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25. Oktober 1972

43

Inhalt

INFORMATION:
Sowjetunion und USA regeln alte Schulden
-Haupthindernis für Handelsabkommen wurde beseitigtVon John Holway
US-Kongreß beendete 92. Sitzungsperiode

DOKUMENTATION:
USA erläutern amerikanisch-sowjetisches Handelsabkommen
-Darlegung des Weißen HausesAmerikanisch-Sowjetisches Abkommen zur Regelung der Pacht-Leih-.Ansprüche
-Wortlaut-

WISSENSCHAFT UND TECHNIK:
Nobelpreis für Medizin, Chemie und Physik
-US-Forscher aller drei Fachgebiete geehrtPilzkrankheit bei Nadelbäumen
-Bakterien als Nährstofflieferanten der Schädlinge-

Um Übersendung von Belegexemplaren wird gebeten.

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43/1972

SOWJETUNION UND USA REGELN ALTE SCHULDEN
-Haupthindernis für Handelsabkommen wurde beseitigtVon John Holway

WASHINGTON --(AD)— Mit der Regelung der Ansprüche aus dem Pacht-und Leih-Abkommen haben die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion jetzt - 27 Jahre nach
Beendigung des zweiten Weltkrieges - ein Problem bereinigt, das der Entwicklung gegenseitiger Handelsbeziehungen in der Nachkriegszeit störend im Wege
gestanden, ja sie praktisch blockiert hatte.
Vor dem Kriege hatte es zwischen den beiden Staaten - trotz ihrer politischen Gegnerschaft - einen regen Handelsverkehr gegeben. Die Vereinigten
Staaten zählten damals zu den wichtigsten Handelspartnern Moskaus, und verschiedene große amerikanische Gesellschaften - wie beispielsweise die Ford-Werke - hatten in der Sowjetunion Werke aufgebaut.
Während des Krieges leisteten die Vereinigten Staaten der Sowjetunion
Hilfe für die gemeinsame Sache des Kampfes gegen die Aggression, die sich auf
Güter sowohl für den militärischen wie den zivilen Bedarf erstreckte und einen
Gesamtwert von 11 Milliarden Dollar darstellte.
Die

-l-

�Die Phase des kalten Krieges verhinderte nach Kriegsende die Wiederbelebung
der alten Handelsbeziehungen und ließ die Frage der Regelung der sowjetischen
Kriegsschulden praktisch hoffnungslos erscheinen. Versuche, das Problem durch
Verhandlungen zu bereinigen, scheiterten im Jahre 1951 mit dem Ausbruch des
Koreakrieges und im Jahre 1960 durch die unüberbrückbare Kluft zwischen den
von beiden Seiten vertretenen Standpunkten. Bei diesen Verhandlungen hatten die
Vereinigten Staaten die Zahlung von 800 Millionen Dollar zur Begleichung der
Gesamtschuld vorgeschlagen, die Sowjetion sich jedoch nur zur Zahlung von
300 Millionen Dollar bereiterklärt, und somit erschien eine Regelung hoffnungslos. Als dann vor einem Jahr von offizieller sowjetischer Seite ein stärkeres
Interesse an der Wiederbelebung des Handels zwischen den beiden Ländern bekundet wurde, erwies sich dieses ungelöste Problem der Schulden aus dem Pachtund Leih-Abkommen des zweiten Weltkrieges als unüberwindbares Hemmnis.
Die Sowjetunion wünschte für die Wiederbelebung ihres Handels mit den Vereinigten Staaten die Einräumung der Meistbegünstigungsklausel, das heißt, die
Senkung der Zölle für ihre Handelsgüter auf einen Stand,wie er allgemein auf
die gleichen Produkte der meisten anderen amerikanischen Handelspartner angewandt wird. Die Gewährung einer solchen Zollbehandlung aber bedurfte der Billigung durch den amerikanischen Kongreß, und es war politisch äußerst unwahrscheinlich, daß solche Konzessionen vom amerikanischen Präsidenten gefordert oder vom
Kongreß bewilligt werden könnten,solange die aus dem Pacht-und Leih-Abkommen
herrührenden Schulden unbeglichen blieben.
So wurden denn im April dieses Jahres von beiden Ländern neue Verhandlungen
in dieser Frage aufgenommen, wobei man entschlossen war, zu irgendeiner Regelung
zu kommen.
Am

-2-

�Am 18. Oktober konnte der amerikanische Handelsminister, Peter Peterson,
vor der Presse im Weißen Haus schließlich bekanntgeben, daß in der Kriegsschuldenfrage eine Regelung erzielt worden sei und daß es "eine gute Regelung von
unserem Standpunkt aus und eine faire vom sowjetischen Standpunkt her" sei.
Der letztlich ausgehandelte Betrag - 722 Millionen Dollar - schließt sowohl
das Kapital als auch die Zinsen ein. Hinzu muß man weitere 199 Millionen Dollar
rechnen, die die Sowjetunion bereits für Güter bezahlt hat, die nach Beendigung
der Kampfhandlungen ausgeliefert wurden. Damit ergibt sich ein Gesamtbetrag von
921 Millionen Dollar, der sich unter Umständen noch etwas erhöhen wird, falls
die Sowjetunion von den Aufschüben Gebrauch macht, die ihr bis zum Jahre 2001,
wenn die letzte Zahlung fällig wird, eingeräumt wurden.
Die ganze Frage war für Moskau mit Emotionen beladen. Die Sowjetunion mußte
im zweiten Weltkrieg große Leiden ertragen und war der Ansicht, daß solche Opfer
bei einer Rückzahlung stark ins Gewicht fallen müßten. Die Vereinigten Staaten
haben jedoch niemals eine Rückzahlung für militärische Ausrüstungsgegenstände
verlangt. Es sollten nur solche zivilen Güter ausgeglichen werden, die den Krieg
überdauert hatten, wie Lastkraftwagen, Straßenbaumaschinen, Fertighäuser etc.
Die USA wollten ferner alle jene Güter erstattet haben - und zwar sowohl militärische als auch zivile Güter -,die bereits vor Beendigung der Kampfhandlungen
bestellt, aber erst später, als Frieden war, ausgeliefert wurden.
Präsident Franklin Roo sevelt hatte es 1941, als er zum ersten Mal die Pacht—
Leih-Konzeption verkündete, so formuliert: Wenn das Haus eines Nachbarn in Brand
geraten ist und man selbst über einen Gartenschlauch verfügt, den man dem Nachbarn leihen kann, dann bittet man nicht im voraus um Bezahlung. Wenn jedoch das
Feuer gelöscht ist und der ausgeliehenßSchlauch beschädigt wurde, dann wird ein
guter Nachbar ihn ersetzen. Und wenn man dann einen guten Gartenschlauch zurückbekäme, dann wäre alles in bester Ordnung.
Die

-3-

�Die amerikanisch-sowjetischen Verhandlungspartner nahmen sich das Abkommen
zwischen den USA und Großbritannien über eine Regelung der Pacht-und Leih-Schulden
zum Vorbild, und nach den Worten des amerikanischen Handelsministers nimmt sich
das jetzt erreichte Abkommen recht günstig aus. Großbritannien erhielt etwa zweimal so viel Pacht-Leih-Hilfe wie die Sowjetunion. Unmittelbar nach Kriegsende
verpflichtete sich London in einem Abkommen, einen Teil zurückzuzahlen. Praktisch
werden die britischen Zahlungen, wenn sie abgeschlossen sind, nur etwas weniger
sein

als die Summe, die die Sowjets zurückzahlen.
Der genaue Zinssatz, zu dem die Sowjetunion zurückzahlen wird, wurde nicht

bekanntgegeben, und es wurde auch keine Aufschlüsselung zwischen Kapital und
Zinsen gegeben. Wenn die Sowjetunion jedoch von den vier zugestandenen Zahlungsaufschüben Gebrauch macht, dann beträgt der Zinssatz während dieser Zeit 3 Prozent. Großbritannien zahlt für seine Aufschübe 2 Prozent.
Es war sehr schwierig, zu einer Formel für die Festsetzung des Zinssatzes
zu gelangen. Die sowjetischen Unterhändler verwiesen darauf, daß während der
vergangenen 25 Jahre für sowjetische Waren weit höhere Zölle in den Vereinigten
Staaten erhoben wurden, als dies für britische Produkte der Fall war. Die amerikanischen Unterhändler hielten dem entgegen, daß die Vereinigten Staaten die
sowjetischen Schulden mehr als 25 Jahre lang ohne Zinszahlungen hätten tragen
müssen und daß sich während dieses Zeitraumes weltweit eine beträchtliche Inflation vollzogen habe. Die Sowjetunion hatte ferner um eine fünfjährige Stundungszeit ersucht, wie sie Großbritannien eingeräumt worden war. Handelsminister
Peterson wies in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, daß die Sowjets praktisch
bereits eine Stundungszeit von mehr als 20 Jahren gehabt hätten und daß es daher
keinen logischen Grund gebe, diesen Zeitraum zu verlängern.

