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21

22. Oktober 1975

Inhalt
DOKUMENTATION:
Getreideabkommen zwischen den USA und der UdSSR
- Wortlaut Amerikanisch-Sowjetische Absichtserklärung über sowjetische
öllieferungen
- Wortlaut des Schreibens des State Departments -

WIRTSCHAFT:
Dent:

USA bleiben einem freieren Welthandel verschrieben

- Rede des US-Handelssonderbeauftragten in Amsterdam -

HINTERGRUNDMATERIAL:
Brot a l s Politikum
Langfristiges Getreide-Lieferabkommen der USA m i t der UdSSR
I n t e r n a t i o n a l e Vorratshaltung zur Vorbeugung gegen Hungersnot

Um Übersendung v o n Belegexemplaren w i r d gebeten.

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21/1975

GETREIDEABKOMMEN ZWISCHEN DEN USA UND DER UdSSR
- Wortlaut -

WASHINGTON - (AD) - Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion haben
ein Abkommen über die Lieferung von jährlich mindestens sechs Millionen
Tonnen Weizen und Mais über eine Zeit von fünf Jahren an die UdSSR geschlossen.

Das Abkommen, das am 20. Oktober 1975 vom Weißen Haus veröffentlicht

wurde und am 1. Oktober 1976 in Kraft tritt, hat folgenden Wortlaut:
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR)
sind
unter Berufung auf die "Grundprinzipien der Beziehungen zwischen den
Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" vom 29. Mai 1972;
aus dem Wunsch heraus, die langfristige Zusammenarbeit zwischen beiden
Ländern auf der Grundlage des beiderseitigen Nutzens und der Gleichberechtigung zu stärken;
im Bewußtsein der Bedeutung, die die Erzeugung von Nahrungsmitteln, vor
allem Getreide, für die Völker beider Länder hat;
aus der Erkenntnis der Notwendigkeit einer Stabilisierung des Getreidehandels zwischen beiden Ländern;
unter Bekräftigung ihrer Überzeugung, daß eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Handels zu einer Gesamtverbesserung der Beziehungen zwischen beiden

�beiden Ländern führen wird;
wie folgt übereingekommen:
Artikel I
Die Regierung der USA und die Regierung der UdSSR treten hiermit in
ein Abkommen über den Kauf und den Verkauf von Weizen und Mais zur Versorgung der UdSSR ein.

Zu diesem Zweck werden während der Zeitspanne, in der

dieses Abkommen in Kraft ist - es sei denn, es wird von den Vertragsparteien
etwas anderes vereinbart - 1) die Außenhandelsorganisationen der UdSSR in jeder Zwölfmonatsperiode beginnend am 1. Oktober 1976 von privaten Handelsquellen
sechs Millionen metrische Tonnen Weizen und Mais zu ungefähr gleichen Anteilen
kaufen, die in den USA angebaut worden sind;

und 2) wird die Regierung der USA

ihre guten Dienste leisten, um solche Verkäufe durch private Handelsquellen
zu erleichtern und zu fördern.
Die Außenhandelsorganisationen der UdSSR können diese Menge ohne Konsultationen in jeder Zwölfmonatsperiode beginnend vom 1. Oktober 1976 um bis zu
zwei metrische Tonnen erhöhen, es sei denn, die Regierung der USA stellt fest,
daß die USA eine Getreideversorgung von weniger als 225 Millionen metrische
Tonnen haben, wie in Artikel V festgelegt.
Die Käufe bzw. Verkäufe von Weizen und Mais im Rahmen dieses Abkommens
werden zu Marktpreisen, wie sie zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. Verkaufs für
diese Produkte gelten, und zu normalen Geschäftsbedingungen getätigt werden.

Artikel II
Während der Laufzeit dieses Abkommens wird die Regierung der USA - es
sei denn, es wird von den Vertragspartnern etwas anderes vereinbart - nicht
von einer unumschränkten Ermächtigung Gebrauch machen, wie sie ihr nach amerikanischem Recht zusteht, um Exporte von Weizen und Mais zu kontrollieren, die

�r

die für die Versorgung der UdSSR in Übereinstimmung mit Artikel I gekauft
werden.

