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25

21. Juni 1972

Inhalt
INFORMATION:
Stockholmer Umweltkonferenz-ein ermutigender Anfang
Deklaration, Aktionsprogramm und Umweltfonds gebilligt

DOKUMENTATION:
Präsident Nixon erläutert Rüstungsbegrenzungsabkommen vor Kongreßmitgliedern
-AuszügeDie vereinbarten Interpretationen zu den amerikanisch-, sowjetischen
Raketenabkommen
-Wortlaut-

WISSENSCHAFT UND TECHNIK:

Computer kontrolliert Medikamenten-Verordnung
Stärkehaltige Nahrung fördert Karies

Um Übersendung von Belegexemplaren wird gebeten.

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25/1972

STOCKHOLMER UMWELTKONFERENZ - EIN ERMUTIGENDER ANFANG

Deklaration, Aktionsprogramm und Umweltfonds gebilligt

--(AD)— Nach zum Teil heftigen Debatten bis zuletzt verabschiedeten - mit
Enthaltung Chinas - die Delegierten der 114 Staaten, die der Einladung der
Vereinten Nationen zur Stockholmer Umweltkonferenz (5.-16.Juni 1972) gefolgt waren, die "Deklaration über die menschliche Umwelt". In 26 Punkten
sind darin die Gebote, Aufgaben und Verantwortungen angesprochen und eine
Anzahl von Empfehlungen fixiert, die allen Regierungen dieser Erde helfen
sollen, die Umwelt im Interesse der Menschen zu schützen, zu verbessern und
angerichtete Schäden nach Möglichkeit zu beheben. In der Präambel zur Deklaration wird speziell auf die Umweltprobleme der Entwicklungsländer eingegangen und gefordert, allseits Anstrengungen zu unternehmen, um durch wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt die Kluft zwischen den reichen und armen
Ländern zu verkleinern.
Neben

-l-

�Neben dem zuvor schon gebilligten Aktionsplan für die menschliche Umwelt, der Schaffung eines mit zunächst 100 Millionen Dollar auszustattenden
Umweltfonds und eines UN-Umweltrates (mit ständigem Sekretariat in Genf)
sind damit wichtige Ziele erreicht. Ungeachtet der Versuche einzelner, die
Konferenz als politisches Forum zu benutzen, wurde in den Ausschüssen hart
gearbeitet. Das Ergebnis waren mehr als 100 Vorschläge für künftige Maßnahmen,die der UNO-Vollversammlung im September 1972 vorgelegt und von dieser
gebilligt werden müssen.
Russell E. Train, der Leiter der US-.Delegation, begrüßte vor allem
die Empfehlungen, die das Zustandekommen einer Weltkonvention über die Beschränkung der Abfallbeseitigung inu Meer noch in diesem Jahr erleichtern,
das Freisetzen toxischer Stoffe kontrollieren und einschränken sollen und
weltweite Systeme zur Beobachtung von Atmosphäre, Meer, Land und menschlicher Umwelt unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten vorsehen. "Erdwacht"
ist das Stichwort für das letztgenannte Programm.
Eine Reihe weiterer Vorschläge berechtigt, wie Train erklärte, zu der
Hoffnung, daß in Kürze wirksame Teilprogramme für den Umweltschutz auf weltweiter Basis in Gang kommen werden. Er nannte in diesem Zusammenhang u.a.
Projekte zur Einrichtung einer internationalen Kartei, die allen Ländern
Informationen und Erfahrungen auf den Gebieten Umwelt schaden und Umweltschutz
vermitteln kann; Verbesserung von Wasserversorgung und Kanalisation in den
rasch wachsenden Städten der Entwicklungsländer; Einrichtung von Genbanken
zur Erhaltung der so überaus vielfältigen Arten, die die Natur hervorgebracht
hat, insbesondere bestimmter Nutzpflanzen; stärkere Beachtung von Umweltfaktoren wie Bodennutzung, Erhaltung von Rohstoffen und Landschaft sowie der
Lebensumstände in Stadt und Land bei Entwicklungshilfe-Vorhaben; Verhinderung
der Schaffung von Handelsschranken gegen Exporte aus Entwicklungsländern durch

-2-

�durch nationale Umweltschutzprogramme; stärkere Betonung von Bevölkerungspolitik und Familienplanung; Ausbau der internationalen Walfang-Konvention und Inkraftsetzen eines zehnjährigen Moratoriums für den kommerziellen Walfang.
Die Einrichtung eines Rates für Umweltschutz mit einem ständigen Sekretariat in Genf betrachtet Train in Verbindung mit dem aus freiwilligen Beiträgen finanzierten Umweltfonds als "Schlüssel" dafür, daß alles, was jetzt geplant
wurde und sich an künftigen Programmen als notwendig erweist, in Gang gesetzt
und koordiniert werden kann. Die Institution hätte "die globale Umweltsituation
ständig zu beobachten, um sicherzustellen, daß sich entwickelnde Umweltprobleme
von internationaler Bedeutung von den Regierungen entsprechend beachtet und
behandelt werden". Sie würde den Austausch wissenschaftlicher und technischer
Informationen fördern und die Auswirkungen nationaler und internationaler umweltschutzmaßnahmen und Umweltprogramme in Entwicklungsländern besonders aufmerksam verfolgen. Diese sollen, und das wurde in Stockholm hervorgehoben,
"mit den Entwicklungsplänen und Prioritäten in den betreffenden Ländern vereinbar sein".

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PRÄSIDENT NIXON ERLÄUTERT RÜSTUNGSBEGRENZUNGSABKOMMEN
VOR KONGRESSMITGLIEDERN
-Auszüge-

WASHINGTON --(AD)— Präsident Nixon hat am 15. Juni vor Mitgliedern der
Verteidigungsausschüsse und der Außenpolitischen Ausschüsse beider Häuser des amerikanischen Kongresses sowie des Gemeinsamen Atomenergieausschusses die in Moskau unterzeichneten Verträgt über eine. Begrenzung
der Rüstungen erläutert. Die wichtigsten Teile uer Ausführungen des
Präsidenten haben folgenden Wortlaut:
".... Als ich aus der Sowjetunion zurückkehrte, habe ich, wie Sie
sich erinnern werden, auf der gemeinsamen Sitzung (beider Häuser des
Kongresses am 1. Juni) erklärt, daß ich eine sehr eingehende Untersuchung
dieser Abkommen wünschte. Ich möchte keinen Zweifel über diese meine
persönliche Einstellung aufkommen lassen.
Ich

-1-

�Ich habe den Stand der Rüstungskontrolle in den letzten dreieinhalb
Jahren eingehend untersucht. Ich bin voll und ganz überzeugt, daß diese beiden
Abkommen im Interesse der Sicherheit der Vereinigten Staaten sowie im Interesse der Rüstungskontrolle und des Weltfriedens liegen.
Ich bin aufgrund meiner Studien davon überzeugt. Ich möchte jedoch, daß
die Mitglieder des Repräsentantenhauses und die Mitglieder des Senats ebenso davon überzeugt sind. Ich möchte, daß die Nation davon überzeugt ist.
Ich denke, daß die Anhörungen, die Sie durchführen werden, umfassend
sein müssen, denn nur so können Sie sich selbst davon überzeugen, und nur so
wird die Nation ebenfalls überzeugt werden.

