen, aufgrund des
Gesetzes eine Untersuchung einzuleiten. Das Finanzministerium wird einen solchen Antrag von jeder Stelle annehmen, wenn er vernünftig begründet zu sein
scheint, und dann eine Untersuchung zur Feststellung der relevanten Fakten
durchführen. Das Gesetz verlangt nicht, daß eine Schädigung der binnenwirtschaftlichen Interessen vorliegen muß, außer im Falle einer Einfuhr zollfreier
Waren.
Frage: Leitet die Regierung eine solche Untersuchung von sich aus nicht
ein, falls kein Antrag von privater Seite gestellt worden ist?
Antwort: Nein, die Regierung leitet keinerlei Maßnahmen in solchen Fällen
ein. Wir könnten dies tun, aber wir haben es bisher nur in einem Fall vor Jahren getan. Anträge, auf die hin wir etwas unternehmen, werden gewöhnlich von
amerikanischen Produzenten solcher Erzeugnisse eingereicht, die im Wettbewerb
mit den Importgütern stehen.
Frage: Das neue Handelsgesetz enthält ferner neue Anti-Dumpingbestimmungen.
Wie unterscheiden sich diese von den zuvor gültigen Gesetzen?
Antwort: Es gibt eine neue Bestimmung, die die Weiterleitung von Beschwerden an die Internationale Handelskommission - die frühere Zollkommission vorsieht, in deren Kompetenzbereich eine erste Entscheidung darüber fällt, ob
die binnenwirtschaftlichen Interessen aufgrund des angeblichen Dumpings geschädigt worden sind. Diese Bestimmung soll eine frühere Rechtsunsicherheit beseitigen, ob nämlich Informationen über eine solche Schädigung geprüft weifden

- 7 -

�werden sollen, sobald eine Dumpingbeschwerde erhoben wird. Die neue Bestimmung steht eindeutig mit dem Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen in Einklang.
Darüber hinaus sind dem Finanzministerium Fristen gesetzt worden, bis zu
denen es zu einem Entscheid darüber gekommen sein muß, ob die Anti-Dumpinggesetze verletzt worden sind. Doch kommt dem nicht so große Bedeutung wie im
Falle der Gegenzölle zu, da die neue Bestimmung lediglich die Fristen gesetzlich festlegt, die dem Finanzministerium bereits durch Verordnung gesetzt worden sind. Das neue Handelsgesetz hat auf dem Anti-Dumpingbereich zu keinen
wesentlichen Änderungen geführt und die Handhabung des Gesetzes hat sich auf
diesem Bereich nicht wesentlich geändert.
•

Frage: Können Sie uns erläutern, was der Begriff "Dumping" besagt?
Antwort: Ein Dumping liegt vor, wenn ein Erzeugnis im Ausland zu einem
niedrigeren Preis als im Inland verkauft wird. Es handelt sich also um eine
Art von internationaler Preisdiskriminierung. In unserem Anti-Dumpinggesetz
reicht jedoch der Nachweis diskriminierender Preispraktiken nicht aus, um ein
Dumping festzustellen. Eine Schädigung der in den Vereinigten Staaten mit
diesen Importen konkurrierenden einheimischen Industrie muß ebenfalls eindeutig nachgewiesen werden. Sind diese beiden Tatbestände gegeben, so wird das
importierte Erzeugnis mit einem Zoll belegt, der der Preisdifferenz zwischen
Binnen-und Exportmarkt entspricht.
In der Praxis sind diesbezügliche Untersuchungen viel komplizierter, als
aus dieser vereinfachten Darlegung hervorgeht, denn die Kosten für Fracht
und sonstige Steuern müssen herausgenommen, Anpassungen für Unterschiede
in den Verkaufsmethoden oder für Sonderrabatte bei Abnahme großer Mengen
müssen vorgenommen und anderweitige Erwägungen müssen angestellt werden. Grundsätzlich geht dieses Verfahren jedoch von dem Vergleich zwischen Binnenmarktund Exportpreis aus.
Fra e:

9

�Frage: Die Internationale Handelskommission stellt fest, ob eine Schädigung der binnenwirtschaftlichen Interessen vorliegt?
Antwort: Das ist richtig. Das Finanzministerium stellt lediglich fest,
ob Verkäufe zu einem Preis stattfinden, der unter dem fairen Wert liegt.
Frage: Bei dem schwebenden großen Anti-Dumpingfall geht es offensichtlich
um Kraftfahrzeuge. Könnten Sie uns etwas über den Stand dieses Verfahrens
sagen?
Antwort: Das Finanzministerium steht im Augenblick mitten in einer Untersuchung darüber, ob der Verkauf von Kraftfahrzeugen, die aus acht anderen Ländern in die Vereinigten Staaten importiert worden sind, in den Vereinigten
Staaten zu einem Preis erfolgte, der unter dem fairen Wert liegt. Wir rechnen
damit, daß dieses Verfahren etwa in der Zeit zwischen Februar und Mai nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Sollten wir feststellen, daß bei einigen
oder allen diesen Kraftfahrzeugen solche Verkäufe stattgefunden haben, so werden wir die Internationale Handelskommission ersuchen, eine Entscheidung zu
treffen, ob die amerikanische Autoindustrie hierdurch Schaden erlitten hat.
Frage: Hat sich die Internationale Handelskommission nicht bereits mit
diesem Fall befaßt?
Antwort: Als das Finanzministerium die erste Beschwerde erhielt, haben
wir die Handelskommission ersucht, sich mit diesem Fall zu befassen. Mit vier
gegen zwei Stimmen ist diese zu dem Beschluß gekommen, sie könne nicht sagen,
daß in diesem Fall keine Möglichkeit eines Schadens bestanden habe. Sie wird
diese Frage noch gründlicher untersuchen, sobald sie aufgefordert worden ist,
ein endgültiges Urteil über den Fall abzugeben.
Frage:

- 9 -

�Frage: Werden gegenwärtig noch andere Anti-Dumpingfälle

geprüft?

Antwort: Es werden immer einige Fälle geprüft, aber gegenwärtig steht
kein Verfahren an, daß auch nur annähernd die Bedeutung des Kfz-Falles hat.

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25/1975

WORUM ES BEI DEN MULTILATERALEN HANDELSVERHANDLUNGEN IN GENF GEHT
Von Frederick B. Dent
Sonderbeauftragter Präsident Fords für Handelsverhandlungen

--(AD)-- Die ehrliche Serge einzelner Länder über die steigende Arbeitslosigkeit, die Wirtschaftsflaute und die bedeutend höheren Energiekosten hat zeitweise die arbeitsplatzschaffende und wachstumsfördernde Wirkung eines freieren
Welthandels in den Hintergrund treten lassen. Immerhin haben sich neunzig
nationale Regierungen dennoch zu den Verhandlungen bekannt, die gegenwärtig
in Genf über die Schaffung eines freieren und faireren internationalen Handelssystems geführt werden.
Abgesehen von einer überraschend kleinen Zahl geringfügiger und in den
meisten Fällen nur temporärer Ausnahmen haben die großen Handelsnationen der
Welt in einer Zeit weltweiter wirtschaftlicher Rezession ihr Versprechen gehalten, restriktive Handelspraktiken und Maßnahmen zu vermeiden. Und trotz aller
Befürchtungen, es könnte zu einer Rückkehr zum Protektionismus kommen, hat
bisher kein Land die Segel gestrichen oder seinen Kurs geändert. Die Arbeiten
in Genf, für die bevorstehenden harten Verhandlungen einen Rahmen zu setzen,
sind vielmehr laufend vorangeschritten.
Dirf

�y

Die Tokio-Runde ist die wohl weitestgehende der sieben Verhandlungsrunden
seit der Schaffung des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens (GATT) im Jahre
1947. Ihr Ziel, die in jüngster Zeit einsetzende Vermehrung der nicht-tarifären
Handelshemmnisse abzustoppen, diese Maßnahmen abzubauen oder zu beseitigen,
ist sehr hoch gesteckt. Diese Multinationalen Handelsverhandlungen (MTN) sind
äußerst komplex und werden viel Zeit benötigen, so daß mit einem umfassenden
Paket von endgültigen Abkommen und Vereinbarungen nicht vor Mitte 1977 zu rechnen sein dürfte.
Es gibt einige ermutigende Zeichen. So hat der Wirtschaftsaufschwung in
den USA bereits die meisten Voraussagen überholt und zu zahlreichen neuen,
vielversprechenden Prognosen geführt. In Japan ist ebenfalls die Wende eingetreten, doch Europa, Kanada und zahlreiche Entwicklungsländer sind diesem Trend
bisher noch nicht gefolgt. Und der Welthandel hatte in den ersten neun Monaten
dieses Jahres ein nicht dkzeptierbares Minus von 10 Prozent aufzuweisen. Aber
die Erfahrung bei ähnlichen Entwicklungen in der Vergangenheit muß zu der logischen Folgerung führen, daß für 1976 sichtbare Verbesserungen zu erwarten
sind.
Die Deklaration von Tokio, mit der diese Verhandlungsrunde vor zwei Jahren
offiziell eröffnet wurde, umreißt vielleicht am besten, worum es in diesen Verhandlungen geht. In

Paragraph 4 dieser Deklaration heißt es: "Die Verhandlun-

gen sollen Zölle, nicht-tarifäre Handelsschranken und sonstige Maßnahmen einschließen, die den internationalen Handel sowohl mit Industrie- als auch mit
Agrarprodukten behindern oder verzerren". Und in Paragraph 8 heißt es weiter:
"Die Verhandlungen werden als ein Ganzes betrachtet, dessen verschiedene Elemente gemeinsam voranschreiten müssen".

