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29. Januar 1975

Nummer

Inhalt
DOKUMENTATION:
US-Außenministerium veröffentlicht Bericht über Lage in Vietnam
-WortlautKommunique der Zehnergruppe vom 16. Januar 1975
-WortlautKommunique des IWF-Interimsausschusses vom 16. Januar 1975
-Wortlaut»

WIRTSCHAFT:

Erfolgreicher Abschluß der Washingtoner Währungsgespräche
Von Eugene Brake

HINTERGRUNDMATERIAL:
John J. Sparkman
-Der neue Vorsitzende des Außenpolitisches Ausschusses des US-Senats-

WISSENSCHAFT UND TECHNIK:
Satelliten wachen über die Umwelt
-ERTS-System wird ausgebaut-

Um Übersendung von Belegexemplaren wird gebeten.

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2/1975

US-AUSSENMINISTERIUM VERÖFFENTLICHT BERICHT ÜBER LAGE I N VIETNAM
-

Wortlaut

-

WASHINGTON --(AD)— Das amerikanische Außenministerium hat am 24. Januar
1975 einen Sonderbericht veröffentlicht, in der die Lage in Vietnam dargestellt wird, wie sie sich in den zwei Jahren seit Unterzeichnung des Pariser
Abkommens vom 27. Januar 1973 entwickelt hat. Der dokumentarische Bericht hat
folgenden Wortlaut:
Am 27. Januar 1973 wurde in Paris das Abkommen zur Beendigung des Krieges
und der Wiederherstellung des Friedens in Vietnam unterzeichnet. Wir erzielten
eine Regelung, die die Herauslösung der amerikanischen Streitkräfte erlaubte,
die Regelung der politischen Zukunft Vietnams Verhandlungen zwischen den vietnamesischen Beteiligten überließ und die die amerikanischen Kriegsgefangenen
heimführte. Wir machten unsere Absicht deutlich, unser noch bestehendes Engagement in Vietnam so rasch zu beenden, wie es die Umstände erlaubten.
Die Nordvietnamesen haben jetzt einen stark intensivierten militärischen
Feldzug begonnen. Zum ersten Mal seit 1972 ist eine Provinzhauptstadt (Song
Be in der Provinz Phuoc Long) überrannt worden. Der umfang der Verluste und
der Zerstörung hat den höchsten Punkt seit Unterzeichnung des Abkommens er-

-1-

�erreicht. Die jüngsten Angriffe scheinen die erneute Entschlossenheit Hanois
widerzuspiegeln, Südvietnam mit Gewalt zu erobern.
Diese Entwicklungen lassen es jetzt, da wir uns dem zweiten Jahrestag
der Unterzeichnung des Pariser Abkommens nähern, besonders wichtig erscheinen,
daß wir die Lage in Vietnam, wie sie sich in den letzten zwei Jahren entwickelt
hat, und ihre Auswirkungen für die Zukunft eingehend untersuchen.
Es kann heute kein wirkliches Argument mehr geben, ob wir unser langes
und kostspieliges Engagement in Vietnam beenden werden. Die einzige Frage ist,
wann und wie wir es beenden.
Unser Ziel ist der Abschluß des Prozesses der Beendigung unseres Engagements so rasch wie möglich, und zwar auf eine Weise, die:
- einen politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Zusammenbruch
in Südvietnam verhindert, der zur neuen Instabilität und Unruhe in dem Gebiet
•führen und neue Herausforderungen an einander zuwiderlaufende Großmachtinteressen stellen würde;
- ein vernünftiges Maß an politischer Stabilität und geordneter Entwicklung in Südostasien unterstützt und die friedliche Lösung des Konflikts in dem
Gebiet und sonstwo in der Welt fördert;
- die Opfer respektiert, die das amerikanische Volk in Vietnam gebracht
hat; und
- unserer Verantwortung als Signatarmacht gerecht wird, das Pariser Abkommen zu erfüllen.
Durch Unterzeichnung des Abkommens (und durch unsere Politik der Vietnamisierung des Krieges) haben wir den Südvietnamesen praktisch erklärt, daß wir
sie nicht mehr mit unseren Streitkräften verteidigen, aber sie - wie in dem Ab-

�Abkommen erlaubt - mit den Mitteln ausstatten würden, um sich selbst verteidigen zu können. Sie haben nach Übernahme dieser Aufgabe diese sehr wirksam erfüllt. Nun sollten wir das, was wir zugesagt haben, auch halten.

Die Einhaltung des Pariser Abkommens
Die Nordvietnamesen unterzeichneten das Pariser Abkommen zu einem Zeitpunkt, da sie gleichzeitig eine Offensive in letzter Minute durchführten, um
so viel südvietnamesisches Territorium wie möglich in ihre Hand zu bekommen,
bevor der Waffenstillstand eintrat. Nach Unterzeichnung des Abkommens und der
Abwehr dieser Offensive gingen die Feindseligkeiten eine Zeit lang zurück. Wir
hegten die Hoffnung, daß das Abkommen nun einen Rahmen bieten würde, innerhalb
dessen die Vietnamesen ihre eigene politische Wahl treffen und ihre eigenen
Probleme in einer Atmosphäre des Friedens lösen könnten. Leider wurde diese
Hoffnung - eine Hoffnung, die die Republik Vietnam und das südvietnamesische
Volk teilten - durch die Handlungen Nordvietnams und der Provisorischen Revolutionsregierung zunichtegemacht. In klarer Verletzung des Abkommens haben
sie:
- über 170 000 nordvietnamesische Soldaten nach Südvietnam eingeschleust
und ihre Hauptstreitmacht im Süden von 220 000 Mann zur Zeit des Abkommens auf
jetzt 300 000 Mann verstärkt (von denen 225 000 Nordvietnamesen sind);
.