Mit anderen Worten,das ist keiner

der Fälle, in denen der Präsident der Vereinigten Staaten den Kongreß und die
Nation ersucht, blindlings eine Entscheidung hinzunehmen,die er getroffen hat
und an die er zutiefst glaubt.
Ich glaube an die Entscheidung, aber Ihre Fragen sollten an Dr. Kissinger
und andere in der Regierung gerichtet werden, damit Sie jede Schwäche herausfinden, die Sie in den Verhandlungen oder in den von uns getroffenen endgültigen Abkommen zu sehen glauben.
Was die angewandten Verfahren betrifft, so werden Sie, wie Sie wissen,
den Außenminister, den Verteidigungsminister, den Leiter des CIA und natürlich
Botschafter Smith auf den Sitzungen Ihrer verschiedenen Ausschüsse hören.
Ich weiß, daß eine Reihe von Ihnen angeregt hat, Dr. Kissinger sollte vor den
Ausschüssen als Zeuge erscheinen. Ich habe diese besondere Einladung an ihn
aufgrund der Tatsache ablehnen müssen, daß dies ein Privileg der Exekutive
bleiben muß.
Auf der anderen Seite ist dies wirklich eine einmalige Situation, und
daher erscheint es mir wichtig, daß er vor den Mitgliedern der Ausschüsse in
diesem Rahmen erscheint. Das ist nicht vertraulich.
Alle
-2-

�Alle von Ihnen werden vollständige Stenogramme dessen erhalten, was er
sagt. Alle von Ihnen werden Gelegenheit haben, alle diese Fragen zu stellen,
und falls nicht alle Fragen bei diesem Anlaß gestellt werden, so wird er natürlich auch weiterhin im Verlaufe der Anhörungen bereit sein, in seinem Büro
Fragen von Mitgliedern der Ausschüsse zu beantworten.
Worum wir hier ersuchen ist, mit anderen Worten, Mitarbeit und nicht
blinde Zustimmung seitens des Repräsentantenhauses und des Senats. Das ist notwendig, denn diese Sache muß durchgezogen werden und die Mitglieder des Repräsentantenhauses und des Senats,so glaube ich, müssen davon überzeugt sein, daß
Sie eine Rolle dabei gespielt haben, so wie das bisher der Fall gewesen ist,
und daß sie auch künftig eine Rolle auf diesem sehr,sehr wichtigen Gebiet der
Rüstungskontrolle spielen werden.
Lassen Sie mich jetzt zu den Abkommen selbst kommen und kurz einige meiner
eigenen Ansichten darlegen,die, so glaube ich, Ihnen wahrscheinlich recht vertraut sind, aber von denen ich meine, daß sie unterstrichen werden müssen.
Ich habe festgestellt, daß viel darüber spekuliert worden ist, wer bei diesen Verhandlungen gewonnen und wer verloren habe. Ich habe erklärt, daß keine
Seite gewonnen und keine Seite verloren hat. Tatsache ist vielmehr, wenn wir
wirklich sehr,sehr fair das ganze betrachten, dann haben beide Seiten und die
ganze Welt gewonnen.
Lassen Sie mich Ihnen erklären, warum ich dies für wichtig erachte. Weiun
immer in Verhandlungen zwischen großen Mächten

eine Seite gewinnt und die

andere ganz eindeutig verliert, dann ergibt sich daraus eine Tendenz oder ein
Anreiz für die Seite, die verliert, das Abkommen zu brechen und alles in ihren
Kräften stehende zu tun, um den Vorteil zurückzugewinnen.
Hier

-3-

�Hier handelt es sich um oin Abkommen, über das von beiden Seiten hart
verhandelt worden ist. Es gibt Vorteile für beide Seiten. Aus diesem Grunde hat,
so glauben wir, jede Seite ein berechtigtes Interesse, das Abkommen zu halten
und es nicht zu brechen.
Ich möchte, daß Sie Dr. Kissinger befragen und die übrigen Zeugen vor
diesem Ausschuß zu diesem Punkt hören. Meines Erachtens werden sie ebenso über
zeugt sein, daß dies einer der Fälle war, wo es jeder der beiden Seiten zum Vor
teil gereicht, wenn sie ihre nationale Sicherheit im Auge behält.
Ein weiterer Punkt, den ich gerne herausstellen möchte, ist die Intervention des Präsidenten in diesem besonderen Falle - die Koordinierung durch
den Präsic.iten aufgrund der Tatsache, daß es hier nicht um einen jener Fälle
geht, bei denen ein Ministerium federführend sein kann.
Dieser Fall betrifft Aufgaben des Außenministeriums, des Verteidigungsministeriums, ferner der. Atomenergiekommission und natürlich des Amtes für
Rüstungskontrolle.
Unter diesen Umständen gibt es nur einen Ort, an dem sie zusammengefaßt
werden konnten und zwar im Weißen Haus, im Nationalen Sicherheitsrat, in dem
alle diese verschiedenen Gruppen vertreten sind.
Es gibt noch einen weiteren Grund, der mit dem Regierungssystem in der
Sowjetunion zu tun hat. Wir haben in unseren Verhandlungen mit dem Regierungssy::cem der Sowjetunion festgestellt, daß, wo immer Entscheidungen getroffen
werden, die die lebenswichtige Sicherheit und praktisch gerade das Überleben
eines Landes betreffen, die Entscheidungen und Gespräche in solchen Fällen
nur auf höchster Ebene erfolgen« Daher ist es für uns notwendig, zu Gesprächen
und Entscheidungen auf höchster Ebene zu kommen, wenn wir die Durchbrüche
erzielen wollen, die wir brauchen,um bis zu diesem Punkt erfolgreicher Verhandlungen zu gelangen.
Der