Diese Koppelung von industriellen und landwirtschaftlichen Abkommen, die
später auch im neuen Landwirtschaftsgesetz der USA gefordert worden war, gab
es in der Kennedy-Runde noch nicht, in der die Landwirtschaft erst an die
Reihe kam, nachdem die industriellen Verhandlungen praktisch abgeschlossen
- 2 -

J

�abgeschlossen waren. Dies hatte damals dazu geführt, daß die Liberalisierung
des Agrarhandels minimal und - gelinde gesagt - enttäuschend war. Heute kommt
dieser Frage eine entscheidende Bedeutung zu vor allem deshalb, weil sie zahlreichen anderen Fragen zugrunde liegt, die in Genf auf dem Verhandlungstisch
sind.
Die nicht-tarifären Maßnahmen, die ganz allgemein zu Behinderungen oder
Verzerrungen des Handels führen, machen keinen Unterschied zwisch *i landwirtschaftlichen und industriellen Exporten oder Importen. Subventionspraktiken
beim Export, die dem Binnenmarkt sowie Märkten in Drittländern einen unfairen
und unökonomischen Vorteil verschaffen, sind in gleicher Weise beim Handel mit
industriellen Erzeugnissen und mit Agrarprodukten zu finden.
Gegenzölle bei Importen, die als Vergeltung verhängt werden können und
aufgrund der einheimischen Gesetzgebung zulässig sind, treffen in gleicher Weise industrielle Erzeugnisse und Agrarprodukte. Für dieses Problem kann es nur
eine gemeinsame Lösung geben; getrennte Lösungen sind nicht möglich.
Eine neue, international vereinbarte Regelung für alle diese Praktiken
hat bei zahlreichen der an den Verhandlungen in Genf beteiligten Länder hohe
Priorität - zugegebenermaßen nicht aus dem gleichen Grunde, aber das gleiche
Endergebnis wird von vielen Ländern mit ganz verschiedenen Interessen und Auffassungen angestrebt.
Die Suche nach einem neuen Weg für die

Annahme eines multilateralen

Mechanismus zur Festsetzung von Normen für Erzeugnisse, Verpackungen und Auszeichnung ist ein weiterer Punkt, der in Genf ansteht. Gesundheitsbestimmungen,
Sicherheitserfordernisse, Mengen- und QuaMtätsbezeichnungen machen keinen Unterschied, ob es sich nun um Lebensmittel oder Maschinen, um Fasern oder elektrische Ausrüstungen handelt.
Eine

- 3 -

�Eine weitere Frage ist der angemessene und gerechte Zugang zu Rohstoffvorkommen und zu Absatzmärkten. Können die internationalen Richtlinien über
eine faire Aufteilung bei Getreide anders sein als bei Erzen?

Kann daher der

Zugang für Agrarprodukte zu den Absatzmärkten unter anderen Zoll- und nichttarifären Bestimmungen ausgehandelt werden als für industrielle Erzeugnisse?
Hieraus wiederum ergibt sich die verständliche Forderung der Entwicklungsländer nach einer Sonderbehandlung, wenn sie an den Vorteilen und Pflichten eines modernisierten Welthandelssystems teilhaben sollen, das den Erfordernissen einer im Wandel begriffenen Weltwirtschaft entspricht. Sollten die
Industriestaaten einen Unterschied machen zwischen tropischen Erzeugnissen wie
Bananen und petrochemischem Dünger, wenn es um eine Sonderbehandlung für die
Entwicklungsländer beim Zugang zu den Märkten geht? Wenn es das Ziel ist, die
Diversifikation der Produktion in den Entwicklungsländern und den Export von
Halbfertigwaren zu fördern, dann ist die Antwort klar.
Ein gemeinsames Vorgehen bei den Verhandlungen über einen freieren und
faireren Handel mit industriellen Erzeugnissen und Agrarprodukten bringt für
alle wirtschaftliche Vorteile.
Die amerikanische Agrarpolitik hat bereits ihre "Revolution" oder vielleicht sollte ich sagen Evolution in Richtung auf einen im Grunde freien Markt
und eine volle Ausnutzung der Produktionskapazitäten hinter sich. Die Fortführung einer solchen Politik setzt einen Zugang auf reiner Wettbewerbsbasis
zu den Exportmärkten und das Angebot einer maximalen Belieferung zu nicht-inflationären Preisen im In-und Ausland voraus.
Dies ist in anderen Ländern noch nicht der Fall, in denen die Produktion
durch Stützpreise gefördert wird, die Binnenmärkte durch willkürlich schwankende Importschranken abgeschirmt werden und der Export subventioniert wird. Eine
solche Politik kann vertretbar sein, wenn sie mit legitimen sozialen und wirtschaftlichen Zielen begründet wird. Wir erkennen solche Ziele an und respek-