Artikel III
In Ausführung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Abkommens werden
sich die Außenhandelsorganisationen der UdSSR bemühen, ihre Käufe in den USA
und die Verschiffungen nach der UdSSR so gleichmäßig wie möglich über jede
Zwölfmonatsperiode zu verteilen.

Artikel IV
Die Regierung der UdSSR wird gewährleisten, daß - es sei denn, die Vertragsparteien kommen anderweitig überein - aller in den USA angebauttr und
durch Außenhandelsorganisationen gekaufter Weizen und Mais für den Verbrauch
in der UdSSR verwandt wird.

Artikel V
Die Regierung der USA kann während der Geltungsdauer dieses Abkommens
in jedem Jahr, in dem die Gesamtgetreideversorgung der USA - ausgewiesen durch
die amtlichen Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums über die vorhandenen
Getreidebestände und die amtliche Vorausschätzung des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums über die Ernteerträge des neuen Erntejahres - unter 225
Millionen metrische Tonnen für alles Getreide absinkt, die für Käufe durch
die Außenhandelsorganisationen der UdSSR nach Artikel I zur Verfügung stehenden Mengen an Weizen und Mais reduzieren.

Artikel .VI
- 3 -

�Artikel VI
Wenn immer die Regierung der UdSSR möchte, daß die Außenhandelsorganisationen der UdSSR mehr in den USA angebauten Weizen oder Mais kaufen können
als die Mengen, die in Artikel I vorgesehen sind, wird sie sofort die Regierung der USA davon in Kenntnis setzen.
Wenn immer d.ie Regierung der USA private Handelsquellen in die Lage versetzen'möchte, mehr in den USA angebauten Weizen oder Mais zu verkaufen als
die Mengen, die in Artikel I vorgesehen sind, wird sie sofort die Regierung
der UdSSR davon in Kenntnis setzen.
In beiden Fällen werden sich die Vertragsparteien so bald wie möglich
konsultieren, um eine Übereinkunft über mögliche an die UdSSR zu liefernde
Mengen zu erreichen, und zwar vor dem Kauf bzw. Verkauf oder dem Abschluß
von Kontrakten über den Kauf bzw. Verkauf von Getreide in Mengen, die über
den in Artikel I vorgesehenen liegen. •

Artikel VII
Es wird davon ausgegangen, daß die Verschiffung von Weizen und Mais aus
den USA nach der UdSSR im Rahmen dieses Abkommens in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen des amerikanisch-sowjetischen Schiffahrtsabkommens erfolgen wird,
das während der Zeitspanne der genannten Verschiffungen in Kraft ist.
•

Artikel VIII
Die Vertragsparteien werden sich bezüglich der Durchführung dieses Abkommens und damit zusammenhängender Angelegenheiten in Abständen von sechs
Monaten, beginnend sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens, und auf
Antrag -der einen oder der anderen Vertragspartei zu jedem anderen Zeitpunkt
konsultieren.
. 4 _

Artikel IX
r-

�Artikel IX
Dieses Abkommen wird mit seiner Ausfertigung in Kraft treten und, wenn
es nicht um eine beiderseits vereinbarte Zeitspanne verlängert wird, bis zum
30. September 1981 in Kraft bleiben.

+ + + + +

- 5 -

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21/1975

AMERIKANISCH-SOWJETISCHE ABSICHTSERKLÄRUNG ÜBER SOWJETISCHE ÖLLIEFERUNGEN
- Wortlaut des Schreibens des State Departments -

WASHINGTON - (AD) - Das Weiße Haus hat am 20. Oktober 1975 den Wortlaut
eines Schreibens des Staatssekretärs für Wirtschaftsfragen im amerikanischen
Außenministerium, Charles W. Robinson, an den sowjetischen Außenhandelsminister, N.S. Patolichew, veröffentlicht, in dem die zwischen beiden Regierungen
erreichte Absichtserklärung bestätigt wird, umgehend Verhandlungen über ein
Abkommen über die Lieferung sowjetischen Erdöls an die Vereinigten Staaten
aufzunehmen. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
Hiermit wird die bei unseren Gesprächen erreichte Absichtserklärung bestätigt, daß unsere beiden Regierungen umgehend Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über den Verkauf und die Verschiffung sowjetischen Erdöls aufnehmen wollen.

