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Ulifl/chofl
»

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

7. Mai 1979

US-PREISAUSGLEICHSPROGRAMM FÜR ÖL WIRD DEN MARKT NICHT VERZERREN
- Keine Regierungssubvention von unserem Wirtschaftskorrespondenten John B. Jolway

WASHINGTON - (AD) - Das Preisausgleichsprogramm für öl, das die
Vereinigten Staaten für die Zeit vom 1. Mai bis 31. August 1979 eingeführt
haben, soll in keiner Weise Erdöl von den europäischen Märkten abziehen.
Der amerikanische Energieminister James Schlesinger versicherte am
4. Juni, daß der Ausgleichsbetrag von 5 Dollar pro Barrel (159 1) bewußt
so niedrig angegesetzt worden sei, um den europäischen ölmarkt nicht in
Unordnung zu bringen.
Bei dem Preisausgleichsprogramm - Entitlement Program oder Anwartschaftsprogramm - handelt es sich nicht um Subventionen, und die amerikanische
Regierung selbst gibt keinen Dollar dafür aus.
Das Programm wurde im Jahre 1974 ins Leben gerufen, als das arabische
ülembargo die Preise für Importöl plötzlich auf das Vierfache steigerte.
Es hängt mit dem Preiskontroll System für amerikanisches Rohöl zusammen das seit dem 1. Juni dieses Jahres schrittweise abgebaut und 1981 völlig
verschwunden sein wird. Damit wird dann auch das Prei sausglei chsprogramm

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel:02221-89 3240
Telex:08-85432

�Preisausgleichsprogramm eines natürlichen Todes sterben.
Das Programm funktioniert in folgender Weise:

Eine Raffinerie A

verarbeitet einheimisches amerikanisches Rohöl, das noch immer zu einem
kontrollierten Preis von etwa 6 Dollar pro Barrel verkauft wird.

Eine

andere Raffinerie B - beispielsweise im Nordosten - ist hauptsächlich auf
Importöl angewiesen, das für etwa 18 Dollar pro Barrel verkauft wird.
Ohne Ausgleich lägen die Preise damit im Nordwesten also dreimal so hoch
oder umgekehrt.

Raffinerie A hätte einen Extragewinn von 12 Dollar pro

Barrel.
Um das eine oder andere zu verhindern, wurde das Preisausgleichssystem
- Entitlement Program - eingeführt. Raffinerie A (die mit billigem Rohöl
arbeitet) muß eine "Anwartschaft" kaufen, indem sie Raffinerie B (die mit
teurem öl arbeitet) 6 Dollar pro Barrel als Ausgleich bezahlt. Damit erhöhen sich die Kosten der Raffinerie A auf etwa 12 Dollar pro Barrel, und
die Kosten der Raffinerie B senken sich auf etwa 12 Dollar pro Barrel, und
damit tritt ein Preisausgleich ein.
Das einheimische amerikanische öl wird allerdings mit einem Vorteil
von 21 Cent pro Barrel ausgestattet, um die Eigenproduktion anzuregen und
die Importe zu drosseln.
Das System, bei dem die amerikanische Regierung, wie gesagt, keinen
Cent einsetzt und bei dem daher von einer Subvention keine Rede sein kann,
wird im wesentlichen nur zwischen Raffinerien in den USA angewandt.

Nur

zweimal in der Vergangenheit wurde es auf importierte Produkte, wie Heizöl
ausgedehnt.
Schon von Beginn des Programms an erhielten Importeure von Restöl dem schwersten Anteil des Rohöls - sozusagen was am Boden des Fasses
bleibt - eine Ausgleichszahlung. Dieses öl wird hauptsächlich von der

�der Industrie verwandt und war in Europa aufgrund des dortigen Raffinierungsprozesses stets im Überfluß vorhanden.

Daher haben die Ausgleichszahlungen

für importiertes Schweröl auch keinerlei Proteste ausgelöst.

In dem harten Winter 1977 wurde das Preisausgleichsprogramm zeitlich
befristet auf importiertes Mittelöl, d.h. Diesel und Heizöl, ausgedehnt.
Dieses mittelschwere ül bildet sozusagen die "Mitte des Fasses" zwischen
Leichtöl - das für Benzin verwendet wird - und dem schweren "Restöl" für
industrielle Zwecke.

Da der Winter in Europa mild und das Heizöl dort im

Überfluß vorhanden war, führte auch das zu keinen Protesten, und das Programm
wurde auch bald wieder eingestellt.
Das jetzige, ebenfalls zeitlich begrenzte Programm soll nach Mitteilung
amtlicher Kreise in Washington dazu beitragen, erstens, die gefährlich
niedrigen Vorräte an Heizöl für den kommenden
die traditionellen amerikanischen Importe aus
die zum Teil durch die hohen Spot-Preise nach
und drittens, die höheren Kosten importierter
amerikanischen Verbraucher zu verteilen.

Winter aufzufüllen; zweitens,
der Karibik wiederherzustellen Europa umgelenkt wurden Produkte gleichmäßig auf alle

Durch die Krise im Iran und einen besonders harten Winter sind die
amerikanischen Vorräte an Heizöl außerordentlich geschrumpft. Im vorigen
Jahr hatten die USA beispielsweise einen Bestand von 213 Millionen Barrel.
Im Januar dieses Jahres war die Zahl auf 165 Millionen abgesunken; im
Februar - mit Beginn der Krise im Iran und dem Absinken der Temperaturen ging der Vorrat auf 130 Millionen Barrel zurück und liegt heute bei 118
Millionen Barrel. Das Ziel ist eine Aufstockung auf 240 Millionen Barrel
bis zum 1. Oktober.
Normalerweise stellen die amerikanischen Raffinerien diese Mitteldestillate - Diesel und Heizöl - praktisch alle selbst her. Einfuhren -

- 3 -

�Einfuhren - gewöhnlich nur in sehr harten Wintern - kommen meist aus
der Karibik - vor allem Venezuela und Trinidad-Tobago.
Dann kam

der Einbruch durch die Krise im Iran.

Die Spot-Preise für

Rohöl und Petroleumprodukte auf dem Rotterdamer Markt stiegen natürlich
stark an.

Dieser Markt deckt normalerweise nur einen geringen Teil des

Weltbedarfs, da das meiste Erdöl im Rahmen langfristiger Verträge geliefert
wird.
-

In jüngster Zeit begannen die amerikanischen Quellen für die Einfuhr
von Heizöl wegen der hohen Spot-Preise in Europa - im Vergleich zu New York zu versiegen; gelegentlich lagen sie um etwa 8 Dollar plus Fracht höher.
Die Raffinerien in der Karibik, die traditionell den amerikanischen Markt
belieferten, begannen ihre Produkte nach Europa umzudirigieren. Beispielsweise gingen die Lieferungen aus Venezuela von 66 Millionen Barrel im
ersten Quartal 1977 auf 12 Millionen Barrel im Ersten Quartal 1979 zurück
und aus Trinidad von entsprechend 26 Millionen auf 3 Millionen. Aus
diesem Grunde dehnten die amerikanischen Behörden das Preisausgleichsprogramm
am 24. Mai dieses Jahres auf die Mitteldestillate aus.
Di es führte zu einer heftigen Reaktion der Europäer. Dabei geht es
jedoch nur um ein Zehntelprozent des gesamten Öls im internationalen Handel.
Die amerikanischen Einfuhren an Destillaten aus der Karibik beliefen
sich im ersten Quartal 1979 auf 48 000 Barrel pro Tag verglichen mit einem
Gesamtölhandel von rund 35 Millionen Barrel pro Tag und Gesamteinfuhren der
USA von rund 8 Millionen Barrel pro Tag.
Die Preisausgleichsleistung von 5 Dollar pro Barrel soll also bewirken,
daß die üblichen Lieferungen wieder nach den USA gehen statt nach Europa,
wo die höheren Spot-Preise weit über den New Yorker Preisen liegen.
Der
——

- 4 -

1

�Der Spot-Markt in Rotterdam hat eine scharfe, jedoch erratische,
Aufwärtsentwicklung erlebt.
18 Dollar pro Barrel;

Im Dezember vorigen Jahres lag der Preis bei

im Februar war der Preis auf 44 Dollar angestiegen,

zwei Wochen später ging er auf 30 Dollar zurück.

Im Mai ging er jedoch

wieder auf 44 Dollar hoch und liegt derzeit bei 53 Dollar.
In amtlichen Kreisen in Washington wurde im Zusammenhang mit den
Protesten, daß die USA versuchten, Heizöl von Rotterdam nach New York zu
ziehen, darauf hingewiesen, daß die Ausgleichsleistung von 5 Dollar pro
Barrel so gewählt worden sei, daß eben dies vermieden werde. Die Ausgleichsleistung sollte hoch genug sein, den normalen und traditionellen amerikanischen
Markt für die Erzeugnisse aus der Karibik wieder attraktiv zu machen, jedoch
auf der anderen Seite niedrig genug, um keine europäischen Erdölprodukte
aus Europa abzuziehen.
Wenn beispielsweise in Rotterdam Heizöl für 53 Dollar pro Barrel plus
1,50 Dollar Transportkosten verkauft wird, würde solches öl in New York
angelandet 54 oder 55 Dollar kosten. Selbst nach Abzug der 5 Dollar pro
Barrel, die amerikanische Raffinerien an den Importeur entrichten müssen,
läge der Preis noch zwischen 49 und 50 Dollar pro Barrel. Da die New Yorker
Spot-Preise bei 47 und 48 Dollar liegen, wäre es offensichtlich wenig
profitabel, Rotterdamer öl nach New York zu schicken.
Da jedoch die Spot-Preise in der Karibik rund 3 Dollar niedriger angesetzt sind als die Preise in Rotterdam, könnte ein Exporteur in der Karibik
in New York noch immer einen Gewinn machen.
In Washington wird hervorgehoben, daß andere amerikanische Maßnahmen
sogar dazu beitragen werden, die Versorgung des europäischen Marktes mit
Mitteldestillaten - leichtem Heizöl und Diesel - zu verbessern.

Gegen-

wärtig müssen einige der Mittel destill ate mit sogenanntem "Restöl" gemischt
werden, um den Schwefelgehalt abzubauen und ihre Verwendung im Rahmen der

- 5 -

�der amerikanischen Umweltschutzgesetz
zu ermöglichen. Dadurch, daß
statt Restöi Erdgas verwandt wird und durch eine Erleichterung der Gesetze
über den Schwefelgehalt werden weniger Mitteldestillate gebraucht, um mit
Restöi gemischt zu werden -und für andere Verbraucher bleibt mehr.
Der amerikanische Energieminister Schlesinger wies auch darauf
hin, daß die Vereinigten Staaten derzeit rund eine Million Barrel öl
weniger verbrauchten als in dieser Jahreszeit ursprünglich vorgesehen gewesen
sei. "Einige unserer europäischen Partner haben uns in dieser Beziehung
nicht nachgeeifert", fügte er hinzu.

�</text>
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                    <text>und
Dokumentation

I

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

9. Mai 1979

17

INHALT

DOKUMENTATION
Vance:

SALT II entscheidend wichtig für die Rüstungskontrolle

- Rede des US-Außenministers in Chicago Nationale Sicherheit im weiteren Sinne
- Von Zbigniew Brzezinski HINTERGRUNDMATERIAL
USA hoffen auf positive Ergebnisse von UNCTAD V
- USICA-Interview mit Staatssekretär Cooper -

Um Über/endung von
Belegexemplaren wird
gebeten

Postfach 20 03 0 0
D 5 3 0 0 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

9. Mai 1979

17

VANCE: SALT II ENTSCHEIDEND WICHTIG FÜR DIE RÜSTUNGSKONTROLLE
- Rede des US-Außenministers in Chicago -

CHICAGO - (AD) - Der amerikanische Außenminister Cyrus Vance hat in einer
Rede vor dem Amerikanischen Verband der Kommunal-Hochschulen am 1. Mai 1979 den
bevorstehenden SALT Il-Vertrag als einen entscheidend wichtigen Schritt bezeichnet, um die strategischen Waffen unter eine vernünftige Kontrolle zu bringen.
Die Rede hat folgenden Wortlaut:
Seit den ersten Tagen unserer Nation haben Amerikaner immer mit unerschütterlichem Optimismus in die Zukunft gesehen. Wir sind ein Volk mit Selbstvertrauen, das sich seiner Fähigkeit gewiß ist, sein Geschick zu gestalten.
Und wir sind ein Volk, das sich dem Wandel nicht nur angepaßt hat, sondern wir sind mit ihm gediehen.
Wir leben heute in einer Periode der Geschichte, die durch tiefgreifenden
und raschen Wandel gekennzeichnet ist. Heute abend möchte ich mit Ihnen über
den Wandel sprechen und wie Amerika seine außerordentliche Stärke nutzen kann,
um mit den Herausforderungen einer sich wandelnden Welt fertig zu werden.
Der

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�V

&lt;

Der Optimismus Amerikas hat in den letzten Jahren gelitten - durch einen
bitteren Krieg; durch Spaltungen im eigenen Lande, die unsere demokratischen
Institutionen auf die Probe gestellt haben und viele unserer Mitbürger gegenüber der Regierung haben skeptisch werden lassen; durch die plötzliche Erkenntnis, daß unser Wirtschaftsleben im eigenen Lande durch Maßnahmen im Ausland beeinflußt werden kann; und schließlich durch die Einsicht, daß es Ereignisse gibt,
die uns beeinflussen, die wir aber nur zum Teil beeinflussen können.
Es gibt vieles, was wir aus diesen Erfahrungen lernen können und gelernt
haben.

Aber Angst vor der Zukunft gehört nicht dazu.
Lassen Sie mich ganz offen sagen, daß ich mir Sorgen und Gedanken darüber

mache, daß die von manchen Leuten aufgestellte völlig verzerrte These, Amerika
befinde sich in einer Periode des Abstiegs in der Welt, nicht nur sachlich falsch
ist, sondern auch gefährlich als Grundlage für die Politik.

Denn wir würden

unsere Zukunft gefährden, wenn wir das Vertrauen in uns selbst und in unsere
Stärke verlieren und uns von einer energischen Führung in der Welt zurückziehen
würden.
Und wir würden ebenso unsere Zukunft gefährden, wenn wir verängstigt reagieren und unsere Macht dazu verwenden würden, uns dem Wandel in der Welt zu
widersetzen, oder unsere militärische Macht einsetzen würden, wenn sie mehr
Schaden als Nutzen bringen würde.
Die Erkenntnis, daß wir nicht allmächtig sind, darf uns nicht zu der Befürchtung verleiten, daß wir unsere Macht oder den Willen sie einzusetzen, verloren hätten. Wenn wir uns unserer außerordentlichen Stärke bewußt sind, wenn
wir die Natur des Wandels begreifen, der sich in der Welt abspielt, und wenn
wir wirksam handeln, um unsere verschiedenen Arten von Macht einzusetzen, um
verschiedene Arten von Wandel herbeizuführen, dann haben wir allen Grund, vertrauensvoll in die Zukunft zu blicken.

�Wir müssen mit einer klaren Erkenntnis unserer eigenen Stärke als Nation
anfangen.

- Die heutige militärische Stärke Amerikas ist gewaltig.

Ich kenne keinen

Verantwortlichen beim Militär, der unsere strategische Position mit der eines
anderen Landes tauschen wollte.
An unseren Grenzen leben befreundete Nachbarn.
Wir haben starke und zuverlässige Sicherheitsbeziehungen.
Unsere Verbündeten bringen zusammen mehr als das Doppelte unserer militärischen Gesamtstärke auf
Wir haben leichten Zugang zum Meer, und dies versetzt uns in die Lage,
über vielseitige strategische Streitkräfte und die einsatzbereite Kapazität zur Darstellung unserer Macht zu verfügen.

- Unsere Wirtschaft und die Volkswirtschaften unserer Verbündeten sind
mehr als dreimal so produktiv w^e die Wirtschaft der Sowjets und ihrer Verbündeten.

- Die demokratischen Industriestaaten sind weiterhin auf dem Weg zur
technologischen Innovation und der Beherrschung dieser Technologie im Dienste
des Menschen führend.

- Und die Lebensweise unseres Volkes und das, wofür wir als Nation einstehen, hat weiterhin eine magnetische Anziehungskraft auf der ganzen Welt.

Da wir und unsere Verbündeten die tretende Kraft des schöpferischen
Wandels auf fast allen Gebieten sind,

und wegen der Lebenskraft unserer poli-

tischen Institutionen und der Stärke unserer Streitkräfte haben wir eine Fähigkeit zur Führung und eine Fähigkeit, in einer Welt des Wandels zu gedeihen,
die unerreicht sind.
Die Frage ist nicht, ob wir stark sind
Wir sind es.
Die
- 3 -

�^

Die Aufgabe besteht darin, diese nicht in Frage gestellten Stärken angemessen und wirkungsvoll zum Tragen zu bringen, um in einer Welt, die unterschiedliche Arten von Veränderungen durchmacht, unsere Interessen zu fördern.
Das erste Element des Wandels ist die Entwicklung von einer früheren
Periode der strategischen Übermacht Amerikas zu einer Ära der stabilen strategischen Gleichwertigkeit.
Wir sollten uns keine Illusionen machen, daß wir wieder in die frühere
Ära zurückkehren könnten.

Keine Seite wird der anderen erlauben, einen ver-

wertbaren strategischen Vorteil zu erringen.

Jede Seite verfügt über die fi-

nanziellen und technischen Mittel, mit der anderen Schritt zu halten.

Da es

um so viel geht, wissen wir, daß wir beide alles notwendige tun werden, um
nicht zurückzubleiben.

Darum ist die wesentliche Gleichwertigkeit in unserer

heutigen nuklearen Welt die einzige realistische Strategie.
Diese Ausgewogenheit im großen und ganzen kann auch der Stabilität dienen
- selbst wenn manche sie im Vergleich zu unserer früheren Überlegenheit als
beunruhigend empfinden. Es ist diese wesentliche Gleichwertigkeit in strategischen Waffen, die es uns erlaubt, mit Rüstungsbegrenzungen voranzuschreiten.
Wenn eine Seite zu weit voraus wäre, dann würde sie sich nicht besonders zur
Rüstungskontrolle gedrängt fühlen - und die Seite, die hintan stünde, würde es
ablehnen, aus einer Position der Schwäche zu verhandeln. Nur wenn beide Seiten
ein Gleichgewicht sehen, wie das heute der Fall ist, können wir auf einen echten Fortschritt in der Rüstungskontrolle hoffen.
Unsere Antwort auf diesen generellen Wandel im Umfeld der Sicherheit
hat mehrere Elemente.
Wir werden sicherstellen, daß die wesentliche Gleichwertigkeit in Kernwaffen aufrechterhalten bleibt.

Wir werden durch das Tempo der sowjetischen

Militärprogramme nicht überrollt werden.
Wir
- 4 -

I

�I

Wir haben eine weitreichende Modernisierung unserer strategischen Streitkräfte vorgenommen.

Wir verbessern jede Sä'ule unserer strategischen Triade

- mit Marschflugkörpern für unsere B 52-Bomber, mit neuen Trident-Raketen für
die vorhandenen Unterseeboote und der Entwicklung eines neuen Trident-Unterseebootes und Trident II-Raketen
Entwicklung der M-X-Rakete.

und mit der Bereitstellung der Mittel für die
Und wir prüfen rechtzeitig die Optionen für die

Abwendung der möglichen künftigen Bedrohung des landgestützten Teiles unserer
Raketenstreitmacht.

Gleichzeitig sind wir ebenso entschlossen, unsere Sicherheit durch die
Einführung beiderseitiger Begrenzungen der Kernwaffen zu fördern.
an der Schwelle eines SALT II-Vertrages.

Wir stehen

Er ist ein entscheidend wichtiger

Schritt in dem Prozeß, die strategischen Waffen unter eine vernünftige Kontrolle
zu bringen.

Wenn seine Waffen bekannt und erörtert werden, dann wird der Se-

nat, dessen bin ich zuversichtlich, zustimmen, daß der Vertrag unsere nationale
Sicherheit und die Sicherheit unserer Verbündeten fördern wird.

Seine Ableh-

nung würde zu einer Intensivierung des nuklearen Wettrüstens führen.
siko eines Nuklearkrieges würde größer.
würden scharf ansteigen.

Das Ri-

Die Kosten für unsere Steuerzahler

Es würde die Spannungen mit den Sowjets verschärfen,

unsere Verbündeten beunruhigen und den Aussichten für künftige Rüstungskontrollen einen lähmenden Schlag versetzen.

Das amerikanische Volk und unsere Verbündeten begreifen die Wichtigkeit
eines Abbaus der Spannungen mit den Sowjets und des Strebens nach einem gemeinsamen Boden, auf dem sich unsere Interessen annähern können.

Wenn wir uns strategischen Fragen zuwenden, dann müssen wir uns auch
der Wichtigkeit der Aufrechterhaltung eines Gleichgewichtes der konventionellen
Streitkräfte besonders bewußt sein.

Auf dem NATO-Gipfel im Sommer vorigen

Jahres haben wir und unsere Verbündeten uns verpflichtet, die Verteidigungsausgaben um real drei Prozent zu erhöhen und die NATO-Streitkräfte zu modernisieren und zu verstärken.

Die Aufhebung des Waffenembargos gegen die Türkei

im vorigen Jahr war ein wichtiger Schritt, um die Südflanke der NATO zu stär-

- 5 -

�»

stärken.

In Europa und anderswo sind wir verpflichtet, starke konventionelle

Streitkräfte zu unterhalten.
Und niemand sollte daran zweifeln, daß wir diese Streitkräfte einsetzen
werden, wenn unsere lebenswichtigen Interessen oder die unserer Verbündeten bedroht werden.
Auf diese Weise werden wir in einem Zeitalter der wesentlichen Gleichwertigkeit unsere Sicherheit aufrechterhalten und stärken - indem wir die neuen
Probleme meistern, die es uns stellte,und indem wir die neuen Rüstungskontrollchancen nützen, die es uns bietet.
Eine zweite Veränderung ist die Tatsache, daß die Risiken, die sich aus
regionalen Konflikten ergeben, zugenommen haben.
Viele dieser Konflikte stehen seit langem an. Sie haben ihre Wurzeln
tief in der Geschichte, in der Geographie und in religiösen und ethnischen
Unterschieden.
Aber in dem Maße, in dem immer mehr Länder immer höher entwickelte Waffen erwerben, werden regionale Konflikte immer gefährlicher.

Sie bringen eine

ständige Drohung einer weitergefaßten Konfrontation mit sich.

Deshalb müssen

die Vereinigten Staaten aktiver sein, wenn es darum geht, diese Streitfälle
friedlich beizulegen.
Es ist eine Tatsache, daß keine Nation intensiver an den ständigen Bemühungen beteiligt ist, die Flammen des Konflikts auf der ganzen Welt zu erstikken, als die Vereinigten Staaten.
Kein anderes Land hätte die Rolle spielen können, die die Vereinigten
Staaten bei der Unterstützung Israels und Ägyptens gespielt haben, einen historischen Frtedensvertrag zu erreichen,und wir werden auch weiterhin aktiv bei
dem Bemühen mitwirken, einen umfassenden Frieden zu erreichen - einen Frieden,
- 6 -

t

�Frieden, in dem Israel, die benachbarten arabischen Staaten sowie das palästinensische Volk in Sicherheit und mit Würde leben können.
Im südlichen Afrika, im östlichen Mittelmeerraum, in Südostasien und anderswo in der Welt benutzen wir den uns zur Verfügung stehenden Einfluß für den
Frieden.

Fortschritte stellen sich weder leicht noch schnell ein.

Es wird

Rückschläge geben, denn der Weg zum Frieden ist häufig schwieriger als der Weg
zum Krieg.

Aber mit Ausdauer und Standhaftigkeit können wir dazu beitragen,

den in Konflikt miteinander liegenden Parteien zu einer Alternative zur Gewalt
zu verhelfen - wenn sie sich dafür entscheiden, dies anzunehmen.
•

'

In einigen Fällen werden diese Bemühungen die Zusammenarbeit mit anderen
interessierten Ländern beinhalten als Katalysator für ein Zusammenbringen der
Parteien.

In anderen Fällen werden wir internationale und regionale Institutionen

unterstützen, die einen Rahmen für eine Verminderung der Spannungen bieten.
Wenn wir zu der Ansicht gelangen, daß es zur regionalen Stabilität beiträgt, dann
werden wir Länder, die durch Gewalt von außen bedroht sind, dabei unterstützen,
ihre Fähigkeit zur Selbstverteidigung zu verstärken.
In allen Fällen werden wir uns den Versuchen anderer widersetzen, örtliche Streitfälle zu internationalen Willenstests auszuweiten.

Jede Nation muß

sich einfach darüber im klaren sein, daß die größere Sicherheit in der Beilegung statt in der Anheizung örtlicher Konflikte liegt.
Eine dritte Art des Wandels, mit der wir uns befassen müssen, ist die
Veränderung innerhalb von Nationen.
Als Ergebnis der Massenkommunikation, einer besseren Erziehung und Ausbildung, der Urbanisierung sowie der wachsenden Erwartungen für ein besseres Leben
gibt es in vielen Ländern der Dritten Welt eine neue Flutwelle, da mehr und mehr
Menschen einen volleren Anteil an ihrer Regierung und ihrer Wirtschaft fordern.
Diese Forderungen können einen außerodentlichen Druck auf wirtschaftliche, soziale
und politische Institutionen mit sich bringen.
Dieses

�i

Dieses Ferment kann b1iw§1l§n jene Art von Aufruhr verursachen, die untere Interessen nachteilig berühren - zumindest kurzfristig. Aber statt ablehnend auf eine selche Veränderung zu reagieren oder anzunehmen, daß sie automatisch gegen uns arbeitet, wollen wir uns mit zwei zentralen Fragen näher befassen:
- H e g t diese Art der Veränderung ganz allgemein im Interesse unseres
Landes?
- Und welches sind die besten Mittel und Wege, mit denen wir anderen dabei
helfen können, populäre Bestrebungen und Hoffnungen auf ordnungsgemäße
und friedliche Welse zu erfüllen?
Die Antwort auf die erste Frage Ist meiner Ansicht nach, daß die wachsende
Forderung der Menschen Überall auf der Welt nach Verwirklichung ihrer politischen,
sozialen und wirtschaftlichen Rechte allgemein 1n unserem Interesse liegt. Diese Bestrebungen schaffen 1n vielen Ländern auf der Welt neue oder gestärkte demokratische Institutionen. Und Amerika kann am besten in einer Welt gedeihen,
1n der die Freiheit gedeiht.
Sollten wir nicht Vertrauen gewinnen aus dieser Erweiterung der Demokratie,
die stattfindet nicht well wir sie forderen, sondern aufgrund ihres inhärenten
Anreizes?
Und worin besteht nun dieser Inhärente Anreiz? Ganz ohne Frage liegt er
1n den verstärkten Möglichkeiten, die die Demokratie fUr die Realisierung der
fundamentalen Menschenrechte bietet - des Rechtes auf politische und religiöse
Meinungsäußerungen, auf eine Beteiligung am politischen Leben und auf wirtschaftliche Gerechtigkeit.
Diese Werte sind 1n bemerkenswerter Weise auf die Forderungen des Wandels
abgestimmt. Die Veränderungen, denen sich viele Nationen gegenUbersehen - insbesondere die Entwicklungsländer - sind eine Herausforderung an die Kulturen, ajn
8 -

I

�I

i

an die Art des Lebens und Zusammenlebens, an die Vorstellungen der individuellen
und der nationalen Autonomie.
ihre Elastizität.

Die große Stärke der demokratischen Prozesse ist

Sie gestatten Anpassung und Kompromisse.

Dadurch, daß alle

Gruppen eine Mitsprache bei den Entscheidungen haben, die ihr Leben berühren,
sind die demokratischen Gesellschaften weit besser in der Lage, ein friedliches
und stabiles Gleichgewicht zwischen Tradition und Fortschritt zu schaffen.

Die inneren Veränderungen in anderen Ländern werden manchmal turbulent und
schwierig sein.
laufen.

Zuweilen mögen diese Veränderungen in repressiver Richtung ver-

Aber wir dürfen es nicht zulassen, daß unsere Besorgnisse hinsichtlich

der Strömungen und Gegenströmungen uns die Sicht bezüglich der Flutwelle nehmen,
die zugunsten der Freiheit rollt.

Wenn wir versuchen, anderen bei der Erfüllung der legitimen Forderung ihrer
Völker zu helfen, welche zur Verfügung stehenden Instrumente sind dann die
besten?

Lassen Sie mich zunächst feststellen, daß die Anwendung militärischer Gewalt keine wünschenswerte amerikanische politische Antwort auf die interne Politik anderer Länder ist und sein sollte.

Wir sind der Überzeugung, daß wir das

Recht haben,unser Geschick zu formen; dieses Recht müssen wir auch bei anderen
respektieren.

Wir müssen ganz klar den Unterschied begreifen zwischen unserer Bereitschaft, kraftvoll zu handeln, wenn die lebenswichtigen Interessen unseres Landes,
unserer Verbündeten und unserer Freunde bedroht sind, und der Erkenntnis, daß unsere Streitkräfte keine zufriedenstellende Antwort auf rein interne Probleme
anderer Länder geben können.

Wenn wir anderen Ländern dabei helfen, es mit solchen internen Veränderungen aufzunehmen, dann ist es unsere Aufgabe, ihnen zu helfen, ihre eigenen
Institutionen zu entwickeln, ihre eigenen Volkswirtschaften zu stärken und die
Bindungen zwischen Regierung und Volk zu fördern.
Um
- 9 -

�i

Um dies zu erreichen, müssen wir ihnen auch weiterhin in zunehmendem Maße
Entwicklungshilfe gewähren.

Wir müssen eine Menschenrechtspolitik aufrechter-

halten, die auf praktische Weise auf eine Förderung der Freiheit hinwirkt.

Und

wir müssen die Tatsache akzeptieren, daß andere Gesellschaften den Wandel auf
eine Art ur)d Weise in den Griff bekommen und entsprechend neue Institutionen aufbauen, die sich von den unsrigen durchaus unterscheiden mögen.
Die Länder der Dritten Welt werden mit allem Nachdruck ihre Unabhängigkeit
verteidigen.

Sie werden alle Bemühungen von außen zurückweisen, ihnen irgend-

welche Institutionen aufzuzwingen.

Wir sollten diesen Geist begrüßen.

unser nationales Interesse liegt nicht darin, daß sie so wie wir werden.

Denn
Es

liegt darin, daß sie frei von der Herrschaft anderer sind.
Diese Strategie des positiven Engagements und der Unterstützung der Unabhängigkeit und der Vielfalt der Entwicklungsländer ist uns sehr von Nutzen.

Sie

schlägt Kapital aus der inhärenten Stärke des Westens, und sie verbessert unsere Bindungen zu den Entwicklungsländern in einem Rahmen, der sie nicht zwingt,
eine ausdrückliche Wahl zwischen Ost und West zu treffen.
Der Test für unseren Willen, sich mit innenpolitischen Veränderungen im
Ausland zu befassen, wird kommen - und, zwar nicht in der Art, wie wir unsere
militärische Macht einsetzen, sondern darin, ob wir bereit sind, unsere Ressourcen hinter unsere Worte zu stellen - und diese Ressourcen wirksam arbeiten zu
lassen.
Eine vierte Art der Veränderung, deren Zeuge wir werden, betrifft das
internationale System als solches.

Aufbauend auf unsere Erfahrungen als plura-

listische Nation müssen wir lernen, in wirksamem und erfolgreichem Umgang mit
einer zunehmend pluralistischen Welt zu stehen.
- Seit Beginn der sechziger Jahre erleben wir das Entstehen Dutzender
neuer Länder, von denen jedes eine ganz spezifische Identität aufweist und von
denen jedes entschieden darauf bedacht ist, seine eigenen nationalen Aspirationen zu verwirklichen.
• Wir

- 10 -

�- Wir werden Zeuge der Entwicklung neuer Mächte in der Welt, der Entwicklung von Nationen, die eine zunehmend wichtigere Rolle im internationalen wirtschaftlichen und politischen Leben spielen.
- Und wir haben begriffen, daß viele der Herausforderungen, denen wir uns
gegenübersehen, globalen Ausmaßes sind.

Der tyeiterverbreitung von Kernwaffen

Einhalt zu gebieten, die Rohstoffvorräte der Welt vernünftig und fair zu verwalten und uns eine Umwelt zu bewahren, die uns alle zu erhalten vermag - diese
Probleme rühren nicht von einem einzigen Land her, und kein Land vermag sie für
sich allein zu lösen.
Eine Welt, in der viele - und nicht nur einige wenige - Länder an der Gestaltung der Zukunft mitwirken müssen und in der der Fortschritt oftmals kooperative Anstrengungen voraussetzt, erfordert mehr - und nicht weniger - amerikanische Führungsinitiativen. Sie erfordert, daß wir diese Führung kreativ ausüben und andere inspirieren, gemeinsam mit uns auf die Verwirklichung der Zielsetzungen hinzuarbeiten, in die wir uns teilen, die wir aber jeder getrennt für
sich nicht erreichen können.
Das macht auch eine neue Art der Diplomatie erforderlich.
- Wir müssen, wo immer dies möglich ist, eine umfassende Art der Diplomatie betreiben und mit anderen zusammenarbeiten, um die gemeinsamen Ziele zu verwirklichen. Solche multilateralen Anstrengungen sind zeitraubend und vielschichtig. Sie können aber oftmals produktiver sein, als wenn jeder für sich allein
arbeitet.
- Grundvoraussetzung für solche umfassenden Anstrengungen sind starke und
solide Beziehungen zu unseren traditionellen Verbündeten.

Wir haben in dieser

Administration energisch darauf hingearbeitet, jene Partnerschaft zu stärken
- und wir haben dies auch erreicht.
- In Zusammenarbeit mit unseren Verbündeten sind wir bezüglich einer wachsenden Zahl von schwer lösbaren Problemen in der Lage, andere Länder für kollek- 11 -

�kollektive Lösungsbemühungen Zugewinnen.
spiel anführen:

Lassen Sie mich nur ein einziges Bei-

unser Streben, einen für die Proliferation weniger anfälli-

gen atomaren Brennstoffzyklus zu entwickeln.

Auf unsere Initiative hin haben

sich 44 Länder zusammengetan, um nach Mitteln und Wegen - sowohl technischer
als auch institutioneller Art - zu suchen, die die Nationen befähigen sollen,
die Nutzung der friedlichen Kernenergie zu betreiben, ohne die Gefahr einer
Weiterverbreitung von Kernwaffen zu vergrößern.

Es gibt keine "amerikanische"

Antwort auf die drohende Weiterverbreitung von Kernwaffen; es gibt nur eine
internationale Antwort, und wir arbeiten mit anderen Ländern zusammen, um sie
zu finden.
- Wir verstärken unsere Bindungen zu jenen Entwicklungsländern, die wachsenden

wirtschaftlichen und politischen Einfluß ausüben.

Wir sind bestrebt,

diese - und andere - Entwicklungsländer stärker und auf fairer Weise an den
Entscheidungsprozessen internationaler Institutionen teilnehmen zu lassen, die
ihr und unser Leben berühren.

Dauerhafte Lösungen für unsere gemeinsamen

Probleme werden wir nur dann finden, wenn alle, die ein Interesse an ihnen haben, ihre Rolle bei ihrer Lösung spielen und wenn sie sich ihrer Verantwortlichkeit und Rechte als Glieder der Weltgemeinschaft bewußt sind.
- Um innerhalb eines im Wandel begriffenen internationalen Systems erfolgreich wirken zu können, müssen wir zur Zusammenarbeit auch mit Ländern bereit sein, deren Ideologien sich von unserer eigenen unterscheiden. Durch die
Herstellung uneingeschränkter diplomatischer Beziehungen zur Volksrepublik
China haben wir beispielsweise heute bessere Möglichkeiten als früher, direkt
und unmittelbar mit einer Regierung zusammenzuarbeiten, die ein Viertel der
Weltbevölkerung repräsentiert.
- Wir haben bewußte Anstrengungen unternommen, um die Rolle der Vereinten
Nationen und von regionalen Institutionen wie der Organisation Amerikanischer
Staaten, der Vereinigung Südostasiatischer Länder und der Organisation für Afrikanische Einheit zu erweitern.

Diese Institutionen geben oftmals das wirk-

samste Umfeld für die Beilegung internationaler Streitigkeiten und für die Aus- 12 -

�Ausweitung der Bereiche der internationalen Zusammenarbeit.

- Um die Zusammenarbeit mit anderen Nationen sicherzustellen, müssen wir
mit ihnen auf der Basis der gegenseitigen Achtung und Unabhängigkeit verkehren.
Der Abschluß eines neuen Panamakanal-Vertrages, der die Benutzung des Kanals
durch uns auf Generationen hinaus gewährleistet, zeigt, daß ein fairer Umgang
mit anderen Ländern gleich welcher Größe unseren wie deren Interessen dient.
Unsere Beziehungen zu den Ländern dieser Hemisphäre werden hiervon profitieren.

Ich möchte mich zum Abschluß dem Wandel zuwenden, den wir in der internationalen Wirtschaft anstreben:

dem wachsenden Interesse, das jedes Land an

Wirtschaftsentscheidungen hat, die jenseits seiner Grenzen getroffen werden.

Amerikas Stärke beruht auf der Vitalität der amerikanischen Wirtschaft.
Sie bietet unserem Volk nach wie vor wachsende Möglichkeiten und Chancen und beflügelt das Wirtschaftswachstum überall auf der Welt.
die Kehrseite der Medaille denken:

Wir müssen aber auch an

die Gesundheit von Volkswirtschaften über-

all auf der Erde beeinflußt heute in zunehmendem Maße auch die Gesundheit unserer eigenen Wirtschaft.

Unsere Ausfuhr bietet vielen Amerikanern Arbeitsmöglichkeiten - ist doch
jeder achte Arbeitsplatz in der Fertigindustrie exportabhängig.
wichtige Einkommensquelle für unsere Unternehmen und Farmen.

Sie ist eine

Jeder dritte Hek-

tar der amerikanischen Anbaufläche steht im Dienste des Agrarexports.
Einfuhren aus dem Ausland verschaffen uns notwendige Rohstoffe, gewähren
unseren Verbrauchern eine größere Auswahl

und tragen zur Dämpfung der Inflation

in unserem Land bei.

Die wachsende wirtschaftliche Interdependenz macht es erforderlich, daß
unsere Regierung mit anderen Regierungen zusammenarbeitet, um im internationalen
Bereich Verhältnisse zu schaffen, in denen alle Länder gedeihen können. Wir
können unsere eigene wirtschaftliche Zukunft nicht auf Kosten anderer sichern

- 13 -

�sichern^nd wir werden anderen nicht gestatten, in unfairer Weise mit uns in
Wettbewerb zu treten.

Ein neues Zeitalter des wirtschaftlichen Nationalismus

könnte tragische Folgen zeitigen - ganz wie der Protektionismus der dreißiger
Jahre.
Wir sind stärkstens an der Zusammenarbeit mit anderen Ländern interessiert,
um den Anforderungen gerecht werden zu können, die eine im Wandel begriffene
Weltwirtschaftsordnung an uns stellt.
- Wir waren erfolgreich in unserem Bemühen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit unter den Industrieländern zu festigen.

Wir haben regelmäßige Wirt-

schaftsgipfelkonferenzen eingeführt, um unsere jeweiligen Wirtschaftspolitiken
zu koordinieren, damit sie sich gegenseitig verstärken, statt einander entgegen
zu wirken.

Wir brachten eine weit engere Zusammenarbeit unter den Währungsbe-

hörden der Länder in dem Bemühen zustande, die Ordnung auf den Devisenmärkten
wiederherzustellen.
- Wir gaben den Anstoß zum Abschluß eines wichtigen neuen multilateralen
Handelsabkommens, das faire Handelsregeln auf ein Jahrzehnt hinaus einführen
wird. Es wird einen unmittelbaren und positiven Einfluß auch auf unsere eigene
Volkswirtschaft ausüben.
- Wir sind mit den anderen Industriestaaten, die der internationalen
Energiebehörde angehören, übereingekommen, unsere kollektive Nachfrage nach öl
um zwei Millionen Barrel pro Tag zu vermindern. Um dieser Verpflichtung nachzukommen - und unsere eigene kostspielige und gefährliche Abhängigkeit von Rohöleinfuhren zu verringern -, hat der Präsident ein vernünftiges Programm eingeleitet, das Energieeinsparungen und eine Ausweitung der Energieerzeugung im eigenen Land zuwege bringen soll. Wir müssen jetzt damit anfangen, uns ernsthaft
auf eine erheblich veränderte Weltenergiesituation einzustellen.
- Wir anerkennen, daß ein wohlgeführtes Auslandshilfeprogramm zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungen der Entwicklungsländer beiträgt.
- 14 -

Deren

�Deren Wachstum wird zu einem zunehmend wichtigeren Faktor für die Gesundheit
unserer eigenen Wirtschaft.

Ihre Entwicklung zu fördern, ist nicht lediglich

eine Investition in die Zukunft anderer, es ist vielmehr eine Investition auch
in unsere eigene Zukunft.

Was die Außenpolitik angeht, werden Veränderungen, die wir gegenwärtig
vornehmen, den Kurs bestimmen, dem wir in einem neuen Zeitalter folgen.

In Zeiten der Unruhe trägt jeder von uns die Verantwortung, sich klar
zu werden, wie wir uns zu der Welt stellen wollen, in die wir uns gestellt sehen.

Die meisten Amerikaner erkennen heute an, daß wir allein den Gang der Ereignisse nicht bestimmen können.
Niedergang.

Diese Einsicht ist kein Zeichen für Amerikas

Sie ist ein Zeichen zunehmender amerikanischer Reife in einer

mannigfaltigen Welt.

Wir sind umso stärker, je mehr wir uns der Realitäten unserer Zeit bewußt
sind.

Diese Einsicht im Verein mit der ebenso klaren Erkenntnis, daß wir auch

weiterhin das mächtigste Land bleiben, sollte jeden Amerikaner hinsichtlich der
Zukunft unseres Landes mit unbeirrbarem Optimismus erfüllen, so wie wir schon
immer voll von Optimismus waren.

Es kann keine Rückkehr zu Zeiten geben, in denen wir der Meinung waren, es
müsse eine amerikanische Lösung für jedes Problem geben.

Wir müssen vielmehr

in ein neues Zeitalter einer reifen amerikanischen Führerschaft eintreten - gestützt auf Stärke und nicht auf Kriegslust; gestützt auf Standhaftigkeit und
nicht auf Impulsivität; gestützt auch auf Vertrauen und nicht auf Angst.
Wir haben allen Grund, zuversichtlich zu sein.

Wir sind 200 Jahre lang gut

damit gefahren, den Wandel zu begrüßen und uns ihm anzupassen - nicht aber uns
ihm zu widersetzen.

Wir haben begriffen, daß Stabilität im eigenen Land wie im

Ausland nicht den Status quo bedeutet.

Stabilität entspringt vielmehr dem mensch-

lichen Fortschritt.
Wir werden an dieser traditionellen amerikanischen Einstellung festhalten.
+ + + + +
- 15 -

�I

1
I

Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

17

9. Mai 1979

NATIONALE SICHERHEIT IM WEITEREN SINNE
- Von Zbigniew Brzezinski -

Der Berater Präsident Carters für Fragen
der nationalen Sicherheit, Zbigniew Brzezinski,
hat in einer Ansprache vor dem Verband Amerikanischer Zeitungsherausgeber am 1. Mai 1979
in New York über Sicherheitsaspekte im weiteren Sinne gesprochen und sich erneut für die
Annahme des bevorstehenden SALT II-Vertrages
durch den Kongreß und die Öffentlichkeit der
Vereinigten Staaten eingesetzt.
Wir geben die Ansprache des Sicherheitsberaters im vollen Wortlaut wieder.

Ich freue mich, heute abend vor Ihnen sprechen zu dürfen und Ihnen einige
Gedanken über ein Grundanliegen vorzutragen: Das Verhältnis der nationalen Sicherheit Amerikas zum weltweiten Wandel. Der Außenminister spricht heute abend noch
ausführlicher über dieses wichtige Thema.
Da diese Administration vor etwas mehr als zwei Jahren ihr Amt angetreten
hat, scheint mir ein geeigneter Zeitpunkt gekommen zu sein, eine Bewertung dessen
vorzunehmen, was wir auf dem Gebiet der Außenpolitik und der nationalen Sicherheit

Postfach 20 03 00 Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432
D5300 Bonn 2

�Sicherheit erreicht haben.
fertig geworden?

Wie sind wir mit der Herausforderung des Wandels

Welches sind die Probleme, über die wir nachdenken müssen

- nicht nur in den nächsten zwei Jahren, sondern in den nächsten zwei Jahrzehnten?
Alles in allem ändern sich die grundlegenden Anliegen der Außenpolitik und
der nationalen Sicherheit dieses Landes nicht von Administration zu Administration.

Aber die Beständigkeit unserer Ziele darf uns nicht blind machen gegen-

über der Notwendigkeit der Flexibilität und des Einfallsreichtums bei der Bewältigung neuer Probleme.
Der soziale und politische Wandel ist heute intensiver und extensiver zugleich als zu irgendeinem
einfachen Definition.

Zeitpunkt der Geschichte.

Er entzieht sich einer

Aber für unsere Zwecke heute abend läßt sich der Wandel

in unserer Welt auf zwei grundlegende Wesenszüge reduzieren:
- Die Welt erlebt überall ein politisches Erwachen ohne Beispiel in der
Geschichte.
- Gleichzeitig vollzieht sich in der Welt eine bedeutsame Neuverteilung
der wirtschaftlichen und politischen Macht.
Das politische Erwachen ist das Ergebnis vieler Kräfte. Zu den wichtigsten
gehören die kumulativen Auswirkungen der Tatsache, daß die Menschen lesen und
schreiben können, und die modernen Kommunikationsmittel. Diese Kräfte - zu denen
gerade Ihre Anstrengungen einen so wichtigen Beitrag geleistet haben - machen
Millionen von Menschen mit neuen Ideen bekannt und wecken ein revolutionäres
Bewußtsein neuer Erwartungen. In den aus allen Nähten platzenden Städten der
Dritten Welt ist eine auf engstem Raum lebende und wurzellose Bevölkerung mehr
denn je für jede politische Mobilisierung offen. Nationalismus wird immer mehr
mit ideologischem Inhalt beladen, was den Wunsch nach Verwirklichung nationaler
und sozialer Ziele verstärkt.
Traditionelle

- 2 -

�Traditionelle weltweite Beziehungen machen in einem außerordentlich vielfältigen Rahmen kumulative tiefgreifende Veränderungen durch.

Die Rolle der Ver-

einigten Staaten in diesem Zusammenhang ist überragend, aber nicht länger vorherrschend.

Daraus erfolgt, daß unser zentrales Ziel darin bestehen muß, dem Wandel
eine positive Richtung zu verleihen, indem wir einen stabilen und zunehmend kooperativen Rahmen für ihn schaffen.

Nur so können die Vereinigten Staaten in

einer sich wandelnden Welt ihre historische Bedeutung geltend machen.

Jeder Ver-

such, um des Status quo willen dem Wandel künstliche Hindernisse in den Weg zu
stellen, wird nur die Isolation und Bedeutungslosigkeit der Vereinigten Staaten
fördern.

Noch vor wenigen Jahren herrschte in der Welt sogar die weitverbreitete
Meinung, die Vereinigten Staaten seien gegenüber dem weltweiten Wandel bestenfalls indifferent, schlimmstenfalls sogar feindlich gesinnt.

Ein Großteil der

Dritten Welt befand sich uns gegenüber in einer antagonistischen Haltung, während unsere Freunde befürchteten, daß wir eine Art Kondominium mit der Sowjetunion anstrebten, um den Status quo so lange wie möglich zu erhalten.

Um dieser kumulativen Herausforderung zu begegnen, setzte die neue Administration ihre Ziele.

Erstens, wir versuchten das amerikanische Vertrauen in die Geschichte zu
stärken, indem wir unsere Politik mit einem höheren Maß an moralischer Verpflichtung erfüllten.

Unsere Hingabe an die Menschenrechte ist ein greifbarer

Ausdruck dieser Verpflichtung.

Sie stellt eine Rückkehr zu den politischen

und moralischen Urquellen unserer Einzigartigkeit und Zielsetzung als Nation
dar.

Zweitens, wir haben, während wir unsere traditionellen Bündnisse gestärkt
haben, eine weitergefaßte Zusammenarbeit und ein stärkeres Engagement mit den
neuen, an Einfluß gewinnenden Mächten gesucht.
Drittens,
- 3 -

�Drittens, wir haben versucht, im Zusammenhang mit einer umfassenderen
und gegenseitigen Entspannung eine strategische Stabilität mit der Sowjetunion
herzustellen.
Viertens, wir haben versucht, amerikanische Hebelkräfte anzusetzen, um
beschleunigte und friedliche Lösungen regionaler Krisen herbeizuführen, und
wir haben uns bemüht, Regierungen und Öffentlichkeit der Welt eine Reihe neuer
und vernachlässigter Weltprobleme, vor allem die nukleare Proliferation und
die Weitergabe von Waffen, klarer vor Augen zu führen.
Im Rahmen dieser vier allgemeinen Zielsetzungen möchte ich kurz über das
sprechen, was wir getan haben, und auf sechs greifbare Ergebnisse hinweisen,
die wichtige Folgen haben.
Es handelt sich um:
1. den Panamakanal-Vertrag
2. den ägyptisch-israelischen Friedensvertrag
3. Die Normalisierung der Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten
und der Volksrepublik China
4. die Internationale Auswertung des Kernbrennstoffzyklus
5. den Gemeinsamen Fonds und
6. das Langfristige Verteidigungsprogramm der NATO.
Ich wage zu behaupten, daß jede Administration auf diese Leistungen stolz
sein dürfte, selbst nach vier Jahren. Wir haben sie in zwei Jahren erreicht,
und sie stellen wichtige strukturelle Erfolge dar. Es sind dauerhafte Ergebnis
Und was vielleicht noch wichtiger ist, sie demonstrieren unsere Fähigkeit, den
weltweiten Wandel erfolgreich in den Griff zu bekommen.
1. Der Panamakanal-Vertrag ermöglicht ein reiferes Verhältnis zu Lateinamerika. Er bringt uns weg von Beziehungen der Ungleichheit - mit den unausweichlich damit verbundenen Belastungen durch Abhängigkeit und Ressentiments und hin zu einer neuen Stabilität und einem neuen Wachstumspotential auf der
Grundlage nationaler Erfordernisse und Hoffnungen.
2. Der

�2. Der ägyptisch-israelische Friedensvertrag ist ein Katalysator für einen
größeren Wandel, und wir werden einer umfassenderen Lösung näher kommen.
3. Die Normalisierung mit China ist nicht nur ein Meilenstein unserer
Fernostpolitik, sondern auch unserer strategischen Gesamtposition in der Welt.
Zum erstenmal seit den Zweiten Weltkrieg haben die Vereinigten Staaten gleichzeitig gute Beziehungen zu Japan, China, Indonesien und Indien - und unsere Beziehungen zu China dehnen sich weiter aus.
4. Die Internationale Auswertung des Kernbrennstoffzyklus (INFCE) stellt
eine große internationale Anstrengung dar, alternative Mittel für die friedliche
Nutzung der Kernenergie ohne die Gefahr zu finden, daß diese Anstrengung weitere
Waffen für den Krieg hervorbringt. Obwohl noch viel zu tun bleibt, haben wir
unter dem Strich in den letzten zwei Jahren nach meiner Meinung wesentliche
Fortschritte erzielt. Und wir haben auch zum erstenmal umfassende und zusammenhängende Kriterien für den Nuklearexport der Vereinigten Staaten aufgestellt.
5. Der Rahmen für einen Gemeinsamen Fonds für internationale Rohstoffpreise
wurde im März dieses Jahres nach zweijährigen Verhandlungen zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern beschlossen.

Der Gemeinsame Fonds wird die inter-

nationalen Abkommen stärken, die die Schwankungen der Rohstoffpreise ausgleichen
sollen.

Solche Schwankungen können, wenn sie nicht unter Kontrolle gebracht

werden, die Inflation hier anheizen und die Entwicklung von Ländern hemmen, die
vom Export einiger weniger Rohstoffe abhängig sind.

Diese Verhandlungen stellen

ein gutes Beispiel dar, wie Industrie- und Entwicklungsländer ein übereinkommen
über konstruktive Reformen der internationalen Wirtschaft erzielen können.
6. Das Langfristige Verteidigungsprogramm der NATO bietet zum erstenmal
eine langfristige gemeinsame Anstrengung im Bündnis, unsere Streitkräfte zu modernisieren und zu verbessern, damit sie der strategischen und konventionellen
Bedrohung Europas durch die Sowjetunion begegnen können.
Jeder

�Jeder dieser sechs Erfolge beinhaltet eine strukturelle Veränderung.
Keiner von ihnen soll nur ein kurzfristiger spektakulärer Erfolg sein.
wurden alle mit beträchtlichen Anstrengungen erzielt.

Sie

Dies gibt Ihnen Auf-

schluß über die Einstellung Präsident Carters gegenüber weltpolitischen Fragen.
Diese Einstellung und Haltung läuft, kurz gesagt, darauf hinaus, den Wandel in
positive Richtungen zu lenken und Amerika mit einem solchen Wandel zu identifizieren.
Darüber hinaus rechnen wir damit, in Kürze zwei weitere greifbare und
sehr wichtige Erfolge auf unserer Habenseite verbuchen zu können - ein Abkommen über den Multilateralen Handel und SALT.

Das Multilaterale Handelsabkommen,

das im April abgeschlossen wurde, bedeutet mehr Arbeitsplätze und niedrigere
Preise hier in den USA.

Es bedeutet mehr Arbeitsplätze, weil es unseren Farmern,

Arbeitern und Geschäftsleuten größere Exportmöglichkeiten eröffnet.
niedrigere Preise, weil es den Welthandel und die Konkurrenz fördert.

Es bedeutet
Auf diese

Weise dient es sowohl unseren Interessen als auch den Interessen anderer wichtiger Handelsnationen.
SALT II wird für größere Stabilität, Symmetrie und Vorausschaubarkeit im
komplizierten strategischen Verhältnis zwischen den USA und der Sowjetunion
sorgen.
SALT II ist kein Allheilmittel. Es wird das Wettrüsten nicht beenden.
Es wird auch nicht den Wettstreit zwischen den Vereinigten Staaten und der
Sowjetunion beenden - einen Wettstreit der solange anhalten wird, wie sich
sowjetische und amerikanische Wertvorstellungen so fundamental gegenüberstehen.
Aber SALT II ist ein entscheidend wichtiger Teil einer langen beiderseitigen Anstrengung, dem sowjetisch-amerikanischen Wettstreit einen Rahmen der Vernunft aufzuerlegen und die Gefahren zu vermindern, die sich durch die Massenvernichtungswaffen ergeben.
Eine

�•-

Eine Welt, in der die Supermächte mit Tausenden von Nuklearwaffen ausgerüstet sind, kann niemals eine Welt ohne Risiko sein. Aber ein Rahmenwerk
sorgfältig ausgehandelter Rüstungskontrollabkommen, die auf beiderseitigem
Selbstinteresse basieren, kann dieses Risiko vermindern und auch eine wachsende
Zusammenarbeit zwischen den Supermächten erleichtern.
Ich habe vorhin gesagt - und der amerikanische Außenminister äußert sich
heute abend dazu weitaus eingehender - daß es unser Grundziel ist, den Wandel
in positive Richtungen zu lenken - in Richtungen, die unseren Idealen der Freiheit und der Vielfalt entsprechen. Ein grundlegendes Erfordernis dieser Politik
ist der Schutz und die Verteidigung unserer lebenswichtigen Interessen und der
unserer Freunde.
Das macht erforderlich, daß wir nicht nur auf unmittelbare Probleme reagieren, sondern daß wir uns auch mit den längerfristigen dynamischen Kräften befassen. Die Welt wird notwendigerweise in wachsendem Maße eine kooperative und
pluralistische Gemeinschaft. Die Wahrung des Friedens in einer solchen Gemeinschaft verlangt die Gestaltung einer globalen Kooperation und zwar in einer Weise, die die Vielfalt und die Unterschiedlichkeit respektiert, und entspricht
daher weitgehend unseren eigenen nationalen Werten. Die Welt der achtziger und
der neunziger Jahre kann nicht auf der Grundlage einer Pax Americana organisiert
werden. Es ist sogar noch weniger wahrscheinlich, daß sie auf der Grundlage
einer Pax Sowjetica organisiert wird, weil die Sowjetunion trotz ihrer militärischen Macht weder über die wirtschaftlichen Ressourcen verfügt, noch den politischen Anreiz bietet, die Welt zu beherrschen. Die einzige Alternative zu einer
weltweiten Gemeinschaft ist eine Welt, die von Chaos und Zerstückelung beherrscht
wird.
Deshalb müssen wir uns Sorgen machen über den Bogen von Krisen, der sich
über das südliche Asien bis zum südlichen Afrika hin erstreckt.

Innerhalb die-

ses Raumes gibt es Länder, deren innere Schwierigkeiten sie anfällig macht für
eine Ausbeutung von außen.

Wir dürfen nicht den Fehler machen, anzunehmen, daß

Wandel und Turbulenz von sich aus schon ein Anzeichen für den Unheil von außen
- 7 -

�:

außen seien.

Im Gegenteil, sie sind gewöhnlich cjas Ergebnis der besonderen

historiseien Dynamik eines speziellen Landes. Aber wir dürfen auch nicht den
in gleicher Weise ernsten Fehler machen, die Möglichkeit einer Ausbeutung durch
fremde Kräfte zu übersehen, die negative Folgen für die internationale Stabilität schaffen könnte.
Wenn wir an die Zukunft denken, dann müssen wir uns auch immer die Tatsache vor Augen führen, daß die Menschheit - politisch erwacht wie niemals zuvor - ebenfalls vor einer massiven Bevölkerungsexplosion steht.

Zwischen 1900

und 1950 stieg die Weltbevölkerung um 880 Millionen Menschen an - auf eine Gesamtzahl von 2,5 Milliarden.

Zwischen 1950 und dem Jahre 2000 wird die Weltbe-

völkerung nach vorsichtigen Schätzungen um zusätzliche 3,5 Milliarden auf eine
Gesamtzahl von rund sechs Milliarden angewachsen sein.

Zu keiner Zeit in der

Weltgeschichte haben wir hinsichtlich der Intensität dieser Veränderung etwas
ähnliches erlebt.
Dies schafft gewaltige Belastungen für das soziale Gefüge einiger Länder,
und diese Belastungen sind nicht in den Griff zu bekommen, wenn sie durch Kräfte
von außen ausgebeutet werden.
Die Pflicht, die uns dadurch auferlegt wird, besteht darin, andere gleichgesinnte Staaten zur Mitarbeit an weitergefaßten Mustern und Modellen der regionalen und der internationalen Sicherheit und Entwicklung zu gewinnen, so daß
ein Rahmen geschaffen wird, die die Veränderungen auffängt und für regionale
Stabilität sorgt. Auf unterschiedliche Weise bieten der Fortschritt Europas
in Richtung auf die Einheit, der Fortschritt der ASEAN-Länder auf dem Wege zu
größerer Zusammenarbeit und der Fortschritt Lateinamerikas bei der Lösung seiner
eigenen Probleme Modelle für die schließliche Bewältigung der Probleme, die
heute so viele Länder und Regionen bedrängen.
Und das wiederum bedeutet, daß die Vereinigten Staaten sich in ihrer eigenen Politik nicht länger hauptsächlich auf eine Beschäftigung mit den dst-WestProblemen oder selbst

den Nord-Süd-Problemen beschränken können.
- 8 -

Wir können

�können auch nicht eine eurozentrische oder gar eine in erster Linie trilaterale
Politik verfolgen.

Der Präsident hat unser Land auf ein weitergefaßtes globales

Engagement festgelegt.

Wir haben uns bemüht, den Bereich unserer wichtigen Be-

ziehungen zu erweitern, so daß er auch Länder in Lateinamerika, in Afrika und in
Asien einbezieht.

Unsere Zielsetzung ist es, einen Rahmen zu schaffen, der wirklich

global ist,und innerhalb dessen die einzelnen Ansprüche von Ländern und Menschen
voller befriedigt werden können.

Diese Erneuerung des Weltsystems hat als letztes Ziel die Schaffung einer
globalen Gemeinschaft, gestützt auf souveräne Staaten, die ihre Beziehungen auf
der Grundlage gegenseitig vereinbarter Prinzipien der Gerechtigkeit pflegen können.

Wir streben eine Weltgemeinschaft an, die nicht auf der Herrschaft eines

einzelnen Gesell Schaftssektors, einer einzelnen Kultur oder einzelnen Ideologien beruht, sondern eine Gemeinschaft, die sich auf globale Vielfalt als Grundlage für die Stärke in einer pluralistischen und in zunehmendem Maße gerechten
Weltordnung stützt.

Und nichts kann mit unseren Werten mehr übereinstimmen,

nichts kann unsere nationale Sicherheit mehr fördern als die Gestaltung einer
solchen pluralistischen Weltordnung.

+ + + + +

- 9-

�9. Mai 1979

17

USA HOFFEN AUF POSITIVE ERGEBNISSE VON UNCTAD V
- USICA-Interview mit Staatssekretär Cooper -

WASHINGTON - (AD) - Die Haltung der Vereinigten Staaten auf der
Fünften Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung
- UNCTAD V -, die am 7. Mai in Manila begann, hat der Staatssekretär für
Wirtschaftliche Angelegenheiten im amerikanischen Außenministerium,
Richard Cooper, dargelegt. In einem Exklusivinterview mit dem Korrespondenten
des US-Amtes für Internationale Kommunikation (USICA), John J. Harter,
gab Cooper seiner Hoffnung Ausdruck, daß es in Manila vor allem gelingen
werde, die Handelsbeziehungen zwischen Industrienationen und Entwicklungsländern zufriedenstellend zu gestalten. Eine wichtige Rolle werden nach
Auffassung Coopers auch die Ergebnisse der kürzlich beendeten Mulitlateralen
Handelsverhandlungen (Tokio-Runde) und Rohstoffprobleme spielen.
Das Interview mit Staatssekretär Cooper hat folgenden Wortlaut:
FRAGE: Sind Sie der Ansicht, daß die 5. UNCTAD-Konferenz, die am
7. Mai in Manila begann, sich von anderen UNCTAD-Konferenzen unterscheiden

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�unterscheiden wird?
ANTWORT:

Ich glaube, daß sie in dem Sinne anders verlaufen wird,

daß wir bei UNCTAD V nicht von vornherein mit Konfrontation rechnen.
Die Konferenz sollte den Weg verfolgen, den Generalsekretär Correa vor
einigen Monaten mir gegenüber erwähnte:

Es sollte sich hauptsächlich

um eine Konferenz der Bestandsaufnahme handeln, um zu sehen, was wir
erreicht haben und wie es weitergehen soll.
für Konfrontationen.

Ich sehe keinerlei Grund

Vielmehr würde ich erwarten, daß UNCTAD V eine

allgemeine Orientierung für die Arbeit liefert, die in den kommenden
Jahren geleistet werden muß.
FRAGE:

Haben die Vereinigten Staaten schon bestimmte Vorstellungen

dahingehend, wie die Konferenz verlaufen sollte?
ANTWORT: Eines der Hauptthemen für die Industrieländer ebenso wie
für die Entwicklungsländer ist die Aufrechterhaltung eines offenen
Handelssystems und jener Art von wirtschaftlicher Flexibilität innerhalb
unserer Volkswirtschaften, die es einem solchen offenen Handelssystem
erlaubt, in einer Periode des raschen Wandels zu überleben und zu gedeihen - eines Wandels, der innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre in
den Entwicklungsländern stattfinden wird und stattfinden sollte. Ich
hoffe, daß UNCTAD V ein Großteil seiner Aufmerksamkeit dieser zentralen
Frage widmen wird - der allgemeinen Orientierung der Weltwirtschaft für
den Rest dieses Jahrhunderts nämlich - und ich hoffe, daß wir mit den
Entwicklungsländern zusammenarbeiten können, um einige grundsätzliche
Feststellungen zu treffen darüber, was auf diesem Gebiet wünschenswert
ist.
FRAGE:

Die meisten Vertreter der Entwicklungsländer entscheiden

sich dafür, die kürzlichen Multilateralen Handelsvereinbarungen in Genf
nicht zu unterzeichnen.

Was war das Problem?
ANTWORT:

�ANTWORT:

Ich kann nur Vermutungen anstellen,

Entweder fühlten sich

die Entwicklungsländer von dem Hauptteil der Multilateralen Handelsvereinbarungen ausgeschlossen oder das Ergebnis paßte ihnen nicht.
Beim ersten Punkt ist die Frage, wie man multilaterale Verhandlungen
führt. Ich habe genug Verhandlungen miterlebt um zu sehen, daß es unmöglich ist, 150 oder auch nur 90 Länder unter einen Hut zu bekommen und
dann echte Verhandlungen durchzuführen. Es handelt sich meist um eine Reihe
bilateraler, trilateraler oder Kleingruppenverhandlungen über Themenkreise,
die für die betreffenden Länder von zentraler Bedeutung sind. Wir haben
im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen bilaterale Verhandlungen
mit etwa zwei Dutzend Entwicklungsländern geführt und kamen mit vielen
dieser Länder zu einem Abkommen.
Was den zweiten Punkt angeht, so haben wir keinen Grund zu glauben,
daß die Entwicklungsländer mit ihren bilateralen Verhandlungen mit den
Vereinigten Staaten unzufrieden sind.
Aber vielleicht wollen die Entwicklungsländer nur etwas Zeit, um
das Gesamtergebnis der Multilateralen Handelsverhandlungen zu überdenken
und untereinander zu besprechen. Ich habe die Hoffnung, daß sie zu dem
Schluß kommen werden, daß die Multilateralen Handelsverhandlungen sich in
den kommenden Jahren als ein gewaltiger Nutzen für sie erweisen werden
und daß sie die Endabkommen unterzeichnen werden.
FRAGE: Werden diese Abkommen für ihre Exporte wirklich wesentliche
Vorteile mit sich bringen?
ANTWORT:

Ganz sicher, aber nicht schlagartig.

Die Herabsetzung

der Zölle wird in einer Zeitspanne von etwa acht Jahren geschehen.

Ebenso

werden die Regeln nur allmählich in Kraft treten. Aber ich habe keinerlei
Zweifel darüber, daß im Hinblick auf die Zukunft die bei den Multilateralen

- 3 -

�Multilateralen Handelsverhandlungen erreichten Abkommen für die Exportaussichten der Entwicklungsländer von sehr großem Nutzen sein werden.
FRAGE:

Sind die Vereinigten Staaten bereit, diese Vereinbarungen

auf der UNCTAD V in Manila zur Diskussion zu stellen?
ANTWORT:

Wir sind natürlich bereit, allgemein darüber zu diskutieren.

Wozu wir nicht bereit sind, ist, die Verhandlungen nochmals zu eröffnen.
Die Multilateralen Handelsverhandlungen sind, von einigen Kleinigkeiten
hier und da abgesehen, im wesentlichen abgeschlossen.

Es geht nicht an,

daß Verhandlungen dieser Größenordnung, die sich über die letzten vier
Jahre hinzogen und die während der letzten zwei Jahre im Rahmen des GATT
sehr intensiv geführt wurden, in Manila unter UNCTAD-Leitung erneut eröffnet würden.

Dem würden wir uns sicherlich widersetzen.

FRAGE: Botschafter Alonzo McDonald hat kürzlich während einer Anhörung im Kongreß erwähnt, daß die Diskussionen in Manila zu einem weiteren
Ausbau der Schutzklauseln führen könnten - jenen Klauseln, die angewendet
werden können, wenn einheimische Industriezweige durch eine plötzliche
Importflut gefährdet sind. Was denken Sie darüber?
ANTWORT: Botschafter McDonald ist der Unterhändler und hat eine
unmittelbare Vorstellung davon, was möglich ist und was nicht. Die Schutzklauseln gehören zu den Regelungen, über die man sich bisher noch nicht
einig geworden ist. Und ein Grund dafür, warum man sich noch nicht einig
wurde, liegt darin, daß die Entwicklungsländer sich hartnäckig und meiner
Ansicht nach mit einiger Berechtigung gegen eine Reihe ihrer Aspekte wehrten.
Dies ist, nebenbei, ein Beispiel dafür, daß Entwicklungsländer bei den
Multilateralen HandelsVerhandlungen mitreden konnten. Ob wir als ein
Ergebnis der allgemeinen Verhandlungen auf der UNCTAD zu einer erfolgreichen Verhandlung über Schutzklauseln zurückkehren können - so wie
McDonald es vorschlägt - ist im Moment noch offen.
FRAGE:
- 4 -

�FRAGE:

Ist die "selektive Anwendung" der Schutzklauseln eines

der Themen, die Schwierigkeiten bereiten?
ANTWORT: Ja, die Vereinigten Staaten haben äußerste Zurückhaltung
hinsichtlich der selektiven Anwendung von Schutzklauseln gegen bestimmte
Länder geübt. Wir haben sie jedoch nicht völlig ausgeschlossen. Wir
haben erkannt, daß es unter bestimmten extremen Umständen angemessen sein
kann, die Schutzklauseln gegen ein bestimmtes Land anzuwenden. Wir wollten
sicher sein, daß eine solche selektive Anwendung nur unter solchen extremen
Umständen erfolgt. Deshalb haben wir auf ziemlich straffe Verfahrenszwänge
hingewirkt hinsichtlich der selektiven Anwendung der Schutzklauseln.
Einige der anderen Industrieländer hielten die von den USA vorgeschlagenen
Verfahrenszwänge für viel zu strikt und einige der Entwicklungsländer
empfanden sie als nicht strikt genug.
FRAGE:

Wird das allgemeine Präferenzsystem (GSP) für die Exporte von

Entwicklungsländern in Manila erörtert werden?
ANTWORT: Wir haben in den USA und in den meisten anderen Industrieländern eine Art von Schema hinsichtlich der zollfreien Zulassung ausgewählter Produkte aus Entwicklungsländern. Die Entwicklungsländer empfanden
jedoch unser Schema, das europäische und auch das japanische als in mancher
Hinsicht zu einschränkend und sie haben sich ständig bemüht, für diese Beschränkungen Erleichterungen zu erreichen. Ich bin sicher, daß wir darüber
in Manila mehr hören werden. Die generelle Freistellung im Rahmen des
GATT, nach der die Zoll Präferenzen gehandhabt werden, läuft 1981 aus. In
Manila werden die Entwicklungsländer sicherlich ihr Interesse daran zum
Ausdruck bringen, daß eine Verlängerung des Präferenzsystems über 1981
hinaus sichergestellt wird.
FRAGE:
ANTWORT:

Welche Haltung haben die Vereinigten Staaten hierzu?
Hinsichtlich der Verlängerung der Präferenzen über 1981 hin- 5 -

�hinaus haben wir noch keine Stellung bezogen.

Unsere eigene Gesetzgebung,

das Handelsgesetz von 1974, erlaubt es uns, die Präferenzen bis 1985 fortzusetzen.

Unsere Position wird endgültig erst festgelegt, wenn 1981 näher-

kommt und wenn wir Gelegenheit gehabt haben, die ganze Erfahrung zu beurteilen,
die wir bis dahin gesammelt haben.

Ich glaube, daß wir wahrscheinlich einer

Verlängerung des allgemeinen Präferenzsystems über 1981 hinaus zustimmen
werden.

Aber das ist eine persönliche Vermutung.

FRAGE:

Das sogenannte "Integrierte Rohstoffprogramm" wird auf der

UNCTAD-Konferenz diskutiert werden.
ANTWORT:

Gab es hier irgendwelche Erfolge?

Ja, es gab welche, wenn auch nicht annähernd in dem Tempo,

wie es sich viele der Entwicklungsländer gewünscht hätten.

Ich meine

aber auch, daß die Erwartungen auf eine rasche Entwicklung, wie sie auf
der UNCTAD IV-Konferenz in Nairobi 1976 zum Ausdruck kamen, ziemlich
unrealistisch waren.

Im Verlauf der letzten drei Jahre wurden die meisten

der Rohstoffe, die unter dieses Integrierte Rohstoffprogramm fielen, sehr
sorgfältig untersucht, und diese Studie hat enthüllt, wie komplex und
schwierig die Themenkreise sind, wenn es darum geht, Preisbewegungen
auf den Rohstoffmärkten zu beeinflussen.
Wir haben in der Tat Übereinstimmung für eine ganze Anzahl von Rohstoff Vereinbarungen erzielt. Unterzeichnet, jedoch noch nicht in Kraft,
ist das Zuckerabkommen. Gerade kürzlich haben wir auch eine Übereinstimmung
erzielt darüber, welche Prinzipien ein Gummi abkommen leiten sollten. Wir
sind in Neuverhandlungen über das Kokosabkommen eingetreten. Und wir
haben eine erste allgemeine Übereinstimmung erzielt über die Schaffung
eines Gemeinsamen Fonds, der eine Finanzeinrichtung zur Unterstützung
der RohstoffVereinbarungen sein wird.
Daher können wir, wie ich meine, sagen, daß seit 1976 ein messbarer
und sichtbarer Fortschritt bei dem Integrierten Rohstoffprogramm erzielt

�erzielt worden ist, und wir werden weiter daran arbeiten.
FRAGE:

Können wir für alle 18 Rohstoffe die von der UNCTAD vorge-

schlagen wurden Übereinstimmung erreichen?
ANTWORT: Wir haben ein Zinnabkommen. Wir haben ein nichtfunktionierendes
Kaffeeabkommen, aber es ist möglich, es zum Funktionieren zu bringen. Das
Zuckerabkommen wartet auf die Ratifizierung durch den amerikanischen Senat
und auf die ausführende Gesetzgebung. Die Vereinigten Staaten haben im
Rahmen der UNCTAD einen Vorschlag für ein Kupferabkommen gemacht. Wir
wollen vorankommen bei allen Rohstoffen, wo wir glauben, daß ein Abkommen
technisch durchführbar und ökonomisch sinnvoll ist. Aber es wird sicher
nicht die ganze Liste von 18 Rohstoffen sein, die die UNCTAD für das
"integrierte Programm" aufgestellt hat. Einige dieser Rohstoffe eignen
sich nicht für ein durchführbares Abkommen.
FRAGE:

Wird der Gemeinsame Fonds auf dem Treffen in Manila weiter

diskutiert werden?
ANTWORT:

Die Tatsache, daß wir auf dem Weg zu sein scheinen, der

zu einem Gemeinsamen Fonds führt, und daß wir bisher erfolgreiche Verhandlungen geführt haben, bringt es natürlich mit sich,daß dies ein Punkt
ausgedehnter Erörterungen ist.

Es herrscht jedoch allgemeine Übereinstimmung,

daß es kein Hauptpunkt der Tagesordnung in Manila sein wird.
sind im Gange.

Verhandlungen

Wir haben Übereinstimmung über die allgemeinen Grundsätze

erzielt, und es ist jetzt die Frage, jene allgemeinen Grundsätze mit den
Einzelheiten aufzufüllen, die in den Artikeln eines Abkommens über einen
Gemeinsamen Fonds Eingang finden können.

Diese Art von Dingen eignet sich

nicht zur Verhandlung auf einer größeren Konferenz wie der von UNCTAD V.
FRAGE:

Sind die Vereinigten Staaten völlig zufrieden mit den bis-

herigen Verhandlungen über den Gemeinsamen Fonds?
ANTWORT:
- 7 -

�ANTWORT:

Wir sind im allgemeinen zufrieden.

Wir glauben, daß die

wesentlichen Punkte, die wir in Washington im März beschlossen haben,
Elemente bieten, die lebensfähig und nützlich sind.

Es gibt ein Element,

bei dem wir unsere Haltung bei den Genfer Verhandlungen aufgeschoben haben
und zwar hinsichtlich der Abstimmungsverfahren.

Nach unserer Auffassung

besteht ein grobes Mißverhältnis zwischen den finanziellen Beiträgen, so
wie sie gegenwärtig vorgesehen sind,

und den Abstimmungsverfahren, wie

sie ebenfalls gegenwärtig vorgesehen sind.

Wir können die Formulierung

nicht akzeptieren, wie sie aus den März-Verhandlungen hervorging.

In

diesem wichtigen Punkt sind wir nicht völlig zufrieden, aber im großen
und ganzen sind wir es.
FRAGE:

Wird sich UNCTAD V mit der Reform des internationalen Währungs-

systems befassen?
ANTWORT: Unvermeidlich wird es einige Erörterungen über das internationale Währungssystem in Manila geben, denn es ist ja schließlich ein
Teil der Weltwirtschaft. Wir erwarten keinerlei Entscheidungen über
monetäre Fragen auf der UNCTAD-Konferenz, da dies der falsche Platz dafür
ist. Ich glaube auch, daß es ein Fehler für UNCTAD selbst wäre, die
internationale Wärhungsreform als ein wesentliches Gebiet zu betreten.
UNCTAD hat schon jetzt genug auf der Tagesordnung.
FRAGE:
ANTWORT:

Wie steht es mit dem Thema Schulden?
Eine der großen Verbesserungen in der internationalen Wirt-

schaft während der letzten zwei Jahre hat genau auf diesem Gebiet stattgefunden - der Frage der internationalen Schulden.

Im Jahre 1976 befand

sich eine große Anzahl von Ländern in einer prekären finanziellen Lage.
Eine der glücklichen

Entwicklungen der letzten Jahre war eine bescheidene

Erholung der Weltwirtschaft, geführt durch die Vereinigten Staaten, die
wiederum sowohl den Umfang als auch den Wert der Exporte der Entwicklungs-

- 8 -

�Entwicklungsländer vermehrt hat.

Ich denke, wir können nun in aller

Ehrlichkeit sagen, daß die Frage der Außenhandelsschulden kein zentrales
Thema ist, obwohl es für einige Länder wichtig bleibt.

Ich hoffe, daß

wir unsere Geschäfte so abwickeln können, daß es nicht wieder zu

einem

Hauptproblem wird, obwohl ich sagen muß, daß der scharfe Anstieg der ölpreise und die anhaltende Unsicherheit auf den Qlmärkten wegen der Gefahr
künftiger ülPreiserhöhungen bedeuten, daß wir wachsam sein müssen hinsichtlich der Möglichkeit, daß die Entwicklungsländer möglicherweise erneut in eine prekäre finanzielle Lage kommen könnten.
FRAGE: "Technologietransfer" ist ein Thema, das die Vertreter der
Entwicklungsländer für wichtig zu halten scheinen. Was steckt dahinter?
ANTWORT: Einige Entwicklungsländer - nicht die Mehrheit - haben den
Technologietransfer ziemlich stark mit dem rechtlich geschützten Wissen
identifiziert, das Personen und Firmen in den Industrieländern gehört.
Sie möchten gern einen Verfahrenskodex aushandeln, der es ihnen erleichtern
würde, dieses geschützte Wissen zu erwerben. Meine eigene Ansicht über
diesen Punkt ist, daß das geschützte Wissen einen extrem kleinen Teil des
Wissens darstellt, das für den Transfer zur Verfügung steht und das sich
in wirtschaftlichen Nutzen für die Entwicklungsländer übersetzen läßt.
Die Vereinigten Staaten sind eine offene Gesellschaft. Unsere Universitäten
stehen jedem offen. Der größte Teil des Wissens, das weitergegeben werden
kann, steht sozusagen bereit zum Mitnehmen. Was wir brauchen, sind bessere
institutionelle Vereinbarungen, um diesen Transfer tatsächlich zu bewerkstelligen. In der Fernmeldesprache gesprochen, bedeutet dies: "Sendestationen" und "Empfangsstationen". Empfangsstationen in den Entwicklungsländern bedeutet vor allem Menschen, die die Ausbildung haben, um Ideen zu
erkennen und sie anzuwenden. Ohne diese Ausbildung könnten sie alles geschützte Wissen erwerben, das sie wollen, und wären doch nicht in der Lage,
es zu nutzen. Der Schlüssel zum Technologietransfer liegt darin, das
menschliche Kapital heranzubilden, um die zahlreichen Möglichkeiten, die

- 9 -

�die es gibt, nutzen zu können. Wir haben uns über diese Frage in den
Vereinigten Staaten viele Gedanken gemacht.
Präsident Carter schlug voriges Jahr die Errichtung eines neuen
Instituts in den USA vor, das dabei helfen würde, die Kapazität der
Entwicklungsländer zu verbessern, und zwar sowohl hinsichtlich der
Aufnahme angewandten Wissen aus den Industrieländern als auch, was langfristig noch wichtiger ist, hinsichtlich der Anwendung eigenen Wissens.
Ich bin sicher, daß wir dies bis zu einem gewissen Grad
UNCTAD erwähnen werden.

auf der

Im August wird eine weitere große Konferenz

über Wissenschaft und Technologie stattfinden, und dies wird der zentrale
Punkt unserer Anstrengungen auf dieser Konferenz sein.
FRAGE:

Sie scheinen ein im allgemeinen positives Ergebnis von

UNCTAD V zu erwarten?
ANTWORT:

Ja, ich hoffe dies sicherlich.

Wenn wir in Manila ein

allgemeines Übereinkommen erreichen darüber, die Offenheit der Weltwirtschaft zu bewahren, sowie den Auftrieb der Weltwirtschaft und die
Flexibilität unserer Volkswirtschaften, sich dem anhaltenden Wandel
anzupassen, dann wird dies ein sehr positives Ergebnis der Konferenz
sein.

Während ein großer Teil der Verantwortung auf diesem Gebiet

den Industrieländern zufällt, so wollen wir doch einen Punkt betont
wissen:

daß nämlich die Entwicklungsländer selbst eine wichtige Rolle

haben müssen.

Wenn man sich heute in der Welt umsieht, so sieht man

überall protektionistisehen Druck.

Aber die protektionistische Politik

ist in einigen Entwicklungsländern besonders akut. Was wir brauchen,
ist eine allgemeine und umfassende Anerkennung der Vorteile für alle
Länder, wenn wir von dieser Art von Politik loskommen.