�respektieren sie, aber nur solange, wie der Absatz auf unserem Markt oder
unser Export nicht auf unfaire Weise benachteiligt werden. Und auch dies gilt
wieder in gleicher Weise für den Handel mit Agrar- und mit Industrieerzeugnissen.
Wir haben keinerlei ExportförHeruno^maßnahmen oder Importrestriktionen
- sei es auf dem Industriesektor oder auf dem Agrarsektor - vom Verhandlungstisch zurückgewiesen und nichis als nicht-verhandelbar "'de* sakrosankt bezeichnet. Wir haben vorgeschlagen, die in der Tokio-Deklaration geforderte Gegenseitigkeit durch gleichzeitige Verhandlungen über die industriellen und die
landwirtschaftlichen Handelsschranken anzustreben, um so ein ausgewogenes und
allseits befriedigendes Schlußabkommen zu erreichen. Wir bestreiten keineswegs
die Notwendigkeit stabilerer und freierer Märkte und sind bereit, über jeden
vernünftigen Vorschlag zu verhandeln, der diesem Ziel dient. Für uns konzentriert sich diese Frage auf die Notwendigkeit, zu einem vereinbarten internationalen Instrumentarium zu gelangen, um die Auswirkungen von Exportsubventionen auf den

innenmarkt sowie auf Drittmärkte unter Kontrolle zu bringen, sowie

vernünftige Maßnahmen für die Handhabung solcher Importkontrollen zu erreichen.
Wenn unser Ziel ein Abkommen über die Anwendung von Exportsubventionen
ist, so wird jeder in der Welt von uns verlangen, daß wir unser 80 Jahre altes
Gesetz über Gegenzöile in Einklang mit den GATT-Bestimmungen bringen, indem ..ir
es durch eine Bestimmungen über Schadensnachweis ergänzen. Unseres Erachtens
sind diese beiden Ziele keineswegs miteinander unvereinbar. Wir sind uns klar
darüber, wie schwierig es ist, sogenannte "Exportprämien oder Zuschüsse"
festzustellen. Aber wir halten auch die GATT-Verbote illegaler Exportsubventionen für so vage und undurchsetzbar, daß sie praktisch wertlos sind. Was wir
anstreben, ist ein international vereinbarter Kodex, der nicht - wie in der
Vergangenheit - bedeutungslose Definitionen des Begriffs Subventionen enthält,
andern der folgende Kategorien von Exportsubventionen und Praktiken aufführt:

n
- 5 -

�1) akzeptable, weil sie entweder - wie zum Beispiel Handelsmessen kaum ins Gewicht fallen oder weil sie keinen Unterschied zwischen Erzeugnissen
für den Export und Erzeugnissen für den einheimischen Verbrauch machen;
2) nicht-akzeptable, weil sie den Export gegenüber der einheimischen
Produktion begünstigen; oder
3) solche, für die aufgrund dessen, was sie bezwecken oder wie sie angewandt werden, beides zutrifft, beispielsweise regionale Entwicklungshilfen.
Auch hier sind wir der Meinung, daß ein solches Abkommen in gleicher
Weise für den Handel mit Agrar- und mit Industrierzeugnissen gelten sollte.
Wir brauchen ein faireres und ein freieres Welthandelssystem; Exportsubventionen oder Importrestriktionen, die einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil geben, müssen unter internationale Kontrolle gebracht werden.
Wir sind uns darüber klar, daß wir tief verwurzelte und grundlegende
Binnenwirtschaftspolitiken nicht in einem Kodex oder in Abkommen von allgemeiner Gültigkeit zusammenfassen können. Wir sind bereit, solche besonders
schwierigen Fragen in besonderen Vereinbarungen zu prüfen.
Auch hier geben wir nicht vor, ohne jeden Fehl zu sein. Und. wir sind bereit, über alle unsere Handelspraktiken zu sprechen. Aber wir werden weiterhin
auf vereinbarte multilaterale Grundregeln drängen.
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••

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•

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Lassen Sie mich einen Punkt unterstreichen; der jetzt offenkundig sein
dürfte. Es ist kein Zufall, daß wir bei den meines Erachtens wichtigen Franen für die Multilateralen Handelsverhandlungen eine gewisse Übereinstimmung
mit den Sorgen finden, die jetzt aus der Privatwirtschaft und aus dem Kongreß
zu vernehmen sind.

Der Grund hierfür ist ein Netz von Beratern und Warnern,

das im Handelsgesetz vorgesehen ist - Industrie, Landwirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucher; kurzum: die Öffentlichkeit insgesamt und der Kongreß