Dieses Abkommen wird folgende Punkte enthalten:

1) Die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken wird für
einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich 10 Millionen metrische Tonnen Rohöl und
Erdölprodukte zum Verkauf anbieten.
2) Die Regierung der Vereinigten Staaten kann Rohöl und Erdölprodukte
für ihren eigenen Verbrauch kaufen oder es können - wenn von den Vertragsparteien vereinbart - die Käufe von Rohöl und Erdölerzeugnissen über amerika-

�amerikanische Firmen abgewickelt werden.
3) Etwa 70 Prozent der gesamten zum Verkauf angebotenen Mengen sollen
Rohöl sein; der Rest kann aus Erdölprodukten, vor allem Dieselöl und Naphta,
bestehen.
4) Ein Teil des Rohöls und der Erdölprodukte wird nach den Vereinigten
Staaten verschifft werden, zum Teil in den für den Getreidetransport von den
Vereinigten Staaten nach der Sowjetunion benutzten Tankern.
5) Ein Teil des Rohöls und der Erdölprodukte kann nach Europa oder anderen vereinbarten Absatzgebieten geliefert werden.
6) Der Preis des Rohöls und der Erdölprodukte wird von beiden Seiten auf
einem Niveau vereinbart werden, daß sowohl die Interessen der Regierung der
Vereinigten Staaten als auch der Regierung der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken gewährleistet sind.
Ferner wird davon ausgegangen, daß beide Regierungen auf eine Verlängerung
und Ausweitung der kooperativen Anstrengungen hinarbeiten werden, die bereits
auf dem Energiesektor unternommen werden. Diese Anstrengungen sollen im besondern auf eine umfassendere Anwendung des technologischen Potentials beider
Länder gerichtet sein, um die Energiegewinnung aus vorhandenen Quellen zu
steigern und neue Energiequellen zu erschließen.

- 2 -

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21/197b

CENT: USA BLEIBEN EINEM FREIEREN WELTHANDEL VERSCHRIEBEN
- Rede des US-Handelsscnderbeauftragten in Amsterdam -

AMSTERDAM - (AD) - Die Vereinigten Staaten haben ihr Bekenntnis zu einem
"freieren und faireren" Welthandel erneut bekräftigt. Vor holländischen Geschäftsleuten erklärte der Sonderbeauftragte Präsident Fords für Handelsverhandlungen, Frederick Cent, am 16. Oktober 1975 ir. Amsterdam, daß die Vereinigten Staaten eineni "freieren und faireren" Welthandel verschrieben blieben und daß die Fällt von Gegenzöllen und Antidumpingmcßnahmen in den USA während der letzten Monate keineswegs als eine Wendung hin zum Protektionismus
zu werten seier;. Di« wichtigsten Teile der Rede Cents haben folgenden Wortlaut:
"Ich mochte kurz auf die Frage eingehen, die heute in Europa so häufig
gestellt wird:

'Wenden sich die Vereinigter: Staaten dem Protektionismus zu' 7

Unter Bezugnahme auf vier Bestimmungen des Handelsgesetzes vor. 1974, die
in keinem Zusammenhang zu einander stehen und völlig verschieden sind, wurden
von privater. Gesellschaften, Verbänden sowie einer Gewerkschaft 41 Beschwerden,
über die noch nicht entschieden ist, wegen angeblicher illegaler, unfairer
oder schädlicher ausländischer Handelspraktiken eingereicht, die sich - auf
der Basis der Zahlen von 1974 - auf US-Importe im Wert von 11,7 Milliarden
Dollar auswirken.

Diese vier Bestimmungen betreffen angebliche Schädigungen
- 1 -

�Schädigungen der einheimischen Industrie, Dumping zu Preisen, die unter dem
fairen Wert liegen, Exportsubventionierung durch

'Prämien oder Zuwendungen'

und unfaire Handelspraktiken, die nach einem neuen Paragraphen des Gesetzes
von 1974 strafbar sind.
Diese Beschwerden richten sich somit gegen etwa IQ Prozent unserer derzeitigen Importe pro Jahr.