-4-

�Der andere Punkt, den ich herausstellen möchte, betrifft den weiteren Ablauf. Das vor uns liegende Abkommen unterteilt sich, wie Sie wissen, in zwei
Phasen. Da ist erstens der Vertrag über ABM-Verteidigungswaffen und zweitens
die Begrenzung der Offensivwaffen, das Regierungsabkommen, das, wie Sie wissen,
nicht als ein Abkommen von Dauer gedacht ist - es gilt fünf Jahre - und nicht
allumfassend ist. Es erfaßt nur bestimmte Kategorien von Waffen.
Wir hoffen, mit der zweiten Verhandlungsrunde weiter voran zu kommen.
Diese zweite Runde,so rechnen wir, wird im Oktober beginnen. Das bedeutet,
wir können im Oktober beginnen, vorausgesetzt, daß irgendwann in den Sommermonaten der Vertrag und das Offensivabkommen, die uns jetzt vorliegen, verabschiedet werden. Wir möchten annehmen, daß dies vor dem 1. September der Fall
ist. Ich meine nicht, daß es so lange dauern sollte, sondern hoffe, daß Sie
bis zum 1. September fertig sind, so daß wir mit den Verhandlungen im Oktober
fortfahren können.
Der andere Punkt, der bezüglich der späteren Abkommen erwähnt werden sollte, steht nicht in Zusammenhang mit der Verabschiedung dieser Abkommen. Er
betrifft die Maßnahmen des Kongresses auf dem Gebiet der Verteidigung. Ich weiß,
daß zwischen verschiedenen Mitgliedern des Kongresses Meinungsverschiedenheiten
darüber bestehen, wo die obere Grenze unserer Verteidigung liegen sollte. Ich
glaube jedoch, ich bin es Ihnen und der Nation schuldig, deutlich zu sagen,
daß Herr Breschnew und seine Kollegen absolut klar gestellt haben, daß sie mit
ihren Verteidigungsprogrammen im Offensivbereich, die durch diese Abkommen
nicht eingeschränkt werden, fortfahren.
Wenn die Vereinigten Staaten unter diesen umständen, - da die anderen
mit ihren Programmen fortfahren - mit den eigenen Programmen nicht fortfahren
würden - und ich will hier an diesem Punkte gar nichts dazu sagen, mit welchen
Programmen, darauf können Sie später eingehen - wenn also die Vereinigten

-5-

�Vereinigten Staaten mit ihren Offensivprogrammen nicht voranschreiten, oder
was schlimmer wäre, wenn die Vereinigten Staaten einseitig ihre Offensivprogramme reduzieren würden, dann würde damit für die Sowjets jeder Anreiz für
Verhandlungen über das Anschlußabkommen entfallen.
Aus diesem Grunde möchte ich, ohne auf Einzelheiten der Höhe der Verteidigungsausgaben und der Offensivprogramme einzugehen, ganz einfach sagen:
Wenn wir ein Anschlußabkommen haben wollen, müssen wir zwei Schritte unternehmen, nämlich einmal diese jetzigen Abkommen verabschieden und zum anderen
brauchen wir eine glaubwürdige Verteidigungsposition, so daß die Sowjetunion
einen Anreiz zu Verhandlungen über ein ständiges Einfrieren der Offensivwaffen hat. Das ist es, was wir wollen.
Da sind noch einige Gedanken am Rande, die ich zu dieser Frage habe. Ich
möchte ganz einfach mit den Worten schließen: Wenn man in diesem Raum hier
- in diesem Hause steht, so ist man stets geneigt, an einige der Tragödien
der jüngeren Geschichte zu denken. Wie viele von Ihnen wissen, war ich stets
ein großer Bewunderer von Woodrow Wilson und bin es noch. Wie alle von Ihnen
wissen, erlebte er die große Tragödie seines Lebens, als er mit dem Vertrag
von Versailles und dem Völkerbund zurückgekommen war und der Senat aufgrund
unzureichender Konsultationen den Vertrag und den Völkerbund verwarf.
Wir wollen natürlich nicht, daß dies jetzt wieder geschieht. Wir glauben
nicht, daß dies geschehen wird, Wir sind für die Konsultationen dankbar, die
wir bisher geführt haben, und wir setzen sie jetzt mit dieser Zusammenkunft
zu diesem Zeitpunkt fort.
Wenn ich an die Worte denke, die Wilson während jener Auseinandersetzung
sagte, dann kann ich nur sagen, daß er, als er durch das Land reiste, sehr bewegende und beredte Worte fand. Er sagte: 'Meine Schutzbefohlenen sind die
Kinder. Mein Schutzbefohlener ist die künftige Generation'.
Wir

-6-

�Wir haben jetzt ein Wahljahr, und ich weiß, daß es in einem Wahljahr schwer
ist, so objektiv wie sonst an irgendeine Frage heranzugehen.

Aber ich möchte

die Mitglieder des Repräsentantenhauses und des Senats, Republikaner wie Demokraten, ergebenst ersuchen, an diese Frage in dem Geist heranzugehen, den Wilson
damals umriß, als man darüber debattierte, ob wir mit dem Völkerbund fortfahren
sollten, und dabei zu bedenken, daß auch unsere Schutzbefohlenen die Menschen
der kommenden Generation sind, daß die Verabschiedung dieser Abkommen, der
Vertrag über die Begrenzung der Defensivwaffen und das Abkommen über eine Begrenzung von Offensivwaffen bestimmter Kategorien und ebenso die Beibehaltung
einer glaubwürdigen Verteidigungsposition bedeuten, daß wir unseren Schutzbefohlenen, nämlich der kommenden Generation gegenüber, unsere Pflicht getan
haben."