- 6 -

�Kongreß beteiligen sich stärker und wirksamer an dieser Runde von Handelsie
sprächen, als dies je zuvor der Fall war. Auf diese Weise wird der traditionelle Prozeß der Formulierung der Handelspolitik in unserer Regierung und
in unserem Lande revolutioniert. Das Ergebnis, das bereits immer stärker sichtbar wird, ist, daß unsere Ziele in den Handelsverhandlungen genauer und treffender den Willen des Landes wiedergeben, das auf der anderen Seite besser informiert wird und sich so besser ein wirkliches und nützliches Urteil bilden
kann.
Die Fragen, um die es in diesen Multilateralen Handelsverhandlungen geht,
sind nicht leicht zu verwirklichen. Aber es sind Ziele, die ein hartes und
geduldiges Verhandeln wert sind.
Wir verfügen über nützliche und wirksame binnenwirtschaftliche Abhilfen
für. die meisten, wenn auch nicht alle Auswüchse bei den Handelspraktiken, die
ich h"i°r angeführt habe. Die meisten von ihnen wurden durch das Handelsgesetz
von 1974 gestrafft. Sie sind für dringende Fälle gedacht, bei denen es sich
um unfairen, illegalen und schädlichen Wettbewerb handelt, der sich auf unsere
Märkte und unsere Arbeitsplätze auswirkt und sofortiges Handeln - statt einer
mehr Zeit verschlingenden Verhandlungslösung - fordert. Aber sie sollten klug,
mit Vorsicht und Zurückhaltung, für den beabsichtigten Zweck angewandt werden
und nicht in einer Weise, daß die im vernünftigen Eigeninteresse liegende aufgeschlossene Handelspolitik, die unserem Lande über vier Jahrzehnte lang so
gute Dienste geleistet hat, in ihr Gegenteil umschlägt.
Wenn wir klug und vorsichtig vorgehen und Zurückhaltung üben, so werden
wir zu einem wesentlich verbesserten, modernisierten, faireren und freieren
Welthandelssystem gelangen, das eine adäquate Lösung für die von mir hier angescnnittenen Fragen bringt. In dieser Zeit einer wachsenden wirtschaftlichen
Interdependenz und angesichts der Vorteile, die ein expandierender Welthandel
bringt, ist dies nicht nur wünschenswert, sondern einfach notwendig.
Wenn
- 7 -

�Wenn dies erfolgreich verwirklicht ist, werden die Vereinigten Staaten
und die gesamte Welt an den gemeinsam erzielten Erfolger, teil haben. Handel
ist kein Glücksspiel, bei dem sich die Zahl der Verlierer und Gewinner letztlich die Waage hält, Es wird keine Gewinner geben, wenn wir Handelspraktiken
aufgreifen, die nur dem kurzfristigen Vorteil auf Kosten unserer Nachbarn dienen. Wenn wir aber den Handel weiterhin dazu benutzen, um uns gegenseitig
unser Wirtschaftswachstum, unsere Arbeitsplätze und den höchstmöglichen Lebensstandard für unsere Völker zu den niedrigstmöglichen Kosten zu erhalten,
dann wird es keine Verlierer geben.
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25/1975

PROBLEME DER LUFTREINHALTUNG
-Auch die Natur trägt zur Verschmutzung bei-

--(AD)-- Ein "realistisches Engagement der Kohlewirtschaft für den Umweltschutz" muß nach Meinung von Russell E. Train, Chef der US-Umweltschutzbehörde
(EPA), Teil jedes nationalen Programms für die erweiterte Inanspruchnahme der
amerikanischen Kohlevorkommen sein. Kosten, Umwelt- und Gesundheitsrisiken
haben dabei als gleichwertige Faktoren beim Abbau und der Verwertung der Kohle
zu gelten.
Die Nutzbarmachung von mehr Kohle soll die Energielücke schließen helfen.
Dies schafft aber auch zwangsläufig neue Aufgaben fuer den Umwelt-und Gesundheitsschutz und bringt Probleme im sozialen und kulturellen Bereich mit sich.
"Wir können diese Probleme nicht einfach wegdiskutieren und so tun, als gäbe
es sie nicht. Auch durch Gesetze und Verordnungen lassen sie sich nicht vom
Tisch wischen", erklärte Train kürzlich vor Vertretern der "National Coal
Association" (Verband der amerikanischen Kohlewirtschaft) in Louisville
(Kentucky).
Die Rekultivierung von Tagebau-Feldern, wie sie z.B. in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten erfolgreich betrieben wird, ist laut Train eine der
notwendigen Voraussetzungen für den verstärkten Einsatz von Kohle. Die zweite
Bedingung ist eine ausreichende Entschwefelung der Rauchgase. Denn nach den

