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United
53

States

Bonn-Bad

T e l :

8 9 - 3 2 4 0

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Dokumentation

300

T e I e x : 08 - 8 5 4 3 2

5/1973

PROTOKOLL ÜBER DIE RÄUMUNG DER MINEN
-Wortlaut-

WASHINGTON --(AD)— Das am 24. Januar vom Weißen Haus in Washington veröffentlichte Protokoll über die Räumung, Entschärfung oder Zerstörung der
Minen in den Territorialgewässern, den Kriegs-und Handelshäfen sowie den
Wasserstraßen der Demokratischen Republik Vietnam hat folgenden Wortlaut:
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
Die Regierung der Demokratischen Republik Vietnam,
haben zur Durchführung von Paragraph zwei Artikel 2 des an diesem Tage unterzeichneten Abkommens über die Beendigung des Krieges und die Wiederherstellung des Friedens in Vietnam folgendes vereinbart:
Artikel 1
Die Vereinigten Staaten werden alle Minen, die sie in den Territorialgewässern, den Kriegs-und Handelshäfen sowie den Wasserstraßen der Demokratischen Republik Vietnam gelegt haben, räumen. Diese Minenräumoperation soll
so erfolgen, daß die Minen durch Räumung, dauerhafte Entschärfung oder Zerstörung unschädlich gemacht werden.

Artikel 2

�»

Artikel 2
Zur Gewährleistung dauernder Sicherheit für den Verkehr von Menschen
und Wasserfahrzeugen und zum Schutze wichtiger Einrichtungen sollen die Minen
auf Ersuchen der Demokratischen Republik Vietnam in den bezeichneten Gebieten
geräumt oder zerstört werden; und wo ihre Räumung oder Zerstörung nicht möglich ist, sollen die Minen dauerhaft entschärft und ihre Lage eindeutig markiert werden.
Artikel 3
Die Minenräumoperation soll am 27. Januar 1973 um 2400 Uhr GMT beginnen.
Die Vertreter der beiden Parteien sollen sich umgehend über die relevanten
Faktoren konsultieren und sich über/frühestmöglichen Zeitpunkt für die Beendigung der Arbeit einigen.
Artikel 4
Die Minenräumoperation soll entsprechend den Prioritäten und dem Zeitplan durchgeführt werden, der von den beiden Parteien vereinbart worden ist.
Daher sollen Vertreter der beiden Parteien zu einem baldigen Zeitpunkt zusammenkommen, um eine Vereinbarung über ein Programm und einen Durchführungsplan
zu treffen. Hierzu werden:
a)

Die Vereinigten Staaten ihren Plan für die Minenräumoperationen zur Ver-

fügung stellen, einschließlich der Lagepläne der Minenfelder und der Informationen über Art, Zahl und Ausstattung der Minen;
b)

die Demokratische Republik Vietnam alle verfügbaren Karten und hydro-

graphischen Pläne zur Verfügung stellen und die verminten Stellen sowie alle
sonstigen potentiellen Gefahren für die Minenräumoperationen angeben, die der
Demokratischen Republik Vietnam bekannt sind;
c)

-2-

�.

c)

die beiden Parteien eine Vereinbarung über die zeitliche Durchführung

jedes einzelnen Teiles des Planes treffen und die Öffentlichkeit rechtzeitig,
zumindest 48 Stunden vor Beginn der Minenräumoperationen in diesem Teile,
unterrichten.

Artikel 5
Die Vereinigten Staaten werden verantwortlich für die Minenräumung auf
den Binnenwasserstraßen der Demokratischen Republik Vietnam sein. Die Demokratische Republik Vietnam wird sich mit aller Kraft aktiv in die Minenräumung einschalten und zwar durch Vermessung, Räumung und Zerstörung sowie mit
Hilfe technischer Beratung durch die Vereinigten Staaten.

Artikel 6
Zur Gewährleistung eines sicheren Verkehrs von Personen und Wasserfahrzeugen auf den Wasserstraßen und zur See werden die Vereinigten Staaten bei
dem Minenräumverfahren rechtzeitig Informationen über den Fortschritt der
Minenräumung in jedem Gebiet sowie bezüglich der restlichen, noch zu zerstörenden Minen geben. Die Vereinigten Staaten werden ein Kommunique herausgeben, wenn die Operationen abgeschlossen sind.

Artikel 7
Bei der Durchführung der Minenräumoperationen soll das an diesen Operationen beteiligte amerikanische Personal die Souveränität der Demokratischen
Republik Vietnam respektieren und sich in keinerlei Tätigkeiten einlassen,
die mit dem Abkommen über die Beendigung des Krieges und die Wiederherstellung des Friedens in Vietnam sowie mit diesem Protokoll nicht zu vereinbaren
sind. Das an den Minenräumoperationen beteiligte amerikanische Personal soll
für die Dauer der Minenräumoperationen Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit der Demokratischen Republik Vietnam haben.

Die
-3-

�Die Demokratische Republik Vietnam soll die Sicherheit des amerikanischen Personals für die Dauer ihrer Minenräumtätigkeit auf dem Territorium der
Demokratischen Republik Vietnam gewährleisten und diesem Personal jede mögliche Hilfe sowie die in der Demokratischen Republik Vietnam benötigten Mittel
zur Verfügung stellen, wie dies von den beiden Parteien vereinbart worden ist.

Artikel 8
Dieses Protokoll zu dem Pariser Abkommen über die Beendigung des Krieges
und die Wiederherstellung des Friedens in Vietnam soll mit der Unterzeichnung
durch den Außenminister der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und
den Außenminister der Regierung der Demokratischen Republik Vietnam in Kraft
treten. Es soll von den beiden Parteien strikt durchgeführt werden.

Ausgefertigt in Paris am 27. Tage des Januar Eintausendneunhundertunddreiundr.
siebzig in vietnamesischer und englischer Sprache. Die vietnamesischen und di e
englischen Texte sind offiziell und gleichermaßen authentisch.

Für die Regierung der

Für die Regierung der

Vereinigten Staaten von Amerika

Demokratischen Republik Vietnam

William P. Rogers

Nguyen Duy Trinh

Außenminister

Außenminister

-4-

�</text>
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