- ihr militärisches Nachschubsystem durch Laos, Kambodscha und die ent-

militarisierte Zone, sowie auch innerhalb Südvietnams ausgebaut und ihre Waffenlager verstärkt;
- sich

�- sich geweigert, den Teams Zugang zu gewähren, die nach dem Abkommen
den Waffenstillstand überwachen sollen;
- sich geweigert, ihren vereinbarten Teil an den Ausgaben für die Internationale Kontroll-und Überwachungskommission (ICSS) zu leisten;
- ihre Verpflichtungen zur Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Schicksals amerikanischer und anderer Militärpersonen,die als vermißt gelten, nicht
erfüllt,ja, sie haben alle Gespräche über diese Angelegenheit abgebrochen und
sich seit sieben Monaten geweigert, mit Vertretern der Vereinigten Staaten und
der Republik Vietnam in dem Gemeinsamen Viermächte-Militärausschuß zusammenzutreffen;
- alle Verhandlungen mit der Republik Vietnam abgebrochen, einschließlich der politischen Verhandlungen in Paris und der Verhandlungen der Gemeinsamen Zweimächte-Militärkommission in Saigon und auf die wiederholten Forderungen nach bedingungsloser Wiederaufnahme der Verhandlungen mit unsinnigen
Forderungen nach dem Sturz der Regierung als Vorbedingung für eine Wiederaufnahme der Gespräche reagiert; und
- ihren militärischen Druck ständig erhöht, mehrere Gebiete überrannt,
darunter elf Distriktstädte, die zum Zeitpunkt des Waffenstillstandes eindeutig und unbestritten in der Hand der Republik Vietnam waren. Ihre jüngste und
gefährlichste Eskalation der Kämpfe begann Anfang Dezember 1974 mit Offene-i^ron

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*

�Alle amerikanischen Streitkräfte und Berater wurden innerhalb von 60 Tagen nach Unterzeichnung des Abkommens abgezogen. Es besteht keine faktische
Grundlage für die Behauptung Hanois, daß sich Tausende amerikanischer Militärberater als Zivilisten getarnt in Vietnam befänden.
Die amerikanische Militärhilfe an die Republik Vietnam hat sich dem Zugum-Zug-Ersatz, dem Stück-für-Stück-Ersatz, nicht einmal angenähert, der durch
das Abkommen genehmigt ist, während die russische und chinesische Militärhilfe
an Nordvietnam während der letzten fünf Jahre praktisch auf dem gleichen Stand
geblieben ist (mit Ausnahme sehr großer Lieferungen im Jahre 1972, dem Hauptinvasionsjahr) und eine wesentliche Verstärkung der nordvietnamesischen Arsenale im Süden seit Unterzeichnung des Abkommens erlaubt hat.
Da das Abkommen der südvietnamesischen Regierung keine einseitige Waffenruhe auferlegt, hat die Republik Vietnam militärische Maßnahmen ergriffen,um
ihre Bevölkerung und ihr Territorium zu verteidigen. Dazu ist allerdings zu
sagen:
- Die südvietnamesischen Streitkräfte stehen in der Defensive. Sie
kämpfen nicht in Nordvietnam und sie versuchen nicht, dessen Regierung oder
politisches System zu stürzen.
- Die Regierung hat die Stärke ihrer Streitkräfte nicht erhöht.
- Sie hat mit der Internationalen Kontroll-und Überwachungskommission voll
zusammengearbeitet und ihren Anteil an den Kosten für die Kommission bezahlt.
- Sie hat die bedingungslose Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der Demokratischen Republik (Nord) Vietnam und mit der Provisorischen Revolutionsregierung gefordert.
- Sie

-5-

�- Sie hat Pläne für eine politische Regelung, einschließlich international
überwachter Wahlen zu einem bestimmten Zeitpunkt,unterbreitet.

Die Lage in Südvietnam
Das Pariser Abkommen sollte dem südvietnamesischen Volk die Gelegenheit
bieten, seine eigene Wahl zu treffen und seine eigenen Probleme auf friedliche
Weise zu lösen. Es war und ist nicht die Politik der Vereinigten Staaten, Südvietnam eine Regierung oder ein Gesellschaftssystem aufzuzwingen, das den Wünschen der Mehrheit der Bevölkerung zuwiderliefe. Nach Auffassung der amerikanischen Regierung stellt die Auferlegung politischer Lösungen durch militärische
Gewalt nicht nur eine Verletzung unserer Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit
dar, sondern führt auch nicht zu einem echten Frieden.
Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß die südvietnamesische Regierung in •&gt;'
fairen und freien Wahlen wie in jedem anderen sinnvollen Test der öffentlichen
Meinung in Südvietnam einen überwältigenden Sieg über die kommunistische Seite
davontragen würde. Das ist selbst den Kommunisten klar, weshalb sie alle Bemühungen zur Verwirklichung der Bestimmungen des Pariser Abkommens, die Wahlen
unter internationaler Überwachung vorsehen, bisher so beharrlich vereitelt haben.
Da sind zunächst einmal die Aussagen der Flüchtlinge. Sie sind bisher fast
ausnahmslos nach von der Regierung kontrollierten Gebieten geflohen, selbst
wenn es für sie leichter und sicherer gewesen wäre, dort zu bleiben, wo sie
waren und die kommunistische Herrschaft auf sich zu nehmen, oder nach Gebieten
abzuwandern, die unter der Kontrolle der Kommunisten stehen. Das ist auch heute

-6-

�heute noch der Fall, wo immer die Kampfhandlungen neue Flüchtlinge schaffen.
Hinzu kommt, daß es für alle, die dies wünschen, sehr leicht ist, nach Gebieten unter kommunistischer Kontrolle abzuwandern (und die Kommunisten ermutigen sogar hierzu) - sehr wenige aber haben bisher von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht.
An den Kriegsanstrengungen der Regierung sind rund zwei Millionen Südvietnamesen aktiv und unmittelbar beteiligt. Wenn sich die Regierung nicht der
Unterstützung durch die Allgemeinheit erfreute, würden diese Menschen sicherlich ihre Gewehre gegen die Regierung richten, statt für sie zu kämpfen, oder
zumindest desertieren, statt Tag für Tag ihr Leben oder die Ermordung von Familienangehörigen durch kommunistische Terroristen zu riskieren..
Manche Kritiker der amerikanischen Vietnam-Politik behaupten, die beste
Methode zur Herstellung des Friedens wäre es, die amerikanische Hilfe für Südvietnam zu verringern oder gänzlich einzustellen und damit die südvietnamesische Regierung zu zwingen, eine politische Lösung auszuhandeln. Dieser Vorschlag beruht auf der irrigen Annahme, es sei die südvietnamesische Regierung,
die die Verhandlungen zur Herbeiführung einer Regelung blockiere.
In Wahrheit sind es die Nordvietnamesen, denen der Abbruch der Verhandlungen und die Fortsetzung des Krieges zuzuschreiben ist. Die einzige Art von
Frieden, die Nordvietnam anstrebt, ist ein mit Waffengewalt aufgezwungener
Friede.
Das ist nicht die Art von Frieden, die das Pariser Abkommen vorsieht.
Das ist nicht die Art von Frieden, um dessentwillen wir und das südvietnamesische Volk so lange gekämpft haben.
Das