Die

-4-

�Die sowjetischen Zahlungen sind unverzüglich mit einem Scheck über
12 Millionen Dollar angelaufen. Weitere 24 Millionen Dollar werden am 1. Juli
nächsten Jahres und 12 Millionen am 1, Juli 1975 fällig. Danach wird Moskau
rund 24 Millionen Dollar jährlich bis zum Jahre 2001 zurückzahlen.

-5-

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43/1972

US-KONGRESS BEENDETE 92. SITZUNGSPERIODE

WASHINGTON --(AD)-- Der amerikanische Kongreß hat soeben seine 92. Sitzungsperiode beendet. Nach Ansicht einiger Beobachter war es eine unrühmliche
Sitzungsperiode, andere sprechen von großen Leistungen. Eines ist jedoch
sicher: es war eine ereignisreiche Legislaturperiode.
Die Debatten im Kongreß füllten mehr Seiten der Kongreßprotokolle als
sonst üblich. Der Senat nahm mehr namentliche Abstimmungen vor als in den
letzten 89 Jahren. Und das Repräsentantenhaus befaßte sich mit einer Rekordzahl an Vorlagen.
Nach Ansicht der führenden Demokraten im Senat und im Repräsentantenhaus
war die 92. Sitzungsperiode überaus erfolgreich. Die Republikaner sehen das
anders und verweisen darauf, daß von 318 von Präsident Nixon unterstützten
Regierungsvorlagen nur 141 von dem demokratisch kontrollierten Kongreß während der vergangenen zwei Jahre verabschiedet worden seien. Der Fraktionsvorsitzende der Republikaner im Repräsentantenhaus, Gerald R. Ford, sprach in
diesem Zusammenhang sogar davon, daß die 92. Legislaturperiode "die parteipolitischste der modernen Zeitrechnung" gewesen sei, bestimmt von dem Wunsch,
einem Präsidenten der Oppositionspartei nicht zuviel Anerkennung zu zollen.
Mit

-i-

�Mit der Vertagung des Kongresses blieb eine große Zahl anstehender Gesetzesvorlagen auf der Strecke, Ein Teil von ihnen dürfte niemals mehr zur Sprache
kommen. Zwei Tage vor seiner Vertagung verabschiedete der Kongreß allerdings noch
ein "Übergangsgesetz", das die Fortsetzung des amerikanischen Auslandshilfeprogramms bis zum 28. Februar in einer Höhe von 3,6 Milliarden Dollar - das sind
rund 1,5 Milliarden Dollar weniger als von Präsident Nixon angefordert » vorsieht. Es kann jedoch damit gerechnet werden, daß der nächste Kongreß den Betrag für die Auslandshilfe heraufsetzt und daß bestimmte Beschränkungen, die
die Gegner Nixons im Senat in die Vorlage hineingeschrieben hatten, nunmehr
"gestorben" sind, nachdem die ursprüngliche Senatsfassung nicht verabschiedet
wurde.
Die wohl tiefgreifendste dieser Beschränkungen sah vor, daß der Präsident
alle Regierungsabkommen mit anderen Ländern über die Benutzung deren Territoriums
für Militärbasen dem Senat genauso vorlegen sollte wie internationale Verträge,
die, um bindend zu werden, eine Zweidrittelmehrheit im Senat erfordern. Der Senat
und der Präsident konnten jedoch einen großen Teil ihrer Meinungsverschiedenheiten in

der Frage Regierungsabkommen versus internationale Verträge beilegen.

Dies war eine der wenig beachteten, aber doch wesentlichen Leistungen des 92.
Kongresses.
Während der zweijährigen Legislaturperiode des 92. Kongresses hat der Senat
die Ratifikation

von 54 Verträgen gebilligt, was den Vorsitzenden des Außen-

politischen Senatsausschusses, J„ William Fulbright, veranlasste, von einer
"bedeutsamen Verbesserung der Zahl und der Qualität" der dem Senat unterbreiteten
Verträge zu sprechen. Fulbright verwies hier auf die im Rahmen der SALT-Gespräche
erreichten Abmachungen, auf das Meeresbett-Abkommen, auf das Protokoll über die
atomwaffenfreie Zone in Lateinamerika,auf den Okinawa-Vertrag mit Japan sowie auf
den Vertrag gegen die Luftpiraterie.
Während

�Während der jetzt zu Ende gegangenen Sitzungsperiode hat das Repräsentantenhaus häufig den Präsidenten gegen den Senat unterstützt. Dies war der Fall,
als der Senat versuchte, den Abzug der gesamten amerikanischen Streitkräfte
aus Vietnam zu erzwingen, als es um Gesetzeszusätze ging, die umfassende Kürzungen der in Europa stationierten US-Truppen anstrebten, und als der Senat
versuchte, die Vollmachten des Präsidenten in der Frage der Entsendung amerikanischer Truppen zu Kampfeinsätzen ohne vorherige Billigung durch den Kongreß
zu beschneiden. Auch in der Frage Abkommen versus Verträge fand der Präsident
die Unterstützung des Repräsentantenhauses.
Der Senat wiederum wandte sich gelegentlich gegen die Auffassung des Repräsentantenhauses und ergriff die Partei der Regierung. Dies war beispielswsise
der Fall in der Frage des amerikanischen Beitrages für die Vereinten Nationen
und ihre Sonderorganisationen. Das Haus hatte sich für eine sofortige Kürzung
des amerikanischen Beitrages von 31 Prozent auf 25 Prozent.ausgesprochen. Die
Regierung befürwortete dagegen keine überstürzten Reduzierungen und fand hier
die Unterstützung des Senats, wodurch eine Kürzung bis zum 31. Dezember 1973
hinausgeschoben wurde.
In der jetzt abgelaufenen Sitzungsperiode wurden ferner zwei Zusätze zur
amerikanischen Verfassung verabschiedet. Durch den einen Verfassungszusatz
wurde das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt, wodurch 11 Millionen weitere Amerikaner bei den Wahlen am 7. November ihre Stimme abgeben können; der
andere soll die Gleichberechtigung der Frauen sicherstellen. Den das Wahlalter
betreffenden Zusatz haben 38 Einzelstaaten ratifiziert - damit ist die erforderliche Zahl erreicht; 21 Bundesstaaten haben den Verfassungszusatz, der die
Gleichstellung der Frau betrifft, ratifiziert.
Inzwischen

-3-

�Inzwischen haben die meisten Kongreßmitglieder die amerikanische Hauptstadt verlassens um sich in ihren Heimatstaaten um die Wiederwahl in den 93.
Kongreß zu bewerben. Der neue Kongreß tritt am 3. Januar zusammen. Bei der Wahl
am 7. November geht, es um alle 435 Sitze im Repräsentantenhaus: 33 der insgesamt loo Sitze im Senat müssen neu besetzt werden.