+ + + + +
- 10 -

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                <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Vance: SALT II entscheidend wichtig für die Rüstungskontrolle&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Rede des US-Außenministers in Chicago -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nationale Sicherheit im weiteren Sinne&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Von Zbigniew Brzezinski -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;USA hoffen auf positive Ergebnisse von UNCTAD V&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- USICA-Interview mit Staatssekretär Cooper -&lt;/em&gt;</text>
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und
Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

10. Mai 1979

18

INHALT

DOKUMENTATION

Erklärung von Außenminister Vance zu SALT I I

- Wortlaut Erklärung von Verteidigungsminister Brown zum SALT II-Abkommen
- Wortlaut -

HINTERGRUNDMATERIAL
Die wesentlichen Punkte von SALT II
- Zusammenstellung des US-Außenministeriums

Um Über/endung von
Belegexemplaren wird
gebecen

Postfach 20 03 00 Tel: 02221-89 3240
D5300 Bonn2
Telex:08-85432

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

18

10. Mai 1979

ERKLÄRUNG VON AUSSENMINISTER VANCE ZU SALT II
- Wortlaut -

WASHINGTON - (AD) - Der amerikanische Außenminister Cyrus Vance
hat am 9. Mai im Weißen Haus eine Erklärung zum SALT II-Vertrag abgegeben,
die folgenden Wortlaut hat:
Botschafter Dobrynin und ich haben unsere Verhandlungen über SALT
abgeschlossen. Beide Regierungen haben nunmehr ihre jeweiligen Delegationen
in Genf angewiesen, die in den Verhandlungen zwischen Botschafter Dobrynin
und mir erreichte Übereinkunft in den gemeinsamen Vertragsentwurf einzuarbeiten
und die Verhandlungen über die wenigen noch verbleibenden sekundären Punkte
abzuschließen, die noch nicht gelöst worden sind. Einzelheiten hinsichtlich
des Zeitpunktes und des Ortes einer Gipfelkonferenz werden in sehr naher
Zukunft bekanntgegeben werden.
Lassen Sie mich einige Bemerkungen zur Bedeutung dieser Verhandlungen
machen.
Mit

Postfach 20 03 0 0 Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432
D5300 Bonn 2

�Mit diesem Vertrag werden wir einen wesentlichen Schritt auf dem
Wege zu einem sichereren Amerika und einer sichereren Welt tun.
Unsere alles überragende Zielsetzung bei diesen Verhandlungen war
die Stärkung der Sicherheit unseres Landes und der unserer Verbündeten
durch praktische und verifizierbare Beschränkungen des nuklearen Wettrüstens.

Heute stehen wir an der Schwelle der Unterzeichnung eines Ab-

kommens über strategische Rüstungen, das unsere Zielsetzungen erfüllt.
Der Vertrag wird die Sicherheit der Vereinigten Staaten und unserer
Verbündeten fördern.

Er wird das nukleare Wettrüsten beschränken.

Er

wird die Wahrscheinlichkeit eines Nuklearkrieges vermindern.
Der Vertrag wird diesen entscheidend wichtigen Interessen des
amerikanischen Volkes in mehrfacher konkreter Weise dienen.
-

Er wird Höchstgrenzen für die strategischen Streitkräfte der
Sowjetunion und der Vereinigten Staaten festlegen;

-

er wird den Prozeß einer tatsächlichen Reduzierung des Standes
der Nuklearwaffen einleiten, und

-

er wird nicht nur das quantitative, sondern auch das qualitative
Wettrüsten auf dem Gebiete der nuklearen Rüstungen begrenzen.
.

Dieser Vertrag wird somit die strategischen Herausforderungen einschränken, denen wir sonst begegnen müßten.

Er wird die Ausgaben ver-

mindern, die wir sonst zu tragen hätten, um diesen Herausforderungen zu
entsprechen.

Und er wird viel von der Unsicherheit über die sowjetische

Rüstung beseitigen, die sonst herrschen würde.
Dieser Vertrag bedeutet nicht nur das Ende einer Verhandlungsrunde;

�Verhandlungsrunde;
Runde.

er wird vielmehr den Weg öffnen für eine weitere

Wenn der Senat ihn ratifiziert hat, wird er zum Eckpfeiler für

weitere Begrenzungen und Reduzierungen im Rahmen von SALT III werden.
Die nationale Debatte, in die wir nunmehr eintreten, wird nicht nur
diesen Vertrag betreffen. Wir erörtern genauso die unausweichlichen
Realitäten einer nuklearen Welt - die Notwendigkeit einer starken Verteidigung
für unsere Sicherheit und die ernste Gefahr, die sich aus einem uneingeschränkten nuklearen Wettrüsten für unsere Sicherheit ergibt. Denn unsere
Sicherheit besteht heute in der Wahrung eines stabilen strategischen
Gleichgewichtes zwischen zwei Ländern, die über eine furchtbare Macht
verfügen. Der SALT II-Vertrag wird einen wesentlichen Beitrag zu dieser
Stabilität leisten.
Durch den SALT-Prozeß haben wir bewiesen, daß die Vereinigten Staaten
und die Sowjetunion - selbst wenn wir auf einigen Gebieten im Wettstreit
liegen - zusammenarbeiten können und müssen, um die Gefahren eines Krieges
zu verringern.

Auf diese Weise kann der Vertrag dazu dienen, den Weg zu

einem konstruktiveren und friedlicheren Verhältnis zwischen uns zu öffnen.
Der Vertrag ist für uns und für alle Menschen in der Welt eine Botschaft der Hoffnung.

+ + + + +

- 3 -

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

10. Mai 1979

18

ERKLÄRUNG VON VERTEIDIGUNGSMINISTER BROWN ZUM SALT II-ABKOMMEN
- Wortlaut -

WASHINGTON - (AD) - Zum SALT II-Abkommen zwischen den Vereinigten
Staaten und der Sowjetunion gab der amerikanische Verteidigungsminister
Harold Brown am 9. Mai 1979 im Weißen Haus folgende Erklärung ab:
Das wichtigste Ziel unserer Landesverteidigung muß die Aufrechterhaltung des strategischen nuklearen Gleichgewichts sein.

Deshalb will

ich hier ein paar Worte darüber sagen, wie das SALT II-Abkommen uns hierbei hilft.
Die Grundzüge des Abkommens sind bekannt;

lassen Sie mich jedoch

einige der wichtigsten Merkmale wiederholen.
Es wird eine Begrenzung für die Anzahl der strategischen Abschußeinrichtungen geben. Je-de Seite darf 2250 besitzen. Aufgrund von SALT
werden die Sowjets einige Kürzungen vornehmen müssen. Ohne SALT könnten
die Sowjets bei der gegenwärtigen Entwicklungsrate im Jahr 1985 ein

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel:02221-89 3240
Telex:08-85432

�ein Drittel mehr besitzen.
Es wird ebenfalls weitere Begrenzungen der Anzahl von Abschußeinrichtungen für Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen geben.

Durch das SALT-

Abkommen wird die Zahl der sowjetischen Abschußeinrichtungen für mit Mehrfachgefechtsköpfen ausgerüstete

Interkontinentalraketen auf 820 be-

schränkt werden, die den gefährlichsten Teil ihres Waffenarsenals darstellen.

Das sind weniger, als sie nach unserer Auffassung geplant haben.

Ohne das SALT II-Abkommen könnten sie 1985 viel mehr besitzen.
Ferner wird es Begrenzungen geben hinsichtlich der Einführung neuer
Interkontinentalraketen-Systeme und hinsichtlich der Anzahl von Gefechtsköpfen, die sie tragen können.

Im Rahmen von SALT II können die Sowjets

beispielsweise 10 Gefechtsköpfe auf ihrer größten Rakete dislozieren.
Ohne SALT II könnten sie 20, vielleicht 40 dislozieren.
Schließlich wird es ein Verbot für die Einmischung in die "Nationalen
technischen Mittel" der Verifizierung geben, und es wird andere Bestimmungen
geben, die die Überprüfung vereinfachen. Wir besitzen heute hochentwickelte
Prüfsysteme. Sie werden zusätzlich verstärkt durch Maßnahmen, die den
Verlust der Kapazität der iranischen Stationen rasch ausgleichen. Wir
werden in der Lage sein, jede sowjetische Verletzung rechtzeitig zu
entdecken, um unsere militärische Sicherheit zu gewährleisten.
Mit SALT II sind wir in der Lage, das Abkommen von vornherein zu
verifizieren. Ohne SALT II wären wir mit Verheimlichung, Gegenmaßnahmen
und sogenanntem "Betrug" aller Art konfrontiert, denn ohne SALT II wären
alle diese Tätigkeiten erlaubt.
Aber sogar mit SALT müssen wir unsere Verteidigungsanstrengungen
verstärken, wozu besonders unsere Anstrengungen für die strategischen
Nuklearstreitkräfte gehören. Wir tun dies im Zusammenhang mit dem

- 2 -

�dem Programm, das jetzt dem Kongreß vorliegt, denn SALT wird nicht alle
unsere strategischen Probleme lösen.

Trotzdem wird SALT wesentlich zu

unserer Sicherheit beitragen.

-

Mit dem SALT II-Abkommen werden wir in der Lage sein, den Druck
und die Ungewißheiten eines zahlenmäßig unbegrenzten Wettrüstens
auf dem Gebiet der strategischen Streitkräfte zu vermeiden.

Die

Vereinigten Staaten könnten und würden in eine solche Konkurrenz
eintreten, wenn es notwendig wäre. Aber das Ergebnis wären nur
mehr Systeme, höhere Kosten und größere Risiken ohne größere
Sicherheit - und noch weniger eine Situation amerikanischer Überlegenheit.

-

SALT II wird auch Erleichterungen für einige unserer anderen
Probleme mit sich bringen.

Zum Beispiel wird die Begrenzung der

Anzahl von Gefechtsköpfen die beweglichen Raketen lebensfähiger
machen, deren Dislozierung wir als Antwort auf die wachsende Verwundbarkeit unserer Minuteman-Interkontinentalraketen in Betracht
ziehen.
-

SALT II wird uns nicht davon abhalten, auf denjenigen Gebieten,
auf denen die sowjetische Herausforderung nicht begrenzt ist, alles
zu tun, was wir für richtig halten.

Zum Beispiel werden wir mit

unseren Verbündeten weiter an der Modernisierung unserer

Streit-

kräfte und an der Rüstungskontrolle arbeiten können als Antwort
auf die Probleme, vor die uns der sowjetische Ausbau der taktischen
Nuklearwaffen stellt.

-

SALT II wird auch eine bessere Grundlage für andere Maßnahmen
zur Kontrolle des Anwachsens und der Ausbreitung von Nuklearwaffen und konventionellen Waffen bieten.

Es wird

die Fortsetzung

des Prozesses der Begrenzung der strategischen Streitkräfte der

- 3 -

�der Supermächte erlauben, die, wie wir hoffen, zu beträchtlichen
Kürzungen auf diesem Gebiet führen werden.
Alles in allem: SALT wird dabei helfen, eine flexible und glaubwürdige Abschreckung, Stabilität und wesentliche Gleichwertigkeit aufrechtzuerhalten.

Auch ohne diesen Vertrag wäre dies möglich, aber es wäre

kostspieliger und ungewisser.

Keine der Herausforderungen, denen wir gegen-

überstehen, wäre ohne den Vertrag geringfügiger, aber einige wären bedeutend größer.

All die Erhöhungen unserer Verteidigungsanstrengungen,

die wir planen - mit SALT -, wären auch ohne SALT notwendig;

aber es

wären noch zusätzlich viele weitere notwendig.
Ich betrachte den Vertrag als eine nützliche Hilfe, um - zusammen
mit unseren eigenen, in bescheidenem Umfang vergrößerten Programmen
den strategischen Erfordernissen unseres Landes gerecht zu werden. Und
wenn die Sowjetunion mehr Wert auf Zusammenarbeit als auf Wettbewerb
legt, dann wird SALT außerdem ein gesünderes Klima der amerikanischsowjetischen Beziehungen ermöglichen.

+ + + + +

�18

10. Mai 1979

DIE WESENTLICHEN PUNKTE VON SALT II
Zusammenstellung des US-Außenministeriums -

WASHINGTON

- (AD) - Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des

amerikanischen Außenministeriums hat unter dem Titel "SALT II: A Basic
Guide" in einer Dokumentation die wesentlichen Punkte des SALT II-Abkommens zusammengestellt:
Das SALT II-Abkommen besteht aus drei wesentlichen Teilen: einem
Vertrag, der bis Ende 1985 Gültigkeit haben soll; einem kurzfristigeren
Protokoll, das am 31. Dezember 1981 auslaufen wird; und einer gemeinsamen
Grundsatzerklärung und grundlegenden Richtlinien für Folgeverhandlungen.
Darüber hinaus schließt SALT II eine Verpflichtung der Sowjetunion in
der Frage des sowjetischen Bombers vom Typ Backfire ein; ein vereinbartes
Memorandum, das die Zahlen der strategischen Waffen enthält, die beide
Seiten je nach verschiedenen Kategorien disloziert haben; und schließlich
eine längere Reihe vereinbarter Erklärungen und gemeinsame übereinkommen,
in denen die Interpretation hinsichtlich vieler der Bestimmungen von

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�von SALT II niedergelegt sind.
Die Bestimmungen des Vertrages zerfallen in drei große Kategorien:
quantitative Begrenzungen, qualitative Begrenzungen und Verifizierungsmaßnahmen.
•

Qualitative

Begrenzungen

Der Vertrag begrenzt die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion
auf eine gleiche Gesamtzahl von strategischen nuklearen Trägerwaffen.
Die Gleichheit dieser Begrenzung hebt ein Ungleichgewicht zugunsten der
UdSSR auf, das seit vor Unterzeichnung der SALT I-Abkommen bestanden hat.
Zu den Einheiten, die unter diese Höchstgrenze fallen, gehören landgestützte
Abschußrampen für Interkontinentalraketen (ICBM), unterseebootgestützte
Abschußrampen für ballistische Raketen (SLBI1), schwere Bomber und LuftBoden-Raketen (ASBM) mit Reichweiten von über 600 km.

Innerhalb dieser

vereinbarten Höchstgrenze sind spezifische Typen von Nuklearsystemen
Unterhöchstgrenzen unterworfen.

Die Begrenzungen sind wie folgt:

Die ursprüngliche Höchstgrenze für alle ICBM-Abschußrampen, SLBMAbschußrampen, schwere Bomber und ASBM ist 2400. Diese Höchstgrenze wird
bis zum 31. Dezember 1981 auf 2250 gesenkt werden. Im Rahmen dieser
Begrenzungen wird die Sowjetunion, die jetzt auf einem Stande von etwa
2520 ist, etwa 270 strategische Nuklearträgerwaffen aus ihren Waffenarsenalen
entfernen müssen, während die Vereinigten Staaten, heute auf einem Stand
von etwa 2060 operativen Systemen, die Möglichkeit haben, ihre strategischen
Streitkräfte im Rahmen der Bedingungen der Gesamthöchstgrenze leicht zu
erhöhen. Diese Begrenzung wird die Sowjetunion auch daran hindern, ihre
derzeitigen strategischen Streitkräfte auf einen Stand von maximal 3000
Trägerwaffen zu erhöhen, die bis Ende 1985 disloziert sein könnten.
Eine
- 2 -

�Eine Unterhö'chstgrenze von 1920 gilt für die Gesamtzahl der Abschußrampen für strategische Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen (Multiple
Independently-Targetable Reentry Vehicles (MIRVs) sowie schwere Bomber mit
Marschflugkörpern (Cruise Missiles) mit Reichweiten über 600 km.
Eine zusätzliche Unterhöchstgrenze von 1200 gilt für die Gesamtzahl von
Abschußrampen für ballistische Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen. Die
UdSSR könnte mehrere Hundert solcher Abschußrampen für Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen über diese Gesamtzahl hinaus dislozieren, wenn es kein
SALT II-Abkommen gäbe.
Die letzte

Unterhöchstgrenze

schränkt jedes Land dahingehend ein,

daß es nicht mehr als 820 Abschußrampen für Interkontinentalraketen mit
Mehrfachgefechtsköpfen dislozieren darf.

Diese Beschränkung ist besonders

wichtig, weil sie die Dislozierung von Systemen mit Mehrfachgefechtsköpfen
durch die UdSSR begrenzt und weil Interkontinentalraketen mit Mehrfachgefechtsköpfen der potentiell am meisten destabilisierende Typ der strategischen
Nuklearträgerwaffe sind.
Der Bau weiterer fester Abschußrampen für Interkontinentalraketen wird durch
den SALT II-Vertrag verboten, und keinem Lande ist es erlaubt, die Zahl
seiner festen Abschußrampen für schwere Interkontinentalraketen zu erhöhen,
wobei diese als Interkontinentalraketen mit einem Stratgewicht (Gewicht
der gesamten Rakete) oder einem Wurfgewicht (Gewicht der Nutzlast der
Rakete) nicht größer als das der sowjetischen SS-19-Rakete definiert
wird. Die Sowjetunion ist das einzige Land, das moderne große ballistische
Raketen dieses Typs disloziert hat.

Zuteilung

�Zuteilung von strategischen Nuklearträgerwaffen
Gesamtzahl der Trägersysteme
Jedes Land ist zunächst auf 2400 strategische Nuklearträgersysteme
aller Typen zusammen begrenzt - das heißt, landgestützte Abschußrampen für
Interkontinentalraketen (ICBM), unterseebootgestützte Abschußrampen für
ballistische Raketen (SLBM), Luft-Boden-Raketen (ASBM) mit einer Reichweite
von über 600 km und schwere Bomber.

Im Jahre 1981 wird die ursprüngliche

Gesamtzahl von 2400 auf 2250 gesenkt.

Im Rahmen dieser Gesamthöchstgrenze

werden bei den Seiten in gleicher Weise Unterhöchstgrenzen auferlegt.

Gesamtzahl 1982:
Kombinierte strategische Nuklearträgerwaffen aller Typen: 2250.

Unterhöchstgrenze 1:
Von den 2250 ist es keiner Seite erlaubt, mehr als eine kombinierte
Gesamtzahl von 1320 der folgenden Typen zu besitzen: 1. Abschußrampen
für Interkontinentalraketen mit Mehrfachgefechtsköpfen; 2. Abschußrampen
für unterseebootgestützte Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen; 3. schwere
Bomber mit Marschflugkörpern mit großer Reichweite; und 4. Luft-BodenRaketen mit Mehrfachgefechtsköpfen (ASBM).

Unterhöchstgrenze

- 4 -

�Unterhöchstgrenze 2:
Von den 1320 ist es keiner Seite erlaubt, mehr als eine kombinierte
Gesamtzahl von 1200 von 1. Abschußrampen für Interkontinentalraketen mit
Mehrfachgefechtsköpfen;

2. Abschußrampen für unterseebootgestützte Raketen

mit Mehrfachgefechtsköpfen und 3. Luft-Boden-Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen zu besitzen.

Unterhöchstgrenze 3:
Von den 1200 ist es keiner Seite erlaubt, mehr als 820 Abschußrampen
für Interkontinentalraketen mit Mehrfachgefechtsköpfen zu besitzen.

Qualitative Begrenzungen
Der Vertrag legt der Entwicklung und Dislozierung neuer Typen von
Kernwaffen eine Reihe von qualitativen Einschränkungen auf.

Zu den

Begrenzungen gehören:
Die Zahl der Gefechtsköpfe auf derzeit existierende Typen von Interkontinentalraketen wird auf dem derzeitigen Stand eingefroren, d.h. auf
der Höchstzahl, die auf jedem bestimmten Typ von Interkontinentalraketen
erprobt worden ist, um die Vergrößerung der Zahl von nuklearen Gefechtsköpfen zu verlangsamen.

Als Folge wird den Sowjets ein Maximum von zehn

Gefechtsköpfen auf ihren schweren Raketen erlaubt sein - während sie ohne
diese Begrenzung leicht 20

oder 30 Gefechtsköpfe auf einen modifizierten

Typ der SS-18 dislozieren könnten.
Die

- 5 -

�Die unterseebootgestützten ballistischen Raketen werden auf nicht
mehr als 14 Gefechtsköpfe begrenzt - die maximale Zahl, die bisher von
beiden Seiten

erprobt worden ist.

Das Wurfgewicht und das Gesamtgewicht von leichten Interkontinentalraketen, unterseebootgestützten ballistischen Raketen und Luft-BodenRaketen darf das der sowjetischen SS-19 nicht überschreiten.

Ähnliche

Begrenzungen gelten für die Erhöhung des Wurfgewichtes und des Startgewichtes schwerer Interkontinentalraketen über das der SS-18 hinaus.
Dies wird das weitere Anwachsen der Nutzlastkapazitä't von Raketen begrenzen.
Jede Seite wird für die Dauer des Vertrages nur einen neuen Typ
von Interkontinentalraketen erproben und dislozieren dürfen.

Diese

Ausnahme gibt den Vereinigten Staaten das Recht, mit der M-X-Rakete
weiterzumachen.

Indem den Sowjets nur ein neuer Typ von Interkontinental-

raketen erlaubt wird, wird diese Bestimmung die Sowjets von ihrer früheren
Praxis abhalten, drei oder vier völlig neue Typen von Interkontinentalraketen
mit wesentlich verschiedenen und verbesserten Eigenschaften bei jeder neuen
Generation von Interkontinentalraketen zu dislozieren.
Der erlaubte neue Typ von Interkontinentalraketen muß eine leichte
Interkontinentalrakete sein (d.h. ihr Wurfgewicht darf das der SS-19 nicht
überschreiten), und sie darf nicht mehr als zehn Gefechtsköpfe tragen. Die
Sowjetunion hat die Wahl, ihre Ausnahme dazu zu nutzen, um eine Rakete
mit einem einzigen Gefechtskopf zu dislozieren, oder sie könnte eine neue
Rakete mit Mehrfachgefechtsköpfen dislozieren, um die SS-17 und die SS-19
zu ersetzen. Die M-X-Rakete wird wahrscheinlich die erlaubte Höchstzahl
von zehn Gefechtsköpfen tragen und wird das dreifache Wurfgewicht der Rakete
vom Typ MINUTEMAN haben.
Die durchschnittliche Zahl von Marschflugkörpern mit großer Reichweite
(d.h. über 600 km), die von jedem Land an Bord seiner für solche Flugkörper
- 6 -

�Flugkörper ausgestatteten Flugzeuge disloziert werden können, darf nicht
größer sein als 28. Die Höchstzahl von Marschflugkörpern mit großer
Reichweite, die an Bord von vorhandenen schweren Bombern disloziert werden
können, wie etwa die B-52, ist auf 20 begrenzt. Jedes Flugzeug, das mit
Marschflugkörpern großer Reichweite ausgerüstet ist, wird als schwerer
Bomber gezählt und fällt unter die

numerische Aufzählung in SALT II.

Verifizierungsmaßnahmen
Um sicherzustellen, daß die Vereinigten Staaten in der Lage sein
werden, durch ihre eigenen Mittel die sowjetische Einhaltung der Bestimmungen
von SALT II zu verifizieren, enthält das Abkommen eine Reihe von Bestimmungen,
um die Fähigkeit der Vereinigten Staaten zu fördern, das sowjetische Verhalten hinsichtlich der in dem Abkommen eingeschlossenen Waffen zu überwachen.
Das Abkommen verbietet jede absichtliche Tätigkeit, um etwas zu verbergen, die die Verifizierung der Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens
behindern würde. Eine Klarstellung zu dieser Bestimmung stellt fest, daß
jede telemetrische Chifftierung (d.h. die Verschlüsselung von Testdaten
für Raketen und Flugzeuge), die die Verifizierung behindert,verboten ist.
Das Abkommen verbietet weiter die Einmischung eines Landes in den
Betrieb der Nachrichtensammlungssysteme des anderen Landes (im Vertrag als
"Nationale technische Mittel" oder NTM bezeichnet), die dazu benutzt werden,
die Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens zu verifizieren.
Da es schwierig ist, zwischen Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen und
ohne Mehrfachgefechtsköpfe zu unterscheiden, wenn sie erst disloziert sind,
legt das Abkommen eine Reihe von Regeln für die Zählung von Mehrfachgefechts-

- 7 -

�Mehrfachgefechtsköpfen fest, die vorsehen, daß:

(a) alle Raketen eines

Typs, der mit Mehrfachgefechtsköpfen erprobt worden ist, als mit solchen
ausgestattet gezählt werden wird, selbst wenn sie mit einem einzigen Gefechtskopf disloziert sind, und (b) alle Abschußrampen eines Typs, die
Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen aufgenommen haben oder von denen solche
gestartet wurden, als zu denen mit Mehrfachgefechtsköpfen gezählt
werden, selbst wenn er Raketen ohne Mehrfachgefechtsköpfe enthalten.
die sowjetische

Interkontinentalrakete

Da

vom Typ SS-16 gewisse Ähnlichkeiten

mit der mobilen Mittelstreckenrakete SS-20 hat, einschließlich einer
potentiellen Möglichkeit, von einer beweglichen SS-20-Abschußrampe gestartet
zu werden, hat die Sowjetunion einem generellen Verbot der Dislozierung der
weiteren Erprobung und der Produktion der SS-16, einschließlich der Produktion
von Teilen, wie sie nur für die SS-16 gebraucht werden, zugestimmt.
Beide Länder sind durch den Vertrag gezwungen, die andere Seite im
voraus von bestimmten Probestarts von Interkontinentalraketen zu unterrichten.
Beide Länder werden Zahlen ihrer eigenen strategischen Offensivstreitkräfte als Teil einer vereinbarten Datengrundlage zur Verfügung stellen.
Der Vertrag sieht einen Mechanismus für die sofortige Erörterung jeder
zwiespältigen Situation vor, die in Zukunft auftreten könnte, sowie die
Überwachung der ordnungsgemäßen Verwirklichung der Bestimmungen von SALT II
in der amerikanisch-sowjetischen ständigen Beratenden Kommission (SSC).
Dieses Gremium soll ein Forum bilden, in dem jedes Land seine Anliegen
bezüglich des SALT-Prozesses vorbringen kann. Die Kommission hat als das
vereinbarte Mittel der Überprüfung der Verwirklichung der SALT I-Abkommen
und als ständiges Forum für weitere Gespräche zwischen beiden Seiten hinsichtlich dieser Abkommen gut funktioniert.
Der Vertrag stellt ausdrücklich fest, daß die Verifizierung durch

�durch "Nationale technische Mittel" vonstatten gehen wird, die der jeweils
anderen Seite gehören.

Zu den nationalen technischen Mitteln gehören

Satelliten (wie Fotoaufklärungssatelliten), bodengestützte Systeme (wie
Radarstationen, die Raketenversuche beobachten, und Antennen, die telemetrische Daten sammeln), sowie luftgestützte Systeme, (einschließlich
optischer Systeme und anderer Sensoren).

Auf diese Weise ist keine Seite

vom bloßen Vertrauen abhängig, was die Verifizierung der Einhaltung der
Bestimmungen des Abkommens angeht.

Das Protokoll zum SALT II
Das Protokoll tritt gleichzeitig mit dem Vertrag im Kraft, wird jedoch zu einem beträchtlich früheren Zeitpunkt, nämlich am 31. Dezember 1981,
auslaufen. Es legt bestimmten Systemen temporäre Begrenzungen auf Systeme hinsichtlich derer beide Seiten keine langfristige Lösung finden
konnten. Zu diesen Begrenzungen gehören:
Die Dislozierung mobiler Abschußrampen für Interkontinentalraketen
und die Flugerprobung von Interkontinentalraketen von solchen Abschußrampen aus ist verboten.

Entwicklung und Erprobung der Abschußrampen für

sich allein sind jedoch nicht eingeschränkt.
Die Flugerprobung und Dislozierung von Luft-Boden-Raketen mit Reichweiten über 600 km sind verboten.
Die Dislozierung von bodengestützten und seegestützten Marschflugkörpern ist auf Marschflugkörper begrenzt, die eine Reichweite von nicht
mehr als 600 km oder etwa 350 Meilen haben.
Andere Einschränkungen für die Entwicklung oder Flugerprobung von

- 9 -

�•

von boden- und seegestützten Marschflugkörpern gibt es nicht, und die
Begrenzung der Dislozierung hinsichtlich der 600 km-Reichweite wird ablaufen, ehe die Vereinigten Staaten in der Lage sein werden, diese Systeme
zu dislozieren.

In dem Protokoll gibt es keine Begrenzung für die Reich-

weite, die Entwicklung, die Flugerprobung und die Dislozierung von luftgestützten Marschflugkörpern.

Diese Waffen werden eine wichtige künftige

Erweiterung unserer bestehenden Streitmacht an schweren Bombern mit großer
Reichweite und Flugzeugen mit luftgestützten Marschflugkörpern großer
Reichweite sein, die in der Gesamtzahl von 1320 im Vertrag eingeschlossen
sind.

Stand der amerikanischen und sowjetischen strategischen Offensivstreitkräfte
1. Januar 1979
-

USA

Operative ICBM-Abschußrampen (einschließlich
einsatzbereiter Abschußrampen sowie jener im Bau,
in Reparatur, in Wartung, in Umstellung und in
Modernisierung; nicht dazu gehören Abschußrampen
für Versuche und Ausbildung, dazu gehören jedoch
Abschußrampen auf Versuchsgebieten, die als Teil
der operativen Streitmacht gedacht sind)
Operative unterseebootgestützte Abschußrampen (die
obige Anmerkung in Klammern gilt auch hier. Ferner
gehören dazu Abschußrampen auf allen nuklear
angetriebenen Unterseebooten, und was die Sowjets
anbetrifft, operative Abschußrampen für moderne
unterseebootgestützte Raketen auf Diesel-Unterseebooten der G-Klasse)

10 -

UdSSR

1054

1400

656

950

�Langstreckenbomber

USA

UdSSR

operative'

348

150

sonstige

221

-

120

modifizierte'Typen
(Anmerkung: Die Langstreckenbomber schließen für die
Vereinigten Staaten drei Prototypen des Bombers B-l und
68 Maschinen vom Typ FB-111 aus; für die UdSSR den Backfire
Bomber. Bei den operativen Bombern gehören dazu nur dislozierte und für ihre Aufgaben eingerichtete Flugzeuge.
Unter sonstige gehören bei den USA B-52, die für verschiedenartige Zwecke verwandt werden, sowie Maschinen,
die in Reserve stehen oder eingemottet oder auf Lager
sind. Unter modifizierte Typen fallen sowjetische
Tankerflugzeuge vom Typ Bison, Flugzeuge des Typs Bear
zur Unterseebootbekämpfung und Aufklärungsflugzeuge
dieses Typs. Die amerikanischal Tankerflugzeuge
(641 Maschinen vom Typ KC-135) gehen nicht vom Flugzeugtyp B-52 aus und sind daher nicht eingeschlossen.)
Strei tkräftebestückung:
9200

Waffen (Gefechtsköpfe)
(Anmerkung:

5000

Die Gesamtbestückung der Streitkräfte

bringt jene unabhängig zielgeplanten Waffen zum Ausdruck, die mit der Gesamtzahl der operativen ICBMs,
SLBMs und Langstreckenbomber verbunden sind.)
Die gemeinsame Grundatzerklärung
SALT II ist ein Teil des anhaltenden Prozesses der Rüstungskontroll Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion. Diese Tatsache
kommt in einer gemeinsamen Grundsatzerklärung und in den grundlegenden Richtlinien für Folgeverhandlungen zum Ausdruck, in denen erklärt wird, daß beide
Seiten übereingekommen sind, an einer weiteren Verringerung und an weiteren

- 11 -

�weiteren qualitativen Begrenzungen ihrer strategischen Streitkräfte zu arbeiten
und zu versuchen, die im Protokoll zum Vertrag aufgeführten Probleme zu lösen.
Darüber hinaus wird ausdrücklich festgestellt, daß jede Seite in den SALT IIIVerhandlungen jedes gewünschte Thema.anschneiden kann.
Backfire-Bomber
Die Sowjetunion hat Verpflichtungen übernommen, die Produktionsrate des
Backfire-Bombers nicht über die derzeitige Rate hinaus zu erhöhen und die Verbesserung der Kapazitäten dieses Flugzeuges zu begrenzen.

Das Einfrieren der

Produktionsrate für den Backfire-Bomber auf den gegenwärtigen Stand bedeutet,
daß die Sowjets verpflichtet sind, nicht mehr als 30 Backfire-Bomber pro Jahr
zu produzieren.

Die Vereinigten Staaten betrachten die hinsichtlich des Back-

fire-Bombers festgelegten Verpflichtungen als wesentlich für die Integrität
der Verpflichtung im Gesahitvertrag.

Die Verpflichtungen der Sowjetunion bezüg-

lich des Backfire-Bombers haben die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie das
übrige SALT II-Abkommen.

Wenn daher die Sowjetunion diese Verpflichtungen ver-

letzten sollte, können die Vereinigten Staaten vom Vertrag zurücktreten. .

+ + + + +

- 12 -

�</text>
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                    <text>23. Mai 1979

19
I N H A L T

DOKUMENTATION
Botschafter Young erläutert Standpunkt der USA auf der Welthandelskonferenz
- Botschaft Carters an die UNCTAD-Delegierten in Manila Präsident Carter zum Reaktorprojekt "Clinch River"
- Kommerzielle Anwendung schneller Brüter nur bei besserer
Technologie WIRTSCHAFT
Der Nationale Energieplan II der USA
- Auszüge aus dem Bericht Carters an den Kongreß -

HINTERGRUNDMATERIAL
Erläuterungen zu Begriffen im Rahmen der SALT-Verhandlungen
Aktive Forschung für sichere Energiezukunft
- Ein US-Wissenschaftler berichtet über Projektvielfalt WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Konkurrenz für den Benzinmotor?
- Aluminium-Luft-Batterie mit 30 kW Stromleistung möglich Neue Serienmodelle für Gasohol-Kraftstoff geeignet

Um Übcr/endung von
Belegexemplaren wird
gebeten

Postfach 20 03 00 Tel: 02221-89 32 40
D5300 Bonn 2
Telex:08-85432

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

19

23. Mai 1979

BOTSCHAFTER YOUNG ERLÄUTERT STANDPUNKT DER USA AUF DER WELTHANDELSKONFERENZ
- Botschaft Carters an die UNCTAD-Delegierten in Manila -

MANILA - (AD) - Der amerikanische Botschafter bei den Vereinten
Nationen, Andrew Young, hat am 11. Mai auf der Welthandelskonferenz
(UNCTAD V) in Manila den Standpunkt der USA zu den anstehenden Fragen dargelegt. Gleichzeitig verlas er eine Botschaft Präsident Carters an die
Delegierten der Konferenz.
Die Rede Youngs hat folgenden Wortlaut:
...Es ist mir ein Vergnügen, zu Beginn meiner Rede eine Botschaft
Präsident Carters an die Delegierten der fünften UNCTAD-Konferenz zu verlesen:
"Die Vereinigten Staaten und, wie ich glaube, die meisten anderen
Länder gestehen sich die wachsende gegenseitige Abhängigkeit unserer Volkswirtschaften ein.

Bei dieser und anderen internationalen Konferenzen und

Verhandlungen sollten wir auf eine leistungsfähigere und gerechtere inter-

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Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�internationale Wirtschaftsordnung hinarbeiten.

Ich sehe deutlich, daß

dieser Weg unsere Nationen in einen Wandlungsprozeß verwickelt, der das
Leben unserer Völker tiefgreifend beeinflussen wird.

Aber ich glaube, daß

es ein Weg ist, den zu verfolgen deutlich in unserem Interesse liegt.
Wir alle brauchen den Mut zu denjenigen Entscheidungen, die unsere gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Weltwirtschaft widerspiegeln.
Unsere natürlichen und finanziellen Mittel sind begrenzt.

Wir müssen

unsere gemeinsamen Bemühungen sorgfältig planen und unsere Prioritäten
erkennbar setzen.

Meiner Ansicht nach muß für uns an erster Stelle die

Beseitigung der Armut stehen, unter der die ärmsten Völker dieser Erde
leiden.

Wir sollten unsere Anstrengungen auf erhöhte weltweite Nahrungs-

mittelproduktion richten und auf die verbesserte Verteilung an diejenigen,
die zu wenig haben.

Wir sollten den Entwicklungsländern bei der Steigerung

ihrer Energieproduktion helfen, die für ihr Wohlergehen so wichtig ist.

Wir

sollten uns darum bemühen, daß das gesundheitliche Wohlergehen eines jeden
sichergestellt wird und jeder Zugang zum Erziehungssystem hat.

Wir müssen

nach besten Kräften versuchen, jedem die Gelegenheit zur Verbesserung
seiner wirtschaftlichen Lage zu geben.

Wie schon seit vielen Jahren werden

die Vereinigten Staaten auch weiterhin zur Verwirklichung dieser Ziele
beitragen.

In den letzten Jahren ist der Fortschritt auf diese Ziele be-

trächtlich gewesen, aber dennoch unzureichend.

Wir alle müssen noch mehr

tun.
Die Aufstockung der Mittel der Entwicklungsbanken, die Beendigung der
Tokio-Runde der Multilateralen Handelsverhandlungen und die Gemeinsamen
Fonds sind hervorragende Beispiele für den Fortschritt innerhalb der
internationalen Wirtschaftsinstitutionen, die die Beziehungen zwischen
den Entwicklungsländern verstärken werden.
Das ständige Streben nach Erfüllung der wirtschaftlichen sozialen
und politischen Wünsche unserer Völker erfordert Hingabe, Mut und Geduld.

- 2 -

�Geduld.

Aber ich glaube fest, daß dies erreicht werden kann.

Sie, die Delegierten dieser Konferenz, haben eine einzigartige Gelegenheit, zu diesen Anstrengungen beizutragen, indem Sie die Aufmerksamkeit
der ganzen Welt auf die entscheidenden Themen der Entwicklung lenken.

Ich

wünsche Ihnen allen Erfolg."
Verehrte Kollegen, als ich davon erfuhr, daß ich an dieser Konferenz
teilnehmen würde, dachte ich daran, welch eine lange Strecke wir schon
seit der 6. außerordentlichen Sitzung der UN-Vollversammlung zurückgelegt
haben. Jenes Treffen endete in Uneinigkeit, aber es brachte uns zugleich
ein tieferes Verständnis für die dringenden Probleme, die unsere Aufmerksamkeit
und unser Handeln erfordern. Auf der 7. außerordentlichen Sitzung waren
Industrie- und Entwicklungsländer in der Lage, diese Themen konstruktiver
und in besserem Einvernehmen zu diskutieren. Als unmittelbare Folge wurde
auf der UNCTAD IV-Konferenz ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm verabschiedet.
Seither haben wir unsere Höhen und Tiefen gehabt, wie dies in jedem längeren
Gedankenaustausch der Fall ist, bei dem die Parteien von ihren gegenseitigen
Problemen und Bedenken erfahren. Dennoch wurden beträchtliche Fortschritte
erzielt. Die Übereinstimmung in den meisten der wesentlichen Punkte
eines Gemeinsamen Fonds ist dafür das jüngste Beispiel.
UNCTAD V ist die erste in einer Reihe von Konferenzen und Treffen zum
Thema der Entwicklung und der Weltwirtschaft. Andere werden sich mit der
Weltgesundheit, der Agrarreform, mit Wissenschaft und Technologie sowie mit
den erneuerungsfähigen Energiequellen beschäftigen. Die außerordentliche
Sitzung ier Vollversammlung im Jahre 1980 wird den erzielten Fortschritt
kritisch betrachten und die dritte Entwicklungsdekade einleiten. UNCTAD V
gibt den Grundton für diese Treffen. Die Konferenz wird die Stimmung
bereiten für unsere Beziehungen im kommenden Jahrzehnt.
Diese

�Diese Beziehungen sind in eine neue, mehr pragmatische Phase eingetreten.

Industrie- und Entwicklungsländer sind sich der Zwänge wie

der Notwendigkeiten bewußter geworden.

Wir sehen deutlicher, in welchem

Maße wir voneinander abhängen und daß Wachstum in einem Teil der Weltwirtschaft das Wachstum in anderen fördern kann,ja, es tatsächlich fördern
wird, und daß das Gegenteil ebenfalls eintreten kann, ja, eintreten wird.
Im ARUSHA-Programm zum Beispiel erkannten die Entwicklungsländer die Notwendigkeit, echte Interessengegenseitigkeit bei den strukturellen Änderungen
zu fördern, die ihrer Meinung nach im internationalen Wirtschaftssystem
nötig sind.

Sie brachten ihre Bedenken nicht nur hinsichtlich der fort-

dauernden Armut in ihren eigenen Ländern zum Ausdruck, sondern auch über
Zahlungen und Zahlungsbilanzungleichgewichte sowie über das anhaltende
hohe Niveau der Arbeitslosigkeit und der Inflation in den Industrieländern.
Wir sind auch zu einem Verständnis unserer Verschiedenheit und Vielfalt
gelangt. Genauso wie wir viele Gesellschaften und Kulturen sind, so haben
wir viele und verschiedene Wirtschaftsformen. Auch sind wir uns bewußt,
daß eine günstigere und gerechtere internationale Wirtschaftsordnung
nicht mehr durch die Macht irgendeines einzelnen Landes oder einer Gruppe
von Ländern einfach verliehen werden kann. Wir sind von der in Arusha eingegangenen Verpflichtung der Entwicklungsländer beeindruckt, wirkungsvolle
und bedeutungsvolle Lösungen für ihre akuten sozialen und wirtschaftlichen
Probleme zu finden. Schließlich besteht nahezu völlige Übereinstimmung
bei der internationalen Staatengemeinschaft darüber, daß Ziel und Zweck
von Entwicklung und Wohlstand ein solches Leben für jeden Menschen ist,
das sich unserer gemeinsamen Menschlichkeit würdig erweist. Denn sonst
kann die Verwirklichung der Menschenrechte, die -darin stimmen wir alle
überein - eine wirtschaftliche genauso wie eine politische Dimension
haben muß, letztlich nicht erreicht werden.
Nunmehr müssen wir auf dem größeren Verständnis aufbauen, das wir
erreicht haben, um unseren Diskussionen und Entscheidungen neue Kraft und

- 4 -

�und eine neue Richtung zu geben.

Wir können das Mißtrauen vermindern und

das Gefühl der Vergeblichkeit mildern, die unsere Konferenzen belasten.
Wir brauchen weniger Energie für die Rhetorik zu verschwenden und können
mehr Energie der echten Anstrengung dafür widmen, Maßnahmen zu finden,
die praktische Wirkung haben.

Wir können versuchen, Resolutionen zu

vermeiden, die nur Differenzen verdecken, statt sie zu lösen.

Und wir

können echten Fortschritt erzielen.
Dazu gehört Realismus und Hingabe auf allen Seiten. Die Industrieländer sind sich in wachsendem Maße bewußt, daß ihr wirtschaftliches
Wohlergehen von der Prosperität der Weltwirtschaft als ganzes abhängt;
deshalb werden sie weiterhin zu ihrer Verpflichtung stehen, den Transfer
von Hilfsmitteln in die ärmeren Länder zu erhöhen und ihre offenen Märkte
beizubehalten, die wachsende Möglichkeit für die Exporte der Entwicklungsländer bieten. Die Entwicklungsländer müssen die fortdauenrde Verpflichtung
eingehen, die Hilfsmittel, die sie von außen erhalten, wirkungsvoll in
Verbindung mit ihren eigenen Entwicklungsplänen einzusetzen, um verbesserte
Lebensbedingungen für ihre Völker zu erreichen und um eine Verantwortung
in der Weltwirtschaft zu übernehmen, die ihrem Entwicklungsstand entspricht. Entwicklung ist eine gemeinsame Verantwortung. Alle Länder
werden eher einem Ruf nach gemeinsamer Aktion folgen als den Forderungen
eines einzelnen Landes.
Die Industrieländer müssen sich ebenfalls zu einer Politik verpflichten,
die stabiles Wachstum ohne Inflation bei gleichzeitigem Anwachsen des Finanzstromes in die weniger begünstigten Länder fördert. Ihre innere wirtschaftliche Lage kann keine Entschuldigung für Nachlässigkeit sein.
Vielmehr müssen sie die weltweite Entwicklung als eine mögliche Antwort
auf Inflation und Rezession sehen. Was ihren Teil betrifft, müssen die
Entwicklungsländer sich zu einer stabilen, langfristigen und wirkungsvollen
inländischen Entwicklungspolitik verpflichten. Wir alle müssen uns vor
der Versuchung hüten, die Schuldftirdiejenigen Schwierigkeiten auf das

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�J

das internationale System abzuwälzen, mit denen man eigentlich am besten
im eigenen Land fertig werden müßte.
Im Verlauf dieser neuen Phase unserer Beziehungen müssen auch die
Institutionen unserer Weltwirtschaft fortfahren, sich anzupassen und sich
zu ändern.

Wenn ich zurückschaue, so meine ich, daß die meisten dieser

Institutionen gut auf die veränderten Umstände reagiert haben.

Die

Bedingungen heute unterscheiden sich ja grundlegend von denen vor 30
Jahren, als die Vereinten Nationen und viele der bestehenden internationalen
Wirtschaftsinstitutionen gegründet wurden.

Der Internationale Währungsfonds,

die Weltbank und GATT meisterten erfolgreich die ihnen ursprünglich übertragenen Aufgaben:

den Wiederaufbau der durch den Zweiten Weltkrieg ver-

wüsteten Volkswirtschaften und die Schaffung eines Rahmens für dauerhafte
wirtschaftliche Stabilität und Fortschritt.

Seither ist die Weltwirtschaft

gewachsen und gediehen - trotz der vielen grundlegenden Änderungen, die
die Gründer unserer internationalen Wirtschaftsinstitutionen nicht vorhersahen.

Dennoch haben sich die von ihnen gegründeten Institutionen -

und die vielen spezialisierten Institutionen, die seither geschaffen .
wurden, UNCTAD eingeschlossen, gut angepaßt.

Wir müssen sicherstellen,

daß sie dies auch weiterhin tun.
Vor dieser Liste der Leistung und der Anpassung unseres internationalen
Wirtschaftssystems, für die UNCTAD zusammen mit anderen internationalen
Institutionen verantwortlich zeichnet, sollten wir sorgfältig überlegen,
wie gut das internationale System der Befriedigung unserer gemeinsamen
und individuellen Bedürfnisse dient. Wenn es ihnen nicht gut genut
dient, ist es nicht nur angebracht, sondern entscheidend, unsere Unzufriedenheit zum Ausdruck zu bringen und zusammenzuarbeiten, um gegenseitig
zufriedenstellende Lösungen zu finden. In diesem Sinn sind die Vereinigten
Staaten zur Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung entschlossen wie
alle anderen Nationen. Ein Wechsel muß jedoch wohlüberlegt sein. Er
darf nicht so unüberlegt vor sich gehen, daß er zerstört, was unserem

- 6 -

�unserem gemeinsamen Interesse dient.

Änderungen müssen entworfen werden,

um die weltweite wirtschaftliche Effizienz und Gleichheit zu erhöhen.
Sie müssen den wachsenden Einfluß der Entwicklungsländer auf die Weltwirtschaft widerspiegeln und ihre wichtigere Rolle und Verantwortung im

•'

internationalen Wirtschaftssystem.
Die Leistungen der Entwicklungsländer sind eindrucksvoll. Mitte
der siebziger Jahre überstanden die Entwicklungsländer die Schocks der
ölpreiserhöhungen, die Mißernten und die Rezession in den Industrieländern bessern, als wir es uns erträumt hätten. Der tatsächliche Zuwachs an Bruttosozialprodukt in den Entwicklungsländern als Gruppe genommen
ist größer als der der industrialisierten Länder, und einige Entwicklungsländer hatten beim Aufbau ihrer Industriesektoren, bei der Versorgung der
Weltmärkte und beim Heranziehen von Investitionen spektakulären Erfolg.
Es gibt bereits zehn Entwicklungsländer, von denen jedes mehr als eine
Milliarde Dollar an Fertigprodukten im Jahr exportiert. Unsere Wirtschaftsinstitutionen haben erheblich zu diesen Leistungen beigetragen.
Nichtsdestoweniger sind die Probleme noch immer riesig, denen die
Entwicklungsländer gegenüberstehen. Die Dimensionen unserer jetzigen
Aufgabe sind klar und deutlich: noch immer leben 800 Millionen Menschen
in absoluter Armut, leiden an Unterernährung, Analphabetentum, Krankheit,
hoher Kindersterblichkeit und geringer Lebenserwartung. Die wirtschaftlichen
Zuwachsraten in den ärmsten Ländern, wo die meisten dieser Menschen leben,
sind deutlich niedriger gewesen als in den Ländern mit mittlerem Einkommen und in den industrialisierten Ländern. Die Wohltaten des Wachstums
müssen besser verteilt werden.
Es besteht ein gewaltiger, unerfüllter Investitionsbedarf im Bereich
der Infrastruktur, der Industrie und der Landwirtschaft.

Doch bleiben

private Gesellschaften und die Regierungen vieler Entwicklungsländer
mißtrauisch hinsichtlich der gegenseitigen Motive.

Als Folge davon finden

mögliche Investitionen, vor allem bei Rohstoffen, nicht statt oder werden

- 7 -

�werden von anderen Angeboten in den Industrieländern angezogen.
Obwohl entwickelte ebenso wie Entwicklungsländer Wege gefunden
haben, um sich den öl Preiserhöhungen der letzten Jahre anzupassen, so
wurde die weltweite Entwicklung dennoch ernstlich verzögert sowohl durch
die direkte Auswirkung auf die Entwicklungsländer als auch durch die
Verlangsamung des Wachstums der Weltwirtschaft.

Mit grausamer Ironie

fiel dabei die schwerste Last auf die am wenigsten entwickelten Länder,
die am wenigsten in der Lage sind, sie zu tragen.

Derzeitige und künftige

Preissteigerungen werden wahrscheinlich die gleichen Auswirkungen haben.
Die Nahrungsmittel Produktion in den Entwicklungsländern wächst
ledigleich mit einer Rate von 2 Prozent, das ist nur etwa die Hälfte
der von der Welternährungskonferenz festgesetzten Ziel rate. Währenddessen
beträgt die Wachstumsrate der Bevölkerung in jenen Länder etwa 2,4 Prozent.
Jedes Jahr wächst die Weltbevölkerung um 70 Millionen - eine Rate, die
die Gesamtbevölkerung von derzeit 4 auf 6 Milliarden zur Jahrhundertwende
ansteigen lassen wird. Diese Tatsachen und Herausforderungen liegen auf
der jetzigen Konferenz und den anderen, die ihr folgen werden, vor uns.
Auf diesem Treffen haben wir eine umfangreiche Tagesordnung, die nahezu
alle Seiten der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Industriestaaten und
den Entwicklungsländern berührt. Ich möchte nunmehr einige der wesentlichen
Themen diskutieren.
Handel wird eine der wichtigsten Angelegenheiten auf dieser Konferenz
sein.

Wir haben gerade die Verhandlungen der Tokio-Runde beendet - die

siebente Verhandlung dieser Art seit dem Zweiten Weltkrieg.

Sie war

zweifellos die umfassendste und weitreichendste seit der Errichtung des
GATT.

Mehr Nationen und mehr lebenswichtige Handelsfragen waren durch

sie erfaßt als jemals vorher.

Zusätzlich zu den Zollsenkungen erbrachten

die Multilateralen Handelsverhandlungen (MTN) bemerkenswerte Reformen
bei einigen der grundlegenden Regeln und Verfahrensweisen zur Lenkung des

�des internationalen Handelssystems in den kommenden Jahrzehnter..

Dies

ist eine herausragende Leistung, die umso bemerkenswerter ist, als sie
vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Unruhe erzielt wurde.
Natürlich haben diese Verhandlungen die Entwicklungsländer nicht
völlig zufriedengestellt. Das gleiche gilt für die Industriestaaten,
bestimmt für mein eigenes Land. In einer echten Verhandlung erreicht
man nie alle Ziele. Trotzdem gibt es eine Reihe von Ergebnissen, die
sowohl für die Entwicklungsländer als auch für die Industrieländer von
Nutzen sein werden. Die neuen Kodizes in bezug auf nichttarifäre Handelshindernisse werden die staatliche Politik und Verfahrensweisen,die den
Handel berühren, unter strengere Aufsicht stellen und den internationalen
Prozeß zur Schlichtung von Streitigkeiten verbessern und verstärken.
Die neuen Regeln und die Rahmenvereinbarung werden auch ein faireres und
klareres Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Entwicklungsländer herstellen, die am Welthandelssystem teilnehmen. Die aktive Beteiligung aller Länder am reformierten GATT-System wird sicherstellen,
daß die durch die MTN-Vereinbarungen sich bietende Gelegenheiten voll
ausgeschöpft werden und daß sich das Handelssystem in einer Weise fortentwickelt, die den Bedürfnissen und den Interessen der Entwicklungsländer
und der Industrieländer zugleich gerecht wird. Die UNCTAD-Konferenz kann
einen wichtigen Beitrag zu diesem evolutionären Prozeß leisten, indem sie
ihre Arbeit zur Verbesserung des internationalen Verständnisses für die
besonderen Handelsprobleme und -bedürfnisse der Entwicklungsländer fortsetzt.
Gleichzeitig werden alle Länder erneut ihrer Verpflichtung nachkommen
müssen, der Versuchung zu widerstehen, alte Unternehmen oder neue und ums
überleben kämpfende Firmen zu sorgsam vor den Unbilden des internationalen
Wettbewerbs zu schützen. Bestimmte Leute und Unternehmen werden vielleicht
unter der Anpassung an sich ändernde weltweite Verhaltensmuster leiden.
Aber die langfristigen Kosten des Protektionismus sind sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht für die Regierungen zu hoch, um
- 9 -

�&gt;

um sich diesen Luxus leisten zu können.
Lange Zeit sind Rohstoffe für UNCTAD von besonderer Bedeutung gewesen.
Auch hier scheinen wir in der internationalen Debatte auf eine neue Ebene
zu gelangen.

Der Zeitraum vor und nach UNCTAD IV war der Überprüfung der

Rohstoff-Frage gewidmet sowie der Suche nach einer allgemeinen Entscheidung
über die Einrichtung eines Gemeinsamen Fonds.

Diese Stufe haben wir hinter

uns, und unsere Arbeit hinsichtlich der Rohstoffe wird sich nun fast
ausschließlich auf die Ausfuhrebene konzentrieren, wobei die Probleme einzelner
Rohstoffe behandelt und die noch ausstehenden Punkte zum Gemeinsamen Fonds
geklärt werden.

In dieser Hinsicht hoffen wir, daß UNCTAD in der Lage sein

wird, auch weiterhin eine nützliche Rolle bei der Unterstützung der Anstrengungen der Produktions- und Verbraucherländer zu spielen um die
Handelsbedingungen der Weltwirtschaft auf dem Rohstoffsektor zu verbessern.
Hinsichtlich einzelner Rohstoffe sind wir erfreut darüber, daß vor
einigen Wochen Übereinstimmung über eine allgemeine Rahmenvereinbarung
für ein neues Gummi abkommen erzielt wurde und daß die Arbeit für ein neues
Kakaoabkommen vorangeht. Wir sind auch der Meinung, daß die von den
Vereinigten Staaten vorgebrachten Vorschläge für den möglichen Abschluß
eines Kupferabkommens die Grundlage für weitere Diskussionen bieten. Wir
haben auch ein Zuckerabkommen, das noch zwecks Zustimmung beim Kongreß
anhängig ist.
Was den Gemeinsamen Fonds angeht, so hoffen wir, daß alle Länder
in der Lage sein werden, die zur Klärung der letzten noch ausstehenden
Fragen notwendigen Kompromisse zu machen. Die Vereinigten Staaten sind
zur Zeit noch nicht in der Lage, zum Zweiten Fenster beizutragen. Wir
glauben jedoch, mit dem Zweiten Fenster arbeiten zu können, indem wir
seine Ziele unterstützen.
•

Vor einem Jahr schlug Präsident Carter ein neues Amerikanisches Institut

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�Institut für Wissenschaftliche und Technologische Zusammenarbeit vor,
das bei der Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Kapazitäten
zur Problemlösung der Entwicklungsländer behilflich sein und die erhöhte
Aufmerksamkeit der Welt auf Entwicklungsprobleme lenken sollte. Die
Gesetzgebung zur Errichtung des vorgeschlagenen Instituts liegt nun beim
Kongreß.

Wenn es wie geplant beginnt, wird das Institut im nächsten Jahr

bis zu 100 Millionen Dollar an Mitteln verwalten.

Es wird bereit sein,

in Verbindung mit dem Zweiten Fenster spezifische Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu organisieren, das Personal dafür zu stellen und zu finanzieren,
die mit der Rohstoff-Frage zusammenhängen.
•

Da wir hier die Mobilisierung von inneren und äußeren Mitteln für
die Entwicklung überdenken, dürfen wir nicht vergessen, daß diese Hilfsquellen das Mittel sind, um spezifische Entwicklungsprobleme zu lösen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten glaubt, daß die internationale
Gemeinschaft diese Probleme sowohl hier als auch detaillierter während
unserer Verhandlungen über eine neue internationale Entwicklungsstrategie
angehen muß. Außerdem sind wir fest davon überzeugt, daß wir die Tatsache
anerkennen müssen, daß die Außen- genauso wie die Binnenmittel rar sind
und so wirkungsvoll und gerecht wie möglich zur Lösung dieser Probleme
eingesetzt werden müssen.

In dieser Hinsicht stimmen wir zu, daß die

ärmsten Länder, jene, die nur Zugang zu den wenigsten Hilfsmitteln haben,
überhaupt die entgegenkommendste Hilfe erhalten sollten.
Die amerikanische Entwicklungshilfe verdoppelte sich nahezu zwischen
den Finanzjahren 1975 und 1979. Wir sind der größte einzelne Beitragszahler zu den multilateralen Entwicklungsbanken.

Wir nahmen aktiv an den

kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zur Aufstockung der Mittel der
regionalen Entwicklungsbanken teil, was alles zu einem echten Wachstum
der Darlehen durch diese Institutionen beiträgt. Darüber hinaus nehmen
die Vereinigten Staaten zur Zeit an Verhandlungen für die Mitgliedschaft
von nichtregionalen Ländern bei der afrikanischen Entwicklungsbank, für
die Verdoppelung des Kapitals der Weltbank und für einen deutlichen Anstieg
- 11 -

�'

Anstieg der Hilfsmittel der Internationalen Gesellschaft für Entwicklungshilfe teil.
Die Darlehen der multilateralen Entwicklungsbanken werden sich in
den nächsten vier Jahren auf insgesamt über 60 Milliarden Dollar belaufen.
Die Aufstockung von Geldmitteln, die kürzlich beschlossen wurde oder
gerade verhandelt wird, wird sich in Transfers von etwa 90 Milliarden
Dollar an zinsverbilligten Krediten sowie Krediten zu banküblichen Bedingungen niederschlagen.
So bedeutsam anwachsende zinsverbilligte Kredite für einige Entwicklungsländer sind, so wichtig oder noch wichtiger ist für andere die Zusicherung,
daß die Verfügbarkeit privater Geldquellen in den kommenden Jahren größer
wi rd.
Die Vereinigten Staaten werden ihren Kapitalmarkt für diese Länder
offenhalten und wollen andere Industriestaaten ebenfalls dazu ermuntern.
Wir ermutigen die Entwicklungsländer dazu, den Vorteil unserer Märkte voll
auszuschöpfen. Wir gehen Vorschlägen nach, die es den Regierungen der
Entwicklungsländer erlauben würden, größeren Gebrauch von festverzinslichen
Wertpapieren zu machen,und die zu einer gemeinsamen Finanzierung zwischen
privaten Geldgebern und multilateralen Entwicklungsbanken anreizen.
Die Vereinigten Staaten begrüßen auch zwei einfallsreiche Wege, auf
denen internationale Hilfsquellen und Fachwissen durch die Entwicklungsländer selbst eingesetzt werden:

wirtschaftliche und technische Zusammen-

arbeit zwischen Entwicklungsländern.

Während eine solche Kooperation

hauptsächlich in Eigenverantwortung der direkt betroffenen Länder liegen
wird, haben die Vereinigten Staaten dennoch in der Vergangenheit oft
ihre Unterstützung gewährt und werden diese Unterstützung auch in Zukunft
anbieten.

- 12 -

�Die Forderungen nach Unterstützung dieser Zusammenarbeit zwischen
den Entwicklungsländern durch die Industriestaaten sowie die Bedeutung
dieser Zusammenarbeit für unsere Weltwirtschaft verdienen die aufmerksame
Erörterung durch die gesamte internationale Gemeinschaft.

Für die Vereinigten

Staaten ist es selbstverständlich, daß UN-Organisationen wie UNCTAD aufgrund
ihrer weltumspannenden Mitgliedschaft der richtige Platz sind, um solche
Fragen zu beantworten.

Dies kann natürlich nur dann geschehen, wenn solche

Körperschaften ihre Universalität sowohl im Prinzip als auch in der Praxis
beibehalten.
Schließlich müssen wir sorgfältige Aufmerksamkeit darauf verwenden,
daß UNCTAD noch wirkungsvoller arbeitet.

Das geschulte Personal inter-

nationaler Organisationen sollte als ein gemeinschaftliches und wertvolles Hilfsmittel mit größtmöglicher Wirksamkeit eingesetzt wird.
Häufig verschwenden wir die Fähigkeiten und die Energie des UNCTADPersonals, wenn wir bei unseren Beratungen zur Vermeidung von Sackgassen
zu Verfahrenslösungen Zuflucht nehmen.

Es ist leider oft einfacher, nach

einem anderen Treffen oder einer weiteren Studie zu rufen, als sich die
Tatsache einzugestehen, daß wir bei einem bestimmten Thema keine Möglichkeit haben, zu einer Einigung zu kommen.

Wir sollten darin übereinstimmen,

daß wir nicht übereinstimmen, sollten das Thema vorerst beiseitelegen und
uns auf andere konzentrieren.

Wir haben viele dieser Probleme schon

lange genug durchdiskutiert und respektieren unsere gegenseitigen Ansichten
gut genug, so daß es möglich sein sollte, dies ohne Bitterkeit zu tun.

Auf

diese Weise bedienen wir uns des UNCTAD-Personals am wirkungsvollsten,
indem wir seine Anstrengungen auf Theman konzentrieren, bei denen wir
realistischerweise auf das Zustandekommen einer Einigung hoffen können.
Es gibt viele Probleme, bei denen diese Konferenz zu dem Entschluß
kommen wird, daß eine erhöhte UNCTAD-Tätigkeit notwendig ist. Wir brauchen
nicht anzunehmen, daß eine solche erhöhte Aktivität eine Anhebung der
Gesamtmittel von UNCTAD erfordert.

Vielmehr sollten wir herausfinden, wo

- 13 -

�wo Einsparungen im Budget gemacht werden können, um Erhöhungen auszugleichen.
Dies wird diejenigen, die das Geld für UN-Haushalte bereitstellen müssen,
davon überzeugen, daß wir ernsthaft eine Organisation haben wollen, die so
realistisch, tüchtig und leistungsfähig wie möglich ist.
Herr Vorsitzender, als ich zu Beginn dieser Darstellung von einer
neuen, mehr pragmatischen Phase der internationalen Diskussion und Aktion
in bezug auf die Entwicklungsländer sprach, meinte ich nicht, daß die uns
gestellten Herausforderungen weniger dringlich geworden seien.

Als ich

den Fortschritt erwähnte, den wir zusammen hinsichtlich des gegenseitigen
Verstehens gemacht haben, meinte ich nicht, daß die Leidenschaft verschwunden
sei aus dem, was unsere Bürokraten und Gelehrten zu einfach und oft steril
als den "Nord-Süd-Dialog" bezeichnen.

Mein Leben hat mich gelehrt, daß

Leidenschaft, durch den Verstand gewappnet und geleitet, innerhalb einer
Nation eine neue Gemeinschaft zustande bringen kann - und auch innerhalb
einer Welt von Nationen.

Mein Land begrüßt die Anstrengungen dieser Konferenz.

Sie werden unsere volle und konstruktive Beteiligung haben.

+ + + + +

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�PRÄSIDENT CARTER ZUM REAKTORPROJEKT "CLINCH RIVER"
- Kommerzielle Anwendung schneller Brüter nur bei besserer Technologie

WASHINGTON - (AD) - Im folgenden bringen wir den Wortlaut eines Schreibens,
das Präsident Carter Ende April an Thomas O'Neill, den Sprecher des US-Repräsentantenhauses, richtete und das vom Büro O'Neills am 4. Mai 1979 veröffentlicht
wurde. Der Präsident erläutert darin die Gründe, weshalb er auch weiterhin
die Fertigstellung des SchneiIbrüter-Projekts Clinch River (CRBR) in Tennessee
ablehnt:
"Seit meiner Amtsübernahme habe ich mich gegen den Bau des Clinch RiverBrutreaktors ausgesprochen. In letzter Zeit habe ich diese Angelegenheit erneut
überprüft und bin nach wie vor überzeugt, daß die Fertigstellung dieses Projekts
nicht im nationalen Interesse liegt. Meine Gründe für diese Überzeugung sind
folgende:
- Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es zu früh, den Bau einer ersten großen
Brüteranlage fortzusetzen, weil aufgrund vorsichtiger Schätzungen von Angebot
und Bedarf an amerikanischem Uran noch viel Zeit vergehen wird, bis sich der
Einsatz von Brütern in den Vereinigten Staaten lohnen würde.
- Seit

�- Seit der vorläufigen Einstellung der Arbeiten am Clinch RiVer-Projekt
haben wir umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt.

Es stellt

heute nicht mehr das bestmögliche Modell dar, das für den ersten großen Brutreaktor zur Verfügung steht.
Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, werden wir auch in der Lage sein, einen
Reaktor zu konstruieren und zu bauen, der technisch fortschrittlicher, leistungsfähiger und sicherer ist und eher jenen Brutreaktoren entspricht, die eines Tages für die kommerzielle Nutzung in Frage kommen.

Aus diesem Grund sind die

Lernprozesse und Erfahrungen, die wir mit der Fertigstellung des CRBR-Projektes
gewinnen würden, die Kosten einfach nicht wert.
Eine Fortsetzung dieses Projektes würde die Bemühungen der USA schwächen,
andere Länder zu überzeugen, die Verwendung von Plutonium und anderen Nuklearmaterialien, aus denen Kernwaffen hergestellt werden können, zu begrenzen und
strikten Kontrollen zu unterwerfen. Wenn die Vereinigten Staaten auf dem Gebiet der Brutreaktortechnologie führend sein sollen, brauchen wir ein aufs
beste fundiertes Programm, das den Stand der Technik fortlaufend verbessert.
Das wird uns in die Lage versetzen, zu geeigneter Zeit einen Reaktor nach
neuesten Konzeptionen zu bauen.
Ich möchte betonen, daß meine Ablehnung des CRBR-Projekts nicht eine generelle Ablehnung von Brutreaktoren oder von Kernkraft bedeutet. Neben der
Erschließung unserer erneuerungsfähigen Energiequellen auf der Basis von Sonnenenergie und Kernfusion verheißen auch Brutreaktoren eine im wesentlichen unerschöpfliches Versorgung mit elektrischer Energie. Wir müssen ein energisches
Forschungs- und Entwicklungsprogramm für Brutreaktoren verfolgen, damit diese
Art der Energieproduktion kommerziell verfügbar ist, wenn bzw. falls wir sie
brauchen. Ich habe mich stets für ein solches Programm ausgesprochen und tue dies
auch heute. Meine Haushaltsvoranschläge für das Finanzjahr 1980 enthalten Anforderungen von 504 Millionen Dollar für die Entwicklung des Brutreaktors mit
Flüssigmetall-Kühlung und von 86 Millionen Dollar für Zusatzentwicklungen bei
Leichtwasser- und Gaskühlung. Im Etat für 1981 wird diese Festlegung auf ein

�ein umfangreiches und vielseitiges Technologie-Programm beibeha'.cen - das
größte, das überhaupt ein Land durchführt.
Außerdem bin ich überzeugt, daß wir weiterhin auf den Leichtwasser-Reaktortyp mit einmaligem Kernbrennstoff-Durchsatz als eine wichtige Quelle für
die Stromerzeugung jetzt und in Zukunft angewiesen sind. Wir müssen auch
künftig die Sicherheit, Zuverlässigkeit und die Brennstoffausnutzung verbessern
und mit der sorgfältigen, wohlüberlegten und dennoch raschen Lösung des Problems der Abfall-Lagerung vorankommen. Ich lege sehr großen Wert auf alle diese Dinge. Und meine Haushaltsvoranschläge für 1980 gewährleisten, falls der
Kongreß sie billigt, starke Programme auf jedem dieser Gebiete.
Auch international werden wir unsere Anstrengungen fortsetzen, andere •
Länder zu überzeugen, die Vorteile der nuklearen Energieproduktion wahrzunehmen, ohne gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit zu vergrößern, daß nukleare
Technik und nukleare Materialien in Kanäle zur Herstellung von Kernwaffen gelangen. Diese beiden Ziele halte ich für vereinbar, und wir werden auch künftig
mit anderen Ländern zusammenarbeiten, damit sie es in der Praxis werden.
Der unterschiedlichen Meinung im US-Kongreß zur Frage des CRBR-Projekts
bin ich mir natürlich bewußt. Die Kontroverse über diesen wichtigen Aspekt
des amerikanischen Energieforschungs- und Entwicklungsprogramms existiert seit
langem und spaltete den Kongreß in verschiedene Lager. Sie hat die Aufmerksamkeit von den übrigen Bereichen eines wohl ausgewogenen und wirksamen Energieforschungs- und Entwicklungsprogramms sowie von anderen wichtigen Energieproblemen auf nuklearem wie nicht-nuklearem Gebiet abgelenkt.
überdies haben wir, während die Debatte fortdauert, monatlich etwa 15 Millionen Dollar für das Clinch River-Projekt aufzubringen.

Ein Teil dieser Mittel

ist für Komponenten bestimmt, die ich fertigentwickelt sehen möchte; ein großer Teil aber wird vergeudet.

Das können wir uns eigentlich nicht leisten.

Schätzungsweise 1,5 Milliarden Dollar ließen sich einsparen, wenn das Projekt
endlich eingestellt werden könnte.

Meines Erachtens ist es Zeit, diesen toten

- 3 -

�toten Punkt zu überwinden, um Lösungen für die Deckung unseres langfristigen
Energiebedarfs zu finden.
Ich halte es für möglich, diese Angelegenheit in einer Form zu lösen, die
sowohl für die Regierung als auch für den Kongreß annehmbar ist. Die wesentlichen Elemente einer solchen Lösung umfassen:
- ein starkes Energieforschungs- und Entwicklungsprogramm für Brutreaktoren mit Flüssigmetallkühlung, das 1980 mit 504 Millionen Dollar finanziert
wird.

Dieses wird unsere Fähigkeit zum Bau einer ersten Anlage, sobald wir

sie benötigen, und schließlich die Kommerzialisierung der Technologie gewährleisten, falls wir uns zu diesem Schritt entschließen;
- eine Entwurfsstudie für eine große Brüter-Testanlage, die dem entspricht,
was sich die nukleartechnische Industrie und die Versorgungsunternehmen unter
der ersten Brüter-Anlage vorstellen, welche die gesamte heute verfügbare Technologie einbezieht und einen flexiblen Versuchsbetrieb zuläßt. Ein Bericht
über diesen Entwurf wird dem Kongreß im März 1981 unterbreitet;
- Fertigstellung eines derartigen Systementwurfs für den Clinch RiverBrutreaktor;
- Beschaffung und Erprobung bestimmter Komponenten aus dem Clinch RiverProjekt, um die bestmögliche Ausnutzung bisheriger Investitionen zu gewährleisten;
- Abwicklung des restlichen Teils des Clinch River-Projekts.
Ich habe Energieminister Schlesinger angewiesen, dem Kongreß Gesetzesvorlagen für die Durchführung dieser Abwicklung zuzuleiten.

Sie setzen die

Verabschiedung per 1. Juni 1979 voraus, ein Zeitpunkt, durch den weitere unnötige Aufwendungen für dieses Projekt so gering wie möglich gehalten werden,
während gleichzeitig dem Kongreß eine ausreichend lange Frist zur Verfügung

- 4 -

�Verfügung steht, d io Angelegenheit umfassend uno sorgfältig z~ erwiigen.

Ich habe gebeten, den Mitgliedern des Kongresses und ihren Mitarbeitern
detaillierte Informationen über alle Aspekte des Nuklearprogramms meiner Regierung und über die Rolle von Brutreaktoren in unserer künftigen Energiepolitik baldmöglichst zukommen zu lassen.

Ich habe außerdem das Energieministerium

und meinen eigenen Mitarbeiterstab instruiert, keine Mühe zu scheuen, um alle
Details oder Informationen, die Kongreßmitglieder und ihre Mitarbeiter auf diesen Gebieten anfordern, zu beschaffen.

Ich hoffe auf gute Zusammenarbeit mit dem Kongreß bei der Lösung dieses
wichtigen Problems und ersuche den Kongreß dringend, die Gesetzesvorlage rasch
zu verabschieden, die Ihnen in Kürze zugehen werden."

- 5 -

�I

Ulirt/choft

rp

I 3

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

23. Mai 1979

19

DER NATIONALE ENERGIEPLAN II DER USA
- Auszüge aus dem Bericht Carters an den Kongreß

WASHINGTON - (AD) - Die amerikanische Regierung hat davor gewarnt, daß die
wichtigsten ölverbraucherlander hinsichtlich ihrer Versorgung mit weiteren Erschütterungen durch Kriege, Handelsembargos, Streiks und politischen Unruhen
zu rechnen habe und die öl preise in einem Jahrzehnt auf 30 Dollar je Barrel
steigen könnten.
In dem Bericht unter dem Titel "Nationaler Energieplan II", den Präsident
Carter dem Kongreß vorgelegt hat und der am 8. Mai 1979 veröffentlicht wurde,
heißt es jedoch weiter, daß "die Verbraucher nicht machtlos sind". Wichtig
seien weiterhin Sparsamkeit und alternative Energiequellen.
In dem Energieplan wird weiter unterteilt, daß eine Sonderkommission eine
eingehende Studie des Three Mile Island-Unfalls erstellt habe, damit das Land
Sicherheitsmaßnahmen entwickeln könne, die es ermöglichen, die Kernenergie für
den wachsenden Bedarf von Elektrizität auch weiterhin einzusetzen.
Kurzfristig bis 1985, so heißt es in dem Bericht, werde die Welt mit Glück
einer zweiten radikalen öl Preiserhöhung entgehen.

Dazu müßten die Vereinigten

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Tel: 02221-89 32 40
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�Vereinigten Staaten allerdings Ihre Verwundbarkeit dem ausländischen öl gegenüber herabsetzen, Indem sie neue Wege der Energieproduktion und der Energieverwendung finden und öl und Benzin zu deren wirklichem Wert, d.h. zu höheren
Preisen einstufen.
Mittelfristig, bis zum Jahr 2000, werde
und teurere Energie umzustellen.
sentlich niedriger liegen.

die Welt anfangen, sich auf neue

Der Zuwachs des Energieverbrauchs dürfte we-

Kohle und Sonnenenergie werden ihre Marktanteile

vergrößern.
Langfristig, nach 2000, rechnet der Bericht mit der Anwendung extremster
Technologien, wie etwa Sonnenenergie und fortgeschrittener Nukleartechnologie.
Diese Entwicklung sollte durch "aggressive Forschung und Entwicklungsprogramme"
unterstützt werden.
Der Bericht enthält jedoch keine neuen Vorschläge, sondern soll den amerikanischen Kongreß mit Informationen für kommende Entscheidungen versorgen.

i

Im folgenden Auszüge aus der einleitenden Zusammenfassung des Berichts:
Die Vereinigten Staaten und die anderen wichtigen ölverbraucher dieser Welt
müssen an anderen Orten und zu anderer Zeit mit weiteren Unterbrechungen ihrer
Ölversorgung als Ergebnis von Kriegen und Unruhen im Ausland, politisch motivierten Embargos, Streiks, Sabotage und anderen Störfallen rechnen. Langfristig
wird die Ölversorgung grundsätzlich durch die Kapazitäten und Förderentscheidungen jener weniger Länder begrenzt werden, in denen sich die ölreserven der Welt
konzentrieren. Wenn der Produktionsanstieg zu den derzeitigen Preisen nicht
mehr mit der wachsenden weltweiten ölnachfrage Schritt halten kann, werden die
Preise steil ansteigen, um die Märkte ins Gleichgewicht zu bringen. Während
die weltweite Versorgungslage sich ohnehin unter dem bestehenden Langzeitdruck
verschärft, droht den Vereinigten Staaten durch die Unsicherheit der Versorgungsquellen noch zusätzlicher ökonomischer und politischer Schaden. Dies alles
wird den Obergang zu der kommenden Epoche rarer und teurer Energiequellen weiter
erschweren.

-„
Das
- 2 -

�Das Sicherheitsproblem
Man läßt sich nur zu leicht von der augenblicklichen Krise ablenken, und
man reagiert leicht zu stark, verliert die fundamentalen Probleme aus den Augen,
um die es in dieser Krise geht.

Ebenso einfach wäre es, die langfristigen Trends

auf der Basis der heutigen Schlagzeilen zu interpretieren.

Schon geringfügige

Veränderungen in Produktion und Verbrauch können über Nacht ein Oberangebot oder
eine Verknappung auf den ölmärkten hervorrufen.

Auch die öffentliche Meinung

hinsichtlich der Dringlichkeit des Energieproblems kann sich ändern.

Aber die

Gefahren für die politische und wirtschaftliche Sicherheit der Nation sind heute
deutlich geworden.
Diese Gefahren hat der rasche und massive Übergang zum Verbrauch von ausländischem Dl in Amerika mit sich gebracht. Im Jahr 1971 führten die USA 3,9
Millionen Barrel öl am Tag ein und bezahlten den ausländischen Produzenten dafür nur 4 Milliarden Dollar. Im Jahre 1979 werden die Vereinigten Staaten
wahrscheinlich 8,5 bis 9 Millionen Barrel pro Tag einführen und dafür aufgrund
der diesjährigen Preisflut, hervorgerufen durch den Ausfall der 3&gt;e«nischen Lieferungen, eine Importrechnung von über 50 Milliarden Dollar bezahlen.
Die Ursache dieser plötzlichen Verwundbarkeit liegt in der hergebrachten
Abhängigkeit der amerikanischen Wirtschaft von einem anhaltenden Fluß billiger
Energie. Die Energiepreise sind in diesem Jahrhundert in den Vereinigten Staaten
real fast ständig gesunken. Sinkende Energiepreise aber ermunterten zu immer
stärkerer und sogar verschwenderischer Verwendung der'eigenen öl- und Erdgasreserven. Doch die öl- und Erdgasquellen unseres Landes waren nicht unerschöpflich. Diese mächtigen Kräfte prallten erst Ende der sechziger Jahre aufeinander.
Die Inlandsölförderung erreichte 1970 ihren Höhepunkt und ging seither zurück.
Die Förderung von Erdgas in den Vereinigten Staaten erlebte diesen Höhepunkt
1973. Trotzdem hat sich die Nation an einer Politik und an Gewohnheiten festgehalten, die die Vergangenheit wiederherstellen wollen, nämlich die Preise
niedrig zu halten und mit der gewohnten Verschwendung weiterzumachen. Viele
haben nur langsam erkannt, daß der wirkliche Preis für jedes neue verbrauchte

�verbrauchte Barrel Ol mehr importiertes öl ist, das den Inlandsverbrauch ersetzen muß.
Im Verlauf der letzten fünf Jahre bestand der Preis fUr diese Abhängigkeit
von einigen wenigen öl produzierenden Ländern in einer Reihe von sehr unangenehmen wirtschaftlichen Schocks.

Die erste OPECrPreiserhohung von 1973/74

vervierfachte den öl preis, trug zu einer Rezession in den Vereinigten Staaten
bei und erforderte schmerzvolle Anpassungen, von denen sich das Land erst langsam erholt hat.

öleinfuhren haben den Preis von all den Gütern hochgetrieben,

die öl oder ölersatz benötigen, und waren dadurch direkt oder indirekt eine
Ursache der Inflation in Amerika.

Außerdem haben sie zu den hohen Handelsbi-

lanzdefiziten der Jahre 1977 und 1978 in den Vereinigten Staaten beigetragen,
die zu der jüngsten Abwertung des Dollar-, geführt haben.
Schließlich haben die Preiserhöhungen für das öl auch den Lebensstandard
eines jeden Amerikaners beeinflußt.

Die amerikanische Wirtschaft mußte immer

mehr Güter und Dienstleistungen aufgeben, um die gleiche Menge ausländischen
Erdöls kaufen zu können.

Die Amerikaner sind einfach nicht so reich, um einen

so lebensnotwendigen Rohstoff wie das Erdöl zu solchermaßen gewandelten Bedingungen zu kaufen.
Diese Abhängigkeit von ausländischem Erdöl hat auch zu einer neuen Ära
politischer Instabilität geführt. In der heutigen Welt kann eine Revolution,
ein Krieg oder ein politisches Embargo im Nahen Osten ohne Vorankündigung die
amerikanische Wirtschaftstätigkeit rasch und heftig unterbrechen. Die politische und militärische Sicherheit einiger weniger öl produzierender Länder in
der Welt ist für alle ölverbrauchenden Länder von höchster Bedeutung. Wie die
Vorgänge im Iran gezeigt haben, können innere Unruhen in jedem wichtigeren
OPEC-Land schlagartig Probleme auf dem Erdölmarkt mit sich bringen. Die
Schließung des Persischen Golfes könnte die Vereinigten Staaten und die anderen
Industrieländer in eine weltweite Wirtschaftskrise stürzen.

�In den nächsten zehn Jahren könnten sich die Probleme der Sicherheit auf
dem Energiesektor für die Vereinigten Staaten verschlimmern. Der unterschwellige Druck hin zu starken Preiserhöhungen für das Erdöl wird in den achtziger
Jahren sicher groß sein. Alle zusätzlichen Förderkapazitäten, die einzelne
OPEC-Länder in den letzten Jahren vielleicht entwickelt haben, werden sicher
bis Mitte der achtziger Jahre verschwinden, wahrscheinlich sogar eher. Die
Regierungen der Förderländer mit begrenzter Möglichkeit, die riesigen Einnahmen
zu verwenden, haben guten Grund, die Förderung unter den technisch möglichen
Höchstgrenzen und ihr Angebot auf den Weltmärkten knapp zu halten.
Wenn es keine größeren Veränderungen hinsichtlich der vorhergesagten
Energiegewinnung und den Verbrauchertendenzen sowie der Anstrengungen der Regierungen gibt, könnten die Weltmarktpreise für Erdöl im Jahr 1990 30 Dollar
pro Barrel betragen. Paßt man diesen Preis der Inflation an, so könnte er 1990
bis zu 55 Dollar pro Barrel betragen. Diese Preiserhöhungen werden ziemlich
sicher nicht allmählich und vorhersehbar kommen. Die bisherige Erfahrung
lehrt vielmehr, daß die Preise ruckartig anziehen werden, in dem Maße, wie die
Märkte verspätet oder verfrüht, absichtlich oder unabsichtlich, sich den neuen
Gegebenheiten anpassen. Dieses unberechenbare Verhalten wird wahrscheinlich
die Rezessionsschläge und die schmerzhaften Anpassungen an höhere Preise nur
noch verschärfen.
Je weiter die Preise für das Rohöl langfristig steigen, desto mehr werden
sie das Wachstum der Weltwirtschaft verlangsamen, neue Investitionen dämpfen,
die Beschäftigungslage verschlechtern und die Inflation anheizen.
Entwicklungsländer könnten sogar größere direkte Schäden erleiden als die
fortgeschrittenen Industrieländer; trotzdem bleibt die Verwundbarkeit im Energiebereich bei der wachsenden wechselseitigen Abhängigkeit - Interdependenz - der
Weltwirtschaft eine Gefahr für alle.
Die Vereinigten Staaten und die Regierungen der anderen Verbraucherländer,
die jetzt schon durch die Internationale Energieagentur (IEA) miteinander ver- 5 -

�verbunden sind, sind jedoch nicht völlig machtlos bezüglich der Beeinflussung
der Energielage.
Wahl.