-7-

�Das ist nicht die Art von Frieden, die sich mit den Grundsätzen vereinbaren läßt, für die die Vereinigten Staaten eintreten.
Südvietnam hat ausgezeichnete langfristige Möglichkeiten. Seine Streitkräfte haben die Fähigkeit unter Beweis gestellt, ihr Land gegen den militärischen
Druck aus Nordvietnam zu verteidigen, und sie werden bei angemessener logistischer Unterstützung auch weiterhin dazu in der Lage sein. Die natürlichen
Hilfsquellen des Landes, darunter auch eine tüchtige Bevölkerung, sein reicher
Boden und seine Fischgründe, und insbesondere die kürzlich entdeckten Ölvorkommen, bieten eine feste Basis für eine rasche wirtschaftliche Entwicklung,
die der anderer Länder in diesem Gebiet gleichkommen könnte.
Unserer Auffassung nach ist Südvietnam fähig, wirtschaftlich und militärisch stark genug zu werden, sich selbst zu verteidigen. Unserer Auffassung
nach sollte es - wie im Pariser Abkommen vorgesehen - in die Lage versetzt
werden, sein politisches System und dessen Führer selbst zu bestimmen und ein
langfristiges Arrangement mit dem Norden auszuhandeln. Unserer Auffassung nach
wären dann unsere Ziele in Südvietnam erreicht.

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2/1975

KOMMUNIQUE DER ZEHNERGRUPPE VOM 16. JANUAR 1975
- Wortlaut WASHINGTON — ( A D ) — Die Minister und Zentralbank-Gouverneure der in der
Zehnergruppe vertretenen Länder haben zum Abschluß ihrer Washingtoner Beratungen am 16. Januar folgendes Kommunique herausgegeben:

1.

Die Minister und Zentralbank-Gouverneure der zehn Teilnehmerländer an

den Allgemeinen Kreditvereinbarungen traten am 14. und 16. Januar 1975 unter
dem Vorsitz des japanischen Finanzministers Masayoshi Chira in Washington
zusammen.
Der Geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds, H.J.
Witteveen, nahm an der Sitzung teil, bei der auch der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, F. Leutwiler, der Generalsekretär der OECD, E. van
Lennep, der Generaldirektor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich,
R. Larre, und der Vizepräsident der EG-Kommission, W. Haferkamp, zugegen
waren.
2.

-1-

�2.

Nachdem sie einen Bericht des Vorsitzenden ihrer Stellvertreter, Rinaldo

Ossola, gehört hatten, einigten sich die Minister und Gouverneure darauf, daß
ein Solidaritäts-Fonds als neue, allen OECD-Mitgliedern zugängliche finanzielle Unterstützungs-Vereinbarung zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschaffen werden
sollte. Jeder Teilnehmer erhält eine Quote, mit der seine Verpflichtungen und
seine Kreditansprüche sowie sein relatives Stimmgewicht festgelegt werden. Die
Aufteilung der Quoten erfolgt hauptsächlich auf der Basis von Bruttosozialprodukt und Außenhandel. Die Summe aller Teilnehmerquoten wird etwa 25 Milliarden
US-Dollar betragen.

3.

Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Entschlossenheit der teilnehmen-

den Länder zur Verfolgung einer angemessenen Binnen-und Außenwirtschaftspolitik zu unterstützen, einschließlich

gemeinschaftlicher Maßnahmen zur Ermuti-

gung von Produktionserhöhungen und Energieeinsparungen. Es wurde vereinbart,
daß diese Vereinbarung ein Sicherheitsnetz sein soll, das nur als letzte Möglichkeit in Anspruch genommen werden soll. Teilnehmer, die unter der neuen Vereinbarung Kredite beantragen, müssen nachweisen, daß sie in ernsthaften Zahlungsbilanz-Schwierigkeiten sind und ihre eigenen Reserven sowie die ihnen auf
anderen Wegen zugänglichen Hilfsquellen voll und in angemessenem umfang nutzen.
Alle unter dieser Vereinbarung gewährten Kredite werden unter angemessenen
wirtschaftspolitischen Bedingungen eingeräumt. Es wurde darüber hinaus vereinbart, daß alle Teilnehmer das Risiko der Nicht-Rückzahlung von Krediten unter
dieser Vereinbarung gemeinsam im Verhältnis und bis zur Grenze ihrer Quoten
tragen.

�4.

Stellt ein Teilnehmer einen Kreditantrag, so beschließen die anderen

Teilnehmer bei Krediten bis zur Höhe der Quote mit Zweidrittel-Mehrheit über
die Einräumung des Kredits, seine Bedingungen und darüber, ob irgendein Land
aus Zahlungsbilanzgründen nicht dazu verpflichtet sein sollte, einen direkten
Beitrag zu leisten.
Die Einräumung eines Kredits über die Cuote hinaus und bis zu 200 %
der Quote erfordert eine sehr hohe Mehrheit und darüber hinaus einen einstimmigen Beschluß. Falls ein oder mehrere Teilnehmer nicht zur Leistung eines
Beitrags zur Finanzierung eines Kredits verpflichtet sind, so müssen die
Voraussetzungen für die Genehmigung des Kredits auch

hinsichtlich der Bei-

träge leistenden Teilnehmer erfüllt sein.
5.

Weitere Untersuchungen sind noch erforderlich, um die Art der Finanzie-

rung festzulegen. Diese könnte durch direkte Beiträge und/oder durch gemeinsame Kreditaufnahme auf den Kapitalmärkten erfolgen. Bis zur vollen Funktionsfähigkeit der neuen Vereinbarung könnte die Finanzierung vorübergehend durch
Kreditvereinbarungen der Zentralbanken vorgenommen werden.