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43/1972

USA ERLÄUTERN AMERIKANISCH-SOWJETISCHES HANDELSABKOMMEN
-Darlegung des Weißen Hauses-

WASHINGTON --(AD)-- Das Weiße Haus hat am 18. Oktober in einer längeren
Darlegung das amerikanisch-sowjetische Handelsabkommen, die Pacht-Leih-Regelung sowie die gegenseitigen Krqditabmachungen erläutert.
Die Verlautbarung hat folgenden Wprtlaut:
Zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion sind heute die
Verhandlungen über eine umfassende Serie von Abkommen und Vereinharungen erfolgreich abgeschlossen worden. Sie betreffen Handelsfragen, gegenseitige
Kredite für den Handel, die Erweiterung von Geschäftseinrichtungen sowie die
Regelung noch offenstehender Pacht-Leih-Verpflichtungen. Diese Abkommen spiegeln die grundlegenden Prinzipien der Beziehungen zwischen den Vereinigten
Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken wider,
die von dem (amerikanischen) Präsidenten und dem (sowjetischen) Parteichef
Breschnew auf der Gipfelkonferenz im Mai dieses Jahres unterzeichnet worden
sind. Der siebte Grundsatz sah vor: "Die USA und die UdSSR betrachten Handels-

-l-

�Handels-und Wirtschaftsbeziehungen als ein wichtiges und notwendiges Element
der Stärkung ihrer bilateralen Beziehungen und werden daher das Wachstum solcher Beziehungen fördern. Sie werden die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen
Organisationen und Unternehmen der beiden Länder und den Abschluß von geeigneten
Vereinbarungen und Kontrakten - einschließlich langfristiger - erleichtern."
Auf der Gipfelkonferenz wurde die gemeinsame amerikanisch-sowjetische Handelskommission ins Leben gerufen, in der der Handelsminister der USA, Peter G.
Peterson, für die amerikanische Seite und der Außenhandelsminister der UdSSR,
N.S.Patolitschew, für die sowjetische Seite den Vorsitz führen. Die Gesamtkommission traf im Juli dieses Jahres in Moskau und in der letzten Woche wiederum in
Washington zusammen. Besondere Arbeitsgruppen der Kommission führten während der
vergangenen Woche spezifische Verhandlungen.
Der Präsident hat heute die Bestimmung unterzeichnet, durch die die Sowjetunion für Kredite der Export-Import-Bank der Vereinigten Staaten bezugsberechtigt wird. Handelsminister Peterson und der sowjetische Außenhandelsrainister
Patolitschew haben das Handelsabkommen unterzeichnet. Außenminister William P.
Rogers und der Außenhandelsminister Patolitschew haben das Pacht-Leih-Abkommen
unterzeichnet.

Handelsabkommen
In Übereinstimmung mit dem Ziel der USA, einen umfassenden und klaren Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen amerikanische Privatfirmen sich am amerikanischsowjetischen Handel beteiligen können, legt das Abkommen Richtlinien für bestimmte kritische Gebiete fest, um den Handelsfluß zu erleichtern. Das Abkommen sieht
vor, daß gegenseitig ein Handelszugang gewährt wird, der jenem entspricht, welcher den meiste

unserer Handelspartner in der freien Welt gewährt wird; es

sieht ferner den Schutz vor einer Verzerrung einheimischer Märkte vor, die

-2-

�die Erteilung substantieller Aufträge seitens der Sowjetunion für amerikanische
Maschinen, Fabrikanlagen und Ausrüstung, für landwirtschaftliche Produkte und
industrielle Erzeugnisse und für Verbrauchsgüter, die Bereitstellung von Geschäftseinrichtungen in der Sowjetunion, wie sie Vertretern anderer Länder gewährt werden, die Einrichtung eines amerikanischen Handelsbüros in Moskau und
einer sowjetischen Handelsvertretung in Washington sowie die Anwendung eines
durch Drittländer überwachten Schlichtungsverfahrens bei der Regelung kommerzieller Streitfragen. Das Abkommen enthält weiter eine für beide Seiten geltende Ausnahmebestimmung bezüglich der nationalen Sicherheitsinteressen. Über die
amerikanischen Exportkontrollen kann nicht verhandelt werden, und sie wurden
daher auch nicht erörtert. Diese Bestimmungen werden jedoch überprüft, und
dies wird auch weiterhin der Fall sein.

Handelsvolumen

Aufgrund des Handelsabkommens wird damit gerechnet, daß sich der Gesamthandel während der dreijährigen Laufzeit des Abkommens gegenüber dem Zeitraum
von 1969-1971 zumindest auf einen Gesamtbetrag von mindestens 1,5 Milliarden
Dollar verdreifachen wird. Die sowjetische Regierung erklärt, daß sie damit
rechnet, daß substantielle Aufträge in den USA für "Maschinen, Fabrikanlagen
und Ausrüstung, für landwirtschaftliche Produkte und industrielle Erzeugnisse
und für Verbrauchsgüter" plaziert werden. So hat die sowjetische Regierung beispielsweise den Wunsch zu erkennen gegeben, für mehrere Millionen Dollar amerikanische Ausrüstungen zur Herstellung von Geschirr zu kaufen. Ferner haben ameri
kanische Firmen um Exportlizenzen für Ausrüstungen im Werte von weit über einer
Milliarde Dollar nachgesucht in der Annahme, daß sie bei den Kontraktausschreibungen im Zusammenhang mit dem Bau des großen Lastwagenwerkes an der Kama erfolgreich sein werden. Man schätzt, daß bei diesem Projekt Ausrüstungskontrakte
im Werte von 250 bis 500 Millionen Dollar auf amerikanische Firmen entfallen

3-

�entfallen könnten. Überdies werden beträchtliche Getreidekäufe

während der Lauf-

zeit dieses Abkommens erwartet. Die Exporte von Maschinen und Ausrüstung dürften
wesentlich anwachsen. Gegenwärtig belaufen sich die Exporte von elektrischen und
anderen Maschinen auf nur 60 Millionen Dollar (oder 37 Prozent unseres Gesamtexportes in die Sowjetunion im Jahre 1971), obwohl die Gesamtexporte von amerikanischen Maschinen nach allen Ländern im Jahre 1971 rund 11,6 Milliarden Dollar betrugen. Verschiedene große Gemeinschaft-sprojekte sind gegenwärtig im Gespräch
oder es wird über sie verhandelt. Dazu gehören Industrieanlagen für die Produktion von Polystren, Metallbeschlägen, Düngemitteln, Metallschürfung und die Gewinnung und Weiterleitung von Erdgas. Die Handelsbilanz der Vereinigten Staaten
gegenüber der Sowjetunion war traditionell überaus günstig für die USA und allgemein in einem Verhältnis von drei zu eins. Dieser Trend dürfte während der Laufzeit des Handelsabkommens anhalten und zu einer günstigen Handelsbilanz in der
wahrscheinlichen Größenordnung von mindestens einigen hundert Millionen Dollar pro
Jahr führen. Weiterhin waren die amerikanischen Exporte nach der Sowjetunion
traditionell weitaus arbeitsintensiver als die sowjetischen Exporte nach den USA
- letztere größtenteils Rohstoffe, die sehr viel weniger arbeitsintensiv sind.

Meistbegünstigungsklausel

Das Abkommen sieht vor, daß jedes Land seine Zölle hinsichtlich der Produkte
des anderen auf einen Stand senkt, der allgemein auf die gleichen Produkte der
meisten anderen Länder anwendbar ist. Dies wird Maßnahmen seitens des amerikanischen Kongresses erfordern. Der Präsident plant gegenwärtig, derartige Gesetzesvorlagen zu Anfang der nächsten Legislaturperiode zu unterbreiten. Es wird erwartet, daß das Handelsabkommen nicht in Kraft treten und seine dreijährige Laufzeit
nicht beginnen wird, bevor eine solche Gesetzgebung verabschiedet worden ist.