-H-H-H-t-4

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25/1972

DIE VEREINBARTEN INTERPRETATIONEN ZU DEN AMERIKANISCH SOWJETISCHEN RAKETEN-ABKOMMEN
-Wortlaut-

WASHINGTON --(AD)-- Die amerikanische Regierung hat jetzt anläßlich der
Weiterleitung des Vertrages über die Begrenzung der ABM-Systeme und des
Interimsabkommens über bestimmte Maßnahmen hinsichtlich der Begrenzung von
strategischen Offensivwaffen an den Kongreß der Vereinigten Staaten zur Beratung und Rafizierung die Interpretationen veröffentlicht, die von den Lei
tern der amerikanischen und der sowjetischen Verhandlungsdelegation am 26.
Mai 1972 in Helsinki paraphiert worden waren. Die Interpretationen, auf die
sich beide Seiten geeinigt haben, lauten wie folgt:

I
A. ABM-Vertrag
(a)

Die Vertragspartner

gehen davon aus, daß außer den ABM-Radarein-

richtungen, die gemäß Absatz (A) des Artikels III des Vertrages disloziert
werden dürfen, solche ABM-Radareinrichtungen ohne phasengesteuerte Richt-

-1-

�Richtwirkung, die am Tage der Unterzeichnung des Vertrages in einem ABMSystem-Dislozierungsgebiet zur Verteidigung der Landeshauptstadt einsatzbereit
sind, beibehalten werden dürfen.
('••)

Die Vertragspartner

gehen davon aus, daß die Antennenleistung (Pro-

dukt aus mittlerer abgestrahlter Energie in Watt und Antennenfläche in Quadratmeter) der kleineren der beiden in Absatz (B) des Artikels III des Vertrages
genannten beiden großen ABM-Radareinrichtungen mit phasengesteuerter Richtwirkung im Sinne des Vertrages drei Millionen betragen soll.
(c)

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß das Zentrum des ABM-System-

Dislozierungsgebietes um die nationale Hauptstadt und das Zentrum des ABMSystem-Dislozierungsgebietes, in dem ICBM-Abschuß-Silos liegen, bei jeder der
Vertragsparteien nicht weniger als 1300 Kilometer auseinanderliegen soll.
(d)

Die Vertragspartner

sind übereingekommen,

daß sie keine Radarein-

richtungen mit phasengesteuerter Richtwirkung und einer Antennenleistung
(Produkt aus mittlerer abgestrahlter Energie in Watt und Antennenfläche in
Quadratmeter) von mehr als drei Millionen dislozieren, ausgenommen nach
Artikel III,IV und VI des Vertrages oder ausgenommen zur Ortung von Objekten
im Weltraum oder als nationales technisches Verifizierungsmittel.

(«.')

Um die Erfüllung der Verpflichtung sicherzustellen, keine ABM-Systeme

und deren Komponenten zu dislozieren, ausgenommen nach Artikel III des Vertrages, sind die Vertragspartner

übereingekommen, daß für den Fall, daß in der

Zukunft ABM-Systeme entwickelt würden, die auf anderen Prinzipien beruhen und
Komponenten enthalten, durch die ABM-Abfangraketen, ABM-Abschußvorrichtungen
oder ABM-Radareinrichtungen ersetzt werden könnten, spezifische Beschränkungen
solcher Systeme und ihrer Komponenten Gegenstand von Gesprächen gemäß Artikel
XIII und eines Abkommens gemäß Artikel XIV des Vertrages sein sollen.
(f)

-2-

�(f)

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß Artikel V des Vertrages auch

die Verpflichtung einschließt, keine ABM-Abfangraketen zu entwickeln, zu erproben oder zu dislozieren, von denen jede einzelne ABM-Abfangrakete mehr als
einen unabhängig gelenkten Gefechtskopf tragen könnte.
(g)

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß Artikel IX des Vertrages die

Verpflichtung seitens der USA und der UdSSR einschließt, anderen Staaten keine
technischen Beschreibungen oder Pläne zur Verfügung zu stellen, die speziell
für die Konstruktion von ABM-Systemen und ihrer Komponenten, wie sie unter die
Beschränkungen des Vertrages fallen, ausgearbeitet worden sind.
Interimsabkommen
(h)

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß unter landgestützten ICßM-

Abschußvorrichtungen, wie sie in dem Interinsabkommen erwähnt werden, Abschußvorrichtungen für strategische ballistische Raketen mit einer Reichweite zu
verstehen sind, die größer ist als die kürzeste Entfernung zwischen der nordöstlichen Kontinentalgrenze der USA und der nordwestlichen Kontinentalgrenze
der UdSSR.
(i)

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß feste landgestützte ICBM-

Abschußvorrichtungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Interimsabkommens tatsächlich im Bau sind, fertiggestellt werden dürfen.
(j)

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß bei Modernisierung und Ersatz

die Ausmaße der landgestützten ICBM-Silo-Abschußvoririchtungen nicht wesentlich
vergrößert werden.
(k)

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß die Demontage oder die Zer-

störung von ICBM-Abschußvorrichtungen älteren Typs, die vor 1964 disloziert
worden waren, und von ballistischen Raketenabschußvorrichtungen auf älteren

�älteren Unterseebooten, die durch neue SLBM-AbschuVorrichtungen auf modernen Unterseebooten ersetzt werden, zu dem Zeitpunkt aufgenommen wird,
da die See-Erprobung des als Ersatz in Dienst gestellten Unterseebootes
beginnt, und in der kürzest möglichen vereinbarten Zeitspanne abgeschlossen
wird. Eine solche Demontage oder Zerstörung und die rechtzeitige Benachrichtigung hierüber soll nach Verfahren erfolgen, die in der Ständigen Beratenden Kommission vereinbart werden.
(1)

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß es während der Laufzeit

des Interimsabkommens keine wesentliche Erhöhung der Zahl der ICBM-oder
SLBM-Versuchs~und Ausbildungs-Abschußvorrichtungen oder in der Zahl solcher Abschußvorrichtungen für moderne, landgestützte schwere ICBM-Raketen
geben wird. Die Vertragspartner gehen ferner davon aus, daß der Bau oder
die Umwandlung von ICBM-Abschußvorrichtungen auf Versuchsgeländen nur zu
Erprobungs-und Ausbildungszwecken erfolgen soll.

B. Gemeinsame Einvernehm en
Zwischen den Vertragspartnern wurde im Verlaufe der Verhandlungen in
den folgenden Fragen ein gemeinsames Einvernehmen erreicht:
(a)

Erhöhung der Ausmaße für ICBM-Silos
Botschafter Smith hat am 26. Mai 1972 folgende Erklärung abgegeben:
Die Vertragspartner stimmen darin überein, daß der Terminus

wesent^

lieh erhöht' besagt, daß eine Erhöhung nicht mehr als 10 b is 15 Prozent
der derzeitigen Ausmaße von landgestützten ICBM-Silo-Abschußvorrichtungen
betragen wird."
Minister

�Minister Semjonow erwiderte, daß diese Erklärung mit der sowjetischen Auffassung übereinstimme.
(b)