6.

Die Minister und Gouverneure vereinbarten, die sofortige Einsetzung einer

ad-hoc-Arbeitsgruppe der OECD unter Beteiligung von Vertretern aller interessierten OECD-Länder zu empfehlen, um entsprechend den obigen Grundsätzen
den Entwurf eines Abkommens vorzubereiten. Nach ihrer Ansicht sollte diese Arbeit so rechtzeitig abgeschlossen werden, daß es vom Rat der OECD Ende Februar
1975 gebilligt werden kann.
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2/1975

KOMMUNIQUE DES IWF-INTERIMSAUSSCHUSSES VOM 16.JANUAR 1975
-Wortlaut-

WASHINGTON — ( A D ) — Das vom Interimsausschuß des Internationalen Währungsfonds
(IWF) zum Abschluß seiner Washingtoner Beratungen am 16. Januar herausgegebene Kommunique hat folgenden Wortlaut:
1.

Der Interimsausschuß des Internationalen Währungsfonds trat am 15. und

16. Januar 1975 in Washington D.C. zu seiner zweiten Sitzung zusammen. Den
Vorsitz führte John N. Turner, Finanzminister von Kanada. Der Geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds, H. Johannes Witteveen, nahm
an der Sitzung teil. Die folgenden Beobachter waren bei der Erörterung der
in den folgenden Absätzen 2,3 und 4 behandelten Themen durch den Ausschuß anwesend: Henri Konan Bedie,Vorsitzender des Gemeinsamen Entwicklungsausschusses von Weltbank und Währungsfonds

Gamani Corea, Generalsekretär der UNCTAD;

Wilhelm Haferkamp, Vizepräsident der EG-Kommission

Mahjoob A. Hassanain,

Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung der OPEC- RenS Larre, Generaldirektor der BIZ' Emile van Lennep, Generalsekretär der OECD

Olivier Long, Ge-

neraldirektor des GATT; Robert S. Mcnamara, Präsident der Weltbank.
2.

-1-

�2.

Der Ausschuß erörterte die weltwirtschaftlichen Aussichten und vor diesem

Hintergrund den internationalen Anpassungsprozeß. Dabei wurde über Ausmaß und
Dauer der gegenwärtigen rezessiven Tendenzen große Besorgnis geäußert. Mit
Nachdruck wurde auf die Verfolgung einer gegen die Rezession gerichteten Politik gedrängt, bei gleichzeitiger Fortsetzung des Kampfes gegen die Inflation,
insbesondere seitens der Länder in relativ starker Zahlungsbilanzposition. Es
wurde darauf hingewiesen, daß sehr hohe Ungleichgewichte nicht nur zwischen
den großen ölexportierenden Ländern als Gruppe und allen anderen Ländern bestehen, sondern auch unter den Ländern der zuletztgenannten Gruppe, vor allem
zwischen Industriestaaten und rohstoffproduzierenden Ländern. Auch wurde die
Befürchtung geäußert, daß nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen könnten,
um das gegenwärtige, sehr hohe, etwa 30 Milliarden US-Dollar betragende
Leistungsbilanzdefizit zu finanzieren, das für die Entwicklungsländer (ohne
die großen ölexportierenden Länder) für 1975 erwartet wird.

3. Der Ausschuß kam überein, daß 1975 die Olfazilität auf breiterer Grundlage
bestehen bleiben sollte. Er forderte den Geschäftsführenden Direktor auf, so
bald wie möglich mit wichtigen ölexportierenden Mitgliedern des Fonds und mit
anderen Mitgliedern in starker Reserve-und Zahlungsbilanzposition Gespräche
über Darlehen dieser Länder zur Finanzierung der Fazilität zu führen. Der Ausschuß einigte sich auf eine Summe von 5 Milliarden SZR als Gesamtbetrag der
für diesen Zweck aufzunehmenden Darlehen. Ferner wurde vereinbart, etwa ungenutzte Teile der 1974 aufgenommenen Darlehen im Jahre 1975 verfügbar zu machen
Der Ausschuß war der Ansicht, daß es wegen der derzeitigen Unsicherheiten der
Weltwirtschaftslage erforderlich ist, das Funktionieren der Olfazilität fort-

�fortlaufend zu überprüfen,um zu weiteren Maßnahmen bereit zu sein, die im Interesse der internationalen Völkergemeinschaft notwendig werden könnten.
Außerdem hielt man es für nützlich, im Verlauf der nächsten Monate die Politik, die Geschäftspraktiken und die Mittel des Fonds zu überprüfen, da es angebracht sei, zwecks Deckung des Bedarfs der in Schwierigkeiten geratenen
Mitglieder von den regulären Währungsbeständen des Fonds stärkeren Gebrauch
zu machen.

4.

Der Ausschuß unterstrich die Notwendigkeit durchschlagender Hilfsmaßnah-

men zu Gunsten der besonders hart betroffenen Entwicklungsländer. Im Zusammenhang mit der Ölfazilität unterstützte der Ausschuß voll die Empfehlung des
Geschäftsführenden Direktors, daß angemessene Beiträge der ölexportierenden
Staaten, der Industrieländer und vielleicht auch anderer beitragsfähiger Mitglieder auf ein neu einzurichtendes Sonderkonto gezahlt werden sollten und daß
der Fonds dieses Sonderkonto verwalten sollte, um den besonders hart betroffenen Mitgliedern die ihnen im Rahmen der Ölfazilität entstehenden Zinslasten
zu erleichtern.

5.