Wegen ihrer eigenen Sicherheit haben sie gar keine andere

Sie können den durch höhere Dl preise hervorgerufenen wirtschaftlichen

Schaden 1n Grenzen halten,und sie können auch Preiserhöhungen in Grenzen halten.
stoffe

Durch eine Politik der Einsparung und der Verwendung alternativer Brennkönnen die Verbraucherlä'nder den Nachfragedruck vermindern, der zu hö-

heren öl preisen auf den Weltmärkten führen würde.

Ebenso können sie die Ent-

wicklung neuer, teurer Energietechnologien und -quellen fördern, die zu gegebener Zeit zur Begrenzung weiterer Preiserhöhungen eingeführt werden können.

Es

wird wesentlich sein, bei solchen Preiserhöhungen zu gewährleisten, daß diese
Ersatzenergien dann rasch und in den benötigten Mengen zur Verfügung stehen.

Planung fürs Ungewisse
Die Vereinigten Staaten können keine zufriedenstellende Energiepolitik entwickeln, bevor sie nicht die Notwendigkeit erkannt haben, für eine ganze Reihe
von Ungewißheiten zu planen. Trotz einer Flut von Energievorhersagen und -Prognosen innerhalb der letzten Jahre kann niemand mit Gewißheit die zukünftige
Energielage der Nation voraussagen. Aber es ist möglich, diejenigen Kräfte
besser zu verstehen, die diese Zukunft gestalten werden.
Der erste Bereich von Ungewißheiten betrifft die Versorgung. Die Welt besitzt noch ausgedehnte öl- und Erdgasreserven. Der grundsätzliche Zweifel geht
jedoch dahin, ob noch genug Erdöl zum jetzigen Preis entdeckt und gefördert
werden kann, um wenigstens ein langsames Wachstum der weltweiten Erdöl nachfrage
zu befriedigen. Immer mehr Erdöl wurde in letzter Zeit unter teuren und feindseligen Umweltbedingungen gefördert. Viele Geologen glauben, daß die meisten
größeren öl fei der bereits entdeckt worden sind und daß künftige Entdeckungen
weitaus kleiner sein werden. Da die Förderung in den jetzigen ölfeldern abnimmt, müßten erfolgreiche Neuentdeckungen in einem bisher nicht erlebten Tempo
erfolgen, wenn sie größere Preissprünge bei den ölpreisen verhindern sollen.
Inzwischen

�Inzwischen werden einige der Länder, in denen sich die ölvorrä'te der Welt
konzentrieren, höchstwahrscheinlich nicht mit höchster technisch möglicher
Förderleistung arbeiten.

Vielmehr werden sie versuchen, ihre ölvorrä'te zu

strecken und zugleich ihre Einnahmen so zu gestalten, daß sie den Erfordernissen
der innenpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung am besten gerecht werden.
Diese Angebotsfaktoren könnten sich natürlich ändern, wenn die verstärkte ölsuche außerhalb der OPEC-Länder zu einer höheren Förderung führt.
Der zweite Bereich von Ungewißheiten betrifft die weltweite Nachfrage nach
Energie. Der Appetit auf Erdöl wird in den nächsten zwei Jahrzehnten vom Wirtschaftswachstum abhängen, das nur sehr schwierig vorauszusagen ist. Einsparung
kann sicher das Anwachsen der Energienachfrage bremsen, aber Ragierungspolitik,
Verbraucherverhalten und der Energieverbrauch neuer Kapital guter und Baulichkeiten sind bekannterweise schwierig abzuschätzen und schwer vorherzusagen.
Von diesen Faktoren wird es abhängen, ob und wie schnell die weltweite ölnachfrage die Grenzen der OPEC- und Nicht-OPEC-Förderkapazität erreicht. Eine Vielzahl anderer Ungewißheiten wird ebenfalls das Preisverhalten des ölmarktes beeinflussen. Dazu gehörander technologische Wandel ebenso wie die Politik der
Regierungen in den Verbraucherländern, um Ersatzstoffe für öl zu entwickeln,
und die Rolle, die kommunistische Regierungen auf dem Weltmarkt als exportierende oder importierende Kraft - oder als beides - spielen werden.
Kurz gesagt, sowohl hinsichtlich des Zeitpunktes als auch hinsichtlich des
Umfangs sind die Preissteigerungen in Ungewißheit gehüllt. Vor der ganzen
Bandbreite von durchaus vernünftigen Annahmen, die sich hier ergeben, ist es
nahezu unvermeidlich, daß die Nachfrage zu derzeitigen Preisen irgendwann in
den achtziger Jahren das Angebot zu solchen Preisen weit Übersteigen wird. Es
wäre vorschnell, diese Ungewißheiten zu ignorieren, sich durch vorhandene optimistische Voraussagen trösten zu lassen oder sie dazu zu benützen, Untätigkeiten zu rechtfertigen. Die Vereinigten Staaten müssen für eine optimistische
ebenso wie für eine pessimistische Zukunft planen und die Schwierigkeiten und
Vorteile vorwegnehmen, die daraus entstehen können.
Dabei

�Dabei ist der Preis nicht der einzige Maßstab für eine "gute" oder "schlechte" Energiezukunft.

Niedrige ölpreise bringen zwar kurzfristige wirtschaftliche

Vorteile, führen aber zu höheren Einfuhrzahlen und langfristig zu größeren politischen Unsicherheiten sowie zu wirtschaftlicher Verwundbarkeit durch Einfuhrstörungen.
Hohe ölpreise können zu niedrigeren Importen führen, obwohl für erhöhte
Inlandsangebote nicht mit dem Markt zusammenhängende Beschränkungen auftreten
könnten, die weiterhin hohe Importe zur Folge hätten. Die Vereinigten Staaten
müssen eine Politik entwickeln, die Ausgleich

und Schutz vor den Risiken höherer

Preise, höherer Importe oder bei dem bietet.
*

Auf dem Wege zu einer amerikanischen Energiestrategie
Seit der ersten OPEC-Preiserhöhung der Jahre 1973/74 hat sich die amerikanische Energielage laufend verschlechtert.

Während zunehmender Nachdruck auf Ein-

sparung gelegt wurde und die Zuwachsrate der Nachfrage zurückging, blieb die
Inlandsproduktion von Energie fast ein Jahrzehnt auf der Stelle.
D^e Nation steht an der Schwelle zu einem großen Wechsel ihrer Energiequellen.
Im Laufe der nächsten 20 Jahre werden die Vereinigten Staaten den Zuwachs an
künftiger Nachfrage nicht nur mit Erdöl und Erdgas befriedigen, sondern in zunehmendem Maße mit Kohle, Kernenergie, sich erneuernden Energiequellen und mit
teuren unkonventionellen Energiequellen. Das Land wird nicht mehr, wie bisher,
einfach zu importiertem Erdöl greifen können, um die Versorgungslücke zu schließen.
Ausländisches öl wird nicht länger billig und leicht verfügbar sein. Außerdem
wenden die politischen Kosten der Abhängigkeit noch deutlicher und noch unannehmbarer werden»
Die Herausforderungen dieser Übergangsperiode sind ihrer Natur nach unangenehm. Die Entwicklung neuer Übergangsangebote und die Entwicklung neuer Märkte
für diese Angebote werden viele Jahre brauchen und ungeheure Investitionen über

- 8-

�über einen langen Zeitraum hinweg benötigen.

Dennoch ist diese Anstrengung

entscheidend und, abgesehen von den Vorteilen hinsichtlich der politischen
Sicherheit, würden die potentiellen Kosteneinsparungen beträchtlich sein. Zu
lange verzögerte Maßnahmen könnten katastrophale Folgen haben.
Zur Zeit ist der endlose Konflikt über die Zukunft der Energiepolitik eine
der lähmendsten Ungewißheiten für die Energiezukunft dieses Landes. Erst durch
die Energiebotschaft des Präsidenten vom 5. April 1979 kommt das Land nun zu
einer ölpreispolitik, die Schluß macht mit den Zuschüssen für ausländisches öl.
Oft genug haben Unternehmen gezögert, wegen Verzögerungen und Ungewißheiten
der Regierungspolitik neue Projekte in Angriff zu nehmen.
Die Debatte über die Energiepolitik während der letzten Jahre hat mit am
meisten Zwietracht gebracht. Die Energiepolitik berührt alle wirtschaftlichen
Interessen, berührt jede Gruppe der amerikanischen Gesellschaft. Sie führt in
ein komplexes Gewirr manchmal sich widerstreitender nationaler Ziele, wie Markteffizienz und höhere Produktion, Gleichheit zwischen Einkommensklassen und Regionen, Umweltschutz, nationale Sicherheit, Wirtschaftswachstum und Inflationszwang. Es wird schwierig, manchmal sogar unmöglich sein, diese Ziele in Einklang zu bringen.
Eine Energiestrategie muß auf dem Nationalen Energiegesetz des Jahres 1978
aufbauen.

Sie muß Übereinstimmung zu Themen entwickeln, die in diesem Gesetz

noch nicht behandelt wurden, und zu neuen Fragen, die seither aufgetaucht sind.
Sie muß den regionalen, einzelstaatlichen und kommunalen Behörden eine aktivere
Rolle zuweisen, um die Vielzahl von Energieproblemen anzupacken, die auf nationaler Ebene nicht gelöst werden können. Sie muß neuen Einfallsreichtum beweisen,
um die Auswirkungen der höheren Energiepreise auf Wohlstand und Gleichzeit zu
mildern.

Sie muß festlegen, wie ein Gleichgewicht erreicht werden kann zwischen

den Kosten einer kurzfristigen Inflation und den Vorteilen einer langfristigen
Beherrschung der Inflation.

Es gibt keinen anderen Weg, als sich den schwieri-

gen Entscheidungen, die vor uns liegen, zu stellen.
Die
- 9 -

�Die nationale Energiestrategie
Eine Energiestrategie muß ein Gleichgewicht herstellen zwischen jenen Maßnahmen, die die langfristige Sicherheit der Nation verbessern und denen, die es
ermöglichen, mit einer plötzlichen Krise fertig zu werden.

Sie muß die verschie-

denen Probleme auseinanderhalten, die in drei Zeitperioden auftreten können:
dem vor uns liegenden Zeitraum (bis etwa 1985), dem mittelfristigen Zeitraum
(von 1985 bis 2000) und dem langfristigen Zeitraum (2000 und danach).
Die Nation kann nicht all die Energieprobleme lösen, denen sie heute oder
irgendwann gegenübersteht.

Jede Entscheidung muß sorgfältig aus der Erkennt-

nis heraus getroffen werden, daß mehr Wissen später klügere Entscheidungen ermöglichen wird.

Die Hauptziele der Strategie müssen jedoch sein, in einer un-

gewissen Zukunft ständige politische Führung anzubieten.

Die unmittelbare Zukunft (1979-1985)
In den nächsten Jahren werden die Vereinigten Staaten und die übrige Welt
glücklich sein, einem zweiten radikalen Anstieg der ölpreise zu entgehen.
Anpassungsprozeß wäre erneut äußerst schmerzhaft.

Der

Der größte Teil der energie-

produzierenden und der energieverbrauchenden Ausrüstungen, die in diesem Zeitraum wichtig sind, befindet sich bereits an Ort und Stelle.
Selbst mit den Auswirkungen des Nationalen Energiegesetzes vom vorigen
Jahr sind die Importe noch immer unannehmbar hoch und könnten ohne weitere Maßnahmen im Jahr 1985 sogar noch höher liegen.
Als unmittelbares Ziel, das in Zukunft sicher noch größere Bedeutung erlangen wird, muß die Nation ihre Abhängigkeit von ausländischem Erdöl verringern
und ihre Verwundbarkeit durch Versorgungsunterbrechungen herabsetzen.

Die

�Die unmittelbare Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, daß Investitionen für neue Energiegewinnungs- und Energieverbrauchs-Ausrüstungen in einem
Maße und auf eine Art durchgeführt werden, die den neuen Gegebenheiten Rechnung
trägt, und daß die vorhandenen Vorräte und die vorhandenen Ausrüstungen auf
wirkungsvollste Weise genutzt werden.
Preisbewegungen für Erdöl und Erdgas hin zu einem echten Marktwert werden
die amerikanischen Verbraucher besser auf langfristige Preiserhöhungen vorbereiten und schon jetzt größere Produktion und Einsparungen bewirken. Die Beseitigung von Hindernissen für neue Produktion wird übertriebene administrative Verzögerungen abschaffen, die heute noch den: Bau neuer Raffinerien, Ölleitungen und
anderer Energieprojekte behindern. Die Auffüllung der Strategischen ölreserve,
die Aufschlüsselung der weltweiten Ölversorgung und andere Schritte werden die
wirtschaftlichen Auswirkungen einer Unterbrechung mildern. Alle diese Maßnahmen
können als Vorbereitung dienen für weitere Maßnahmen, die mittelfristig noch mehr
Energiesicherheit erkaufen können.

Die mittelfristige Zukunft (1985-2000)
Mittelfristig werden die Vereinigten Staaten und die übrige Welt von der
Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas auf neue und teuerere Energieformen übergehen.
Der Anstieg des Energieverbrauchs dürfte dann weit langsamer sein als Ursprung^
lieh angenommen. Direkte Kohleverwendung, Elektrizität und dezentralisierte
sich erneuernde Quellen werden ihren Marktanteil vergrößern. Die Ungewißheiten
- besonders jene, die mit der Versorgung durch öl und dessen Preis zu tun haben sind für diesen Zeitraum viel größer als für die nahe Zukunft. Diese Ungewißheiten werden den Vereinigten Staaten die große Möglichkeit bieten, ihre eigene
Energiezukunft unmittelbarer zu beeinflussen.
Mittelfristig muß unser Land versuchen:
1) die

�1) die Einfuhren möglichst niedrig zu halten, um die Sicherheit der Vereinigten Staaten zu gewährleisten und um den Zeitraum hinauszuschieben,
an dem die weltweite Nachfrage nach öl die Grenzen der Produktionskapazität erreicht; und
2) die Fähigkeit zu entwickeln, neue teurere

"Ersatz"-Technologien zu ver-

wenden, wenn die Weltölpreise steigen.
Wegen der Ungewißheiten im mittelfristigen Bereich können es sich die Vereinigten Staaten nicht leisten, ein starres Handlungs- und Programmschema zu verfolgen.

Niemand kann sicher sein, wie schnell oder wie langsam die Erdölpreise

steigen werden.

Die Vereinigten Staaten müssen jene Maßnahmen vorantreiben, die

jetzt angemessen sind. Sie müssen jetzt mit der Entwicklung für den Gebrauch solcher neuer Technologien beginnen, die sich auf einheimische oder nicht von der
OPEC abhängige Quellen stützen und die man nur dann verwendet, wenn sie mit teurerem eingeführtem Erdöl konkurrenzfähig sind.

Die Einführung solcher fortge-

schrittener Technologien wird darüber hinaus neue schöpferische Lösungen in Anlage und Verwendung erfordern, um die Übereinstimmung mit Umweltzielen sicherzustellen.

Die langfristige Zukunft (2000 und danach)
Die Vereinigten Staaten stehen vor zwei wesentlichen Veränderungen auf
den Energiemärkten zwischen huete und der Mitte des 21. Jahrhunderts. Die erste
wird im Verlauf der mittelfristigen Periode stattfinden, wenn die Vereinigten
Staaten sich von einem Energiesystem, das von unkonventioneller Versorgung abhing, lösen. Diese "übergangs"-Energieversorgung wird einige sich erneuernde
Technologien umfassen sowie gesteigerte ölförderung, Ölschiefer, unkonventionelles Erdgas und Produkte auf Kohlebasis.
Da sogar diese Vorkommen endlich sind, wird nach dem Jahr 2000 ein zweiter
Übergang stattfinden.

Eine Reihe von fortgeschrittensten Technologien, ein- 12 -

�einschließlich aller sich erneuernden und neuesten Nukleartechnologien, werden
anfangen, die traditionellen Brennstoffe und nicht ersetzbaren Konventionellen
Rohstoffquellen zu ersetzen.
Das langfristige Ziel unseres Landes besteht darin, ersetzbare und im wesentliche unerschöpflische Energiequellen zu bekommen, um eine gesunde Wirtschaft aufrechtzuerhalten.
Manche der vielversprechenden Technologien werden sich als äußerst kostspielig herausstellen. Umwelt- und Sicherheitsprobleme werden andere undurchführbar machen. Immer auch besteht die Gefahr, daß verfrühte und überwiegende
Unterstützung der Bundesregierung für eine bestimmte Gruppe von Technologien
attraktivere Möglichkeiten verdrängt. Die heutige Generation kann und sollte
nicht den kommenden Generationen ihr eigenes Urteil und ihre eigenen Werte aufzwingen. Diesen muß die endgültige Wahl hinsichtlich der Verwendung der verschiedenen Technologien selbst überlassen bleiben.
Eine tragfähige Energiezukunft kann nicht über Nacht erreicht werden.
Die Vereinigten Staaten können keine schlagartigen technologischen Durchbrüche
erwarten, um ihre Energieprobleme zu lösen.

Die auftretenden technischen Fort-

schritte werden am ehesten durch sorgfältige und aktive Forschung ermutigt sowie durch Entwicklungsprogramme für die ganze Palette von Optionen.

+ + + + +

- 13 -

�3

I

International Communication Agency
Embassy of the United States of America
23. Mai 1979

19

ERLÄUTERUNGEN ZU BEGRIFFEN IM RAHMEN DER SALT-VERHANDLUNGEN

WASHINGTON - (AD) - Das amerikanische Amt für Rüstungskontrolle und Abrüstung
(ACDA) hat Erläuterungen zu einigen Fachbegriffen veröffentlicht, die im Zusammenhang mit den amerikanisch-sowjetischen Verhandlungen über eine Begrenzung der
strategischen Rüstungen (SALT) immer wieder auftauchen. Das Amt hat jedoch betont, daß die nachstehend aufgeführten Definitionen nicht im vertragsrechtlichen
Sinne bindend sind, sondern lediglich dem besseren Verständnis der Materie dienen sollen. Die deutsche Obersetzung hat keinen amtlichen Charakter.
ABM-TREATY - ABM-VERTRAG.offiziell "Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten
von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung der ballistischen Raketenabwehrsysteme" - ist eines der beriden am 26. Mai
1972 in Moskau unterzeichneten Abkommen, die zusammen als SALT I bekannt sind.
Der Vertrag über die Abwehrraketen (Anti-Ballistic-Missiles - ABMs) trat am
3. Oktober 1972 in Kraft und hat eine unbegrenzte Laufzeit. In seiner ursprünglichen Form beschränkte er beide Seiten auf je zwei ABM-Dislozierungsräume - ein
Gebiet um die Landeshauptstadt und ein weiteres um die Bunkerzone für die Interkontinentalraketen (Intercontinental Ballistic Missiles - ICBMs) und verfügte
ferner Begrenzungen bezüglich der Dislozierung von ABM-Startrampen (ABM Launchers),
Abfangraketen (Interceptors) - je 100 in jedem Dislozierungsraum - und ABM-Radar-

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex: 08-85432

�ABM-Radaranlagen in diesem Räumen. Ein im Jahr 1974 unterzeichnetes Protokoll
zu dem Vertrag reduzierte die Zahl der ABM-Dislozierungsräume auf nur einen
für jede Seite.
AGGREGATE - GESAMTZAHL DER ZULÄSSIGEN WAFFEN BESTIMMTER KATEGORIEN. Das
SALT II-Abkommen sieht numerische Begrenzungen bei verschiedenen strategischen
Offensivwaffen vor. Der Begriff "Gesamtzahl" wird vor allem auf die Summe der
Zahlen der Startrarapen für Interkontinentalraketen (ICBM Launchers), der Startgeräte für Unterseebootgestutzte Ballistische Raketen (SLBM Launchers)» der
schweren Boiaber und der Ballistischen Luft-Boden-Raketen (Air-to-Surface
Ballistic Missiles ASBMs) angewandt. Das SALT II-Abkommen setzt für beide Seiten als Gesamtzahl eine anfängliche Höchstziffer von 2400 fest und sieht eine
spätere Reduzierung auf 2250 vor» die Anfang 1981 beginnen und bis Ende des
gleichen Jahres beendet werden soll. Innerhalb der Gesamtzahl bestehen für einzelne Kategorien Höchstgrenzen; sie belaufen sich für Startrampen für Interkontinentalraketen mit Mehrfachgefechtsköpfen (MIRVed ICBM Launchers), Startgeräte für Unterseebootgestützte Ballistische Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen (MIRVed SLBM Launchers), Luft-Boden-Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen
(MIRVed ASBMs) und Schwere Bomber mit Marschflugkörpern (Cruise Missiles - CMs)
mit einer Reichweite von mehr als 600 Kilometern auf zusammen 1320; für Startrampen für ICBMs und SLBMs mit Mehrfachgefechtsköpfen sowie ASBMs mit Mehrfachgefechtsköpfen auf zusammen 1200; und für Startrampen für ICBMs mit Mehrfachgefechtsköpfen bis zum Jahre 1985 auf 820.
AIR LAUNCHED CRUISE MISSILES (ALCMs) - LUFTGESTÜTZTE MARSCHFLU6KDRPER sind
Marschflugkörper» die von Flugzeugen aus gestartet werden.
AIR-TO-SURFACE BALLISTIC MISSILES (ASBMs) - BALLISTISCHE LUFT-BODENRAKETEN werden von Flugzeugen aus, gegen Ziele auf der Erde abgeschossen. Im
Sinne von SALT II zählen zu den Ballistischen Luft-Boden-Raketen alle von Flugzeugen aus zu startenden Raketen mit einer Reichweite von mehr als 600 km.
AIR-

�AIR-TO-SURFACE MISSILES (ASM) - LUFT-BODEN-RAKETEN werden alle aus der
Luft gegen Bodenziele einzusetzende Raketen genannt.
ASBM CARRIER - ASBM-TRÄGER werden die Träger für den Start von Ballistischen
Luft-Boden-Raketen gegen Bodenziele mit einer Reichweite von mehr als 600 km
genannt. Gemäß SALT II dürfen nur Bomber mit Ballistischen Luft-Boden-Raketen
ausgerüstet werden. Derart ausgerüstete Bomber sind als Schwere Bomber' anzusehen und fallen als solche nicht unter die im Vertrag festgesetzten Gesamtzahlen - sofern sie nicht auch mit Ballistischen Bomben (Gravity-Bombs) oder
Luftgestützten Ballistischen Weitstreckenraketen (ALCMs) bestückt sind - während die Ballistischen Luft-Boden-Raketen selbst unter die Gesamtzahl rechnen.
BACKFIRE - NATO-BEZEICHNUNG FÜR DEN MODERNEN ZWEIMOTORIGEN SCHWENKFLÜGELBOMBER DER SOWJETUNION. Er wird gegenwärtig zum Zweck des Einsatzes im Gefechtsfeld oder im Rahmen von Operationen der Seestreitkräfte als Ersatz für sowjetische Mittlere Bomber älterer Bauart operativ disloziert. Die besonderen Merkmale des Backfire-Bombers bedingen seine Einstufung zwischen den üblichen
Schweren und Mittleren Bombern. Unter bestimmten Flugbedingungen soll der Backfire-Bomber interkontinentale Reichweite haben.
BALLISTIC MISSILES - BALLISTISCHE FLUGKÖRPER sind alle Raketen, die einer
Flugbahn folgen, die sich vornehmlich aus der Einwirkung der Schwerkraft und
des ärodynamisehen Widerstands auf sie nach dem Aussetzen des Schubs der Brennstufe ergibt.

Ballistische Raketen operieren im Regelfall während eines Teils

ihrer Flugbahn außerhalb der Atmosphäre und legen den größten Teil ihrer Flugstrecke ohne Antrieb zurück.
BOMBER - BOMBER sind alle Flugzeugtypen, die nach ihrer Konstruktion zum
Abwurf von Bomben und zum Start von Raketen fähig sind.
CIRCULAR ERROR PROBABLE (CEP) - ZIELGENAUIGKEIT EINES WAFFENSYSTEMS.
CEP bezeichnet den Radius des Kreises um einen Zielpunkt, innerhalb dessen eine
50prozentige Trefferwahrscheinlichkeit besteht.
COOPERATIVE
- 3 -

�COOPERATIVE MEASURES - KOOPERATIVE MASSNAHMEN, die in dem Bestreben ergriffen werden, die Fähigkeit der Gegenseite zu verbessern, die Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens zu verifizieren.

Derartige Maßnahmen können freiwillig

oder vereinbart sein.
CRUISE MISSILES (CMs) - MARSCHFLUGKÖRPER sind Lenkflugzeuge, die den aerodynamischen Auftrieb zur Oberwindung der Schwerkraft und einen Antrieb zur Oberwindung des Luftwiderstandes benutzen.

Die Flugbahn von Marschflugkörpern ver-

läuft innerhalb der Atmosphäre.
CRUISE MISSILES CARRIERS (CMCs) - MARSCHFLUGKÖRPER-TRÄGER
von Marschflugkörpern ausgerüstete Flugzeuge.

sind zum Starten

Die Beschränkungen von SALT II

gelten für CMCs, die für den Start von Marschflugkörpern mit einer Reichweite
von mehr als 600 km ausgerüstet sind.
CRUISE MISSILES RANGE - REICHWEITE VON MARSCHFLUGKÖRPERN. SALT II bestimmt,
daß die Reichweite eines Marschflugkörpers die größte Strecke darstellt, die er
in der Standardausführung bis zur Erschöpfung des mitgeführten Brennstoffvorrats
zurücklegen kann; sie bemißt sich durch Projektion des Flugwegs vom Startpunkt
bis zum Punkt des Auftreffens auf der Erde. Somit stellt die Reichweite die von
dem Marschflugkörper maximal zu überwindende Entfernung dar.
DATA BASE - DATENBASIS. In einem Anhang zum SALT II-Abkommen haben die
Vereinigten Staaten und die Sowjetunion in einer schriftlichen Einverständniserklärung die Zahlen der zulässigen strategischen Offensivwaffen beider Seiten
nach Kategorien aufgeschlüsselt aufgeführt, die den im Vertrag vereinbarten Beschränkungen unterliegen. Diese Datenbasis soll in periodischen Abständen durch
die Ständige Beratende Kommission (Standing Consultive Commission - SCC) auf den
jeweils neuesten Stand gebracht werden.
DELIBERATE CONCEALMENT - VORSÄTZLICHE VERHEIMLICHUNG.

Das SALT II-Abkommen

verfügt, daß die Verifizierung der Einhaltung seiner Bestimmungen durch Nationale
Technische Mittel (National Technical Means - NTMs) zu erfolgen habe.

Die Ver-

�Vertragsstaaten sind übereingekommen, keine Maßnahmen zur vorsätzlichen Verheimlichung eigener Projekte zu ergreifen, die die Verifizierung der Einhaltung
der Vertragsbestimmungen durch NTMs behindern könnten.

Der Begriff vorsätz-

liche Verheimlichung umschließt alle Maßnahmen, die vorsätzlich zu dem Zweck
getroffen werden, die Verifizierung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen
durch Nationale Technische Mittel zu verhindern oder zu erschweren.

Eine vor-

sätzliche Verheimlichung wäre beispielsweise Maßnahmen zur Tarnung, zur Vertuschung oder zur Verweigerung des Zugangs zu telemetrischen Informationen - beispielsweise durch die Verschlüsselung telemetrischer Daten -, sofern ein derartiges Vorgehen die Verifizierung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen behindert.
DEVELOPMENT - ENTWICKLUNG ist das erste Stadium des Prozesses der Herstellung eines Waffensystems. Die späteren Stadien schließen die Erprobung
(Testing) oder Flugerprobung (Flight-Testing), Produktion und Dislozierung
(Deployment) ein.
ENCRYPTION - VERSCHLÜSSELUNG von Mitteilungen zum Zweck der Verheimlichung
von Informationen.

In SALT II wird dieser Terminus auf eine Praxis argewandt,

durch die eine Seite die Übermittlungsmethode telemetrischer Meßdaten (Telemetry) von in der Erprobung befindlichen Waffen vorsätzlich dahingehend verändert, daß diese Mitteilungen für die Gegenseite unentzifferbar werden.
FIXED ICBM LAUNCHERS - FESTINSTALLIERTE STARTRAMPEN FÜR INTERKONTINENTALRAKETEN (INTERCONTINENTAL BALLISTIC MISSILES - ICBMs).
von ICBM-Startanlagen: festinstallierte und mobile.

Es gibt zwei Kategorien

Unter den festinstallierten

ICBM-Startanlagen wiederum unterscheidet man "weiche" - bei denen die Rakete
und der größte Teil des Startgeräts an der Erdoberfläche verbleiben - und "harte"
- bei denen die Rakete und der größte Teil der Startausrüstung in betongeschützten unterirdischen Bunkern (Silos) untergebracht sind.

"Bei weichen"

und "harten" Startanlagen sind die Geräte, die die Rakete starten, an einem bestimmten Ort fest installiert.
FLIGHT

- 5 -

�FLIGHT-TEST - FLUGERPROBUNG.

Im Sinne von SALT II bedeutet Flugerprobung

eines Flugkörpers (im Gegensatz zu dessen statischer Erprobung - Static Test)
den tatsächlichen Start desselben zu einem bestimmten Zweck, einschließlich dem
der Entwicklung, der Demonstration und der Ausbildung von Bedienungsmannschaften.
FRACTIONAL ORBITAL BOMBARDMENT SYSTEM (FOBS - FLUGKÖRPERSYSTEM ZUM BOMBENWURF MIT PARTIELLER UMLAUFBAHN heißt eine Waffe, die in ein« Erdumlaufbahn verbracht wird und vor Vollendung ihres ersten Umlaufs eine Reihe von Bremsraketen
zündet, um ihre Geschwindigkeit zu verringern, wieder in die Atmosphäre einzutreten und den mitgeführten Gefechtskopf auszustoßen und in Richtung auf sein
Ziel hin in eine ballistische Bahn zu lenken.

Während eine normale ballistische

Interkontinentalrakete vom Start- bis zum Zielpunkt eine bogenförmige, elliptische Bahn beschreibt und durch Radarbeobachtung leicht auszumachen ist, kann
eine Waffe in einer erdnahen Flugbahn - in bis zu 160 km Höhe - rasch auf ein
Ziel herabstoßen, was die Radarvorwarnzeit erheblich verkürzt.

Eine FOBS-Bahn

besteht demnach aus dem Aufstieg in eine erdnahe Umlaufbahn, einem Kreisbogen
Richtung Bodenziel und dem steilen Sinkflug in dasselbe.
FRACTIONATION - FRAKTIONIERUNG bedeutet die Verteilung der Wurflast einer
Rakete auf mehrere Gefechtsköpfe beispielsweise mehrere unabhängig voneinander
ziel gesteuerte Flugkörper, sog. Wiedereintritts-Tochtergefechtsköpfe (MIRVs).
Der Terminus "Fractionation Limit", Fraktionierungshöchstgrenze, wird in SALT II
für die im Vertrag festgelegte Höchstzahl der von einer Rakete mitzuführenden
Tochterflugkörper (Gefechtsköpfe) für den Wiedereintritt in die Erdatmosphäre
benutzt.
FUNCTIONALLY RELATED OBERSERVABLE DIFFERENCES (FRODs) - FUNKTIONSBEZOGENE
ERKENNBARE UNTERSCHEIDUNGSMERKMALE werden in der SALT-Terminologie die Merkmale genannt, an Hand derer zwischen Flugzeugen zu unterscheiden ist, die im
SALT-Abkommen eingeschränkte Funktionen auszuüben vermögen, und solchen, die
dazu nicht fähig sind. FRODs sind Unterschiede in den erkennbaren Charakteristika von Flugzeugen, die entscheidend dafür sind, ob sie als Schwere Bomber
oder als für den Start von Marschflugkörpern mit einer Reichweite von mehr als
600 km und Ballistischen Luft-Boden-Raketen (Air-to-Surface Ballistic Missiles

�Missiles - ASBMs) ausgerüstete Bomber eingesetzt werden können.
GROUND LAUNCHED CRUISE MISSILES (GLCM) - LANDGESTÜTZTE MARSCHFLUGKÖRPER
sind Flugkörper, die von festiinstallierten oder mobilen Abschußrampen am-Boden
aus gestartet werden können.
... ,.;,i

IM

HEAVY (BALLISTIC) MISSILES - SCHWERE (BALLISTISCHE) RAKETEN. Im,'$ALT II
wird nach Wurf- und Startgewicht zwischen zwei Kategorien von ballistischen
Raketen unterschieden: leichten und schweren. Schwere Raketen - Interkontinentalraketen (ICBMs), Unterseebootgestützte Ballistische Raketen .(SLBMs) und
Ballistische Luft-Boden-Raketen (ASBMs) - sind Raketen mit einem größeren Startoder Wurfgewicht als dem Start- oder Wurfgewicht der sowjetischen Interkontinentalrakete vom Typ SS-19.
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HEAVY BOMBER - SCHWERE BOMBER im Sinne von SALT II sind alle Flug*eugtypen
angesehen, die in die Gesamtzahl der im Abkommen beschränkten Waffen einzubeziehen sind. Man unterscheidet bei den Schweren Bombern vier Kategorien: ..
a) die vorhandenen Bombertypen B-52 und B-l auf amerikanischer, und die Typen
TU-95/NATO-Bezeichnung Bear) und Byasishchev(NATO-Bezeichnung ;Bison) auf
sowjetischer Seite; b) künftige Bombertypen, die als Schwere Bomber den:vorstehend genannten Typen ähnlich oder überlegen sind; c) Bombertypen, die für
den Start von Marschflugkörpern mit einer Reichweite von mehr als 600 km ausgerüstet sind; und d) Bombertypen, die für den Start von Ballistischen LuftBoden-Raketen (ASBMs) ausgerüstet sind.
.:•.-•:
ICBM SILO LAUNCHER - VERBUNKERTE STARTRAMPEN FOR INTERKONTINENTALRAKETEN
(ICBMs) sind festinstallierte "harte" unterirdische Startanlagen - normalerweise durch stahlarmierten Beton geschützte Bunker, auch Silos genannt -, in
denen jeweils eine Interkontinentalrakete mit dem dazugehörigen Startgerät
untergebracht ist.
INTERCONTINENTAL BALLISTIC MISSILE (ICBM) - Der Begriff INTERKONTINENTALRAKETE umfaßt alle landgestützten und von festinstallierten oder mobilen Startanlagen aus zu startenden Raketen, die einen Gefechtskopf in ein Ziel in inter-

�interkontinentaler Entfernung verbringen können. Interkontinentale Raketen
fliegen ihr Ziel nach Verlassen der Erdatmosphäre auf einer elliptischen Flugbahn an. ICBMs bestehen aus der Antriebsstufe, einem oder mehreren Wiedereintritts-Tochtergefechtsköpfen, Abwehr-Durchbruchshilfen (Penetration Aids PENAIDs), und - im Falle von mit Mehrfachgefechtsköpfen ausgestatteten Raketen
- einem Muttergefechtsköpf (Post-Boost Vehicle - PBV). Im Sinne von SALT II
gelten als Interkontinentalraketen alle landgestützten Raketen mit einer Reichweite von mehr als 5500 km.
INTERFERENCE - STÖRAKTIONEN. Im SALT II-Abkommen ist vereinbart, daß
sich beide Vertragsparteien zur Verifizierung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen der ihnen zu Gebote stehenden Nationalen Technischen Mittel (NTMs)
bedienen. Die Parteien haben sich verpflichtet, jede Störung der Nationalen
Technischen Mittel der Gegenseite zu unterlassen. Das besagt, daß keine Seite
die Nationalen Technischen Mittel der Gegenseite zerstören oder versuchen darf,
diese in ihrer Funktion unwirksam zu machen, beispielsweise durch Blendung
von Luftbi1d-Aufklärungssatel1iten.
INTERIM AGREEMENT - INTERIMSABKOMMEN bedeutet das "Interimsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken über gewisse Maßnahmen in bezug auf die Beschränkung strategischer Offensivwaffen" - eines der beiden Abkommen, die am 26. Mai 1972 in
Moskau unterzeichnet wurden und zusammen gewöhnlich als die SALT I-Abkommen
bezeichnet werden. Das Interimsabkommen, das am 3. Oktober 1972 in Kraft trat,
ist formell am 3. Oktober 1977 erloschen. Im September 1977 versicherten jedoch die USA und die UdSSR in getrennten Erklärungen, daß sie bis zum Abschluß
der damals schon laufenden SALT II-Verhandlungen keinerlei Maßnahmen zu treffen beabsichtigen, die den Bestimmungen des Interimsabkommens zuwiderlaufen
würden.
JOINT STATEMENT OF PRINCIPLES (JPS) - GEMEINSAME GRUNDSATZERKLÄRUNG.
Das SALT II-Abkommen umfaßt drei Teile: den Vertrag, der bis zum Jahre 1985
gilt; ein Protokoll, das bis 1981 befristet ist; und eine Gemeinsame Erklärung der Prinzipien und Richtlinien für Anschlußverhandlungen, in der die Ziel-

�Zielsetzungen für die SALT II-Verhandlungen aufgeführt sind.
LAUNCH - RAKETENSTART.

Nach SALT II bedeutet Raketenstart jeden Start,

einer Rakete zu deren Erprobung, zur Ausbildung von Personal oder zu anderen
Zwecken.

Ausgeschlossen hiervon sind Tests des Start- und Ausstoßmechanismus

auf dem Prüfstand, sog. Kaltstarts.

• /•

LAUNCHER - STARTGERÄT. Dieser Begriff schließt alle Arten von Geräten
ein, die Raketen zu starten vermögen. ICBM-Startanlagen sind bodengestützte
Startrampen festinstallierter oder mobiler Art. SLBM-Startgeräte sind die Raketenrohre auf Raketen-Unterseebooten. ASBM-Startanlagen sind Trägerflugzeuge
einschließlich der erforderlichen Geräte. Startanlagen für Marschflugkörper
können auf Flugzeugen, Schiffen oder Fahrlafetten montiert oder festinstallierte Anlagen sein.
LAUNCH-WEIGHT - STARTGEWICHT ist das Gewicht der vollbeladenen Rakete zum
Zeitpunkt ihres Starts. Es ergibt sich als Gesamtgewicht aller Antriebsstufen,
des Muttergefechtskopfes (Post-Boost Vehicle - PBV) und des Wurfgewichts.
LIGHT (BALLISTIC) MISSILE - LEICHTE (BALLISTISCHE) RAKETE. Im Sinne von
SALT II werden die ballistischen Raketen nach ihrem Wurf- oder Startgewicht
in zwei Kategorien unterteilt: leichte und schwere Raketen. Die sowjetische
Interkontinentalraketen des Typs SS-19 gelten als die schwersten unter den vorhandenen leichten ICBMs.
MOBILE ICBM LAUNCHER - MOBILE ICBM-STARTANLAGEN werden die auf Fahrlafette
montierten Anlagen zum Start von ICBMs mit der Möglichkeit zur Standortsveränderung mittels Eigen- oder Fremdantrieb genannt. Mobile ICBM-Startanlagen
können als Gelände-, Straßen-oder Schienenfahrzeuge ausgebildet sein oder anderweitig von Startpunkt zu Startpunkt bewegt werden - gleichgültig ob dieser
"hart" oder "weich" ist.
MODERNIZATION

�MODERNIZATION - MODERNISIERUNG umfaßt den gesamten Prozeß der Modifizierung eines vorhandenen Waffensystems insoweit Merkmale oder Komponenten in
der Absicht verändert werden, dessen Einsatzfähigkeit zu verbessern. Gemäß
dem SALT II-Abkommen ist, soweit darin keine anderweitige Verfügung getroffen
wird, die Modernisierung und der Ersatz strategischer Offensivwaffen durch
andere zulässig.
MULTIPLE INDEPENDENTLY-TARGETABLE RE-ENTRY VEHICLE (MIRV) - Von Ballistischen Raketen mitgeführte Wiedereintritts-Lenkflugkörper bzw. Mehrfachgefechtsköpfe, von denen jeder unabhängig von den anderen auf ein gesondertes Ziel an
jedem beliebigen Ort angesetzt werden kann. MIRVed Missiles, mit Mehrfachgefechtsköpfen ausgestattete Raketen, sind mit einem Muttergefechtskopf (PostBoost Vehicle - PBV) odermeinem anderweitige^ Mechanismus für den Ausstoß
der Gefechtsköpfe ausgerüstet. Der Ausstoß- und der Zielmechanismus bringen
die Rakete auf die Position und Geschwindigkeit, die für die Ausstoßung der
einzelnen Tochtergefechtsköpfe für den Wiedereintritt in die Atmosphäre (ReEntry Vehicles - RVs) und deren Verbringung auf eine Flugbahn in das ausersehene Ziel erforderlich sind, sofern sich die einzelnen Flugkörper nach ihrem
Wiedereintritt in die Atmosphäre nicht selbst in ihr Ziel steuern. Im Sinne
von SALT.II gelten als mit Mehrfachgefechtsköpfen ausgestattete ICBMs, SLBMs
und ASBMs solche ballistische Raketen, die mit zwei oder mehr Wiedereintrittsflugkörpern an Bord flugerprobt wurden - gleichgültig, ob sie mit einem einzigen Wiedereintritts-Gefechtsköpf oder mit mehreren Wiedereintritts-Gefechtsköpfen flugerprobt wurden.
MULTIPLE RE-ENTRY VEHICLE (MRV) - Als Wiedereintritts-Flugkörper einer
ballistischen Rakete mit Mehrfachgefechtsköpfen bezeichnet man WiedereintrittsFlugkörper, deren Trägerrakete nicht darauf eingerichtet ist, diese unabhängig voneinander auf ein Ziel zu programmieren - im Gegensatz zu den Wiedereintritts-Lenkflugkörpern (MIRVs).
NATIONAL TECHNICAL MEANS OF VERIFICATION (NTN) - NATIONALE TECHNISCHE
MITTEL sind alle der Kontrolle eines Landes unterliegenden Geräte zur laufenden

I

�laufenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen eines Mukommens.

Zu den

Nationalen Technischen Mitteln gehören Satelliten zur Luftbild-Aufklärung, flugzeuggestutzte Systeme - wie Radar und optische Systeme - und see- und bodengestützte Systeme - wie Radar und Antennen zur Sammlung telemetrischer Daten.
Gemäß SALT II sind Störungen der Nationalen Technischen Mittel der Gegenseite
und vorsätzliche Vertuschungsmaßnahmen zu unterlassen, die die Verifizierung
der Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens durch NTNs behindern.
NEW TYPE OF ICBM - NEUE ICBM-TYPEN, deren Entwicklung, wie die USA und
die UdSSR übereingekommen sind, für die gesamte Laufzeit des SALT II-Abkommens
für beide Seiten auf je einen Typ begrenzt wird. Das Abkommen setzt spezifische
technische Kriterien für,die Unterscheidung zwischen neuen und vorhandenen ICBMTypen fest. Zu diesen gehören physikalische Größen wie Raketenlänge, Höchstdurchmesser, Wurfgewicht, Startgewicht und Brennstoffart.
NON-CIRCUMVENTION - DIE UNTERLASSUNG VON VERSUCHEN ZUR UMGEHUNG DES VERTRAGES. SALT II verpflidhtet beide Parteien, jeden Versuch zu unterlassen, die
Vertragsbestimmungen - etwa durch Einschaltung von einem oder mehreren Staaten
oder auf andere Weise - zu umgehen. Diese Bestimmung macht lediglich die stillschweigende Verpflichtung deutlich, die jedes Land als Partner einer internationalen Vereinbarung auf sich nimmt, nämlich die Bestimmungen eben jenes Vertrages
nicht zu verletzen. Nicht hiervon berührt werden bestehende Formen der Zusammenarbeit mit unseren Verbündeten einschließlich der Zusammenarbeit bei der Modernisierung der Streitkräfte des Bündnisses.
OBERSERVABLE DIFFERENCES (ODs) - ERKENNBARE UNTERSCHIEDE sind äußerlich
erkennbare Konstruktionsmerkmale, die eine Unterscheidung zwischen existierenden Typen von Bombern gestatten, die im SALT-Vertrag eingeschränkte Funktionen
ausüben können, und solchen, die dazu nicht in der Lage sind. Derartige Konstruktionsmerkmale brauchen nicht funktionsbezogen zu sein, müssen aber äußerlich
erkennbar sein.
PAYLOAD

- 11 -

�PAYLOAD - TRAGLAST bedeutet das Gesamtgewicht der von einem Trägersystem
mitgeführten Waffen und Abwehrdurchdringungshilfen.

Im Falle von ballistischen

Raketen bedeutet es das Gewicht der von den Hauptantriebsstufen oder dem Muttergefechtskopf auf eine ballistische Bahn verbrachten Gefechtsköpfe und Raketenabwehrdurchdringungshilfen; im Falle von Bombern bezeichnet es die Bomben, Raketen oder Abwehrdurchdringungshilfen, die an Bord oder an den Tragflächen oder
am Flugzeugrumpf befestigt mitgeführt werden.

4

PENETRATION AIDS (PENAIDs) - ABWEHRDURCHDRINGUNGSHILFEN ist bei offensiven

Waffensystemen wie ballistischen Raketen und Bombern alles Gerät, das dazu dient,
die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Überwindung der gegnerischen Abwehr
zu erhöhen.

Sie simulieren oder tarnen meist ein Flugzeug oder eine ballistische

Rakete mit Gefechtskopf, in der Absicht, das gegnerische Radarsystem zu täuschen
oder die Flug- oder Raketenabwehr von ihrem eigentlichen Ziel abzulenken.
P0ST-B00ST VEHICLE (PBV) - MUTTERGEFECHTSKOPF, verschiedentlich auch "Bus",
bezeichnet man jenen Teil der Traglast einer Rakete, der die Gefechtsköpfe,
Steuersegment, Treibstoff und Zusatzaggregate für die Kurskorrektur der ballistischen Flugbahn trägt, die sicherstellen, daß die Gefechtsköpfe in der erforderlichen Reihenfolge und auf ihre jeweiligen Ziele gerichtet ausgestoßen werden.
Ballistische Raketen mit einem einzigen Gefechtskopf sind verschiedentlich ebenfalls mit einem Muttergefechtskopf ausgestattet, um die Zielgenauigkeit durch
eine exaktere Flugbahn zu erhöhen.
PRODUCTION - PRODUKTION ist die Serienfertigung spezifischer strategischer
Kernwaffenträger im Anschluß an deren Entwicklung und Erprobung.
PR0T0C0L - PROTOKOLL.

Das SALT II-Abkommen besteht aus drei Teilen: dem

Vertrag, der bis 1985 gilt; einem Protokoll, das bis 1981 befristet ist; und
einer Gemeinsamen Erklärung der Prinzipien und Richtlinien für Anschlußverhandlungen.

Das Protokoll beschränkt die Zahl der mobilen ICBM-Startanlagen, der

Land- und Seegestützten Marschflugkörper und der Ballistischen Luft-Boden-Raketen.
QUALITATIVE

- 12 -

�QUALITATIVE LIMITATION - QUALITATIVE BESCHRÄNKUNG heißt Begrenzung der
Einsatzfähigkeit eines Waffensystems im Unterschied zu quantitativen Beschränkungen, die die zahlenmäßige Begrenzung strategischer Trägersysteme bedeuten.
Im Sinne von SALT II schließen die qualitativen Beschränkungen unter anderem ein:
das Verbot der Entwicklung von mehr als einem neuen Typ von Interkontinentalraketen durch jede Seite sowie die Begrenzung der Start- und Wurfgewichte und
der Zahl der Gefechtsköpfe, die eine Rakete mitführen darf.
QUANTITATIVE LIMITATION - QUANTITATIVE BESCHRÄNKUNG heißt Begrenzung der
Zahl der Waffensysteme bestimmter Kategorien im Unterschied zu qualitativen
Beschränkungen, die die Einsatzfähigkeit der Waffen betreffen. Für Zwecke des
SALT II-Abkommens rechnen die vereinbarten Gesamtzahlen bestimmter Waffen zu
den quantitativen Beschränkungen.
RAPID RELOAD - RASCHE ERSATZBESTÜCKUNG bedeutet Startanlagen, die innerhalb kurzer Zeit nach dem Abschluß einer Rakete eine zweite Rakete starten
können.
RE-ENTRY VEHICLE (RV) - WIEDEREINTRITT-FLUGKÖRPER wird der Teil einer
ballistischen Rakete genannt, der den nuklearen Gefechtskopf trägt und in der
Schlußphase der Raketenbahn wieder in die Erdatmosphäre eintritt und dort sein
Ziel direkt anfliegt.
SEA-LAUNCHED CRUISE MISSILE (SLCM) - SEEGESTÜTZTE MARSCHFLUGKÖRPER werden
von Unterseebooten oder Schiffen aus gestartet.
STANDING CONSULTATIVE COMMISSION (SCC) - STÄNDIGE BERATENDE KOMMISSION,
aus Vertretern beider Seiten aufgrund von SALT I errichtet, hat sie die Aufgabe,
die Zielsetzungen und die Durchführung von Verträgen und Übereinkünften zu
fördern, die zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion in den SALTVerhandlungen zustande kommen.
Jahr zusammen.

Die Kommission tritt mindestens zweimal im

Sie befaßt sich mit allen Angelegenheiten, die die Einhaltung

der Vertragsbestimmungen berühren, und sie arbeitet Verfahren zu deren Ver- 13 -

�Verwirklichung aus.

Die SCC wird diese Funktion auch in bezug auf SALT II

erfüllen.
STRATEGIC ARMS LIMITATION TALKS (SALT) - VERHANDLUNGEN ÜBER DIE BEGRENZUNG
DER STRATEGISCHEN RÜSTUNG (SALT).

Eine Serie von Verhandlungen zwischen den

Vereinigten Staaten und der Sowjetunion, die im November 1969 aufgenommen wurden.
Die Gespräche verfolgen das Ziel, sowohl die strategischen Offensiv- als auch
die strategischen Defensivwaffen zu begrenzen.

Die erste Gesprächsrunde - SALT I

ging im Mai 1972 mit dem Abschluß zweier Vereinbarungen zu Ende, dem ABM-Vertrag - "Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung von ballistischen Raketenabwehrsystemen" - und dem Interimsabkommen - "Interimsabkommen zwischen der Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika
über bestimmte Maßnahmen hinsichtlich der Begrenzung von strategischen Offensivwaffen".

SALT II - begonnen im November 1972 - besteht aus einem Vertrag, einem

Protokoll und einer Gemeinsamen Erklärung zu den Grundsätzen und Richtlinien für
Anschlußverhandlungen.
SUBMARINE-LAUNCHED BALLISTIC MISSILE (SLBM) - UNTERSEEBOOTGESTÜTZTE
BALLISTISCHE RAKETE ist eine von einem Unterseeboot mitgeführte und gestartete
Rakete. Für Zwecke von SALT II sind SLBM-Startanlagen Anlagen, die auf AtomUnterseebooten oder Unterseebooten gleich welchen Typs für den Start moderner
ballistischer Raketen installiert sind. "Moderne" SLBMs bedeutet amerikanischerseits alle in ATom-Unterseebooten mitgeführten Raketen; sowjetischerseits Raketen des Typs, wie sie in Atom-Unterseebooten mitgeführt werden, die 1965 oder
danach in Dienst gestellt wurden; und für beide Seiten alle 1965 oder danach
erstmals flugerprobten Raketen, die in Unterseebooten gleich welchen Typs mitgeführt werden.
TELEMETRY - TELEMETRIE wird als Bezeichnung für Daten gebraucht, die in
Waffentests per Funk an das Test-Team übermittelt werden und an Hand derer sich
die Funktionen und das Verhalten im Verlaufe des Tests beobachten lassen.
TEST

�TEST AND TRAINING LAUNCHERS - STARTANLAGEN FÜR TEST- UND AUSilLDUNGSZWECKE
sind unter SALT II solche Startanlagen für Interkontinentalraketen (ICBMs) und
Unterseebootgestützte Ballistische Raketen (SLBMs), die ausschließlich für
Test- und Ausbildungszwecke benutzt werden.

Neue Startanlagen für Test- und

Ausbildungszwecke dürfen nur in Raketenversuchsstationen gebaut werden. Bei
solchen Startanlagen kann es sich sowohl um Nachbildungen und partielle Startanlagen ohne echte Startkapazität als auch um richtige Startanlagen handeln,
die ausschließlich für den Start von Raketen zu Test- und Ausbildungszwecken
benutzt werden.
TEST RANGE - RAKETENVERSUCHSGELÄNDE im Sinne von SALT II sind Anlagen zur
Flugerprobung von Raketen. Die beiden Vertragsparteien versichern im Vertrag,
daß derartige Versuchsgeb^utie nur an folgenden Plätzen bestehen: amerikanischerseits bei Santa Maria, Kalifornien, und Cape Canaveral, Florida", russischerseits in den Gebieten von Tyuratam und Plesetskaya. Jede zusätzliche zu errichtende Versuchsstation ist durch eine diesbezügliche Mitteilung an die Ständige Beratende Kommission (SCC) anzuzeigen.
THROW-WEIGHT - WURFGEWICHT ballistischer Raketen entspricht der Traglast,
die mittels der Antriebsstufen der Rakete in Richtung auf ein Ziel hin auf eine
Flugbahn verbracht wird. Im Sinne von SALT II wird Wurfgewicht als die Summe
aus den Gewichten a) des oder der Wiedereintritt-Flugkörper (Gefechtsköpfe RVs);
b) des etwaigen Muttergefechtskopfes oder ähnlicher Flugkörper (PBVs) nebst
der Geräte für die Ausstoßung oder Ziel Programmierung von einem oder mehreren
Wiedereintritts-Gefechtsköpfen; und c) aller Raketenabwehrdurchdringungshilfen
(PENAIDs) einschließlich derer Ausstoßgeräte,.
VERIFICATION - VERIFIZIERUNG der Einhaltung der Vertragsbestimmungen wird
das Verfahren genannt, durch das sich die eine Seite bis zu dem für die Gewährleistung ihrer nationalen Sicherheit erforderlichen Ausmaß Gewißheit verschaffen
darf, daß die Gegenseite die getroffenen Vereinbarungen einhält.

Die Beurteilung

dessen, was hierzu ausreichend ist, erfolgt unter Berücksichtigung der Beobachtungskapazität bestehender und künftiger Systeme zur Beschaffung von Nachrichten,

. i5 .

�Nachrichten, der analytischen Möglichkeiten und der Fähigkeiten der Gegenseite,
die Aufdeckung von Verstößen zu vermeiden, sollte sie solche beabsichtigen. Die
Beurteilung bezieht ferner die Bewertung des politischen und militärischer» Gewichts einer potentiellen VertragsVerletzung und der Kosten, Risiken und Vorteile
ein, die der Gegenseite aus der Täuschung erwachsen würden. Schließlich ist zu
erwägen, inwieweit Vorteile, die eine Bestimmung den Vereinigten Staaten verschafft, durch Nachteile aus der problematischen Beobachtung und Registrierung
aufgewogen werden.
WARHEAD - GEFECHTSKOPF ist jener Teil öines Flugkörpers, Projektils, Torpedos oder einer Rakete oder eines sonstigen Geschosses, das ein nukleares oder
thermonukleares System, hochexplosive Sprengmittel oder chemische oder biologische Kampfmittel oder anderweitiges Material enthält, das dem Zweck dient,
Schaden zu verursachen.
•

YIELD - DIE IN EINER EXPLOSION FREIGESETZTE ENERGIEMENGE. Die in einer
Detonation einer Kernwaffe freigesetzte Energiemenge wird generell in Kilotonnen (KT) oder Megatonnen (MT) von TNT (Trinitrotoluol) ausgedrückt, d.h.
der Menge des* herkömmlichen Sprengstoffs TNT, die erforderlich wäre, um die
gleiche Energiemenge freizusetzen.

+ + + + +

•

16

�I 3

International Communication Agency
Embassy of the United States of America
23. Mai 1979

19

AKTIVE FORSCHUNG FÜR SICHERE ENERGIEZUKUNFT
Ein US-Wissenschaftler berichtet über Projektvielfalt

- (AD) - Immer mehr Einsatz von Elektrizität in Wirtschaft und Alltag,
verbreitete Anwendung ungewöhnlicher Brennstoffe und Energiewandler, unter
Umständen auch eine gewisse Verlagerung des Wohlstandes auf dieser Erde sieht
Dr. Glen Werth, leitender Physiker für Energie- und Rohstoffplanung am Lawrence
Livermore Laboratory (LLL) in Livermore (Kalifornien) voraus. In einem Exklusivinterview mit dem US-Amt für Internationale Kommunikation (USICA) erörterte
er Probleme und Möglichkeiten der künftigen Nutzung fossiler und nuklearer
Energiequellen, die Aussichten auf den Einsatz von Sonnenenergie und von sog.
Biomassen.
Von den Vereinigten Staaten als dem größten Energieverbraucher der Welt
- für die nächsten 20 Jahre sei von manchen Experten ein weiterer Verbrauchsanstieg um 30 bis 40 Prozent vorausgesagt worden - erwarteten andere Länder,
daß sie angesichts wachsender Energieknappheit auch in der Lösung von Energieproblemen den Vorreiter machten.

Als die attraktivste Alternative zu den da-

hinschwindenden fossilen Brennstoffen erscheine nach wie vor die Kernkraft,
"obgleich natürlich das gesamte amerikanische Atomenergie-Programm gegenwärtig
in Fluß ist".

Nach dem Vorfall im Atomkraftwerk bei Harrisburg überprüfe man

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�man eine ganze Reihe von Optionen, auch wenn feststehe, da3 er mehr die Folge
von menschlichem Versagen als von technischen Fehlern gewesen sei.
In den Vereinigten Staaten und vielen anderen Industrieländern gebe es
zahlreiche Gegner der Kernenergie, die ihre Meinung lautstark zur Kenntnis
brächten.

Nicht nur die Gefahr einer Strahlenemission und einer Explosion,

mit der bei den heute üblichen Kernreaktoren zu rechnen sei, sondern auch die
Proliferation nuklearer Technologie und deren mögliche Anwendung durch verantwortungslose militaristische und terroristische Gruppen bereite jetzt vielen
Menschen große Sorge.

Das gleiche gelte für die Suche nach Mitteln und Wegen

zu einer wirklich sicheren Entsorgung bei den radioaktiven Abfällen.
Dr. Werth betonte, daß das zweite Verfahren zur nuklearen Stromproduktion,
nämlich das der Kernverschmelzung statt der Kernspaltung, wesentlich größere
Sicherheit bieten würde, weil hier mit einer Explosionsgefahr nicht zu rechnen
sei, daß jedoch mit der technischen Entwicklung eine Vielzahl heute: noch sehr
schwieriger Probleme verbunden sei. Nicht einmal den günstigsten Schätzungen
zufolge wäre mit der technischen Reife des Verfahrens für eine kommerzielle
Anwendung vor der Jahrhundertwende zu rechnen.

In der gegenwärtigen Forschungs-

arbeit des Lawrence Livermore Laboratory spielten Fusionsexperimente sowohl unter Einsatz von magnetischen Kräften als auch mit Hilfe neuer Höchstleistungslaser eine wichtige Rolle.
Sollte die nuklearfeindliche Haltung die Oberhand behalten, würden die Vereinigten Staaten, wie Dr. Werth erklärte, für die Stromproduktion die zweite
bestmögliche Energiequelle in Anspruch nehmen - die Kohle. Das bedeute aber,
daß sehr viel mehr Kohle als bisher gefördert werden müsse. In den amerikanischen Oststaaten sei der Untertagebau sehr kostspielig - und gefährlich dazu.
Andererseits stelle der Transport billiger Kohle, wie sie im Westen der USA
im Tagebau gewonnen werde, zu den Ballungszentren der Oststaaten einen stark
verteuernden Kostenfaktor dar. Dennoch sei für die USA Kohle neben der Kernkraft im Hinblick auf die unmittelbare Zukunft die beste Lösung, erklärte der
Forschungsspezialist - selbst wenn die Kosten ca. 10 Prozent höher lägen als

- 2 -

�als die der Nuklearenergie, was sich zwangsläufig auf die Lebenshaltungskosten niederschlüge.
Ein sehr viel weiterreichender und einschneidender Effekt als der des
Kostenanstiegs sei aber zu erwarten, wenn überall in der Welt weiterhin fossile
Brennstoffe für die Energieerzeugung benutzt werden. "Am gesamten EnergieHorizont steigt eine mächtige Wolke auf", meinte Dr. Glen Werth, "und das ist
das Kohlendioxid-Problem«. Meßdaten zeigen, daß CO- weltweit in der Atmosphäre
zunimmt - am Äquator, an den Polen, auf fernen Inseln wie auf den Kontinenten und daß diese Zunahme eindeutig mit dem Verheizen fossiler Brennstoffe jeder
Art zusammenhängt."
Das führe zu einer immer mächtiger werdenden isolierenden Schicht in der
Atmosphäre, die zwar Sonnenlicht nach wie vor zur Erdoberfläche durchlasse,
aber die Wärmerückstrahlung in den Weltraum verringere, so daß es nahe der Erdoberfläche zu einem Wärmestau kommen könne, was einen allgemeinen Temperaturanstieg bedeute. "Extrapoliert man die gegenwärtige Menge des Verbrauchs an
fossilen Brennstoffen, könnten wir dieser Theorie zufolge sehr leicht schon im
Jahre 2025 einen Anstieg des Temperaturmittelwertes um mehr als fünf Grad haben",
betonte der Physiker. "Das ist eine bedenkliche Sache, denn schon wenige Grade
Temperaturunterschied führen zu Klimaänderungen." Kornkammern von heute könnten zu Wüsten werden, heute unproduktive Gebiete könnten sich zu neuen Anbauzentren entwickeln. "Damit würde auch der Wohlstand völlig neu verteilt",
meinte Dr. Werth; "wie die Welt ein derartiges Problem bewältigt, ist unmöglich
vorauszusagen."
Auch Katastrophen in der Form riesiger Überschwemmungen, die weite Gebiete
unter Wasser setzen, könnten eine direkte Folge des Abschmelzens der Eismassen
vor allem an den Polen sein.

Zwar "vermag heute niemand genau zu sagen, ob

das Kohlendioxid-Problem so auf uns zukommt, oder ob es Gegenkräfte zu seiner
Abschwächung gibt, die wir noch nicht in Rechnung gestellt haben", meinte Werth.
Aber nach bisheriger Kenntnis der Dinge sei eine ungute Entwicklung zu erwarten,
aus der noch niemand einen Ausweg kenne.
Auf
- 3 -

�Auf weite Sicht gehen die fossilen Brennstoffe sowieso zu Ende, so daß
immer intensiver nach anderen Energiequellen gesucht werden müsse.

Als best-

geeignete Kandidaten für die "erneuerungsfähigen" Quellen kämen Kernenergie
und Sonnenenergie in der einen oder anderen Form und, als Fliissigbrennstoff in
den Fällen, in denen sich Elektrizität als ungeeignet erweist, Methanol in
Frage.

Unter bestimmten Bedingungen sei geothermische Energie und Windenergie

verheißungsvoll.

In einigen Regionen würde es sich nach Ansicht Dr. Werths

auch lohnen, die Gezeitenkräfte zu nutzen.
Aber in jedem Fall sei sehr viel mehr Forschung als bisher notwendig, um
diese Energiequellen überhaupt einmal wirtschaftlich einsetzen zu können.
Als Ausnahme seien vielleicht bestimmte Solarenergie-Projekte anzusehen, wie
sie derzeit in Livermore zur Erzeugung von heißem Wasser und Dampf für Industriezwecke (in Verbindung mit Spezialanlagen aus dem LLL-Entwicklungszentrum) erprobt werden.

Gegenwärtig werde ein solches Solarheizsystem in Fort Benning

(Georgia) für die Wäscherei und die Beheizung der Kasernen installiert.

Es

arbeite nach dem gleichen Prinzip, das in Japan schon seit Jahrhunderten für
Warmwasserbereitung genutzt werde.
Anders sei es mit der direkten Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen
Strom. Der photovoltaische Prozeß (mit Solarzellen) ist sehr attraktiv. Aber
erst müßten neue Materialien und Verfahren entwickelt werden, um die Kosten
auf ein vernünftiges Niveau bringen zu können. Zwar seien gerade in letzter
Zeit in verschiedenen Forschungsinstituten Fortschritte erzielt worden. Aber
die Kosten für die Umwandlung müßten auf ein Zehntel bis ein Hundertstel gesenkt werden können, ehe die Stromproduktion nach diesem Verfahren als rentabel
anzusehen sei. Und darüber könnten noch gut zehn Jahre vergehen.
"Auf weite Sicht glaube ich, daß wir auf eine nahezu voll elektrifizierte
Wirtschaft zusteuern", meinte Dr. Werth. Wo es Elektrizität nicht gebe, sei
in Methanol eine äußerst attraktive, wenn auch noch ziemlich kostspielige Alternative zu sehen. Schon heute gehe man verschiedene Wege zur Herstellung
dieses geruchlosen, farblosen Flüssigkraftstoffs von überaus hohem Wirkungs-

- 4 -

�Wirkungsgrad, der chemisch dem Äther verwandt ist, und zur Zeit für Rennautos
benutzt werde.

Beispielsweise eigneten sich Algen, die selbst in Salzwasser-

teichen oder Bassins in WUstengebieten wachsen, als Ausgangsmaterial für die
Gewinnung von Methanol oder Methangas.

Mit Strom aus photovoltaisehen Zellen

sei es außerdem möglich, Wasser in seine Bestandteile zu zerlegen und den so
gewonnenen Wasserstoff zusammen mit Kohlendioxid in bekannten Verfahren zur
Herstellung von Methanol zu verwenden.
Grundsätzlich ließen sich Methanol und Methan aus allen Pflanzen gewinnen.
Aber Studienergebnisse zeigten, daß Agrarland und Dünger viel rationeller in
der Nahrungsmittel- und Holzproduktion eingesetzt werden - von einigen tropischen
Gebieten abgesehen, wo sich die Kultivierung von Pflanzen zur Verwendung als
Biomasse für die Brennstoffproduktion tatsächlich lohnen würde. Alles in allem
seien die Produktionskosten für Methanol noch lange nicht wettbewerbsfähig;
hier habe die Forschung noch viele Probleme zu lösen.
"Ober die Zukunft der Elektrofahrzeuge sind wir sehr optimistisch", meinte
der Wissenschaftler. Allerdings seien die heute üblichen Batterien noch nicht
leistungsfähig genug. Schon in zehn Jahren aber seien Elektroautos sehr gut
als Zweitautos denkbar. Gemeinsam mit der Lockheed Aircraft Company arbeite
das Livermore-Institut gegenwärtig an dem vielversprechenden Projekt einer sehr
leistungsstarken und langlebigen Aluminium-Luft-Batterie. An Wartungsstationen
müsse nur nach ca. 400 km Wasser nachgefüllt und nach ca. 1000 km der Satz von
Aluminiumplatten ausgetauscht sowie das Aluminlumhydroxid entfernt;
werden. Alles Aluminium wäre wiederzuverwenden, und alles in allem werde man
Leistungswerte erreichen, die jenen des heutigen Benzinmotors überlegen seien.
Dazu aber, meinte Dr. Werth, sei noch ein Jahrzehnt weiterer Forschung notwendig.
Er und seine Kollegen bauen auf die "Mitarbeit" der Großcomputer, die sich
bei der Energieforschung im Livermore-Laboratorium bereits so gut bewährt haben.

Energie werde dabei mit jeder anderen Art von Wirtschaftsgütern gleich-

gestellt, bei denen Produktionskosten und Kapitalerträge aus Investitionen eben-

- 5 -

�ebenso eine Rolle spielen wie die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung.
Mit Hilfe der Computer ließen sich, so Dr. Werth, Studien aller Art in kürzester Zeit durchführen und hypothetische Situationen durchspielen, deren Ergebnisse wiederum in die Forschungsplanung eingebracht würden. Immer wieder
zeige sich die Zuverlässigkeit von Trendvoraussagen, denen Analysen der Energiefluß- und Kostensituation in den fünfziger und sechziger Jahren sowie weitere
einschlägige Daten zugrundegelegt seien.
Dr. Werth gab auch einen kurzen Oberblick über die weltweiten Energieprobleme: Sowohl die Sowjetunion als auch China verfügten reichlich über
fossile Brennstoffe, wenn auch in China die Vorräte angesichts der hohen Bevölkerungszahl stark in Anspruch genommen werden dürften. Lateinamerika sei
ebenso wie Australien für die nächste Zukunft im allgemeinen gut versorgt,während in Europa, vor allem in Osteuropa, die Lage problematisch zu werden beginne; für Afrika seien die Aussichten ebenfalls düster. Japan verfüge selbst
über wenig Energiequellen, könne, aber durch weiterhin hochqualifizierte Exporte
an Fertigwaren Energie aus dem Ausland beziehen. Der Forscher ist überzeugt,
daß "die Antwort auf das Energieproblem in vielen Ländern der Welthandel sein
wird".

+ + + + +

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23. Mai 1979

KONKURRENZ FÜR DEN BENZINMOTOR?
Aluminium-Luft-Batterie mit 30 kW Stromleistung möglich

- (AD) - Das Elektroauto wäre ein ideales Fahrzeug - es macht keinen
Lärm, produziert keine schmutzigen und übelriechenden Abgase, und es ist
billig im Betrieb.

Aber:

die heute verfügbaren Batterien, die den

Betriebsstrom liefern könnten, sind viel zu groß und zu schwer und haben
eine zu geringe Leistungsdichte.

Sie geben dem Fahrzeug eine Reichweite

von bestenfalls 60 - 70 km und müssen dann ausgetauscht oder in einem langwierigen Prozeß neu aufgeladen werden.
In einer Reihe von Laboratorien wird daran gearbeitet, neue Batteriesysteme zu entwickeln, die nicht nur leichter, sondern auch unvergleichlich
leistungsfähiger, dauerhafter und einfacher zu handhaben sind als die heute
üblichen Blei-Akkus. Institute der amerikanischen Industrie und privater
oder gemeinnütziger Forschungsorganisationen experimentieren mit neuen,
manchmal recht "exotisch" anmutenden Chemikalien und Materialien, die die
Blei-Schwefelsäure- Batterie eines Tages ablösen sollen.
Eine

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�'-

Eine besonders vielversprechende Entwicklung scheint die "AluminiumLuft-Batterie" zu sein.

Mit diesem System befassen sich Forscher der

Lockheed-Werke in Palo Alto (Kalifornien) gemeinsam mit Kollegen vom
Lawrence Livermore Laboratory.

Dr. Ernest Littauer, ChefChemiker des

Forschungsinstituts der "Lockheed Missiles &amp; Space Company", über ihre
Vorteile:

"Die Aluminium-Luft-Batterie wäre extrem leicht, und es gibt

technisch gesehen keinen Hinderungsgrund, aus einem solchen Batteriesystem
von etwa 120 - 150 kg Gewicht eine Stromleistung von 30 kW herauszuholen."
Sie zählt zu einer Gruppe von Stromspeichern, die bei Lockheed als "mechanisch
wiederaufladbare Metall-Luft-Batterien für elektrischen Fahrzeugantrieb"
klassifiziert werden.
Littauer nennt die Alu-Batterie den logischen nächsten Schritt nach
der - viel kleineren - Lithium-Luft-Batterie aus seinem Institut, die eine
Art Nebenprodukt aus militärischen Entwicklungen war. Diese "Kleinbatterie"
mit 500 W Leistung demonstrierte ebenso wie andere, sehr viel größer ausge-,
legte Systeme für stationäre Anlagen, eine gute Funktionsfähigkeit. Bei
der Alu-Batterie wird an der negativen Elektrode, der Kathode, Aluminium
langsam aufgelöst; an der Anode, die der positiven tlektrode einer
Brennstoffzelle vergleichbar ist wird Sauerstoff reduziert. "Das Aluminium
kann sich", so Littauer, "in einem wässrigen Elektrolyten - in diesem Fall
Natronlauge - auf zweierlei Weise lösen. Dieäne Reaktion wäre eine
Korrosionsvorgang mit Freisetzen von Wärme. Damit würde nichts gewonnen.
Wenn man aber die elektrochemischen Prozesse in geeigneter Weise manipuliert,
löst sich das Aluminium unter Abgabe von Elektronen. Diese bilden den
Stromfluß, der über einen äußeren Stromkreis, in den beispielsweise ein
Elektromotor eingebaut ist, seinen Weg zur Kathode nimmt. Die dort
stattfindende Sauerstoffreduktion ist eine elektrochemische Ausgleichsreaktion."
Die Elektrizität ist gewissermaßen im metallischen Aluminium gespeichert,
denn die Aluminiumgewinnung aus Rohstoffen wie Bauxit erfordert hohen

- 2 -

�hohen Energieaufwand. Dies gibt umgekehrt der Aluminium-Luft-Batterie
ihre hohe Leistungsdichte. Während der Verbrennungsmotor mit nur 20
Prozent Wirkungsgrad arbeitet - d.h., 80 Prozent der Kraftstoffernergie
geht verloren -, könnte die Aluminium-Luft-Batterie auf einen Wirkungsgrad
von 60 Prozent kommen. Dr. Littauer ist überzeugt, daß in einigen Jahren
auf der Basis solcher Batterien ein elektrischer Fahrzeugantrieb präsentiert
werden kann, der es mit dem Verbrennungsmotor ohne weiteres aufnimmt. Er
kommt allerdings nur für Kleinwagen in Frage. Der besondere Vorteil der
Batterie liegt darin, daß sie augenblicklich und an jedem Ort "aufzuladen"
ist. Es genügt, alle 400 - 500 km Wasser nachzufüllen, und nach 1000 1500 km Fahrstrecke neue Aluminiumplatten einzusetzen. Das verbrauchte
Elektrodenmaterial in der Form von Aluminiumhydroxid wird wieder der
Produktion von metallischen Aluminium zugeführt.

+ + + + +

- 3 -

�31

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23. Mai 1979

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NEUE SERIENMODELLE FÜR GASOHOL-KRAFTSTOFF GEEIGNET

- (AD) - Drei groBe Unternehmen der amerikanischen Automobilindustrie •
General Motors, Chrysler und American Motors - haben angekündigt, die
Betriebsgarantie für die von ihnen herausgebrachten neuen Serienmodelle
sowie für einige frühere Modelle auf die Verwendung von Gasohol-Kraftstoff
auszudehnen.

Dies ist ein wichtiger Schritt in den vielfältigen Bemühungen,

zusätzliche Energiequellen zu erschlieBen und zu nutzen.
Der dem Benzin zugemischte Alkohol ist aus nahezu allen stärke- und
zuckerhaltigen Rohstoffen zu destillieren. Als jedoch vor ca. zehn Jahren
Dr. William Schell er, Leiter des Departments für chemische Verfahrenstechnik der Universität Nebraska auf Ersuchen des Parlaments des Bundesstaates Nebraska mit Versuchen zur Mischkraftstoff-Produktion aus Getreide
begann, konnte Gasohol mit dem damals lächerlich billigen Benzin nicht
konkurrieren.
Die Experimente wurden vor allem deshalb in Angriff genommen, um
die Absatzchancen für das im amerikanischen Mittelwesten produzierte

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�produzierte Getreide nach Möglichkeit zu verbessern.
Die heutige Situation ist von Grund auf anders. Außerdem stellte
sich bei fortlaufender Verbesserung des Prozesses der Alkohol gewinnung
heraus, daß gewisse Nebenprodukte ein gutes Zusatzfutter für die Tierhaltung sind. Rinder, an die der einweißhaltige Zusatz verfüttert wurde,
erreichten nach kurzer Zeit 13 Prozent mehr Gewicht. Aus anderen GasoholNebenprodukten lassen sich, wie die neuesten Entwicklungen zeugen, Haushalt- und Industriebrennstoffe herstellen. Wenn sich die Gewinnung der
Nebenprodukte im großtechnischen Rahmen ohne zu hohen Energieaufwand durchführen läßt - definitive Aussagen dazu sind noch nicht zu machen -, würden
die Vorteile von Gasohol irgendwelche Nachteile mehr als aufwiegen. Die
Experten sind der Ansicht, daß mit Hilfe des Gasohol-Kraftstoffs in den
USA jährlich 40 Milliarden Liter Benzin eingespart werden könnten. Das
entspräche neun Prozent des gegenwärtigen Benzinverbrauchs.

++++++

�</text>
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                <text>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Botschafter Young erläutert Standpunkt der USA auf der Welthandelskonferenz&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Botschafter Carters an die UNCTAD-Delegierten in Manila -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Präsident Carter zum Reaktorprojekt "Clinch River"&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Kommerzielle Anwendung schneller Brüter nur bei besserer Technologie -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Wirtschaft&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Der Nationale Energieplan II der USA&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Auszüge aus dem Bericht Carters an den Kongress -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;3. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Erläuterungen zu Begriffen im Rahmen der SALT-Verhandlungen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aktive Forschung für sichere Energiezukunft&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Ein US-Wissenschaftler berichtet über Projektvielfalt -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;4. Wissenschaft und Technik&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Konkurrenz für den Benzinmotor?&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Aluminium-Luft-Batterie mit 30 kW Stromleistung möglich -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neue Serienmodelle für Gasohol-Kraftstoff geeignet&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</text>
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                    <text>Information
und
Dokumentation

1
I

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

20

30. Mai 1979

I N H A L T

DOKUMENTATION
Direktor des US-Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung äußert sich
positiv zu SALT II

HINTERGRUNDMATERIAL
"Bemerkenswerter Fortschritt" für das Internationale Seerecht
US-Botschafter Richardson optimistisch für nächste Plenarsitzung
in New York
- Von Hugh 0. Muir Nukleartechnische Sicherheit und nukleare Absicherungen
- Von Lawrence Scheinman -

Um Übef/endung von
Belegexemplaren wird
gebeten

Postfach 20 03 OO
D 5 3 0 0 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�Dokumentation
International Communication Agency
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20

30. Mai 1979

DIREKTOR DES US-AMTES FÜR RÜSTUNGSKONTROLLE UND ABRÜSTUNG
ÄUSSERT SICH POSITIV ZU SALT II

NEW YORK - (AD) - General George M. Seignious, der Direktor des amerikanischen Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung (ACDA), erklärte in einer am
19. Mai 1979 in New York gehaltenen Rede, SALT II und seine Einhaltung könnten
durch unabhängige nachrichtendienstliche Möglichkeiten der Vereinigten Staaten
überprüft werden.
Seignious betonte vor der Union der amerikanisch-jüdischen Gemeinden,
eine große
Zahl hochentwickelter Systeme, darunter hochwirksame Fotokontroll Satelliten und weitgespannte Radarsysteme, würden verwendet, um den
gesamten Umfang der sowjetischen strategischen Streitkräfte und Tätigkeiten
zu überwachen. Er sagte, SALT II und die in ihm enthaltenen Kontrollen der
strategischen Systeme würden die Plattformen für SALT III und für spätere
Verhandlungen über umfassendere Beschränkungen und weitere Verringerungen
bilden.
Die Rede des ACDA-Direktors hat folgenden Wortlaut:
Ich freue mich über die Gelegenheit, Ihnen meine Überlegungen zum
SALT II-Vertrag mitzuteilen, der zur Unterzeichnung vorliegt.

Postfach 20 03 0 0
D5300 Bonn 2

�.«

.»

Dieses neue SALT-Abkommen hat viel Zeit gebraucht.
Zu Beginn meiner 32 Jahre Militärdienst lernte ich, was es bei der Truppe
bedeutet, wenn man sich darüber beklagt, daß der Soldat die Hälfte seines Lebens vergebens wartet.

Es dauerte sechs lange Jahre, um SALT II auszuarbeiten.

In beiden Fällen, bei der Armee und bei SALT, glaube ich, daß sich das Warten
doch lohnt.
Der SALT II-Vertrag ist ein gutes Abkommen zur Rüstungskontrolle.

Und

er ist gleichzeitig ein solides Abkommen für die nationale Verteidigung.

Diese

beiden Beschreibungen widersprechen sich nicht, denn Rüstungskontrolle und Landesverteidigung sind miteinander zu vereinbarende, unentbehrliche Komponenten
unserer umfassenden Sicherheit.
Ich wäre heute nicht zu Ihnen gekommen, ich hätte diese Aufgabe nicht
übernommen, wenn ich nicht zutiefst überzeugt wäre, daß SALT dem Ziel dient,
das auch für mich immer am wichtigsten war: der Sicherheit unseres Landes.
Sie können zurecht fragen: wenn SALT so gut ist, warum hat es dann so
viel Lärm und Aufregung verursacht? Warum fürchten einige vollkommen vernünftige und verantwortungsbewußte Bürger, daß SALT II zu wenig Abrüstungskontrolle
beinhaltet und in der Tat eine inhaltslose und wertlose Übung darstellt? Warum fürchten andere absolut vernünftige und verantwortungsbewußte Bürger, daß
SALT so viel Abrüstungskontrolle beinhaltet, daß dieser Vertrag eine Gefahr
für unsere nationale Sicherheit darstellt? Andere beschuldigen uns, daß wir
unsere nationale Sicherheit auf das Vertrauen in die Sowjets gründen. Wieder
andere haben Bedenken, daß SALT eine Gefahr für unsere Freunde und Verbündeten
bildet.
Ich achte die Ernsthaftigkeit aller dieser Bedenken.

Ich will mein Bestes

tun, Ihnen heute abend in aller Kürze zu erklären, warum ich glaube, daß der
SALT II-Vertrag ein verantwortungsbewußtes und kluges Unterfangen ist.
Lassen

�Lassen Sie mich erklären, warum ich glaube, daß SALT sowohl für die
Rüstungskontrolle als auch für unsere nationale Sicherheit eine herausragende
Leistung ist.