Örtliche Festlegung der Verteidigung der ICBM
Die amerikanische Delegation hat am 26. Mai 1972 folgende Erklärung ab-

gegeben:
"Artikel III des ABM-Vertrages gesteht jeder Seite ein ABM-Dislozierungsgebiet um ihre nationale Hauptstadt herum und ein ABM-Dislozierungsgebiet zu,
in dem ICBM-Abschuß-Silos liegen. Beide Seiten haben Übereinstimmung über die
folgende Feststellung erzielt: 'Die Vertragspartner gehen davon aus, daß der
Mittelpunkt des ABM-SystennDislozierungsgebietes um die nationale Hauptstadt
herum und der Mittelpunkt des ABM-System Dislozierungsgebietes, in dem ICBMAbschuß-Silos liegen, bei jeder der Vertragsparteien mindestens 1300 Kilometer auseinanderliegen sollen.1 In diesem Zusammenhang stellt die amerikanische
Seite fest, daß das ABM-System-Dislozierungsgebiet zur Verteidigung von ICBMAbschuß-Silos, das westlich des Mississippi liegt, als Mittelpunkt das Grand
Forks ICBM-Abschuß-Silo-Dislozierungsgebiet hat,' (Siehe paraphierte Erklärung (c)).
(c)

ABM-Versuchsgelände
Die amerikanische Delegation hat am 26. April 1972 folgende Erklärung

abgegeben:
"Artikel IV des ABM-Vertrages sieht vor, daß 'die in Artikel III vorgesehenen Begrenzungen nicht für ABM-Systeme oder ihre Komponenten gelten sollen,
die für die Entwicklung oder für Versuchszwecke verwandt werden und innerhalb
gegenwärtiger oder zusätzlich vereinbarter Versuchsgebiete liegen.1

Unseres

Erachtens wäre es nützlich, sicherzustellen, daß es keine Mißverständnisse
hinsichtlich der gegenwärtigen ABM-Versuchsgelände gibt. Wir gehen davon aus,
daß ABM-Versuchsgelände das Gebiet umfassen, in dem ABM-Komponenten für Ver-

-5-

�Versuchszwecke installiert sind. Die derzeitigen amerikanischen ABM-Versuchsge.ände befinden sich in White Sands, New Mexico, und auf dem Kwajalein-Atoll,
und das derzeitige sowjetische Versuchsgelände liegt in der Nähe von SaryDshagan in Kasachstan. Wir sind der Ansicht, daß Radareinrichtungen ohne phasengesteuerte Richtwirkung von der Art, wie sie für die Sicherheit auf dem Gelände
oder für Instrumentierungszwecke benutzt werden, auch außerhalb der ABM-Versuchsgelände installiert sein dürfen. Wir legen den Hinweis in Artikel IV
auf ^zusätzlich vereinbarte Versuchsgebiete' so aus, daß er bedeutet, daß
ABM-Komponenten nicht auf irgend einem anderen Versuchsgelände installiert werden dürfen, ohne daß zwischen unseren Regierungen vorherige Übereinstimmung erzielt worden ist, daß es solche zusätzlichen ABM-Versuchsgelände geben wird."

Am 5. Mai 1972 erklärte die sowjetische Delegation, daß ein gemeinsames
Einvernehmen darüber herrsche, was ABM-Versuchsgelände seien, daß die Verwendung von Nicht-ABM-Radareinrichtungen für die Sicherheit auf dem Gelände oder
für Instrumentierungszwecke nicht unter die Begrenzungen durch den Vertrag
fallen, daß der Hinweis in Artikel IV auf "zusätzliche Versuchsgebiete" ausreichend klar sei und da;j die nationalen Mittel eine Identifizierung der derzeitigen Versuchsgebiete erlaubten.

(d)

Mobile ABM-Systeme
Am 28. Januar 1972 gab die amerikanische Delegation folgende Erklärung

ab:
"Artikel V, Absatz 1 des gemeinsamen Entwurfs des Textes des Vertrages
über die Begrenzung der Raketenabwehrsysteme (ABM) enthält die Verpflichtung,
keine mobilen landgestützten ABM-Systeme oder deren Komponenten zu entwickeln,
zu testen oder zu dislozieren. Am 5. Mai 1971 hat die amerikanische Seite zu
verstehen gegeben, daß nach ihrer Ansicht ein Verbot der Dislozierung mobiler
ABM-Systeme und Komponenten auch die Dislozierung von ABM-Abschußvorrichtungen

-6-

�ABM-Abschußvorrichtungen und Radaranlagen ausschließen würde, die nicht zu den
ständig ortsfesten Typen gehören. Wir ersuchten damals die Sowjetunion, ihre
Ansicht zu dieser Interpretation zu äußern. Stimmt die Sowjetunion der am
5. Mai 1971 von amerikanischer Seite gegebenen Interpretation zu?"
Am 13. April 1972 erklärte die sowjetische Delegation, daß es ein allgemeines gemeinsames Einvernehmen in dieser Angelegenheit gebe.

(e)

Die Ständige Beratende Kommission
Botschafter Smith gab am 23. Mai 1972 folgende Erklärung ab:
"Die Vereinigten Staaten schlagen vor, beide Seiten mögen übereinkommen,

daß hinsichtlich einer ersten Durchführung des Artikels XIII des ABM-Vertrages
über die Ständige Beratende Kommission (SCC) und der Konsultationsartikel zu
dem Interimsabkommer

über Offensivwaffen und dem Abkommen zur Vermeidung von

Zwischenfällen auf hoher See ein Übereinkommen über die Einsetzung der SCC
baldmöglich bei den nachfolgenden SALT-Verhandlungen ausgearbeitet werden soll
bis zum Abschluß dieses Übereinkommens werden die folgenden Abmachungen maßgeblich sein: Wenn die SALT-Konferenz tagt, kann jede von einer der beiden
Seiten gemäß diesen Artikeln gewünschte Konsultation durch die beiden SALT-Delegationen durchgeführt werden; wenn die SALT-Konferenz nicht tagt, können
ad hoc-Vereinbarungen für jede gemäß diesen Artikeln gewünschte Konsultation
über diplomatische Kanäle getroffen werden."
Minister Semjonow erwiderte darauf, daß er auf einer ad referendum-Basis
zustimmen könne, daß die amerikanische Erklärung dem sowjetischen Einvernehmen
entspreche.
(f)

-7-

�(f)