Die Europäische Gemeinschaft behauptet, wir hätten

über 20 Prozent ihres Exports nach den USA im Werte von fast 5 Milliarden
Dollar in Frage gestellt.

Bei mehr als vier Fünftel dieses Handels geht es um

eine Antidumping-Untersuchung, von der importierte Kraftfahrzeuge im Werte von
2,5 Milliarden Dollar betroffen werden, und um eine Überprüfung angeblicher
illegaler Subventionierungen durch Erlaß der Mehrwertsteuer bei importierten
Stahlerzeugnissen im Werte von 2,1 Milliarden Dollar.

Das US-Finanzministerium

ist beim Stahl jetzt zu der Auffassung gelangt, daß der Tatbestand einer illegalen Subventionierung nicht gegeben sei und das vorliegende Beweismaterial die
Aufnahme einer offiziellen Untersuchung nicht rechtfertige. Abgesehen von
diesen beiden Fällen werden noch nicht einmal 5 Prozent des US-Exports der
Europäischen Gemeinschaft gegenwärtig überprüft.
Aber selbst diese statistische Auswertung führt zu falschen Schlüssen.
Von allen noch schwebenden Verfahren, die den Handel mit der Europäischen Gemeinschaft betreffen, haben nur zwei zu wirklich restriktiven Maßnahmen gegen
Importe geführt - Gegenzölle bei europäischem Käse im Werte von 120 Millionen
Dollar und Antidumping-Maßnahmen bei polnischen Golfcarts.
Der Gegenzoll bei Käse wurde auf Grund der Ermächtigungen des Handelsgesetzes ausgesetzt, bis eine international ausgehandelte Lösung im Rahmen der
multilateralen Handelsverhandlungen gefunden ist. Bei Importen im Werte von
11,7 Milliarden Dollar, bei denen Untersuchungen stattfinden, wird uns somit
vorgehalten, daß eine einzige Maßnahme - nachdem festgestellt worden war, daß
polnische Golfcarts im Werte von 3 Millionen Dollar zu Dumpingpreisen auf den
amerikanischen Markt geworfen wurden - bereits ein Signal für die übrige Welt
ist, daß Amerika sich auf seine Küsten zurückzieht.
Und wenn wir uns schon auf dem schlüpfrigen Gelände der Statistik bewegen, sollten wir auch das Ausmaß der Restriktionen bei amerikanischen Ex-

�Exporten von Agrarerzeugnissen im Werte von rund 22 Milliarden nicht übersehen, für die sich die Grenzmaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft negativ auswirken. Wir akzeptieren und begrüßen die
internen binnenwirtschaftlichen und sozialen Zielsetzungen und die Nützlichkeit dieser Politik; unser Ziel bei den multilateralen Handelsverhandlungen
ist es, den Abbau oder die Beseitigung der Handelsrestriktionen oder der verzerrenden Auswirkungen der Agrarpolitik zu erreichen, wo immer solche auftreten, und sie im Einklang mit der Deklaration von Tokio in eine wirksamere
internationale Ordnung einzugliedern.
Wir in den Vereinigten Staaten setzen auf im großen und ganzen freie
Märkte, auf denen das gesunde wirtschaftliche Prinzip des sich gegenseitig
steigernden Wettbewerbs zu einer leistungsfähigen Produktion in der Industrie
wie auch in der Landwirtschaft führt. Unseres Erachtens ist dies nicht nur
für uns, sondern auch weltweit für die Verbraucher das Beste.
Wir haben in unserem eigenen Lande in der Landwirtschaft weitgehende Anpassungen an diese Politik vorgenommen.

Die Kosten unseres Agrarprogramms

sind von 4 Milliarden Dollar im Jahre 1972 auf 500 Millionen Dollar im letzter
Jahr zurückgegangen.