-4-

�ist. Zwischen 1935 und 1951 wurde auch der Sowjetunion eine solche Zollbehandlung gewährt; sie wurde jedoch im Jahre 1951 während des Koreakrieges durch Gesetz zurückgezogen. Jugoslawien wurde durch dieses Gesetz nicht berührt. Im Jahre
1960 wurde Polen durch eine Gesetzesänderung diese Zollbehandlung zuteil. Wenn
der Sowjetunion jetzt eine solche Zollbehandlung gewährt wird, und zwar in einem
Ausmaß, das allgemein anwendbar auf gleiche Produkte der meisten anderen Länder
ist, dann steht dies voll und ganz in Übereinstimmung mit der Mitgliedschaft der
Vereinigten Staaten im Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen (GATT).

Marktverzerrung

Durch staatliche Handelsmonopole kontrolliert die Sowjetunion sowohl die
Einfuhr als auch die Ausfuhr aller Güter. In der sowjetischen Wirtschaft spielen
Kosten und Preise nicht notwendigerweise die gleiche Rolle wie dies in einer
Marktwirtschaft der Fall ist. Demgemäß haben sich die Sowjets mit einem Verfahren
einverstanden erklärt, unter dem sie nach Konsultationen keine Güter nach den
Vereinigten Staaten exportieren werden, die nach Ansicht der amerikanischen Regierung "eine Verzerrung ihres einheimischen Marktes verursachen, eine solche
Verzerrung heraufbeschwören oder zu ihr beitragen werden." Falls die Sowjets
eine Begrenzung der amerikanischen Exporte verlangen, ist die amerikanische Regierung verpflichtet, eine solche Mitteilung der amerikanischen Geschäftswelt
zugänglich zu machen.

Gegenseitige

-5-

�Gegenseitige Handelskredite
Beide Regierungen erklärten sich bereit, einander auf einer Basis der Gegenseitigkeit Handelskredite zu gewähren, wie sie bei der Exportfinanzierung
üblich sind. Der Präsident hat daher bestimmt, daß die Export-Import-Bank der
Vereinigten Staaten in Transaktionen mit der Sowjetunion eintreten kann. Die
Sowjets haben zugesichert, daß die Möglichkeiten der Außenhandelsbank der Sowjetunion sowie die Kreditmöglichkeiten von über 4o sowjetischen Außenhandelsorganisationen amerikanischen Importeuren verfügbar gemacht werden.
Die Sowjets haben mit der Export-Import-Bank ein Durchführungsabkommen ausgefertigt, welches vorsieht, daß sie im Hinblick auf alle Fragen - Höhe des Kredits, Zinssatz, Rückzahlungsbestimmungen - genau so behandelt werden wie jedes
andere Land. Die Bestimmungen der Export-Import-Bank hinsichtlich einer privaten
Beteiligung an Krediterleichterungen sollen zur Anwendung kommen, und alle Kredite, die zehn Millionen Dollar übersteigen, werden Gegenstand der üblichen Überprüfung durch den Nationalen Beratungsausschuß sein.

Erweiterte Geschäfts-und Handelsmöglichkeiten, Handelsbüros
Das Handelsabkommen sieht vor, daß die Vereinigten Staaten ein regierungsgefördertes Handelsbüro in Moskau einrichten, das durch die dortige amerikanische
Botschaft unterhalten wird. Den Sowjets wird die Einrichtung einer Handelsvertretung in Washington gestattet. Das amerikanische Handelsbüro in Moskau wird
die amerikanischen Geschäftsleute mit neuesten Informationen über die sowjetischen
Märkte versorgen, Kontakte zwischen amerikanischen Geschäftsleuten und den zuständigen sowjetischen Ministerien erleichtern sowie zweisprachige Stenographen,
Kommunikationsmöglichkeiten und zur Unterrichtung amerikanischer Geschäftsleute
bezüglich ihrer Käufe und Verkäufe Marktanalysen zur Verfügung stellen. Da die

-6-

�die Mitglieder der sowjetischen Handelsvertretung diplomatische Immunität genießen
werden, wird es ihnen nicht gestattet sein, über irgendwelche Transaktionen zu
verhandeln oder diese auszuführen.

Geschäftseinrichtungen in Moskau
Wie alle ausländischen Firmen dürfen amerikanische Firmen ohne Akkreditierung
seitens der sowjetischen Regierung kein ständiges Büro in Moskau mit dem Recht,
Ortskräfte einzustellen und Büro-oder Wohnraum zu erhalten, einrichten. Bis in
jüngster Zeit waren nur zwei amerikanische Firmen - beide aus der Reise- und
Touristenbranche - akkreditiert. Im Zuge der Verhandlungen wurden zwei Industriefirmen zugelassen, und die Sowjets haben sich bereiterklärt, daß sie in Zukunft
amerikanische Firmen auf einer Basis akkreditieren werden, die nicht ungünstiger
als für die Firmen irgendeines dritten Landes ist. Jedes, Problem, das sich aus
diesen Akkreditierungsverfahren ergibt, wird durch die gemeinsame Handelskommission
geregelt werden. Die Sowjets haben schriftliche Zusagen gegeben, daß akkreditierte amerikanische Firmen die Vollmacht erhalten werden, sowjetisches Personal einzustellen, die erforderlichen Telefon-und Telexausrüstungen sowie andere Kommunikationsmittel ohne Verzug zu erwerben, umgehend die benötigten Ausrüstungen wie
Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Diktier-und Kopiergeräte sowie Automobile und
persönliche Gebrauchsgegenstände wie Möbel und andere Einrichtungsstücke einzuführen, daß sie angemessene Wohnungen erhalten und d^ß die Visaersuchen unverzüglich behandelt werden.

Großes

-7-

�Großes Handelszentrum in Moskau
Die Sowjets haben ferner erklärt, daß sie in Moskau ein großes Handelszentrum
mit Büroräumen, Hotels und Wohnungen errichten werden. Es ist geplant, daß das
Handelszentrum eine beträchtliche Anzahl von Firmenräumen, erstklassige Hotelzimmer und Appartements sowie damit zusammenhängende Einrichtungen enthalten wird.
Dieses Zentrum wird das erste seiner Art in der Sowjetunion sein und dürfte in
den nächsten Jahren voll in Betrieb genommen werden. Die Sowjets werden amerikanische Firmen auffordern, Vorschläge zu unterbreiten und an der Finanzierung und
dem Bau des Handelszentrums mitzuwirken. Die sowjetische Regierung plant ferner
den Bau eines wirtschaftlichen Ausstellungszentrums und hat den Vereinigten Staaten angeboten, einen Pavillon zur Ausstellung amerikanischer Produkte zu mieten.
Die USA werden die Sowjets bei der Einrichtung eines sowjetischen Büros in New
York unterstützen, durch das amerikanische Ausrüstung für das Lastwagenwerk am
Kama gekauft werden soll. .

Schlichtung

Während der letzten 4o Jahre haben die. Sowjets ein Schlichtungsverfahren
unter den Auspizien der Außenhandels-Schlichtungskommission in Moskau angewandt,
die sich aus 15 sowjetischen Staatsbürgern zusammensetzt. Die sowjetische Außenhandelsorganisation stimmte einer Schlichtung durch ein drittes Land nur dann zu,
wenn die westliche Firma in dem Kauf-oder Verkaufskontrakt eine entsprechende
Klausel forderte und durchsetzen konnte. Im Gegensatz dazu sehen die Bestimmungen
des amerikanischen Schlichtungsverbandes vor, daß - wenn eine Partei in einem
Schlichtungsverfahren nicht amerikanisch ist - sie das Recht hat, eine Schlichtungskontrollinstanz aus einem dritten Lande anzurufen. Das Handelsabkommen fördert

�fördert eine Beilegung kommerzieller Streitfälle mit Hilfe einer Schlichtung
nach den entsprechenden Bestimmungen der Wirtschaftskommission für Europa, einer
Organisation der Vereinten Nationen, in einem Lande außerhalb der Sowjetunion
und der Vereinigten Staaten und mit Schlichtern, die von einer Stelle in einem
Land außerhalb der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten ernannt werden. Den
Kontraktpartnern steht es jedoch frei, sich auch für andere Schlichtungsmöglichkeiten zu entscheiden, "die sie beide vorziehen und die nach ihrer gemeinsamen Ansicht ihren besonderen Erfordernissen am besten entsprechen." Darüberhinaus wird den amerikanischen Firmen das Recht garantiert, sich der Möglichkeiten sowjetischer Gerichte zu bedienen, und den vergleichbaren sowjetischen Organisationen wird ein ähnlicher Zugang zu den amerikanischen Gerichtshöfen zugesichert .