Der Vertrag hat beides:

sowohl quantitative Begrenzungen, um das Wett-

rüsten hinsichtlich der Anzahl der strategischen Systeme zu einzuschränken, als
auch qualitative Begrenzungen, um den Wettlauf der Waffentechnologie zu verlangsamen.

Er wird beide Nationen zur ausgeglichenen Gesamtbegrenzung der

strategischen Streitkräfte verpflichten - Abschußeinrichtungen für Interkontinentalraketen und unterseebootgestützte Raketen und schwere Bomber.

Zunächst wird die Grenze bei 2400 liegen und Ende 1981 auf 2250 reduziert
werden.

Die Folge dieser Begrenzungen wird der Abbau von etwa 270 operativen

sowjetischen Systemen sein.

Keines unserer Systeme wird abgebaut werden müssen,

um dieser Begrenzung zu entsprechen.

Innerhalb dieser Gesamtbegrenzung von

2250 wird es eine Reihe von gleichen Unterbegrenzungen geben, durch die die
Zahl der für Marschflugkörper mit großer Reichweite ausgerüsteten schweren
Bomber sowie die Abschußeinrichtungen für Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen
(MIRVs) eingeschränkt wird.
Jede Seite kann nur einen einzigen neuen Typ von Interkontinentalraketen
(ICBM) entwickeln.

Durch Beschränkungen, die in den Bestimmungen festgeschrie-

ben sind, werden Verbesserungen bei vorhandenen ICBMs, wie etwa ihr Wurfgewicht, Begrenzungen unterworfen.

Es wird Beschränkungen hinsichtlich der Zahl von Gefechtsköpfen geben,
die auf die verschiedenen Typen von Interkontinentalraketen disloziert werden
können.

Indem wir die Sowjetunion daran hindern, das ganze Potential ihrer

mit Mehrfachgefechtsköpfen bestückten ICBMs auszunützen, werden wir die potentielle Bedrohung unserer eigenen Abschreckungswaffen herabmindern.

Diese und andere Kontrollen im Vertrag werden uns bei Herstellung der
strategischen Stabilität helfen und den beiderseitigen Druck mildern, Schritte

- 3 -

�Schritte zu unternehmen, die das Wettrüsten anheizen würden.
Diese und andere Kontrollen im Vertrag werden die nuklearstrategischen
Möglichkeiten der beiden Länder innerhalb der hauptsächlichen Kategorien begrenzen, nach welchen wir strategische Macht messen.
Diese Kontrollen werden außerdem die Plattform für SALT III und für spätere
Verhandlungen über umfassendere Beschränkungen und weitere Verringerungen bilden.
Es ist entscheidend, daß wir alle erkennen, daß SALT ein Prozeß mit vielen
Schritten ist, bei dem jeder auf dem bisher Erreichten aufbaut.

Zusätzlich

zu diesen Kontrollen läßt SALT II uns die Möglichkeit offen, die für ein stabiles strategisches Gleichgewicht notwendigen militärischen Programme weiterzuentwickeln.
- SALT wird unsere Anstrengungen nicht verlangsamen, um eine vernünftige
Lösung für das Problem der wachsenden Verwundbarkeit unserer landgestützten
Raketen zu finden.
- Wir werden mit unseren Plänen fortfahren, einen großen Teil unserer
Bomberflotte mit zielgenauen, weitreichenden Marschflugkörpern auszustatten.
Im Rahmen von SALT werden wir mit unseren Programmen für Raketen-Unterseeboote

fortfahren;

- und natürlich wird SALT, wenn wir uns zur Entwicklung eines neuen Bombers entschließen, nicht in diese Entscheidung eingreifen.
•

Verifizierung ist eine Frage, die alle Amerikaner beschäftigt, egal,
ob sie für oder gegen SALT sind. Können wir sicher sein, daß die Sowjets
die Bestimmungen des Abkommens einhalten werden? Lassen Sie mich gleich von
Anfang an versichern, daß wir uns bei SALT weder auf Vertrauen, Glauben oder
Hoffnung noch auf die Unterschrift der Sowjets verlassen, denn es geht hier
um das überleben unserer Nation. Schlichtweg gesagt, verhandeln wir mit un-

�unserem Hauptgegner.

Aus diesem Grunde, haben wir mit aller Sorgfalt einen

Vertrag entworfen und ausgehandelt, dessen Einhaltung angemessen durch unsere
eigene nachrichtendienstlichen Fähigkeiten geprüft werden kann.

Wir werden

eine große Vielzahl von ausgeklügelten Systemen verwenden - einschließlich
extrem wirkungsvoller Fotoaufklärungssatelliten und großer, leistungsfähiger
Radaranlagen -»um den ganzen Umfang der sowjetischen strategischen Streitkräfte und Aktivitäten zu kontrollieren.

Der SALT-Vertrag enthält besondere Vorkehrungen, die es der Sowjetunion
verbieten, die Kontrolle und Verifizierung von SALT zu beeinträchtigen.

Beide

Vertragsparteien haben im Vertrag vereinbart, keine Maßnahmen zu ergreifen,
die absichtlich die Verifizierung behindern könnten.

Ohne diese Bestimmungen

wäre es viel schwieriger, die notwendigen Informationen über die sowjetischen
strategischen Programme zu sammeln.

Ohne das Verbot von Verheimlichung und

Störung wäre es für uns viel schwieriger, herauszufinden, über wieviele strategischen Raketen und Bomber die Sowjets verfügen und welches ihre militärischen
Kapazitäten und Eigenschaften sind.

Die Sowjets hätten die Möglichkeit, uns

die genaue Voraussage über Umfang und Fähigkeiten ihrer strategischen Streitkräfte zu erschweren.

Und sie würden es wahrscheinlich tun.

Aber ich sollte vielleicht die Tatsache unterstreichen, daß wir die
sowjetischen Aktivitäten in jedem Fall genau beobachten müßten - mit oder ohne
SALT.

Doch gewährleistet uns der Vertrag einen Erfolg in zwei äußerst wich-

tigen Aspekten:

einmal wird der Vertrag klare Begrenzungen der sowjetischen

Streitkräfte festlegen, die wir verifizieren müssen.

Zum anderen wird der

Vertrag es der Sowjetunion untersagen, unsere zuverlässigen Verifizierungsmöglichkeiten zu stören und absichtlich Maßnahmen zu verbergen, die unsere Fähigkeit zur Verifizierung einschränken.

Wenn wir Verletzungen vermuten, so erlaubt es SALT, die Vermutungen vor
die Ständige Beratende Kommission zu bringen, die von den Vereinigten Staaten
und der Sowjetunion eingerichtet wurde, um Regelverstöße zu ahnden.

Wenn wir

auch nur den leisesten Verdacht einer Vertragsverletzung haben, so können wir

- 5-

�wir dies bei den Sowjets vorbringen.

Wir haben dies in der Tat schon bei dem

SALT I-Vertrag in vielen Fällen getan.

In jedem dieser vorgetragenen Fälle

hörte entweder die entsprechende Störung auf oder zusätzliche Informationen
beschwichtigten unsere Bedenken. Die äußerste Sanktion im Fall der Ablehnung
unserer Bedenken wäre eine Zurückweisung des Vertrags; dann könnten wir alle
Schritte unternehmen, die wir zur Gewährleistung unserer Sicherheit für notwendig erachten.

Das wäre eine überaus ernste Entwicklung, und die Sowjets wis-

sen das.
Ich möchte mich nun der Sorge einiger Leute zuwenden, die davon ausgeht,
daß SALT II uns die Hände hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der NATO bindet
oder einen Ausverkauf der Belange unserer Verbündeten darstellt.
Das stimmt einfach nicht:
- Wir haben unsere Verbündeten ausgiebig konsultiert.
- Wir haben die Sicherheitsbedenken unserer Verbündeten in unsere Verhandlungspositionen mit einbezogen.
- SALT II bringt keinerlei Einschränkungen für die Nuklearwaffen Frankreichs
und Großbritanniens.
- SALT II begrenzt keines der vielen amerikanischen Kernwaffensysteme,
die in Europa stationiert sind.
- SALT II verbietet nicht den Transfer von Marschflugkörpern und anderer
hochentwickelter Technologie.
- Und kurzfristige Begrenzungen in SALT II hinsichtlich der land- und seegestützten Marschflugkörper werden auslaufen, noch bevor wir so weit
sind, solche Waffen zu dislozieren. Wir werden Zeit genug haben, in
Einklang mit unseren europäischen Verbündeten sorgfältig zu planen,
wie wir unsere Gefechtsfeld-Nuklearwaffen in der NATO am besten modernisieren können.
Ein Beweis für die Unterstützung von SALT II durch unsere Verbündeten
wurde am 11. Mai in London geliefert, als Bundeskanzler Schmidt sehr deutlich
sagte:

Wir sind für einen raschen Ratifizierungsprozeß in Moskau und in

- 6 -

�in Washington,und die neue britische Premierministerin, Frau Thatcher, die
neben ihm stand, stimmte dem zu.

SALT II wird keine solchen konventionellen Waffen begrenzen, wie wir sie
vielleicht zur Unterstützung unserer Freunde und zur Erfüllung unserer Verpflichtungen im Nahen Osten, in Europa oder sonstwo brauchen.

Die amerikanischen

Streitkräfte in Europa oder die Sechste Flotte im Mittelmeer werden nicht begrenzt.

SALT wird uns nicht daran hindern, unseren Freunden und Verbündeten

im Ausland militärischen Beistand zu gewähren.

Die Vereinigten Staaten haben sich zu einem Drei-Milliarden-Dollar-Programm als Sicherheitsbeistand für Israel verpflichtet, das die laufende Modernisierung der militärischen Einrichtungen jenes Landes erlaubt.
wird von SALT nicht berührt.

Auch das

Die Vereinigten Staaten werden auch ihre Unter-

stützung der Friedensbewegung im Nahen Osten fortsetzen und werden geeignete
Maßnahmen ergreifen, um die völlige Einhaltung des Friedensvertrages zu gewährleisten.

Der sowjetische Physiker Andreij Sacharow schrieb vor kurzem:

"Ich

glaube, daß das Problem einer Verminderung der Gefahr der Vernichtung der
Menschheit in einem Atomkrieg absoluten Vorrang vor allen anderen Überlegungen
hat."

Er betonte jedoch anschließend, daß "eine dauerhafte internationale

Sicherheit und internationales Vertrauen unmöglich sind ohne die Beachtung
der Grundrechte des Menschen, insbesondere der politischen und der bürgerlichen
Rechte."

Dies führt mich zu einer Frage, die wir uns alle stellen:

Können wir

ein SALT-Abkommen mit den Sowjets unterzeichnen und dennoch weiterhin entweder laut heraus oder durch leise Diplomatie die Menschenrechtsverletzungen
in der Sowjetunion anprangern?

Die Antwort ist ja - und wir haben die feste

Absicht, SALT und die Menschenrechte gleichzeitig zu verfolgen.

Die

- 7 -

�Die Erfahrung der letzten drei Jahre liefert genügend Beweise dafür,
daß wir beide Dinge verfolgen und auf beiden Gebieten Erfolge haben können.
Während der SALT-Verhandlungen haben wir auch weiterhin freimütig mit den
Sowjets über die Menschenrechtsproblematik gesprochen.

In den letzten Monaten

war die Zahl der jüdischen Auswanderer aus der Sowjetunion höher als je zuvor.
Im Jahre 1978 verließen fast 30 000 jüdische Auswanderer die Sowjetunion.
Das sind doppelt so viel wie im Jahre 1976.
4400 Menschen die Sowjetunion.

Im März dieses Jahres verließen

Im April war es etwa die gleiche Anzahl.

Diese Zahlen machen deutlich, daß es keinen Konflikt zwischen den Verhandlungen
über Rüstungskontroi labkommen mit der Sowjetunion einerseits und der Verfolgung
von Menschenrechtszielen andererseits gibt, die Sie und alle Amerikaner teilen.
Im Gegenteil: die Ablehnung von SALT könnte zu einem Klima führen, in dem die
Verfolgung eben dieser wichtigen Ziele weit schwieriger wäre.
•

Am Ende meiner heutigen Ausführungen möchte ich noch auf zwei zwingende
Gebote hinweisen: Das erste und höchste Gebot ist, die Gefahr eines Atomkrieges zu verringern. Selbst ein sogenannter begrenzter sowjetischer Angriff
auf die strategischen Streitkräfte der USA könnte zu Verlusten in einer Größenordnung von etwa 20 Millionen Amerikanern führen und schließlich zum Tode vieler weiterer Millionen. Kein Mensch kann die wirklichen Folgen eines solchen
Krieges vorhersehen. Und keine Nation könnte sicher sein, in einer solchen
Feuersbrunst verschont zu bleiben. Ein Nuklearkrieg könnte viele andere Länder verwüsten - genau wie unser eigenes Land. SALT hilft dabei, das Risiko
zu vermindern, daß ein solches Ereignis je eintritt.
Das zweite Gebot ist, die Weiterverbreitung von Kernwaffen zu verhindern.
Wir leben in einer Welt, in der sich viele andere Länder Kernwaffen verschaffen
könnten. Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion bemühen sich ernsthaft,
zusammen mit anderen Ländern dieser unheilvollen Entwicklung vorzubeugen, denn
eine Welt von 10 oder 15 oder 25 Nuklearmächten wäre ein Alptraum sowohl für
die militärischen Planer als auch für alle anderen Bürger. Wir müssen uns
darüber klar sein, daß die über 100 Länder, die diesen Waffen abgeschworen
haben, indem sie den Atomwaffensperrvertrag befolgen, die beiden Supermächte

�Supermächte genau beobachten, um zu sehen, ob wir tatsächlich glaubwürdig
sind hinsichtlich der eingegangenen Verpflichtung, den Umfang des Kernwaffenarsenals zu reduzieren.

Unsere dringenden Bitten werden einen hohlen Klang

haben, wenn wir nicht bereit sind, uns selbst zu kontrollieren.
Meine Damen und Herren, die Vereinigten Staaten sind eine starke Nation,
und wir sind eine große Nation.

Ich habe mein Leben in ihren Dienst gestellt.

Ich bin fest davon überzeugt, daß wir eine Nation sein können und sein werden,
die für Sicherheit und für Frieden steht.

SALT ist die Gelegenheit, ein Wett-

rüsten einzuschränken, das beides gefährdet.

- 9 -

Darum vor allem geht es bei SALT.

�20

30. Mai 1979

"BEMERKENSWERTER FORTSCHRITT" FÜR DAS INTERNATIONALE SEERECHT
US-Botschafter Richardson optimistisch für nächste
Plenarsitzung in New York

- Von Hugh 0. Muir -

- (AD) - Auf der ersten Sitzungsperiode 1979 des Plenums der Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen vom 19. März bis 27. April in Genf ist in
amerikanischer Sicht "bemerkenswerter Fortschritt" in Richtung auf eine Lösung
eines großen Teils der anstehenden Probleme erzielt worden.

Die Erörterungen

werden im Sommer in New York fortgesetzt , wo der zweite Teil der Plenartagung
am 19. Juli beginnt.

Man rechnet mit einer weiteren fünfwöchigen Sitzungsperiode

der UN-Seerechtskonferenz, die sich seit Juni 1974 um einen den heutigen Gegebenheiten Rechnung tragenden Vertrag über die Nutzung der Weltmeere befaßt.

Der Leiter der amerikanischen Delegation, Botschafter Elliot Richardson,
erklärte in einem Interview mit dem US-Amt für Internationale Kommunikation
(USICA): "Die Anzahl der offenen Fragen wurde merklich verringert.

Zwar gibt

es keine Gewähr dafür, daß alle noch bestehenden Probleme gelöst werden.

Aber

sie sind klar definiert, und es erscheint zum mindesten möglich, daß wir über
diese Hauptprobleme schon am Ende der New Yorker Tagung einen Kompromiß erreicht

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�erreicht haben werden."
Auf wenigstens vier wichtigen Gebieten sei, wie Richardson erklärte:
"Übereinstimmung auf breiterer Basis" erzielt worden.

Dies gelte für:

- Die Rechte von Staaten, die nicht ans Meer grenzen oder eine ungünstige
geographische Lage haben (z.B. Länder, deren Zugang zum offenen Meer durch
sich überlappende

Hoheitsgebiete benachbarter Klistenstaaten behindert ist),

um wie ihre Nachbarn Gebrauch von den Fischbeständen zu machen.

Hier wurde

"ein ganz wesentlicher und endgültiger Kompromiß" erzielt.
- Die Verantwortung von Ländern, Bestimmungen zum Schutz der marinen
Umwelt gegen Verschmutzung anzuwenden und sich an sie zu halten - ein Problem,
das im Zusammenhang mit der ölverseuchung durch Riesentanker-Havarien aufs
ausgiebigste in den Medien behandelt wurde. Auf diesem Gebiet wurden die Verhandlungen "praktisch abgeschlossen".
- Die Definition der äußeren Grenzen des Kontinentalschelfs, die für die
Bestimmung der Grenzlinien von Bedeutung sind, an denen die nationale Kontrolle
beginnt. Hier wurden laut Botschafter Richardson "große Schritte in Richtung
auf eine Lösung" gemacht.
- Die Kompetenz des Apparats zur Beilegung von Streitigkeiten über den
Meeresboden, insbesondere über den Zugang zu Rohstoffen unter internationalen
Gewässern. Hier 'müssen am Text noch gewisse Verbesserungen vorgenommen werden,
aber er ist um vieles besser als zuvor." Dieser Text, so unterstrich Botschafter Richardson, "bringt auch den Punkt zur Sprache, dem wir die größte
Bedeutung beimessen - die Tatsache nämlich, daß das Schiedsgericht für Streitfälle in Meeresboden-Angelegenheiten zu der Feststellung ermächtigt sein muß,
daß die Verfahrensbestimmungen der internationalen Meeresboden-Behörde ungültig sind, wenn ihr ein übermäßiger Gebrauch von Vollmachten nachzuweisen
ist."
Die

�Die ozeanischen Becken, insbesondere die Kontrolle über den Tiefseebergbau, zählten, so Richardson, nach wie vor zu den umstrittensten Themen der Konferenz, ebenso zwei weitere Schlü'sselprobleme:

(1) Die Festlegung der Meeres-

zonen-Grenzen zwischen gegenüberliegenden und benachbarten Staaten, und (2)
die Garantie der Freiheit wissenschaftlicher Forschung innerhalb der den Küstenstaaten zugestandenen Meereszonen.

Hinsichtlich der letzten beiden Punkte sah Richardson "keinerlei Hindernisse für Übereinkünfte" über Zonenabgrenzungen, "die in jedem Fall grundsätzlich bilateraler Natur sind".

Was die Meeresforschung angehe, "haben wir mei-

nes Erachtens in Genf die Grundlagen geschaffen, um nun in New York die Annahme
der Mehrzahl unserer wichtigsten Zusatzanträge unter Dach und Fach zu bringen."

Hinsichtlich des Meeresbodens gebe es jedoch vier schwierige Problemkomplexe, die die Konferenz noch zu behandeln habe:

- Das Überprüfungsmoratorium der UN-Seerechtskonferenz.

Hierbei handelt

es sich um eine von der sog. Gruppe der 77 (mit 119 Partnerländern nach der
neuesten Zählung) als Vertretern der Entwicklungsländer eingebrachten Vorschlag,
demzufolge neue Meeresbergbauprojekte einem Moratorium unterliegen sollen,
wenn z.B. in etwa 20 Jahren eine Konferenz einberufen werde, die die Meeresbergbau-Industrie zu überprüfen habe.

Durch ein solches Moratorium, so be-

tonte Richardson, werde, "wenn es zu einem Zeitpunkt kommt, an dem in der Welt
akuter Bedarf an Meeresmineralien besteht, ungebührlicher Druck auf die Überprüfungskonferenz ausgeübt".

- Fördergebühren:

Entsprechend den Vorschlägen der Dritten Welt wird

von den Bergbaufirmen eine Abgabe von 35 bis 40 Prozent ihrer Gesamteinkünfte
aus Aktivitäten gefordert, um die Beteiligung der Dritten Welt am Meeresbergbau finanzieren zu helfen.

Von den Ländern, die die Bergbaufirmen unterstützen,

wird dies als ein zu hoher Satz erachtet; sie haben einen Beitrag von 20 Prozent vorgeschlagen.

"Wir brauchen weitere Zugeständnisse zur Schaffung eines

Systems, das für Investitionen attraktiv anstatt abschreckend ist", meinte Botschafter Richardson.
- Produktionsbe-

�- Produktionsbeschrä'nkungen:

Es wurde eine Reihe komplizierter Formeln

vorgelegt, um mineralische Rohstoffe aus dem Meeresbergbau, die für die Märkte
zugelassen werden sollen»mengenmäßig zu begrenzen; dabei kamen die schwerwiegenderen Einschränkungen von Produzenten der auf dem Festland gewonnenen Mineralien.

Im Rahmen des Abbaus der sogenannten Manganknollen-Vorkommen, der gegen-

wärtig zur Diskussion steht, würden neben Mangan auch Kupfer, Kobalt und Nickel
betroffen sein.Dennoch müsse es, wie El 1iot Richardson erklärte, "Bestimmungen
geben, die gewährleisten, daß den Bergbaufirmen eine ausreichende Zahl von Verträgen zur Verfügung steht".
- Abstimmung im Exekutivrat:

Die internationale Gruppe, die den Abbau

der Meeresbodenmineralien kontrolliert - die Vereinten Nationen bezeichnen
diese Vorkommen als "das gemeinsame Erbe der Menschheit" -, soll ein aus 36
Mitgliedstaaten gebildeter Exekutivrat sein.

Dabei müsse es jedoch, wie

Richardson erklärte, "für die Bergbaufirmen und die wichtigsten Verbraucher
von Meeresmineralien einen Schutz vor einer übelwollenden Mehrheit geben" was eine Sperrminorität bei Abstimmungen erfordern würde.

Die Industrieländer

haben dafür ein System vorgeschlagen,bei dem vier Stimmen ausreichen, während
die Entwicklungsländer bis zu zehn Stimmen für einen solchen Fall vorschlugen.
Jedenfalls will die Gruppe der 77 durch den Exekutivrat, und insbesondere
durch dessen Arm auf dem Unternehmenssektor - diese "Unternehmen" würden den
Mineralabbau neben den von der Privatwirtschaft unterstützten Konsortien betreiben - die Durchsetzung der dem Ganzen zugrundeliegenden Konzeption der sogenannten neuen Weltwirtschaftsordnung erreichen.
"Sie betrachten dies als ein Instrument, das eine Beteiligung der Entwicklungsländer mit dem Einbringen des gemeinsamen Erbes verbindet", meinte
Richardson.

"Sie sehen darin eine neue Art von Teilhabe an der Ausbeutung der

Rohstoffe durch die Weltgemeinschaft, die sich von einer Ausbeutung durch Gruppen der kapitalistischen Länder unterscheidet."

�Somit gehen nach Ansicht Botschafter Richardsons die Entwicklungsländer
aus der jüngsten Konferenzperiode mit einer großen gemeinsamen Sorge hervor
- der Sorge um die Lebensfähigkeit "des Unternehmens".

Ein Hauptziel der Ent-

wicklungsländer sei es, seine Lebensfähigkeit finanziell und technologisch zu
gewährleisten, ohne von den privaten Konsortien einen zu hohen Beitrag zu fordern.

- 5 -

�30. Mai 1979

20

NUKLEARTECHNISCHE SICHERHEIT UND NUKLEARE ABSICHERUNGEN
- Von Lawrence Scheinman -

Der Verfasser leitet das Programm "Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft" an
der Cornell-Universität in Ithaca im Staate
New York. Er war zuvor Hauptreferent des
Staatssekretärs für Militärhilfe, Wissenschaft und Technologie im US-Außenministerium und ist jetzt als Berater des USAußenministeriums tätig.

Der Unfall in der Reaktorstation Three Mile Island (TMI) hat zweifellos
den Ausbau der Kernenergie in den Vereinigten Staaten zurückgeworfen.

Aber er

hat auch erneut zu Anstrengungen geführt, die Kernkraft sicherer zu machen.
Diese Anstrengungen umfassen u.a. die wiederholte Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen, was schon zuvor mehr Aufmerksamkeit verdient hätte, und die Erörterung von Maßnahmen zu einer strafferen Handhabung aller Phasen des nuklearen
Brennstoffkreislaufs.

Auch mögliche Verzögerungen der Anlage weiterer Atom-

kraftwerke werden,begleitet von einem Nachlassen des Drucks auf das verfügbare
Uran, gewiß wertvolle zusätzliche Zeit bringen, um den Verfahrensmodus bei
Brennstoffzyklen zu überprüfen und weitere Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Bis

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�Bis jetzt wurden Forderungen in bezug auf die Sicherheit von Kernreaktoren
durch langwierige, umfangreiche Genehmigungsverfahren, gründliche Überwachung
durch Aufsichtsbehörden und Reserve-Sicherheitssysteme gestützt.

Bei dem Fall

"Three Mile Island" waren jedoch unvorhergesehene Ereignisse im Spiel, die
auch bei der umfassendsten Sicherheitsplanung samt dem Einbau von Sicherheitsmechanismen nicht hätten vorhergesehen werden können.
Obgleich der Unfall im TMI auch den Gesundheitsschutz der Öffentlichkeit,
Sicherheit und Umweltschutz betraf und nichts mit der Weiterverbreitung von
Kernwaffen zu tun hat, zeigt er eindringlich, wie notwendig Maßnahmen sind, die
mehr Vorsicht bei der Entwicklung und Anwendung risikoreicher nuklearer Technologien fordern.
Die Nonproliferationspolitik gründet sich darauf, daß es noch immer keine
voll wirksamen und zuverlässigen technischen Maßnahmen und, was noch wichtiger
ist, institutionellen Kontrollen für Waffenausgangsmaterialien wie Plutonium
und hoch angereichertes Uran gibt.

Die Beibehaltung der Kernenergie hängt

letztlich von einem starken Vertrauen der Öffentlichkeit zur Glaubwürdigkeit
im Umgang mit Kernkraft ab.

Deshalb sind sich die Vereinigten Staaten der Not-

wendigkeit bewußt, die kommerzielle Anwendung von Kernbrennstoffen, Anlagen
und Brennstoffzyklen, die von solchen Materialien abhängig sind, wenigstens
solange zu meiden, bis geeignete technische, institutionelle und politische
Maßnahmen ermittelt, entwickelt und am richtigen Ort eingesetzt werden können.
In den letzten Jahren hatten die Vereinigten Staaten immer wieder betont,
wie notwendig es sei, die Entwicklung und Anwendung alternativer nuklearer
Brennstoffzyklen im Lichte zahlreicher Kriterien zu bewerten, insbesondere in
bezug auf das Proliferationsrisiko, das sich aus der jeweiligen Handhabung eines Brennstoffs ergibt. Kernenergie wurde von Anfang an als eine mit Risiko
behaftete Technologie angesehen, und ihr allmähliches Vordringen in die Domäne
der Öffentlichkeit wurde an politische, institutionelle und technische Beschränkungen geknüpft, die darauf ausgerichtet waren, ihre Anwendung zu friedlichen
Zwecken von der Anwendung zu militärischen Zwecken zu trennen. Diese Trennung,

- 2 -

�Trennung, eine Voraussetzung für den Fortbestand internationaler Zusammenarbeit auf nuklearem Gebiet, wurde durch die Schaffung von Sicherungsmaßnahmen
unterstützt, für deren Durchführung die Internationale Atomenergiebehörde verantwortlich zeichnet, und sie wurde außerdem noch gestärkt durch den in weiten
Kreisen befürworteten, wenn auch nicht weltweit gültigen Nonproliferationsvertrag.
Der nukleare Brennstoffzyklus, für den diese Sicherungen galten, war der
"Einmal-Durchsatz" des Kernbrennstoffs unter Verwendung von naturlichem oder
niedrig angereichertem Uran, bei dem es weder Wiederaufarbeitung noch die Schaffung eines Plutonium-Marktes und einen Handel mit Plutonium gibt. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstoffelemente und das Verbrennen von Plutonium
in Leichtwasser-Reaktoren noch vor der Einführung von Brutreaktoren mag schließlich in Anbetracht der notwendigen Wirtschaftlichkeit gerechtfertigt sein. Was
aber bisher nicht genügend gewürdigt wurde, war die Tatsache, daß die Sicherungsmaßnahmen und institutionellen Beschränkungen, die zwar für den Zyklus mit
Einmal-Durchsatz wirksam gewesen sein mögen, sich nicht zwangsläufig auch dazu
eignen, den Risiken im Zusammenhang mit einer Ausbreitung von plutoniumproduzierenden Anlagen und fortgeschrittenen Reaktor-Technologien auf der Basis von
plutoniumhaltigen Kernbrennstoffen zu begegnen. Dies trat erst im Zuge bestimmter internationaler Ereignisse zutage.
Die Energiekrise von 1973/74 führte u.a. bei den Energie-Importländern
zu verbreiteter Unsicherheit der Energieversorgung.

Sie gab Ansporn zum Aus-

bau nuklearer Entwicklungen, insbesondere auf dem Gebiet der Schnellen Brüter,
und beschleunigte Projekte für eine baldige Rückgewinnung des Energiegehalts
verbrauchter Brennstoffelemente durch Wiederaufarbeitung in dem Bemühen, die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen zu verringern.

Der etwa zu diesem

Zeitpunkt durchgeführte Atombombenversuch Indiens, bei dem Plutonium verwendet
wurde, das in einem für friedliche Zwecke bestimmten, der Überwachung nicht
unterliegenden Reaktor erzeugt worden war, hob zusätzlich hervor, wie sehr man
auf Plutonium zusteuerte; von nun an war in Frage gestellt, ob die damals gültigen Schutzmaßnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen ausreichten.
Besorgt

�Besorgt darüber, daß die vorzeitige Kommerzialisierung von Technologien
(für die es noch keine hinreichenden Kontrollen gab) das bis dahin geschaffene
wirksame, aber zerbrechliche Schutzsystem unterminieren würde, vertraten die
Vereinigten Staaten eine Politik, die darauf abgestellt war, die Option auf
Nuklearenergie zu erhalten, gleichzeitig aber dem Verfall der bereits angewandten Beschränkungen einen Riegel vorzuschieben.

Die Vereinigten Staaten

beschlossen, landesweit die kommerzielle Wiederaufarbeitung auf unbegrenzte
Zeit zu stoppen und ihr Brutreaktorprogramm so umzubauen, daß alternative Entwicklungslinien zum Plutoniumbrü'ter Vorrang erhielten.

Auf internationaler

Ebene wurden Kontrollen für nukleare Exporte strenger gehandhabt; gleichzeitig
bemühten sich die USA um die Mitarbeit anderer Länder bei der Bewertung des
nuklearen Brennstoffzyklus, um so ein System zu schaffen, in dem die Besorgnisse aller Länder hinsichtlich Energieversorgung und Nonproliferation berücksichtigt würden.
Die USA, die sich der eindeutig supranationalen Natur und der wechselseitigen Abhängigkeit in der Anwendung der Kernenergie voll bewußt waren und
erkannt hatten, daß kein Land sich gegen die Konsequenzen ihres unsicheren
oder gefährlichen Gebrauchs andernorts abschirmen könne, hatten die Notwendigkeit hervorgehoben, daß die Völker gemeinsam dieses Ziel anstrebten. "Three
Mile Island" müßte nicht nur die Notwendigkeit für internationalen Anstrengungen zur Schaffung eines stabilen Systems bekräftigen, das Besorgnissen um die
Nonproliferation im Zusammenhang mit der berechtigten Forderung nach Deckung
des Energiebedarfs Rechnung trägt, sondern auch, wie bereits erwähnt, wertvolle zusätzliche Zeit für die Erreichung dieses Ziels verfügbar macht. Und
es sollte noch einmal die absolute Notwendigkeit weitreichender Übereinstimmung
in bestimmten Maßnahmen bekräftigen, nämlich: Verbesserung und Ausweitung
internationaler Sicherungsmaßnahmen; nach Möglichkeit Vermeidung sensitiver
Anlagen, die mit waffenfähigen Materialien zu tun haben, zusammen mit der Entwicklung institutioneller Vorkehrungen für eine wirksame multilaterale Kontrolle
in Fällen, in denen solche Anlagen nicht zu umgehen sind; und schließlich Entwicklung von Institutionen zur Ausweitung einer zuverlässigen Belieferung durch
die Gewährleistung stabiler, verläßlicher Quellen auf nicht-diskriminierender

�nicht-diskriminierender und wirtschaftlich vertretbarer Basis für alle Länder,
die sich an den Atomwaffen-Sperrvertrag halten.

Zusammen mit Maßnahmen, die

die politische und militärische Sicherheit stärken und prestigebedingten Anreizen (auch der militärischen Sicherheit) zur Proliferation entgegenwirken
kann uns ein solches System dem Ziel einer gegen die Weiterverbreitung von
Kernwaffen immunen Welt weitaus näher bringen - einer Welt, in der der Ausbau
und die Nutzung der Kernenergie den unter den Gesichtspunkten von Gesundheit,
Sicherheit und Umweltschutz notwendigen Bedingungen unterworfen ist.

Gelingt

es nicht, daß wir gemeinsam um diese Ziele ringen, könnte die Zukunft der Kernenergie - vielleicht unwiderruflich - in Frage gestellt sein.

- 5 -

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                <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Direktor des US-Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung äußert sich positiv zu SALT II&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;"Bemerkenswerter Fortschritt" für das Internationale Seerecht&lt;br /&gt;US-Botschafter Richardson optimistisch für nächste Plenarsitzung in New York&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Von Hugh O. Muir -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nukleartechnische Sicherheit und nukleare Absicherungen&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Von Lawrence Scheinman -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;</text>
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                    <text>13. Juni 1979

21
INHALT

DOKUMENTATION
Brown:

Abschreckung vor Nuklearangriff oberstes Ziel der US-Verteidigungs-

pol itik
- Ansprache vor der Marineakademie in Annapolis HINTERGRUNDMATERIAL
Entscheidung über MX-Rakete dient der Stabilität
- Stellungnahme Brzezinskis US-Studie:

Seibstversorgung im Energiebereich möglich

Letzte Manöver mit SKYLAB geplant
- Absturz Mitte Juli erwartet -

WIRTSCHAFT
Blumenthal zur Weltwirtschaftspolitik der Vereinigten Staaten
USA mit Ergebnissen von UNCTAD V nicht unzufrieden
- Von unserem Korrespondenten John J. Harter -

WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Solartechnologie - Fortschritt schneller als erwartet
- Internationale Konferenz erörtert wirtschaftliche Verfahren Forschungsprojekt: Das Auto
- Neues Gemeinschaftsprogramm von Regierung und Industrie der USA

Um Über/endung von
Belegexemplaren wird
gebeten

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Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

21

13. Mai 1979

BROWN:

ABSCHRECKUNG VOR NUKLEARANGRIFF OBERSTES ZIEL DER
US-VERTEIDIGUNGSPOLITIK

- Ansprache vor der Marineakademie in Annapolis -

- (AD) - Der amerikanische Verteidigungsminister Harold Brown hat
am 30. Mai 1979 zu wesentlichen Aspekten der strategischen Verteidigungskonzeption der USA Stellung genommen und betont, daß es das oberste Ziel
der US-Verteidigung sei, vor einem Nuklearangriff auf die USA oder ihre
Verbündeten abzuschrecken.

Der Minister sprach vor Absolventen der Marine-

akademie in Annapolis im Staate Maryland.
Seine Ansprache hat folgenden Wortlaut:
Die erste Priorität in der Verteidigung der Vereinigten Staaten ist es,
sicherzustellen, daß kein Land versucht sein wird, Kernwaffen gegen uns,
unsere Streitkräfte - wo immer sie stationiert sein mögen - oder gegen unsere
Verbündeten einzusetzen. Die Sicherheit der Nation hängt von unserer
Fähigkeit ab, strategische Nuklearstreitkräfte aufrechtzuerhalten, die jeder
Form eines Angriffes widerstehen können und uns in die Lage versetzen werden,

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Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�werden, einen jeden Angreifer in gezielter und kontrollierter Weise unannehmbaren Schaden zuzufügen, wobei Zeit und Art unserer eigenen Wahl
überlassen bleiben.

Zu diesem Zweck haben wir einzigartige strategische

Streitkräfte geschaffen.

Ihre hochentwickelte Technologie übertrifft die

der sowjetischen Streitkräfte, und wir setzen sie in einer Weise ein, wie
es die Sowjets nicht tun können.

Wir unterstützen unsere Streitkräfte mit

technischen nachrichtendienstlichen Systemen, die allen anderen in der Welt
überlegen sind.
Durch unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, sowie durch eine
entsprechende Beschaffungspolitik, Dislozierung, Ausbildung und entsprechende
Übungen wollen wir unsere technische Führungsposition aufrechterhalten und
unsere Streitkräfte, wie es notwendig ist, modernisieren.

Ergänzend dazu

will Präsident Carter im kommenden Monat, im Juni, einen zweiten Vertrag
zur Begrenzung der strategischen Rüstung unterzeichnen, der unsere Sicherheit
weiter durch eine Beschränkung der strategischen Streitkräfte fördert und
damit die Gefahr für unsere Streitkräfte und uns selbst begrenzt.
Der SALT II-Vertrag ist von profunder Bedeutung für die Vereinigten
Staaten.

Ich hoffe, daß der Senat, wenn er sich mit den Bestimmungen des

Vertrages vertraut macht, ihn umgehend ratifizieren wird.

Die Grundelemente

des SALT II-Abkommens sind die folgenden:
Ein Vertrag, der bis Ende 1985 Gültigkeit hat und der
-

gleiche Höchstgrenzen für strategische nukleare Trägersysteme
festsetzt;

-

verschiedene Unterhöchstgrenzen für Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen (das heißt Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen, von denen
jeder unabhängig von den anderen auf ein gesondertes Ziel angesetzt
werden kann) sowie für schwere Bomber festlegt, die aus der Luft

- 2 -

�Luft zu startende Marschflugkörper mit sich führen;
-

jede Seite auf eine neue ballistische Interkontinentalrakete
(ICBM) mit einem Maximum von zehn Wiedereintrittsflugkörpern
begrenzt;

-

eine Erhöhung der Anzahl von Wiedereintrittsflugkörpern
auf den bestehenden ballistischen Interkontinentalraketen verbietet;

-

Maßnahmen für eine unbehinderte Verifizierung durch Nationale
Technische Mittel vorsieht.

Ein Protokoll, das bis Ende 1981 Gültigkeit hat und das
-

die Dislozierung von landgestützten und seegestützten Marschflugkörpern mit einer Reichweite von mehr als 600 km während dieses
Zeitraumes verbietet, während es gleichzeitig eine uneingeschränkte
Erprobung und Entwicklung solcher Flugkörper einer jeden Reichweite
gestattet;

-

die Dislozierung mobiler ballistischer Interkontinentalraketen oder
ballistischer Luft- Boden- Raketen während dieses Zeitraums untersagt, jedoch die Dislozierung dieser Systeme nach Ablauf des Protokolls
gestattet.

Das Abkommen umfaßt ferner eine Grundsatzerklärung für die Folgeverhandlungen über SALT III und einen Austausch von Erklärungen über den
sowjetischen Backfire-Bomber.
Drei Punkte hinsichtlich des Abkommens verdienen besondere Aufmerksamkeit:
1.

Die

�1.

Die Alternative zu SALT II ist nicht etwa eine idealer Vertrag,
den wir erreicht haben könnten, hätten wir während dieser sieben
Jahre mit uns selbst verhandelt. Die Alternative ist vielmehr
überhaupt kein Vertrag - oder aber die Aushandlung eines neuen
Vertrages von Anfang an und in einer Atmosphäre, die durch eine
solche Zurückweisung gekennzeichnet wäre.

2.

Der Vertrag wird unsere Sicherheit fördern, indem er die Sowjets
unterhalb dessen hält, was sie sonst hinsichtlich der Anzahl von
Raketen, von Gefechtsköpfen und bezüglich ihrer Gesamtstärke tun
könnten und sehr wahrscheinlich tun würden.

3.

Unsere Verifizierungskapazität wird garantieren, daß die Sowjets
das Gleichgewicht nach SALT II nicht durch Verletzungen des Abkommens stören können, weil wir eine solche Verletzung frühzeitig
genug entdecken würden, um zum Schutze unserer Sicherheit reagieren
zu können.

Wie es vielen von Ihnen klar ist, treten wir jetzt in eine Periode
ein, in der die Sowjets - mit oder ohne SALT II - in wachsendem Maße in
der Lage sein werden, einen großen Teil unserer landgestützten ICBM-Streitmacht durch einen Überraschungsangriff zu zerstören.
Während der vergangenen zehn Jahre haben die Sowjets ihrem Arsenal mehr
als 1000 strategische

Raketen hinzugefügt und die Zahl ihrer abschußbereiten

Gefechtsköpfe verdreifacht.
Die Sowjets haben bereits seit einiger Zeit ihre Zielplanung auf unsere
ICBM-Streitmacht gerichtet, jedoch nur mit einem begrenzten Maß an Wirkung.
Aus den technischen Daten ihrer früheren Systeme können wir folgern, daß
die Sowjets bereits seit 1962-1963 eine Politik verfolgen, die auf den Aufbau von Waffensystemen zielte, die einen präsumptiven Schlag gegen die

�die amerikanischen ICBMs ermöglichen sollten.
Diese Politik wurde mit ihren SS-9 und SS-11-Programmen Ende der
sechziger Jahre fortgesetzt. Die kleineren SS-11 waren auf amerikanische
Städte gerichtet. Die SS-9 war die allererste große sowjetische Rakete;
sie trug einen Gefechtskopf von ungefähr 20 Megatonnen Sprengkraft. Die
über 200 SS-9 waren mit ziemlicher Sicherheit auf die 100 Minuteman-Abschußbasen gerichtet - aus Gründen der Treffsicherheit je zwei Raketen
auf einen Komplex. Die Sowjets, die zu jener Zeit nicht in der Lage waren,
Waffensysteme zu produzieren, die durch Umfang, Sprengkraft und Genauigkeit
in der Lage gewesen wären, unsere unempfindlichen Raketen zu gefährden,
entschlossen sich dazu, unsere Bodenstellungen ins Ziel zu nehmen. Wir
hatten jedoch schon mit einem solchen Schritt der Sowjets gerechnet und
dislozierten Ende der sechziger Jahre als Alternative luftgestützte
Kontrollkapazitäten, die von den SS-9 nicht angegriffen werden könnten.
Kurz gesagt: Die SS-9 war ein sowjetisches Programm großer MegatonnenKapazität, aber geringer Nützlichkeit hinsichtlich des Gegenschlags.
Die Sowjets setzen eine Politik fort, die Waffensysteme aufbaut,
die im Rahmen eines präsumptiven Gegenschlags verwendet werden können.
1975 begannen sie, die SS-9 durch die SS-18 zu ersetzen, die in ihrer
jüngsten Version mit 10 Mehrfachgefechtsköpfen (MIRVs) getestet wurde.
Es scheint nunmehr klar zu sein, daß die Sowjets beabsichtigen, die
SS-18 und SS-19 in solchem Umfang zu dislozieren, daß sie in der Lage wären,
unsere Minuteman mit mehreren MIRVs pro Silo anzugreifen. Weiterhin
schätzen wir,daß die Sprengkraft und die Treffsicherheit dieser MIRVs
so groß sein wird, daß die Sowjets ziemlich sicher sein können, nach
vollständiger Dislozierung der SS-18 und SS-19, irgendwann zu Beginn der
achtziger Jahre, die meisten Minuteman-Silos in einem präsumptiven Schlag
zu zerstören.
Ich möchte

�Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, daß ich an einen sowjetischen
Angriff auf unsere ICBMs glaube - egal unter welchen Bedingungen.

Zunächst

würde ein wirkungsvoller Angriff auf die Vereinigten Staaten - d.h. auf die
Minuteman und andere Ziele von strategischen Waffen - Millionen von
Amerikanern töten:

die wahrscheinlichsten Schätzungen übertreffen noch

die Zahl der Toten in Europa des Zweiten Weltkriegs.
damit rechnen, daß wir entsprechend vergelten.

Die Sowjets müßten

Und sie sürden dem beträcht-

lichen Risiko gegenüberstehen, daß wir alle oder zumindest einen Teil
unserer ICBMs starten, bevor sie zerstört werden könnten.
wir jedwedes Ziel des sowjetischen Angriffs vereiteln.

Dadurch würden

Zweitens würden

unsere Bomber in Alarmbereitschaft und die strategischen Unterseebootkräfte
überleben, um die gebotene Antwort zu erteilen.

Dabei brauchten wir uns

nicht auf einen massiven Angriff auf die sowjetischen Städte zu beschränken,
sondern wir könnten auch Vergeltungsschläge gegen militärische Ziele richten.
Wenn wir also genau hinsehen, erkennen wir, daß strategische Nuklearschläge gegen unsere Interkontinentalraketen für die Sowjets kein geeigneter
Weg zu sein scheinen, um einen Streit mit uns zu regeln oder um langfristige
Vorteile als Weltmacht zu erreichen. Wir haben Streitkräfte aufgebaut, um
dies sicherzustellen; und obwohl wir keinen Angriff verhindern können, so
können die Sowjets bei einem solchen dennoch nichts gewinnen - aber wahrscheinlich alles verlieren. Doch was bei dieser Art von furchtbarer
Mathematik zählt, ist nicht, was wir denken, sondern was die Sowjets glauben.
Ich glaube, daß die sowjetischen Führer von heute diese Gegebenheiten
voll und ganz begreifen. Trotzdem könnte das Ergebnis einer Fehleinschätzung bei diesem Gegenstand die Zerstörung sowohl der Vereinigten
Staaten als auch der UdSSR sein. Deshalb müssen wir Schritte unternehmen,
um sicherzustellen, daß selbst in den neunziger Jahren die Chance für
einen Angriff auf unsere strategischen Streitkräfte, vor allem auf unsere
ICBMs, so gering wie nur irgend möglich bleibt. SALT II ist ein wichtiger
Schritt auf dieses Ziel hin, denn der Vertrag begrenzt die Zahl der Gefechts-

�Gefechtsköpfe, die auf unsere Abwehr gerichtet werden können.

Innerhalb

der Grenzen von SALT II werden die Sowjets wahrscheinlich ungefähr 2 150
Raketen mit ungefähr 9 500 MIRVs dislozieren.

Wir schätzen, daß die

Sowjets ohne SALT II gegen 1985 über 600 zusätzliche Raketen und ungefähr
3 000 zusätzliche Gefechtsköpfe dislozieren könnten.
Ohne SALT II würden die voraussichtlichen Sowjetprogramme als Antwort
von unserer Seite ein wirklich massives Programm erforderlich machen.
Aber sogar mit SALT II müssen wir parallel damit beginnen,unsere strategischen
Kräfte zu modernisieren - mit dem klaren Ziel, unsere strategische Überlebenskapazität zu erhöhen und gleichzeitig die Möglichkeit der sowjetischen
Planer, unsere Systeme zu treffen, einzuschränken. Auf diese Weise können
wir den Sowjets jeden möglichen Anreiz nehmen, im Fall einer Krise ihre
strategischen Waffen einzusetzen oder zu politischen Zwecken mit ihrem
Einsatz zu drohen, ja sogar Anreize, im Rahmen des Vertrags zusätzliche
Kapazitäten zu entwickeln. Außerdem müssen wir Optionen offen haben, die
es uns erlauben, unsere Pläne nach oben oder nach unten anzupassen, je
nachdem welchen Fortschritt weitere Verhandlungen über Rüstungsbegrenzungen
machen und wie sich die sowjetischen Programme entwickeln.
Nahezu zwei Jahrzehnte lang sind wir Zeuge des sowjetischen Versuchs
gewesen, unsere Interkontinentalraketen wirkungsvoll zu treffen. Aufgrund
der sich entwickelnden Technologie treten wir und die Sowjetunion in eine
Periode ein, in der es jedem leichter ist, mit Erfolg die verbunkerten
Systeme des anderen zu treffen, als sein eigenes System so zu sichern, daß
es einen Angriff überlebt. Es ist diese Tatsache, die uns auf bewegliche
Basen für unsere strategischen Raketen bringt, deren erstes Beispiel das
Polaris-Unterseeboot war. Die zunehmende Beweglichkeit der verbunkerten
ICBMs wird weiterhin die Triebfeder der technologischen Entwicklung und
Aufstellung sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der Sowjetunion
sein.

Daher müssen unsere Pläne für die zukünftige Überlebensfähigkeit

unserer strategischen Streitkräfte sich erklären aus den Folgerungen, die

- 7 -

�die wir aus den Planungen der sowjetischen Streitkräfte ziehen.
Überlegungen zur Modernisierung unserer Streitkräfte müssen dabei
unsere weitest gespannten Interessen zum Ausdruck bringen.

Wir müssen

Waffensysteme wählen, die für einen beträchtlichen Zeitraum gegenüber den
sowjetischen Angriffen verhältnismäßig unverwundbar sein werden.

Gleich-

zeitig werden künftige Verminderungen der sowjetischen Streitkräfte - also
etwas, das in unserem wechselseitigen Interesse liegt - von uns fordern,
eigene Möglichkeiten der Kräfteexpansion zu haben.

Dies wird den Sowjets

einen Anreiz für beiderseitige Verringerungen durch Verhandlungen geben Verhandlungen, in denen auch wir etwas aufzugeben haben.

Unsere Entwicklung

neuer Systeme muß daher widerspiegeln, wie weitere strategische Rüstungsbegrenzungen sich abspielen können.
Wir erwägen zur Zeit eine Reihe von Möglichkeiten zur Modernisierung
unserer ICBM-Arsenale.

Nach der Größe geordnet, reicht unsere Auswahl

von der Trident II oder der D-5, die die größte Rakete ist, die wir in
unseren neuen Unterseebooten mitführen können, bis zu den größten Raketen,
die wir gemäß SALT II dislozieren können.

Raketen dieser unterschiedlichen

Größe können in einer Reihe von neuen Möglichkeiten aufgestellt werden,
wobei sie außerdem noch als Ersatz für unsere vorhandenen Minuteman oder
Trident I Raketen dienen können.
Jede Option wird unter dem Gesichtspunkt der Kosten und der Wirksamkeit
betrachtet. Aber die Kriterien der Wirksamkeit schließen auch die Wirkung
auf die Begrenzung der strategischen Rüstung ein - denn unsere nationale
Sicherheit im weitesten Sinn hängt von mehr als nur der Zahl der Waffen
ab. Sie hängt auch von weiteren Überlegungen ab, wie etwa die Wirkung
unserer Programmentscheidungen über Waffenkontrolle und strategisches
Gleichgewicht. Unsere Entscheidung für die Dislozierung der MX wird im
Zusammenhang mit unserer Überlebensfähigkeit und mit der Nachprüfung von
SALT II stehen. SALT II hält uns die Entscheidung über die Dislozierung

�Dislozierung beweglicher überlebensfä'higer ICBM-Systeme von der besprochenen
Art offen.

Wir müssen darauf vertrauen, daß wir den Versuch der Sowjets,

unsere Entscheidung für die bewegliche Dislozierung nachzuahmen, mit unseren
Nachrichtensammlungssystemen angemessen kontrollieren können.

Der Schlüssel

zu einem annehmbaren mobilen System ist die Möglichkeit, die Anzahl der
Startrampen zu nennen, ohne genau ihre Aufstellung zu kennen.
Im weiten Sinn fallen die grundlegenden Entscheidungen, die wir jetzt
prüfen, in zwei Kategorien von mobilen Systemen.

Die eine Kategorie umfaßt

die Dislozierung einer Rakete innerhalb einer begrenzten Anzahl von Silos.
Bei einer Version -MPS- kann die Abschußrampe zwischen einer Anzahl von
vertikalen Schutzrä'umen hin- und herbewegt werden;

bei einer anderen

ist sie beschränkt auf einen langen offenen - oder zu öffnenden - Graben
mit einer Reihe von festen horizontalen Schutzräumen;

bei einer dritten

ist sie auf einen langen Tunnel mit einer Reihe von Öffnungen begrenzt,
von wo aus die Rakete abgeschossen werden kann.

Solche Systeme können

gezielt angegriffen werden, da ihr Ort bekannt ist;

jedoch wird die

Anzahl der zu ihrem Angriff notwendigen Gefechtsköpfe durch die Verbunkerung
und durch die Anzahl der Zielstellen hinderlich.
Die andere Kategorie der mobilen Systeme stützt sich weniger auf
die Verbunkerung als auf die Bewegung, um einem Angriff zu entgehen.

Dazu

gehören fliegende Systeme, bei denen eine ICBM in einem kleinen Transportflugzeug mitgeführt wird, wegunabhängige mobile Systeme zur Dislozierung
in den Wüsten des Südwestens oder sogar auf Lastwagenanhänger für Landstraßen.

Jedes System hat seine eigenen Fluchtcharakteristiken und inne-

wohnenden Probleme.

Außerdem gibt es

rasch unter Bunkern bewegen,
teuer.

Mischsysteme mit Rampen, die sich

Keines dieser Systeme ist einfach, alle sind

Mobile Systeme unterliegen breitgestreuten Angriffen oder Sperr-

feuerangriffen, wenn sie sich zu langsam bewegen oder sind zu sehr von
Vorwarnungen abhängig.

Daher könnten wir vielleicht in Zukunft eine

Mischung aus festen Systemen und neuen mobilen unterhalten.
Zusätzlich

�Zusätzlich zu den neuen Raketen und ihren verschiedenen Dislozierungsmöglichkeiten haben wir noch andere Pläne zur Modernisierung der strategischen
Streitkräfte. Einer davon ist ein neues bemanntes Flugzeug, speziell zum
Transport von luftgestützten Marschflugkörpern entwickelt. Diese Geschosse
können auch auf Unterseebooten oder auf Schiffen disloziert werden.
_

Ich glaube, daß wir mit einer sorgfältigen und wohlüberlegten Antwort
auf die neuesten Entwicklungen der sowjetischen strategischen Waffenarsenale
reagieren. Wir haben dem Kongreß eine Anforderung für zusätzliche Mittel
zur Entwicklung der MX im Haushaltjahr 1979 vorgelegt, und wir haben Mittel
im Haushaltjahr 1980 sowohl für die Entwicklung von MX als auch für die
TRIDENT II vorgesehen.
Die Kernthemen überleben und Kenntnis des Kräfteumfangs (d.h.
Verifizierung) sind überaus komplexe Fragen - zusammen mit den Kosten, der
technischen Durchführbarkeit, der militärischen Wirksamkeit und der Frage
nach der Umwelt und der öffentlichen Aufnahmebereitschaft. Ihre Prüfung
durch uns bringt uns jetzt einem Punkt näher, an dem ich in der Lage sein
werde, diese Themen mit dem Präsidenten zu besprechen, um seine Entscheidung
zu bekommen.
Außer unseren strategischen Entwicklungen suchen wir jetzt zusammen
mit unseren NATO-Verbündeten Wege, um unsere nuklearen Gefechtsfeldwaffen
zu modernisieren. Wir erwägen in Europa die mögliche Dislozierung einer
mobilen Rakete mit größerer Reichweite, Pershing II, und landgestützter
Marschflugkörper mit der Fähigkeit, die Sowjetunion zu erreichen. Ich
möchte damit nicht gesagt haben, daß wir ein solches Modernisierungsprogramm
als Ersatz für das Modernisierungsprogramm unserer InterkontinentalraketenStreitmacht betrachten. Es ist jedoch ein wichtiges Attribut, vor allem
für unsere NATO-Partner,und muß auch im Vergleich der amerikanischen
Kapazitäten und der Kapazitäten der NATO mit jenen der Sowjetunion und
des Warschauer Paktes gesehen werden.
Abschließend

�Abschließend möchte ich auf die zentrale Rolle der Marine beim Aufbau
und der Durchführung unserer strategischen Abschreckung hinweisen.

Nach-

einander standen die Polaris-, Poseidon- und jetzt Trident-Strätkräfte im
Mittelpunkt unserer überlebensfähigen Vergeltungskapazität.

Die Bedeutung

des Beitrags der Marine wird auch in absehbarer Zukunft weiterbestehen.
Unsere eigenen Fähigkeiten zur See müssen im Lichte der Fähigkeiten
der sowjetischen Marine bewertet werden, einer Streitmacht, die in den
letzten zwei Jahrzehnten bemerkenswerte Fortschritte gemacht hat. Noch
vor zwanzig Jahren - ein kurzer Zeitraum für die Bemessung solcher Dinge war die sowjetische Marine hauptsächlich eine bescheidene Küstenverteidigungsstreitmacht. Heute ist die sowjetische Marine mehr - sehr viel mehr. Auf
einigen Gebieten der Seekriegsführung ist die Sowjetunion sogar der Haupterfinder gewesen und entwirft und baut heute neue Klassen von Kriegs- und
Versorgungsschiffen in einem Tempo, das unserer Beachtung nicht entgehen
darf. Solche Entwicklungen wie die Hubschrauber-Kreuzer der Moskwa-Klasse,
die Flugzeugträger der Kiew-Klasse, die Unterseeboote der Alfa-Klasse und
die Landungsschiffsdocks der Rogow-Klasse sind ein eindrucksvoller Beweis
für die sowjetische Innovation und die Leistungsfähigkeit der sowjetischen
Industrie. Sie können auch - so meine ich - einen Aufschluß über sowjetische
Absichten geben.

Ihre Aufgabe, die Sie mit der derzeitigen zivilen und militärischen
Führung der Marine und des Marinekorps gemeinsam haben, besteht darin,
weiterhin die Vorherrschaft Amerikas zur See angesichts dieser neuen
kühnen Herausforderung auf den Weltmeeren zu gewährleisten.

+ + + + +

- 11 -

�13. Juni 1979

21

ENTSCHEIDUNG ÜBER MX-RAKETE DIENT DER STABILITÄT
- Stellungnahme Brzezinskis -

WASHINGTON - (AD) - Der Berater Präsident Carters für Fragen der Nationalen Sicherheit, Dr. Zbigniew Brzezinski, erklärte in einem Fernsehinterview,
die Entwicklung der MX-Rakete diene der Stabilität und solle die Überlebensfähigkeit der amerikanischen Abschreckung während der Zeit von SALT II und der
Verhandlungen über SALT III gewährleisten.
Das Weiße Haus hatte am 8. Juni 1979 bekanntgegeben, daß Präsident Carter
die Entwicklung einer neuen Interkontinentalrakete, der sogenannten MX, beschlossen habe.
In der bekannten Sendung "Issues and Answers" (Fragen und Antworten) der
amerikanischen Fernsehgesellschaft ABC betonte Dr. Brzezinski am 10. Juni,
der SALT Il-Vertrag erlaube nach Ablauf des Protokolls die Dislozierung mobiler
Raketen.

"Die MX", so sagte er, "die in landgestützter, verifizierbarer mobiler

Art disloziert werden wird, wird nicht vor Ablauf des Protokolls disloziert werden.

Was die MX-Rakete angeht, so brauchen die Vereinigten Staaten niemanden

Zustimmung für die Entwicklung der Rakete.

Der Vertrag sieht vor, daß jede

Seite eine weitere Interkontinentalrakete entwickeln kann."
Auf

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�Auf eine Frage, ob diese Entscheidung nicht die Sowjets zwingen könne,
eine ähnliche Entwicklung einzuschlagen, erwiderte der Sicherheitsberater:
"Ich glaube, man muß sich darüber im klaren sein, daß es, wenn in der Ära
von SALT II und dann in der Zeit, in der wir über SALT III verhandeln,
Stabilität geben soll, ein echtes Gleichgewicht in der Kapazität, eine echte
Gleichwertigkeit in der Oberlebensfähigkeit geben muß.
Die Sowjets haben in etwa im letzten Jahrzehnt Streitkräfte disloziert,
die in zunehmendem Maße eine der drei Säulen unserer Triade, nämlich die landgestützte Säule, unsere Interkontinentalraketen, gefährdet haben.

Was wir

jetzt zu tun beabsichtigen, ist eine Verstärkung dieser Säule durch eine Modernisierung - indem wir sie weniger verwundbar machen.
Wir hoffen, daß dies die Grundlage erstens für eine größere Stabilität,
zweitens für beiderseitige Verringerungen bilden und schließlich zur Schaffung
einer Situation beitragen wird, die beiden Seiten - uns und den Sowjets - einen
Anreiz bieten wird, von den landgestützten Raketen wegzukommen und auf seegestützte oder luftgestützte Raketen überzugehen.

Wenn wir die jetzige Entschei-

dung nicht getroffen hätten, hätten wir uns eines Tages sozusagen vom Land vertrieben gefunden, und unsere Abschreckung wäre in größere Gefahr geraten.

Es

muß in diesem Verhältnis eine Symmetrie herrschen."
Auf eine Anschlußfrage, ob die MX möglicherweise nur als Faustpfand für
künftige SALT HI-Verhandlungen gedacht sei, erklärte Dr. Brzezinski deutlich:
"Nein. Ich glaube wir müssen erkennen, daß Stabilität, Vertrauen und Abschrekkung in zunehmendem Maße auf zwei Stützen ruhen: der Rüstungskontrolle und
strategischen Kapazität, die jede Seite besitzt.
In dem Maße, in dem sich die Rüstungskontrolle ausweitet, können wir anfangen, unsere strategischen Streitkräfte abzubauen, aber bis die Rüstungskontrolle allumfassend geworden ist, muß man alle Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um eine ausreichend moderne Abschreckung aufrechtzuerhalten.
Wir

�Wir haben seit den sechziger Jahren keine strategischen Entscheidungen
bezüglich neuer Waffen mehr getroffen.

Unsere Raketen vom Typ MINUTEMAN III

wurden in den sechziger Jahren disloziert.

Die Sowjetunion hat immer neuere

Waffen, strategische Waffen, disloziert und tut das heute noch.

Wir müssen

ein Gleichgewicht schaffen und eine Gleichwertigkeit für die Stabilität, und
wenn wir die Stabilität erreicht haben, dann können wir zügiger mit einer
weitergefaßten Rüstungskontrolle fortfahren."

Als einer der Korrespondenten die gezielte Frage stellte:

"Ist es mög-

lich, daß wir vor der Dislozierung der MX mit den Sowjets eine Vereinbarung
haben könnten, durch die sie einige ihrer bedrohenderen Raketen abschaffen
würden und wir die Dislozierung der MX nicht abschließen würden?"
Dr. Brzezinski:

erwiderte

"Es ist sehr schwer, sich vorzustellen, was für Verhältnisse

in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre herrschen werden.

Das SALT II-Ab-

kommen, vor dessen Abschluß wir stehen, wird bis 1985 gelten.

Ich kann mir

wirklich nicht vorstellen, wie die Verhältnisse in der zweiten Hälfte der
achtziger Jahre aussehen werden, aber ich kann ohne Zweifel sagen, daß wir,
wenn wir keine ausreichenden Maßnahmen auf strategischem Gebiet treffen, wir
die Gleichwertigkeit nicht aufrechterhalten und nicht in der Lage sein werden,
wirksam über SALT zu verhandeln."

Das Weiße Haus hat zu der Entscheidung Präsident Carters, die MX-Rakete
zu entwickeln, eine Erläuterung herausgegeben, die folgende wesentliche Punkte
enthält:

Präsident Carter hat sich zu folgendem Kurs entschlossen:
Wir werden auch weiterhin die bewährte Politik verfolgen, eine Triade
überlebensfähiger strategischer Waffenkomponenten zu unterhalten:

- Interkontinentalraketen
- unterseebootgestützte Raketen
- schwere Bomber.
Zu
- 3 -

�Zu diesem Zweck werden wir eine neue Interkontinentalrakete auf mobiler
Basis dislozieren, die Liberiebensfähig und verifizierbar ist.

Die neue Inter-

kontinentalrakete wird die voll einsatzfähige MX sein, die im Rahmen von
SALT II erlaubt ist und die jeder nur möglichen sowjetischen Rakete gleichwertig ist.
.

Die endgültigen Charakteristika des Dislozierungssystems werden in den
kommenden Monaten ausgearbeitet, wobei die Kosten, Sicherheits- und Umweltsüberlegungen sowie die Notwendigkeit der entsprechenden Verifizierbarkeit in
Betracht gezogen werden.
Unser Land braucht eine überlebensfähige, landgestützte ICBM-Streitkraft.
Kein anderes System bietet die gleiche Kombination von rascher und zuverlässiger Leitung und Kontrolle, sowie Flexibilität in allen nur möglichen Umständen
einer Bedrohung der Bevölkerung durch einen Atomkrieg.

Alle unsere Abschrek-

kungskräfte, wie Unterseeboote und Bomber, werden sicherer sein, wenn wir über
lebensfähige Interkontinentalraketen besitzen.
Diese Entscheidung wird die Chancen für einschneidende Verringerungen
und Kontrollen durch SALT III erhöhen:
Erstens stabilisiert sie das strategische Gleichgewicht; ohne ein solches
wären keine ernsthaften Verhandlungen möglich.
Zweitens bedeutet sie, daß es keinen sowjetischen Vorteil in einem Wettrüsten geben kann.
Drittens können wir eine deutliche Verringerung der strategischen Kräfte
ohne Verlust an Sicherheit in Erwägung ziehen, indem wir die Überlebensfähigkeit durch Mobilität verbunden mit Verbunkerung betonen.
Viertens kann der Umfang dieser Dislozierung schließlich dem Fortschritt
angepaßt werden, den wir im Verlauf von SALT erzielen werden.
Das
- 4 -

�Das Waffensystem, das wir erwägen, wird ähnliche Kosten verursachen wie
unser ursprü'ngl iches MINUTEMAN-I-Programm Mitte der sechziger Jahre.

Im Jahr-

zehnt seiner Entwicklung und Dislozierung können seine Kosten im Rahmen eines
ausgeglichenen Haushalts untergebracht werden, ohne größeren Einfluß auf andere geplante Programme sowohl im Bereich der Verteidigung als auch außerhalb
zu haben.

Wir glauben, daß dieses Programm zu vereinbaren ist mit jüngsten

Überlegungen des Kongresses zum Problem der Verletzbarkeit der MINUTEMAN.
Es wird Konsultationen hinsichtlich Umwelt- und Nutzungsfragen mit den
Regierungen der Einzelstaaten geben, in denen die Systeme disloziert werden.

- 5 -

�21

13. Juni 1979

US-STUDIE:

SELBSTVERSORGUNG IM ENERGIEBEREICH MÖGLICH

WASHINGTON - (AD)- Die Vereinigten Staaten können "ein hohes Maß
an Selbstversorgung im Energiebereich" erzielen, Voraussetzung dafür ist
nach Expertenmeinung jedoch die Bereitschaft der Amerikaner, die Risiken
einzugehen, die mit der stärkeren Verwendung von Kohle und Kernenergie
einhergehen.
Das ist das wichtigste Ergebnis einer Studie, die am 4 Juni 1979
von der in Washington ansässigen Forschungsorganisation "Resources for
the Future" veröffentlicht wurde. Im Laufe des Jahres soll sie auch in
Buchform erscheinen.
Die Studie schätzt, daß der amerikanische Energieverbrauch im Jahr
2000 ungefähr 115 "quads" betragen wird, wenn das Wirtschaftswachstum mit
den gegewärtigen Schätzungen übereinstimmt.

Dabei ist ein "quad" ungefähr

die Energie, die freigesetzt wird, wenn ein Jahr lang jeden Tag 500 000
Barrel öl (1 Barrel = 159 1) verbrannt werden.
In der Studie heißt es weiter:

"Dies setzt eine durchschnittliche

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Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�durchschnittliche Jahresrate des Zuwachses an Energieverbrauch von 1,8
Prozent voraus - verglichen mit einem Zuwachs des Bruttosozialproduktes
von jährlich 3,2 Prozent.

Mit anderen Worten gehen wir davon aus, daß

die Wirtschaft insgesamt schneller wächst als der Energieverbrauch."
Ohne die jüngsten Preiserhöhungen im Energiebereich und entsprechende
Einsparungsmaßnahmen könnte der Energiekonsum im Jahr 2000 der Studie zufolge noch 20 quads höher sein:

insgesamt 135 quads.

Die 20 eingesparten

quads entsprechen immerhin der gesamten Erdgasmenge, die in den Vereinigten
Staaten 1976 verbraucht wurde bzw. ein bis eineinhalbmal so viel wie in
diesem Jahr Kohle verbraucht wurde.
Hinsichtlich der zukünftigen Energieversorgung und -kosten heißt es
in der Studie:
"Unseren Ergebnissen zufolge wird es kurzfristig zu Produktionsschwierigkeiten im Erdöl- und -gasbereich kommen, aber unsere gesamten
amerikanischen Brennstoffvorräte sind, über einen längeren Zeitraum gesehen,
ausreichend, um größere Engpässe zu vermeiden. Es gibt jedoch Einschränkungen:
Zwar bieten uns die Kohle- und Uranvorkommen zusammen diese Sicherheit.
Aber nur für den Fall, daß wir die Technologien entwickeln, die
(a) die Verflüssigung und Vergasung von Kohle ermöglichen, und
(b) weitaus mehr verwertbare Energie aus dem Uran gewinnen als mit
unserer gegenwärtigen Nukleartechnologie."
Die Studie sagt weiter, daß verflüssigte Kohle und Ölschiefer etwa
doppelt so teuer sind wie Erdöl und Erdgas - zu Preisen des Jahres 1978.
Jedoch könnten diese geschätzten Kosten teilweise durch verbesserten Energieverbrauch gesenkt werden - dadurch etwa, daß man den Benzinverbrauch der
amerikanischen Autos einschränkt (von 14 Meilen pro Gallone im Jahr 1976

�1976 auf 28 im Jahr 2000).
Dem Bericht zufolge ist Kernbrennstoff billiger als Kohle, besonders
dort, wo die Kohle über große Entfernungen transportiert werden muß.
Allerdings wurde die Sonnenenergie gegenüber Kohle oder Kernenergie nicht
als wettbewerbsfähig angesehen, obwohl sie im Gegensatz zu den beiden
anderen Umweltvorteile hat.
Die Autoren der Studie sind der Meinung, daß keine deutliche Verschlechterung der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und der Sicherheit
auftreten muß, solange eine vernünftige Energie- und Umweltplanung betrieben wird.
Jedoch weisen sie darauf hin, daß "alle nur möglichen Anstrengungen
unternommen werden müssen, um die Gefahr von Katastrophen, vor allem auf
dem Gebiet der Kernenergie, so gering wie möglich zu halten. Dazu brauchen
wir zweierlei: einmal technische Verbesserungen, die die Möglichkeit eines
Betriebsschadens vermindern und zum andern institutionelle Neuerungen, die
die Technologie mit zusätzlichen Vorkehrungen umgeben, sodaß menschliche
Böswilligkeit ebenso wie Unglücksfälle vereitelt werden können. Bei der
Einleitung wirkungsvoller Schritte darf es keine Verzögerungen mehr geben,
vor allem, wenn es sich um Kernenergie handelt."
Die Vereinigten Staaten werden ihre Energieprobleme nur dann lösen
können, wenn ein politischer Kompromiß gefunden werden kann zwischen denjenigen, die aus "expansionistischer" Sicht eine Erhöhung des Energieangebots fordern, um die wachsende Nachfrage zu decken und den Vertretern eines
"beschränkten" Standpunktes, die Umweltwerte und eine Verminderung der
Energienachfrage fordern.
"Übereinstimmung hinsichtlich der Ziele ist wesentlich - nicht nur,
um Initiativen für langfristige Forderungen ergreifen zu können, sondern auch,

- 3 -

�auch, um mit kurzfristigen Problemen fertigzuwerden.

Nur realistische

Langzeitziele, die die Möglichkeiten des Landes im Energiebereich darlegen
und gleichzeitig die Mittel aufzeigen, um dieses Ziel zu erreichen, können
das unangenehme Gefühl zerstreuen, daß dieses Land nichts anderes mehr tun
kann, als passiv auf Entwicklungen zu reagieren, die sich in anderen Teilen
der Welt zutragen und über die keine Kontrolle mehr möglich ist."
Um diese Selbstversorgung zu erreichen, setzt man in den Vereinigten
Staaten nicht zuletzt auf Erdgas - wie aus einem Bericht des Vorsitzenden
der "American Gas Association" hervorgeht.
Um mehr als 14 Prozent sind danach die Investitionen für neue Bohrungen
gegenüber dem Vorjahr angestiegen - und allein in Texas wurde etwa 40 Prozent
mehr Erdgas entdeckt als 1978. Die Gründe dafür werden einmal in der Zustimmung des Kongresses zum "National Gas Act" gesehen, zum anderen auch
in dem kürzlich von Präsident Carter angekündigten Neuen Energieplan.
Schließlich zeigte sich sogar das Amt für Umweltschutz aufgeschlossen:

Erd-

gas kann mit stark schwefelhaltigem ül gemischt werden und bringt so den
Schwefelgehalt auf ein umweltfreundliches Niveau.
Die Möglichkeiten für Erdgas, diese größte einheimische Energiequelle,
die nach heutigen Verbrauchsraten auch noch in 35 bis 40 Jahren den Bedarf
decken wird, sind vielfältig. So fahren schon jetzt über 3000 amerikanische
Autos mit komprimiertem Erdgas. Außerdem kann es zur Ergänzung von Kohle
in bestimmten Gegenden und Perioden dienen, wenn der Verschmutzungspegel hoch
ist.
Eingeführtes Flüssiggas - ein Vertrag mit Indonesien steht kurz vor dem
Abschluß-hat, den Worten des Präsidenten der Gesellschaft nach, dabei noch
den zusätzlichen Vorteil, sich günstiger als öl auf die Zahlungsbilanz auszuwirken und bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze in Amerika behilflich zu
sein.
+ + + + +

�21

13. Juni 1979

LETZTE MANÖVER MIT SKYLAB GEPLANT
- Absturz Mitte Juli erwartet -

- (AD) - Nach den neuesten Berechnungen des Nordamerikanischen Luftverteidigungskommandos (NORAD), das die z. Zt. mehr als 4500 Objekte in Erdumlaufbahnen überwacht, ist zwischen dem 4. und 28. Juli 1979 mit dem Absturz
der amerikanischen Raumstation SKYLAB zu rechnen: Die Chancen stunden 50
zu 50, daß dies um den 16. Juli geschehe. Einer Verlautbarung der amerikanischen Weltraumbehörde NASA vom 1. Juni zufolge ist in nächster Zeit ein
Manöver geplant, das das ehemalige "Himmelslabor" in eine Drall-Ausgleichsposition bringt. Der ca. 80 Tonnen schwere Flugkörper wird dadurch statisch
stabil, ist aber dynamisch instabil. Auf diese Weise sollen die immer stärker
auf den Satelliten wirkenden aerodynamischen Kräfte ausbalanciert werden, so
daß die Bordsysteme trotz nachlassender Leistung die Flugstabilität noch gewährleisten. Auf die Funkbefehle von der Erde reagieren sie nach wie vor,
und Treibstoff für die Lageregelungsdüsen ist ausreichend vorhanden.
Dem Johnson-Raumflugzentrum in Houston (Texas), das für die SKYLABFlugkontrolle verantwortlich ist, wird dadurch die Kontrolle über den Satelliten
bis zur letzten Flugphase möglich.

Daß diese Phase schon jetzt anstatt erst

Anfang der achtziger Jahre, wie zur Zeit des Starts im Mai 1973 errechnet,

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�errechnet, bevorsteht, hängt mit der ungewöhnlich starken Sonnenaktivität
Mitte der siebziger Jahre zusammen.

Die Erdatmosphäre blähte sich stärker

auf, als es normalerweise der Fall gewesen wäre.

Das hatte u.a. zur Folge,

daß die Dichte der Luftmoleküle in der Umlaufbahn des auf 435 km Höhe eingeschossenen SKYLAB groß genug wurde, um es stärker als vorausberechnet abzubremsen.
Sicherheitshalber hatte zwar die NASA den Satelliten nach der Rückkehr
der letzten der drei amerikanischen Astronauten-Mannschaften im Februar 1974
auf 450 km Flughöhe angehoben, um die Möglichkeit für seine Verwendbarkeit
im Zusammenhang mit späteren Raumtransporterflüge offenzuhalten.

Aber nicht

vorausberechenbare Kräfte der Natur führten eine besondere Regie. Wohl war
es Mitte 1978 gelungen, die Funkverbindung mit SKYLAB und die Kontrolle bzw.
die Funktionen der wichtigsten Bordsysteme wieder voll herzustellen.

Aber

im Dezember 1978 mußte, sowohl wegen der Sinkgeschwindigkeit von SKYLAB als
auch wegen Verzögerungen im Raumtransporterprogramm, der Plan aufgegeben
werden, in einem Rendezvous mit der Raumstation ein Triebwerk an ihr anzubringen, das leistungsfähig genug gewesen wäre, um sie entweder in eine höhere
Umlaufbahn zu transportieren oder über einem ausreichend großen Meeresgebiet
gezielt zum Absturz zu bringen.
Am 7. Juni 1979 befand sich SKYLAB laut NORAD in 270 km Höhe. Pro Tag
sinkt es derzeit etwa 1000 m tiefer auf seiner Erdumlaufbahn, die über die Gebiete zwischen dem 50. Grad nördlicher und südlicher Breite und somit zu 75
Prozent über Wasser führt. Je weiter der Satellit in die Lufthülle eindringt,
desto stärker machen sich die atmosphärischen Kräfte bemerkbar. In Höhen
unterhalb 180 km, insbesondere um 145 km, beginnt die Situation kritisch zu
werden. NASA-Experten haben, um die Station dennoch unter Kontrolle halten
zu können, Steuerungsverfahren ausgearbeitet, durch die der Luftwiderstand
am SKYLAB spezieller Lageveränderungen des Satelliten "moduliert" wird.
Dieser Konzeption zufolge soll, wie NASA-Chef Robert A. Frosch vor einem
Ausschuß des amerikanischen Repräsentantenhauses ausführte, SKYLAB bis zu

�zu dem Zeitpunkt, wo ihm noch eine Frist von 24 Stunden bis zum Ende gegeben
wird, in einer Position mit hohem Widerstand ("high-drag attitude") gehalten
werden.

(Für die Berechnung der Absturzzeit auf der genannten 24-Stunden-

Basis und damit auch des betroffenen Gebiets ist eine Abweichung bis zu zehn
Stunden, d.h. bis zu sieben Erdumkreisungen, einzukalkulieren.)

Dann sei

ungefähr absehbar, ob die letzten Orbits so liegen, daß Trümmerreste ins Meer
fallen oder aber vermutlich über Landgebieten niedergehen werden.

Erschienen

dichter besiedelte Landgebiete gefährdet, bestünde jetzt die Möglichkeit, den
Satelliten in eine Position mit niedrigem Luftwiderstand ("long-drag attitude")
zu bringen, könne der Absturz um vier Stunden hinausgezögert werden.

Und in

dieser Zeit hätte sich die Erde unter dem sie umkreisenden Satelliten so weitergedreht, daß besiedelte Gebiete aus der Gefahrenzone heraus seien.

Das Risiko, daß überhaupt ein Mensch irgendwo auf der Erde durch SKYLABTrümmer Schaden erleiden könnte, beträgt nach statistischen Berechnungen 1:152.
Das bedeute, wie Dr. Frosch erklärte, daß mit einem einzigen Schadenfall unter
4,22 Milliarden Menschen zu rechnen wäre, wenn 152 SKYLABs zurückkehrten. Anders ausgedrückt:

Das persönliche Risiko liege bei 1:600 Milliarden - im Ver-

gleich dazu das Risiko eines amerikanischen Bürgers im Verlauf eines Jahres,
bei einem Autounfall ums Leben zu kommen, bei 1:5000.

Wie jeder Satellit wird auch SKYLAB beim Eintritt in die dichte Atmosphäre
durch den Widerstand und die Reibungshitze der Luft aufbrechen.

Der größere

Anteil des Materials verbrennt bereits in Höhen zwischen 105 und 70 km. Schätzungsweise 18 000 bis 22 500 kg der Gesamtmasse können jedoch in Form von
400 - 500 nur teilweise abgebrannten Trümmern zur Erdoberfläche gelangen. Es
ist nicht möglich, den ca. 6500 km langen und 165 km breiten Absturzkorridor
für die Bruchstücke exakt vorauszusagen.

Den Analysen der NASA zufolge ist zu

erwarten, daß mehr als die Hälfte der Trümmer weniger als 4,5 kg, 38 mehr als
113 kg und 10 mehr als 450 kg wiegen.

Die beiden mit Abstand größten Teile,

denen der Aufbrechvorgang in der Atmosphäre möglicherweise auch nicht viel anhaben kann, sind die 1,8 Tonnen schwere Kammer, in der die Filme aufbewahrt
wurden, und die 2,25 Tonnen schwere Luftschleuse.

- 3-

...

�Wie Dr. Frosch vor dem Kongreßausschuß erklärte, könne

erwartet werden,

daß alle Trümmer nahezu senkrecht mit Geschwindigkeiten zwischen 14 und 115 m
pro Sekunde die Erde erreichen.

Mit Stoßwellen von zerstörender Kraft oder

"Kratern" werde nicht gerechnet.

Die Mehrzahl der Trümmer werde vermutlich

auf einer 1900 km langen Strecke niedergehen.

Die mehr als 113 kg schweren

Teile dürften sich auf ein 965 km langes Gebiet an der Stirnseite des "Korridors" konzentrieren; allerdings seien erhebliche Abweichungen von dieser Verteilung möglich.

Aber selbst dort, wo die "Konzentration" am größten sei, sei

mit nicht mehr als drei Trümmern innerhalb einer Fläche von 260 qkm zu rechnen.
Der Leiter der NASA betonte - und darauf war bereits in einer NASA-Presseverlautbarung verwiesen worden -, daß die Rückkehrverzögerung durch Widerstandsmodulation nur beabsichtigt sei, wenn bei dem natürlichen Ablauf der Ereignisse mit einer Gefährdung bestimmter Gebiete gerechnet werden müsse und
wenn feststehe, daß ein Manöver das Risiko nicht erhöhe.

Für den Fall, daß

SKYLAB in der allerletzten Phase von sich aus in eine Position mit niedrigem
Widerstand falle und die Vorausberechnung der dadurch zu erwartenden Bahn Gefährt für dicht besiedelte Gebiete signalisiere, werde umgekehrt durch einen
Funkbefehl die Position zum hohen Luftwiderstand hin "moduliert".