Unsere Farmer erzielen ihre Einkünfte jetzt durch Erlöse

auf dem Markt und nicht mehr durch eine Kombination von Regierungszuwendunger
und Marktverkäufe.
Unsere Flexibilität bei der Bewältigung der Handelsprobleme auf unserem
Binnenmarkt setzt naturgemäß gewisse Anzeichen für eine Flexibilität auf
Seiten der Europäischen Gemeinschaft voraus, sowohl im Interesse des guten
Glaubens wie auch der Gerechtigkeit.
Es sollte besser verstanden werden, daß unser eigenes Handelsgesetz erstmals für unsere binnenwirtschaftlichen Interessen gewisse Zusicherungen gibt,
daß Klagen über Wettbewerb durch Importe nicht nur gehört, sondern daß auch
schnell und fair gehandelt wird und daß gewisse Hoffnung auf Lösung der Probleme besteht.
Alle
- 3 -

�Alle unsere Fälle sind aus einer Reaktion auf etwas entstanden und es
gibt keine aggressive oder willkürliche Verhängung von Restriktionen für einen
freien und fairen Wettbewerb durch Importe.
Ein weiterer Beweis dafür, daß wir einem freieren und faireren Welthandel
verschrieben bleiben, ist die vorübergehende Natur aller unserer Gegenmaßnahmen auf Importe.

Bis Ende des Jahres, in den acht Monaten seit Bestehen der

Ermächtigungen für diese Form der Importanpassung nach dem neuen Handelsgesetz, dürften wir mehr Eingaben für eine Unterstützung zur Anpassung des Handels bearbeitet und ihnen stattgegeben haben als in den ganzen 12 Jahren des
Bestehens dieser Ermächtigung unter dem vorangegangenen Gesetz über die Ausweitung des Handels von 1962. Auch dies wieder ist kaum ein Zeichen für eine
Rückkehr zu dem Protektionismus der dreißiger Jahre.
Wie ich bereits seit geraumer Zeit betont habe, stimme ich mit unseren
Freunden in Brüssel voll und ganz darin überein, daß wir - und damit meine
ich uns beide, ja alle an den multilateralen Handelsverhandlungen Beteiligten jetzt an einer sehr gefährlichen Kreuzung stehen.
Wenn unsere den Handel betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen fair
und gerecht sind, wenn sie auf unseren legitimen nationalen Interessen und
in gleicher Weise auf unseren internationalen Verpflichtungen basieren, dann
sollte es keinen Grund zur Beunruhigung geben.
Wir müssen uns ständig konsultieren, um Überreaktionen zu vermeiden und
zu versuchen, flexible und allseits akzeptable Lösungen zu finden, die die
Notwendigkeit überhaupt irgendwelche Gegenmaßnahmen zu ergreifen, beseitigen.
Wenn wir auf der anderen Seite unsere Maßnahmen übereilt, unklug oder kurzsichtig treffen, dann werden wir - wir alle - in der Tat in größte Schwierigkeiten
geraten.
•

Denn jede Nation oder Gruppe von Ländern, die heute ungerechtfertigt
Kräfte der Vergeltung in Gang setzt, würde praktisch damit nur erreichen, daß

�daß wir einer nicht mehr zu bändigenden Reaktion auf einen wachsenden Druck
im Inland ausgeliefert wären, dem schon durch die weltweite wirtschaftliche
Stagnation und die weltweite Arbeitslosigkeit Vorschub geleistet wird, die
wiederum durch die allgemeine Inflation und die steigenden Energiekosten genährt werden.

Ein solcher Kurs würde uns nur in eine zweifelhafte und nicht

akzeptable Periode der Handelskriege, der wirtschaftlichen Isolation und der
Depression zurückwerfen.
Dies würde nicht nur zu einem Abrücken von unseren auf die Zukunft gerichteten Bemühungen in Genf führen, sondern auch gerade das multilaterale
Handelssystem gefährden, das uns seit dem zweiten Weltkrieg so gute Dienste
geleistet hat und das wir jetzt mit so viel Mühe zu modernisieren und zu verbessern suchen, damit es den sich ändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten
einer unbeständigen Situation auf der Welt entspricht.
Ich nehme an, daß keiner von uns, ob groß oder klein, sich diese Alternative leisten kann ...
Es ist angedeutet worden, daß dfe amerikanischen Wahlen 1976 für die
Handelsverhandlungen von Bedeutung sein könnten. Diese Ansicht trägt nicht
der Tatsache Rechnung, daß unser Handelsgesetz auf einer überparteilichen Basis verabschiedet wurde, bei nur 10 Gegenstimmen von 535 möglichen Stimmen.
Ferner wirkt der amerikanische Kongreß ständig bei den Verhandlungen mit. Mitglieder des Kongresses, seiner Ausschüsse, stehen unseren Unterhändlern in
Genf an Ort und Stelle beratend zur Seite. Auf der anderen Seite des Atlantik
halten wir ebenfalls engen Kontakt mit dem Kongreß. Somit werden unsere Wahlen
unsere Verhandlungsfähigkeit nicht beeinträchtigen. In gleicher Weise wird
das in Genf Erreichte nicht zur Wahl des nächsten amerikanischen Präsidenten
oder Kongresses beitragen; was wir dort aber nicht tun, das wird sich auf
alle Wahlen in der freien Welt während der nächsten Generation auswirken.
Wollen wir die gegenwärtige Situation realistisch bewerten, ihre ernsten
warnenden Zeichen erkennen und unseren Blick auf die Zukunft richten.
Wollen
- 5 -