Regelung des Pacht-Leihabkommens

Hintergrund
Die noch offenen Schuldverpflichtungen der Sowjetunion aus dem Pacht-und
Leih-Abkommen sind seit dem zweiten Weltkrieg ein Hindernis für die amerikanischsowjetischen Handelsbeziehungen gewesen. Alle Verhandlungen, die unmittelbar
nach dem Kriege sowie im Jahre 1951 und 1960 geführt wurden, endeten ergebnislos. Das Pacht-und Leih-Statut gibt dem Präsidenten die volle Macht, die Verpflichtungen innerhalb sehr weitgesteckter Grenzen zu regeln. Das Abkommen,
untrer dem den Sowjets Pacht-und Leih-Hilfe gewährt wurde, schloß sich anderen
ähnlichen Abkommen an, insofern es nur in sehr allgemeiner Ausdrucksweise festlegte, wie die Beiträge jeder Seite zu den Kriegsanstrengungen zu regeln seien.

-9-

�seien. Dementsprechend gab die 1945 erfolgte Regelung mit den Briten, den
Hauptnutznießern des Pacht-und Leih-Abkommens, die Richtlinien für die Regelung
mit der Sowjetunion ab, die etwa halb soviel Hilfe wie die Briten, aber über
fünfmal so viel wie alle anderen Länder erhalten hatten. Die Hauptpunkte betrafen die Höhe der Gesamtregelung, die Frage ob und wie hohe Zinsen erhoben werden sollten, die Länge der Zeit für die Rückzahlung, die Stundungszeit und das
Recht zum Aufschub der jährlichen Abzahlungsraten unter bestimmten Bedingungen.
Die Verhandlungen wurden erschwert durch die Länge der Zeit, die seit dem zweiten Weltkrieg verstrichen war, durch den Unterschied zwischen den derzeitigen
Zinssätzen und den zu Ende des zweiten Weltkrieges üblichen,sowie durch die Tatsache, daß sowjetische Produkte in der Zwischenzeit höheren Zollsätzen unterworfen waren als die Produkte der Briten.

Die sowjetische Regelung

Die noch offenstehenden sowjetischen Schuldverpflichtungen aus dem Pachtund Leih-Abkommen werden durch die Zahlung eines

Betrages in Höhe von min-

destens 722 Millionen Dollar über einen Zeitraum, der am 1. Juli des Jahres 2001
endet, an die Vereinigten Staaten von Amerika beglichen. Zwölf Millionen Dollar
werden gegenwärtig gezahlt, weitere 24 Millionen Dollar werden am l.

Juli 1973

und 12 Millionen Dollar am 1. Juli 1975 gezahlt. Die verbleibende Restsumme wird
in gleichen jährlichen Raten - (insgesamt 28 Raten in Höhe von je 24 071 429
Dollar, sofern die erste derartige Zahlung am 1. Juli 1974 erfolgt) - gezahlt,
deren letzte am 1. Juli des Jahres 2001 fällig ist. Die genaue Summe des Gesamtbetrages wird davon abhängen, ob und wie oft die Sowjets von den vier eingeräumten jährlichen Aufschüben der regulären Raten Gebrauch machen. Sollten die
Sowjets von dem ihnen gewährten Recht zu vier Aufschüben schon in der Anfangsperiode Gebrauch machen, so könnten die Zinsen für die aufgeschobenen Zahlungen
bis zu 37 Millionen Dollar betragen und damit die vom heutigen Tage bis zum

-10-

�zum Jahre 2001 zu zahlende Gesamtnettosumme auf 759 Millionen Dollar ansteigen
lassen. Solche aufgeschobenen regulären Raten werden - falls in Anspruch genommen
bis spätestens 1. Juli 2001 nachgezahlt und mit drei Prozent Jahreszins verzinst
werden müssen. Die Briten zahlen zwei Prozent für alle aufgeschobenen Raten und
dürfen für jeden solchen Zahlungsaufschub ein Jahr über die gesetzte Frist des
Jahres 2001 hinausgehen. Der mittlere Zinssatz für die Gesamtzinslast der öffentlichen

Verschuldung zwischen 1946 und 1972 liegt bei 2,867 Prozent, was zufällig

auch der Zinssatz für das Jahr 1959 war. Die Regelung umfaßt auch die noch verbleibenden Beträge auf das "Pipeline-Konto" für Pacht-und LeihrGüter(in Höhe von
ungefähr 45 Millionen Dollar), die den Sowjets unmittelbar nach Beendigung des
zweiten Weltkrieges geliefert wurden und für die sie seit 1954 bezahlen.

Wenn eine Meistbegünstigungsklausel zwischen dem 1. Juni und dem 1. Dezember
eingeräumt wird, dann ist die erste Pacht-und Leih-Zahlung spätestens dreißig Tage danach fällig. Wenn diese Klausel vom 2. Dezember an bis zum 31. Mai des folgenden Jahres eingeräumt wird, dann ist die erste Pacht-Leih-Zahlung am 1. Juli
dieses Jahres fällig. Der früheste Zahlungstermin für derartige Jahresraten ist
der 1. Juli 1974.

Die sowjetische Regelung verglichen mit der britischen Regelung

Es wurde außerdem der Tatsache Rechnung getragen, daß die Vereinigten Staaten die sowjetischen Schulden seit dem Kriege getragen haben, und zwar auf Kosten
der verlorenen Zinsen, die sie erhalten hätten, wenn die Sowjets zur gleichen Zei
wie die Briten es taten, zu einer Regelung gekommen wären - und daß die Zwischenzeit eine beträchtliche weltweite Inflation gebracht hat. Was den vorgesehenen
Zinssatz anbetrifft, so mußte berücksichtigt werden, daß der Prozentsatz von zwei
Prozent für die Briten ein Entgegenkommen gemessen an den im Jahre 1946 üblichen
Zinsen darstellte. Die beiden Regelungen verhalten sich zueinander wie folgt:

-11-

�wie folgt:

Insgesamt geleistete Hilfe (in Dollar)
Gesamte zahlbare Summe

Großbritannien

Sowjetunion

21,5 Milliarden

11,1 Milliarden

895 Millionen

(in Dollar)

+

921 Millionen +)

'

5 Jahre

Stundungszeit

31.Dezember 2005

Letztes Fälligkeitsdatum

1. Juli 2001

(Es könnte der 31.12.
2008 sein, wenn von drei
weiteren der zugestandenen Aufschübe Gebrauch
gemacht wird.)
Jährlicher Aufschub

zugestanden 7} dadurch
wird letztes Fälligkeitsdatum hinausgeschoben

Zinssatz bei Aufschub

2 Prozent

zugestanden 4;
keine Verlängerung

3 Prozent
(verglichen mit der
britischen Regelung,
bei der ein Aufschub
zu einer Verlängerung führt). Der
dreiprozentige Zinssatz für die Sowjetunion ist praktisch
einem vierprozentigen Zinssatz für
Großbritannien vergleichbar. Großbritannien zahlte
2 Prozent.