Dadurch

würde im Interesse der Sicherheit solcher Gebiete der Absturz vorverlegt.
übrigens kehrten bis Anfang Mai 1979 - kaum oder überhaupt nicht bemerkt bereits 1711 amerikanische und 4110 sowjetische Raumflugkörper - Teile von
Trägerraketen und Satelliten - zur Erde zurück. Eine Ausnahme bildete lediglich der sowjetische Satellit Kosmos 954, der im Januar 1978 mit radioaktivem
Material im Nordwesten Kanadas niederging. NORAD-Sprecher berichten, daß
jeden Tag einige Raketenteile oder Satelliten wieder in die dichte Atmosphäre
eintreten - in der Zeit von 1974 bis 1978 kamen insgesamt 2594 Objekte zurück.
Bei 1957 von ihnen wahr die Wahrscheinlichkeit gleich Null, daß Trümmer bis
zur Erde gelangen würden. Andererseits wurde bei 627 Objekten (ca. 25 Prozent)
erwartet, daß sie die Rückkehr "überleben".
Eine

- 4 -

�Eine Anzahl amerikanischer Behörden haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit der SKYLAB-Rückkehr in die Wege geleitet. Das US-Außenministerium
steht über die amerikanischen Botschaften im Bereich des Orbit-Gürtels mit
den Regierungen der betreffenden Länder in Verbindung, die laufend über.den
neuesten Stand der Erkenntnisse informiert werden. Sollten sich materielle
oder gesundheitliche Schäden durch SKYLAB ergeben, leisten die Vereinigten
Staaten Hilfe, sofern diese angefordert wird. Nach internationalem Recht ist,
wie ein hoher Beamter des amerikanischen Außenministeriums erklärte, der Staat,
der einen Raumflugkörper gestartet hat, voll haftbar, für jegliche Schäden,
die einer seiner Raumflugkörper verursacht, Entschädigung zy leisten.

- 5 -

�International Communication Agency
Embassy of the United States of America

13. Juni 1979

21

BLUMENTHAL ZUR WELTWIRTSCHAFTSPOLITIK DER VEREINIGTEN STAATEN

WASHINGTON - (AD) - Der amerikanische Finanzminister, W. Michael
Blumenthal, gab am 22. Mai 1979 vor dem Unterausschuß für Internationale
Wirtschaftspolitik des Außenpolitischen Ausschusses des Senats einen
Überblick über die Weltwirtschaftspolitik der Vereinigten Staaten. Nachfolgend die Abschnitte "Die gegenwärtigen Aussichten", "Internationale
Währungsfragen" und "Das bevorstehende Gipfeltreffen".

Die gegenwärtigen Aussichten
Alle unsere Handelspartner haben gegenwärtig die einen oder anderen
Schwierigkeiten, um mit der komplexen wirtschaftlichen Lage fertig zu
werden, in der sich die Welt befindet. Unsere Verhandlungen beim Gipfeltreffen, bei der OECD, beim Internationalen Währungsfonds (IWF) und auch
sonst lassen deutlich werden, daß bis zu einem gewissen Grad alle führenden
Industriestaaten ähnliche Probleme haben.
Lassen

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�Lassen Sie sie mich kurz ansprechen.
Das wichtigste gemeinsame Problem ist die Inflation.

Während der

ersten zwanzig Jahre nach dem Krieg betrug die Inflation in den Vereinigten
Staaten durchschnittlich nur 1,6 Prozent.

In den siebziger Jahren ist die

durchschnittliche Inflationsrate auf nahezu sieben Prozent gestiegen und
ist mindestens zweimal sogar mehr als zweistellig geworden.

Was die

anderen Industrieländer als Gruppe anbelangt, so betrug die Inflationsrate
in den sechziger Jahren im Durchschnitt 4,2 Prozent und in den siebziger
Jahren über 9 Prozent.
Das Problem liegt darin, daß das allgemeine Inflationsniveau auf
einen gefährlichen Punkt angestiegen ist. Die Wirkungen der ölschocks
in den Jahren 1973 bis 1974 waren eindeutig größer und langanhaltender als
frühe Schätzungen vermuten ließen.

In steigendem Maß beginnen wir den

Preis für unzureichende Produktivität und zögernde Kapitalbildung zu bezahlen:

nicht nur hier in den Vereinigten Staaten, sondern auch anderswo.

Der Beweis dafür ist unsere gegewärtige missliche Lage: Viel eher als
erwartet werden in einer Reihe von Ländern Grenzen der Leistungsfähigkeit
erreicht, selbst wenn eindeutige Maßstäbe, wie etwa die Arbeitslosenzahlen,
einen Kapazitätsüberhang signalisieren. In Japan und Italien zum Beispiel
kann die Automobilindustrie nicht mehr mit der Nachfrage Schritt halten.
In Kanada müht sich die Holzfaser-, die Textil- und die Stahlindustrie ab;
in den Vereinigten Staaten spüren die Aluminiumindustrie und die chemische
Industrie den Druck der Kapazitätsbegrenzung.
Vor diesem Hintergrund ist die kurzfristige Aussicht, was die Inflation
anbetrifft, getrübt. Die kürzlich von der Organisation der erdölfördernden
Länder (OPEC) durchgesetzten Preiserhöhungen werden wehtun. Allein seit
Januar haben die OPEC-Länder ihre Preise um 20 Prozent erhöht, über den
Daumen gepeilt rechnen wir, daß 10 Prozent Preiserhöhungen durch die OPEC

- 2 -

�OPEC zu einer Erhöhung des Verbraucherpreis-Index von 0,3 - 0,4 Prozent
bei amerikanischen Produkten führen.

Länder, die noch stärker von ülein-

fuhren anhängen, leiden noch mehr darunter.

Zu diesem Hauptärgernis kommt

noch ein sichtbarer Anstieg bei ausgewählten Rohstoffpreisen und steigende
Lohnforderungen in allen OECD-Ländern.

Die Basis ist nun, daß das amerikanische

Finanzministerium im Jahr 1979 von einem Inflationsanstieg im OECD-Raum ausgeht, der noch um 1,5 Prozent über den 6,9 Prozent des Jahres 1978 liegt.

Bedenken gibt es auch bei den Aussichten auf dem Gebiet der weltweiten
Zahlungsbilanz.

Im Lauf des Jahres 1979 wird sich ihr gegenwärtiges Un-

gleichgewicht im ganzen noch deutlich verschlechtern.

Durch wesentlich

höhere OPEC-Exportgewinne und durch Kürzunq von Ausgaben wird der OPECÜberschuß wahrscheinlich auf ein 25 bis 30 Milliarden-Dollar-Niveau ansteigen, nachdem er während der zweiten Hälfte des letzten Jahres so gut
wie verschwunden war.

Dieser scharfe Anstieg im Jahr 1979 wird sich in

einem Rückfall der OECD-Länder ins Defizit widerspiegeln, wobei ihre Gesamtzahlungsbilanz von einem 5,5-Milliarden-überschuß im Jahr 1978 auf ein
Defizit von 10 oder mehr Milliarden Dollar zurückgeht.

Bei den Entwicklungs-

ländern ohne eigene Ölvorkommen wird mit einem um 5 Milliarden höheren
Defizit gerechnet, wobei ihr Gesamtdefizit (ausgenommen offizielle Transfers)
zum ersten Mal seit 1975 30 Milliarden Dollar übersteigen könnte.

Dieser

Umschwung in der Zahlungsbilanz wird bei einigen Ländern zu finanziellem
Druck führen.

Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, anzumerken, daß es eine deutliche
Verbesserung im Verhältnis der verschiedenen Zahlungsbilanzen innerhalb
des OECD-Gebiets zueinander geben sollte, was von der Tendenz her Stabilität
in einer ansonsten sehr schwierigen Lage mit sich bringen würde.

Die

Oberschüsse von Japan, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz
werden abnehmen.

Ihre Oberschüsse zusammengenommen werden zwar weiter sehr

hoch sein - vielleicht mehr als 15 Milliarden Dollar -, aber erträglicher
als die 30 Milliarden Dollar des Jahres 1978. Am anderen Ende des Spektrums

- 3 -

�Spektrums dürfte das amerikanische Zahlungsbilanzdefizit deutlich geringer
als das letztjährige 16-Milliarden-Dollar Defizit sein.
Diese Verbesserung der Zahlungsbilanzverhältnisse zwischen den
wichtigsten Ländern ist mehr als bloßer Zufall.

Eine solche Verbesserung

ist das Hauptziel unserer Anstrengungen bei früheren Gipfeltreffen, beim
IWF und in der OECD, sowie bei unseren bilateralen Gesprächen mit den
betroffenen Ländern gewesen.

Wir haben besonders mit Japan zusammenge-

arbeitet, um Wege zur Verringerung des großen japanischen Zahlungsbilanzüberschusses zu finden - sowohl weltweit als auch bilateral mit den
Vereinigten Staaten - und um den Druck aufzuheben, der von dieser Quelle
auf das System ausgeht.

Diese verschiedenen Anstrengungen bringen uns nun

willkommene Ergebnisse.

Aber sie müssen auch weiterhin ununterbrochen auf-

rechterhalten werden.
Diese zwei Beispiele machen deutlich, daß die wirtschaftliche Gesundheit
der Industrieländer - und im weiteren Sinne auch der Entwicklungsländer durch die Machtkonzentration bei der OPEC in Gefahr gerät. Realistisch
betrachtet gibt es nur geringe Möglichkeiten, diese unangenehme Lage zu
verbessern, solange der Verbrauch in den Industrieländern so hoch und die
Produktion so niedrig ist. Zu diesem Zweck hat der Präsident die Preisbindungen für einheimisches Rohöl aufgehoben. Dieser mutige Schritt des
Präsidenten wird von allen OPEC-Ländern unterstützt. Er wird Anreiz bieten
zu einer drastischen Produktionsausweitung, um auf diese Weise Erleichterungen
auf dem Weltölmarkt zu ermöglichen. Und er wird zum Wohl aller Länder
zum Obergang auf andere Energiequellen ermutigen.
Ein zweiter Schritt, der unternommen wurde, ist die Aufforderung .
der Mitglieder der Internationalen Energieagentur (IEA), den Ölverbrauch
im 4. Quartal dieses Jahre um 5 Prozent oder 2 Millionen Barrel pro Tag
unter die Marke zu senken, die ursprünglich vor den Preismaßnahmen des
Jahres 1979 erwartet wurde.

�Die IEA untersucht auch die Möglichkeiten für eine zunehmende Verwendung von Kohle als Ersatz für Erdöl.

Dies und die 5 Prozent-Forderung

werden heute in Paris auf Ministerebene diskutiert.
Die Themen Energie und OPEC werden auch weiterhin in den internationalen Wirtschaftsforen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen,
einschließlich des Tokio-Gipfels, in dessen Verlauf wir hoffen, daß die
Diskussion sich auf zusätzliche Wege zur Erweiterung aller Arten von Energieproduktion und auf neue Möglichkeiten der weiteren Einschränkungen des
Verbrauchs konzentrieren wird.

Internationale Währungsfragen
Die Veränderungen im Bereich der Energie, der Inflation und der
Zahlungsbilanz der jeweiligen Länder finden ihren Widerhall auf den
internationalen Devisenmärkten. Wie immer so auch heute ist die internationale Zusammenarbeit im Währungsbereich der Schlüssel zur Regulierung
der Veränderungen und Zwänge, die sich in der Weltwirtschaft entwickeln.
Voriges Jahr zum Beispiel fiel der Dollar auf den Devisenmärkten so
schnell, daß Angst und Spekulation um sich griffen und die Stabilität
des System insgesamt gefährdeten. Eine Reihe energischer binnenwirtschaftlicher Maßnahmen unserer eigenen Regierung, verbunden mit einem
koordinierten Programm von Eingriffen auf dem Devisenmarkt durch die
Vereinigten Staaten und die Zentralbanken der Bundesrepublik Deutschland,
der Schweiz und Japans veränderten die Lage.
Gegenwärtig ist der Dollar wieder stark. Und der Devisenmakrt ist
besser ausgewogen. Der einzige störende Faktor auf diesem Markt war in
den letzten Wochen eine plötzliche unberechenbare Schwäche des japanischen
Yen, die in erster Linie eine Empfindlichkeit der japanischen Energieab-

- 5 -

�Energieabhängigkeit gegenüber ausdrückte.
In bezug auf das System als solches war das internationale Währungssystem im Lauf der letzten zwei Jahre Zielscheibe vieler Kritik.

Doch bieten

heute die verbesserten Bedingungen auf dem Devisenmarkt und die Aussicht
auf ausgeglichenere Zahlungsbilanzen zwischen den wichtigsten Industrieländern die Möglichkeit, solche Maßnahmen zu überlegen, die die Entwicklung
des Systems stärken und lenken könnten.
Im internationalen Währungssystem gibt es zwei zusammenhängende Bereiche,
die Anlaß zum Nachdenken bieten:

der Eurodollarmarkt und der sogenannte

"Dollarüberhang".
Der ursprüngliche Anstoß zum raschen Wachstum des Eurodollar-Marktes
kam dadurch, daß die Vereinigten Staaten in den sechziger Jahren Kapitalkontrollen einführten. Die Wettbewerbsvorteile des Marktes, zusammen mit
der Notwendigkeit, die großen Zahlungsbilanzdefizite zu finanzieren, die
unmittelbar als Folge der UlPreiserhöhungen auftauchten, haben es ihm ermöglicht, sogar nach der Beseitigung unserer Kontrollen zu gedeihen.
Schätzungen über die Größe der Eurodollarmärkte im Jahr 1978 bewegen sich
zwischen 600 und 800 Milliarden Dollar.
•

Die meisten Beobachter schätzen die überaus nützliche und wirkungsvolle
Rolle, die der Euromarkt spielt, indem er Mittel von Überschuß- in Defizitländer leitet und dadurch der Welt hilft, eine ernsthafte Deflation und
direkte Handels- und Zahlungsrestriktionen zu vermeiden. Es hat aber
auch ernsthafte Debatten darüber gegeben, ob die Ausdehnung des Eurodollarmarktes bereits übertrieben ist - oder es werden könnte - und ob die
Einschränkungen einiger seiner Vorteile gegenüber den Inlandsmärkten nicht
zu empfehlen sei.
Kurz gesagt, liegt das Problem mit den Eurodollarmärkten darin, daß

�daß sie nicht im gleichen Maß den Kontrollen unterliegen wie die einheimischen
Geldmärkte.

Kritiker betrachten sie als eine unkontrollierte Quelle der

Kreditausweitung.

Dies kompliziert angeblich die Währungspolitik und die

antiinflationären Maßnahmen.
Es ist nicht klar, ob der Euromarkt ein Mittel exzessiver Kreditbildung
darstellt, das die weltweite Inflation verschlimmert oder im wesentlichen
ein hochwirksamer vermittelnder Verteilungsfonds von Kreditgebern für
Darlehensnehmer ist. Sicher floß ein großer Teil der jüngsten internationalen
Darlehen über den Euromarkt. Aber trotz seines Anwachsens stellt sein
Kreditvolumen im Endeffekt doch nur einen Bruchteil der auf den einheimischen
Geldmärkten erstellten Gesamtfonds dar; im Fall der Dollarkredite etwa
15 Prozent im Verlauf des Zeitraums von 1974-1978. Trotzdem handelt es sich
um einen wachsenden Anteil und sein Verhältnis zu nationalen und internationalen Geld- und Kreditbewegungen benötigt sicherlich sorgfältige Bewertung.
Bundesbankpräsident Miller und der Staatssekretär Solomon haben mit
ihren ausländischen Kollegen eine sorgfältige Bewertung dieses Marktes vorgenommen. Dabei konzentrierte sich die Diskussion darauf, ob zusätzliche
Maßnahmen nötig seien, um sicherzustellen, daß die Euromärkte nicht zu
einer Untergrabung der nationalen Geld- und Kreditpolitik führen. Es
scheint, daß zumindest allgemeine Übereinstimmung darüber herrscht, die
Aufsichtstechniken zu verstärken. Die Währungsaufsicht hat eine Reihe von
Schritten zur Verbesserung des Überblicks über die Darlehensgewohnheiten
der amerikanischen Bankfilialen im Ausland unternommen, einschließlich der
Einführung eines umfassenden Systems, das Berichte über ihre Tätigkeiten
fordert. Ähnliche Schritte werden von den anderen erwogen. Und eine
Vielfalt zusätzlicher Maßnahmen - einschließlich der Einführung einer
gesetzlichen Mindestreserve von Einlagen in europäischen Währungen - werden
ebenfalls erwogen. Das ist ein Bereich, der in nächster Zeit sorgfältige
Aufmerksamkeit verdient.
Hinsichtlich
- 7 -

�Hinsichtlich des sogenannten "Döllär-überhangs" veranlaßte der Niedergang des Dollar auf dem internationalen Geldmarkt manche Leute zu der Frage,
ob das Vorhandensein großer Dollarguthaben im Ausland eine wesentliche Quelle
der Instabilität im internationalen Währungssystem darstelle.

Einige

225 Milliarden Dollar liegen bei den Zentralbanken auf offiziellen Konten
und nochmals 400 bis 600 Milliarden Dollar befinden sich in privater Hand.
Es ist natürlich klar, daß plötzliche Eigentumsveränderungen bei ausländischen
Dollarguthaben in nicht unbedeutendem Maß'zu Druck und Instabilität auf den
Devisenmärkten führen können und es manchmal auch schon getan haben - obwohl
nicht klar ist, ob das Vorhandensein solch hoher Auslandsguthaben in sich
selbst bereits ein ernstes Problem darstellt.
Die Erfahrungen des letzten Herbstes und des Zeitraums, der den am
1. November ergriffenen Maßnahmen folgte, haben gezeigt, daß die Erwartungen
und Vorstellungen betreffs unserer grundlegenden Wirtschaftspolitik sowie hinsichtlich der Leistungen und der künftigen Aussichten unserer Volkswirtschaft
die beherrschenden Überlegungen sind, die all diejenigen Entscheidungen
beeinflussen, welche den Dollar betreffen.
Darüber hinaus hat diese Erfahrung erneut bestätigt, daß ein enormer
Spielraum für Kapitalbewegungen besteht, was ganz unanhängig von der vorhandenen Menge an ausländischen Dollarguthaben zu Druck auf den Devisenmärkten führen kann. Obwohl solche Schritte zur Verringerung der internationalen Rolle des Dollar vielleicht einige positive Auswirkungen auf
die Vorstellungen und das Verhalten des Marktes haben kann, glaube ich
dennoch nicht daran, daß solche Schritte an die eigentliche Ursache der
Probleme cies Devisenmarktes rühren.
'!
Trotzdem wird viel darüber diskutiert,
den IWF eingerichtet werden solle, über das
ziehungsrechte eingetauscht werden können.
bereit, ein solches Ersatzkonto in Erwägung

- 8 -

ob ein "Ersatzkonto" durch
Dollar gegen sogenannte SonderDie Vereinigten Staaten sind gerne
zu ziehen, jedoch nur als einen

�einen Schritt in der Entwicklung des Währungssystems zu einem auf Sonderziehungsrechten beruhenden System.

Wir betrachten dieses Ersatzkonto nicht

als Notstützung für den Dollar.

Das bevorstehende Gipfeltreffen
Das Gipfeltreffen spielt in diesem Prozeß eine entscheidende Rolle.
Dieses Gipfeltreffen soll sich auf Energie, Wirtschaftspolitik und auf
die Beziehungen zu den Entwicklungsländern konzentrieren.

Obwohl auch

Rückschau auf den Fortschritt im Handels- und Währungsbereich gehalten wird,
so wird die Betonung doch nicht hierauf liegen.
Wie ich schon sagte, möchten wir die Diskussion im Energiebereich
auf Wege zur erhöhten Energieproduktion und zu weiterer Verbrauchsbeschränkung konzentriert sehen.
Hinsichtlich der Makrowirtschaftspolitik erwarten wir von der Diskussion,
daß sie sowohl

kurzfristiges Wachstum als auch Antiinflationsaussichten

für die Weltwirtschaft mit einschließt;

außerdem eine Politik, die Protek-

tionismus vermeidet und Anpassung begünstigt;

schließlich mittelfristige

Strukturanpassungen in unseren Volkswirtschaften, die uns dabei helfen
werden, ein stabileres Muster für unsere Zahlungsbilanzen zu finden.
Voriges Jahr in Bonn lag die Betonung auf Verpflichtungen hinsichtlich
der kurzfristigen Orientierung der Politik - spezielle Wachstumsziele für
Japan und die Bundesrepublik Deutschland, antiinflationäre Verpflichtungen
für andere usw.

In diesem Jahr herrscht das Gefühl, daß die kurzfristige

Politik der Teilnehmer im großen und ganzen ihrer jeweiligen Lage angemessen ist und keine wesentlichen Marschänderungen in Aussicht stehen.
Deutlich wurde, daß einige Länder ihre Politik jetzt werden abändern müssen,

- 9 -

�müssen, um die allmählichen Veränderungen in ihrer Handelsstruktur zu erzielen, die eher langfristig von Bedeutung sein werden.

Die Vereinigten

Staaten etwa müssen mehr Betonung auf den Export legen, Japan sollte sich
mehr auf die Produktion für den Inlandsmarkt umorientieren.

Und alle

Gipfel teil nehmer, besonders aber die Vereinigten Staaten,müssen neue Wege
zur Verbesserung ihrer Produktivität und zur Steigerung der Kapitaibildung
finden, um in Zukunft ein nichtinflationäres Wachstum zu gewährleisten.
Was schließlich die Beziehungen zu den Entwicklungsländern angeht
- die sogenannten Nord-Süd-Themen -, so erwarten wir von der Diskussion,
daß sie all die gemeinsamen Zielsetzungen der bevorstehenden Verhandlungen
im Rahmen der Vereinten Nationen über eine Entwicklungsstrategie für die
3. Entwicklungsdekade behandeln wird.

+ + + + +

.

•

•

-

•

-&lt;

10

�Wirt/choft
International Communication Agency
Embassy of the United States of America
13. Juni 1979

21

USA MIT ERGEBNISSEN VON UNCTAD V NICHT UNZUFRIEDEN
- Von unserem Korrespondenten John J. Harter -

MANILA - (AD) - Die Vereinigten Staaten sind mit den Ergebnissen
der Fünften Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung UNCTAD V -, die am 3. Juni 1979 zu Ende ging, nicht unzufrieden. Wie der
Leiter der amerikanischen Delegation, der Staatssekretär für Internationale
Finanzen und Entwicklung,Charles F. Meissner, erklärte, brachte die einmonatige Konferenz in Manila ein "anständiges" Ergebnis. Vor allem die
Zusage»den ärmsten der Entwicklungsländer verstärkte Hilfe zukommen zu
lassen, wird
als positiver Aspekt betrachtet. Eine Regelung der internationalen Schiffahrtsprobleme, die allen Beteiligten gerecht geworden
wäre, konnte jedoch leider nicht gefunden werden.
"Die Beschlüsse, die wir gefaßt haben, stellen sinnvolle Übereinkünfte
und Verpflichtungen dar", so erklärte Meissner in einem Interview unmittelbar nach Ende der Konferenz. "Wenn wir nicht in der Lage waren, Übereinstimmung bei Themen wie Handel, Rohstoffe oder Finanzen zu erzielen, so
haben wir wenigstens unsere Differenzen nicht durch leere Rhetorik über-

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�überkleistert.

Vielmehr kamen wir ü'berein, unsere Meinungsverschieden-

heiten offen zu zeigen und unsere unterschiedlichen Ansichten dem Handelsund Entwicklungsausschuß zuzuleiten, der sie auf seiner nächsten Sitzung
im Oktober näher behandeln wird."
Der Handels- und Entwicklungsausschuß, der zweimal jährlich in Genf
zusammentritt, hat umfassende Handlungsvollmacht in der sitzunqsfreien Zeit.
"Wir haben einige sehr innovative und potentiell kreative Beschlüsse gefaßt", so sagte Meissner weiter, "einschließlich eines neuen Programms, das
den am wenigsten entwickelten Ländern in den achtziger Jahren wahrscheinlich
echte wirtschaftliche Vorteile bringen wird; weiterhin ein Beschluß in
der Absicht, die Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Übernahme moderner
Technologie zu stärken, sowie ein Beschluß zur Förderung der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit der Entwicklungsländer untereinander".
Meissner betonte, daß die wesentlichen Ziele der Amerikaner in dieser
Konferenz erreicht worden seien, besonders hinsichtlich Handel, Rohstoffen
und den am wenigsten entwickelten Ländern, und daß die verstärkende Wirkung
der vielen Beschlüsse, die im Verlauf der letzten Vollversammlung gefaßt
wurden, eine konstruktive Basis für kommende UNCTAD-Programme bilden werde.
Für ihn stellt das UNCTAD-V-Ergebnis ein "potentiell festes Glied in
einer ununterbrochenen Kette" internationaler Konferenzen dar, die sich
im Laufe der kommenden Monate mit den Themen der Nord-Süd-Wirtschaftsprobleme beschäftigen werden. Dazu gehören die UN-Konferenz über Wissenschaft
und Technologie für die Entwicklung (August in Wien) sowie eine Sondersitzung
der UN-Vollversammlung (Herbst 1980), die eine neue internationale Entwicklungsstrategie für die achtziger Jahre entwerfen soll.
UNCTAD-V beschloß noch einige weitere Treffen für

1979, darunter eine

Konferenz über restriktive Geschäftspraktiken, eine weitere über einen
Verhaltenskondex für den Technologie-Transfer, sowie weitere Gespräche über

- 2 -

�Über Naturgummi und Jute.
Gespräche über Handelsthemen und den Ausgang der Tokio-Runde über
Handelsvereinbarungen, Protektionismus, Aussichten auf eine Erweiterung des
Allgemeinen Präferenzsystems und weitere Möglichkeiten, die sicherstellen,
daß die Entwicklungsländer eine wachsende Rolle im internationalen Handel
spielen, stellten einen wichtigen Teil der Konferenz dar.

Kurz vor der

Abschlußversammlung am 3. Juni konnten die Konferenzteilnehmer noch einen
Beschluß fassen, der auf die entscheidende Bedeutung des Widerstands gegen
protektionistische Forderungen hinweist und die Unterstützung zur Anpassung
an den strukturellen Wandel innerhalb der Weltwirtschaft

fordert.

Die

Konferenz erstellte darüber hinaus ein Arbeitsprogramm, das zusammen mit
einem neuen Mechanismus zu einer vernünftigen Handelspolitik der UNCTADMitglieder beitragen soll, indem sie ihre Handelspolitik im Kontext weltweiter
Produktions- und Handelsmuster überprüfen.
Die Konferenz hob noch einmal die Bedeutung des integrierten Rohstoffprogramms hervor.das auf der UNCTAD-IV in Nairobi 1976 ins Leben gerufen
worden war, und schuf ein Rohstoff-Arbeitsprogramm, das für die kommenden
Monate laufende Verhandlungen und Konsultationen über bestimmte Produkte
vorsieht. Die Konferenz ging davon aus, daß Verhandlungn über einen
Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung von Ausgleichsvorräten und anderer
Rohstoffaktivitäten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
Praktisch alle Delegationen schienen der Meinung zu sein, daß eine der
wichtigsten Leistungen dieser Konferenz die Entscheidung war, den grundlegenden
strukturellen und wirtschaftlichen Problemen, denen sich die am wenigsten
entwickelten Länder gegenübersehen, höchste Priorität einzuräumen.
Der amerikanische Chefdelegierte führte aus, daß dies in Einklang stehe
mit den Schwerpunkten der amerikanischen Entwicklungspolitik und den
neuesten Praktiken der wichtigsten internationalen Finanzinstitutionen.

- 3 -

Die

�Die Resolution über die am wenigsten entwickelten Länder sehe eine konzertierte
und langfristige internationale Anstrengung vor, um Ernährung, Gesundheit,
Infrastruktur, Wohnungsbau, Erziehung und Beschäftigung in diesen Ländern zu
verbessern.

Einige der Konferenzteilnehmer erwarteten von dieser Resolution,

ein Hauptelement der internationalen Entwicklungsstrategie der achtziger
Jahre zu werden.
Nach Auffassung Meissners werden auch die der UNCTAD-V-Resolution
zur Verstärkung der technologischen Möglichkeiten der Entwicklungsländer
beabsichtigten Aktionen auf nationaler und internationaler Ebene den
Technologiefluß in diese Länder beschleunigen.
Einstimmige Annahme des Konferenzbeschlusses über wirtschaftliche
Kooperation zwischen den Entwicklungsländern verspricht Gutes hinsichtlich
eines der einfallsreichen Vorschläge des Arusha-Programms, das die Entwicklungsländer letzten Februar in Tansania formulierten. Dieses Programm versucht,
den Handel innerhalb der Entwicklungsländer zu verstärken, die Ausdehnung
der technischen Hilfe zwischen Entwicklungsländern sowie eine Vielzahl von
anderen Maßnahmen und Projekten, um das "Kollektive Selbstvertrauen" in der
Dritten Welt zu stärken.
Am meisten enttäuscht zeigte sich Meissner über das Unvermögen der
Konferenz, auf vernünftiger Basis zu einem Übereinkommen zu gelangen,das
UNCTAD in die Lage versetzen würde, in den kommenden Monaten genauen Einblick
in die wachsende Interdependenz der Volkswirtschaften vor allem im Handelsund Finanzbereich zu erhalten.
Ein Haupthindernis während der UNCTAD-V-Verhandlungen zum Thema der
Interdependenz war nach Auffassung Meissners die Meinungsverschiedenheit
innerhalb der Entwicklungsländer darüber, wie man mit dem Problem Energie
fertigwerden solle, ein Thema, das man als "versteckten Tagesordnungspunkt"
bezeichnen könnte. Die Vereinigten Staaten und die meisten Industrieländer
waren der Ansicht, daß es wirklichkeitsfern sei, das Thema "Energie" und

�und deren Auswirkung auf die Weltwirtschaft auf einer Konferenz zu ignorieren,
die sich mit Handel und Entwicklung beschäftigte.
Die Vereinigten Staaten hatten gehofft, auf die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bei der Produktion und Bewahrung herkömmlicher und
alternativer Energiequellen hinweisen zu können sowie besonders auf den
Bedarf der Entwicklungsländer nach Beistand in ihren Energieentwicklungsprogrammen.
Jedoch war die Konferenz nicht in der Lage, Übereinstimmung in dieser Frage
zu erzielen, da sich die OPEC-Mitglieder gegen die Erörterung dieser Frage
stellten.

Trotzdem signalisierten die Gespräche in Manila deutlich, so

Meissner, daß letztlich ein Weg gefunden werden müsse, um die Verbindung
zwischen Energie und Entwicklung auch im UNCTAD-Rahmen zu behandeln.
Carlos Romulo, der philippinische Präsident der Konferenz, betonte
gegen Ende vor der Vollversammlung, daß es nicht angemessen sei, UNCTAD als
"eine Kampfstatte der Konfrontation zwischen der reichen und der armen Welt"
zu sehen. "Wir müssen erkennen, daß UNCTAD eine fortwährende Konferenz ist,
keine kurzfristige Affäre. Ihr Wert liegt gerade in ihrer Kontinuität;
darin, ein Gespräch-keinen Dialog,denn dieser umfaßt nur zwei Seiten - am
Leben zu erhalten und anzuregen; eine offene Diskussion zwischen Völkern
auf verschiedenen Stufen der Entwicklung darüber, was sie brauchen, was sie
wollen und was sie zu bekommen hoffen."
Ein Beispiel für die Möglichkeiten und zugleich auch die Grenzen einer
solchen Konferenz boten die Verhandlungen über Hilfe für die Handelsschiffahrt der Entwicklungsländer.

So waren viele Entwicklungsländer der

Ansicht, daß die herkömmlicherweise von den sogenannten "Limenkonferenzen"
festgesetzten Transportraten ihre Devisenbestände übermäßig angreifen und
die Inlandpreise für eingeführte Waren anheben.

Die Argumentation gründete

sich vor allem auf die Tatsache, daß die Linienkonferenzen in der Vergangenheit von den Handelsflotten einiger weniger Industrieländer beherrscht wurden
und ein neuer Kodex noch auf seine Ausarbeitung wartet.
Dieser
- 5 -

�Dieser Kodex, der auf einem Vertrag von 1974 basiert und noch ratifiziert
werden muß, sieht zum Beispiel vor, daß für die Linienschiffahrt eine Aufteilung der Ladungnach dem Schlüssel 40 Prozent für die Flagge des Herkunftslandes, 40 Prozent für die des Bestimmungslandes und 20 Prozent für Drittlä'nderflaggen eingehalten wird.
Dagegen sprachen sich, mit unterschiedlichen Argumenten, mehrere Gruppen
aus:

so die Vereinigten Staaten, die schon 1974 dagegen stimmten und auch

jetzt erklärten, daß sie gemäß geltendem amerikanischen Recht nicht beitreten
könnten, da es amerikanische Importeure und Exporteure daran hindert, an
Preis- oder Frachtratenfestlegungen oder anderen Kartell Verabredungen teilzunehmen, die der Kodex sanktioniere.
Andere Industrieländer und einige Entwicklungsländer wiesen darauf hin,
daß die Einführung solcher strenger Maßstäbe die Beweglichkeit des Marktes
einschränken und dadurch letztlich zu Preissteigerungen führen würde.
So kam es auch in der Frage der "offenen Registrierung" - der Flaggenpolitik etwa Liberias, Panamas oder Singapurs, die sich Vorwürfe der
Entwicklungsländer gefallen lassen mußten - und in der Frage finanzieller
und technischer Hilfsmaßnahmen zur Entwicklung der Schiffahrt der Entwicklungsländer zu keiner Einigung:

Die Themen wurden zur weiteren Behandlung dem

UNCTAD-Ausschuß für Schiffahrt übergeben.
Die Erreichung des doppelten Ziels, nämlich einmal die Frachtkosten
niedrig zu halten und andererseits den Entwicklungsländern einen wachsenden
Anteil an der Schiffahrt zu ermöglichen, scheint Experten zufolge möglich:
Der eindeutige Wettbewerbsvorteil der Entwicklungsländer läge in ihren
niedrigeren Lohnkosten.

Diese würden es ihnen ermöglichen, immer größere

Marktanteile am Weltfrachtgut zu erobern.

+ + + + + +

�Wi//cn/choft
und Technik

I

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21

13. Juni 1979

SOLARTECHNOLOGIE - FORTSCHRITT SCHNELLER ALS ERWARTET
- Internationale Konferenz erörtert wirtschaftliche Verfahren -

- (AD) - Sonnenenergie in jeder Form - Licht, Wind, Meeresströmungen und
Biomassen - "wird schon in 20 Jahren die wichtigste Energiequelle sein".
Diese Meinung von Dr. Bennett Millers (US-Energieministerium) teilten viele
der 2000 Teilnehmer an der 25. Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft
für Sonnenenergie (ISES), die vom 28. Mai bis 1. Juni 1979 in Atlanta (Georgia)
abgehalten wurde.

Das bisher größte Hindernis, nämlich die Verfügbarkeit ren-

tabler Verfahren für die Nutzung der Sonnenenergie, wird offenbar schneller
überwunden, als man noch vor wenigen Jahren zu hoffen wagte.

Für die amerikanische solartechnische Industrie konnte Dr. Paul Maycock
(US-Energieministerium) berichten, daß selbst die wegen der hohen Kosten meist
nur in der Raumfahrt zur Stromerzeugung genutzten Solarzellen eine gute Chance
hätten, "schon Mitte der achtziger Jahre, anstatt erst um die Jahrhundertwende,
in der amerikanischen Wirtschaft allgemeine Anwendung zu finden".

Noch vor

fünf Jahren wurde die Mehrzahl dieser sog. photovoltaischen Zellen aus einzelnen Chargen des Ausgangsmaterials - Silizium -, jedoch nicht in kontinuierlichen
Produktionsverfahren hergestellt.

Silizium wurde erschmolzen und gereinigt;

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�gereinigt; dann ließ man es auskristallisieren, um es in dünne Scheibchen zu
spalten, aus denen die Fotozellen - eine nach der anderen - hergestellt wurden.
Im Jahr 1975 gab die amerikanische Firma Mobile Tycho die Entwicklung eines
neuen Verfahrens bekannt, das die Massenproduktion von Sonnenzellen in Bändern
bzw. Bandrollen erlaubte.

"Die Bandmethode hat sich von einem Kuriosum zu einem

hochspezialisierten und leistungsfähigen Verfahren entwickelt, mit dem ein Qualitätsprodukt zu erreichen ist, das alle unsere Erwartungen übertrifft", betonte
Dr. Maycock.

Und es ist nicht einmal das einzige Verfahren, das sich für die

Massenproduktion eignet. Anstatt das Silizium in Bandform zu ziehen und es
dann zu spalten, wird es auch bereits in Chargen erschmolzen und zu Barren vergossen.

Außerdem gibt es noch andere Materialien wie z.B. Cadmiumsulfid, die

in Zukunft für die Herstellung von Solarzellen große Bedeutung erlangen dürften.
Dr. Peter Varadi von der Firma Solarex hält Solarzellen sogar heute schon
in abgelegenen Gebieten mit hoher Sonneneinstrahlung für konkurrenzfähig.
"Die Stromkosten hängen davon ab, wo sich der Verbraucher befindet", meinte er.
In einer Großstadt wie Washington, die genügend Kraftwerke in der Nähe hat,
kostet z.B. die Kilowattstunde Strom 6 bis 7 Cents. Während abgelegene Gebiete
mit einem Vielfachen dieses Strompreises rechnen müssen, könnten photovoltaische
Anlagen, die je nach geographischer Lage Strom zu 25 bis 130 Cents pro Kilowattstunde liefern, schon jetzt beachtliche Anteile am Energiemarkt erlangen.
Seit dem ülembargo von 1973/74 hat die solartechnische Industrie der Vereinigten Staaten einen enormen Aufschwung genommen. Im Jahr 1974 gab es z.B.
45 Hersteller von Solarkollektoren; sie produzierten damals ca. 93 000 qm
Kollektorflache. Heute sind mehr als 300 Firmen auf diesem Gebiet engagiert
- mit einem Marktanteil von 1,45 Millionen qm Kollektorfläche.
Omni Waiden aus Georgia, Staatssekretärin für Energieeinsparung und solartechnische Anlagen im US-Energiemin:isterium, verwies darauf, daß die Umsätze
der Industrie auf dem Gebiet der Solartechnik von 10 Millionen Dollar im Jahr
1974 auf 180 Millionen Dollar im Jahr 1978 gestiegen seien. Im gleichen Zeitraum erhöhte die US-Regierung ihre Zuschüsse zur Förderung von Forschung und
- 2 -

�und Entwicklung auf dem Gebiet der Sonnenenergie von 15 Millionen auf fast
850 Millionen Dollar.

Bis Ende 1978 hatte man in den Vereinigten Staaten

88 000 solartechnische Anlagen installiert - 33 000 davon allein im Verlauf
des vergangenen Jahres. Präsident Carter hat bis 1985 als Ziel gesetzt, rund
2,5 Millionen solcher Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie in Betrieb zu
nehmen.
Einen ähnlich optimistischen Bericht gab Dr. R. van Overstraeten (Niederlande) über den Stand der Solartechnik in Europa, einschließlich der Entwicklungen, die in Frankreich, in der Bundesrepublik, in Großbritannien, Italien
und Belgien im Gange sind. Die im Jahr 1954 in Phoenix (Arizona) ins Leben
gerufene Organisation ISES hat heute ca. 8000 Mitglieder samt 13 assoziierten
nationalen Gesellschaften. Angesichts des weltweiten Interesses an den Techniken zur Nutzung der Sonnenenergie dürfte sich der Mitgliederstand schon in
Kürze weiter erhöhen. Allein aus 23 afrikanischen Ländern, die dem Verband
noch nicht angehören, nahmen 42 Wissenschaftler teil, die sich für die Einführung der Solartechnik in ihrer Heimat einsetzen wollen.
Der diesjährige Farrington-Daniels-Preis für solartechnische Entwicklungen
verlieh ISES-Präsident R.K. Datta (Asiatic Oxygen Company in Bombay, Indien)
an Dr. Felix Trombe, den Direktor des "Centre National de la Recherche
Scientifique" in Odeillo (Frankreich).

Der Wissenschaftler, den Dr. Datta

als den "größten Solarwissenschaftler unserer Zeit" bezeichnete, wurde u.a.
für die Erfindung der solartechnischen Speicherwand und den Bau des ersten
"Sonnenofens" der Welt geehrt.

+ + + + +

- 3 -

�I
V T^L

Wi//en/chaft
und Technik

_

Ml

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13. Juni 1979

21

FORSCHUNGSPROJEKT: DAS AUTO
Neues Gemeinschaftsprogramm von Regierung und Industrie der USA

- (AD) - Führende Persönlichkeiten der amerikanischen Automobil industrie
wurden zusammen mit Wissenschaftlern ins Weiße Haus gebeten, um mit Präsident
Carter ein Forschungsprogramm zur Entwicklung einer völlig neuen Generation
von Autos zu erörtern. Die Hauptmerkmale sollen mehr Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, niedriger Kraftstoffverbrauch und Flexibilität in bezug auf die Art
flüssiger Kraftstoffe sein. Gleichzeitig gehe es, wie Verkehrsminister Brock
Adams ausführte, um die Verwendung neuer Motorwerkstoffe, z.B. keramische Materialien. Die Ergebnisse des Forschungsprogramms sollen nicht nur Interessenten in den USA, sondern auch in anderen Ländern zur Verfügung stehen.
Adams schätzt, daß jährlich 50 bis 100 Millionen Dollar von Industrie
und Regierung dafür aufgewendet werden. Nach den Worten Präsident Carters ist
der Automobil bau auch künftig ein Gebiet, "dessen Bedeutung für das ganze Land
gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann". Dr. Frank Press, der Wissenschaftsberater des Präsidenten, ist überzeugt, daß das Programm den Vereinigten
Staaten eine ähnlich führende Rolle verschaffen wird, wie sie die US-Luftund Raumfahrtindustrie durch drei Jahrzehnte intensiver Forschung erlangt
hat.

Die
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�Die Pressevertreter konnten auf einem Rasenplatz des Weißen Hauses zwei
Modelle besichtigen, die im Auftrag der US-Regierung als Prototypen gebaut
worden waren.

Sie haben eine leichte, elastische Kunststoffkarosserie, weiche

Kunststoffstangen zum besseren Schutz von Fußgängern, sind mit Reifen ausgestattet, die auch bei einem Riß nicht platt werden können, und haben aufblasbare Sicherheitsgurte.

Auch wenn sich das Auto überschlägt, wären Verletzungen

der Insassen nicht zu befürchten.

Verkehrsminister Adams hob hervor, daß auch

Autos mit diesen besonderen Merkmalen formschön gestaltet werden können.

Ein solcher Wagen würde, in großer Stückzahl gefertigt, 5000 bis 6000
Dollar kosten.

Der Kraftstoffverbrauch beträgt nicht einmal acht Liter pro

100 Kilometer, und den strengen Abgasvorschriften der staatlichen Behörden
würde voll entsprochen.

Drei weitere Modelle, Versuchswagen der Firma Chrysler,

waren vor dem "Smithsonian Museum" zu besichtigen.

Sie sind mit Turbomotoren

ausgerüstet und zeichnen sich dadurch aus, daß sie mit jeder Art von Flüssigtreibstoff fahren.
tigen Typs ablösen.

Etwa um das Jahr 1990 sollen sie die Automobile des heuMan erwartet, daß sie wirtschaftlicher sind, weniger War-

tung, keinen Ölwechsel und keinen Gefrierschutz benötigen.

Sie würden auch

bei großer Kälte rasch und leicht zu starten sein.

Die bei Flugzeugen so bewährte Turbine konnte

sich bei der bisherigen

Bauweise jedoch bei Autos nicht durchsetzen, weil die Temperaturen zu hoch
sind und bei geringer Geschwindigkeit und häufigem Anfahren und Halten die Arbeitsweise unwirtschaftlich ist.

Neue keramische Materialien werden jedoch

auch den Kraftwagen der Zukunft höhere Betriebstemperaturen erlauben.

Eine An-

zahl von Autofirmen - Chrysler, Ford, Volkswagen und andere - experimentieren
seit fast drei Jahrzehnten mit der Turbine.

Auf dem Indianapolis-Rennen im

Jahr 1969 wurden vier Turbinenwagen eingesetzt und erreichten ausgezeichnete
Leistungen.

Die US-Regierung hat nunmehr vier Studien zur Ermittlung der optimalen
Auto-Turbinenkonstruktion unter besonderer Berücksichtigung folgender Punkte
in Auftrag gegeben:

1) 30 Prozent bessere Fahrleistung gegenüber den heutigen

- 2 -

�heutigen Kraftfahrzeugen.
schriften genügen.
brennen können.

2) Die Abgaswerte müssen strengsten Regierungsvor-

3) Die Turbinen müssen jeden flüssigen Brennstoff ver-

4) Die Kosten der Massenfertigung sollen mit den heutigen

Kosten der Automobilfertigung konkurrieren.

(Die Kraftfahrzeugindustrie sieht

gegenwärtig das größte Problem in der notwendigen Umrüstung ihrer Fabrikationsanlagen. )

Der besondere Vorteil der Turbine bestünde darin, daß es sich um eine relativ einfache Konstruktion handelt, daß sie zuverlässig und wirtschaftlich
arbeitet, einen niedrigen Lärmpegel hat und viel weniger Vibrationen als ein
Verbrennungsmotor entwickelt.

Vertreter des Energieministeriums heben hervor,

daß der Verbrennungsmotor, der im 20. Jahrhundert das gesamte Leben in den Vereinigten Staaten revolutionierte, seine optimale Wirtschaftlichkeit nahezu
erreicht habe.

Es seien nur noch wenige wesentliche Verbesserungen möglich.

Zur Zeit benutzen etwa 80 Prozent der Berufstätigen in den USA Transportmittel
mit Verbrennungsmotor.

Aber diese verbrennen ein Viertel des gesamten Erdöls,

das Amerika verbraucht - d.h. pro Tag fast 660 000 Tonnen.

Und der Wirkungs-

grad der Verbrennungsmotoren ist gering, da nur 15 bis höchstens 20 Prozent
des Energiegehalts im Kraftstoff wirklich genutzt werden.

Als weitere Alternative zur Verbrennungsmotor und zur Turbine bietet sich
der sogenannte Sterling-Motor an.

Auch er arbeitet mit jeder Art von flüssigem

Treibstoff; die Verbrennung erfolgt jedoch nicht innerhalb, sondern außerhalb
des Zylinders.

Erst vor wenigen Jahren besann man sich auf diese Erfindung,

die schon im Jahr 1816 gemacht wurde.

Der Sterling-Motor wurde bisher vor

allem benutzt, um Wasser zu pumpen und Strom zu erzeugen.

Mit Otto-Motoren

konnte er jedoch bisher wegen seines hohen Gewichts und der hohen Produktionskosten nicht konkurrieren.

In zwei von der US-Regierung vergebenen Kontrakten soll untersucht werden,
ob diese Hindernisse zu überwinden sind.

Der eine ging an die schwedische

Firma United Sterling, der andere an die American Motor Corporation.

Die Ziele

sind die gleichen wie beim Turbinenmotor - 30 Prozent höhere Fahrleistung, ak-

- 3 -

L

�akzeptable Abgaswerte und die Möglichkeit zur Verbrennung vieler Arten von
Flüssigkraftstoffen.

Auch in diesem Fall soll eine Massenfertigung von Fahr-

zeugen mit Sterlingmotor bis 1990 soweit gediehen sein, daß die Käufer fest
mit den entsprechenden Modellen rechnen können.
•

Das neue Kraftfahrzeug-Programm zählt zur Minderzahl der Projekte auf dem
Gebiet der Grundlagenforschung, die vom Staat und von der Industrie zu etwa
gleichen Teilen finanziert werden.

Alles in allem trägt die amerikanische Re-

gierung derzeit etwa zwei Drittel der Kosten, die in den USA für Grundlagenforschung anfallen.

Im Haushaltsjahr 1980 sollen die Regierungsaufwendungen

für diesen Sektor auf Vorschlag Präsident Carters 4,6 Milliarden Dollar betragen.

Seit seinem Amtsantritt vor zweieinhalb Jahren hat der Präsident die

für Grundlagenforschung vorgesehenen Mittel um ca. 25 Prozent erhöht.

Bedacht

werden vor allem wichtige Gebiete wie Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Energie, Verteidigung und Wirtschaftsproduktivität.

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                <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Brown: Abschreckung vor Nuklearangriff oberstes Ziel der US-Verteidigungspolitik&lt;br /&gt;- Ansprache vor der Marineakademie in Annapolis -&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Entscheidung über MX-Rakete dient der Stabilität&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Stellungnahme Brzezinskis -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;US-Studie: Selbstversorgung im Energiebereich möglich&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Letzte Manöver mit SKYLAB geplant&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Absturz Mitte Juli erwartet -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;3. Wirtschaft&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Blumenthal zur Weltwirtschaftspolitik der Vereinigten Staaten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;USA mit Ergebnissen von UNCTAD V nicht unzufrieden&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Von unserem Korrespondenten John J. Harter -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;4. Wissenschaft und Technik&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Solartechnologie - Fortschritt schneller als erwartet&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Internationale Konferenz erörtert wirtschaftliche Verfahren -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Forschungsprojekt: Das Auto&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Neues Gemeinschaftsprogramm von Regierung und Industrie der USA -&lt;/em&gt;</text>
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3

Information
und
Dokumentation

1

I

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

20. Juni 1979

22

INHALT

DOKUMENTATION
Erklärung Präsident Carters vor dem Abflug nach Wien
Präsident Carters Ankunftserklärung in Wien
Toast Carters auf dem Arbeitsessen am 16. Juni 1979
Präsident Carters Toast auf dem Arbeitsessen in der sowjetischen
Botschaft am 17. Juni 1979
Ansprache Präsident Carters bei der Unterzeichnung des SALT H-Vertrages
Gemeinsames amerikanisch-sowjetisches Kommunique von Wien

SALT-Rede Präsident Carters vor dem US-Kongreß

Um Übcr/cndung von
ßclegcKcmpIciren wird
gebeten

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�1
I

Dokumentation
International Communication Agency
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22

20. Juni 1979

ERKLÄRUNG PRÄSIDENT CARTERS VOR DEM ABFLUG NACH WIEN
•

WASHINGTON - (AD) - Vor seinem Abflug zu dem Gipfeltreffen mit dem
sowjetischen Partei- und Regierungschef Breschnew in Wien gab Präsident
Carter am 14. Juni 1979 folgende Erklärung ab:
Vor fünfundreißig Jahren wurde Präsident Truman im Verlauf eines
anderen Gipfeltreffens eine Nachricht von wenigen Worten Libergeben: Kurz
vor Morgendämmerung explodierte in der Wüste von Alamagordo die erste
Atombombe - der Mensch hatte die Gewalt der Materie selbst entfesselt
und damit die Welt für immer verändert.
Seither ist es die unveränderte Pflicht eines jeden Präsidenten der
Vereinigten Staaten gewesen, einen Nuklearkrieg zu vermeiden und gleichzeitig die Sicherheit der Nation zu gewährleisten. Das ist auch der Zweck
meiner Reise nach Wien. Wir wissen, daß der Fortschritt auf dieses Ziel
hin sich oft nur in Zentimetern messen läßt und nicht nach Meilen. Und
wir wissen außerdem, daß der einzige Weg, um schließlich doch noch den
Frieden zu erreichen darin besteht, den Frieden immer wieder von einer

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�V

einer Position der nationalen Stärke aus anzustreben.
Beim Gipfeltreffen in Wien werden sich die führenden Vertreter der
Vereinigten Staaten und der Sowjetunion zum 10. Mal seit dem Zweiten Weltkrieg treffen.

Wir haben erhebliche Meinungsverschiedenheiten mit der

Sowjetunion und diese erfordern eine höchst sorgfältige Erörterung.
Wir werden der Sowjetunion unsere Auffassungen und Absichten in der
Welt klarmachen, damit es keine gefährlichen Mißverständnisse geben kann,
wenn wir unsere unterschiedlichen Kurse verfolgen.
Wir werden versuchen, unsere Kommunikation mit der sowjetischen Führung
auszubauen und neue Wege der Verständigung für die Zukunft zu schaffen.
Wir werden neue Gebiete suchen, auf denen mehr Kooperation und weniger
Konkurrenz möglich ist. Der Vertrag über die Rüstungsbegrenzung, den
Präsident Breschnew und ich am Montag unterzeichnen werden, ist von diesem
Geist getragen und gibt uns sowohl größere nationale Sicherheit als auch
wachsende Hoffnung auf eine friedliche Zukunft.
Mit SALT II setzen wir die 32-jährige Suche nach Wegen zur Vermeidung
eines Nuklearkrieges fort. Das war auch das Ziel des begrenzten Teststoppabkommens, des ABM-Vertrages und von SALT I„ Und es war das Ziel dreier
Präsidenten beider Parteien, die sieben Jahre lang daran arbeiteten, SALT II
fair, ausgeglichen und verifizierbar zu machen. Das wird auch unser Ziel
sein, wenn wir im Rahmen von SALT III mit den Gesprächen über weitere
Begrenzungen und Verringerungen beginnen werden.
Es gibt keinen Vertrag, der uns in die Zeit zurückversetzen könnte,
als wir noch nicht wußten, wie man sich mit Nuklearwaffen ausrüstet.
Und ebensowenig kann ein Gipfeltreffen allein die scharfe Konkurrenz
zwischen uns beenden.
Wir

�Wir und die Sowjetunion können uns jedoch darauf einigen, daß die
Sicherheit unserer beiden Länder und die Stabilität der Welt von der
Vermeidung eines Nuklearkrieges abhängt, den der eine oder andere zwar
überleben mag, den aber keiner gewinnen kann.
Ich gehe zu diesem Gipfeltreffen in Wien mit Hoffnung, aber ohne
falsche Erwartungen.
Die Vertragsziele meiner heutigen Mission - nämlich die Erhöhung
der Sicherheit unseres Landes und die Vermeidung eines Nuklearkrieges übersteigen an Bedeutung alle anderen Themen, denen ich im Verlauf meiner
Tätigkeit im öffentlichen Dienst gegenüberstehen werde.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und für Ihre guten Wünsche.
Ich gehe nach Wien mit der Zuversicht, die aus dem Bewußtsein rührt,
daß ich die grö3te, stärkste und freieste Gesellschaft der Welt vertrete.

+ + + + +

- 3 -

�Dokumentation
International Communication Agency
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22

20. Juni 1979

PRÄSIDENT CARTERS ANKUNFTSERKLÄRUNG IN WIEN

WIEN

- (AD) - Bei seiner Ankunft auf dem Wiener Flughafen Schwechat

gab Präsident Carter am 14. Juni 1979 folgende Erklärung ab:
Ich freue mich auf meinen Besuch in der schönen und historischen Stadt
Wien.

Im Namen des amerikanischen Volkes möchte ich Präsident Kirchschläger,

Kanzler Kreisky sowie der Regierung und dem Volk von Österreich als Gastgeber
dieses Gipfeltreffens meine Wertschätzung zum Ausdruck bringen.
Die Vereinigten Staaten und Österreich sind durch starke Bande der
Freundschaft, der gegenseitigen Achtung und der gemeinsamen Treue zu den
demokratischen Idealen verbunden. Das amerikanische Volk in seiner Gesamtheit
unterstützt und schätzt die Freiheit, die Unabhängigkeit und die Neutralität
Österreichs.
Ich bin gekommen, um Präsident Breschnew in einer Friedensmission zu
treffen: um die Zusammenarbeit und das Verständnis zwischen den Vereinigten
Staaten und der Sowjetunion zu stärken und zu erweitern, um die Gefahren

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�Gefahren eines Nuklearkrieges zu vermindern und um auf eine stabilere und
sicherere Welt hinzuwirken.
Dieser Gipfel geht die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion an, aber
alle Völker haben an diesen Gesprächen ein dringendes Interesse.

Kein

menschliches Wesen kann in einer Welt uneingeschränkter Kernwaffen in
Sicherheit leben.

Alle Nationen und alle Menschen teilen heute dies

überwältigende Interesse an der Erhaltung des Friedens im nuklearen Zeitalter.
Diese Stadt bildet einen besonders
der Verständigung zu verfolgen.

geeigneten Rahmen, um das Ziel

In der Geschichte war Wien immer ein

Knotenpunkten dem sich verschiedene

Kulturen und politische Systeme trafen.

Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion schlössen die ersten wichtigen
Abkommen zur Zusammenarbeit in der Nachkriegszeit im Jahr 1955 in dieser
Stadt und halfen dadurch, beide Länder von den Feindseligkeiten und dem
Argwohn der Aera des Kalten Krieges wegzuführen und hin zu einer Stabilität
in Europa und stärkerer Zusammenarbeit im Streben nach Frieden.
Wien ist der Sitz der Internationalen Atomenergieorganisation, auf
die sich alle Länder verlassen, wenn es um die Sicherheit bei der Verwendung
der Atomkraft geht.

Neben New York und Genf istWien die dritte Stadt der

Vereinten Nationen.
Nahezu drei Jahrzehnte lang haben die Vereinigten
Sowjetunion versucht, den Auftrieb des Wettrüstens auf
waffen zu begrenzen und zu kontrollieren. Diese Woche
weiteren historischen Schritt auf diesem Weg durch die
SALT II!

Staaten und die
dem Gebiet der Kerngehen wir einen
Unterzeichnung von

Wir machen uns keine Illusionen darüber, daß dieses Abkommen die Welt
von allen Gefahren befreien oder alle Differenzen zwischen unseren beiden

�beiden Nationen beseitigen werde.

Aber wir vertrauen darauf, daß SALT II

die Bereiche der Kooperation ausweiten und die Gefahren einer nuklearen
Verwicklung vermindern wird.
Die Menschen hier in Wien, die Menschen in Europa und die Menschen in
vielen anderen Ländern haben den hohen Preis für den Krieg in diesem Jahrhundert zweimal kennengelernt.

In dieser Woche werden alle Menschen einen

weiteren Schritt hin zu Sicherheit und dauerhaftem Frieden gehen.

+ + + + +

- 3 -

�fsWü w im

Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

22

20. Juni 1979

TOAST CARTERS AUF DEM ARBEITSESSEN AM 16. JUNI 1979

WIEN - (AD) - Im Verlauf eines Arbeitsessens für den sowjetischen
Partei- und Regierungschef Breschnew brachte Präsident Carter am 16. Juni 1979
folgenden Trinkspruch aus:
Wir sind nach Wien gekommen auf der Suche nach gegenseitiger Verständigung im Geiste nüchterner Überlegung. Wir sind gekommen, um unsere
Gegensätze auszuloten, uns darüber Klarheit zu verschaffen und einen
Versuch zu unternehmen, sie aus dem Weg zu räumen. Wir sind gekommen,
um einen weiteren Schritt auf das Ziel hin zu tun, einen nuklearen Konflikt
zu vermeiden, den einige wenige vielleicht überleben mögen, den aber keine
Seite gewinnen kann.
Herr Präsident, wenn ich in meinem Toast heute abend nur einen einzigen
Punkt erwähnen dürfte, so wäre es folgender: unseren beiden Nationen Erfolg
zu wünschen für einen beständigen Kurs hin auf Waffenkontrolle und gegen ein
Abgleiten in die Unsicherheit, die aus dem Mißlingen der Rüstungskontrolle
hervorgehen müßte.
Wir müssen

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Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�Wir müssen jedoch die umfassenderen Möglichkeiten von SALT II bedenken.
Bei unserer Arbeit zum Abschluß des Abkommens über strategische Waffen
sahen wir, daß wir auch für weitere positive Änderungen zusammenarbeiten
könnten.
Tatsächlich könnte unser neuer SALT-Vertrag den grundlegenden Rahmen
abgeben, den wir zur Minderung von Spannung und Konflikt in der ganzen Welt
suchen.

Die Welt bewegt sich rasch in Richtung auf vielfältigere Regierungs-

formen.

Junge Nationen erheben Anspruch auf einen neuen unabhängigen Platz.

Wir erleben den Niedergang des Rassismus und das Ende des Kolonialismus.
Es gibt eine weltweite Bewegung gegen Armut und soziale Ungerechtigkeit.
Gleichzeitig sehen wir uns einer Gefahr gegenüber, die in einigen
Regionen Streit entfacht, die internationalen Beziehungen auf globaler
Ebene belastet und die Ausbreitung nuklearer und konventioneller Waffen
begünstigt.
Wir sehen unsere eigene Rolle darin, die Wandlung hin zu größerem
Pluralismus in und zwischen den Gesellschaftssystemen zu fördern. Wir
wollen mehr Gleichheit und wirtschaftliche Chancen für die Entwicklungsländer.
Wir glauben an die Eindämmung von Konflikten, die diese Ziele untergraben.
Wir arbeiten für die Kooperation zwischen den Völkern, für eine
friedliche Regelung von Streitfragen, für wirtschaftliche Entwicklung,
soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte auf der ganzen Welt.
Es sind

- 2 -

�Es sind diese Ideen, die wir ausloten wollen, wenn wir die einzigartige
Verantwortung erörtern, die sich aus den Beziehungen zwischen den Vereinigten
Staaten und der Sowjetunion ergibt.
Die Tatsache, daß wir die Macht haben, andere Nationen zu zerstören,
bedeutet nicht, daß wir ein Recht oder einen Grund haben, sie zu kontrollieren.
Ich glaube, daß unsere erfolgreiche Anstrengung zur Begrenzung der
Kernwaffen den Rahmen abgeben kann, um uns auf neue Gebiete der Zusammenarbeit
zu führen und um friedlich an diejenigen Bereiche heranzugehen, auf denen
wir immer noch im Wettstreit liegen.
Herr Präsident, während wir hier auf den Erfolg von SALT II die Gläser
erheben, lassen Sie uns auch darauf trinken, neue Bereiche des gemeinsamen
Verständnisses im gleichen Geist der Gemeinsamkeit zu suchen. Trinken wir
auf weitere Zusammenarbeit, Ehrlichkeit in unseren Gesprächen, verstärkte
Sicherheit für unsere beiden Völker und vor allem auf eine friedliche Welt.

- 3 -

�iTiiTai w

Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

22

20. Juni 1979

PRÄSIDENT CARTERS TOAST AUF DEM ARBEITSESSEN IN DER SOWJETISCHEN BOTSCHAFT
AM 17. JUNI 1979

WIEN - (AD) - Präsident Carter brachteauf einem Arbeitsessen am
17. Juni 1979 in der sowjetischen Botschaft folgenden Toast aus:
Herr Präsident, wir haben heute eine Reihe von Themen besprochen, die
nicht nur für uns, sondern für die ganze Welt wichtig sind. Bei manchen
dieser Themen, besonders auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, konnten wir
unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Entwicklung von Regeln fortsetzen,
um den militärischen Wettstreit zwischen uns zu zügeln und den Grundstein
für weitere Fortschritte bei der Kontrolle und Regelung der Kernwaffenfrage zu legen. Bei anderen Themen konnten wir keine Obereinstimmung erzielen und waren nicht in der Lage, zu einer gemeinsamen Auffassung zu
gelangen. Wir stimmten jedoch darin überein, auch weiterhin friedliche
Lösungen für diese Meinungsverschiedenheiten zu suchen.
Unsere beiden Länder sehen sich jetzt Risiken gegenüber, die von den
Veränderungen herrühren, die heute über viele Teile der Welt hinwegschreiten

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D5300 Bonn 2
Telex:08-85432

�hinwegschreiten.

Als die beiden stärksten Nuklearmächte haben wir eine

besondere Verantwortung, uns mit diesem Wandel auseinanderzusetzen.
Ich glaube, daß zwei Wege vor uns liegen:
streits, ja sogar der Konfrontation.

einmal der Weg des Wett-

Jeder Versuch eines unserer beiden

Länder, diese Unruhe in verschiedenen Teilen der Welt auszunützen, wird uns
auf diesen Weg stoßen.

Wird dies der Weg, den wir einschlagen müssen,

dann können und werden die Vereinigten Staaten ihre lebenswichtigen
Interessen schützen.
Aber es gibt noch einen zweiten Weg:
wo immer möglich, der Kooperation.

den Weg der Zurückhaltung und,

Das ist der Weg, den wir bevorzugen.

Ich hoffe, Herr Präsident, daß die Entspannung, die in Europa herangereift ist, auch unsere Teile der Welt einschließen wird. Ich hoffe,
daß durch unsere Zusammenarbeit die Regeln der Zurückhaltung, der gegenseitige Respekt vor den Interessen des anderen, und die Erkenntnis der
Gefahr eines ungezügelten Wettstreits uns zu einem noch stabileren Frieden
in Europa führen werden und schrittweise auch auf andere heimgesuchte
Gebiete unseres Planeten ausgedehnt werden können.
In Südafrika herrscht ein Kampf um Gerechtigkeit zwischen den Rassen.
Wir Amerikaner wissen, daß Gewalt keine Lösung ist, und daher suchen wir
eine friedliche Lösung des dortigen Konflikts.
In Südostasien geht der Krieg weiter, Gebiete eines Landes werden
von den Truppen eines anderen angegriffen und besetzt. Wir glauben, daß
der Krieg in Kambodscha nur durch den Abzug der ausländischen Truppen und
durch die Anerkennung der nationalen Unabhängigkeit und der internationalen
Grenzen beendet werden kann. Wir müssen alle Mitleid haben mit den Zehntausenden von leidenden Menschen, die aus ihren Häusern und aus ihrer
Heimat vertrieben worden sind. Die gefühllose Gleichgültigkeit, mit der

�der die Welt die Vertriebenen im Europa der dreißiger Jahre ignorierte,
darf sich nicht im Asien der siebziger Jahre wiederholen.
Im Nahen Osten haben Israel und Ägypten einen historischen Schritt
zu einem umfassenden Frieden getan.
Krieg und Terrorismus gebracht.

Dreißig Jahre des Hasses hatten nur

Nur der Mut der ägyptischen und israelischen

Führung hat uns in die Lage versetzt, den Weg zu einem umfassenden Frieden
anzutreten.
In allen diesen wichtigen internationalen Fragen setzen sich die
Vereinigten Staaten für eine friedliche Versöhnung der Gegensätze und gegen
die Anwendung von Gewalt ein.
So stehen wir auch ein für Maßnahmen zur Kontrolle der Instrumente des
Kriegs.
Das SALT-Abkommen, das wir hier unterzeichnen werden, bildet einen
guten Grundstein, der durch die anderen Initiativen zur Rüstungskontrolle
gestützt wird, die wir gemeinsam ergreifen. Bauen wir auf diesem Fundament
auf, damit wir unsere Gegensätze im Geist der Unabhängigkeit aller Nationen
und des Wertes eines jeden einzelnen Menschen überbrücken können.
Stimmen wir darin überein, niemals in einem Akt der Aggression
Offensivwaffen gegen irgendein Land einzusetzen.
Entmutigen wir den Einsatz ausländischer Truppen in Unruheherden dieser
Erde und ermutigen wir die friedliche Schlichtung von Streitigkeiten
zwischen den Völkern, die direkt betroffen sind.
Herr Präsident, niemals zuvor in der Weltgeschichte trugen zwei
Nationen größere Verantwortung als die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion, um mit Zurückhaltung zu handeln und um gegenseitige Verständigung

- 3 -

�Verständigung zu suchen. Wir sind sehr verschieden hinsichtlich unserer
Geschichte, unserer Ideologie sowie unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems.

Herr Präsident, wir machen uns beide Gedanken über die Zukunft,

und ich bin überzeugt, daß wir mit Ehrlichkeit und gutem Willen Fortschritte
machen können hin auf eine sicherere und friedlichere Welt.

+ + + + +

•

•

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America
20. Juni 1979

22

ANSPRACHE PRÄSIDENT CARTERS BEI DER UNTERZEICHNUNG DES SALT II-VERTRAGS

WIEN

- (AD) - Präsident Jimmy Carter hat bei der Unterzeichnung des

SALT II-Vertrages mit der Sowjetunion am 18. Juni 1979 in Wien folgende
Ansprache gehalten:
Unglücklicherweise waren in der Vergangenheit die machtvollsten
Strömungen der Geschichte oft diejenigen, die die Völker in einen Krieg
trieben.
Wenn wir jedoch auf die Ursachen so vieler Kriege zurückblicken, dann
können wir Zeiten erkennen, in denen ein vorsichtigerer Kurs, ja nur eine
kleine, sorgfältige Kursänderung die Nationen um vieles besser und um vieles
weiter auf dem Weg des Friedens geleitet hätte. Das ist auch der Sinn
dessen, was wir heute hier in Wien durch die Unterzeichnung dieses Vertrags
getan haben.
Auch heute noch - wie schon seit über 30 Jahren - bedroht uns die
Gefahr der nuklearen Vernichtung. Unsere beiden Länder sind heute mit

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Tel: 02221-89 32 40
Telex: 0 8 - 8 5 4 3 2

�mit Tausenden von Kernwaffen ausgerüstet, und eine jede davon ist in der
Lage, Zerstörungen zu verursachen, die über jedes Maß und jede Vorstellung
hinausgehen.

Mehrere andere Länder verfügen heute ebenfalls über Kern-

waffen und noch mehr Länder besitzen die Fähigkeit, diese zerstörerischen
Waffen zu entwickeln.

Die Waffentechnologie schreitet weiter fort und damit

die Gefahr und die offensichtliche Notwendigkeit, dieses Wettrüsten zu
kontrollieren und Regeln zu unterwerfen.
Die Gespräche über die Begrenzung der strategischen Rüstungen, die
sich ohne Unterbrechung über nahezu zehn Jahre erstreckten, sind Ausdruck
der Erkenntnis, daß ein nukleares Wettrüsten ohne gemeinsame Regeln, ohne
verifizierbare Begrenzungen und ohne anhaltenden Dialog die Einladung zu
einer Katastrophe wäre.

Ein solch zügelloser Wettstreit wäre eine Versuchung

des Schicksals und der Zukunft, und er würde unsere Intelligenz ebenso
beleidigen wie die Existenz der Menschheit bedrohen.
Diese Aussicht ist eine Herausforderung an unseren Mut und an unsere
schöpferische Fähigkeit. Wenn wir die Macht der Zerstörung nicht kontrollieren
können, dann können wir weder unser eigenes Schicksal meistern noch unsere
eigene Zukunft erhalten.
Wie SALT I, der ABM-Vertrag und das Teststoppabkommen vorher stützt sich
auch dieser SALT II-Vertrag auf die echten Sicherheitserfordernisse unserer
beiden Länder. Er wird die weitere Notwendigkeit militärischer Stärke und
Einsatzbereitschaft auf beiden Seiten nicht aufheben. Aber SALT II setzt
wichtige neue Begrenzungen sowohl hinsichtlich der Zahl als auch der
Qualität der Kernwaffen fest. Und der Vertrag ermöglicht es uns, einen
Kurs einzuhalten auf eine sicherere Welt mit noch wesentlicheren Begrenzungen
und Verminderungen im Rahmen von SALT III. Wir dürfen diesen Prozeß weder
unterbrechen noch gefährden.
Ich bin

- 2 -

�Ich bin als Präsident mit der Sicherheit der Vereinigten Staaten von
Amerika betraut.
Ich würde niemals etwas tun, was dieses geheiligte Vertrauen aufs
Spiel setzen könnte.

Präsident Breschnew, wir haben beide Kinder und wir

wollen, daß sie leben - in Frieden leben.

Wir haben beide hart gearbeitet,

um unseren eigenen Kindern und den Kindern unserer Völker diese Sicherheit
zu geben.
Wir sind uns darüber im klaren, daß kein Vertrag, kein Treffen allein
die sichere Zukunft unserer beiden Länder garantieren kann. Letztlich
kann Frieden nur dadurch erreicht werden, daß wir uns ständig um ihn bemühen und hartnäckig darum kämpfen, ihn immerfort zu erhalten. Aber gerade
dieser Kampf um den Frieden schien oft genug am schwersten zu gewinnen
zu sein.
Hier und heute setzen wir den Ängsten voreinander eine Grenze, indem
wir unserer Macht sorgfältige

Grenzen setzen.

Indem wir anfangen, unsere

Ängste zu beherrschen, können wir auch unsere Zukunft besser sichern.
Jetzt können wir fortfahren, die Planeten zu erforschen.
das Wesen der Materie entdecken.

Wir können

Wir können die Macht zu unserer eigenen

Erhaltung und zur Erhaltung unserer Erde finden.
Jeder von uns hat nur eine Nationalität.

Aber wir leben in derselben

Welt.
Keine einzige Nation dieser Erde, kein einziges Volk, kein einziger
Mensch wird durch diesen Sieg in der Schlacht um den Frieden verletzt,
bedroht oder beraubt. Es ist ein Sieg für alle.
Zu unseren

�Zu unseren Lebzeiten haben wir gelernt, Krieg zu führen durch die
Entfesselung des Atoms - der Macht der Schöpfung selbst.

Um Frieden zu

bekommen, müssen wir die Nutzung dieser Kraft einschränken, indem wir
gemeinsam unseren Mut, unsere Weisheit und unseren Glauben einsetzen.
Diese fundamentalen Stärken der menschlichen Rasse haben uns heute
hier an diesem Tisch zusammengebracht.
Indem wir diesen Vertrag unterzeichnen, bringen wir unsere Nationen
auf einen sichereren Kurs.
Wir haben lange daran gearbeitet, aus SALT II einen sicheren und
nützlichen Wegweiser für die Zukunft zu machen.
Lassen Sie uns nun zusammen versprechen, diesen Vertrag zu nutzen,
wenn wir unseren Weg zum Frieden fortsetzen.

+ + + + +

�1
I

Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

22

20. Juni 1979

GEMEINSAMES AMERIKANISCH-SOWJETISCHES KOMMUNIQUE VON WIEN
- Wortlaut -

WIEN - (AD) - Im Anschluß an das Gipfeltreffen zwischen Präsident Carter
und Präsident Breschnew in Wien wurde am 18. Juni 1979 folgendes gemeinsame
amerikanisch-sowjetische Kommunique veröffentlicht:
Im beiderseitigen Einvernehmen trafen der Präsident der Vereinigten Staaten
von Amerika, Jimmy Carter»und der Generalsekretär des Zentralkomitees der KPdSU
und Präsident des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, Leonid I. Breschnew,
in Wien, Österreich, in der Zeit vom 15. bis 18. Juni 1979 zu Gesprächen zusammen.

Präsident Carter und Präsident Breschnew führten ihre Gespräche unter

Teilnahme von,
amerikam'scherseits, Cyrus Vance, Außenminister der Vereinigten Staaten
von Amerika; Harold Brown, Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten von
Amerika; Zbigniew Brzezinski, Berater des Präsidenten für Fragen der Nationalen Sicherheit; und General David Jones, Vorsitzender des Gemeinsamen Stabes
der Streitkräfte; und
sowjetischerseits,

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Tel: 02221-89 3 2 4 0
Telex:08-85432

�sowjetischerseits, A.A. Gromyko. Mitglied des Politbüros der KPdSU und
Außenminister; D.F. Ustinow, Mitglied des Politbüros der KPdSU und Verteidigungsminister; K.U. Tschernenko, Mitglied des Politbüros der KPdSU und
Sekretär des Zentralkomitees der KPdSU; und Marshall N.V. Ürgarkow, Erster
Stellvertretender Verteidigungsminister der UdSSR und Chef des Generalstabs
der Streitkräfte der UdSSR.
An den Gesprächen waren ferner beteiligt,
amerikanischerseits, George Seignious, Leiter des Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung; Hamilton Jordan, Referent des Präsidenten; Jody
Powell, Referent des Präsidenten; Malcolm Toon, Botschafter der Vereinigten
Staaten von Amerika in der UdSSR; und Ralph Earle, Chef der US-Delegation
zu den Gesprächen über die Begrenzung der strategischen Rüstungen; und
sowjetischerseits, A.M. Alexandrow, Referent des Generalsekretärs des
Zentralkomitees der KPdSU; L.M. Samyatin, Abteilungsleiter des Zentralkomitees
der KPdSU; D.M. Korjenko, Erster Stellvertretender Außenminister der UdSSR;
A.F. Dobrynin, Botschafter der UdSSR in den Vereinigten Staaten von Amerika;
V.G. Komplektow, Mitglied des Kollegiums des Außenministeriums der UdSSR;
und V.P. Karpow, Chef der Delegation der UdSSR bei den Gesprächen über die
Begrenzung der strategischen Rüstungen.
Präsident Carter und Präsident Breschnew unterzeichneten den Vertrag
über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen. Es wurden auch grundlegende Fragen der amerikanisch-sowjetischen Beziehungen und dringende internationale Probleme erörtert. Der Meinungsaustausch war von dem Wunsch gekennzeichnet, das gegenseitige Verständnis zu erweitern und für beide Seiten
annehmbare Lösungen für Probleme von beiderseitigem Interesse zu finden.
Sie richteten in ihren Erörterungen besondere Aufmerksamkeit auf die Verminderung des Risikos eines Krieges durch v/eitere Begrenzungen der strategischen Rüstungen und durch andere Bemühungen hinsichtlich der Rüstungsbegrenzung und Abrüstung.
Beide
- 2 -

�Beide Seiten sprachen der Regierung Österreichs ihre Anerkennung für
deren Gastfreundschaft und für die Bereitstellung aller für den Erfolg der
Zusammenkunft notwendigen Einrichtungen aus.
I. Allgemeine Aspekte der amerikanisch-sowjetischen Beziehungen
Es besteht zwischen beiden Seiten Einverständnis, daß der Zustand der
Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion von großer
Bedeutung für die grundlegenden Interessen der Völker beider Länder ist,
und daß er die Entwicklung der internationalen Lage insgesamt erheblich beeinflußt. In Anerkennung der großen Verantwortung, die damit verbunden ist,
haben die Seiten ihre feste Absicht zum Ausdruck gebracht, weiterhin auf die
Schaffung einer stabileren und konstruktiven Grundlage für die amerikanischsowjetischen Beziehungen hinzuarbeiten.Zu diesem Zweck erkannten die beiden
Seiten die Notwendigkeit an, die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen ihnen
weiter auszudennen.
Diese Zusammenarbeit sollte sich auf das Prinzip der vollständigen Gleichheit, der gleichen Sicherheit, der Achtung vor der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Seite stützen und den
Abbau der internationalen Spannungen und die friedliche Pflege von für beide
Seiten vorteilhaften Beziehungen zwischen den Staaten erleichtern und auf
diese Weise die internationale Stabilität und den Weltfrieden fördern.
Die Seiten bekräftigten ihre Überzeugung, daß die volle Durchführung
jeder der Bestimmungen der "Grundprinzipien der Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken "sowie auch der anderen Verträge und Vereinbarungen, die zwischen ihnen
geschlossen worden sind, zu stabileren Beziehungen zwischen den beiden Ländern
beitragen wird.
Die beiden Seiten betonten die Wichtigkeit einer friedlichen Beilegung
von Meinungsstreitigkeiten, der Achtung vor der Souveränität und territorialen
Integrität der Staaten und der Bemühungen, die darauf abzielen, Konflikte und
- 3 -

�und Situationen zu vermeiden, die dazu dienen könnten, die internationalen
Spannungen zu vermehren. Sie anerkennen das Recht der Völker aller Staaten,
ihre Zukunft ohne Einmischung von außen zu bestimmen.
In Anerkennung dessen, daß ein bewaffneter Weltkonflikt vermieden werden
kann und muß, glauben die Seiten, daß es im gegenwärtigen Augenblick keine
wichtigere und dringendere Aufgabe für die Menschheit gibt, als das Wettrüsten
zu beenden und einen Krieg zu verhindern. Sie gaben ihrer Absicht Ausdruck,
jede mögliche Anstrengung zu unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Zu
diesem Zweck anerkannten sie ferner den Wert von Konsultationen untereinander
und mit anderen Regierungen - in den Vereinten Nationen und anderwärtig, um
Konflikte in verschiedenen Regionen der Erde zu verhindern und zu beseitigen.
Die Seiten nehmen mit Befriedigung von der um sich greifenden Praxis
Kenntnis, Kontakte zwischen RegierungsVertretern der USA und der UdSSR zu
unterhalten, in deren Verlauf Schlüsselfragen der amerikanisch-sowjetischen
Beziehungen und dringende internationale Probleme besprochen werden. Der
Prozeß der Entwicklung nützlicher Verbindungen zwischen dem amerikanischen
Kongreß und dem Obersten Sowjet der UdSSR und von Formen des Austausches
zwischen nichtstaatlichen Organisationen geht weiter.
Die Gespräche bestätigten einmal mehr die spezifische Bedeutung persönlicher Begegnungen zwischen den führenden Politikern der USA und der UdSSR
für die Lösung grundlegender Fragen in den Beziehungen zwischen beiden Ländern.
Es kam eine prinzipielle Einigung darüber zustande, daß derartige Zusammenkünfte in Zukunft auf regulärer Basis abgehalten werden - mit dem Einverständnis, daß die spezifische Zeitplanung in gegenseitiger Absprache festgelegt
werden wird.
Übereinstimmung wurde auch über die Ausweitung der Praxis von Konsultationen und des Meinungsaustausches zwischen Vertretern beider Seiten auf
anderen Ebenen erreicht.
II. Begrenzungen
- 4 -

�II. Begrenzungen der nuklearen und konventionellen Rüstungen
Die beiden Seiten bekräftigten ihre tiefe Überzeugung, daß den Problemen
der Verhütung eines nuklearen Krieges und der Einschränkung des strategischen
Wettrüstens besondere Bedeutung beigemessen werden sollte. Beide Seiten erkannten an, daß ein Krieg mit Kernwaffen eine Katastrophe für die gesamte
Menschheit wäre. Jede Seite erklärte, daß sie keine militärische Überlegenheit anstrebt und anstreben wird, da dies nur zu gefährlicher Instabilität
und zu einem höheren Grad der Bewaffnung führen könnte, die keiner Seite
mehr Sicherheit bringen würde.
In Anerkennung dessen, daß die USA und die UdSSR eine besondere Verantwortung haben, das Risiko eines Krieges mit Kernwaffen zu vermindern und zum
Weltfrieden beizutragen, verpflichteten sich Präsident Carter und Präsident
Breschnew, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um die Nuklearwaffen mit dem Ziel
zu begrenzen, sie schließlich gänzlich zu beseitigen, und andere Verhandlungen
über Rüstungsbegrenzungen und Abrüstung erfolgreich zum Abschluß zu bringen.
SALT - Im Verlauf ihrer Begegnung bestätigten und unterzeichneten Präsident Carter und Präsident Breschnew den Vertrag zwischen den USA und der UdSSR
über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen, das Protokoll zu diesem,
die Gemeinsame Erklärung der Prinzipien und grundlegenden Richtlinien für Anschlußverhandlungen über die Begrenzung der strategischen Rüstungen und das
Dokument, das den Titel trägt: Vereinbarte Erklärungen und gemeinsame Absprachen bezüglich des Vertrags zwischen den USA und der UdSSR über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen.
Gleichzeitig unterstrichen die Seiten wiederum die große Bedeutung des
Vertrages über die Begrenzung der ballistischen Raketenabwehrsysteme und der
strengen Durchführung der Bestimmung desselben und anderer Vereinbarungen,
die zu einem früheren Zeitpunkt zwischen ihnen auf dem Gebiet der Begrenzung
strategischer Waffen
und der Verminderung der Gefahr eines nuklearen
Krieges geschlossen worden sind.
Beide
- 5 -

�Beide Seiten gaben ihrer tiefen Befriedigung über den Prozeß der Verhandlungen über die Begrenzung der strategischen Rüstungen und über die Tatsache Ausdruck, daß ihre langjährigen beharrlichen Bemühungen um den Abschluß eines neuen Vertrages von Erfolg gekrönt waren.