- l -

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den gegenwärtigen Regierungsplä'nen soll im Jahre 1985 ca. 77 Prozent mehr
Kohle als 1973, dem Beginn der Ölkrise, in Kraftwerken verwendet werden, die
mit fossilen Brennstoffen arbeiten. Das würde bedeuten, daß 1985 in den Vereinigten Staaten nicht weniger als 72 Prozent dieser Heizkraftwerke ihren
Strom aus Kohle produzieren.
Im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse werde die EPA, so Train, künftig
alle Möglichkeiten ausschöpfen, um zur verstärkten Verwendung von Kohle zu
ermutigen und solche Bestrebungen in jeder Weise zu unterstützen. Gerade diesem
Punkt komme "angesichts der gegenwärtigen Atmosphäre von Unsicherheit und
Mißtrauen bei der Privatwirtschaft" gegenüber den staatlichen Energieplänen
besondere Bedeutung zu. Manche Hindernisse wurden in letzter Zeit aus dem Wege
geräumt. So genehmigte im Verlauf dieses Jahres die EPA in sieben von zwölf
amerikanischen Bundesstaaten, wo wegen einer ohnehin hohen Zahl von Kohlekraftwerken besonder^ strenge Auflagen zur Luftreinhaltung (mit Höchstwerten unter
dem nationalen Standard) erfüllt werden müssen, eine Modifizierung der
Durchführungsbestimmungen. Dadurch wird es in dieser Region bis Ende 1975
möglich, ca. 110 Millionen Tonnen Kohle in Kraftwerken zu verfeuern.
In Zusammenarbeit mit der Bundesenergiebehörde FEA (Federal Energy
Agency) benannte die EPA inzwischen 32 Heizkraftwerke, die aufgrund ihrer
Ausrüstung und der für den Betrieb verfügbaren Kohle ohne Schwierigkeiten von
öl- oder Gasbefeuerung auf Kohlebefeuerung umstellen können. Ein vordringliches Begleitprojekt ist dabei die Rauchgasüberwachung, insbesondere die
Überwachung auf Schwefeldioxid (S02)-Emissionen. Vor allem im Nordosten der
USA, in einer 24 Bundesstaaten umfassenden Region, soll ein weiteres Ansteigen der SO«- Konzentration in der Luft verhindert werden.
Die Entwicklung sogenannter Scrubber zur Entschwefelung der Rauchgase
ist soweit fortgeschritten, daß in den letzten zwei Jahren ca. 50 Elektrizitätsgesellschaften weit über 100 solcher Ausrüstungen in Auftrag gegeben
oder bereits eingebaut haben. Damit wird die Schwefeloxidemission von Heiz-

�Heizkraftwerken mit einer Gesamtleistung von rund 47 500 Megawatt kontrolliert. Bis Ende 1980 sollen Kraftwerke von insgesamt 90 000 Megawatt Kapazität
mit Scrubber-Anlagen arbeiten.
Die Emission von Schwefeldioxid (S02) war in den Vereinigten Staaten
voi 23,2 Millionen Tonnen im Jahre 1960 auf 33,4 Millionen Tonnen im Jahre
1970 gestiegen. In den siebziger Jahren ging die Konzentration von SOp in
der Luft im Landesdurchschnitt von 40 auf ca. 25 Mikrogramm pro Kubikmeter zurück, am Ort der EPA-Meßstationen seit Mitte der sechziger Jahre sogar um 50
Prozent der zuvor ermittelten Werte. Letzteres ist zum Teil auf Betriebsumstellungen (z.B. auf schwefelarme Kohle, öl oder Gas), aber auch auf die Wahl des
Standorts für neue Heizkraftwerke abseits der industriellen Ballungszentren
zurückzuführen.
-Gefährliche SulfateInzwischen deutet vieles darauf hin, daß den Sulfaten wahrscheinlich noch
stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß als dem korrosionsfördernden
Schwefeldioxid. Sulfate (Schwefelsäure oder Metallsalzverbindungen) entstehen
bei der Oxidation von Schwefel in Brennstoffen und bei der Umbildung von
Schwefeldioxid oder Schwefeltrioxid (SO,) durch Reaktionen in der Atmosphäre.
Studien des Umwelthygiene-Dienstes der EPA, der sich auf die Überwachung von
Wohngebieten konzentriert, lassen vermuten, daß Erkrankungen der menschlichen
Atmungsorgane eher mit Sulfaten als mit Schwefeldioxid zu tun haben. In vieler
Hinsicht scheinen Sulfate giftiger zu sein, sobald die Konzentration acht
Mikrogramm im Kubikmeter Luft über den Zeitraum von 2^ Stunden übersteigt.
Sie treten häufig zusammen mit Feinstaub auf, sind aber offenbar nicht zwangsläufig an sie gebunden und bilden eine Gefahrenquelle für sich.
-Natürlicher SmogDie Überwachung der Emission smogbildender Verbindungen, in erster Linie
von unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Stickstoffoxiden, soll einer EPA-