Der Ausschuß befaßte sich mit Fragen, die mit der im Gang befindlichen

sechsten allgemeinen Überprüfung der Mitgliedsquoten zusammenhängen und vereinbarte, daß vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Änderung der IWF- Statuten der Gesamtbetrag der derzeitigen Quoten um 32,5 %, aufgerundet auf
39 Milliarden SZR, heraufgesetzt werden sollte. Man verständigte sich darauf,
daß der Zeitraum bis zur nächsten allgemeinen Quotenüberprüfung von fünf auf
drei Jahre verkürzt werden sollte.
Außerdem

�Außerdem vereinbarte der Ausschuß, daß die Quoten der wichtigen Ölexporteure durch Verdoppelung des Anteils dieser Gruppe beträchtlich heraufgesetzt werden sollten und daß der gemeinsame Anteil aller anderen Entwicklungsländer nicht unter seinen derzeitigen Stand fallen sollte. Da ein wichtiges
Ziel der Heraufsetzung der Quoten die Stärkung der Fondsliquidität ist, bestand Übereinstimmung darüber, daß Vorkehrungen getroffen werden sollten, um
alle Landeswährungsbestände des Fonds im Einklang mit seiner Geschäftspolitik
verwendbar zu machen. Der Ausschuß forderte die Exekutivdirektoren auf, die
Quoten auf der Grundlage der vorstehenden Absprachen zu überprüfen und so
schnell wie möglich detaillierte Empfehlungen für die Heraufsetzung der Quoten der einzelnen Mitgliedsländer vorzulegen.
I

6.

I.

Der Ausschuß behandelte die Frage der Änderung der IWF-Statuten.
4

Es wurde vereinbart, daß die Exekutivdirektoren gebeten werden sollten, mit
ihren Arbeiten in dieser Angelegenheit fortzufahren und dem Ausschuß so bald
wie möglich Änderungsentwürfe zu den folgenden Themen zur Prüfung vorzulegen:
(A) Umwandlung des Interimsausschusses in einen ständigen Ministerausschuß ("Council") zu gegebener Zeit, in dem jedes Mitglied die Stimmen der
von ihm vertretenen Länder gesondert abgeben darf. Der Ministerausschuß soll
gemäß den ihm vom Gouverneursrat übertragenen Vollmachten zu Beschlüssen legitimiert sein.
(B) Verbesserungen im Generalkonto,die Folgendes einschließen würden:
(1) Abschaffung der Verpflichtung von Mitgliedsländern, bei Zahlungen
an den Fonds für Subskriptionen und Rückkäufe Gold zu verwenden sowie - nach
Prüfung durch die Exekutivdirektoren - die Festlegung der Zahlungsmedien;und

�•

und
2.

Vorkehrungen, die sicherstellen, daß unter zufriedenstellenden Absiche-

rungen die Fondsbestände an allen Währungen bei seinen Operationen für alle
Mitglieder verwendbar sind.
(C) Verbesserungen der Wesensmerkmale der SZR, die geeignet sind, sie zum
Hauptreserve-Aktivum des internationalen Währungssystems zu machen.
(D) Vorkehrungen für stabile, aber anpassungsfähige Paritäten und für
die Freigabe von Wechselkursen in besonderen Situationen und unter geeigneten
Regeln sowie Überwachung durch den Fonds, wie in den Richtlinien für die Reform vorgesehen.

II. Der Ausschuß diskutierte auch die Möglichkeit einer Statutenänderung zwecks
Herstellung einer Verbindung zwischen der Zuteilung von SZR und der Entwicklungsfinanzierung, doch bestehen in dieser Angelegenheit auch weiterhin unterschiedliche Meinungen. Es wurde vereinbart, die Angelegenheit weiter aktiv zu
untersuchen, zugleich aber andere Wege zur vermehrten Übertragung realer Hilfsquellen an die Entwicklungsländer zu prüfen.

7.

Der Ausschuß kam weiter überein, die Exekutivdirektoren zu beauftragen,

mögliche Verbesserungen der Fonds-Fazilitäten für die kompensierende Finanzierung von Ausfuhrfluktuationen und die Stabilisierung von Rohstoffpreisen zu
untersuchen und dabei die Möglichkeit einer Statutenänderung zu prüfen, die dem
Fonds die unmittelbare Unterstützung internationaler Ausgleichslager von Rohstoffen erlauben würden.

-5-

�i
8.

Eingehend wurde über künftige Vereinbarungen über das Gold diskutiert.

Der Ausschuß bekräftigte, daß so bald wie möglich Schritte unternommen werden sollten, um dem Sonderziehungsrecht die zentrale Stellung im internationalen Währungssystem zu geben. Es bestand allgemeines Einverständnis, daß
der offizielle Goldpreis abgeschafft und die Verpflichtung der Mitgliedsländer zu Goldzahlungen an den Fonds beseitigt werden sollte. Bei der Vorbereitung eines vollständigen Pakets vereinbarter Statutenänderungen zum Gold ist
beträchtlicher Fortschritt erzielt worden, unter anderem über die Abschaffung
des offiziellen Goldpreises und die Freiheit der nationalen Währungsbehörden
zum Abschluß von Goldgeschäften unter bestimmten Einzelregelungen, die unabhängig von den IWF-Statuten zwischen den nationalen Währungsbehörden getroffen werden, um sicherzustellen, daß die Rolle des Goldes im internationalen
Währungssystem allmählich vermindert wird. Es wird erwartet, daß nach weiteren
Untersuchungen durch die Exekutivdirektoren, bei denen die Interessen aller
Mitgliedsländer berücksichtigt werden, in nächster Zeit volles Einverständnis
erzielt werden kann, so daß es möglich wäre, diese Statutenänderungen mit
dem in den obigen Abschnitten 6 und 7 beschriebenen Anderungspaket zusammenzufassen.

9.

Der Ausschuß vereinbarte, Anfang Juni 1975 in Paris erneut zusammenzu-

treten.

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ERFOLGREICHER ABSCHLUSS DER WASHINGTONER WÄHRUNGSGESPRÄCHE
Von Eugene Brake

WASHINGTON —(AD)-- Die in der ersten Januarhälfte in Washington auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Gremien geführten mehrtägigen Währungsgespräche haben zu einer Reihe von Abkommen geführt, die den Industriestaaten wie den
Entwicklungsländern ohne eigene Ölvorkommen die Finanzierung der - aufgrund der
starken Ölpreiserhöhungen durch die OPEC-Länder - jetzt erheblich teureren 01importe wesentlich erleichtern werden. Allerdings müssen die meisten dieser Abkommen noch von den Parlamenten der einzelnen Länder ratifiziert werden.
Die im Zehnerklub sowie im IWF-Interimsausschuß beschlossenen Abkommen
sehen unter anderem vor:
-- Die Schaffung eines Solidaritätsfonds der Industriestaaten, auf den solche Industrieländer zurückgreifen können, die sich nach Ausschöpfung aller eigenen Finanzierungsquellen noch immer hohen Zahlungsbilanzdefiziten gegenübersehen,
sofern diese durch die derzeitige Ölpreissituation entstanden sind.
-- Die Verlängerung der Laufzeit der IWF-Ölfazilität (Sonderfonds für ölbedingte Zahlungsbilanzdefizite) um ein Jahr und ihre Aufstockung auf über