�Wollen wir jeden Zank vermeiden, jedes Auftrumpfen und einander Bedrohen,
und stattdessen mit der langen, schwierigen und zwingenden Aufgabe beginnen,
die unserer harrt ...
Wenn jetzt in den multilateralen Handelsverhandlungen neue Regeln für den
Handel erarbeitet werden, sollten wir auch wirksame Verfahren entwickeln, die
eine rasche und faire Beilegung von Handelsstreitigkeiten gewährleisten, wie
sie sich künftig ergeben könnten.
Zum Schluß möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Perfektionierung
unseres internationalen Handelssystems einen wesentlichen Beitrag zu verschiedenen großen Problemen der Welt leisten kann, wie z.B. Inflation, Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Fortschritt der Entwicklungsländer.
Die multilateralen Handelsverhandlungen in Genf wurden 1973 aufgenommen,
um eine Ausweitung und Reform des Handels zu erreichen, damit für alle, auf
der Basis der Gegenseitigkeit, gemeinsam Vorteile erzielt werden können.

Die

große Bedeutung dieses Zieles tritt gerade in diesem Jahr um so klarer hervor,
in dem der Welthandel seinen ersten Rückschlag seit dem zweiten Weltkrieg erlitten hat ..."

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21/1975

BROT ALS POLITIKUM
Langfristiges Getreide-Lieferabkommen der USA mit der UdSSR
Internationale Vorratshaltung zur Vorbeugung gegen Hungersnot

- (AD) - Als Großversuchsfeld für die Entwicklung zuverlässiger Methoden
der Ernteschätzung benutzen das US-Landwirtschaftsministerium und das US-Amt
für Luft- und Raumfahrt (NASA) derzeit den "Weizengürtel"

im Herzen der USA.

Dies ist eine weitläufige Region in den Großen Ebenen, die sich fast 3500 km
lang und bis zu 1200 km breit, von Texas bis nach Südkanada erstrecken. Für
die Untersuchungen werden die Multispektralaufnahmen im Infrarotbereich von
den beiden amerikanischen Erdbeobachtungssatell iten LANDSAT sowie eine Serie
von jeweils zur Zeit des Satellitendurchgangs im Getreideanbaugebiet am Boden
ermittelten Meßdaten - u.a. über Bodenfeuchtigkeit, Pflanzenzustand und Sonneneinstrahlung - gesammelt und ausgewertet.

Dieses Verfahren könnte bei ent-

sprechender Weiterentwicklung dazu führen, daß jeden Monat Ernteschätzungen
nicht nur für die "Kornkammer Amerikas", sondern für alle Agrargebiete der
Erde erstellt werden.
Damit würde zumindest einer der Unsicherheitsfaktoren beseitigt, die die
Nahrungsmittel Versorgung zahlreicher Länder zusätzlich gefährden können. Denn
er trägt dazu bei, weltweit das Preisgefüge auf dem Getreide- und Agrarmarkt
erheblich zu stören.