- 3 -

�EPA-Verlautbarung zufolge nach Möglichkeit auf natürliche Quellen ausgedehnt
werden. Unter der Einwirkung des Sonnenlichts werden z.B. Reaktionen in Gang
gesetzt, bei denen Kohlenwasserstoffe aus Autoabgasen mit Stickstoffoxiden
reagieren

und dabei Ozon und andere sogenannte Oxidantien im Städte- und

Industriedunst ("smog") bilden.
In den USA beträgt z.Zt. die zulässige Höchstkonzentration 0,08 ppm
(0,08 Teile pro 1 Million Teile Luft). Enthält 1 Kubikmeter Luft mehr als
160 Mikrogramm, so können innerhalb einer Stunde Augenentzündungen auftreten;
die Atmung bei Menschen mit Bronchitis oder Lungenemphysem wird beeinträchtigt.
Bei Versuchstieren beobachtet man eine erhöhte Anfälligkeit für Erkrankungen
der Atmungsorgane.
Aber nicht nur der Mensch mit seiner Zivilisation und Technik, sondern
auch die Natur trägt zur "Verschmutzung" mit Oxidantien bei. In der freien Natur macht der Anteil weniger als ein Drittel, in Ballungszentren etwa ein Zehnteil der Ärosole aus. Die Ergebnisse von umfangreichen Studien, die in den USA
über einen Zeitraum von mehreren Jahren durchgeführt wurden, legte die EPA in
einem Bericht mit dem Titel vor: "Control of Photochemical Oxidants -Technical Basis and Implications of Recent Findings".
Ozon aus der Stratosphäre, der bei turbulenten Vorgängen

nach unten ge-

langt, die Abgase smogbildender Verbindungen durch Pflanzen und das Aussickern
aus ölführenden Bodenschichten sind solche Verschmutzungsquellen der Natur.
Sie besser zu erforschen und quantitativ zu erfassen gilt als eine wichtige
Aufgabe im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen für den Umweltschutz und der Festsetzung von Höchstwerten für Schmutz-und Schadstoffe aus Quellen menschlicher
Aktivität.
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25/1975

VORSORGEUNTERSUCHUNG AN DER STRATOSPHÄRE
-Explorer 55 soll Veränderungen der Ozonschicht erfassen-

— ( A D ) - - Stört der Mensch durch die Produktion von Abgasen, die Verwendung
chlorhaltiger Verbindungen wie der Fluorkohlenwasserstoffe (Sprühdosentreibmittel) und andere Aktivitäten die natürliche Regeneration der Ozonschicht?
EXPLORER 55, ein neuer amerikanischer Satellit für Meßprogramme in der Atmosphäre, soll bis in die unteren Luftschichten "tauchen", um durch direkte
Messungen in der Stratosphäre diese wichtige Frage beantworten zu helfen.
Der Schutzschirm aus Ozonmolekülen, der zwischen etwa 12 und 50 km Höhe
die Erde umgibt und den gefährlichen Anteil der Ultraviolettstrahlung von der
Sonne absorbiert, ist ohnehin nicht stabil. Meßdaten der letzten 15 Jahre von
mehr als 60 rund um den Erdball verteilten Stationen zeigen, daß sich die Ozonkonzentration z. B. mit der Tages- und Jahreszeit ändert, über der nördlichen
Halbkugel nahm sie von 1962 bis 1970 um etwa 1 bis 8 Prozent zu, ging aber in
den siebziger Jahren im Durchschnitt wieder um 0,5 bis 2 Prozent zurück. Regional, z.B. über den USA, entsprachen die Werte von 1974 sogar jenen von 1963.
über südlichen Breiten wird allgemein weniger Ozon als im hohen Norden gemessen.
Auch von der Sonnenfleckenhäufigkeit scheint die Ozonkonzentration abhängig zu sein und im 11-Jahreszyklus mit der Sonnenaktivität zu- und abzunehmen.
(

- l -

D a s

�(D?s letzte Sonnenfleckenmaximum war 1969). Andererseits gibt es Anzeichen
dafür, daß besonders heftige Eruptionen auf der Sonne am Ozon in der Erdatmosphäre zehren. Dafür sprechen Beobachtungen aus den Jahren i960.. 1966 und
IJ/2. Möglicherweise werden durch die in die irdische Lufthülle einströmenden
energiereichen Protonen Reaktionen ausgelöst, die dort vermehrt zur Bildung
von Stickstoffoxid führen. Und diese Verbindung greift unter der Mitwirkung
energiereicher ultravioletter Strahlung Ozonmoleküle an.
Die Erzeugung von Stickstoffoxid durch Atomexplosionen in der Atmosphäre
führte bereits Anfang der sechziger Jahr'-' bei einer Reihe von Wissenschaftlern
zu der Vermutung, daß solche Tests die Ozonkonzentration verändern. Denn die
natürliche Neubildung von Ozon als Folge der Reaktionen von Luftsauerstoff
unter Ultraviolettbestrahlung von der Sonne müsste bei massiver Zufuhr von
Stickstoffoxid aus dem Gleichrewicht kommen. Katastrophale langfristige Auswirkungen wären nach einem großen Atomkrieg zu erwarten - und zwar weltweit, auch
außerhalb der Kampfgebiete. Dies ist eine der Schlußfolgerungen einer Studie
der amerikanischen Nationalen Akademie der Wissenschaften, die im Auftrag des
US-Amtes für Rüstungskontrolle durchgeführt und im Oktober 1975 veröffentlicht
wurde. Für die Ozonschicht wäre nach drei bis zehn Jahren ein Abbau um 30 bis
70 Prozent über der N^rdhalbkugel, um 20 bis 40 Prozent über der Südhalbkugel
zu erwarten. Was diej für die gesundheitliche Gefährdung der Davongekommenen,
für die Zerstörung ganzer Ökosysteme, aber auch die Veränderung von Klima und
Wettergeschehen bedeutet, ist leicht abzuschätzen.