+) Ohne Aufschub und einschließlich der Zahlungen für Güter, die,bereits auf dem
Wege,erst nach Kriegsende ausgeliefert wurden ("Pipeline-Güter"). Davon wurden
von der Sowjetunion bereits 199 Millionen Dollar zurückgezahlt.
Copyright

-12-

�Copyright-und Steuerverträge
In der Frage der Copyright-und Steuerverträge wurden bedeutsame Fortschritte erzielt, und in besonderen Arbeitsgruppen wird die Arbeit über diese
Themen fortgesetzt. Es wird damit gerechnet, daß weitere wesentliche Fortschritte vor der nächsten Sitzung der Kommission erzielt werden

Die Gemeinsame amerikanisch-sowjetische Handelskommission
Die Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern werden von der Gemeinsamen
Handelskommission weiter in ihrem Ablauf verfolgt werden. Die amerikanische
Delegation der Kommission wird von Handelsminister Peter G. Peterson geleitet; ihr gehören ferner an: James T. Lynn, Staatssekretär im Handelsministerium und Stellvertretender Vorsitzender der USA in der Kommission;
Jack F. Bennett, Stellvertretender Staatssekretär im US-Finanzministerium;
Willis Armstrong, Unterstaatssekretär im US-Außenministerium; und Andrew E.
Gibson, Stellvertretender Unterstaatssekretär im US-Handelsministerium.
James L. Mitchell fungiert als juristischer Berater und Steven Lazarus als
Geschäftsführender Sekretär.

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43/1972

AMERIKANISCH-SOWJETISCHES ABKOMMEN ZUR REGELUNG DER PACHT-LEIHANSPRÜCHE

-Wortlaut-

WASHINGTON --(AD)-- Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die
Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben am 18. Oktober
ein Abkommen über die Regelung der Ansprüche aus dem Pacht-und Leih-Abkommen,
der gegenseitigen Hilfe und sonstiger Ansprüche geschlossen. Das vom amerikanischen Außenminister William P„ Rogers und dem sowjetischen Außenhandelsminister N. Patolitschew unterzeichnete Abkommen hat folgenden Wortlaut:
"Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung der
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind
aus der Überlegung heraus, daß eine Regelung der Verpflichtungen aus der
Führung des Krieges gegen die Aggression notwendig ist, um das gegenseitige
Vertrauen und die. Entwicklung von Handels-und Wirtschaftsbeziehungen zwischen
beiden Ländern zu fördern;

aus

-1-

�aus dem Wunsche heraus, den von den Führern beider Länder auf dem Gipfeltreffen intyosk.auzustandegebrachten Geist der Freundschaft und der gegenseitigen Verständigung zu stärken;
aus der Erkenntnis des Nutzens der Zusammenarbeit heraus, den sie bereits
durch die ßesiegung ihrer gemeinsamen Gegner und die von jeder Regierung der
anderen im Laufe des Krieges gewährten Hilfe gezogen haben; und
aus dem Wunsche heraus,alle Rechte und Verpflichtungen jeder der beiden
Regierungen gegenüber der anderen, die sich aus dem Pacht-und Leih-Abkommen,
aus der gegenseitigen Hilfe oder sonstwie aus der Führung des Krieges gegen die
Aggression ergeben,zu regeln
wie folgt übereingekommen:
1. Dieses Abkommen stellt eine volle und endgültige Regelung aller Rechte,
Ansprüche, Leistungen und Verpflichtungen jeder der beiden Regierungen gegenüber der anderen dar, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:
A) dem Abkommen vom 11. Juni 1942 zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über
Grundsätze, die für die gegenseitige Hilfe in der Führung des Krieges gegen die
Aggression gelten, einschließlich der vorherigen und der durch besagtes Abkommen ersetzten Vereinbarungen zwischen beiden Regierungen;
B) dem Abkommen vom 15.* Oktober 1945 zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
bezüglich der Verfügung über Pacht-und Leih-Güter auf Lager oder im Stadium der
Beschaffung in den Vereinigten Staaten von Amerika; und

C)

-2-

�C) allen anderen Fragen bezüglich der Führung des Krieges gegen die
Aggression in der Zeitspanne vom 22. Juni 1941 bis zum 2. September 1945.

2. Beim Abschluß des vorliegenden Abkommens haben beide Regierungen die
Leistungen und Zahlungen voll anerkannt, die sie beide im Rahmen der in Artikel 1
erwähnten Vereinbarungen bereits erhalten haben. Dementsprechend sind beide Regierungen übereingekommen, daß keine der beiden an die andere irgendwelche weiteren Ansprüche stellen wird, die ßich aus oder im Zusammenhang mit irgendeiner
der in besagtem Artikel 1 erwähnten Fragen ergeben.
3. A.) Die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erwirbt hiermit - und soll davon ausgehen dürfen, sie am 20. September 1945 erworben zu haben - alle solchen Rechte, Besitzansprüche und Anrechte, wie sie die
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an allen Pacht-und Leih-Materialien
haben mag, die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken übergeben wurden, einschließlich jedes Gegenstandes, der (erstens) im Rahmen des oben angeführten Abkommens vom 11. Juni 1942 übergeben wurde; (zweitens) an die Regierung der Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken im Rahmen des Öffentlichen Gesetzes (Public
Law) No. 11 der Vereinigten Staaten von Amerika vom 11. März 1941 übergeben wurde oder im Rahmen des Öffentlichen Gesetzes an irgendeine andere Regierung übergeben und vor dem 20. September 1945 an die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken weitergegeben wurde; (drittens) im Rahmen des oben angeführten Abkommens vo. 15. Oktober 1945 übergeben wurde, oder (viertens) sonstwie
in der Zeitspanne vom 22. Juni 1941 bis zum 20. September 1945 im Zusammenhang
mit der Führung des Krieges gegen die Aggression übergeben wurde.
B.)

-3-

�B.) Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erwirbt hiermit
-und soll davon ausgehen dürfen, sie am 20.September 1945 erworben zu haben- alle
solchen Rechte, Besitzansprüche und Anrechte, wie sie die Regierung der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken an allen Gegenständen und Materialien haben mag,
die die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in der Zeitspanne vom 22. Juni 1941 bis zum 20. September 1945 an die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika übergeben hat.

4. A.) Die Gesamtnettosumme, die die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung aller Angelegenheiten schuldet, wie sie in Artikel 1 dieses Abkommens festgelegt werden, soll 722 000 000 US-Dollar betragen, zahlbar wie in Absatz B.),
C.) und D.) dieses Artikels 4 vorgesehen.
B.) (Erstens) Drei Raten sollen fällig und zahlbar werden wie folgt:
12 000 000 Dollar am 18. Oktober 1972; 24 QOÖ 000 Dollar am 1. Juli 1973; und
12 000 000 Dollar am 1. Juli 1975. (Zweitens) Gemäß Absatz C.) dieses Artikels 4
soll nach dem Datum ("Mitteilungsdatum"), an dem eine Note der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken übergeben worden ist, in der festgestellt wird, daß die Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken die
Meistbegünstigungsklausel eingeräumt hat, und zwar zu nicht ungünstigeren Bedingungen, als sie in einem Handelsabkommen zwischen den Regierungen der Vereinigten
Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am Datum
der Unterzeichnung eingeräumt worden sind, die Restsumme von 674 000 000 an Zahlungen zur Begleichung von Pacht-und Leih-Konten in gleichen Raten ("regulären
Raten") wie folgt bezahlt werden:

1.)