Rechtzeitig vorliegende Informationen über die zu erwar-

tenden Ernten dagegen würden es sowohl den Erzeugerländern als auch den auf

- 1 -

�auf Importe angewiesenen Staaten eher ermöglichen, Vorkehrungen gegen Entwicklungen zu treffen, bei denen Preise außer Kontrolle geraten, die Inflation weiter angeheizt wird und in importabhä'ngigen Regionen akute Versorgungsschwierigkeiten auftreten.
Ein Schulbeispiel aus jüngster Zeit sind die Auswirkungen der schlechten
diesjährigen Getreideernte in der UdSSR auf den internationalen Getreidemarkt.
Mit den massiven Käufen der Sowjetunion im Ausland - von bisher 16 Millionen
Tonnen wurden allein 10 Millionen Tonnen in den USA angekauft - begannen in
den Vereinigten Staaten ungeachtet der ungewöhnlich guten eigenen Ernte die
Preise enorm zu steigen.

Daraufhin versuchte eine große amerikanische Gewerk-

schaft sogar eine Zeitlang, die Verschiffung von Getreide in die Sowjetunion
zu blockieren.

Verständlich, daß die US-Regierung solche Entwicklungen künftig

unterbinden und dem Getreidemarkt eine stabilere Basis geben möchte.

Deshalb

erachtet sie langfristige Liefervereinbarungen mit Importländern und speziell
mit der Sowjetunion als Großabnehmer für unumgänglich.
Dementsprechend haben die USA jetzt mit der UdSSR ein Getreideabkommen
mit fünfjähriger Laufzeit und einer Mindestabnahme von sechs Millionen Tonnen
Weizen und Mais jährlich abgeschlossen, das am 1. Oktober
tritt.

1976 in Kraft

Vertreter des Sowjetregimes machten die Trockenheit für die schlechte

Getreideernte verantwortlich.

Allein in der Ukraine bleibt der Ertrag gut

20 Prozent unter den Ergebnissen eines normalen Erntejahres. Jedoch erörtert
die sowjetische Presse auch Probleme der landwirtschaftlichen Maschinen. Und
Beobachter außerhalb der Sowjetunion weisen auf erhebliche Mängel im gesamten
Agrarsystem des Landes hin, dessen Landwirtschaft riesige Investitionen verschlingt.

Der Bedarf an Getreide steigt aber u.a. schon wegen des zunehmenden

Fleischkonsums in der UdSSR rapide an.
•

'

•

'

• ' ' " • ' " •

Rekordernte

�Rekordernte in den Vereinigten Staaten
Amerika verzeichnet 1975 eine Rekordernte.

Sie dürfte bei Mais mit

144,46 Millionen Tonnen 22 % über der des Vorjahres liegen.

Der Ertrag an

Futtergetreide mit Mais, Sorghum, Hafer und Gerste wird auf 181 Millionen
Tonnen (pl is 22 % ) , mit Weizen, Roggen und Reis auf 64,18 Millionen Tonnen
(plus 18 %) geschätzt.

Für Weizen werden 58,14 Millionen Tonnen (plus 19 %

gegenüber 1974), für Sojabohnen 39,25 Millionen Tonnen (plus 17 %), für Ölsaaten (Soja, Baumwollsamen, Erdnüsse und Leinsamen) 44,13 Millionen Tonnen
(plus 13 7a) tfür

Zuckerrüben 25,57 Millionen Tonnen (plus 27 %) und für Zucker-

rohr 26,19 Millionen Tonnen (plus 16 %) angenommen.
Die z.T. recht düsteren Prognosen im Vorjahr, die in der Trockenheit
1974 in weiten Teilen der USA den Beginn einer neuen Dürreperiode ähnlich
jenen der dreißiger und fünfziger Jahre zu erkennen glaubten, bewahrheiteten
sich nicht. Dennoch zeigen die Erträge der Jahre 1974 und 1975 erneut, wie
sehr die Landwirtschaft eines großen Erzeugerlandes trotz ständiger Verbesserungen auf allen Gebieten - von der Saatzucht über Düngemittel bis zu den Anbau- und Bewirtschaftungsmethoden - nach wie vor vom Wetter abhängig ist.
Eine gewisse Absicherung gegen Ertragseinbußen schuf die US-Regierung
bereits, indem sie im vergangenen Jahr die alten Bestimmungen über die Einschränkung von Anbauflächen aufhob. Die Getreidevorräte sind ohnehin seit
den ausgedehnten sowjetischen AufKäufen vom Jahr 1973 und durch die Lieferpflichtungen an die traditionellen Importländer dezimiert und werden durch Abgaben im Rahmen von Hilfsprogrammen für die dritte Welt laufend zusätzlich in
Anspruch genommen. Die Gefahr einer Überproduktion besteht nicht mehr in
der Welt von heute, die bei rapide wachsenden Bevölkerungszahlen in gewissen
Teilen der Erde von Hunger und Mangelernährung bedroht ist. Das auf der
Welternährungskonferenz in Rom 1974 von US-Außenminister Kissinger proklamierte Ziel, bis zum Jahr 2000 die Nahrungsmittelproduktion der Welt zumindest zu verdoppeln und gleichzeitig die Nahrungsqualität zu verbessern,
ist neben einer Verringerung des Bevölkerungswachstums, der Schaffung eines