-1-

�über 6 Milliarden Dollar ( 5 Milliarden IWF-Sonderziehungsrechte).
—

Einrichtung eines neuen IWF-Sonderfonds zur Zinssubventionierung von

Krediten der Entwicklungsländer, die durch die weltwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Zeit am härtesten betroffen wurden. Dieser Fonds soll mit
Finanzbeiträgen der übrigen IWF-Mitgliedsstaaten in Höhe von 65 Millionen Dollar ausgestattet werden.
-- Eine Erhöhung der IWF-Quoten um 32,5 Prozent, die 1976 in Kraft treten und dem Internationalen Währungsfonds neue Mittel zuführen soll.
-- Die Durchführung einer Studie über Statutenänderungen, so daß der
IWF künftig mehr Kredite in mehr Währungen zur Verfügung stellen kann. Damit
wäre es dann auch möglich, Ziehungen in Währungen der erdölexportierenden
Länder vorzunehmen.
Ferner wurden auf den Konferenzen Fortschritte in Richtung auf eine internationale Währungsreform erzielt. So sollen den Mitgliedsstaaten noch in
diesem Jahr verschiedene Änderungsvorschläge zu den IWF-Statuten vorgelegt
werden.
Der Vorsitzende des IWF-Interimsausschusses, der kanadische Finanzminister John M. Turner,

bezeichnete die neuen Abkommen vor der Presse als

einen Beweis für die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Welt und betonte, daß nunmehr die einzelnen Länder nicht mehr in Versuchung geraten würden,
Zu einseitigen Maßnahmen wie Handels-oder Devisenbeschränkungen zu greifen.
Der Staatssekretär im amerikanischen Finanzministerium, Jack Bennett,
äußerte sich äußerst zufrieden über das Ausmaß der erzielten Vereinbarungen.

Der

-2-

�Der Solidaritätsfonds wird allen Mitgliedsstaaten der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OECD; offen stehen. Die Mit-

gliedsstaaten werden einen Gesamtbetrag von rund 25 Milliarden Dollar bereitstellen, die in den nächsten zwei Jahren auf Abruf für Finanzierungsaufgaben
verfügbar gemacht werden können, falls dies notwendig werden sollte. Die Quoten
der einzelnen Länder sollen in Kürze nach der. Bruttosozialprodukt und dem
Außenhandel fixiert werden. Eine Anleihe aus diesem Fonds kann mit zwei Drittel Mehrheit gewährt werden, soweit sie die Einlagequote des Anleihenehmers
nicht übersteigt. Das gleiche gilt, falls ein Land aus Zahlungsbilanzgründen
um eine temporäre Befreiung von der Einlagepflicht ersucht. Bei Anleihen bis
zu 200 Prozent der Quote ist eine erheblich größere Stimmenmehrheit erforderlich und bei noch höheren Beträgen muß die Anleihe einstimmig gebilligt werden.
Die auf über 6 Milliarden Dollar aufgestockte Ölfazilität des IWF soll
aus Krediten der großen Erdölexportstaaten sowie solcher Mitglieder gespeist
werden, die starke Reserve-und Zahlungsbilanzpositionen aufweisen. Gespräche
zwischen dem IWF und den betreffenden Ländern sollen in Kürze aufgenommen werden. Unabhängig hiervon soll ein IWF-Sonderfonds zur Zinssubventionierung von
Krediten der Entwicklungsländer eingerichtet werden. Die Mittel in Höhe von
65 Millionen Dollar sollen durch Beiträge der reichen Länder aufgebracht werden. Bei einer Zinsverbilligung um 5 Prozent könnte so eine Kreditaufnahme
der ärmsten Entwicklungsländer in Höhe von bis zu 1,3 Milliarden subventioniert werden.
Beide

�Beide, Finanzminister Turner wie auch Staatssekretär Bennett, unterstrichen vor der Presse, daß die Finanzierung des hohen "Öldefizits" der Länder ohne eigene Ölvorkommen keineswegs auf die 6 Milliarden Dollar der IWFÖlfazilität und die 25 Milliarden Dollar des Solidaritätsfonds beschränkt
sei. Der Solidaritätsfonds stelle praktisch nur ein letztes "Sicherheitsnetz"
dar, wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten der betreffenden Länder voll
ausgeschöpft worden seien, zum Beispiel die Möglichkeiten des internationalen
Geschäftsbankensystems, zwischenstaatliche Abmachungen, Vereinbarungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Geldanlagen oder andere Maßnahmen der
erdölexportierenden Länder oder Unterstützung durch internationale Hilfsorganisationen wie die Weltbank und deren Tochtergesellschaften.
Die Änderungsvorschläge zu den IWF-Statuten sollen von den Experten bis
zur Junisitzung des Interimsausschusses entscheidungsreif ausgearbeitet werden. So sollen zum Beispiel der Interimsausschuß zu einem ständigen Gremium
mit Entscheidungsbefugnissen ausgebaut und die Vorschrift aufgehoben werden,
daß die IWF-Mitgliedsstaaten einen Teil ihrer Quoten beim Währungsfonds in
Gold hinterlegen müssen. Hinsichtlich des Goldpreises waren sich die Finanzminister einig darüber, daß der offizielle Goldpreis aufgehoben werden soll.
Staatssekretär Bennett bezeichnete es als möglich, daß die Vorschläge des Interimsausschusses dem amerikanischen Kongreß bereits nach der Junisitzung des
Ausschusses zugeleitet werden können. Das Abkommen über den Solidaritätsfonds
dagegen werde schon früher dem Kongreß vorgelegt werden und er rechne mit
seiner Verabschiedung in diesem Jahr.