Stillhalteverpflichtung
Am 6. Mai 1972 gab Minister Semjonow folgende Erklärung ab:
"In dem Bemühen, den Wünschen der amerikanischen Seite entgegenzukommen,

ist die sowjetische Delegation bereit, auf der Basis vorzugehen, daß beide
Seiten, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung dieser beiden Dokumente,
de facto den Verpflichtungen sowohl des Interimsabkommens als auch des ABMVertrages nachkommen werden. "
Als Antwort gab die amerikanische Delegation am 20. Mai 1972 folgende
Erklärung ab:
"Die Vereinigten Staaten stimmen im Prinzip mit der am 6. Mai abgegebenen
sowjetischen Erklärung bezüglich der Einhaltung der Verpflichtung beginnend
mit dem Datum der Unterzeichnung übereinj wir möchten jedoch unser Einvernehmen klarstellen, daß dies bedeutet, daß bis zur Ratifikation und Vertragsannahme
keine Seite irgendeine Maßnahme treffen würde, die durch die Abkommen nach ihrem
Inkrafttreten verboten wäre. Dieses Einvernehmen würde weitergelten, solange
keine Benachrichtigung durch eine der beiden Signatarmächte über ihre Absicht
vorliegt, nicht mit der Ratifizierung oder Billigung voranzuschreiten."
Die sowjetische Delegation gab ihr Einvernehmen mit der amerikanischen
Erklärung zu verstehen.
(Siehe Artikel 7 des Abkommens zur Verminderung des Risikos des Ausbruchs eines
Nuklearkrieges zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken, das am 30. September 1971 unterzeichnet
wurde.)

II

-8-

�II
Einseitige Erklärungen

(A)

Die folgenden beachtenswerten einseitigen Erklärungen wurden während

der Verhandlungen von der Delegation der Vereinigten Staaten abgegeben:

(a)

Ein Zurücktreten vom ABM-Vertrag
Am 9. Mai 1972 gab Botschafter Smith folgende Erklärung ab:
"Die Delegation der Vereinigten Staaten hat die Bedeutung unterstrichen,

die die amerikanische Regierung der Erzielung eines Abkommens über eine umfassende Begrenzung der strategischen Offensivwaffen beimißt, nachdem eine
Übereinkunft über einen ABM-Vertrag und ein Interimsabkommen über bestimmte
Maßnahmen hinsichtlich der Begrenzung der strategischen Offensivwaffen erreicht worden ist. Die amerikanische Delegation glaubt, daß ein Ziel der anschließenden Verhandlungen darin bestehen sollte, die Bedrohungen der Überlebensfähigkeit unserer jeweiligen strategischen Vergeltungsstreitkräfte auf
langfristiger Basis einzuengen und zu vermindern. Auch die Delegation der
UdSSR hat zu verstehen gegeben, daß die Zielsetzungen der SALT-Gespräche ohne
das Zustandekommen eines Abkommens, das eine umfassendere Begrenzung hinsichtlich der strategischen Offensivwaffen vorsieht, unerfüllt bleiben würden.
Beide Seiten sind sich bewußt, daß die Anfangsabkommen Schritte in Richtung
auf die Erreichung umfassenderer Begrenzungen der strategischen Waffen darstellen würden. Sollte innerhalb von fünf Jahren kein Abkommen Zustandekommen,
das umfassendere Begrenzungen der strategischen Offensivwaffen vorsieht, dann
könnten höchste Interessen der Vereinigten Staaten gefährdet sein. Sollte dieser Fall eintreten, dann würde dies eine Basis für das Zurücktreten von dem

-9-

�dem ABM-Vertrag darstellen. Die Vereinigten Staaten wünschen nicht, daß eine
solche Situation eintritt, und glauben auch nicht, daß die Sowjetunion dies
wünscht. Gerade weil wir eine solche Situation verhindern möchten, unterstreichen wir nachdrücklich die Bedeutung, die die amerikanische Regierung
dem Zustandekommen einer umfassenderen Begrenzung der strategischen Offensivwaffen beimißt. Die Regierung (Exekutive) der Vereinigten Staaten wird den
Kongreß im Zusammenhang mit der Behandlung des ABM-Vertrages und des Interimabkommens im Kongreß über diese Darlegung des amerikanischen Standpunktes
unterrichten."

(b)

Mobile landgestützte ICBM-Abschußvorrichtungen
Die amerikanische Delegation hat am 20. Mai 1972 folgende Erklärung ab-

gegeben:
"Im Zusammenhang mit dem wichtigen Punkt der mobilen landgestützten
ICBM-Abschußvorrichtungen zieht die amerikanische Delegation im Interesse des
jetzigen Abschlusses des Interimsabkommens ihren Vorschlag zurück, daß Artikel
I oder eine vereinbarte Erklärung ausdrücklich die Dislozierung mobiler landgestützter ICBM-Abschußvorrichtungen verbietet. Ich bin angewiesen worden,
Sie davon zu unterrichten, daß die Vereinigten Staaten von Amerika zwar bereit
sind, die Frage der Begrenzung einsatzbereiter mobiler landgestützter

ICBM-

Abschußvorrichtungen auf die späteren Verhandlungen über umfassendere Begrenzungen der strategischen Offensivwaffen zu verschieben, aber die Dislozierung
einsatzbereiter, mobiler landgestützter ICBM-Abschußvorrichtungen während der
Geltungsdauer des Interimsabkommens als unvereinbar mit den Zielen dieses Abkommens betrachten würden."
(c)

-10-

�(c)

Erfaßte Einrichtungen
Die amerikanische Delegation hat am 20. Mai 1972 folgende Erklärung abge-

geben:
"Ich möchte die Bedeutung unterstreichen,die die Vereinigten Staaten den
Bestimmungen des Artikels V beimessen, dabei im besonderen deren Anwendung
auf die Ausrüstung oder das Eindocken von Unterseebooten."

(d)

"Schwere" ICBM
Die amerikanische Delegation hat am 26. Mai 1972 folgende Erklärung abge-

geben:
"Die amerikanische Delegation bedauert, daß die sowjetische Delegation
nicht gewillt war, einer gemeinsamen Definition des Begriffes einer schweren Rakete zuzustimmen. Unter diesen Umständen hält es die amerikanische Delegation
für notwendig, folgendes zu erklären: Die Vereinigten Staaten würden jede
ICBM-Rakete, die ein wesentlich größeres Volumen als die größte der gegenwärtig
auf jeder Seite einsatzbereiten leichten ICBM-Raketen hat, als eine schwere
ICBM-Rakete betrachten. Die USA gehen dabei von der Prämisse aus, daß die sowjetische Seite dieser Auffassung gebührend Rechnung trägt."