�eines besseren internationalen Verteilungs- und Finanzierungssystems und
der Vorratsbildung für Notzeiten eine wesentliche Voraussetzung für die Überwindung des Hungers.
Konkrete Vorschläge über eine künftige internationale Reservehaltung
unterbreiteten die Vereinigten Staaten auf einer Konferenz des Internationalen
Weizenrates Ende September 1975 in London.

Darin fordern sie u.a. die Anle-

gung eines Vorrats von 25 Millionen Tonnen Weizen und von fünf Millionen Tonnen
Reis.

Dies würde ausreichen, um mehr als 90 Prozent der Auswirkungen schlech-

ter Ernteerträge weltweit abzufangen.
E. Bell

Weitere wichtige Punkte des von Richard

(US-Landwirtschaftsministerium) vorgetragenen Planes sehen vor:

- Die Beiträge der Partnerstaaten basieren auf ihrer früheren Getreideproduktion, dem Umfang ihres Handels mit Getreide sowie auf ihrem finanziellen
Leistungsvermögen.
- Bei Anzeichen für eine bevorstehende, jedoch noch nicht erwiesene
Mangel Situation tritt die erste Phase als sog. Warnphase in Kraft.

Die Teil-

nehmerstaaten beraten, welche Schritte erforderlichenfalls zu unternehmen
sind.
•

- Phase zwei tritt bei eindeutig zutage tretenden Mangel Situationen in
Kraft.

Die Partnerländer sind dann verpflichtet, die von ihnen gehaltenen

Vorräte zu Marktpreisen abzugeben.
- Die Reserven werden von den einzelnen Mitgliedstaaten angelegt; jedes
Land entscheidet frei über die Verwaltung der Vorräte.
- Die Beteiligung an dem Abkommen steht allen auf der Welternährungskonferenz vertretenen Nationen und jedem Land offen, das sich am Internationalen
Weizenabkommen beteiligt.
- Entwicklungsländern, die sich der Vereinbarung anschließen, soll be-

�besondere Unterstützung zuteil werden, damit sie ihren Verpflichtungen zur
Vorratshaltung ohne ungebührliche finanzielle Belastungen nachkommen können.
über die Aktionen, die die Regierung Ford seit der Welternä'hrungskonferenz von Rom im November 1974 zur Verbesserung der Nahrungsmittel Versorgung
durch innen- und außenpolitische Maßnahmen unternommen hat, wurde kürzlich
dem US-Kongreß ein ausführlicher Bericht zugeleitet.

+ + + + +

- 5 -

�</text>
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    <description>Umwandlung eines physischen Dokumentes in ein digitales Medium.</description>
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      <description>The Dublin Core metadata element set is common to all Omeka records, including items, files, and collections. For more information see, http://dublincore.org/documents/dces/.</description>
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              <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Getreideabkommen zwischen den USA und der UdSSR&amp;nbsp;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Wortlaut -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Amerikanisch-Sowjetische Absichtserklärung über sowjetische Öllieferungen&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Wortlaut des Schreibens des State Departments -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Wirtschaft&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Dent: USA bleiben einem freieren Welthandel verschrieben&amp;nbsp;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Rede des US-Handelssonderbeauftragten in Amsterdam -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;3. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Brot als Politikum&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Langfristiges Getreide-Lieferabkommen der USA mit der UdSSR&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Internationale Vorratshaltung zur Vorbeugung gegen Hungersnot&amp;nbsp;&lt;/em&gt;</text>
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