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2/1975
JOHN J. SPARKMAN
Der neue Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses des US-Senats

WASHINGTON --(AD)-- Der Name John J. Sparkman mag vielleicht noch nicht den
Klang haben wie J. William Fulbright, und der demokratische Senator aus Alabama mag vielleicht nicht so in den Ruf eines "spiritus rector" der amerikanii

sehen Außenpolitik kommen wie sein demokratischer Vorgänger aus Arkansas.
Fest steht, daß auch Senator Sparkman als Vorsitzender des Außenpolitischen

*
Ausschusses des Senats wesentlich mit an den Weichen stellen wird.
Der Lebensweg des am 20. Dezember 1899 als Sohn armer Farmpächter auf
dem Lande in Alabama geborenen John J. Sparkman kann als Modellfall für die
Aufstiegschancen des Tüchtigen in den USA gelten. Mit den 75 Dollar aus einer
Baumwollernte schrieb er sich im Jahre 1917 an der Universität des Staates
Alabama ein, arbeitete hart, legte ein Examen nach dem anderen mit Auszeichnung
ab und ließ sich dann als erfolgreicher Anwalt nieder.
Nichts wäre törichter, als die Auffassung Sparkmans, die Außenpolitik sei
die Domäne des Präsidenten, als "hinterwäldlerisch" zu bezeichnen. Sparkman
kennt das politische Geschäft in Washington seit fast 40 Jahren aus eigener

-1-

�eigener Anschauung, und er beeilt sich, zu betonen, daß der Außenpolitische
Ausschuß an der "Gestaltung" der Außenpolitik beteiligt sein und klar zum
Ausdruck bringen müsse und werde, wenn er nicht einer Meinung mit dem Präsidenten sei. Man braucht jedoch kein Konservativer wie Sparkman zu sein, um
zu wissen, daß die Verfassung der Vereinigten Staaten den Senat zu einem Gremium des "Anratens und der Zustimmung" macht, dem Präsidenten aber die "vollziehende" Gewalt überträgt. Sparkman dürfte also - bei entsprechender Haltung des Präsidenten - wenig Neigung verspüren, in die Außenpolitik "hineinzuregieren".
In einem Rundfunkinterview kurz vor der Übernahme des Vorsitzes im Ausschuß legte Senator Sparkman seine Auffassung selbst dar: "Unsere Augabe (im
Ausschuß; ist es, uns mit Rat und Zustimmung -

oder auch NichtZustimmung -

zu den Fragen zu äußern, die an uns herangetragen werden. Das ist die Position,
die uns gegenüber dem Präsidenten zugeschrieben ist. Das heißt keineswegs,daß
wir alles tun müssen, was er von uns verlangt - und das werden wir auch nicht..
...
Aber wir müssen in einer Position bleiben, ihm das zu gewähren, was die
Verfassung verlangt: "Anraten und Zustimmung". Wir machen keine Außenpolitik;
nach der Verfassung ist der Präsident mit der Aufgabe der Gestaltung der Aussenpolitik beauftragt, und der Außenminister ist sein ausführendes Organ ...
Wir können zur Gestaltung der Außenpolitik beitragen, aber dies geschieht
durch den Verfassungsauftrag des "Anratens und der Zustimmung".
Die "New York Times" schrieb, Senator Sparkman habe weder im Kongreß
noch in der Administration Feinde. Er sei wegen seines brillanten Geistes
hoch angesehen, wenn auch als Liberaler

etwas zu "pro-Administration"

�.
1

»
"pro-Administration" eingestellt. Sicher ist, daß der Senator aus Alabama ebenso "ablehnen" wie "zustimmen" kann.
Die öffentliche Karriere Sparkmans begann im Jahre 1936, als Freunde in
Huntsville, Alabama, wo er als Anwalt praktizierte, ihn zu einer Kandidatur als
Kongreßabgeordneter überredeten..Daß diese Freunde wußten, was sie taten, ergibt sich aus der Tatsache, daß er fünfmal hintereinander wiedergewählt wurde.
Sparkman ist auch der einzige Amerikaner, der je in das Repräsentantenhaus und in den Senat zugleich gewählt wurde. Im Jahre 1936 stand er auf der
Liste für das Repräsentantenhaus, wurde gewählt, und dann mußte eine Nachwahl
für die noch nicht abgelaufene Legislaturperiode eines verstorbenen demokratischen Senators stattfinden. Auch hier erreichte Sparkman mühelos die Mehrheit
und gab dann seinen Sitz im Repräsentantenhaus ab. Seither ist er wiederum
fünfmal - zuletzt 1972 - in den Senat wiedergewählt worden.
Im Ausschußwesen ist Senator Sparkman ebenfalls ein alter Hase. Ob im
Militärausschuß des Repräsentantenhauses, als Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses für Verteidigungsproduktion oder als Vorsitzender des Banken-und Währungsausschusses des Senats hat sein Wort stets Gewicht gehabt.
Sparkman ist sicherlich alles andere als ein Isolationist. Er tritt für
die Auslandshilfe und für die Vereinten Nationen ein, und er hält an den Verpflichtungen der USA in der Welt, vor allem am NATO-Bündnis, fest. Daß ihm die
Anliegen der Landwirte, vor allem der armen, in den USA und in aller Welt am
Herzen liegen, erklärt sich aus seiner Herkunft.
Sein

-3-

�*

Sein Interesse an und seine Erfahrung in der Außenpolitik stammen aus
seinem weitgefächertem Studium der Geschichte und der Politischen Wissenschaften neben Jura und nicht zuletzt aus seiner engen Freundschaft mit dem verstorbenen Präsidenten Harry S. Truman. Dieser entsandte ihn als Mitglied der
amerikanischen Delegation zu den Vereinten Nationen, und Sparkman reiste auch
dreimal nach der Sowjetunion und kennt praktisch alle wichtigen Länder der Erde aus eigener Anschauung.
Sein Wort wird in der künftigen Außenpolitik der Vereinigten Staaten
sicherlich Gewicht haben.