(e)

Auf ABM-Eigenschaften getestet
Am 7. April 1972 hat die amerikanische Delegation folgende Erklärung ab-

gegeben:
"Artikel II des gemeinsamen Vertragsentwurfes benutzt bei der Definition
von ABM-Komponenten die Formulierung »auf ABM-Eigenschaften getestetr und
Artikel VI enthält bestimmte Verpflichtungen hinsichtlich solcher Tests. Wir
sind der Ansicht, daß beide Seiten ein gemeinsames Einvernehmen über diesen
Begriff erzielen sollten. Erstens möchten wir feststellen, daß die Tests

-11-

�Tests betreffenden Bestimmungen des ABM-Vertrages für die Anwendung auf solche Tests gedacht sind, die nach dem Tage der Unterzeichnung des Vertrages
stattfinden, und nicht auf irgendwelche Tests, die in der Vergangenheit statt
gefunden haben. Ferner möchten wir die Ausführungen, die wir zu diesem Thema
während der vorangegangenen Verhandlungsphase in Helsinki gemacht haben, ergänzen und die Zielsetzungen darlegen, die die Auffassung der Vereinigten
Staaten zu diesem Thema bestimmen, nämlich die Erprobung von Nicht-ABM-Komponenten für ABM-Zwecke zu verbieten, nicht aber die Erprobung von ABM-Komponenten zu verbieten und auch nicht die Erprobung von Nicht-ABM-Komponenten
für Nicht-ABM-Zwecke zu verbieten. Um unsere Interpretation der Formulierung
'auf ABM-Eigenschaften getestet' zu klären, stellen wir fest, daß wir eine
Abschußvorrichtung, eine Rakete oder ein Radar als 'auf ABM-Eigenschaften getestet' betrachten, wenn zum Beispiel einer der folgenden Fälle eintritt:
1.) Eine Abschußvorrichtung wird aum Abfeuern einer ABM-Abfangrakete benutzt;
2.) eine Abfangrakete wird einem Flugversuch gegen ein bewegliches Ziel unterzogen, dessen Flugbahn die Charakteristika der Flugbahn einer strategischen
ballistischen Rakete aufweist, oder sie wird einem Flugversuch unterzogen,
der in Verbindung mit der Erprobung einer ABM-Abfangrakete oder eines ABM~
Radar auf dem gleichen Versuchsgelände erfolgt,oder wird im Flug bis zu
einer Höhe getestet, die für das Abfangen von Zielen, gegen die die Luftverteidigung eingesetzt wird, nicht üblich ist; 3.) ein Radar macht Aufzeichnungen von einem in Verbindung eingesetzten beweglichen Ziel, wie es unter
2.) erwähnt worden ist, während der Wiedereintrittsphase von dessen Flugbahn, oder es macht Aufzeichnungen in Verbindung mit der Erprobung einer
ABM-Abfangrakete oder eines ABM-Radar auf dem gleichen Gelände. Radar, die
für solche Zwecke wie Sicherheit auf dem Gelände oder Instrumentierungszwecke
benutzt werden, würden von der Anwendung dieser Kriterien ausgenommen sein."

(f)

-12-

�(f)

Nichtweitergabe-Artikel des ABM-Vertrages
Am 18. April 1972 hat die amerikanische Delegation folgende Erklärung ab-

gegeben:
"Zu diesem Artikel (IX) habe ich eine kurze und, wie ich glaube, keiner
Erläuterung bedürftige Erklärung abzugeben. Die amerikanische Seite wünscht
klarzustellen, daß die Bestimmungen dieses Artikels keinen Präzedenzfall für
irgendwelche Bestimmungen bilden, die bei einem Vertrag über eine Begrenzung
der strategischen Offensivwaffen erörtert werden könnten. Die Frage der Weitergabe strategischer Offensivwaffen ist weitaus komplexer und könnte eine andere
Lösung erfordern."
(g)

Keine Verstärkung der Verteidigung von Frühwarnradaranlagen
Am 28. Juli 1970 hat die amerikanische Delegation folgende Erklärung ab-

gegeben:
Da Hen House Radars (sowjetische Frühwarnradareinrichtungen gegen ballistische Raketen) ballistische Raketensprengköpfe auf große Entfernungen orten
und verfolgen können, besitzen sie ein beträchtliches ABM-Potential. Daher
würden die USA jede Verstärkung der Verteidigung für solche Radar-Geräte durch
Boden-Luft-Raketen als im Widerspruch zu einem Abkommen stehend betrachten."

(B)

Die folgende, beachtenswerte einseitige Erklärung wurde von der Dele-

gation der UdSSR abgegeben und wirdhier zusammen mit der amerikanischen Antwort aufgeführt:
Am 17. Mai 1972 hat Minister Semjonow die folgende einseitige "Erklärung
der sowjetischen Seite" abgegeben: "Im Hinblick darauf, daß gegenwärtig nicht
nur die USA sondern auch deren NATO-Verbündete moderne, mit ballistischen

-13-

�ballistischen Raketen bestückte Unterseeboote besitzen, stimmt die Sowjetunion
zu, daß die Vereinigten Staaten und deren NATO-Verbündete während der Geltungsdauer des Interimsabkommens über die 'Einfrierung* bis zu 50 solcher Unterseeboote mit insgesamt bis zu 800 Abschußvorrichtungen für ballistische Raketen
(einschließlich der 41 amerikanischen Unterseeboote mit 656 Abschußvorrichtungen für ballistische Raketen) besitzen. Wenn jedoch die amerikanischen NATOVerbündeten während der Geltungsdauer des Abkommens die Zahl ihrer modernen
Unterseeboote über die Zahl von Unterseebooten hinaus vergrößern sollten, die
sie am Tage der Unterzeichnung des Abkommens einsatzbereit oder im Bau haben,
dann wird die Sowjetunion das Recht haben, die Zahl ihrer Unterseeboote entsprechend zu erhöhen. Nach Ansicht der sowjetischen Seite kompensiert die Lösung der
Frage der modernen mit ballistischen Raketen bestückten Unterseeboote, wie sie
das Interimsabkommen vorsieht, nur zum Teil das strategische Ungleichgewicht
bei der Dislozierung nuklear getriebener Raketenunterseeboote der UdSSR und der
USA. Daher ist die sowjetische Seite ihrerseits überzeugt, daß diese ganze
Frage, und vor allem die Frage der amerikanischen Stützpunkte für Raketenunterseeboote außerhalb der USA, im Verlaufe der anschließenden Verhandlungen entsprechend gelöst werden wird."
Botschafter Smith hat am 24. Mai Minister Semjonow folgende Antwort
erteilt: "Die amerikanische Seite hat die'Erklärung der sowjetischen Seite*
vom 17. Mai bezüglich eines Ausgleichs für Unterseebootstützpunkte und SLBMUnterseeboote, die Drittländern gehören, geprüft. Die Vereinigten Staaten akzeptieren die Gültigkeit der Überlegungen in dieser Erklärung nicht."
Am 26. Mai hat Minister Semjonow die am 17. Mai abgegebene einseitige Erklärung wiederholt und Botschafter Smith hat die amerikanische Ablehnung am
26. Mai ebenfalls wiederholt.