Dieser Vertrag setzt

gleiche Obergrenzen für die nuklearen Trägersysteme beider Seiten fest; um
den Prozeß der Verminderung einzuleiten, sieht er den Abbau vorhandener
Nuklearwaffen vor; um die Begrenzung der Bedrohung einzuleiten, die das
qualitative Wettrüsten darstellt, setzt er der Modernisierung strategischer
Offensivsysteme und der Entwicklung neuer enge Grenzen.
Der neue Vertrag über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen
und das dazugehörige Protokoll schaffen ein für beide Seiten annehmbares
Gleichgewicht zwischen ihren Interessen, das sich auf die Prinzipien der
Gleichheit und der gleichen Sicherheit gründet.

Diese Dokumente sind ein

wesentlicher Beitrag zur Verhinderung eines Krieges mit Kernwaffen und für
die Vertiefung der Detente, und dienen somit den Interessen nicht nur des
amerikanischen und des sowjetischen Volkes, sondern auch der Friedenssehnsucht der Menschheit.
Die beiden Seiten bekräftigten ihre Verpflichtung, jede Bestimmung
des Vertrages streng einzuhalten.
Präsident Carter und Präsident Breschnew erörterten Fragen bezüglich
der SALT HI-Verhandlungen und brachten in diesem Zusammenhang die feste
Absicht der Seiten zum Ausdruck, in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen
Erklärung der Prinzipien und grundlegenden Richtlinien für Anschlußverhandlungen über die Begrenzung der strategischen Rüstungen zu handeln.
Der Vertrag über ein umfassendes Testverbot - Es wurde darauf hingewiesen, daß ein definitiver Fortschritt bei den Verhandlungen über einen
internationalen Vertrag über ein umfassendes Verbot von Testexplosionen von
Kernwaffen in jedem Umfeld und ein dazugehöriges Protokoll erzielt wurde,
an denen auch Großbritannien teilnimmt.

Sie bekräftigten die Absicht der

�der USA und der UdSSR gemeinsam mit Großbritannien darauf hinzuarbeiten,
die Vorbereitung dieses Vertrages so bald wie möglich zum Abschluß zu bringen.
Nonproliferation - Die beiden Seiten bekräftigten die Wichtigkeit, die
sie der nuklearen Nonproliferation beimessen. Sie treten ständig für eine
weitere Stärkung der Überwachung der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen
ein und bekräftigen ihren Entschluß, die Verpflichtungen, die sie im Vertrag
über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen übernommen haben, auch künftig strikt einzuhalten.

Sie unterstrichen die Bedeutung der Anwendung der

umfassenden internationalen Sicherheitsvorkehrungen der Internationalen
Atomenergiebehörde und gelobten, ihre Anstrengungen zur Verbesserung dieser
Si cherhei tsVorkehrungen fortzusetzen.
Sie nahmen die tiefe Bedrohung zur Kenntnis, die die Weiterverbreitung
von Kernwaffen für die Sicherheit der Welt darstellt, und erklärten übereinstimmend, daß die Staaten, die bereits Kernwaffen besitzen, eine besondere
Verantwortung tragen, Zurückhaltung zu üben. Zu diesem Zweck bekräftigten
sie ihre gemeinsame Überzeugung, daß es weiterer diesbezüglicher Bemühungen
bedarf, einschließlich von Bemühungen auf regionaler Basis, und gaben der
Hoffnung Ausdruck, daß der Abschluß des SALT II-Vertrages einen wichtigen
Beitrag in Richtung auf die Zielsetzungen der Nonproliferation leisten wird.
Beide Seiten verpflichteten sich ferner zu einer engen Zusammenarbeit,
auch mit anderen Ländern, um einen erfolgreichen Abschluß der Konferenz zur
Revision des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung im Jahre 1980 sicherzustellen, und sie forderten alle Staaten auf, die dies bisher nicht getan
haben, den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung zu unterzeichnen und zu
ratifizieren.
Die Wiener Verhandlungen - Präsident Carter und Präsident Breschnew
unterstrichen die große Bedeutung, die die Seiten den Verhandlungen über
eine beiderseitige Verringerung der Streitkräfte und Rüstungen

und den da-

mit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen in Mitteleuropa beimessen, an denen
sie gemeinsam mit anderen Staaten beteiligt sind.
- 7 -

Eine Verminderung der

�der Streitkräfte beider Seiten und die Durchführung der damit zusammenhängenden Maßnahmen in Mitteleuropa wäre ein erheblicher Beitrag zur Stabilität und
Sicherheit.
ASAT - Es wurde des weiteren vereinbart, die aktiven Bemühungen um eine
beiderseitig annehmbare Vereinbarung in den laufenden Verhandlungen über
Satel1i tenabwehrsysteme fortzusetzen.
Weitergabe konventioneller Waffen - Beide Seiten kamen überein, daß ihre
jeweiligen Vertreter umgehend zusammenkommen sollen, um Fragen in Zusammenhang mit der nächsten Runde der Verhandlungen über die Begrenzung der Weitergabe konventioneller Waffen zu erörtern.
Chemische Waffen - Die beiden Seiten bekräftigten die Wichtigkeit eines
allgemeinen, vollständigen und verifizierbaren Verbots chemischer Waffen und
kamen überein, ihre Anstrengungen zur Ausarbeitung eines vereinbarten Gemeinsamen Vorschlags zu intensivieren, der dem Abrüstungsausschuß vorgelegt
werden soll.
Radiologische Waffen - Präsident Carter und Präsident Breschnew freuten
sich, bestätigen zu können, daß eine bilaterale Übereinstimmung bezüglich
der wesentlichen Elemente eines Vertrages zum Verbot der Entwicklung, der
Herstellung, der Lagerung und des Einsatzes von radiologischen Waffen erreicht wurde. Ein abgesprochener gemeinsamer Vorschlag wird dem Abrüstungsausschuß noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Indischer Ozean - Die beiden Seiten kamen überein, daß ihre jeweiligen
Vertreter umgehend zusammenkommen sollen, um die Wiederaufnahme der Gespräche
über Rüstungsbegrenzungsmaßnahmen im Indischen Ozean zu erörtern.
Andere Fragen der Rüstungsbegrenzung und allgemeinen Abrüstung - Bei
der Diskussion anderer Fragen, die im Zusammenhang mit der Lösung von Problemen der Beschränkung des Wettrüstens und der Abrüstung stehen, gaben beide
Seiten ihrem Eintreten für das Schlußdokument Ausdruck, das die Sondersitzung
- 8 -

�Sondersitzung der UN-Vollversammlung zu Fragen der Abrüstung gebilligt hat.
Die Seiten betonten ihr Eintreten für eine Zweite Sondersitzung der UN-Vollversammlung zu Fragen der Abrüstung und für die Einberufung einer Weltabrüstungskonferenz unter weltweiter Beteiligung durch diese, die ausreichend
vorbereitet werden und zu einem angemessenen Zeitpunkt zusammentreten soll.
Die USA und die UdSSR werden weiterhin miteinander und mit anderen Mitgliedstaaten des Abrüstungsausschusses in seiner erweiterten Mitgliedschaft
zum Zweck der Vorbereitung wirksamer Schritte auf dem Gebiet der Abrüstung
in jenem Forum zusammenarbeiten.
In Zusammenfassung des Meinungsaustausches über den Stand der Verhandlungen, die gegenwärtig zwischen den USA und der UdSSR oder unter deren Beteiligung bezüglich einer Reihe von Fragen der Rüstungsbegrenzung und Abrüstung stattfinden, kamen beide Seiten überein, neue Anstöße für gemeinsame
Anstrengungen zur Erreichung praktischer Ergebnisse in diesen Verhandlungen
zu geben.
III. Internationale Fragen
Es kam zu einem umfassenden Meinungsaustausch über wichtige internationale Fragen.

Die beiden Seiten gaben ihrer Unterstützung des Prozesses

der internationalen Detente Ausdruck, der ihrer Auffassung nach in seinem
Wesen zunehmend spezifischer wird und auf alle Gebiete der Erde ausgedehnt
werden soll, um auf diese Weise die internationale Stabilität zu fördern.
Präsident Carter und Präsident Breschnew widmeten Spannungssituationen,
die die internationale Lage komplizieren und positive Entwicklungen in anderen Gebieten behindern, ihre besondere Aufmerksamkeit.

Beide Seiten sind

der Auffassung, daß sich alle Staaten ihrer besonderen Verantwortung bewußt
sein und besondere Zurückhaltung üben müssen, um zur Beseitigung der derzeitigen Spannungssituationen beizutragen und mitzuhelfen, daß keine neuen
Spannungssituationen entstehen.
Die
- 9 -

�Die beiden Seiten verwiesen auf die Wichtigkeit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit bezüglich so weltweiter Fragen wie der Förderung
der weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung, des Umweltschutzes und der friedlichen Nutzung des Weltraums und der Weltmeere zum Vorteil der gesamten Menschheit.

Sie gaben ihrer Unterstützung der Bemühungen der Entwicklungsländer

Ausdruck, mit den Problemen fertig zu werden, vor die sie sich gestellt sehen.
Unter Hinweis auf die bedeutende Rolle der Vereinten Nationen als einem
Instrument zur Aufrechterhaltung des Friedens, der Sicherheit und der Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit bekräftigten die USA und die
UdSSR ihre Absicht, für die Verbesserung der Wirksamkeit dieser Organisation
auf der Basis der UN-Charta einzutreten.
Die Seiten nahmen mit Befriedigung von den positiven Entwicklungen
Kenntnis, die in den letzten Jahren in bezug auf die Lage auf dem europäischen
Kontinent zu verzeichnen waren.

Sie unterstrichen die Bedeutung der Schluß-

akte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Die beiden

Seiten stimmen darin überein, daß eine Fortsetzung des KSZE-Prozesses wichtig ist, um die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern.

Sie

lenkten die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit einer völligen Verwirklichung
aller Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki.

Die USA und die UdSSR werden

darauf hinarbeiten, eine konstruktive Tagung der Vertreter der Teilnehmerstaaten einer All-Europäischen Konferenz zu ermöglichen, die für 1980 in
Madrid geplant ist.
Jede Seite bekräftigte ihr Interesse an einem gerechten, umfassenden
und dauerhaften Frieden im Nahen Osten und stellte ihre Haltung in bezug auf
Mittel und Wege zur Lösung des Nahostproblems klar.
Es fand ein Meinungsaustausch bezüglich der Entwicklungen in Afrika
statt.

Sie nahmen Kenntnis von der Normalisierung der Lage in bestimmten

Gebieten jenes Kontinents und von den Bemühungen der unabhängigen Staaten
Afrikas um Zusammenarbeit, wirtschaftliche Entwicklung und friedliche
Beziehungen und von der positiven Rolle, die die Organisation der Afrikanischen
- 10-

�Afrikanischen Einheit hierbei spielt. Sie stellten ferner ihre respektiven
Auffassungen in bezug auf die Lage im Süden Afrikas klar.
Die Seiten erkannten die Wichtigkeit des Friedens und der Stabilität
in Asien für den Weltfrieden an. Sie kamen überein, daß die Unabhängigkeit,
die Souveränität und die territoriale Integrität aller Nationen in diesem
Gebiet voll respektiert werden müssen.

Sie stellten ferner ihre respektiven

Auffassungen in bezug auf die Lage in Südostasien dar.
IV. Zusammenarbeit in bilateralen Angelegenheiten
Die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen der USA und der UdSSR auf
der Basis gemeinsamer Vorteile und in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen,
die zwischen beiden Ländern bestehen, wurde nachdrücklich betont. Die Seiten
nahmen Kenntnis von positiven Entwicklungen in einem weiten Bereich kultureller,
akademischer, wissenschaftlicher und technischer Austauschprogramme, die zwischen beiden Ländern fortbestehen.
Ausgehend von den etablierten Prinzipien der Gleichheit, der Reziprozität und der gemeinsamen Vorteile als der Basis für die Durchführung derartiger Programme, bekräftigten beide Seiten ihre Verpflichtung, die Zusammenarbeit in diesen Gebieten fortzuführen und zu verstärken.
Die beiden Seiten bekräftigten, daß Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
ein wichtiges Element der Entwicklung verbesserter bilateraler Bindungen
sind.

Beide Seiten erklärten sich für eine Stärkung dieser Beziehungen und

erkannten die Notwendigkeit an, auf die Beseitigung von Hindernissen für gegenseitige vorteilhafte Handels- und Finanzbeziehungen hinzuarbeiten.

Die beiden

Seiten gaben ihrer Entschlossenheit Ausdruck, die einschlägigen Organisationen
und Unternehmen in ihren jeweiligen Ländern dazu zu ermutigen, für beide
Seiten vorteilhafte langfristige HandelsVereinbarungen und Kontrakte abzuschließen.
Präsident

�Präsident Carter und Präsident Breschnew verliehen gemeinsam ihrer Befriedigung über die Ergebnisse ihrer Gespräche Ausdruck.

Sie sind überzeugt,

dai3 die Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses beiden Seiten bezüglich
mehrerer Fragen als Ergebnis ihres Zusammentreffens und die beharrliche Verwirklichung der getroffenen Vereinbarungen die Entwicklung der amerikanischsowjetischen Beziehungen erleichtern und einen gemeinsamen Beitrag beider
Länder zur Stärkung der Detente, der internationalen Sicherheit und des Friedens darstellen werden.

�1

I

Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

22

20. Juni 1979

SALT-REDE PRÄSIDENT CARTERS VOR DEM US-KONGRESS
- Wortlaut -

WASHINGTON - (AD) - Präsident Jimmy Carter hat nach seiner Rückkehr von dem Gipfeltreffen mit dem sowjetischen Partei- und Regierungschef Breschnew und der Unterzeichnung des SALT Il-Vertrages in Wien am
18. Juni 1979 vor beiden Häusern des amerikanischen Kongresses in einer
Rede auf die historische Bedeutung des Abkommens hingewiesen.
Die Ansprache des Präsidenten auf der Sondersitzung des Kongresses
hat folgenden Wortlaut:
Herr Präsident, Mr. Speaker, Mitglieder des Kongresses der Vereinigten
Staaten, Mitbürger:
Die Wahrheit des Nuklearzeitalters ist, daß die Vereinigten Staaten
und die Sowjetunion in Frieden miteinander leben müssen - oder wir werden
vielleicht überhaupt nicht mehr leben.
Seit

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�Seit Beginn der Geschichte sind die Geschicke von Menschen und
Nationen in endlosen Zyklen des Krieges und des Friedens gestaltet und
verworfen worden.

Kampf war der Maßstab des menschlichen Mutes;

Bereitschaft

zum Risiko des Krieges das Mark der Staatskunst.
Meine amerikanischen Mitbürger, diese Vorstellung vom Krieg muß heute
endgültig begraben werden.
Zwischen Ländern, die mit Tausenden von thermonuklearen Waffen gerüstet sind - von denen jede unvorstellbare Zerstörungen anrichten kann kann es keine Zyklen von Krieg und Frieden mehr geben.

Es kann nur noch

Frieden geben.
•

Vor etwa zwei Stunden bin ich von den dreitägigen intensiven Gesprächen mit dem sowjetischen Präsidenten Leonid Breschnew zurückgekehrt.
Ich komme in einem Geist der Geduld, der Hoffnung und der Vernunft
und des Verantwortungsbewußtseins.
Geduld - weil der Weg lang und schwer ist, und die vor uns liegenden
Hindernisse mindestens so groß sind wie diejenigen, die in den letzten
30 Jahren der geduldigen und hingebungsvollen Arbeit überwunden worden
sind.
Hoffnung - weil ich in der Lage bin, Ihnen heute abend berichten zu
können, daß ein echter Fortschritt erzielt worden ist.
Vernunft und Verantwortungsbewußtsein - weil wir beides in vollem
Maße brauchen werden, wenn das in Wien eingegangene Versprechen erfüllt
und der Weg für die nächste Phase in dem Kampf um eine sichere und
vernünftige Welt eröffnet werden soll.
Nichts
;

- 2 -

�Nichts wird das Ergebnis dieses Kampfes nachhaltiger beeinflussen
als die Beziehung zwischen den beiden vorherrschenden Militärmächten dieser
Erde, den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion.
Die Gespräche in Wien waren bereits an sich bedeutsam.

Aber ihre

eigentliche Bedeutung liegt darin, daß sie Teil eines Prozesses waren eines Prozesses, der begonnen hat, lange bevor ich Präsident wurde.
Das war das zehnte Mal seit Ende des Zweiten Weltkrieges, daß ein
Gipfeltreffen zwischen den führenden Männern Amerikas und der Sowjetunion
stattfand. Während der letzten drei Tage sind wir dem Ziel der Stabilität
und Sicherheit in den sowjetisch-amerikanischen Beziehungen nähergekommen.
Das ist das Ziel der amerikanischen Politik seit der Zeit gewesen,
da vor einer Generation im Gefolge des Zweiten Weltkrieges die Rivalität
zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion eine zentrale Tatsache der internationalen Beziehungen wurde.
In dieser Zeit hat jeder Präsident mit Unterstützung durch den Kongreß
und durch unser Volk danach gestrebt, die gefährlichsten Elemente des
sowjetisch-amerikanischen Wettstreits abzubauen.
Als die Vereinigten Staaten noch ein Nuklearmonopol besaßen, wollte
Präsident Truman die Atombombe unter internationale Aufsicht stellen.
Präsident Eisenhower machte die ersten Vorschläge zur Kontrolle der
Nuklearversuche. Präsident Kennedy handelte den Vertrag über das Verbot
von Nuklearversuchen in der Atmosphäre aus. Präsident Johnson weitete
das Gebiet der Verhandlungen auf strategische Waffen aus. Präsident Nixon
schloß den historischen ersten Vertrag über die Begrenzung strategischer
Waffen ab. Präsident Ford handelte die übereinkommen von Wladiwostok aus.
Dies ist ein lebenswichtiger und andauernder Prozeß.
In dieser

- 3 -

�In dieser Woche werde ich dem Senat der Vereinigten Staaten den
vollständigen und unterzeichneten Text des zweiten Abkommens über die
Begrenzung strategischer Rüstungen - SALT II - vorlegen.
Dieser Vertrag ist das Ergebnis siebenjähriger harter, mühsamer
Verhandlungen unter drei Präsidenten.
ein wahrhaft

Wenn er ratifiziert ist, wird er

nationaler Erfolg sein - ein Erfolg der Exekutive und

des Kongresses, von Zivilisten und Militärs, von Liberalen und Konservativen
ebenso wie von Demokraten und Republikanern.
SALT II wird den Wettstreit zwischen den Vereinigten Staaten und
der Sowjetunion beenden.
Dieser Wettstreit gründet sich auf fundamental verschiedenen Vorstellungen
von der menschlichen Gesellschaft und der Bestimmung des Menschen.

Solange

diese grundlegenden Unterschiede bestehen, wird es in den Beziehungen
zwischen uns immer ein gewisses Maß an Spannung geben.
Staaten fürchten eine solche Rivalität nicht.

Die Vereinigten

Aber wir wollen, daß sie

friedlich ist.
In jedem Zeitalter bestand das Risiko, daß eine solche Rivalität in
Krieg ausartete, aber unser Zeitalter ist in dieser Hinsicht einzigartig,
denn die schreckliche Kraft der Kernwaffen hat einen Anreiz zur Vermeidung
des Krieges geschaffen - ein Anreiz, der die sehr tiefgreifenden Unterschiede in Politik und Weltanschauung weit übersteigt. Im Zeitalter der
Wasserstoffbombe gibt es keinen echten Unterschied mehr zwischen Weltkrieg
und Selbstmord der Welt.
Unsere gemeinsame Erkenntnis dieser Realitäten hat der Welt ein
Intervall des Friedens geschenkt - eines seltsamen Friedens, der durch
Spannung und Gefahr und gelegentlich sogar durch regionalen Konflikt
gekennzeichnet ist, aber immerhin einer Art von Frieden.

- 4 -

In den 27 Jahren

�Jahren vor Hiroshima waren die führenden Mächte der Welt zweimal in einen
totalen Krieg gestürzt. In den 34 Jahren seit Hiroshima war die Menschheit
keineswegs von bewaffneten Konflikten befreit, aber es hat keinen Weltkrieg
gegeben.
Und doch trägt dieser zwielichtige Frieden die ständige Möglichkeit
eines katastrophalen Nuklearkrieges in sich, eines Krieges,der in seinem
Schrecken, in seiner Zerstörung und seinem Tod all die Kriege der langen
und blutigen Geschichte der Menschheit zusammen zu einem Kinderspiel machen
würde.
Einen solchen Krieg müssen wir verhindern.
Um den Frieden zu erhalten brauchen wir starke Streitkräfte, starke
Bündnisse und eine starke nationale Entschlossenheit - so stark, daß kein
potentieller Gegner versucht wäre, uns anzugreifen. Wir besitzen diese
Stärke - und die Stärke der Vereinigten Staaten wächst und wird nicht
geringer.
Und doch müssen wir aus dem gleichen Grunde - nämlich um den Frieden
zu erhalten -

ein unkontrolliertes und sinnloses nukleares Wettrüsten

verhindern, das die Sicherheit aller Länder, einschließlich unseres eigenen,
gefährden würde und in dem die Welt durch Instabilität, Spannung und Ungewißheit einem noch größeren Kriegsrisiko ausgesetzt wäre.
Darum ist der neue Vertrag über die Begrenzung strategischer Rüstungen
so wichtig.
SALT II wird der am erschöpfendsten erörterte Vertrag unserer Zeit
werden. Der Außenminister, der Verteidigungsminister, die Chefs des
gemeinsamen Stabes der Streitkräfte, der Direktor des Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung und andere,die an diesem Vertrage mitgearbeitet

- 5 -

�mitgearbeitet haben, werden sich vor dem Senat im Detail und öffentlich
für ihn aussprechen.

Ich werde ihn im ganzen Lande erläutern.

Dieser

Vertrag wird auch der sorgfältigsten Prüfung standhalten, denn er liegt
so eindeutig im Interesse der amerikanischen Sicherheit und des Weltfriedens.
SALT II ist der detaillierteste, weitestreichend
Vertrag in der Geschichte der Rüstungskontrolle.

und umfassendste

Seine Bestimmungen sind

durch das Geben und Nehmen des Verhandlungsprozesses ineinander verwoben.
Keine Seite hat alles erreicht, was sie wollte. Aber das Paket, das
zustande kam, ist ein sorgfältig ausgewogenes Ganzes, und es wird die Welt
für beide Seiten zu einem sichereren Ort machen.
Die Einschränkungen für strategische Waffen sind komplex, denn diese
Waffen stellen die höchste Entwicklung der technischen Fähigkeiten zweier
großer Völker dar.
Aber die wesentlichen Realitäten, die dem Vertrag zugrundeliegen und die Stoßkraft des Vertrages selbst - sind keineswegs so komplex.
Wenn alles gesagt und getan ist, dann ist SALT II eine Sache des gesunden
Menschenverstandes.
Der SALT II-Vertrag verringert die Gefahr eines Nuklearkrieges. Zum
ersten Mal setzt er gleiche Höchstgrenzen für die strategischen Arsenale
beider Seiten fest, und beendet ein bisheriges zahlenmäßiges Ungleichgewicht
zugunsten der Sowjetunion. SALT II beläßt uns unsere Optionen, die Streitkräfte aufzubauen, die wir brauchen, um das strategische Gleichgewicht zu
erhalten. Der Vertrag fördert unsere Fähigkeit, sowjetische Tätigkeiten
zu überwachen. Und er führt direkt zum nächsten Schritt in der Kontrolle
von Kernwaffen.
SALT II

- 6 -

�SALT II beendet nicht den Rüstungswettstreit.

Er macht aber diesen

Wettstreit sicherer und voraussagbarer, mit klaren Regeln und verifizierbaren
Grenzen, wo es sonst keine Regeln und keine Grenzen gäbe.
Er liegt in unserem Interesse, denn er verlangsamt die Schwungkraft
der sowjetischen Aufrüstung - ja kehrt sie um.
Gemäß dem Vertrag wird die Sowjetunion verpflichtet sein, bis 1985
ein Drittel weniger Abschußrampen für strategische Raketen und strategische
Bomber zu besitzen, als sie sonst haben würde - wenn sie einfach in dem
gegenwärtigen Tempo weiterbauen würde.
Mit SALT II wird die Zahl der Gefechtsköpfe auf Raketen, ihr Wurfgewicht
und die qualitative Entwicklung neuer Raketen begrenzt werden. Die Sowjetunion wird etwa 250 strategische Abschußrampen vernichten oder abbauen
müssen - Systeme wie etwa die mit relativ neuen Raketen ausgerüsteten
Nuklear-Unterseeboote und Flugzeuge, die ihre größten Multimegatonnenbomben
tragen. Wenn diese Systeme einmal abgebaut sind, dürfen sie nicht mehr
ersetzt werden. Im Gegensatz dazu brauchen keine operativen amerikanischen
Streitkräfte abgebaut werden. Allein bei einer sowjetischen Rakete,
der SS-18, werden die Begrenzungen von SALT II bedeuten, daß etwa 6 000
sowjetische Nukleargefechtsköpfe weniger gebaut und auf unser Land gerichtet werden können.
Mit oder ohne SALT II müssen wir unsere strategischen Streitkräfte
modernisieren und verstärken - und wir tun dies.

Aber SALT II macht

diese Aufgabe leichter, sicherer und weniger kostspielig.
Das Abkommen schränkt keines der vernünftigen Programme ein, die
wir zur Verbesserung unserer Verteidigung geplant haben. Darüber hinaus
hilft es den Vereinigten Staaten, wirksamer auf unser dringendstes
strategisches Problem zu reagieren - die voraussichtliche Verwundbarkeit

- 7 -

�Verwundbarkeit unserer landgestützten Raketen in den achtziger Jahren.
Die im Rahmen von SALT II erlaubte MX-Rakete und ihr verifizierbares
mobiles Dislozierungssystem werden die Stabilität fördern, da sie einem
Angreifer das Vertrauen nehmen, daß ein erfolgreicher Erstschlag gegen
Interkontinentalraketen geführt werden könnte.

Ohne die Begrenzungen

von SALT II könnte die Sowjetunion so viele Gefechtsköpfe bauen, daß
jedes landgestützte System, fest eingebaut oder mobil, gefährdet wäre.
Mit SALT II können wir größere Anstrengungen auf die Erhaltung des
richtigen Maßes unserer konventionellen und NATO-Streitkräfte konzentrieren.
Ohne den SALT-Vertrag wären wir gezwungen,jedes Jahr zusätzliche Milliarden
von Dollar für ein gefährliches nukleares Wettrüsten auszugeben.
Wie ich schon oft gesagt habe, ist SALT II nicht auf einfaches
Vertrauen gegründet.

Die Einhaltung wird durch unsere eigenen nationalen

Verifizierungsmittel, einschließlich außerordentlich hochentwickelter
Satelliten, mächtiger elektronischer Systeme und eines weiten Aufklärungsnetzes, gewährleistet werden.

Würde die Sowjetunion das enorme Risiko

auf sich nehmen,zu versuchen, den Vertrag in einer Weise zu verletzen,
die sich auf das strategische Kräfteverhältnis auswirken könnte, dann
besteht kein Zweifel daran, daß wir es rechtzeitig entdecken würden, um
in vollem Umfang und wirksam reagieren zu können.
Es ist das SALT II-Abkommen selbst, das Maßnahmen der Verheimlichung,
der Störung unserer Beobachtung und der Verschlüsselung entscheidend
wichtiger Informationen über Raketenversuche verbietet. Eine Verletzung
dieses Teils des Abkommens - die wir rasch entdecken würden - wäre so
ernst wie eine Verletzung der Begrenzung der strategischen Waffen selbst.
Oberdenken wir einmal die Möglichkeiten:
Gehen wir davon aus, daß die sowjetischen Führer 1 000 zusätzliche

�zusätzliche Raketen bauen würden, und mehrere davon nach modernsten und
gefährlichen Entwürfen.

Das kann nur geschehen, wenn der SALT II-Vertrag

aufgehoben wird.
Gehen wir davon aus, daß die sowjetischen Führer die Zahl der Gefechtsköpfe auf ihren vorhandenen Raketen verdoppeln, die jährliche Produktion
des Backfire-Bombers verdreifachen und seinen Aktionsradius und seine Ladefähigkeit stark erhöhen. Diese Dinge können nur geschehen, wenn der SALT IIVertrag aufgehoben wird.
Gehen wir davon aus, daß die sowjetischen Führer alle Daten ihrer
Raketenversuche verschlüsseln, um die Rate der Dislozierung ihrer Abschußeinrichtungen zu verheimlichen und alle bestehenden Abschußeinrichtungen
verbergen. Das kann nur geschehen, wenn der SALT II-Vertrag aufgehoben
wird.
SALT II ist sehr wichtig, aber er ist mehr als ein einzelnes Rüstungskontrollabkommen.

Es ist Teil eines langen historischen Prozesses der

schrittweisen Verringerung der Gefahr eines Nuklearkrieges - eines Prozesses,
den wir nicht unterminieren dürfen.
Der SALT II-Vertrag muß um seiner eigenen Verdienste willen beurteilt
werden. Und gemessen an seinen eigenen Verdiensten stellt er einen
wesentlichen Gewinn für die nationale Sicherheit und die internationale
Stabilität dar. Aber es wäre der Gipfel der Verantwortungslosigkeit,
wollte man die möglichen Folgen ignorieren, die eintreten, wenn der Vertrag
nicht ratifiziert wird.
Zu diesen Folgen würden gehören:
-

stark erhöhte Ausgaben für strategische Waffen;
größere

�-

größere Unsicherheit hinsichtlich des strategischen Kräfteverhältnisses;

-

gewaltig erhöhte Gefahren der nuklearen Proliferation unter
anderen Ländern in der ganzen Welt; und

-

erhöhte politische Spannungen zwischen Ost und West mit einer
größeren Wahrscheinlichkeit, daß andere unausweichliche Probleme
zu einer Konfrontation der Supermächte eskalieren könnten.

Eine Ablehnung wäre auch ein gefährlicher Schlag für das westliche
Bündnis.

Alle unsere europäischen und anderen Verbündeten, einschließlich

vor allem jener, die am direktesten und mutigsten der sowjetischen Macht
gegenüber stehen, unterstützen SALT II nachhaltig.

Wenn der Senat den

Vertrag ablehnen sollte, dann wäre die Führung Amerikas im Bündnis
kompromittiert und das Bündnis selber ernstlich erschüttert.
Kurz gesagt, SALT II ist kein Gefallen, den wir der Sowjetunion tun.
Es ist ein bewußter, kalkulierter Schritt, den wir in unserem eigenen
Sslbstinteresse tun - ein Schritt, der übrigens sowohl den Zielen der
Sicherheit als auch des Überlebens dient, der sowohl die militärische
Position der Vereinigten Staaten als auch die Sache des Weltfriedens stärkt.
Und natürlich ist SALT II die absolut unerläßliche Vorbedingung,
wenn wir zu viel tieferen und bedeutsameren Verringerungen der strategischen
Rüstungen im Rahmen von SALT III gelangen wollen.
Obwohl wir mit Verhandlungen über SALT III nicht beginnen werden, bevor
SALT II in Kraft tritt, habe ich auch andere nukleare Kontroll prob!eme
mit Präsident Breschnew besprochen, wie etwa eine stärkere beiderseitige
Verringerung der Bestände an Kernwaffen, striktere Begrenzungen für die
Produktion von Waffen, erhöhte Überlebensfähigkeit und Stabilität zugestandener Raketensysteme, vorherige Ankündigung von Raketenversuchen oder

- 10 -

�oder Übungen großer strategischer Bomber sowie Begrenzungen und Kontrollen
für Typen von Kernwaffen, die jetzt von den SALT-Abkommen nicht erfaßt
werden.
Obwohl SALT der wichtigste Bestandteil des komplexen Verhältnisses
zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion ist, ist es eben nur
ein Teil.
Die amerikanisch-sowjetischen Beziehungen erstrecken sich auf einen
weiten Bereich von Fragen, von denen einige direkt mit unserer gemeinsamen
Verantwortung zusammenhängen, die Möglichkeit eines Krieges zu verringern.
Präsident Breschnew und ich haben in Wien über diese Fragen gesprochen.
Ich habe diese Gespräche mit festem Vertrauen in die Stärke
Amerikas geführt.
Militärisch gesehen steht unsere Macht niemandem nach. Ich bin
entschlossen, dafür zu sorgen, daß dies so bleiben wird. Wir werden auch
weiterhin die militärische Macht besitzen, um vor einer Aggression abzuschrecken und die Sicherheit aufrechtzuerhalten sowie die weitere Suche
nach Frieden und Rüstungskontrolle zu ermöglichen.
Wirtschaftlich gesehen sind wir trotz ernster Probleme der Energie
und der Inflation das bei weitem produktivste Land der Erde.

Zusammen

mit unseren Verbündeten ist unsere wirtschaftliche Stärke dreimal größer
als die der Sowjetunion und ihrer Verbündeten.
Diplomatisch gesehen haben wir unsere Freundschaft mit Westeuropa
und Japan, China und Indien, Israel und Ägypten und einem großen Teil
der Dritten Welt gestärkt.

Unsere Bündnisse sind stärker, da sie nicht

auf Gewalt, sondern auf gemeinsamen Interessen und meist auch auf gemeinsamen Werten beruhen.
Politisch
- 11 -

�Politisch gesehen ist unser demokratisches System ein gewaltiger
Vorteil- nicht nur für jeden von uns als Einzelperson, sondern für alle
von uns zusammen als Nation.

Unsere Unterstützung der Menschenrechte,

getragen durch das konkrete Beispiel unserer eigenen amerikanischen Gesellschaft,
hat uns in Einklang mit Völkern überall auf der Welt gebracht, die nach
Freiheit streben.
Diese Stärken sind derart, daß wir kein anderes Land zu fürchten
brauchen.

Dieses Vertrauen in unsere Nation half mir in Wien, als wir

spezifische Gebiete einer potentiellen direkten oder indirekten Konfrontation
in der ganzen Welt besprachen, einschließlich des südlichen Afrika und
des Nahen Ostens.
So habe ich beispielsweise Präsident Breschnew klargemacht, daß die
militärischen Aktivitäten Kubas in Afrika, von der Sowjetunion gefördert
oder unterstützt, und die wachsende kubanische Einmischung in die Probleme
Mittelamerikas und der Karibik nur eine negative Auswirkung auf die
amerikanisch-sowjetischen Beziehungen haben können.
Trotz oft unterschiedlicher Ansichten war unser Meinungsaustausch
nützlich, weil er es uns ermöglichte, unsere Positionen im direkten
Gespräch von Angesicht zu Angesicht klarzustellen und damit die Gefahr
künftiger Fehleinschätzungen auf beiden Seiten zu verringern.
Und schließlich haben Präsident Breschnew und ich ein besseres
Verständnis für einander als Führer und als Menschen entwickelt. Die
Verantwortung für viele Entscheidungen, bei denen es um die Zukunft
der Welt geht, liegt auf meinen Schultern als dem Führer dieses großen
Landes, und es ist entscheidend wichtig, daß meine Urteile auf möglichst
viel Wissen und Erfahrung aus erster Hand gegründet sind.
Bei diesen

�Bei diesen Gesprächen habe ich alles darangesetzt, keinen Zweifel einmal
an meinem Wunsch nach Frieden und zum anderen meiner Entschlossenheit, die
Interessen der Vereinigten Staaten zu verteidigen, aufkommen zu lassen.

Ich

glaube, daß wir zusammen eine Grundlage geschaffen haben, auf der wir ein
stabileres Verhältnis zwischen unseren beiden Ländern aufbauen können.
Wir werden danach streben, die Gebiete der Zusammenarbeit auszuweiten,
und wir werden im Wettbewerb stehen, wo und wann immer wir müssen.

Wir

wissen, wie entschlossen die sowjetischen Führer sind, um ihre Interessen
zu sichern.

Wir sind ebenso entschlossen, unsere eigenen Interessen zu

schützen und zu fördern.
Wir blicken mit Erwartung und Vertrauen in die Zukunft, nicht nur wegen
der materiellen Macht unserer Nation, sondern wegen der Macht der Ideen und
Grundsätze unserer Nation.

Die letztliche Zukunft der menschlichen Rasse

liegt nicht in der Tyrannei, sondern in der Freiheit, nicht im Kriege,
sondern im Frieden.
Von dieser Vision getragen müssen wir jetzt die Arbeit der Ratifizierung
dieses Vertrages, eines wichtigen Schrittes in der Begrenzung der Kernwaffen, abschließen. Dann können wir unsere Energien nicht nur dem weiteren
Fortschritt auf diesem Wege zuwenden, sondern auch den dringenderen Aufgaben
in unserem eigenen Lande - in dem Wissen, daß wir die Sicherheit unserer
Nation und den Frieden der Welt gestärkt haben.

+ + + + +

- 13 -

�</text>
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und
Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

27. Juni 1979

23
INHALT
DOKUMENTATION
Erklärung Präsident Carters vor dem Abflug nach Tokio
- Wortlaut INFORMATION
Internationale Zwischenlager für Atommüll geplant

- USA untersuchen Lagermöglichkeiten auf Insel im Zentralpazifik
WIRTSCHAFT
Carter legt dem Kongreß Abkommen der Tokio-Runde vor
- Wortlaut der Botschaft Vorlage für Gesetz über Handelsabkommen
- Zusammenfassung HINTERGRUNDMATERIAL
Für die Sonne gibt es kein Embargo
- US-Regierung fördert erneuerungsfähige Energie WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Rationellere Stromnutzung durch Bedarfsregler
Solarzellen-Systeme für Stromerzeugung
- US-Energieministerium unterstützt Demonstrationsprojekte

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�Dokumentation

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27. Juni 1979

ERKLÄRUNG PRÄSIDENT CARTERS VOR DEM ABFLUG NACH TOKIO
- Wortlaut -

WASHINGTON

- (AD) - Vor seinem Abflug zum Gipfeltreffen in Tokio

gab Präsident Carter am 23. Juni 1979 folgende Erklärung ab:
Ich fliege zu einem Wirtschafts-Gipfeltreffen, das Einfluß auf das
tägliche Leben eines jeden Amerikaners haben kann, ölknappheit und steigende
ölpreise bedrohen die Stärke unserer Volkswirtschaft und das Gefüge
unserer Gesellschaft. Dies wird das wichtigste Wirtschaftsthema auf
unserer Tagesordnung sein. Eine konzertierte Aktion aller industrialisierten
Demokratien -geführt von den Vereinigten Staaten - ist absolut entscheidend,
um die Energieprobleme zu lösen, denen sich das amerikanische Volk heute
gegenübersieht. Dies ist ein wesentlicher Punkt meiner Reise nach Tokio.
Jetzt müssen wir handeln, um diese Energieprobleme unter Kontrolle zu
bringen.
Dies ist auch nicht nur eine Herausforderung für die USA.

Die langen

Schlangen vor den Tankstellen, die Dieselknappheit, die zunehmende Frustration

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Frustration bei der BrennstoffVersorgung, die wir hier zu Hause erleben all das sind Symptome einer weltweiten Energieknappheit.

Unser Planet

produziert einfach nicht genug öl, um unsere steigende Nachfrage zu befriedigen.
Seit Dezember vergangenen Jahres ist der Preis des OPEC-Öls um über
35 Prozent gestiegen.

Die Herausforderung an die industrialisierten

Demokratien ist eindeutig:

wir dürfen uns nicht in einem verzweifelten

Wettbewerb um jedes Faß öl gegeneinander ausspielen lassen, ungeachtet
des jeweiligen Preises.

Gemeinsam müssen wir weniger einführen.

müssen wir mehr produzieren.

Gemeinsam

Gemeinsam müssen wir unsere Abhängigkeit von

einer Handvoll öl fördernder Länder verringern.
In Tokio werde ich unsere Verbündeten dazu aufrufen, zusammen mit den
Vereinigten Staaten:
- ihre in diesem Jahr gesteckten Ziele bei den öleinfuhren so wirkungsvoll zu erreichen, wie wir es bei den unsrigen getan haben, und unsere
öleinfuhren im Jahr 1980 noch weiter einzuschränken;
- das unannehmbare gegenseitige überbieten bei den zu zahlenden
preisen zu beenden;

öl-

- und die gewaltigen Quellen der Industrieländer für eine gesteigerte
inländische Energieproduktion, wie Kohle, Sonnenenergie und
synthetische Brennstoffe, einzusetzen.

Damit diese Ziele erreicht

werden können, muß der Kongreß jetzt handeln, um die Steuer zur
Abschöpfung von Konjunkturgewinnen und den Energiesicherungsfonds
einzurichten, damit wir Alternativen für das ausländische öl entwickeln können.
Für die Zeit,während ich mit unseren Verbündeten an unseren Energie-

- 2 -

&lt;

�Energieproblemen arbeite, habe ich Vizepräsident Mondale gebeten, die
Entwicklung hier zu Hause zu überwachen, mich über die Ereignisse umfassend
zu informieren und alle notwendigen Schritte zu unternehmen.
Wie immer unsere Erfolge in Tokio aussehen werden:
keinen Illusionen hingeben.

wir dürfen uns

Die Schlangen vor den Tankstellen und Brenn-

stoffknappheit werden nicht über Nacht verschwinden.
Dies ist eine schwierige Periode für unsere Nation. Alle von uns müssen
in ihrem täglichen Leben einige schmerzhafte Anpassungen vornehmen. Heute
müssen wir alle einen Preis für vergangene Fehler zahlen und den Energieproblemen unseres Landes gefaßt entgegentreten.
Wir können es uns nicht leisten, einer Stimmung der Panik oder der
Verzweiflung zu verfallen, oder - was noch schlimmer wäre, - dem Gedanken,
daß jeder in einer verzweifelten Jagd nach schwindenden Vorräten gegen seinen
Mitbürger ausgespielt wird. Wir haben in diesem Jahrhundert dreimal
Herausforderungen bewältigt,die weit schwieriger und gefährlicher waren als
diese: zwei lange Weltkriege und eine Depression, die die Weltwirtschaft
erschütterte.
Wie in der Vergangenheit können wir auch jetzt die Herausforderung
der Energiekrise überstehen, wenn wir als ein Volk geeint sind, wenn jeder
von uns seinen Teil als Bürger und als Nachbar beiträgt - mit vollem
Vertrauen in die Größe der Vereinigten Staaten. Wie in der Vergangenheit
können wir auch jetzt dadurch als eine stärkere und wohlhabendere Nation
hervorgehen, daß wir diese Probe zusammen bestehen. In diesem Geist reise
ich nach Tokio.

- 3 -

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27. Juni 1979

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INTERNATIONALE ZWISCHENLAGER FÜR ATOMMÜLL GEPLANT
USA untersuchen Lagermöglichkeiten auf Insel im Zentralpazifik

- (AD) - Einen ersten Bericht über Studien zu der Möglichkeit einer Zwischenlagerung von verbrauchtem Kernbrennstoff auf einer abgelegenen amerikanischen
Pazifikinsel veröffentlichte das amerikanische Außenministerium am 14. Juni 1979.
Die Deponie würde für Anliegerstaaten des Pazifik zur Verfügung stehen. Ins
Auge gefaßt werde, so der Bericht, die Insel Palmyra, Midway oder Wake. Jedoch
seien noch eingehende Untersuchungen bezüglich eventueller Risiken sowie zu
Gesundheits- und Umweltfragen erforderlich, ehe Entscheidungen getroffen werden
könnten. In der Veröffentlichung des Außenministeriums heißt es u.a.:
"Die Vereinigten Staaten führen einleitende Untersuchungen über die Möglichkeit durch, auf einer amerikanischen Insel im Zentralpazifik eine internationale Anlage für die zeitweilige Lagerung verbrauchter Brennstoffelemente aus
kommerziellen Atomkraftwerken von Ländern im pazifischen Raum einzurichten.
Dies geschieht im Rahmen des US-Gesetzes über die Nichtweiterverbreitung von
Kernwaffen und unterstützt die entsprechende Politik der USA.

Bezüglich der

Standortwahl oder der Errichtung einer solchen Anlage wurde noch keine Entscheidung getroffen und wird auch in nächster Zukunft nicht getroffen werden.
Ein Schlüsselpunkt in den Überlegungen für den Beschluß, das Projekt weiterzu-

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�weiterzuverfolgen oder nicht, werden die Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt der Region sein.

Eine solche Anlage soll, falls sie gebaut

wird, Staaten des Pazifikraunies zur Verfügung stehen.

Eine Endlagerung

nukle-

arer Abfälle im Pazifikgebiet ist nicht vorgesehen.
Diese Untersuchungen wurden als ein Schritt zur Erfüllung des amerikanischen Nonproliferationsgesetzes und der entsprechenden Politik der Vereinigten
Staaten in Angriff genommen.

Das Gesetz über Nukleare Nonproliferation von

1978 fordert u.a. vom Präsidenten, mit anderen Nationen umgehend Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel der Einrichtung von Zwischenlagern für verbrauchte Kernbrennstoffe aus kommerziellen Leistungsreaktoren mit wirksamer internationaler
Unterstützung und Inspektion.

Die Schaffung internationaler Zwischenlager für

verbrauchte Brennstoffelemente ist ein wichtiges Element unserer Nonproliferationspolitik.

DiePolitik zielt darauf ab, eine Alternative zur Wiederaufarbei-

tung der verbrauchten Brennelemente zu geben, die in Reaktoren von Atomkraftwerken anfallen.
Unseres Erachtens sollten Absichten zur Wiederaufarbeitung nicht durch
die Notwendigkeit zur Behandlung von Abbrandelementen bestärkt werden, weil
durch die Wiederaufarbeitung Plutonium abgetrennt wird, das in Nuklearsprengsätzen verwendet werden kann. Die Anlage von Zwischenlagern für verbrauchten
Kernbrennstoff in verschiedenen Regionen der Erde kann helfen, Wiederaufarbeitung im großen Stil und die Verwendung von Plutonium im Brennstoffzyklus so
lange aufzuschieben, bis in Ruhe technologische Alternativen und institutionelle
Vorkehrungen entwickelt worden sind, die das mit einer solchen Anwendung verbundene Proliferationsrisiko verringern.
•

Das Tätigwerden der amerikanischen Regierung umfaßt erste Analysen hinsichtlich geeigneter Standorte und Lagerverfahren, aber ebenso die Prüfung von
Einwänden und Bedenken wegen einer möglichen Gefährdung von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt.

Drei in amerikanischem Besitz befindliche Inseln wurden für

einleitende Studien benannt:

Palmyra,, Midway und Wake.

Bisher war nur Palmyra

Gegenstand erster Gutachten.

Bei den Inseln Midway und Wake wurden noch keine

�keine derartigen Analysen vorgenommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch

völlig offen, ob sich einer dieser Plätze für den vorgesehenen Zweck als geeignet erweist.
Die einleitenden Untersuchungen setzen voraus, daß eine Pazifikinsel für
die Zwischenlagerung (d.h. für ca. 30 Jahre), jedoch nicht für die Endlagerung
von nuklearem Material in Frage kommen könnte...

Die USA haben Staaten und

interessierte Regierungen in der Region von dem Plan unterrichtet.

Wir beab-

sichtigen, mit dem Fortgang unserer Analysen die interessierten Nationen und
andere Parteien auch künftig zu konsultieren.

Wir halten den Kongreß über

diese Bemühungen auf dem Laufenden und werden ihn zu gegebener Zeit und den
gesetzlichen Bestimmungen gemäß um seine Zustimmung ersuchen."

+ + + + +

- 3 -

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27. Juni 1979

CARTER LEGT DEM KONGRESS ABKOMMEN DER TOKIO-RUNDE VOR
- Wortlaut der Botschaft -

WASHINGTON

- (AD) -

Präsident Jimmy Carter hat am 19. Juni 1979

dem amerikanischen Kongreß die im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen - Tokio-Runde - erzielten Abkommen zur Billigung vorgelegt.
Die Zustimmung des Kongresses muß durch das neue Gesetz über Handelsabkommen von 1979 - Trade Agreements Act of 1979 - erfolgen, dessen baldmöglichste Verabschiedung der Präsident in seiner Begleitbotschaft zu der
Vorlage fordert.

Die Botschaft des Präsidenten hat folgenden Wortlaut:
Ich übermittle heute gemäß Absatz 102 des Handelsgesetzes von 1974
dem Kongreß die Texte der Handelsabkommen, die im Rahmen der Tokio-Runde
der Multilateralen Handelsverhandlungen ausgehandelt und am 12. April 1979
in Genf abgeschlossen wurden.

Mit diesem

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�Mit diesem Abkommen unterbreite ich die Vorlage für das Gesetz über
Handelsabkommen von 1979, das amerikanisches Recht wie erforderlich oder
angebracht revidieren wird, um die Genfer Abkommen zu verwirklichen und
unsere internationalen Verpflichtungen zu erfüllen.
Diese Abkommen bieten für alle Amerikaner neue Chancen,
-

Für die amerikanischen Farmer weiten die Abkommen die Weltmärkte
für amerikanische landwirtschaftliche Erzeugnisse aus.

-

Für die amerikanischen Arbeiter bieten die Abkommen mehr Arbeitsplätze, höhere Einkommen und wirksamere Antworten auf unfaire
ausländische Konkurrenz.

-

Für die amerikanischen Unternehmen werden die Abkommen große neue
Märkte für amerikanische Erzeugnisse in Übersee eröffnen.

-

Für die amerikanischen Verbraucher werden die Abkommen eine größere
Auswahl von Gütern zu günstigen Preisen verfügbar machen.

Kurz gesagt, die Abkommen bedeuten eine stärkere, blühendere und
konkurrenzfähigere amerikanische Wirtschaft.

Sie bedeuten niedrigere

Inflationsraten und eine günstige Handelsbilanz.
Diese Abkommen bringen die ehrgeizigsten und umfassendsten Bemühungen
zu einem erfolgreichen Abschluß, die je von der internationalen Gemeinschaft
seit dem Zweiten Weltkrieg unternommen worden sind, um die Regeln des
internationalen Handels zu revidieren und zu einem faireren und offeneren
Welthandelssystem zu gelangen.

Sie kommen zu einer Zeit, da in der ganzen

Welt ein intensiver Druck das internationale Handelssystem aus den Angeln
zu heben droht.
Vertreter

- 2 -

�Vertreter von 99 Ländern arbeiteten fünf Jahre lang, um Tausende
von spezifischen Handelsschranken - einschließlich tarifärer und nichttarifärer Schranken - abzubauen oder zu beseitigen und neue Regeln auszuarbeiten, die das internationale Handelssystem in den kommenden Jahrzehnten
beherrschen werden.
Seit dem Zweiten Weltkrieg - eine Zeitspanne der beachtlichen Ausweitung
des Handels - lehrt uns die Erfahrung, daß internationaler Handel den
Volkswirtschaften in der ganzen Welt Stärke und Wachstum bringt. Der Welthandel dient der Sache des Friedens, indem er eine Bereicherung für das
Leben der Menschen überall herbeiführt.
Indem sie auf die Erfordernisse der sich heute rasch wandelnden Weltwirtschaft reagieren, gewährleisten diese Abkommen, daß wachsende Prosperität
und wachsende Interdependenz durch verstärkten Handel weiterhin allen Nationen
Nutzen bringen werden.
Der Welthandel hat sich seit Abschluß der Kennedy-Runde von Handelsverhandlungen im Jahre 1967 mehr als versechsfacht und übersteigt heute
wertmäßig 1 300 Milliarden Dollar jährlich.
Unser Land ist heute sehr viel mehr vom Handel abhängig als in der
Vergangenheit.

Heute produzieren von je 3 Hektar 1 Hektar in Amerika

Nahrungsmittel oder Fasern für den Export. Jeder 7. Arbeitsplatz in der
Fertigungsindustrie unseres Landes hängt vom Export ab.
Die wirtschaftliche Interdependenz wird in der Zukunft noch zunehmen und ebenso werden auch unsere Chancen zunehmen.
Die Billigung und Durchführung der Abkommen der Tokio-Runde durch
den Kongreß wird der erste wichtige Schritt zur Verwirklichung dieser
Chancen sein, indem wir eine solide Grundlage für ein anhaltend starkes

- 3 -

�starkes Wachstum des Handels schaffen.

Das unter der Leitung von Robert

Strauss, meinem Sonderbeauftragten für Handelsverhandlungen, geschnürte
Paket ist ein Erfolg, der ein gewaltiges Potential für die amerikanische
Wirtschaft bedeutet.
Der wichtigste Erfolg der Tokio-Runde besteht in einer Reihe von
Verhaltensnormen zur Regulierung nicht-tarifärer Handelsschranken.

Die

Abkommen über Verhaltenskodices werden in den Anlagen zu dieser Botschaft
näher erläutert.

Beigefügt ist ferner eine Erklärung über Maßnahmen der

Administration, in der die Aufgaben der Exekutive im Rahmen dieser Gesetze
dargelegt werden.
-

Diese Abkommen werden folgendes erreichen:

Verhaltensregeln für Subventionen und Gegenzölle sowie bezüglich
Antidumping werden HandeslVerzerrungen, die aus solchen Praktiken
entstehen, begrenzen und den Signatarstaaten des Abkommens das
Recht geben, solche Praktiken in Frage zu stellen und Gegenmaßnahmen
zu ergreifen, wenn sie materiellen Schaden verursachen oder
vereinbarten Regeln zuwiderlaufen.

-

Ein Abkommen über technische Handelsschranken wird von den Ländern
verlangen, faire und offene Verfahren bei Produktnormen anzuwenden.

-

Ein Abkommen über Regierungsbeschaffung wird es allen Signatarregierungen freistellen, beim Einkauf auf Angebote ausländischer
Erzeuger einzugehen.

-

Ein Abkommen über Zollbewertung wird vorhersehbare und gleichartige
Praktiken für die Bewertung von Importen für die Festlegung von
Einfuhrzöllen ermutigen.

-

Ein Abkommen über Importlizenzen wird unnötige oder unnötig
komplizierte Lizenzerfordernisse abbauen.
Ein
- 4 -

�Ein Abkommen über Zivilluftfahrt wird die Grundlage für einen
faireren Handel auf diesem wichtigen amerikanischen Exportsektor
schaffen.
-

Auf dem landwirtschaftlichen Sektor werden Konzessionen für
spezifische Erzeugnisse seitens unserer Handelspartner und
internationale Rohstoffabkommen unsere Exportchancen vergrößern.
Ein Abkommen über einen multilateralen landwirtschaftlichen Rahmen
wird ein Forum für künftige Konsultationen über Probleme des
Agrarhandels bieten.

-

Zollsenkungen sind in enger Konsultation mit der amerikanischen
Industrie und den amerikanischen Gewerkschaften sorgfältig ausgehandelt worden und werden im Laufe der nächsten acht Jahre stufenweise eingeführt werden.

Abkommen über den internationalen Handelsrahmen werden folgendes
erreichen:
-

Sie werden die Verfahren für die Behandlung internationaler
Handelsstreitigkeiten straffen.

-

Sie werden den Erfordernissen der Entwicklungsländer in fairer
und ausgewogener Weise nachkommen und gleichzeitig deren Ausmaß
an verantwortungsbewußter Beteiligung am Handelssystem erhöhen.

-

Sie werden die internationalen Regeln modernisieren, die für
Handelsmaßnahmen gelten, die als Antwort auf Notsituationen in
der Zahlungsbilanz ergriffen werden.

-

Sie werden eine Grundlage für die Prüfung bestehender internationaler
Regeln für Export- und Importbeschränkungen bieten.
Die
- 5 -

�Die Abkommen entsprechen den Hauptzielen und Direktiven des Handelsgesetzes von 1974. Sie bieten neue Chancen für amerikanische Exporte.

Sie

helfen im Kampf gegen die Inflation, indem sie sowohl den amerikanischen
Verbrauchern als auch der amerikanischen Industrie den Zugang zu billigeren
Gütern gewährleisten.

Sie stärken unsere Fähigkeit, unfairen ausländischen

Handelspraktiken zu begegnen, und sie stellen sicher, daß auf amerikanische
Handelskonzessionen von der anderen Seite entsprechende Handelsvorteile für
amerikanische Waren geboten werden.
Während des ganzen Verhandlungsprozesses wurden diese Gespräche mit
einem bisher nie dagewesenen Maß an Beteiligung und Beratung seitens des
Kongresses, der amerikanischen Industrie, der Landwirtschaft sowie der
Gewerkschaften und der Verbraucher geführt.
Durch weitere Zusammenarbeit und aktive Anwendung und Durchsetzung
der Bestimmungen dieser Abkommen können wir ein faires und offenes
internationales Handelssystem gewährleisten und in eine neue Ära wirksamer
gemeinsamer Anstrengungen von Unternehmern, Gewerkschaften und Regierung
eintreten.
Diese Abkommen werden es uns ermöglichen, durch nachhaltige friedliche
Maßnahmen zu demonstrieren, daß die freie Marktwirtschaft der Vereinigten
Staaten heute und in Zukunft das beste Wirtschaftssystem der Welt ist.
Sie sind auch ein zentrales Element meines Programms zum Anreiz des binnenwirtschaftlichen Wachstums, der Kontrolle der Inflation und der Ausweitung
unserer Exporte.
Im Interesse der Stärkung unserer Wirtschaft und des internationalen
Handelssystems bitte ich deshalb dringlich um sofortige Billigung und
Durchführung der Abkommen der Tokio-Runde durch den Kongreß.

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27. Juni 1979

VORLAGE FÜR GESETZ ÜBER HANDELSABKOMMEN
- Zusammenfassung -

WASHINGTON - (AD) - Das Amt des Sonderbeauftragten des Präsidenten
für Handelsverhandlungen hat am 19. Juni 1979 eine Zusammenfassung der
Abkommen veröffentlicht, die im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen
- Tokio Runde - geschlossen worden sind. Die Abkommen müssen vom amerikanischen
Kongreß durch ein eigenes Gesetz - das Gesetz über Handelsabkommen von
1979 - gebilligt werden. Präsident Carter hat dem Kongreß am 19. Juni die
Vorlage für dieses Gesetz zusammen mit einer Sonderbotschaft unterbreitet.
Die vom Amt des Sonderbeauftragten herausgegebene Zusammenfassung der Abkommen hat folgenden Wortlaut:
Das Gesetz über Handelsabkommen (Trade Agreements Act - TAA) von 1979
billigt und erfüllt die von den Vereinigten Staaten in der Tokio-Runde der
Multilateralen Handelsverhandlungen geschlossenen Abkommen. Die Gesetzesvorlage, bei der es sich um die umfangreichste einzelne Gesetzesvorlage
über Handelsabkommen in der Geschichte der Vereinigten Staaten handelt,
schlägt eine Reihe von Änderungen des amerikanischen Handelsrechtes vor,

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�vor, die notwendig und angemessen sind, um die Abkommen der Multilateralen
Handelsverhandlungen (MTN-Abkommen) zu erfüllen.
Begleitet wird diese Gesetzesvorlage von Erklärungen über Maßnahmen
der Administration wie sie gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 102 des
Handelsgesetzes von 1974 erforderlich sind und die die im Gesetz über
Handelsabkommen von 1979 vorgesehenen Veränderungen zusammenfassen und
erläutern, warum sie den Wirtschaftsinteressen der Vereinigten Staaten
dienen sowie beschreiben, in welcher Weise die vorgeschlagenen Gesetze
ausgeführt werden sollen.

Die Texte der MTN-Abkommen werden ebenfalls

zusammen mit der Gesetzesvorlage und den Erklärungen über Maßnahmen der
Administration vorgelegt.

Neben der Verabschiedung der Vorlage wird der

Kongreß ersucht, die Erklärungen über Maßnahmen der Administration und die
Texte der Abkommen zu billigen, wie dies nach den Durchführungsverfahren zum
Handelsgesetz von 1974 erforderlich ist.
Die Gesetzesvorlage wird vom Kongreß im Rahmen eines beschleunigten
Verfahrens behandelt, das im Handelsgesetz von 1974 festgelegt wurde. Bei
diesem Verfahren hat der Kongreß höchstens 90 Gesetzgebungstage Zeit, um
das Paket zu verabschieden, wobei keine Änderungen zulässig sind.
In getrennten Titeln beschäftigt sich die Gesetzesvorlage mit den
wesentlichen Abkommen der Multilateralen Handelsverhandlungen. Zu diesen
gehören Gegenzölle-und Anti-Dumping- Abgaben, Zollbewertung, Regierungsbeschaffung, technische Handelshindernisse, Normen, bestimmte Zollfragen,
Zivilluftfahrt, landwirtschaftliche Abkommen, die Steuer- und Zollbehandlung
von Spirituosen, die Durchsetzung amerikanischer Rechte im Rahmen des Abkommens, Bestimmungen über juristische Überprüfung und weitere verschiedene
Bestimmungen, einschließlich der zukünftigen Verhandlungsbefugnis über
nicht-tarifäre Handelsschranken und die Fortsetzung des Beratungssystems
für den privaten Sektor. Die Erklärungen über Maßnahmen der Administration
laufen parallel mit den elf Titeln der Gesetzesvorlage. (Dieser Erklärung

�Erklärung beigefügt sind 1. die Inhaltsangabe des Gesetzes, 2. die Inhaltsangabe der Erklärungen über Maßnahmen der Administration und 3. eine
Liste der nach Abschnitt 102 des Handelsgesetzes von 1974 ausgehandelten
Abkommen).
Nachfolgend eine Zusammenfassung einiger Hauptabschnitte der Gesetzesvorlage:

Gegenzölle und Anti-Dumping-Abgaben
Das Gesetz würde die neuen internationalen Subventions- und AntiDumping-Normen billigen. Der Subventionskodex fordert mehr Disziplin bei
der Gewährung von Subventionen, einschließlich sinnvoler Regeln für landwirtschaftliche Exportsubventionen. Der Anti-Dumping-Kodex schafft ein
internationales Einverständnis über billigere Auslands- als Inlandsverkäufe
und über Maßnahmen zur Abhilfe. Veränderungen des Landesrechts könnten die
Bearbeitungszeit von Klagen merklich verkürzen und eine moderne, pragmatische
Kontrolle von Vertragsverletzungen ermöglichen.

Zollbewertung
Die Gesetzesvorlage würde den neuen Zollbewertungskodex billigen, der
ein gleichmäßiges, faires und stark vereinfachtes System der Bewertung
von Einfuhren zum Zweck der Zollbemessung vorsieht.

Der Kodex beseitigt

protektionistische Aspekte gegenwärtiger ausländischer Bewertungssysteme,
einschließlich der Willkürlichkeit der Bewertungsmethoden sowie aufgebesserter
und fingierter Werte.

Die Gesetzesänderungen würden die inländischen Zoll-

verfahren vereinfachen und gleichzeitig die amerikanischen Bewertungssysteme

- 3 -

�Bewertungssysteme nach Verkaufspreis und Endliste beseitigen.
•

Regierungsbeschaffung
Die Gesetzesvorlage würde den Regierungsbeschaffungs-Kodex billigen, der
ausländische Regierungskäufe dem internationalen Wettbewerb aussetzen würde.
Schätzungen zufolge eröffnet dieser Kodex den amerikanischen Anbietern 20
Milliarden Dollar an Verkäufen an ausländische Regierungen.

Die wichtigste

Änderung beim amerikanischen Recht wäre die Beseitigung einiger Einschränkungen,
die zum Kauf amerikanischer Produkte zwingen, die etwa 15 Prozent der
amerikanischen Regierungskäufe ausmachen.

Durch diesen Kodex nicht erfaßt

oder betroffen wäre das Nebenprogramm für Kleinunternehmen.
.

Erfüllung bestimmter Zoll Verhandlungen
Dieser Titel betrifft Zoll Vereinbarungen, die über die dem Präsidenten
übertragene Vollmacht zu Zollsenkungen hinausgehen. Der größte Teil der
Änderungen betrifft dabei Bezeichnungen und Zuordnungen in den Zolitabellen,
wie Uhren, Rindfleisch und Keramik-Geschirr. Einige Änderungen spiegeln
die Umwandlung spezifischer oder vermischter Zölle in eine ad-valorem-Basis
wider, die von einem Prozentsatz des Produktwertes ausgeht.
.

Abkommen über Handel mit Zivilflugzeugen
Die Gesetzesvorläge würde das Zivilluftfahrt-Abkommen billigen, das
alle Zölle für Zivilflugzeuge und die meisten Ersatzteile und Reparaturen

�Reparaturen abschafft.

Das Abkommen begrenzt auch Eingriffe ausländischer

Regierungen in den Kauf und die Herstellung von Flugzeugen.

Änderungen

im amerikanischen Recht würden die Abschaffung der Zölle in Einklang mit
den anderen Signatarstaaten des Abkommens erlauben.

Bestimmte landwirtschaftliche Maßnahmen
Bilaterale Abkommen mit einer Reihe von Ländern würden eine neue
weltweite Rindfleischquote von 1,2 Milliarden Pfund (US-Pfund), neue Quoten
für den Käseimport und eine neue Quote für den Import von Bruchschokolade
einrichten. In einigen Abkommen sind Übereinkünfte über gegenseitigen
Marktzugang für verschiedene landwirtschaftliche Produkte enthalten. Die
Veränderungen bei landwirtschaftlichen Quoten würden ihren Niederschlag im
amerikanischen Recht finden. Die Gesetzesvorlage würde auch die neue
internationale Konsultativordnung für Molkerei Produkte und Schweinefleisch
billigen.

Behandlung von Spirituosen
Die Gesetzesvorlage würde die Abkommen zur Beseitigung der Bemessungsmethode Gallonen Wein billigen, die für importierte Spirituosen in Flaschen
gilt. Zu den Änderungen im amerikanischen Gesetz gehören die Verzollung
abgefüllter Importe nach dem Alkoholgehalt pro Gallone, das jetzt noch
auf Inlandsspirituosen angewendet wird, und die 15-tagige Verschiebung
der Einziehung der Verbrauchersteuer für im Inland abgefüllten Alkohol.

Durchsetzung

- 5 -

�Durchsetzung amerikanischer Rechte
Dieser Titel richtet ein Verfahren für Parteien ein, die Klage wegen
der Verletzung amerikanischer Handelsrechte erheben wollen.

Das neue

Verfahren enthält zeitliche Befristungen für eine Entscheidung über die
Rechtmäßigkeit einer Klage und die Verfolgung internationaler Rechte im
Rahmen der Abkommen, die mit dieser Vorlage unterbreitet werden.

Juristische Überprüfung
*

Die Gesetzesvorlage bietet neue Möglichkeiten der juristischen Überprüfung im Rahmen der amerikanischen Verfahren für Handelsbeschwerden.
Diese umfassen die juristische Überprüfung der Festsetzung von Anti-DumpingAbgaben und Gegenzöllen, Aussetzungen und Abfindungen.

Neue Gesetze zur

rechtlichen Überprüfung würden auch erlassen für Eingaben, denen zufolge
der Schätzwert, die Klassifizierung oder der Zollsatz für eine importierte
Ware nicht korrekt sind.

Außerdem würde die Regel der Urspungsfestlegung

für Regierungsbeschaffungen einer juristischen Überprüfung zugänglich gemacht
werden.
•

Verschiedene Bestimmungen
Dieser Titel würde die Verhandlungsvollmacht des Präsidenten um
weitere acht Jahre verlängern, die Versteigerung von Importlizenzen ermöglichen und für die Ausweitung des Beratungssystems des Privatsektors
in Handelsangelegenheiten sorgen.

Andere Abschnitte würdem dem Präsidenten

auftragen, Untersuchungen anzustellen, ob der Abschluß weiterer Handelsabkommen mit nordamerikanischen Ländern wünschenswert ist;

Aufkündigungen

�Aufkündigungen ermöglichen und neue Zivilstrafsn für Abschnitt 337
(Zollgesetz von 1930) festlegen sowie technische Abänderungen zum Handelsgesetz von 1974 und den Zollsätzen bringen.

Die monatliche Ausgabe von

Handelsstatistiken auf CIF-Basis (Kosten-Versicherung-Fracht) für Importe
würde gefordert und müßte 48 Stunden früher als die Zahlen der Handelsbilanz auf anderen Grundlagen veröffentlicht werden.

Ein letzter Abschnitt

sieht vor, daß der Handelsminister im jährlichen Haushalt die Zahlung eines
Betrages an einen Besitz der Vereinigten Staaten vorsieht, der dem Einkommensverlust bei einem großen Produkt entspricht, das durch ein Handelszugeständnis deutlich beeinträchtigt wurde.

+ + + + +

- 7 -

�27. Juni 1979

23

FÜR DIE SONNE GIBT ES KEIN EMBARGO
US-Regierung fördert erneuerungsfähige Energie -

- (AD) - Präsident Carter gab am 20. Juni ein neues Förderungsprogramm für die Nutzbarmachung von Sonnenenergie und anderen erneuerungsfähigen Energiequellen bekannt. Bereits im Haushaltsjahr 1980 soll es
mit einer Milliarde Dollar ausgestattet werden und dazu beitragen, daß in
zwei Jahrzehnten mindestens ein Fünftel des Energiebedarfs der Vereinigten
Staaten aus diesen Quellen gedeckt werden kann. Dies entspreche, wie aus
dem Weißen Haus verlautete, dem Doppelten der Energiemenge, die im Jahr
2 000 aus Atomkraftwerken erwartet wird.
Die Ankündigung erfolgte im Rahmen einer kleinen Zeremonie anläßlich
der Inbetriebnahme eines solaren Heizsystems für das Weiße Haus. "In
sieben bis zehn Jahren wird sich die Anlage amortisiert haben", meinte
der Präsident. Bei weiter steigenden Energiekosten könne sich diese Zeitspanne sogar noch verkürzen. Das solare Heizsystem hat 32 Kollektoren, die
auf dem Dach installiert sind. "Gegen die Sonne kann keiner ein Embargo
verhängen oder ihre Energielieferung anderweitig stören", sagte Carter.

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�Carter.

Der wichtigste Begleiteffekt einer umfassenderen Anwendung von

Sonnenenergie sei jedoch in der Tatsache zu sehen, daß diese"eine Sperre
gegen die Inflation" baue und das Land in dem Maße energiesicherer mache,
wie es sich aus der lähmenden Unabhängigkeit löse.
Der jetzt veröffentlichte Plan basiert auf den Ergebnissen von
12monatigen Untersuchungen durch 30 staatliche Behörden sowie von 12
öffentlichen Anhörungen und den schriftlichen Gutachten oder mündlichen
Stellungnahmen von etwa 2 000 amerikanischen Bürgern.

Der erwähnte

Förderungsbetrag im Haushaltjahr 1980, das am 1. Oktober 1979 beginnt,
stellt nach Aussage von Stuart Eizenstat, Chefberater des Präsidenten
in innenpolitischen Fragen, ein wichtiges Element im Gesamtprogramm dar.
Denn mit den Staatsgeldern sollen Forschung und Entwicklung intensiviert
und Steuererleichterungen sowie andere Formen der Unterstützung finanziert
werden, um die Anwendung der solaren Energietechnik auf dem gesamten
Bausektor, in der Landwirtschaft und in der Industrie zu beschleunigen.
Die amerikanische Regierung hoffe, so Energieminister James Schlesinger,
daß die Industrie schon 1980 für die Aufheizung von Wasser, das zu
Fertigungsverfahren gebraucht wird, mehr Solaranlagen einsetze. Die
dafür benötigte Energie mache einen hohen Prozentsatz im Gesamtverbrauch
der USA aus. Auch die Energiegewinnung aus sogenannten Biomassen - u.a.
aus Abfällen der Forst- und Landwirtschaft und der Tierhaltung - soll
mehr als bisher gefördert werden. Dem Plan Präsident Carters zufolge will
man außerdem durch ein Programm des US-Amtes für Internationale Entwicklung
(AID) die Anwendung von Solarsystemen unterstützen, um Entwicklungsländern
bei der Nutzbarmachung der Sonnenenergie zu helfen.
Für die Vereinigten Staaten soll eine "Nationale Solarbank" geschaffen werden, die zunächst über einen Fonds von 100 Millionen Dollar
verfügt, um Kredite zu niedrigem Zinssatz an Bauherren von Wohn- und
Geschäftshäusern für die Installation von Solaranlagen zu vergeben.

- 2 -

Sie

�Sie soll aus dem von Präsident Carter vorgeschlagenen Treuhand-Fonds für
die Energiesicherung finanziert werden, an den ein Teil der Einnahmen aus
der Besteuerung von Obergewinnen an einheimischem Rohöl fließt.

Im

ersten Jahr ihres Bestehens könnte die Bank mehr als 100 000 Solareinheiten
finanzieren helfen.
Des weiteren sind vorgesehen:
-

Steuerliche Begünstigung in Höhe von 20 Prozent - bis zu 2000 Dollar
pro Haus - beim Einbau solartechnischer Anlagen in neue Wohnhäuser;

-

Aus Steuergeldern finanzierte Investitionskredite für Industrieund Agrarbetriebe bei der Anwendung solartechnischer Verfahren;

-

Neue Steuererleichterungen in Höhe von 15 Prozent der Anschaffungsund Installationskosten von in sich geschlossenen Holzöfen für
Wohnhäuser;

-

Ausnahme von GASOHOL (Mischkraftstoff Benzin-Alkohol) von der
gegenwärtigen Benzinsteuer.

Das Programm würde auch die Einführung neuer Technologien für die
Stromerzeugung aus Sonnenkraft, z.B. durch Solarzellen, auf dem Markt
unterstützen, wenn diese wirtschaftlich geworden sind. "Wenn wir sie
zu früh einführen", so Dr. James Schlesinger, "frieren wir möglicherweise
die Technologie in einem Stadium ein, in dem sie noch nicht kostengünstig
arbeitet." Das Energieministerium hat z.Zt. ein Demonstrationsprogramm
(Kosten: 22 Millionen Dollar) laufen, das in wenigen Jahren die Verringerung
der Kosten für photovoltaisehen Strom von gegenwärtig 1 0 - 9 Dollar/Watt
auf zunächst 2 Dollar und schließlich auf 0,5 - 0,3 Dollar pro Watt
erreichen soll.
Das neue

�Das neue Sonnenenergie-Programm Präsident Carters, das gleichzeitig
in einer Sonderbotschaft dem US-Kongreß unterbreitet wurde, berücksichtigt
alle nur erdenklichen Aspekte, beispielsweise:
Beschreibung solartechnischer Einrichtungen zur Einbeziehung in
Bauvorschriften für Architekten;
ein "Nationales Informationsprogramm über die Anwendung von Sonnenenergien;
Finanzierung rentabler Systeme für Häuser auf dem Lande;
Entwicklung von Meß- und Leistungsprogrammen für koordinierte Testund Prüfverfahren bei Solarausrüstungen;
mehr Mittel für einkommensschwache Familien zur Durchführung von
Maßnahmen der Wärmedämmung;
Bereitstellung von 10 Millionen Dollar für den Bau von 100 Kleinbetrieben zur Produktion von GASOHOL-Mischkraftstoff;
Entwicklung von Richtlinien zum Thema Sonnenenergie für Kommissionen,
die den Betrieb amerikanischer Kraftwerke überwachen.
Bereits im Herbst 1979 werden mehr als 20 000 Eigenheime und über
400 Geschäftsbauten in den 50 amerikanischen Bundesstaaten Sonnenenergie
benutzen. Allein die "Tennessee Valley Authority" (TVA), die das Sonnenenergie-Programm energisch vorantreibt, wird in den südlichen Bundesstaaten
mehr als 1 000 solartechnische Warmwasseranlagen installieren lassen.
Ein durchschlagender Erfolg könne jedoch, wie Energieminister
Schlesinter betonte, dem Sonnenenergie-Programm Präsident Carters nur

�*

nur beschieden sein, wenn die Ameri aner ihre "Gewohnheiten" in bezug
auf Energie ändern. Der Präsident

alt das jetzt gesetzte Ziel für

realisierbar, sofern alle Amerikane

mitarbeiten, um es zu erreichen.

- 5 -

�Irilrail

Uli/zcn/chcifl
und Technik

1]

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

23

27. Juni 1979

RATIONELLERE STROMNUTZUNG DURCH BEDARFSREGLER

- (AD) - Ein computergesteuerter Strombedarfsregler für Elektromotoren
und andere elektrische Anlagen in der Industrie wurde kürzlich von der EXXON
Corporation vorgestellt, der nach den Worten eines Sprechers des Unternehmens
den Stromverbrauch um 30 bis 50 Prozent verringern könnte. Der Wechsel stromregier ("alternating current Synthesizer") verändert sowohl die Spannung als
auch die Frequenz, wenn der Motor gedrosselt und die Kraft reduziert werden
soll. Richard Baker, der Erfinder des Reglers, vergleicht die Anlage mit den
Funktionen von Gaspedal und Bremsen eines Autos zur Regulierung der Fahrgeschwindigkeit.
EXXON finanzierte die Entwicklung des Strombedarfsreglers mit 10 Millionen
Dollar und beantragte dazu inzwischen 40 Patente.

Wie ein Sprecher der EXXON

Corp. erklärte, sollen die Anlagen Anfang nächsten Jahres auf den Markt gebracht
werden, möglicherweise im Rahmen einer Vereinbarung mit der Reliance Electric
Company, einer bedeutenden amerikanischen Firma für die Herstellung von Elektromotoren.
EXXON

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�EXXON erwartet, daß schon innerhalb der nächsten 10 Jahre eine ganze
Reihe von Firmen mit ähnlichen Ausrüstungen auf den Markt kommen werden.

Es

sei durchaus möglich, so die Meinung des Unternehmens, daß durch sie zu Beginn des letzten Jahrzehnts unseres Jahrhunderts allein in den Vereinigten
Staaten pro Tag 142 000 Tonnen öl eingespart werden könnten.
EXXON hat zur Zeit in zwei Raffinerien (in Bayton, Texas, und Bayway,
New Jersey) solche Strombedarfsregler in Betrieb.

In einem zweimonatigen Test

in Bayton hat sich gezeigt, daß damit der Stromverbrauch um 35 Prozent reduziert werden konnte.

In der Raffinerie Bayway ergaben sich bei einem sechs-

wöchigen Test sogar Einsparungen von 50 Prozent.
.

Nach Ansicht des Unternehmens liegt der Hauptvorteil seiner Entwicklung
im Vergleich zu anderen Reglern, die bereits auf dem Markt sind, in der Nutzbarmachung der Halbleitertechnik anstelle der Anwendung von elektromagnetischen
Komponenten und Transformatoren.

Die Betriebskosten für die EXXON-Regler lä-

gen, wie der Firmensprecher erklärte, bei 10 bis 50 Dollar/PS gegenüber 150
bis 200 Dollar/PS bei den älteren Reglern.
1

•

.

•

.

+ + + + +

'
.

,

�27. Juni 1979

23

SOLARZELLEN-SYSTEME FÜR STROMERZEUGUNG
US-Energieministerium unterstützt Demonstrationsprojekte

- (AD) - Kontrakte in Höhe von insgesamt 21,5 Millionen Dollar wurden
jetzt vom US-Energieministerium für neue photovoltaische Demonstrationsprojekte zur direkten Umwandlung von Sonnenenergie vergeben. Dies gab der amtierende Staatssekretär John M. Deutsch am 13. Juni 1979 in Washington bekannt. Beteiligt werden neun Organisationen, deren Entwicklungen als "ein
bedeutsamer Schritt vorwärts in unserem Programm zur Demonstrierung der praktischen Anwendung von Stromerzeugung auf der Basis von Solarzellensystemen"
bezeichnet wurden.
Die Kontrakte sind Teil eines dreistufigen Programms der US-Regierung
zur Erschließung der Sonnenenergie, das vom Energieministerium 1978 in Angriff
genommen wurde. Die neuen Solarzellen-Systeme werden in Flughäfen, Krankenhäusern, Einkaufszentren und anderen großen Baukomplexen installiert und 12
bis 24 Monate lang erprobt, um detaillierte Leistungsdaten zu sammeln. Hauptziel der Versuche ist eine Verringerung der Kosten photovoltaischer Systeme.
Diese

Postfach 20 03 00 Tel: 02221-89 3240
D5300 Bonn 2
Telex:08-85432

�Diese Kosten betragen derzeit ca. 9 Dollar pro Watt bei Anlagen mit
gutem Wirkungsgrad und sind damit neunmal höher als bei Strom aus Kohlekraftwerken.

Nach den Vorstellungen des US-Energieministeriums sollen die

Kosten durch eine Verbesserung der Technologie bis 1982 auf 2 Dollar/Watt
und bis 1990 sogar auf 0,3 Dollar reduziert werden.