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2/1975

SATELLITEN WACHEN ÜBER DIE UMWELT
-ERTS-System wird ausgebaut-

--(AD)=.~ "Wenn ich eine Entwicklung der Raumfahrttechnik nennen sollte, mit
der der Welt am meisten gedient sei, dann wäre es das System ERTS und die
daraus entwickelten Satelliten, die in den nächsten Jahren folgen."
Dr. James C. Fletcher, der Leiter des US-Amtes für Luft-und Raumfahrt (NASA),
geht in seiner Begeisterung für die ERTS-Geräte zur Erforschung von Bodenschätzen, Beobachtung von Vegetation oder Erfassung von Umweltschäden sicherlich nicht zu weit. Denn in 29 Monaten hat der im Juli 1972 gestartete
Satellit ERTS-1 mit mehr als 100 000 Aufnahmen

und vielen anderen Messungen

demonstriert, wie wichtig dieses Projekt für eine wissenschaftliche und
wirtschaftliche Bestandsaufnahme unserer Erde und für künftige Planungsaufgaben tatsächlich ist.
Inzwischen hat der Satellit, der noch immer fotografiert, mißt und sendet, Gesellschaft bekommen. ERTS-2, am 22. Januar 1975 von der Abschußbasis
in Kalifornien ebenfalls auf eine polare Umlaufbahn gebracht, wird mit gleichen Instrumenten die Untersuchungen ergänzen und fortführen, wenn ERTS-1,
der in bezug auf Qualität und Betriebsdauer alle Erwartungen übertraf, einmal
seine Sendungen einstellt.

Diese
-1-

�Diese Geräte machen es möglich, Boden, Wasser und Luft unter ganz bestimmten Gesichtspunkten zu sondieren und Entwicklungen aufzudecken, die das
menschliche Auge kaum wahrzunehmen vermag, oder die bei Untersuchungen, welche unmittelbar an der Erdoberfläche mit Instrumenten vorgenommen werden, nur
schwer erfaßt werden können. So lieferte ERTS-1 Meßdaten, die genaue
Schätzungen der Wachstumsgeschwindigkeit von Getreide wie Weizen, Gerste,
Mais und Reis sowie der zu erwartenden Erntemengen zuließen. Aufnahmen von
den von verheerender Dürre heimgesuchten Gebieten der Sahel-Zone in Afrika
zeigten eindrucksvoll, welche Schutzwirkung die Einzäunung von Weideflächen
besitzt und daß auf diese Weise Wüstenboden einer produktiven Nutzung zugeführt werden kann.
Für die Forstwirtschaft ließen sich genaue Schätzwerte für den Nutzholzbestand und die Holzmengen erarbeiten, die geschlagen werden können. Zur Vorbereitung von Karten waren nur noch Tage statt wie früher Monate und Jahre
erforderlich - Karten, die Stadtverwaltungen und Behörden von Bundesstaaten
der USA für Zwecke der Raumordnung und Bodennutzung verwendeten . Bisher nicht
bekannte geographische Merkmale wie Berge in unzugänglichen Regionen und Land
in der Antarktis wurden entdeckt. ERTS-Bilder von Gebieten, vor und nach
einer Überschwemmung, gaben wichtige Hinweise, welche Maßnahmen zum Schutz
gegen Hochwasser am wirksamsten sind.
Geologen können Verwerfungszonen und Risse im Oberflächenbereich der
Erdkruste identifizieren, die häufig mit Erdbeben und mit bestimmten Mineralvorkommen in Zusammenhang stehen. Die Belastung von Flüssen mit Sedimenten
und die Auswirkung der Beseitigung von Industrieabfällen und Abwasser in
Küstengewässern läßt sich mit Hilfe der ERTS-Daten vorhersagen und über-

�überwachen. Diese Daten spielen z.B. auch für Planungen zum Ausbaggern von
Häfen und für die Bekämpfung von Wasserverschmutzung eine wichtige Rolle.
Alle 18 Tage überfliegen die ERTS-Satelliten die gleichen Gebiete und
sondieren die gleichen Geländeausschnitte von 180 mal 180 km/Fläche. Fernsehkameras machen Aufnahmen in verschiedenen Spektralbereichen. Die separate
Auswertung dieser "Falschfarbenbilder", die übereinanderkopiert ein originalgetreues Farbbild ergeben, lassen Rückschlüsse auf veränderliche Prozesse
wie abnehmende und zunehmende Bodenfeuchtigkeit oder das Auftreten und die
Verbreitung von Pflanzenkrankheiten bereits in einem Stadium zu, in dem der
Befall normalerweise noch gar nicht erkannt wird.
Gleichzeitig mit den Kameras tasten Sensoren den überflogenen Raum ab
und registrieren elektromagnetische Strahlungen, die unter der Einwirkung von
Sonnenergie alle tote und lebende Materie abgibt. Da die verschiedenen Materialien Sonnenenergie unterschiedlich und jeweils auf eine für sie typische
Weise reflektieren, wird es mit Hilfe solcher Sensoren möglich, auch unbekanntes Material zu identifizieren. Eine an Hand der Erfahrungswerte ständig verfeinerte Auswertung der Daten führte z.B. dazu, große Fischschwärme und ihre
Wanderwege im Meer, die Konzentration von Nährstoffen im Oberflächenwasser,
die Wassertrübung in Küstengewässern, die Verdünnung von Industrieabgasen in
der Luft oder sogar die Quelle besonders schädlicher Luftverschmutzung ausfindig zu machen.
Die ERTS-Satelliten sind außerdem Vorreiter für die Schaffung eines weltweiten Netzes von automatischen Meßstationen für Umweltdaten. Sie sammeln die
über Funk abgestrahlten Meßwerte über Temperaturen am Boden, Luftfeuchtigkeit,

�Luftfeuchtigkeit, Windstärke und Windrichtung von bis zu 1 ooo Plattformen
in den USA - alles Daten, die die Meßwerte der Bordinstrumente ergänzen. Diese
werden von drei amerikanischen Empfangsstationen aufgefangen und an das
Goddard Space Flight Center in Greenbelt (Maryland)

zur Auswertung weiterge-

geben. Kopien aller Meßdaten und Fotos gehen anschließend an die Zentrale für
die "Earth Resources Observation Systems" (EROS) in Sioux Falls (Süddakota),
die sie gegen geringe Gebühr jedem Interessenten im In-und Ausland zur Verfügung stellt.
Mehr als 40 Länder sind mit eigenen Forschungsprojekten am ERTS-Programm
beteiligt. Kanada und Brasilien haben bereits eigens Bodenstationen eingerichtet, wo sie die über ihren Ländern aufgenommenen Daten direkt von den Satelliten empfangen können.
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