.4-

�1.) Wenn das Mitteilungsdatum auf den oder vor den 31- Mai 1974 fällt, soll
die erste reguläre Rate am 1. Juli 1974 fällig und zahlbar sein, und die folgenden regulären Raten sollen fällig und zahlbar werden am 1. Juli eines jeden darauffolgenden Jahres bis zum 1. Juli 2001; oder 2.) wenn das Mitteilungsdatum auf
den oder nach dem 1. Juni 1974 fällt, und a) wenn das Mitteilungsdatum in den
Zeitraum vom 1. Juni bis zum 1. Dezember irgendeines Jahres fällt, dann wird die
erste reguläre Rate fällig und zahlbar nicht später als 30 Tage nach dem Mitteilungsdatum, und die folgenden regulären Raten werden dann jährlich fällig und
zahlbar jeweils zum 1. Juli eines jeden darauffolgenden Jahres bis zum 1. Juli
2001; oder b) wenn das Mitteilungsdatum in den Zeitraum vom 2. Dezember irgendeines Jahres bis zum 31. Mai d es darauffolgenden Jahres fällt, dann wird die
erste reguläre Rate an dem 1. Juli fällig und zahlbar, der auf das Mitteilungsdatum folgt, und die folgenden regulären Raten werden jährlich fällig und zahlbar am 1. Juli eines jeden darauf folgenden Jahres bis zum 1. Juli 2001.
C.) In jedem Jahr soll die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf schriftliche Mitteilung an die Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika hin, daß angesichts der dann herrschenden und zu erwartenden wirtschaftlichen Verhältnisse ein Aufschub der nächst fälligen regulären Rate (ausgenommen die erste und letzte reguläre Rate) notwendig ist, das Recht haben, die
Zahlung einer solchen regulären Rate aufzuschieben ("aufgeschobene reguläre Rate").
Ein solches Aufschubrecht darf nicht mehr als viermal in Anspruch genommen werden. Gleichgültig, ob die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
irgendeine spätere reguläre Rate aufschiebt, wird in jedem Falle die aufgeschobene
reguläre Rate fällig und zahlbar am 1. Juli eines jeden Jahres beginnend an dem
1. Juli, der auf das Datum folgt, an dem die aufgeschobene reguläre Rate bezahlt
worden wäre, wenn die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
nicht von ihrem Recht auf Aufschub einer solchen regulären Rate Gebrauch gemacht
hätte, wobei die Schlußzahlung auf die aufgeschobene reguläre Rate am 1. Juli

-5-

�Juli 2001 zusammen mit den Zinsen für den nichtbezahlten Betrag der aufgeschobenen regulären Rate für die offene Zeit zu drei Prozent jährlich zu erfolgen
hat, und zwar zum gleichen Zeitpunkt, an dem die aufgeschobene reguläre Rate
fällig und zahlbar ist.
D.) Die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken soll
das Recht haben, zu jeder Zeit die Gesamtsumme oder eine Teilsumme ihrer gesamten
Verpflichtungen im voraus zurückzuzahlen, mit der Einschränkung, daß keine solche Rückzahlung erfolgen darf zu einem Zeitpunkt, an dem eine Zahlung gemäß diesem Artikel 4 nicht an dem Datum geleistet worden ist, an dem sie fällig und
zahlbar war.

5. Beide Regierungen sind übereingekommen, daß sich Rieses Abkommen nur auf
Rechte, Ansprüche, Leistungen und Verpflichtungen der beiden Regierungen bezieht.
Ferner soll nichts in diesem Vertrag dahingehend ausgelegt werden, daß es
die Bestimmungen von Artikel III des oben angeführten Abkommens vom 11. Juni
1942 aufheben würde.

Gegeben in Washington in doppelter Ausfertigung am 18. Tag des Oktober 1972
in englischer und russischer Sprache; beide Fassungen sind in gleicher Weise
authentisch.
gez. William P. Rogers

gez. N. Patolitschew

Außenminister

Außenhandelsminister

für die Regierung der

für die Regierung der

Vereinigten Staaten von Amerika

Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken
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43/1972

NOBELPREISE 1972 FÜR MEDIZIN, CHEMIE UND PHYSIK
-US-Forscher aller drei Fachgebiete geehrt-

--(AD)-- Entdeckungen, die z.T. schon mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen,
wurden 1972 mit der Verleihung der Nobelpreise für Medizin, Chemie und Physik
gewürdigt. Und wie schon so häufig sind auch in diesem Jahr die mit dem Medizin-Nobelpreis ausgezeichneten Arbeiten gleichzeitig eine Leistung der chemischen Analyse, während die Arbeiten aus dem Gebiet der Chemie große Bedeutung
für den Fortschritt der Medizin haben. Sie dürften sich bereits in absehbarer
Zeit praktisch auswirken.
In den Nobelpreis für Medizin und Physiologie teilen sich der 43jährige
amerikanische Biochemiker Dr. Gerald Maurice Edelman (Rockefeller-Universität,
New York) und der 55jährige Engländer Dr. Rodney R. Porter (Universität Oxford).
Die Wissenschaftler vermochten biochemische Prozesse aufzuklären, die der Körper in Gang setzt, um Krankheitserreger abzuwehren und Gifte zu neutralisieren. Lange Zeit war es ein Rätsel, wie der menschliche Organismus Fremdeiweiß
oder Fremdgewebe überhaupt "erkennt" und in einer immunologischen Reaktion bekämpft. Er bildet dazu, wie man heute weiß, spezifische Eiweißkörper, die die

-l-

�die Eindringlinge bezw. Giftsubstanzen attackieren.
Bei Infektionen durch Viren, Bakterien und andere Krankheitserreger ist
eine solche Reaktion sehr erwünscht, denn sie bildet einen wichtigen Schritt zur
Genesung. Ganz und gar nicht erwünscht ist sie dagegen bei Organtransplantationen,
da sie trotz Gegenmaßnahmen die Abstoßung des überpflanzten Organs bewirken
kann.
In vielen Fällen ist nur an Hand des Typs der sogenannten Antikörpers
bezw. Immunoglobuline im Blut herauszufinden, welche Ursache den Krankheitserscheinungen zugrundeliegt. Denn die Struktur der Eindringlinge - als solche
werden übrigens vom Organismus auch entartete körpereigene Zellen und Zellhaufen
(Tumore) behandelt - bestimmt den Typ der jeweiligen Antikörper. Diese geben dem
Menschen die Möglichkeit, mit Milliarden gefährlicher Viren und Bakterien zu leben.
Schon Ende der fünfziger Jahre vermochten Edelman und Porter den biochemischen Prozessen, mit denen der Körper Giftstoffe und Krankheitserreger abwehrt,
auf die Spur zu kommen.

Im Jahre 1969 gelang es dann Dr. Gerald M. Edelman

erstmals, auch die Struktur eines Antikörper-Moleküls in allen Einzelheiten aufzuklären. Es handelte sich um ein Immunoglobulin, das aus Blut und Urin eines
Krebspatienten extrahiert wurde.
Dieses Immunoglobulin mit dem Atomgewicht 150 000, das sich aus 1320 Aminosäuren aufbaut, ist eines der größten Eiweißmoleküle, dessen Struktur bisher erforscht wurde. Besonderes Interesse verdient die Anordnung der Aminosäure-Blöcke
in seinen vier Submolekülen aus zwei kurzen und zwei langen Ketten. Denn jede
der vier Ketten des Großmoleküls besitzt einen stabilen und einen veränderlichen
Teil. Und offenbar hat der variable Abschnitt die Funktion eines chemischen
"Wachhundes". Er bildet das Kernstück in dem

Mechanismus, Fremdzellen und Fremd-

moleküle, sogenannte Antigene, als nicht zu dem betreffenden Organismus gehörig

-2-

�gehörig zu erkennen, während der stabile Teil die Produktion von"Antikörpern"
in Gang setzt und für die Neutralisierung der fremden Moleküle sorgt. Normalerweise dauert dieser Vorgang nur so lange, wie der Reiz durch die Fremdmoleküle
besteht.
Aber es kommt auch vor, daß die Zellen nach Erlöschen des Reizes spezifische
Antikörper weiterproduzieren. Diese stören nach gewisser Zeit das physiologische
Gleichgewicht und können chronische Erkrankungen oder auch Allergien auslösen,
gegen die die Medizin noch weitgehend machtlos ist. Die Kenntnis des Mechanismus
der Antikörperbildung und der dabei beteiligten Faktoren schafft jedoch wichtige
Voraussetzungen dafür, sowohl unerwünschte Abwehrreaktionen als auch die sogenannten Autoimmunkrankheiten und die oft recht gefährlichen Allergien medikamentös zu bekämpfen.