+ + + + +

�</text>
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                <text>Herausgeben U.S. Information &lt;br /&gt;Service Embassy of the United States of America</text>
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                <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Erklärung Präsident Carters vor dem Abflug nach Tokio&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Wortlaut -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;2. Information&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Internationale Zwischenlager für Atommüll geplant&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- USA untersuchen Lagermöglichkeiten auf Insel im Zentralpazifik -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;3. Wirtschaft&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Carter legt dem Kongress Abkommen der Tokio-Runde vor&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Wortlaut der Botschaft -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vorlage für Gesetz über Handelsabkommen&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- Zusammenfassung -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;4. Hintergrundmaterial&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Für die Sonne gibt es kein Embargo&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- US-Regierung fördert erneuerungsfähige Energie -&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;5. Wissenschaft und Technik&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Rationellere Stromnutzung durch Bedarfsregler&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Solarzellen-Systeme für Stromerzeugung&lt;br /&gt;&lt;em&gt;- US-Energieministerium unterstützt Demonstrationsprojekte -&lt;/em&gt;</text>
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                    <text>73

3

Informotion
und
Dokumentation

La I

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

24

4. Juli 1979
INHALT

DOKUMENTATION
Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung Strategischer
Offensivwaffen
Protokoll zum Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und
der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung
Strategischer Offensivwaffen
Vereinbarte Erklärungen und gemeinsame Absprachen bezüglich des Vertrages
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen
Sowjetische "Backfire"-Erklärung
Gemeinsame Erklärung der Prinzipien und grundlegenden Richtlinien für Anschlußverhandlungen über die Begrenzung strategischer Rüstungen
Memorandum des Einverständnisses zwischen den Vereinigten Staaten von
Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Aufstellung einer Datengrundlage für die Zahlen strategischer Offensivwaffen

Um Über/endung von
Bclcgcxcmplorcn wird
gebeten

Postfach 20 03 0 0
D 5 3 0 0 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

V E R T R A G
ZWISCHEN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
UND
DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN
ÜBER DIE BEGRENZUNG STRATEGISCHER OFFENSIVWAFFEN

Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, im folgenden Vertragsparteien genannt, sind
im Bewußtsein dessen,daß ein Krieg mit Kernwaffen verheerende Folgen
für die gesamte Menschheit haben würde,
ausgehend von den Grundprinzipien der Beziehungen zwischen den
Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 29. Mai 1972,
der Beschränkung der strategischen Rüstungen besondere Bedeutung beimessend und entschlossen, ihre Anstrengungen fortzusetzen, die mit dem
Vertrag über die Begrenzung der Ballistischen Raketenabwehrsysteme und dem

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D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�dem Interimsabkommen über gewisse Maßnahmen in bezug auf die Beschränkung
Strategischer Offensivwaffen vom 26. Mai 1972

begannen,

in der Überzeugung, daß die in diesem Vertrag verfügten zusätzlichen
Maßnahmen zur Begrenzung Strategischer Waffen zur Verbesserung der Beziehungen
zwischen den Vertragsparteien beitragen, das Risiko des Ausbruchs eines
Krieges mit Kernwaffen verringern helfen und den internationalen Frieden
und die internationale Sicherheit stärken werden,
eingedenk ihrer Verpflichtung gemäß Artikel VI des Vertrags über die
Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen,
geleitet von dem Grundsatz der Gleichheit und der gleichen Sicherheit,
in Anerkennung dessen, daß die Stärkung der strategischen Stabilität
den Interessen der Vertragsparteien und den Interessen der internationalen
Sicherheit entspricht,
in Bekräftigung ihres Wunsches, Maßnahmen zu einer weiteren Begrenzung
und der weiteren Verringerung der strategischen Waffen zu treffen«und eingedenk des Ziels der Verwirklichung einer allgemeinen und vollständigen
Abrüstung,
und in ihrer erklärten Absicht, in naher Zukunft Verhandlungen aufzunehmen, um die strategischen Rüstungen weiter zu begrenzen und weiter
zu verringern,
wie folgt übereingekommen:

Artikel

�ARTIKEL I
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen dieses Vertrags die Strategischen Offensivwaffen quantitativ
und qualtitativ zu begrenzen, Zurückhaltung bei der Entwicklung neuer
Typen von Strategischen Offensivwaffen zu üben und andere Maßnahmen zu
ergreifen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind.

ARTIKEL II
Im Sinne dieses Vertrags sind
1.

Startanlagen für Interkontinentale Ballistische Raketen (ICBM)
bodengestützte Startanlagen für ballistische Raketen mit einer
Reichweite von mehr als der kürzesten Entfernung zwischen der
Nordostgrenze des kontinentalen Teil des Territoriums der
Vereinigten Staaten und der Nordwestgrenze des kontinentalen
Teils des Territoriums der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das heißt mit einer Reichweite von über 5 500 Kilometern.

2.

Startanlagen für Unterseebootgestützte Ballistische Raketen (SLBMs)
auf mit Kernkraft angetriebenen Unterseebooten installierte
Startanlagen für ballistische Raketen oder auf Unterseebooten
gleich welchen Typs installierte Startanlagen für moderne
ballistische Raketen.

3.

Als Schwere Bomber werden angesehen:
a) derzeitig auf Seiten der Vereinigten Staaten von Amerika
Bomber der Typen B-52 und B-l und auf Seiten der Union der

- 3 -

�der Sozialistischen Sowjetrepubliken Bomber der Typen
Tupolew-95 und Myasischew;
b)

künftige Typen von Bombern, die den Einsatz als Schwerer
Bomber ähnlich oder besser als die im vorstehenden Unterabsatz (a) genannten ausführen können;

c)

Typen von Bombern, die für Marschflugkörper mit einer Reichweite von mehr als 600 Kilometern ausgerüstet sind; und

d)

Typen von Bombern, die für ASBMs ausgerüstet sind.

Ballistische Luft-Boden-Raketen (ASBMs) sind alle solche Raketen,
die eine Reichweite von mehr als 600 Kilometern haben und in Flugzeugen oder an deren Außenseite installiert sind.
Startanlagen für ICBMs und SLBMs, die mit Wiedereintritts-Lenkflugkörpern (Mehrfachgefechtsköpfen) (MIRVs) bestückt sind, sind
Startanlagen der Typen, die für den Start von mit MIRVs bestückten
ICBMs oder SLBMs entwickelt und erprobt wurden.
Mit MIRVs bestückte ASBMs sind ASBMs der Typen, die mit MIRVs flugerprobt wurden.
Schwere Bomber sind ICBMs, die ein höheres Start- oder Wurfgewicht als
das der - sowohl hinsichtlich ihres Startgewichts als auch ihres Wurfgewichts - schwersten der leichten ICBMs aufweisen, die von der einen
oder anderen Vertragspartei zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses
Vertrags disloziert wurden.
Marschflugkörper sind unbemannte Lenkflugkörper mit Eigenantrieb
als Waffenträger, die ihren Flug über den größten Teil ihrer Bahn
unter Ausnutzung des aerodynamischen Auftriebs zurücklegen

�zurücklegen und die von Flugzeugen aus flugerprobt sind oder auf
Flugzeugen disloziert werden, das heißt luftgestützte Marschflugkörper oder solche Träger, auf die in von Artikel IX, Unterabsatz
1 (b) Bezug genommen wird.

ARTIKEL III
1.

Bei Inkrafttreten dieses Vertrags verpflichtet sich jede Vertragspartei,die Startanlagen für ICBMs, die Startanlagen für SLBMs, die
Schweren Bomber und die ASBMs auf eine Gesamtzahl von nicht mehr
auf 2 400 zu begrenzen.

2.

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, vom 1. Januar 1981 an die
Strategischen Offensivwaffen, auf die in Absatz 1 dieses Artikels
Bezug genommen wird, auf eine Gesamtzahl von nicht mehr als 2 250
zu begrenzen und den Abbau solcher Waffen einzuleiten, die zu jenem
Zeitpunkt diese Gesamtzahl übersteigen würden.

3.

Innerhalb der in Absatz 1 und 2 dieses Artikels verfügten Gesamtzahlen und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags

hat jede Ver-

tragspartei das Recht, die Zusammensetzung dieser Gesamtzahlen
zu bestimmen.
4.

Für jeden Bomber eines für ASBMs ausgerüsteten Typs

schließen

die Gesamtzahlen, die in Absatz 1 und 2 dieses Artikels festgelegt
werden, die Höchstzahl solcher Raketen ein, für die ein Bomber
dieses Typs für einen operativen Einsatz ausgerüstet ist.
5.

Ein Schwerer Bomber, der nur für ASBMs ausgerüstet ist, wird selbst
nicht in die in Absatz 1 und 2 dieses Artikels festgelegten

- 5 -

�festgelegten Gesamtzahlen einbezogen.
•

Die Verminderungen der Zahlen der Strategischen Offensivwaffen,
die in Durchführung der Bestimmungen in Absatz 1 und 2 dieses
Artikels erforderlich werden, werden so ausgeführt, wie dies in
Artikel XI verfügt wird.

ARTIKEL IV
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, nicht mit dem Bau von
zusätzlichen festinstallierten ICBM-Startanlagen zu beginnen.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, festinstallierte ICBMStartanlagen nicht an einen anderen Ort zu verbringen.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine Startanlagen für
leichte ICBMs oder für vor 1964 dislozierte ICBMs älterer Typen
in Startanlagen für nach diesem Zeitpunkt dislozierte Typen von
schweren ICBMs umzubauen.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, im Verlauf des Prozesses
der Modernisierung und der Ersatzbeschaffung für verbunkerte
ICBM-Startanlagen das ursprüngliche Innenvolumen von verbunkerten
ICBM-Startanlagen um nicht mehr als 32 Prozent zu vergrößern.
Innerhalb dieser Grenze hat jede Vertragspartei das Recht, zu
entscheiden, ob eine solche Vergrößerung über eine Erweiterung
des ursprünglichen Durchmessers oder der ursprünglichen Tiefe
einer verbunkerten ICBM-Startanlage oder beider Dimensionen
bewerkstelligt wird.
Jede

- 6 -

�5. Jede Vertragspartei verpflichtet sich,
a) die Dislozierungsgebiete von ICBM-Startanlagen nicht mit
Interkontinentalraketen über die für Zwecke der normalen
Dislozierungen, der Wartung, der Ausbildung und der Ersatzbeschaffung erforderliche Zahl hinaus zu bestücken;
b) an den Startorten der ICBM-Startanlagen über die Erfordernisse
der normalen Dislozierung hinausgehend keine Lagermöglichkeiten
für ICBMs zu schaffen und keine solchen Raketen zu lagern;
c)

keine Systeme für die rasche Nachladung von ICBM-Startanlagen
zu entwickeln, zu erproben oder zu dislozieren.

6.

Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet sich jede
Vertragspartei, zu keinem Zeitpunkt Strategische Offensivwaffen,
auf die in Artikel III, Absatz 1 Bezug genommen wird, in einer über
die normalen Zeitpläne für den Bau hinausgehenden Zahl in Bau zu
haben.

7.

Jede Vertragspartei verpflichtet sich keine ICBMs, mit einem
höheren Start- oder Wurfgewicht als dem der - sowohl hinsichtlich
ihres Start- oder Wurfgewichts - schwersten zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung dieses Vertrags dislozierten ICBMs der einen oder
anderen Vertragspartei zu entwickeln, zu erproben oder zu dislozieren.

8.

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine landgestützten
Startanlagen für andere ballistische Raketen als ICBMs in Startanlagen für den Start von ICBMs umzuwandeln und solche nicht zu
diesem Zweck zu erproben.

9.

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine neuen Typen von ICBMs - d_as

- 7 -

�das heißt, Typen von ICBMs, die bis zum 1. Mai 1979 nicht flugerprobt worden sind - flugzuerproben oderidislözieren, ;äußer daß jede
Vertragspartei einen neuen Typ einer leichten ICBM flugerproben
und dislozieren darf.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine ICBMs eines bis
1. Mai 1979 flugerprobten Typs mit Wiedereintritts-Flugkörpern
in größerer Zahl als der Höchstzahl an Wiedereintritts-Flugkörpern, mit der eine ICBM jenes Typs bis zu jenem Zeitpunkt flugerprobt wurde, flugzuerproben oder zu dislozieren.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine ICBMs des gemäß
Absatz 9 dieses Artikels zulässigen einen neuen Typs mit einer
größeren Zahl an Wiedereintritts-Flugkörpern, mit der eine ICBM
der einen oder anderen Vertragspartei bis zum 1. Mai 1979 flugerprobt wurde - zehn -»flugzuerproben oder zu dislozieren.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine SLBMs mit einer
größeren Zahl an Wiedereintritts-Flugkörpern als der Höchstzahl
an Wiedereintritts-Flugkörpern, mit der eine SLBM der einen oder
anderen Vertragspartei bis zum 1. Mai 1979 flugerprobt wurde
- 14 -.flugzuerproben oder zu dislozieren.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine ASBMs mit einer größeren
Zahl an Wiedereintritts-Flugkörpern als der Höchstzahl an Wiedereintritts-Flugkörpern, mit der eine ICBM der einen oder anderen
Vertragspartei bis zum 1. Mai 1979 flugerprobt wurde - zehn -,
flugzuerproben oder zu dislozieren.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt an
schweren Bombern, die für Marschflugkörper mit einer Reichweite
von mehr als 600 Kilometern ausgerüstet Sind,ieine größere

�größere Zahl an Marschflugkörpern zu dislozieren als das Produkt
aus 28 mal der Zahl solcher Schwerer Bomber.

ARTIKEL V

Innerhalb der in Artikel III, Absatz 1 und 2 verfügten Gesamtzahlen
verpflichtet sich jede Vertragspartei, die Startanlagen für mit
MIRVs bestückte ICBMs und SLBMs.mit MIRVs bestückte ASBMs und
schwere

Bomber, die für Marschflugkörper mit einer Reichweite

von mehr als 600 Kilometern ausgerüstet sind, auf eine Gesamtzahl
von höchstens 1 320 zu begrenzen.

Innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels verfügten Gesamtzahl,
verpflichtet sich jede Vertragspartei,die Startanlagen für mit
MIRVs bestückte ICBMs und SLBMs und für mit MIRVs bestückte
ASBMs auf eine Gesamtzahl von höchstens 1 200 zu begrenzen.

Innerhalb der in Absatz 2 dieses Artikels verfügten Gesamtzahl
verpflichtet sich jede Vertragspartei,die Startanlagen für mit
MIRVs bestückte ICBMs auf eine Gesamtzahl von höchstens 820 zu
begrenzen.

Für jeden Bomber eines Typs, der für mit MIRVs bestückte ASBMs
ausgerüstet ist, schließen die in Absatz 1 und 2 dieses Artikels
verfügten Gesamtzahlen die Höchstzahl von ASBMs ein, für die ein
Bomber jenes Typs für einen operativen Einsatz ausgerüstet ist.

Innerhalb der in Absatz 1, 2 und 3 dieses Artikels verfügten
Gesamtzahlen und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags hat jede
Vertragspartei das Recht, die Zusammensetzung der Gesamtzahlen

- 9 -

�Gesamtzahlen zu bestimmen.

ARTIKEL VI
Die in diesem Vertrag verfügten Begrenzungen finden auf jene
Waffen Anwendung, die
a)

einsatzbereit;

b)

in der Endphase der Konstruktion;

c)

in Reserve, auf Lager oder eingemottet;

d)

in der Überholung, in Reparatur, in Modernisierung oder im
Umbau sind.

Jene Waffen, die sich in der Endphase der Fertigung befinden, sind:
a)

SLBM-Startanlagen auf Unterseebooten, deren Seeerprobung
begonnen hat;

b) ASBMs nachdem ein Bomber eines für derartige Raketen ausgerüsteten
Typs das Werk, die Fabrik- oder anderweitige Anlage verlassen
hat, wo die Endmontage oder der Umbau zum Zwecke der Ausrüstung
für derartige Raketen ausgeführt wurde;
c)

andere Strategische Offensivwaffen, die in einem Werk, einer
Fabrik- oder anderweitigen Anlage endmontiert werden, nachdem
sie das Werk, die Fabrik- oder anderweitiger Anlage verlassen
haben.
ICBM

�ICBM und SLBM-Startanlagen eines nicht der in Artikel V verfügten
Begrenzung unterliegenden Typs, die sich im Umbau in Startanlagen
eines jener Begrenzung nicht unter!iegtenden Typs befinden, fallen
wie folgt unter jene Begrenzung:
a) Festinstallierte ICBM- Startanlagen, sobald die Umbauarbeiten
das Stadium erreichen, das zum ersten Mal eindeutig erkennen
läßt, daß sie im Umbau begriffen sind;
b) SLBM-Startanlagen auf einem Unterseeboot, sobald jenes Unterseeboot erstmals in See sticht, nachdem deren Umbau vorgenommen
wurde.
ASBMs auf einem Bomber, der von einem Bomber eines Typs, der mit
nicht den in Artikel V verfügten Begrenzungen unterliegenden
ASBMs ausgerüstet ist.in einen Bomber eines Typs umgebaut wird,
der mit jener Begrenzung unterliegenden ASBMs ausgerüstet ist,
fallen unter jene Beschränkung, robald der Bomber das Werk, die
Fabrik- oder anderweitige Anlage verläßt, wo ein derartiger Umbau
vorgenommen wurde.
Ein Schwerer Bomber eines Typs, der nicht der in Artikel V,
Absatz 1 verfügten Begrenzung unterliegt, fällt unter jene Begrenzung, sobald er das Werk, die Fabrik- oder anderweitige Anlage verläßt, wo er in einen Schweren Bomber eines für Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 600 Kilometern ausgerüsteten
Typs umgebaut wurde. Ein Bomber eines Typs, der nicht der in
Artikel III, Absatz 2 oder 3 verfügten Begrenzung unterliegt,
fällt unter jene Begrenzung und die in Artikel V, Absatz 1 verfügte Begrenzung, sobald er das Werk, die Fabrik- oder anderweitige
Anlage verläßt, wo er in einen Bomber eines für Marschflugkörper
mit einer Reichweite von über 600 Kolometer ausgerüsteten Typs

- 11 -

�Typs umgebaut wurde.
Die Waffen, die den in diesem Vertrag verfügten Begrenzungen
unterliegen, fallen unter diese Begrenzungen,bis sie demontiert
werden, zerstört werden oder anderweitig aufhören, diesen Beschränkungen
auf Grund von zu vereinbarenden Verfahren zu unterliegen.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel XVII werden die Vertragsparteien in der Ständigen Beratenden Kommission bezüglich der
Verfahrensweisen zur Durchführung der Bestimmungen dieses Artikels
übereinkommen.

ARTIKEL VII
Die in Artikel III verfügten Begrenzungen finden keine

Anwendung

auf Test- und Ausbildungsanlagen für ICBMs und SLBMs oder Startanlagen für Raumfahrzeuge zur Erforschung und Nutzung des Weltraums.

Test- und Ausbildungsstartanlagen für ICBMs und SLBMs

sind ICBM- und SLBM-Startanlagen, die nur für Zwecke der Erprobung
und Ausbildung verwendet werden.
Die Vertragsparteien vereinbaren:
a)

Es wird keine erhebliche Erhöhung der Zahl der Test- und Ausbildungsstartanlagen für ICBMs oder SLBMs oder der Zahl von
solchen Startanlagen für Schwere ICBMs vorgenommen;

b)

der Bau oder Umbau von ICBM-Startanlagen in Versuchsstationen
erfolgt nur für Zwecke der Erprobung und Ausbildung;
Umbauten
- 12 -

�c) Umbauten von Test- und Ausbildungsstartanlagen oder Startanlagen für Raumfahrzeuge in ICBM-Startanlagen, die den in
Artikel III verfügten Begrenzungen unterliegen, werden nicht
vorgenommen.

ARTIKEL VIII
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine Marschflugkörper
mit einer Reichweite von über 600 Kilometern oder ASBMs für den
Start von anderen Flugzeugen aus als Bombern flugzuerproben oder
derartige Flugzeuge in Flugzeuge umzubauen, die für solche Raketen
ausgerüstet sind.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine anderen Flugzeuge
als Bomber in Flugzeuge umzubauen, die Einsätze Schwerer Bomber
ausführen können, auf die in Artikel II, Unterabsatz 3 (b) Bezug
genommen wird.

ARTIKEL IX
Jede Vertragspartei verpflichtet sich,
a)

keine ballistischen Raketen mit einer Reichweite von mehr als
600 Kilometern zur Installierung auf Wasserfahrzeugen außer
Unterseebooten oder Startanlagen für solche Raketen;

b)

keine festinstallierten Startanlagen für ballistische Raketen
oder Marschflugkörper zur Verbringung auf den Ozeangrund,

- 13 -

�Ozeangrund, den Meeresboden, den Boden heimischer und Binnengewässer oder in den Unterboden derselben, keine mobilen
Startanlagen für Raketen, die sich nur in Berührung mit dem
Ozeangrund, dem Meeresboden oder dem Boden heimischer und
Binnengewässer bewegen und keine Raketen für derartige Startanlagen;
c) keine Systeme für die Verbringung in eine Erdumlaufbahn von
Nuklearwaffen oder jeder anderen Art von Massenzerstörungswaffen einschließlich Flügkörpersysteme zum Bombenabwurf
aus partieller Umlaufbahn;
d)

keine mobile Startanlagen für Schwere ICBMs;

e)

keine SLBMs mit einem höheren Start- oder Wurfgewicht als dem
der - sowohl hinsichtlich ihres Start- als auch Wurfgewichts schwersten der von der einen oder anderen Seite bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags dislozierten leichten
ICBMs oder Startanlagen für derartige SLBMs; oder

f) ASBMs mit einem größeren Start- oder Wurfgewicht als dem der
- sowohl hinsichtlich Start- als auch Wurfgewicht - schwersten
der von der einen oder anderen Seite bis zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung dieses Vertrags dislozierten leichten ICBMs
zu entwickeln, zu erproben oder zu dislozieren.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine mit Mehrfach-Lenkgefechtsköpfen ausgestatteten Marschflugkörper mit einer Reichweite von mehr als 600 Kilometern von Flugzeugen aus flugzuerproben
und keine derartigen Marschflugkörper zu dislozieren.
Artikel

- 14 -

•

�ARTIKEL X

Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags ist die Modernisierung und
der Ersatz Strategischer Offensivwaffen zulässig.

ARTIKEL XI

1.

Strategische Offensivwaffen in Überzahl zu den in diesem Vertrag
verfügten Gesamtzahlen sowie auch Strategische Offensivwaffen,
die durch diesen Vertrag verboten sind, werden nach dem in der
Ständigen Beratenden Kommission zu vereinbarenden Verfahren
demontiert oder zerstört.

2.

Die Demontage oder Zerstörung Strategischer Offensivwaffen in
Überzahl zu der ti Artikel III, Absatz 1 verfügten Gesamtzahl
beginnt am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags und muß innerhalb der nachstehenden Zeiträume nach diesem Tag abgeschlossen
werden:

vier Monate bei ICBM-Startanlagen;

SLBM-Startanlagen;

3.

sechs Monate bei

und drei Monate bei Schweren Bombern.

Die Demontage oder Zerstörung der Strategischen Offensivwaffen &gt;
die über der in Artikel III, Absatz 2 verfügten Gesamtzahl
liegen, beginnt spätestens am 1. Januar 1981 und wird innerhalb
der folgenden 12 Monate durchgeführt und spätestens bis zum
31. Dezember 1981 abgeschlossen.

4.

Die Demontage oder Zerstörung der durch diesen Vertrag verbotenen
Strategischen Offensivwaffen

wird innerhalb des kürzest möglichen

vereinbarten Zeitraums, aber nicht später als sechs Monate nach
Inkrafttreten dieses Vertrags abgeschlossen.
Artikel

- 15 -

�ARTIKEL XII
Um die Gültigkeit und Wirksamkeit dieses Vertrages zu gewährleisten,
verpflichtet sich jede Vertragspartei, die Bestimmungen dieses Vertrags nicht
mittels eines anderen Staates oder anderer Staaten oder auf irgendeine andere
Art zu umgehen.

ARTIKEL XIII
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keinerlei internationale
Verpflichtungen einzugehen, die in Widerspruch zu diesem Vertrag stehen.

ARTIKEL XIV
Die Vertragsparteien verpflichten sich, unmittelbar nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages aktive Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, sobald wie möglich zu einem Einvernehmen über weitere Maßnahmen für die
Begrenzung und Verminderung der Strategischen Rüstungen zu gelangen.

Es

ist ferner Ziel der Vertragsparteien, weit vor 1985 eine Vereinbarung zu
schließen, die die Strategischen Offensivwaffen begrenzt und nach Auslaufen
dieses Vertrags an dessen Stelle tritt.

ARTIKEL XV
1.

Zu dem Zweck, die Gewähr für die Einhaltung der Bestimmungen dieses
Vertrags zu schaffen, benutzt jede der Vertragsparteien die ihr zu

�zu Gebote stehenden Nationalen Technischen Mittel der Verifizierung
auf eine Art und Weise, die mit den allgemein anerkannten Prizipien
des Völkerrechts im Einklang steht,
2„

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die Nationalen Technischen
Mittel der Verifizierung der Gegenseite, die gemäß Absatz 1 dieses
Artikels eingesetzt werden, nicht zu stören.

3,

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine vorsätzlichen Maßnahmen
zur Verheimlichung zu ergreifen, die die Verifizierung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch Nationale Technische
Mittel behindern

Diese Verpflichtung erfordert keine Veränderungen

der derzeitigen Praktiken hinsichtlich Konstruktion, Montage, Umbau
oder Wartung»

ARTIKEL XVI
lo

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die Gegenseite
eines jeden geplanten ICBM-Starts rechtzeitig und von
davon in Kenntnis zu setzen, daß ein derartiger Start
außer bei einzelnen ICBM-Starts von Versuchsstationen

vor Ausführung
Fall zu Fall
erfolgen wird
oder ICBM-

Dislozierungsräumen aus, die nicht so geplant sind, daß sie über
ihr nationales Territorium hinausgehen.
2.

Die Vertragsparteien werden in der Ständigen Beratenden Kommission
über Verfahren zur Durchführung dieses Artikel übereinkommen

Artikel

- 17 -

�ARTIKEL XVII
1. Um die Zielsetzungen und die Durchführung der Bestimmungen dieses
Vertrags zu fördern, bedienen sich die Vertragsparteien der
Ständigen Beratenden Kommission, die durch das Memorandum des
Einverständnisses zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bezüglich der Errichtung einer Ständigen Beratenden
Kommission vom 21. Dezember 1972 errichtet wurde.
2.

Im Rahmen der Ständigen Beratenden Kommission werden die Vertragsparteien im Hinblick auf diesen Vertrag
a) Fragen bezüglich der Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen
und damit zusammenhängender Situationen erörtern, die als mehrdeutig angesehen werden könnten;
b) auf freiwilliger Basis solche Informationen zur Verfügung stellen,
die die eine oder andere Vertragspartei als notwendig erachtet,
das Vertrauen in die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen
zu gewährleisten;
c) Fragen im Zusammenhang mit unbeabsichtigten Störungen der
Nationalen Technischen Mittel der Verifizierung und Fragen im
Zusammenhang mit der unbeabsichtigten Behinderung der Verifizierung
durch Nationale Technische Mittel erörtern;
d) mögliche Veränderungen in der strategischen Lage erörtern, die
sich auf die Bestimmungen dieses Vertrags auswirken;
e)

bezüglich der Verfahrensweisen für die Ersatzbeschaffung,
den Umbau und die Demontage oder Zerstörung von Strategischen

�Strategischen Offensivwaffen in den in diesem Vertrag benannten Fällen, und bezüglich der Verfahrensweisen für die
Herausnahme von Waffen aus den Gesamtzahlen, übereinkommen,
wenn diese anderweitig aufhören, den in diesem Vertrag verfügten
Begrenzungen zu unterliegen, und sich auf deren regelmäßigen
Sitzungen - zweimal im Jahr - gegenseitig gemäß der vorerwähnten
Verfahrensweisen über Handlungen zu informieren, die sie beendet
haben oder die im Gange sind;
f) sofern angebracht, mögliche Vorschläge für eine weitere
Ausweitung der Gültigkeit dieses Vertrags erörtern, einschließlich
von Vorschlägen zu Vertragsänderungen gemäß den Bestimmungen
dieses Vertrags;
g)

sofern angebracht, Vorschläge für weitere Maßnahmen zur
Begrenzung Strategischer Offensivwaffen erörtern.

Bei der Ständigen Beratenden Kommission unterhalten die Vertragsparteien die gemäß dem Monorandum des Einverständnisses'zwischen den
Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken vom 18. Juni 1979 bezüglich der Errichtung einer
Datenbasis zur Erfassung der Zahlen der Strategischen Offensivwaffen
zu schaffende und nach Kategorien zu gliedernde vereinbarte Datenbasis mit den Zahlen der Strategsichen Offensivwaffen.

ARTIKEL XVIII
Jede Vertragspartei kann Vertragsänderungen vorschlagen.

Vereinbarte

Änderungen treten gemäß der Verfahrensweise in Kraft, die das Inkrafttreten dieses Vertrags regelt.
Artikel
- 19

�ARTIKEL XIX
1.

Dieser Vertrag unterliegt der Ratifizierung gemäß den verfassungsmäßigen Verfahrensweisen jeder Vertragspartei.

Dieser Vertrag tritt

am Tage des Austausches der Ratifizierungsurkunden in Kraft und
wird bis zum 31. Dezember 1985 in Kraft bleiben, sofern er nicht zu
einem früheren Zeitpunkt durch eine Vereinbarung über weitergehende
Begrenzungen der Strategischen Offensivwaffen ersetzt wird.
2.

Der Vertrag wird gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen
registriert.

3.

Jede Vertragspartei hat in Wahrnehmung ihrer nationalen Souveränität
das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie zu dem Schluß
gelangt, daß auf den Vertragsgegenstand bezüglich?außergewöhnliche
Ereignisse ihre höchsten Interessen gefährden. Sie teilt eine diesbezügliche Entscheidung der Gegenseite sechs Monate vor dem Rücktritt
von dem Vertrag mit.

Dieser Mitteilung ist eine Darstellung der

außergewöhnlichen Ereignisse beizufügen, die die kündigende Vertragspartei als ihre höchsten Interessen gefährdend erachtet.

Gegeben in Wien am 18. Juni 1979 in zwei Ausfertigungen, jede in englischer
und russischer Sprache, beide Texte in gleicher Weise authentisch.

Für die Vereinigten Staaten

Für die Union

von Amerika

der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Der Präsident der

Der Generalsekretär der KPdSU,

Vereinigten Staaten von Amerika

Vorsitzender des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR

- 20 -

�I

3

l

I

Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

PROTOKOLL ZUM VERTRAG
ZWISCHEN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND
DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN
OBER DIE BEGRENZUNG STRATEGISCHER OFFENSIVWAFFEN

Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, im folgenden als die Vertragsparteien bezeichnet,
nachdem sie sich in dem Vertrag über die Begrenzung Strategischer
Offensivwaffen geeinigt haben,
sind über zusätzliche Begrenzungen für den Zeitraum, in dem dieses
Protokoll in Kraft ist, wie folgt übereingekommen:

ARTIKEL I
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine mobilen ICBM-Abschußeinrichtungen zu dislozieren oder Flugerprobungen von ICBMs von solchen

Postfach 20 0 3 0 0
D 5 3 0 0 Bonn 2

Tel: 02221-89 3 2 4 0
Telex:08-85432

�solchen Abschußeinrichtungen vorzunehmen.

ARTIKEL II
1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine Marschflugkörper
mit einer Reichweite von mehr als 600 km auf seegestützten Abschußeinrichtungen oder landgestützten Abschußeinrichtungen zu dislozieren.
2.

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine Flugerprobungen

von Marschflugkörpern mit einer Reichweite von mehr als 600 km, die mit
unabhängig zielgeplanten Mehrfachgefechtsköpfen ausgestattet sind, von
seegestützten Abschußeinrichtungen oder von landgestützten Abschußeinrichtunge
vorzunehmen.
3. Im Sinne dieses Protokolls gelten als Marschflugkörper unbemannte,
mit Eigenantrieb ausgestattete, gelenkte Waffenträger, die ihren Flug
auf dem größten Teil ihres Flugweges durch die Nutzung von aerodynamischem
Auftrieb bewirken und die von seegestützten oder landgestützten Abschußeinrichtungen flugerprobt worden oder dort disloziert sind, d.h. seegestartete Marschflugkörper und bodengestartete Marschflugkörper.

ARTIKEL III
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine Flugerprobung von
Ballistischen Luft-Boden-Raketen (ASBMs) vorzunehmen und keine ASBMs
zu dislozieren.
Artikel

�ARTIKEL IV
Dieses Protokoll soll als integraler Bestandteil des Vertrages betrachtet
werden.

Es wird am Tage des Inkrafttretens des Vertrages in Kraft treten

und bis zum 31. Dezember 1981 in Kraft bleiben, es sei denn, es wird vorher
durch ein Abkommen über weitere Maßnahmen zur Begrenzung strategischer
Offensivwaffen ersetzt.
Gegeben in Wien am 18. Juni 1979 in zwei Ausfertigungen, jede in
englischer und russischer Sprache, beide Texte in gleicher Weise authentisch.

Für die Vereinigten Staaten
von Amerika
Der Präsident der
Vereinigten Staaten von Amerika

Für die Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Der Generalsekretär der KPdSU,
Vorsitzender des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR

+ + + + +

- 3 -

�ÜKISiwi lil
« ^

8H Hil

Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

VEREINBARTE ERKLÄRUNGEN UND GEMEINSAME ABSPRACHEN
BEZÜGLICH DES VERTRAGS
ZWISCHEN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
UND DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN
ÜBER DIE BEGRENZUNG STRATEGISCHER OFFENSIVWAFFEN

In Verbindung mit dem Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von
Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die
Begrenzung Strategischer Offensivwaffen stimmen die Vertragsparteien
im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der
Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die folgenden
vereinbarten Erklärungen und gemeinsamen Absprachen überein:

Zu Artikel II, Absatz 1 des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung: Der Ausdruck "Startanlagen für Interkontinentalraketen", wie er in Absatz 1 von Artikel II des Vertrags

Postfach 2 0 0 3 0 0
D 5 3 0 0 Bonn 2

Tel: 0 2 2 2 1 - 8 9 3 2 4 0
Telex:08-85432

�Vertrags definiert wird, umfaßt alle Startanlagen, die zum Abschuß von
Interkontinentalraketen (ICBMs) entwickelt und getestet wurden.

Wenn eine

Startanlage zum Abschuß einer ICBM entwickelt und getestet wurde, so
sollen alle Startanlagen dieses Typs als zum Abschuß von ICBMs entwickelt
und getestet angesehen werden.
Erste gemeinsame Absprache:

Wenn eine Startanlage eine ICBM enthält

oder startet, so soll diese Startanlage als zum Start von ICBMs entwickelt
und getestet angesehen werden.
Zweite gemeinsame Absprache:

Wenn eine Startanlage zum Abschuß einer

ICBM entwickelt und getestet worden ist, werden alle Startanlagen dieses
Typs - ausgenommen ICBM-Erprobungsund Ausbildungsanlagen - in die Gesamtzahl
der in Artikel III des Vertrags vorgesehenen strategischen Offensivwaffen
gemäß der Bestimmungen von Artikel VI des Vertrags eingeschlossen.
Dritte gemeinsame Absprache: Die 177 ehemaligen ATLAS- und TITAN IRaketen-Startanlagen der Vereinigten Staaten von Amerika, die nicht mehr
operativ und teilweise abgebaut sind, werden nicht als den im Vertrag
vorgesehenen Begrenzungen unterworfen betrachtet.
Zweite vereinbarte Erklärung: Nach dem Datum des Außerkrafttretens
des Protokolls werden bewegliche Startanlagen für ICBMs den entsprechenden,
im Vertrag vorgesehenen Begrenzungen unterliegen, die auf ICBM-Startanlagen
anwendbar sind, sofern nicht die Vertragsparteien übereinstimmen, daß
bewegliche ICBM-Startanlagen nach diesem Datum nicht mehr disloziert werden.

Zu Artikel II, Absatz 2 des Vertrages
Vereinbarte Erklärung:

Moderne unterseebootgestützte ballistische

�ballistische Raketen sind:

für die Vereinigten Staaten von Amerika Raketen,

die in allen nuklear angetriebenen Unterseebooten installiert sind; für
die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Raketen des in den seit 1965
einsatzbereiten nuklear angetriebenen Unterseebooten installierten Typs;
und für beide Vertragsparteien seit 1965 flugerprobte und in einem Unterseeboot installierte ballistische Raketen, ungeachtet ihres Typs.

Zu Artikel II, Absatz 3 des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung: Der Begriff "Bomber", wie er in Absatz 3
von Artikel II und anderen Bestimmungen des Vertrags verwendet wird, bezeichnet Flugzeuge von Typen, die ursprünglich zur Bestückung mit Bomben
oder Raketen konstruiert wurden.
Zweite vereinbarte Erklärung:

Die Vertragsparteien werden sich gegen-

seitig auf einer Fall-zu-Fall-Basis in der Ständigen Beratenden Kommission
über die Verwendung von Bombertypen als Schwere Bomber gemäß den Bestimmungen
von Artikel II, Absatz 3 des Vertrags benachrichtigen.

In diesem Zusammen-

hang werden die Vertragsparteien in Einklang mit den Bestimmungen von
Artikel XVII, Absatz 2 des Vertrags angemessene Konsultationen abhalten.
Dritte vereinbarte Erklärung: Die von den Vertragsparteien verwendeten
Kriterien, um Fall-zu-Fall-Entscheidungen zu treffen darüber, welche zukünftigen Bombertypen die Aufgabe eines Schweren Bombers in ähnlicher oder
den jetzigen Schweren Bombern überlegener Weise ausführen können, worauf
sich Unterabsatz 3 (b) des Artikels II des Vertrags bezieht, werden in der
Ständigen Beratenden Kommission vereinbart werden.
Vierte vereinbarte Erklärung:

Nach der Vereinbarung, wonach jeder

Bomber eines Typs, der in Absatz 3 von Artikel II des Vertrags einge-

- 3 -

�eingeschlossen ist, als Schwerer Bomber zu betrachten ist, kommen die
Vertragsparteien überein, daß:
a)

Flugzeuge, die ansonsten Bomber des Typs Schwerer Bomber wären,
nicht als Bomber des Typs Schwerer Bomber betrachtet werden,
wenn sie funktionsbezogene erkennbare Unterschiede aufweisen,
die anzeigen, daß sie die Aufgabe eines Schweren Bombers nicht
durchführen können.

b)

Flugzeuge, die ansonsten Bomber eines für Marschflugkörper mit
einer Reichweite von über 600 Kilometern ausgerüsteten Typs
wären, nicht als Bomber eines für Marschflugkörper mit einer
Reichweite von über 600 Kilometern ausgerüsteten Typs angesehen
werden, wenn sie funktionsbezogene erkennbare Unterschiede aufweisen, die anzeigen, daß sie die Aufgabe eines für Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 600 km ausgerüsteten Bombers
nicht ausführen können, ausgenommen, daß Schwere Bomber der geläufigen Typen, wie sie im Unterabsatz 3 (a) von Artikel II des
Vertrages verzeichnet sind, die ansonsten dem für Marschflugkörper
mit einer Reichweite von über 600 km ausgerüsteten Typ angehören,
nicht als Schwere Bomber des für Marschflugkörper mit einer Reichweite von mehr als 600 km ausgerüsteten Typs betrachtet werden,
wenn sie auf der Grundlage äußerlich erkennbarer Unterschiede von
den Schweren Bombern des für Marschflugkörper mit einer Reichweite
von über 600 km ausgerüsteten Typs zu unterscheiden sind .und

c)

Flugzeuge, die ansonsten Bomber des für Ballistische Luft-BodenRaketen (ASBMs) ausgerüsteten Typs wären, nicht als Bomber des für
ASBMs ausgerüsteten Typs betrachtet werden, wenn sie funktionsbezogene bemerkbare Unterschiede aufweisen, die anzeigen, daß sie
keine Aufgabe eines für ASBMs ausgerüsteten Bombers ausführen
können, ausgenommen, daß Schwere Bomber der geläufigen Typen, wie

- 4 -

�wie sie im Unterabsatz 3 (a) von Artikel II des Vertrags bezeichnet sind, die ansonsten dem für ASBMs ausgerüsteten Typs
angehören, nicht als Schwere Bomber des für ASBMs ausgerüsteten
Typs betrachtet werden, wenn sie auf der Basis äußerlich erkennbarer Unterschiede von den Schweren Bombern des für Luft-BodenRaketen ausgerüsteten Typs zu unterscheiden sind.
Erste gemeinsame Absprache: Funktionsbezogene erkennbare Unterschiede
sind Unterschiede in den erkennbaren Merkmalen von Flugzeugen, die anzeigen,
ob diese Flugzeuge die Aufgabe eines Schweren Bombers ausführen können oder
nicht und ob sie die Aufgabe eines für Marschflugkörper mit einer Reichweite
von mehr als 600 krr ausgerüsteten Bombers ausführen können oder nicht und ob
sie die Mission eines für ASBMs ausgerüsteten Bombers ausführen können.
Funktionsbezogene erkennbare Unterschiede müssen durch Nationale
Technische Mittel verifizierbar sein.

Zu diesem Zweck können die Vertrags-

parteien in Zusammenarbeit angemessene Maßnahmen ergreifen, die zur Wirksamkeit der Verifizierung durch Nationale Technische Mittel beitragen.
Fünfte vereinbarte Erklärung: TUP0LEV-142-Flugzeuge in ihrer gegenwärtigen Konstruktion, d.h. in der Konstruktion für den Einsatz gegen Unterseeboote, werden als Flugzeuge eines vom Typ des Schweren Bombers gemäß
Unterabsatz 3 (a) von Artikel II des Vertrages unterschiedlichen Typs
betrachtet und unterliegen nicht der vierten vereinbarten Erklärung zu
Absatz 3 des Artikels II des Vertrags. Diese Vereinbarte Erklärung
schließt die Verbesserung der TUP0LEV-142-Flugzeuge als System gegen Unterseeboote nicht aus und präjudiziert nicht oder schafft keinen Präzedenzfall
für die zukünftige Bestimmung von Flugzeugtypen als Schwere Bomber gemäß
Unterabsatz 3 (b) von Artikel II des Vertrags oder für die Anwendung der
vierten verpinbarten Erklärung zu Absatz 3 von Artikel II des Vertrags auf
solche Flugzeuge.
Zweite

�Zweite gemeinsame Absprache:

Nicht später als sechs Monate nach

Inkrafttreten des Vertrags wird die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihren 31 MYASISHECHEV-Flugzeugen, die seit dem Datum der Vertragsunterzeichnung als Tankflugzeuge benutzt wurden, funktionsbezogene
erkennbare Unterschiede geben, die anzeigen, daß sie die Aufgabe eines
Schweren Bombers nicht erfüllen können.
Dritte gemeinsame Absprache:

Die Bezeichnungen der Schweren Bomber

durch die Vereinigten Staaten von Amerika und durch die Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, auf die im Unterabsatz 3 (a) des Artikels II des Vertrags
hingewiesen wird, verhalten sich folgendermaßen zueinander:
Schwere Bomber der von den Vereinigten Staaten von Amerika als die .
B-52 und die B-l bezeichneten Typen sind der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken unter derselben Bezeichnung bekannt;
Schwere Bomber des von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
als die TUPOLEV-95 bezeichneten Typs sind den Vereinigten Staaten von
Amerika als Schwere Bomber des Typs BEAR bekannt; und
Schwere Bomber des von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
als MYASISHECHEV bezeichneten Typs sind den Vereinigten Staaten von Amerika
als Schwere Bomber des Typs BISON bekannt.

Zu Absatz 5 von Artikel II des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

Wenn eine Startanlage entwickelt und

erprobt wurde, um eine mit MIRVs ausgerüstete ICBM oder SLBM abzufeuern,
werden alle Startanlagen dieses Typs als zum Zweck des Abschusses von
gemirvten ICBMs und SLBMs entwickelt und erprobt angesehen.
Erste
- 6 -

�Erste gemeinsame Absprache:

Wenn eine Startanlage eine mit MIRVs

ausgerüstete ICBM oder SLBM enthält oder abfeuert, wird diese Startanlage
als zum Zweck der Abfeuerung von gemirvten ICBMs oder SLBMs entwickelt
und erprobt angesehen.
Zweite gemeinsame Absprache: Wenn eine Startanlage zum Abschuß einer
gemirvten ICBM oder SLBM entwickelt und erprobt wurde, werden alle Startanlagen dieses Typs, ausgenommen ICBM- und SLBM-Erprobungs- und Ausbildungsanlagen, in die entsprechenden Gesamtzahlen eingerechnet, die Artikel V
des Vertrags gemäß den Bestimmungen von Artikel VI des Vertrags vorsieht.
Zweite vereinbarte Erklärung: Mit MIRVs ausgerüstete ICBMs und
SLBMs sind ICBMs und SLBMs der Typen, die mit zwei oder mehr MIRVs flugerprobt wurden, unabhängig davon, ob sie auch mit einem einzigen Wiedereintritts-Flugkörper oder mit MIRVs erprobt wurden, die nicht unabhängig
zielgeplant werden können. Vom Datum der Unterschrift des Vertrags an
sind dolche ICBMs und SLBMs: für die Vereinigten Staaten von Amerika
MINUTEMAN III ICBMs, POSEIDON C-3 SLBMS sowie TRIDENT C-4 SLBMs; für
die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken RS-16, RS-18, RS-20 ICBMs
und RSM-50 SLBMs.
Jede Vertragspartei wird die andere Vertragspartei in der Ständigen
Beratenden Kommission auf einer Fall-zu-Fall-Basis über die Benennung des
einen Typs leichter ICBMs, der gemäß Absatz 9 von Artikel IV des Vertrags
erlaubt ist, zu Beginn der Flugerprobung benachrichtigen, wenn er mit
MIRVs bestückt wird; über die Benennung zusätzlicher mit MIRVs ausgerüsteter SLBM-Typen zum Zeitpunkt ihrer Installation auf einem Unterseeboot; und über die Benennungen mit MIRVs ausgerüsteter ASBM-Typen bei
der ersten Flugerprobung.
Dritte gemeinsame Absprache: Die Benennung von mit MIRVs ausgerüsteten ICBMs und SLBMs durch die Vereinigten Staaten von Amerika und

- 7 -

�und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken entsprechen einander
folgendermaßen:
Raketen des von den Vereinigten Staaten von Amerika MINUTEMAN III
genannten und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken unter derselben Bezeichnung bekannten Typs sind leichte ICBMs, die mit MIRVs flugerprobt wurden;
Raketen des von den Vereinigten Staaten von Amerika POSEIDON C-3 genannten und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken unter derselben
Bezeichnung bekannten Typs

sind unterseebootgest'ützte ballistische

Raketen, die 1968 zum ersten Mal flugerprobt und die mit MIRVs flugerprobt
wurden;
Raketen des von den Vereinigten Staaten von Amerika TRIDENT C-4
genannten und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken unter derselben Bezeichnung bekannten Typs

sind SLBMs, die zum ersten Mal 1977

flugerprobt und die mit MIRVs flugerprobt wurden;
Raketen des von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
RS-16 genannten und den Vereinigten Staaten von Amerika als SS-17 bekannten Typs sind leichte ICBMs,die mit einem einzigen WiedereintrittsFlugkörper und mit MIRVs flugerprobt wurden;
Raketen des von der Union der Sozialistischen Sowejtrepubliken RS-18
genannten und den Vereinigten Staaten von Amerika als SS-19 bekannten
Typs sind die hinsichtlich ihres Startgewichts und ihres Wurfgewichts
schwersten der leichten ICBMs, die mit einem einzigen WiedereintrittsFlugkörper und mit MIRVs flugerprobt wurden;
Raketen des von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken RS-20
genannten und den Vereinigten Staaten von Amerika als SS-18 bekannten
Typs

sind die schwersten der schweren ICBMs hinsichtlich ihres Startge- 8 -

�Startgewichts und ihres Wurfgewichts, die mit einem einzigen WiedereintrittsFlugkörper und mit MIRVs flugerprobt wurden;
Raketen des von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken RSM-50
genannten und den Vereinigten Staaten von Amerika als SS-N-18 bekannten
Typs

sind SLBMs, die mit einem einzigen Wiedereintritts-Flugkörper und

mit MIRVs flugerprobt wurden.
Dritte vereinbarte Erklärung:
hängig zielrichtbar:

Wiedereintritts-Flugkörper sind unab-

a) wenn nach Lösung vom Träger die Steuerung und Zielausrichtung
der Wiedereintritts-Flugkörper auf getrennte Zielpunkte auf nicht
miteinander in Beziehung stehenden Flugbahnen mit Hilfe von
Vorrichtungen erreicht wird, die in einem selbständigen Ausstoßmechanismus oder in den Wiedereintritts-Flugkörpern angebracht
sind und die auf der Anwendung von elektronischen oder anderen
Computern in Verbindung mit Vorrichtungen beruhen, die Düsenantrieb, einschließlich Raketentriebwerke oder aerodynamische
Systeme verwenden;
b) wenn die Steuerung und Zielausrichtung der Wiedereintritts-Flugkörper auf getrennte Zielpunkte auf nicht miteinander in Beziehung
stehenden Flugbahnen mit Hilfe anderer, möglicherweise in Zukunft
entwickelter Vorrichtungen erreicht wird.
Vierte gemeinsame Absprache:

Zum Zweck dieses Vertrages sind alle

ICBM-Startanlagen in den Gebieten von Derazhnya und Pervomaysk in der Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken in die Gesamtzahlen gemäß Artikel V
des Vertrags eingeschlossen.
Fünfte

�Fünfte gemeinsame Absprache:

Wenn ICBM- oder SLBM-Startanlagen nach

Inkrafttreten des Vertrags umgewandelt oder ausgebaut oder in ihren wesentlichen erkennbaren strukturellen Konstruktionsmerkmalen bedeutsamen Veränderungen
unterzogen werden, sollen auf der Grundlage äußerlich erkennbarer Konstruktionsmerkmale alle solchen Startanlagen, die Startanlagen für mit MIRVs bestückten Raketen sind, unterscheidbar sein von Startanlagen von nicht mit
MIRVs bestückten Raketen und alle solchen Startanlagen, die Startanlagen
für nicht mit MIRVs bestückten Raketen sind, sollen unterscheidbar sein
von Startanlagen für mit MIRVs ausgerüstete

Raketen.

Unterseeboote mit

Startanlagen für mit MIRVs ausgerüstete SLBMs sollen auf der Grundlage
äußerlich erkennbarer Konstruktionsmerkmale der Unterseeboote von Unterseebooten mit Startanlagen für nicht mit MIRVs ausgerüsteten SLBMs unterscheidbar sein.
Diese gemeinsame Absprache erfordert keine Änderung bei Umbau- oder
Konstruktionsprogrammen für Startanlagen oder bei Programmen, die deutliche
Änderungen an den wesentlichen erkennbaren strukturellen Entwurfsmerkmalen von Startanlagen einschließen.

Zu Absatz 6 von Artikel II des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

ASBMs der mit MIRVs flugerprobten

Typen sind alle ASBMs der Typen, die mit zwei oder mehr MIRVs flugerprobt
wurden, gleichgültig,ob sie auch mit einem einzelnen WiedereintrittsFlugkörper oder mit nicht unabhängig ziel richtbaren Wiedereintritts-Flugkörpern flugerprobt wurden.
Zweite vereinbarte Erklärung:

RVs (Wiedereintrittsflugkörper oder

Tochtergefechtsköpfe) sind unabhängig zielrichtbar:

wenn

-

10 -

�a) wenn nach Lösung vom Träger die Steuerung und die Zielausrichtung
der Tochtergefechtsköpfe auf getrennte Zielpunkte auf nicht miteinander in Beziehung stehenden Flugbahnen mit Hilfe von
Vorrichtungen erreicht wird, die in einem selbständigen Ausstoßmechanismus oder an den Wiedereintritts-Flugkörpern angebracht
sind und die auf der Anwendung von elektronischen oder anderen
Computern in Verbindung mit Vorrichtungen beruhen, die Düsenantrieb,
einschließlich Raketentriebwerke, oder aerodynamische Systeme
verwendenb) wenn die Steuerung und Zielausrichtung der Wiedereintritts-Flugkörper auf getrennte Zielpunkte auf nicht miteinander in Beziehung
stehenden Flugbahnen mit Hilfe anderer, möglicherweise in Zukunft
entwickelter Vorrichtungen erreicht wird.

Zu Absatz 7 von Artikel II des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

Das Startgewicht einer ICBM ist das

Gewicht der voll beladenen Rakete selbst zum Zeitpunkt des Starts.
Zweite vereinbarte Erklärung:

Das Wurfgewicht einer ICBM ist die Summe

des Gewichts von:
a)

ihrem Wiedereintritts-Flugkörper oder ihren Wiedereintritts-Flugkörpern,

b)

allen selbständigen Ausstoßmechanismen oder anderen geeigneten
Vorrichtungen zur Zielausrichtung eines Wiedereintritts-Flugkörpers oder zur Freigabe oder zum Ausstoß und zur Zielausrichtung
zweier oder mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper, und
ihren
- 11 -

�c)

ihren Durchdringungshilfen, einschließlich von Vorrichtungen zu
ihrer Freigabe.

Gemeinsame Absprache:

Der Begriff "andere geeignete Vorrichtungen",

wie er für die Definition des Wurfgewichts einer ICBM in der zweiten
vereinbarten Erklärung zu Absatz 7 von Artikel II des Vertrages verwendet
wird, bedeutet jede Art Vorrichtung zur Freigabe und Zielausrichtung
zweier oder mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper;

und alle Vorrichtungen

zur Freigabe zweier oder mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper oder für die
Zielausrichtung eines Wiedereintritts-Flugkörpers, die ihre WiedereintrittsFlugkörper oder ihren Wiedereintritts-Flugkörper nicht mit einer zusätzlichen Geschwindigkeit von mehr als 1 000 pro Sekunde versehen können.
•

Zu Absatz 8 von Artikel II des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

Wenn ein Marschflugkörper mehr als

600 Kilometer Reichweite hat, werden alle Marschflugkörper dieses Typs
als Marschflugkörper mit mehr als 600 km Reichweite angesehen.
Erste gemeinsame Absprache:

Wenn ein Marschflugkörper für eine Reich-

weite von über 600 km flugerprobt wurde, wird er als ein für eine Reichweite von mehr als 600 km befähigter Marschflugkörper betrachtet.
Zweite gemeinsame Absprache:

Marschflugkörper, die keine Reichweite

von 600 km erreichen, werden nicht als zu einem Typ gehörig betrachtet,
dessen Reichweite 600 km übersteigt, wenn sie auf der Grundlage von äußerlich
erkennbaren Konstruktionsmerkmalen von Marschflugkörpern mit über 600 km
Reichweite zu

unterscheiden sind.
Zweite

- 12 -

�Zweite vereinbarte Erklärung:

Die Reichweite, deren ein Marschflug-

körper fähig ist, ist die maximale Entfernung, die von der Rakete in ihrer
Standardausführung im Flug vor Erschöpfung der Brennstoffvorräte überwunden
werden kann, festgelegt durch die Projizierung ihrer Flugbahn auf die Erdrandung vom Startpunkt zum Auftreffpunkt.

Dritte vereinbarte Erklärung:

Wenn ein unbemannter gelenkter Flug-

körper mit Selbstantrieb, der den Flug auf dem größten Teil seines Flugweges
durch Nutzung aerodynamischen Auftriebs durchführt, als Waffenträger
flugerprobt oder disloziert wurde, werden alle Flugkörper dieses Typs
als Waffenträger-Flugkörper angesehen.

Dritte gemeinsame Absprache:

Unbemannte gelenkte Flugkörper mit

Selbstantrieb, die den Flug auf dem größten Teil ihres Flugwegs durch
Nutzung aerodynamischen Auftriebs durchführen und keine WaffenträgerFlugkörper sind, d.h. unbewaffnete, gelenkte Flugkörper, ohne Pilot,
werden nicht als Marschflugkörper angesehen, wenn solche Flugkörper auf
der Grundlage äußerlich erkennbarer Konstruktionsmerkmale von Marschflugkörpern unterscheidbar sind.

Vierte gemeinsame Absprache:

Keine Vertragspartei wird unbewaffnete,

gelenkte Flugkörper ohne Pilot in Marschflugkörper mit einer Reichweite
von über 600 km verwandeln,und keine Vertragspartei wird Marschflugkörper
mit einer Reichweite von über 600 km in unbewaffnete, gelenkte Flugkörper
ohne Pilot umwandeln.

Fünfte gemeinsame Absprache:

Keine Vertragspartei hat Pläne, während

der Dauer des Vertrags unbewaffnete gelenkte Flugkörper von Flugzeugen aus
flugzuerproben oder zu dislozieren, die über eine Reichweite von mehr als
600 km verfügen.

In Zukunft wird jede Vertragspartei, die solche Pläne

haben sollte, die andere Vertragspartei rechtzeitig vorher über solche
Flugerprobungen oder Dislozierungen unterrichten.

- 13 -

Diese gemeinsame Absprache

�Absprache gilt nicht für Flugkörper für Zielübungen.

Zu Absatz 4 von Artikel IV des Vertrages
Vereinbarte Erklärung:

Der Begriff "ursprünglich" in Absatz 4 von

Artikel IV des Vertrags bezieht sich auf die inneren Abmessungen einer
verbunkerten ICBM-Startanlage, einschließlich ihres Innenvolumens entweder
vom 26. Mai 1972 oder von dem Datum an, zu dem die Startanlage operativ wird,
immer jedoch vom spätesten Zeitpunkt an.
Gemeinsame Absprache:

Die in Absatz 4 von Artikel IV des Vertrags

und in der vereinbarten Erklärung hierzu vorgesehenen Verpflichtungen
bedeuten, daß der ursprüngliche Durchmesser oder die ursprüngliche Tiefe
einer verbunkerten ICBM-Startanlage nicht um einen höheren Wert vergrößert
werden darf als dem, der eine Steigerung des ursprünglichen Innenvolumens
der verbunkerten ICBM-Startanlage um 32 Prozent allein durch eine Vergrößerung in einer dieser Dimensionen zur Folge hätte.

•

Zu Absatz 5 von Artikel IV des Vertrages
Vereinbarte Erklärung: Der Begriff "Erfordernisse der normalen
Dislozierung", wie er in Absatz 5 von Artikel IV des Vertrages gebraucht
wird, bedeutet die Dislozierung einer ICBM in jeder Startanlage.

�Zu Abschnitt 6 von Artikel IV des Vertrages
Gemeinsame Absprache:

Ein normaler Zeitplan für den Bau, wie in

Absatz 6 von Artikel IV des Vertrages wird als ein Plan angesehen, wie
er den Baupraktiken jeder Vertragspartei in Vergangenheit und Gegenwart
entspricht.

Zu Absatz 7 von Artikel IV des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

Das Startgewicht einer ICBM ist das

Gewicht der voll beladenen Rakete selbst zum Zeitpunkt des Startes.
Zweite vereinbarte Erklärung:

Das Wurfgewicht einer ICBM ist die

Summe des Gewichts von:
a)

ihrem Wiedereintritts-Flugkörper oder ihrer WiedereintrittsFlugkörpern;

b) allen selbständigen Ausstoßmenchanismen oder anderen geeigneten
Vorrichtungen zur Zielausrichtung eines Wiedereintritts-Flugkörpers oder zur Freigabe oder zum Ausstoß und zur Zielausrichtung
zweier oder mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper; und
c)

ihren Durchdringungshilfen, einschließlich von Vorrichtungen zu
ihrer Freigabe.

Gemeinsame Absprache:

Der Begriff "andere geeignete Vorrichtungen",

wie er für die Definition des Wurfgewichts einer ICBM in der zweiten
vereinbarten Erklärung

zu Absatz 7 von Artikel IV des Vertrages verwendet

wird, bedeutet jede Art Vorrichtung zur Freigabe und Zielausrichtung zweier

- 15 -

�zweier oder mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper;

und alle Vorrichtungen

zur Freigabe zweier oder mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper oder für die
Zielausrichtung eines Wiedereintritts-Flugkörpers, die ihre WiedereintrittsFlugkörper oder ihren Wiedereintritts-Flugkörper nicht mit der zusätzlichen
Geschwindigkeit von mehr als 1 000 m pro Sekunde versehen können.

Zu Absatz 8 von Artikel IV des Vertrages
Gemeinsame Absprache: Während der Laufzeit des Vertrages wird die
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken keine ICBMs des von der Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken als die RS-14 bezeichneten und den
Vereinigten Staaten von Amerika als die SS-16 bekannten Typs, einer
leichten, erstmals nach 1970 flugerprobten und nur mit einem WiedereintrittsFlugkörper flugerprobten ICBM, herstellen, erproben oder dislozieren;
diese gemeinsame Absprache bedeutet auch, daß die Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken die dritte Stufe dieser Rakete, den Wiedereintritts-Flugkörper dieser Rakete oder die geeignete Vorrichtung zur Zielausrichtung
des Wiedereintritts-Flugkörpers dieser Rakete nicht produzieren wird.

Zu Absatz 9 von Artikel IV des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung: Der Begriff "neue Typen von ICBMs",
wie er in Absatz 9 von Artikel IV des Vertrages gebraucht wird, bezieht
sich auf jede ICBM, die sich in einem oder mehreren der folgenden Punkte
von den nach dem 1. Mai 1979 flugerprobten ICBMs unterscheidet:
a)

der Anzahl der Stufen, der Länge, dem größten Durchmesser, dem
Startgewicht oder dem Wurfgewicht der Rakete;
dem
- 16 -

�b) dem Antriebsmittel (d.h. flüssig oder fest) einer jeden Stufe.
Erste gemeinsame Absprache:

Wie in der ersten vereinbarten Erklärung

zu Absatz 9 von Artikel IV des Vertrages verwendet, bedeutet der auf die
Länge, den Durchmesser, das Startgewicht und das Wurfgewicht der Rakete
bezogene

Ausdruck "sich unterscheidet" einen Unterschied von über 5 Prozent.

Zweite vereinbarte Erklärung: Jede ICBM des einen neuen, jeder
Vertragspartei gemäß Absatz 9 von Artikel IV des Vertrags zugestandenen
Typs leichter ICBMs soll die gleiche Anzahl von Stufen und die gleiche
Art von Antriebsmittel (d.h. flüssig oder fest) jeder Stufe haben wie die
erste von der jeweiligen Vertragspartei gestartete ICBM des einen neuen
Typs leichter ICBMs. Zusätzlich sollen sich nach dem 25. Start einer
ICBM dieses Typs oder nach dem letzten Start vor Beginn der Dislozierung
von ICBMs dieses Typs, was immer eher geschieht, ICBMs des einen neuen
dieser Vertragspartei zugestandenen Typs einer leichten ICBM nicht in
einem oder mehreren der folgenden Punkte unterscheiden: in der Länge, dem
größten Durchmesser, dem Startgewicht oder dem Wurfgewicht der Rakete.
Eine Vertragspartei, die ICBMs des einen neuen, gemäß Absatz 9 von
Artikel IV des Vertrages zugestandenen Typs leichter ICBMs startet, wird
unverzüglich die andere Vertragspartei von dem ersten Start und dem Datum
entweder des 25. oder des letzten Starts vor Beginn der Dislozierung von
ICBMs dieses Typs, was immer eher geschieht, benachrichtigen.
Zweite gemeinsame Absprache: Wie in der zweiten vereinbarten
Erklärung von Absatz 9 von Artikel IV des Vertrags verwendet, bedeutet
der Ausdruck "unterschiedlich", der sich auf die Länge, den Durchmesser,
das Startgewicht und das Wurfgewicht der Rakete bezieht, einen Unterschied
von über 5 Prozent gegenüber dem für jede der obigen Größen nach dem 25.
Start oder nach dem letzten Start vor Beginn der Dislozierung, was immer
eher geschieht, festgesetzten Wert. Die in jeder der obigen Größen
während der 12 letzten der 25 Starts oder während der letzten 12 Starts vor

- 17 -

�vor Beginn der Dislozierung dargestellten Werte, welche 12 Starts auch
immer eher durchgeführt werden, sollen sich nicht um mehr als 10 Prozent
von allen anderen, während jener 12 Starts dargestellten, entsprechenden
Werten unterscheiden.
Dritte gemeinsame Absprache:

Die in der ersten vereinbarten Erklärung

und in der ersten gemeinsamen Absprache zu Absatz 9 von Artikel IV des
Vertrages hinsichtlich Startgewicht und Wurfgewicht vorgesehenen Begrenzungen
schließen die Flugerprobung oder die Dislozierung von ICBMs mit weniger
Wiedereintritts-Flugkörpern oder weniger Durchdringungshilfen oder mit
weniger von bei dem als der Höchstzahl von Wiedereintritts-Flugkörpern und
der Höchstzahl von Durchdringungshilfen, mit denen ICBMs dieses Typs seit
dem 1. Mai 1979 flugerprobt wurden,nicht aus, selbst wenn dies eine
Minderung des Startgewichts oder des Wurfgewichts von über 5 Prozent zur
Folge hat.
über die oben angeführten Fälle hinaus schließen jene Begrenzungen
eine Verringerung im Startgewicht oder im Wurfgewicht über fünf Prozent
nicht aus im Falle der Flugerprobung oder der Dislozierung von ICBMs mit
einer geringeren Menge an Antriebsmitteln, einschließlich der Antriebsmittel für einen selbständigen Ausstoßmechanismus oderäner anderen zweckdienlichen Einrichtung, als die maximale Mange von Antriebsmitteln,
einschließlich der Antriebsmittel für einen selbständigen Ausstoßmechanismus
oder einer anderen zweckdienlichen Einrichtung, mit denen ICBMs dieses
Typs vom 1. Mai 1979 an flugerprobt worden sind, vorausgesetzt, daß eine
solche ICBM gleichzeitig mit weniger Wiedereintritts-Flugkörpern oder
weniger Durchdringungshilfen oder beiden flugerprobt oder disloziert worden
ist als die Höchstzahl von Wiedereintritts-Flugkörpern und die Höchstzahl
von Durchdringungshilfen, mit denen ICBMs vom Mai 1979 an flugerprobt
worden sind und die Verringerung des Startgewichts und des Wurfgewichts
in solchen Fällen nur aus der Verringerung der Zahl der WiedereintrittsFlugkörper oder Durchdringungshilfen oder beiden und der Verringerung der

�der Mengen der Antriebsmittel herrührt.
Vierte gemeinsame Absprache:

Die in der zweiten vereinbarten Erklärung

und in der zweiten gemeinsamen Absprache zu Absatz 9 von Artikel IV des
Vertrages vorgesehenen Begrenzungen in bezug auf Startgewicht und Wurfgewicht
schließen die Flugerprobung oder Dislozierung von ICBMs des einen, gemäß
Absatz 9 von Artikel IV des Vertrages jeder Vertragspartei zugestandenen
neuen Typs leichter ICBMs mit weniger Wiedereintritts-Flugkörpern oder
weniger Durchdringungshilfen oder beiden als der Höchstzahl von WiedereintrittsFlugkörpern und der Höchstzahl von Durchdringungshilfen nicht aus, mit
denen ICBMs dieses Typs flugerprobt worden sind, selbst wenn dies eine
Verminderung von über 5 Prozent im Startgewicht oder im Wurfgewicht zur
Folge hat,
über die oben angeführten Fälle hinaus schließen jene Begrenzungen eine
Verringerung im Startgewicht oder im Wurfgewicht über 5 Prozent nicht aus im
Falle der Flugerprobung oder der Dislozierung von ICBMs dieses Typs mit
einer geringeren Menge an Antriebsmitteln, einschließlich der Antriebsmittel
für einen selbständigen Ausstoßmechanismus oder einer anderen geeigneten
Vorrichtung, als die maximale Menge von Antriebsmitteln, einschließlich
der Antriebsmittel für einen selbständigen Ausstoßmechanismus oder einer
anderen geeigneten Vorrichtung, mit denen ICBMs dieses Typs flugerprobt
worden sind, vorausgesetzt, daß eine solche ICBM gleichzeitig mit weniger
Wiedereintritts-Flugkörpern oder weniger Durchdringungshilfen oder beiden
flugerprobt oder disloziert worden ist als die Höchstzahl von WiedereintrittsFlugkörpern und die Höchstzahl von Durchdringungshilfen, mit denen ICBMs
dieses Typs flugerprobt worden sind und die Verringerung des Startgewichts
und des Wurfgewichts in solchen Fällen nur aus der Verringerung der Zahl
der Wiedereintritts-Flugkörper oder Durchdringungshilfen oder beiden und
der Verringerung der Menge der Antriebsmittel herrührt.
Zu

- 19 -

�Zu Absatz 10 von Artikel IV des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

Die folgenden Typen von ICBMs und SLBMs,

ausgerüstet mit MIRVs, sind mit der wie unten angegebenen Höchstzahl von
Wiedereintritts-Flugkörpern flugerprobt worden:
Für die Vereinigten Staaten von Amerika:
ICBMs vom Typ MINUTEMAN III

- sieben Wiedereintritts-Flugkörper

SLBMs vom Typ POSEIDON C-3

- vierzehn Wiedereintritts-Flugkörper

SLBMs vom Typ TRIDENT C-4

-

sieben Wiedereintritts-Flugkörper

Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
ICBMs vom Typ RS-16

- vier Wiedereintritts-Flugkörper

ICBMs vom Typ RS-18

-

ICBMs vom Typ RS-20

- zehn Wiedereintritts-Flugkörper

SLBMs vom Typ RSM-50

-

sechs Wiedereintritts-Flugkörper
sieben Wiedereintritts-Flugkörper

Gemeinsame Absprache: MINUTEMAN III-ICBMs der Vereinigten Staaten
von Amerika sind mit nicht mehr als drei Wiedereintritts-Flugkörpern disloziert. Für die Laufzeit des Vertrages haben die Vereinigten Staaten von
Amerika keine Pläne für Flugerprobung oder Dislozierung von Raketen dieses
Typs mit mehr als drei Wiedereintritts-Flugkörpern und werden keine Raketen
dieses Typs mit mehr als drei Wiedereintritts-Flugkörpern flugerproben oder
dislozieren.
Zweite vereinbarte Erklärung: Während der Flugerprobung jeder ICBM,
SLBM oder ASBM darf nach dem 1. Mai 1979 die Anzahl der Freigabe- oder
Ausstoßverfahren nicht die für Raketen der entsprechenden Typen erstellten
Höchstzahl von Wiedereintritts-Flugkörpern, die in den Absätzen 10, 11, 12

- 20 -

�12 und 13 von Artikel IV des Vertrages festgelegt sind, überschreiten.

In

dieser vereinbarten Erklärung werden "Freigabe-Ausstoßverfahren" verstanden
als Raketen-Vorgänge in Verbindung mit der Zielausrichtung und der Freigabe
oder dem Ausstoß ihrer Wiedereintritts-Flugkörper auf Zielpunkte, gleichgültig, ob ein Wiedereintritts-Flugkörper tatsächlich freigegeben oder ausgestoßen wird oder nicht.

Verfahren zur Freigabe von Hilfen für die Durch-

dringung der Raketen-Abwehr werden nicht als Verfahren zur Freigabe oder zum
Ausstoß eines Wiedereintritts-Flugkörpers angesehen, solange die Verfahren
zur Freigabe von Hilfen für die Durchdringung der Raketen-Abwehr sich von
denen zur Freigabe oder zum Ausstoß von Wiedereintritts-Flugkörpern unterscheiden.

Dritte vereinbarte Erklärung:
a)

Jede Vertragspartei verpflichtet sich,

keine mit Mehrfach-Wiedereintritts-Flugkörpern ausgerüsteten
ICBMs eines seit dem l.Mai 1979 flugerprobten Typs mit Wiedereintritts-Flugkörpern flugzuerproben oder zu dislozieren, von
denen jeder ein geringeres Gewicht hat als das Gewicht des
leichtesten jener Wiedereintritts-Flugkörper, mit denen eine
ICBM dieses Typs seit diesem Datum flugerprobt worden ist;

b)

keine mit einem einzigen Wiedereintritts-Flugkörper und ohne eine
geeignete Vorrichtung zur Zielausrichtung eines WiedereintrittsFlugkörpers ausgestatteten ICBMs eines seit 1. Mai 1979 flugerprobten Typs mit einem Wiedereintritts-Flugkörper flugzuerproben
oder zu dislozieren, dessen Gewicht geringer ist als das Gewicht
des leichtesten Wiedereintritts-Flugkörpers einer ICBM des mit
MIRVs ausgerüsteten Typs und der von dieser Vertragspartei vom
1. Mai 1979 an flugerprobten worden ist; und

c)

keine mit einem einzigen Wiedereintritts-Flugkörper und mit einer
geeigneten Vorrichtung zur Zielausrichtung des Wiedereintritts-

- 21 -

�Wiedereintritts-Flugkörpers ausgerüsteten ICBMs eines $eit dem
1. Mai 1979 flugerprobten Typs mit einem Wiedereintritts-Flugkörper flugzuerproben oder zu dislozieren, dessen Gewicht geringer
ist als 5 Prozent des Wurfgewichts dieser ICBM.
•

Zu Absatz 11 von Artikel IV des Vertrages
.

•

.

Erste vereinbarte Erklärung:

.

Jede Vertragspartei verpflichtet sich,

den einen neuen Typ einer leichten ICBM, der jeder Vertragspartei gemäß
Absatz 9 von Artikel IV des Vertrages zugestanden ist, nicht mit einer
Anzahl von Wiedereintritts-Flugkörern flugzuerproben oder zu dislozieren,
die größer ist als die Höchstzahl von Wiedereintritts-Flugkörpern, mit denen
eine ICBM dieses Typs entweder vom 25. Start oder dem letzten Start vor
Beginn der Dislozierung von ICBMs dieses Typs - was immer eher geschieht an flugerprobt worden ist.
Zweite vereinbarte Erklärung: Während der Flugerprobung jeder ICBM,
SLBM oder ASBM darf nach dem
1. Mai 1979 die Anzahl der Freigabe- oder
Ausstoßverfahren die Höchstzahl von Wiedereintritts-Flugkörpern, wie sie
in den Abschnitten 10, 11, 12 und 13 von Artikel IV des Vertrages für Raketen
der entsprechenden Typen vorgesehen ist, nicht überschreiten. In dieser
vereinbarten Erklärung bedeuten "Freigabe- und Ausstoßverfahren" die mit der
Zielausrichtung und der Freigabe oder dem Ausstoß ihrer WiedereintrittsFlugkörper auf Zielpunkte hin verbundenen Raketen-Vorgänge,gleichgültig, ob
ein Wiedereintritts-Flugkörper freigegeben oder ausgestoßen wird. Verfahren zur Freigabe von Hilfen für die Durchdringung der Raketen-Abwehr
werden nicht als Verfahren zur Freigabe oder zum Ausstoß eines Wiedereintritts-Flugkörpers angesehen, solange die Verfahren zur Freigabe von Hilfen
für die Durchdringung der Raketen-Abwehr sich von denen zur Freigabe oder
zum Ausstoß von Wiedereintritts-Flugkörpern unterscheidet.

�Zu Absatz 12 von Artikel IV des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

Die folgenden mit MIRVs ausgerüsteten

ICBMs und SLBMs wurden mit der unten angeführten Höchstzahl von Wiedereintritts-Flugkörpern flugerprobt:
Für die Vereinigten Staaten von Amerika
ICBMs vom Typ MINUTEMAN III

-

sieben Wiedereintritts-Flugkörper

SLBMs vom Typ POSEIDON C-3

- vierzehn Wiedereintritts-Flugkörper

SLBMs vom Typ TRIDENT C-4

-

sieben Wiedereintritts-Flugkörper

Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
ICBMs vom Typ RS-16

- vier Wiedereintritts-Flugkörper

ICBMs vom Typ RS-18

-

sechs Wiedereintritts-Flugkörper

ICBMs vom Typ RS-20

-

zehn Wiedereintritts-Flugkörper

SLBMs vom Typ RSM-50

-

sieben Wiedereintritts-Flugkörper

Zweite vereinbarte Erklärung: Während der Flugerprobung jeder ICBM,
SLBM oder ASBM darf nach dem 1. Mai 1979 die Anzahl der Freigabe- oder
Ausstoßverfahren die Höchstzahl an Wiedereintritts-Flugkörpern, wie sie in
den Abschnitten 10, 11, 12 und 13 von Artikel IV des Vertrages für Raketen
der entsprechenden Typen festgelegt ist, nicht überschreiten. In dieser
vereinbarten Erklärung bedeuten "Freigabe und Ausstoßverfahren" die mit
der Zielausrichtung und der Freigabe oder dem Ausstoß ihrer WiedereintrittsFlugkörper auf Zielpunkte hin verbundenen Raketen-Vorgänge, gleichgültig,
ob ein Wiedereintritts-Flugkörper tatsächlich freigegeben oder ausgestoßen
wird. Verfahren zur Freigabe von Hilfen für die Durchdringung der RaketenAbwehr werden nicht als Verfahren zur Freigabe oder zum Ausstoß eines
Wiedereintritts-Flugkörpers angesehen, solange die Verfahren zur Freigabe
von Hilfen für die Durchdringung der Raketen-Abwehr sich von denen zur

- 23 -

�zur Freigabe oder zum Ausstoß von Wiedereintritts-Flugkörpern unterscheidet.

Zu Absatz 13 von Artikel IV des Vertrages
Vereinbarte Erklärung:

Während der Flugerprobung jeder ICBM, SLBM

oder ASBM darf nach dem 1. Mai 1979 die Anzahl der Freigabe- oder Ausstoßverfahren die Höchstzahl von Wiedereintritts-Flugkörpern, wie sie in den
Abschnitten 10, 11, 12 und 13 von Artikel IV des Vertrages für Raketen der
entsprechenden Typen festgelegt ist, nicht überschreiten.

In dieser

vereinbarten Erklärung bedeuten "Freigabe- und Ausstoßverfahren" die mit
der Zielausrichtung und der Freigabe oder dem Ausstoß ihres WiedereintrittsFlugkörpers auf Zielpunkte hin verbundenen Manöver, gleichgültig, ob ein
Wiedereintritts-Flugkörper tatsächlich freigegeben oder ausgestoßen wird.
Verfahren zur Freigabe von Hilfen für die Durchdringung der Raketen-Abwehr
werden nicht als Verfahren zur Freigabe oder zum Ausstoß eines Wiedereintritts-Flugkörpers angesehen, solange die Verfahren zur Freigabe von Hilfen
für die Durchdringung der Raketen-Abwehr sich von denen zur Freigabe oder
zum Ausstoß von Wiedereintritts-Flugkörpern unterscheiden.

Zu Absatz 14 von Artikel IV des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

Zum Zweck der in Absatz 14 von Artikel IV

des Vertrages festgelegten Begrenzung wird die Dislozierung der Höchstzahl
solcher Raketen an jedem Schweren Bomber für Marschflugkörper mit einer
Reichweite von über 600 km ausgerüsteten Typs in Betracht gezogen, für die
jeder Bomber dieses Typs zum Zwecke einer operativen Aufgabe ausgerüstet
ist.

Zweite

- 24 -

�Zweite vereinbarte Erklärung:

Während der Laufzeit des Vertrages wird

kein Bomber des Typs B-52 oder B-l der Vereinigten Staaten von Amerika und
kein Bomber des Typs TUPOLEV-95 oder MYASISHCHEV der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken für mehr als zwanzig Marschflugkörper mit einer Reichweite
von über 600 km ausgerüstet.

Zu Absatz 4 von Artikel V des Vertrages

Vereinbarte Erklärung:

Wenn ein Bomber für mit MIRVs ausgerüsteten

ASBMs ausgerüstet ist, werden alle Bomber dieses Typs als für mit MIRVs
ausgerüsteten ASBMs ausgerüstet angesehen.

Zu Absatz 3 von Artikel VI des Vertrages

Vereinbarte Erklärung:

Die Verfahren, auf die sich Absatz 7 von

Artikel VI des Vertrages bezieht, schließen Verfahren zur Festlegung der
Art und Weise ein, in der bewegliche ICBM-Startanlagen eines nicht den in
Artikel V des Vertrages vorgesehenen Begrenzungen unterliegenden Typs, die
einer Umwandlung in Startanlagen eines dieser Begrenzung unterliegenden Typs
unterzogen werden, dieser Begrenzung unterliegen, es sei denn die Vertragsparteien kommen überein, daß bewegliche ICBM-Startanlagen nach dem Datum,
zu dem das Protokoll außer Kraft tritt, nicht disloziert werden.

Zu Absatz 6 von Artikel VI des Vertrages

Vereinbarte Erklärung:

Die Verfahren zur Herausnahme strategischer

- 25 -

�strategischer Offensivwaffen aus den im Vertrag vorgesehenen Gesamtzahlen,
auf die sich Absatz 6 von Artikel VI des Vertrages bezieht und über die die
Ständige Beratende Kommission Einigung erzielen muß, sollen umfassen:
a)

Verfahren zur Herausnahme aus den in Artikel V des Vertrages vorgesehenen Gesamtzahlen an ICBM- und SLBM-Startanlagen, die von Startanlagen des der in Artikel V des Vertrages vorgesehenen Begrenzung
unterliegenden Typs in Startanlagen eines nicht dieser Begrenzung
unterliegenden Typs umgewandelt werden;

b)

Verfahren zur Herausnahme aus den in den Artikeln III und V des
Vertrages vorgesehenen Gesamtzahlen von Bombern, die von Bombern
eines den in Artikel III des Vertrages oder in den Artikeln III
und V des Vertrages vorgesehenen Begrenzungen unterliegenden Typs
in Flugzeuge oder Bomber eines dem nicht unterliegenden Typs umgewandelt werden.

Gemeinsame Absprache: Die Verfahren, auf die sich Unterabsatz (b) der
vereinbarten Erklärung zu Absatz 6 von Artikel VI des Vertrages hinsichtlich
der Herausnahme von Bombern aus den in den Artikeln III und V des Vertrages
vorgesehenen Gesamtzahlen bezieht, müssen sich auf das Vorhandensein
funktionsbezogener erkennbarer Unterschiede gründen, die anzeigen, ob sie
die Aufgabe eines Schweren Bombers erfüllen können oder nicht,oder ob sie
die Aufgabe eines für Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 600 km
ausgerüsteten Bombers erfüllen können oder nicht.

Zu Absatz 1 von Artikel VII des Vertrages
Gemeinsame Absprache:

Der Begriff "Test", wie er in Artikel VII des

Vertrages gebraucht wird, schließt Forschung und Entwicklung ein.

Zu
- 26 -

�Zu Absatz 2 von Artikel VII des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung:

Der Begriff "erhebliche Erhöhung", wie

er in Unterabsatz 2 (a) von Artikel VII des Vertrages verwendet wird, bedeutet eine Steigerung von 15 Prozent oder mehr. Alle neuen ICBM-Test- und
Ausbildungsstartanlagen, die ICBM-Test- und Ausbildungsstartanlagen in
Versuchsstationen ersetzen, werden nur auf Versuchsstationen eingerichtet.
Zweite vereinbarte Erklärung:

Derzeitige Versuchsstationen, auf denen

ICBMs erprobt werden, befinden sich: für die Vereinigten Staaten von Amerika
in der Nähe von Santa Maria, Kalifornien, und auf Cape Canaveral, Florida;
und für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in den Gebieten von
Tjuratam und Plesetskaya. In Zukunft wird jede Vertragspartei in der
Ständigen Beratenden Kommission Kenntnis geben von der Lage einer jeden
anderen Versuchsstation, die von dieser Vertragspartei zur Erprobung von
ICBMs verwendet wird.
Erste gemeinsame Absprache: Auf den Versuchsstationen, auf denen
ICBMs erprobt werden, dürfen auch andere Waffen erprobt werden, einschließlich
solcher, die durch den Vertrag nicht begrenzt werden.
Zweite gemeinsame Absprache: Von den 18 Startanlagen für Flugkörper
mit partieller Umlaufbahn auf der Versuchsstation im Gebiet von Tjuratam,
wo ICBMs erprobt werden, werden 12 Startanlagen abgebaut oder zerstört,und
sechs Startanlagen können in Startanlagen zur Erprobung von Raketen umgebaut werden, die einer Modernisierung unterzogen wurden.
Abbau oder Zerstörung der 12 Startanlagen werden mit Inkrafttreten
des Vertrages beginnen und sollen innerhalb von 12 Monaten beendet sein,
wobei über die Verfahrensweisen zum Abbau oder zur Zerstörung dieser Startanlagen in der Ständigen Beratenden Kommission Übereinstimmung erzielt
werden muß.