-Gegenwärtige Belastung wird gründlich erforscht Ob und inwieweit gegenwärtig der Mensch durch seine Aktivitäten die Bilanz der komplizierten natürlichen Reaktionsmechanismen verändert, vermag noch
niemand mit Sicherheit zu sagen. Vieles spricht dafür, daß Flugzeugabgase,
vor allem die Abgase hoch fliegender überscha'lflugzeuge und in absehbarer

�absehbarer Zeit auch die des Raumtransporters, die Stratosphäre verstärkt mit
Stickstoffoxid belasten.
Eine ähnliche Wirkung haben die am Boden und in Bodennähe inaktiven und
stabilen Gase aus Spraydosentreibmitteln, Sie steigen im Verlauf von fünf bis
zehn Jahren in immer größere Höhen auf, wo sie beginnen, unter der Einwirkung
ultravioletter Strahlung Chloratome abzuspalten. Diese brechen Ozonmoleküle
auf und verzögern außerdem durch Zwischenreaktionen die Neubildung von Ozon erheblich.
Auf die Stickstoffoxid- und Chlorkomponenten, aber auch auf die Erfassung
zusätzlicher Belastungsfaktoren konzentrieren sich zahlreiche atmosphärische
Meßprogramme, die in jüngster Zeit von Wissenschaftlern amerikanischer Universitäten und staatlicher Institute in Angriff genommen wurden. Sie sollen die
Frage klären helfen, ob und in welcher Weise besondere Maßnahmen für einen
weltweiten Umweltschutz notwendig sind, damit das natürliche Gleichgewicht der
Stoffe und der Energiehaushalt der Atmosphäre erhalten bleiben. Andernfalls bestünde nach Meinung vieler Experten die Gefahr, daß beim Menschen bestimmte
Krankheiten, z.B. Neuerkrankungen an Hautkrebs und Netzhautablösung, zunehmen.
In der Tier- und Pflanzenwelt wäre mit einer höheren Mutationsrate und mit Entwicklungsschäden zu rechnen, das Auftreten gefährlicher neuartiger Krankheitserreger wäre nicht auszuschließen. Und auf weite Sicht könnte es auch ohne Atomkrieg zu ungewollten, einschneidenden Klimaveränderungen kommen.
Einen Teil der Meßaufgaben übernimmt bezw. ergänzt EXPLORER 55, der am
19. November 1975 in Kap Canaveral gestartet wurde. Der 740 kg schwere Satellit
umkreist die Erde im Äquatorbereich zwischen dem 20. Grad nördlicher und südlicher Breite in Höher zwischen 130 km und 3 220 km. Später soll er sogar zeitweilig in Luftschichten unterhalb 50 km eintauchen, um "vor Ort", inmitten der
Ozonschicht, mit einem Spezialspektrometer Messungen vorzunehmen. Kleine Bordtriebwerke sorgen für die notwendige Bahnhöhenänderung.
EXPLORER 55
- 3 -

�EXPLORER 55 baut unter anderem auf Beobachtungen von NIMBUS'4 auf. Dieses
1970 gestartete Gerä't umkreist in ca. 1 100 km Höhe die Erdei und wurde # vor
EXPLORER 55 als bisher einziger Satellit - mit einem "backscatter ultraviolett
spectrometer" (BUV - Instrument zur Erfassung ultravioletter Streustrahlung)
• ausgerüstet. Der neue EXPLORER, vervollständigt außerdem Meßdaten, die mit
EXPLORER 51 (gestartet 1973) und EXPLORER 54 (gestartet im Oktober-1-975, jedoch nur kurze Zeit funktionsfähig) gesammelt wurden. Die beiden Vorläufer
sondierten in Luftschichten oberhalb 130 km^über Bereichen zwischen dem 68.
Grad Nord und Süd sowie aus einer über beide Pole führenden Bahn.
&gt;
i3 Durch EXPLORER 51 wurde bekannt, daß in der Atmosphäre die:Konzentration
von Stickstoffoxid mit der geographischen Breite erheblich zunimmt und mit der
erdmagnetischen Aktivität (einer Funktion der Sonnenaktivität) stark schwankt.
Dabei nimmt die Erdatmosphäre aus Partikel strömen in der Region der Polarlichter häufig mehr Energie auf als von der Ultraviolettstrahlung von der Sonne.
Für die Reaktionsmechanismen innerhalb der Ätmoshäre, insbesondere aber" den
Ozonhaushalt der Stratosphäre, dürfte dies von großer Bedeutung sein. '••"• :•:.
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