+

Der Nobelpreis 1972 für Chemie ging an Dr. Christian B. Anfinsen (56), einen
Mitarbeiter der Medizinischen Bundesforschungsanstalten (NIH) der USA, sowie an
Dr. Stanford Moore (59) und Dr. William H. Stein (61), beide von der RockefellerUniversität in New York. Sie befaßten sich mit besonderen Problemen der Chemie
von "Schlüsselmolekülen des Lebens", nämlich von Ribonukleinsäure (RNS) und
Desoxyribonukleinsäure (DNS). Im besonderen untersuchten sie die Prozesse des
Aufbaus des Ferments Ribonuklease in der lebenden Zelle sowie dessen Struktur und
biologische Aktivität. Das Ferment ist

einer der Katalysatoren,der im Organismus

lebenswichtige Reaktionen auslöst und in Gang hält. Die durch.die Arbeiten derForscher

gewonnenen neuen Erkenntnisse lassen hoffen, daß eines Tages auch

Fehlsteuerungen in der Zellchemie, z.B. die Entartung von Zellen unter Bildung
von Krebszellen, beeinflußt werden können.

+
Zum

3-

�Zum zweiten Mal wurde Dr. John Bardeen (64) von der Universität Illionois
in Urbana mit dem Nobelpreis für Physik ausgezeichnet. Er teilt ihn dieses Mal
mit Dr. Leon N. Cooper (42) von der Brown-Universität in Providence (Rhode Island) und Dr. John R. Schrieffer (41) von der Universität Pennsylvanien in
Philadelphia. Die Wissenschaftler vermittelten neue Einsichten in die Natur der
Elektrizität,indem sie eine - nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen als BCSTheorie bezeichnete - wissenschaftliche Erklärung für das Phänomen der Supraleitfähigkeit zu geben versuchten. Man versteht darunter das nahezu völlige
Verschwinden des elektrischen Widerstandes bei der Abkühlung elektrisch leitfähiger Materialien auf sehr tiefe Temperaturen, die nur wenige Grade über dem
absoluten Nullpunkt (minus 273 Grad Celsius) liegen.
Das von dem

holländischen Physiker Heike Kammerlingh Onnes schon im Jahre

1911 entdeckte Phänomen bedeutet, daß unterhalb der sogenannten Sprungtemperatur
ein in einem Material einmal in Gang gesetzter Elektronenfluß bei der dafür notwendigen Tiefsttemperatur unaufhörlich weiterfließt,ohne daß noch elektrische
Spannung erforderlich wäre. Aber erst ein halbes Jahrhundert später gelang es
den jetzt mit dem Physik-Preis geehrten Wissenschaftlern, die physikalische
Ursache

für dieses Phänomen aufzuzeigen. Sie ist in der Zuordnung von Elektronen

zueinander im Kristall bei Tiefsttemperaturen und der •'Synchronisation" der
Schwingungen solcher Elektronenpaare mit den Kristallschwingungen begründet.
Für die Elektrotechnik, speziell die Erzeugung und den Transport von elektrischem Strom, gewinnt die Nutzbarmachung der Supraleitfähigkeit jetzt große
Bedeutung. Die Suche nach Materialien, deren Sprungtemperatur höher liegt als
die der "klassischen" supraleitfähigen Metalle, wurde in letzter Zeit ungemein
intensiviert. Denn jedes Grad Celsius, das zur Abkühlung auf die Sprungtemperatur eingespart werden kann, bedeutet eine wesentliche Minderung der Kosten des
Verfahrens.
++++

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43/1972

PILZKRANKHEIT BEI NADELBÄUMEN
Bakterien als Nährstofflieferanten der Schädlinge
--(AD)-- Etwa 2,83 Millionen Kubikmeter Nutzholz gehen allein in den amerikanischen Bundesstaaten Oregon und Washington jedes Jahr durch Pilzbefall verloren. Einer Wissenschaftlergruppe der Staatsuniversität Oregon ist es nunmehr
gelungen, aus dem abgestorbenen Gewebe von Fichtenbäumen eine bisher unbekannte
Art von Stickstoffbakterien zu isolieren, die wahrscheinlich eine Schlüsselrolle
bei dem Zerstörungsprozeß spielen.. Sie vermögen Luftstickstoff zu assimilieren
und wandeln ihn in eine Verbindung um, die wiederum für die Pilze, mit denen
sie in Symbiose leben, von großer Bedeutung ist, Nach Ansicht des Pflanzenphysiologen Dr. Harold J Evans (Universität Oregon) kommt es nun darauf an,
die Fähigkeit zur Stickstoffasämilation dieser Bakterienart zu unterbinden.
Dann nämlich hätte man ein Mittel in der Hand, die Pilzschädlinge auszuhungern
und auf diese Weise wirksam zu bei .'impfen
In der Zeitschrift "Journal of General Microbiology" (Ausgabe vom Oktober
1972) verweist Dr Evans darauf, daß der letzte Beweis für eine StickstoffZulieferung durch die Bakterien an den Pilz noch nicht erbracht sei. daß jedoch
ein solcher Prozeß mit Sicherheit angenommen werden könne. Denn der Pilz benötigt
dringend Stickstoff, riei aber im Holz nur in äußerst geringen Mengen zur Verfü-

-i„

�Verfügung steht. Deshalb bleibt kaum eine andere Schlußfolgerung als die übrig,
daß die Bakterien als Stickstofflieferanten fungieren.
Dr. Evans bemüht sich derzeit mit Kollegen um die experimentelle Aufklärung dieses Prozesses. Der Wissenschaftler befaßt sich seit langem mit der
Frage der Stickstoffbindung in der Natur und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Gegenwärtig führt er im Auftrag der "National Science Foundation" entsprechende Untersuchungen durch. "Wir wissen bereits, welche Art von Verbindungen die Stickstoffbindung verhindern", erklärt er, "aber wir können noch nicht
sagen,ob diese Verbindungen auch geeignet wären, den Pilzbefall von Bäumen
zu unterbinden " Eine dieser Verbindungen ist beispielsweise Kohlenmonoxid.
Zu der Wissenschaftlergruppe gehören Mikrobiologen, Pflanzenpathologen,
Virusforscher und Agrarwissenschaftler

Über spezielle Fachfragen, unter anderem

die Klassifizierung von Bakterien und Vergleiche zwischen verschiedenen Bakterientypen sowie Untersuchungen zur Aufklärung von Stickstoffbindungsprozessen an
Getreide-und Baumwurzeln durch Bodenbakterien fanden sich die Forscher mehr zufällig als gezielt zu dem neuen Projekt zusammen.
Der Pilzbefall von Nadelbäumen, insbesondere von Fichten, ist bereits ein
wirtschaftliches

Problem geworden. Paul E Aho vom US-Forstdienst, der eben-

falls zu der Gruppe gehört, stellte beispielsweise bei Untersuchungen in den
Wäldern der "Blue Mountains" von Oregon fest, daß dort im Verlaufe von vier Jahren der Holzbestand um 35 Prozent vermindert worden ist. Die Holz-und Papierindustrie ist jedoch in zunehmendem Maße auf Fichten angewiesen, weil die bisher bevorzugten Holzarten wie Douglas-Fichten und Ponderosa-Kiefern immer selte ner werden.
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�</text>
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              <text>&lt;strong&gt;1. Information&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Sowjetunion und USA regeln alte Schulden&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Haupthindernis für Handelsabkommen wurde beseitigt -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Von John Holway&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;US-Kongress beendete 92. Sitzungsperiode&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;USA erläutern amerikanisch-sowjetisches Handelsabkommen&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Darlegung des Weißen Hauses -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Amerikanisch-sowjetisches Abkommen zur Regelung der Pracht-Leih-Ansprüche&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Wortlaut -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;3. Wissenschaft und Technik&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Nobelpreis für Medizin, Chemie und Physik&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- US-Forscher aller drei Fachgebiete geehrt -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Pilzkrankheit bei Nadelbäumen&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Baktieren als Nährstofflieferanten der Schädlinge -&lt;/em&gt;</text>
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