Diese 12 Startanlagen werden nicht ersetzt.
Der
- 27 -

�Der Umbau

der 6 Startanlagen kann nach Inkrafttreten des Vertrags

durchgeführt werden.

Nach Inkrafttreten des Vertrages müssen Flugkörper

mit partieller Umlaufbahn entfernt und gemäß den Bestimmungen von Unterabsatz 1 (c) von Artikel IX und von Artikel XI des Vertrages zerstört und
dürfen nicht durch andere Raketen ersetzt werden, ausgenommen im Fall der
Umwandlung dieser 6 Startanlagen zur Erprobung von Raketen, die einer
Modernisierung unterzogen wurden.

Nach Entfernung der Flugkörper mit

partieller Umlaufbahn und vor einer solchen Umwandlung werden alle mit
diesen Startanlagen verbundenen Tätigkeiten begrenzt auf normale Wartungsaufgaben für Startanlagen, in denen keine Raketen disloziert sind.

Diese

6 Startanlagen unterliegen den Bestimmungen von Artikel VII des Vertrages
und nach Umwandlung den Bestimmungen der Fünften gemeinsamen Absprache
zu Absatz 5 von Artikel II des Vertrages.

Zu Absatz 1 von Artikel VIII des Vertrages
Vereinbarte Erklärung: Allein zu Zwecken der Erprobung hat jede
Vertragspartei das Recht, durch Neukonstruktion oder, als eine Ausnahme
zu den Bestimmungen von Absatz 1 von Artikel VIII des Vertrages, durch
Umbau nicht mehr als 16 Flugzeuge für Marschflugkörper mit einer Reichweite
von über 600 km oder für ASBMs auszurüsten, einschließlich von Flugzeugen,
die Prototypen von für solche Raketen ausgerüsteten Bombern sind. Jede
Vertragspartei hat auch das Recht, als eine Ausnahme zu den Bestimmungen
von Absatz 1 von Artikel VIII des Vertrages, von solchen Flugzeugen aus
Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 600 km flugzuerproben und
nach dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Protokolls auch ASBMs von
solchen Flugzeugen aus flugzuerproben, sofern die Vertragsparteien nicht
darin übereinstimmen, keine ASBMs nach diesem Zeitpunkt flugzuerproben.
Die in Artikel III des Vertrages vorgesehenen Begrenzungen sollen nicht
für solche Flugzeuge gelten.
Die
- 28 -

�Die obenerwähnten Flugzeuge dürfen nur einschließen:
a) andere Flugzeuge als Bomber, die als Ausnahme zu den Bestimmungen
von Absatz 1 von Artikel VIII des Vertrages in für Marschflugkörper
mit einer Reichweite von über 600 km oder für ASBMs ausgerüstete
Flugzeuge umgebaut worden sind;
b) Flugzeuge, die gemäß Unterabsatz 3 (c) oder 3 (d) von Artikel II
des Vertrages als Schwere Bomber angesehen werden; und
c) andere Flugzeuge als Schwere Bomber, die vor dem 7. März 1979
zur Erprobung von Marschflugkörpern mit einer Reichweite von über
600 km

verwendet wurden.

Die Flugzeuge, auf die sich die Unterabsätze (a) und (b) dieser
vereinbarten Erklärung beziehen, sollen auf der Grundlage funktionsbezogener
erkennbarer Unterschiede unterscheidbar sein von Flugzeugen, die ansonsten
dem gleichen Typ angehören würden, aber die Aufgabe eines für Marschflugkörper
mit einer Reichweite von über 600 km oder für ASBMs ausgerüsteten Bombers
durchführen können.
Die Flugzeuge, auf die sich Unterabsatz (c) dieser vereinbarten
Erklärung bezieht, dürfen nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Monaten nach
Inkrafttreten des Vertrages nicht zur Erprobung von Marschflugkörpern mit
einer Reichweite von über 600 km verwendet werden, sofern sie nicht bei
Ablauf dieses Zeitraums auf der Grundlage funktionsbezogener erkennbarer
Unterschiede von Flugzeugen unterscheidbar sind, die ansonsten demselben
Typ angehören würden, aber die Aufgabe eines für Marschflugkörper mit einer
Reichweite von über 600 km ausgerüsteten Bombers nicht durchführen können.
Erste gemeinsame Absprache:

Der Begriff "erproben", wie er in der

vereinbarten Erklärung zu Absatz 1 von Artikel VIII des Vertrages verwendet

- 29 -

�verwendet wird, schließt Forschung und Entwicklung ein.
Zweite gemeinsame Absprache:

Die Vertragsparteien werden sich gegen-

seitig in der Ständigen Beratenden Kommission über die Anzahl von Flugzeugen je Typ unterrichten, die gemäß der vereinbarten Erklärunt zu Absatz 1
von Artikel VIII des Vertrages zur Erprobung verwendet werden.

Eine solche

Unterrichtung wird auf der ersten regelmäßigen Sitzung der Ständigen
Beratenden Kommission erfolgen, die nach der Verwendung eines Flugzeugs
für solche Erprobung abgehalten wird.
Dritte gemeinsame Absprache:

Keines der 16 Flugzeuge, auf die sich

die vereinbarte Erklärung zu Absatz 1 von Artikel VIII des Vertrages
bezieht, darf ersetzt werden, außer im Fall unfreiwilliger Zerstörung eines
dieser Flugzeuge oder im Falle des Umbaus oder der Zerstörung dieser Flugzeuge,

über die Verfahren für einen solchen Ersatz und für die Herausnahme

eines dieser Flugzeuge aus dieser Anzahl im Falle seiner Umwandlung

muß

in der Ständigen Beratenden Kommission Übereinstimmung erzielt werden.

Zu Absatz 1 von Artikel IX des Vertrages
Gemeinsame Absprache zu Unterabsatz (a): Die in Unterabsatz 1 (a)
von Artikel IX des Vertrages festgelegten Verpflichtungen haben keinen
Einfluß auf gegenwärtige Verfahren zum Transport ballistischer Raketen.
Vereinbarte Erklärung zu Unterabsatz (b): Die in Unterabsatz 1 (b)
von Artikel IX des Vertrages festgelegten Verpflichtungen gelten für alle
Bereiche des Ozeanbodens und des Meeresgrundes einschließlich der Meeresgrundzone, auf die sich die Artikel I und II des Vertrages von 1971 über
das Verbot der Stationierung von Nuklearwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Ozeanboden und dem Meeresgrund und in der darunter liegenden

- 30 -

�liegenden Erdschicht bezieht.
Gemeinsame Absprache zu Unterabsatz (c): Die Bestimmungen von Unterabsatz 1 (c) von Artikel IX des Vertrages fordern von keiner der Vertragsparteien den Abbau oder die Zerstörung irgendeiner vorhandenen Startanlage.
Erste vereinbarte Erklärung zu den Unterabsätzen (e) und (f). Das
Startgewicht einer SLBM oder einer ASBM ist das Gewicht der voll beladenen
Rakete selbst zunZeitpunkt des Abschusses.
Zweite vereinbarte Erklärung zu den Unterabsätzen (e) und (f). Das
Wurfgewicht einer SLBM oder einer ASBM ist die Summe des Gewichts:
a)

ihres Wiedereintritts-Flugkörpers oder ihrer WiedereintrittsFlugkörper;

b)

aller selbständigen Ausstoßmechanismen oder anderer geeigneter
Vorrichtungen zur Zielausrichtung eines Wiedereintritts-Flugkörpers
oder zur Freigabe oder zum Ausstoß und zur Zielausrichtung zweier
oder mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper; und

c)

ihrer Durchdringungshilfen einschließlich der Vorrichtungen zu
ihrer Freigabe.

Gemeinsame Absprache zu den Unterabsätzen (e) und (f): Der Begriff
"andere geeignete Vorrichtungen", wie er in der Definition des Wurfgewichts
einer SLBM oder einer ASBM in der Zweiten vereinbarten Erklärung zu den
Unterabsätzen 1 (e) und 1 (f) von Artikel IX des Vertrages verwendet wird,
bedeutet alle Vorrichtungen zur Freigabe und Zielausrichtung zweier oder
mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper; und alle Vorrichtungen zur Freigabe
zweier oder mehrerer Wiedereintritts-Flugkörper oder zur Zielausrichtung
eines Wiedereintritts-Flugkörpers, die ihre Wiedereintritts-Flugkörper oder

- 31 -

�oder ihren Wiedereintritts-Flugkörper nicht mit einer zusätzlichen Geschwindigkeit von mehr als 1 000 m pro Sekunde versehen können.

Zu Absatz 2 von Artikel IX des Vertrages
Vereinbarte Erklärung:

Gefechtsköpfe eines Marschflugkörpers sind

unabhängig ziel ausgerichtet, wenn das Manövrieren oder Zielen der Gefechtsköpfe auf getrennte Zielpunkte auf ballistischen Flugbahnen oder anderen
Flugbahnen, die nicht voneinander abhängen, während des Fluges eines
Marschflugkörpers durchgeführt wird.

Zu Absatz 3 von Artikel XV des Vertrages
Erste vereinbarte Erklärung: Vorsätzliche Maßnahmen zur Verheimlichung,
auf die sich Absatz 3 von Artikel XV des Vertrages bezieht, sind vorsätzlich
ergriffene Maßnahmen zur Verhinderung oder zur Erschwerung der Verifizierung
durch Nationale Technische Mittel gemäß den Bestimmungen des Vertrages.
Zweite vereinbarte Erklärung: Die in Absatz 3 von Artikel XV des
Vertrages vorgesehene Verpflichtungen, keine vorsätzlichen Maßnahmen zur
Verheimlichung zu treffen, schließt die Erprobung von Hilfen zur Durchdringung
der Raketen-Abwehr nicht aus.
Erste gemeinsame Absprache: Die Bestimmungen von Absatz 3 von Artikel XV
des Vertrages und die Erste vereinbarte Erklärung hierzu finden auf alle
Bestimmungen des Vertrages Anwendung, einschließlich der mit Erprobung verbundenen Bestimmungen. In diesem Zusammenhang umfaßt die Verpflichtung,
keine vorsätzlichen Maßnahmen zur Verheimlichung zu ergreifen, die Verpflichtung,
keine vorsätzlichen Maßnahmen zur Verheimlichung in Verbindung mit Erprobung
- 32 -

�Erprobung zu ergreifen, einschließlich jener Maßnahmen, die auf die
Verheimlichung der Vereinigung von ICBMs und Startanlagen während der
Erprobung gerichtet sind.
Zweite gemeinsame Absprache: Jeder Vertragspartei steht es frei,
verschiedene Methoden der Übermittlung telemetrischer Informationen,
ihre Verschlüsselung eingeschlossen, im Verlauf der Erprobung zu verwenden,
ausgenommen, daß in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Absatzes 3
von Artikel XV des Vertrages keine Vertragspartei die absichtliche Verweigerung telemetrischer Informationen, wie etwa durch die Anwendung
telemetrischer Verschlüsselung, vornehmen darf, wenn eine solche Verweigerung
die Verifizierung der Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages behindert.
Dritte gemeinsame Absprache: über die in Absatz 3 von Artikel XV
des Vertrages festgelegten Verpflichtungen hinaus, dürfen keine Bunker,
die die Verifizierung der Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages durch
Nationale Technische Mittel behindern, über verbunkerten ICBM-Startanlagen
verwendet werden.

Zu Absatz 1 von Artikel XVI des Vertrages
Erste gemeinsame Absprache:

ICBM-Starts, auf die die in Artikel XVI

des Vertrages festgelegten Verpflichtungen zutreffen, schließen unter anderen
jene ICBM-Starts ein, für die eine vorhergehende Benachrichtigung gemäß
den Bestimmungen des am 30. September 1971 unterzeichneten Abkommens über
Maßnahmen zur Verminderung der Gefahr des Ausbruchs eines Nuklearkrieges
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken sowie gemäß des am 25. Mai 1972 unterzeichneten Abkommens
zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung
der Union der Sozialistischen Sowjetrepunliken über die Vermeidung von

- 33 -

�von Zwischenfällen auf hoher See und über der hohen See erforderlich ist.
Nichts in Artikel XVI des Vertrages beabsichtigt, eine vorherige Ankündigung
nicht den Bestimmungen unterliegender ICBM-Abschüsse auf freiwilliger
Basis zu verhindern, deren vorherige Ankündigung des Vertrauens zwischen
den Vertragsparteien vergrößern würde.
Zweite gemeinsame Absprache:

Ein von einer Vertragspartei ausgeführter

Mehrfachstart von ICBMs ist im Gegensatz zu einfachen ICBM-Starts, auf
die sich Artikel XVI des Vertrages bezieht, ein Start, der dazu führt,
daß sich anschließend zwei oder mehrere ICBMs gleichzeitig im Flug befinden.
Dritte gemeinsame Absprache: Die Versuchsstationen, auf die sich
Artikel XVI des Vertrages bezieht, sind jene, die die Zweite vereinbarte
Erklärung zu Absatz 2 von Artikel VII des Vertrages einschließt.

Zu Absatz 3 von Artikel XVII des Vertrages
Vereinbarte Erklärung: Um die vereinbarte Datengrundlage für die
Zahlen strategischer Offensivwaffen auf dem laufenden zu halten, die den
im Vertrag in Einklang mit Absatz 3 von Artikel XVII des Vertrages festgelegten Begrenzungen unterliegen»werden sich bei jeder regelmäßigen
Sitzung der Ständigen Beratenden Kommission die Vertragsparteien gegenseitig
über diese Zahlen in den folgenden Kategorien benachrichtigen und Änderungen
dieser Zahlen in Betracht ziehen: ICBM-Startanlagen; feste ICBM-Startanlagen; Startanlagen für mit MIRVs ausgerüstete ICBMs; SLBM-Startanlagen
für mit MIRVs ausgerüstete SLBMs; Schwere Bomber; Schwere Bomber, die für
Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 600 km ausgerüstet sind;
Schwere Bomber, die nur für ASBMs ausgerüstet sind; ASBMs; und mit MIRVs
ausgerüstete ASBMs.
Zu

�Zu Absatz 2 von Artikel II des Protokolls
Vereinbarte Erklärung:

Gefechtsköpfe eines Marschflugkörpers sind

unabhängig zielausgerichtet, wenn das Manövrieren oder Zielen der Gefechtsköpfe auf getrennte Zielpunkte auf ballistischen Flugbahnen oder
anderen Flugbahnen, die nicht voneinander abhängen, während des Fluges
eines Marschflugkörpers durchgeführt wird.

Zu Absatz 3 von Artikel II des Protokolls
Erste vereinbarte Erklärung: Wenn ein Marschflugkörper eine Reichweite von über 600 km hat, werden alle Marschflugkörper dieses Typs als
Marschflugkörper einer Reichweite von über 600 km angesehen.
Erste gemeinsame Absprache:

Wenn ein Marschflugkörper für eine Reich-

weite von über 600 km flugerprobt worden ist, soll er als ein Marschflugkörper angesehen werden, der eine Reichweite von über 600 km hat.
Zweite gemeinsame Absprache: Marschflugkörper, die keine Reichweite
von über 600 km erreichen können, sollen nicht als zu einem Typ gehörig
angesehen werden, der eine Reichweite von über 600 km hat, wenn sie auf
der Grundlage äußerlich erkennbarer Konstruktionsmerkmale von Marschflugkörpern der mit einer Reichweite von über 600 km ausgestatteten Typen zu
unterscheiden sind.
Zweite vereinbarte Erklärung:

Die Reichweite eines Marschflugkörpers

ist die Höchstentfernung, die von der Rakete in ihrer Standardausführung
bis zur Erschöpfung des Brennstoffs überbrückt werden kann und die durch
die Projizierung ihrer Flugbahn auf die Erdrundung vom Startpunkt zum
Auftreffpunkt festgelegt ist.
Dritte
- 35 -

�Dritte vereinbarte Erklärung:

Wenn ein unbemannter, gelenkter

Flugkörper mit Selbstantrieb, der den Flug auf dem größten Teil seines
Flugweges durch Nutzung aerodynamischen Auftriebs durchführt, als Waffenträger flugerprobt oder disloziert wurde, werden alle Flugkörper dieses
Typs als Waffenträger-Flugkörper angesehen.
.

.

.

•

:

.

Dritte gemeinsame Absprache:

Unbemannte, gelenkte Flugkörper mit

Selbstantrieb, die den Flug auf dem größten Teil ihres Flugwegs durch
Nutzung aerodynamischen Auftriebs durchführen und keine WaffenträgerFlugkörper sind, d.h. unbewaffnete, gelenkte Flugkörper ohne Pilot, werden
nicht als Marschflugkörper angesehen, wenn solche Flugkörper auf der
Grundlage äußerlich erkennbarer Konstruktionsmerkmale von Marschflugkörpern
unterscheidbar sind.
Vierte gemeinsame Absprache: Keine Vertragspartei darf unbewaffnete,
gelenkte Flugkörper ohne Pilot in Marschflugkörper mit einer Reichweite
von über 600 km umwandeln, und keine Vertragspartei darf Marschflugkörper
mitäner Reichweite von über 600 km in unbewaffnete, gelenkte Flugkörper
ohne Pilot umwandeln.
Fünfte gemeinsame Absprache: Keine Vertragspartei hat Pläne, während
der Dauer des Vertrages unbewaffnete, gelenkte Flugkörper ohne Pilot von
seegestützten oder landgestützten Startanlagen aus flugzuerproben oder zu
dislozieren, die über eine Reichweite von mehr als 600 km verfügen. In
Zukunft muß jede Vertragspartei, die solche Pläne haben sollte, die andere
Vertragspartei rechtzeitig vorher über solche Flugerprobungen oder
Dislozierungen unterrichten. Diese gemeinsame Absprache gilt nicht für
Flugkörper für Ziel Übungen.

�Gegeben in Wien am 18. Juni 1979 in zwei Ausfertigungen, jede in
englischer und russischer Sprache, beide Texte in gleicher Weise
authentisch.

Für die Vereinigten Staaten

Für die Union

von Amerika
Der Präsident der
Vereinigten Staaten von Amerika

der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Der Generalsekretär der KPdSU,
Vorsitzender des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR

- 37 -

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

SOWJETISCHE "BACKFIRE"-ERKLÄRUNG

Am 16. Juni 1979 übergab Präsident Breschnew die folgende schriftliche
Erklärung an Präsident Carter:
Die sowjetische Seite unterrichtet die amerikanische Seite, daß das
sowjetische "TU-22M"-Flugzeug, das in den Vereinigten Staaten "Backfire"
genannt wird, ein Mittel Streckenbomber ist und daß sie nicht beabsichtigt,
dieses Flugzeug mit der Fähigkeit des Einsatzes in interkontinentalen
Distanzen zu versehen. In diesem Zusammenhang erklärt die sowjetische
Seite, daß sie den Aktionsradius dieses Flugzeuges nicht derart erweitern
wird, daß es in der Lage wäre, Ziele auf dem Territorium der USA zu treffen,
Auch beabsichtigt die sowjetische Seite nicht, ihm eine solche
Kapazität auf irgendeine andere Weise, einschließlich des Auftankens
in der Luft,zu geben.

Gleichzeitig erklärt die sowjetische Seite, daß

es die Produktionsrate dieses Flugzeuges nicht im Vergleich zu der gegenwärtigen Rate erhöhen wird.
Präsident

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�Präsident Breschnew versicherte, daß die Produktion der sowjetischen
Backfire nicht die Zahl von 30 im Jahre übersteigen werde.
Präsident Carter erklärte, daß die Vereinigten Staaten in das SALT IIAbkommen auf der Grundlage der in der sowjetischen Erklärungen enthaltenen
bindenden Zusagen eintreten und daß sie die Einhaltung dieser Zusagen als
wesentlich für die unter dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen ansehen.

+ + + + +

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER PRINZIPIEN UND GRUNDLEGENDEN RICHTLINIEN FÜR
ANSCHLUSSVERHANDLUNGEN ÜBER DIE BEGRENZUNG STRATEGISCHER RÜSTUNGEN

Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, nachstehend im Text als Vertragsparteien bezeichnet, sind
nach Abschluß des Vertrages über die Begrenzung Strategischer Rüstungen in dem sie erneut bekräftigen, daß die Stärkung der strategischen
Stabilität den Interessen der Vertragsparteien und den Interessen der
internationalen Sicherheit entspricht und in der Überzeugung, daß ein baldiges Abkommen über weitere Begrenzung
und weitere Reduzierung strategischer Waffen dazu dienen würde, die internationale Sicherheit und den Frieden zu stärken und das Risiko des Ausbruchs
eines nuklearen Kriegs zu vermindern wie folgt übereingekommen:
Erstens,

Postfach 20 03 00
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 3240
Telex:08-85432

�Erstens, die Vertragsparteien werden weiterhin Verhandlungen - im
Einklang mit dem Prinzip der Gleichheit und der gleichen Sicherheit - über
Maßnahmen für eine weitere Begrenzung und Reduzierung der Zahl strategischer
Waffen sowie für ihre weitere qualitative Begrenzung führen.
Zur weiteren Förderung der zwischen den Vertragsparteien bestehenden
Abkommen über die Begrenzung und Reduzierung strategischer Waffen werden
beide Vertragsparteien auch weiterhin zum Zwecke der Verminderung und Vermeidung des Risikos des Ausbruchs eines nuklearen Kriegs Maßnahmen anstreben, um die strategische Stabilität unter anderem durch Begrenzungen
der strategischen Offensivwaffen zu verstärken, die das strategische Gleichgewicht am meisten destabilisieren, sowie durch Maßnahmen zur Verminderung
und Vermeidung des Risikos eines Überraschungsangriffs.
Zweitens, weitere Begrenzungen und Reduzierungen strategischer Rüstungen
müssen einer angemessenen Verifizierung durch Nationale Technische Mittel
unterliegen, unter Anwendung zusätzlicher, soweit zweckmäßig kooperativer
Maßnahmen, die zur Effizienz der Verifizierung durch Nationale Technische
Mittel beitragen. Die Vertragsparteien werden versuchen, die Verifizierung
zu verstärken und die Funktion der Ständigen Beratenden Kommission zu
vervollkommnen, um die Gewähr der Einhaltung der von den Vertragsparteien
übernommenen Verpflichtungen zu erhöhen.
Drittens, die Vertragsparteien werden im Verlauf dieser Verhandlungen,
unter Berücksichtigung der die strategische Situation bestimmenden Faktoren,
die folgenden Ziele verfolgen:
1) bedeutende und substantielle Verringerung der Anzahl strategischer
Offensivwaffen;
2) qualitative Begrenzungen strategischer Offensivwaffen, einschließlich
von Einschränkungen bei der Entwicklung, Erprobung und Dislozierung

&gt;

- 2 -

�Dislozierung neuer Typen strategischer Offensivwaffen und bei
der Modernisierung von vorhandenen strategischen Offensivwaffen;
3)

Lösung der Fragen, die im Protokoll zum Vertrag zwischen den
Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen
enthalten sind, im Zusammenhang mit den Verhandlungen bezüglich
der Durchführung der dort dargelegten Prinzipien und Ziele.

Viertens, die Vertragsparteien werden weitere Schritte in Betracht
ziehen, um die strategische Stabilität zu sichern und zu verstärken, um die
Gleichheit und die gleiche Sicherheit der Vertragsparteien zu gewährleisten
und um die oben erwähnten Prizipien und Ziele durchzusetzen. Jeder Vertragspartei wird es freistehen, jede für eine weitere Begenzung strategischer
Rüstungen relevante Frage aufzuwerfen. Die Parteien werden außerdem weitere
Maßnahmen in Erwägung ziehen, soweit sie geeignet sind, den internationalen
Frieden und die Sicherheit zu stärken und das Risiko des Ausbruchs eines
nuklearen Kriegs zu verringern.

Wien, 18. Juni 1979

Für die Vereinigten Staaten von Amerika

Für die Union der Sozialistischen

Der Präsident der Vereinigten Staaten
von Amerika

Sowjetrepubliken
Der Generalsekretär der KPdSU,
Vorsitzender des Präsidiums
des Obersten Sowjets der UdSSR

+ + + + +
- 3 -

�Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

MEMORANDUM DES EINVERSTÄNDNISSES
ZWISCHEN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND DER UNION DER SOZIALISTISCHEN
SOWJETREPUBLIKEN ÜBER DIE AUFSTELLUNG EINER DATENGRUNDLAGE FÜR DIE
ZAHLEN STRATEGISCHER OFFENSIVWAFFEN

Für die Zwecke des Vertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen haben die Vertragsparteien Daten über die Zahlen strategischer Offensivwaffen in Erwägung gezogen und stimmen überein, daß zum Zeitpunkt des 1. November 1978 die folgenden Zahlen strategischer Offensivwaffen
existierten, die den Begrenzungen unterliegen, wie sie der heute unterzeichnete
Vertrag vorsieht.
USA

UdSSR

Startanlagen für Interkontinentalraketen (ICBMs)

1054

1398

Festinstallierte Startanlagen für ICBMs

1054

1398

Startanlagen für ICBMs mit Mehrfachgefechtsköpfen (MIRVs)

550

576

Startanlagen für unterseebootgestützte
ballistische Raketen (SLBMs)

656

950

Startanlagen für SLBMs mit MIRVs

496

128

Schwere

Postfach 20 03 0 0
D5300 Bonn 2

Tel: 02221-89 32 40
Telex:08-85432

�USA
Schwere Bomber

574

UdSSR
156

Schwere Bomber, die für Marschflugkörper mit einer
Reichweite von über 600 km eingerichtet sind
Schwere Bomber, die für ballistische Luft-Boden-Raketen
(ASBMs) ausgerüstet sind
Luft-Boden-Raketen (ASBMs)
ASBMs mit MIRVs

Zur Zeit des Inkrafttretens des Vertrags werden die Vertragsparteien die
oben vereinbarten Daten gemäß den in diesem Memorandum aufgeführten Kategorien
auf den neuesten Stand bringen.
Gegeben in Wien am 18. Juni 1979 in zwei Ausfertigungen, jede in englischer
und russischer Sprache, beide Texte in gleicher Weise authentisch.

Für die Vereinigten Staaten von
Amerika
Der Chef der amerikanischen SALTDelegation

Für die Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken
Der Chef der sowjetischen SALTDelegation

�AUFSTELLUNG DER DATEN ÜBER DIE ZAHLEN STRATEGISCHER OFFENSIVWAFFEN
ZUM ZEITPUNKT DER UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGS

Die Vereinigten Staaten von Amerika erklären, daß sie am 18. Juni 1979
die folgende Anzahl strategischer Offensivwaffen besitzen, die den Begrenzungen
unterliegen, wie sie der heute unterzeichnete Vertrag vorsieht:

Startanlagen für ICBMs

1054

Festinstallierte Startanlagen für ICBMs

1054

Startanlagen für ICBMs mit Mehrfachgefechtsköpfen (MIRVs)

550

Startanlagen für unterseebootgesützte ballistische

Raketen (SLBMs)

656

Startanlagen für SLBMs mit MIRVs

496

Schwere Bomber

573

Schwere Bomber, die für Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 600 km eingerichtet sind

3

Schwere Bomber, die nur für ASBMs ausgerüstet sind

ASBMs mit MIRVs

18. Juni 1979
Der Chef der amerikanischen SALTDelegation

- 3 -

�AUFSTELLUNG DER DATEN ÜBER DIE ZAHLEN STRATEGISCHER OFFENSIVWAFFEN
ZUM ZEITPUNKT DER UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGS

Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erklärt, daß sie zum
Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags die folgende Anzahl strategischer
Offensivwaffen besitzt, die den Begrenzungen unterliegen, wie sie der heute
unterzeichnete Vertrag vorsieht:
Startanlagen für ICBMs

1398

Festinstallierte Startanlagen für ICBMs

1398

Startanlagen für ICBMs mit MIRVs

608

Startanlagen für unterseebootgestützte ballistische
Raketen

950

Startanlagen für SLBMs mit MIRVs

144

Schwere Bomber
Schwere Bomber, die für Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 600 km eingerichtet sind

156

Schwere Bomber, die nur für ASBMs ausgerüstet sind
ASBMs mit MIRVs
18. Juni 1979
Der Chef der sowjetischen SALTDelegation

+ + + + +

�</text>
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                <text>&lt;strong&gt;1. Dokumentation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Vertrag&lt;/strong&gt; zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Protokoll&lt;/strong&gt; zum Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vereinbarte Erklärungen und gemeinsame Absprachen bezüglich des Vertrages zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Begrenzung Strategischer Offensivwaffen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sowjetische "Backfire"-Erklärung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gemeinsame Erklärung der Prinzipien und grundlegenden Richtlinien für Anschlussverhandlungen über die Begrenzung strategischer Rüstungen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Memorandum des Einverständnisses zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Aufstellung einer Datengrundlage für die Zahlen strategischer Offensivwaffen</text>
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                    <text>und
Dokumentation

I

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

11. Juli 1979

25
INHALT
DOKUMENTATION

Präsident Carters Erklärung zum Abschluß des Tokioter Gipfeltreffens
Erklärung Carters zur OPEC-Dlpreiserhöhung
WIRTSCHAFT
Die Ergebnisse des Tokioter Wirtschaftsgipfels aus amerikanischer Sicht
- Interview mit Sam Burks HINTERGRUNDMATERIAL
Kohleumwandlung vor Ort
US-Energieministerium erörtert Möglichkeiten unterirdischer Kohlevergasung mit der Industrie
WISSENSCHAFT UND TECHNIK
Voyager 2: Rendezvous mit Jupiter
Auf dem Weg in die Außenbereiche unseres Sonnensystems
Pionier U-Besuch beim Planeten Saturn
Künftige Krisen:

sind sie zu verhindern?

Versuch zur Entwicklung eines Frühwarnsystems für schwerwiegende
gesellschaftliche Probleme

Um Über/endung von
Belegexemplaren wird
gebeten

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Dokumcnlcilion

•

International Communication Agency
Embassy of the United States of America

11. Juli 1979

25

PRÄSIDENT CARTERS ERKLÄRUNG ZUM ABSCHLUSS DES TOKIOTER GIPFELTREFFENS

TOKIO - (AD) - Auf einer Pressekonferenz, die von den Staats- und
Regierungschefs der sieben wichtigsten westlichen Industrieländer zum
Abschluß des Gipfeltreffens in Tokio abgehalten wurde, erklärte Präsident
Jimmy Carter am 29. Juni 1979:
Zunächst möchte ich ein paar Worte des Dankes richten an Ministerpräsident Ohira, an die Verantwortlichen in Japan, an seine Majestät, den
Kaiser, an das japanische Volk, an alle, die diese Konferenz ermöglicht
haben und die uns darüber hinaus zu einem offiziellen Staatsbesuch willkommen
geheißen haben.
Meiner eigenen Meinung nach wird die Geschichte zeigen, daß diese
Wirtschaftsgipfelkonferenz für die meisten Menschen auf der Erde historische
Bedeutung hatte. Wachsende Energieknappheit und rasch steigende Energiepreise, auf die wir uns zubewegen, stürzen uns in Schwierigkeiten. Aber wir
haben uns jeder für sich und alle zusammen entschieden, nicht zu verzweifeln,
sondern überlegt zu handeln und dadurch vielleicht andere zu ermutigen, uns

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Tel: 02221-89 3 2 4 0
Telex:08-85432

�uns in den Entscheidungen nachzueifern, die wir selbst getroffen haben.
Wir sind uns über den Ernst der Energiefrage im klaren,und wir sind
entschlossen, sowohl als einzelne Nationen als auch als Gruppe von Nationen
zu versuchen, diese Schwierigkeiten zu meistern - mit so wenig Nachteilen
wie möglich für die Völker, die wir vertreten.
Eine der schwierigsten Entscheidungen, die wir schließlich trafen,
war die Annahme individueller, nationaler Zielsetzungen zur Begrenzung der
öl einfuhren für die Jahre 1979, 1980 und bis ins Jahr 1985 hinein.
Diese Zielsetzungen ergehen sich nicht in Allgemeinplätzen. Sie
werden vielmehr eine präzise Sprache sprechen. Es handelt sich um recht
beträchtliche Verpflichtungen, fühlbare und einschränkende Verpflichtungen.
Zusätzlich haben wir uns einzeln und gemeinsam zu einer raschen Entwicklung
alternativer Energieversorgung verpflichtet; außerdem zu einer erhöhten
eigenen öl- und Erdgasförderung, soweit diese zur Verfügung stehen; zur
erhöhten Förderung und Verwendung von Kohle unter Beachtung des Umweltschutzes; zur Betonung der Entwicklung synthetischer Brennstoffe, wobei
öl aus Ölschiefer und Teersand gewonnen werden soll; zur Sonnenenergie
sowie zur Atomkraft mit besonderer Betonung der Sicherheit. Diese Art
von Verpflichtungen ist sorgfältig besprochen worden und in Zukunft für
uns bindend.
Wir behandelten darüber hinaus ein schwieriges Problem des Marktverfahrens, so daß nunmehr nach Festlegung des ölpreises an der Quelle
nur noch ein Mindestmaß an unnötigen öl Preiserhöhungen im Verlauf des Vermarktungs-und Verteilungsprozesses eintreten wird.
Ich glaube, daß zum ersten Mal eine Gruppe führender Vertreter der
Industrienationen öffentlich eindringlich ihre Meinung und Bedenken über
die jüngsten Schritte der OPEC-Länder zum Ausdruck gebracht hat.

Ich

zitiere nur einige wenige Worte aus dem Kommunique, die, wie ich denke,

�denke, bezeichnend sind:

"Wir bedauern die Entscheidungen, die auf der

jüngsten OPEC-Konferenz getroffen wurden".

Wir bezogen uns auf die unge-

rechtfertigten ülPreiserhöhungen und wiesen auf die ernsten wirtschaftlichen
und sozialen Folgen dieser Entscheidungen hin.

Wir betonten, daß dies

eine weltweite Inflation, weniger Wachstum, mehr Arbeitslosigkeit zur Folge
haben wird, daß es die Stabilität des Weltwirtscahftssystems gefährdet,
und betonten im besonderen, wie es der französische Präsident bereits
getan hat,die lachteilige Wirkung auf die Entwicklungsländer der Welt, die
den Reichtum mancher von uns nicht teilen.

Die Flüchtlingsfrage wurde aufmerksam diskutiert, mit Anteilnahme
und Mitleid für die Leidenden.

Gemeinsam haben wir Vietnam und die anderen

Länder, die die Ursache des Flüchtlingsproblems bilden, zum Versuch aufgerufen, bei der humanen und wirkungsvollen Behandlung dieses Problems mitzuhelfen.

Und wir alle haben besprochen, was wir als einzelne Länder tun

könnten,um dieses Problem zu

lindern.

Unser Land hat 220 000 Flüchtlinge aus Südostasien aufgenommen.
nehmen jetzt etwa 7 000 Menschen pro Monat auf.

Wir

Gestern habe ich mein Land

dazu verpflichtet, diese Rate zu verdoppeln und 14 000 pro Monat aufzunehmen.
In nahezu jeder Debatte haben wir uns auch - ziemlich im Gegensatz
zu meiner eigenen bisherigen Erfahrung bei anderen Konferenzen - auf die
mutigste Position, die konstruktive Position, die bestimmteste Position
und die greifbarste Position zubewegt.

Wir sind nicht in einen Kompromiß

ausgewichen, indem wir uns in AIIgemeinplätzen ergangen hätten.

Ich glaube, wenn man das Kommunique liest, wird man feststellen, daß
richtig ist, was ich gesagt habe. Aus diesen und anderen Gründen, betrachte
ich diese Gipfelkonferenz als erfolgreich.
+ + + + +

- 3 -

�V* J

71TFEi
I 3

Dokumentation
International Communication Agency
Embassy of the United States of America

25

11. Juli 1979

ERKLÄRUNG CARTERS ZUR OPEC-ÖLPREISERHÖHUNG

TOKIO - (AD) - Präsident Jimmy Carter hat am 29. Juni 1979 in
Tokio, wo er sich zum Weltwirtschaftsgipfel aufhielt, eine Erklärung zur
Erhöhung des ölpreises durch die Organisation der erdölfördernden Staaten
(OPEC) abgegeben, die folgenden Wortlaut hat:
Die OPEC-Staaten haben soeben ihren Preis wiederum um einen außergewöhnlichen Betrag erhöht. Der kumulative Effekt dieser Erhöhungen ist
ein sechzigprozentiger Anstieg des ölpreises seit dem vergangenen September.
Dies verursacht einen wirtschaftlichen Umbruch für die Vereinigten Staaten
und auch für die übrige Welt. Niemand auf der Welt wird nicht unter diesen
außergewöhnlichen öl Preiserhöhungen zu leiden haben.
Bislang haben wir in den Vereinigten Staaten es versäumt, uns auf
diese Aktionen von Seiten der OPEC vorzubereiten. Zwischen 1973 und 1977
haben die Vereinigten Staaten keine Maßnahme getroffen, um mit diesen unausweichlichen ölpreiserhöhungen und dem unausweichlichen Rückgang der
öl lieferungen fertig zu werden. Im Jahre 1977 habe ich dem Kongreß einen

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�einen umfassenden Energieplan vorgeschlagen.

Bis zum heutigen Zeitpunkt

hat der Kongreß keine Gesetzesmaßnahme bezüglich des Öls verabschiedet.
Es ist ein unbedingtes Erfordernis, daß der Kongreß unverzüglich handelt,
um die Konjunkturgewinnsteuer zu verabschieden und den Energiesicherungsfonds einzurichten.
Ich habe mich entschlossen, meinen eigenen Besuch ausländischer Staaten
abzukürzen und nach Hause zurückzukehren, wo ich am Sonntagabend eintreffen
werde, um den Kongreß aufzufordern, in bezug auf die Gesetzesvorlage, die ich
soeben genannt habe, rascher zu handeln und auch das Gesetz zur Ermächtigung
der Produktion synthetischer Treibstoffe und anderer Energiequellen zu
verabschieden, um unser Land autarker und immuner gegen die schädigenden
Einflüsse auswärtiger Entscheidungen durch die OPEC und andere zu machen.
Außerdem will ich mit meinen eigenen Beratern zusammenkommen, um zu
sehen, was innerhalb der kommenden Monate unternommen werden kann, um unser
Land vor künftigen Aktionen der Art,wie ich sie soeben beschrieben habe,
zu schützen.
Die Energieerzeugung im eigenen Land muß verstärkt werden - öl, Erdgas, Kohle, synthetische Treibstoffe, Kohlenverflüssigung und -Vergasung und
Sonnenenergie.
weiteren Verzug.

Diese Maßnahmen müssen getroffen werden, und zwar ohne
Wir müssen buchstäblich Milliarden Dollar in diese

technologischen Fortentwicklungen stecken, und das Geld steht uns mit der
Konjunkturgewinnsteuer und der Einrichtung des Energiesicherungsfonds zur
VerfugungNach bisherigen Schätzungen werden die von der OPEC in den letzten
sechs Monaten vorgenommenen Preiserhöhungen unser Land bis Ende 1980
mit einem Inflationsanstieg von mindestens zwei Prozent und einer Abnahme
der Wachstumsrate der Wirtschaft der Vereinigten Staaten von wenigstens
zwei Prozent belasten.
Unser

�Unser Land ist in der Lage, autark zu sein. Wir besitzen die
technischen Fähigkeiten, wir verfügen über die finanziellen Mittel,und wir
haben die Ressourcen.
Es ist unbedingt geboten, daß wir rasch handeln.

Und es ist genau

so unbedingt notwendig, daß wir miteinander zusammenarbeiten.

Wir müssen

entschlossen, kühn, zupackend und auch kreativ sein und als Amerikaner
die ungeheuren Ressourcen unseres Landes in der wirksamsten, effizientesten
und kooperativsten Weise mobilisieren.
Es gibt keine andere Bedrohung für unser Leben in Amerika, die so
ernst zu nehmen ist wie diese wirtschaftlichen Bedrohungen, die nicht nur
die Struktur unserer Nation, sondern auch unsere eigene
die Zukunft gefährden.

Sicherheit für

Ich bin überzeugt, daß das amerikanische Volk und

auch der Kongreß jetzt aufgebracht genug sind, um ohne Verzug zu handeln.
Dies wird mein Hauptziel sein, wenn ich in wenigen
zurückkehre.

+ + + + +

- 3 -

Tagen nach Amerika

�I

1
3

Wift/chaft
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Embassy of the United States of America

11. Juli 1979

25

DIE ERGEBNISSE DES TOKIOTER WIRTSCHAFTSGIPFELS AUS AMERIKANISCHER SICHT
- Interview mit Sam Burks -

WASHINGTON - (AD) - Der kürzlich beendete Wirtschaftsgipfel in
Tokio, an dem die Staats- und Regierungschefs der sieben wichtigsten
Industriestaaten des Westens teilnahmen, hat nach amerikanischer Auffassung
zu einem besseren Gleichgewicht zwischen dem Angebot und der Nachfrage
nach Erdöl beigetragen. In einem USICA-Interview betonte ein leitender
Mitarbeiter der Carter-Administration, Sam Burks, das Gipfeltreffen habe
einmal zu individuellen Höchstgrenzen der ölimporte für jedes Land und
zum anderen zu einer gemeinsamen internationalen Anstrengung geführt, um
die Mittel für die Entwicklung alternativer Energietechnologien bereitzustellen. Kein Land, so unterstrich Burks, habe "Sondervorteile" für sich
errungen, sondern "alle haben durch die Vereinbarung strikterer Importhöchstgrenzen gewonnen." Nachfolgend das Interview mit Sam Burks im
Wortlaut:
FRAGE:

Was waren die wichtigsten Ergebnisse des Gipfeltreffens in

Tokio?
Antwort

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�ANTWORT:

Das war einmal ein Übereinkommen über Einfuhrbeschränkungen

und zum andern ein Übereinkommen, die Produktion von alternativen Energiequellen zu erhöhen.
Die Teilnehmerländer kamen überein, ihre Einfuhren bis 1985 auf dem
gegenwärtigen Stand einzufrieren;

mit "gegenwärtigem Stand" meine ich das

reduzierte Niveau, das sie 1979 als Ergebnis der gegenüber der Internationalen
Energieagentur (IEA) eingegangenen Verpflichtungen erreichen werden, nämlich
den geplanten Verbrauch um 5 Prozent zu senken.

Alle teilnehmenden Länder

kamen außerdem überein, das Niveau des Jahres 1979 auch 1980 konstant zu
halten, die meisten kamen sogar überein, dies bis 1985 zu tun.

Das bedeutet,

daß das Wirtschaftswachstum zwischen heute und 1985 ohne erhöhte öl einfuhren
erreicht werden muß.

Dies ist eine wesentliche Verminderung gegenüber dem,

was sonst hinsichtlich Verbrauch und Einfuhren stattgefunden hätte.
Der zweite Hauptpunkt war die Verpflichtung der Staats- und Regierungschefs, erhöhte Mittel für die Erzeugung alternativer Energien bereitzustellen synthetische Energien, Sonnenenergie usw. Sie errichteten eine Internationale
Energietechnologie-Gruppe, um (a) zu beobachten, was die verschiedenen Länder
zu Hause tun, um dieser Verpflichtung nachzukommen und um (b) zu sehen, was
zusätzlich im Rahmen der internationalen Finanzierung getan werden kann, um
diese Verpflichtung zu erfüllen. Sowohl kurzfristig in der Importbeschränkung als auch langfristig in der erweiterten Erschließung anderer
Energiequellen half das Gipfel treffen,für die nächste Zukunft ein besseres
Gleichgewicht zwischen dem Angebot und der Nachfrage bei Erdöl herbeizuführen.
FRAGE: Eine Reihe europäischer Kommentatoren glaubt, daß die Vereinigten
Staaten sich ihren Gipfel partnern gegenüber durchsetzen werden, indem sie
sicherstellen, daß sie auch weiterhin Zugang zu den internationalen ölmärkten haben, um ihre hohe Nachfrage nach Brennstoff zu befriedigen, Ist
dies eine genaue Beschreibung dessen, was sich auf dem Gipfeltreffen zugetragen hat?
Antwort

�ANTWORT: Nein, das ist es nicht. Die Importbeschränkungen, die auf
dem Treffen vereinbart wurden, waren für beide Seiten, die europäischen
Länder und die Vereinigten Staaten strikt, denn sowohl die europäischen
Länder als auch die Vereinigten Staaten kamen Liberein, die Importniveaus
beizubehalten, zu denen sie sich 1979 für die Zukunft verpflichtet hatten.
Deshalb besteht kein großer Unterschied zwischen den europäischen und den
amerikanischen Verpflichtungen hinsichtlich der zukünftigen öleinfuhren.
Der wirkliche Unterschied zwischen den europäischen Ländern und den Vereinigten
Staaten bei diesem Treffen betraf eine andere Frage: Ob die europäischen
Verpflichtungen hinsichtlich der Importhöchstgrenzen eine gemeinsame
Verpflichtung für die Europäische Gemeinschaft als ganzes sein sollten oder
nationale Einfuhrgrenzen. Die Vereinigten Staaten waren darauf bedacht,
daß es nationale Einfuhrgrenzen sein sollten, denn nur bei einer klaren
Verpflichtung zu nationalen Einfuhrgrenzen kann man einzelne Länder mit
der Verantwortung zur Erzielung solcher Begrenzungen belasten. Das war
der Punkt, der bei dem Treffen die größte Uneinigkeit schuf und der schließlich
auf eine Weise gelöst wurde, die meiner Meinung nach beide Seiten zufriedenstellte. Die Länder der Europäischen Gemeinschaft kamen überein, daß die
Gemeinschaft nationale Einfuhrgrenzen angeben und überwachen würde und die
Vereinigten Staaten stimmten zu, daß die Beschränkung bei nationalen Einfuhrgrenzen nicht nur für die nächsten Jahre gelten soll, sondern bis 1985,
wie die europäischen Länder wünschten.

So wurde ein Kompromiß erreicht, bei dem beide Seiten mit ihren Vorschlägen zu strikterer Beschränkung den Sieg davontrugen.

Wir erhielten

die nationalen Einfuhrgrenzen und die europäischen Länder erhielten die
Verpflichtung bis 1985.
FRAGE:

War der Endplan fair für alle Teilnehmer des Gipfeltreffens

oder erreichten einige Länder mehr als andere?
Antwort

�ANTWORT:

Die einzigen Länder, die gemäß dem Gipfel abkommen höhere

Einfuhren haben dürfen, sind Kanada und Japan.
ständen gegenüber.
Produktionsrückgang.

Sie stehen besonderen Um-

Japan hat keine Inlandsproduktion;

Kanada hat einen

Daher würde ich nicht einmal diese beiden Länder als

besondere Gewinner betrachten.

Aber wenn man über die restlichen Teilnehmer-

länder spricht, vor allem die Europäische Gemeinschaft und die Vereinigten
Staaten, so würde ich sagen, daß es für kein einziges Land einen Sondervorteil
gab, sondern alle haben durch die Vereinbarung strikterer Importhöchstgrenzen
gewonnen, und es ist jetzt die Frage, ob diese Höchstgrenzen eingehalten
werden.
FRAGE:

Warum stimmten die Vereinigten Staaten dem EG-Plan von Straßburg

nicht zu, zukünftige öleinfuhren auf das Niveau zu begrenzen, das im Basisjahr 1978 erreicht wurde?
ANTWORT: Das Jahr 1978 war für uns ein außergewöhnliches Jahr. Es
war das Jahr, in dem die Produktion aus Alaska hereinströmte, was zum Ergebnis
hatte, daß unsere Einfuhren in diesem Jahr auf ein ungewöhnlich niedriges
Niveau sanken. Im Jahre 1977 betrugen unsere Einfuhren 8,6 Millionen
Barrel pro Tag; 1978 waren es 7,9 Millionen Barrel pro Tag; 1979 sind es
wieder 8,5 Millionen Barrel pro Tag. Deshalb also war 1978 für uns ein
Ausnahmejahr. Im Gegensatz dazu war es für die europäischen Länder ein sehr
normales Jahr. Wenn man Frankreich, Italien, Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland betrachtet, so war 1978 ein Jahr, in dem sie grob gesprochen die gleichen Einfuhrmengen wie in den anderen Jahren erreichten.
FRAGE: Wie war die Entstehung des abschließenden Übereinkommens auf dem
Tokioter Gipfeltreffen, und wie unterscheidet es sich im Vergleich zum
Straßburger Plan?
ANTWORT:

Es unterschied sich von dem Straßburger Plan hauptsächlich

dadurch, daß es klare nationale Importhöchstgrenzen beinhaltete, während

- 4 -

�während der Straßburger Plan lediglich eine Begrenzung für die Europäische
Gemeinschaft als ganzes vorsah - was wir als eine weniger strikte Verpflichtung
ansahen.

Die Entstehung des Abkommens beruhte auf der Bereitwilligkeit der

europäischen Länder, nationale Importhöchstgrenzen festzusetzen, solange dies
im Kontext der Gemeinschaftspolitik geschah, sowie auf der Bereitschaft der
Vereinigten Staaten, nationalen Importhöchstgrenzen zuzustimmen, die bis
1985 reichten, anstatt früher wegzufallen, wie wir es vorgeschlagen hatten.
So war dies, wie ich glaube, ein fairer Kompromiß.

Übereinstimmung gab es

auch hinsichtlich einer wirkungsvollen Beobachtung der europäischen Länder
innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, sodann innerhalb der Internationalen
Energieagentur für alle Länder außer Frankreich und schließlich innerhalb einer
besonderen neuen Gruppe von Vertretern der sieben Gipfel Staaten, die sich im
Rahmen der OECD organisieren wird.

Ich glaube deshalb, daß uns Aufsicht bald

"aus den Ohren kommen" wird.
FRAGE: Waren die Vereinigten Staaten in der Lage, ihre Partner davon
zu überzeugen, daß sie deutliche Fortschritte auf dem Gebiet des Energieverbrauchs machen?
ANTWORT: Zu Beginn des Treffens herrschte unter den europäischen
Ländern weitverbreitete Skepsis hinsichtlich dieses Punktes. Am Ende des
Treffens war diese Skepsis meiner Meinung nach weitgehend verschwunden.
Wir konnten ihnen zeigen, daß wir damit rechnen, unser Ziel einer fünfprozentigen Einschränkung des geplanten Verbrauchs im Jahr 1979 zu erreichen.
Wir konnten ihnen weiterhin zeigen, daß in den ersten vier Monaten des Jahres
1979 unsere öleinfuhren nur um 5 Prozent angestiegen waren, während die
Einfuhren der Bundesrepublik Deutschland, um nur ein Beispiel zu nehmen,
um 20 Prozent gestiegen waren. Deshalb glaube ich, daß die europäischen
Länder gegen Ende des Treffens damit zufrieden waren, daß der Präsident das
Ziel eines verminderten amerikanischen Ölverbrauchs und -imports nachdrücklicher angeht als sie bisher festgestellt hatten.
Ich

- 5 -

�Ich denke, die europäischen Länder glauben noch immer, und zu Recht,
daß wir, die Amerikaner, von einem höheren Niveau des Pro-Kopf-Energieverbrauchs ausgehen als sie. Das ist eine Tatsache. Was sie nunmehr erkennen
ist, daß wir unseren Verbrauch nachdrücklich und wirkungsvoll herabsetzen,
obwohl wir von einem höheren Niveau des Pro-Kopf-Energieverbrauchs ausgehen
als sie.
FRAGE: Welche Vorschläge machen die Vereinigten Staaten, um ihre
Verpflichtungen beim Gipfeltreffen zur Begrenzung künftiger öl einfuhren
einzulösen?
ANTWORT: Durch Inlandsmaßnahmen zur Dämpfung der Nachfrage und durch
Ihlandsmaßnahmen zur Produktionserhöhung - wie etwa Kohleförderung. Für
1979 sind diese Maßnahmen bereits im Gange und wir schätzen, daß diese
bereits ergriffenen Maßnahmen die Verminderung der öl einfuhren um 5 Prozent
mit sich bringen wird, die die IEA für 1979 fordert. Für 1980 werden wir
zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen.
FRAGE: Erwarten Sie von den anderen europäischen Ländern, daß sie
ihren Verpflichtungen nachkommen?
ANTWORT: Natürlich. Diese Verpflichtungen wurden von den Staatsund Regierungschefs im vollen Licht der Öffentlichkeit eingegangen. Es
wird einen wirkungsvollen monatlichen Beobachtungsmechanismus geben. Es
gibt genug Gründe, um anzunehmen, daß die europäischen Länder ihren Verpflichtungen nachkommen werden.
FRAGE:

Wie trägt all dies zu der Einheit der Gipfelländer bei?

ANTWORT: Es trägt dadurch zur Einheit der Teilnehmer an diesem
Gipfeltreffen bei, daß sie aus dem Treffen mit dem Gefühl kommen, daß es
ihnen gemeinsam gelungen ist, ein wichtiges Problem anzugehen. Wenn d_as

- 6

�das Gipfeltreffen in Meinungsverschiedenheit geendet hätte, d.h. wenn
der Gegensatz zwischen den nationale

Importhöchstgrenzen fordernden

Vereinigten Staaten und den sie ablehnenden europäischen Ländern nicht
überbrückt worden wäre, und die Teilnehmer aus diesem Treffen mit dem
Gefühl heimgegangen

wären, daß sie nicht in der Lage waren, gemeinsam

ein so dringendes wichtiges Problem wie die Energiekrise anzupacken, dann
hätte dies meiner Meinung nach die Beziehungen zwischen den wichtigsten
Industrieländern untergraben.

Statt dessen gingen sie mit dem Gefühl, daß

sie trotz Meinungsverschiedenheiten zu einem Konsens hinsichtlich der geforderten Aktion gekommen waren und dies wird in meinen Augen die Beziehungen
zwischen den wichtigsten Gipfelländern stärken.
FRAGE:

Welche Entscheidungen wurden auf dem Gipfel getroffen, die den

Energieverbrauch in den Entwicklungsländern beeinflussen?
ANTWORT: Ich hoffe, daß wir durch eingeschränkten Energieverbrauch,
durch eingeschränkte öleinfuhren in die Gipfelländer sicherstellen, daß die
Entwicklungsländer bei der Jagd nach den begrenzten ölvorräten nicht völlig
zur Seite gestoßen werden. Aber auf dem Gipfeltreffen wurde auch Übereinstimmung darüber erzielt, den Entwicklungsländern bei der Erhöhung ihrer
Energieproduktion zu helfen und zwar aus zwei Gründen: Einmal, weil wir
diesen Ländern helfen wollen, ihre Politik auf eine breitere Grundlage zu
stellen und zum anderen, weil ihre erhöhte Energieproduktion zu einem
besseren weltweiten Gleichgewicht zwischen Energieangebot und -nachfrage
beitragen wird. So behielten die Staats- und Regierungschefs in Tokio
auch die Auswirkung der Energiekrise auf die Entwicklungsländer genau im
Auge.
FRAGE: Welche Wirkung wird die kürzliche öl Preiserhöhung der OPECLänder auf die Entwicklungsländer haben?
ANTWORT:

Die Wirkung auf die Entwicklungsländer ist äußerst schwerwiegend.

Diese Länder werden für Energie mehr bezahlen müssen und sie werden auch

- 7 -

�auch für andere Einfuhren von ihren Handelspartnern mehr zu zahlen haben,
denn der Preis für diese Güter wird in dem Maße steigen, wie der Preis für
Energie steigt.

Da die höheren öl preise die wirtschaftliche Tätigkeit in

der industrialisierten Welt drücken werden, wird es dort weniger Nachfrage
nach Exporten aus den Entwicklungsländern geben. Daher werden teuere Einfuhren und weniger Ausfuhren die Entwicklungsländer in eine äußerst unangenehme
Lage bringen. Die Auswirkung auf die Industriestaaten wird, wenn auch etwas
weniger stark, immer noch ernst genug sein.

Das bedeutet weniger Wachstum

und höhere Inflation für alle in Tokio vertretenen Industrieländer,d.h.,
eine deutliche Verschlechterung der Wirtschaftslage.

+ + + + +

- 8-

�11. Juli 1979

25

KOHLEUMWANDLUNG VOR ORT
US-Energieministerium erörtert Möglichkeiten unterirdischer
Kohlevergasung mit der Industrie

- (AD) - Mitarbeiter des amerikanischen Energieministeriums erörterten
in einem viertägigen Seminar in Washington mit Vertretern der Industrie
die Aussichten und Möglichkeiten einer Kohleumwandlung unter Tage. Das
Verfahren der unterirdischen Gasproduktion - dort also, wo die Kohle liegt erscheint auf den ersten Blick plausibel und gar nicht so schwierig: Zwei
Schächte werden in die kohleführende Schicht niedergebracht, die nahe der
Basis durch künstliche Rißbildung durchlässig gemacht wird, damit sich eine
Verbindung von Schacht zu Schacht ergibt. Unter Luft- oder Sauerstoffzufuhr über den einen Schacht wird die Kohle an der Basis entzündet. Dadurch
geraten etwa 15 Prozent der Kohle in Brand. Diese erzeugt genug Wärme, um
die restlichen 85 Prozent zu vergasen. Das Gas entweicht durch den zweiten
Schacht und wird zur Weiterverwendung gesammelt.
Bei Anwendung dieses Verfahrens ließe sich vor allem solche Kohle verwerten, deren Abbau mit den herkömmlichen Verfahren z.Zt. unwirtschaftlich

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�unwirtschaftlich wäre.

Nach Ansicht von Cyril W. Draffin (Abteilung

Gasproduktion im US-Energieministerium)

bestünde mittels "unterirdischer

Kohleumwandlung" (UCC = Underground coal conversion) die Möglichkeit, auch
jene Kohle zu nutzen, die zu viele Beimengungen enthält, zu tief liegt und
zu naß ist, bei der die kohleführende Schicht zu schräg verläuft oder deren
Abbau mit herkömmlichen Verfahren auf grund der Beschaffenheit des Deckgebirges zu gefährlich wäre.
Theoretisch könnte ein "unterirdisches Gaswerk" auch Gas für Veredelungsprozesse zur Methanol- und Benzingewinnung liefern.
fällt als Nebenprodukt synthetisches Erdgas (SNG) an.

Bei Methanolproduktion
Der Transport von

Methanol und Bezin per Bahn zu den Verbrauchermärkten wäre wesentlich wirtschaftlicher als der Transport von Rohkohle. Außerdem könnte das Synthesegas
in Fernleitungen eingespeist werden, um die Versorgung mit einem Brennstoff
zu ergänzen, der heute als der sauberste und am einfachsten zu handhabende
gilt.
Erhebungen des US-Energieministeriums zeigen, daß in den Vereinigten
Staaten die Kohle 90 Prozent der Brennstoffreserven ausmacht, Erdgas ca.
vier Prozent, öl und nukleare Brennstoffe jeweils drei Prozent.

Aber der

amerikanische Energiebedarf wird jöchstens nur zu 19 Prozent mit Kohle gedeckt.

Bisher hielt man die unterirdische Kohlevergasung mangels praktischer

Erfahrungen technisch für zu schwierig, um sie in nennenswertem Umfang in
Angriff zu nehmen.
Es gab in den USA nur vereinzelte Forschungsprojekte in dieser Richtung.
Wade Watkins, stellvertretender Direktor der Abteilung für die Gewinnung
fossiler Brennstoffe (US-Energieministerium), verwies jedoch darauf, daß
die Sowjetunion auf diesem Gebiet bereits recht erfolgreich arbeite.

Für

die Kohlevergasung hätten in den Vereinigten Staaten bisher weder der
Kohlebergbau noch die Gewerkschaften oder die Politiker nennenswertes
Interesse gezeigt.

(Die Idee wurde in Amerika schon 1868 zum ersten Mal

�Mal erörtert, Versuche auf Kohlefeldern gibt es seit 1912. Die UdSSR
dagegen hat seit ca. 40 Jahren Feldprogramme laufen und betreibt seit
etwa 20 Jahren die unterirdische Vergasung auf halbkommerzieller Basis.)
Das Seminar vom 18. - 21. Juni 1979 sollte der US-Industrie Anregungen
geben, mehr für Forschung und Entwicklung auf diesem speziellen Sektor zu
investieren. Außerdem sollen durch die jetzt geschaffenen Kontakte die Wege
für die Anwendung einer Technologie geebnet werden, die die unterirdische
Kohlevergasung auf kommerzieller Basis Mitte bis Ende der achtziger Jahre
möglich macht. Wie Cyril Draffin erklärte, müsse sich das Programm zunächst auf minderwertige Kohle konzentrieren. Vermutlich wird es zwei
parallel laufende Projekte geben, um sowohl Erfahrungen in der UntertageVergasung mit Luftzufuhr (Gewinnung von Gas geringen Heizwertes, insbesondere
für Elektrizitätswerke geeignet) als auch unter Sauerstoffzufuhr (für die
Erzeugung von Gas mittleren Heizwertes) zu sammeln. Letzteres wird von
Mineralöl-, Gas- und Chemieunternehmen benötigt, die an der Weiterverarbeitung
des Gases für die Synthesegasgewinnung oder für die Herstellung von
chemischen Produkten interessiert sind.
Nach den Untersuchungen des US-Energieministeriums machen die
amerikanischen Kohlereserven bis in 1800 m Tiefe (was heute als maximale
Tiefe für den Abbau gilt) rund 6,3 Billionen Tonnen aus. Davon seien, so
Draffin, ca. 430 Milliarden Tonnen für den Abbau nach herkömmlichen Verfahren
zugänglich. Mittels einer unterirdischen Kohleumwandlung ließen sich jedoch zusätzliche 1,8 Billionen Tonnen erschließen. "Tatsächlich sind die
in Frage kommenden Reserven so umfangreich", meint der Bergbaufachmann
Paul R. Wieber vom Energieministerium, "daß man Kohle praktisch als unerschöpflichen Energierohstoff ansehen kann."
Große Bedeutung kommt laut Wieber auch dem Umstand zu, daß bei einer
Untertage-Vergasung mit angeschlossenem Veredelungsbetrieb alle Umweltprobleme auf einen begrenzten Bereich konzentriert seien. Umweltschutz-

- 3 -

�Umweltschutzmaßnahmen könnten daher effektiver durchgeführt werden.

Das

Produkt sei ein sauberer gasförmiger oder flüssiger Brennstoff, der so gut
wie keine Kontrolltechnologie benötige.
Als möglichen Standort für einen künftigen "Energiepark" in Verbindung
mit der Kohlevergasung unter Tage nannte Wieber ein Gebiet im Norden des
Bundesstaates Wyoming, wo im doden bis 660 m Tiefe nicht weniger als 12
kohleführende Schichten ausgemacht wurden.

Würde dort ein Feld von fünf

mal acht Kilometern Ausdehnung erschlossen (was für die Untertagevergasung
praktikabel ist), so enthielte dieses etwa 4,5 Milliarden Tonnen Kohle d.h. das Sechsfache der gegenwärtigen Jahresförderung der Vereinigten Staaten
(750 Millionen Tonnen).

Mit der Kohle des Energieparks könnten, so Wieber,

insgesamt 29 Kraftwerke von 1 000 Megawatt Leistung 20 Jahre lang betrieben
werden;

ebenso sei über einen Zeitraum von 20 Jahren die Produktion von

Synthesegas im Umfang von 50,4 Milliarden cbm pro Jahr denkbar - Möglichkeiten,
deren Verwirklichung man ernsthaft angehen sollte.
Einer Untersuchung der "Energy Information Administration" zufolge
wird
.

1) die Kohleproduktion bis zum Jahr 1990 auf 1,3 bis 1,6 Milliarden
Tonnen pro Jahr (1977:

695 Millionen Tonnen) ansteigen;

2) die Zuwachsrate für den Gesamtenergieverbrauch in den USA sich
in der Zeitspanne von 1977 bis 1990 zwischen 1,6 und 2,8 Prozent
bewegen (im Vergleich zu 2,6 Prozent Durchschnittswert für die
Zeit von 1962 - 1977);
•

3) die Kraftwerksmarktpreise für
gesetzes wieder
Bis 1990 dürfte

und übrige
öl und der
mehr Kohle
der Anteil

Industrie infolge der steigenden WeltBestimmungen des Nationalen Energiestatt öl und Erdgas in Anspruch nehmen.
der Kohle am industriellen Energiever-

- 4 -

�Energieverbrauch bis 23 Prozent ansteigen (1977:

17 Prozent)

Bei den Kraftwerken ist eine Steigerung des Kohleanteils auf
52 - 58 Prozent im Jahr 1990 zu erwarten (1977:

+ + + + +

45 Prozent).

�Uli//cn/choft
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11. Juli 1979

25

VOYAGER 2: RENDEZVOUS MIT JUPITER
Auf dem Weg in die Außenbereiche unseres Sonnensystems

- (AD) - Die amerikanische Raumsonde VOYAGER 2, schon seit den
letzten Junitagen im Griff des gigantischen Magnetfeldes des Planeten
Jupiter, erreichte in der Nacht zum 10. Juli 1979 mit 640 000 km die
größte Annäherung an den Riesenplaneten.

Am 20. August 1977 am Kap

Canaveral gestartet, wird sie nach Abschluß der Messungen und Fernsehbeobachtungen am Jupiter Kurs zum Planeten Saturn nehmen.

Sie folgt

damit den Spuren ihrer Schwestersonde VOYAGER 1, die durch ihre Sondierungen
der Jupiterwelt während der Monate Februar, März und April 1979 - mit
Annäherung an den Riesenplaneten bis auf 277 000 km am 5. März - der
Forschung sensationelle neue Ergebnisse und Arbeitsmaterial für viele
Jahre lieferte.

VOYAGER 1 wird im November 1980, VOYAGER 2 im August 1981

den Saturn erreichen.

Nach Abschluß der Beobachtungen wird VOYAGER 2 dann

weiterfliegen zum Planeten Uranus, den die Sonde im Januar 1986 passiert,
Der Weg von VOYAGER 2 durch das "Jupiter System" - die Wissenschaftler
neigen immer mehr dazu, den größten Planeten unseres Sonnensystems als

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�als Zentrum einer eigenen Planetenwelt zu betrachten - verlief anders als
der von VOYAGER 1.

Die Sonde hatte u.a. die Aufgabe, bisher unbekannte

Regionen auf den für Beobachtungen zugänglichen Monden des Jupiter zu untersuchen sowie spezielle Untersuchungen vorzunehmen, um Erkenntnisse zu den
aufsehenerregenden Entdeckungen von VOYAGER 1 zu vertiefen.

So waren dieses

Mal die Instrumente auf die andere Hälfte der Oberflächen der Monde Ganymed
und Kallisto gerichtet, um auch von dort Aufnahmen mit hoher Bildauflösung
zu bekommen. Außerdem passierte VOYAGER 2 den Satelliten Europa, den mittleren
der inneren fünf Jupiter-Monde, in sehr viel geringerer Entfernung als
VOYAGER 1 (732 245 km). Dadurch ist dieses Mal die Bildauflösung etwa zehnmal
größer. Mit Spannung wird nun die Auswertung der Fotos samt Meßdaten erwartet.
VOYAGER 2 nahm den von VOYAGER 1 erstmals bestätigten, ca. 30 km dicken
Ring um den Planeten Jupter von verschiedenen Sichtwinkeln aus unter Beobachtung.

Frühere Untersuchungen hatten die Vermutung aufkommen lassen,

daß der Jupiter ein Ringsystem haben könne - bestehend aus Partikeln fester
und aus gasförmiger Materie. Aber dieser ist von Erdobservatorien aus nicht
wahrnehmbar.

So war die erste Bestätigung seiner Existenz als schwach

leuchtendes Band auf einem der VOYAGER 1-Bilder eine Sensation. Der Ring
umgibt den Planeten in ca. 130 000 km Abstand vom Jupiter-Zentrum.

Er

wird von manchen Wissenschaftlern als eine Art Statussymbol und Merkmal
einer eigenen Planetenwelt betrachtet.
Die Sonde VOYAGER 2 wurde so "nachprogrammiert", daß sie Vulkanausbrüche auf dem Monde Io, dem zweiten Satelliten des Jupiter-Systems, in
Zeitlupe aufnehmen konnte. Die völlig unerwarteten Eruptionen, die
VOYAGER 1 erfaßte, dauerten teilweise zwei Stunden und länger. Io umkreist
den Jupiter in 360 000 km Abstand und hat etwa die Größe oes Erdmondes. Er
ist übrigens der einzige bisher bekannte Körper im Sonnensystem, der, wie
die Erde, aktive Vulkane besitzt. Die Wissenschaftler vermuten, daß seine
Vulkane durch enorme Gezeitenkräfte sowohl vom "Mutterplaneten" Jupiter als

- 2 -

�als auch von den größeren Galilei sehen Monden, Ganymed und Kallisto, "aufgepumpt" werden.
Von der Erde aus hatte man bereits Natrium- und Schwefelwolken um den
Satelliten Io beobachtet, der ebenso wie sein Nachbar Amalthea
eine Gesteinsoberfläche besitzt. (Im Gegensatz dazu besteht bei Ganymed
und Kallisto die Oberfläche hauptsächlich aus Eis, in das Felsbrocken eingelagert sind.) Der orange, leuchtend rot und an manchen Stellen weiß gefärbte
Io besitzt eine junge Oberfläche. Sie scheint aus Natrium- Kalium- und
Schwefel salzen zu bestehen. Bei den "heißen Zentren" könnte es sich um
Lavaseen handeln. Einschlagkrater von Meteoriten, wie sie für "alte"
Oberflächen aus einer früheren Periode unseres Sonnensystems kennzeichnet
sind, findet man nicht auf Io. Das deute darauf hin, meint Projektwissenschaftler Dr. Edward Stone, daß die Oberfläche nur etwa 10 bis 100 Millionen
Jahre alt sein könne.
Io besitzt ein heißes Innere. Seine heftige vulkanische Aktivität aufgrund der Beobachtungen von VOYAGER 1 wurden Auswurfgeschwindigkeiten
von 1 000 m pro Sekunde errechnet - erklärt auch zum Teil die torusähnliche
Wolke magnetischer Partikel um den Jupiter. "Diese Wolke war viel dichter,
als wir vermuteten, und viel heißer", erklärte Stone. Es sei eine Wolke mit
Partikelbewegungen, die a'ner Temperatur von etwa 100 000 Grad Celsius entsprächen. Sie sei so heiß und dicht, daß sie oszilliert. Und in der Tat
konnte bereits VOYAGER 1 lange vor der Ankunft beim Jupiter die IonenVibration in Radiofrequenzbereichen zwischen 10 000 und 1 000 000 Hertz
"hören".
Der dritte Satellit, Europa, den VOYAGER 2 jetzt aus großer Nähe
unter die Lupe nahm, hat ein völlig anderes Gesicht.

Viele der kreuz und

quer laufenden langen sich vielfach überschneidenden dunklen Linien
reichen weit um den Mond herum.

Dabei könnte es sich um Verwerfungen

handeln, die die Oberfläche mit ihren hellen und dunklen Regionen aufgerissen haben.

Die Wissenschaftler nehmen an, daß dieser Mond zu 20 Prozent

�Prozent aus Wasser besteht und eine etwa 100 km dicke Eiskruste besitzt.
Von völlig anderer Beschaffenheit scheinen dagegen die äußeren zwei
Galileischen Monde zu sein.

Die Oberfläche des Ganymed sieht aus wie ein

gepflügtes Feld, bei dem sich gruppenweise parallel laufende Furchen überlagern oder mit anderen solchen "Gruppen" überschneiden.

Die kleinsten

Merkmale, die auf den Aufnahmen von VOYAGER 1 noch auszumachen waren, haben
in Wirklichkeit 3 000 m Durchmesser.

Auf den Fotos findet sich ein

Grabensystem, das bis etwa 50 km weit auseinandergerissen ist - so, als
hätten Bodenbewegungen das ursprüngliche Muster zerstört.

Es finden sich

Krater, Gestein und Anzeichen für - längst erstarrte - Driftbewegungen
entlang von Verwerfungslinien.

Dies läßt auf Kräfte schließen, die jenen

ähnlich sind, welche die Kontinentaldrift hier auf unserer Erde bewirken.
Kallisto

ist mit 1,8 Millionen Kilometern Abstand vom Jupiter der

äußerste der vier Galileischen Monde.

Er präsentiert die älteste Oberfläche -

übersät und zerpflügt von AufSturzkratern, die mehr als eine Milliarde Jahre
alt sein dürften.

Ein auffälliges Merkmal ist ein riesiges,von konzentrischen

Ringen umgebenes Becken - vergleichbar mit der erstarrten Oberfläche von
Wasser, in das man einen Stein geworfen hat.
In den letzten Tagen vor dem Rendezvous mit Jupiter funkte VOYAGER 2
u.a. zahlreiche Fotos von den Wolkenstrukturen in verschiedenen Regionen
des Riesenplaneten zur Erde. Während noch auf den VOYAGER 1-Bildern
Turbulenzzentren und auffällige kleinere Formationen an dem schon seit
mindestens 400 Jahren bekannten "Roten Fleck" zu erkennen waren, haben
sich einige dieser Wolkensysteme in der Zwischenzeit vom Roten Fleck entfernt.
Auch dieser selbst, ein gigantischer Wirbel, hat sich seit März dieses
Jahres verlagert.
Die Luftmassen dieses Wirbels bewegen sich, dem Urzeigersinn entgegengesetzt, mit einer Geschwindigkeit, bei der sie für eine komplette Rotation

�Rotation sechs Tage benötigen.

Die Temperaturen über dem Wirbel sind

entschieden niedriger als in den Nachbarregionen.

Und wie jetzt bestätigt

wurde, existiert auf der nördlichen Hemisphäre ein Jetstrom hoher Geschwindigkeit, der sich gleichlaufend zur Planetenrotation bewegt und offenbar auf bestimmte Breitengrade fixiert ist.

+ + + + +

- 5 -

�I

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und Technik
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25

11. Juli 1979

PIONIER-11-BESUCH BEIM PLANETEN SATURN

- (AD) - Die ersten Nahaufnahmen von Saturn und seinem Ringsystem
sind von der amerikanischen Raumsonde PIONIER 11 zu erwarten, wenn sie
am 1. September 1979 den Planeten passiert. Die im April 1973 am Kap
Canaveral gestartete Sonde erreichte im Dezember 1974 den Planeten Jupiter,
von dem sie seinerzeit Hunderte von Farbfotos und eine Flut von Meßdaten
zur Erde übermittelte.,
Unter Ausnutzung der Gravitationswirkung dieses größten Planeten
unseres Sonnensystems wurde PIONIER 11 damals auf eine Bahn katapultiert,
die - bei nur geringen zusätzlichen Kurskorrekturen durch kleine Bordtriebwerke - das Rendezvous mit Saturn ermöglicht. Die wichtigsten der
12 Instrumente sind noch intakt- Ein Photopolarimeter, das seit dem
Looping am Jupiter vor viereinhalb Jahren wegen Störungen bei den Navigationssensoren für die Kurskontrolle benutzt wurde, wird ca„ 100 Aufnahmen hoher
Bildauflösung übermitteln. Ein Infrarot-Radiometer (beide Instrumente
sind Entwicklungen einer Tochtergesellschaft der Hughes Aircraft Comp.)
nimmt Wärmebilder vom Planeten Saturn auf und untersucht die chemische

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�chemische Zusammensetzung seiner Atmosphäre.
Der Saturn ist mit 120 800 km Äquatordurchmesser (die,Polachse ist infolge
der hohen Rotationsgeschwindigkeii von nur 10 Stunden 14 Minuten um ca.
10 Prozent kleiner) der zweitgrößte Planet unseres Sonnensystems.

Sein

mittlerer Abstand zur Sonne beträgt 1,438 Milliarden Kilometer, seine Umlaufzeit 29,5 Jahre.

Die Entfernung zur Erde variiert zwischen 1,2 und

1,65 Milliarden Kilometern, so daß Funkbotschaften von Forschungssonden in
Saturn-Nähe von 67 bis 92 Minuten bis zu uns brauchen.
Ende 1973 war es den amerikanischen Astronomen Richard Goldstein und
George Morris (Jet Propulsion Laboratory in Pasadena, Kalifornien) zum
ersten Mal gelungen, Saturn samt Ringsystem mit Radarstrahlen zu sondieren.
Vom Planeten selbst bekamen die Forscher nur schwache, von den flachen
"Scheiben" seiner Ringe um den Äquator dagegen sehr kräftige Echos. Die
zurückkommenden Signale wurden so interpretiert, daß das Ringsystem zum
größten Teil aus Brocken fester Materie mit rauher, stark unebener Oberfläche
bestehen müsse.
Die Helligkeit des Saturn, den, soweit man bisher weiß, zehn Monde
begleiten, ist größer als die des Planeten Jupiter. Da er noch stärker
leuchtet als z.B. weiße Wolken, wird angenommen, daß nicht nur Reflektion
von Sonnenlicht, sondern auch Vorgänge, die Eigenlicht erzeugen, dem
Leuchtphänomen zugrundeliegen. Es wird heute ähnlich wie Jupiter als eine
Art Mini-Sonnensystem betrachtet. Nach Berechnungen von John S. Lewis,
Professor der Geochemie und Chemie am MIT (Massachusetts Institute of
Technology in Boston),dürften bei Jupiter und Saturn wegen ihrer Größe
und ihrer Entfernung zur Sonne die Gase des Urnebels, aus dem unser Sonnensystem entstand, erhalten geblieben und die beiden Himmelskörper in Zusammensetzung der Sonnenmaterie recht ähnlich sein.
Weniger deutlich als bei Jupiter scheinen die Farbbänder der dichten

�dichten Wolkenhülle des Planeten Saturn gegeneinander abgegrenzt zu sein,
wobei der breite, sehr helle Äquatorgürtel einen starken Kontrast zu den
dunkelgrünen Polgebieten bildet.

Die Ergebnisse spektrographischer Unter-

suchungen deuten auf eine sehr tiefe Atmosphäre mit großen Anteilen von
Ammoniakgas und Methan, wobei - im Gegensatz zu Jupiter - Methan überwiegt.
Die enorme Beschleunigung, die PIONIER 11 im Schwerefeld des Jupiter
erfuhr, erzwangen bei der Sonde eine Kursänderung,die einem halben Looping
um die Jupiter-Pole vergleichbar ist. Die neue Bahn führte in die Heliosphäre
zurück. PIONIER 11 passierte nie zuvor erforschten Raum weit über der Ebene
der Ekliptik. In hohem Bogen führte ihn der durch die Swingby-Beschleunigung
eingeschlagene Kurs über Erdbahn und Sonne hinweg bis zur Umlaufbahn des
Saturn. Die Forschungssonde schneidet diese Bahn just zu dem Zeitpunkt, an
dem sich der Planet auf seinem Lauf um die Sonne in diesem Bereich befindet.
Schon 15 Monate später, im November 1980, wird VOYAGER 1 nach seinem spektakulären Vorbeiflug am Jupiter im März 1979 ebenfalls den Saturn erreichen
und dort erneut der Forschung als Ferninstrument dienen. Swingby-Manöver
machen es möglich, Anflugzeiten zu Zielen in den Außenbereichen unseres
Sonnensystems um Jahre zu verkürzen.

+ + + + +

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�I

Uli//en/chofl
und'
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11. Juli 1979

KÜNFTIGE KRISEN: SIND SIE ZU VERHINDERN?
Versuch zur Entwicklung eines Frlihwarnsystems für schwerwiegende
gesellschaftliche Probleme

- (AD) - In einer über zwei Jahre laufenden Studie, die im Auftrag
des Wissenschaftsberaters von Präsident Carter durchgeführt wurde, hat
das "Stanford Research Institute (SRI) International" (Menlo Park, Kalifornien) den Versuch unternommen, ein "Frühwarnsystem" zur Identifizierung
schwerwiegender Probleme der Gesellschaft zu entwickeln. Die Forschergruppe
vom SRI-Zentrum für Gesell Schaftspolitik unter der Leitung von Peter Schwartz
befaßte sich in erster Linie damit, Probleme von nationaler oder internationaler Bedeutung zu identifizieren und zu analysieren, die heute schon
existieren, aber nicht genügend Beachtung finden und sich in den nächsten
Jahrzehnten zu schweren Krisen auswachsen könnten.
Komplexe wie Umweltverschmutzung, Beseitigung nuklearer Abfälle oder
Energieverknappung wurden nicht behandelt, weil sich Wissenschaftler,
Wirtschaftler und Politiker dieser Probleme bereits ausreichend annehmen.
Aus der Fülle des ausgewerteten Materials, das Veröffentlichungen zahl-

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�zahlreicher internationaler Organisationen, Meinungsumfragen unter Wissenschaftlern und Experten der verschiedensten Fachgebiete, Analysen technologischer
und gesellschaftlicher Neuentwicklungen, Studien zu gegenwärtigen Problemtrends und selbst Voraussagen in der Science-Fiction-Literatur umfaßte,
kristallisierten sich 41 mögliche Krisenherde heraus.

Schwartz verweist vor

allem auf folgende Probleme:
-

Wachsender Konflikt zwischen zentraler Kontrolle und individueller
Freiheit;

-

Unterernährung als primäre Ursache einer Beeinträchtigung der geistigen
Entwicklung, durch die das soziale Gleichgewicht gestört werden könnte;

-

Ausschluß der älteren Generation von kulturellen Aktivitäten;

-

Chronische Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung;

-

Nachteilige Auswirkungen der Technologie (z.B. von Fernsehen und
zunehmender Mechanisierung) auf die Psyche;

-

Katastrophenträchtige Experimente in Physik und Biologie;

-

Die Gefahren der Computer-Abhängigkeit.

"Die Probleme der Zukunft werden von jenen Problemen»mit denen wir
uns bisher erfolgreich auseinandersetzten, grundlegend verschieden sein",
meint Schwartz. "Früher konzentrierte der Mensch seine Energien auf die
Lösung von Problemen der Welt, wie er sie vorfand. Die kritischen Probleme
der Zukunft sind die Probleme einer Welt, wie wir sie gemacht haben."
Nach Meinung der SRI-Forschergruppe gibt es keine Patentlösungen für die
so vielschichtigen Komplexe.

Um so wichtiger sei es deshalb, Lösungsversuche

- 2 -

�Lösungsversuche seitens der Politiker, der Wirtschaft und der Wissenschaft
laufend zu überprüfen, anzupassen und beharrlich weiterzuverfolgen.

Mit

Gesetzen und neuen Technologien allein seien nur Teillösungen zu erhoffen.

+ + + + +

- 3 -

�</text>
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