-14-

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25/1972

COMPUTER KONTROLLIERT MEDIKAMENTEN-VERORDNUNG

-»(AD)-- "Die Gefahren unerwünschter Wirkungen von Medikamenten sind bei
weitem größer als andere Risiken bei einer Krankenhausbehandlung - etwa
Reaktionen auf Bluttransfusionen oder bei speziellen diagnostischen Verfahren". Dies berichtet Dr. Stanley N. Cohen, Leiter der Abteilung klinische Pharmakologie an der Stanford-Universität(Kalifornien). Zusammen mit
dem Chef der Zentralapotheke des Klinikkomplexes, Mr. Hiram Sera, entwickel»
te er deshalb ein computer-gestütztes System, um vor allem den spezifischen
Wirkungen von Kombinationspräparaten und dem Zusammenspiel dieser Medikamente mit anderen, zusätzlich verabreichten Arzneimitteln auf die Spur zu kommen.
Als Grundlage für diese Arbeit diente Dr. Cohen der Bericht einer Expertengruppe, die sich im Auftrag des Bundesministeriums für das Gesundheits-,
Bildungs-und Sozialwesen mit Beobachtungen im Zusammenhang mit rezeptpflichtigen Medikamenten befaßt hatte. Sie fand heraus, daß im Krankenhaus ein
Siebentel der Zeit darauf verwendet werden muß, um Patienten besonders zu
betreuen, die Allergien gegen Medikamente entwickelt haben oder bei denen sich
toxische Wirkungen von Präparaten zeigen. Allein in den USA kostet die Durchführung entsprechender Gegenmaßnahmen ca. drei Milliarden Dollar pro Jahr.
Die
-l-

�Die Erfahrung, daß ein Medikament zur Bekämpfung eines bestimmten Leidens
bei den einzelnen Patienten ganz unterschiedliche Wirkungen haben kann, ist
nicht neu. Immer mehr Ärzte gehen deshalb ab von einem schematischen Verordnen und versuchen, Dosis und Dauer einer Medikation ganz von den individuellen
Reaktionen beim Patienten abhängig zu machen. Im allgemeinen ist es jedoch
außerordentlich schwierig, die Faktoren herauszufinden, von denen die Effektivität und die Verträglichkeit eines Medikaments abhängen. "Neuere Studien
haben gezeigt", so Dr. Cohen, "daß mehr als 60 Prozent aller Komplikationen
bei stationären Patienten auf verordnete Medikamente zurückzuführen sind.
Außerdem ließen sie erkennen, daß ein Viertel dieser Komplikationen durch vermeidbares Zusammenwirken von Arzneimitteln verursacht wird."
Diese wichtige Komponente unerwünschter Nebenwirkungen möchte Dr. Cohen
mit Hilfe des in Stanford ausgearbeiteten Systems der Computerkontrolle für
Arzneimittelverordnungen nach und nach völlig ausschalten. Dazu werden alle
erreichbaren und exakt nachprüfbaren Daten über Arzneimittelreaktionen bei
Patienten zusammen mit vielen Details aus der Krankengeschichte, zur Konstitution und zur Anfälligkeit einzelner Personen gegen bestimmte Krankheiten gesammelt und in den Speicher des ACME-Computers (ACME-Advanced Computer for
Medical Research) der Universität eingegeben. Durch laufende Vervollständigung
und Verbesserung der Computerprogramme kann es auf diese Weise möglich werden,
vor einer Medikamentenverordnung den Computer zu Rate zu ziehen. Aus der Beantwortung von "Fragen", die dieser nach der Eingabe von Daten zum Patienten
und zum Krankheitsfall stellt, und der Angabe der geplanten Medikation soll
der Computer schließlich an Hand des riesigen Reservoirs medizinischer und
pharmakologischer Einzeldaten in die Lage versetzt werden, Alarm zu schlagen,
wenn bei einem Patienten eine Unverträglichkeit des neu zu verordnenden Medikaments oder unerwünschtes Zusammenwirken von einem neuen Kombinationspräparat
mit bereits angewendeten Arzneimitteln zu erwarten ist. Dr. Cohen will das

-2-

�I

das Verfahren soweit entwickeln, daß dem behandelnden Arzt ein vom Computer
ausgedruckter "Nebenwirkungsbericht" mit Angabe der bei dem Patienten zu erwartenden Wirkungen eines neu verordneten Präparates und der Möglichkeit von
Nebenwirkungsreaktionen mit bereits verabreichten Arzneimitteln an die Hand
gegeben werden kann.

-HH + I t I

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25/1972

STÄRKEHALTIGE NAHRUNG FÖRDERT KARIES

--(AD)-- Mit großer Intensität arbeiten Zahnmediziner und Mikrobiologen
an der Erforschung der Ursachen und Bekämpfung der Karies. Wie kürzlich
Dr. Richard B. Parker und Dr. Howard R. Creamer (Institut für Mikrobiologie des Fachbereichs Zahnmedizin der Staatsuniversität Oregon)in den
"Archives of Oral Biology"

berichteten, scheint angesichts der Ergebnisse

neuester Untersuchungen Stärke als Bestandteil der Nahrung zumindest eine
ebenso wichtige, wenn nicht gar eine noch größere Rolle bei der Entwicklung von Zahnfäule zu spielen als Zucker.
Die Wissenschaftler entdeckten, daß Neisseria-Organismen, die zweithäufigsten Mikroben im Mund, sehr gut auf Stärke gedeihen und gar keinen
Zucker brauchen. Sie können allein zwar keine Karies verursachen. Aber die
von ihnen abgesonderte Verbindung Amylopektin dient als Nährstoff für Bakterien, die damit wiederum Säuren produzieren, welche den Zahnschmelz angreifen. Manche Karies verursachenden Streptokokken halten sich lieber an
Amylopektin statt an Zucker. Die Herde einer bestimmten Streptokokkenart
wachsen mit dem Neisseria-Amylopektin sogar 5o Mal schneller als mit Zucker.
Solche Studien zu den "ökologischen Zusammenhängen und Wechselwirkungen" der
Mundflora zeigen, wie kompliziert der Karies-Prozeß als Ganzes gesehen ist.

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